Mandari Insight

3939/2021

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz

Beschlussvorlage Ausschuss 24.11.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.01.2022, TOP 10.3

Anlage 2 Erläuterungsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Konzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Erläuterungsbericht

21475 Zeichen

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 1 von 6 12.11.2021   
ANLAGE 2 
Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept 
für den Bebauungsplan; 
Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376), 
gekennzeichnet als Teilbereich A, das Planungsrecht  für eine Schulnutzung, in Form einer zwei-
zügigen Grundschule, zu schaffen. Der auf dem Teilb ereich A befindliche Bolzplatz soll auf den 
Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1454) planungsrechtlich gesichert und entwickelt 
werden.  
  
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Umstel- 
lung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfang- 
reich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige 
Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen 
durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sic hert und planungsrechtlich entwickelt. (Vgl. 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) 
 
In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla- 
nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest- 
gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Ma ßnahmenkatalog unter M79 aufgeführt. 
Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum Eil, 
Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss be achtet werden, dass das Gebiet eine stark 
defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf- 
weist. In Anlage 2 zur Schulentwicklungsplanung, S. 14 wird dazu ausgeführt: 
 
„In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich erhebli- 
cher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden kann. 
Selbst mit den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße (M79), der KGS 
Kupfergasse (M80, 1. Schritt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vollzogen) und der Erweiterung 
der GGS Hauptstraße (M78) kann möglicherweise der Bedarf nicht in Gänze gedeckt werden. Da- 
her sollte auch am Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterung vorgesehen werden.  
Als Planungsvariante könnte die KGS Kupfergasse am Standort Kupfergasse 31 als 4-zügige 
Grundschule geführt werden und der bisherige Teilstandort Kupfergasse 3 als 2-zügige neue 
Grundschule „verselbständigt“ werden. 
Darüber hinaus sind weitere Schulplätze erforderlich, um den erwarteten Bedarf decken zu kön- 
nen. Aus diesem Grund und um die regionale Verteilung der Schulplätze zu verbessern, sollte im 
Stadtteil Elsdorf ein neues Grundschulangebot (2 Züge) eingeplant werden. 
Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an 
Grundschulplätzen in der Planungsregion zu decken.“ 
 
Bereits heute besteht ein Defizit im Angebot an Grundschulplätzen. Dieser wird durch benachbarte 
Planverfahren, die der Schaffung von Wohnraum dienen weiter verschärft. 
Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung v on Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an 
der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße zurzeit erheblich eingeschränkt. 
Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grunds chulplätzen ist somit dringend geboten und 
genießt oberste Priorität. 
Ein Baustein zur Bedarfsdeckung für diese Stadtteil e ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung 
der Don-Bosco-Grundschule. Diese Überlegung erschei nt jedoch aufgrund der erforderlichen Vor- 
arbeiten eher eine langfristig umsetzbare Lösung zu  sein. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung 
der Situation kann damit nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaf- 
fen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 2 von 6 12.11.2021   
 
Im betrachteten Suchraum weist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße über eine geeig- 
nete Fläche für die bauliche Realisierung einer eig enständigen Grundschule auf, die die notwendi- 
gen Eigenschaften, wie Erreichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt sowie 
eine ausreichende Dimensionierung bietet. Alternati ve Flächen wurden untersucht, wobei jedoch 
keine die notwendigen Anforderungen erfüllte. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße 
für den Bau eines zwei-zügig ausgerichteten Grundsc hulgebäudes vorgeschlagen und im Folgen- 
den als Plangebiet definiert. Eine Verlagerung des bisherigen Bolzplatzes ist unumgänglich und 
kann in der näheren Umgebung erfolgen. Der neue Standort des Bolzplatzes wird planungsrechtlich 
gesichert und städtebaulich aufgewertet. Der Bolzpl atz bildet einen wesentlichen Baustein für die 
wohnortnahe Versorgung mit Spiel- und Freizeitangeboten. Ein Wegfall des Angebotes stellt keine 
Option dar.  
 
Aus diesem Grund ist die Möglichkeit zur Realisieru ng eines neuen Grundschulgrundstückes aus 
Sicht der Verwaltung zwingend an den wohnortnahen Erhalt des Bolzplatzangebotes gekoppelt. 
 
Aktuell besteht für das Plangebiet kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzun- 
gen für die Realisierung eines Schulstandortes zu s chaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungs- 
plans im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erforderlich.  
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1. Abgrenzung des Plangebiets 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 8, Köln -Porz, im Stadtteil Porz. Es besteht aus den 
Teilbereichen A und B. 
• Das gesamte Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläc he von ca. 8.880 m², die sich aus den 
Teilbereich A mit ca. 5.380 m² und Teilbereich B mit ca. 3.500 m² zusammensetzt  
• Teilbereich A (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1 376) umfasst das neue Schulgebäude 
und die neue Zweifach-Sporthalle. Der Teilbereich l iegt westlich der Dorotheenstraße, 
grenzt im Norden an den bestehenden öffentlichen Spielplatz (ca. 2.500m²) und den städti- 
schen Kindergarten „Dorotheenstraße 61“ an, im Westen und Süden an die „Sportanlage 
Humboldtstraße“ an und wird im Osten über die Dorotheenstraße erschlossen. 
• Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1 454) umfasst den von Teilbereich A ver- 
lagerten Bolzplatz. Der Teilbereich liegt östlich der Humboldtstraße und grenzt mit drei Sei- 
ten an das Grundstück der Kopernikus-Hauptschule. 
• Geprägt wird das Plangebiet durch die umliegenden Sport- und Bildungseinrichtungen sowie 
durch die östlich angrenzende Wohnbebauung und den reichhaltigen Baumbestand. Die 
verkehrliche Erschließung ist in Ost-West-Richtung durch die Königsberger Straße sowie in 
Nord-Süd-Richtung durch die Dorotheenstraße und Humboldtstraße gegeben.  
2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur 
Baustruktur 
Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst Ein- 
zel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Zeilenbauten des Bildungsbereiches.  
 
Direkt an das Plangebiet A grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden 
grenzt die eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet an. Wohingegen es im Süden und 
Westen von zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung wird im Norden und Süden 
das Plangebiet von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, do- 
miniert. Ebenso finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäu- 
ser in offener Bauweise. Der Großteil der Wohnbebauung weist eine geneigte Dachform, vorrangig 
Satteldächer, auf. Bei den Bildungseinrichtungen sind hingegen Flachdächer vorzufinden. 
 
Soziale Infrastruktur 
In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen. Neben der 
städtischen Kindertagesstätte und der Grundschule Don Bosco (zukünftig mit veränderter Kapazi-

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 3 von 6 12.11.2021   
tät), verfügt das Quartier über drei weiterführende Schulen: die Kopernikus-Hauptschule (mit wei- 
terhin gut auskömmlicher Grundstücksgröße), die Max-Planck-Realschule sowie das Stadtgymna- 
sium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum „Johanniter-Haus 
Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert. 
 
Eigentumsverhältnisse 
Das gesamte Plangebiet (Bereich A und B) befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Köln. 
 
2.3. Erschließung 
Äußere Erschließung 
Der Teilbereich A ist über die Dorotheenstraße erschlossen, der Teilbereich B über die Humboldt- 
straße. Der überörtliche Anschluss an die Fernstraßen erfolgt über die Kaiserstraße und die B8 so- 
wie über das nahgelegene Autobahnkreuz der A59. Weitergehende Anbindungen sind durch die 
A3, die A4 und die A559 gegeben. Für die Nutzung als Grundschulstandort und Bolzplatz ist die 
überörtliche Erschließung jedoch nicht relevant. 
 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 162), über 
die Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln Feuerwache (Li- 
nien 151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 150 m Entfernung, 
wohingegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung von ca. 350 m liegt. Dar- 
über hinaus besteht mit dem Bahnhof Köln Porz (Rhein) in ca. 1 km ein Anschluss an das S- und 
Regionalbahnnetz. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im Sü- 
den an das Radnetz NRW angebunden. 
 
Einschätzung der Lage 
Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen, der 
vorhandenen guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen 
Wohngebieten, eignet sich das Plangebiet für eine zukünftige Schulnutzung.  
 
2.4. Alternativstandorte 
Alternative Flächen vergleichbarer Größe oder Eignu ng zur kurzfristigen Entwicklung einer Schul- 
nutzung stehen der Stadt im Untersuchungsgebiet nicht zur Verfügung.  
 
2.5. Planungsrechtliche Situation 
Ausgangssituation 
Für das gesamte Plangebiet, besteht kein Bebauungsplan. Teilbereich A ist aktuell als sogenannter 
Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten. Damit besteht derzeit kein Planungs- 
recht für eine bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erfor- 
derlich wird.  
 
Verfahren 
Auch wenn das Plangebiet derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB („Außenbereich 
im Innenbereich“) zuzuordnen ist, handelt es sich bei der beabsichtigten Planung um eine Maß- 
nahme der Innentwicklung. Der Begriff der Innenentwicklung i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB be- 
zieht sich auch auf die sog. „Außenbereiche im Innenbereich“, also Flächen, die von einer bauli- 
chen Nutzung umgeben sind, also innerhalb des Siedlungsbereichs liegen, deren Bebaubarkeit 
aber sich aus § 34 BauGB ergebende Gründe, allerdings entgegenstehen. Entscheidend ist, ob 
nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten 
das betreffende nicht oder nicht mehr baulich genutzte Gebiet dem Siedlungsbereich zuzurechnen 
ist oder nicht. Im Falle des hier beschriebenen Plangebiets an der Dorotheenstraße ist eine bauli- 
che Vorprägung gegeben. Das Gebiet grenzt im Norden und im Osten vollständig an eine Bebau- 
ung an. Darüber hinaus handelt es sich um keine Fläche, welche isoliert in den Außenbereich vor- 
stößt.  
Entsprechend ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB möglich.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 4 von 6 12.11.2021   
Die zulässige Grundfläche, entsprechend des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe- 
reichs der Planung, beträgt bei einer gesamten Plangebietsgröße von 8.880 m² deutlich weniger 
als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Num- 
mer 1 BauGB. Darüber hinaus werden in der direkten Nachbarschaft keine weiteren Bebauungs- 
pläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Mit dem vorlie- 
genden städtebaulichen Planungskonzept wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, 
die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü- 
fung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der 
in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher Be- 
deutung oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu 
erwarten. Das Plangebiet liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem 
Achtungsabstand einer Störfallanlage. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im 
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kommen die Verfahrenserleichterungen des § 
13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB zur Anwendung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 
4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß 
§ 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Mo nitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. 
Die relevanten Umweltbelange wurden geprüft und in der Abwägung berücksichtigt. 
 
3. Planungsvorgaben 
 
3.1. Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das gesamte Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Die Plan- 
ziele entsprechen den Darstellungen des Regionalplans. 
 
3.2. Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan weist den Teilbereich A als „Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher 
Nutzung“ und den Teilbereich B als „Gemeinbedarfsfläche“ aus. Die derzeitigen Darstellungen ma- 
chen eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Aufgrund des angestrebten beschleu- 
nigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege einer Berichtigung 
nachträglich angepasst werden.  
 
3.3. Landschaftsplan 
Der Bereich des gesamten Plangebiets liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. 
 
3.4. Schulentwicklungsplanung 
Gemäß der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwick- 
lungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“ soll das Vorhaben an der Dorotheenstraße zukünftig die 
Maßnahme M79 ersetzen.  
Sofern die mit diesem B-Plan vorgesehen planrechtli che Absicherung für ein neues zweizügiges 
Grundschulgebäude erfolgt, wird zwingend die bisher ige Planung zur Verlagerung und Vergröße- 
rung der Don Bosco Grundschule aufgegeben. Vielmehr besteht dann auch die Möglichkeit, die Don 
Bosco Grundschule von der bisherigen Festlegung auf  3,5 Züge um einen halben Zug auf 3 Züge 
zu reduzieren. Hierdurch ist es möglich ohne Baumaßnahme die Raumsituation auch schon mit Blick 
auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 zu verbes- 
sern. 
Mit dieser Alternativplanung ergeben sich ebenso fü nf Grundschulzüge (drei an der Don Bosco 
Grundschule und zwei am neuen Standort Dorotheenstr aße) wie in der bisherigen Planung (fünf 
Züge an der verlagerten Don Bosco Grundschule). Gle ichzeitig wird das Angebot des Bolzplatzes 
erhalten und die ohnehin erforderliche Beseitigung der Altlast auf dem Bolzplatz in einem Schritt 
miterledigt.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 5 von 6 12.11.2021   
Bei der Fortschreibung / Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln wird die hier dargestellte 
Planung – sofern der B-Plan beschlossen wird – über nommen. Die bisherige Anmeldung in der 
Schulbaumaßnahmenliste (Auftragsnummer26: 106, Prio  A) zur Verlagerung und Erweiterung der 
Don Bosco Grundschule wird dann durch einen Schulneubau Dorotheenstraße zu ersetzen sein. 
 
4. Städtebauliches Konzept 
Der potentielle Schulstandort auf dem Teilbereich A soll über eine Fläche für Gemeinbedarf nach § 
9 Abs.1 Nr. 5 BauGB gesichert werden. Gleichzeitig soll der Bolzplatz an den Standort an der Hum- 
boldtstraße verlagert und planungsrechtlich gesichert werden. Das folgende städtebauliche Konzept 
soll die Machbarkeit aufzeigen sowie die getroffenen Annahmen des Raumprogrammes darstellen.  
 
4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm 
Im Hinblick auf den festgestellten, erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich (vgl. „Fort- 
schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“), wird für das Grundstück an der 
Dorotheenstraße eine 2-zügige Grundschule für maxim al 224 Schülerinnen und Schüler geplant. 
Dieser Beitrag zur Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die Sicherstellung der mittelfristi- 
gen und langfristigen Weiterentwicklungen des Stadtbezirkes erforderlich und somit Voraussetzung 
für aktuelle und künftige Bauvorhaben. Dabei ist eine Sicherung und Weiterentwicklung der städte- 
baulichen Gestaltung erforderlich, welche im Folgenden grob skizziert wird. Zur Sicherstellung eines 
transparenten Planungsprozesses sind die ermittelten und getroffenen Annahmen, welche dem Pla- 
nungskonzept zu Grunde liegen in der Anlage 3 detailliert aufgeführt. Grundlage bildet der Leitfaden 
„Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ (2. Auflage, 2016) des Am- 
tes für Schulentwicklung der Stadt Köln.  
 
4.2. Entwurf und Gestaltung 
Machbarkeitsstudie 
 
Die in Anlage 3 aufgeführte Planungsskizze gibt ein en Überblick über die mögliche städtebauliche 
Anordnung der Gebäudekörper. Aufgrund des Zuschnitt s und der Größe des Grundstücks bieten 
sich vielfältige und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Der aufgezeigte Flächenbedarf kann problem- 
los auf den aufgezeigten Teilbereichen abgebildet werden.  
 
5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht 
Das vorgesehene Vorhaben weist einen Eingriff in di e Umwelt auf. Der Erhalt des Bestandes an 
raumprägsamen Bäumen ist nur teilweise möglich, sodass Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden 
müssen. Vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit d en maßgeblichen Fachdienststellen und in 
ihren Belangen betroffenen sonstigen Behörden im Laufe des weiteren Verfahrens ist zum jetzigen 
Zeitpunkt eine Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange erkennbar: 
 
5.1. Tiere und Pflanzen 
Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse 
der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 planungsrelevante Arten zu untersuchen sind.  
 
5.2. Immissionsschutz 
Die Umgebung des Teilbereiches A ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt, während die Um- 
gebung des Teilbereiches B durch die soziale Infrastruktur und den Grünraum geprägt ist. Die 
Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die schützenswerten 
Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren durch noch zu beauftragende Gutachten un- 
tersucht.

Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 6 von 6 12.11.2021   
5.3. Klima / Starkregen 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Kli- 
mawandel entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Die Auswirkun- 
gen der Planung auf den Boden und Gewässer werden im weiteren Verfahren geprüft. Das Plan- 
gebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Es wird auch geprüft, inwieweit anfallendes 
Niederschlagswasser versickert werden kann. Maßnahmen wie beispielsweise Dachbegrünungen, 
die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können planungsrechtlich gesi- 
chert werden. Darüber hinaus ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches die Energiebilanz des 
Vorhabens und mögliche alternative Energieversorgungen aufzeigt und bewertet.  
 
5.4. Altlasten 
Auf dem südlichen Bereich des Teilbereiches A besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenverände- 
rung. Diese Altlast resultiert aus der Nutzung der Fläche als Bolzplatz. Für die Beseitigung der Alt- 
last ist eine Abtragung der oberen Geländeschicht erforderlich. Hierzu ist eine weitergehende Prü- 
fung erforderlich und wird im weiteren Verfahren durchgeführt.  
 
6. Planverwirklichung 
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB, im Zeitraum 28.06.-
05.08.2021, wurden die eingegangen Stellungnahmen a usgewertet. Das städtebauliche Konzept 
wurde entsprechend aktualisiert. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt 
Köln. Grundstücksankäufe oder ein Bodenordnungsverfahren sind nicht erforderlich. Die Kosten für 
die Realisierung des Bebauungsplans gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. 
 
7. Städtebauliche Kenndaten im Überblick 
 
Planungsparameter  Kennwert  
Fläche Teilbereich A (Schule) 
Fläche Teilbereich B (Bolzplatz) 
ca. 5.380 m² (0,5380 ha) 
ca. 3.500 m² (0,3500 ha) Gesamt (A+B) = 8.880 m² 
BGF Grundschule (3 Geschosse) 3.600 m² 
BGF Sporthalle (2-Fach-Halle) 1.600 m² 
Außenfläche Pausenhof 1.500 m² (gemäß Annahme KMK: 5 m² pro Person) 
Bolzplatz (Teilbereich B) 3.500 m² 
Bauform mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach 
Geschossigkeit III-Vollgeschosse 
Stellplätze  mind. 16 Stellplätze, Flächenbedarf mi nd. 310 m² 
Annahme: Pro Klasse eine Lehrkraft + eine Betreuungsper- 
son = 16 Personen = 16 PKW 
Grün- und Freiraum Tlw. Erhalt der raumprägsamen Bä ume und Einbezug in 
ein Freiraumkonzept; Aufwertung und Sicherung des beste- 
henden Spielplatzes auf A & Bolzplatzes auf B

Anlage 3 Konzept

1303 Zeichen

Städtebauliche Konzeptskizze
Machbarkeitsstudie
Städtebauliches Konzept - Dorotheenstraße Porz
ANLAGE 3
Planungsparameter Kennwerte pro 
Schüler
Gesamt
Allg. Lern- und Unterrichtsräume 5,0 m² 1.120 m²
Fachräume 1,2 m² 269 m²
Gemeinschaftsflächen 2,0 m² 448 m²
Personalräume 2,0 m² 448 m²
Summe Programmfläche 2.285 m²
Technische Infrastruktur Programm x 0,5 1.142 m²
Gesamt BGF Programmfläche + 
T. Infrastruktur
3.428 m²
Außenfläche, Pausenhof 5,0 m² 1.120 m²
Sporthalle
Faktor 1,6 Zuschlag von Netto zu Brutto für 
Umkleideräume, Technikräume etc.
- 1-Fach-Halle
- 2-Fach-Halle
- 3-Fach-Halle
netto:
   405 m²
   968 m²
1.215 m²
brutto:
   648 m²
1.549 m²
1.944 m²
Musterraumprogramm Schulgebäude 
(gem. Leitfaden „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner 
Schulen“ des Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln)
Berechnungs-Annahmen:
Schulart:   Grundschule
Züge:    2
Schüler/-innen pro Klasse: max. 28
Schüler/-innen Gesamt: max. 224
Planungsparameter Kennwerte
Grundstücksgröße 5.380 m²
BGF Grundschule 
(3-Geschosse)
3.600 m²
(3*1.200m²)
Außenflächen Pausenhof 1.500 m²
BGF Turnhalle
(2-Fach-Halle)
1.600 m²
Stellplätze 16
Reservefläche Grundstück
Eingrünung, Abstandsflächen, Fahrradab-
stellflächen, Zufahrten & Stellplätze etc.
1.080 m² 
Städtebauliche Kenndaten gem. Konzeptskizze

Anlage 1 Geltungsbereich

367 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100 150 Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
 Dorotheenstraße
in Köln - Porz
Maßstab  1 : 2 500
B
A
Spielplatz

Beschlussvorlage Ausschuss

11735 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Klei Az 
Vorlagen-Nummer 
 3939/2021 
Freigabedatum 
 24.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes,  
Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,  
 
1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren 
nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße, süd-
lich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden Sportanlagen (Teil-
bereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen 
in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzu-
setzen. 
2. im gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be-
schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B nördlich der 
Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der Kopernikus Hauptschule und öst-
lich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – 
Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Pla-
nungsrecht für die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung: 
Ziel der Planung ist es in einem Bebauungsplanverfahren mit zwei Geltungsbereichen das Infrastruk-
turangebot in Porz zu verbessern: im Teilbereich A soll, das Planungsrecht für eine Schulnutzung, in 
Form einer zwei -zügigen Grundschule geschaffen werden. Im Planbereich B ist die planungsrechtli-
che Sicherung eines Bolzplatzes vorgesehen.  
 
Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist 
aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der  Schulstruktur, der Umstel-
lung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfang-
reich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flä-
chen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch 
ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt.  
In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla-
nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation auf-
gezeigt. In Anlage 2 zur Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) wird für die Planungsregi-
on Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg festgestellt: 
 
„In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich erheblicher 
zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden kann. Selbst mit 
den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße (M79), der KGS Kupfergasse 
(M80, 1. Schritt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vollzogen) und der Erweiterung der GGS Haupt-
straße (M78) kann möglicherweise der Bedarf nicht in Gänze gedeckt werden. Daher sollte auch am 
Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterung vorgesehen werden. Als Planungsvariante könnte die 
KGS Kupfergasse am Standort Kupfergasse 31 als 4-zügige Grundschule geführt werden und der 
bisherige Teilstandort Kupfergasse 3 als 2-zügige neue Grundschule „verselbständigt“ werden. 
Darüber hinaus sind weitere Schulplätze erforderlich, um den erwarteten Bedarf decken zu können. 
Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an Grund-
schulplätzen in der Planungsregion zu decken.“ 
 
Demnach besteht bereits heute ein Defizit im Angebot an Grundschulplätzen. Dieser wird durch be-
nachbarte Planverfahren, die der Schaffung von Wohnraum dienen weiter verschärft. Hiervon betrof-
fen sind insbesondere die beiden Wohnungsbauprojekte „Friedrichstraße in Köln-Porz“ und „Haupt-
straße – Urbacher Weg in Köln-Porz“. Um diesen Konflikt nachhaltig zu begegnen ist es erforderlich 
Planungsrecht für die Errichtung einer Grundschule zu schaffen, um neue Flächenpotenziale zu ge-
nerieren. Nur so kann dem erheblichen Bedarf in Hinblick auf die soziale Infrastruktur Rechnung ge-
tragen werden.  
Ein Baustein zur Bedarfsdeckung ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco-
Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwicklungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt 
jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten eher eine lang-
fristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der angespannten Situation kann damit 
nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die 
Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächen-

3 
potenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz verschiedene Areale untersucht. Ent-
scheidende Kriterien waren vor allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhältnisse, 
städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche 
entlang der Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Option übrig geblieben. Oh-
ne die Aufstellung dieses Bebauungsplans zur Sicherung eines Schulgrundstückes für den Neubau 
eines Grundschulgebäudes können auch die oben genannten, benachbarten Wohnungsbauprojekte 
nicht fortgeführt werden. 
 
Im Ergebnis wird die Aufstellung dieses Bebauungsplanverfahrens somit notwendig. 
 
 
Bestandssituation: 
Das Plangebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtbezirk Porz und besteht aus zwei Geltungs-
bereichen, welche nicht unmittelbar aneinander angrenzen. Daher wird im nachfolgenden zwischen 
dem Bereich A, welcher die Zielsetzung hat eine Fläche für eine zweizügige Grundschule planungs-
rechtlich zu sichern und dem Bereich B, welcher das Ziel verfolgt die notwendige Verlagerung des 
bestehenden Bolzplatzes abzusichern, unterschieden. Aufgrund der räumlichen und inhaltlichen Ab-
hängigkeiten werden beide Bereiche – A und B – in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren 
behandelt. Die konkrete Verortung der Bereiche A und B ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 
Der Geltungsbereich A liegt unmittelbar an der Dorotheenstraße im Stadtteil Porz un d umfasst rund 
5.500 qm. Die städtische Liegenschaft fügt sich ein zwischen einem öffentlichen Spielplatz im Nor-
den, der Dorotheenstraße im Osten und den bestehenden Sportanlagen im Süden und Westen. Dar-
über hinaus wird der Geltungsbereich A derzeit im Bes tand geprägt durch einen öffentlichen Bolz-
platz, welcher gesäumt wird durch zahlreichen Baumbestand. Der Bolzplatz weist im Bestand eine 
durchschnittliche Qualität auf und ist darüber hinaus durch eine Bodenaltlast vorbelastet.  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans soll der bestehende Bolzplatz an den Standort des Gel-
tungsbereiches B verlagert und langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich B 
hat eine Größe von rund 3.500 qm. Durch die Neuerrichtung geht eine qualitative Aufwer tung und 
Vergrößerung der Sportanlage einher. Vorgesehen für die Verlagerung des Bolzplatzes ist der Stand-
ort im Bereich B entlang der Humboldtstraße. Im Bestand wird dieser Bereich derzeit geprägt durch 
Gebäude der ehemaligen belgischen Schule, die durch die Kopernikus Hauptschule genutzt werden. 
Aufgrund der Bausubstanz sind diese Gebäudestrukturen abgängig. Durch die Verlagerung des Bolz-
platzes können Synergieeffekte mit den benachbarten schulischen Nutzungen entstehen. Der Bolz-
platz ist vorrangig für die Öffentlichkeit zugänglich und könnte gleichzeitig durch die Schule mitgenutzt 
werden. 
 
 
Städtebauliches Konzept: 
Das städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich A sieht die Errichtung einer zweizügigen Grund-
schule in Form eines dreigeschossigen Baukör pers und die Errichtung einer Zweifachturnhalle vor. 
Der Schulbaukörper wird an der Dorotheenstraße ausgerichtet, sodass im rückwärtigen und damit 
von der angrenzenden Wohnnutzung abgewandten Seite geschützte Pausenhofflächen entstehen. 
Darüber hinaus bietet die Anordnung der Gebäudekörper einen Lärmschutz gegenüber der angren-
zenden Wohnbebauung. Die Turnhalle wird an der rückwärtigen Grundstückslinie orientiert, sodass 
die notwendigen Stellplätze straßenseitig ausgerichtet und über die Kreuzung Dorotheenst ra-
ße/Danziger Straße erschlossen werden. Die Anordnung der Gebäudekörper reagiert auf den vor-
handenen Baumbestand, welcher in die Freiraumplanung der Schulhofflächen integriert wird.  
 
 
Verfahren: 
Für das gesamte Plangebiet, mit den Teilbereichen A und B, besteht derzeit kein Bebauungsplan. 
Teilbereich A ist aktuell als sogenannter Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewer-
ten. Damit besteht aktuell kein Planungsrecht für eine bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung 
eines Bebauungsplans zwingend erforderlich wird, um die beschriebenen Planinhalte zu sichern. Der 
Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Bebau-
ungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die notwendigen Voraussetzungen liegen vor, 
sodass auch die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB in An-
spruch genommen werden können. So wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13

4 
Absatz 3 BauGB auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Ba uGB und den Umweltbericht 
gemäß § 2a BauGB verzichtet. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach 
§ 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander ab-
gewogen. 
 
Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen 
ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: 
- Artenschutz 
- Natur- und Landschaft 
- Boden (Altlasten) 
- Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe) 
- Verkehr 
- Klima 
 
Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. 
 
Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die 
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für den Geltungsbereich A „Grünfläche“ und für den Geltungs-
bereich B „Gemeinbedarfsfläche“ dar. Aufgrund des angestrebten beschleunigten Verfahrens soll der 
Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO 2) 
nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verf ahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft.  Im beschleunigten 
Verfahren wird von einer formellen Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 
2a BauGB abgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet jedoch eine Bewertung der Umweltbe-
lange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereiche des Bebauungsplans 
2 Erläuterungen zum Städtebaulichen Konzept 
3 Machbarkeitsstudie – Städtebauliches Konzept

Beratungsverlauf (3)

09.12.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Dorotheenstraße 61
  • Humboldtstraße
  • Kupfergasse 31
  • Königsberger Straße
  • Kaiserstraße
  • Friedrichstraße
  • Urbacher Weg
  • Danziger Straße
  • Siemensstraße
  • Hauptstraße
  • Schulstraße
  • Elsdorf

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3939/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.11.2021
Erstellt
09.11.2021 13:29