V/0171/2006
Gesunde Städte-Netzwerk / Geschäftsstelle
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Berichtsvorlage
8911 Zeichen
V/0171/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Gesunde Städte-Netzwerk / Geschäftsstelle: Laufende Aktivitäten und anfallende Projekte Beratungsfolge 04.04.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Die Stadt Münster ist im Jahr 1997 dem Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutsch- land beigetreten (Beschlussvorlagen Nr. 740/97). Im Jahr 2003 hat die Stadt ihre Bereitschaft zur Übernahme der Bundesgeschäftstelle des Gesunde Städte-Netzwerkes bekundet (Beschlussvor- lage 404/2003). Seit dem 01.06.2004 ist für die nächsten 6 – 8 Jahre die Geschäftsstelle im Ge- sundheitshaus der Stadt angesiedelt. Aufgaben und Ziele Das Gesunde Städte-Netzwerk ist ein auf Initiative der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 1989 ins Leben gerufener Zusammenschluss von Gebietskörperschaften, Initiativen und Selbsthilfen im gesamten Bundesgebiet. Die 1986 von der WHO verabschiedete Ottawa-Charta definiert die Städte als Lebensraum, von dem zukunftsweisende Gesundheitspolitik ausgehen soll. Die Besonderheit dieses Netzwerkes besteht darin, dass es sich einerseits um einen Zu- sammenschluss von Gebietskörperschaften (Städte, Kreise und kreisangehörige Gemeinden) handelt und andererseits die Selbsthilfe und Initiativen im Gesunde Städte-Netzwerk gleichbe- rechtigt vertreten sind. Ein wesentliches Ziel ist die Selbstverpflichtung der Mitgliedskommunen, die Gesundheitsförderung zu einer kommunalpolitischen Aufgabe weiter zu entwickeln. Ein im Jahr 2004 verabschiedetes Aktionsprogramm „Kompetenzen für Gesundheit“ bildet die Grundla- ge für die zukünftige Gesunde Städte Arbeit. Darin sind unterschiedliche Meilensteine zur Quali- tätsentwicklung und zur Stärkung der Wirksamkeit des Netzwerkes in der Öffentlichkeit beschrie- ben. Wesentliche Meilensteine sind: • Stärkung einer ressortübergreifenden Gesundheitspolitik • Stärkung der Regiekompetenz der Kommunen bei der Umsetzung kommunaler Gesundheits- förderung • Entwicklung und Vereinbarung kommunaler Gesundheitsziele • Entwicklung und Vereinbarung lokaler Aktionspläne für Gesundheit Vorlagen-Nr.: V/0171/2006 Auskunft erteilt: Herr Dr. Weth Ruf: 492 53 02 E-Mail: WethC@stadt-muenster.de Datum: 03.03.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0171/2006 • Stärkung von Rahmenbedingungen für Bürgeraktivierung, -beteiligung und Selbsthilfe • Weiterentwicklung von Qualitätsmaßstäben zur kontinuierlichen Verbesserung der Gesunde Städte-Aktivitäten Organisationsstruktur Im Gesunde Städte-Netzwerk sind derzeit 62 Städte und Kreise zusammengeschlossen. Organe des Netzwerkes sind die Mitgliederversammlung die einmal jährlich tagt, alle zwei Jahre in Verbindung mit der Ausrichtung eines Symposiums und der Sprecherrat , der sich paritätisch zusammensetzt aus 5 Vertreterinnen und Vertretern von Mitgliedskommunen und 5 Vertreterin- nen und Vertretern aus den Bereichen Selbsthilfe und Initiativen. Die Gesundheitsdezernentin der Stadt Münster ist im Jahr 2004 in den Sprecherrat gewählt worden. Begleitet und Vorbereitet werden alle Aktivitäten durch das Gesunde Städte-Sekretariat (Geschäftsstelle). In den zu- rückliegenden Jahren sind im Netzwerk auch Kompetenzzentren für Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet worden: • Berlin: Migration, Integration und Gesundheit • Frankfurt/M: Migration und öffentliche Gesundheit • Halle (Saale) Stadtteilbezogene bürgerorientierte Stadtentwicklung • Herne Gesundheitskonferenzen • Münster Gesundheitshaus • Rhein-Kreis Neuss Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichterstattung im Kindes- und Jugendalter • Stuttgart Gesundheitsförderung im Kindes- und Jugendalter • Kreis Unna Kommunales Gesundheitsmanagement und Gesundheitlicher Verbraucherschutz Das Gesunde Städte-Netzwerk ist Mitglied im Deutschen Forum Prävention und Gesundheitsför- derung beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und wird in Person durch die Gesund- heitsdezernentin der Stadt Münster vertreten. Aufgaben und Aktivitäten des Sekretariates Die Geschäftsführung obliegt dem Gesundheitsplaner der Stadt. Er wird unterstützt durch Mit- arbeiterinnen seiner Abteilung. Eingebunden in die Sekretariatsarbeit sind darüber hinaus die Münsteraner Informations- und Kontaktselle fü r Selbsthilfe (miks) und die Kinderneurologiehilfe Münster e.V. Das Sekretariat nimmt vielfältige Netzwerkaufgaben wahr. Es ist für die Mitgliederbetreuung und - unterstützung zuständig, berät interessierte Kommunen zur Mitgliedschaft im Netzwerk, bereitet die Mitgliederversammlungen, die Sitzungen des Sprecherrates, der Kompetenzzentren und der regionalen Netzwerke mit vor und ist für die Umsetzung von Ergebnissen aus den Gremien zu- ständig. Die Ausschreibung des alle zwei Jahre zu verleihenden Gesunde Städte-Preises sowie die Öffentlichkeitsarbeit gehören ebenso zu den Aufgaben des Sekretariates wie die Mitwirkung an der Umsetzung des Aktionsprogramms und das „Vordenken“ für das Gesunde Städte- Netzwerk. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gibt das Sekretariat zwei- bis dreimal jährlich die Gesunde Städte-Nachrichten heraus, pflegt einen Newsletter und bedient die Homepage des Netzwerkes, die von Frankfurt/M betreut wird. Aktuell wurde eine Power Point Präsentation über Struktur, Aufgaben, Ziele und Projekte des Gesunde Städte-Netzwerkes erstellt, die interessier- ten Städten aber auch den Gesunde Städte-Büros vor Ort zur Verfügung gestellt werden soll. Zu weiteren Arbeitsschwerpunkten in den zurückliegenden beiden Jahren zählte die Positionie- rung des Netzwerkes in Bezug auf die Diskussionen um ein neues Präventionsgesetz. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Deutsche Städtetag und das Gesunde Städte-Netzwerk sich sowohl an die Bundesgesundheitsministerin als auch an die Landesgesundheitsminister 3 V/0171/2006 gewandt und sich dafür eingesetzt, dass der Gesetzgeber ein Präventionsgesetz schafft (s. Anla- ge). Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeiten des Gesunde Städte Netzwerk in der Schaffung neuer Kooperationen mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen, bei der Mitwir- kung an der Entwicklung von Qualitätsstandards gesundheitsfördernder Projekte, in der Präsen- tation des Netzwerkes nach Außen auf Kongressen und Tagungen etc. Das Sekretariat kommu- niziert eng mit dem Deutschen Städtetag, dem Bundesgesundheitsministerium und mit anderen Akteuren im deutschen Gesundheitswesen. Dadurch, dass die Gesundheitsdezernentin der Stadt Münster im Sprecherrat vertreten ist besteht ein direkter Kontakt zwischen Sprecherrat und Sek- retariat vor Ort, der für eine schnelle Kommunikation sehr wichtig und wertvoll ist und der sich in der täglichen Arbeit sehr bewährt. Die Stadt Münster hat mit der Entscheidung, das Sekretariat zu führen, bundesweiten Zuspruch erhalten. Der Profit für die Stadt ist groß. Da das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland in das europäische Healthy Citi es Projekt der WHO eingebunden ist, kommt der Stadt Münster durch die Trägerschaft des deutschen Sekretariates auch international ein neuer Bekanntheitsgrad zu. Zu Ministerien, Verbänden, Stiftungen und Akteuren gibt es einen direkten Informationsfluss. So hat z.B. das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die neuen Präventionskonzepte des Landes NRW mit dem Gesunde Städte-Netzwerk kommuniziert, auch vor dem Hintergrund, ggf. die Gesunden Städte in NRW stärker zu berücksichtigen. Das Projekt „Gesund aufwachsen in Münster“ wurde mit Unterstützung des Netzwerkes entwickelt und hat die zweite Stufe im Bewerbungsverfahren um die Aufnahme in die Bundesförderung durch das Bun- desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erreicht. Das Sekretariat hat das Interesse der Bertelsmann Stiftung mit dem Projekt Anschub.de, ein Projekt zum Thema Bildung und Gesundheit in Kindertagesstätten und Schulen, in Kooperation mit dem OPUS- Netzwerk für Münster mit forciert. Unterschiedliche Sozialleistungsträger kooperieren mit städti- schen Akteuren und unterstützen Projekte der kommunalen Gesundheitsförderung. Gesund- heitsdienstleister aus Münster nutzen das Sekretariat für überregionale Kontakte u.v.m. Die Ar- beit des Sekretariates erhält hohe Anerkennung aus der Mitgliederschaft und auch von externen Partnern. Vor dem Hintergrund der Positionierung Müns ters als Gesundheitsstadt (Beschlussvorlage 139/2003) ist die Gesunde Städte-Arbeit ein Baustein, der insbesondere den kommunalen Ge- sundheitssektor stärkt. Das Gesunde Städte-Sekretariat vertritt daher immer auch die besonde- ren Interessen der Stadt. Erfahrungen aus der bundesweiten Arbeit fließen mit ein. I.V. gez. Dr. Klein Stadträtin 4 V/0171/2006 Anlagen: Deutscher Städtetag / Gesunde Städte Netzwerk - Positionspapier Präventionsgesetz
Positionspapier
6186 Zeichen
Straße des 17. Juni 112, D-10623 Berlin; Postfach 12 03 15, D-10593 Berlin x Telefon +49 30 37711-0 Telefax +49 30 37711-999
Avenue des Nerviens 9 – 31, B-1040 Bruxelles x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Lindenallee 13 – 17, D-50968 Köln ; Postfach 51 06 20, D-50942 Köln x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128
Bankverbindung: Stadtsparkasse Köln Konto 30 202 154 (BLZ 370 501 98) x Internet: http://www.staedtetag.de
Deutscher Städtetag x Postfach 51 06 20 x 50942 Köln
Marienburg
Lindenallee 13 - 17
50968 Köln
Frau Bundesministerin für Gesundheit
Ulla Schmidt
Bundesministerium für Gesundheit
Wilhelmstraße 49
11017 Berlin
An die Damen und Herren
Gesundheitsministerinnen/-senatorinnen
Gesundheitsminister/-senatoren
der Länder
25.11.2005 /lk
Telefon +49 221 3771-0
Durchwahl 3771-2 85
Telefax +49 221 3771-1 79
E-Mail
ingrid.robbers@staedtetag.de
Bearbeitet von
Ingrid Robbers
Aktenzeichen
53.07.20
Präventionsgesetz
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Deutschland braucht ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz. Dafür spricht sich
der Deutsche Städtetag gemeinsam mit dem Gesunde Städte-Netzwerk aus. Sie begrüßen die
Ankündigung im Koalitionsvertrag, die Prävention zu einer eigenständigen Säule der gesund-
heitlichen Versorgung auszubauen und mit einem Präventionsgesetz die Kooperation und
Koordination der Prävention zu stärken. In den vergangenen Jahren erfuhren Gesundheitsför-
derung und Prävention eine besondere Aufmerksamkeit auf allen Ebenen. Auch die Kommu-
nen haben dazu beigetragen. Neben vielen kommunalen Projekten zur Gesundheitsförderung
und Prävention befassen sich die Kommunen auch mit ganzheitlichen Ansätzen zur Verbesse-
rung der Lebensverhältnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger und haben große Anstrengungen
zur Implementierung der Gesundheitsförderung in die Stadtentwicklungsplanungen unter-
nommen. Gerade in Kommunen können aufgrund der lokalen Erfordernisse geeignete und
passende Konzepte umgesetzt werden.
- 2 -
In der Vergangenheit fehlte es nicht an zielgerichteten Handlungsorientierungen in der Prä-
vention und Gesundheitsförderung. Auf vielen Ebenen wurden und werden Projekte erfolg-
reich durchgeführt, Maßnahmen entwickelt und in manchen Fällen auch auf ihre Wirksamkeit
überprüft. Das Gesunde Städte-Netzwerk mit seinen 62 Mitgliedskommunen ist dafür ein gu-
tes Beispiel.
Kritisch zu sehen ist, dass es in der Vergangenheit vielfach an gesicherten Ressourcen fehlte,
die nachhaltige Handlungsstrukturen garantieren. Nach unseren Erfahrungen liegt in der
Struktursicherheit die größte Herausforderung. Gute Planungen und zielorientiertes Handeln
benötigen gesicherte Strukturen – der Rahmen bestimmt die Handlungssicherheit der Akteure.
Eine nachhaltige Gesundheitsförderung gelingt nur durch Schaffung einer zukunftsfähigen
öffentlichen Verantwortungsstruktur und einheitlicher Qualitätskriterien. Dazu brauchen wir
in Deutschland ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz.
Dafür ist die Stärkung der Kooperation mit den Kommunen vordringlich.
Prävention und Gesundheitsförderung sind Querschnittsaufgaben, die auf den unterschiedli-
chen Handlungsebenen (Europa, Bund, Länder und Kommunen) entsprechend organisiert und
umgesetzt werden müssen.
Kommunen sind besonders geeignete Orte für Prävention und Gesundheitsförderung. Deshalb
muss durch ein Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz die kommunale Ebene ent-
sprechend gestärkt werden.
Die Kommunen sind von allen Ebenen den Lebenswelten der Menschen am nächsten. Eine
auf Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge angelegte Gesundheitspolitik muss so le-
bens- und alltagsnah wie möglich gestaltet werden. Wer Gesundheit im Lebensalltag der Bür-
gerinnen und Bürger verankern will, kommt deshalb an „der Stadt“ bzw. „an dem Stadtteil“
nicht vorbei. Die vorhandenen, erprobten und tragfähigen Verfahren und Strukturen der
Kommunen müssen deshalb genutzt und weiterentwickeln werden.
Erfolgreiche Prävention und Gesundheitsförderung sind abhängig von funktionierenden
Strukturen aber auch von auskömmlichen und gesicherten Finanzmitteln. Eine wirksame und
nachhaltige Vorsorge und Förderung der Gesundheit in den Kommunen verlangt, dass die
Finanzmittel die kommunale Ebene auch erreichen. Dies bedeutet wiederum: die Entschei-
dung über die Vergabe dieser Finanzmittel muss in enger Abstimmung und Koordination mit
den Kommunen erfolgen. Das ist ein zentraler Punkt der Forderungen an ein neues Gesund-
heitsföderungs- und Präventionsgesetz.
Hierfür ist es zwingend notwendig, dass Beschlüsse und Strategien kommunaler Gesund-
heitskonferenzen oder anderer dafür in der Kommune beauftragten Kooperationsgremien den
Sozialversicherungsträgern bekannt werden und in die Gesamtplanung mit einfließen können.
Eine Teilnahme von Sozialversicherungsträgern bei kommunalen Gesundheitskonferenzen
sollte angestrebt werden.
Neben den Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Pflege-, Unfall- und Rentenversiche-
rung) muss auch die Private Krankenversicherung Mittel verbindlich beisteuern und es müs-
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sen weitere Finanzmittel durch Steueraufkommen des Bundes und der Länder aktiviert wer-
den.
Der Deutsche Städtetag und das Gesunde Städte-Netzwerk sind bereit und in der Lage, sich in
den Prozess zur Entwicklung eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzes aktiv
einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Articus Dr. Agnes Klein
Hauptgeschäftsführer Stadträtin
Deutscher Städtetag Mitglied des Sprecherrates
Gesunde Städte-Netzwerk
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Lindenallee 13
- Wilhelmstraße 49
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0171/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 13.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37