2011/0366
Haushaltssatzung 2012
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Stand nach Magistratsberatungen Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung am 2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 414.775.930 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 477.984.320 EUR mit einem Fehlbedarf von 63.208.390 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 226.000 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR mit einem Überschuss von 226.000 EUR und einem Gesamtfehlbedarf von 62.982.390 EUR im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -51.338.930 EUR und dem Gesamtbetrag der - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 14.061.130 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.486.980 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -20.425.850 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 20.425.850 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.017.860 EUR mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -592.010 EUR mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 72.356.790 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 20.345.850 EUR festgesetzt. Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Höhe von 1.165.000 EUR .../2 Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2012 § 1 § 2 Stand nach Magistratsberatungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 17.536.000 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 450.000.000 EUR festgesetzt. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 425 v.H. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2011 als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. Darmstadt, den ........... 2011 Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer nehmen herzustellen. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen. Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal- und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Frei- gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einver- des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu doku- mentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fach- schule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcentzers und der Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten (Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt. Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede 2. Stelle im Rahmen § 7 § 3 § 4 § 5 § 6
2011/0366
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Vorlage-Nr. 2011/0366 Haushaltssatzung 2012 Siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0366
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.08.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00