V/0388/2025
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen Teil 2 in 2025
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Anlage A
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Anlage A zur V/0388/2025 Kurzüberblick Die Sportverwaltung ist durch den Sportausschuss beauftragt („Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“), den jährlichen Katalog der Neu-, Ausbau und Sanierungsmaßnahmen, soweit sie im Sportbudget zusammengefasst sind, mit dem Stadtsportbund abzustimmen. Mit dieser Vorlage werden die weiteren Maßnahmen des Jahres 2025 festgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltun- gen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0388/2025
V/0388/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie
Großinvestitionen, z.B. Verlagerung von Sportanlagen), Maßnahmen Teil 2 in 2025
Beratungsfolge
03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
01.07.2025 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Sportausschuss beschließt in einem zweiten Teil für das Jahr 2025 folgende Maßnahmen:
a. Sanierung Kunststoffbelag einschließlich Unterbau des Multifunktionsspielfeldes an der
Kompass Schule in Kinderhaus
b. Sanierung Tennisplätze einschließlich Einbau neuer Beregnungsanlage und Entwässe-
rungsleitungen an der Sportanlage im Draum in Sprakel.
c. Sanierung Tennisplätze einschließlich Einbau neuer Beregnungsanlagen und Entwäs-
serungsleitungen an der Sportanlage August-Schepers-Str. des TuS Saxonia
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem
Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt hat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Sachentscheidungen sind wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen
Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanlagen
Sportamt
02.06.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Westermann
Telefon: 492-5237
WestermannJu@stadt-
muenster.de
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Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 1.124.500
Die zur Finanzierung erforderlichen investiven Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2025 bei der
o.g. Investitionsmaßnahme teilweise zur Verfügung. Die zur vollständigen Finanzierung erforderlichen
investiven Ermächtigungen für Auszahlungen in Höhe von zusätzlich 124.500 Euro in 2025 werden im
Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend,
Familie und Sport kompensiert.
Begründung:
Ausgangslage:
Mit Schreiben vom 05.03.2007 stellten die Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion im Sportausschuss den Antrag „Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) und Stadt
entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“.
Mit diesem Antrag war das Ziel verbunden, den SSB als Dachorganisation der münsterschen
Sportvereine und Interessenvertreter*innen des Sports in Münster als Partner an den Vorbereitungen
der Entscheidungen zur Sportentwicklungsplanung sowie der allgemeinen Sportförderung
angemessen zu beteiligen.
Zur Konkretisierung o. g. Vorgaben wurde mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/1064/2007 -
„Stadtsportbund Münster e. V. und Stadt entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung,
hier: künftiges Verfahren“ – am 23.01.2008 im Sportausschuss unter Ziffer 2.1 festgelegt, dass die
Sportverwaltung mit dem SSB einen Maßnahmenkatalog abstimmt und dem Sportausschuss jährlich
nach Vorliegen der nötigen Unterlagen zu Beginn des Haushalts- bzw. Bewirtschaftungsjahres
vorlegt.
Die Weiterentwicklung und Förderung des Sports in Münster erfolgt auf Basis der geltenden
Sportförderrichtlinie innerhalb des vom Rat der Stadt Münster vorgegebenen Finanzrahmens. Über
die von Sportverwaltung und SSB abgestimmten Arbeitsergebnisse zu den Mitteln für Neu- und
Ausbau sowie Sanierung städtischer und ve reinseigener Sportanlagen entscheiden die zuständigen
politischen Gremien der Stadt Münster.
Mit der Vorlage V/0791/2024 ist bereits ein erster Teil des Maßnahmenpakets für das Jahr 2025 be-
schlossen worden.
Mit dieser Vorlage erfolgt nun der Vorschlag, wie die in 2024 nicht in Anspruch genommenen und
nach 2025 übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 1 Mio. Euro verwendet werden sollen.
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung
a.) Sanierung Kunststoffbelag einschließlich Unterbau des Multifunktionsspielfeldes an der Kom-
pass Schule in Kinderhaus
Auf der Schulhoffläche der Kompass-Schule befinden sich ein Multifunktionsspielfeld und eine
100m-Laufbahn (Belag Kunststoff) mit Weitsprunggrube. Beide Anlagen sind sanierungsbe-
dürftig. Das Multifunktionsspielfeld muss altersbedingt einschl. des Unterbaus saniert werden.
Die 100m-Laufbahn wird nicht mehr benötigt. An dieser Stelle entsteht eine Rasenfläche, die
von der Schule u.a. für die Therapie mit Hunden genutzt werden soll. Des Weiteren entstehen
auf dem Schulhofgelände eine Fläche für Basketball (Streetball) und eine Fläche mit drei bis
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vier Outdoor-Fitnessgeräten. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 499.000 € brutto.
b.) Sanierung Tennisplätze einschließlich Einbau neuer Beregnungsanlage und Entwässerungs-
leitungen an der Sportanlage Im Draum in Sprakel.
An der Sportanlage Im Draum müssen zwei der ebenfalls fast 40 Jahre alten Tennisplätze er-
neuert werden. Der Einbau einer neuen Beregnungsanlage und die Erneuerung der Ballfang-
zäune sind eingeplant. Auch die Erneuerung der Entwässerung der beiden Plätze ist notwen-
dig. Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 248.000 € brutto.
c.) Sanierung Tennisplätze einschließlich Einbau neuer Beregnungsanlagen und Entwässerungs-
leitungen an der Sportanlage August-Schepers-Str. des TuS Saxonia
Die vier Tennisplätze der TuS Saxonia (Belag Asche/Tenne) sollen altersbedingt nach ca. 40
Jahren saniert werden. Der Einbau einer neuen Beregnungsanlage, neuer Entwässerungslei-
tungen, kleinerer Zaunreparaturen sowie Pflasterarbeiten sind ebenfalls notwendig. Die vo-
raussichtlichen Kosten liegen bei 377.500 € brutto.
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung
Vor dem Hintergrund der Beschlussvorlage V/1064/2007 – „Stadtsportbund Münster e.V. und Stadt
entwickeln Sportstätten in gemeinsamer Verantwortung“ wurde der in dieser Vorlage enthaltene Be-
schlussvorschlag im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt,
um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.
Zu finanziellen Auswirkungen
Die im Haushaltsplan-Entwurf 2025 unter der Maßnahmennummer 4690 veranschlagten Haushalts-
mittel waren ursprünglich für die Neuerrichtung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Hohes
Ufer vorgesehen. Im Rahmen der politischen Beratungen zum Haushaltsplan 2025 wurden diese
Haushaltsmittel zugunsten der Umwandlung eines Tennenplatzes auf der Sportanlage Egelshove
abgeändert. Da die Kosten für eine Umwandlung eines vorhandenen Tennenplatzes geringer sind als
ein Neubau, werden die veranschlagten Mittel in Höhe von 1,6 Mio. Euro nicht in voller Höhe benötigt
und die zur o.a. Gesamtfinanzierung fehlenden Mittel in Höhe von 124.500 Euro werden aus der
Maßnahme 4690 „Kunstrasen Sportanlage Egelshove“ im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
gedeckt.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- August-Schepers-Straße
- Kinderhaus
- Egelshove
- Im Draum
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0388/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 14:39