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Zweckbindung der Mittel aus mobilen und festinstallierten Radargeräten
AfD Antrag nach § 3 AN/0169/2020 vom 27.01.2020
Stand: Am 06.02.2020 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0169/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2020 Zweckbindung der Mittel aus mobilen und festinstallierten Radargeräten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Der Stadtrat Köln beauftragt die Verwaltung die Zweckbindung der Einnahmen von mobilen und fest installierten Radargeräten zu prüfen. Die AfD Fraktion schlägt vor, die Mittel einem Zweck zuzuführen. Als Möglichkeit sieht die AfD die Einrichtung ei- nes Fonds für Unfallopfer oder die Verwendung für die Verkehrserziehung von Kin- dern und Jugendlichen. Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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