AN/0992/2025
Zu TOP 4.1: „Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge"
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herr Lino Hammer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 24.06.2025 AN/0992/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 24.06.2025 Zu TOP 4.1: „Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge" Sehr geehrter Herr Hammer, sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses zu setzen: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Beschlusspunkt 1 wird gestrichen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Änderungen am Gestaltungshandbuch vor- zunehmen: a. Die Radwege in Nebenanlagen sind in Rot gefärbtem Asphalt auszuführen. b. An allen Querungsstellen soll die Variante mit differenzierter Bordhöhe der Standard sein. Begründung: Radwege Um Fuß- und Radverkehr in der Nebenanlage wirksam voneinander zu trennen, muss ein- fach erkennbar sein, welche Fläche Geh- bzw. Radweg ist. Eine Pflasterung in unterschiedli- chen Grautönen führt schon heute dazu, dass Fußgänger*innen versehentlich auf dem Rad- weg laufen. Eine durchgehende Rotfärbung macht für jeden erkennbar, wo Fahrräder fahren und wo nicht. - 2 - Genauso wie Straßen für Autos standardmäßig asphaltiert sind sollten auch die Radwege asphaltiert werden. Asphalt bietet eine glattere Oberfläche zum Fahren. Bereits heute gibt es viele gepflasterte Radwege, an denen die Platten unterspült wurden und daher wackeln, was zu Lärm und Sturzgefahren führt. Querungsstellen Auf Seite 20 des Gestaltungshandbuches steht, dass an allen Querungsstellen eine Bord- höhe von 3 cm der Standard sein soll. Dies widerspricht der Vorlage 0791/2025 laut der eine differenzierte Antrittshöhe mit 6 cm und 0 cm der neue Standard für Querungsstellen sei. Die gefundene Lösung mit unterschiedlichen Bordsteinhöhen ist vorzugswürdig, da sie sowohl die Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen als auch von Menschen mit Rollstuhl/Rollator berücksichtigt. Eine Abkehr von diesem neuen Standard durch das Gestaltungshandbuch lehnen wir daher ab. Mit freundlichen Grüßen gez. Christiane Martin gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsvorsitzende CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0992/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 09:29