Mandari Insight

2392/2020

Pilotversuch Auslastungsmessung

Mitteilung Ausschuss 07.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 27.08.2020, TOP 6.6

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1902 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 07.08.2020 
 2392/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 27.08.2020 
 
Pilotprojekt im Rahmen der Sportentwicklungsplanung startet in Bocklemünd 
 
Um Nutzeranforderungen und verfügbare Kapazitäten möglichst optimal zu verbinden 
und zu einer bestmöglichen und transparenten Auslastung von Sporthallen beizutragen, 
hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz ein Pilotprojekt zur 
Auslastungsmessung von Sporthallen gestartet.  Seit Anfang Juli misst die Hochschule 
Koblenz die Auslastung der Ersatzhalle Bocklemünd. Die städtische Halle befindet sich 
auf dem Gelände der Bezirkssportanlage Bocklemünd. Neben drei Sportvereinen als 
Hauptnutzern, wird d ie Sporthalle zudem regelmäßig von Schulen und Sportkursen des 
Bildungswerkes genutzt. Die Nutzer wurden über den Pilotversuch informiert. 
 
Mit der Installation zur Auslastungsmessung wird eine weitere Empfehlung der Sportent-
wicklungsplanung umgesetzt. Um die derzeitige Sportstättenbelegung zu optimieren und 
eine etwaige Verteilungsproblematik bei der Nutzung von Sportstätten zu lösen, muss in 
einem ersten Schritt die tatsächliche Auslastung ermittelt werden.  
Das hierfür von der Hochschule Koblenz entwickelte Erfassungssystem nutzt für die Zäh-
lung einen Xovis 3D Personenzähl-Sensor wie er in vielen Bereichen des Einzelhandels 
bereits zum Einsatz kommt. Dieser Sensor hat keine Zoom- oder Schwenkfunktion, es 
werden lediglich Daten, aber keine Bilder oder Videos gespeichert. Es sind keine persön-
lichen Merkmale erkennbar, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen ausge-
schlossen ist. Dementsprechend ist der Einsatz des verwendeten Personenzählers da-
tenschutzrechtlich unbedenklich wie der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln bestätigt. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert i.V. für Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Sportausschuss
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2392/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.08.2020
Erstellt
04.08.2020 15:33