BV9/129/2025
Anzahl der Sicherheitsbeauftragten beim Friedhof Itter - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD
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TOP 5.3 BV9/129/2025 Sitzung der BV 9 am 26.09.2025 Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Anzahl der Sicherheitsbeauftragten beim Friedhof Itter Frage 1: Wie viele Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sind in der städtischen Einrichtung „Friedhof Itter im Stadtbezirk 9 im Einsatz? Antwort zur Frage 1: Der Betriebshof verfügt über einen Sicherheitsbeauftragten. Frage 2: Wie oft finden Begehungen der städtischen Einrichtungen durch Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) auf dem Friedhof Itter statt? Antwort zur Frage 2: Die turnusmäßigen Begehungen finden alle zwei Jahre statt. Frage 3: Wieviel Zeit vergeht zwischen der Meldung eines Schadens und der Behebung beziehungsweise Beseitigung des Schadens? Antwort zur Frage 3: Festgestellte Schäden werden über den Dienstweg an das zuständige Amt für Gebäudemanagement (Amt 23) weitergemeldet. Je nach Schadensbild erfolgt die Beauftragung zur Mängelbehebung. Die Dauer bis zu einer Reparatur richtet sich nach Art / Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit eventuell zu beauftragender Fachfirmen, so dass keine belastbare Aussage zur zeitlichen Dauer bis zu einer Reparatur gemacht werden kann.
Anfrage
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BV9/129/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 02.06.2025 SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes 9 Herrn Dr. Graf Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 27.06.2025 Betrifft: Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in städtischen Einrichtungen im Stadtbezirk 9 - Anfrage von Herrn Dr. Wolter; SPD Anfrage: 1. Wie viele Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sind in der städtischen Einrichtung „Friedhof Itter“ im Stadtbezirk 9 im Einsatz? 2. Wie oft finden Begehungen der städtischen Einrichtungen durch Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) auf dem Friedhof Itter statt? 3. Wieviel Zeit vergeht zwischen der Meldung eines Schadens und der Behebung beziehungsweise Beseitigung des Schadens? Begründung: Nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland fällt das Bestattungswesen als „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“ in die Zuständigkeit der Gemeinden. Der Friedhof Itter ist ein städtischer Friedhof und wird daher als öffentliche Einrichtung von der Stadt Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Friedhofsträger betrieben. Die Einzelheiten werden über die Bestattungsgesetze der Länder geregelt. Nach §§5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss eine Gefährdungsbeurteilung in Betrieben mit mehr als einem Beschäftigten durch eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) durchgeführt werden. Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten haben nach §22 SGBVII Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Seite 2 Nach §618 BGB (Pflicht zu Schutzmaßnahmen) wird durch die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers der Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz geregelt und in das Zivilrecht integriert. Diese Anfrage bezieht sich unter anderem auf den schlechten Zustand der Zaunanlage des Friedhofs Itter. Friedhöfe gehören nicht nur zu den schönsten Gartenanlagen der Stadt, sondern sie sind auch Arbeitsplätze für die Mitarbeitenden der Stadtgärtnerei der Stadt Düsseldorf, zum Beispiel beim Schneiden der Sträucher im Zaunbereich. In der chemischen Industrie werden gemeldete Schäden schnellstmöglich, d.h. innerhalb von acht Stunden bzw. maximal 24 Stunden behoben. Der defekte Stacheldraht schwebt lose zwischen den Zaunpfählen Der schwarze Pfeil weist auf einen abgebrochenen Holzstiel mit nach oben gerichteter Spitze
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: schriftlich beantwortet
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/129/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 02.06.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 12:06