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V/0063/2016

Edelbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung des Unterlaufs von der Straße

Vorlagen 25.01.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.02.2016, TOP 5.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

14833 Zeichen

V/0063/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Edelbach - Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung des Unterlaufs von der Straße 
Havichhorster Mühle bis zur Mündung in die Werse 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. WL 20 (P) 2015 Blatt 1, 6 
u. 7 vom 13.10.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster B aukosten in Höhe von ca. 373.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich ca. 309.200 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0063/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0063/2016 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer    
Investitionsmaßnah-
me 
0010 Gewässer Um-
bau/ökologische Verbesse-
rung 
   
Auszahlungen   2016 348.000  
Einzahlungen   2016 278.400 Landeszuwendun-
gen 80 % 
Einzahlungen   
2016 30.800 
Kostenbeteiligun-
gen Eigentümer 
Durchlass 
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
Investitionsmaßnah-
me 
6050 Fuß-/Radweg Havichhorster 
Mühle    
Auszahlungen   
2016 25.000 
Ermächtigungsüber-
tragung aus Vorjah-
ren 
Saldo    
63.800 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtig ungen sind im Haushaltsplan 2016  bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem 
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2016 bzw. der  mittelfristigen Ergeb-
nis- und Finanzplanung die Ermächtigung bereitstellt. 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0859/2015 „Edelbach – Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung des 
Unterlaufes von der Straße Havichhorster Mühle bis zur Mündung in die Werse   Baube-
schluss“ wurde in der Sitzung des AUKB am 26.11.2016 aufgrund einer Nachfrage zu liege n-
schaftlichen Regelungen in den nicht-öffentlichen Sitzungsteil verschoben und dort beschlos-
sen.  
 
Der Oberbürgermeister hat diesen Beschluss am 16.12 2015 beanstandet , „ weil die Vorlage 
V/0859/2015 „Edelbach – Naturnaher Ausbau und ökologische Verbesserung des Unterla ufes 
von der Straße Havichhorster Mühle bis zur Mündung in die Werse   Baubeschluss“ in öffentli-
cher Sitzung hätte beschlossen werden müssen. Es liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der 
Öffentlichkeit nach § 48 Abs. 2 i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vor. 
 
Daher wird der Baubeschluss dem AUKB erneut – unter einer neuen Vorlagennummer aber mit 
dem Text aus der Vorlage V/0859/2015 – zum Beschluss vorgelegt. 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das Einzugsgebiet des Edelbachs beträgt ungefähr 8 km². Es wird durch zahlreiche anthropogene 
Einflüsse beeinträchtigt und überformt, die durch urbane und intensive landwirtschaftliche Nutzungen 
hervorgerufen werden. Der naturnahe Gewässerumbau des Edelbachs ist ein wichtiger Baustein zur 
Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und der „Blauen Richtlinie“ (Richtli-
nie für die Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW vom Ministerium für Umwelt und Natur-

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V/0063/2016 
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), den guten ökologischen Zustand des Gewässers 
herzustellen. 
 
Das Starkregenereignis vom 28.07.2014 hat an der Straße Havichhorster Mühle, Zufahrt Gut Havich-
horst, starke Zerstörungen hervorgerufen. Rund 500 m vor der Mündung des Edelbachs in die Werse 
wurden bei dem Regenereignis der Straßendamm im Bereich der Querung Edelbach / Havichhorster 
Mühle und das Durchlassbauwerk weggespült bzw. stark beschädigt. Im weiteren Verlauf des Edel-
bachs bis zur Mündung in die Werse fand auf einer Fläche von mehr als 600 m² massive Bodenerosi-
on mit einem Volumen von mehr als 500 m³ statt. 
 
Die Straße und die angrenzenden, für die ökologische Verbesserung erforderlichen Flächen befinden 
sich in Privateigentum. Der Eigentümer stellt die für die ökologische Verbesserung des Edelbachs 
erforderlichen Flächen zur Verfügung. Im Gegenzug tritt die Stadt Münster als Maßnahmenträger auf. 
Damit können für die Maßnahme Fördergelder aus dem Programm „Lebendige Gewässer“ bei der 
Bezirksregierung Münster beantragt werden. Die Bezirksregierung Münster hat eine Förderung zuge-
sagt, nach Prüfung der Planung kann eine Förderung bis zu 80 % möglich sein. Für die Gewässer-
verbesserung, Durchlasserneuerung und Gewässerverlegung besteht eine Kostenaufteilung zwi-
schen der Stadt Münster und dem Eigentümer. Zusätzliche Straßenbauarbeiten, die über das Baufeld 
für die Durchlasserneuerung hinausgehen, sind nicht förderfähig und werden vom Eigentümer getra-
gen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Edelbach liegt im nordöstlichen Stadtgebiet von Münster und beginnt im Bereich Diekstraße / 
Schifffahrter Damm. Von dort fließt er in nördliche Richtung und quert nach rd. 3,2 km Fließlänge den 
Dortmund-Ems-Kanal. Danach fließt der Edelbach in östliche Richtung und mündet nach weiteren rd. 
3,2 km in die Werse. Rund 50 m vor der Mündung befindet sich im Gewässer ein massives Ab-
schlussbauwerk, eine Stauanlage mit einem Absturz. 
 
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Durchlasses und der Wiederherstellung der südlichen Zu-
fahrtsstraße Havichhorster Mühle zum Gut Havichhorst soll der Edelbach auf einer Länge von rd. 485 
m  bis zur Mündung in die Werse ökologisch verbessert werden. Die auf Grundlage der EG-WRRL 
und der “Blauen Richtlinie“ geplante ökologische Verbesserung sieht eine schlängelnde bis mäandrie-
rende Linienführung des neuen Gewässerlaufes vor. Der naturnahe Ausbau des Edelbachs führt zu 
einer wesentlichen Verbesserung der ökologischen Gewässersituation und gibt dem Gewässer die 
Möglichkeiten, sich auf einer Länge von rd. 600 m naturnah zu entwickeln.  
 
Im Bereich der Straße Havichhorster Mühle erhält der Edelbach einen neuen, großzügig bemessenen 
Durchlass. Für eine otter- und amphibiengerechte Ausführung wird der Durchlass mit einer Seiten-
berme ausgeführt, die als Querungshilfe dient. Der Durchlass wird aus einem Wellstahlprofil, als 
Maulprofil erstellt und hat die Abmessungen (L/B/H) ca. 15,8/5,0/3,9 m. Die Seitenberme ist auf der 
nördlichen Durchlassseite, mit einer Breite von 1,10 m und einer Höhe von 1,2 m, angeordnet. Im 
Anschluss an den Durchlass wird das nördliche Ufer stark abgeflacht, um so den Anschluss des Ge-
wässers an den Talbereich herzustellen. Im weiteren Verlauf des Edelbaches werden durch das An-
legen von Mäanderbögen in nördliche Richtung und das Abflachen der nördlichen Böschungsseite 
deutlich natürlichere Verhältnisse geschaffen. Die Mäander werden bis zur Station ca. 0+220 m im-
mer wieder auf den Altverlauf zurückgeführt, der Fließweg wird um rd. 75 m verlängert und das Sohl-
gefälle reduziert. Die Sohlhöhe wird nicht verändert und entspricht hier dem Bestand Die südliche 
Böschungsseite erhält in den Mäanderbögen flache Böschungen mit einer Neigung von ca. 5 %, die 
die Bildung einer vernässten Sekundäraue ermöglichen. 
 
Das Sohlgefälle des Edelbachs fällt zur Mündung in die Werse stark ab. Um einen natürlichen Ge-
wässeranschluss des Edelbachs an die Werse, ohne zusätzliche, technische Bauwerke, herzustellen, 
wird das mittlere Sohlgefälle im Unterlauf auf einer Länge von rd. 300 m mit 6,5 ‰ ausgeführt. Der 
Gewässerverlauf wird hier vom Altverlauf in nördliche Richtung abgerückt, die Gewässersohle wird 
mit einer Breite von ca. 0,30 m aufgeführt und liegt hier wegen des stärkeren Gefälles tiefer als die

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Sohle des Altverlaufs. Der Altverlauf wird verfüllt.  Die nördliche Böschung wird mit einer Neigung von 
1:2 ausgeführt, ein Eingriff in die südliche Böschung erfolgt nicht. Im weiteren Verlauf bis zur Mün-
dung in die Werse wird der durch das Starkregenereignis des letzten Jahres freigespülte Mäander 
des historischen Verlaufes in den neuen Gewässerverlauf integriert. Auf einem rd. 14 m langen Ab-
schnitt wird die Sohle in diesem Bereich von ca. 0,30 auf ca. 1,3 m aufgeweitet. 
 
Das hauptsächlich im Mäanderbereich stark abgeflachten Ufer, in deren Innenseite Bermen angeord-
net sind, ermöglicht, dass sich hier stark vernässte Auenbereiche ausbilden. Die Abflachungen opti-
mieren die Verzahnung des Gewässers mit dem Talgrund. Die Böschungsneigungen werden mit 1:2 
bis 1:3 vorprofiliert. Der Gewässerkorridor wird von rd. 5 m auf rd. 12 - 15 m aufgeweitet. 
Durch die Mäanderbögen werden die Gewässerdynamik und die Lebensbedingungen des Makro-
zoobenthos wesentlich verbessert. Die Fließlänge im gesamten Planungsabschnitt des Edelbachs 
wird um rd. 115 m auf rd. 600 m verlängert.  
 
Zur Böschungssicherung, Strömungslenkung und Strukturanreicherung werden Totholzelemente z.B. 
Holzstubben im Gewässerverlauf eingebaut. Totholz stellt eine wichtige Lebensgrundlage für die 
wertgebenden Organismen und Tiere dar. Neben den Wurzeln der Ufergehölze erhöht Totholz im 
Fließgewässer die Substratrauigkeit der Gewässersohle und trägt zur entscheidenden Substratdiver-
sität und Erhöhung der Strömungs- und Feststoffdynamik bei. Nach Abschluss der Arbeiten wird eine 
eigendynamische Weiterentwicklung des Gewässers stattfinden. 
 
Der Altverlauf von Station 0+000 m bis 0+050 m mit dem Abschlussbauwerk bleibt erhalten und wird 
mit dem neuen Gewässerverlauf mit einer ca. 3,0 m breiten und 15 m langen Überlaufmulde verbun-
den. Der Altverlauf steht im Hochwasserfall zusätzlich als Abflussquerschnitt zur Verfügung.  
 
Durch den naturnahen Ausbau des Edelbachs wird mehr Retentionsraum geschaffen und die Ab-
flussspitzen bei Starkregenereignissen werden gemindert. Dies führt zu einer Reduzierung der  Fließ-
geschwindigkeit und der Sohl- und Böschungserosion. Der hydraulische Stress für die Organismen 
wird zurückgenommen und eine Organismenabdrift verhindert. 
 
Die Beibehaltung des jetzigen Zustandes (= Null-Lösung) widerspricht den Zielsetzungen und Vorga-
ben der WRRL. Im beplanten Gewässerabschnitt werden durch den mäandrierende Gewässerverlauf 
und den Einbau von Totholzelementen naturnahe Abschnitte geschaffen, die die Voraussetzungen 
bieten, naturnahe Habitate für die Gewässerlebewesen zu werden. Die Bemessung und Planung der 
ökologischen Gewässerverbesserung wurde nach den Mindestanforderungen der aktuellen Gesetze, 
Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind dementsprechend 
nicht möglich. 
 
Bei dem Starkregenereignis im letzten Jahr wurde in der Aue an der Werse ein rd. 100 m langer Ab-
schnitt des historischen Verlaufs freigespült. Dieser freigelegte Mäanderabschnitt ist in den neuen 
Gewässerlauf integriert. Die historische und die jetzige Mündung des Edelbachs in die Werse sind 
gleich und wurden für die Planung beibehalten. 
 
Die an den Edelbach angrenzenden Bereiche bieten einen ausreichenden Entwicklungskorridor für 
das Gewässer. Der vorhandene Bewuchs wurde bei der Planung berücksichtigt und bleibt soweit es 
die Baumaßnahme ermöglicht erhalten. Es werden Gewässer begleitende Gehölzanpflanzungen in 
Abstimmung mit dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz vorgenommen.  
Der in 2014 fertiggestellte, parallel der Straße Havichhorster Mühle verlaufende Radweg, wurde beim 
Starkregenereignis (28.07.2014) mit der Straße Havichhorster Mühle auf einer Länge von rd. 35 m 
weggerissen. Mit dem Neubau des Durchlasses und der Wiederherstellung der Straße wird auch der 
Radweg wieder hergestellt. Mit dem Amt für Grünflachen und Umweltschutz wurde abgestimmt, dass 
der Radweg mit einer durchgehenden Breite von 2,5 m hergestellt wird.  
Für die dargestellten Planungen belaufen sich die Kosten laut Kostenschätzung, für den Neubau des 
Durchlasses und der ökologischen Gewässerverbesserung, auf ca. 348.000 €.

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3. Ausschreibung und Bau 
 
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das II./III. Quartal 2016 geplant. Sie ist witterungsab-
hängig und die geplante Bauzeit wird 5 Monate betragen. 
 
Der Bau des Durchlasses kann unabhängig und vor der ökologischen Gewässerverbesserung Edel-
bach durchgeführt werden. Die ökologische Verbesserung kann zeitversetzt erfolgen. Um die Zuwen-
dungsvoraussetzungen zu erfüllen, wird die Stadt die Baumaßnahme durchführen und den Durchlass 
anschließend an den Eigentümer übergeben. Die Straße verbleibt in der Baulast des Eigentümers. 
 
Die Nutzung der Straße während der Bauphase bzw. die Ausweisung einer Umleitung wird vor Be-
ginn der Baumaßnahme mit dem Eigentümer abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Von der Bezirksregierung Münster wurde aus dem Förderprogramm  „Lebendige Gewässer“ eine 
Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von bis zu 80 % in Aussicht gestellt (ca. 
278.400 €)  Dies betrifft die Maßnahme für die ökologische Gewässerverbesserung des Edelbachs im 
Unterlauf auf einer Länge von rd. 450 m und den Durchlass im Bereich der Straße Havichhorster 
Mühle. An den Kosten des verbleibenden Eigenanteils des Durchlasses beteiligt sich der Eigentümer 
mit voraussichtlich 30.800 €. 
 
Zusätzliche Arbeiten am Straßenkörper, die außerhalb des Duchlassbaufeldes liegen, werden nicht 
gefördert und sind vom Eigentümer zu 100 % zu finanzieren. An den Kosten der Wiederherstellung 
des Radweges beteiligt sich das Amt für Grünflächen und Umweltschutz mit voraussichtlich 25.000 €. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die ökologische Verbesserung des Edelbachs ist ein Genehmigungsverfahren nach § 68 Wasser-
haushaltsgesetzt (WHG) erforderlich. Der Antrag wurde am 13.10.2015 bei der unteren Wasserbe-
hörde gestellt. 
 
Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit allen beteiligten Ämtern, dem Eigentümer, Pächtern und der 
Bezirksregierung Münster  abgestimmt. Anpflanzungen am Gewässerlaufe erfolgen in Abstimmung 
mit dem Eigentümer und der unteren Landschaftsbehörde nach Abschluss der Gewässerbaumaß-
nahme. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind liegenschaftliche und vertragliche Regelungen mit dem Eigentümer erforderlich.  
 
Die überplanten und angrenzenden Flächen befinden sich im Privateigentum. Der Eigentümer stellt 
der Stadt Münster die erforderlichen Flächen zur Verfügung. Der Eigentümer, weitere Nutzer bzw. 
Pächter werden im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt und sind über die geplante 
Maßnahme informiert. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schifffahrter Damm
  • Havichhorster Mühle
  • Edelbach
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0063/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37