V/0550/2015
Bergiusstraße: provisorische Bushaltestelle "Bahnhof Hiltrup"
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Beschlussvorlage
4398 Zeichen
V/0550/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Bergiusstraße: provisorische Bushaltestelle "Bahnhof Hiltrup"
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4219 Blatt 1(1)) und
der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 50.000 €
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4077 Hiltrup Bahnhof, BG, Bp 424
und VBP 543
Flexible Haushalt s-
führung nach § 9 (1)
der Haushaltssa t-
zung
Auszahlungen 2015 50.000
Saldo 50.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei der o. g Pro-
duktgruppe veranschlagt. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der Produk t-
gruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung g e-
deckt.
Vorlagen-Nr.:
V/0550/2015
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
10.07.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0550/2015
Begründung
1. Voraussetzungen
Am 12.05.2015 wurde nach Vorberatung i n der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup am 23.04.2015
die Vorlage V/0219/2015 „Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bahnhofsbereich Hiltrup“ im Au s-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen.
Bestandteil dieses Beschlusses war au ch die Notwendigkeit, während der Bauzeit der Hochba u-
maßnahme (VBP 543) und dem damit verbundenen Wegfall der provisorischen Buswende, eine
neue übergangsweise Halteposition für Busse zu schaffen. Die alte provisorische Buswende liegt
auf dem Grundstück, w elches von der Hochbaumaßnahme und dem Bau der neuen Buswende
betroffen ist und kann so in ihrer Funktion nicht erhalten bleiben.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die provisorische Bushaltestelle erhält eine Länge von 40 m, so dass dort 2 Busse hintereinander
warten können, ohne den Verkehr zu behindern. Sie ist Bestandteil eines 2,00 m breiten aspha l-
tierten Gehweges, der vom Bahnhofsgebäude bis zur neuen Zufahrt des Einkaufszentrums führt.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und
Verkehr“ der KIB abgestimmt: der Ausbau erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster mit
einem Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem als Auffindestreifen. Die vorhandene
Wartehalle mit Sitzgelegenheit wird versetzt.
Dadurch dass es sich um ein Provisorium handelt, ist der Baustandard reduziert. Er berücksichtigt
vom Oberbau her bereits die endgültige Gestaltung mit KFZ -Stellplätzen. Ein Teil der für das Pr o-
visorium entstehenden Kosten werden also bereits für den Endausbau der Parkplätze aufgewandt.
Die provisorische Haltestelle wird für die Zeit vom Hochbaubeginn (Anfang 2016) bis zur Fertigstel-
lung des Hochbaus und der neuen Buswende (Anfang 2017) genutzt und dann zu den Parkplätzen
zurückgebaut werden. Die Baubeschlu ssvorlage für die neue Buswende folgt nach Fertigstellung
der Ausführungsplanung Ende 2015.
3. Ausschreibung und Bau
Die Ausschreibung erfolgt direkt im Anschluss des Baubeschlusses, es ist mit einer Bauzeit von
ca. 2 Wochen zu rechnen. Die Verkehrsfüh rung während der Bauzeit wird abgestimmt. Nach dem
derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunternehmen geplant.
Der Bau ist noch für 2015 vorgesehen.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
BV_V_0550_2015_Bergiusstrasse_prov_Bushaltestelle_Anlage
94 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0550/2015: Bergiusstraße - provisorische Bushaltestelle „Bahnhof Hiltrup“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bergiusstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0550/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.07.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37