V/0706/2014
Antrag der FDP-Ratsfraktion: Münsters Zukunft braucht Bauland - Die Suche danach muss jetzt beginnen
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Antrag FDP-Ratsfraktion A-R-0031-2014
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2014 FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de Münster, 26.08.2014 Antrag: Münsters Zukunft braucht Bauland – Die Suche danach muss jetzt beginnen Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Beschlüsse aus der Vorlage V/0039/2014 „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ beauftragt, in einem zweistufigen Verfahren untersuchen zu lassen, wo in Münster derzeit noch l andwirtschaftlich genutzte, mittel- und langfristig aber bebaubare Flächen vorhanden si nd, die noch nicht als allgemeine Siedlungsbereiche, Gewerbe- und Industriebereiche, Flächen für den Naturschutz oder als Ausgleichsflächen beplant sind. 2. In einer zweiten Stufe ist dann die Marktgängigk eit dieser und der schon als allgemeine Siedlungsbereiche ausgewiesenen und noch unbebauten Flächen zu klären, also ob, wann und unter welchen Bedingungen die Eigentümer d ieser Flächen bereit sind, diese an die Stadt Münster zu veräußern. Die Verwaltung w ird in dieses Verfahren auch nicht städtische Akteure (z.B. Wohnungs- und Entwicklung sgesellschaften) einbeziehen, um alle Handlungsmöglichkeiten mit dem Ziel schnellerer Ergebnisse zu nutzen. 3. Die Erkenntnisse aus der Schadensanalyse (auch v orläufig) des jüngsten Starkregens sind dabei im Prozess zu berücksichtigen. Begründung: Münster bleibt allen Prognosen zufolge aufgrund sei ner hohen Attraktivität eine auch langfristig wachsende Stadt. So erfreulich diese Ta tsache ist, so dringlich ist es, für die zunehmende Bevölkerung ausreichenden Wohnraum anbie ten zu können. Aufgabe Münsters muss es sein, dafür die verlässlichen Rahm enbedingungen zu schaffen. Absehbar ist aber, dass dies aufgrund der Endlichke it der zur Verfügung stehenden Fläche zunehmend schwieriger werden wird. Neben all en dringend gebotenen Bestrebungen zur Nachverdichtung wird man in den nä chsten Jahren absehbar aber auch um ein weiteres Flächenwachstum nicht herumkommen: Die Stadt muss Bauland zur Verfügung stellen. Schon die Anfänge des Entstehungsprozesses für das Gebiet Gievenbeck-Südwest haben gezeigt, wie komplex und langwierig sich nicht nur die planerische, sondern gerade die - 2 - eigentumsrechtliche Flächenbeschaffung dabei gestal ten kann. Nach diesen Erfahrungen ist es ratsam, sehr frühzeitig und eng angepasst an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten damit zu beginnen, eine Flächenvorsorge für künftig e Bauland-Ausweisungen zu treffen. Die Einbindung eines privaten Unternehmens in diese n Prozess hat sich schon in der Vergangenheit als gut geeignetes Instrument erwiese n, die Basis für einen späteren Flächenerwerb zu legen. Hinzu kommt, dass nach der Verabschiedung und der G enehmigung des neuen Regionalplanes die Kommunen im Münsterland, so auch die Stadt Münster, hinsichtlich ihres Flächenverbrauchs deutlichen Restriktionen un terworfen sind. Es ist daher auch zwingend notwendig, über das im Rahmen des Landespl anungsgesetzes durchzu- führende Monitoring-Verfahren hinaus zu prüfen, wo außerhalb der in der Stadt schon planerisch ausgewiesenen Siedlungsflächen weitere B ereiche für den Wohnungsbau erschlossen werden können und welche dieser und der vom Flächennutzungsplan schon als Siedlungsflächen erfassten Bereiche tatsächlich marktgängig sind bzw. sein werden. Denn allein diese Flächen stehen dann tatsächlich a uch zur Verfügung. Leider hat der letzte Starkregen in Münster aber auch gezeigt, das s sich nicht alle marktgängigen Grundstücke für eine Bebauung eignen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jörg Berens Jürgen Reuter FDP-Fraktion im Rat
Beschlussvorlage
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V/0706/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der FDP-Ratsfraktion: Münsters Zukunft braucht Bauland - Die Suche danach muss jetzt beginnen Beratungsfolge 23.10.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen nimmt zur Kenntnis, dass das im Antrag genannte koordinierte Vorgehen zur Ermittlung und zum E r- werb weiterer potenzieller Wohnbaulandflächen im Sinne einer langfristigen Bodenv orrats- politik bereits praktiziert wird. Insbesondere im Rahmen der Erstellung der Vorlage V/0230/2013 (Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025) sind auf diese Weise potenzielle Wohnbauflächen untersucht worden. Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0039/2014 (Modell der sozialgerechten Bodennutzung) finden zur Zeit bereits umfangreiche Verhandlungen über den Erwerb von Konversionsflächen sowie landwirtschaftlich genutzter Flächen statt. 2. Der Antrag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0031/2014 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. Über die Bereitstellung ggf. erfo r- derlicher Haushaltsmittel für den vorbereitenden Grunderwerb für neue Wohnbaulandflächen wird der Rat ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bzw. durch Einzelvorlagen entscheiden. Begründung: Der Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0031/2014 ist am 10.09.2014 vom Rat an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen verwiesen worden. Vorlagen-Nr.: V/0706/2014 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492-6115 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de Datum: 18.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0706/2014 Die hohe Attraktivität der Stadt Münster wird auch in den kommenden Jahren zu weiter steigenden Einwohnerzahlen führen. In Verbindung mit sinkenden Haushaltsgrößen führt dies zu einer erhö h- ten Wohnungsnachfrage, die bereits heute auf einen angespannten Angebotsmarkt trifft. Sofern nicht ausreichend neue Wohnangebote für die verschiedenen Zielgruppen geschaffen we r- den können, ist mit weiter steigenden Boden - und Mietpreisen sowie einer Abwanderung ins U m- land zu rechnen. Vor diesem Hintergru nd hat der Rat der Stadt Münster am 11.12. 2013 das Handlungskonzept Wohnen (Vorlage V/0592/2013) mit seinen verschiedenen Bausteinen beschlossen, um den o.a. Herausforderungen begegnen zu können. U.a wird mit dem Handlungskonzept Wohnen das Ziel verfolgt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jährlich mindestens 1.500 neue Wohnungen gebaut werden können, davon ca. 750 Wohneinheiten in neu geplanten Baugebieten. Zwei Ker n- bausteine des Handlungskonzepts Wohnen sind die „Sozialgerechte Bodennutzung“ (So BoMü) sowie das „Baulandprogramm“. Zu den Punkten des Antrages im Einzelnen: 1. In gleicher Intention, die der Antrag verfolgt, hat die Verwaltung im Jahr 2013 das Woh n- siedlungsflächenkonzept 2025 (Vorlage V/0230/2013) entwickelt. In einem mehrstufigen Verfahren wurden dabei Flächen untersucht, die sich langfristig (Zeithorizont 2025) für eine weitere Wohnbauentwicklung eignen könnten. Auch Flächen, die noch nicht im Flächennut- zungsplan oder Regionalplan als Siedlungsflächen dargestellt sind, wurden in die P rüfung einbezogen. Vorhandene Erkenntnisse über die Marktgängigkeit einzelner Grundstücke sind in diese Prüfung im Vorfeld ebenfalls eingeflossen. Im Ergebnis hat der Hauptausschuss das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 am 25.09.2013 in nicht -öffentlicher Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit b e- steht ein verlässliches Gerüst an heute im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzten Fl ä- chen, die mittel- bis langfristig für eine Wohnbauentwicklung vorgesehen werden können. Die Flächen, die am ehesten A ussicht auf eine rasche Realisierung bieten bzw. Flächen, bei denen der Aktivierungsprozess bereits erfolgreich begonnen wurde, wurden in Abw ä- gung verschiedener weiterer Faktoren (Bedarfe im Stadtteil, Zeitperspektive etc.) in das Baulandprogramm (Vorlage V/0519/2013/1) aufgenommen. Das Baulandprogramm 2014 - 2020 wurde im April 2014 vom Rat als Zielkonzept beschlossen. In ihm sind somit alle Fl ä- chen genannt, die – nach derzeitigem Stand – bis zum Jahr 2020 entwickelt werden sollen, um die o.a. Zielvorgabe von 750 Wohneinheiten in neuen Baugebieten zu erreichen. Da die Entwicklung neuer Baugebiete von vielen Faktoren (liegenschaftliche, rechtliche, po- litische etc.) beeinflusst wird, sind auch zeitliche Verzögerungen oder die gänzliche Aufg a- be einer Entwicklun g möglich. Insofern ist das Baulandprogramm dynamisch und bedarf der jährlichen Anpassung. Das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 bietet dabei die Grund- lage dafür, im Falle einer Verzögerung oder des Scheiterns eines Baugebietes, weitere b e- reits vorgeprüfte Flächen in das Baulandprogramm aufnehmen zu können. Mittelfristig wird auch eine Fortschreibung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts erforderlich werden. 2. Ebenfalls im April dieses Jahres hat der Rat das Modell der „Sozialgerechten Bodennu t- zung“ (SoBoMü) einge führt. Neben dem wohnungspolitischen Ziel, verstärkt öffentlich g e- förderten Wohnungsbau zu errichten, handelt es sich bei dem Modell insbesondere um e i- nen liegenschaftsstrategischen Ansatz, der sicherstellen soll, dass zum Einen kurzfristig Flächen(anteile) durch die Stadt erworben werden, bevor eine Wohnbauentwicklung in Gang gesetzt wird, und zum Anderen eine langfristig Bodenvorratspolitik etabliert wird, die den Ankauf von landwirtschaftlichen Flächen zu einem frühen Zeitpunkt ermöglicht. - 3 - V/0706/2014 Die Marktgäng igkeit aller im Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 dargestellten Fl ächen wird durch das Amt für Immobilienmanagement derzeit geklärt. Dabei wird mit den Eige n- tümer darüber verhandelt, ob, wann und unter welchen Bedingungen diese bereit sind, Fl ä- chen an die S tadt Münster zu veräußern. Sofern die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, erwirbt die Stadt die jeweiligen Flächen, um sie dann einer Entwicklung zuführen zu kö n- nen. Dabei sind ggf. auch nicht städtische Akteure wie Projektentwicklungsgesellschaften etc. beteiligt, so dass es in solchen Fällen zu einer gemei nsamen Entwicklung kommen kann. Darüber hinaus werden auch Flächen, für die derzeit keine wohnbauliche Entwicklung im Rahmen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2025 vorgesehen ist, durch die Verwaltung erworben. Diese können weitere Funktionen, bsp. als Ausgleichsflächen, übernehmen oder als Tauschfläche dienen. 3. Im Rahmen der Untersuchung potenzieller Flächen auf die Eignung als Wohnba ugebiet spielen neben Faktoren wie bsp. der Grünplanung und des Natur schutzes, des Immiss i- onsschutzes, der technischen Infrastruktur u.ä. grundsätzlich auch Aspekte des Hochwa s- serschutzes eine Rolle. Im Rahmen der Bauleitplanung, insbesondere während der Aufstel- lung des Bebauungsplanes, wird auch der Aspekt der gefahrlosen Ableitung des Rege n- wassers detailliert untersucht und ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Neuere Erkenntnisse aus der Schadenanalyse des jüngsten Starkregens fließen dann in die entsprechenden Konzepte ein. Wie o.a. beschreibt der Antrag r echt treffend das bereits praktizierte Vorgehen der Verwa ltung. Das koordinierte Vorgehen von Planungs - und Liegenschaftsverwaltung im Sinne einer langfrist i- gen Bodenvorratspolitik wird – im Rahmen der bestehenden finanziellen Mittel – seit langem a n- gewandt. Mit dem Beschluss zur Einführung der „Sozialgerechten Bodennutzung“ ist die Verwa l- tung auch beauftragt worden, einen „revolvierenden Bodenfonds“ im Sinne einer Nebenrechnung zur Haushaltswirtschaft einzurichten, die die langfristige Bodenvorratspolitik fest etabliert. Weitere Beschlüsse zur Umsetzung der Antragsanliegen sind insofern nicht erforderlich. Der A n- trag der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0031/2014 ist damit erledigt. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1 – Antrag der FDP-Fraktion A-R/0031/2014
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Aktenzeichen
- V/0706/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37