3939/2021
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz
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Anlage 2 Erläuterungsbericht
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Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 1 von 6 12.11.2021 ANLAGE 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan; Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz 1. Anlass und Ziel der Planung Ziel der Planung ist es, auf dem städtischen Grundstück (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1376), gekennzeichnet als Teilbereich A, das Planungsrecht für eine Schulnutzung, in Form einer zwei- zügigen Grundschule, zu schaffen. Der auf dem Teilb ereich A befindliche Bolzplatz soll auf den Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1454) planungsrechtlich gesichert und entwickelt werden. Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Umstel- lung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfang- reich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flächen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sic hert und planungsrechtlich entwickelt. (Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93854) In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation fest- gestellt. Entsprechende Gegenmaßnahmen werden im Ma ßnahmenkatalog unter M79 aufgeführt. Gefordert wird die Suche nach geeigneten Grundstücken für den Grundschulbau im Suchraum Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg. Dabei muss be achtet werden, dass das Gebiet eine stark defizitäre soziale Infrastruktur, insbesondere in Bezug auf das Angebot an Grundschulplätzen, auf- weist. In Anlage 2 zur Schulentwicklungsplanung, S. 14 wird dazu ausgeführt: „In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich erhebli- cher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden kann. Selbst mit den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße (M79), der KGS Kupfergasse (M80, 1. Schritt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vollzogen) und der Erweiterung der GGS Hauptstraße (M78) kann möglicherweise der Bedarf nicht in Gänze gedeckt werden. Da- her sollte auch am Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterung vorgesehen werden. Als Planungsvariante könnte die KGS Kupfergasse am Standort Kupfergasse 31 als 4-zügige Grundschule geführt werden und der bisherige Teilstandort Kupfergasse 3 als 2-zügige neue Grundschule „verselbständigt“ werden. Darüber hinaus sind weitere Schulplätze erforderlich, um den erwarteten Bedarf decken zu kön- nen. Aus diesem Grund und um die regionale Verteilung der Schulplätze zu verbessern, sollte im Stadtteil Elsdorf ein neues Grundschulangebot (2 Züge) eingeplant werden. Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an Grundschulplätzen in der Planungsregion zu decken.“ Bereits heute besteht ein Defizit im Angebot an Grundschulplätzen. Dieser wird durch benachbarte Planverfahren, die der Schaffung von Wohnraum dienen weiter verschärft. Aufgrund des Mangels, ist die weitere Entwicklung v on Wohnbauvorhaben, wie beispielsweise an der Hauptstraße/ dem Urbacher Weg sowie an der Friedrichtstraße zurzeit erheblich eingeschränkt. Eine städtebauliche Lösung des Defizites von Grunds chulplätzen ist somit dringend geboten und genießt oberste Priorität. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung für diese Stadtteil e ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco-Grundschule. Diese Überlegung erschei nt jedoch aufgrund der erforderlichen Vor- arbeiten eher eine langfristig umsetzbare Lösung zu sein. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der Situation kann damit nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaf- fen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 2 von 6 12.11.2021 Im betrachteten Suchraum weist lediglich das Grundstück an der Dorotheenstraße über eine geeig- nete Fläche für die bauliche Realisierung einer eig enständigen Grundschule auf, die die notwendi- gen Eigenschaften, wie Erreichbarkeit, Zentralität, soziale und technische Infrastruktur erfüllt sowie eine ausreichende Dimensionierung bietet. Alternati ve Flächen wurden untersucht, wobei jedoch keine die notwendigen Anforderungen erfüllte. Somit wird das Grundstück an der Dorotheenstraße für den Bau eines zwei-zügig ausgerichteten Grundsc hulgebäudes vorgeschlagen und im Folgen- den als Plangebiet definiert. Eine Verlagerung des bisherigen Bolzplatzes ist unumgänglich und kann in der näheren Umgebung erfolgen. Der neue Standort des Bolzplatzes wird planungsrechtlich gesichert und städtebaulich aufgewertet. Der Bolzpl atz bildet einen wesentlichen Baustein für die wohnortnahe Versorgung mit Spiel- und Freizeitangeboten. Ein Wegfall des Angebotes stellt keine Option dar. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit zur Realisieru ng eines neuen Grundschulgrundstückes aus Sicht der Verwaltung zwingend an den wohnortnahen Erhalt des Bolzplatzangebotes gekoppelt. Aktuell besteht für das Plangebiet kein Bebauungsplan. Um die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Realisierung eines Schulstandortes zu s chaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungs- plans im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erforderlich. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1. Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk 8, Köln -Porz, im Stadtteil Porz. Es besteht aus den Teilbereichen A und B. • Das gesamte Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläc he von ca. 8.880 m², die sich aus den Teilbereich A mit ca. 5.380 m² und Teilbereich B mit ca. 3.500 m² zusammensetzt • Teilbereich A (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1 376) umfasst das neue Schulgebäude und die neue Zweifach-Sporthalle. Der Teilbereich l iegt westlich der Dorotheenstraße, grenzt im Norden an den bestehenden öffentlichen Spielplatz (ca. 2.500m²) und den städti- schen Kindergarten „Dorotheenstraße 61“ an, im Westen und Süden an die „Sportanlage Humboldtstraße“ an und wird im Osten über die Dorotheenstraße erschlossen. • Teilbereich B (Gemarkung 4995, Flur 2, Flurstück 1 454) umfasst den von Teilbereich A ver- lagerten Bolzplatz. Der Teilbereich liegt östlich der Humboldtstraße und grenzt mit drei Sei- ten an das Grundstück der Kopernikus-Hauptschule. • Geprägt wird das Plangebiet durch die umliegenden Sport- und Bildungseinrichtungen sowie durch die östlich angrenzende Wohnbebauung und den reichhaltigen Baumbestand. Die verkehrliche Erschließung ist in Ost-West-Richtung durch die Königsberger Straße sowie in Nord-Süd-Richtung durch die Dorotheenstraße und Humboldtstraße gegeben. 2.2. Bestandssituation / Vorhandene Struktur Baustruktur Die Umgebung des Plangebietes weist eine heterogene bauliche Struktur auf. Diese umfasst Ein- zel- und Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Zeilenbauten des Bildungsbereiches. Direkt an das Plangebiet A grenzen im Osten größere, freistehende Einfamilienhäuser. Im Norden grenzt die eingeschossige Kindertagesstätte an das Plangebiet an. Wohingegen es im Süden und Westen von zwei Sportplätzen gerahmt wird. In weiterer Entfernung wird im Norden und Süden das Plangebiet von den schulischen Bauten, in Form von zusammengesetzten Zeilenbauten, do- miniert. Ebenso finden sich in der weiteren Umgebung drei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäu- ser in offener Bauweise. Der Großteil der Wohnbebauung weist eine geneigte Dachform, vorrangig Satteldächer, auf. Bei den Bildungseinrichtungen sind hingegen Flachdächer vorzufinden. Soziale Infrastruktur In fußläufiger Entfernung befinden sich diverse soziale und schulische Einrichtungen. Neben der städtischen Kindertagesstätte und der Grundschule Don Bosco (zukünftig mit veränderter Kapazi- Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 3 von 6 12.11.2021 tät), verfügt das Quartier über drei weiterführende Schulen: die Kopernikus-Hauptschule (mit wei- terhin gut auskömmlicher Grundstücksgröße), die Max-Planck-Realschule sowie das Stadtgymna- sium Köln-Porz. An der Königsberger Straße liegt zudem das Seniorenzentrum „Johanniter-Haus Köln-Porz“. Über die Kaiserstraße ist eine Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert. Eigentumsverhältnisse Das gesamte Plangebiet (Bereich A und B) befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Köln. 2.3. Erschließung Äußere Erschließung Der Teilbereich A ist über die Dorotheenstraße erschlossen, der Teilbereich B über die Humboldt- straße. Der überörtliche Anschluss an die Fernstraßen erfolgt über die Kaiserstraße und die B8 so- wie über das nahgelegene Autobahnkreuz der A59. Weitergehende Anbindungen sind durch die A3, die A4 und die A559 gegeben. Für die Nutzung als Grundschulstandort und Bolzplatz ist die überörtliche Erschließung jedoch nicht relevant. Öffentlicher Personennahverkehr Die Anbindung an den ÖPNV erfolgt über die Bushaltestellen Dorotheenstraße (Linie 162), über die Haltestelle Siemensstraße (Linien 160, 162, 165) sowie die Haltestelle Köln Feuerwache (Li- nien 151, 152, 161, 166). Die Haltestelle Dorotheenstraße liegt fußläufig in ca. 150 m Entfernung, wohingegen die Haltestelle Siemensstraße fußläufig in einer Entfernung von ca. 350 m liegt. Dar- über hinaus besteht mit dem Bahnhof Köln Porz (Rhein) in ca. 1 km ein Anschluss an das S- und Regionalbahnnetz. Das Gebiet verfügt über einige kombinierte Fuß- und Radwege und ist im Sü- den an das Radnetz NRW angebunden. Einschätzung der Lage Aufgrund der Lage zwischen diversen schulischen, sportlichen und sozialen Einrichtungen, der vorhandenen guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu den bestehenden, vielfältigen Wohngebieten, eignet sich das Plangebiet für eine zukünftige Schulnutzung. 2.4. Alternativstandorte Alternative Flächen vergleichbarer Größe oder Eignu ng zur kurzfristigen Entwicklung einer Schul- nutzung stehen der Stadt im Untersuchungsgebiet nicht zur Verfügung. 2.5. Planungsrechtliche Situation Ausgangssituation Für das gesamte Plangebiet, besteht kein Bebauungsplan. Teilbereich A ist aktuell als sogenannter Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewerten. Damit besteht derzeit kein Planungs- recht für eine bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erfor- derlich wird. Verfahren Auch wenn das Plangebiet derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB („Außenbereich im Innenbereich“) zuzuordnen ist, handelt es sich bei der beabsichtigten Planung um eine Maß- nahme der Innentwicklung. Der Begriff der Innenentwicklung i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB be- zieht sich auch auf die sog. „Außenbereiche im Innenbereich“, also Flächen, die von einer bauli- chen Nutzung umgeben sind, also innerhalb des Siedlungsbereichs liegen, deren Bebaubarkeit aber sich aus § 34 BauGB ergebende Gründe, allerdings entgegenstehen. Entscheidend ist, ob nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Gegebenheiten das betreffende nicht oder nicht mehr baulich genutzte Gebiet dem Siedlungsbereich zuzurechnen ist oder nicht. Im Falle des hier beschriebenen Plangebiets an der Dorotheenstraße ist eine bauli- che Vorprägung gegeben. Das Gebiet grenzt im Norden und im Osten vollständig an eine Bebau- ung an. Darüber hinaus handelt es sich um keine Fläche, welche isoliert in den Außenbereich vor- stößt. Entsprechend ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB möglich. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 4 von 6 12.11.2021 Die zulässige Grundfläche, entsprechend des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbe- reichs der Planung, beträgt bei einer gesamten Plangebietsgröße von 8.880 m² deutlich weniger als 20.000 m² und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert des § 13a Absatz 1 Num- mer 1 BauGB. Darüber hinaus werden in der direkten Nachbarschaft keine weiteren Bebauungs- pläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt. Mit dem vorlie- genden städtebaulichen Planungskonzept wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü- fung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgüter - Gebiete von gemeinschaftlicher Be- deutung oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - nicht zu erwarten. Das Plangebiet liegt weder in einem angemessenen Sicherheitsabstand noch in einem Achtungsabstand einer Störfallanlage. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB vorliegen, kann die Planung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei kommen die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB zur Anwendung. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Mo nitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange wurden geprüft und in der Abwägung berücksichtigt. 3. Planungsvorgaben 3.1. Regionalplan Der Regionalplan stellt das gesamte Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. Die Plan- ziele entsprechen den Darstellungen des Regionalplans. 3.2. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan weist den Teilbereich A als „Grünfläche mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung“ und den Teilbereich B als „Gemeinbedarfsfläche“ aus. Die derzeitigen Darstellungen ma- chen eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Aufgrund des angestrebten beschleu- nigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 im Wege einer Berichtigung nachträglich angepasst werden. 3.3. Landschaftsplan Der Bereich des gesamten Plangebiets liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans. 3.4. Schulentwicklungsplanung Gemäß der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“ soll das Vorhaben an der Dorotheenstraße zukünftig die Maßnahme M79 ersetzen. Sofern die mit diesem B-Plan vorgesehen planrechtli che Absicherung für ein neues zweizügiges Grundschulgebäude erfolgt, wird zwingend die bisher ige Planung zur Verlagerung und Vergröße- rung der Don Bosco Grundschule aufgegeben. Vielmehr besteht dann auch die Möglichkeit, die Don Bosco Grundschule von der bisherigen Festlegung auf 3,5 Züge um einen halben Zug auf 3 Züge zu reduzieren. Hierdurch ist es möglich ohne Baumaßnahme die Raumsituation auch schon mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 zu verbes- sern. Mit dieser Alternativplanung ergeben sich ebenso fü nf Grundschulzüge (drei an der Don Bosco Grundschule und zwei am neuen Standort Dorotheenstr aße) wie in der bisherigen Planung (fünf Züge an der verlagerten Don Bosco Grundschule). Gle ichzeitig wird das Angebot des Bolzplatzes erhalten und die ohnehin erforderliche Beseitigung der Altlast auf dem Bolzplatz in einem Schritt miterledigt. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 5 von 6 12.11.2021 Bei der Fortschreibung / Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln wird die hier dargestellte Planung – sofern der B-Plan beschlossen wird – über nommen. Die bisherige Anmeldung in der Schulbaumaßnahmenliste (Auftragsnummer26: 106, Prio A) zur Verlagerung und Erweiterung der Don Bosco Grundschule wird dann durch einen Schulneubau Dorotheenstraße zu ersetzen sein. 4. Städtebauliches Konzept Der potentielle Schulstandort auf dem Teilbereich A soll über eine Fläche für Gemeinbedarf nach § 9 Abs.1 Nr. 5 BauGB gesichert werden. Gleichzeitig soll der Bolzplatz an den Standort an der Hum- boldtstraße verlagert und planungsrechtlich gesichert werden. Das folgende städtebauliche Konzept soll die Machbarkeit aufzeigen sowie die getroffenen Annahmen des Raumprogrammes darstellen. 4.1. Ausgangssituation, Annahmen Raumprogramm Im Hinblick auf den festgestellten, erheblichen Bedarf an Schulplätzen im Primarbereich (vgl. „Fort- schreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020)“), wird für das Grundstück an der Dorotheenstraße eine 2-zügige Grundschule für maxim al 224 Schülerinnen und Schüler geplant. Dieser Beitrag zur Deckung des lokalen Bedarfs ist außerdem für die Sicherstellung der mittelfristi- gen und langfristigen Weiterentwicklungen des Stadtbezirkes erforderlich und somit Voraussetzung für aktuelle und künftige Bauvorhaben. Dabei ist eine Sicherung und Weiterentwicklung der städte- baulichen Gestaltung erforderlich, welche im Folgenden grob skizziert wird. Zur Sicherstellung eines transparenten Planungsprozesses sind die ermittelten und getroffenen Annahmen, welche dem Pla- nungskonzept zu Grunde liegen in der Anlage 3 detailliert aufgeführt. Grundlage bildet der Leitfaden „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ (2. Auflage, 2016) des Am- tes für Schulentwicklung der Stadt Köln. 4.2. Entwurf und Gestaltung Machbarkeitsstudie Die in Anlage 3 aufgeführte Planungsskizze gibt ein en Überblick über die mögliche städtebauliche Anordnung der Gebäudekörper. Aufgrund des Zuschnitt s und der Größe des Grundstücks bieten sich vielfältige und flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Der aufgezeigte Flächenbedarf kann problem- los auf den aufgezeigten Teilbereichen abgebildet werden. 5. Auswirkung der Planung / Umweltbericht Das vorgesehene Vorhaben weist einen Eingriff in di e Umwelt auf. Der Erhalt des Bestandes an raumprägsamen Bäumen ist nur teilweise möglich, sodass Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Vorbehaltlich der weiteren Abstimmung mit d en maßgeblichen Fachdienststellen und in ihren Belangen betroffenen sonstigen Behörden im Laufe des weiteren Verfahrens ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Betroffenheit der nachstehenden Umweltbelange erkennbar: 5.1. Tiere und Pflanzen Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe 1 durchzuführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ASP 1 ist zu entscheiden, ob in einer ASP 2 planungsrelevante Arten zu untersuchen sind. 5.2. Immissionsschutz Die Umgebung des Teilbereiches A ist vorwiegend durch Wohnnutzung geprägt, während die Um- gebung des Teilbereiches B durch die soziale Infrastruktur und den Grünraum geprägt ist. Die Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf die schützenswerten Nutzungen im Umfeld werden im weiteren Verfahren durch noch zu beauftragende Gutachten un- tersucht. Dorotheenstraße in Köln-Porz Seite 6 von 6 12.11.2021 5.3. Klima / Starkregen Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Kli- mawandel entgegenzuwirken oder der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. Die Auswirkun- gen der Planung auf den Boden und Gewässer werden im weiteren Verfahren geprüft. Das Plan- gebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutzzone. Es wird auch geprüft, inwieweit anfallendes Niederschlagswasser versickert werden kann. Maßnahmen wie beispielsweise Dachbegrünungen, die zu einem verzögerten Niederschlagswasserabfluss beitragen, können planungsrechtlich gesi- chert werden. Darüber hinaus ist ein Energiekonzept zu erstellen, welches die Energiebilanz des Vorhabens und mögliche alternative Energieversorgungen aufzeigt und bewertet. 5.4. Altlasten Auf dem südlichen Bereich des Teilbereiches A besteht eine Altlast mit schädlicher Bodenverände- rung. Diese Altlast resultiert aus der Nutzung der Fläche als Bolzplatz. Für die Beseitigung der Alt- last ist eine Abtragung der oberen Geländeschicht erforderlich. Hierzu ist eine weitergehende Prü- fung erforderlich und wird im weiteren Verfahren durchgeführt. 6. Planverwirklichung Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB, im Zeitraum 28.06.- 05.08.2021, wurden die eingegangen Stellungnahmen a usgewertet. Das städtebauliche Konzept wurde entsprechend aktualisiert. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Grundstücksankäufe oder ein Bodenordnungsverfahren sind nicht erforderlich. Die Kosten für die Realisierung des Bebauungsplans gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. 7. Städtebauliche Kenndaten im Überblick Planungsparameter Kennwert Fläche Teilbereich A (Schule) Fläche Teilbereich B (Bolzplatz) ca. 5.380 m² (0,5380 ha) ca. 3.500 m² (0,3500 ha) Gesamt (A+B) = 8.880 m² BGF Grundschule (3 Geschosse) 3.600 m² BGF Sporthalle (2-Fach-Halle) 1.600 m² Außenfläche Pausenhof 1.500 m² (gemäß Annahme KMK: 5 m² pro Person) Bolzplatz (Teilbereich B) 3.500 m² Bauform mehrgeschossiger Baukörper mit Flachdach Geschossigkeit III-Vollgeschosse Stellplätze mind. 16 Stellplätze, Flächenbedarf mi nd. 310 m² Annahme: Pro Klasse eine Lehrkraft + eine Betreuungsper- son = 16 Personen = 16 PKW Grün- und Freiraum Tlw. Erhalt der raumprägsamen Bä ume und Einbezug in ein Freiraumkonzept; Aufwertung und Sicherung des beste- henden Spielplatzes auf A & Bolzplatzes auf B
Anlage 3 Konzept
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Städtebauliche Konzeptskizze Machbarkeitsstudie Städtebauliches Konzept - Dorotheenstraße Porz ANLAGE 3 Planungsparameter Kennwerte pro Schüler Gesamt Allg. Lern- und Unterrichtsräume 5,0 m² 1.120 m² Fachräume 1,2 m² 269 m² Gemeinschaftsflächen 2,0 m² 448 m² Personalräume 2,0 m² 448 m² Summe Programmfläche 2.285 m² Technische Infrastruktur Programm x 0,5 1.142 m² Gesamt BGF Programmfläche + T. Infrastruktur 3.428 m² Außenfläche, Pausenhof 5,0 m² 1.120 m² Sporthalle Faktor 1,6 Zuschlag von Netto zu Brutto für Umkleideräume, Technikräume etc. - 1-Fach-Halle - 2-Fach-Halle - 3-Fach-Halle netto: 405 m² 968 m² 1.215 m² brutto: 648 m² 1.549 m² 1.944 m² Musterraumprogramm Schulgebäude (gem. Leitfaden „Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen“ des Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln) Berechnungs-Annahmen: Schulart: Grundschule Züge: 2 Schüler/-innen pro Klasse: max. 28 Schüler/-innen Gesamt: max. 224 Planungsparameter Kennwerte Grundstücksgröße 5.380 m² BGF Grundschule (3-Geschosse) 3.600 m² (3*1.200m²) Außenflächen Pausenhof 1.500 m² BGF Turnhalle (2-Fach-Halle) 1.600 m² Stellplätze 16 Reservefläche Grundstück Eingrünung, Abstandsflächen, Fahrradab- stellflächen, Zufahrten & Stellplätze etc. 1.080 m² Städtebauliche Kenndaten gem. Konzeptskizze
Anlage 1 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Dorotheenstraße in Köln - Porz Maßstab 1 : 2 500 B A Spielplatz
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Klei Az Vorlagen-Nummer 3939/2021 Freigabedatum 24.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Dorotheenstraße in Köln-Porz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, 1. nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich A westlich der Dorotheenstraße, süd- lich der Kindertageseinrichtung, sowie östlich und nördlich der bestehenden Sportanlagen (Teil- bereich aus dem Flurstück 1376 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich A Gemeinbedarfsfläche – Schule festzu- setzen. 2. im gleichen Verfahren nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des be- schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich B nördlich der Königsberger Straße, westlich des Eiler Parkwegs, südlich der Kopernikus Hauptschule und öst- lich der Humboldtstraße (Teilbereich aus dem Flurstück 1454 der Gemarkung Urbach, Flur 2) – Arbeitstitel: Dorotheenstraßen in Köln-Porz – aufzustellen mit dem Ziel für den Bereich B Pla- nungsrecht für die Verlagerung des Bolzplatzes zu schaffen. Alternative: keine Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung: Ziel der Planung ist es in einem Bebauungsplanverfahren mit zwei Geltungsbereichen das Infrastruk- turangebot in Porz zu verbessern: im Teilbereich A soll, das Planungsrecht für eine Schulnutzung, in Form einer zwei -zügigen Grundschule geschaffen werden. Im Planbereich B ist die planungsrechtli- che Sicherung eines Bolzplatzes vorgesehen. Der stadtweite Bedarf an Schulstandorten oder Erweiterungsflächen an bestehenden Standorten ist aufgrund der weiterhin stark steigenden Schülerzahlen, dem Wandel der Schulstruktur, der Umstel- lung der Sekundarstufen von G8 auf G9 sowie der Erfüllung des Inklusionsanspruches sehr umfang- reich. So wird vom Rat der Stadt Köln insbesondere gefordert, dass die Verwaltung notwendige Flä- chen für die erforderlichen neuen Schulen aufgrund stark steigender Kinder- und Schülerzahlen durch ein Flächenbereitstellungskonzept Schulen sichert und planungsrechtlich entwickelt. In der aktualisierten und am 18.06.2020 beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungspla- nung Köln 2020 (0418/2020)“ wird wiederholt eine zunehmend angespannte Bestandssituation auf- gezeigt. In Anlage 2 zur Schulentwicklungsplanung Köln 2020 (0418/2020) wird für die Planungsregi- on Eil, Porz, Urbach, Elsdorf, Finkenberg festgestellt: „In der Gesamtsumme der Stadtteile Eil, Porz, Urbach, Elsdorf und Finkenberg ergibt sich erheblicher zusätzlicher Platzbedarf, der nicht in benachbarten Stadtgebieten gedeckt werden kann. Selbst mit den bereits vorgesehenen Erweiterungen an der GGS Humboldtstraße (M79), der KGS Kupfergasse (M80, 1. Schritt mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 vollzogen) und der Erweiterung der GGS Haupt- straße (M78) kann möglicherweise der Bedarf nicht in Gänze gedeckt werden. Daher sollte auch am Standort Schulstraße (Eil) eine Erweiterung vorgesehen werden. Als Planungsvariante könnte die KGS Kupfergasse am Standort Kupfergasse 31 als 4-zügige Grundschule geführt werden und der bisherige Teilstandort Kupfergasse 3 als 2-zügige neue Grundschule „verselbständigt“ werden. Darüber hinaus sind weitere Schulplätze erforderlich, um den erwarteten Bedarf decken zu können. Nur durch die Summe der Maßnahmen ist es rechnerisch möglich, den erwarteten Bedarf an Grund- schulplätzen in der Planungsregion zu decken.“ Demnach besteht bereits heute ein Defizit im Angebot an Grundschulplätzen. Dieser wird durch be- nachbarte Planverfahren, die der Schaffung von Wohnraum dienen weiter verschärft. Hiervon betrof- fen sind insbesondere die beiden Wohnungsbauprojekte „Friedrichstraße in Köln-Porz“ und „Haupt- straße – Urbacher Weg in Köln-Porz“. Um diesen Konflikt nachhaltig zu begegnen ist es erforderlich Planungsrecht für die Errichtung einer Grundschule zu schaffen, um neue Flächenpotenziale zu ge- nerieren. Nur so kann dem erheblichen Bedarf in Hinblick auf die soziale Infrastruktur Rechnung ge- tragen werden. Ein Baustein zur Bedarfsdeckung ist bisher die Verlagerung und Vergrößerung der Don-Bosco- Grundschule (Maßnahme M79 aus der Schulentwicklungsplanung 2020). Diese Überlegung stellt jedoch aufgrund der erforderlichen Vorarbeiten und der bestehenden Abhängigkeiten eher eine lang- fristige Strategie dar. Eine kurz- oder mittelfristige Entlastung der angespannten Situation kann damit nicht erreicht werden. Um eine schneller realisierbare Alternative zu schaffen, hat die Verwaltung die Suche nach einem neuen Grundschulstandort durchgeführt. Auf der Suche nach möglichen Flächen- 3 potenzialen für eine Grundschule wurden im Stadtbezirk Porz verschiedene Areale untersucht. Ent- scheidende Kriterien waren vor allem Flächenverfügbarkeit, Flächengröße, Eigentumsverhältnisse, städtebauliche Kriterien, Einzugsradien sowie planungsrechtliche Rahmenbedingungen. Die Fläche entlang der Dorotheenstraße ist dabei als einzige in Betracht kommende Option übrig geblieben. Oh- ne die Aufstellung dieses Bebauungsplans zur Sicherung eines Schulgrundstückes für den Neubau eines Grundschulgebäudes können auch die oben genannten, benachbarten Wohnungsbauprojekte nicht fortgeführt werden. Im Ergebnis wird die Aufstellung dieses Bebauungsplanverfahrens somit notwendig. Bestandssituation: Das Plangebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtbezirk Porz und besteht aus zwei Geltungs- bereichen, welche nicht unmittelbar aneinander angrenzen. Daher wird im nachfolgenden zwischen dem Bereich A, welcher die Zielsetzung hat eine Fläche für eine zweizügige Grundschule planungs- rechtlich zu sichern und dem Bereich B, welcher das Ziel verfolgt die notwendige Verlagerung des bestehenden Bolzplatzes abzusichern, unterschieden. Aufgrund der räumlichen und inhaltlichen Ab- hängigkeiten werden beide Bereiche – A und B – in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren behandelt. Die konkrete Verortung der Bereiche A und B ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. Der Geltungsbereich A liegt unmittelbar an der Dorotheenstraße im Stadtteil Porz un d umfasst rund 5.500 qm. Die städtische Liegenschaft fügt sich ein zwischen einem öffentlichen Spielplatz im Nor- den, der Dorotheenstraße im Osten und den bestehenden Sportanlagen im Süden und Westen. Dar- über hinaus wird der Geltungsbereich A derzeit im Bes tand geprägt durch einen öffentlichen Bolz- platz, welcher gesäumt wird durch zahlreichen Baumbestand. Der Bolzplatz weist im Bestand eine durchschnittliche Qualität auf und ist darüber hinaus durch eine Bodenaltlast vorbelastet. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans soll der bestehende Bolzplatz an den Standort des Gel- tungsbereiches B verlagert und langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Der Geltungsbereich B hat eine Größe von rund 3.500 qm. Durch die Neuerrichtung geht eine qualitative Aufwer tung und Vergrößerung der Sportanlage einher. Vorgesehen für die Verlagerung des Bolzplatzes ist der Stand- ort im Bereich B entlang der Humboldtstraße. Im Bestand wird dieser Bereich derzeit geprägt durch Gebäude der ehemaligen belgischen Schule, die durch die Kopernikus Hauptschule genutzt werden. Aufgrund der Bausubstanz sind diese Gebäudestrukturen abgängig. Durch die Verlagerung des Bolz- platzes können Synergieeffekte mit den benachbarten schulischen Nutzungen entstehen. Der Bolz- platz ist vorrangig für die Öffentlichkeit zugänglich und könnte gleichzeitig durch die Schule mitgenutzt werden. Städtebauliches Konzept: Das städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich A sieht die Errichtung einer zweizügigen Grund- schule in Form eines dreigeschossigen Baukör pers und die Errichtung einer Zweifachturnhalle vor. Der Schulbaukörper wird an der Dorotheenstraße ausgerichtet, sodass im rückwärtigen und damit von der angrenzenden Wohnnutzung abgewandten Seite geschützte Pausenhofflächen entstehen. Darüber hinaus bietet die Anordnung der Gebäudekörper einen Lärmschutz gegenüber der angren- zenden Wohnbebauung. Die Turnhalle wird an der rückwärtigen Grundstückslinie orientiert, sodass die notwendigen Stellplätze straßenseitig ausgerichtet und über die Kreuzung Dorotheenst ra- ße/Danziger Straße erschlossen werden. Die Anordnung der Gebäudekörper reagiert auf den vor- handenen Baumbestand, welcher in die Freiraumplanung der Schulhofflächen integriert wird. Verfahren: Für das gesamte Plangebiet, mit den Teilbereichen A und B, besteht derzeit kein Bebauungsplan. Teilbereich A ist aktuell als sogenannter Außenbereich im Innenbereich nach § 35 BauGB zu bewer- ten. Damit besteht aktuell kein Planungsrecht für eine bauliche Entwicklung, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich wird, um die beschriebenen Planinhalte zu sichern. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Bebau- ungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die notwendigen Voraussetzungen liegen vor, sodass auch die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB in An- spruch genommen werden können. So wird gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 4 Absatz 3 BauGB auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Ba uGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet. Gleichwohl werden die relevanten Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB im weiteren Verfahren ermittelt und sachgerecht gegeneinander ab- gewogen. Nach bisherigem Planungsstand sind folgende Umweltbelange und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen im weiteren Planverfahren insbesondere zu betrachten: - Artenschutz - Natur- und Landschaft - Boden (Altlasten) - Immissionsschutz (Lärm, Luftschadstoffe) - Verkehr - Klima Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eine Stellungnahme abzugeben. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für den Geltungsbereich A „Grünfläche“ und für den Geltungs- bereich B „Gemeinbedarfsfläche“ dar. Aufgrund des angestrebten beschleunigten Verfahrens soll der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO 2) nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verf ahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Im beschleunigten Verfahren wird von einer formellen Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB abgesehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet jedoch eine Bewertung der Umweltbe- lange statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen: 1 Geltungsbereiche des Bebauungsplans 2 Erläuterungen zum Städtebaulichen Konzept 3 Machbarkeitsstudie – Städtebauliches Konzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Dorotheenstraße 61
- Humboldtstraße
- Kupfergasse 31
- Königsberger Straße
- Kaiserstraße
- Friedrichstraße
- Urbacher Weg
- Danziger Straße
- Siemensstraße
- Hauptstraße
- Schulstraße
- Elsdorf
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Details
- Aktenzeichen
- 3939/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 13:29