AN/0324/2023
Aktuelle Stunde: Logistikkonzept zum Abriss und Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen
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0337_2022_1_Anlage_1_Sachstandsbericht 01.06.2022
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 1. Kerndaten des Projektes Standort: Hauptstraße 85, 50996 Köln Bauherrin: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Planungszeit: 2020 - 2024 Bauzeit: 202 3 - 2026 Projektbeschreibung: 2. Termine Meilensteine: Sachstand: Planungsbeschluss 03/2018 Das Projekt hat mit der Leistungsphase 3 begonnen. Beauftragung Generalplaner 05/2020 Der Generalplaner wurde für die Leistungsphasen 1 bis 4 Bauvorbescheid 12/2021 Abbruchbeschluss 02/2022 Vergabekonzept: - geplant Vergabe für Abbruchmaßnahm e Baubeschluss voraussichtlich 3. Quartal 2023 - geplant Teil-TU Vergabe für Neubau Baugenehmigung voraussichtlich 2. Quartal 2024 Fertigstellung Bau voraussichtlich 3. Quartal 2026 Übergabe, Inbetriebnahme voraussichtlich ab 3. Quartal 2026 Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Projektsteurer. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt die Realisierung des Neubaus (Verwaltungsgebäude) des Bezirksrathauses in Rodenkirchen. Der Abbruch und der anschließende Ersatzneubau für das Bezirksrathaus an gleicher Stelle, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage, der Neugestaltung des Rathausvorplatzes (inkl. Bushaltestelle und Tiefgaragenzugang) und der angrenzenden Umgebung, werden durch einen Generalplaner geplant und ausgeschrieben. (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) sowie Leistungsphasen 6 bis 7 (Ausschreibung und Vergabe) beauftragt. Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 13.06.2022 01.06.2022 02 Stand: Index: 1 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 13.06.2022 01.06.2022 02 Stand: Index: 3. Kosten Aktueller Plankostenrahmen, 1273/2012 ; 0728/2018 Abbruchbeschluss 3890/2021 Summe (Brutto) 20.000.000 € Kostenrahmen Risikozuschlag 25% + Summe (Brutto) Kostenberechnung Abbruchmaßnahme Kostenberechnung (KG 200) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Kostenberechnung (KG 700) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Neubaumaßnahme Kostenberechnung (KG 200-600) Die Kostenberechnung w ird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Kostenberechnung (KG 700) zum Baubeschluss vorgelegt . Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Prognose Gesamtkostensituation: Stand: Mai 2022 (vor Baubeschluss) Zahlungsstand= 1,5 Mio. € inklusive Aufwand für Wettbewerb 4. Risiken Grün Gelb Rot 1 Baugrund (Schadstoffe, Bodendenkmäler, Kampfmittel, Ver- und Entsorgungsleitungen) 2 Änderung der Planung durch Nutzer 3 Gesetzliche Änderungen 4 Insolvenzen 5 Genehmigungsverfahren 6 Ausschreibungs- / Vergabeverfahren 7 Bauablauf 8 Vergaberisiko (Baupreisentwicklung und Marktlage) 9 Mangelhafte Fremdleistungen 10 Anlieger- und Bürgerbeschwerden 11 Budget / Belastbarkeit der Kostenermittlungen 12 Qualitäten Bau 13 Corona-Pandemie und globale Krisen 14 Neu zu berücksichtigende Beschlüsse und Anfragen aus der Politik mit Auswirkung auf die Planung 6.400.000 € 5.100.000 € Die Risiken werden entsprechend des Projektstandes und der Erkenntnisse aus Planung und Ausführung sukzessive fortgeschrieben und bewertet. Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind insbesondere die folgenden Risiken zu beachten: 1.300.000 € 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Σ ./. € Zahlungsstand 1,5 Mio. Gesamtkostenprognose . 5,4 Mio. Projektkosten: Kostenberechnung liegt noch nicht vor Abbruchmaßnahme Plankosten Verfügt 2 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 13.06.2022 01.06.2022 02 Stand: Index: 5. Erläuterung Sachstand Besondere Herausforderungen im Projekt, welche im Z uge der weiteren Planung aufgegriffen und bearbeite t werden: Baustelleneinrichtung und Nachbarschaftsabstimmung: Verkehrskonzept: Planung / Ausschreibung / Vergabe: Ausführung: Kosten: Termine: Legende planmäßig mittleres Risiko hohes Risiko Die Nutzerdienststellen sind in Dezember 2021 ausgezogen, sodass mit der Schadstoffuntersuchung im Januar 2022 begonnen werden konnte. Die Abbruch- und Entsorgungsplanung sowie die Terminplanung werden derzeit fortgeschrieben und anschließend mit der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses für den Abbruch (LPH 6) begonnen. Die Planung der Baustelleneinrichtung wird unter Beteiligung aller erforderlichen Ämter und Planungsbeteiligten fortgeschrieben. Das Verkehrsgutachten für die Neubaumaßnahme wurde beauftragt. Die verkehrsgutachterliche Bewertung der Baustelleneinrichtung für die Abbruchmaßnahme ist zusätzlich beauftragt . Ein präsentationsreifes Ergebnis in Abstimmung mit den Ämtern ist für das 2. Halbjahr 2022 geplant. Es ist geplant, diese Ergebnisse der BV2, den Nutzern und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Auswirkungen auf das Projekt aufgrund der neuen Stellplatzsatzung (03/2022) der Stadt Köln werden untersucht. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll im Vorgriff auf den Baubeschluss für den Ersatzneubau erfolgen. Der Abbruchbeschluss wurde im Februar durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. (siehe oben, Hinweis: Besondere Herausforderungen) Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Die Erteilung des Bauvorbescheides im Dezember 2021 war ein wichtiger Meilenstein und ermöglichte die Erstellung eines ersten Phasenterminplans. Das Schadstoffgutachten liegt vor und die Planungs- und Terminauswirkungen werden derzeit geprüft. Die aktuelle Marktlage und das Vergaberisiko von Bauleistungen haben Auswirkungen auf den Terminplan. Aufgrund der hohen Auslastung der Unternehmen und der angespannten Lage besteht ein Risiko an kaum kalkulierbaren Zeitverzögerungen. Das Risiko wird als " Hoch " eingestuft. Die Kostenberechnung wird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zum Baubeschluss vorgelegt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und es sind hohe Inflationsraten zu erwarten . Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Insgesamt ist die Baustelle durch die exponierte Innenstadtlage in Rodenkirchen eine baulogistische Herausforderung. Sobald die Baustelleneinrichtungsplanung und das Verkehrskonzept vorliegen, wird die Kontaktaufnahme mit den direkt betroffenen Nachbarn im Einzelnen geplant. Eventuelle Belange werden in das Projekt integriert. Die Verkehrssituation für den Abbruch und Ersatzneubau wird zurzeit unter Einbindung eines externen Verkehrsgutachters geprüft. Schadstoffe Nach Auszug der Nutzer wurde ein neues umfangreiches Schadstoffgutachten erstellt. Eine hohe Schadstoffbelastung wurde erwartungsgemäß festgestellt und zusätzliche Detailuntersuchungen zur besseren Eingrenzung ausgeführt. Auf Basis des Gutachtens wurde das Abbruch - und Entsorgungskonzept aufgestellt und die Kostenberechnung derzeit ermittelt. Die Auswirkung auf die Kosten- und Terminplanung werden derzeit untersucht und abgestimmt . Es wird in diesem Zug die konzeptionelle Aufstellung/der Umfang zur Ausschreibung Abbruch untersucht. Bodendenkmäler Der geotechnische Bericht wurde an das Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege/Ortsarchiv übermittelt. Es gibt einen Verdacht auf archäologische Funde. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Kampfmittel In Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde eine Luftbildauswertung vorgenommen: Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet. Ein Kampfmittelverdachtspunkt wurde benannt und eine nähere Überprüfung empfohlen. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Vergaberisiko und Marktlage Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und der Klimawandel haben Einfluss auf Lieferketten und Baukosten. Die globalen wirtschaftlichen Ereignisse und der Fachkräftemangel sowie Fachkräfteausfall sind kaum prognostizierbar. Die Lage ist zurzeit sehr angespannt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und es sind hohe Inflationsraten zu erwarten. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ämtern unter Einbindung des Gutachters abgestimmt und bewertet. Anfragen aus der Politik mit Bezug auf die Planung, Änderung der Gesetze und Satzungen Die Untersuchungen wie z.B. auf den möglichen Einsatz von Solarfenstern bedürfen zusätzlicher Planungszeit. Änderungen aus z.B. der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln müssen geprüft und bewertet werden. 3 von 3
221116_BRR_GW_Ankündigung_FINAL_VERSENDET.docx
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Kölntriangle
Ottoplatz 1, 50679 Köln
Auskunft: Hans Michael Bernecker
Telefon: 0221 221-20164, Telefax: 0221 221-20863
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit.gw@stadt-koeln.de
Internet: www.stadt-koeln.de
26000 Stadt Köln - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Ottoplatz 1, 50679 Köln
Herr XY
Straße . 24
50667 Köln
Information für die Hauseigentümer*innen in
direkter Nachbarschaft zum Bezirksrathaus
Rodenkirchen
Mein Zeichen Datum
260-7 BRR 18.11.2022
Abbruch und Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen
Hauptstraße 85, 50996 Köln
Beginn der Baumaßnahmen
Sehr geehrte Familie xy,
die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat den Auftrag, das Bezirksrathaus Rodenkirchen an
der Hauptstraße 85 in 50996 Köln zurückzubauen und einen Ersatzneubau für ein Verwal-
tungsgebäude an der gleichen Stelle zu errichten. Der Neubau wird über fünf Vollgeschosse
zuzüglich Galeriegeschoss statt der heutigen acht Vollgeschosse verfügen. So entsteht eine
deutlich attraktivere Wegeverbindung ("Rheinpassage") zwischen dem Vorplatz des Rathau-
ses an der Hauptstraße und dem Rheinufer. Das neue Bezirksrathaus wird modern, bürger-
nah und barrierefrei. Der Rathausvorplatz und der rückwärtige Bereich des Neubaus werden
autofrei und einschließlich der Bushaltestelle neu gestaltet. Dies soll für mehr Aufenthalts-
qualität sowie Raum für Veranstaltungen auf dem Vorplatz sorgen. Zum Neubau planen wir
eine zugehörige eingeschossige Tiefgarage ein, die den gesamten Raum unter dem Vorplatz
einnimmt. Damit verwirklichen wir den ersten Platz des Wettbewerbes, den das Kölner Archi-
tekturbüro JSWD Architekten für sich entscheiden konnte.
Es ist uns wichtig, Sie von Anfang an immer zeitnah und bestmöglich über die bevorstehen-
den Bauarbeiten zu informieren, für Sie erreichbar zu sein und Ihre Interessen zu wahren.
Das bedeutet auch, den Zustand Ihrer Gebäude vor Beginn der Maßnahmen zu dokumentie-
ren. Eine solche Feststellung des baulichen Zustands wird „Beweissicherung“ genannt. Da-
mit sichern wir uns als Bauherrin, aber auch Sie als Eigentümer oder Eigentümerin der be-
nachbarten Gebäude ab, um bei einem möglichen Schaden eine Grundlage für eine Ent-
scheidung zu haben, den Verursacher zu erkennen und den Schaden zu bewerten. Aus die-
sem Grund haben wir ein Ingenieurbüro damit beauftragt, festzustellen, in welchem Zustand
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sich die angrenzenden Gebäude und die Außenanlagen befinden. Es wird den Immissions-
schutz sicherstellen und untersuchen, wie sehr Staub und Lärm vor und nach Beginn der Ar-
beiten auf Sie einwirken. Dieses dient dazu, die Störfaktoren der Baustelle für Sie so gering
wie möglich zu halten.
Das Ingenieurbüro PRINZ Engineering GmbH wird dazu von der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln bevollmächtigt, fachgerecht den Zustand der Gebäude und Außenanlagen vor
Beginn der Abbrucharbeiten festzustellen.
Das Büro PRINZ wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Die Kosten dieser Untersuchungen übernimmt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Der Ortstermin dient auch dazu, den Bauablauf bestmöglich zu optimieren und auf die Ge-
bäude in der Nachbarschaft abzustimmen. Bei der Beweissicherung werden lediglich Fotos
des Gebäudes und vom Gebäudezustand von außen und bei Bedarf von innen aufgenom-
men. Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt. Es wird kein Gebäudeteil geöffnet und keinerlei
Schmutz verursacht.
Ein Vermessungsingenieurbüro wird die Verläufe der Grundstücksgrenzen mit Geodaten ver-
messen, die Umzäunung der Grundstücke oder Eingrenzungen und auch die Baumkronen
der Nachbargrundstücke erfassen. Das beauftragte Büro wird dazu selbstverständlich vorher
mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Für Fragen zu der Baumaßnahme zum Rückbau und Neubau des Bezirksrathauses Ro-
denkirchen erreichen Sie mich über die E-Mail-Adresse: oeffentlichkeitsarbeit.gw@stadt-
koeln.de oder unter der Telefonnummer 0221- 221 20164.
Bitte ermöglichen Sie unseren Vertragspartnern Zugang zu Ihrem Grundstück und zu Ihrem
Gebäude. Sehr gerne können wir kurzfristig Termine vereinbaren, damit unser gemeinsames
Projekt schnellstmöglich begonnen und fertiggestellt werden kann.
Bitte benennen Sie unter Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse einen An-
sprechpartner oder eine Ansprechpartnerin, mit denen wir Kontakt aufnehmen können, um
Ortstermine zu vereinbaren.
Wir freuen uns mit Ihnen auf die Umsetzung eines modernen, barrierefreien Bezirksrathau-
ses in Rodenkirchen, das wir für Sie bauen dürfen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
und in guter Nachbarschaft
Im Auftrag
Hans Michael Bernecker
0337_2022_Anlage_1_Sachstandsbericht 14.02.2022
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 1. Kerndaten des Projektes Standort: Hauptstraße 85, 50996 Köln Bauherrin: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Planungszeit: 2020 - 2024 Bauzeit: 2022 - 2026 Projektbeschreibung: 2. Termine Meilensteine: Sachstand: Planungsbeschluss 03/2018 Das Projekt befindet sich kurz vor Abschluss der Leistungsphase 2. Beauftragung Generalplaner 05/2020 Der Generalplaner wurde für die Leistungsphasen 1 bis 4 Bauvorbescheid 12/2021 Abbruchbeschluss 02/2022 Vergabekonzept: - geplant Vergabe für Abbruchmaßnahm e Baubeschluss voraussichtlich 1. Quartal 2023 - geplan t Teil-TU Vergabe für Neubau Baugenehmigung voraussichtlich 3. Quartal 2023 Fertigstellung Bau voraussichtlich 1. Quartal 2026 Übergabe, Inbetriebnahme voraussichtlich 2. Quartal 2026 Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Projektsteurer. (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) sowie Leistungsphasen 6 bis 7 (Ausschreibung und Vergabe) beauftragt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt die Realisierung des Neubaus (Verwaltungsgebäude) des Bezirksrathauses in Rodenkirchen. Der Abbruch und der anschließende Ersatzneubau für das Bezirksrathaus an gleicher Stelle, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage, der Neugestaltung des Rathausvorplatzes (inkl. Bushaltestelle und Tiefgaragenzugang) und der angrenzenden Umgebung, werden durch einen Generalplaner geplant und ausgeschrieben. Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 07.03.2022 14.02.2022 01 Stand: Index: 1 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 07.03.2022 14.02.2022 01 Stand: Index: 3. Kosten Aktueller Plankostenrahmen, 0728/2018 Abbruchbeschluss 3890/2021 Summe (Brutto) 20.000.000 € Kostenrahmen Risikozuschlag 25% Summe (Brutto) Kostenschätzung Abbruchmaßnahme Kostenschätzung (KG 200) Die Kostenschätzung wird zurzeit fertiggestellt. Kostenschätzung (KG 700) Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Neubaumaßnahme Kostenschätzung (KG 200-600) Die Kostenschätzung wird zurzeit fertiggestellt. Kostenschätzung (KG 700) Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Prognose Gesamtkostensituation: Stand: Februar 2022 Zahlungsstand= 1,3 Mio. € inklusive Aufwand für Wettbewerb 4. Risiken Grün Gelb Rot 1 Baugrund (Schadstoffe, Bodendenkmäler, Kampfmittel, Ver- und Entsorgungsleitungen) 2 Änderung der Planung durch Nutzer 3 Gesetzliche Änderungen 4 Insolvenzen 5 Genehmigungsverfahren 6 Ausschreibungs- / Vergabeverfahren 7 Bauablauf 8 Vergaberisiko (Baupreisentwicklung und Marktlage) 9 Mangelhafte Fremdleistungen 10 Einhaltung des Terminplans 11 Anlieger- und Bürgerbeschwerden 12 Budget / Belastbarkeit der Kostenermittlungen 13 Qualitäten Bau 14 Corona-Pandemie 6.400.000 € 5.100.000 € Die Risiken werden entsprechend des Projektstandes und der Erkenntnisse aus Planung und Ausführung sukzessive fortgeschrieben und bewertet. Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind insbesondere die folgenden Risiken zu beachten: 1.300.000 € 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Σ ./. € Zahlungsstand 1,3 Mio. Gesamtkostenprognose . 5,3 Mio. Projektkosten: Kostenschätzung liegt noch nicht vor Abbruchmaßnahme Plankosten Verfügt 2 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht für die Bezirksvertretung Rodenki rchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 07.03.2022 14.02.2022 01 Stand: Index: 5. Erläuterung Sachstand Hiermit wird das Berichtswesen gestartet und es kön nen noch nicht alle Bereiche bewertet werden. Besondere Herausforderungen im Projekt, welche im Z uge der weiteren Planung aufgegriffen und bearbeite t werden: Baustelleneinrichtung und Nachbarschaftsabstimmung: Verkehrskonzept: Planung / Ausschreibung / Vergabe: Ausführung: Kosten: Termine: Legende planmäßig mittleres Risiko hohes Risiko Die Kubatur des Ersatzneubaus wurde auf Basis der Wettbewerbsplanung zur Erfüllung des vollständigen Raumprogramms und der erforderlichen Bauqualitäten angepasst. Auf Basis der durch den Generalplaner erstellten Leistungsphase 2 (Vorentwurfsplanung) wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, um planungsrechtliche sowie städtebaulich relevante Fragestellungen frühzeitig zu klären. Die Bauvoranfrage wurde im Dezember 2021 positiv beschieden. Die Nutzerdienststellen sind in Dezember 2021 ausgezogen, sodass mit der Schadstoffuntersuchung im Januar 2022 begonnen werden konnte. Sobald Ergebnisse vorliegen wird die Abbruch- und Entsorgungsplanung sowie die Terminplanung fortgeschrieben. Die Planung der Baustelleneinrichtung wird unter Beteiligung aller erforderlichen Ämter und Planungsbeteiligten fortgeschrieben. Das Verkehrsgutachten für die Neubaumaßnahme wurde beauftragt. Die verkehrsgutachterliche Bewertung der Baustelleneinrichtung für Abbruchmaßnahme wird zusätzlich beauftragt. Ein präsentationsreifes Ergebnis ist für das 2. Quartal 2022 geplant. Es ist geplant, diese Ergebnisse der BV2, den Nutzern und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wurde bei dem Generalplaner abgerufen. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll im Vorgriff auf den Baubeschluss für den Ersatzneubau erfolgen. Der Abbruchbeschluss wurde im Februar durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. (siehe oben, Hinweis: Besondere Herausforderungen) Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Die Erteilung des Bauvorbescheides im Dezember 2021 war ein wichtiger Meilenstein und ermöglichte die Erstellung eines ersten Phasenterminplans. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Die Kostenberechnung wird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zum Baubeschluss vorgelegt. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Insgesamt ist die Baustelle durch die exponierte Innenstadtlage in Rodenkirchen eine baulogistische Herausforderung. Sobald die Baustelleneinrichtungsplanung und das Verkehrskonzept vorliegen, wird die Kontaktaufnahme mit den direkt betroffenen Nachbarn im Einzelnen geplant. Eventuelle Belange werden in das Projekt integriert. Die Verkehrssituation für den Abbruch und Ersatzneubau wird zurzeit unter Einbindung eines externen Verkehrsgutachters geprüft. Die beauftragte und bereits durchgeführte Verkehrszählung wurde mit einem Coronabedingten Zuschlag berücksichtigt. Schadstoffe Nach Auszug der Nutzer wird ein neues umfangreiches Schadstoffgutachten erstellt. Es wird mit Schadstoffbelastungen gerechnet. Das Ergebnis kann Auswirkungen auf die Kosten- und Terminplanung haben. Bodendenkmäler Der geotechnische Bericht wurde an das Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege/Ortsarchiv übermittelt. Es gibt einen Verdacht auf archäologische Funde. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Kampfmittel In Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde eine Luftbildauswertung vorgenommen: Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet. Ein Kampfmittelverdachtspunkt wurde benannt und eine nähere Überprüfung empfohlen. Das weitere Handeln wird abgestimmt. 3 von 3
0337_2022_3_Anlage_1_Sachstandsbericht_B 15.11.2022
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 1. Kerndaten des Projektes Standort: Hauptstraße 85, 50996 Köln Bauherrin: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Planungszeit: 2020 - 2024 Bauzeit: 2023 - 2026 Projektbeschreibung: 2. Termine Meilensteine: Sachstand: Planungsbeschluss 03/2018 Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 3. Beauftragung Generalplaner 05/2020 Der Generalplaner wurde für die Leistungsphasen 1 bis 4 Bauvorbescheid 12/2021 Abbruchbeschluss 02/2022 Beginn Abbruch oberirdisch voraussichtlich 1. Quarta l 2023 Vergabekonzept: - geplant Vergabe für Abbruchmaßnahm e Baubeschluss voraussichtlich 3. Quartal 2023 - geplant Teil-TU Vergabe für Neubau Baugenehmigung voraussichtlich 2. Quartal 2024 Fertigstellung Bau voraussichtlich 3. Quartal 2026 Übergabe, Inbetriebnahme voraussichtlich ab 3. Quar tal 2026 Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Projektsteurer. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt die Realisierung des Neubaus (Verwaltungsgebäude) des Bezirksrathauses in Rodenkirchen. Der Abbruch und der anschließende Ersatzneubau für das Bezirksrathaus an gleicher Stelle, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage, der Neugestaltung des Rathausvorplatzes (inkl. Bushaltestelle und Tiefgaragenzugang) und der angrenzenden Umgebung, werden durch einen Generalplaner geplant und ausgeschrieben. (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) sowie Leistungsphasen 6 bis 7 (Ausschreibung und Vergabe) beauftragt. Sachstandsbericht 04 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 05.12.2022 15.11.2022 03 Stand: Index: 1 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht 04 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 05.12.2022 15.11.2022 03 Stand: Index: 3. Kosten Aktueller Plankostenrahmen, 1273/2012; 0728/2018 Abbruchbeschluss 3890/2021 Summe (Brutto) 20.000.000 € Kostenrahmen Risikozuschlag 25% + Summe (Brutto) Kostenberechnung Abbruchmaßnahme Kostenberechnung (KG 200) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Kostenberechnung (KG 700) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Summe (Brutto) Neubaumaßnahme Kostenberechnung (KG 200-600) Die Kostenberechnung w ird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Kostenberechnung (KG 700) zum Baubeschluss vorgelegt . Summe (Brutto) Prognose Gesamtkostensituation: Stand: November 2022 (vor Baubeschluss) Zahlungsstand= 2,4 Mio. € inklusive Aufwand für Wettbewerb 4. Risiken Grün Gelb Rot 1 Baugrund (Schadstoffe, Bodendenkmäler, Kampfmittel, Ver- und Entsorgungsleitungen) 2 Änderung der Planung durch Nutzer 3 Gesetzliche Änderungen, Energiekonzept 4 Insolvenzen 5 Genehmigungsverfahren 6 Ausschreibungs- / Vergabeverfahren 7 Bauablauf 8 Vergaberisiko (Baupreisentwicklung und Marktlage) 9 Mangelhafte Fremdleistungen 10 Anlieger- und Bürgerbeschwerden 11 Budget / Belastbarkeit der Kostenermittlungen 12 Qualitäten Bau 13 Corona-Pandemie und globale Krisen 14 Neu zu berücksichtigende Beschlüsse und Anfragen aus der Politik mit Auswirkung auf die Planung 5.100.000 € Die Risiken werden entsprechend des Projektstandes und der Erkenntnisse aus Planung und Ausführung sukzessive fortgeschrieben und bewertet. Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind insbesondere die folgenden Risiken zu beachten: 1.300.000 € 6.400.000 € 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Σ ./. € Zahlungsstand 2,4 Mio. Gesamtkostenprognose . 5,9 Mio. Projektkosten: Kostenberechnung liegt noch nicht vor Abbruchmaßnahme Plankosten Verfügt 2 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht 04 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 05.12.2022 15.11.2022 03 Stand: Index: 5. Erläuterung Sachstand Besondere Herausforderungen im Projekt, welche im Z uge der weiteren Planung aufgegriffen und bearbeite t werden: Baustelleneinrichtung und Nachbarschaftsabstimmung: Verkehrskonzepte: Planung / Ausschreibung / Vergabe: Ausführung: Kosten: Termine: Legende planmäßig mittleres Risiko hohes Risiko Mit der angrenzenden Nachbarschaft wird ab November 2022 durch ein Ankündigungsschreiben Kontakt aufgenommen. Nach jeweiligem Zugang der Verkehrskonzepte in die BV2 erfolgen weitere nachbarschaftliche Abstimmungen. Schadstoffe Nach Auszug der Nutzer wurde ein neues umfangreiches Schadstoffgutachten erstellt. Eine hohe Schadstoffbelastung wurde erwartungsgemäß festgestellt und zusätzliche Detailuntersuchungen zur besseren Eingrenzung ausgeführt . Auf Basis des Gutachtens wurde das Abbruch - und Entsorgungskonzept aufgestellt. Bodendenkmäler Der geotechnische Bericht wurde an das Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege/Ortsarchiv übermittelt. Es gibt einen Verdacht auf archäologische Funde. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Kampfmittel In Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde eine Luftbildauswertung vorgenommen: Die Antrags-fläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet. Ein Kampfmittelverdachtspunkt wurde benannt und eine nähere Überprüfung empfohlen. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Vergaberisiko und Marktlage Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und der Klimawandel haben Einfluss auf Lieferketten und Baukosten. Die globalen wirtschaftlichen Ereignisse und der Fachkräftemangel sowie Fachkräfteausfall sind kaum prognostizierbar. Die Lage ist zurzeit sehr angespannt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und es sind hohe Inflationsraten zu erwarten. Das Baustellenverkehrskonzept wurde durch den Gutachter abgeschlossen und in der Verwaltung geprüft. Die Präsentation des favorisierten Baustellenverkehrskonzept mit allen Ausschlussvarianten wird als Anlage zum nächsten Sachstandsbericht in 2023 übermittelt. Die Verkehrssituation für den Ersatzneubau wird zurzeit auf Basis der Ergebnisse des externen Verkehrsgutachters in der Verwaltung geprüft und geplant im ersten Quartal 2023 präsentiert. Insgesamt ist die Baustelle durch die exponierte Innenstadtlage in Rodenkirchen eine baulogistische Herausforderung. Die aktuelle Marktlage und das Vergaberisiko von Bauleistungen haben Auswirkungen auf den Terminplan. Aufgrund der hohen Auslastung der Unternehmen und der angespannten Lage besteht ein Risiko an kaum kalkulierbaren Zeitverzögerungen. Das Risiko wird als "Hoch" eingestuft. Die Kostenberechnung wird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zum Baubeschluss vorgelegt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und mit enormen Baupreissteigerungen. Die Ausschreibung Abbruch oberirdisch und Schadstoffsanierung wurde im November 2022 veröffentlicht. Das favorisierte Baustellenverkehrskonzept wird an den bezuschlagten Abbruchunternehmer zur Ausführung ausgehändigt. Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll im Vorgriff auf den Baubeschluss für den Ersatzneubau erfolgen. Der Abbruchbeschluss wurde im Februar durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. (siehe oben, Hinweis: Besondere Herausforderungen) Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Das Risiko wird als "Hoch" eingestuft. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Anfragen aus der Politik mit Bezug auf die Planung, Änderung der Gesetze und Satzungen Die Untersuchungen wie z.B. auf den möglichen Einsatz von Solarfenstern bedürfen zusätzlicher Planungszeit. Es werden Möglichkeiten zur Erweiterung des Nachhaltigkeitskonzepts für den Ersatzneubau untersucht und bewertet. Ausschreibung Schadstoffsanierung, Rückbau, Verbau und Baugrube Der Abbruch des Bestandsgebäudes erfolgt in zwei Phasen . Zunächst erfolgt die gesamte Schadstoffsanierung und der Abbruch des Bestandsgebäudes oberirdisch und anschließend der Rückbau unterirdisch sowie die Herstellung der Baugrube und Verbau für die Neubaumaßnahme. Im Anschluss erfolgt die Funktionale Leistungsbeschreibung für die Neubaumaßnahme. Klimapolitik, Gesetzliche Änderungen, Energiekonzept Elektromobilität, Klimawende, energieeffizientes Bauen, Einsatz von Fossilen Brennstoffen, Nachhaltigkeit stehen in der Bauwirtschaft verstärkt im Fokus. Das Energiekonzept des Wettbewerbs wird fortgeschrieben und geprüft. Alternativen und neue Ansätze werden untersucht, bewertet und Gesetze wie z.B. die GEIG werden umgesetzt. 3 von 3
1.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 02.03.2023 AN-0330-2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.03.2023 öffentlich 1.2.2 Informationsveranstaltung über die Planung de s Baustellenverkehrs während der Niederlegung des alten und der Errichtung des neuen Bezirksrathauses, Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion AN/0330/2023 Für Fragen zu der Baumaßnahme zum Rückbau und Neubau des Bezirksrathau- ses Rodenkirchen erreicht man die Gebäudewirtschaft über die E-Mail-Adresse: oeffentlichkeitsarbeit.gw@stadt-koeln.de oder unter der Telefonnummer 0221- 221 20164. Projektinformationen im Internet: Homepage der Stadt Köln https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft/bau-projekte/de- tails/index.html?pnr1=211102000600000&art=132 Presseblock: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/abbruch-des-alten-bezirks- rathaus-rodenkirchen Mit einer Direkt-Verlinkung zum aktuellen Sachstandsbericht. Ergänzend die Homepage der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln: Verwaltungsbauten: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/gebaeudewirtschaft-der-stadt- koeln/die-gebaeudewirtschaft-errichtet-erhaelt-verwaltungsgebaeude Zum Sachstand wurde die aktuelle Aufsicht von JSWD zur Realisierung als PDF er- gänzt. Über diese Seite wird auch auf die Homepage von JSWD als Generalplaner verwie- sen. Es hat am 28.02.2023 eine interne Fachinformationsveranstaltung mit der Gebäude- wirtschaft und externen Vertreterinnen und Vertretern des Projektes mit den Mitglie- dern der Bezirksvertretung Rodenkirchen stattgefunden. In diesem Termin hat die Fachverwaltung erläutert, dass das Thema des Verkehrs- abrisskonzeptes als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft wird und dass in keinem dieser Projekte ein Beteiligungsverfahren gibt bzw. auch nicht geben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es eine Informationsveranstaltung zum Thema Bezirks- rathaus geben. Da die Mitglieder der Bezirksvertretungen es jedoch als besonders wichtig erachten, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, wurde überlegt wie es eine Alternativmög- lichkeit geben könne. Deshalb wird es in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.03.2023 eine Aktuelle Stunde zum Thema „ Logistikkonzept zum Abriss und Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen, AN/0324/2023“ geben. Es handelt sich um einen gemeinsamen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP. Hierzu wird die Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln an der Sitzung teilnehmen. Die Unterlagen zur Aktuellen Stunde sind unter folgendem Link einsehbar: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/si0057.asp?__ksinr=27193 Zusätzlich wird über eine weitere Maßnahme abgestimmt. Beschluss: Die Bezirksvertretung fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Veranstaltung durchzuführen, in der sie interessierte Bürgerinnen und Bürger über die geplante Führung des Baustellenver- kehrs informiert und Verständnisfragen dazu beantwortet und ggf. Vorschläge entge- gennimmt. Dies soll keine Veranstaltung im Sinne einer Bürgerbeteiligung sein, in der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung des Verkehrs mitreden oder mitbestim- men, sondern rein informatorischen Charakter haben, um in der Sache größtmögliche Transparenz zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den der Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Schmitt, Frau Ramrath, Frau Becker)
Gem. Antrag nach § 5 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0324/2023 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Aktuelle Stunde „Bezirksrathaus Rodenkirchen, Logistikkonzept zu Abriss & Neubau“ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktionen von Bündnis 90 / Die GRÜNEN, SPD und FDP beantragen die Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 13.03.2023 zum o.g. Thema mit der im Folgenden beschriebenen Zielsetzung. Zum anstehenden Abriss wie auch zum dann folgenden Neubau des Bezirksrathauses in Rodenkirchen hat die Fachverwaltung ein sogenanntes Logistikkonzept für die Füh- rung der entsprechenden Baustellenverkehre vorgelegt. Wir bitten um Erläuterung des erwähnten Konzeptes mit seinen verschiedenen Varianten, Bewertung der einzelnen Varianten einschließlich der Begründung für eine Vor- zugsvariante, Beantwortung von aus der Bürgerschaft gestellten Fragen zu diesem Themen- komplex. gez. Oliver Ismail gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Karl Wolters
0337_2022_2_Anlage_1_Sachstandsbericht 01.08.2022
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen 1. Kerndaten des Projektes Standort: Hauptstraße 85, 50996 Köln Bauherrin: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Planungszeit: 2020 - 2024 Bauzeit: 2023 - 2026 Projektbeschreibung: 2. Termine Meilensteine: Sachstand: Planungsbeschluss 03/2018 Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 3. Beauftragung Generalplaner 05/2020 Der Generalplaner wurde für die Leistungsphasen 1 bis 4 Bauvorbescheid 12/2021 Abbruchbeschluss 02/2022 Vergabekonzept: - geplant Vergabe für Abbruchmaßnahm e Baubeschluss voraussichtlich 3. Quartal 2023 - geplan t Teil-TU Vergabe für Neubau Baugenehmigung voraussichtlich 2. Quartal 2024 Fertigstellung Bau voraussichtlich 3. Quartal 2026 Übergabe, Inbetriebnahme voraussichtlich ab 3. Quar tal 2026 Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Projektsteurer. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt die Realisierung des Neubaus (Verwaltungsgebäude) des Bezirksrathauses in Rodenkirchen. Der Abbruch und der anschließende Ersatzneubau für das Bezirksrathaus an gleicher Stelle, einschließlich der zugehörigen Tiefgarage, der Neugestaltung des Rathausvorplatzes (inkl. Bushaltestelle und Tiefgaragenzugang) und der angrenzenden Umgebung, werden durch einen Generalplaner geplant und ausgeschrieben. Sachstandsbericht 03 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 29.08.2022 01.08.2022 02 Stand: Index: (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) sowie Leistungsphasen 6 bis 7 (Ausschreibung und Vergabe) beauftragt. 1 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht 03 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 29.08.2022 01.08.2022 02 Stand: Index: 3. Kosten Aktueller Plankostenrahmen, 1273/2012; 0728/2018 Abbruchbeschluss 3890/2021 Summe (Brutto) 20.000.000 € Kostenrahmen Risikozuschlag 25% + Summe (Brutto) Kostenberechnung Abbruchmaßnahme Kostenberechnung (KG 200) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Kostenberechnung (KG 700) Die Kostenberechnung wird zurzeit geprüft. Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Neubaumaßnahme Kostenberechnung (KG 200-600) Die Kostenberechnung w ird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Kostenberechnung (KG 700) zum Baubeschluss vorgelegt . Summe (Brutto) Finanzierungsanteil Stadt 100% Prognose Gesamtkostensituation: Stand: Mai 2022 (vor Baubeschluss) Zahlungsstand= 1,8 Mio. € inklusive Aufwand für Wettbewerb 4. Risiken Grün Gelb Rot 1 Baugrund (Schadstoffe, Bodendenkmäler, Kampfmittel, Ver- und Entsorgungsleitungen) 2 Änderung der Planung durch Nutzer 3 Gesetzliche Änderungen, Energiekonzept 4 Insolvenzen 5 Genehmigungsverfahren 6 Ausschreibungs- / Vergabeverfahren 7 Bauablauf 8 Vergaberisiko (Baupreisentwicklung und Marktlage) 9 Mangelhafte Fremdleistungen 10 Anlieger- und Bürgerbeschwerden 11 Budget / Belastbarkeit der Kostenermittlungen 12 Qualitäten Bau 13 Corona-Pandemie und globale Krisen 14 Neu zu berücksichtigende Beschlüsse und Anfragen aus der Politik mit Auswirkung auf die Planung Legende planmäßig mittleres Risiko hohes Risiko 5.100.000 € Die Risiken werden entsprechend des Projektstandes und der Erkenntnisse aus Planung und Ausführung sukzessive fortgeschrieben und bewertet. Auf Basis des derzeitigen Planungsstandes sind insbesondere die folgenden Risiken zu beachten: 1.300.000 € 6.400.000 € 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 Σ ./. € Zahlungsstand 1,8 Mio. Gesamtkostenprognose . 5,5 Mio. Projektkosten: Kostenberechnung liegt noch nicht vor Abbruchmaßnahme Plankosten Verfügt 2 von 3 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Sachstandsbericht 03 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen und den Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft zum 29.08.2022 01.08.2022 02 Stand: Index: 5. Erläuterung Sachstand Besondere Herausforderungen im Projekt, welche im Z uge der weiteren Planung aufgegriffen und bearbeite t werden: Baustelleneinrichtung und Nachbarschaftsabstimmung: Verkehrskonzept: Planung / Ausschreibung / Vergabe: Ausführung: Kosten: Termine: Die Abbruch- und Entsorgungsplanung sowie die Terminplanung werden derzeit fortgeschrieben und mit der Aufstellung der Ausschreibungen - oberirdisch und unterirdisch für die Schadstoffsanierung und den Abbruch (LPH 6) begonnen. Die Planung der Baustelleneinrichtung wird unter Beteiligung aller erforderlichen Ämter und Planungsbeteiligten fortgeschrieben. Das Verkehrsgutachten für die Neubaumaßnahme wurde beauftragt. Die verkehrsgutachterliche Bewertung der Baustelleneinrichtung für die Abbruchmaßnahme ist zusätzlich beauftragt. Ein präsentationsreifes Ergebnis in Abstimmung mit den Ämtern ist für das 2. Halbjahr 2022 geplant. Es ist geplant, diese Ergebnisse der BV2, den Nutzern und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Auswirkungen auf das Projekt aufgrund der neuen Stellplatzsatzung (03/2022) der Stadt Köln werden untersucht. Das Projekt befindet sich in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Der Abbruch des Bestandsgebäudes soll im Vorgriff auf den Baubeschluss für den Ersatzneubau erfolgen. Der Abbruchbeschluss wurde im Februar durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. (siehe oben, Hinweis: Besondere Herausforderungen) Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Das Risiko wird als " Hoch " eingestuft. Das Risiko wird als "Mittel" eingestuft. Die Erteilung des Bauvorbescheides im Dezember 2021 war ein wichtiger Meilenstein und ermöglichte die Erstellung eines ersten Phasenterminplans. Die aktuelle Marktlage und das Vergaberisiko von Bauleistungen haben Auswirkungen auf den Terminplan. Aufgrund der hohen Auslastung der Unternehmen und der angespannten Lage besteht ein Risiko an kaum kalkulierbaren Zeitverzögerungen. Das Risiko wird als "Hoch" eingestuft. Die Kostenberechnung wird mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zum Baubeschluss vorgelegt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und es sind hohe Inflationsraten zu erwarten . Insgesamt ist die Baustelle durch die exponierte Innenstadtlage in Rodenkirchen eine baulogistische Herausforderung. Anfragen aus der Politik mit Bezug auf die Planung, Änderung der Gesetze und Satzungen Die Untersuchungen wie z.B. auf den möglichen Einsatz von Solarfenstern bedürfen zusätzlicher Planungszeit. Änderungen aus z.B. der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Köln müssen geprüft und bewertet werden. Die Stellplatzberechnung für den Ersatzneubau wird zurzeit in einer zweiten Modellvariante vertieft geprüft und berechnet. Ausschreibung Schadstoffsanierung, Rückbau, Verbau und Baugrube Der Abbruch des Bestandsgebäudes erfolgt in zwei Ausschreibungen. Zunächst erfolgt die gesamte Schadstoffsanierung und der Abbruch des Bestandsgebäudes oberirdisch und in der zweiten Ausschreibung der Rückbau unterirdisch sowie die Herstellung der Baugrube und Verbau für die Neubaumaßnahme. Im Anschluss erfolgt die Funktionale Leistungsbeschreibung für die Neubaumaßnahme. Das verfolgte Ziel ist, auf Projektrisiken flexibler reagieren zu können. Klimapolitik, Gesetzliche Änderungen, Energiekonzept Elektromobilität, Klimawende, energieeffizientes Bauen, Einsatz von Fossilen Brennstoffen, Nachhaltigkeit stehen in der Bauwirtschaft verstärkt im Fokus. Das Energiekonzept des Wettbewerbs wird fortgeschrieben und geprüft. Alternativen und neue Ansätze werden untersucht, bewertet und Gesetze wie z.B. die GEIG werden umgesetzt. Sobald die Baustelleneinrichtungsplanung und das Verkehrskonzept vorliegen, wird die Kontaktaufnahme mit den direkt betroffenen Nachbarn im Einzelnen geplant. Eventuelle Belange werden in das Projekt integriert. Die Verkehrssituation für den Abbruch und Ersatzneubau wird zurzeit unter Einbindung eines externen Verkehrsgutachters geprüft. Schadstoffe Nach Auszug der Nutzer wurde ein neues umfangreiches Schadstoffgutachten erstellt. Eine hohe Schadstoffbelastung wurde erwartungsgemäß festgestellt und zusätzliche Detailuntersuchungen zur besseren Eingrenzung ausgeführt. Auf Basis des Gutachtens wurde das Abbruch - und Entsorgungskonzept aufgestellt und die Kostenberechnung derzeit ermittelt. Die Auswirkung auf die Kosten- und Terminplanung werden derzeit untersucht und abgestimmt. Es wird in diesem Zug die konzeptionelle Aufstellung/der Umfang zur Ausschreibung Abbruch untersucht. Bodendenkmäler Der geotechnische Bericht wurde an das Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege/Ortsarchiv übermittelt. Es gibt einen Verdacht auf archäologische Funde. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Kampfmittel In Beteiligung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst wurde eine Luftbildauswertung vorgenommen: Die Antragsfläche liegt grundsätzlich in einem Bombenabwurfgebiet. Ein Kampfmittelverdachtspunkt wurde benannt und eine nähere Überprüfung empfohlen. Das weitere Handeln wird abgestimmt. Vergaberisiko und Marktlage Die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und der Klimawandel haben Einfluss auf Lieferketten und Baukosten. Die globalen wirtschaftlichen Ereignisse und der Fachkräftemangel sowie Fachkräfteausfall sind kaum prognostizierbar. Die Lage ist zurzeit sehr angespannt. Mit einer weiteren Erhöhung der Bauzinsen ist zu rechnen und es sind hohe Inflationsraten zu erwarten. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ämtern unter Einbindung des Gutachters abgestimmt und bewertet. 3 von 3
TOP B Präsenation 230310_BRR_JSWD_Konzept Verkehrsf Baustellenverkehr
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Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Verkehrsuntersuchungen des Baustellenverkehrskonzept 1 JSWD Architekten / Mohan Karakoc Konzept Verkehrsführung Baustellenverkehr – Darstellung untersuchte Varianten für das Bauvorhaben Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen (BRR) inklusive Rückbau in der Sitzung Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen (BV2) Termin: 13.03.2023, 17:45 Uhr bis 18:45 Uhr Präsentatoren: JSWD Architekten GmbH & Co. KG BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung GmbH 2 Agenda 3 z Einleitung Gebäudewirtschaft Stephanie Brans Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bestandssituation Tobias Unterberg JSWD Architekten GmbH & Co. KG Neubaumaßnahme Tobias Unterberg JSWD Architekten GmbH & Co. KG Konzept der Verkehrsführung des Baustellenverkehrs Wolfgang Schuckließ BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung GmbH Rückfragen Einführung in das Projekt 4 Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen Bestandssituation 5 © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 6 Lageplan Bestand 7 Planungsgebiet Legende: Neubaumaßnahme 8 Bauphasen JSWD Architekten / Mohan Karakoc Zeitplan Stand 12/2022 9 Phase 1 Abbruch oberirdisch Q1 2023 Phase 2 Baugrube & Restabbruch Voraussichtlich Q1 2024 Phase 3 Neubau Voraussichtlich Q2 2024 Fertigstellung Voraussichtlich Q3 2026 ca. 12 Monate ca. 9 Monate ca. 22 Monate 10 Phase 1 – Abbruch oberirdisch Legende: Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 1, vollflächig geschlossen Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 1 Q1 2023 – Q1 2024 (ca. 12 Monate) Erhalt STP - öffentlich Entfall STP - öffentlich STP nicht gewidmet * STP= Stellplätze -52 STP -12 STP 25 STP 40 STP -20 STP (-14) STP Phase 2 – Erstellung Baugrube & Restabbruch 11 Legende: Baufeld Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 2, vollflächig geschlossen Temp. Holzbauzaun Phase 2, vollflächig geschlossen, während Errichtung TG Zufahrt Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 2 Q1 2024 – Q3 2024 (ca. 9 Monate) Entfall STP - öffentlich STP nicht gewidmet * STP= Stellplätze -52 STP -37 STP -40 STP -20 STP (-14) STP Phase 3 – Erstellung Neubau 12 Legende: Baufeld Vision Flurstück 2462 Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 3, vollflächig geschlossen Temp. Holzbauzaun Phase 3, vollflächig geschlossen, während Errichtung TG Zufahrt Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 3 Q2 2024 – Q3 2026 (ca. 22 Monate) Entfall STP – öffentlich STP nicht gewidmet * STP= Stellplätze -52 STP (-14) STP -37 STP -40 STP -20 STP Baustellenerschließung 13 Legende: Grundstücksgrenze Baugrube Tiefgaragenrampe Baugrube Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Öffentlicher Parkplatz Privatgrundstück Öffentlicher Parkplatz Baugrube Baustelleneinrichtungsfläche Baugrube Tiefgaragenrampe Baustellenerschließung 14 Legende: Grundstücksgrenze Baugrube Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Öffentlicher Parkplatz Privatgrundstück Konzept der Verkehrsführung Baustellenverkehr BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen 15 Baustellenerschließung 16 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Baustellenerschließung 17 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung 18 Baustellenverkehr BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 19 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 20 Variante A: ausgeschlossen o Bauliche Anpassung an Einfahrt Oststraße für Lkw notwendig o Freigabe für Radfahrer in Oststraße sollte entfallen o Barbarastraße für Lkw-Begegnung nicht ausreichend − Gleichzeitige Ein- und Ausfahrt aufs Gelände nicht möglich − Baustellenverkehr entlang Hauptstraße und Spielplatz Oststraße kritisch BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 21 Variante B: ausgeschlossen o Bauliche Anpassung an Einfahrt Oststraße für Lkw notwendig o Freigabe für Radfahrer in Oststraße sollte entfallen o Barbarastraße für Lkw-Begegnung nicht ausreichend o Aufhebung Einbahnstraßenregelung in Barbarastraße notwendig − Baustellenverkehr entlang Hauptstraße kritisch BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 22 Variante C: ausgeschlossen + Kein Baustellenverkehr entlang Hauptstraße o Ausweichstellen in Barbarastraße notwendig o Freigabe für Radfahrer in Oststraße sollte entfallen − Baustellenverkehr entlang Spielplatz Oststraße kritisch BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 23 Variante D: Vorzugsvariante + Kein Baustellenverkehr entlang Hauptstraße + Keine Konflikte mit Spielplatzeingang + Keine Belastung der Oststraße o Ausweichstellen in Barbarastraße notwendig o Aufhebung Einbahnstraßenregelung in Barbarastraße notwendig BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 24 Variante E: ausgeschlossen + Keine Konflikte mit Spielplatzeingang + Keine Belastung der Oststraße − Ableitung über Uferstraße kritisch − Baustellenverkehr entlang Hauptstraße kritisch BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 25 Variante F: ausgeschlossen + Keine Konflikte mit Spielplatzeingang o Bauliche Anpassung an Einfahrt Oststraße für Lkw notwendig o Freigabe für Radfahrer in Oststraße sollte entfallen − Ableitung über Uferstraße kritisch − Baustellenverkehr entlang Hauptstraße kritisch BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung Vorschläge aus dem Umfeld Rodenkirchen 26 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 27 Variante G: ausgeschlossen o Rückwärts einfahren nur unter Einweisung möglich o Aufhebung Parkplätze während Baustellenbetrieb o Keine nennenswerte Vorteile für Abbruch/Bauablauf − Baustellenverkehr entlang Hauptstraße kritisch − Wenden auf Parkplatz nicht möglich BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variantenuntersuchung zur Baustellenerschließung 28 Variante H: ausgeschlossen o Beschränkte Platzverhältnisse bis zur Anlegestelle o Querung Straßen und Gehwege fraglich − Verlauf des Förderbandes über Fremdgrundstücke − Keine nutzbare Anlegestelle − Zusätzlicher Genehmigungsaufwand mit hohen Hürden − Hoher logistischer Aufwand mit hohen Kostenfaktoren − Lärm- und Schadstoffemissionen − Insgesamt zu nachteilig, teuer, zeitintensiv und aufwändig BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Vorzugsvariante D 29 Konzept der Verkehrsführung Baustellenverkehr BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Variante D: Vorzugsvariante 30 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Erhöhter Lkw-Begegnungsverkehr auf Barbarastraße nicht möglich! Lösung: Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten durch Entfernung von Blumenkübeln und Anordnung von Ausweichstellen Variante D: Vorzugsvariante 31 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Begegnungsverkehr auf Barbarastraße nicht möglich Lösung: Einrichtung Vorrangregelung, Baustellenfahrzeuge auf dem Parkplatz müssen Fahrzeugen auf der Barbarastraße Vorrang gewähren! Zusätzliche Maßnahmen: • Absolutes Halteverbot auf der Fahrbahn der Barbarastraße • Aufhebung Einbahnstraße bis zur Ausfahrt Parkplatz Variante D: Vorzugsvariante 32 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Baustellenverkehr muss warten, um Gegenverkehr einsehen zu können. Lösung: Fußgänger müssen zum Erhalt der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung des Konfliktpotentials die Straßenseite wechseln. Variante D: Vorzugsvariante 33 BSV Büro für Stadt und Verkehrsplanung, Aachen, 23.02.2023, Neubau Rathaus Rodenkirchen Barbarastraße im Bereich zwischen Hauptstraße und Oststraße Barbarastraße im Bereich zwischen Oststraße und Parkplatz (P1) JSWD Architekten, Köln, 23.02.2022, Neubau Rathaus Rodenkirchen 34 JSWD Architekten / Mohan Karakoc 35 JSWD Architekten / Mohan Karakoc Bürgernahes, barrierefreies und offenes Bezirksrathaus Erhöhte Aufenthaltsqualität durch den autofreien Vorplatz mit Bauminseln Raum für Veranstaltungen und Gastronomie auf dem Rathausvorplatz 36 JSWD Architekten / Mohan Karakoc Vielen Dank! Zeit für Rückfragen
AN-0368-2023 DA FDP Einrichtung und Vorhaltung einer Stelle als Kümmerer„ während der Zeit des Abrisses und Neubaus des Bezirksrathauses Rodenkirchen
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Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0386/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.03.2023 Einrichtung und Vorhaltung einer Stelle als „Kümmerer„ während der Zeit des Abrisses und Neubaus des Bezirksrathauses Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 02.03.2023 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, eine Personalstelle eines „Kümmerers“ einzurichten und ab Beginn der Vorbereitungsarbeiten des Abrisses des Rathauses bis zum Abschluss der Arbeiten des Neubaus vorzuhalten. Die Erreichbarkeit des „Kümmerers“ soll hierbei niederschwellig gewährleistet werden. Begründung: Der Abriss und Neubau des Rathauses in Rodenkirchen wird teils erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Anwohnerschaft und der Geschäftsleute mit sich bringen. Um entsprechenden Befürchtungen, Bedenken, Fragen oder Anregungen adäquat begegnen zu können, bedarf es eines bei der Stadtverwaltung angesiedelten qualifizierten Knoten - und Informationspunktes in Form eines „Kümmerers“. Dabei ist diese Initiative auch dem Umstand geschuldet, dass es verwaltungsseit ig keine offene und allgemeine Bürgerinformation über dieses Großprojekt am „offenen Herzen von Rodenkirchen“ geben wird, die Bürger und Geschäftsleute aber dennoch die Möglichkeit haben sollen, während der jahrelangen Bauzeit ihre individuellen Bedarfe anbringen zu in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln TOP: 1.2.3 Sitzung D. BV2 am: 02.03.2023 Dringlichkeitsantrag können und hierbei auch eine adäquate Reaktion der Stadt Köln als Bauherr erwarten. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Da der Abriss des Rathauses unmittelbar bevorsteht, gilt es auf die spätestens ab jetzt bestehenden individuellen Bedenken, Fragen und Bedürfnisse der Bürgerschaft und der Geschäftswelt mittels einer entsprechenden verwaltungsseitigen Betreuung einzugehen. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies
230301_BRR_JSWD_Baustellenerschließung-VG
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Neubaus des Bezirksrathaus Rodenkirchen Baustellenerschließung über Walther-Rathenau-Straße Variante G - Baustellenerschließung durch beengte Platz- verhältnisse von Walther-Rathenau-Straße aus (über Parkplatz und Privatgrundstück) nicht möglich - Größe der Fläche von Parkplatz und Priva- grundstück nicht ausreichend für Baustellen- einrichtung und Baustellenverkehr - Keine Wendemöglichkeiten für Baustellen- fahrzeuge auf dem Parkplatz Oststraße Walther-Rathenau-Straße Hauptstraße Grundstücksgrenze Baugrube Baugrube Rampe (Erstellung in Phase 3) Baustelleneinrichtungsfläche Parkplatz Privatgrundstück öffentlicher Parkplatz Baugrube Baustelleneinrichtungsfläche Baugrube Tiefgaragenrampe Neubaus des Bezirksrathaus Rodenkirchen öffentlicher Parkplatz Privatgrundstück Baugrube Oststraße Walther-Rathenau-Straße Hauptstraße Grundstücksgrenze Baugrube Baustelleneinrichtungsfläche Parkplatz Privatgrundstück Baustellenerschließung über Walther-Rathenau-Straße Variante G - Baustellenerschließung durch beengte Platz- verhältnisse von Walther-Rathenau-Straße aus (über Parkplatz und Privatgrundstück) nicht möglich - Größe der Fläche von Parkplatz und Priva- grundstück nicht ausreichend für Baustellen- einrichtung und Baustellenverkehr - Keine Wendemöglichkeiten für Baustellen- fahrzeuge auf dem Parkplatz Baustelleneinrichtungsfläche
230303_BRR_Stellplätze - Parkplätze
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1 Phase 1 – Abbruch oberirdisch Legende: Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 1, vollflächig geschlossen Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 1 Q1 2023 – Q1 2024 (ca. 12 Monate) Erhalt STP - öffentlich Entfall STP Rathaus - nicht öffentlich Entfall STP - öffentlich * STP= Stellplätze -52 STP -14 STP -12 STP 25 STP 40 STP (-20) STP (-20) STP Tiefgarage -20 STP Phase 2 – Erstellung Baugrube & Restabbruch 2 Legende: Baufeld Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 2, vollflächig geschlossen Temp. Holzbauzaun Phase 2, vollflächig geschlossen, während Errichtung TG Zufahrt Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 2 Q1 2024 – Q3 2024 (ca. 9 Monate) Entfall STP Rathaus - nicht öffentlich Entfall STP - öffentlich * STP= Stellplätze -52 STP -14 STP -37 STP -40 STP (-20) STP (-20) STP Tiefgarage -20 STP Phase 3 – Erstellung Neubau 3 Legende: Baufeld Vision Flurstück 2462 Zufahrt Baustellenfahrzeuge Ausfahrt Baustellenfahrzeuge Holzbauzaun Phase 3, vollflächig geschlossen Temp. Holzbauzaun Phase 3, vollflächig geschlossen, während Errichtung TG Zufahrt Baustelleneinrichtungsfläche (Container, etc.) Parkplätze nicht nutzbar Dauer Phase 3 Q2 2024 – Q3 2026 (ca. 22 Monate) Entfall STP Rathaus - nicht öffentlich Entfall STP - öffentlich * STP= Stellplätze -52 STP -14 STP (-20) STP -37 STP -40 STP (-20) STP Tiefgarage -20 STP
BV 2_Rueckfragen_Baustellenverkehrskonzept_gesammelt
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BRR – Neubau Bezirksrathaus Rodenkirchen
Fraktionsfragen zum Verkehrskonzept der Baustellenverkehrsführung
Als Anlage zum Fachgespräch am 23.02.2023
Rückfragen aus der Politik zu den Verkehrskonzepten:
Die Grünen:
Rückfragen zu Variante D:
Frage: 1
Wie soll der Baustellenverkehr vom und zum Kreisverkehr geleitet werden?
Unseres Erachtens muss die Frage der örtl. vor- bzw. nachgelagerten Baustellenverkehrsführung
und deren Konsequenzen zwingend von Anfang an mit berücksichtigt werden.
Möglich erscheinen nach Aussage der Verwaltung (siehe Verwaltungskonzept) nur zwei Wege:
über die Maternusstr. oder über die Hauptstraße (nördl. Abschnitt).
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt 68 definiert auf das Konzept
zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirksrathaus Rodenkirchen.
Es wird von der Annahme ausgegangen, dass die ausführenden Unternehmer/Firmen den kürzes-
ten Weg von und zur Autobahn A4 präferieren.
Dieser führt über die „Maternusstraße“ und die „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) auf die Straße „Zum
Forstbotanischen Garten“ (L300), die Bestandteil des Lkw-Vorrangroutennetzes der Stadt Köln ist
1.
Von hier aus kann das Baufeld über den Militärring (B9/B51) und den Verteilerkreis das Autobahn-
kreuz Köln-Süd (A4/A555) angefahren werden. Dies ist der über Hauptverkehrsstraßen führende
kürzeste Weg verbunden mit der geringsten Belastung für Rodenkirchen.
Alternativ kann der baustellenbedingte Lkw-Verkehr auch über die „Industriestraße“ (L 300) und die
„Wattigniesstraße“ (L 150) bzw. den „Kiesgrubenweg“ (L 150) bis zur Anschlussstelle der A 555
Köln-Rodenkirchen geleitet werden.
Frage 2:
In beiden Fällen:
Wie erfolgt die sichere Führung des Fahrradverkehrs, bei gleichzeitigem Schwerlastverkehr?
Welche Flankierenden Maßnahmen sind hierzu vorgesehen?
Der Radverkehr in Richtung Rhein wird über die Straße „Auf dem Brand“ umgeleitet, der Radver-
kehr aus Richtung Rhein, ist alternativlos und verbleibt wie gehabt und wird nicht in die „Barbara-
straße“ einfahren.
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen.
Die „Maternusstraße“ hat im Bereich des Kreisverkehrs derzeit eine werktägliche Verkehrsbelastung
von 7.000 – 7.500 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil liegt derzeit werktäglich bei rund 5,0 %.
Durch den Baustellenverkehr steigt der Schwerverkehrsanteil temporär geschätzt auf rund 6,5 % an.
Trotz Baustellenverkehr zum Bauvorhaben liegt damit der Schwerverkehrsanteil immer noch in ei-
nem für Hauptverkehrsstraßen üblichen Bereich von 5 %-10%.
1 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender-logistik/index.html
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Frage 3.:
Im Falle der Führung über die Hauptstr.:
Die Hauptstraße ist eng, häufig parken dort Fahrzeuge in zweiter Reihe (vor allem Anlieferverkehr),
was i.d.R. geduldet wird.
Ein Parken in zweiter Reihe müsste unterbunden werden, um den Baustellenverkehr nicht zu behin-
dern, da andernfalls der Verkehr regelmäßig zusammenbrechen würde.
Welche Maßnahmen sind für diesen Bereich vorgesehen?
Der gesamte Baustellenverkehr sollte möglichst nicht über die nördliche „Hauptstraße“ geleitet wer-
den.
Eine Aufteilung der Verkehre (nördliche „Hauptstraße“ hin/“Maternusstraße“ rück) kann als Alterna-
tive nicht ausgeschlossen werden. Zur Untersuchung wird jedoch von der Annahme ausgegangen,
dass die Unternehmer den kürzesten Weg präferieren werden.
Frage 4:
Im Falle der Führung über die Maternusstraße:
a.) Auch die Maternusstr. ist bekanntermaßen nicht sonderlich breit. Auch hier parken vor allem
im Bereich zw. Kreisverkehr und Wilhelmstr. immer wieder Fahrzeuge so, dass sie den Verkehrs-
fluss behindern. (Insbesondere im Bereich der Bank- wenn auch jetzt schon verkehrswidrig).
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den möglichen Schwerlastverkehr ungehindert fließen zu
lassen? (z. B. etwaige explizite Beschilderung von Parkverboten, Tempobegrenzung auf 20 im Be-
reich des Marktes etc.).
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen.
b.) Die Maternusstr. ist im weiteren Verlauf, insbe sondere im Kurvenbereich vor der Ringstr. eng
und unübersichtlich, vor allem aufgrund der auf der Nordseite parkenden PKW.
Ist geplant das Parken in dem Bereich während der Baustellenzeit zu untersagen, um den sicheren
Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten?
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen. ).
c.) Wird es Baustellenverkehr an Samstagen geben?
Samstag ist Hauptmarkttag mit entsprechend viel Fußverkehr zwischen den beiden Seiten der Ma-
ternusstraße.
Wenn ja , Schwerlastverkehr bringt besondere Gefahren mit sich, welche flankierenden Maßnahmen
sind geplant (siehe Frage 4 a)?
In der Regel wird samstags auf Baustellen nicht gearbeitet.
In dem sensiblen Umfeld um das Rathaus Rodenkirchen kann die Maßgabe an das ausführende
Unternehmen gestellt werden, dass samstags nur in zwingenden Ausnahmefällen gearbeitet werden
sollte.
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Frage 5:
Ist eine Lastverteilung geprüft worden, dahingehend, dass der Zubringerverkehr über die eine und
der abfließende Baustellenverkehr über die andere Straße geführt werden kann?
Dann würde es zum einen keinen Baustellenbegegnungsverkehr geben, zum anderen würde die
durch den Verkehr einhergehende unvermeidliche Belastung (Lärm und Abgase) etwas verteilt.
Der gesamte Baustellenverkehr sollte möglichst nicht über die nördliche „Hauptstraße“ geleitet wer-
den.
Eine Aufteilung der Verkehre (nördliche „Hauptstraße“ hin/“Maternusstraße“ rück) kann als Alterna-
tive nicht ausgeschlossen werden. Zur Untersuchung wird jedoch von der Annahme ausgegangen,
dass die Unternehmer den kürzesten Weg präferieren werden.
Frage 6:
a.) Welchen Stand hat die Baugenehmigung des Rathau sneubaus?
Das Projekt befindet sich aktuell in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Baugenehmigung
wird voraussichtlich für das 2. Quartal 2024 angestrebt.
b.) Ist sichergestellt, dass mit Umsetzung des Baus tellenverkehrskonzept und der Einrichtung der
Baustelle, die Abbrucharbeiten beginnen werden und nach dem Rückbau, zeitnah mit dem Neubau
begonnen werden kann?
Die Baustelle -von der Verkehrsregelung über Baustelleneinrichtung und folgendem Innenrückbau
und Abriss bis hin zum Neubau- bedeutet für Rodenkirchen, aber vor allem für die unmittelbar be-
troffenen Anwohner und Geschäfte eine erhebliche Belastung. Es muss sichergestellt werden, dass
sich die Einschränkungen auf den möglichst kürzesten Zeitraum verdichten. Monatelage Geister-
baustellen gilt es zu vermeiden. Unvorhergesehenes wird es immer geben. Aber die Planungszeit-
schiene sollte einen zeitlich nahtlosen Ablauf widerspiegeln. (Beispiel: wird für den Innenrückbau
bereits der Parkplatz vor dem Rathaus abgesperrt?)
In der Terminplanung sind zeitlich nahtlose Abläufe vorgesehen. Während der Schadstoffsanierung
und der oberirdischen Abbrucharbeiten bleibt ein Großteil des Parkplatzes vor dem Rathauserhal-
ten. Zum Abbruch unterirdisch bis Fertigstellung Neubau wird der Parkplatz vollständig versperrt.
Die genauen Abläufe und damit verbundenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Baustellenein-
grenzung sind mit den Unternehmern nach dessen Beauftragung genauer zu untersuchen.
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SPD:
Generell:
1) Woher kommen die Baustellenfahrzeuge und wohin f ahren diese? Ändert sich dies im Verlauf
der Abriss- und Neubauphase? Wie soll sichergestellt werden, dass die Hauptstraße ab dem Kreisel
Babarastraße/nicht in südlicher Richtung befahren wird?
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen.
Es wird von der Annahme ausgegangen, dass die ausführenden Unternehmer/Firmen den kürzes-
ten Weg von und zur Autobahn A4 präferieren.
Dieser führt über die „Maternusstraße“ und die „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) auf die Straße „Zum
Forstbotanischen Garten“ (L300), die Bestandteil des Lkw-Vorrangroutennetzes der Stadt Köln ist
2.
Von hier aus kann das Baufeld über den Militärring (B9/B51) und den Verteilerkreis das Autobahn-
kreuz Köln-Süd (A4/A555) angefahren werden. Dies ist der über Hauptverkehrsstraßen führende
kürzeste Weg verbunden mit der geringsten Belastung für Rodenkirchen.
Alternativ kann der baustellenbedingte Lkw-Verkehr auch über die „Industriestraße“ (L 300) und die
„Wattigniesstraße“ (L 150) bzw. den „Kiesgrubenweg“ (L 150) bis zur Anschlussstelle der A 555
Köln-Rodenkirchen geleitet werden.
2) Mit welchem Verkehrsaufkommen durch die Baustell e sowie durch die Änderungen der Ver-
kehrsführung wird konkret gerechnet?
Nach Angaben des Generalplaners ist mit bis zu 40 Fuhren (80 Fahrten) pro Werktag für den Abriss
in Spitzenzeiten zu rechnen. Während der Schadstoffsanierung und dem oberirdischen Abbruch
werden vereinzelte
Sattelschlepper, bzw. LKW`s mit aufgeladenen Containern die Baustelle verlassen. Während der
Abbruchphase oberirdisch beläuft sich die Anzahl der Fahrten schätzungsweise auf 4-5 Fahrten pro
Tag. Mit Beginn der Neubaumaßnahme ist mit voraussichtlich 30-40 Fuhren (60-80 Fahrten) pro
Werktag zu rechnen. Es liegen keine konkreten Angaben vor, da noch kein Unternehmer bezu-
schlagt wurde.
Es ist jedoch anzumerken, dass durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld sowohl während
der Abbruch- als auch der Neubauphase sich das Verkehrsaufkommen durch den Entfall der Ziel-
und Quellverkehre zu und von den Parkplätzen im Bereich der „Barbara- und Oststraße“ deutlich
reduzieren wird.
3) Wie und wann erfolgt die Beteiligung der Anwohne rschaft? Welche Anwohner*innen werden
beteiligt? Warum sollen nur einzelne Anwohner*innen direkt angesprochen werden?
Die Rodenkirchener Bürger*innen werden über das gutachterliche Konzept zur Baustellenverkehrs-
führung für die Abbruch- und Neubauphase nicht gesondert, z.B. per Briefpost informiert, sondern
2 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender-logistik/index.html
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können sich im Rahmen der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung, die Medien sowie
www.stadt-koeln.de über den Stand der Baumaßnahme und die verkehrliche Situation informieren.
Seit November 2023 wurde mit der direkten Nachbarschaft Kontakt aufgenommen. Die Einzelge-
spräche werden nach dem Fachgespräch beginnen.
Es gibt aus der Baustelleneinrichtung heraus private Belange der direkten Nachbarschaft, welche
eine einzelne Kontaktaufnahme erforderlich macht.
4) Warum erfolgt die Vorlage des Konzeptes erst jet zt? Der Baustellenplan ist laut den Unterla-
gen vom 23.04.2021!
Der konzeptionelle Plan des Generalplaners stellte die Grundlage der Untersuchungen dar. Der
Gutachter und das Amt für Mobilitätsentwicklung haben auf dieser Grundlage ihre Untersuchungen
vorgenommen und den Untersuchungsraum definiert.
Der Plan des Generalplaners wurde auf Basis der Ergebnisse des Gutachters fortgeschrieben. Der
Planindex ist nicht mitgeführt worden. Das Ergebnis des Grundkonzeptes liegt seit 01/2023 vor.
Zu Variante D:
1) Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Fußgänger *innen und Radfahrer*innen unter-
nommen? Wird ein vorübergehender FGÜ an den Stellen angebracht, an denen die Fußgänger*in-
nen die Straßenseite wechseln sollen? Wenn nein, warum nicht?
Der Radverkehr in Richtung Rhein wird über die Straße „Auf dem Brand“ umgeleitet, der Radver-
kehr aus Richtung Rhein, ist alternativlos und verbleibt wie gehabt und wird nicht in die „Barbara-
straße“ einfahren
Die Verkehrsbelastung in der „Barbarastraße“ liegt zwischen „Oststraße“ und Parkplatzzufahrt in
den Spitzenstunden unter 100 Kfz/h. Durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld während
der Abbruch- als auch der Neubauphase reduziert sich auch das Verkehrsaufkommen im Bereich
der „Barbara- und Oststraße“ deutlich; auch in den Spitzenstunden. Selbst bei 300 Kfz/h sind nach
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bei einer zulässigen Höchstgeschwindig-
keit von 30 km/h und einer hohen Querungsnachfrage von Fußgängern keine Maßnahmen für eine
Querungshilfe erforderlich.
Auf Basis des Konzeptes wird durch den Unternehmer ein Verkehrszeichenplanung erstellt mit kon-
kreten Maßnahmen. Der Verkehrszeichenplan wird zur Genehmigung an Amt für Verkehrsmanage-
ment eingereicht.
2) Ist es richtig, dass die Babarastraße ab der Bau stellenzufahrt in Richtung Rheinufer Einbahn-
straße bleibt? Wird dies dann entsprechend zusätzlich ausgeschildert?
Ab der Baustellenzufahrt soll die Barbarastraße wieder als Einbahnstraße und weiterhin als ver-
kehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden.
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3) Warum sind zwei Ausweichflächen in unmittelbarer Nähe notwendig? Wäre nicht eine ausrei-
chend?
Auf Grund der Fahrbahnbreite sind entsprechend den gültigen Regelwerken (RASt 06) Abschnitte
zwischen den Ausweichstellen von 50 bis 100 m vorzusehen. Auf Grund der Kurvenlage und der da-
mit verbundenen Sichtverhältnisse wird ein Abschnitt von 50 m gewählt. Hieraus ergeben sich die
zwei Ausweichflächen zwischen der Baustellenausfahrt und dem Kreisverkehr.
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FDP:
Sachstandsbericht 05 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 23.01.2023
Deutet die Nummerierung „Sachstandsbericht 05 “ darauf hin, dass es bereits 4 vorhergehende Sach-
standsberichte gab? Sollte dies der Fall sein: -Aus welchem Grunde wurden die Vorgängerversionen
dem politischen Gremium vor Ort nicht zur Verfügung gestellt?
Um die zeitnahe Vorlage der Vorgängerversionen wird höflich gebeten.
Die Sachstandsberichte werden als Mitteilung in der Regel quartalsweise zur jeweiligen BV-Sitzung
ins RIS eingestellt und stehen der BV2 zur Verfügung. Die vorangegangen vier Sachstandsberichte
werden zum Protokoll des Fachgespräches am 23.02.23 als Anlagen beigefügt.
1) Im Sachstandsbericht 05 für die Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 23.01.2023 wird ausgeführt,
dass mit der angrenzenden Nachbarschaft ab November 2022 durch ein Ankündigungsschreiben
Kontakt aufgenommen wird bzw. aufgrund des Zeitablaufs wurde.
Sollte dies, wie dargelegt, geschehen sein:
-Wann und auf welchem Wege ging das beschriebene An kündigungsschreiben der Nachbarschaft
vor Ort zu?
- Um die zeitnahe Vorlage des beschriebenen Ankündigungsschreibens wird höflich gebeten
- Welche Reaktionen erfolgten durch die örtliche Nachbarschaft auf das Ankündigungsschreiben?
Im November 2022 wurde ein Ankündigungsschreiben an die direkte Nachbarschaft, konkret an die
Eigentümer/in der Immobilien, per Briefpost versandt. Das Ankündigungsschreiben wird zum Protokoll
des Fachgespräches am 23.02.23 als Anlage beigefügt zur inhaltlichen Kenntnisahme.
Mit dem Ankündigungsschreiben wurde dem Gutachter P RINZ ermöglicht die Beweissicherung/Zu-
standsfeststellung von Gebäuden und Außenanlagen im Namen der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln in direkter Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern oder auch Bevollmächtigten aufzuneh-
men.
Die Eigentümer/in, Bevollmächtigten und Mieter/in v on Immobilien haben die Zustandsfeststellung
unterstützt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln w ird das jeweilige Gutachten nach vollständiger
Bereitstellung durch den Gutachter, den Eigentümern/in zur Kenntnis übermitteln. Nach Abbruch der
Baumaßnahme wird der Gutachter die Zustandsfeststellung erneut abwickeln.
2) Im Sachstandsbericht 05 für die Bezirksvertretun g Rodenkirchen zum 23.01.2023 heißt es „Auf-
grund der hohen Auslastung der Unternehmen und der angespannten Lage besteht ein Risiko an
kaum kalkulierbaren Zeitverzögerungen. Hierzu wird folgende Frage gestellt:
-Inwieweit sind mit den zuständigen Baufirmen bereits Verträge geschlossen?
(laut des Punktes „2. Termine“ soll mit dem Beginn der Abbrucharbeiten oberirdisch voraussichtlich
im 1. Quartal 2023, also in spätestens 7 Wochen (Ende 1. Quartal 2023), begonnen werden)
à Im Falle des Abschlusses wirksamer Verträge erscheint eine Behandlung der anderweitige Auslas-
tung der vertraglich mit dem gegenständlichen Projekt gebundenen Baufirmen im Sachstandsbericht
obsolet
Bisher wurde noch kein Auftragnehmer beauftragt.
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Die Einholung der Angebote für die „Abbruchphase ob erirdisch“ verlief erfolgreich. Die Vergabe an
einen Abbruchunternehmer kann nach Prüfung der Angebote erfolgen.
Eine Vergabe an einen Unternehmer für den „Abbruch unterirdisch mit Baugrubenerstellung“ sowie
einen Unternehmer für Errichtung des Ersatzneubaus stehen noch bevor.
Konzept Verkehrsführung Baustellenverkehr
Generell:
1) Wie stellt sich der weitere Verlauf der Wegstrec ke über die dargestellten Anbindung der Bau-
stelle, Variante D, im Stadtbezirk Rodenkirchen hinaus dar?
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen.
Es wird von der Annahme ausgegangen, dass die ausführenden Unternehmer/Firmen den kürzes-
ten Weg von und zur Autobahn A4 präferieren.
Dieser führt über die „Maternusstraße“ und die „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) auf die Straße „Zum
Forstbotanischen Garten“ (L300), die Bestandteil des Lkw-Vorrangroutennetzes der Stadt Köln ist
3.
Von hier aus kann das Baufeld über den Militärring (B9/B51) und den Verteilerkreis das Autobahn-
kreuz Köln-Süd (A4/A555) angefahren werden. Dies ist der über Hauptverkehrsstraßen führende
kürzeste Weg verbunden mit der geringsten Belastung für Rodenkirchen.
Alternativ kann der baustellenbedingte Lkw-Verkehr auch über die „Industriestraße“ (L 300) und die
„Wattigniesstraße“ (L 150) bzw. den „Kiesgrubenweg“ (L 150) bis zur Anschlussstelle der A 555
Köln-Rodenkirchen geleitet werden.
2) In welchem Zeitfenster sind sowohl für den Abbru ch, als auch für den Neubau des Rathauses,
Fahrten mit den beschriebenen Baustellenfahrzeugen (Sattelkipper) geplant? Insbesondere betrifft
dies die Frage nach den Wochentagen und den jeweiligen Uhrzeiten des Beginns und des Ende der
werktäglichen Fahrten.
In der Regel läuft der Baustellenbetrieb ab 07:00 Uhr bis maximal 19:00 Uhr.
Die Richtlinien zum Lärmschutz auf Baustellen sind vom Unternehmer einzuhalten.
3) Welche Frequenz von Sattelkippern und anderweiti gen Baustellenfahrzeugen (beidseitige
Richtung) pro Stunde wird aktuell prognostiziert?
Nach Angaben des Generalplaners ist mit bis zu 40 Fuhren (80 Fahrten) pro Werktag für den Abriss
in Spitzenzeiten zu rechnen. Während der Schadstoffsanierung und dem oberirdischen Abbruch
werden vereinzelte
Sattelschlepper, bzw. LKW`s mit aufgeladenen Containern die Baustelle verlassen. Während der
Abbruchphase oberirdisch beläuft sich die Anzahl der Fahrten schätzungsweise auf 4-5 Fahrten pro
Tag. Mit Beginn der Neubaumaßnahme ist mit voraussichtlich 30-40 Fuhren (60-80 Fahrten) pro
3 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender-logistik/index.html
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Werktag zu rechnen. Es liegen keine konkreten Angaben vor, da noch kein Unternehmer bezu-
schlagt wurde.
Es ist jedoch anzumerken, dass durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld sowohl während
der Abbruch- als auch der Neubauphase sich das Verkehrsaufkommen durch den Entfall der Ziel-
und Quellverkehre zu und von den Parkplätzen im Bereich der „Barbara- und Oststraße“ deutlich
reduzieren wird.
4) Im Falle aktuell nicht vorhersehbarer und langan haltender Störungen auf dem Weg der Vor-
zugsvariante D im Bereich der Baustelle:
Welche Variante wird sodann als Alternativroute genutzt werden?
Prinzipiell können die alternativ geprüften Varianten mit Führung über die „Oststraße“ für die Über-
gangszeit bis zur Behebung der Störung genutzt werden, dies unter Berücksichtigung und einzuho-
lender Genehmigung entsprechender noch zu definierenden Maßnahmen. Dabei bildet das Konzep-
tergebnis die Grundlage und muss in eine Planung überführt werden.
5) Welche der dargelegten Varianten der Anbindung d er Baustelle wurde als zweitbeste Variante
aus welchen Gründen heraus bewertet?
Die Variante C wurde als Alternative bestimmt.
6) Auf Seite 13 des Konzepts Verkehrsführung Bauste llenverkehr „Baustellenplan Variante D –
Phase 1 – Abbruch oberirdisch – Q2 2023 bis Q1 2024“ findet sich folgender Hinweis: „Ein aktuelles
Verkehrskonzept wird zur Ausschreibung nachgereicht.“
welche Änderungen werden voraussichtlich in dem aktuellen Verkehrskonzept im Vergleich zu dem
zur Ausschreibung stehenden Konzept vorgenommen werden?
Nach Vorstellung des Konzeptes zur Baustellenverkehrsführung gegenüber der Bezirksvertretung
Rodenkirchen wird kurz vor Beauftragung des ersten Abbruchunternehmers das Konzept zur Grund-
lage des Verkehrszeichenplanes weitergegeben. Der Vorbehalt zur Ausschreibung räumt sich eine
zwingend notwendige Anpassung nach dem Fachgespräch oder aus anderem gewichtigen Grund
vor Vergabe an den Unternehmer ein.
Wann ist mit der überarbeiteten Vorlage zu rechnen?
Eine Überarbeitung wird nur vorgenommen, sollte es erforderlich werden und erfolgt dann umge-
hend im angemessenen Bearbeitungsrahmen.
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CDU:
Allgemein:
1) Welche über die Baustellenlogistik hinausgehende n Kriterien wurden für die Beurteilung her-
angezogen? Wie wurden dabei die Kriterien gewichtet? (Bem.: Das erwähnte Kriterium „Kein Bau-
stellenverkehr entlang Hauptstraße“ ist generell dann unzutreffend, wenn der Kreisel Barba-
rastr./Hauptstr./Maternusstr. tangiert wird.)
Seitens BSV wurden die verkehrlichen Parameter berücksichtigt (insbesondere Verkehrssicherheit,
Leistungsfähigkeit sowie Befahrbarkeit) und im Zusammenhang mit anderen Bewertungskriterien (u.
a. Baustelleneinrichtung) abgewogen. Ein Ergebnis hieraus ist, dass die „Hauptstraße“ am Kreisver-
kehr lediglich gequert wird. Entlang der „Hauptstraße“ soll möglichst kein Baustellenverkehr stattfin-
den.
2) Wie viele Tonnen Bauschutt müssen insgesamt abge führt werden?
Schätzungsweise werden ca. 10.000 Tonnen Bauschutt abgeführt werden. Dies entspricht ca. 400
Touren mit dem Sattelschlepper, bzw. 800 Fahrten mit dem LKW.
3) Über welchen Zeitraum erstreckt sich der Abriss? Bitte konkretisieren Sie die Angabe auf S.
13 „Q2/2023-Q1/2024“!
Der oberirdische Abbruch erfolgt voraussichtlich innerhalb von ca. 12 Monaten.
Zunächst erfolgt die Baustelleneinrichtung, anschließend wird das Bestandsgebäude entrümpelt und
die Schadstoffsanierung ausgeführt. Der sichtbare Rückbau „oberirdisch“ beginnt voraussichtlich im
dritten Quartal 2023 und dauert ca. 5 Monate.
Der unterirdische Rückbau mit Baugrubenherstellung erfolgt voraussichtlich innerhalb von ca. 9 Mo-
naten.
4) Mit welcher Frequenz an Fahrten ist in dieser Ph ase zu rechnen / wie viele Fahrten pro
Stunde sind in welchem Zeitraum am Tag anzusetzen (inklusive Anfahrten von leeren LKW)?
Nach Angaben des Generalplaners ist mit bis zu 40 Fuhren (80 Fahrten) pro Werktag für den Abriss
in Spitzenzeiten zu rechnen. Während der Schadstoffsanierung und dem oberirdischen Abbruch
werden vereinzelte
Sattelschlepper, bzw. LKW`s mit aufgeladenen Containern die Baustelle verlassen. Während der
Abbruchphase oberirdisch beläuft sich die Anzahl der Fahrten schätzungsweise auf 4-5 Fahrten pro
Tag. Mit Beginn der Neubaumaßnahme ist mit voraussichtlich 30-40 Fuhren (60-80 Fahrten) pro
Werktag zu rechnen. Es liegen keine konkreten Angaben vor, da noch kein Unternehmer bezu-
schlagt wurde.
Es ist jedoch anzumerken, dass durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld sowohl während
der Abbruch- als auch der Neubauphase sich das Verkehrsaufkommen durch den Entfall der Ziel-
und Quellverkehre zu und von den Parkplätzen im Bereich der „Barbara- und Oststraße“ deutlich
reduzieren wird.
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5) Wohin werden die Bauschuttmaßnahmen geliefert?
Die Wahl der Deponie obliegt dem Unternehmer und dessen unternehmerischen Handeln.
6) Welche großräumigen Verkehrsrouten wurden betrac htet? Konkret: Wurde neben dem Ab-
transport über den Kreisel Hauptstraße / Barbarastraße / Maternusstraße (wenn in nördlicher Rich-
tung, kommen die LKW schnell in den Bereich der Großbaustelle Stadtbahn Süd!) auch eine Stre-
cke betrachtet, die großräumig (z.B. Weißerstraße / Hammerschmidtstraße / Am Feldrain) das Ge-
schäftszentrum von Rodenkirchen mit seiner vielfältigen, auch finanziellen Bedeutung für den Stadt-
bezirk Rodenkirchen umgeht?
Grundsätzlich beschränkt sich der Untersuchungsbereich wie von Amt für nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung definiert auf das Konzept zur Baustellenverkehrsführung für das Bauvorhaben des Bezirks-
rathaus Rodenkirchen.
Es wird von der Annahme ausgegangen, dass die ausführenden Unternehmer/Firmen den kürzes-
ten Weg von und zur Autobahn A4 präferieren.
Dieser führt über die „Maternusstraße“ und die „Friedrich-Ebert-Straße“ (L92) auf die Straße „Zum
Forstbotanischen Garten“ (L300), die Bestandteil des Lkw-Vorrangroutennetzes der Stadt Köln ist
4.
Von hier aus kann das Baufeld über den Militärring (B9/B51) und den Verteilerkreis das Autobahn-
kreuz Köln-Süd (A4/A555) angefahren werden. Dies ist der über Hauptverkehrsstraßen führende
kürzeste Weg verbunden mit der geringsten Belastung für Rodenkirchen.
Alternativ kann der baustellenbedingte Lkw-Verkehr auch über die „Industriestraße“ (L 300) und die
„Wattigniesstraße“ (L 150) bzw. den „Kiesgrubenweg“ (L 150) bis zur Anschlussstelle der A 555
Köln-Rodenkirchen geleitet werden.
7) Mit welchem Verkehrsaufkommen ist in der Neubaup hase (Q3/2024-Q3/2026 lt. S. 14) zu
rechnen?
Zu Spitzenzeiten werden für die Neubauphase ebenfalls 30-40 Fuhren am Tag angenommen.
Insbesondere gilt dies für den Zeitraum der Erstellung des Rohbaus (geschätzt auf 8-10 Monate /
Q3 2024-Q2 2025).
8) Welche Form der Information der Bürgerinnen und Bürger ist seitens der Verwaltung vorgese-
hen, um dabei deren Anregungen aufzunehmen?
Die Bürger*inneninformation findet exakt in der Form statt wie es die städtischen Leitlinien
zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeben. Die Verwaltung informiert regelmäßig über den ak-
tuellen Stand der Baumaßnahme in der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung und den
entsprechenden öffentlich im Internet (Ratsinformationen) einsehbaren Sachstandsberich-
ten.
4 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/verkehrskalender-logistik/index.html
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In der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen im März 2023 wird der
nächste Sachstandsbericht und das gutachterliche Konzept zur Baustellenverkehrsführung
für die Abbruch- und Neubauphase vorgelegt.
Eine gesonderte Informationsveranstaltung für die Bevölkerung in Verbindung mit einem
Beteiligungsprozess ist nicht vorgesehen, da die dargestellten Maßnahmen zur Verkehrs-
führung nicht dauerhaft, sondern nur temporär sind. Sie sind als laufendes Geschäft der
Verwaltung notwendig, um den politischen Beschluss zum Abbruch und Neubau des Be-
zirksrathauses umsetzen zu können.
Zur Vorzugsvariante D:
1) Neben dem erheblichen Entfall von Parkplätzen au f dem Parkplatz (einschl. höhergelegener
Platz?) und entlang der Barbarastraße liegt an der Barbarastraße die einzige Zufahrt zur funktions-
tüchtigen Quartiersgarage Parkhaus Sommershof. Wie wurde dieser Aspekt bei der Abwägung be-
rücksichtigt, zumal Ausweichstellen in deren unmittelbarer Nähe vorgesehen sind?
Die Zu- und Ausfahrt des Parkhauses Sommershof wird durch die Baustellenverkehrsfüh-
rung und die Ausweichstellen nicht eingeschränkt. Durch die Einrichtung der Ausweichstel-
len werden Konflikte vermieden. Zudem fallen die Parkplätze nicht auf einmal weg, sondern
entsprechend den Bauphasen in Stufen.
2) Die Barbarastraße hat täglich ein hohes Aufkomme n an Lieferverkehr. U.A. wird das Einkaufs-
zentrum nebst Hochhaus Sommershof von dieser Seite beliefert und zwar bislang exakt an jenen
Stellen, an denen in Variante D auf der anderen Straßenseite jeweils eine Ausweichstelle vorgese-
hen ist, um LKW Begegnungen zu ermöglichen. Da die Zuwegung über die Oststraße aufgrund der
gegenüber der Einmündung von der Haupt- in die Oststraße befindlichen Verkehrsinsel für LKW
schwer zu befahren ist, müssen nicht selten gerade größere LKW auf der Kreuzung Barbarstr./Ost-
straße wenden. Wie wurden diese Aspekte des Lieferverkehrs bei der Abwägung berücksichtigt?
Die Lieferzone im Seitenraum der „Barbarastraße“ wird durch die Baustellenverkehrsführung nicht
eingeschränkt. Durch die Einrichtung der Ausweichstellen werden auch hier Konflikte vermieden.
Das Wenden der Lkw wird durch die Baustellenverkehrsführung nicht eingeschränkt und durch die
Ausweichstelle eher erleichtert. Durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld sowohl während
der Abbruch- als auch der Neubauphase ist das Verkehrsaufkommen durch den Entfall der Ziel- und
Quellverkehre (Parkplätze) im Bereich der „Barbara- und Oststraße“ deutlich reduziert und ein Wen-
den weiterhin möglich.
3) Die Barbarastraße ist die Hauptverbindung zwisch en Rheinufer und Ortszentrum und wird –
insbesondere im Sommer — von einer sehr großen Zahl von Radfahrern und Fußgängern in beide
Richtungen genutzt. Darunter befinden sich viele Kinder (Verbindung zwischen Spielplatz Oststraße
und den Spielwiesen am Rheinufer) und ältere Menschen. Die Nutzung der nördlichen Straßenseite
für diesen Fußgängerverkehr wäre aus Sicherheitsgründen unumgänglich, aber nur bedingt geeig-
net, da der Gehweg an dieser Stelle sehr schmal ist. Außerdem müssten diese Personen dann spä-
testens auf der Kreuzung Barbarastraße/Oststraße den Weg des Baustellenverkehrs kreuzen, um
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zum Spielplatz zu gelangen. Wie wurden diese Aspekte der Sicherheit bei der Abwägung berück-
sichtigt, zumal parkende Fahrzeuge als Sicherheitspuffer entfallen?
Der Radverkehr in Richtung Rhein wird über die Straße „Auf dem Brand“ umgeleitet, der Radver-
kehr aus Richtung Rhein, ist alternativlos und verbleibt wie gehabt und wird nicht in die „Barbara-
straße“ einfahren
Die Verkehrsbelastung in der „Barbarastraße“ liegt zwischen „Oststraße“ und Parkplatzzufahrt in
den Spitzenstunden unter 100 Kfz/h. Durch den Wegfall der Parkplätze um das Baufeld während
der Abbruch- als auch der Neubauphase reduziert sich auch das Verkehrsaufkommen im Bereich
der „Barbara- und Oststraße“ deutlich; auch in den Spitzenstunden. Selbst bei 300 Kfz/h sind nach
den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bei einer zulässigen Höchstgeschwindig-
keit von 30 km/h und einer hohen Querungsnachfrage von Fußgängern keine Maßnahmen für eine
Querungshilfe erforderlich.
Auf Basis des Konzeptes wird durch den Unternehmer ein Verkehrszeichenplanung erstellt mit kon-
kreten Maßnahmen. Der Verkehrszeichenplan wird zur Genehmigung an Amt für Verkehrsmanage-
ment eingereicht.
Zur Variante G:
1) Wenn der zu- und abfließende Baustellenverkehr ü ber die Weißerstraße heran- und abgeführt
würde, könnte der zentrale Ortskern vom Baustellenverkehr vollständig freigehalten werden. Es
würde dann auch kein als sehr kritisch einzustufender Baustellenverkehr über die Hauptstraße ent-
stehen. Wurde dies betrachtet (s.o.) und wenn ja, wie bewertet?
Nach Recherche des Fachplaners würde ein Abbruchunternehmer den kürzesten Weg von und zur
Autobahn A4 präferieren. Hierbei sollte möglichst auf kurzem Weg verbunden mit der geringsten Be-
lastung für Rodenkirchen das Lkw-Vorrangroutennetz erreicht werden.
2) Zur Entlastung des Verkehrs vor der Baustellenei n- und -ausfahrt könnte darüber nachgedacht
werden, die Einbahnstraßenregelung in der Barbarastraße temporär umzukehren und in der
Walther-Rathenau-Straße eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Rheinufer einzuführen.
Dies könnte Konflikten zwischen dem vom Rheinufer kommenden Verkehr und dem Baustellenver-
kehr vorbeugen. Wurde dies betrachtet, und wenn ja, wie bewertet?
Die „Barbarastraße“ ist im Bereich zwischen dem Parkplatz und „Uferstraße“ als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen und lediglich dem Anliegerverkehr vorbehalten. Eine zusätzliche Belastung
der „Barbarastraße“ durch Aufhebung der bestehenden Regelung und Änderung der Einbahnstra-
ßenregelungen in der „Walther-Rathenau-Straße“ und „Barbarastraße“ sollte vermieden werden.
3) Die Komforteinbuße für den Baustellenverkehr und die etwa anfallenden Zusatzkosten für Ein-
weiser, werden durch die Verkehrsentlastung des zentralen Ortskerns und damit den nachhaltigen
Erhalt der Funktionstüchtigkeit des Geschäftszentrums von Rodenkirchen, gerade in der schwieri-
gen „Post-Corona-Zeit“, weit mehr als aufgewogen. Wurde dies betrachtet, und wenn ja, wie bewer-
tet?
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Das Rangieren und insbesondere das Rückwärtsfahren des baustellenbedingten Lkw-Verkehrs auf
der „Walther-Rathenau-Straße“ sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs
(Rückstau in den lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Hauptstraße/ Walther-Rathenau-Straße) unbe-
dingt vermieden werden. Zudem ist diese Variante nur für den Abbruch nutzbar und nicht den Neu-
bau aufgrund der Baugrubengröße nach Planung des Generalplaners.
4) Sofern es sich bei dem Nachbargrundstück Walther -Rathenau-Straße 9 um ein städtisches
Grundstück handelt: Lässt sich der zur Schaffung eines Wendeplatzes benötigte Raum notfalls
durch Nutzung von Teilen dieses Grundstücks darstellen?
Es handelt sich dabei um ein städtisches Grundstück, welches allerdings bebaut und genutzt ist.
Eine Einbeziehung dieses Grundstücks ist nicht möglich.
Ärger rund um das Rathaus KaStA 23.02.2023
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Beratungsverlauf (1)
Orte (19)
- Industriestraße 161
- Hauptstraße 85
- Oststraße
- Barbarastraße
- Uferstraße
- Maternusstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wattigniesstraße
- Ringstraße
- Hammerschmidtstraße
- Walther-Rathenau-Straße 9
- Ottoplatz 1
- Kiesgrubenweg
- Auf dem Brand
- Am Feldrain
- Zum Forstbotanischen Garten
- Wilhelmstraße
- Am Rheinufer
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0324/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 5 BV2 (Grüne)
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 26.02.2023 16:24