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1462/2020

Ausbau der Schulsozialarbeit 2020

Mitteilung Ausschuss 19.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.06.2020, TOP 8.5.8

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3829 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404/6 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2020 
 1462/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
 
Ausbau der Schulsozialarbeit 2020 
 
Der geplante Stellenausbau der kommunalen Schulsozialarbeit im Jahr 2020 orientiert sich an den 
besonderen Herausforderungen, denen sich Schulen stellen müssen. Wie schon in der Vorlage 
3014/2019 dargestellt, ist die eine Grundversorgung mit Schulsozialarbeit durch den Aufbau in den 
vergangenen Jahren vollzogen worden. In dem nun folgenden Schritt soll den unterschiedlichen Ent-
wicklungschancen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden. 
Ausbau an Grundschulen: 
Dokumentiert durch den Sozialindex gibt es an schon mit Schulsozialarbeit versorgten Grundschul-
Standorten umfassende Belastungen, die die Belastungen an derzeit noch unversorgten Grundschu-
len in erheblichem Maße übersteigen. Von einer Fachkraft alleine sind die notwendigen Aufgaben 
nicht mehr angemessen zu bearbeiten. Um die schulische und soziale Integration der Schülerinnen 
und Schüler an diesen Schulen nachhaltig zu unterstützen, soll hier eine jeweils zweite Stelle 
Schulsozialarbeit eingerichtet werden. Folgende Grundschulen sollen mit einer zweiten Stelle 
Schulsozialarbeit ausgestattet werden: 
GGS Konrad Adenauer Straße (Finkenberg)  
GGS Merianstraße (Chorweiler)  
KGS Langemaß (Mülheim)  
GGS Riphahnstraße (Seeberg)  
GGS Lustheider Straße (Vingst)  
KGS Zehnthofstraße (Ostheim/Kalk)  
GGS Zehnthofstraße (Ostheim)  
GGS Görlinger Zentrum (Bocklemünd) 
GGS Ketteler Straße (Meschenich)  
 
Bei den ausgewählten Grundschulen handelt es sich um die gleichen Grundschulen in Stadtteilen mit 
hohen Armuts- und Bildungsrisiken für die die Verwaltung im Einvernehmen mit der Schulaufsicht und 
bei Interesse und positivem Schulkonferenzbeschluss der Schulen eine konzeptionelle Weiterentwick-
lung in Richtung von „Familiengrundschulzentren“ vorsieht. Dafür können im Rahmen einer Projekt-
förderung Landesmittel auf der Grundlage des aktuellen Aufrufs des Landes im Programm „kinder-
stark – NRW schafft Chancen“ eingesetzt werden. Bis zur Hälfte der Kosten des Ausbaues der 
Schulsozialarbeit an Grundschulen soll als kommunaler Eigenanteil in die Beantragung dieses Lan-
desprojektes eingebracht werden und die neun zusätzlichen Stellen Schulsozialarbeit an Grundschu-
len anteilig mit der Entwicklung der Familiengrundschulzentren beauftragt werden. Über diesen För-
deraufruf und die diesbezüglichen Aktivitäten der Stadt wird die Verwaltung gerne im nächsten ASW

2 
 
ausführlich berichten. Die Stadt Köln nimmt seit 2017 am Programm „kinderstark – NRW schafft 
Chancen“ teil, das zuvor unter „Kein Kind zurücklassen“ bzw. „Kommunale Präventionsketten“ firmier-
te. In diesem Kontext hat der Rat am 12.12.2019 die Strategie „Kölner Kinder stärken – 184 Tausend 
junge Chancen fördern“ und die Entwicklung von Familiengrundschulzentren beschlossen. 
 
Ausbau an Realschulen: 
Die beiden Realschulen mit einer hohen Schülerzahl, einem großen Einzugsbereich und umfassen-
den Unterstützungsbedarfen der Schülerschaft sollen jeweils mit einer weiteren Stelle Schulsozialar-
beit versorgt werden: 
Henry-Ford Realschule (Chorweiler) 
Realschule Im Hasental (Deutz)  
 
Aufbau an Förderschulen Geistige Entwicklung 
Als weitere Schulform städtischer Förderschulen sollen nun auch alle Förderschulen Geistige Ent-
wicklung jeweils mit einer Stelle Schulsozialarbeit versorgt werden. 
Förderschule Geistige Entwicklung Kolkrabenweg (Vo-
gelsang)  
Förderschule Geistige Entwicklung Sportplatzstraße 
(Wahnheide)  
Förderschule Geistige Entwicklung Redwitzstraße (Sülz) 
Förderschule Geistige Entwicklung Auf dem Sandberg 
(Poll) 
 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1462/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.05.2020
Erstellt
15.05.2020 11:05