Mandari Insight

0204/2022

Anmietung eines Mehrfamilienhauses in der Tiefentalstr. 13 in 51063 Köln-Mülheim zur Unterbringung wohnungsloser Menschen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2022

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Anlage 1 Staffelmietberechnung Tiefentalstr. 13

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Staffelmietberechnung Tiefentalstr. 13

1670 Zeichen

Jahr Euro/qm Betriebskosten Fläche Grundmiete Jahresmiete * Index 1,5%
2023 11,50 €      3,00 €                   1269,80 18.412,10 € 220.945,20 € 0,17 €          
2024 11,67 €      3,00 €                   1269,80 18.631,14 € 223.573,69 € 0,17 €          
2025 11,85 €      3,00 €                   1269,80 18.850,18 € 226.202,17 € 0,17 €          
2026 12,02 €      3,00 €                   1269,80 19.069,22 € 228.830,66 € 0,17 €          
2027 12,19 €      3,00 €                   1269,80 19.288,26 € 231.459,14 € 0,17 €          
2028 12,36 €      3,00 €                   1269,80 19.507,30 € 234.087,63 € 0,17 €          
2029 12,54 €      3,00 €                   1269,80 19.726,34 € 236.716,12 € 0,17 €          
2030 12,71 €      3,00 €                   1269,80 19.945,38 € 239.344,60 € 0,17 €          
2031 12,88 €      3,00 €                   1269,80 20.164,42 € 241.973,09 € 0,17 €          
2032 13,05 €      3,00 €                   1269,80 20.383,46 € 244.601,57 € 0,17 €          
2033 13,23 €      3,00 €                   1269,80 20.602,51 € 247.230,06 € 0,17 €          
2034 13,40 €      3,00 €                   1269,80 20.821,55 € 249.858,55 € 0,17 €          
2035 13,57 €      3,00 €                   1269,80 21.040,59 € 252.487,03 € 0,17 €          
2036 13,74 €      3,00 €                   1269,80 21.259,63 € 255.115,52 € 0,17 €          
2037 13,92 €      3,00 €                   1269,80 21.478,67 € 257.744,00 €
3.590.169,03 €
*Hinweis: Bei der Berechnung der jeweiligen Jahresmiete kann es durch die Rundung auf 2 Dezimalstellen 
zu Rundungsdifferenzen kommen.
Gesamtmiete brutto nach 15 Jahren:
Tiefentalstr. 13, 51063 Köln-Mülheim

Anlage 2 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1951 Zeichen

14      02.2022 
141/3 Herr Müller 
 22987 
 
 
 
56 
 
 
 
Anmietung eines Mehrfamilienhauses in der Tiefentalstr. 13 in 51063 Köln-Mülheim zur 
Unterbringung wohnungsloser Menschen 
Hier: Bedarfsfeststellung, Vorlagen-Nummer 0204/2022 
Finanzbedarf für die Anmietung ca. 3,6 Mio. Euro für die Dauer von 15 Jahren ab 2023 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
ich beziehe mich auf die mir über Session zugegangene Beschlussvorlage (BV) 0204/2022 
in der Version vom 09.02.2022 zur Bedarfsfeststellung durch den Rat der Stadt Köln zur 
Anmietung des im Betreff genannten Mehrfamilienhauses. In der jetzt vorliegenden Fassung 
haben Sie meine Anmerkungen nach Prüfung berücksichtigt und die BV entsprechend er-
gänzt, sodass nunmehr eine umfassende Information der politischen Gremien sichergestellt 
ist.  
Sie verweisen in der BV auf die durch den Rat am 04.02.2021 genehmigte Bedarfsplanung 
2020 bis 2024 (Dringlichkeitsentscheidung Hauptausschuss am 11.01.2021, 3318/2020) vom 
Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte, die jedoch lediglich Anmietungen 
im freifinanzierten Wohnungsbau bis maximal 10 Jahre beinhalten. Die nunmehr anstehende 
Anmietung sieht eine Laufzeit von 15 Jahren vor, sodass ein Einzelbeschluss notwendig 
wird.  
Bei der beabsichtigten Grundmiete von 11,50 €/qm und einer jährlichen Erhöhung von 1,5 % 
ausgehend von der ersten Grundmiete, d. h. um 0,17 €/Jahr, wird die von Ihrem Amt selbst-
auferlegte Preisgrenze von 12,00 €/qm bereit im vierten Jahr der Vertragslaufzeit überschrit-
ten werden. 
Die beschriebenen veränderten Konditionen haben keine Auswirkungen auf den grundsätz-
lich festgestellten Bedarf bezüglich der Wohneinheiten. Die zu erwartenden Entwicklungen 
der Ressourcen und Fallzahlen basieren auf den qualitativen Einschätzungen Ihres Amtes.  
Der von Ihnen geltend gemachte Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Jülich 
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes 
11.

Beschlussvorlage Rat

10126 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/562/1 
562/1 
Vorlagen-Nummer 
 0204/2022 
Freigabedatum 
 20.04.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anmietung eines Mehrfamilienhauses in der Tiefentalstr. 13 in 51063 Köln-Mülheim zur 
Unterbringung wohnungsloser Menschen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Anmietung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 13 freifi-
nanzierten Wohnungen am Standort „Tiefentalstr. 13“ im Stadtteil Mülheim bei einer Gesamtwohnflä-
che von insgesamt 1.269,80 qm für die Dauer von 15 Jahren ab 2023. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    220.945,20 €      € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge    220.945,20 €     
 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
Zur kontinuierlichen Erfüllung der Pflichtaufgabe zur Unterbringung Geflüchteter und Wohnungsloser 
werden im Ressourcenmanagement des Amtes für Wohnungswesen regelmäßige Anmietungen von 
Objekten benötigt. Hierbei haben die Vermieter*in sowie Mieter*in aufgrund eigener Planungssicher-
heit ein Interesse an längeren Laufzeiten der Mietverträge. 
 
Auf der Grundlage der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 15.07.2021 entscheiden die vom 
Rat gebildeten Ausschüsse in ihrem Aufgabenbereich gem. § 5 Abs. 1 c bei Anmietungen und ande-
ren Vereinbarungen zur Bereitstellung von Liegenschaften: ab 100.000 Euro voraussichtlicher Miet-
summe pro Jahr bzw. bei einer Vertragsdauer von mehr als fünf Jahren. Bei einer voraussichtlichen 
Mietsumme von mehr als 1 Mio. Euro innerhalb der Laufzeit entscheidet der Rat der Stadt Köln. 
 
Nach § 5 Abs. 2 a ist ein Bedarfsfeststellungsbeschluss nicht erforderlich, wenn sich der Bedarf aus 
einem vom Rat beschlossenen Bedarfsplan ergibt. Hierzu hat der Rat der Stadt Köln bereits am 
04.02.2021 die im Hauptausschuss am 11.01.2021 als Dringlichkeitsentscheidung getroffene Ent-
scheidung zur Bedarfsplanung 2020 bis 2024 vom Amt für Wohnungswesen für neu anzumietende 
Objekte (3318/2020) gem. § 5 Abs. 2a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 13.12.2019 (zu

3 
diesem Zeitpunkt geltenden Fassung) genehmigt. Das Amt für Wohnungswesen wird den Ausschuss 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren in Kürze über die in 2021 angemieteten Objekte informieren. 
 
Die Rahmenbedingungen in dem vorgenannten Beschluss beinhalten für Anmietungen im freifinan-
zierten Wohnungsbau einen Anmietzeitraum bis max. 10 Jahre mit einer selbstauferlegten Preisgren-
ze von max. 12,- €/qm zzgl. 2 € Betriebskosten und 1,30 € Heizkosten (gesamt 15,30 €/qm). Bei dem 
beabsichtigten Anmietobjekt übersteigt die Miete durch die vereinbarte Indexierung der Grundmiete 
von 11,50 € ab Vertragsbeginn bereits ab dem vierten Jahr der Anmietung diese selbstauferlegte 
Preisgrenze. Die durchschnittlich zugrunde gelegten Betriebskosten betragen 3,- €/qm (gesamt 14,50 
€). 
Der Gesamtbedarf der Finanzierung der Anmietobjekte über 15 Jahre liegt bei insgesamt 
3.590.169,03 Euro. Aufgrund der Überschreitung der selbstauferlegten Preisgrenzen sowie der beab-
sichtigten Vertragslaufzeit von 15 Jahren ist für die Anmietung des Mehrfamilienhauses Tiefentalstra-
ße ein Einzelbeschluss notwendig. Eine detaillierte Übersicht des Finanzplanes ist als Anlage 1 bei-
gefügt. 
 
 
Aufgabenstellung des Amtes für Wohnungswesen: 
 
Die Stadt Köln ist nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) zur Unterbringung von Obdachlosigkeit 
bedrohter Personen verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Aufgabe errichtet und unterhält die Stadt Köln 
entsprechende Einrichtungen. Die gesetzliche Verpflichtung der Stadt Köln, die Wohnversorgung für 
vom Wohnungsmarkt ausgegrenzte Haushalte, insbesondere Familien mit Kindern sicher zu stellen, 
ist mit den bestehenden Ressourcen, auch mittels eigener Bautätigkeit, nicht mehr zu gewährleisten. 
Daher ist es unabdingbar, die Anmietung von geeigneten Objekten Dritter zu akquirieren.  
 
Schwerpunkt der Aufgabenstellung des Amtes für Wohnungswesen ist die Bereitstellung und Verwal-
tung von Unterkünften und Wohnungen für dringend Wohnungssuchende und von Obdachlosigkeit 
bedrohte Menschen sowie für Geflüchtete. 
Seit Jahren kommt es zu einer kontinuierlichen Zunahme der erforderlichen Versorgung von Obdach-
losigkeit bedrohter Personen, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können 
und im Wettbewerb mit anderen Wohnungssuchenden benachteiligt sind. Die Aufnahme in eine Ob-
dachloseneinrichtung erfolgt unter Begründung eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses 
für dessen Inanspruchnahme Benutzungsgebühren erhoben werden.  
 
Objektdaten 
 
Es handelt sich um einen Standort, der folgende Objektdaten beinhaltet: 
Flur 4, Flurstücke 3135/102, Gemarkung 054967 Mülheim. 
13 Wohneinheiten (1.269,80 qm) 
Fertigstellung des Mehrfamilienhauses voraussichtlich Frühjahr 2023. 
 
Vertragsdaten 
 
Auf der Fläche wird ein fünfgeschossiges Wohngebäude mit insgesamt 13 überwiegend größeren 
Wohnungen für die Unterbringung von größeren Haushalten entstehen. 
 
Der ursprünglich in der Grundlagenkalkulation angesetzte Quadratmeterpreis im öffentlich-
geförderten Wohnungsbau war aufgrund der bereits damaligen Baukostensteigerung nicht mehr kos-
tendeckend darstellbar, sodass sich der Bauherr für ein freifinanziertes Bauvorhaben entschieden 
hat. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden folgende Konditionen vereinbart: 
 
 11,50 €/qm Grundmiete (ohne Betriebskosten) 
 1,5 % jährliche Erhöhung ausgehend von der ersten Grundmiete (jährlich 0,17 €) 
 Durchschnittliche monatliche Betriebskosten 3,- €/qm 
 15 Jahre Laufzeit

4 
 
Bedarf eines Vertragsabschlusses 
 
Der Bedarf von neu anzumietenden Wohneinheiten ist bereits mit Ratsbeschluss 3318/2020 vom 
04.02.2021 festgestellt worden. Die geplante Anmietung deckt unabhängig von der längeren Laufzeit 
des Mietvertrages einen Teil des dort festgestellten Gesamtbedarfes an Wohneinheiten. 
 
Die Verwaltung muss das Angebot an Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten außerhalb 
der gewerblichen Beherbergungsbetriebe weiter vergrößern. Dies bedarf eine Ausweitung der Objek-
tanmietung sowie des Objektankaufs. 
Insbesondere im Bereich der ordnungsbehördlichen Unterbringung besteht ein hoher Bedarf an ab-
geschlossenen Wohneinheiten. 
 
Die in der Aufgabenstellung geschilderte Erfüllung dieser Pflichtaufgabe ist mangels Ressourcen akut 
gefährdet. 
 
Um verschiedenen Zielgruppen mit schwieriger Versorgungslage Wohnraum bieten zu können, sollen 
nunmehr Wohnungen hierfür angemietet werden. 
 
Angesichts der kontinuierlichen Zunahme der Unterbringung aufgrund von Wohnungslosigkeit seit 
2013 wird die Wohnraumschaffung für die o.g. Zielgruppe vom Amt für Wohnungswesen befürwortet. 
Insbesondere im Bereich der ordnungsbehördlichen Unterbringung besteht ein hoher Bedarf an adä-
quater Unterbringung gerade für größere Familien, die in den überwiegend großen Wohnungen des 
Objektes Berücksichtigung finden können.  
 
Ergebnis der Bewertung des Vertragsabschlusses insgesamt 
 
Der Standort soll aufgrund der o.g. Begründung in den Bestand des Amtes für Wohnungswesen auf-
genommen werden.  
 
Finanzierung 
 
Die Aufwandsermächtigungen für die Mietzahlungen, die jährliche Mietsteigerung von 1,5% sowie die 
Betriebskosten sind im Haushalt 2023 ff im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung 
von Wohnraum, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu berücksichtigen.  
Da das Objekt die Bedarfsplanung für Neuanmietungen bedient, sind die genannten Aufwendungen 
bereits in der Mittelfristplanung des Haushaltsplans 2022 ff einkalkuliert. Das Dezernat Soziales, Ge-
sundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen. 
 
Die Unterbringung Obdachloser ist eine rechtliche Verpflichtung nach OBG NRW. Die dargelegte Be-
darfslage an großen Wohnungen im Hinblick auf vorhandene Ressourcen erfordert eine entspre-
chende Neuanmietung. Durch die Begrenzung der Miethöhe (Bedarfsplanung 56 Nr. 3318/2020) wird 
ein wirtschaftliches Handeln unterstützt. Da das anzumietende Objekt noch nicht in der aktuellen  
Satzung von 2018 enthalten ist, wird vorerst die Bruttomiete als Benutzungsgebühr festgesetzt, so 
dass die Erträge den Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber stehen.  
 
Durch die ordnungsbehördliche Unterbringung werden Erträge in Höhe von anfangs jährlich rund 
220.945,20 Euro im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in 
Teilplanzeile 4, öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, erwirtschaftet. 
 
Bei den Erträgen handelt es sich in der Regel um kostendeckende Nutzungsgebühren im Rahmen 
der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, die größtenteils über Transferleistungen nach dem SGB II 
bzw. SGB XII abgedeckt werden. Im Laufe des Jahres ist eine Änderungssatzung geplant, die eine 
kostendeckende Gebühr vorsieht, so dass sich die Erträge nicht senken werden. 
 
Wie bereits oben geschildert, handelt es sich hierbei um eine gesetzliche Verpflichtung der  
Stadt Köln und um eine unaufschiebbare Wahrnehmung von Aufgaben.

Beratungsverlauf (4)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0204/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2022
Erstellt
17.01.2022 13:39