2006/0056
Bebauungsplan O 21 -Am Oberfeld-Rosenhöhweg- (Offenlage)
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2006/0056
17417 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Vorlage-Nr. 2006/0056
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Bebauungsplan O 21 -Am Oberfeld-Rosenhöhweg- (Offenlage)
Vorlage vom: 10.01.2006
Beschlussvorschlag:
1. Die zur Darlegung der Ziele und Zwecke zum Bebauungsplan O 21 – Am Oberfeld-Rosenhöhweg-
vor gebrachten Einwendungen der/des:
1.1 Landesamt für Denkmalpflege Schloss/Glockenbau, 64287 Darmstadt, vom 17.10..2005,
1.2 Privatperson 1,
1.3 Privatperson 2,
1.4 Privatperson 3,
1.5 HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt, vom 26.10.2005,
1.6 Privatperson 4,
1.7 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vom 08.11.2005,
Interessengemeinschaft von Hausbesitzern und Anwohnern des Gebiets „nördliche Rosenhöhe“, vom
30.09.2005,
1.8 Privatperson 5,
werden im Sinne der jeweiligen Stellungnahme berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Dem vorliegenden, entsprechend den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 (1) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) ausge-
arbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan O 21 und der dazugehörigen Begründung wird zuge-
stimmt.
3. Der Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Bebauungsplan O 21 – Am Oberfeld-
Rosenhöhweg- sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen: Begründung zum Bebauungsplan O 21
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 10.01.2006:
Bei dem Plangebiet „Rosenhöhweg/ Seitersweg“ handelt es sich um einen fast vollständig
bebauten Bereich am östlichen Stadtrand von Darmstadt. In Anbetracht der attraktiven Lage
des Wohngebietes und dem knappen Bauland in der Stadt Darmstadt sowie bedingt durch
den bevorstehenden Generationswechsel ist absehbar, dass vermehrt ein Nachver-
dichtungsdruck auf das Plangebiet zukommen wird. Ziel des Bebauungsplans ist es, einer
ungesteuerten Nachverdichtung entgegenzuwirken. Die besondere Qualität und der
Charakter des Gebietes sollen erhalten bleiben. Der Bebauungsplan soll eine klare Rechts-
grundlage für die städtebauliche und gestalterische Weiterentwicklung des Wohngebietes
schaffen. Den Veränderungs- und Verdichtungstendenzen gibt der Bebauungsplan in
vertretbarem Umfang Raum und bewahrt dabei weitestgehend den Gebietscharakter.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB wurde nach dem Beschluss des
Magistrates vom 24.08.2005 im Darmstädter Echo am 07.09.2005 bekannt gemacht und in
der Zeit vom 07.09. bis einschl. 07.10.2005 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
wurden am 27.09.2005 gemäß § 4 BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.
Zu 1.:
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurden folgende
Stellungnahmen abgegeben:
Anregungen: Stellungnahme:
______________________________________________________________________
1.1 Landesamt für Denkmalpflege
Schloss/Glockenbau, 64287 Darmstadt,
(Schreiben vom 17.10..2005):
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein
Hinweis auf § 20 HDSchG wir folgt aufzunehmen:
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt
werden, so ist dies dem Landesamt für
Denkmalpflege (Archäologische Denkmalpflege)
oder der Unteren Denkmalschutzbehörde
unverzüglich anzuzeigen
.
Die Anregung wurde berücksichtigt.
1.2
Privatperson 1 (Schreiben vom 03.09.2005):
Stimmt dem Bebauungsplanentwurf auch
hinsichtlich des Absatzes 8.4.2 „Überschreitung
der Baugrenzen“ zu. Dies stehe im Gegensatz
zum Votum der Interessengemeinschaft. Es sei
nicht erkennbar, wie der rückwärtige Anbau von
Loggien bzw. Wintergärten das Erscheinungsbild
der Häuser und das Straßenbild negativ
beeinträchtigen würde.
Auch der Grenzabstand sei ausreichend
geregelt.
Die Anregung wurde berücksichtigt.
1.3
Privatperson 2
(Schreiben vom 28.09.2005):
Die rückwärtige Baulinie durchschneide das
Haus am Löwentor 12 in der Mitte. Bei allen
anderen Häusern, welche auch im rückwärtigen
Bereich der Grundstücke bebaut wurden, seien
die Baulinien dieser Bestandsbebauung ange-
passt.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit dem
Bebauungsplan soll das städtebauliche Ziel
der freien durchgehenden Gartenzone
durchgesetzt werden. Die ausgewiesenen
Baufenster bieten ausreichend Spielraum
3
...
Hier sei der Bestand zwar geschützt, aber das
Haus könne praktisch nicht mehr verändert wer-
den.
Zwar seien im Moment keine Veränderungen
geplant, jedoch würde darum gebeten, bei der
Endfassung des Bebauungsplans dafür zu
sorgen, dass das Haus Am Löwentor 12 von
keiner derart ungerechten Veränderungssperre
betroffen werde.
für Erweiterungswünsche. Bei den
bestehenden Gebäuden können im Rahmen
des Bestandsschutzes unterhaltende Maß-
nahmen durchgeführt werden.
1.4
Privatperson 3
(Schreiben vom 29.09.2005):
Die vorgeschlagene Baulinie durchschneide das
im rückwärtigen Bereich des Grundstücks gebau-
te Haus um ein Drittel. Durch diese Baufenster-
Festlegung sei man so benachteiligt, dass das
Haus praktisch nicht mehr verändert werden
könne.
Man bitte darum, dass das Haus Am Oberfeld 8
von keiner ungerechten Veränderungssperre be-
troffen werde.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Mit dem
Bebauungsplan soll das städtebauliche Ziel
der freien durchgehenden Gartenzone
durchgesetzt werden. Die ausgewiesenen
Baufenster bieten ausreichend Spielraum
für Erweiterungswünsche. Bei den besteh-
enden Gebäuden können im Rahmen des
Bestandsschutzes unterhaltende Maßnah-
men durchgeführt werden.
1.5
HSE Technik GmbH & Co. KG, Dornheimer
Weg 24, 64293 Darmstadt (Schreiben vom
26.10.2005):
Die im Bebauungsplan geforderte Lösch-
wassermenge von 1600 l/min könne in der
Straße Am Oberfeld nicht bereitgestellt werden.
Messungen hätten ergeben, dass bei dem
derzeitigern Leitungsdurchmesser nur 900 l/min
bereitgestellt werden könnten.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz
setzt sich mit der HSE in Verbindung, um
eine Lösung für dieses Problem zu finden.
1.6
Privatperson 4
(Schreiben vom 01.10.2005):
1. Durch die geplante Nachverdichtung, die
eine Vergrößerung der Überbauung um mehr
als 100% beinhalte, wird eine weitgehende
Zerstörung des bisherigen Gebietscharakters
befürchtet. Unter anderem falle der alte
Baumbestand fast vollständig der
Nachverdichtung zum Opfer, was den
Gebietscharakter schon stark verändern
würde. Man schlage vor, die Grundfläche GR
auf 150 m² statt 200 m² und die
Geschossfläche GF bei zwei Vollgeschossen
auf 200 m² zu beschränken. Diese
Begrenzung der Verdichtung sei auch durch
die geringe Abwasserkapazität im
Planungsgebiet geboten.
2. Eine Veränderung des vorgesehen Bau-
fensters würde von einigen Hausbesitzern
angestrebt. Diesen Wünschen solle nicht
nachgegeben werden, da sie praktisch ohne
Der Anregung, die GR auf 150 qm zu redu-
zieren, wird nicht gefolgt. Dem Wunsch
nach baulicher Erweiterung soll in
Anbetracht der großen Grundstücke maßvoll
Raum gegeben werden. Das Prinzip der
Festsetzungen zur GR und GF sieht vor,
dass bei zwei gleichgeschnittenen
Vollgeschossen nur eine Grundfläche von
300 qm : 2 = 150 qm realisiert werden kann.
200 qm sind nur bei eingeschossigen
Gebäuden bzw. Gebäudeteilen möglich. Der
Gebietscharakter wird durch eine GR von
200 qm kaum verändert, da bei den meisten
Grundstücken aufgrund der festgesetzten
Baugrenzen und erforderlichen seitlichen
Abstandsflächen Gebäudeerweiterungen
nur an der rückwärtigen Baugrenze zum
Garten hin erfolgen können, das Straßenbild
also nicht geändert wird.
Eine Änderung der festgesetzten
Baugrenzen ist nicht beabsichtigt.
4
...
Ausnahme zu Lasten der unmittelbaren
Nachbarn ginge. Die Vorschläge gingen da-hin,
das Baufenster auf den Einschluss rück-wärtiger
Gebäudeteile zu erweitern. Ein krasses Beispiel
hierfür sei das Haus Am Löwentor 12 , dass so
nie hätte realisiert werden dürfen. Es besitze eine
durchgehende Bebauung von der Straßenseite
bis nahe der rückwärtigen Grenze. Eine Erwei-
terung des Baufensters im rückwärtigen Teil
ermögliche eine Aufstockung auf zwei und
legalisiere somit die bisherige Bausünde mit 5
Wohnungen auf das Ausmaß des
gegenüberliegenden Monsterhauses Am Lö-
wentor 9.
2. Man vermisse ein wirksame Regelung, wie
mittel- und langfristig (z.B. bei Neubau nach
Abriss) der Rahmen des Bebauungsplans
ausnahmslos durchgesetzt werden könne.
Dies dürfe nicht Gegenstand der
Verhandlungen sein.
Bei Rechtskraft sind die Festsetzungen
eines Bebauungsplanes verbindliches Recht
und entsprechend einzuhalten.
1.7
Regierungspräsidium Darmstadt, 64278
Darmstadt, (Schreiben vom 08.11.2005):
Abteilung Umwelt:
Die Wasserversorgung und Abwasser-
beseitigung könne durch Anschluss an die
vorhandenen öffentlichen Ver- und
Entsorgungsanlagen sichergestellt werden.
Hinsichtlich der Abflussregelung und des
Hochwasserschutzes könne noch keine
abschließende Stellungnahme abgegeben
werden. Es sei noch eine Aussage dahingehend
zu machen, ob das Gewässergrundstück 133/1
bzw. 133/2 beim Grundstück 79/2 ende oder
durch dieses weiter verlaufe (evtl. Verrohrung).
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB seien Aussagen zu vorhandenen
Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
Altlasten, schädliche Bodenveränderungen
und/oder Grundwasserschäden im Plan-
geltungsbereich aufzunehmen.
Auch wenn – wie in diesem Fall – keine
Informationen vorlägen, sei eine entsprechende
Aussage in die Begründung aufzunehmen.
Gemäß der Altflächendatei ALTIS seien folgende
Altflächen, schädliche Bodenveränderungen
und/oder Grundwasserschäden im Plan-
geltungsbereich vorhanden:
411.000.030.001.203
Seitersweg 16
Firma Soler & Palau GmbH
Handel mit elektronischen Geräten aller Art
Elekrotechnische Erzeugnisse, Großhandel
An-/Abmeldung: 03.1990 / 02.1993
411.000.030.001.014
Dieburger Straße 113
Firma Carvalho Leal
Der Molkenbach verläuft verrohrt durch die
Parzelle 79/2, den Rosenhöhweg und weiter
in der Dieburger Straße. Der Verlauf wird in
der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt,
die Begründung entsprechend ergänzt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
5
...
Teppichreinigung
An-/Abmeldung: 04.1990 / 06.1991
Als Nebenbestimmungen seien folgende
Hinweise in die Begründung zum Bebauungsplan
aufzunehmen:
- Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in
den Boden erfordern, ist auf sensorische
Auffälligkeiten zu achten. Werden solche
Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt,
die auf das Vorhandensein von schädlichen
Bodenveränderungen hinweisen, ist
umgehend das Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt,
Dez. IV/Da 41.5 zu informieren.
- Bei Baugenehmigungsverfahren, die
Altflächen, schädliche Bodenveränderungen
und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist
das Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Umwelt Darmstadt, Dez. IV/Da
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde ) zu
beteiligen.
Im Rahmen der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB seien Aussagen zu vorhandenen
Altflächen (Altstandorte, Altablagerungen),
Altlasten, schädliche Bodenveränderungen
und/oder Grundwasserschäden im
Geltungsbereich aufzunehmen.
Folgende Punkte seien darzustellen:
- Bewertung des Gefährdungspotenzials
für die vorgesehene bauliche Nutzung bei
Altflächen,
- Erforderliche Untersuchungen vor der
Bebauung der Grundstücke auf Grund der
vorstehenden Bewertung,
- Auswirkungen auf die vorgesehene
bauliche Nutzung bei bereits festgestellten
schädlichen Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserverunreinigungen,
- Auswirkungen der geplanten baulichen
Nutzung aus Sanierungsmaßnahmen der
festgestellten schädlichen
Bodenveränderungen und/oder
Grundwasserverunreinigungen.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes seien keine
grundsätzlichen Einwendungen zu erheben, es
werde auf folgendes hingewiesen:
Unter Punkt 5 sei die hohe Verkehrsbelastung
durch die Dieburger Straße (ca. 11.000 Kfz/24h
mit ihren Lärm- und Schadstoffemissionen
erläutert. Eine überschlägige Berechnung der zu
erwartenden Schallpegel ergebe eine
Überschreitung der Orientierungswerte DIN
18005 von 16dB(A). Dies stelle eine erhebliche
Überschreitung dar. Um dem Anspruch an
gesunde Wohnverhältnisse gerecht zu werden,
werde auf das „allgemein gültige Regelwerk“ der
DIN 4109 verwiesen.
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungs-
planes wurde im Jahr 2003 gefasst. Da das
Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage
des BauGB 1998 zu Ende geführt wird, ist
eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB
2004 nicht erforderlich.
Der Sachverhalt ist in der Begründung zum
Bebauungsplanentwurf ausführlich darge-
stellt.
6
...
1.8
1.9
Interessengemeinschaft von Hausbesitzern
und Anwohnern des Gebiets „nördliche
Rosenhöhe“,
(Schreiben vom 30.09.2005):
Es sei zu bedenken, dass die Abwasserkanäle im
Plangebiet offensichtlich für eine weit geringere
Überbauung dimensioniert seien und das Wasser
sich bereits jetzt, trotz moderner Stauklappen,
oftmals in die Kellerräume zurück staue.
Zum Bebauungsplanentwurf werden folgen
de
Änderungswünsche vorgebracht:
1. Die Regelung Absatz 8.4.2 „Überschreitung
der Baugrenzen“ solle komplett gestrichen wer-
den, da hierdurch die Möglichkeit gegeben wür-
de, z.B. durch den Anbau großer Loggien das Er-
scheinungsbild der Häuser wesentlich zu ver-
größern. Auch würden die Nachbargärten zu-
sätzlich verschattet und in ihrer Privatsphäre be-
einträchtigt. Es werde die Meinung vertreten,
dass die dargestellten Baulinien genügend Raum
für An- und Vorbauten ließe.
2. Der Sprung des geforderten seitlichen Grenz-
abstands von 3 m auf 5 m ab 22m Straßenfront
solle durch eine Staffelung der Abstandsvor-
schriften ausgeglichen werden. Z.B. 3 m bei 18 m
Front und weniger – 3,5 m bei 19 m - 4 m bei 20
m – 4,5 m bei 21 m und 5 m ab 22 m. (Dies bei
Sicherung der Grenzabstände von bestehenden
Gebäuden.)
Privatperson 5
(Schreiben vom 03.06.2005)
Die bei der Bürgerversammlung zum Ausdruck
gebrachte Absicht, die wesentlich geringeren
Gebäudeabstände der kleineren Nachkriegs-
bebauung nun auch für große Häuser fest-
zuschreiben, würde zur Zerstörung des „Gebiets-
charakters“ führen.
Durch die Festsetzungen des Bebauungs-
planes werden keine über das bestehende
Baurecht hinausgehenden Bauvorhaben er-
möglicht. Das Abwasserproblem ist unab-
hängig vom Bebauungsplanverfahren zu lö-
sen.
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Zu 1.:
Die Möglichkeit zur Überschreitung der Bau-
grenzen für Wintergärten und Terrassen soll
beibehalten werden. Da festgelegt ist, dass
die Grenzabstände von 3 m bzw. die
erweiterten seitlichen Grenzabstände von 5
m sowie die Abstände von 5 m im Vorgar-
tenbereich auch von Wintergärten u.ä. ein-
gehalten werden müssen, kann in den
meisten Fällen nur auf der rückwärtigen Ge-
bäudeseite zum Garten hin z.B. ein Winter-
garten jenseits der Baugrenzen errichtet
werden. Die Verschattungsproblematik tritt
daher nicht auf; auch wird die Privatsphäre
der Nachbarn ausreichend bewahrt.
Zu 2.:
Eine so weitgehende Differenzierung ist
städtebaulich nicht zu rechtfertigen. Mit der
Abstufung des seitlichen Grenzabstandes
von 3 m bzw. 5 m bei mehr als 22 m breiten
Grundstücken wird eine praktikable Regel-
ung verfolgt.
Der Anregung wurde gefolgt.
Dem Wunsch, größere Abstandsflächen vor-
zusehen, wurde schon in der Vorentwurfs-
fassung des Bebauungsplanes entsprochen.
Zu 2. und 3.:
7
...
Gemäß § 3 (2) BauGB sind nun der Entwurf zum Bebauungsplan und die dazu gehörende
Begründung erstellt worden. Das weitere Bebauungsplanverfahren richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches (BauGB). Nach § 3 (1) BauGB schließt sich an die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung, auch wenn die Anhörung zu einer Änderung der Planung geführt hat, das
Verfahren nach Abs. 2 an (öffentliche Auslegung des Entwurfs und der zugehörigen Begründung).
Dies erfolgt nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Anlagen:
1. Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes O 21
Zu den Sitzungen werden ausgelegt bzw. aufgehängt:
2. Entwurf zum Bebauungsplan O 21
3. 10 Exemplare des Entwurfs zum Bebauungsplans O 21 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Darmstadt, den 10.01.2006
61.4 re Nst. 2809
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Dieburger Straße 113
- Dornheimer Weg 24
- Rosenhöhweg
- Seitersweg 16
- Am Oberfeld 8
- Am Löwentor 12
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0056
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00