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AN/0169/2020

Zweckbindung der Mittel aus mobilen und festinstallierten Radargeräten

AfD Antrag nach § 3 27.01.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2020, TOP 3.1.6

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

1069 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
AN/0169/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2020 
 
Zweckbindung der Mittel aus mobilen und festinstallierten Radargeräten 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen-
den Ratssitzung zu nehmen: 
 
 
Beschluss:  
 
Der Stadtrat Köln beauftragt die Verwaltung die Zweckbindung der Einnahmen von 
mobilen und fest installierten Radargeräten zu prüfen. Die AfD Fraktion schlägt vor, 
die Mittel einem Zweck zuzuführen. Als Möglichkeit sieht die AfD die Einrichtung ei-
nes Fonds für Unfallopfer oder die Verwendung für die Verkehrserziehung von Kin-
dern und Jugendlichen. 
 
 
Begründung:  
 
Erfolgt mündlich.  
 
gez. Matthias Büschges 
 (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

06.02.2020 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Gülichplatz 1

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Details

Aktenzeichen
AN/0169/2020
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
27.01.2020
Erstellt
27.01.2020 11:18