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2103/2023

Änderungen bei der Ausschreibung von Planungsleistungen für Baumaßnahmen

Mitteilung Ausschuss 25.07.2023

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 28.08.2023, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer   25.07.2023 
 2103/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 28.08.2023 
Bauausschuss 28.08.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 28.08.2023 
Jugendhilfeausschuss 29.08.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
Sportausschuss 31.08.2023 
Rechnungsprüfungsausschuss 05.09.2023 
 
Änderungen bei der Ausschreibung von Planungsleistungen für Baumaßnahmen 
Die Dauer von städtischen Baumaßnahmen ist unter anderem davon abhängig, ob man mit 
einer Ausschreibung von Planungsleistungen nach den gesetzlichen Vorgaben gezwungen 
ist, europaweit auszuschreiben oder ob andere Bedingungen gelten. 
Zum Vergleich: nach den städtischen Erfahrungen dauert eine Ausschreibung von freiberufli-
chen Planungsleistungen mit der Zuordnungskommission (ZOK) der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln im Durchschnitt 1 bis 3 Monate vom Beginn der Vergabe bis zum Vertragsab-
schluss. Europaweite Ausschreibungen dauern nach den bisherigen Erfahrungen im Durch-
schnitt 3 bis 6 Monate. 
Ob europaweit ausgeschrieben werden muss ist davon abhängig, ob der EU-Schwellenwert 
aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) überschritten wird. Dieser 
liegt bisher für Dienstleistungen bei einem Netto-Gesamtwert von über 215.000 Euro. 
Bei einer Auftragsvergabe in verschiedenen Losen mussten die Auftragswerte der Einzellose 
zur Beurteilung einer Überschreitung des EU-Schwellenwertes nach der bisherigen Regelung 
in § 3 Absatz 7 Satz 2 der VGV nur dann addiert werden, wenn sie gleichartige Planungsleis-
tungen betreffen. Unterschiedliche Planungsleistungen unterhalb des genannten Schwellen-
wertes (wie zum Beispiel Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung oder Freianlagen- 
und Tragwerksplanung) konnten bisher nach nationalen Regelungen vergeben werden. In der 
Praxis mussten daher im Regelfall nur die Auftragswerte in den Grenzen der Leistungsbilder 
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) addiert werden. Eine leistungs-
übergreifende Zusammenrechnung musste nach dem Wortlaut der Regelung nicht erfolgen.

2 
 
Die EU-Kommission sah in dieser deutschen Regelung eine Wettbewerbsbeschränkung, wel-
che gegen die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU verstößt. Die deutsche Rege-
lung führte aus Sicht der EU-Kommission zu einer künstlichen Aufspaltung von Aufträgen Da-
her leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. 
Die vom Europäischen Gerichtshof vertretene sogenannte "funktionale Betrachtungsweise" 
versteht alle Planungsleistungen als gleichartig, die einen technischen und wirtschaftlichen 
Zusammenhang aufweisen, also alle Planungsleistungen für ein Bauprojekt. 
 
Die Bundesregierung hat jetzt auf Druck der EU-Kommission eine Verordnung auf den Weg 
gebracht, mit der unter anderem die Regelung in § 3 Absatz 7 Satz 2 gestrichen wird. Das be-
deutet, dass bei einem durchschnittlichen Planungskostenanteil von 20 bis 30 Prozent an den 
Gesamtbaukosten und einem Schwellenwert von 215.000 Euro Planungsleistungen bei Bau-
projekten in einer Größenordnung von circa 1 Million Euro netto europaweit ausschreibungs-
pflichtig sind. Mit dem Inkrafttreten der Streichung ist Anfang des 4. Quartals 2023 zu rech-
nen.  
Bundestag und Bundesrat haben der Verordnung zugestimmt. Mit seiner Zustimmung hat der 
Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, Möglichkeiten zu schaffen, um bei kleineren 
Bauprojekten die verschiedenen Planungsleistungen ohne europaweite Ausschreibung verge-
ben zu können. 
 
Ein städtischer Arbeitskreis arbeitet an praxisnahen Lösungsansätzen, um unter der neuen 
Gesetzgebung die Verfahrensdauer bei der Ausschreibung von freiberuflichen Planungsleis-
tungen für Baumaßnahmen so niedrig wie möglich zu halten. Überlegt wird zum Beispiel: 
-Die Ausschreibung langfristiger Rahmenverträge. 
-Die Durchführung einfacher und schneller Offener Vergabeverfahren. 
-Vermehrte Ausschreibung von Generalplanungsleistungen oder auch Totalunternehmensleis-
tungen.  
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (9)

21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
28.08.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 8.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bauausschuss
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
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Details

Aktenzeichen
2103/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
25.07.2023
Erstellt
29.06.2023 09:39