3510/2021
Verkehrssichere Schulwege an der zukünftigen Grundschule an der Thessaloniki-Allee in Köln-Kalk jetzt schon schaffen
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 3510/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.01.2022 Verkehrssichere Schulwege an der zukünftigen Grundschule an der Thessaloniki-Allee in Köln-Kalk jetzt schon schaffen hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 10.06.2021, TOP 7.9 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, zur sicheren Schulwegerschließung die in der Begründung aufgeführten verkehrlichen Maßnahmen für den Schulstandort Vietorstra- ße/Thessaloniki-Allee zu planen. Folgende weitere Punkte sind bei dieser Planung zu berücksichtigen soweit sie nicht schon in den Planungen enthalten sind:“ „1. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Wipperfürther Straße und der Vietorstraße in Köln- Kalk entlang des Schulgrundstückes der zukünftigen Grundschule an der Thessaloniki-Allee eine Tempo 30 Zone einführen und diese deutlich kennzeichnen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Vietorstraße ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes, sodass eine Tempo 30-Zone nicht eingerichtet werden kann. Durch den Schulneubau verändert sich die rechtliche Situation, so dass die Anordnung von Tempo 30-Einzelbeschilderung möglich und vorgesehen ist. Der Charakter der Wipperfürther Straße entspricht heute nicht der einer Tempo 30-Zone, aufgrund der in diesem Abschnitt angesiedel- ten Gewerbeeinheiten. Stattdessen soll ebenfalls in Nähe des Schulgrundstücks Tempo 30- Einzelbeschilderung angeordnet werden. Diese Maßnahmen sind Ergebnis der verkehrlichen Untersuchung im Rahmen des Schulbauprojek- tes. „2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob entlang des Schulgrundstückes und der Viet- orstraße die Fahrradweginfrastruktur verbessert und in der Wipperfürther Straße entlang der Schule die Infrastruktur des Gehweges verbreitert werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung: In Folge der abschnittsweisen Einrichtung von Tempo 30 kann die Einbahnstraße Vietorstraße zwi- schen der Wipperfürther Straße und der Engelsstraße für den Radverkehr in entgegengesetzter Rich- tung mit zusätzlicher Markierung eines Radfahrstreifens geöffnet werden. Ein Bedarf, den Gehweg im Bereich der Wipperfürther Straße aufgrund des Schulbaus zu verbreitern, wurde nicht erkannt. Die fußläufige und radverkehrliche Erschließung aus Richtung Westen erfolgt über die Thessaloniki-Allee durch die vorgesehene Durchwegung südlich des Schulgrundstücks. Die- 2 se festgelegte Schulroute ist komfortabel und weist über 3,00 m breite Wegeverbindungen auf. Der vorgesehene ausgebaute Fuß- und Radweg ist abseits des Kfz-Verkehrs angelegt, sodass ein kon- fliktfreier Zugang zur Schule ermöglicht wird. „3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vom Hans-Zandovsky-Platz über die Thessalo- niki-Allee, an der Wipperfürther Straße, an der Kurzen Straße und an der Engelsstraße über die Vietorstraße zur Sicherung des Schulweges Zebrastreifen eingerichtet werden können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die zusätzliche Markierung eines Überwegs auf der Aufpflastung auf der Thessaloniki-Allee (zwi- schen Hans-Zandovsky-Platz und der Zuwegung zur Vietorstraße) ist derzeit aus Sicht der Straßen- verkehrsbehörde nicht erforderlich, da die Fahrgeschwindigkeit durch die ausgebaute Aufpflasterung gesenkt wird und die Sichtverhältnisse ausreichend sind. Ähnliches gilt für die Kurze Straße und die Engelsstraße (zwischen Kalk-Mülheimer-Straße und Vietorstraße), da im zentralen Bereich der Stra- ße ebenfalls eine Aufpflasterung vorhanden ist. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden in der Kurze Straße und Engelsstraße im Zusammen- hang mit dem Schulneubau die Beschilderung VZ 136 „Kinder“ und das Zusatzzeichen „Schulweg“ angebracht. Die Situation wird ohnehin nach Schuleröffnung beobachtet und sinnvolle Optimierungen umgesetzt. „4. Die Durchwegung auf der Südseite der Schule ist schnellstmöglich zu öffnen, damit die Kinder noch vor Schulbeginn ihren Schulweg trainieren können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchbindung des Fuß- und Radwegs wird voraussichtlich mit Inbetriebnahme der Schule fertig- gestellt. Eine frühere Fertigstellung wird angestrebt, ist aber von der Fertigstellung der Ausführungs- planung und der verfügbaren personellen Kapazitäten hinsichtlich der Umsetzung abhängig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3510/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.11.2021
- Erstellt
- 05.10.2021 11:07