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Anfrage der Ratsfraktion Alternative für Deutschland Möglicher Umgehungstatbestand bei der Registrierung / Anfrage AN/0410/2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 0858/2018 vom 30.04.2018

Stand: Am 03.05.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/323 Vorlagen-Nummer 30.04.2018 0858/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.05.2018 Anfrage der Ratsfraktion Alternative für Deutschland Möglicher Umgehungstatbestand bei der Registrierung von Vielehen im Zusammenhang mit der Aufnahme von moslemischen Flüchtlingsfamilien / Anfrage AN/0410/2018 Anfrage 1. Wie viele Familien halten sich in Köln auf, deren Zusammenführung zu Gunsten des Kindeswohls entschieden wurde, durch die Zusammenführung aber dem Charakter einer Vielehe entsprechen, also ein Mann mit mehreren Frauen nach islamischem Recht verheiratet ist und 2. wie viele erhalten eine vollumfängliche Förderung? Antwort: Zu 1. Nach deutschem Recht ist die Vielehe verboten. Wenn im Ausland solche Ehen geschlossen werden, können aus der Eheschließung keine Ansprüche auf Familiennachzug abgeleitet werden. Zu Frage 2: Angaben zu einer Unterstützung dieses Personenkreises aus Mitteln des SGB XII bzw. Asylbewer- berleistungsgesetz sind nicht möglich, da eine entsprechende Kennzeichnung und Erfassung nicht erfolgt. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 03.05.2018

    Rat

    Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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