AN/0181/2022
Dringlichkeitsantrag Max Becker Areal
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Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP und Linke
2141 Zeichen
An Bezirksvertretung Lindenthal Frau Bezirksbürgermeisterin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Cornelia Weitekamp CDU-Fraktion SPD-Fraktion Frau Oberbürgermeisterin Gerd Kaspar/FDP Henriette Reker Lothar Müller/Die Linke Köln, 20.01.2022 BV-Sitzung am 24.01.2022 Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Einzelmandatsträger Gerd Kaspar (FDP) und Lothar Müller (Die Linke): Präzisierung des Verfahrens um das Max- Becker-Areal Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD sowie die Einzelmandatsträger Gerd Kaspar (FDP) und Lothar Müller (Die Linke) stellen folgenden Dringlichkeitsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.01.2022: Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, in dem Verfahren um das Max-Becker-Areal a. zusätzlich eine*n unabhängige*n Sachverständige*n für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury zu berufen. b. einen Überblick über den erhaltenswerten Baumbestand vor Beginn des Wettbewerbes vorgelegt zu bekommen, der mittels eines Baumkatasters erhoben werden soll, c. den mind. 30% öffentlich geförderten und den zusätzlichen 20% preisgedämpften Wohnungsbau (genossenschaftlich, gemeinwohlorientiert und selbstorganisierte gemeinschaftliche Projekte) im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. d. die „Auslobungskriterien“ dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld vor Beginn des Wettbewerbes vorzulegen. e. die „Leitplanken“ der Mobilität vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens transparent zu machen und dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal vorzulegen. f. die Charta Max-Becker-Areal ausdrücklich als Grundlage für die Planungen in die Auslobung mit aufzunehmen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Ute Ackermann Svenja Führer Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Gerd Kaspar Lothar Müller FDP Die Linke
Sachstandsbericht BV
2647 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/61
Vorlagen-Nummer
AN/0181/2022
Freigabedatum 03.07.2023
Stand: 03.07.2023
Sachstandsbericht
Dringlichkeitsantrag Max Becker Areal
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Grüne, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP
und LinkeBeschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, in dem Verfahren um
das Max-Becker-Areal
a. zusätzlich eine*n unabhängige*n Sachverständige*n für innovative
Gewerbeentwicklung in die Jury zu berufen.
b. einen Überblick über den erhaltenswerten Baumbestand vor Beginn des
Wettbewerbes vorgelegt zu bekommen, der mittels eines Baumkatasters
erhoben werden soll,
c. den mind. 30% öffentlich geförderten und den zusätzlichen 20%
preisgedämpften Wohnungsbau (genossenschaftlich, gemeinwohlorientiert
und selbstorganisierte gemeinschaftliche Projekte) im städtebaulichen
Vertrag zu vereinbaren.
d. die „Auslobungskriterien“ dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den
Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld vor Beginn des
Wettbewerbes vorzulegen.
e. die „Leitplanken“ der Mobilität vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens
transparent zu machen und dem Stadtentwicklungsausschuss sowie den
Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal vorzulegen.
2
f. die Charta Max-Becker-Areal ausdrücklich als Grundlage für die
Planungen in die Auslobung mit aufzunehmen.
Status in Bearbeitung (Punkt c)
erledigt (alle anderen Punkte)
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Wettbewerbsverfahren zum Max Becker-Areal ist abgeschlossen. Alle Punkte, die das
Wettbewerbsverfahren betreffen, wurden im Wettbewerb berücksichtigt.
Beschlusspunkt c. bezieht sich auf den städtebaulichen Vertrag, der im Rahmen des Bebau-
ungsplans „Max Becker-Areal“ mit dem Investor abgeschlossen wird. Das Bebauungsplanver-
fahren befindet sich noch am Beginn, der Aufstellungsbeschluss ist im Februar 2023 erfolgt.
Das kooperative Baulandmodell kommt zur Anwendung, somit muss auch 30% öffentlich ge-
förderter Wohnungsbau errichtet werden. Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungsausschus-
ses vom 10.03.2022 sind zusätzlich 20% des Wohnraumes für Mietwohnungsbau, Genossen-
schaften, gemeinschaftliche Wohnformen oder Baugruppen zur Verfügung zu stellen. Auch
dies wird im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Nächste Schritte:
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Be-
bauungsplanverfahren erfolgen (nach der Offenlage).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Zu Punkt c für das 3. Quartal 2024.
Für alle anderen Punkte kein neuer Sachstandsbericht notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0181/2022
- Typ
- Antrag nach § 12 (Dringlichkeitsantrag)
- Datum
- 24.01.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 09:33