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V/0706/2014

Antrag der FDP-Ratsfraktion: Münsters Zukunft braucht Bauland - Die Suche danach muss jetzt beginnen

Vorlagen 29.09.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 23.10.2014, TOP 5.4

Antrag FDP-Ratsfraktion A-R-0031-2014

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Beschlussvorlage

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Antrag FDP-Ratsfraktion A-R-0031-2014

3809 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2014 
FDP-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
 
 
 Münster, 26.08.2014 
 
Antrag: 
 
Münsters Zukunft braucht Bauland – 
Die Suche danach muss jetzt beginnen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Beschlüsse  aus der Vorlage V/0039/2014 
„Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ beauftragt, in einem zweistufigen Verfahren 
untersuchen zu lassen, wo in Münster derzeit noch l andwirtschaftlich genutzte, mittel- 
und langfristig aber bebaubare Flächen vorhanden si nd, die noch nicht als allgemeine 
Siedlungsbereiche, Gewerbe- und Industriebereiche, Flächen für den Naturschutz oder 
als Ausgleichsflächen beplant sind.  
2. In einer zweiten Stufe ist dann die Marktgängigk eit dieser und der schon als allgemeine 
Siedlungsbereiche ausgewiesenen und noch unbebauten  Flächen zu klären, also ob, 
wann und unter welchen Bedingungen die Eigentümer d ieser Flächen bereit sind, diese 
an die Stadt Münster zu veräußern. Die Verwaltung w ird in dieses Verfahren auch nicht 
städtische Akteure (z.B. Wohnungs-  und Entwicklung sgesellschaften) einbeziehen, um 
alle Handlungsmöglichkeiten mit dem Ziel schnellerer Ergebnisse zu nutzen. 
3. Die Erkenntnisse aus der Schadensanalyse (auch v orläufig) des jüngsten Starkregens 
sind dabei im Prozess zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
 
Münster bleibt allen Prognosen zufolge aufgrund sei ner hohen Attraktivität eine auch 
langfristig wachsende Stadt. So erfreulich diese Ta tsache ist, so dringlich ist es,  für die 
zunehmende Bevölkerung ausreichenden Wohnraum anbie ten zu können. Aufgabe 
Münsters muss es sein, dafür die verlässlichen Rahm enbedingungen zu schaffen. 
Absehbar ist aber, dass dies aufgrund der Endlichke it der zur Verfügung stehenden 
Fläche zunehmend schwieriger werden wird. Neben all en dringend gebotenen 
Bestrebungen zur Nachverdichtung wird man in den nä chsten Jahren absehbar aber auch 
um ein weiteres Flächenwachstum nicht herumkommen: Die Stadt muss Bauland zur 
Verfügung stellen. 
 
Schon die Anfänge des Entstehungsprozesses für das Gebiet Gievenbeck-Südwest haben 
gezeigt, wie komplex und langwierig sich nicht nur die planerische, sondern gerade die

- 2 - 
eigentumsrechtliche Flächenbeschaffung dabei gestal ten kann. Nach diesen Erfahrungen 
ist es ratsam, sehr frühzeitig und eng angepasst an  die jeweiligen lokalen Gegebenheiten 
damit zu beginnen, eine Flächenvorsorge für künftig e Bauland-Ausweisungen zu treffen. 
Die Einbindung eines privaten Unternehmens in diese n Prozess hat sich schon in der 
Vergangenheit als gut geeignetes Instrument erwiese n, die Basis für einen späteren 
Flächenerwerb zu legen. 
 
Hinzu kommt, dass nach der Verabschiedung und der G enehmigung des neuen 
Regionalplanes die Kommunen im Münsterland, so auch  die Stadt Münster, hinsichtlich 
ihres Flächenverbrauchs deutlichen Restriktionen un terworfen sind. Es ist daher auch 
zwingend notwendig, über das im Rahmen des Landespl anungsgesetzes durchzu-
führende Monitoring-Verfahren hinaus zu prüfen, wo außerhalb der in der Stadt schon 
planerisch ausgewiesenen Siedlungsflächen weitere B ereiche für den Wohnungsbau 
erschlossen werden können und welche dieser und der  vom Flächennutzungsplan schon 
als Siedlungsflächen erfassten Bereiche tatsächlich  marktgängig sind bzw. sein werden. 
Denn allein diese Flächen stehen dann tatsächlich a uch zur Verfügung. Leider hat der 
letzte Starkregen in Münster aber auch gezeigt, das s sich nicht alle marktgängigen 
Grundstücke für eine Bebauung eignen. 
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff 
Hans Varnhagen 
Jörg Berens 
Jürgen Reuter 
FDP-Fraktion im Rat

Beschlussvorlage

8249 Zeichen

V/0706/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Ratsfraktion:  
Münsters Zukunft braucht Bauland - Die Suche danach muss jetzt beginnen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt zur 
Kenntnis, dass das im Antrag genannte koordinierte Vorgehen zur Ermittlung und zum E r-
werb weiterer potenzieller Wohnbaulandflächen im Sinne einer langfristigen Bodenv orrats-
politik bereits praktiziert wird. Insbesondere im Rahmen der Erstellung der Vorlage 
V/0230/2013 (Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025) sind auf diese Weise potenzielle 
Wohnbauflächen untersucht worden. Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit den 
Beschlüssen zur Vorlage V/0039/2014 (Modell der sozialgerechten Bodennutzung) finden 
zur Zeit bereits umfangreiche Verhandlungen über den Erwerb von Konversionsflächen 
sowie landwirtschaftlich genutzter Flächen statt.  
 
2. Der Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0031/2014 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Über die Bereitstellung ggf. erfo r-
derlicher Haushaltsmittel für den vorbereitenden Grunderwerb für neue Wohnbaulandflächen wird 
der Rat ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bzw. durch Einzelvorlagen entscheiden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0031/2014 ist am 10.09.2014 vom Rat an den Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen worden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0706/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0706/2014 
Die hohe Attraktivität der Stadt Münster wird auch in den kommenden Jahren zu weiter steigenden 
Einwohnerzahlen führen. In Verbindung mit sinkenden Haushaltsgrößen führt dies zu einer erhö h-
ten Wohnungsnachfrage, die bereits heute auf einen angespannten Angebotsmarkt trifft.  
Sofern nicht ausreichend neue Wohnangebote für die verschiedenen Zielgruppen geschaffen we r-
den können, ist mit weiter steigenden Boden - und Mietpreisen sowie einer Abwanderung ins U m-
land zu rechnen.  
 
Vor diesem Hintergru nd hat der Rat der Stadt Münster am 11.12. 2013 das Handlungskonzept 
Wohnen (Vorlage V/0592/2013) mit seinen verschiedenen Bausteinen beschlossen, um den o.a. 
Herausforderungen begegnen zu können. U.a wird mit dem Handlungskonzept Wohnen das Ziel 
verfolgt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.500 neue Wohnungen 
gebaut werden können, davon ca. 750 Wohneinheiten in neu geplanten Baugebieten. Zwei Ker n-
bausteine des Handlungskonzepts Wohnen sind die „Sozialgerechte Bodennutzung“ (So BoMü) 
sowie das „Baulandprogramm“. 
 
Zu den Punkten des Antrages im Einzelnen: 
 
1. In gleicher Intention, die der Antrag verfolgt, hat die Verwaltung im Jahr 2013 das Woh n-
siedlungsflächenkonzept 2025 (Vorlage V/0230/2013) entwickelt. In einem mehrstufigen 
Verfahren wurden dabei Flächen untersucht, die sich langfristig (Zeithorizont 2025) für eine 
weitere Wohnbauentwicklung eignen könnten. Auch Flächen, die noch nicht im Flächennut-
zungsplan oder Regionalplan als Siedlungsflächen dargestellt sind, wurden in die P rüfung 
einbezogen. Vorhandene Erkenntnisse über die Marktgängigkeit einzelner Grundstücke 
sind in diese Prüfung im Vorfeld ebenfalls eingeflossen. 
 
Im Ergebnis hat der Hauptausschuss das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 am 
25.09.2013 in nicht -öffentlicher Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit b e-
steht ein verlässliches Gerüst an heute im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Fl ä-
chen, die mittel- bis langfristig für eine Wohnbauentwicklung vorgesehen werden können. 
 
Die Flächen, die am ehesten A ussicht auf eine rasche Realisierung bieten bzw. Flächen, 
bei denen der Aktivierungsprozess bereits erfolgreich begonnen wurde, wurden in Abw ä-
gung verschiedener weiterer Faktoren (Bedarfe im Stadtteil, Zeitperspektive etc.) in das 
Baulandprogramm (Vorlage V/0519/2013/1) aufgenommen. Das Baulandprogramm 2014 -
2020 wurde im April 2014 vom Rat als Zielkonzept beschlossen. In ihm sind somit alle Fl ä-
chen genannt, die – nach derzeitigem Stand – bis zum Jahr 2020 entwickelt werden sollen, 
um die o.a. Zielvorgabe von 750 Wohneinheiten in neuen Baugebieten zu erreichen. 
 
Da die Entwicklung neuer Baugebiete von vielen Faktoren (liegenschaftliche, rechtliche, po-
litische etc.) beeinflusst wird, sind auch zeitliche Verzögerungen oder die gänzliche Aufg a-
be einer Entwicklun g möglich. Insofern ist das Baulandprogramm dynamisch und bedarf 
der jährlichen Anpassung. Das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 bietet dabei die Grund-
lage dafür, im Falle einer Verzögerung oder des Scheiterns eines Baugebietes, weitere b e-
reits vorgeprüfte Flächen in das Baulandprogramm aufnehmen zu können. Mittelfristig wird 
auch eine Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts erforderlich werden. 
 
2. Ebenfalls im April dieses Jahres hat der Rat das Modell der „Sozialgerechten Bodennu t-
zung“ (SoBoMü) einge führt. Neben dem wohnungspolitischen Ziel, verstärkt öffentlich g e-
förderten Wohnungsbau zu errichten, handelt es sich bei dem Modell insbesondere um e i-
nen liegenschaftsstrategischen Ansatz, der sicherstellen soll, dass zum Einen kurzfristig 
Flächen(anteile) durch die Stadt erworben werden, bevor eine Wohnbauentwicklung in 
Gang gesetzt wird, und zum Anderen eine langfristig Bodenvorratspolitik etabliert wird, die 
den Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht.

- 3 - 
V/0706/2014 
Die Marktgäng igkeit aller im Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 dargestellten Fl ächen 
wird durch das Amt für Immobilienmanagement derzeit geklärt. Dabei wird mit den Eige n-
tümer darüber verhandelt, ob, wann und unter welchen Bedingungen diese bereit sind, Fl ä-
chen an die S tadt Münster zu veräußern. Sofern die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, 
erwirbt die Stadt die jeweiligen Flächen, um sie dann einer Entwicklung zuführen zu kö n-
nen. Dabei sind ggf. auch nicht städtische Akteure wie Projektentwicklungsgesellschaften 
etc. beteiligt, so dass es in solchen Fällen zu einer gemei nsamen Entwicklung kommen 
kann.  
 
Darüber hinaus werden auch Flächen, für die derzeit keine wohnbauliche Entwicklung im 
Rahmen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 vorgesehen ist, durch die Verwaltung 
erworben. Diese können weitere Funktionen, bsp. als Ausgleichsflächen, übernehmen oder 
als Tauschfläche dienen. 
 
3. Im Rahmen der Untersuchung potenzieller Flächen auf die Eignung als Wohnba ugebiet 
spielen neben Faktoren wie bsp. der Grünplanung und des Natur schutzes, des Immiss i-
onsschutzes, der technischen Infrastruktur u.ä. grundsätzlich auch Aspekte des Hochwa s-
serschutzes eine Rolle. Im Rahmen der Bauleitplanung, insbesondere während der Aufstel-
lung des Bebauungsplanes, wird auch der Aspekt der gefahrlosen Ableitung des Rege n-
wassers detailliert untersucht und ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. 
Neuere Erkenntnisse aus der Schadenanalyse des jüngsten Starkregens fließen dann in 
die entsprechenden Konzepte ein. 
 
Wie o.a. beschreibt der Antrag r echt treffend das bereits praktizierte Vorgehen der Verwa ltung. 
Das koordinierte Vorgehen von Planungs - und Liegenschaftsverwaltung im Sinne einer langfrist i-
gen Bodenvorratspolitik wird – im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel – seit langem a n-
gewandt. Mit dem Beschluss zur Einführung der „Sozialgerechten Bodennutzung“ ist die Verwa l-
tung auch beauftragt worden, einen „revolvierenden Bodenfonds“ im Sinne einer Nebenrechnung 
zur Haushaltswirtschaft einzurichten, die die langfristige Bodenvorratspolitik fest etabliert. 
 
Weitere Beschlüsse zur Umsetzung der Antragsanliegen sind insofern nicht erforderlich. Der A n-
trag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0031/2014 ist damit erledigt. 
 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Antrag der FDP-Fraktion A-R/0031/2014

Beratungsverlauf (1)

23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
V/0706/2014
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37