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2011/0366

Haushaltssatzung 2012

Magistratsvorlage 24.08.2011

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2011/0366

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Stand nach Magistratsberatungen
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119),
hat die Stadtverordnetenversammlung am             2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 414.775.930  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 477.984.320  EUR
mit einem Fehlbedarf von 63.208.390  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 226.000  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0  EUR
mit einem Überschuss von 226.000  EUR
und einem Gesamtfehlbedarf von 62.982.390  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -51.338.930  EUR
und dem Gesamtbetrag der
-
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 14.061.130  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 34.486.980  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -20.425.850  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 20.425.850  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.017.860  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -592.010  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 72.356.790  EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2012
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 20.345.850  EUR
festgesetzt. 
Darin enthalten sind Investitionsfondsdarlehen in Höhe von 1.165.000  EUR
.../2
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2012
§ 1
§ 2

Stand nach Magistratsberatungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 17.536.000  EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2012 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 450.000.000  EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am .......... 2011 als Teil des Haushaltsplanes
beschlossene Stellenplan.
Darmstadt, den ........... 2011
Der Magistrat
André Schellenberg
Stadtkämmerer
nehmen herzustellen.
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 13 HGlG fallen, grundsätzlich ausgenommen.
Planstellen, die überwiegend durch Personalkostenerstattung refinanziert werden. Die Personal-
und Organisationsdezernentin/der Personal- und Organisationsdezernent entscheidet über die Frei-
gabe zur Wiederbesetzung. Bei unabweisbarem Bedarf oder rechtlichen Verpflichtungen können
Ausnahmen zugelassen werden. Hierbei ist mit der Stadtkämmerin/dem Stadtkämmerer Einver-
des Gesamtstellenplans zu streichen ist. Die Streichung ist im Stellenplan des Folgejahres zu doku-
mentieren. Von der Berechnung (der zu streichenden Stellen) ausgenommen sind freie bzw. frei
werdende Stellen der Feuerwehr (Einsatzdienst), der Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Fach-
schule bei der Akademie für Tonkunst, des städtischen Sozialdienstes, des Jobcentzers und der
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. 
Der tatsächliche Bedarf ist zu überprüfen. Planstellen, die durch Ausscheiden von Beschäftigten
(Tarif/Beamte) aus dem städtischen Dienst frei werden, bleiben darüber hinaus 15 Monate unbesetzt.
Während dieser Zeit ist gleichfalls der Bedarf zu überprüfen, wobei hiervon jede 2. Stelle im Rahmen
§ 7
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6

2011/0366

64 Zeichen

Vorlage-Nr. 2011/0366 
 
 
Haushaltssatzung 2012 
 
Siehe Anlage

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0366
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00