1498/2024
Linksrheinische Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 bis zum Rhein
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Anlage 2 Lageplan Verknüpfung Rheinufer
2023 Zeichen
P A M M M Bank Bank M Bank MBank M A IND IND IND IND IND R=∞ 0+000,000 R=∞ R=25 0+008,487 R=25R=1000 0+041,274 R=1000 R=∞ 0+112,407 R=∞ R=30 0+297,290 R=30R=∞ 0+310,030R=∞R=25 0+321,391 R=25 R=50 0+333,388 R=50 R=4500 0+343,388 R=4500 0+348,388 R=∞ 0+000,000 R=∞ R=25 0+007,724 R=25 R=850 0+041,294 R=850R=∞ 0+128,360 R=∞ R=5000 0+190,970 R=5000R=∞ 0+273,910 R=∞ R=35 0+301,733 R=35R=∞ 0+315,068 R=∞R=25 0+331,290 R=25 R=50 0+342,655 R=50 R=4496 0+352,655 R=44960+357,655 R=4500 0+000,000 R=4496 0+000,000 Bayenthalgürtel 4+185,000 4+238,000 32357750 32357750 32358000 32358000 5641000 5641000 5641250 5641250 5641500 5641500 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln T el.: 0221.92 85 12-0 Fax: 0221.92 85 12-7 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - T eilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX Machbarkeitsstudie Gürtelbahnverlängerung Machbarkeitsstudie Lopes Lopes Richling Jul 2022 Jul 2022 Jul 2022 XX V VP LP 1003 0 V 01.03.24 1:500 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Technische Machbarkeit X XX XX X Betriebsgleis An den Alteburger Mühle
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 1498/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Linksrheinische Verlängerung der Stadtbahnlinie 13 bis zum Rhein Ergebnisse der Online-Öffentlichkeitsbeteiligung und ergänzender Untersuchungen der Machbarkeitsstudie Auf Grundlage der Mitteilung zur ÖPNV-Netzentwicklung (2016/2023) und des Beschlusses der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 03.05.2021 (AN/0843/2021) hat die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Linie 13 entlang des linksrheinischen Gürtels bis zum Rhein erstellen lassen. Dabei ist berücksichtigt, die Stadtbahnlinie 13 von der jetzigen Endhaltestelle Sülzgürtel bis zum Rheinufer zu verlängern. Die Stadtbahnlinie 13 würde dann durch die Umsteigemöglichkeiten zu allen Stadtbahnlinien eine noch wichtigere Verbindungs- funktion im Stadtbahnnetz übernehmen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden für die Verlängerung der Linie 13 die techni- sche, verkehrliche und wirtschaftliche Machbarkeit der Trassenführung untersucht. Die Mach- barkeitsstudie war in mehrere Phasen aufgebaut. Zuerst wurden verschiedene Trassenvarian- ten ermittelt und anschließend drei Varianten eingehender untersucht. Dabei wurden verschie- dene Varianten entlang des Gürtels oberirdisch sowie unterirdisch untersucht und bewertet. Perspektivisch wurde die Weiterführung über den Rhein und der Ringschluss bis nach Mül- heim betrachtet. Nachfolgend werden die drei vertieft untersuchten Varianten aufgelistet und kurz beschrieben: - Oberirdische Variante entlang des Gürtels Diese Variante betrachtet eine komplett oberirdisch geführte Stadtbahnlinie, die von der Luxemburger Straße bis zum Ende des Bayenthalgürtels geführt wird. - Kombinierte Variante entlang des Gürtels Bei dieser Variante wurde eine Trassenführung untersucht, die vor der Luxemburger Straße über eine Rampe nach unten geführt wird und zwischen der Bernkasteler Straße und dem Kalscheurer Weg wieder nach oben geführt wird. Bis zum Ende des Bayenthalgürtels verläuft die Trasse dann oberirdisch. - Unterirdische Variante entlang des Gürtels Bei dieser Variante wurde eine komplett unterirdisch verlaufende Stadtbahnlinie unter- sucht. Vor der Luxemburger Straße wird die Stadtbahn über eine Rampe nach unten geführt. Die unterirdische Führung verläuft bis zum Ende des Bayenthalgürtels. 2 Die drei Varianten wurden im Rahmen einer vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bewertet. Hierbei lässt nur die oberirdische Variante mit einem Nutzen-Kosten-Verhält- nis von 2,60 eine Förderfähigkeit erkennen und wird daher von der Verwaltung als Vorzugsva- riante zur weiteren Planung empfohlen. Dem gegenüber ergaben sich bei der kombinierten Variante ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 0,60 und bei der komplett unterirdischen Variante von 0,15, sodass hier aktuell eine Förderfähigkeit nicht abzusehen ist. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden am 04. September 2023 in einem digitalen Fachgespräch den politischen Vertreter*innen der Bezirksvertretung Rodenkirchen und Lin- denthal sowie den verkehrspolitischen Sprecher*innen vorgestellt und erläutert. Der Ab- schlussbericht der Machbarkeitsstudie wurde im Nachgang zum Download versendet und war im Zeitraum der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung über das Beteiligungsformat „Mei- nungfürKöln“ digital abrufbar. Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeit wurde über das städtischen Beteiligungsportal „MeinungfürKöln“ unter https://meinungfuer.koeln/guertelverlaengerung über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und über die weiteren Schritte informiert und hatte im Zeitraum vom 26.02. bis 17.03.2024 die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung. Auf dem Beteiligungsportal wird die oberirdische Weiter- führung entlang des linksrheinischen Gürtels von der Luxemburger Straße bis zum Rhein als Vorzugsvariante in fünf Abschnitten unterteilt zzgl. einer möglichen Rheinquerung vorgestellt. Durch eine „Daumen hoch“-Funktion bestand die Möglichkeit die Zustimmung zu signalisieren. Sofern aus Sicht der Öffentlichkeit etwas gegen die Vorzugsvariante spricht, sollten die Gründe über die Kommentarfunktion genannt werden, sodass die Rückmeldung eingeordnet, nachvollzogen und bewertet werden kann. Die unterirdische und die kombinierte Variante sowie die Begründung, warum diese nicht zur Weiterplanung zu empfehlen sind, wurden ohne gesonderte Bewertungs- und Kommentar- funktion vorgestellt. Zu den fünf Abschnitten und der Rheinquerung wurden 1.553 Kommentare über „Meinungfür- Köln“ abgegeben. Mit der „Daumen hoch“ – Funktion wurden 2.321 positive Reaktionen signa- lisiert. Zusätzlich erfolgten 18 Rückmeldungen per Email bzw. Brief. Auf die einzelnen Rück- meldungen wurde auf dem Beteiligungsportal mit einer FAQ-Liste eingegangen, die weiterhin fortgeschrieben wird. Nachfolgend werden die häufigsten und aus Sicht der Verwaltung für die Weiterplanung relevantesten Punkte dargelegt. Eine Stadtbahnverlängerung wird größtenteils befürwortet und die oberirdische Variante wird überwiegend als Vorzugsvariante angenommen. Die häufigsten Kritikpunkte wurden für die Abschnitte Klettenberggürtel und Bayenthalgürtel geäußert. Neben dem starken Wunsch einer Stadtbahnverlängerung mit Ringschluss bis nach Mülheim wurde für den Abschnitt Bayent- halgürtel teils nur ein geringer Bedarf und der Konflikt mit der denkmalgeschützten Baumallee gesehen. Folgende positiven Rückmeldungen und Wünsche äußerten die Bürger*innen im Wesentli- chen: Der weitgehende Erhalt des Baumbestandes und des Klettenberger Wochenmarktes wird positiv gesehen. Eine Umsteigebeziehung zur S-Bahn im Bereich der Haltestelle Rhöndorfer Straße am Abschnitt Klettenberggürtel wird befürwortet. Die Ausführung des Radfahrstreifens als „Protected Bike Lane“ wird häufig befürwor- tet. Die Ausbildung des besonderen Bahnkörpers als Grüngleis wird häufig gewünscht. Die Verknüpfung und Anbindung an die Stadtbahnlinie 16 und 17 am Rheinufer sollte verbessert werden. Der beidseitige barrierefreie Ausbau der Bahnsteige wird positiv gesehen. 3 Die Straßenunterführung der DB-Gleise soll durch besser Beleuchtung heller und freundlicher gestaltet werden und zudem ausreichenden Platz für Rad- und Fußver- kehr bieten. Folgende Kritik wurde seitens der Bürger*innen geäußert: Eine streckenweise Mischverkehrsführung des motorisierten Individualverkehrs und der Stadtbahn auf einer Fahrspur wird häufig kritisch gesehen. Die Situation mit den Parkplätzen, welche im Abschnitt Klettenberggürtel an die Stadt- bahnführung angrenzen, wird aufgrund der Ein- und Ausparkproblematik auch im Hin- blick auf die Andienung des Klettenberger Wochenmarktes oft kritisch gesehen. Der Entfall von Parkplätzen für Anwohner*innen ohne Ausgleich wird teilweise bemän- gelt. Der Entfall einer MIV-Spur wurde teilweise bemängelt, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Blaulichtfahrten. Dem grundsätzlichen Bedarf für die Stadtbahnführung auf dem Bayenthalgürtel wurde zum Teil widersprochen. Außerdem wurde hier die Gefährdung der Naturdenkmäler kritisch bewertet. Ergänzende Untersuchungen und weitere Schritte Die Verwaltung hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie ergänzend den Ausbau der Stadtbahn bis zur Bonner Straße auf ihre Wirtschaftlichkeit untersuchen lassen. Auch für diesen kürzeren Streckenabschnitt ist eine Förderfähigkeit mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,22 gege- ben. Außerdem wurde eine Fortführung der Linie 13 bis zur Rheinuferstraße mit einer Verknüpfung der Streckenführung der Linie 16 und Linie 17 untersucht (vgl. auch AN/0562/2024). Eine Ver- knüpfung ist technisch machbar, wäre aber nur mit ungünstigen Trassierungsradien auf einem straßenbündigen Bahnkörper entlang der Straße „An der Altenburger Mühle“ möglich, deren Straßenquerschnitt komplett umgestaltet werden muss. Die Querung der Rheinuferstraße muss voraussichtlich mit einer Bahnübergang- und Straßensignalanlage (BÜSTRA) ausge- stattet werden. Die engen Taktfolgen der Bahnen würde zu einer geringen Leistungsfähigkeit des Individualverkehrs entlang der Rheinuferstraße führen. Außerdem entspricht die Weiter- führung entlang des Rheins nicht dem Stadtbahnkonzept der Linie 13. Das Stadtbahnangebot ist durch die Linien 16 und 17 bereits gegeben. Ausblick Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse empfiehlt die Verwaltung die linksrheinische Verlänge- rung der Stadtbahnlinie 13 weiterzuverfolgen und mit der konkreten Planung zu beginnen. Da- bei könnte eine erste Baustufe an der Bonner Straße enden. Für die Planung und Durchführung dieses Großprojektes ist jedoch der Aufbau einer verwal- tungsinternen Projektgruppe erforderlich. Die zur Koordinierung der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme erforderlichen Stellen und Personalkapazitäten sind bei den beteiligten Äm- tern im Dezernat für Mobilität (Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Amt für Verkehrs- management, Amt für Straßen- und Radwegbau) nicht vorhanden. Voraussetzung für die Ein- richtung der Projektgruppe ist die Einrichtung von zusätzlichen Stellen. Diese wären dem Stel- lenplan zusätzlich zuzusetzen, da bei Dezernat III keinerlei Möglichkeiten bestehen, weder durch dezernatsinterne Stellenvakanzen, noch durch anderweitige Kompensation. Das Mehr- stellenbudget 2024 ist bereits komplett ausgeschöpft, für den Doppelhaushalt 2025/26 ist kein weiteres Mehrstellenbudget zu erwarten. Somit können derzeit noch keine weiteren Schritte für dieses Projekt unternommen werden. Erst nach dem Aufbau einer ämterübergreifenden Projektgruppe könnte der Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss vorbereitet und dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung 4 vorgelegt werden. Nach diesem Beschluss würde mit den Ausschreibungen für eine Beauftra- gung externer Planer*innen und Gutachter*innen begonnen werden. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe, den Planungsbeschluss sowie der Beginn der Planung ist zur- zeit nicht absehbar. Anlage 1 Lageplan V1 Oberirdische Variante Anlage 2 Lageplan Verknüpfung Rheinufer
Anlage 1 Lageplan V1 Oberirdische Variante
7800 Zeichen
S S F F F S F F F S F F F S F F F INFO INFOINFO HsNr. 74 HsNr. 26 HsNr. 52 HsNr. 218 a HsNr. 68 HsNr. 304 HsNr. 22 a HsNr. 4 HsNr. 288 HsNr. 5 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 2 HsNr. 28 HsNr. 37 HsNr. 9 HsNr. 2 HsNr. 5 HsNr. 1 HsNr. 20 HsNr. 71 HsNr. 1 HsNr. 2 HsNr. 253 HsNr. 62 HsNr. 5 HsNr. 65 a HsNr. 3 HsNr. 22 HsNr. 14 HsNr. 14 HsNr. 6 a HsNr. 4 HsNr. 212 HsNr. 5 HsNr. 28 HsNr. 54 HsNr. 22 HsNr. 7 a HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 3 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 6 HsNr. 24 HsNr. 1 HsNr. 4 HsNr. 14 1-7 HsNr. 18 HsNr. 18 HsNr. 65 HsNr. 1 HsNr. 12 HsNr. 52 a HsNr. 10 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 19 HsNr. 116 HsNr. 2 HsNr. 271 HsNr. 35 HsNr. 10 HsNr. 20 HsNr. 5 HsNr. 274 HsNr. 10 HsNr. 13 HsNr. 277 HsNr. 218 HsNr. 110 HsNr. 255 HsNr. 3 HsNr. 8 HsNr. 10 HsNr. 276 HsNr. 23 HsNr. 18 HsNr. 12 HsNr. 104 HsNr. 1 a HsNr. 67 HsNr. 251 a HsNr. 275 HsNr. 206 HsNr. 61 HsNr. 12 a HsNr. 69 HsNr. 286 HsNr. 2 HsNr. 245 HsNr. 269 HsNr. 243 HsNr. 41 HsNr. 22 HsNr. 226 HsNr. 272 HsNr. 64 HsNr. 6 b HsNr. 72 HsNr. 33 HsNr. 284 HsNr. 302 HsNr. 278 HsNr. 267 HsNr. 70 HsNr. 13 HsNr. 21 HsNr. 4 HsNr. 55 HsNr. 268 HsNr. 51 HsNr. 3 HsNr. 7 HsNr. 208 HsNr. 71 HsNr. 26 HsNr. 9 HsNr. 74 HsNr. 26 HsNr. 52 HsNr. 218 a HsNr. 68 HsNr. 304 HsNr. 22 a HsNr. 4 HsNr. 288 HsNr. 5 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 2 HsNr. 28 HsNr. 37 HsNr. 9 HsNr. 2 HsNr. 5 HsNr. 1 HsNr. 20 HsNr. 71 HsNr. 1 HsNr. 2 HsNr. 253 HsNr. 62 HsNr. 5 HsNr. 65 a HsNr. 3 HsNr. 22 HsNr. 14 HsNr. 14 HsNr. 6 a HsNr. 4 HsNr. 212 HsNr. 5 HsNr. 28 HsNr. 54 HsNr. 22 HsNr. 7 a HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 3 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 6 HsNr. 24 HsNr. 1 HsNr. 4 HsNr. 14 1-7 HsNr. 18 HsNr. 18 HsNr. 65 HsNr. 1 HsNr. 12 HsNr. 52 a HsNr. 10 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 19 HsNr. 116 HsNr. 2 HsNr. 271 HsNr. 35 HsNr. 10 HsNr. 20 HsNr. 5 HsNr. 274 HsNr. 10 HsNr. 13 HsNr. 277 HsNr. 218 HsNr. 110 HsNr. 255 HsNr. 3 HsNr. 8 HsNr. 10 HsNr. 276 HsNr. 23 HsNr. 18 HsNr. 12 HsNr. 104 HsNr. 1 a HsNr. 67 HsNr. 251 a HsNr. 275 HsNr. 206 HsNr. 61 HsNr. 12 a HsNr. 69 HsNr. 286 HsNr. 2 HsNr. 245 HsNr. 269 HsNr. 243 HsNr. 41 HsNr. 22 HsNr. 226 HsNr. 272 HsNr. 64 HsNr. 6 b HsNr. 72 HsNr. 33 HsNr. 284 HsNr. 302 HsNr. 278 HsNr. 267 HsNr. 70 HsNr. 13 HsNr. 21 HsNr. 4 HsNr. 55 HsNr. 268 HsNr. 51 HsNr. 3 HsNr. 7 HsNr. 208 HsNr. 71 HsNr. 26 HsNr. 9 HsNr. 74 HsNr. 26 HsNr. 52 HsNr. 218 a HsNr. 68 HsNr. 304 HsNr. 22 a HsNr. 4 HsNr. 288 HsNr. 5 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 2 HsNr. 28 HsNr. 37 HsNr. 9 HsNr. 2 HsNr. 5 HsNr. 1 HsNr. 20 HsNr. 71 HsNr. 1 HsNr. 2 HsNr. 253 HsNr. 62 HsNr. 5 HsNr. 65 a HsNr. 3 HsNr. 22 HsNr. 14 HsNr. 14 HsNr. 6 a HsNr. 4 HsNr. 212 HsNr. 5 HsNr. 28 HsNr. 54 HsNr. 22 HsNr. 7 a HsNr. 7 HsNr. 6 HsNr. 3 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 5 HsNr. 8 HsNr. 6 HsNr. 24 HsNr. 1 HsNr. 4 HsNr. 14 1-7 HsNr. 18 HsNr. 18 HsNr. 65 HsNr. 1 HsNr. 12 HsNr. 52 a HsNr. 10 HsNr. 7 HsNr. 7 HsNr. 19 HsNr. 116 HsNr. 2 HsNr. 271 HsNr. 35 HsNr. 10 HsNr. 20 HsNr. 5 HsNr. 274 HsNr. 10 HsNr. 13 HsNr. 277 HsNr. 218 HsNr. 110 HsNr. 255 HsNr. 3 HsNr. 8 HsNr. 10 HsNr. 276 HsNr. 23 HsNr. 18 HsNr. 12 HsNr. 104 HsNr. 1 a HsNr. 67 HsNr. 251 a HsNr. 275 HsNr. 206 HsNr. 61 HsNr. 12 a HsNr. 69 HsNr. 286 HsNr. 2 HsNr. 245 HsNr. 269 HsNr. 243 HsNr. 41 HsNr. 22 HsNr. 226 HsNr. 272 HsNr. 64 HsNr. 6 b HsNr. 72 HsNr. 33 HsNr. 284 HsNr. 302 HsNr. 278 HsNr. 267 HsNr. 70 HsNr. 13 HsNr. 21 HsNr. 4 HsNr. 55 HsNr. 268 HsNr. 51 HsNr. 3 HsNr. 7 HsNr. 208 HsNr. 71 HsNr. 26 HsNr. 9 A WT MM A A M M A M M M M M M PAut WT WT WT WT PR A A PR A M A M M BankBank A M A M AWT WT A A A A A A A A A A A A A A A A A A F IND IND R=∞ 0+000,000 R=∞ R=500 0+050,194 R=500 R=500 0+071,233 R=500 R=∞ 0+092,007 R=∞ R=300 0+224,080 R=300 R=∞0+264,121 R=∞ R=4000+753,673 R=400 R=125 0+795,936 R=125 R=∞0+822,446 R=∞ R=7501+053,624 R=750 R=1000 1+114,891 R=1000 R=∞ 1+158,842 R=∞ R=747 1+515,543 R=747R=∞ 1+763,561 R=∞ R=3500 2+063,218 Sülzgürtel 0+137,500 Rhöndorfer Straße 0+715,000 Bernkasteler Straße 1+300,000 Zollstockgürtel 1+680,000 Leichweg/ Zollstockbad 2+212,000 Abschnitt 1 0+190,500 0+768,000 Abschnitt 2 0+768,000 1+056,000 Abschnitt 3 1+056,000 1+733,000 1+733,000 32353750 32353750 32354000 32354000 32354250 32354250 32354500 32354500 32354750 32354750 32355000 32355000 32355250 32355250 32355500 32355500 32355750 32355750 5641000 5641000 5641250 5641250 5641500 5641500 5641750 5641750 5642000 5642000 5642250 5642250 5642500 5642500 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: 0221.92 85 12-0 Fax: 0221.92 85 12-7 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX Machbarkeitsstudie Gürtelbahnverlängerung Machbarkeitsstudie Lopes Lopes Richling Nov 2022 Nov 2022 Nov 2022 XX V VP LP 1001 0 V 08.11.22 1:2500 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Technische Machbarkeit X XX XX X Variante 1 P F S F S F W P F M WT M M A A A A M WT M A A M M M Bank Bank M Bank M Bank M A A M M M A WT M WT WT MM M M M M M M IND IND IND IND IND IND Pol R=∞ R=3500 2+063,218 R=3500 R=80002+363,792 R=8000 R=22502+759,708 R=2250 R=∞2+864,185 R=∞ R=30003+173,071 R=3000 R=1700 3+316,631 R=1700R=750 3+887,328 R=750R=∞ 3+995,163 R=∞ 4+339,568 Leichweg/ Zollstockbad 2+212,000 Brühler Straße 2+710,000 Bonner Straße/ Gürtel 3+273,000 Goltsteinstraße/ Gürtel 3+770,000 Bayenthalgürtel 4+185,000 Abschnitt 4 3+326,000 Abschnitt 5 3+326,000 4+238,000 3235575032355750 3235600032356000 3235625032356250 3235650032356500 3235675032356750 3235700032357000 3235725032357250 3235750032357500 3235775032357750 56410005641000 56412505641250 56415005641500 Ingenieurgesellschaft mbH Gustav-Heinemann-Ufer 72a 50968 Köln Tel.: 0221.92 85 12-0 Fax: 0221.92 85 12-7 Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadt Köln freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegebenDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum NamePlanverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: XXX Machbarkeitsstudie Gürtelbahnverlängerung Machbarkeitsstudie Lopes Lopes Richling Jul 2022 Jul 2022 Jul 2022 XX V VP LP 1002 0 V 08.11.22 1:2500 XXX gez. Neweling 04.02.2019 gez. Melchert 04.02.2019 gez. Schlößer 04.02.2019 Lageplan Technische Machbarkeit X XX XX X Variante 1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1498/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 03.05.2024 11:38