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V/0423/2005

Verkehrsberuhigung der Grevingstraße

Vorlage 19.05.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 21.06.2005, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

4065 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsberuhigung der Grevingstraße 
- Antrag Nr. A-M/0105/2004 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine vollständige Sperrung der Grevingstraße im Be-
reich von Haus Nr. 33F nicht erfolgt. 
 
2. In Höhe der Grevingstraße Haus Nr. 33F wird ein Betonkegel aufgestellt. 
 
3. Die Anregung Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ist damit erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Betonkegel mit Markierung Kosten in Höhe von ca. 
800,00 € entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist zu finanzieren aus der Haushaltsstelle 6308.950.1051.5 Baukosten 
Straßen kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen/Tempo  30 im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die 
Haushaltsstelle hat zur Zeit frei verfügbare Mittel in Höhe von 48.622,55 €. 
 
 
Begründung: 
 
Die Eigentümergemeinschaft Grevingstraße 33 hat über die Bezirksvertretung Münster-Mitte den 
Antrag (Anlage 1) gestellt, die Grevingstraße im Bereich der Tiefgarageneinfahrt zum Haus Gre-
vingstraße 33F baulich zu sperren, damit die verbotene Durchfahrt vieler Verkehrsteilnehmer un-
terbunden wird. Im Rahmen des gemeinsamen Or tstermins wurde von den Anwohnern beklagt, 
dass bedingt durch die Linksabbiegespur der Ha mmer Straße noch mehr Autofahrer die Gre-
vingstraße nutzen, um die Lichtsignalanlage Hammer Straße/Metzer Straße zu umfahren. Außer-
Vorlagen-Nr.: 
V/0423/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
dem würden viele Autofahrer von der Grevings traße unter Missachtung des Sperrzeichens „Verbot 
der Einfahrt“ zur Hammer Straße weiter fahren. 
Dieser insgesamt sehr starke Fahrzeugverkehr wäre sehr gefährlich, insbesondere für Fußgänger 
und Schüler zumal viele Fahrzeuge auch mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würden. 
 
Eine Sperrung der Grevingstraße wurde von Seiten der Verwaltung als problematisch angesehen 
und nicht befürwortet. Die Erschließung wird durch diese Maßnahme verschlechtert. Die Gre-
vingstraße würde quasi eine 400 Meter lange reine Stichstraße, die nur über die Metzer Straße 
erreicht werden kann. Der Binnenverkehr im Wohngebiet würde ansteigen. Besucher und Anlieger 
der Grundstücke östlich der gewünschten Sperre hätten nur noch die Möglichkeit über die Hammer 
Straße in südliche Richtung zu fahren und müssten, wenn sie in die Innenstadt fahren wollen, lan-
ge Umwege in Kauf nehmen. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der verbotswidrig nach links in 
Richtung stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge zunimmt. 
 
Verfolgungszählungen in der Vergangenheit haben ergeben, dass die Verbote nicht immer ein-
gehalten werden. Die Zahl der Übertretungen beim „Verbot der Einfahrt“ ist aber zahlenmäßig un-
bedeutend, so dass man die Nachteile einer baulichen Sperrung nicht in Kauf nehmen sollte. Auch 
das Verkehrsaufkommen insgesamt in diesem Abschnitt der Grevingstraße ist sehr gering und 
erfordert keine einschneidenden Maßnahmen wie eine bauliche Sperrung. 
 
Die Gehwegsituation im Bereich des Balkons vor Haus Nr. 33F ist unbefriedigend. Fußgänger und 
Schulkinder können durch den niedrigen Ausbau des Balkons die Gehwegflächen hier punktuell 
nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Die Gefahrenstelle kann entschärft wer-
den durch die Aufstellung eines Betonkegels auf der Fahrbahn (Anlage 2). Der Betonkegel kann so 
aufgestellt werden, dass zwischen Balkon und Betonkegel ausreichend Platz für Fußgänger ver-
bleibt. 
Der Betonkegel würde mit den abgestellten F ahrzeugen einen Versatz bilden, der den 
Verkehr verlangsamt. Der Verlust von einigen Stellplätzen kann im Hinblick auf den Si-
cherheitsgewinn für Schulkinder und Fußgänger in Kauf genommen werden. 
 
 
I.V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Anregung Nr. 105 
Anlage 2: Planung

Anlage 1

332 Zeichen

Anregung / Antrag Nr. 105
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
vom 09.11.2004
 Anlage 1

Anregung / Antrag Nr. 105
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
vom 09.11.2004

Anregung / Antrag Nr. 105
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
vom 09.11.2004

Anregung / Antrag Nr. 105
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
vom 09.11.2004

Beratungsverlauf (1)

21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grevingstraße 33
  • Hammer Straße
  • Metzer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2005
Typ
Vorlage
Datum
19.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37