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V/0085/2022

147 - 3. Änderung - Entwurf Offenlage

Vorlagen 15.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 31.03.2022, TOP 6.13

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0085-2022-Anlage-4-Vorhaben-Erschließungsplan

· application/pdf

Ansehen

V-0085-2022-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

V-0085-2022-Anlage-1-Begruendung

· application/pdf

Ansehen

V-0085-2022-Anlage-3-Bebauungsplan

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Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1625 Zeichen

Anlage A zur V/0085/2022
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage soll die Offenlage zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 147 vorbereitet werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Als zentraler Bestandteil der Urbanen Wissensquartiere soll der Bereich am Coesfelder Kreuz
weiterentwickelt werden.
Die Universitätsklinik Münster (UKM) plant die Neustrukturierung seiner Standorte. Neben der
Erweiterung des Zentralklinikums und dem Aufbau des ForschungsCampus östlich der Domagk-
straße sollen die bislang über mehrere Standorte verteilten T eilbereicheder UKM-Verwaltung
gebündelt werden. Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans wird das notwendige
Bauleitplanverfahren eingeleitet und die öffentliche Auslegung vorbereitet, so dass
planungsrechtliche Zulässigkeit für das bedeutsame UKM-Projekt geschaffen werden kann.
Finanzierung
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine
Kosten. Weitere finanzielle Regelungen werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt
Münster und dem Vorhabenträger (UKM) festgelegt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Aufgabe der Bauleitplanung beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
In der Offenlage des Bebauungsplans wird auf Auswirkungen auf das lokale Klima (bspw.
Überflutungsschutz, Windströmung, Baumerhalt) eingegangen. Nennenswerte nachteilige Effekte
werden jedoch nicht erwartet.

V-0085-2022-Anlage-4-Vorhaben-Erschließungsplan

18498 Zeichen

hxb = 420x594mm
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Übersichtsplan
± 0.00 = OKFF EG = 65,10 NHN
Bauherr
Projektmanagement
Planverfasser
Planhinhalt / Darstellung
UKM IM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: SZ_SL_VZII@ukmuenster.de
Internet: www.ukm-im.de
UKM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: info@ukmuenster.de
Internet: www.klinikum.uni-muenster.de
kadawittfeldarchitektur Gmbh
www.kwa.ac
aureliusstraße 2 d - 52064 aachen
fon +49 (0)241 946 90 0
fax +49 (0)241 946 90 20
Leistungsphase
Bauwerksbezeichnung
Erstellungsdatum Ersteller Plotdatum Änderungsdatum Index
Fachbereich
Planinhalt
Planart
Bauabschnitt
Maßstab
Planinhalt/Thema
Ebene
Neubau
Servicezentrum
Planung Gesamt
1:200
ANS
Ansicht
Architektur
0010.02.202210.02.2022kwa
Ansicht
Ost
xxO
B2x
BA I BA II
Planbezeichnung
87
1
Planer/
GewerkProjekt-Nr. StatusInhalt/
ThemaPlanart Ebene IndexBauteil/
PlanabschnittLPH Nummer
- 00PLANS xxO 014 VXXXP01 2 - - - - - -
Bauwerk
Vorentwurfsplanung
N
INDEX DATUM GEZ. GEPR. INHALT
00 1
0.02.2022 kwa 00 Anpassung an aktuellen Stand der Planung
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+25,55 = +90,65
+29,55 = +94,65
+33,55 = +98,65
+37,55 = +102,65
+41,55 = +106,65
+46,45 = +111,55
+54,535 = +119,635
Coesfelder KreuzCampus
hxb = 420x970mm
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Übersichtsplan
± 0.00 = OKFF EG = 65,10 NHN
Bauherr
Projektmanagement
Planverfasser
Planhinhalt / Darstellung
UKM IM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: SZ_SL_VZII@ukmuenster.de
Internet: www.ukm-im.de
UKM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: info@ukmuenster.de
Internet: www.klinikum.uni-muenster.de
kadawittfeldarchitektur Gmbh
www.kwa.ac
aureliusstraße 2 d - 52064 aachen
fon +49 (0)241 946 90 0
fax +49 (0)241 946 90 20
Leistungsphase
Bauwerksbezeichnung
Erstellungsdatum Ersteller Plotdatum Änderungsdatum Index
Fachbereich
Planinhalt
Planart
Bauabschnitt
Maßstab
Planinhalt/Thema
Ebene
Neubau
Servicezentrum
Planung Gesamt
1:200
ANS
Ansicht
Architektur
0010.02.202210.02.2022kwa
Ansicht
Nord
xxN
B2x
BA I BA II
Planbezeichnung
87
1
Planer/
GewerkProjekt-Nr. StatusInhalt/
ThemaPlanart Ebene IndexBauteil/
PlanabschnittLPH Nummer
- 00PLANS xxN 013 VXXXP01 2 - - - - - -
Bauwerk
Vorentwurfsplanung
N
INDEX DATUM GEZ. GEPR. INHALT
00 1
0.02.2022 kwa 00 Anpassung an aktuellen Stand der Planung
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+25,55 = +90,65
+29,55 = +94,65
+33,55 = +98,65
+37,55 = +102,65
+41,55 = +106,65
+46,45 = +111,55
+54,535 = +119,635
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+26,01 = +91,11
+55,45
hxb = 420x970mm
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Übersichtsplan
± 0.00 = OKFF EG = 65,10 NHN
Bauherr
Projektmanagement
Planverfasser
Planhinhalt / Darstellung
UKM IM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: SZ_SL_VZII@ukmuenster.de
Internet: www.ukm-im.de
UKM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: info@ukmuenster.de
Internet: www.klinikum.uni-muenster.de
kadawittfeldarchitektur Gmbh
www.kwa.ac
aureliusstraße 2 d - 52064 aachen
fon +49 (0)241 946 90 0
fax +49 (0)241 946 90 20
Leistungsphase
Bauwerksbezeichnung
Erstellungsdatum Ersteller Plotdatum Änderungsdatum Index
Fachbereich
Planinhalt
Planart
Bauabschnitt
Maßstab
Planinhalt/Thema
Ebene
Neubau
Servicezentrum
Planung Gesamt
1:200
ANS
Ansicht
Architektur
0010.02.202210.02.2022kwa
Ansicht
Süd
xxS
B2x
BA I BA II
Planbezeichnung
87
1
Planer/
GewerkProjekt-Nr. StatusInhalt/
ThemaPlanart Ebene IndexBauteil/
PlanabschnittLPH Nummer
- 00PLANS xxS 015 VXXXP01 2 - - - - - -
Bauwerk
Vorentwurfsplanung
N
INDEX DATUM GEZ. GEPR. INHALT
00 1
0.02.2022 kwa 00 Anpassung an aktuellen Stand der Planung
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+26,01 = +91,11
Campus
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+25,55 = +90,65
+29,55 = +94,65
+33,55 = +98,65
+37,55 = +102,65
+41,55 = +106,65
+46,45 = +111,55
+54,535 = +119,635
Vordach
65,05
63,83
63,90
64,72
64,86
63,92
63,68
63,49 63,30
64,81
OKF
OKF
58,56
Abdeckplatte
OKF
2015
2016
2017
2018
2027
2028
82
78
623
503
80
280
218
Flur
 68
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
Anbindung Medienkanalan Schacht 16 im
 3.UG
Außenwand
Schacht
 16
Abdeckplatte57,25
58,56
Pflaster
OKF54,08
OKF54,05
OKF53,30
Medienkanal
 Innenwand
Schachtbreit 3,00m
L 843
Einsteinstraße
Coesfelder Kreuz
Rishon-Le-Zion-Ring
66,04
65,95 65,91
66,04
66,03
65,42
65,32
65,23
64,91
63,49
63,08
62,28
61,23
60,20
Bo 63,79
63,97
58,49
Bu 58,44Bo 58,53
58,74
64,69
64,53
Bu 64,44Bo 64,59
64,82
64,72 Bu 64,61Bo 64,71
64,98
64,97
64,59
Bu 64,47Bo 64,59
64,82
64,81
Bu 64,58Bo 64,67 64,86
64,89
Bu 64,69Bo 64,80
65,06
65,08
Bu 64,88Bo 64,98
65,18
65,50
65,47
64,91
65,71
65,81
65,06
65,38
64,81
64,76
64,73
64,69
64,93
Bu 63,22Bo 63,31
Bo 62,52
Bu 62,42
62,75
63,48
61,42
Bu 61,14Bo 61,23
Bu 59,96Bo 60,05
60,19
64,77
65,01
64,89
64,64
64,73
64,86
64,94
64,85
64,84
64,82
64,99 64,85
65,86
65,66
64,97
65,02
65,98
65,10
65,19
65,07
64,90
64,81
65,84 65,16
65,2065,20
65,00
64,92
64,91
64,98
64,85
64,85
64,87
64,61
KD 64,58
64,82
64,93
64,85
64,84
65,12
65,18
65,19
Bu 64,97
65,19
Bo 65,06
65,32
66,59
65,61
65,58
65,43
65,56
65,48
65,41
65,26
65,40
65,48
64,65 64,62
65,69
65,36
65,17
64,55
64,64
LitfaßsäuleØ 1,20
64,54
64,38
Weg
65,18
65,11
65,07
64,96
64,96
64,92
64,93
64,94
64,96
64,92
65,06
65,04
64,96
64,94
65,05
64,90
64,86
64,86
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 7,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,15/4,00
Trafo
Weg
Weg
66,27
Traf
o
Trafo
KD 62,80
KD 62,98
KD 61,28
KD 62,02
KD 60,43
KD 65,23
Gehölz
Grünfläche
Grünfläche
Weg
63,78
64,06
64,05
64,04
64,24
63,77
64,08
64,12
64,36
64,36
61,80
62,40
63,59
64,12
64,52
60,91
FBM
64,49
62,11
61,79
62,18
64,91
64,82
62,78
62,76
63,35
64,86
64,47
64,63
64,54
64,25
63,48
63,58
63,64
63,91
64,26
64,49
64,45
64,24
64,48
64,50
64,4464,25
64,28
64,29
64,19
63,37
64,06
63,99
64,04 63,99
63,92
63,79
63,73
63,63
63,69
63,55
63,8263,81
63,89
63,48
63,58
63,28
63,39
63,30
63,25
63,22
63,24
63,19
Bo 63,20
Bu 63,08
63,35
63,41
63,50
63,77
63,93
64,20
64,44
63,93
63,87
63,92
63,87
63,88
63,84
63,69
63,82
63,65 63,71
63,74
63,90
63,97
64,09
63,98
64,01
64,08
64,23 64,26
64,32
64,31
64,39
59,2259,21
58,78 58,84
58,56
58,41
FBM
64,68
58,72
59,01
FBM
59,00
59,49
60,13
60,73
Bo 60,63
Bu 60,54
61,28
58,90
Bo 59,39
Bu 59,30Bu 58,40
Gehweg
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
Bu 58,65
Bu 59,07
Bu 58,37
Bu 59,91
Bu 59,57
Bu 61,06
Bu 61,97
Bu 62,58
Bu 63,18
Bu 63,26
Bu 63,57
Bu 63,64Bu 63,68Bu 63,71
Bu 63,64
Bu 63,59
Bu 63,58
Bu 63,71
Bu 63,73
Bu 63,85
Bu 63,97
66,27
KK
Ø 0,2/ 8,00
Doma
gks
tra
ße
247
275
248
251
84
83
81
Flur
 69
70
Flur
 36
Flur
 37
Lic
hthof
 / Anlieferbereich
MedForCe
 und
 Ser
vice-
Zentr
um
Res
tmüll
Papier
Umladeposition
Abrollcontainer
Stellplatz
Stellplatz
Papier
Einstreucontainer
Einstreucontainer
Abfallbehälter
65,05
63,83
63,90
64,72
64,86
63,92
63,68
63,49 63,30
64,81
OKF
OKF
58,56
Abdeckplatte
OKF
2015
2016
2017
2018
2027
2028
82
78
623
503
80
280
218
Flur
 68
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
Anbindung Medienkanalan Schacht 16 im
 3.UG
Außenwand
Schacht
 16
Abdeckplatte57,25
58,56
Pflaster
OKF54,08
OKF54,05
OKF53,30
Medienkanal
 Innenwand
Schachtbreit 3,00m
L 843
Einsteinstraße
Coesfelder Kreuz
Rishon-Le-Zion-Ring
66,04
65,95 65,91
66,04
66,03
65,42
65,32
65,23
64,91
63,49
63,08
62,28
61,23
60,20
Bo 63,79
63,97
58,49
Bu 58,44Bo 58,53
58,74
64,69
64,53
Bu 64,44Bo 64,59
64,82
64,72 Bu 64,61Bo 64,71
64,98
64,97
64,59
Bu 64,47Bo 64,59
64,82
64,81
Bu 64,58Bo 64,67 64,86
64,89
Bu 64,69Bo 64,80
65,06
65,08
Bu 64,88Bo 64,98
65,18
65,50
65,47
64,91
65,71
65,81
65,06
65,38
64,81
64,76
64,73
64,69
64,93
Bu 63,22Bo 63,31
Bo 62,52
Bu 62,42
62,75
63,48
61,42
Bu 61,14Bo 61,23
Bu 59,96Bo 60,05
60,19
64,77
65,01
64,89
64,64
64,73
64,86
64,94
64,85
64,84
64,82
64,99 64,85
65,86
65,66
64,97
65,02
65,98
65,10
65,19
65,07
64,90
64,81
65,84 65,16
65,2065,20
65,00
64,92
64,91
64,98
64,85
64,85
64,87
64,61
KD 64,58
64,82
64,93
64,85
64,84
65,12
65,18
65,19
Bu 64,97
65,19
Bo 65,06
65,32
66,59
65,61
65,58
65,43
65,56
65,48
65,41
65,26
65,40
65,48
64,65 64,62
65,69
65,36
65,17
64,55
64,64
LitfaßsäuleØ 1,20
64,54
64,38
Weg
65,18
65,11
65,07
64,96
64,96
64,92
64,93
64,94
64,96
64,92
65,06
65,04
64,96
64,94
65,05
64,90
64,86
64,86
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 7,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,15/4,00
Trafo
Weg
Weg
66,27
Traf
o
Trafo
KD 62,80
KD 62,98
KD 61,28
KD 62,02
KD 60,43
KD 65,23
Gehölz
Grünfläche
Grünfläche
Weg
63,78
64,06
64,05
64,04
64,24
63,77
64,08
64,12
64,36
64,36
61,80
62,40
63,59
64,12
64,52
60,91
FBM
64,49
62,11
61,79
62,18
64,91
64,82
62,78
62,76
63,35
64,86
64,47
64,63
64,54
64,25
63,48
63,58
63,64
63,91
64,26
64,49
64,45
64,24
64,48
64,50
64,4464,25
64,28
64,29
64,19
63,37
64,06
63,99
64,04 63,99
63,92
63,79
63,73
63,63
63,69
63,55
63,8263,81
63,89
63,48
63,58
63,28
63,39
63,30
63,25
63,22
63,24
63,19
Bo 63,20
Bu 63,08
63,35
63,41
63,50
63,77
63,93
64,20
64,44
63,93
63,87
63,92
63,87
63,88
63,84
63,69
63,82
63,65 63,71
63,74
63,90
63,97
64,09
63,98
64,01
64,08
64,23 64,26
64,32
64,31
64,39
59,2259,21
58,78 58,84
58,56
58,41
FBM
64,68
58,72
59,01
FBM
59,00
59,49
60,13
60,73
Bo 60,63
Bu 60,54
61,28
58,90
Bo 59,39
Bu 59,30Bu 58,40
Gehweg
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
Bu 58,65
Bu 59,07
Bu 58,37
Bu 59,91
Bu 59,57
Bu 61,06
Bu 61,97
Bu 62,58
Bu 63,18
Bu 63,26
Bu 63,57
Bu 63,64Bu 63,68Bu 63,71
Bu 63,64
Bu 63,59
Bu 63,58
Bu 63,71
Bu 63,73
Bu 63,85
Bu 63,97
66,27
KK
Ø 0,2/ 8,00
Doma
gkstra
ße
247
275
248
251
84
83
81
Flur
 69
70
Flur
 36
Flur
 37
Zufahrt
 Liefer-
hof
 im
 UG
Ansicht West    M 1:500Ansicht Süd    M 1:500Ansicht Ost    M 1:500Ansicht Nord   M 1:500
147-3. Änd.
VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
des Vorhaben- und Erschließungsplans
geplante Hochhausbebauung
geplantes Vordach des Service-Zentrums
technische Anlagen auf dem Dach 
Erschließungskern
beispielhafte Eingänge
geplante Untergeschosse des Hochhauses
geplante Untergeschossnutzungen des 
Service-Zentrums einschließlich Wirtschafts-/ 
Lieferhof 
Baumbestand mit Erhaltungsgebot im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Baumbestand Umfeld
Zeichenerklärung
Bestandsangaben
Bebauungsplan Nr.
ANSICHTEN
Weitere Darstellungen
(ohne Festsetzungscharakter)
Vorhaben- und Erschließungsplan
Geschosse oberhalb der Geländeoberfläche
VORHABEN- UND ERSCHLIEßUNGSPLAN
Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche
VORHABENBESCHREIBUNG
Bebauung und Nutzungen
Mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 wird der beabsichtigte 
Hochhausbau des Service-Zentrums des Universitätsklinikums konkretisiert. Im westlichen Bereich des im 
Bebauungsplan festgesetzten Baufeldes soll ein 14-geschossiger Baukörper als städtebaulicher Hochpunkt und 
Landmarke im neuen Forschungscampus Ost entstehen. 
Das Hochhaus wird mit einer maximal zulässigen Gebäudehöhe festgesetzt, sodass die absolute Höhe 
einschließlich technischer Aufbauten bei maximal 56 Metern über der Geländeoberfläche liegt. Das Gebäude 
erhält ein Flachdach, auf dem Technikeinrichtungen vorgesehen werden. Durch die Gestaltung der Fassade mit 
Verlängerung bzw. Verkleidung der Einrichtungen auf dem Dach entsteht ein harmonisches Erscheinungsbild.
Das Gebäude erhält zwei Untergeschosse, die als Technikzentrale, Wirtschafts- und Lieferhof sowohl des 
Service-Zentrums als auch des angrenzenden Ensembles MedForCe/BBIM dienen. Das Erdgeschoss wird mit 
einem repräsentativen Eingangsbereich an der westlichen Gebäudeseite ausgebildet, an den sich ein Platz mit 
Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien anschließt. Das Erdgeschoss unterteilt sich in mehrere Einheiten, neben 
den Erschließungsflächen im zentralen Erschließungskern für die darüberliegenden Geschosse werden auch 
kleinteilige Gewerbeeinheiten vorgehalten. Als mögliche Nutzer bzw. Mieter kommen hier unter anderem 
kleinere Läden mit Einzelhandel des täglichen Bedarfs, zum Beispiel für kleinere Besorgungen der 
UKM-Beschäftigten, Schank- und Speisewirtschaften, zum Beispiel ein Café sowie Dienstleistungsbetriebe in 
Betracht. Die oberen Geschosse dienen vorrangig der Konsolidierung von Verwaltungs- und Büroarbeitsplätzen 
des Universitätsklinikums. Daneben werden Flächen für Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen, 
Räume für freie Berufe und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe mit gesundheitlichem Bezug, zum Beispiel 
für Sport-/Fitnessangebote, vorgehalten.
Rechtsgrundlagen:
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9
des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147)
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802)
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV)
vom 18. Dezember 1990 (BGB. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802)
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916)
2. BA nicht Bestandteil des VEP 2. BA nicht Bestandteil des VEP 2. BA nicht Bestandteil des VEP
Im Hintergrund ist die - den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umgebende - Freiraumplanung der WES GmbH LandschaftsArchitektur nachrichtlich dargestellt. Im Hintergrund ist die - den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umgebende - perspektivische Anlieferung in der Kellergeschoss-Ebene nachrichtlich dargestellt.
Bebauungsplan Nr. 147
Vorhabenbezogene 3. Änderung
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Sentrup - 
II. Westtangente
(Kardinal-von-Galen-Ring /
Roxeler Straße) im Bereich
Coesfelder Kreuz / Domagkstraße/
Rishon-Le-Zion-Ring 
- 2IIHQOHJXQJVHQWZXUI-
Die Plangrundlage entspricht den Anforderungen des § 1 der 
Planzeichenverordnung 1990.
Münster, __________ 
___________ 
Drees & Hoersch GbR
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Für die städtebauliche Planung. 
Münster, __________     ___________
_______________   _______________
Dipl.-Ing. Denstorff  Dipl.-Ing. Festersen 
Stadtbaurat         Amtsleiter 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB 
den erweiterten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes 
gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom 
__________ bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 
41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
___________________
Oberbürgermeister 
Schriftführer 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom 
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Münster
36, 37, 69
1 : 500
Stand: 11.02.2022
Entwurfsverfasser: 
Blatt 2 von 2
Arndtstraße 37
D-44135 Dortmund
info@post- welters.de
www.post- welters.de
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Lagebezeichnung
Baum
Geländehöhe (Meter über Normalhöhennull)
Einsteinstraße
62,5
hxb = 420x594mm
Diese Zeichnung ist geistiges Eigentum von kadawittfeldarchitektur. Jede Vervielfältigung,
Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen ist ohne unser Einverständnis untersagt.
Übersichtsplan
± 0.00 = OKFF EG = 65,10 NHN
Bauherr
Projektmanagement
Planverfasser
Planhinhalt / Darstellung
UKM IM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: SZ_SL_VZII@ukmuenster.de
Internet: www.ukm-im.de
UKM
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
D - 48149 Münster
Email: info@ukmuenster.de
Internet: www.klinikum.uni-muenster.de
kadawittfeldarchitektur Gmbh
www.kwa.ac
aureliusstraße 2 d - 52064 aachen
fon +49 (0)241 946 90 0
fax +49 (0)241 946 90 20
Leistungsphase
Bauwerksbezeichnung
Erstellungsdatum Ersteller Plotdatum Änderungsdatum Index
Fachbereich
Planinhalt
Planart
Bauabschnitt
Maßstab
Planinhalt/Thema
Ebene
Neubau
Servicezentrum
Planung Gesamt
1:200
ANS
Ansicht
Architektur
0010.02.202210.02.2022kwa
Ansicht
West
xxW
B2x
BA I BA II
Planbezeichnung
87
1
Planer/
GewerkProjekt-Nr. StatusInhalt/
ThemaPlanart Ebene IndexBauteil/
PlanabschnittLPH Nummer
- 00PLANS xxW 016 VXXXP01 2 - - - - - -
Bauwerk
Vorentwurfsplanung
N
INDEX DATUM GEZ. GEPR. INHALT
00 1
0.02.2022 kwa 00 Anpassung an aktuellen Stand der Planung
-8,90 = +56,20
-4,65 = +60,45
±0,00 = +65,10m NHN
+5,55 = +70,65
+9,55 = +74,65
+13,55 = +78,65
+17,55 = +82,65
+21,55 = +86,65
+25,55 = +90,65
+29,55 = +94,65
+33,55 = +98,65
+37,55 = +102,65
+41,55 = +106,65
+46,45 = +111,55
+54,535 = +119,635
Coesfelder Kreuz Campus
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0085/2022

V-0085-2022-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

7518 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0085/2022 
Textliche Festsetzungen
  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen  
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147:  
II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring /  
Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz /  
Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
1.  Textliche Festetzungen gemäß § 9 BauGB i.V.m. mit der BauNVO 
1.1  Art der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 u. 11 BauNVO) 
1.1.1  Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung »UKM-Service-Zentrum« 
Im sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung » UKM-Service-Zentrum« sind fol-
gende Nutzungen zulässig: 
Im Erdgeschoss: 
 Nicht-großflächiger Einzelhandel des t äglichen Bedarfs in einem Umfang  von max. 
1.480 qm Gesamtverkaufsfläche. Die detaillierte Zul ässigkeit richtet sich ferner nach 
den Vorgaben im Durchführungsvertrag. 
 zentrenrelevanter Einzelhandel in einem Umfang von max. 75 qm Verkaufsfläche 
 Schank- und Speisewirtschaften 
 Dienstleistungsbetriebe 
In den übrigen Geschossen ab Geländeoberfläche: 
 Büro- und Verwaltungsflächen des Universitätsklinikums 
 Sonstige nicht st örende Gewerbebetriebe (nur im Erdgeschoss und ersten Oberge-
schoss) 
 Räume für freie Berufe (nur im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss) 
 Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen 
In den übrigen Geschossen unter der Geländeoberfläche: 
 Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen 
 Anlieferung und Lager 
Im Übrigen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhaben-
träger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 
1.2  Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO 
Bauhöhen 
Als maximale Gebäudehöhe (GHmax) ist der höchste Punkt eines Gebäudes einschließ-
lich Attika, Umwehrung, Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile definiert. Den unte-
ren Bezugspunkt zur Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe bildet der Meeresspiegel 
(Normalhöhennull).

Bebauungsplan Nr. 147 
vorhabenbezogenen 3. Änderung 
Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 
Die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses ist 0,3 m über dem Kanaldeckel mit der Höhe 
65,14 m NHN auszuführen. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Überflutungs-
schutz durch alternative Maßnahmen sichergestellt wird. 
1.3  Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen im Sinne des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB 
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr und Anlieferungs -
/Entladevorgänge werden bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von 
Räumen, die nicht nur zum  vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, 
passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbau-
teile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 
4109-1 "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen", Ausgabe Januar 2018 
einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der 
Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich unter  Berücksichtigung des 
in der Beikarte "Maximale maßgebliche Außenlärmpegel" (siehe nebenstehend)  entlang 
der Gebäudefassade dargestellten maßgeblichen Außenlärmpegels La unter Berücksich-
tigung eines Korrekturwertes für die Raumart nach Maßgabe des Kapitel 7.1 der DIN 
4109-1 (Januar 2018). 
1.4.  Flächen für Maßnahmen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und 
sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB 
Wird ein Baum, für den ein Erhaltungsgebot festgesetzt ist, beseitigt, wesentlich beein-
trächtigt, zerstört oder gefällt, ist er innerhalb der nächsten Pflanzperiode durch Pflanzung 
eines heimischen standortgerechten Laubbaumes gleicher Art (Hochstamm, Stammum-
fang 20 bis 25 cm) zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist entsprechend den anerkannten 
Regeln der Technik durchzuführen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. 
2.  Örtliche Bauvorschriften gemäß § 9 BauGB i.V.m. mit der BauNVO 
2.1  Äußere Gestaltung des Service-Zentrums 
Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens im Vorhaben-  und Erschließungsplan 
(Blatt 2) sind Bestandteil der Festsetzungen. Die Außenwandflächen des geplanten 
Hochhauses sind auf der Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten. 
Bauliche Anlagen, deren äußere Gestaltung nicht im Rahmen des Vorhaben-  und Er-
schließungsplanes geregelt werden, sind mit Glasfassaden und Ergänzungen aus back-
steinfarbener Keramik als horizontale Fassadenbänder auszubilden. Darüber hinaus sind 
Funktionselemente wie außenliegender Sonnenschutz und Vordächer zulässig. 
Die Dächer baulicher Anlagen sind als Flachdächer auszubilden. Dachbegrünungen und  
Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sind allgemein zuläs sig. Technische Dachauf-
bauten, Aufzüge, Schornsteine und vergleichbare Gebäudeelemente auf den Dachflächen 
sind mit der vorgenannten Fassadengestaltung zu verkleiden. Davon ausgenommen sind 
Dachflächen, die mit  Dachbegrünung ausgestaltet oder zur Errichtun g von Photovoltaik-
anlagen genutzt werden.

Bebauungsplan Nr. 147 
vorhabenbezogenen 3. Änderung 
Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 
2.2  Zulässigkeit von Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind, mit dem Ziel der Vermeidung von Fernwirkungen, nur an der Stelle 
der Leistung und nur im Erdgeschoss bis zur Unterkante der Fenster des ersten Oberge-
schosses zulässig. 
3.  Hinweise gemäß § 9 Abs. 6 BauGB 
3.1  Bodendenkmalpflege 
Die geplante Maßnahme befindet sich im Bereich des Coesfelder Kreuzes und zugleich 
im Randbereich einer Schanze aus dem siebenjährigen Krieg, die ein vermutetes Boden-
denkmal gemäß § 2 DSchG NRW darstellt. Sämtliche Erdarbeiten, die im Rahmen des 
Bauvorhabens anstehen, sind daher archäologisch zu begleiten. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft kön-
nen auch außerhalb bekannter Bodendenkmäler jederzeit archäologische Funde und Be-
funde auftreten sowie neue Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo-
dendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfär-
bungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt 
Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem  Landschaftsverband Westfalen- Lippe/ 
LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist un-
verändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 
3.2  Bereich potenziell überfluteter Flächen 
Im Klimaanpassungskonzept wird der Bereich der Unterführung unter der Einsteinstraße 
als »bei Extrem-Regen potentiell überflutet« dargestellt. Entsprechend ist Bauherren zu 
empfehlen, in den hiervon betroffenen Abschnitten Vorkehrungen  zum Schutz sensibler 
Nutzungen zu treffen. 
3.3  Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich- rechtliche Vereinba-
rungen zwischen der Stadt Münster und den Grundstückseigentümern abg eschlossen 
(Durchführungsvertrag § 12 BauGB). Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben-  und Er-
schließungsplan ist zu beachten. 
3.4  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und  
DIN-Vorschriften) können während der  Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum "Planen und Bauen" im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden.

V-0085-2022-Anlage-1-Begruendung

124061 Zeichen

Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 41 
 
Begründung   
zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 147: „II. Westtangente (Kardi-
nal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ im Bereich 
Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5 
3.1. Raumordnung und Landesplanung ............................................................................................. 5 
3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 5 
3.3. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 5 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 9 
6. Inhalte des Bebauungsplans ............................................................................................................... 11 
6.1. Grundzüge der Planung / der vorhabenbezogenen Festsetzungen ......................................... 12 
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung ....................................................................................... 13 
6.2.1. Art der baulichen Nutzung ......................................................................................................... 13 
6.2.2. Maß der baulichen Nutzung ...................................................................................................... 14 
6.2.3. Bebaubare Flächen, Bauhöhe ................................................................................................... 14 
6.2.4. Stellplätze, Nebenanlagen, Ein- und Ausfahrten....................................................................... 15 
6.2.5. Aufhebung der Domagkstraße .................................................................................................. 16 
6.2.6. Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung .................................... 17 
6.2.7. Freiflächen, Begrünung ............................................................................................................. 17 
6.2.8. Baugestaltung ............................................................................................................................ 18 
6.3. Checkliste Hochhaus ................................................................................................................. 19 
6.4. Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 19 
6.5. Überflutungsschutz .................................................................................................................... 19 
6.6. Immissionsschutz ...................................................................................................................... 20 
6.7. Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 22 
6.8. Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 22 
6.9. Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................................... 23 
6.10. Nachweis der Einzelhandelsverträglichkeit ............................................................................... 25 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll ................................................................................. 26 
7.1. Mensch ...................................................................................................................................... 27 
7.2. Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ................................................................................... 29 
7.3. Boden ........................................................................................................................................ 33 
7.4. Wasser ....................................................................................................................................... 35 
7.5. Klima / Luft ................................................................................................................................. 35 
7.5.1. Landschaft ................................................................................................................................. 38 
7.5.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter .......................................................................................... 39 
7.5.3. Zusammenfassende Bewertung und Wechselwirkungen ......................................................... 40 
8. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 40 
9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 40 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0085/2022

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 41 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die UKM Infrastruktur Management GmbH beabsichtigt am nordöstlichen Rand des Universitäts-
klinikums in Münster (UKM) die Errichtung eines Service-Zentrums als Baustein der Gesamtum-
feldentwicklung „Urbane Wissensquartiere“. An markanter Stelle im neuen Forschungs campus 
Ost am Coesfelder Kreuz ist ein Gebäudekomplex mit einer maximalen Höhe von 56,0 m geplant. 
Der Gebäudekomplex wird in zwei Bauabschnitte differenziert, wovon der erste, westliche Teil 
als Hochhaus ausgebildet wird. Der höchste Gebäudeteil erhält dabei 2 Untergeschosse, 11 Voll-
geschosse ab der Geländeoberfläche und eingehauste Technikeinrichtungen auf dem Dach (sog. 
Technikgeschoss). Der zweite Bauabschnitt sieht die Errichtung eines abgestuften Baukörpers 
vor, der 3 bis 5 Geschosse aufweist. Dem Bauvorhaben liegt eine konkrete Planung eines Archi-
tekturbüros zu Grunde, sodass die Aufstellung als  vorhabenbezogener Bebauungsplan erfolgt, 
dessen 1. Bauabschnitt mit dem wesentlichen Baustein „ Bürohochhaus“ als detaillierter Vorha-
ben- und Erschließungsplan verankert ist, der östliche Gebäuderiegel zur notwendigen Fassung 
des Straßenraums sowie umgebende Platzflächen als konventioneller Bebauungsplan eingebun-
den werden. 
Als Nutzungen des neuen Service-Zentrums sind Büros und Verwaltungs- bzw. Technikeinrich-
tungen des Klinikums geplant. Den Schwerpunkt bilden rd. 450 Büroarbeitsplätze für Beschäftigte 
des UKM, die bislang dezentral in angemieteten Büros im UKM-Quartier untergebracht sind. Das 
Service-Zentrum soll eine belebte Erdgeschosszone erhalten, sodass im Vorfeld des Bauleitplan-
verfahrens ein Büro mit der Erarbeitung eines Vermietungs - bzw. Nutzungskonzepts beauftragt 
wurde. Demnach sollen in der Erdgeschosszone unter anderem Einzelhandelsnutzungen ange-
siedelt werden. Diese weisen einen Umfang von insgesamt maximal 1.555 qm Verkaufsfläche, 
auf Grundlage einer fachgutachterlichen Verträglichkeitsprüfung (siehe Kapitel 6.10), auf. Dar-
über hinaus sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss Dienstleistungsbetriebe und 
Räume für freie Berufe (z.B. Ärzte, Yoga-Studio) vorgesehen. Schließlich wird das Erdgeschoss 
noch um gastronomische Nutzungen ergänzt (z.B. Eiscafé, Ganztagesgastronomie), wobei diese 
im Hochhausteil des Gebäudes mit Orientierung zum  westlich gelegenen sog. „Science-Boule-
vard“ (eine neu geplante Nord-Süd-Achse und attraktiver öffentlicher Raum für Fußgänger und 
Radfahrer unter Herausnahme der Kfz) angesiedelt werden sollen. Der Begriff ist im Rahmen der 
Internationalen Ideenwerkstatt „Zukunft der Wissenschaftsstadt“ entstanden. Als Science Boule-
vard wird die Idee bezeichnet, den Wissensquartieren der Wissenschaftsstadt ein stadträumli-
ches Rückgrat zu geben. Konkret soll sich dieses verbindende Element von Nord nach Süd, vom 
Leonardo Campus über die Corrensstraße und die Domagkstraße durch die Wissenschaftsstadt 
erstrecken. Die Freiflächen um das geplante Service-Zentrum werden unter Berücksichtigung des 
übergeordneten Planungsziels des Science-Boulevards im Zuge einer Freiflächenplanung eben-
falls konzeptionell mitgedacht, sodass das planerische Ziel der Ausbildung einer belebten, an-
sprechend gestalteten Erdgeschosszone mit hoher Aufenthaltsqualität auch aus freiraumplaneri-
scher Sicht forciert wird. Die Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche bilden die Versor-
gungszentrale des neuen Service-Zentrums mit integriertem Blockheizkraftwerk. Hier ist zudem 
auch ein Lieferhof geplant . Südöstlich unmittelbar benachbart ist das bedeutende UKM -Projekt 
MedForCe bereits im Bau. 
Für den in Rede stehenden Planungsbereich gilt der  rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 147 „II. 
Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße), 2. Änderung“, der im Oktober 2019 in

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 41 
Kraft getreten ist. Mit der in Rede stehenden Planung ist nunmehr u.a. die Errichtung eines Hoch-
hauses beabsichtigt, was gesondertes Planungsrecht erfordert. Dem soll durch die Änderung des 
betreffenden Bebauungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogen en Bebauungsplanes 
gemäß § 12 BauGB Rechnung getragen werden. Einen Beschluss zur Einleitung des Änderungs-
verfahrens hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26.08.2020 getroffen. 
2. Geltungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 „II. Westtangente 
(Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ liegt am Coesfelder Kreuz zwischen Albert-Schweit-
zer-Straße und Rishon-Le-Zion-Ring.  
Das Plangebiet wird grob umschrieben wie folgt begrenzt: 
• Im Norden durch die Einsteinstraße, 
• im Osten durch den Rishon-Le-Zion-Ring, 
• im Süden durch den im Bau befindlichen Gebäudekomplex „MedForCe/BBIM“ sowie der 
verlängerten südlichen Gebäudekante des „StudienLabors“ und 
• im Westen durch die östliche Gebäudekante des „StudienLabors“ 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster, 
• Flur 36, Flurstücke 78, 81, 83, 84 und Teile der Flurstücke 70, 80, 82 
• Flur 37, Flurstück 503 und Teile des Flurstücks 623 
• Flur 69, Teile des Flurstückes 280 
Der räumliche Geltungsbereich der beabsichtigten Bebauungsplanänderung umfasst neben den 
Flächen, die zur Errichtung des UKM-Service-Zentrums (erster und zweiter Bauabschnitt) erfor-
derlich sind, auch die umliegenden Flächen um das Gebäude, insb. einen Teil des westlich an-
grenzenden Science-Boulevards.  
Das Plangebiet wird im Hinblick auf den räumlichen Geltungsbereich ausdifferenziert. Der räum-
liche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der die planerischen Ziele des 
in Rede stehenden Bauvorhabens in seinen Grundsätzen absichert, umfasst alle der vorgenann-
ten Flurstücke und Teilflurstücke. Diese befinden sich entweder im Eigentum der Stadt Münster 
oder im Eigentum des UKM. Der Geltungsbereich des Vorhaben-  und Erschließungsplans wird 
hingegen enger gefasst und dient der Konkretisierung des ersten Bauabschnittes des Service-
Zentrums (Bürohochhaus). Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 12 BauGB befinden sich 
die betreffenden Flurstücke im Eigentum von UKM, die entsprechend Vorhabenträgerin ist.  
Die Differenzierung in zwei separate Plangebiete für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
und den Vorhaben- und Erschließungsplan ergibt sich im konkreten Planungsfall zum einen aus 
der Erforderlichkeit zur städtebaulichen Fassung des Coesfelder Kreuzes durch den beabsichtig-
ten zweiten Bauabschnitt und den beabsichtigten Anschluss des Service- Zentrums an den Sci-
ence-Boulevard durch eine darauf abgestimmt Freiflächengestaltung. Zum anderen ergibt sich 
der Bedarf zur Ausdifferenzierung mit Bezug auf § 12 BauGB auch aus der mangelnden eigen-
tumsrechtlichen Verfügbarkeit aller Flurstücke und Teilflurstücke im Plangebiet seitens UKM. Da 
die genannten Vorhabenbausteine in einem engen Sinnzusammenhang zueinanderstehen und 
insofern einer gemeinsamem planerischen Zielstellung bedürfen, ermöglicht die Differenzierung

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 41 
in zwei Plangebiete die planungsrechtliche Absicherung der angestrebten Gesamtentwicklung 
bei gleichzeitiger Konkretisierung des Hochhauses und trägt somit zur Schaffung eines repräsen-
tativen Auftakts in den neuen Forschungscampus Ost bei. 
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist 
dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen: 
 
Abbildung 1: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
Darüber hinaus wird der Vorhaben-  und Erschließungsplan in einen Geltungsbereich unterhalb 
und oberhalb der Geländeoberfläche differenziert, da der Sockel des Hochhauses unterhalb der 
Geländeoberfläche durch die hier vorgesehene Versorgungszentrale und den Wirtschafts -/Lie-
ferhof breiter als der Gebäudeteil oberhalb der Geländeoberfläche ist. Die beiden Abgrenzungen 
sind im Übersichtsplan auf der nachfolgenden Seite dargestellt:

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 41 
 
Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans differenziert in 
ober- und unterhalb der Geländeoberfläche (unterhalb = größere Abgrenzung) 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1. Raumordnung und Landesplanung 
Der Planbereich wird im Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) 
dem Siedlungsraum zugeordnet. Die Stadt Münster wird ferner als Oberzentrum kategorisiert und 
erfüllt damit infrastrukturelle Versorgungsfunktionen über die Stadtgrenzen hinaus mit zusätzli-
chem spezifischem Bedarf. Unter Berücksichtigung dessen stimmt das Vorhaben mit den Vorga-
ben des LEP NRW überein. 
3.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt den betreffenden Än-
derungsbereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hochschule“ dar. Den Hochschu-
leinrichtungen sind sämtliche Nutzungen des Universitätsklinikums zuzuordnen. Dazu gehören 
sowohl die mit dem Betrieb des Klinikums (inkl. Forschung + Lehre) verbundenen Verwaltungs- 
und Technikeinrichtungen, als auch in angemessenem Umfang Einzelhandelsnutzungen mit Kli-
nikbezug, die insbesondere auf das UKM-Areal ausgerichtet ist. Insofern sind die mit der Aufstel-
lung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehenen Inhalte aus der vorbereiten-
den Bauleitplanung entwickelt. 
3.3. Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen 
Seit 1975 trifft der Bebauungsplan (BP) Nr. 147 „ II. Westtangente (Kardinal -von-Galen-Ring / 
Roxeler Straße)“ Festsetzungen für den Vorhabenbereich. Er sah vorrangig den Ausbau des II.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 41 
Tangentenringes als Verknüpfung zwischen der Steinfurter Straße und der Weseler Straße vor, 
um die seinerzeitige Entstehung des Uniklinikums sowie der Universitätsgebäude durch eine ver-
kehrlich leistungsfähige Anbindung zu ermöglichen. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen im be-
kannten, heute vorhandenen Straßennetz sah er darüber hinaus 
• eine nordwestliche Erschließungs-Querspange zur unmittelbaren Anbindung der Do-
magkstraße an die Albert-Schweitzer-Straße sowie 
• eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Erschlie-
ßungsträger mit direkter Anbindung an das Coesfelder Kreuz 
vor, die in dieser Form jedoch nicht realisiert wurden. 
Im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes sind im Jahr 1980 geringfügige Korrekturen 
im Hinblick auf die  festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, die aus dem technischen 
Straßenausbauentwurf resultierten. Wesentlicher Inhalt der 2. Änderung von Oktober 2019 ist der 
Verzicht auf die Straßenspange im Nordosten des Plangebietes, die bis dato zwischen dem Ris-
hon-Le-Zion-Ring und der nord-südlich verlaufenden Domagkstraße lag, sie ist mittlerweile durch 
das MedForCe-Vorhaben überbaut. Die Domagkstraße wird künftig von Süden aus dem neuen 
Kreuzungsbereich mit der verlängerten Sertürnerstraße aus erreichbar sein. Durch die Änderung 
werden auch Flächen für den Kreuzungsausbau auf dem Rishon-Le-Zion-Ring mit seinen Abbie-
gespuren nach Westen in die südliche Domagkstraße vorgehalten.  
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 147 weder Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen 
Nutzung, noch zu den überbaubaren Grundstücksflächen trifft, ist er als „ einfacher Bebauungs-
plan“ gemäß § 30 Abs. 3 BauGB einzustufen. Somit würde sich die Zulässigkeit v on baulichen 
Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB richten. 
Somit liegt seit Jahrzehnten für den nun anstehenden Änderungsbereich eine grundsätzliche Be-
baubarkeit vor. Da das geplante Hochhaus aus städtebaulicher Sicht hier durchaus sinnvoll, je-
doch nach den Kriterien des § 34 BauGB in seiner Höhe nicht genehmigungsfähig wäre, hat der 
Rat der Stadt Münster die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als 3. Ände-
rung des Bebauungsplans Nr. 147 beschlossen. Für den Bereich des Plangebietes dieses vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes modifiziert der Bebauungsplan Nr. 147, 2. Änderung bereits 
vorbereitend die verankerten GFL - und öffentlichen Verkehrsflächen. Die 2. Änderung weist im 
Bereich des Coesfelder Kreuzes eine öffentliche Verkehrsfläche aus. Diese wird durch den aktu-
ellen Planentwurf überlagert. 
Das Verfahren wird gemäß § 12 BauGB als vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 147  geführt. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Münster auch das Placet für die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung, unter Vorbehalt der Erfüllung der ent-
sprechenden Voraussetzungen, gegeben.  
Gemäß § 13a BauGB kann ein Bebauungsplan als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung 
aufgestellt werden, wenn: 
• der Bebauungsplan der Nachverdichtung bzw. für Maßnahmen der Innenentwicklung 
dient 
• die (geplante) zulässige Grundfläche (GRZ) in einer Größenordnung unter 20.000 qm 
liegt 
• durch den Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 41 
• durch den Bebauungsplan die in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter nicht 
beeinträchtigt werden 
• Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen 
nach § 50 Satz 1 BImSchG bei der Planung nicht zu beachten sind 
Die oben genannten Voraussetzungen werden im Hinblick auf das in Rede stehende Vorhaben 
erfüllt, da der Bebauungsplan eine Maßnahme der Innenentwicklung ermöglicht und die entspre-
chenden Vorgaben zur Grundfläche eingehalten werden. Ferner wird durch den Bebauungsplan 
nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-
verträglichkeitsprüfung unterliegen und es erfolgen keine wesentlichen Auswirkungen auf die 
Schutzgüter in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB. Die umweltrelevante Bewertung betrifft insbesondere 
das Blockheizkraftwerk, den Straßenrückbau und die Baustellen- Wasserhaushaltung, welche 
vorab geprüft wurden. Darüber hinaus sind keine Pflichten nach § 50 Satz 1 BImSchG bei der 
Planung zu beachten, sodass die Aufstellung des Bebauungsplans nach den Vorgaben des § 13a 
BauGB erfolgen kann.  
Es gelten somit im Aufstellungsverfahren die Vorgaben des beschleunigten Verfahrens gemäß 
§13 BauGB. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, 
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche 
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung 
nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Ebenso kann von einem z weistufigen Beteili-
gungsprozess gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgesehen werden. Wie mit den genannten Aspekten 
im Einzelfall umgegangen wird, wird nachfolgend für den konkreten Planungsfall dargelegt. 
Der in Rede stehende vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren auf-
gestellt, wobei die Umweltbelange im Zuge dieser Begründung (Umweltprotokoll, siehe Kapitel 7) 
aufgeführt werden und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange zweistufig gemäß den Vorgaben der §§ 3 Abs. 1 u. 2 sowie 4 Abs. 1 u. 2 
BauGB erfolgt. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Lage und visuelle Prägung 
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den westlichen II. Tangentenring an, der die Innenstadt-
viertel Münsters umschließt. Er hat eine wesentliche Bedeutung für das innerstädtische Haupt-
verkehrsnetz. Seine Ursprünge hat der UKM -Campus in der Krankenhausauslagerung aus der 
Innenstadt schon zu Beginn der 1920er -Jahre an die heutige Domagkstraße (seinerzeit West-
ring). Die Bebauung entlang dieser Allee begünstigte die Ausbildung eines seit Jahrzehnten präg-
nanten Viertels im westlichen Stadtgebiet.  
Durch die Klinikfunktion ist das Viertel im öffentlichen Bewusstsein tief verankert. Es zeichnet sich 
durch repräsentative Backsteingebäude mit klar gegliederten, zum Teil symmetrischen bzw. ver-
zierten Fassaden aus. Die vornehmlich dreigeschossigen Gebäude verfügen über große Raum-
höhen und umfangreiche Dachausbauten.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 41 
Nutzungsstruktur im Plangebiet 
Das Plangebiet ist zu großen Teilen von unversiegelten, gehölzbestandenen Freiflächen geprägt. 
In den Randbereichen insbesondere im Nordwesten sind auch großkronige Laubbäume vorzu-
finden. Dieser Baumbestand soll im Zuge der Planung erhalten werden. Weiterer Baumbestand 
wurde allerdings aufgrund des bestehenden Baurechts bereits beseitigt, u.a. auch zur Verlegung 
einer großdimensionierten Fernwärmeleitung. Im Osten des Plangebietes bef anden sich über-
wiegend versiegelte Stellplatz- bzw. Verkehrsflächen und weiterer Baumbestand, wobei hier mitt-
lerweile bereits eine Baustelle zur Realisierung des MedForCe- Vorhabens besteht. Durch das 
Plangebiet zieht sich zudem die in Nord- Süd-Richtung verlaufende Domagkstraße, welche die 
nördlich gelegene Einsteinstraße mit einer Unterführung kreuzt. Die Domagkstraße soll im Be-
reich des Plangebiets im Zuge der Planung weichen. Insgesamt hat das Plangebiet bislang kaum 
städtebauliche Präsenz für den Betrachter und fällt hinsichtlich des Potenzials der Außendarstel-
lung kaum ins Auge. Einen Gebäudebestand gibt es auf dem Gelände derzeit nicht. 
Nutzungsstruktur im näheren Umfeld 
Südlich an den Änderungsbereich grenzen die Einrichtungen und Institute des Universitätsklini-
kums Münster. Zu nennen sind insbesondere die westlich der Domagkstraße gelegenen reprä-
sentativen dreigeschossigen Institutsgebäude, die seit Jahrzehnten die städt ebauliche Erschei-
nung des Universitätsklinikums prägen. Aufgrund ihrer stadtgeschichtlichen Bedeutung unterlie-
gen sie dem Denkmalschutz. Auch östlich des Straßenzugs finden sich vereinzelt denkmalge-
schützte Gebäude. Dort überwiegen jedoch – insbesondere im nordöstlichen Abschnitt – die o.g. 
langgestreckten zweigeschossigen Zweckbauten. Sie sind aufgelockert, parallel angeordnet und 
durchgrünt, bilden aber keine für den äußeren Betrachter erlebbaren städtischen Räume.  Die 
UKM-Gebäude beherbergen insbesondere Einrichtungen der Psychiatrie, der Pharmakologie 
und Toxikologie, der Mikrobiologie, der Medizinischen Fakultät, der Verwaltung, des Blutspende-
dienstes, der Augenklinik und der Pathologie. 
Das direkte südliche Umfeld des Plangebietes wird sich in den nächsten Jahren aufgrund der 
umfangreichen Erweiterungsplanungen des UKM verändern. Südwestlich des Geltungsbereichs 
befindet sich das Baufeld für die geplanten „Studienlabore“. Südöstlich ist auf den bisherigen 
Park- bzw. Verkehrsflächen die Realisierung eines Gebäudekomplexes des MedForCe (Medizi-
nisches Forschungszentrum) sowie BBIM (Body & Brain Institute Münster)) in Bau , noch weiter 
südlich ist ein weiteres Parkhaus geplant.  
Das direkte nördliche Umfeld des Plangebiets ist durch die angrenzenden Verkehrsf lächen am 
„Coesfelder Kreuz“ geprägt. Der Begriff geht auf einen alten Prozessionsweg zurück, auf den ein 
im Kreuzungsbereich vorhandener Bildstock hinweist. Heute dient der Begriff zur Bezeichnung 
der Kreuzung und einer zentralen Haltestelle in diesem Bereich. Darüber hinaus befinden sich im 
Norden zahlreiche weitere Einrichtungen des Universitätscampus. Prägnant sind insbesondere 
die „Mensa am Ring“ sowie das Parkhaus Coesfelder Kreuz nördlich der Straße. Östlich an das 
Plangebiet grenzen innenstadt- und schlossnahe Wohnquartiere, die von den Radialen Hüffer - 
und Einsteinstraße mit ihren Gemeinbedarfs- und Versorgungsangeboten gefasst sind. Westlich 
des Plangebietes (jenseits der Albert-Schweitzer-Straße) befinden sich Einrichtungen der Kirche 
sowie der Diakonie.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 41 
Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung 
Hinsichtlich des Gesamtkontextes kann festgehalten werden, dass im Nahbereich des Plange-
bietes eine Vielzahl an Nutzungen vorzufinden ist, die jedoch schwerpunktmäßig von den Ein-
richtungen des UKM und der Universität geprägt sind. Weitere Nutzungen im Umfeld sind ge-
werbliche Nutzungen sowie Wohnnutzungen. Südwestlich des Änderungsbereichs hat der Lin-
denpark - angrenzend an die Gebäude der Pathologie und der Psychiatrie –  mit seiner doppel-
reihigen Baum-Einfassung einen hohen Gestaltwert und soll daher als prägender Bestandteil des 
Freiraumkonzeptes für den Forschungscampus Ost aufgegriffen werden. Darüber hinaus wird der 
Änderungsbereich insbesondere von den angrenzenden großflächigen Verkehrsanla gen ge-
prägt.  
5. Planungsziele 
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen zur Realisierung des neuen Service-Zentrums des Universitätsklinikums Münster geschaffen 
werden. Insbesondere der beabsichtigte Hochhausbau mit bis zu 14 Geschossen (einschließlich 
Untergeschossen und eingehauster Technikeinrichtungen (Technikgeschoss mit BHKW)) und ei-
ner maximalen Höhe von 56 m ab der Geländeoberfläche soll durch den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan planungsrechtlich abgesichert werden. 
Das Service-Zentrum soll an der städtebaulich markanten Situation des Plangebietes durch die 
Ausbildung einer identitätsstiftenden Landmarke eine starke Willkommensgeste und ein „Gesicht“ 
für den neuen Forschungscampus Ost südlich des Coesfelder Kreuzes ausformen. Leitziele sind 
darüber hinaus eine städtebauliche Besetzung der Domagkstraße sowie die räumliche Fassung 
der Potenzialfläche im Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion-Rings mit dem Coesfelder Kreuz. 
Mit dem in Rede stehenden Bauv orhaben soll ein Auftakt für den UKM -Campus aus nördlicher 
Richtung geschaffen werden. Hinsichtlich der Nutzungen zielt das Vorhaben auf die Schaffung 
zusätzlicher Flächen für das Universitätsklinikum ab. Durch das Vorhaben wird die Verwaltung 
des UKM an einem Standort gebündelt und ein repräsentatives Gebäude mit frequentierten Nut-
zungen in den Erdgeschosszonen im Zusammenhang mit dem Gesamtvorhaben des For-
schungscampus Ost errichtet.  In der Erdgeschosszone des neuen Baukörpers wird eine hohe 
Nutzungsvielfalt angestrebt, die zur Belebung des Standortes beiträgt. Aus dem Vorhaben resul-
tiert somit eine Attraktivierung der bisherigen Brachfläche. 
Darüber hinaus beinhaltet das Konzept auch eine Überbauung der Domagkstraße. Auch dazu ist 
eine Anpassung des bislang rechtkräftigen Bebauungsplanes Nr. 147 erforderlich. Wesentliche 
Voraussetzungen sind darüber hinaus der Erwerb des betreffenden Teils der Domagkstraße 
durch UKM sowie deren Entwidmung. Dies ist bislang noch nicht erfolgt, daher ist dieser Aspekt 
lediglich Inhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht jedoch des Vorhaben - und Er-
schließungsplans. 
Städtebauliches Konzept und beabsichtigte Nutzungen 
Konkret sieht das Vorhaben die Errichtung eines Gebäudekomplexes in zwei Bauabschnitten vor. 
Im westlichen Bereich des Baufeldes ist der 1. Bauabschnitt geplant. Hier ist ein 14-geschossiges 
Hochhaus vorgesehen. Im Erdgeschoss liegt der Zugangsbereich mit dem zentralen Erschlie-
ßungskern sowie öffentlichkeitswirksame Nutzungen wie z.B. Bäcker/Café und Einzelhandelsnut-
zungen mit mehreren Einheiten mit 200 bis 800 qm Verkaufsfläche (insgesamt maximal 1.555

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 41 
qm). In den oberen Geschossen sind Büronutzungen geplant. Oberhalb der Bürogeschosse be-
findet sich ein überhöhtes Technikgeschoss hinter einer fortgeführten Fassadenverkleidung. Im 
Untergeschoss ist die Versorgungszentrale angesiedelt. 
Im östlichen Bereich des Baufeldes (2. Bauabschnitt) ist ein im Hinblick auf die Geschossigkeit 
abgestufter Baukörper geplant, wobei der höhere Teil mit fünf Geschossen eine räumliche Fas-
sung des Rishon-Le-Zion-Ringes an der Ecke Coesfelder Kreuz sicherstellt. Der Baukörper bildet 
somit eine Landmarke an der Kreuzung zweier zentraler Verkehrsachsen der Stadt Münster. 
Die Positionierung bzw. räumliche Ausdehnung des Baufeldes berücksichtigt die vorhandene 
Fernwärmeleitung. Die Gestaltung der Fassaden ist  für den ersten Bauabschnitt  entsprechend 
dem Aufdruck auf der Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan) auszuführen bzw. wird 
für den zweiten Bauabschnitt durch örtliche Bauvorschriften geregelt. 
Im Bereich der heutigen Domagkstraße (in der Höhenlage entsprechend angepasst) ist in Tief-
lage die Zufahrt zum geplanten Lieferhof (für das Service- Zentrum und das geplante Bauvorha-
ben MedForCe/BBIM) vorgesehen. Der in Tieflage angeordnete Lieferhof wird künftig von Norden 
von der Wilhelm-Klemm-Straße aus angefahren. 
Erschließungskonzept 
Im Hinblick auf die Erschließung soll ein Fokus auf den Fuß- und Radwegeverkehr und insbeson-
dere eine gute Vernetzung mit den bestehenden Verkehrsstrukturen im Umfeld gelegt werden.  
Die gewünschte Vernetzung der Radwegeverbindungen wird im Rahmen der Umsetzung des 
Vorhabens berücksichtigt. Die Erschließung für Fußgänger erfolgt über  die dem Baukörper vor-
gelagerten Freiflächen und den Science-Boulevard (siehe dazu auch Freiraumkonzept unten).  
Die notwendigen Pkw-Stellplätze werden im künftigen Parkhaus an der südlichen Domagkstraße 
vorgehalten. Gemäß der vorliegenden verkehrlichen Untersuchung zur 2. Änderung des BPlans 
Nr. 147, bei der bereits der Neubau des Service- Zentrums berücksichtigt wurde, ist eine leis-
tungsfähige Abwicklung der vom Vorhaben resultierenden Verkehre im angrenzenden Straßen-
netz problemlos möglich. Ein weiteres Verkehrsgutachten wird im Rahmen des Aufstellungsver-
fahrens dieser 3. Änderung des BPlans Nr. 147 erarbeitet. 
Freiraumkonzept 
Um das Gebäude herum erstrecken sich unbebaute Freiräume/Erschließungsflächen, die öffent-
lich zugänglich sein und als repräsentativer Eingangsbereich des Forschungscampus Ost  aus 
Richtung Norden dienen sollen. Das Service -Zentrum entsteht im Zusammenhang mit den  an-
grenzenden Gebäuden „StudienLabor“ (Genehmigungsfähigkeit nach § 30 A bs. 3 i.V.m. § 34 
BauGB) und „MedForCe/BBIM“. Gemeinsam bilden diese Gebäude zukünftig eine neue, quali-
tätsvolle stadträumliche Situation und einen repräsentativen Zugang zum Campus des Universi-
tätsklinikums von Norden. Westlich des Service-Zentrums entsteht mit dem Science-Boulevard 
(die Umgestaltung der Domagkstraße ist einer ihrer Teilabschnitte)  ein attraktiver öffentlicher 
Raum für Fußgänger und Radfahrer unter Herausnahme der Kfz, der zugleich eine qualitätsvolle 
Anbindung von Norden bietet.  Dabei handelt es sich um ein übergeordnetes Planungsziel aus 
einem Werkstattverfahren für die gesamte Nord-Süd-Achse des Universitätsbereichs, die die Cor-
rensstraße und die Domagkstraße umfasst.  
Vor diesem Hintergrund soll auch der Bereich um das neue Service -Zentrum im Rahmen eines 
zusammenhängenden Freiraumkonzeptes (Büro WES, Hamburg) als attraktiver öffentlicher

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 41 
Raum ausgestaltet werden. Das Service-Zentrums wird dabei zukünftig von allen Seiten zugäng-
liche Erdgeschossnutzungen bis zur Domagkstraße und an das Coesfelder Kreuz aufweisen. 
 
Abbildung 3: Freiraumgestaltung UKM-Service-Zentrum (Büro WES, Hamburg 2022) 
Der auf städtischem Grund vorhandene Baumbestand im nordwestlichen Plangebiet wird erhal-
ten und in die Freiraumkonzeption  des Service-Zentrums eingebunden. Daneben sind um die 
Gebäude herum weitere Bepflanzungen vorgesehen. Die beabsichtigten Erhaltungsmaßnahmen 
sollen dazu dienen, das Plangebiet gestalterisch zu fassen und dessen Freiraumqualität zu stei-
gern. Gleichzeitig wirkt sich die Bepflanzung positiv im Hinblick auf die Aspekte Klimaschutz und 
Klimaanpassung aus. 
Einen weiteren Planungsaspekt stellt der von Service- Zentrum und MedForCe/BBIM gemein-
schaftlich genutzte Lieferhof dar. Dieser befindet sich unterhalb der Geländeoberfläche und erhält 
eine ebenerdige Abdeckelung. Er erstreckt unterhalb des Service- Zentrums in Richtung südlich 
gelegenem MedForCe/BBIM. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
Den wesentlichen Inhalt dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellt der Neubau des Ser-
vice-Zentrums für das Universitätsklinikum Münster dar. Das Service-Zentrum umfasst zwei Bau-
abschnitte, wobei mit dem Bauabschnitt 1 der Bau eines 56 m hohen Hochhauses ermöglicht

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 41 
werden soll. Der zweite Bauabschnitt umfasst einen hinsichtlich seiner Höhe abgestuften Bau-
körper. Der Planung liegen mehrere thematische Konzepte zur Architektur, Nutzung und Frei-
raumgestaltung zu Grunde. Wesentlicher Planungsaspekt ist dabei die Einbindung in die stadt-
räumliche Situation mit dem Ziel der Ausbildung einer städtebaulichen Kante zum nordöstlich 
gelegenen Kreuzungsbereich Einsteinstraße /  B 54 / Rishon- Le-Zion-Ring und der Integration 
des Standortes in das übergeordnete Planungsziel der Ausbildung des sog. „Science-Boulevard“ 
(siehe dazu auch Kapitel 1 und 5).  
Im Hinblick auf die beabsichtigten Nutzungen dient das Service-Zentrum vornehmlich der Konso-
lidierung von Büroarbeitsplätzen für die Beschäftigten des UKM. Darüber hinaus sind die Schaf-
fung einer belebten Erdgeschosszone mit einem Mix aus Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, 
Dienstleistung) und eine ansprechende Freiraumgestaltung wesentliche Ziele der in Rede ste-
henden Planung. Um das Bauvorhaben auch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung pla-
nungsrechtlich abzusichern, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan als Bebauungsplan der 
Innentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt (siehe dazu auch Kapitel 3.3). 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26.08.2020 seine grundsätzliche Zustimmung zur vorhaben-
bezogenen 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 gegeben.  Dieser wird als vorhabenbezo-
gener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt, sodass neben den planungsrechtlichen 
Festsetzungen, bei denen in diesem Fall von den Vorgaben des § 9 BauGB abgewichen werden 
kann, insbesondere der zwischen Vorhabenträgerin und Stadt zu schließende Durchführungsver-
trag maßgeblich für die zulässigen Nutzungen im räumlichen Geltungsbereich dieses Bebau-
ungsplanes ist. 
6.1. Grundzüge der Planung / der vorhabenbezogenen Festsetzungen 
Wesentlicher Inhalt der Planänderung ist die planungsrechtliche Absicherung des Baus eines 
zusammenhängenden Gebäudekomplexes als Service- Zentrum des UKM. Der erste Bauab-
schnitt des Vorhabens umfasst den Bau eines Hochhauses mit bis zu 14 Geschossen und einer 
maximalen Höhe von 56 m im westlichen Teilbereich. Der zweite Bauabschnitt umfasst ein in 
Bezug auf die Höhe abgestuftes Gebäude, das im Osten an das H ochhaus anschließt. Um das 
Service-Zentrum herum entstehen öffentlich nutzbare Stadträume, die Zugangsmöglichkeiten in 
das Gebäude für Beschäftigte und Besucher bieten. Der vorhandene Baumbestand wird, soweit 
dies das Planungskonzept zulässt, erhalten und in die Freiraumkonzeption des Bauvorhabens 
integriert. 
Im Service-Zentrum werden schwerpunktmäßig Büros und Verwaltungsräume des UKM unterge-
bracht, zudem wird eine belebte Erdgeschosszone mit einem Mix unterschiedlicher Nutzungen 
(Einzelhandel – insgesamt maximal 1.555 qm Verkaufsfläche – , Gastronomie, Dienstleistung) 
ausgebildet. Die beabsichtigten Einzelhandelsnutzungen sollen einen nahversorgungs-/zentren-
relevanten Sortimentsschwerpunkt und Klinikbezug (denkbar bspw. Sanitätshaus) aufweisen, 
vorbehaltlich einer Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung. Weitere Flächen für Dienstleis-
tungen bzw. freie Berufe sind im ersten Obergeschoss vorgesehen. Unterhalb der Geländeober-
fläche wird ein Lieferhof errichtet, der dem Service-Zentrum sowie dem angrenzenden Gebäude-
komplex MedForCe/BBIM dienlich sein wird. 
Durch das städtebauliche Konzept und die UKM-eigenen Nutzungen auf den südlich angrenzen-
den Flächen im Sinne des Forschungscampus Ost ist das Abstandsflächenrecht gewahrt, sodass

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 13 von 41 
das Plangebiet eine ausreichende Belichtung und Belüftung erfährt, der Sozialabstand zu Nach-
bargebäuden eingehalten wird und die hinsichtlich des Brandschutzes erforderlichen  Abstände 
vorliegen.  
6.2. Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1. Art der baulichen Nutzung 
Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzungen wird ein Sondergebiet in Anlehnung an  
§ 11 BauNVO festgesetzt.  Das Sondergebiet erhält die Zweckbestimmung „UKM-Service-
Zentrum“. Die Zweckbestimmung stellt dabei eindeutig heraus, dass der betreffende Änderungs-
bereich schwerpunktmäßig dem UKM (als Anbieter medizinischer Spitzenversorgung weit über 
die Region hinaus) dienen wird.  
Unter Bezugnahme auf die beabsichtigte Kubatur des Baukörpers mit geplantem Hochhausbau 
im Westen, wird das Sondergebiet darüber hinaus in Teilbereiche ausdifferenziert, die mit unter-
schiedlichen Gebäudehöhen festgesetzt werden und das städtebauliche Konzept wiederspiegeln 
(vgl. dazu Kapitel 6.2.2). Dies erfolgt durch Teilung des Sondergebietes unter Bezugnahme auf 
§ 16 Abs. 5 BauNVO und wird zeichnerisch entsprechend festgesetzt. 
Hinsichtlich der angestrebten Nutzungen sind im festgesetzten Sondergebiet schwerpunktmäßig 
gewerbliche Nutzungen mit UKM -Bezug (Büro/Verwaltung) zulässig. Ebenso zulässig sind im 
Erdgeschoss nicht-großflächige Einzelhandelsnutzungen mit Angeboten des täglichen Bedarfs . 
Der Einzelhandel des täglichen Bedarfs zielt dabei auf eine Versorgung der Beschäftigten und 
der Besucher des UKM-Campus bzw. der Universitätseinrichtungen ab (z.B. Geschäft mit Back-
waren, City-Supermarkt). Darüber hinaus ist zentrenrelevanter Einzelhandel in einem Umfang 
von 75 qm zulässig, konkret soll es sich dabei um ein Fahrradgeschäft handeln. Darüber hinaus 
sind auch sonstige nicht-störende Gewerbebetriebe und Räume für freie Berufe zulässig, sodass 
beispielsweise ergänzende gesundheitliche Angebote wie Arztpraxis, Yogastudio o.ä. angesie-
delt werden können. Untergeordnet sind zudem auch gastronomische Nutzungen wie beispiels-
weise ein Café mit Außenbereich vorgesehen, die u.a. den angrenzenden Science-Boulevard 
beleben.  
Im Untergeschoss des Baukörpers sind eine Versorgungszentrale sowie Technikflächen und die 
Anlieferung vorgesehen, welche ebenfalls planungsrechtlich abgesichert werden. Weitere Tech-
nikflächen sind auf dem Dach des Hochhausbauteils (sog. Technikgeschoss) angeordnet. Zu den 
Technikflächen gehören Klima- und Lüftungseinrichtungen und insbesondere auch ein Blockheiz-
kraftwerk. Da dieses sowie die Technikeinrichtungen im Allgemeinen unter anderem auch immis-
sionsschutzrechtliche Relevanz haben, wurden sie im Rahmen der schalltechnischen Untersu-
chung mitberücksichtigt (siehe dazu Kapitel 6.6) 
Der konkrete Nutzungskatalog ist nachfolgend aufgeführt: 
Im sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „UKM-Service-Zentrum“ sind folgende Nut-
zungen zulässig: 
Im Erdgeschoss: 
• Nicht-großflächiger Einzelhandel des täglichen Bedarfs in einem Umfang von max. 1.480 
qm Gesamtverkaufsfläche (detaillierte Zulässigkeit gemäß Durchführungsvertrag)

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 14 von 41 
• Zentrenrelevanter Einzelhandel in einem Umfang von max. 75 qm Verkaufsfläche 
• Schank- und Speisewirtschaften 
• Dienstleistungsbetriebe 
In den übrigen Geschossen ab Geländeoberfläche: 
• Büro- und Verwaltungsflächen des Universitätsklinikums 
• Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (nur im Erdgeschoss und ersten Oberge-
schoss) 
• Räume für freie Berufe (nur im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss) 
• Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen 
In den übrigen Geschossen unter der Geländeoberfläche: 
• Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen 
• Anlieferung und Lager 
Im Übrigen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger 
im Durchführungsvertrag verpflichtet. 
6.2.2. Maß der baulichen Nutzung 
Grundflächenzahl (GRZ) 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trifft Festsetzungen im Hinblick auf die maximal zuläs-
sige Grundflächenzahl. Im konkreten Planungsfall wird eine Grundflächenzahl von 1,0 festge-
setzt, die zur Realisierung des UKM-Service-Zentrums erforderlich ist.  
Geschossflächenzahl (GFZ) 
Unter Beachtung der Kombination der GRZ und der maximalen Baukörperhöhe ist die Festset-
zung einer GFZ entbehrlich. 
6.2.3. Bebaubare Flächen, Bauhöhe 
Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der Planzeichnung durch Baugrenzen festge-
setzt. Dabei erfolgt eine Festsetzung von insgesamt zwei Baufeldern. Das erste Baufeld umfasst 
dabei die Bebauung des Service-Zentrums ab der Geländeoberfläche, alle Bauteile ab der Erd-
geschossebene. Das zweite Baufeld umfasst die geplanten Untergeschosse des Service- Zent-
rums und regelt somit die Bebaubarkeit des Geländes unter der Geländeoberfläche. Hier ist eine 
im Vergleich zur Bebauung ab Geländeoberfläche größere Ausdehnung des Baukörpers vorge-
sehen, da hier ein Wirtschafts- und Ladehof unterzubringen ist, der zugleich auch vom angren-
zenden – außerhalb des Bebauungsplans gelegenen – Bauvorhabens MedForCe genutzt wird. 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, ist die Bebaubarkeit der Flä-
che möglichst exakt zu regeln, sodass die getrennte Abgrenzung von Baufeldern eine geeignete 
Methode darstellt, um dem Vorhaben und den planungsrechtlichen Vorgaben des § 12 BauGB 
gerecht zu werden. Die Baufelder spiegeln insofern das zugrunde liegende städtebauliche Kon-
zept wieder und bilden den Rahmen der möglichen Bebauung des Geländes.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 15 von 41 
Bauhöhen 
Die Festsetzung der zulässigen Höhe baulicher Anlagen erfolgt in der Planzeichnung in Form der 
maximal zulässigen Gebäudehöhe bezogen auf die verschiedenen Bauabschnitte mi t unter-
schiedlichen Höhen(-abstufungen). Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird dabei unter Be-
zugnahme auf den Meeresspiegel (Normalhöhennull –  NHN) als unterer Bezugspunkt festge-
setzt. Als Gebäudehöhe ist dabei der höchste Punkt eines Gebäudes, einschließlich Attika sowie 
untergeordneten Aufbauten und technischen Anlagen, definiert. 
Konkret bedeutet dies im Planungsfall die Festsetzung einer GH max. von 121,0 m ü. NHN (d.h. 
eine Höhe von ca. 56,0 m ab der heutigen Geländeoberfläche) für den westlichen Teil des Bau-
körpers, in dem das Hochhaus errichtet wird. Der östliche, fünfgeschossige Teil des Baukörpers 
wird demgegenüber mit einer GH max. von 91,2 m ü. NHN (d.h. eine Höhe von ca. 26,0 m über 
heutigem Geländeniveau) festgesetzt. Die zwischen den beiden Bauteilen liegenden Gebäude-
teile werden im Hinblick auf deren Höhengestaltung ebenfalls ausdifferenziert in der Planzeich-
nung festgesetzt. Der niedrigste, eingeschossige Gebäudeteil wird dabei mit einer maximalen GH 
von 71,5 m ü. NHN festgesetzt und erhält ein Geschoss. Bei dem Gebäudeteil handelt es sich 
um einen innenliegenden Gebäudeteil, der von einem dreigeschossigen Gebäudeteil mit einer 
maximal zulässigen Gebäudehöhe von 80,0 m ü. NHN umgeben ist.  Darüber hinaus wird das 
Gebäude mit einem zweigeschossigen Keller errichtet, sodass unterhalb der Geländeoberfläche 
ein Gebäudeteil mit rd. 11 m Tiefe entsteht. Bei der Ausführung der Gebäude ist zudem auf einen 
ausreichenden Überflutungsschutz achten, sodass die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses 30 cm 
über dem nächstgelegenen Kanaldeckel in der Albert-Schweitzer-Straße liegen muss. Ausnah-
men davon sind zulässig, sofern der Überflutungsschutz durch alternative Maßnahmen sicherge-
stellt wird.  
6.2.4. Stellplätze, Nebenanlagen, Ein- und Ausfahrten 
Stellplätze und Nebenanlag en sind im Bereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
nicht vorgesehen und bedürfen demnach keiner Festsetzung. Weiterhin trifft der Bebauungsplan 
für große Teile des Plangebiets Zu-  und Abfahrtsverbote, wobei davon Einsatz - und Rettungs-
fahrzeuge ausgenommen sind. 
Hintergrund der Festsetzungen ist die beabsichtigte freiraumplanerische Gestaltung und Nutzung 
der Freiräume um den zukünftigen Baukörper. Insbesondere im südwestlichen Teil des Plange-
bietes soll ein Anschluss an den dortigen Abschnitt des in Nord-Süd-Richtung durch den Univer-
sitätsbereich verlaufenden Science-Boulevard entstehen, sodass hier auch der Eingangsbereich 
des Hochhauses vorgesehen wird. Eine weitere prägende Freifläche ergibt sich südlich des Bau-
körpers in Richtung des dort angrenzenden Gebäudekomplexes MedForCe. Zwischen den Bau-
körpern ist hier ein unterirdischer Lieferhof für beide Bauvorhaben geplant. 
Das UKM ist gem. städtebaulichem Vertrag zur vorausgegangenen 2. Änderung des Bebauungs-
planes 147 verpflichtet, für den gesamten Einzugsbereich der Domagkstraße (Forschungscam-
pus, Service-Zentrum, Kliniken) ein zusätzliches Parkhaus mit rd. 350 Stellplätzen am Ring (Ser-
türner Straße (Zufahrt über neuen Kreuzungsausbau) zu realisieren, das auch zur Deckung des 
im Zusammenhang mit dem Service-Zentrum entstehenden Bedarfs dienen soll. 
Das UKM strebt an, die Domagkstraße auf Höhe des geplanten Baukörpers MedForCe abzubin-
den und die gesamte abfallende Strecke zurückzubauen. Voraussetzung dafür ist einerseits der

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 41 
Erwerb der betreffenden Flächen sowie andererseits die Entwidmung des betreffenden Teilbe-
reichs der Domagkstraße. Da die hierzu erforderlichen Flächen der Domagkstraße bislang nicht 
in Verfügungsbereitschaft des UKM stehen, können sie nicht in den Vorhaben-  und Erschlie-
ßungsplan einbezogen werden. Sie bilden mit dem 2. Bauabschnitt aber einen unmittelbar ver-
knüpften funktionalen sowie städtebaulichen Zusammenhang. Zukünftig soll im betreffenden Be-
reich ein Lieferhof entstehen, der sowohl dem neuen Service-Zentrum als auch MedForCe dient. 
Oberhalb dieses Bereichs wird eine großzügige Platzfläche ausgebildet.  
6.2.5. Aufhebung der Domagkstraße 
Wie im vorherigen Kapitel dargelegt, soll im Zuge des Bauleitplanverfahrens ein Teil der Domag-
kstraße abgebunden werden, um dort zukünftig einen unterirdischen Lieferhof für die Nutzungen 
des UKM zu etablieren. Durch die Abbindung der Domagkstraße werden künftig zwei Stichstra-
ßen entstehen. Von Norden, von der Wilhelm -Klemm-Straße aus, werden die nahegelegene 
Mensa und das Parkhaus der Universität weiterhin erschlossen. Von Süden soll die Domag-
kstraße künftig über den neu zu schaffenden Kreuzungsbereich Rishon Le Zion Ring / Sertürner 
Straße an das öffentliche Straßennetz angebunden werden. UKM plant in einem weiteren Schritt, 
die Domagkstraße als Anliegerstraße umzugestalten. Der gesamte Mitarbeiter - und Besucher-
parkverkehr soll aus der Domagkstraße herausgehalten werden. Hierfür wird UKM ein neues 
Parkhaus an der Kreuzung Sertürner Straße / Ring bauen. Dieses Konzept geht von einer Auf-
gabe der Domagkstraße als öffentliche Erschließungsstraße für den KFZ-Verkehr bei gleichzeiti-
ger Sicherung der Domagkstraße als bedeutende öffentliche Radwegeachse aus , die im Nord-
westen ebenengleich zum Knotenpunkt Coesfelder Kreuz geführt wird. 
Voraussetzung zur Abbindung der Domagkstraße und der damit einhergehenden verkehrlichen 
Umstrukturierungen ist, dass UKM die betreffenden Flächen erwirbt. Darüber hinaus ist eine Ent-
widmung der momentan für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Domagkstraße erforderlich. Zu 
beiden Aspekten laufen bereits Verhandlungen bzw. Abstimmungen mit der Stadt Münster . Um 
die zukünftige Verkehrserschließung für die Nutzungen des UKM sowie den umliegenden öffent-
lichen Verkehr sicherzustellen, sind dementsprechend die Abhängigkeiten von Entwidmungs - 
und Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.  
Die Domagkstraße als öffentliche Verkehrsfläche würde somi t im Norden bereits vor der Unter-
führung unter der Einsteinstraße enden, weil darüber hinaus außer dem UKM keine weiteren 
Anlieger existieren. Eine Wendemöglichkeit lässt sich in der vorhandenen, bauleitplanerisch ge-
sicherten öffentlichen Verkehrsfläche sc haffen. Bei einer künftigen südlichen Umwidmung der 
Domagkstraße zu einem –  ausschließlich Fußgehenden und Radfahrenden vorbehaltenden – 
Science-Boulevard kann ein Wendehammer im westlichen Anschluss an die künftige Parkhaus-
zufahrt angelegt werden.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 41 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 4: Wendemöglichkeit Nord       Abbildung 5: Wendemöglichkeit Süd 
6.2.6. Verkehrsflächen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung 
Wie im Zuge der Erläuterungen zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplanes dargelegt (siehe Ka-
pitel 2), umfasst die beabsichtigte 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147 Flächen im Eigen-
tum von UKM und der Stadt Münster. Die um das geplante Service-Zentrum herum verbleibenden 
Flächen dienen zukünftig als Fuß- und Radwegeverbindung mit Aufenthaltsfunktion und werden 
entsprechend dieser Nutzung als private Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung 
festgesetzt. Davon betroffen ist auch die bestehende Treppenanlage im nördlichen Plangebiet, 
die unmittelbar an die nördliche Plangebietsgrenze angrenzt. 
Der dem Gesamtraum der Einsteinstraße zuzuordnende gestaltete Bereich rund um die Figuren-
gruppe „Coesfelder Kreuz“ verbleibt in städtischer Hand und behält seine Festsetzung als öffent-
liche Verkehrsfläche. Darüber hinaus erfolgt die Festsetzung privater Verkehrsflächen für die Un-
terführung der Einsteinstraße für die hier vorgesehene Zufahrt zur Untergeschossebene des Ser-
vice-Zentrums.  
6.2.7. Freiflächen, Begrünung 
Ein großer Teil des Änderungsbereiches wird zukünftig bebaut oder versiegelt. Dies ergi bt sich 
einerseits aus dem geplanten Baukörper, für den ein Großteil der Fläche im Plangebiet in An-
spruch genommen wird. Andererseits werden um den Baukörper herum versiegelte Außenberei-
che für die fußläufige Erschließung des Gebäudes und die Schaffung eines repräsentativen Ein-
gangsbereichs im Südwesten zum dortigen Abschnitt des Science-Boulevards im Kontext des 
neuen Forschungscampus Ost erforderlich.  
Zentrales Motiv für die Freiflächen im Forschungscampus Ost ist unter Bezugnahme auf die Frei-
anlagenplanung die städtebauliche, historische Gesamterscheinung mit baumgeprägter Domag-
kstraße, die wieder in ihre räumliche Originalstruktur gefügt wird. Östlich der Domagkstraße ent-
steht über die Vorzonen des Forschungscampus eine platzartige Komposition, eine Balance aus 
Platz und Park, die lebendige Aufenthaltsplätze, verschiedene Ruhezonen, auch multifunktional 
nutzbare Bereiche bietet. Wasserobjekte, Kunst, Ausstattung mit vielfältigen Sitzmöglichkeiten 
prägen den Freiraum. Nach Norden und Osten hin nimmt die urbane Charakteristik zu, um das 
Service-Zentrum entst ehen deutlich städtische Plätze.  Durch das Servicezentrum mit seinem

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 41 
Hochpunkt vis a vis zum Studienlabor entsteht ein prägnantes stadträumliches Eingangstor zum 
Campus. Die Nordfassade des Gebäudes fasst den Raum südlich des Coesfelder Kreuz und 
bietet die Möglichkeit, durch die Nutzung im Erdgeschoss eine städtische, belebte Zone als öf-
fentlich genutzten Platz auszubilden.  
Dieser städtisch geprägte Platzbereich umgibt das Gebäude und streckt sich nach Osten bis zum 
Rishon-Le-Zion-Ring und zur Westseite des Servicezentrums bis nach Süden zum zentralen 
Platz, der die Gebäude StudienLabor, Servicezentrum und MedForCe vereint. Das zentrale Motiv 
dort soll ein ruhiges, kreisrundes Wasserbecken mit umlaufender Sitzkante, ein „Himmelsspiegel“ 
werden, ergänzt dur ch weitere Bänke und locker in Gruppen angeordnete Sitzobjekte. In der 
nördlichen Platzfläche und nach Osten hin sind an den Platzrändern Fahrradstellplätze für insge-
samt rund 450 Fahrräder vorgesehen.  Die gesamten Platz- und Radfahrwegflächen westlich der 
Domagkstraße bis zum StudienLabor sollen bereits mit dem 1. Bauabschnitt verwirklicht werden. 
Ziel ist es, alle erhaltenswerten Bäume zu schützen und in die Planung zu integrieren. Die Baum-
gruppen werden umgeben mit kreisrunden Rasenflächen, die wie Intarsien in der Belagsfläche 
liegen. Einzelbäume werden in Baumscheiben gesetzt. 
Die Freiflächen des Service-Zentrums werden gemäß Freiflächengestaltungsplan zum Durchfüh-
rungsvertrag gestaltet. 
Das betreffende Gelände des Bauvorhabens wies in der Vergangenhei t Bewuchs auf , der im 
Zuge der Bauarbeiten für das angrenzende Bauvorhaben MedForCe/BBIM mittlerweile entfallen 
ist. Nach Auffassung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW handelte es sich bei der bewach-
senen Fläche um eine Fläche mit Waldeigenschaft, wonach nunmehr ein Forstausgleichserfor-
dernis bestünde. Bei dem Bewuchs handelte es sich um über die Jahre und auf Grund mangeln-
der regelmäßiger Pflege aufgetretene Vegetation, sodass die Fläche gemäß § 43 Landesforstge-
setz auch in der Vergangenheit bereits bebaubar war. Der Tatbestand einer Waldumwandlung 
und ein damit verbundenes Forstausgleichserfordernis ergibt sich somit entgegen der Auffassung 
des Landesbetriebs nicht. Ein Erhalt der Vegetation wäre im Grundsatz wünschenswert, ist je-
doch auf Grund der geplanten planerischen Zielstellungen für das betreffende Plangebiet nicht in 
die Planung integrierbar.  
6.2.8. Baugestaltung 
Die äußere Gestaltung des neuen Baukörpers des Service-Zentrums beruht auf dem Entwurf des 
Architekten und ist in der Planzeichnung als entsprechender Aufdruck enthalten. Für sie hat der 
Gestaltungsbeirat seine Zustimmung erteilt. Die Verankerung in Planzeichnung und Durchfüh-
rungsvertrag sichert, dass tatsächlich diese Gestalt realisiert wird und das Gesicht des Vorhabens 
prägt. Somit wird eine ausreichende Verbindlichkeit zur beabsichtigten Baugestaltung geschaf-
fen. Auch die Fortführung als 2. Bauabschnitt wird perspektivisch in der Planzeichnung verankert. 
6.2.9 Dachbegrünung 
Da die Dachflächen der geplanten Bebauung als Flachdächer ausgebildet werden, eignen sich 
diese zur Anlage einer Dachbegrünung. Der erste Bauabschnitt steht dafür nicht zur Verfügung, 
da hier bereits technische Einrichtungen hinter einer fortgeführten Fassadenverkleidung vorge-
sehen sind, was auch im Vorhaben- und Erschließungsplan entsprechend verankert ist. Für die 
Dachflächen des 2. Bauabschnitts wird hingegen eine allgemeine Zulässigkeit von Dachbegrü-
nungen festgesetzt, gleiches gilt für die Errichtung von Photovoltaikanlagen.

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6.2.10 Werbeanlagen 
Die Aufnahme von Festsetzungen zu Werbeanlagen dient dazu, die architektonische Gestaltung 
nicht zu beeinträchtigen sowie Fernwirkungen zu vermeiden. Grundsätzliche Absicht hinsichtlich 
der Werbeanlagen ist dabei, die Werbeanlagen im Bereich des Hochhauses im Westen und des 
fünfgeschossigen Gebäudeteils im Osten auf je eine Werbeanlage (Logo) des Hauptnutzers UKM 
zu beschränken. Darüber hinaus sind Werbeanlagen der weiteren Nutzer (Einzelhandel, Gastro-
nomie, Dienstleistungen) lediglich in der Erdgeschosszone vorzusehen, da diese auch dort  an-
gesiedelt werden. Konkrete Vorgaben zu Werbeanlagen werden zudem im Durchführungsvertrag 
geregelt. 
6.3. Checkliste Hochhaus 
Im Rahmen des Bauvorhabens soll der westliche Teil des Service- Zentrums als Hochhausbau 
mit einer maximalen Gebäudehöhe von 56 m über dem Geländeniveau realisiert werden. Vom 
Service-Zentrum geht somit zukünftig eine hohe standortprägende Wirkung und Strahlkraft über 
das unmittelbare Umfeld hinaus aus. Vor diesem Hintergrund ist die Prüfung von Standortkriterien 
gemäß Ratsbeschluss der Stadt Münster erforderlich, was zum Ziel hat, die Auswirkungen des 
Bauvorhabens auf das Stadtbild und entsprechende Sensibilitäten zu beurteilen. Zusammenfas-
send kann festgehalten werden, dass das beabsichtigte Bauvorhaben am betreffenden Standort 
unter Bez ugnahme auf die Standortprüfkriterien sinnvoll und realisierbar ist. Der ausführliche 
Hochhauscheck ist ebenfalls Bestandteil der Verfahrensunterlagen. In diesem Rahmen wurden 
auch die planungsbedingten Auswirkungen auf die Fachbelange Verschattung und Wind betrach-
tet und abgehandelt. In der Zusammenschau ergeben sich im Hinblick auf die Auswirkungen des 
Vorhabens auf den Fachbelang Verschattung keine wesentlichen negativen Auswirkungen. Hin-
sichtlich des Belangs Wind wird es zwar zukünftig zu stärkeren Windströmungen im Bereich der 
Straßenunterführung der Domagkstraße unter der Einsteinstraße geben, diesem Sachverhalt 
wird durch die Planumsetzung allerdings positiv begegnet, da die Domagkstraße zukünftig abge-
bunden wird und somit nicht mehr für öffentliche Verkehre zur Verfügung steht. In diesem Bereich 
befindet sich zukünftig der Wirtschafts - und Lieferhof des Vorhabens, sodass hier lediglich vor-
habenbezogene Anlieferungsverkehre erfolgen werden. 
6.4. Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Im Norden des Plangebietes liegt –  benachbart zur Unterführung unter der Einsteinstraße –  ein 
Pumpwerk des städtischen Tiefbauamtes. Sein Verbleib vor Ort ist nicht disponibel, sodass es in 
der Planzeichnung der Untergeschoss-Ebene entsprechend abgegrenzt und mit der Festsetzung 
„Ver- und Entsorgungsanlagen“ versehen wird.  
6.5. Überflutungsschutz 
Wegen der bundesweit einmaligen Starkregenereignisse im Juli 2014 ist stadtgebietsweit ein 
Klimaanpassungskonzept erstellt worden. In ihm wird der Bereich der Unterführung unter der  
Einsteinstraße als bei Extrem-Regen potentiell überflutet dargestellt, was es im Zuge der Reali-
sierung des Forschungscampus Ost des UKM zu berücksichtigen gilt. Die in Rede stehende Be-
bauungsplanänderung wurde daher von einem Ingenieurbüro begleitet, das die erforderlichen 
Berechnungen zur Entwässerung durchführte und auf dieser Grundlage die erforderlichen Maß-
nahmen im Hinblick auf die Sicherstellung der Entwässerung einschließlich Überflutungsschutz 
ableitete.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
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1. Bauabschnitt: 
Im ersten Bauabschnitt werden die Studienlabore, das Versorgungszentrum II, das Service-Zent-
rum, der Andienungshof (nur funktionell) und die Außenanlagen westlich der Domagkstraße  er-
richtet. Die Entwässerung der Studienlabore erfolgt über Fallrohre in die Freispiegelkanalisation. 
Durch eine extensive Dachbegrünung wird der Oberflächenabfluss reduziert. Die Oberkante des 
Fertigfußbodens von 65,60 m ü. NHN gewährleistet Schutz bei vermehrten Regenfällen. Für das 
Versorgungszentrum II ist kein gesondertes Entwässerungskonzept erforderlich, da es sich dabei 
um einen unterirdischen Baukörper handelt. Während beim Service-Zentrum das Niederschlags-
wasser über Fallrohre in die Regenwasserkanalisation abgeleitet wird, erfolgt die Entwässerung 
des Andienungshofs über ein Pumpwerk, welches das Wasser in den Staukanal pumpt. Da es 
sich bei den Außenanlagen teilweise um Grünflächen handelt, erfolgt die Entwässerung dort über 
Punkt- bzw. Linienentwässerungseinrichtungen. 
Der Überflutungsschutz in Bauabschnitt 1 betrifft auch das sog. Coesfelder Kreuz und die Unter-
führung. Im Bereich des Coesfelder Kreuzes wird die geplante Freispiegelkanalisation mit einem 
Notüberlauf mit der Senke im Lindenpark verbunden. Auch zwischen den Studienlaboren und 
dem Service-Zentrum ist eine Senke geplant. Auf der Nordseite des Coesfelder Kreuzes entsteht 
zudem ein oberirdischer Notüberlauf, welcher an einen vorhandenen Schacht angeschlossen 
wird. Bei einem eintretendem 30- jährigen Regenereignis kann somit das Regenwasser in den 
Senken gesammelt und durch die Notüberläufe weggeleitet werden. 
Um eine Überflutung der Unterführung bei Starkregen zu verhindern, ist diese, sowie die Rampe 
an der Süd- und Nordseite der Domagkstraße, an ein Pumpwerk angeschlossen. Mit einem Über-
lauf von Niederschlagswasser von der überführten Einsteinstraße ist bei einem Starkregenereig-
nis aufgrund des vorgehaltenen Rückstauvolumens nicht zu rechnen. Die Unterführung ist somit 
vor einer Überflutung geschützt. 
2. Bauabschnitt: 
Im zweiten Bauabschnitt wird das Service-Zentrum um einen gestaffelten Flachbau östlich an-
grenzend an das Hochhaus aus Bauabschnitt 1 ergänzt. Die Entwässerung des  Service-Zent-
rums kann nicht vollständig durch die Kanalisation in der Albert-Schweitzer-Straße erfolgen, wes-
halb der Staukanal des Bauvorhabens MedForCe und die parallel verlaufende Schmutzwasser-
kanalisation verlängert werden sollen. Das Niederschlagswasser des Andienungshofs wird den 
beiden Pumpwerken zugeführt. 
Gemäß den Vorgaben des Tiefbauamts wird im Rahmen des Bebauungsplans zur Sicherstellung 
eines ausreichenden Überflutungsschutzes zudem die zulässige Höhe des Erdgeschossfußbo-
dens festgesetzt (siehe dazu auch Kapitel 6.2.3).  
6.6. Immissionsschutz 
(Noch in Bearbeitung) 
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurde ein schalltechnisches Gutachten (vgl. TÜV Nord 2021) 
erarbeitet, das die vorhabenbedingten Auswirkungen auf das Umfeld sowie die umfeldbezogenen 
Auswirkungen auf das Plangebiet untersucht und bewertet.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
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Lärm durch Straßenverkehr 
Als wesentlicher Einflussfaktor im Hinblick auf die schalltechnische Situation am Planstandort 
ergibt sich lagebedingt der Verkehrslärm der angrenzenden Straßen. Grundlage zur schalltech-
nischen Beurteilung sind dabei die durch das ebenfalls im Zuge des Bau leitplanverfahrens be-
auftragte Verkehrsgutachterbüro (vgl. NTS 2021) ermittelten heutigen Verkehrsmengen und 
Prognosezahlen für die zukünftige Verkehrsentwicklung. Unter Bezugnahme auf die gesetzlichen 
Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Orientierungs- und Grenzwerte und die beabsichtigte Pla-
nung wurde untersucht, welche schalltechnischen Einwirkungen des Verkehrslärms für das Plan-
vorhaben zu erwarten sind und inwiefern aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen erforder-
lich werden. Zur Abschätzung des denk baren Nutzens aktiver Schallschutzmaßnahmen wurde 
eine 5 Meter hohe Schallschutzwand entlang der Straßen versuchsweise ermittelt . Im Ergebnis 
würden damit lediglich im Erdgeschoss des geplanten Baukörpers relevante Pegelminderungen 
erreicht, sodass aktive Schallschutzmaßnahmen keinen ausreichenden Nutzen entfalten würden 
und zudem wegen der starken Trennwirkung die gewünschte Öffnung für Passanten konterkariert 
würde. Die gestalterischen Nachteile wären offenkundig.  Insofern ist für das in Rede stehende 
Vorhaben stattdessen ein ausreichender Schallschutz durch passive Schallschutzmaßnahmen 
sicherzustellen (vgl. TÜV Nord 2021, S. 11 ff.). Für das Planvorhaben bedeutet dies, dass im 
Bebauungsplan die erforderlichen, einzuhaltenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von 
Außenbauteilen festgesetzt werden.  
Pegelerhöhung an der benachbarten Bebauung 
In Folge der Umsetzung des Planvorhabens kommt es zu Reflexionen der Straßenverkehrsge-
räusche an den benachbarten Gebäuden mit Wohnnutzung. Eine mehrgeschossige Bebaubar-
keit mit entsprechenden Reflexionen ist bereits seit langem aufgrund des Ursprungsbebauungs-
plans Nr. 147 zulässig. Im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung wurden im Schallgutachten daher 
auch die nächstgelegenen Wohngebäude (Rottendorffweg Hausnummern 41, 58 und 59) in die 
Untersuchungen einbezogen und schalltechnisch bewertet. Schalltechnisch sensible Nutzungen 
sind im nördlichen, westlichen und südlichen Umfeld nicht vorhanden. Die im Gutachten ermittel-
ten Werte, zeigen, dass es Folge der Planumsetzung nicht zu Pegelerhöhungen durch reflektie-
rende Straßenverkehrsgeräusche an den umliegenden, nächstgelegenen Wohngebäuden  
kommt. 
Lärm durch Gewerbelärm 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurden auch die mit dem Betrieb des geplan-
ten Service-Zentrums einhergehenden gewerblichen Schallemissionen betrachtet. Diese teilen 
sich in unterschiedliche Emissionsquellen auf und umfassen technische Anlagen , den Wirt-
schaftshof im Untergeschoss sowie die Gewerbenutzungen im Erdgeschoss (Einzelhandel und 
Gastronomie). Als technische Anlagen sind die geplanten Lüftungs- und Klimaeinrichtungen auf 
dem Dach des Service-Zentrums relevant. Zudem wird ein Blockheizkraftwerk in die Energiezent-
rale des Service-Zentrums integriert. Der maßgebliche Immissionspunkt außerhalb des Plange-
bietes ist wieder die Wohnbebauung am Rottendorffweg (vgl. TÜV Nord 2021, S. 18 ff.). Die dafür 
heranzuziehenden und einzuhaltenden Immissionsrichtwerte für reine Wohngebiete von 50 dB(A) 
für den Tages- und 35 dB(A) für den Nachtzeitraum werden im Hinblick auf die von den techni-
schen Anlagen ausgehenden Geräusche im Ergebnis nicht überschritten (vgl. TÜV Nord 2021, 
S. 22).

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 22 von 41 
In Bezug auf den mit dem Wirtschaftshof verbundenen Lärm ergeben sich als relevante Ge-
räuschquellen PKW- und LKW-Bewegungen, die damit verbundenen Ladetätigkeiten, Container-
bewegungen, ein Cafeteriabetrieb sowie die technischen Anlagen von MedForCe/BBIM. Auch 
diesbezüglich galt es, die schalltechnischen Auswirkungen auf die nächstgelegene Wohnbebau-
ung am Rottendorffweg zu bewerten. Da der Wirtschaftshof lediglich im Tageszeitraum im Betrieb 
ist, ist hier der Immissionsrichtwert von 50 dB(A) einzuhalten, was auch an beiden Immissions-
punkten am Rottendorffweg der Fall ist. In der Zusammenschau werden die relevanten Immissi-
onsrichtwerte sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum eingehalten, sodass der mit dem Ser-
vice-Zentrum einhergehende gewerbliche Lärm nicht zu Konflikten mit den Umfeldnutzungen 
führt.  
Ergebnis der Schalluntersuchung 
Im Ergebnis ist das in Rede stehende Bauvorhaben aus schallimmissionsschutzrechtlicher Sicht 
realisierbar. Zum Schutz der Nutzungen im Service-Zentrum vor dem Verkehrslärm der angren-
zenden Straßen sind im Hinblick auf die Außenbauteile Schalldämmmaße nach DIN 4109 einzu-
halten, die dafür im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt sind. 
6.7. Altlasten / Altstandorte 
Im Bereich der Grundstücke Gemarkung Münster, Flur 36, Flurstücke 73, 74 und Gemarkung 
Münster, Flur 37, Flurstücke 499, 503, 623, 625, 626, 576, 529, 527, 526, 621, 585, 530, 586, 
475, 476, 479, 635 befindet sich die im städtischen Altlasten-  / Verdachtsflächenkataster ver -
zeichnete Fläche Nummer 516. 
Hierbei handelt es sich um eine Altablagerung / Verfüllung. Bei orientierenden Bodenuntersu-
chungen aus dem Jahr 2017 zeigten sich Auffüllungen aus Boden / Bauschutt mit Anteilen an 
Betonbruch, Ziegelbruch, Schlacke und Glas bis 3,70 m unter Geländeoberkante. Die Analysen 
der Bodenproben zeigten Verunreinigungen mit PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasser-
stoffe). 
Im Rahmen der seinerzeit durchgeführten 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 wurde die 
betreffende Fläche entsprechend gekennzeichnet, was auch im Zuge der in Rede stehenden 3. 
entsprechend Änderung erfolgt. Darüber hinaus hieß es in dem Kontext, dass die gegebenenfalls 
erforderlichen technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen in den nachfolgenden Bau-
genehmigungsverfahren für den Einzelfall festzulegen sind. Bereits mit dem seinerzeitigen Kennt-
nisstand war sichergestellt, dass die festgestellten Bodenverunreinigungen handhabbar sind, so-
dass auch im Hinblick auf die beabsichtigte 3. Änderung des Bebauungsplans keine Altlastenbe-
lange der Planumsetzung entgegenstehen. 
6.8. Denkmalschutz / Archäologie 
Im Hinblick auf die Themen Denkmalschutz und Archäologie werden die bis herigen Ausführun-
gen aus der Begründung zur rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147 über-
nommen. 
Auch wenn an den eigentlichen, unter Denkmalschutz stehenden repräsentativen Klinikgebäuden 
keine Veränderungen vorgesehen sind, beanspruchen sie einen Umgebungsschutz. Daher sind 
für den Umbau der Domagkstraße sowie für die künftigen Neubauten denkmalrechtliche Erlaub-
nisse erforderlich. Ebenfalls unter Denkmalschutz steht der Bildstock „Coesfelder Kreuz“, der

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 41 
1976 im Zusammenhang mit dem Straßenbau um etwa 50,0 m Richtung Südosten an seinen 
heutigen Standort versetzt wurde. 
Hinsichtlich der westlich gelegenen denkmalgeschützten Lukaskirche ist festzustellen, dass auf 
Grund des deutlichen Abstands keine erdrückende Wirkung des Hochhauses auf sie ausgeht. 
Die unter Denkmalschutz stehenden Anlagen sind in der Planzeichnung nachrichtlich übernom-
men. 
Seitens der Bodendenkmalpflege ist darauf hingewiesen worden, dass sich die geplante Maß-
nahme im Bereich des Coesfelder Kreuzes zugleich im Randbereich einer Schanze aus dem 
siebenjährigen Krieg befindet, die ein vermutetes Bodendenkmal gem. § 2 DSchG ist. Daher sind 
sämtliche Erdarbeiten, die dort im Rahmen des Bauvorhabens anstehen, archäologisch zu be-
gleiten. Für die sonstigen Bereiche gilt der allgemein übliche Hinweis, dass Funde der Unteren 
Denkmalbehörde bzw. dem LWL zu melden sind. 
6.9. Verkehrliche Auswirkungen 
(Noch in Bearbeitung) 
Zur Ermittlung und Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen des in Rede stehenden Vorha-
bens wurde ebenfalls ein Fachgutachten erarbeitet (vgl. NTS 2021). Methodisch erfolgt die Be-
wertung auf Grundlage des sogenannten Analyse-Null-Falls, der die heutige Verkehrssituation im 
Untersuchungsraum darstellt. Nach Ermittlung des vorhabenbedingten Neuverkehrs erfolgt die 
Ermittlung des sogenannte Prognose- Plan-Falls, der die zukünftig zu erwartende Verkehrsent-
wicklung unter Bezugnahme auf die verkehrlichen Auswirkungen des in Rede stehenden Bauvor-
habens abbildet. Die Prognose erfolgt dabei in beiden Fällen für das Bezugsjahr 2035. Anschlie-
ßend erfolgt eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit der relevanten Knotenpunkte im Untersu-
chungsraum. 
Analyse-Null-Fall 
Der Analyse-Null-Fall bildet die heutige Verkehrssituation im betreffenden Untersuchungsraum 
ab. Die Basis zur Ermittlung bildet zum einen ein vorliegendes Verkehrsmodell aus dem Jahr 
2018 bzw. 2019, welches im Zuge einer Verkehrsuntersuchung zu den bereits in Realisierung 
befindlichen Bauvorhaben „Studienlabore“ und „MedForCe/BBIM“ im Forschungscampus Ost er-
stellt wurde. Zum anderen erfolgte im Oktober 2021 eine Erhebung der Verkehrsdaten am Quer-
schnitt Domagkstraße sowie der Radverkehrsbeziehungen am Knotenpunkt Coesfelder Kreuz. 
Im Status Quo kommt es nach Ermittlung der Gutachter am Querschnitt Domagkstraße zu einer 
durchschnittlichen täglichen Kfz-Verkehrsstärke von 1.300 Kfz-Fahrten / 24 h bei einem Schwer-
lastverkehrsanteil von 3,9 %. Die Hochrechnung der täglichen Verkehrsstärke des Radverkehrs 
liegt bei 1.500 Radfahrten / 24 h. A m Knotenpunkt Coesfelder Kreuz zu einer PKW-
Verkehrsbelastung von 1.337 Kfz/h in der morgendlichen Spitzenstunde. In der Abendspitzen-
stunde liegt die Belastung bei 1.409 Kfz/h. In Bezug auf den Radverkehr kommt es am Knoten-
punkt zu 857 Radfahrenden in der Morgenspitze und 721 Radfahrenden in der Abendspitze.  
Darüber hinaus ist hinsichtlich des Analyse-Null-Falls darauf hinzuweisen, dass die frühere Quer-
spange zwischen Ring und Domagkstraße bereits überbaut ist und somit die Mensa und das 
Universitätsparkhaus wegen der noch ausstehenden neuen Anbindung auf Höhe der Sertürner

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 24 von 41 
Straße bereits heute nicht von Süden angebunden sind. Verkehrliche Probleme sind aus diesem 
Sachverhalt bislang nicht entstanden. 
Prognose-Null-Fall 
Der Prognose-Null-Fall bildet die allgemeine Verkehrsentwicklung in der Zukunft, ohne die vor-
habenbedingten Auswirkungen auf den Verkehr, ab und differenziert in Pkw- und Schwerlastver-
kehr. Grundlage dafür bilden unter anderem die Bevölkerungsvorausberechungen des Landes-
betriebs Information und Technik NRW (IT.NRW ) und die Bestrebungen der Stadt Münster im 
Hinblick auf die Verkehrswende hin zu klimafreundlicher Fortbewegung. Ebenso fließen Verän-
derungen im Nahbereich mit ein. Dazu gehört zum einen die Umsetzung der Maßnahmen des 
„Masterplans Zukunftsmedizin Münster“, zu denen auch die Ausbildung des Forschungscampus 
Ost mit den darin befindlichen Bauvorhaben „Studienlabore“, „MedForCe/BBIM“ sowie dem in 
Rede stehenden Service-Zentrum gehört. Zum anderen wird es in Zukunft zu Veränderungen im 
Verkehrsnetz kommen, die einen Wegfall des jetzigen Knotenpunkts Domagkstraße / Rishon-Le-
Zion-Ring im Bereich des in Umsetzung befindlichen Bauvorhabens „MedForCe/BBIM“ sowie ei-
nen Vollausbau des Knotenpunkts Domagkstraße / Rishon- Le-Zion-Ring gegenüber der Sertür-
nerstraße umfassen. Schließlich werden im Prognose -Null-Fall auch Veränderungen im ruhen-
den Verkehr im Untersuchungsraum berücksichtigt. Dabei handelt es sich um eine Reduktion des 
Parkens im Straßenraum der Domagkstraße im Abschnitt zwischen Augenklinik und dem südli-
chem Ausbauende an der Waldeyer Straße, den Wegfall der bisherigen Parkmöglichkeiten im 
Standortbereich Service-Zentrum / MedForCe/BBIM, den Neubau eines Parkhauses südlich des 
verlegten Knotenpunkts Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring sowie um Maßnahmen der Park-
raumbewirtschaftung und zur Förderung des Umweltverbunds (vgl. NTS 2021, S. 9). 
Vorhabenbedingter Neuverkehr 
Grundlage des Prognose- Plan-Falls ist die Ermittlung des mit dem Vorhaben einhergehenden 
Neuverkehrs. Das Service- Zentrum dient vor allem zur Konsolidierung  von Büroarbeitsplätzen 
der Beschäftigten des UKM, sodass es in dieser Hinsicht nicht zu Neuverkehren kommt. Diese 
ergeben sich durch die geplanten Nutzungen im Erdgeschoss, da hier gewerbliche Flächen vor-
gesehen sind. Es handelt sich dabei um kleinflächige Einzelhandelsangebote sowie weitere ge-
werblich genutzte Flächen, zum Beispiel für gastronomische Angebote. Die Hauptzielgruppe der 
Erdgeschossnutzungen umfasst dabei vor allem die Beschäftigten und Besucher des Uniklini-
kums und der Universität. Die besagten Einzelhandelsflächen dienen dabei vorrangig zur Versor-
gung der Beschäftigten in der Mittagspause und für kleinere Besorgungen, nicht jedoch für den 
wöchentlichen Großeinkauf. Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens ist insofern festzu-
halten, dass trotz des markanten und bedeutsamen Bauvorhabens des UKM ein verhältnismäßig 
kleiner Anteil an Neuverkehr generiert wird. 
Prognose-Plan-Fall 
Im Prognose-Plan-Fall wird die zukünftige allgemeine Verkehrsentwicklung mit dem vorhabenbe-
dingten Neuverkehr vereint, zudem werden die oben genannten Veränderungen mitberücksich-
tigt. Im Ergebnis fasst der Gutachter für den Prognose-Plan-Fall zusammen: 
„Infolge der signalisierten Vollanbindung des Knotenpunktes Domagkstraße / Rishon- Le-Zion-
Ring gegenüber der Sertürnerstraße ist zukünftig das Abbiegen in jede Fahrtrichtung möglich. Im

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 25 von 41 
Bestand war bisher lediglich die Abbiegebeziehung rechts rein, rechts raus möglich. In Kombina-
tion mit der Abbindung der Domagkstraße im Bereich der Unterführung der Einsteinstraße wird 
die Verkehrsmenge im Querschnitt des Rishon- Le-Zion-Rings von 27.500 Kfz / 24 h auf bis zu 
28.700 Kfz / 24 h ansteigen. Für die Domagkstraße südlich der Einsteinstraße bedeutet dies, 
dass hier zukünftig mit einer durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsstärk e von rund 2.000 
Kfz / 24 h zu rechnen ist. In Richtung zukünftigem Servicezentrum wird nahezu keine Verkehrs-
belastung mehr nachzuweisen sein. Ausnahmen bilden hier sicherlich die Lieferverkehre für das 
neue Gebäude selbst. Die übrigen Verkehrsverlagerungseffekte, die abseits des Stadtringes ent-
stehen, liegen zum Großteil bei einer Erhöhung oder Reduzierung von rund 100 Kfz / 24 h im 
Querschnitt.“ (NTS 2021, S. 16 f.). 
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte 
Mit den ermittelten Zahlen können im nächsten Schritt Aussagen zur Leistungsfähigkeit der rele-
vanten Knotenpunkte getroffen werden. Diese drückt sich durch die sogenannte Qualität des Ver-
kehrsablaufs (QSV) aus, die nach dem „Handbuch für die Vermessung von Straßenverkehrsan-
lagen“ in den Qualitätsstufen A bis E angegeben wird. A stellt dabei die höchstmögliche Quali-
tätsstufe dar und E die niedrigste. Als allgemeine Zielvorgabe sollten Knotenpunkte die Stufe D 
(ausreichende Leistungsfähigkeit) erreichen. Die QSV des gesamten Knotenpunktes wird dabei 
maßgeblich von den QSV der einzelnen Verkehrsströme des Knotenpunkts beeinflusst. Insofern 
kann ein im Grundsatz gut funktionierender Knotenpunkt bereits durch einen einzelnen weniger 
leistungsfähigen Verkehrsstrom in eine geringere Qualitätsstufe fallen.  
Im Hinblick auf das in Rede stehende Planvorhaben, kommt es in Folge der zukünftigen allge-
meinen Verkehrsentwicklung sowie in Folge der Planumsetzung an den relevanten Knotenpunk-
ten nicht zu negativen Veränderungen der Qualität des Verkehrsablaufs. Für einen Knotenpunkt 
(Rishon-Le-Zion-Ring / Einsteinstraße / Orléansring) ergibt sich im Prognose-Null-Fall sogar eine 
Verbesserung der Qualitätsstufe von E auf D. Im Prognose-Plan-Fall, also unter Berücksichtigung 
der verkehrlichen Auswirkungen des in Rede stehenden Bauvorhabens, weist die QSV des vor-
genannten Knotenpunkts in der Morgenspitzenstunde hingegen wieder die Stufe E auf. Dies ist 
in der Gesamtschau allerdings zu relativieren, da wie oben dargelegt, in diesem Fall lediglich ein 
einzelner Verkehrsstrom eine geringere Leistungsfähigkeit aufweist als die anderen Einzelströme 
und zudem keine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Verkehrssituation entsteht.  
In der Zusammenschau kommt die Verkehrsuntersuchung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben 
unter Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ohne Bedenken umgesetzt werden kann. 
6.10. Nachweis der Einzelhandelsverträglichkeit 
Im Service-Zentrum sind unter anderem auch Flächen für Einzelhandel vorgesehen, die zur Aus-
bildung einer belebten Erdgeschosszone beitragen sollen. Im Kontext des Bauleitplanverfahrens 
galt es daher  auch, die möglichen absatzwirtschaftlichen sowie städtebaulichen Auswirkungen 
der geplanten Einzelhandelsansiedlung zu untersuchen. Ziel dessen war es, die Verträglichkeit 
der geplanten Einzelhandelsnutzungen mit den Vorgaben der Landes -, Regional- und Kommu-
nalplanung nachzuweisen. 
In Bezug auf die konkreten Einzelhandelsangebote im Service- Zentrum sind ein Biomarkt, ein 
City-Supermarkt, ein Unverpackt-Laden, eine Bäckerei mit Cafébereich und ein Fahrradgeschäft

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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Begründung zum Entwurf / Seite 26 von 41 
geplant. Es galt insofern, die betreffenden Sortimentsgruppen zu untersuchen und deren Ausprä-
gung im Bestand zu ermitteln, um möglichen Auswirkungen der geplanten Ansiedlungen auf die 
diese zu identifizieren. Im untersuchten Einzugsbereich des Vorhabens befinden sich zum Zeit-
punkt der Untersuchung fünf Lebensmitteldiscountmärkte, sechs Lebensmittelsupermärkte und 
sieben Fahrradfachgeschäfte. Die derzeitige Verkaufsflächenausstattung im Nahrungs- und Ge-
nussmittelsortiment wird dabei als unterdurchschnittlich eingeschätzt, sodass das geplante Vor-
haben einen Beitrag zur besseren Versorgung im betreffenden Sortimentsbereich im Einzugsge-
biet leisten kann. Die Versorgung im Fahrradsortiment wird als durchschnittlich eingeschätzt. 
Insgesamt sind von dem Vorhaben im Sortiment der Nahrungs - und Genussmittel keine negati-
ven Auswirkungen auf die angrenzenden zentralen Versorgungsbereich zu erwarten. Es besteht 
außerdem eine Übereinstimmung mit den Entwicklungsleitsätzen des Einzelhandelskonzepts der 
Stadt Münster. Die Ansiedlung eines Fahrradgeschäfts widerspricht im Grundsatz den Entwick-
lungsleitsätzen des kommunalen Einzelhandelskonzepts , da im Stadtteil Sentrup jedoch keine 
reinen Fahrradgeschäfte angesiedelt sind, kann der Bau des Geschäfts das Angebot in dem Be-
reich optimieren und das vorhandene Angebot ergänzen. Als Prämisse wird lediglich die Redu-
zierung der bislang geplanten Verkaufsfläche festgehalten, was im Zuge der Entwurfserarbeitung 
der Bebauungsplanänderung auch so berücksichtigt wurde.  
Das Vorhaben entspricht im Ergebnis den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans 
für das Land Nordrhein-Westfalen. 
Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung wurde seitens Industrie- und Handelskammer auf 
einen in Planung befindlichen Lebensmitteldiscountmarkt der Fa. LIDL hingewiesen, dessen Aus-
wirkungen sich noch nicht auf die schützenswerten Bereiche (u. a. Gievenbeck-Mitte) eingestellt 
haben, jedoch nach Realisierung ebenfalls Auswirkungen auf die anderen Einzelhandelsange-
bote im Umfeld haben werden. Im Hinblick auf das in Rede stehende Service- Zentrum und die 
damit verbundenen Einzelhandelsnutzungen stellt der Sachverhalt keinen Konflikt dar , da die 
Nutzungen im Service- Zentrum zwar im Grundsatz eine Bedeutung für die unmittelbare Woh-
numfeldversorgung haben, im Besonderen jedoch die Beschäftigten und Besucher des Service-
Zentrums bzw. des neuen Forschungscampus Ost damit angesprochen werden. Insofern beste-
hen unterschiedliche Versorgungsgebiete und -funktionen, auch unter Berücksichtigung der An-
siedlung des besagten Lebensmitteldiscountmarktes. 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltprotokoll 
Für die in Rede stehende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 wird in Form eines vorha-
benbezogenen Bebauungsplans das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 
§§ 12 u. 13a BauGB gewählt. Mit Bezugnahme auf die Ausführungen zum Verfahren (siehe dazu 
Kapitel 3.3) kann demnach im konkreten Planungsfall auf die Durchführung einer vollumfängli-
chen Umweltprüfung mit anschließender Dokumentation in Form eines Umweltberichts als sepa-
ratem Teil B dieser Begründung verzichtet werden.  
Die Auswirkungen der beabsichtigten Planung auf die Umwelt werden stattdessen im Zuge eines 
Umweltprotokolls bezogen auf die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zu berücksichtigenden Schutz-
güter und Umweltbelange geprüft und bewertet.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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Begründung zum Entwurf / Seite 27 von 41 
7.1. Mensch 
Nutzungsstruktur und Umfeldeinbettung 
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Stadtgebiet von Münster, im Stadtteil Sentrup. Insge-
samt bildet das Plangebiet im Norden, Westen und Osten einen klar abgegrenzten, von größeren 
Verkehrsachsen umgebenen Bereich. Durch das Plangebiet zieht sich die in Nord-Süd-Richtung 
verlaufende Domagkstraße, welche die nördlich gelegene Straße Coesfelder Kreuz mit einer Un-
terführung kreuzt. Die Flächen wurden bislang vorrangig als untergeordnete Parkplatzfläche ge-
nutzt, die insbesondere im Nordwesten von Gehölzstrukturen zum angrenzenden Verkehrsraum 
abgegrenzt wurde. Mittlerweile befindet sich auf dem Gelände eine Baustelle, Gebäude sind nicht 
vorzufinden. Die Umgebung des Plangebietes wird visuell vor allem durch die südlich gelegenen 
Baustrukturen des Universitätsklinikums Münster geprägt. Südwestlich des Änderungsbereichs 
hat der Lindenpark - angrenzend an die Gebäude der Pathologie und der Psychiatrie – mit seiner 
doppelreihigen Baum-Einfassung einen hohen Gestaltwert. Östlich bzw. nordöstlich der Domag-
kstraße finden sich sechs nord -süd-gestreckte zweigeschossige Satteldachgebäude aus den 
60er-Jahren, die aufgelockert zeilenartig angeordnet sind. Darüber hinaus ist das Plangebiet um-
geben von mehrspurigen Verkehrsachsen, die keine besondere städtebauliche Prägung auf den 
Standort entfalten. 
Erholungsfunktion  
Aufgrund der bisherigen Nutzung als Parkplatz, der relativ kleinen Grünfläche im nordwestlichen 
Plangebiet sowie durch die an drei Seiten angrenzenden Hauptverkehrsstraßen besteht keine 
besondere Erholungsfunktion im Plangebiet. Gemäß der  Grünordnung der Stadt Münster sind 
keine wesentlich prägenden Grünstrukturen im Plangebiet oder  angrenzend an dieses vorhan-
den. Jedoch stellt das Coesfelder Kreuz den Bestandteil einer Grünverbindung, ausgehend vom 
Schlossgarten, entlang des Coesfelder Kreuzes und die Von-Esmarch-Straße in Richtung Appel-
breistiege (Gievenbeck) dar, die als wichtiges funktionales Vernetzungsinstrument dient. Zielorte 
für Erholungssuchende oder Bereiche mit besonderer Aufenthaltsqualität sind im Umfeld ab ei-
nem Umkreis von rd. 400 m vorzufinden. Darunter fällt in östlicher Richtung der Botanische Gar-
ten sowie der Schlossgarten von Münster, in südlicher Richtung der Sportpark Sentruper Höhe  
sowie in südöstlicher Richtung der Aasee. Dabei ist jedoch der Lindenpark in rd. 70 m südwestli-
cher Richtung hervorzuheben, welcher eine prägende Frei- und Aufenthaltsfläche im Nahbereich 
darstellt. 
Lärmvorbelastung 
Im Umfeld des Plangebiets befinden sich in südlicher und östlicher Richtung Wohngebiete, wobei 
sich die Bebauungsstruktur im Süden durch aufgelockerte Zeilenbebauung kennzeichnet und im 
Osten durch Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Im Norden grenzen im Anschluss an das  
Coesfelder Kreuz Gebäude der Universität Münster an das Plangebiet an (z.B. Mensa). Im Süd-
westen befinden sich weitere Einrichtungen des UKM sowie im Westen weitere soziale und kirch-
liche Einrichtungen. 
Die umliegenden Nutzungen weisen eine mäßige Empfindlichkeit gegenüber beeinträchtigenden 
Effekten auf, wobei die Wohnnutzung empfindlicher einzuordnen ist als die Institute der Universi-
tät oder des UKM.

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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
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Die Lärmkarte des „Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz “ 
(MULNV) des Landes NRW stellt im Planungsbereich erhöhte Vorbelastungen durch Straßenver-
kehrslärm dar. Dabei stehen die westlich verlaufende Albert-Schweizer-Straße, das nördlich be-
findliche Coesfelder Kreuz sowie der östlich verlaufende Rishon-Le-Zion-Ring im Fokus.  
Die Lärmwerte L DEN (24 Stunden) des Straßenverkehrs liegen im überwiegenden Teil des Pla-
nungsbereiches durchschnittlich zwischen 60-65 dB(A). Nur in südwestlichen Bereich des Plan-
gebiets liegen die Werte zwischen 55-60 dB(A). Entlang der Plangebietsgrenze Richtung Coes-
felder Kreuz und Rishon-Le-Zion-Ring ergeben sich Werte zwischen 65-70 dB (A).  
 
Abbildung 6: Lärmeinwirkung Straßenverkehr 24h (rote Linie= Abgrenzung Plangebiet)  
Die Nachtpegel LNight (von 22 bis 6 Uhr) liegen im Großteil des Plangebiets zwischen 50- 55 
dB(A). Entlang der Plangebietsgrenze in Richtung Coesfelder Kreuz und Rishon-Le-Zion-Ring 
ergeben sich Werte zwischen 55-60 dB (A). Nur im südwestlichen Bereich des Plangebiets liegen 
die Werte unter 50 dB(A).

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 29 von 41 
 
Abbildung 7: Lärmeinwirkung Straßenverkehr nachts (rote Linie= Abgrenzung Plangebiet) 
Eine Vorbelastung durch Schienenverkehr sowie Gewerbe- oder Industrielärm konnte nicht fest-
gestellt werden. 
Sonstige Vorbelastungen / Emissionen  
Es liegen derzeit keine Hinweise auf relevante Geruchsbelastungen, Erschütterungen oder sons-
tige Störwirkungen (Wärme, Strahlung, Elektromagnetische Felder) vor. 
Darüber hinaus können zusätzliche Beeinträchtigungen im Hinblick auf Luftschadstoffe entste-
hen, die negativ auf die Gesundheit des Menschen einwirken können. Weitere Ausführungen 
dazu erfolgen in der entsprechenden Schutzgutbetrachtung. 
7.2. Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Reale Vegetation und Biotoptypen (Biotop-/Nutzungstypen) 
Aufgrund der Lage in einem bereits bestehenden Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hoch-
schule“, der bisherigen  Nutzung als Park+Ride -Anlage im Südosten sowie der Lage im Sied-
lungsbereich weist das Plangebiet keine besondere biologische Vielfalt oder Geeignetheit für pla-
nungsrelevante Arten auf.  
In der Vergangenheit befand sich im Plangebiet älterer Bewuchs, der sich über die Jahre durch 
mangelnde regelmäßige Pflege entwickelt hat. Eine Bebauung der Fläche ist bereits seit Jahren 
zulässig gewesen, sodass hier kein besonderer Schutzanspruch attestiert werden kann. Die vor-
handenen Bäume sollen dennoch soweit mit der Planung vereinbar erhalten werden und werden 
daher auch teilweise mit Erhaltungsgeboten im Bebauungsplan festgesetzt.

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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
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Schutzwürdige Bestandteile von Natur und Landschaft 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Schutzgebiete im Sinne des §20 (2) BNatSchG 
oder geschützte/schutzwürdige Biotope nach § 42 LNatSchG bzw. § 30 BNatSchG. Insbesondere 
sind keine Natura 2000-Gebiete im Gebiet oder in der näheren Umgebung vorhanden.  
Die nächstgelegenen Schutzgebiete befinden sich ca. 1,5 km nördlich und südwestlich des Plan-
gebiets. Im Norden befindet sich das LSG-Altenberger Ruecken (LSG-3911-0004) sowie im Süd-
westen das LSG-Schonbeck, Rueschenfeld und Alvingheide (LSG-4010-0005). Es handelt sich 
in beiden Fällen um Landschaftsschutzgebiete, welche einen nationalen Schutzgebietstyp dar-
stellen. 
Geschützte Biotope befinden sich südwestlich des Plangebiets. Dazu zählt zum einen das ge-
schützte Biotop mit der Bezeichnung BT-4011-0001, zum anderen das geschützte Biotop mit der 
Bezeichnung BT -4011-0061-2010, welche beide als Nass - und Feuchtgrünland incl. Brachen 
spezifiziert werden.   
Schutzwürdige Biotope befinden sich nördlich, westlich sowie südwestlich des Plangebiets in ei-
nem Abstand zwischen 1,0 und 1,5 km. Dazu zählt im Norden das schutzwürdige Biotop Kinder-
bachaue mit Grünland an der Gasselstiege (BK-4011-0013), im Westen der Kinderbach mit Grün-
land und Gehölzen (BK-4011-0154) sowie im Südwesten das Gievenbachtal nördlich vom Müns-
teraner Zoo (BK-4011-0209).

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 31 von 41 
 
Abbildung 8: Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Biotope und Schutzwürdige Biotope (rote Li-
nie=Abgrenzung des Plangebiets)

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 32 von 41 
Biotopverbund 
Im Plangebiet befinden sich keine durch das LANUV ausgewiesenen  Biotopverbundflächen mit 
besonderer oder herausragender Bedeutung.  
Im Umkreis von 300 m in östlicher und 1,0 km in westlicher Richtung um das Plangebiet befinden 
sich Verbundflächen besonderer und herausragender Bedeutung. Dazu zählt der Gievenbach 
(VB-MS-4011-005) in westlicher Richtung mit herausragender Bedeutung. In östlicher Richtung 
befindet sich der Zentralfriedhof (VB_MS_4011-011) als Park und Grünanlage in der Innenstadt 
mit besonderer Bedeutung sowie der Schlosspark und die Promenade (VB -MS-4011-012) als 
Verbundfläche herausragender Bedeutung. 
 
Abbildung 9: Verbundflächen (rote Linie=Abgrenzung des Plangebiets) 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Die in Rede stehende 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 w ird als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Unter Berück-
sichtigung der Tatsache, dass die erforderlichen Anwendungsvoraussetzungen für dieses Ver-
fahren geben sind (siehe dazu auch Kapitel 3.3), wird kein Erfordernis zur Durchführung einer 
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ausgelöst. Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Na-
tur und Landschaft beschränken sich insofern auf den Planungsbereich selbst und bedürfen kei-
ner weitergehenden Betrachtung über den Umfang dieser Begründung einschließlich des darin 
enthaltenen Umweltprotokolls hinaus.  
In Folge der Planumsetzung wird sich die Fläche des Plangebiets deutlich verändern. Bislang 
handelte es sich dabei um einen stark anthropogen überformten Bereich, mit Gehölzstrukturen in

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 33 von 41 
den Randbereichen sowie einer Fläche, die als Parkplatz genutzt wurde. Mittlerweile erfolgte eine 
Baufeldfreimachung. Nach Planumsetzung wird der Standort nach wie stark anthropogen über-
formt sein, da hier das neue Service-Zentrum des UKM errichtet wird, das den nördlichen Auftakt 
zum neuen Forschungscampus Ost bildet. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan handelt, erfolgt eine sehr konkrete Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche, die 
verbleibenden Flächenanteile werden unter Bezugnahme auf das in Kapitel 5  und 6.2.7 darge-
legte Freiraumkonzept zu einem attraktiven Entree des Forschungscampus Ost entwickelt. Dabei 
schließen die Freiflächen des Planstandortes im Westen an den ebenfalls neu geplanten Sci-
ence-Boulevard an (vgl. Kapitel 1) an. Das Verhältnis von versiegelter/bebauter und unversiegel-
ter Fläche wird sich insofern durch die Umsetzung der Planung verändern, es handelt sich dabei 
jedoch um eine sinnvolle Nachnutzung der betreffenden Fläche im Sinne der Innenentwicklung. 
Artenschutzrechtliche Konfliktbewertung  
Im Hinblick auf die artenschutzrechtliche Situation wurde unter anderem auf die Fachdaten des 
Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zurück-
gegriffen. Das betreffende Fundortkataster (LINFOS-Informationssystem) enthält keine Fundorte 
für planungsrelevante Fledermaus - und Vogelarten. Die Datenbank des Arbeitskreises Amphi-
bien und Reptilien NRW enthält ebenfalls keine Fundorte für die betreffenden Artengruppen im 
Plangebiet oder im Planungsumfeld. Darüber hinaus wurde das Fachinformationssystem „Ge-
schützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ des LANUV ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine 
Liste mit allen nach dem Jahr 2000 nachgewiesenen planungsrelevanten Arten im Großraum um 
das Plangebiet, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Liste wegen der geringen räumlichen 
Genauigkeit allenfalls erste Hinweise liefert und das zu prüfende Artenspektrum eingrenzt. Unter 
Berücksichtigung dessen kommen im Großraum insgesamt 10 Fledermaus -, 22 Vogel - sowie 
eine Reptilienart im Grundsatz in Betracht.  
Im Hinblick auf das Plangebiet selbst ist darauf  hinzuweisen, dass es sich standortbedingt um 
eine Lage mit hohen anthropogenen Einflüssen auf potenzielle Arten handelt. Dazu zählen zum 
einen die Nutzungen im Umfeld durch Klinik und Universität und zum anderen die großen Ver-
kehrsflächen, die das Plangebiet an drei Seiten umgeben (Albert -Schweitzer-Straße, Von-Es-
march-Straße bzw. Einsteinstraße, Rishon- Le-Zion-Ring). Im Plangebiet bzw. südlich angren-
zend daran finden zudem schon Bauarbeiten für die weiteren Bauvorhaben des neuen For-
schungscampus Ost statt , die ebenfalls zu einer starken Beeinträchtigung des Standortes für 
planungsrelevante Arten führen. Insofern ist festzuhalten, dass das in Rede stehende Plangebiet 
aufgrund seiner Lage und Ausstattung keine hohe Relevanz im Hinblick auf eine Geeignetheit für 
planungsrelevante Arten aufweist und demnach artenschutzrechtliche Konflikte, mangels eines 
Vorkommens der Arten, nicht zu erwarten sind. 
7.3. Boden 
Naturraum 
Naturräumlich betrachtet ist Münster dem Kernmünsterland (NR-541) zuzuordnen. Das Plange-
biet gehört zudem der naturräumlichen Großeinheit Westfälische Bucht an. Geotope oder einge-
tragene Bodendenkmäler kommen im erweiterten Untersuchungsraum nicht vor.

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 34 von 41 
Geologie 
Kreidezeitliche Gesteine bilden den geologischen Untergrund des Kernmünsterlandes, der bspw. 
aus Sanden, Sandmergel, Kalk - und Kalksandsteinen, Mergelsanden und Tonmergelgesteinen 
besteht. Die Kreidegesteine werden von quartären Lockersedimenten und Flussablagerungen 
entlang der Flüsse.  
Bezüglich der Böden liegen überwiegend grund- und stauwasserbeeinträchtigte Böden vor, wel-
che zum einen in den Tälern und Niederungen (Gley bis Preudogley-Gley oder Podsol-Gley) und 
zum anderen über wasserstauenden Geschiebelehmen oder Kreidetonmergeln im Untergrund 
vorkommen. Insgesamt sind viele kleinräumige Übergänge zwischen den Hauptbodenarten vor-
handen. Bei kalkarmen Oberkreidegesteinen liegen Braunerden vor, aus denen sich Rendzina, 
Braunerde Rendzina und Rendzina-Braunerde entwickelt haben. 
Topographie 
Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von 63,5 bis 65,0 m ü. NHN. Dabei liegt der Gelän-
dehochpunkt am westlichen Rand und der Geländetiefpunkt am östlichen Rand des Plangebiets. 
Das Plangebiet weist eine gestaffelte Höhenentwicklung von Südosten nach Nordwesten auf
1. 
Nutzung des Bodens / Bodenfunktionen 
Die wesentliche Schutzgutfunktion, die im Plangebiet  bislang erfüllt wird, ist die Nutzung als 
„Standort für wirtschaftliche Nutzung, für Siedlung, Verkehr und Freizeit“.  
Boden und Untergrundsituation / Vorbelastungen 
Besonderheiten im Hinblick auf den Boden und die Untergrundsituation sind nicht bekannt. Die 
Altlastenkarte im Umweltkataster des Geoportals der Stadt Münster zeigt für den Planungsbe-
reich keine Altlastenmarkierungen an. 
Auswirkungen des Planvorhabens auf den Boden 
Durch die Weiterentwicklung des Forschungs campus Ost erfolgt im Sinne des Bodenschutzes 
eine wirksame Maßnahme der Innenentwicklung, die neuer Flächeninanspruchnahme im Außen-
bereich vorbeugt. Im Sinne der Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung daher effi-
zient und flächensparend. Die Weiterentwicklung des UKM  durch die Errichtung eines Servic e-
Zentrums entspricht der Zielsetzung der Stadt Münster, durch strategisches Flächenmanagement 
den Außenbereich zu schonen. Da die natürlichen Bodenfunktionen im Plangebiet bereits im Be-
stand weitgehend zerstört sind, sind in der Gesamtbetrachtung allenfalls geringe negative Aus-
wirkungen auf den Bodenhaushalt in Folge der zusätzlichen Versiegelun g im nördlichen Teilbe-
reich der Fläche zu erwarten. 
                                                
 
1 Höhenangaben gemäß Höhenliniendarstellungen der ABK 1:5.000

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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Begründung zum Entwurf / Seite 35 von 41 
7.4. Wasser 
Oberflächengewässer (Fließgewässer und stehende Gewässer) 
Weder im Planungsbereich noch im übergeordneten Untersuchungsraum befinden sich Fließge-
wässer. Das nächstgelegene Fließgewässer ist der Kinderbach in rd. 0,5 km nördlicher Entfer-
nung.  
Nach Auswertung der Hochwassergefahren-  und -risikokarten des Ministeriums für Umwelt, 
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW sind für den in Rede stehenden 
Planungsbereich weder Gebiete mi t signifikantem Hochwasserrisiko gemäß § 73 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) noch Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG oder Wasserschutzge-
biete gemäß § 51 WHG verzeichnet, sodass keine Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich 
sind.  
Stehende Gewässer sind im Plangebiet ebenfalls nicht vorhanden. Im näheren Umfeld des Pan-
gebiets befindet sich in rd. 1,2 km südöstlicher Richtung der Aasee und in rd. 0,4 km nordöstlicher 
Richtung der Schlossgraben. 
Bezüglich des Themas Entwässerung und Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen wurde 
ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die erforderlichen Berechnungen durchzuführen und ggf. er-
forderliche Schutzmaßnahmen im Kontext der Gesamtprojektrealisierung „ Forschungscampus 
Ost“ aufzuzeigen. Nähere Informationen zu den Risiken und Maßnahmen zur Überflutungsvor-
sorge sind in Kapitel 6.5 zu finden. 
Grundwasser 
Das Plangebiet liegt im 355,88 km² großen Grundwasserkörper Münsterländer Oberkreide (Al-
tenberge/Aschenberg, ID 3_13), welcher sich über das gesamte Plangebiet erstreckt. Der men-
genmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird als gut bewertet. Der chemische Zustand wird 
ebenfalls, im Gesamtergebnis des 3. Monitoringzyklus 2013-2018, als gut bewertet.  
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades und der Insellage und geringen Größe der westlichen 
Grünfläche erfüllt der Planungsbereich keine der o.g. Schutzgutfunktionen in nennenswertem 
Umfang. Es hat demnach keine besondere Bedeutung für das Schutzgut. 
Da weder im Plangebiet noch in näherer Umgebung Oberflächengewässer vorhanden sind, be-
schränkt sich die Beurteilungsprognose zum Schutzgut Wasser auf die Auswirkungen der Pla-
nung auf das Grundwasser. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass eine Versickerung von Nieder-
schlagswasser auf dem Gelände lediglich in untergeordneten Flächenanteilen ermöglicht wird, 
da ein Großteil des Geländes versiegelt bzw. bebaut wird.  
7.5. Klima / Luft 
Der Planungsbereich befindet sich im westlichen Teil des Münsteraner Stadtgebietes südwestlich 
des Kreuzungsbereichs Coesfelder Kreuz und Rishon-Le-Zion-Ring. Der Standort weist im östli-
chen Teilbereich eine starke anthropogene Überformung und im nordwestlichen Teilbereich eine 
Grünfläche mit Baumbestand auf. Da das Plangebiet derzeit keine Bebauung aufweist,  jedoch 
von Bebauung umgeben ist, wird das Gelände m äßig belüftet. Größere Freiflächen bzw. Grün-
strukturen im Nahbereich befinden sich in rd. 500 m östlicher Richtung durch den Botanischen 
Garten und dem Schlossgarten von Münster . Der Planungsbereich selbst stellte seinerzeit eine

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
„II. Westtangente (Kardinal-von-Galen-Ring / Roxeler Straße)“ 
im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 36 von 41 
Park+Ride-Anlage dar und hat aufgrund der Versiegelung sowie der geringen Größe der Gehölz-
strukturen kaum positiven Einfluss auf das Lokalklima. Klimaanapassungsmaßnahmen und 
Schutzmaßnahmen gegen Starkregenereignisse wurden bislang nicht ergriffen, können jedoch 
vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels in der Zukunft erforderlich werden. 
Allgemeine Klimasituation 
Die Jahresdurchschnittstemperatur der Stadt Münster betrug in den Jahren 1981 bis 2010 10 
Grad Celsius (vgl. Klimaatlas des LANUV). Die Jahresdurchschnittstem peratur betrug im Jahr 
2018 in Münster ca. 11,6 Grad Celsius (STADT Münster). Die durchschnittliche Niederschlags-
summe der Jahre 1981 bis 2010 betrug ca. 795 mm pro Jahr (vgl. Klimaatlas des LANUV).  
Lokalklima und Klimatope 
Ein Klimatop stellt die kleinste klimaräumliche Einheit dar, die von einheitlich verlaufenden Pro-
zessen und mikroklimatischen Verhältnissen bestimmt wird. Das Mikroklima wird vor allem durch 
die Faktoren Flächennutzung, Bebauungsdichte, Versiegelungsgrad, Oberflächenstruktur, Relief 
und Vegetationsart beeinflusst. Das Plangebiet kann, bedingt durch seine Struktur bzw. Ausstat-
tung und Nutzung, dem Stadt-Klimatop zugeordnet werden. Stadt-Klimatope können bei entspre-
chender Witterung eine tagsüber starke Aufheizung und eine geringe nächtliche Abkühlung auf-
weisen, wodurch ein Wärmeinseleffekt gegenüber der Umgebung entsteht, der eine geringe Luft-
feuchtigkeit mit sich bringt. Weiterhin können durch dichte und hohe Bebauungsstrukturen die 
regionalen und überregionalen Windsysteme beeinflusst werden, wodurch der Luftaustausch ein-
geschränkt wird und hohe Schadstoffbelastungen entstehen. Zudem können Lärmbelastungen 
sowie böenartige Windverwirbelungen auftreten (vgl. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh-
nungsbau Baden-Württemberg – Städtebauliche Klimafibel online). 
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch den Bebauungsplan 
aus klimatischer Sicht nicht maßgeblich verändert. Die teilweise vorgesehene Dachbegrünung 
der Flachdächer wirkt sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von 
Staub und die verminderte Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Mikroklima aus. Nen-
nenswerte über das Plangebiet hinauswirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch die 
Errichtung des Service-Zentrums nicht zu erwarten. 
Lufthygiene 
Vorbelastungen der Luft ergeben sich durch die Schadstoffemissionen der Albert -Schweitzer-
Straße, des Coesfelder Kreuzes sowie des Rishon-Le-Zion-Rings. Detaillierte Angaben zur luft-
hygienischen Situation im Plangebiet liegen nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass ein erhöh-
tes lufthygienisches Belastungsniveau in Folge der genannten potenziellen Emissionsquellen vor-
liegt. Messorte der Luftqualitätsüberwachung des LANUV sind im Umfeld nicht vorhanden. Der 
nächste Messort befindet sich an der Weseler Straße in Münster.  
In unmittelbarer Umgebung zum Plangebiet befinden sich keine Arbeitsstätten, die potenziell Luft-
verunreinigungen hervorrufen können.  
Das Plangebiet weist hinsichtlich der luftverunreinigenden Stoffe durch die Industrie im Jahr 2012 
mittlere Werte auf. Bei Methan (CH4) weist das Plangebiet eine erhöhte Belastung auf. Dabei 
liegt der Wert bei 82-1.200 kg/km².

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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Begründung zum Entwurf / Seite 37 von 41 
Hinsichtlich der Emissionen des Verkehrs aus dem Jahr 2013 weist das Plangebiet bezüglich der 
Stoffe Feinstaub (PM 2,5), Distickoxid (N2O) Schwefeloxide (SOx/SO2) eine mittlere Belastung 
auf. Eine höhere Belastung besteht bei den Stoffen Feinstaub PM 10 (440- 1.100 kg/km²), Koh-
lendioxid 1.600-4.000t/km²), Methan (110-320 kg/km²), und Stickoxide (4,7-14t/km²).  
Bereits am 03. August 2009 wurde in der Stadt Münster ein Luftreinhalteplan zur Verringerung 
der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung aufgestellt. Eine weitgehende Umsetzung der dort 
festgelegten Maßnahmen erfolgte zwischenzeitlich, sodass die Belastungssituation in einigen Be-
reichen der Stadt Münster verbessert werden konnte. Da aber nach wie vor Überschreitungen 
der Immissionsgrenzwerte für NO2 vorlagen, wurde eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans 
Münster erforderlich. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Münster ist am 
01.07.2014 in Kraft getreten. Ziel ist es, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe zu einem 
bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten bzw. dauerhaft zu unterschreiten (Luftreinhal-
teplan Münster 2014).  
Von der Planung gehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Immissionswirkungen aus, die sich 
auf die Luftbelastung im Einwirkungsbereich der Planung erheblich nachteilig auswirken. Eine in 
mäßigen Umfang auf das Vorhaben zurückzuführende verkehrliche Mehrbelastung ist mit Blick 
auf die Luftschadstoffe nach Maßgabe der 39.BImSchV als vernachlässigbar einzustufen. Sons-
tige relevante Schadstoffparameter sind nicht ersichtlich.  
Wind 
In Münster ist die vorherrschende Hauptwindrichtung Südwest.  Die Zuordnung des Plangebiets 
zum Klimatoptypus „Stadt“ zeigt auf, dass die regionalen und überregionalen Windsysteme durch 
die dichten sowie hohen Bebauungsstrukturen beeinflusst werden können. Dadurch wird der Luft-
austausch eingeschränkt und die Entstehung von hohen Schadstoffbelastungen begünstigt. Zu-
dem treten böenartige Verwirbelungen auf. Im Zuge des beabsichtigten Hochhausbaus wurden 
Fachgutachten zu den Themen Verschattung und Wind erarbeitet, die ebenfalls Bestandteil der 
Verfahrensunterlagen sind. Diese flossen unter anderem in den der Begründung angehängten 
Hochhauscheck mit ein, sodass an dieser Stelle lediglich ergänzend auf diese weitergehenden 
Betrachtungen verwiesen wird. 
Klimaschutz/Klimawandelanpassung  
Bebauungspläne sollen u.a. dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbe-
sondere zu fördern. Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die 
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawan-
del dienen, Rechnung getragen werden (§1 Absatz 5 und §1a Absatz 5 BauGB).  
Als grundlegende Maßnahme zum Klimaschutz ist gemäß dem städtebaulichen Gestaltungs - 
plan, der die Grundlage für den Bebauungsplan darstellt, eine Dachbegrünung vorgesehen, die 
sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von Staub und die vermin-
derte Aufheizung von Dachflächen positiv auf das Klima auswirkt.  
Als Maßnahmen, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, sind darüber hinaus insbeson-
dere zu nennen:  
• Verzicht auf die Inanspruchnahme von Bauflächen im Außenbereich durch die Weiter-
entwicklung des UKM vor Ort

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Begründung zum Entwurf / Seite 38 von 41 
• Minimierung der Überwärmung im Quartier durch Dachbegrünungen am Service-Zent-
rums 
7.5.1. Landschaft 
Landschaftsraumeinheit 
Der Untersuchungsraum liegt gemäß landschaftsräumlicher Einteilung des LANUV im Uppenber-
ger Geestruecken (LR -IIIa-026), der dem Kernmünsterland zugeordnet wird. Folgendes Land-
schafts-Leitbild wird für diesen Großraum formuliert:  
„Die für das Kernmünsterland typische Münsterländer Parklandschaft weist neben der ausge-
prägten agrarischen Nutzung einen großen Strukturreichtum auf. Dazu gehören naturnahe Fließ- 
und Stillgewässer, Gräften, Gräben sowie Gehölze. Bereichert wird die Landschaft durch eine 
Vielzahl historischer Elemente wie Landwehren, G räftenhöfe, Schlösser, Kirchen, Einzelhöfe, 
usw.. Die Siedlungsstruktur ist locker und von kleinen Dörfern und Einzelhöfen geprägt“.  
Auf Grundlage der Einteilung in charakteristisch geprägte Landschaftsräume hat das LANUV auf 
der mittleren Maßstabsebene Landschaftsbildeinheiten unterschieden und abgegrenzt sowie ei-
ner überschlägigen Bewertung unterzogen. Das Plangebiet ist demnach Bestandteil eines um-
fangreichen Raums mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild. Zu beachten ist, dass es 
sich hierbei um eine verallgemeinerte Bewertung eines Großraumes handelt. Eine räumliche 
Konkretisierung erfolgt im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla-
nungsregion Münsterland sowie im Textteil zum Landschaftsplan nicht.  Dennoch kann davon 
ausgegangen werden, dass die o.g. positive Beurteilung des Großraums im Hinblick auf den in 
Rede stehende Planungsbereich nur bedingt zutrifft, da sich der Standort in einem anthropogen 
überformten, dicht bebauten und stark versiegelten Siedlungsbereich befindet. 
Unzerschnittene verkehrsarme Räume 
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume hat das LANUV Räume definiert, die nicht durch tech-
nogene Elemente wie Straßen (mit mehr als 1.000 Kfz/24 h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, 
flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen zerschnitten werden. Ihre Einteilung erfolgt in die 
fünf Größenklassen 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und > 100 km².  
Neben ihrer Bedeutung für die störungsfreie landschaftsgebundene Erholung erfüllen unzer-
schnittene Räume u. a. wichtige ökologische Grundfunktionen z.B. zur Erhaltung überlebensfähi-
ger Tier- und Pflanzenpopulationen. 
Das Plangebiet wird im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Pla-
nungsregion Münsterland (LANUV, 2017) weder als unzerschnittener Landschaftsraum noch als 
lärmarmer naturbezogener Erholungsraum dargestellt. 
Auf lokaler Ebene wirken die Albert-Schweitzer-Straße, das Coesfelder Kreuz sowie der Rishon-
Le-Zion-Ring als raumzerschneidende Trennlinien.  
Landschaftsbildbeschreibung und -bewertung 
Der Bebauungsplan umfasst Flächen im bereits besiedelten Raum. Das Plangebiet ist durch ei-
nen hohen Versiegelungsgrad und eine starke anthropogene Überformung gekennzeichnet. Le-
diglich im Randbereich finden sich Gehölzstrukturen.  In der Vergangenheit befand sich auf der

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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 39 von 41 
Fläche dichterer Bewuchs, der jedoch auf Grund des bestehenden Baurechts schon in Teilen 
beseitigt wurde. 
Das Plangebiet wird durch drei Verkehrswege eingerahmt. Dazu zählt im Norden das Coesfelder 
Kreuz, im Westen die Albert-Schweitzer-Straße und im Osten der Rishon-Le-Zion-Ring. Im wei-
teren grenzen im Norden, nördlich des Coesfelder Kreuzes, Institute der Universität an, im Osten, 
östlich des Rishon-Le-Zion-Rings, sowie im Süden ein Wohngebiet, im Westen Gebäude des 
Medizin-Campus und weitere soziale Einrichtungen. Die Gebäude der Universität und des UKM 
stellen dabei größere Gebäudestrukturen dar, wohingegen die Gebäudestrukturen der Wohnge-
biete durch Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Zeilenbebauung geprägt sind.  
Naturnahe Elemente sind insbesondere im Randbereich des Standortes in Form von Gehölz-
strukturen vorhanden. Der Planungsraum grenzt an keiner Stelle an die freie Landschaft an.  
Sichtbeziehungen 
Lage- und strukturbedingt verfügen das Plangebiet sowie der darüberhinausgehende Untersu-
chungsraum nicht über nennenswerte Sichtbeziehungen. Da es sich beim Vorhabenstandort um 
ein Gelände im Kreuzungsbereich zweier Hauptverkehrsstraßen handelt, ergeben sich Sichtbe-
ziehungen im Hinblick auf die vorhandenen Straßenzüge. Dabei handelt es sich allerdings nicht 
um Sichtbeziehungen im Sinne weithin sichtbarer städtebaulich relevanter Strukturen mit Strahl-
kraft oder identitätsstiftender Funktion. 
Im Zuge der Planumsetzung wird sich das Erscheinungsbild des Vorhabenstandortes erheblich 
verändern. Insbesondere das im westlichen Teilbereich geplante Hochhaus wird mit dem Ziel 
errichtet, eine starke Willkommensgeste in das UKM-Quartier aus Richtung Norden auszubilden. 
Durch die Verlängerung des Baukörpers in Richtung Osten im Zuge des zweiten Bauabschnittes 
werden der betreffende Standort und das vornehmlich von Verkehrsflächen geprägte Umfeld 
durch eine neue städtebauliche Prägnante strukturiert und räumlich gefasst. Insgesamt erfährt 
der Kreuzungsbereich Coesfelder Kreuz / Rishon- Le-Zion-Ring bzw. der nordöstliche Eingang 
des UKM-Quartiers somit in Folge der Planung eine deutliche städtebauliche Aufwertung und 
Profilierung.  
Prägende Landschaftsbestandteile oder Einzelelemente mit besonderer Bedeutung bleiben da-
bei von der Planung unberührt . Durch die intensiv verdichtete Nachnutzung des bereits stark 
anthropogen vorgeprägten und teils versiegelten Planungsbereiches kann landschaftlicher Frei-
raum deutlich größeren Umfangs an anderer Stelle geschont werden, sodass die Planung  auch 
im Sinne des Freiraumschutzes positiv zu bewerten ist . Zudem erfolgt die Ausbildung eines at-
traktiven Außenbereichs um das Gebäude  herum, auf die Ausführungen in Kapitel 6.2.7  wird 
diesbezüglich verwiesen. 
Durch die Weiterentwicklung des UKM am in Rede stehenden Vorhabenstandort  entsteht ein 
strukturiertes städtebauliches Erscheinungsbild, das der Clusterbildung des UKM-Campus Rech-
nung trägt. Somit entsteht ein sinnvoller und nachvollziehbarer Übergang zwischen vorhandenen 
Kliniken und Instituten und den neu geplanten klinikbezogenen Nutzungen (Büro / Verwaltung / 
technische und Versorgungsinfrastruktur).  
7.5.2. Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Auf die Ausführungen im Kapitel „Denkmalschutz“ 6.8 wird verwiesen.

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Als Sachgüter im Sinne der Umweltprüfung können natürliche Ressourcen oder Elemente des 
Naturhaushaltes verstanden werden, die für die Gesellschaft insgesamt von materieller Bedeu-
tung sind. Hierzu zählen insbesondere forst - und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Boden-
schätze als endliche Ressourcen. Unter Berücksichtigung dessen liegen im Plangebiet keine 
Sachgüter im Sinne der Umweltprüfung vor.  
7.5.3. Zusammenfassende Bewertung und Wechselwirkungen 
Mögliche Wechselwirkungen werden im Rahmen der beschriebenen Umweltauswirkungen auf 
die einzelnen Schutzgüter erfasst und beschrieben. Relevante Wechselwirkungen ergeben sich 
darüber hinaus im Hinblick auf die Schutzgüter Boden bzw. Fläche und Wasser. Aufgrund des 
hohen Versiegelungsgrades im Planungsbereich stehen diesbezüglich nur geringe Erfüllungs-
grade der jeweiligen Schutzgutfunktionen zur Verfügung. Darüber hinaus ergibt sich eine Wech-
selwirkung in Bezug auf die Schutzgüter Fläche und Klima/Luft, insofern als, dass der hohe Ver-
siegelungsgrad in Verbindung mit der zum Teil sehr hohen und dichten Bebauung eine Aufhei-
zung des Standortes begünstigt. Dem wird in Folge der Planung Rechnung getragen, indem auf 
dem geplanten Neubauvorhaben eine Dachbegrünung realisiert wird, die zur Abmilderung von 
Hitzebelastungen beitragen. 
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen resultieren aus der in Rede stehenden Planung unter 
Berücksichtigung des Umweltprotokolls nicht. 
8. Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt rd. 13.647 qm 
Sondergebiet oberhalb Geländeoberfläche  
(komplett überbaubar) 
rd. 3.403 qm 
Sondergebiet unterhalb Geländeoberfläche 
(komplett überbaubar) 
rd. 7.319 qm 
Private Verkehrsflächen besonderer 
Zweckbestimmung, davon unterbaubar 
rd. 8.845 qm 
rd. 3.916 qm 
Private Verkehrsflächen  
(Unterführung Einstreinstraße) rd. 973 qm 
Öffentliche Verkehrsflächen rd. 1.399 qm 
Ver- und Entsorgung rd. 80 qm 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
9. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die UKM Infrastrukturmanagement GmbH verpflichtet sich zur Durchführung der im Rahmen 
dieser Begründung und des aufzustellenden Bebauungsplans festgelegten Planung. Sämtliche

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147 
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im Bereich Coesfelder Kreuz / Domagkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Begründung zum Entwurf / Seite 41 von 41 
mit der Planung und Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen verbundenen Kosten wer-
den durch die Vorhabenträgerin getragen. Die Stadt Münster schließt zur Sicherung dessen mit 
der Vorhabenträgerin einen städtebaulichen Vertrag ab.  
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zur 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-
von-Galen-Ring / Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz / Do-
magkstraße / Rishon-Le-Zion-Ring 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

V-0085-2022-Anlage-3-Bebauungsplan

17838 Zeichen

Rechtsgrundlagen:
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9
des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147)
• Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802)
• Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanZV)
vom 18. Dezember 1990 (BGB. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802)
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086)
· Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916)
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet UKM-Service-Zentrum
Maß der baulichen Nutzung
 1,0 Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß
 GHmax maximale Gebäudehöhe als Höchstmaß in Meter (m) 
über Normalhöhennull (NHN), (z.B. 70,0 m)
 XIV Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse
Überbaubare Grundstücksflächen
Baugrenze
B
augrenze für UG bis zur OKFF gültig
Verkehrsflächen 
Straßenverkehrsfläche 
Straßenbegrenzungslinie
Verkehrsfläche besonderer  Zweckbestimmung
- Aufenthaltsbereich Fußgänger / Radfahrer
 p private Verkehrsfläche
 ö öffentliche Verkehrsfläche
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt für Kfz (Ausnahme:
Rettungs-/ Einsatzfahrzeuge) 
Ver- und Entsorgung
Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfall-
entsorgung und Abwasserbeseitigung sowie
für Ablagerungen
Pumpwerk
Pflanz- und Erhaltungsgebote
Erhaltung von Bäumen
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Träger 
der Ver- und Entsorgung
Sonstige Planzeichen
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
Bereich potentiell überfluteter Flächen (bei heutigen 
Geländehöhen), Bauherren wird empfohlen, in den 
hiervon betroffenen Abschnitten Vorkehrungen zum 
Schutz sensibler Nutzungen zu treffen
Bemaßung
D
76
,6
83
,4
21,0
20
,9
11,0
20,7
84
,4
65,05
63,83
63,90
64,72
64,86
63,92
63,68
63,49 63,30
64,81
OKF
OKF
58,56
Abdeckplatte
OKF
2015
2016
2017
2018
2027
2028
82
78
623
503
80
280
218
Flur
 68
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
Anbindung Medienkanalan Schacht 16 im
 3.UG
Außenwand
Schacht
 16
Abdeckplatte57,25
58,56
Pflaster
OKF54,08
OKF54,05
OKF53,30
Medienkanal
 Innenwand
Schachtbreit 3,00m
L 843
Einsteinstraße
Coesfelder Kreuz
Rishon-Le-Zion-Ring
66,04
65,95 65,91
66,04
66,03
65,42
65,32
65,23
64,91
63,49
63,08
62,28
61,23
60,20
Bo 63,79
63,97
58,49
Bu 58,44Bo 58,53
58,74
64,69
64,53
Bu 64,44Bo 64,59
64,82
64,72 Bu 64,61Bo 64,71
64,98
64,97
64,59
Bu 64,47Bo 64,59
64,82
64,81
Bu 64,58Bo 64,67 64,86
64,89
Bu 64,69Bo 64,80
65,06
65,08
Bu 64,88Bo 64,98
65,18
65,50
65,47
64,91
65,71
65,81
65,06
65,38
64,81
64,76
64,73
64,69
64,93
Bu 63,22Bo 63,31
Bo 62,52
Bu 62,42
62,75
63,48
61,42
Bu 61,14Bo 61,23
Bu 59,96Bo 60,05
60,19
64,77
65,01
64,89
64,64
64,73
64,86
64,94
64,85
64,84
64,82
64,99 64,85
65,86
65,66
64,97
65,02
65,98
65,10
65,19
65,07
64,90
64,81
65,84 65,16
65,2065,20
65,00
64,92
64,91
64,98
64,85
64,85
64,87
64,61
KD 64,58
64,82
64,93
64,85
64,84
65,12
65,18
65,19
Bu 64,97
65,19
Bo 65,06
65,32
66,59
65,61
65,58
65,43
65,56
65,48
65,41
65,26
65,40
65,48
64,65 64,62
65,69
65,36
65,17
64,55
64,64
LitfaßsäuleØ 1,20
64,54
64,38
Weg
65,18
65,11
65,07
64,96
64,96
64,92
64,93
64,94
64,96
64,92
65,06
65,04
64,96
64,94
65,05
64,90
64,86
64,86
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 7,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,15/4,00
Trafo
Weg
Weg
66,27
Traf
o
Trafo
KD 62,80
KD 62,98
KD 61,28
KD 62,02
KD 60,43
KD 65,23
Gehölz
Grünfläche
Grünfläche
Weg
63,78
64,06
64,05
64,04
64,24
63,77
64,08
64,12
64,36
64,36
61,80
62,40
63,59
64,12
64,52
60,91
FBM
64,49
62,11
61,79
62,18
64,91
64,82
62,78
62,76
63,35
64,86
64,47
64,63
64,54
64,25
63,48
63,58
63,64
63,91
64,26
64,49
64,45
64,24
64,48
64,50
64,4464,25
64,28
64,29
64,19
63,37
64,06
63,99
64,04 63,99
63,92
63,79
63,73
63,63
63,69
63,55
63,8263,81
63,89
63,48
63,58
63,28
63,39
63,30
63,25
63,22
63,24
63,19
Bo 63,20
Bu 63,08
63,35
63,41
63,50
63,77
63,93
64,20
64,44
63,93
63,87
63,92
63,87
63,88
63,84
63,69
63,82
63,65 63,71
63,74
63,90
63,97
64,09
63,98
64,01
64,08
64,23 64,26
64,32
64,31
64,39
59,2259,21
58,78 58,84
58,56
58,41
FBM
64,68
58,72
59,01
FBM
59,00
59,49
60,13
60,73
Bo 60,63
Bu 60,54
61,28
58,90
Bo 59,39
Bu 59,30Bu 58,40
Gehweg
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
Bu 58,65
Bu 59,07
Bu 58,37
Bu 59,91
Bu 59,57
Bu 61,06
Bu 61,97
Bu 62,58
Bu 63,18
Bu 63,26
Bu 63,57
Bu 63,64Bu 63,68Bu 63,71
Bu 63,64
Bu 63,59
Bu 63,58
Bu 63,71
Bu 63,73
Bu 63,85
Bu 63,97
66,27
KK
Ø 0,2/ 8,00
Doma
gks
tra
ße
247
275
248
251
84
83
81
Flur
 69
70
Flur
 36
Flur
 37
SO
UKM-Service-Zentrum
1,0
I GH
max
. 71
,5
 m
 ü
. NHN
III GH
max
. 80
,0
 m
 ü
. NHN
III GH
max
. 80
,0
 m
 ü
. NHN
V GH
max
. 91
,5
 m
 ü
. NHN
XIVGH
max
. 121
,0 m
 ü. NHN
Bild
stock
 
Coesfelder
 Kre
uz
65,05
63,83
63,90
64,72
64,86
63,92
63,68
63,49 63,30
64,81
OKF
OKF
58,56
Abdeckplatte
OKF
2015
2016
2017
2018
2027
2028
82
78
623
503
80
280
218
Flur
 68
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
erhaltenswerte Bäumegem. B-Plan
Anbindung Medienkanalan Schacht 16 im
 3.UG
Außenwand
Schacht
 16
Abdeckplatte57,25
58,56
Pflaster
OKF54,08
OKF54,05
OKF53,30
Medienkanal
 Innenwand
Schachtbreit 3,00m
L 843
Einsteinstraße
Coesfelder Kreuz
Rishon-Le-Zion-Ring
66,04
65,95 65,91
66,04
66,03
65,42
65,32
65,23
64,91
63,49
63,08
62,28
61,23
60,20
Bo 63,79
63,97
58,49
Bu 58,44Bo 58,53
58,74
64,69
64,53
Bu 64,44Bo 64,59
64,82
64,72 Bu 64,61Bo 64,71
64,98
64,97
64,59
Bu 64,47Bo 64,59
64,82
64,81
Bu 64,58Bo 64,67 64,86
64,89
Bu 64,69Bo 64,80
65,06
65,08
Bu 64,88Bo 64,98
65,18
65,50
65,47
64,91
65,71
65,81
65,06
65,38
64,81
64,76
64,73
64,69
64,93
Bu 63,22Bo 63,31
Bo 62,52
Bu 62,42
62,75
63,48
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Bu 61,14Bo 61,23
Bu 59,96Bo 60,05
60,19
64,77
65,01
64,89
64,64
64,73
64,86
64,94
64,85
64,84
64,82
64,99 64,85
65,86
65,66
64,97
65,02
65,98
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65,19
65,07
64,90
64,81
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65,00
64,92
64,91
64,98
64,85
64,85
64,87
64,61
KD 64,58
64,82
64,93
64,85
64,84
65,12
65,18
65,19
Bu 64,97
65,19
Bo 65,06
65,32
66,59
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65,48
64,65 64,62
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64,55
64,64
LitfaßsäuleØ 1,20
64,54
64,38
Weg
65,18
65,11
65,07
64,96
64,96
64,92
64,93
64,94
64,96
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65,06
65,04
64,96
64,94
65,05
64,90
64,86
64,86
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 7,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,1/ 2,00
Ø 0,3/ 8,00
Ø 0,15/4,00
Trafo
Weg
Weg
66,27
Traf
o
Trafo
KD 62,80
KD 62,98
KD 61,28
KD 62,02
KD 60,43
KD 65,23
Gehölz
Grünfläche
Grünfläche
Weg
63,78
64,06
64,05
64,04
64,24
63,77
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64,36
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62,40
63,59
64,12
64,52
60,91
FBM
64,49
62,11
61,79
62,18
64,91
64,82
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64,86
64,47
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64,54
64,25
63,48
63,58
63,64
63,91
64,26
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64,24
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64,50
64,4464,25
64,28
64,29
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63,37
64,06
63,99
64,04 63,99
63,92
63,79
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63,39
63,30
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63,22
63,24
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Bo 63,20
Bu 63,08
63,35
63,41
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64,20
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63,87
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63,84
63,69
63,82
63,65 63,71
63,74
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63,98
64,01
64,08
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64,32
64,31
64,39
59,2259,21
58,78 58,84
58,56
58,41
FBM
64,68
58,72
59,01
FBM
59,00
59,49
60,13
60,73
Bo 60,63
Bu 60,54
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58,90
Bo 59,39
Bu 59,30Bu 58,40
Gehweg
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
Bu 58,65
Bu 59,07
Bu 58,37
Bu 59,91
Bu 59,57
Bu 61,06
Bu 61,97
Bu 62,58
Bu 63,18
Bu 63,26
Bu 63,57
Bu 63,64Bu 63,68Bu 63,71
Bu 63,64
Bu 63,59
Bu 63,58
Bu 63,71
Bu 63,73
Bu 63,85
Bu 63,97
66,27
KK
Ø 0,2/ 8,00
Doma
gks
tra
ße
247
275
248
251
84
83
81
Flur
 69
70
Flur
 36
Flur
 37
SO
UKM-Service-Zentrum
1,0
GHmax.65,1 m ü. NHN
147-3. Änd.
Bebauungsplan Nr. 147
Vorhabenbezogene 3. Änderung
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Sentrup - 
II. Westtangente
(Kardinal-von-Galen-Ring /
Roxeler Straße) im Bereich
Coesfelder Kreuz / Domagkstraße/
Rishon-Le-Zion-Ring 
- 2IIHQOHJXQJVHntwurf -
II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
(gemäß § 9 BauGB i.V.m. mit der BauNVO)
1. Äußere Gestaltung des Service-Zentrums
Die dargestellten Ansichtspläne des Vorhabens im Vorhaben- und Erschließungsplan (Blatt 2) sind
Bestandteil der Festsetzungen. Die Außenwandflächen des geplanten Hochhauses sind auf der
Grundlage der Ansichtspläne zu gestalten.
Bauliche Anlagen, deren äußere Gestaltung nicht im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes
geregelt werden, sind mit Glasfassaden und Ergänzungen aus backsteinfarbener Keramik als
horizontale Fassadenbänder auszubilden. Darüber hinaus sind Funktionselemente wie außenliegender
Sonnenschutz und Vordächer zulässig.
Die Dächer baulicher Anlagen sind als Flachdächer auszubilden. Dachbegrünungen und
Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen sind allgemein zulässig. Technische Dachaufbauten,
Aufzüge, Schornsteine und vergleichbare Gebäudeelemente auf den Dachflächen sind mit der
vorgenannten Fassadengestaltung zu verkleiden. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die mit
Dachbegrünung ausgestaltet oder zur Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden.
2. Zulässigkeit von Werbeanlagen
Werbeanlagen sind, mit dem Ziel der Vermeidung von Fernwirkungen, nur an der Stelle der Leistung
und nur im Erdgeschoss bis zur Unterkante der Fenster des ersten Obergeschosses zulässig.
III. HINWEISE
(gemäß § 9 Abs. 6 BauGB)
1. Bodendenkmalpflege
Die geplante Maßnahme befindet sich im Bereich des Coesfelder Kreuzes und zugleich im
Randbereich einer Schanze aus dem siebenjährigen Krieg, die ein vermutetes Bodendenkmal gemäß
§ 2 DSchG NRW darstellt. Sämtliche Erdarbeiten, die im Rahmen des Bauvorhabens anstehen, sind
daher archäologisch zu begleiten.
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können auch
außerhalb bekannter Bodendenkmäler jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie
neue Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche
Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und
Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen
(§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).
2. Bereich potenziell überfluteter Flächen
Im Klimaanpassungskonzept wird der Bereich der  Unterführung unter der Einsteinstraße als »bei
Extrem-Regen potentiell überflutet« dargestellt. Entsprechend ist Bauherren zu empfehlen, in den
hiervon betroffenen Abschnitten Vorkehrungen zum Schutz sensibler Nutzungen zu treffen.
3. Durchführungsvertrag
Zur Realisierung
 des Bebauungsplans werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
zwischen der Stadt Münster und den Grundstückseigentümern abgschlossen (Durchführungsvertrag
§ 12 BauGB). Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan ist zu beachten.
4. Der Planung zugrundeliegende Vorschriften
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum "Planen
und Bauen" im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
SO
D
Zeichenerklärung
Die Plangrundlage entspricht den Anforderungen des § 1 der 
Planzeichenverordnung 1990.
Münster, __________ 
___________ 
Drees & Hoersch GbR
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Für die städtebauliche Planung. 
Münster, __________     ___________
_______________   _______________
Dipl.-Ing. Denstorff  Dipl.-Ing. Festersen 
Stadtbaurat         Amtsleiter 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ gemäß § 2 (1) BauGB 
den erweiterten Beschluss zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes 
gefasst.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. ____ vom 
__________ bekannt gemacht.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom __________ 
bis zum __________ offengelegen.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister
im Auftrag
_______________
Brinkheetker
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 BauGB und §§ 7 und 
41 GONW durch den Rat der Stadt Münster am __________
als Satzung beschlossen worden.
Münster, _______________
___________________
Oberbürgermeister 
Schriftführer 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der 
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ vom 
__________ in Kraft getreten.
Münster, _______________
Der Oberbürgermeister 
im Auftrag 
_______________
Brinkheetker
Festsetzungen des Bebauungsplans
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Topografische Umrisslinie
Lagebezeichnung
Baum
Geländehöhe (Meter über Normalhöhennull)
Bestandsangaben
Gemarkung:
Flur:
Maßstab:
Münster
36, 37, 69
1 : 500
Bebauungsplan Nr.
I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 
(gemäß § 9 BauGB i.V.m. mit der BauNVO)
1. Art der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 u. 11 BauNVO)
1.1 Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung »UKM-Service-Zentrum«
Im sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung »UKM-Service-Zentrum« sind folgende 
Nutzungen zulässig:
Im Erdgeschoss:
- Nicht-großflächiger Einzelhandel des täglichen Bedarfs in einem Umfang von max. 1.480 qm 
Gesamtverkaufsfläche. Die detaillierte Zulässigkeit richtet sich ferner nach den Vorgaben im 
Durchführungsvertrag.
- zentrenrelevanter Einzelhandel in einem Umfang von max. 75 qm Verkaufsfläche
- Schank- und Speisewirtschaften
- Dienstleistungsbetriebe
In den übrigen Geschossen ab Geländeoberfläche:
- Büro- und Verwaltungsflächen des Universitätsklinikums
- Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (nur im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss)
- Räume für freie Berufe (nur im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss)
- Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen
In den übrigen Geschossen unter der Geländeoberfläche:
- Versorgungs-, Technik- und Serviceeinrichtungen
- Anlieferung und Lager
Im Übrigen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im 
Durchführungsvertrag verpflichtet.
2. Maß der baulichen Nutzung (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 bis 20 BauNVO)
Bauhöhen
Als maximale Gebäudehöhe (GHmax) ist der höchste Punkt eines Gebäudes einschließlich Attika,
Umwehrung, Dachrandabdeckung oder ähnlicher Bauteile definiert. Den unteren Bezugspunkt zur
Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe bildet der Meeresspiegel (Normalhöhennull).
Die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses ist 0,3 m über dem Kanaldeckel mit der Höhe 65,14 m NHN
auszuführen. Ausnahmen davon sind zulässig, sofern der Überflutungsschutz durch alternative
Maßnahmen sichergestellt wird.
3. Flächen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen im Sinne des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr und Anlieferungs-/Entladevorgänge werden
bei einer baulichen Errichtung oder baulichen Änderung von Räumen, die nicht nur zum
vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, passive Schallschutzmaßnahmen
erforderlich. Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die
Anforderungen der Luftschalldämmung nach  DIN 4109-1 "Schallschutz im Hochbau - Teil 1:
Mindestanforderungen", Ausgabe Januar 2018 einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten
Bau-Schalldämm-Maße R'w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich unter
Berücksichtigung des in der Beikarte "Maximale maßgebliche Außenlärmpegel" (siehe nebenstehend)
entlang der Gebäudefassade dargestellten maßgeblichen Außenlärmpegels La unter Berücksichtigung
eines Korrekturwertes für die Raumart nach Maßgabe des Kapitel 7.1 der DIN 4109-1 (Januar 2018).
4. Flächen für Maßnahmen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 und Abs. 6 BauGB)
Wird ein Baum, für den ein Erhaltungsgebot festgesetzt ist, beseitigt, wesentlich beeinträchtigt, zerstört
oder gefällt, ist er innerhalb der nächsten Pflanzperiode durch Pflanzung eines heimischen standort- 
gerechten Laubbaumes gleicher Art (Hochstamm, Stammumfang 20 bis 25 cm) zu ersetzen. Die
Ersatzpflanzung ist entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, zu pflegen
und dauerhaft zu erhalten. Stand: 11.02.2022
Blatt 1 von 2
Entwurfsverfasser: 
Zeichenerklärung 
Einsteinstraße
62,5
Vorhaben- und Erschließungsplan
Art der baulichen Nutzung
GRZ
Gebäudehöhe
Beikarte - Maximale maßgebliche Außenlärmpegel
Beikarte zur textlichen Festsetzung Nr. 3,
Anlage 18 des Schallgutachtens zum Bebauungsplan aus:
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG 2021 "Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr am geplanten Servicezentrum Universitätsklinikum Münster"
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN
Geschosse oberhalb der Geländeoberfläche Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche
Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplans
Nutzungsschablone
Weitere Darstellungen
(ohne Festsetzungscharakter)
Kenzeichnungen
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich
mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 
(Altlasten)
Nachrichtliche Übernahme
Denkmal
p
ö
ö
p
pp
noch
 zu
 aktualisieren
Arndtstraße 37
D-44135 Dortmund
info@post- welters.de
www.post- welters.de
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0085/2022

Berichtsvorlage

7439 Zeichen

V/0085/2022
V/0085/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 147: II. Westtangente (Kardinal-von-
Galen-Ring/Roxeler Straße) im Bereich Coesfelder Kreuz/Domagkstraße/Rishon-Le-Zion-Ring
[UKM-Service-Zentrum]
Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht
Bericht:
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 147 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die thematischen Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Bereichen:
Städtebauliche Gesamtfigur
Das geplante „Service-Zentrum“ mit Ausrichtung zum Coesfelder Kreuz soll als etwa 56 m hohes
Bürogebäude entstehen, in dem dann die bislang über viele Standorte verteilten Bereiche der
UKM-Verwaltung an diesem Standort gebündelt werden. Ein zweiter Bauabschnitt soll sich mit drei
bis fünf Geschossen bis an den Kreuzungsbereich des Rishon-Le-Zion-Rings erstrecken und dann
die dort gebotene stadträumliche Fassung gewährleisten. Im gemeinsamen Sockel-Erdgeschoss
sind ergänzende, Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungseinrichtungen vorgesehen, die die
Belebung des Quartieres unterstützen.
Der architektonische Entwurf des Büros Kadawittfeld wird vom Gestaltungsbeirat intensiv begleitet.
Die im Rahmen der damaligen Diskussion erstellten Prüfkriterien zur Vorlage V/0684/2007 „Hoch-
hauskonzept Münster - Handlungsrahmen für städtebaulich und stadtstrukturell begründete
Bauvorhaben" sind berücksichtigt worden.
Freiraumkonzept
Wesentlicher Bestandteil der Entwicklung zum Urbanen Wissensquartier ist der ScienceBoulevard.
Mit ihm soll die Domagkstraße als Bindeglied zwischen Innenstadt / Waldeyerstraße zum
Coesfelder Kreuz und dem sich anschließenden Universitätsgelände führen. Um für Fußgehende /
Radfahrende hohe Attraktivität zu bekommen, soll die Allee ihnen vorbehalten bleiben. Das vom
Büro WES erstellte Freiraumkonzept sieht auch vor, den Bereich zwischen dem künftigen
Bürohochhaus und dem StudienLabor platzartig mit Verweilcharakter zu gestalten und die
Stadtplanungsamt
23.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Blick-Veber /
Herr Geitel
T elefon:492-6141 / -6193
Blick-Veber@stadt-
muenster.de /
Geitel@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0085/2022
vorhandene Fahrradachse leicht nach Westen zur Albert-Schweitzer-Straße zu verschwenken, um
den prägnanten Baumbestand rings um die Figurengruppe des Coesfelder Kreuzes zu erhalten.
Verkehrliche Anbindung
Der Baukörper des 2. Bauabschnitts erstreckt sich riegelartig über den nördlichen Abschnitt der
Domagkstraße. Zur Anlieferung der bereits in Bau befindlichen Projekte MedForCe / Body+Brain
ist in der Kellergeschoss-Ebene ein Wirtschaftshof vorgesehen. Die Anlieferung der für die im
Erdgeschoss des Service-Zentrums vorgesehenen Nutzer des 2. BA (Handel, Gastronomie) soll
ebenfalls in diesem Bereich erfolgen. Die Lieferwagen und LKW fahren hierzu von Norden auf der
Domagkstraße unter der Einsteinstraße hindurch und gelangen in den mittelfristig dann als
Sackgasse angelegten Wirtschaftshof.
Somit wird die Domagkstraße ab dem Zeitpunkt des 2. Bauabschnitts durch den neuen
Gebäuderiegel abgebunden. Für Fußgehende / Radfahrende soll eine künftige Umgestaltung des
Verkehrsknotenpunkts Coesfelder Kreuz zu einer attraktiven ebenerdigen Querungsmöglichkeit
über die Einstein- / von-Esmarch-Straße führen. Hierzu erstellt ein Verkehrsplanungsbüro
momentan einen entsprechenden Entwurf.
Der Kfz-Verkehr wird künftig über die bereits im Zusammenhang mit der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 147 verankerte neue Zufahrt auf Höhe der Sertürnerstraße auf das UKM-
Gelände gelangen. Ein dort im Süden platziertes neues Parkhaus mit etwa 350 Stellplätzen fängt
den Pkw-Verkehr frühzeitig ab und hält den ScienceBoulevard autofrei. Faktisch ist die
Domagkstraße (inklusive der an ihr gelegenen Mensa und des Universitätsparkhauses) bereits nur
von Norden anfahrbar, da die ehemalige Straßenspange zum Ring mittlerweile durch das
MedForCe-Gebäude überbaut ist. Es ist nicht erkennbar, dass sich hieraus im täglichen
Verkehrsgeschehen Beeinträchtigungen ergeben hätten.
T echnischeInfrastruktur
In den Kellergeschossen des Service-Zentrums ist ein Blockheizkraftwerk verortet, das bereits zur
Versorgung der Bauten MedForCe / Body+Brain benötigt wird. Sein Schornstein wird dann
innerhalb des Infrastrukturschachts des Bürohochhauses bis zum Austritt auf das Dach geführt.
Entwässerung und Überflutungsschutz
Aufgrund der Tieflage der Domagkstraße ist der künftig dort vom UKM platzierte Wirtschaftshof
und die angrenzenden Kellergeschosse stark durch Überflutung bei Extremregenfällen gefährdet.
UKM muss daher als Nachweis der Erschließung entsprechende bauliche Vorkehrungen für seine
sensible Infrastruktur schaffen und einen entsprechenden Überflutungsnachweis vorlegen. Dies
wird von UKM für realisierungsfähig eingestuft.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Bebauungsplanänderung
fand mit entsprechender Presseankündigung vom 23.09. – 15.10.2021 in Form einer
Internetpräsentation statt, bei der die ansonsten auf einer Bürgeranhörung zu zeigenden Folien durch
eine T onspur erläutert wurden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 31.08. – 30.09.2021.
Das Projekt soll mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB realisiert
werden, dessen Kern, das Bürohochhaus, der 1. Bauabschnitt ist. Der Vorhaben- und
Erschließungsplan trifft detaillierte Vorgaben zu Art und Maß der Bebauung sowie zur äußeren
Gestaltung dieses städtebaulich und architektonisch herausgehobenen Baukörpers. Weitere Details
zur Umsetzung sichert ein Durchführungsvertrag.
Vorhaben- und Erschließungspläne setzen voraus, dass der Vorhabenträger bereits Eigentümer der
benötigten Flächen ist bzw. der Übergang unmittelbar ansteht – was für den Erwerb der
Domagkstraße aber noch nicht der Fall ist. Planungsrecht wird gleichwohl auch für den 2.
Bauabschnitt geschaffen, der auf die Inanspruchnahme der Domagkstraße angewiesen ist. Deshalb
wird dieser als konventioneller Angebotsbebauungsplan einbezogen. Von Seiten des
Universitätsklinikums Münster (UKM) wurde mehrfach ein deutliches Interesse an der Verwirklichung
dieses städtebaulich wichtigen Baukörpers betont.

- 3 -
V/0085/2022
Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom Rat der Stadt Münster am 26.08.2020 gefasst. Die
Erweiterung des Plangebiets soll aktuell durch die Vorlage Nr. V/0084/2022 erfolgen. Das
Planverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Aufgrund der Lage und Größe des Vorhabens liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Die
Umweltbelange gehen dennoch in die Beurteilung mit ein.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen. Vor dem Satzungsbeschluss wird der
Durchführungsvertrag mit der UKM geschlossen.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Begründung
Anlage 2 – T extlicheFestsetzungen
Anlage 3 – Bebauungsplan (Verkleinerung)
Anlage 4 – Vorhaben- und Erschließungsplan (Verkleinerung)

Beratungsverlauf (2)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Einsteinstraße 62
  • Roxeler Straße
  • Domagkstraße
  • Corrensstraße
  • Steinfurter Straße
  • Weseler Straße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Sertürnerstraße
  • Wilhelm-Klemm-Straße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Waldeyerstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Prozessionsweg
  • Rottendorffweg
  • Albert-Schweitzer-Campus 1
  • Rishon-Le-Zion-Ring 66
  • Kardinal-von-Galen-Ring
  • Leonardo-Campus
  • Schlossgarten
  • Sentruper Höhe
  • Arndtstraße 37d
  • Gasselstiege
  • Alvingheide
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0085/2022
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2022
Erstellt
02.02.2022 14:59