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3344/2020

Kölnstraße in Sürth: Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3196 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3344/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Kölnstraße in Sürth: Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen am 31.08.2020, TOP 7.2.3 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
„Welche Maßnahmen wurden seit 2017 ergriffen, um die Sicherheit auf dem 
Gehweg, sowie auch auf der Fahrbahn zu erhöhen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
In einem ersten Schritt wurde das Geschwindigkeitsniveau in dem betroffenen Bereich ermittelt. Da-
bei zeigt sich, dass in Fahrtrichtung Sürther Hauptstraße eine Geschwindigkeit von v85 = 35 km/h und 
in Fahrtrichtung Grüner Weg eine Geschwindigkeit von v85 = 37 km/h gemessen wurde. Dieser 
Messwert bezieht sich auf den untersuchungsrelevanten Zeitraum von 6 - 22 h und zeigt lediglich 
eine leichte Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die v85 ist die Geschwindigkeit, 
die von 85 % der gemessenen Verkehrsteilnehmenden eingehalten wird und dient als Indikator über 
das vorherrschende Geschwindigkeitsniveau. Betrachtet man zusätzlich die durchschnittliche Ge-
schwindigkeit (vm), so zeigt sich, dass die gemessene Geschwindigkeit etwas niedriger ausfällt. In 
dem vorgenanntem Zeitraum wurde in Richtung Sürther Hauptstraße eine vm = 28 km/h und in Rich-
tung Grüner Weg eine vm = 31 km/h gemessen. In Anbetracht des unauffälligen Geschwindigkeitsni-
veaus besteht kein Handlungsbedarf zur Geschwindigkeitsreduzierung. 
 
Außerdem wurde die Beschilderung in dem Bereich erneuert. Von Norden kommend wurde eine Trä-
gertafel mit dem Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit = 30 km/h“ und dem Zu-
satzzeichen „Schule“ ergänzt, um die Wahrnehmung zu erhöhen. 
 
Des Weiteren wurden Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer des westlichen angrenzenden 
Grundstückes geführt, um einen durchgehenden Gehweg zu errichten. 
 
 
Frage 2: 
„Welche Ergebnisse haben die beauftragten Gespräche mit dem Eigentümer des 
gegenüberliegenden Grundstückes zur Errichtung eines Gehweges ergeben?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes hat einen Verkauf abgelehnt. Für diesen Ab-
schnitt liegt kein Bebauungs- oder Fluchtlinienplan vor, sodass ein Erwerb der notwendigen Fläche 
nur auf freiwilliger Basis von dem jetzigen Eigentümer möglich ist. Somit kann zum jetzigen Zeitpunkt

2 
 
ein Gehweg auf der westlichen Seite der Kölnstraße nicht errichtet werden. 
 
 
Frage 3: 
„Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung - insbesondere nach dem erneuten 
schweren Unfall an der betreffenden Stelle in diesem Jahr - nunmehr zu ergreifen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund des unauffälligen Geschwindigkeitsniveaus sind keine Verkehrsberuhigungsmaßnahmen 
vorgesehen.  
Bei dem schweren Unfall im Mai 2020 handelt es sich um ein individuelles Fehlverhalten der beiden 
Unfallbeteiligten. Eine Unfallhäufung liegt nicht vor.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kölnstraße
  • Grüner Weg
  • Sürther Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
3344/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.12.2020
Erstellt
18.11.2020 13:59