V/0423/2005
Verkehrsberuhigung der Grevingstraße
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Verkehrsberuhigung der Grevingstraße - Antrag Nr. A-M/0105/2004 Beratungsfolge 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine vollständige Sperrung der Grevingstraße im Be- reich von Haus Nr. 33F nicht erfolgt. 2. In Höhe der Grevingstraße Haus Nr. 33F wird ein Betonkegel aufgestellt. 3. Die Anregung Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Betonkegel mit Markierung Kosten in Höhe von ca. 800,00 € entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist zu finanzieren aus der Haushaltsstelle 6308.950.1051.5 Baukosten Straßen kleinere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen/Tempo 30 im Stadtbezirk Münster-Mitte. Die Haushaltsstelle hat zur Zeit frei verfügbare Mittel in Höhe von 48.622,55 €. Begründung: Die Eigentümergemeinschaft Grevingstraße 33 hat über die Bezirksvertretung Münster-Mitte den Antrag (Anlage 1) gestellt, die Grevingstraße im Bereich der Tiefgarageneinfahrt zum Haus Gre- vingstraße 33F baulich zu sperren, damit die verbotene Durchfahrt vieler Verkehrsteilnehmer un- terbunden wird. Im Rahmen des gemeinsamen Or tstermins wurde von den Anwohnern beklagt, dass bedingt durch die Linksabbiegespur der Ha mmer Straße noch mehr Autofahrer die Gre- vingstraße nutzen, um die Lichtsignalanlage Hammer Straße/Metzer Straße zu umfahren. Außer- Vorlagen-Nr.: V/0423/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 19.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - dem würden viele Autofahrer von der Grevings traße unter Missachtung des Sperrzeichens „Verbot der Einfahrt“ zur Hammer Straße weiter fahren. Dieser insgesamt sehr starke Fahrzeugverkehr wäre sehr gefährlich, insbesondere für Fußgänger und Schüler zumal viele Fahrzeuge auch mit überhöhter Geschwindigkeit fahren würden. Eine Sperrung der Grevingstraße wurde von Seiten der Verwaltung als problematisch angesehen und nicht befürwortet. Die Erschließung wird durch diese Maßnahme verschlechtert. Die Gre- vingstraße würde quasi eine 400 Meter lange reine Stichstraße, die nur über die Metzer Straße erreicht werden kann. Der Binnenverkehr im Wohngebiet würde ansteigen. Besucher und Anlieger der Grundstücke östlich der gewünschten Sperre hätten nur noch die Möglichkeit über die Hammer Straße in südliche Richtung zu fahren und müssten, wenn sie in die Innenstadt fahren wollen, lan- ge Umwege in Kauf nehmen. Es ist zu befürchten, dass die Zahl der verbotswidrig nach links in Richtung stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge zunimmt. Verfolgungszählungen in der Vergangenheit haben ergeben, dass die Verbote nicht immer ein- gehalten werden. Die Zahl der Übertretungen beim „Verbot der Einfahrt“ ist aber zahlenmäßig un- bedeutend, so dass man die Nachteile einer baulichen Sperrung nicht in Kauf nehmen sollte. Auch das Verkehrsaufkommen insgesamt in diesem Abschnitt der Grevingstraße ist sehr gering und erfordert keine einschneidenden Maßnahmen wie eine bauliche Sperrung. Die Gehwegsituation im Bereich des Balkons vor Haus Nr. 33F ist unbefriedigend. Fußgänger und Schulkinder können durch den niedrigen Ausbau des Balkons die Gehwegflächen hier punktuell nicht nutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Die Gefahrenstelle kann entschärft wer- den durch die Aufstellung eines Betonkegels auf der Fahrbahn (Anlage 2). Der Betonkegel kann so aufgestellt werden, dass zwischen Balkon und Betonkegel ausreichend Platz für Fußgänger ver- bleibt. Der Betonkegel würde mit den abgestellten F ahrzeugen einen Versatz bilden, der den Verkehr verlangsamt. Der Verlust von einigen Stellplätzen kann im Hinblick auf den Si- cherheitsgewinn für Schulkinder und Fußgänger in Kauf genommen werden. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anregung Nr. 105 Anlage 2: Planung
Anlage 1
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Anregung / Antrag Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 09.11.2004 Anlage 1 Anregung / Antrag Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 09.11.2004 Anregung / Antrag Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 09.11.2004 Anregung / Antrag Nr. 105 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 09.11.2004
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grevingstraße 33
- Hammer Straße
- Metzer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0423/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37