3344/2020
Kölnstraße in Sürth: Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3196 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 3344/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 Kölnstraße in Sürth: Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 31.08.2020, TOP 7.2.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwor- tung folgender Fragen: Frage 1: „Welche Maßnahmen wurden seit 2017 ergriffen, um die Sicherheit auf dem Gehweg, sowie auch auf der Fahrbahn zu erhöhen?“ Antwort der Verwaltung: In einem ersten Schritt wurde das Geschwindigkeitsniveau in dem betroffenen Bereich ermittelt. Da- bei zeigt sich, dass in Fahrtrichtung Sürther Hauptstraße eine Geschwindigkeit von v85 = 35 km/h und in Fahrtrichtung Grüner Weg eine Geschwindigkeit von v85 = 37 km/h gemessen wurde. Dieser Messwert bezieht sich auf den untersuchungsrelevanten Zeitraum von 6 - 22 h und zeigt lediglich eine leichte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die v85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird und dient als Indikator über das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau. Betrachtet man zusätzlich die durchschnittliche Ge- schwindigkeit (vm), so zeigt sich, dass die gemessene Geschwindigkeit etwas niedriger ausfällt. In dem vorgenanntem Zeitraum wurde in Richtung Sürther Hauptstraße eine vm = 28 km/h und in Rich- tung Grüner Weg eine vm = 31 km/h gemessen. In Anbetracht des unauffälligen Geschwindigkeitsni- veaus besteht kein Handlungsbedarf zur Geschwindigkeitsreduzierung. Außerdem wurde die Beschilderung in dem Bereich erneuert. Von Norden kommend wurde eine Trä- gertafel mit dem Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 30 km/h“ und dem Zu- satzzeichen „Schule“ ergänzt, um die Wahrnehmung zu erhöhen. Des Weiteren wurden Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer des westlichen angrenzenden Grundstückes geführt, um einen durchgehenden Gehweg zu errichten. Frage 2: „Welche Ergebnisse haben die beauftragten Gespräche mit dem Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes zur Errichtung eines Gehweges ergeben?“ Antwort der Verwaltung: Der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes hat einen Verkauf abgelehnt. Für diesen Ab- schnitt liegt kein Bebauungs- oder Fluchtlinienplan vor, sodass ein Erwerb der notwendigen Fläche nur auf freiwilliger Basis von dem jetzigen Eigentümer möglich ist. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt 2 ein Gehweg auf der westlichen Seite der Kölnstraße nicht errichtet werden. Frage 3: „Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung - insbesondere nach dem erneuten schweren Unfall an der betreffenden Stelle in diesem Jahr - nunmehr zu ergreifen?“ Antwort der Verwaltung: Aufgrund des unauffälligen Geschwindigkeitsniveaus sind keine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vorgesehen. Bei dem schweren Unfall im Mai 2020 handelt es sich um ein individuelles Fehlverhalten der beiden Unfallbeteiligten. Eine Unfallhäufung liegt nicht vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölnstraße
- Grüner Weg
- Sürther Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3344/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.12.2020
- Erstellt
- 18.11.2020 13:59