SCHUA/064/2025
Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand
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Informationsvorlage
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SCHUA/064/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe in der Landeshauptstadt Düsseldorf ab dem Schuljahr 2026/27 - aktueller Sachstand Fachbereich: 40 - Amt für Schule und Bildung Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Jugendhilfeausschuss 21.01.2026 Kenntnisnahme Schulausschuss 03.02.2026 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Ausgangslage Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFög) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sukzessive mit Beginn der ersten Klasse eingeführt. Weiterhin nicht geklärt ist, ob die Erfüllung dieses Anspruchs in der originären Verantwortung des Landes liegt oder wirksam auf die Kommune übertragen wurde. Die Klärung der Zuständigkeit und der damit verbundenen Kostenfrage wird auf gerichtlichem Weg erfolgen. Die ganztägige Betreuung von Kindern in der Primarstufe hat in der Landeshauptstadt Düsseldorf bereits vor über 20 Jahren ihren Anfang genommen und gewinnt im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zunehmend an Bedeutung. Der steigenden Nachfrage wurde in Düsseldorf bereits in der Vergangenheit durch einen stetigen Ausbau der Betreuungsplätze sowie durch Festlegung qualitativer Standards nachgekommen. Es ist gelungen, die Versorgungsquote stetig zu erhöhen, sodass bereits vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung im Primarbereich mit den bestehenden additiven Gruppen, den Ganztagsklassen, der Übermittagsbetreuung, der bewegten Schulkindbetreuung in Sportvereinen und den Betreuungsangeboten der Kinder- und Seite 2 Jugendarbeit eine Versorgungquote im Schuljahr 2025/2026 von rund 85 % erreicht werden konnte. Der Landeshauptstadt Düsseldorf ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, ein verlässliches, qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot im Primarbereich für Familien vorzuhalten und ihnen sowie den beteiligten Akteuren frühzeitige Planungssicherheit zu bieten. Daher hat sie unabhängig von den weiterhin offenen Rechtsfragen und unter dem Vorbehalt weiterer, gegebenenfalls abweichender landesrechtlicher Regelungen proaktiv eine neue Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/ 2027 entwickelt. Durch das bedarfsdeckende Angebot kann die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs sichergestellt werden. Über die bundesgesetzlichen Vorgaben eines jahrgangsstufenweisen Ausbaus hinaus wird in Düsseldorf jedem Kind in der Grundschule ein Schulplatz als Ganztagsplatz angeboten. Die neue Konzeption der Ganztagsbetreuung in der Primarstufe basiert auf einem modularen System mit Betreuungszeiten bis 14 Uhr, 15 Uhr oder 16 Uhr, die von den Eltern für ein Jahr gewählt werden. Die neu eingeführte Betreuungszeit bis 15 Uhr berücksichtigt somit insbesondere den Wunsch der Eltern nach einer zuverlässigen Betreuung mit einer Abholzeit vor 16 Uhr. Das Angebot des Rhythmisierten Ganztags (Ganztagsklassen) sowie das erfolgreiche Konzept der bewegten Schulkindbetreuung finden weiterhin statt (vgl. SCHUA/016/2025). Durch die neue Konzeption ist folglich eine Neufassung der Elternbeitragssatzung notwendig geworden. Die geänderte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in der Tagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Primarbereich ist vom Rat der Stadt am 10.07.2025 beschlossen worden (vgl. JHA/038/2025). Der Elternbeitrag liegt dabei in der maximalen Höhe unverändert bei 180,00 Euro für die Betreuung bis 16 Uhr. Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch infrastrukturell dauerhaft sicherzustellen, wurden bereits 2023 mit allen 94 Düsseldorfer Grund- und Förderschulen Potenzialanalysen durch multiprofessionelle Teams der Verwaltung erstellt. Nach Auswertung dieser standortspezifischen Potenzialanalysen erfolgte im Jahr 2024 mit jeder Schule die Abstimmung individueller, verbindlicher Raumprogramme. Auf dieser Grundlage konnten die baulichen Bedarfe an den Grund- und Förderschulen mit Primarstufe konkretisiert werden. Neben baulichen Maßnahmen zur Qualifikation und/ oder Erweiterung der vorhandenen Flächen für die Ganztagsbetreuung sind zwingend Maßnahmen zur Sicherstellung der Verpflegung der Kinder notwendig. Die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des sukzessiven Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 wurden am 10.07.2025 vom Rat der Stadt Düsseldorf im Sammelbeschluss „SOM IX“ beschlossen (vgl. SCHUA/029/2025). Aktueller Sachstand Nach Einbringung der neuen Konzeption zur Ganztagsbetreuung in der Primarstufe ab dem Schuljahr 2026/2027 in den politischen Gremienlauf wurden das Anmeldeverfahren zur Ganztagsbetreuung in den zukünftigen zweiten bis vierten Seite 3 Klassen sowie das kombinierte Anmeldeverfahren zum Schulplatz und zur Ganztagsbetreuung für die zukünftigen Erstklässler*innen von der Verwaltung durchgeführt. Alle Familien haben direkt nach den Sommerferien 2025 Informationen zur Anmeldung für eine Ganztagsbetreuung (Wahl des Betreuungsumfangs) und die zukünftigen Erstklässler*innen zusätzlich Informationen zur Schulanmeldung erhalten. Die Anmeldephase endete mit Beginn der Herbstferien. Nach Abschluss der Anmeldetage am 9. Oktober 2025 haben alle städtischen Grundschulen die Anmeldezahlen zum Schulplatz und zur gewünschten Ganztagsbetreuung über eine digitale Abfrage an den Schulträger gemeldet. Es zeigt sich folgendes Wahlverhalten: Verteilung auf die Betreuungsmodelle in Prozent In der Anmeldung von Betreuungsbedarfen ist ein deutlicher Anstieg von 85 % auf 91 % zu verzeichnen. Nur 9 % der Eltern haben zum Zeitpunkt der Anmeldung keinen Bedarf an Betreuung zurückgemeldet. In der Betrachtung der einzelnen Zeitmodelle ist der Betreuungsrahmen bis 16 Uhr als bewährtes Angebot mit einer Nachfrage von über 54 % weiterhin am stärksten gewählt. In der neu eingeführten 15-Uhr-Betreuung sind mit 28 % knapp ein Drittel aller Kinder angemeldet worden. Das Wahlverhalten deutet an dieser Stelle auf einen bisher nicht abgedeckten Bedarf hin, der durch die Einführung dieses neuen Zeitrahmens erfüllt werden konnte. Seite 4 Die mit der Neukonzeption nun an allen Standorten eingeführte Betreuung bis 14 Uhr bleibt mit einer Anmeldequote von knapp 9 % auf dem bisherigen Nachfrageniveau und wird als bedarfsdeckendes Angebot weiterhin aufrechterhalten. Auch wenn ab Sommer 2026 deutlich mehr Kinder als zuvor das Angebot einer Ganztagsbetreuung täglich in Anspruch nehmen werden, sind keine Betreuungsengpässe aufgrund von Personalmangel zu erwarten. Dies gelingt durch die für jedes Betreuungsmodell und auskömmlich berechneten Personalressourcen. Auf der Grundlage der Anmeldungen führen das Amt für Soziales und Jugend zusammen mit dem Amt für Schule und Bildung mit jeder Schule und ihrem jeweiligen Jugendhilfeträger seit den Herbstferien individuelle Qualitätsdialoge, in denen kooperativ standortspezifische Fragen und Herausforderungen geklärt und die optimalen Voraussetzungen für einen gelingenden Start ins Schuljahr 2026/27 geschaffen werden können. Ausblick Das Anmeldeverfahren bestätigt, dass die Neukonzeption der Ganztagsbetreuung die Bedarfe der Kinder und Eltern sowie die systemischen Belange aller Beteiligten grundsätzlich angemessen würdigt. Zum Schuljahr 2026/2027 sind damit die grundlegenden konzeptionellen Arbeiten umgesetzt. Anregungen zum Verfahren wurden und werden weiterhin aufgenommen und für die weiteren Planungsschritte berücksichtigt. Im Frühjahr 2026 werden mit allen Eltern die individuellen Betreuungsverträge geschlossen. Alle Schulen erhalten je nach Bedarf in den nächsten Monaten neue Ausstattung, insbesondere Mobiliar zur flexiblen Raumnutzung. Große bauliche Veränderungen wie Erweiterungs- oder Neubauten werden intensiv geplant, gegebenenfalls erforderliche Interimslösungen aktuell vorbereitet und insbesondere zusätzliche Küchen bis zum neuen Schuljahr eingebaut. Die Verwaltung wird die Schulen und die Jugendhilfeträger in der Umsetzung des Rechtsanspruchs weiterhin engmaschig begleiten. Geplant ist die Implementierung eines Gremiums analog der Systematik einer AG §78 SGB VIII, das sich mit der Qualität in der Umsetzung des Rechtsanspruches in der Ganztagsbetreuung im Primarbereich auseinandersetzt. Fazit Trotz ausstehender landesrechtlicher Regelung hat die Landeshauptstadt Düsseldorf den bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sinne der Kinder frühzeitig aufgegriffen. Durch einen umfassenden Prozess und eine tragfähige Neukonzeption wurde ein Systemwechsel herbeigeführt, der durch das Wahlverhalten der Eltern positiv bestätigt werden konnte.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- SCHUA/064/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 04.12.2025 09:22