1044/2020
Situation der Geflüchteten im Kontext der Corona-Pandemie
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 17.04.2020 1044/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 20.04.2020 Situation der Geflüchteten im Kontext der Corona-Pandemie Die Ratsgruppe GUT bittet die Verwaltung zur Sondersitzung des Haupausschusses am 7. April 2020 um Informationen zur Situation der Geflüchteten in Köln im Kontext der Corona-Pandemie: Den Geflüchteten ist es in allen städtischen Unterkünften untersagt Besuch zu empfangen, auch von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Auch wenn dies eine reine Schutzmaßnahme ist, die die Stadt selbst bedauert, bedeutet dies eine weitere Einschränkung für eine Personengruppe, die ohne- hin nur schwer am gesellschaftlichen Leben in Köln teilnehmen kann. Da diese Einschränkung mit dem Schutz der Geflüchteten vor der Pandemie begründet wird, stellen sich für die Ratsgruppe in diesem Zusammenhang folgende Fragen: 1. Welche Gegebenheiten (vor Ort, in den städtischen Einrichtungen) führten zu dieser Anord- nung, besondere Enge oder auch andere Gründe? 2. Können in den städtischen Unterkünften sinnvolle Maßnahmen (Hygiene, Abstand, keine grö- ßeren Zusammenkünfte, etc.) gewährleistet werden? 3. Ist es möglich Geflüchtete zu ihrem bestmöglichen Schutz auch in aktuell leerstehenden Ge- bäuden (wie Hotels) unterzubringen? 4. Welche Schwierigkeiten existieren in Köln bei der Umsetzung eines bestmöglichen Schutzes Geflüchteter vor der Corona-Pandemie? 5. An welchem Punkt sieht die Verwaltung die Möglichkeit, dass Besuchsverbot für Geflüchtete wieder aufzuheben? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Das Besuchsverbot für die Unterkünfte der Stadt Köln wurde von der Stadt Köln ausgespro- chen, um einer Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Es dient dem Schutz der dort untergebrach- ten Personen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die vor Ort tätig sind (z. B. Fachkräfte der Sozialen Arbeit, Heimleitungen, Sicherheitsdienste). Die Stadt Köln hat die Maßnahme beschlossen, nachdem deutlich wurde, dass sich eine Kontaktreduzierung auf freiwilliger Basis nicht hinreichend herbeiführen ließ. Zu 2.) Die Stadt Köln hat inzwischen erreicht, dass rund 75 Prozent der Geflüchteten in Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht sind. Abgeschlossene Wohneinheiten verfügen über ein eigenes Bad und eine Küchenzeile bzw. Kochgelegenheit, so dass die Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Maßnahmen zum Eigenschutz dort gut umgesetzt werden können. Dazu wurde in den einzelnen Standorten bereits zu Beginn der Ausbreitung des Virus per Aushang (z.B. auch in „Leichter Sprache“ bzw. in mehreren Fremdsprachen) über allgemeine Verhaltensregeln wie Händewaschen, Nießetikette etc. informiert. Ein Informationsblatt speziell zur sozialen Abstands- wahrung wurde in der letzten Woche zusätzlich als Aushang verfügbar gemacht. 2 Sollte es zu einer bestätigten Infektion kommen, bei der die betroffene Person sich in der Unterkunft nicht isolieren kann, hat die Stadt Köln Vorkehrungen getroffen. Das gleiche gilt bei notwendiger Schutzisolierung für Kontaktpersonen mit potentiellem Infektionsrisiko. Um Quarantänemaßnahmen für besondere Zielpersonen (z. B. Geflüchtete) zu ermöglichen, wurde kurzfristig die Bereithaltung von zwei neu errichteten Unterkünften beschlossen. Dort stehen abgeschlossene Wohneinheiten ver- schiedener Größen zur kurzfristigen Belegung bereit. Diesbezüglich wurde bereits am 16.03.2020 eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht, die auf der Seite der Stadt Köln abrufbar ist (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/amt-fuer-wohnungswesen-stellt- unterkuenfte-fuer-besondere-zielgruppen-bereit). Seit dem 01.04.2020 befinden sich die ersten Per- sonen in einer der Quarantäne- und Schutzisolierungsunterkünften. Zu 3.) Neben der Bereithaltung der oben genannten Standorte prüft die Stadt Köln derzeit weitere Optionen, wie etwa die Aktivierung bislang als Reserve vorgehaltener Gebäudeteile. Auch eine Ko- operation mit Beherbergungsbetrieben ist denkbar. Zu 4.) Der Verwaltung ist bewusst, dass die aktuelle Situation eine große Belastung bedeutet, insbe- sondere für Menschen, die im Zuge ihrer Fluchterfahrung bereits mit Freiheitsbeschränkungen kon- frontiert waren. Um Unsicherheiten und Ängsten zu begegnen, sind die Sozialarbeiterinnen und - arbeiter des Amtes für Wohnungswesen an den jeweiligen Standorten bestrebt, zeitnahe und umfas- sende Informationen an die Bewohnerinnen und Bewohner geben zu können. Aufgrund der behördli- chen Maßnahmen zur Kontaktvermeidung und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter musste allerdings auch die soziale Betreuung vor Ort leider insoweit stark reduziert werden, als dass persönliche Gespräche auf das Nötigste beschränkt worden sind und selbstverständlich nur unter Einhaltung der Distanzregelungen möglich sind. Die telefonische Erreichbarkeit der für einen Standort zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist hingegen sichergestellt. Zu 5.) Wann das Besuchsverbot wieder aufgehoben werden kann, hängt von der weiteren Entwick- lung der Pandemie ab. Sobald die Bundes- bzw. Landesregierung und der Krisenstab der Stadt Köln erste Lockerungen der Einschränkungen für die Bevölkerung verfügen, wird auch das Besuchsverbot überprüft. Grundsätzlich gilt, dass die starke Dynamik der Situation ein ständiges Anpassen und Überprüfen der getroffenen Maßnahmen erfordert. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1044/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.04.2020
- Erstellt
- 03.04.2020 13:49