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Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Arbeiten an Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen

Beschlussvorlage Ausschuss 1546/2018 vom 23.05.2018

Stand: Am 19.06.2018 im Verkehrsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1546/2018 Freigabedatum 23.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellung und Vergabe des Zeitvertrages für unvorhersehbare Arbeiten an Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für den Abschluss eines Zeitvertrages zur Beauftragung von unvorhersehbaren Arbeiten an Induktionsschleifen fest und beauftragt die Verwaltung, das Vergabe- verfahren einzuleiten. Auf eine Wiedervorlage im Rahmen des Vergabeverfahrens wird verzichtet. Verkehrsausschuss 19.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 195.874,58 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Erfassung von Fahrzeugen an Lichtsignalanlagen (LSA) wird zu einem großen Prozentsatz durch Induktionsschleifen realisiert. Diese sind ständig betriebsbereit zu halten, da ansonsten der Verkehrs- ablauf erheblich gestört wird. Alle unvorhersehbaren Arbeiten für die Herstellung von Induktions- schleifen an Lichtsignalanlagen, die zum Beispiel durch Baumaßnahmen oder altersbedingt defekt sind, sollen dem Wettbewerb unterworfen und durch diesen Vertrag abgedeckt werden. Die Massen sind geschätzt und an die Erfahrungen der letzten Jahre angepasst. Das Leistungsver- zeichnis beinhaltet alle Positionen, mit denen gerechnet werden muss. Es ist vorgesehen, die Leis- tungen einzeln zu beauftragen. Eine Zahlung für die Anfahrt zum Einsatzort wird ausgeschlossen und ist in die Einsatzpreise einzurechnen. Der Kostenberechnung wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes unter Nummer KOB 2018/0719 zugestimmt (s. Anlage). Der Vertrag umfasst ein jährliches Volumen in Höhe von 195.874,58 € mit der Option einer Vertrags- verlängerung um ein Jahr. Die Mittel stehen im Hpl. 2018 inklusive mittelfristiger Finanzplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Beauftragung aus dem Zeitvertrag erfolgt mittels Einzelaufträgen zu den jeweiligen LSA- Maßnahmen. Es besteht seitens der Firma kein Anspruch auf Beauftragung in Höhe der kalkulierten Gesamtsumme. Anlage Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
  • Anlage 1 - RPA Stellungnahme

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    I, 26.04.2018 . 31428 Eingang 02, Mai 2018 Die : Oberbürgermesterin ‚erufsfeuerwel ö Amtfür Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 64 Jahresabrufvertrag für Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen hier: Prüfung der Kostenberechnung RPA Nr.: 2018/0719 vorgelegte Kosten (für 2 Jahre): 329.200,98 € netto bestätigte Kosten (für 2 Jahre): 329.200,98 € netto Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herstellung von Induktionsschleifen an Lichtsignalanlagen legt das Amt für Verkehrs- management für die Vergabe eines Jahresabrufes die zugehörige Kostenberechnung in Form eines bepreisten Leistungsverzeichnisses in Höhe von 164.600,49 € netto vor, um den erforderlichen Baubeschluss herbeizuführen. Bei Bedarf wird dieser Abruf um ein weiteres Jahr verlängert. Enkeprenhiend bestätigt das RPA die doppelte Höhe von 329.200,98 €. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen, wird der Fortführung der Maß- nahme zugestimmt. Die ermittelten Kosten basieren auf dem Mittelpreisspeicher (ARRIBA) von 66. Unter Be- rücksichtigung der Baupreissteigerungen der letzten zwei Jahre, werden die Kosten als an- gemessen erachtet. Es wird um Beachtung der Blaueintragungen gebeten. In der Anlage senden wir Ihnen die uns zur Prüfung überlassenen Unterlagen (Anschreiben und bepreistes Leistungsverzeichnis) zurück. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 19.06.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 3.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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