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V/0550/2015

Bergiusstraße: provisorische Bushaltestelle "Bahnhof Hiltrup"

Vorlagen 10.07.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 20.08.2015, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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BV_V_0550_2015_Bergiusstrasse_prov_Bushaltestelle_Anlage

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Beschlussvorlage

4398 Zeichen

V/0550/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bergiusstraße: provisorische Bushaltestelle "Bahnhof Hiltrup" 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4219 Blatt 1(1)) und 
der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 50.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4077 Hiltrup Bahnhof, BG, Bp 424 
und VBP 543 
  
Flexible Haushalt s-
führung nach §  9 (1) 
der Haushaltssa t-
zung  
Auszahlungen   2015 50.000   
Saldo 50.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o.  g Pro-
duktgruppe veranschlagt. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der Produk t-
gruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach §  9 (1) der Haushaltssatzung g e-
deckt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0550/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.07.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0550/2015 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
Am 12.05.2015 wurde nach Vorberatung i n der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup am 23.04.2015 
die Vorlage V/0219/2015 „Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup“ im Au s-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen. 
Bestandteil dieses Beschlusses war au ch die Notwendigkeit, während der Bauzeit der Hochba u-
maßnahme (VBP 543) und dem damit verbundenen Wegfall der provisorischen Buswende, eine 
neue übergangsweise Halteposition für Busse zu schaffen. Die alte provisorische Buswende liegt 
auf dem Grundstück, w elches von der Hochbaumaßnahme und dem Bau der neuen Buswende 
betroffen ist und kann so in ihrer Funktion nicht erhalten bleiben. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
Die provisorische Bushaltestelle erhält eine Länge von 40 m, so dass dort 2 Busse hintereinander  
warten können, ohne den Verkehr zu behindern. Sie ist Bestandteil eines 2,00 m breiten aspha l-
tierten Gehweges, der vom Bahnhofsgebäude bis zur neuen Zufahrt des Einkaufszentrums führt. 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe  5 „Stadtplanung und 
Verkehr“ der KIB abgestimmt: der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster  mit 
einem Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem als Auffindestreifen. Die vorhandene 
Wartehalle mit Sitzgelegenheit wird versetzt. 
 
Dadurch dass es sich um ein Provisorium handelt, ist der Baustandard reduziert. Er berücksichtigt 
vom Oberbau her bereits die endgültige Gestaltung mit KFZ -Stellplätzen. Ein Teil der für das Pr o-
visorium entstehenden Kosten werden also bereits für den Endausbau der Parkplätze aufgewandt. 
Die provisorische Haltestelle wird für die Zeit vom Hochbaubeginn (Anfang 2016) bis zur Fertigstel-
lung des Hochbaus und der neuen Buswende (Anfang 2017) genutzt und dann zu den Parkplätzen 
zurückgebaut werden. Die Baubeschlu ssvorlage für die neue Buswende folgt nach Fertigstellung 
der Ausführungsplanung Ende 2015. 
       
3. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt direkt im Anschluss des Baubeschlusses, es ist mit einer Bauzeit von 
ca. 2 Wochen zu rechnen. Die Verkehrsfüh rung während der Bauzeit wird abgestimmt. Nach dem 
derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen geplant. 
Der Bau ist noch für 2015 vorgesehen. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

BV_V_0550_2015_Bergiusstrasse_prov_Bushaltestelle_Anlage

94 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0550/2015: Bergiusstraße - provisorische Bushaltestelle „Bahnhof Hiltrup“

Beratungsverlauf (1)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bergiusstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0550/2015
Typ
Vorlagen
Datum
10.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37