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1546/2018

Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Arbeiten an Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen

Beschlussvorlage Ausschuss 23.05.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.06.2018, TOP 3.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - RPA Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

2969 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 1546/2018 
Freigabedatum 23.05.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Arbeiten an 
Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Abschluss eines Zeitvertrages zur Beauftragung von 
unvorhersehbaren Arbeiten an Induktionsschleifen fest und beauftragt die Verwaltung, das Vergabe-
verfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. 
 
 
Verkehrsausschuss 19.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  195.874,58 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Erfassung von Fahrzeugen an Lichtsignalanlagen (LSA) wird zu einem großen Prozentsatz durch 
Induktionsschleifen realisiert. Diese sind ständig betriebsbereit zu halten, da ansonsten der Verkehrs-
ablauf erheblich gestört wird. Alle unvorhersehbaren Arbeiten für die Herstellung von Induktions-
schleifen an Lichtsignalanlagen, die zum Beispiel durch Baumaßnahmen oder altersbedingt defekt 
sind, sollen dem Wettbewerb unterworfen und durch diesen Vertrag abgedeckt werden.  
 
Die Massen sind geschätzt und an die Erfahrungen der letzten Jahre angepasst. Das Leistungsver-
zeichnis beinhaltet alle Positionen, mit denen gerechnet werden muss. Es ist vorgesehen, die Leis-
tungen einzeln zu beauftragen. Eine Zahlung für die Anfahrt zum Einsatzort wird ausgeschlossen und 
ist in die Einsatzpreise einzurechnen. 
 
Der Kostenberechnung wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes unter Nummer KOB 
2018/0719 zugestimmt (s. Anlage). 
 
Der Vertrag umfasst ein jährliches Volumen in Höhe von 195.874,58 € mit der Option einer Vertrags-
verlängerung um ein Jahr. Die Mittel stehen im Hpl. 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung im 
Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Die Beauftragung aus dem Zeitvertrag erfolgt mittels Einzelaufträgen zu den jeweiligen LSA-
Maßnahmen. Es besteht seitens der Firma kein Anspruch auf Beauftragung in Höhe der kalkulierten 
Gesamtsumme. 
 
Anlage 
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

Anlage 1 - RPA Stellungnahme

1359 Zeichen

I, 26.04.2018
. 31428
Eingang 02, Mai 2018

Die : Oberbürgermesterin
‚erufsfeuerwel ö
Amtfür Feuerschutz, Rettungsdienst

und Bevölkerungsschutz

64

Jahresabrufvertrag für Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen
hier: Prüfung der Kostenberechnung
RPA Nr.: 2018/0719

vorgelegte Kosten (für 2 Jahre): 329.200,98 € netto
bestätigte Kosten (für 2 Jahre): 329.200,98 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Herstellung von Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen legt das Amt für Verkehrs-
management für die Vergabe eines Jahresabrufes die zugehörige Kostenberechnung in
Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in Höhe von 164.600,49 € netto vor, um den
erforderlichen Baubeschluss herbeizuführen.

Bei Bedarf wird dieser Abruf um ein weiteres Jahr verlängert. Enkeprenhiend bestätigt das
RPA die doppelte Höhe von 329.200,98 €.

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wird der Fortführung der Maß-
nahme zugestimmt.

Die ermittelten Kosten basieren auf dem Mittelpreisspeicher (ARRIBA) von 66. Unter Be-
rücksichtigung der Baupreissteigerungen der letzten zwei Jahre, werden die Kosten als an-
gemessen erachtet.

Es wird um Beachtung der Blaueintragungen gebeten.

In der Anlage senden wir Ihnen die uns zur Prüfung überlassenen Unterlagen (Anschreiben
und bepreistes Leistungsverzeichnis) zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1546/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.05.2018
Erstellt
09.05.2018 10:19