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SCHUA/064/2025

Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand

Informationsvorlage 04.12.2025

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Nächste Beratung: Schulausschuss, Sitzung am 03.02.2026, TOP 14

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SCHUA/064/2025
 
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Informationsvorlage
Betrifft:
Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt 
Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand
Fachbereich:
40 - Amt für Schule und Bildung
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Kenntnisnahme
Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
 
Ausgangslage
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter 
(Ganztagsförderungsgesetz – GaFög) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der 
bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im 
Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Weiterhin nicht 
geklärt ist, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des 
Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der 
Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage wird auf gerichtlichem Weg 
erfolgen. 
Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der 
Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen 
und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an 
Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der 
Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungsplätze sowie durch 
Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die 
Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des 
Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden
additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten 
Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und

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Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht 
werden konnte. 
 
Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, ein 
verlässliches, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Primarbereich für 
Familien vorzuhalten und ihnen sowie den beteiligten Akteuren frühzeitige 
Planungssicherheit zu bieten. Daher hat sie unabhängig von den weiterhin offenen 
Rechtsfragen und unter dem Vorbehalt weiterer, gegebenenfalls abweichender 
landesrechtlicher Regelungen proaktiv eine neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung 
in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/ 2027 entwickelt. Durch das 
bedarfsdeckende Angebot kann die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs 
sichergestellt werden. Über die bundesgesetzlichen Vorgaben eines 
jahrgangsstufenweisen Ausbaus hinaus wird in Düsseldorf jedem Kind in der 
Grundschule ein Schulplatz als Ganztagsplatz angeboten. 
 
Die neue Konzeption der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe basiert auf einem 
modularen System mit Betreuungszeiten bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr, die von 
den Eltern für ein Jahr gewählt werden. Die neu eingeführte Betreuungszeit bis 15 
Uhr berücksichtigt somit insbesondere den Wunsch der Eltern nach einer 
zuverlässigen Betreuung mit einer Abholzeit vor 16 Uhr. Das Angebot des 
Rhythmisierten Ganztags (Ganztagsklassen) sowie das erfolgreiche Konzept der 
bewegten Schulkindbetreuung finden weiterhin statt (vgl. SCHUA/016/2025).
 
Durch die neue Konzeption ist folglich eine Neufassung der Elternbeitragssatzung 
notwendig geworden. Die geänderte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen 
für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Tagespflege und im 
Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich ist vom Rat der Stadt am 
10.07.2025 beschlossen worden (vgl. JHA/038/2025). Der Elternbeitrag liegt dabei in
der maximalen Höhe unverändert bei 180,00 Euro für die Betreuung bis 16 Uhr. 
 
Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch infrastrukturell 
dauerhaft sicherzustellen, wurden bereits 2023 mit allen 94 Düsseldorfer Grund- und
Förderschulen Potenzialanalysen durch multiprofessionelle Teams der Verwaltung 
erstellt. Nach Auswertung dieser standortspezifischen Potenzialanalysen erfolgte im 
Jahr 2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher 
Raumprogramme. Auf dieser Grundlage konnten die baulichen Bedarfe an den 
Grund- und Förderschulen mit Primarstufe konkretisiert werden. Neben baulichen 
Maßnahmen zur Qualifikation und/ oder Erweiterung der vorhandenen Flächen für die
Ganztagsbetreuung sind zwingend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung 
der Kinder notwendig. Die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur 
Umsetzung des sukzessiven Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem 
Schuljahr 2026/27 wurden am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im 
Sammelbeschluss „SOM IX“ beschlossen (vgl. SCHUA/029/2025).
 
 
Aktueller Sachstand
Nach Einbringung der neuen Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe 
ab dem Schuljahr 2026/2027 in den politischen Gremienlauf wurden das 
Anmeldeverfahren zur Ganztagsbetreuung in den zukünftigen zweiten bis vierten

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Klassen sowie das kombinierte Anmeldeverfahren zum Schulplatz und zur 
Ganztagsbetreuung für die zukünftigen Erstklässler*innen von der Verwaltung 
durchgeführt. 
 
Alle Familien haben direkt nach den Sommerferien 2025 Informationen zur 
Anmeldung für eine Ganztagsbetreuung (Wahl des Betreuungsumfangs) und die 
zukünftigen Erstklässler*innen zusätzlich Informationen zur Schulanmeldung 
erhalten. Die Anmeldephase endete mit Beginn der Herbstferien.
 
Nach Abschluss der Anmeldetage am 9. Oktober 2025 haben alle städtischen 
Grundschulen die Anmeldezahlen zum Schulplatz und zur gewünschten 
Ganztagsbetreuung über eine digitale Abfrage an den Schulträger gemeldet. 
 
Es zeigt sich folgendes Wahlverhalten:
 
 
 
Verteilung auf die Betreuungsmodelle in Prozent
 
 
 
In der Anmeldung von Betreuungsbedarfen ist ein deutlicher Anstieg von 85 % auf 
91 % zu verzeichnen. Nur 9 % der Eltern haben zum Zeitpunkt der Anmeldung 
keinen Bedarf an Betreuung zurückgemeldet.
 
In der Betrachtung der einzelnen Zeitmodelle ist der Betreuungsrahmen bis 16 Uhr 
als bewährtes Angebot mit einer Nachfrage von über 54 % weiterhin am stärksten 
gewählt. 
In der neu eingeführten 15-Uhr-Betreuung sind mit 28 % knapp ein Drittel aller 
Kinder angemeldet worden. Das Wahlverhalten deutet an dieser Stelle auf einen 
bisher nicht abgedeckten Bedarf hin, der durch die Einführung dieses neuen 
Zeitrahmens erfüllt werden konnte.

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Die mit der Neukonzeption nun an allen Standorten eingeführte Betreuung bis 14 Uhr
bleibt mit einer Anmeldequote von knapp 9 % auf dem bisherigen Nachfrageniveau 
und wird als bedarfsdeckendes Angebot weiterhin aufrechterhalten.
 
Auch wenn ab Sommer 2026 deutlich mehr Kinder als zuvor das Angebot einer 
Ganztagsbetreuung täglich in Anspruch nehmen werden, sind keine 
Betreuungsengpässe aufgrund von Personalmangel zu erwarten. Dies gelingt durch 
die für jedes Betreuungsmodell und auskömmlich berechneten Personalressourcen. 
 
Auf der Grundlage der Anmeldungen führen das Amt für Soziales und Jugend 
zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung mit jeder Schule und ihrem 
jeweiligen Jugendhilfeträger seit den Herbstferien individuelle Qualitätsdialoge, in 
denen kooperativ standortspezifische Fragen und Herausforderungen geklärt und die 
optimalen Voraussetzungen für einen gelingenden Start ins Schuljahr 2026/27 
geschaffen werden können. 
Ausblick
 
Das Anmeldeverfahren bestätigt, dass die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung die
Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die systemischen Belange aller Beteiligten 
grundsätzlich angemessen würdigt. Zum Schuljahr 2026/2027 sind damit die 
grundlegenden konzeptionellen Arbeiten umgesetzt. Anregungen zum Verfahren 
wurden und werden weiterhin aufgenommen und für die weiteren Planungsschritte 
berücksichtigt.
 
Im Frühjahr 2026 werden mit allen Eltern die individuellen Betreuungsverträge 
geschlossen.
Alle Schulen erhalten je nach Bedarf in den nächsten Monaten neue Ausstattung, 
insbesondere Mobiliar zur flexiblen Raumnutzung. Große bauliche Veränderungen wie
Erweiterungs- oder Neubauten werden intensiv geplant, gegebenenfalls erforderliche 
Interimslösungen aktuell vorbereitet und insbesondere zusätzliche Küchen bis zum 
neuen Schuljahr eingebaut. 
Die Verwaltung wird die Schulen und die Jugendhilfeträger in der Umsetzung des 
Rechtsanspruchs weiterhin engmaschig begleiten.
 
Geplant ist die Implementierung eines Gremiums analog der Systematik einer AG 
§78 SGB VIII, das sich mit der Qualität in der Umsetzung des Rechtsanspruches in 
der Ganztagsbetreuung im Primarbereich auseinandersetzt. 
 
Fazit
Trotz ausstehender landesrechtlicher Regelung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf 
den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne der Kinder 
frühzeitig aufgegriffen. Durch einen umfassenden Prozess und eine tragfähige 
Neukonzeption wurde ein Systemwechsel herbeigeführt, der durch das 
Wahlverhalten der Eltern positiv bestätigt werden konnte.

Beratungsverlauf (2)

21.01.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 10.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.02.2026 Schulausschuss
TOP 14 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SCHUA/064/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
04.12.2025
Erstellt
04.12.2025 09:22