0804/2018
Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693 Vorlagen-Nummer 21.06.2019 0804/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 08.07.2019 Verkehrsausschuss 10.09.2019 Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2019 Nord-Süd Stadtbahn 1. Baustufe Berichtswesen 2017 und 1. Halbjahr 2018 Die KVB AG ist aufgrund des § 8 Absatz 5 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag II verpflichtet, der Stadt Köln quartalsweise ein Berichtswesen vorzulegen. Hierbei hat die KVB AG eine Kostenübersicht gemäß GVFG-Finanzierungsantrag, eine Übersicht der sonstigen Projektkosten (beides jeweils getrennt nach städtischen Kosten und Kosten der KVB AG), sowie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkun- gen für die Stadt Köln für mindestens 5 Jahre hinsichtlich des Schuldendienstes zu erstellen. Die KVB AG hat das Berichtswesen für 2017 und 2018 wie folgt vorgelegt (alle nachfolgenden Werte sind gerundet): Kostendeckel des 2. GVFG-Änderungsantrages vom 30.08.2011 Der 2. GVFG-Änderungsantrag, der die Grundlage für die Kostenberechnung bildet, wurde vom Zu- wendungsgeber endgültig mit Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR in die Kategorie „a“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen. Die zuwendungsfähigen Kosten für die Nord-Süd Stadt- bahn Köln, 1. Baustufe wurden durch den Zuwendungsgeber bei maximal 751.416.700 EUR gede- ckelt, wobei hiervon bisher 717.045.700 EUR endgültig in die Kategorie „a“ und 34.371.000 EUR un- ter dem Vorbehalt des Nachweises über die Notwendigkeit bzw. über den Umfang der Leistungen zunächst in die Kategorie „c“ aufgenommen waren. Für einen Teil der sogenannten Vorbehaltsbeträge (Kategorie „c“) hat der örtlich zuständige Zuwen- dungsgeber Nahverkehr Rheinland (NVR) im Februar/März 2014 zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 18.200.000 EUR festgestellt. Hiervon hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur (BMVI) als oberste Bewilligungsbehörde im November 2014 jedoch nur einen Teilbetrag von 13.000.000 EUR endgültig in die Kategorie „a“ des Bundesprogramms aufgenommen, sodass sich die endgültig anerkannten zuwendungsfähigen Kosten auf 730.045.700 EUR erhöhen. Der derzeit verbleibende Vorbehaltsbetrag für die 1. Baustufe beträgt noch 21.371.000 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 1.400.000 EUR für Entschädigungszahlungen, aus 1.000.000 EUR für Leitungsverlegung, aus 5.200.000 EUR für Nachtragsleistungen, die vom NVR anerkannt wurden und vom BMVI noch anzuerkennen sind und aus 13.771.000 EUR für weitere Nachtragsleistungen. Aus Vorsichtsgründen wird bis zur endgültigen Bewilligung der verbleibenden Vorbehaltsbeträge sei- tens der Stadtverwaltung weiterhin nur mit den endgültigen in die Kategorie „a“ aufgenommenen zu- wendungsfähigen Kosten gerechnet. Diese zuwendungsfähigen Kosten haben sich wie zuvor darge- stellt im November 2014 von 717.045.700 EUR auf nunmehr 730.045.700 EUR erhöht. Die Zuwen- dungen (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) haben sich von 645.341.100 EUR um 2 11.700.000 EUR auf 657.041.100 EUR erhöht. Für alle über den Kostendeckel hinausgehenden Kosten werden durch den Zuwendungsgeber keine weiteren Zuwendungen bewilligt, so dass alle weiteren auf die Stadt Köln entfallenden Kosten (sämt- liche Leistungen außer der KVB-Betriebstechnik) hundertprozentig zu Lasten der Stadt Köln gehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR, welche sich auf Grund von Kostenänderungen um 2.400.000 EUR auf 835.796.600 EUR reduziert haben, die nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 107.794.800 EUR sowie die nach Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR bilden die unmittelbar bzw. mit- telbar aus dem 2. GVFG-Finanzierungsantrag zu finanzierenden Projektkosten in Höhe von 954.451.400 EUR (vgl. Anlage 1, Seite 1, Ziffer I). Die nicht-zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 108.179.700 EUR und sind ebenso wie die zuvor genannten nicht-stadtbahnbedingten Kosten und die zuvor genannten nach Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten nicht förderfähig. Die Projektnebenkosten in Höhe von 130.100.000 EUR, welche sich auf Grund von Verschiebungen im Bereich der Kosten des Waidmarkts auf 142.500.000 EUR erhöht haben, werden pauschal mit Zuwendungen in Höhe von 25.800.000 EUR gefördert. Die hier genannten Mehrkosten und Kostenverschiebungen werden im Folgenden näher erläutert. Mehrkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 folgende Veränderungen: Im Rahmen der Aufarbeitung der Schäden, insbesondere in Bezug auf die verzögerungsbedingten Mehrkosten aus dem Schadensfall Waidmarkt, hat die mit der Schadensaufbereitung befasste An- waltskanzlei festgestellt, dass bestimmte Kostenpositionen, die zunächst als möglicherweise scha- densrelevante Kostenpositionen dem Unglück am Waidmarkt zugeordnet wurden, bei näherer Be- trachtung der Umstände nicht durch das Schadensereignis verursacht wurden. Bei der aus juristi- scher Sicht zwingend erforderlichen Einzelfallprüfung hat sich ergeben, dass bestimmte Positionen vollständig dem Schadensfall am Waidmarkt zugeordnet werden können, andere Kostenpositionen jedoch nicht oder nur zu einem geringeren als bisher veranschlagten Teil. Die dadurch entstehende Neuverteilung der einzelnen Positionen hat zur Folge, dass es im Bereich der Kosten durch Bauzeitverlängerung des Unglücks am Waidmarkt und der Projektnebenkosten der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zu einigen Verschiebungen kommt. Es findet eine Verschiebung in Höhe von insgesamt 12.400.000 EUR vom Schadensfall am Waidmarkt hin zu den Projektneben- kosten der 1. Baustufe statt. Auf Seiten der Projektnebenkosten der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn findet demnach eine „Erhöhung“ um 12.400.000 EUR auf 142.500.000 EUR statt. Die Projektnebenkosten durch die Bau- zeitverlängerung des Unglücks am Waidmarkt „sinken“ von vormals 32.400.000 EUR um 12.400.000 EUR auf nunmehr 20.000.000 EUR. Eine Erläuterung der darüber hinausgehenden im Berichtswesen berücksichtigten Waidmarktkosten erfolgt im weiteren Verlauf dieser Mitteilung. Die seit Einreichung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten be- tragen weiterhin 10.860.000 EUR. Minderkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 folgende Veränderungen: Durch einen mit der Deutschen Telekom abgeschlossenen Vergleich konnten die Kosten für die Lei- tungsverlegung um rund 2.400.000 EUR reduziert werden. Die Gesamtkosten verringern sich dem- nach auf 954.451.400 EUR (vgl. hierzu Anlage 1, Seite 1, Ziffer I). 3 Stadtbahnbedingte und nicht-stadtbahnbedingte Gesamtkosten Die stadtbahnbedingten und nicht-stadtbahnbedingten Gesamtkosten der Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe haben sich gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 um 10.000.000 EUR verändert und betragen nun 1.096.951.400 EUR (vgl. hierzu Anlage 1, Seite 1, vor- letzte Zeile). Die Gesamtkosten setzen sich aus den im 2. GVFG-Änderungsantrag bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 730.045.700 EUR, den nicht-zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 108.179.700 EUR, den sog. nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 107.794.800 EUR, den nicht-stadtbahnbedingte Minderkosten in Höhe von 2.400.000 EUR den zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR, sowie den Projektnebenkosten in Höhe von 142.500.000 EUR zusam- men. Weiterhin werden die Leistungen, die dem Unglück Waidmarkt zugerechnet und im Rahmen des Schadenersatzes geltend gemacht werden sollen (Bauzeitverlängerungen und Nachtragsleistungen in Höhe von 29.300.000 EUR [vgl. Vorlagen-Nr.: 0843/2011] sowie die Teilinbetriebnahme Nord in Höhe von 4.000.000 EUR [vgl. Vorlagen-Nr.: 3680/2010]) über den § 7 des Nord-Süd- Stadtbahnvertrages finanziert bzw. vorfinanziert. Diese Leistungen erhöhen – zumindest teilweise – vorübergehend entsprechend die städtischen Gesamtkosten und werden der Vollständigkeit halber weiterhin in diesem Berichtswesen mit berücksichtigt. Demnach ergeben sich unter Hinzurechnung der zusätzlichen Leistungen nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages Gesamtkosten in Höhe von 1.130.251.400 EUR (vgl. hierzu Anlage 1, Seite 1, letzte Zeile). Städtische Gesamtkosten Der von der Stadt zu finanzierende Betrag beläuft sich mit Stand zum 30.06.2018 auf insgesamt 1.014.108.000 EUR (siehe Anlage 1, Seite 1, Ziffer VI). Im Vergleich zum erstmaligen Berichtswesen von November/Dezember 2006 sind die Kosten somit von ursprünglich 521.007.000 EUR um 493.101.000 EUR angestiegen. Gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand zum 31.12.2016 ergeben sich bei dem von der Stadt zu finanzierenden Betrag unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, Veränderungen in Höhe von 23.381.700 EUR. Projektkosten und Kosten für zusätzliche Leistungen, die nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn- Vertrages finanziert werden Die von der Stadt zu finanzierenden Projektkosten, die sich aus den nicht-zuwendungsfähigen Kosten (104.045.700 EUR), den seit dem 30.08.2011 entstandenen zusätzlichen Mehrkosten (10.250.000 EUR), den nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten (105.594.800 EUR), den nicht- stadtbahnbedingten Minderkosten (2.400.000 EUR), den Kosten des zehnprozentigen Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten (67.029.500 EUR) sowie den Projektnebenkosten (115.900.000 EUR) zusammensetzen, betragen 400.420.000 EUR. Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 33.300.000 EUR, die vorübergehend über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Es sind somit insgesamt 433.720.000 EUR über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages zu finanzieren (vgl. hierzu Anlage 1, Seite 1, Ziffer III). Die Projektkosten in Höhe von 433.720.00 EUR werden über ein Annuitätendarlehen (Annahme: 1 % Tilgung p.a.) mit einer Laufzeit von 34 Jahren finanziert. Die Tilgung des Darlehens wird durch die Stadt Köln aus dem investiven Teil des Finanzplans verbunden mit einer Eigenkapitalzuführung an die KVB AG finanziert. Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 die oben genannten Ver- änderungen im Bereich der Projektnebenkosten sowie der nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten in Höhe von insgesamt 10.000.000 EUR. Zinsaufwendungen Die für die oben genannte Darlehensaufnahme erforderlichen Zinsaufwendungen (Annahme: 6 % 4 Zinsen p.a.) werden im Rahmen der Schuldendiensthilfe aus dem Ergebnisplan finanziert und betra- gen auf Basis der derzeitigen Kostenermittlung mit Stand zum 31.12.2016 über 34 Jahre betrachtet insgesamt 580.388.000 EUR. Diese Berechnung erfolgte mit den zuvor genannten, rein prognostischen Werten (6 % Zinsen, 1 % Tilgung); tatsächlich fallen nur Zinsen in Höhe der für die jeweils aufgenommenen Darlehen verein- barten Zinssätze an, die derzeit teils erheblich unter den Prognosewerten liegen. Es ergeben sich im Bereich der Zinsaufwendungen gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2016 Veränderungen in Höhe von 13.381.700 EUR. Kosten-Nutzen-Indikator Der aktuelle Kosten-Nutzen-Indikator der standardisierten Bewertung liegt unverändert bei 1,05 und basiert auf dem aktuellen Kostenänderungsantrag unter Berücksichtigung aller drei Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass alle bisher bekannten bewertungsrelevanten Kostenände- rungsanzeigen eingeflossen sind und weist darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des Kosten- Nutzen-Indikators von 1,0 der volkswirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall wäre die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Da sich dieser Kosten-Nutzen-Indikator auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. bis 3. Baustufe bezieht, bedeutet dies, dass kaum noch mögliche bewertungsrele- vante Kostensteigerungen für alle Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln in die Bewertung einflie- ßen können. Folgekosten Aus § 8 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages II ergibt sich, dass der KVB AG die Unterhaltung (In- standsetzung, Wartung, Erneuerung und Betrieb) einschließlich der Verkehrssicherungspflicht bezo- gen auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe obliegt. Der Ausgleich der Unterhaltungskosten ist durch die Stadt Köln in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Gewährung von Infra- strukturbeihilfen dauerhaft zu regeln. Diesbezüglich wurde am 18.12.2008 ein entsprechender Be- schluss des Rates der Stadt Köln unter TOP 9.19 „KVB: Regelung über die Finanzierung der Unter- haltungskosten der Nord-Süd Stadtbahn“ (Vorlagen-Nr.: 5283/2008) gefasst, wonach der Ausgleich der Unterhaltungskosten im Rahmen der bestehenden Betrauungsregelung erfolgt. Unglücksfall „Einsturz des Historischen Archivs“ - Waidmarkt Die oben dargelegten finanziellen Auswirkungen basieren auf dem Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag und wurden mit Stand vom 30.06.2018 bewertet. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs wurden berücksichtigt. Für die Bergung der Archivalien und die Beweissicherung im Bereich der Schlitzwände des Gleis- wechsels Waidmarkt sind für bautechnische Leistungen bisher nachfolgende Mittelfreigabebeschlüs- se gefasst worden: Für das Bergungsbauwerk (BergBG) sind im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.10.2012 (Vorlagen-Nr.: 3359/2012) durch den Hauptausschuss Mittel in Höhe von insgesamt 29.822.500 EUR genehmigt worden. Für das Besichtigungsbauwerk (BesBG1A) sind zuletzt mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen-Nr.: 2441/2018) Mittel in Höhe von insgesamt rund 82.300.000 EUR genehmigt worden. Darüber hinaus sind bei den städtischen Dienststellen in Zusammenhang mit dem Unglücksfall noch weitere Kosten entstanden. Das Rechts- und Versicherungsamt hat eine entsprechende Aufstellung erarbeitet, die zuletzt als Mitteilung in die Hauptausschusssitzung vom 06.06.2016 eingebracht wur- de. Bezüglich weiterer Kosten, die aus dem Unglücksfall resultieren, wird auf diese Mitteilung (Vorla- gen-Nr.: 0967/2016) verwiesen. 5 Zeitpunkt der Vorlage In der Mitteilung zum letzten Berichtswesen mit Stand 31.12.2016 (Session Nummer 3420/2017) wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung mit dem vorliegenden Berichtswesen erst dann wieder in die Gremien geht, sobald Änderungen eingetreten sind. Grund dafür war, dass sich über einen längeren Zeitraum keine Änderungen ergeben haben und die Mitteilungen alle entsprechend gleichlautend ausgefallen sind. Die vorliegende Mittteilung berücksichtigt nunmehr den Stand des Berichtswesens zum 30.06.2017 sowie zum 30.06.2018. Im Anschluss an die letzte Mitteilung haben sich Änderungen sowohl im Be- reich der ersten wie auch der zweiten Baustufe ergeben. Die Vorlage war bereits in 2018 mit den Zahlen der KVB aus 2017 vorbereitet worden. Aufgrund von umfangreichem Abstimmungsbedarf zwi- schen der KVB und der Verwaltung kann die Vorlage jetzt erst abschließend eingebracht werden. Anlage: Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten und der Schuldendiensthilfe für die Nord-Süd Stadt- bahn Köln, 1. Baustufe zum Stand 30.06.2018. Gez. Blome
Anlage Ermittlung der städt Kosten NS-1 BS mit Waidmarkt
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Anlage 1 Seite 1
A. Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
nachrichtlich:
Kosten gem. eingereichtem und
bewilligtem 1. GVFG-Finanzierungsantrag
vom 12.05.2000
550.546.800 EUR 518.192.300 EUR 32.354.500 EUR
I. Kosten gem. eingereichtem und bewilligtem
2. GVFG-Finanzierungsantrag 30.08.2011, zzgl.
nicht-stadtbahnbedingten sowie möglicher
Mehrkosten mit Stand vom 30.06.2018
954.451.426 EUR 730.045.675 EUR 224.405.751 EUR 66.665.544 EUR 59.750.322 EUR 6.915.220 EUR 887.785.882 EUR 670.295.353 EUR 217.490.531 EUR
nachrichtlich: Kosten für die zusätzlichen, über den
§ 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanzierten
Leistungen Waidmarkt
33.300.000 EUR - EUR 33.300.000 EUR - EUR - EUR - EUR 33.300.000 EUR - EUR 33.300.000 EUR
II. zzgl. 10 % Eigenanteil der zwf. Kosten 73.004.568 EUR 5.975.032 EUR 67.029.535 EUR
Zwischensumme (Summe I. - II.) 330.710.319 EUR 12.890.253 EUR 317.820.066 EUR
Gesamtkosten Zuwendung
(pauschal)
Eigenanteil Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)
Kostenanteil
Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)
Kostenanteil
Eigenanteil
III. zzgl. Projektnebenkosten 142.500.000 EUR 25.800.000 EUR 116.700.000 EUR 1.000.000 EUR 200.000 EUR 800.000 EUR 141.500.000 EUR 25.600.000 EUR 115.900.000 EUR
Zwischensumme (Summe I. - III.) 447.410.319 EUR 13.690.253 EUR 433.720.066 EUR
IV. zzgl. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen - EUR
Zwischensumme (Summe I. - IV.) 433.720.066 EUR
V. Zinsaufwendungen i.R.d. Schuldendiensthilfe
für 423.720.066 EUR bei einem Darlehen
mit 34 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz von 6 %
580.387.908 EUR
VI. Gesamtsumme Stadt Köln ( Summe I. - V.) 1.014.107.974 EUR
Zur Information: Gesamtkosten ohne zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.096.951.426 EUR
Zur Information: Gesamtkosten mit zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.130.251.430 EUR
KVB AG Stadt Köln
Gesamtkosten davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
Anlage 1 Seite 2
B. Städtischer Haushalt: Schuldendiensthilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) 2002 – 2020 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Zins- und Tilgungsleistung Plan Ist Prognose Erklärung:
Hpl. 2002 - 2011 49.119.898 EUR Plan:
Ist: Ist-Abrechnung der Schuldendiensthilfe zum Berichtszeitpunkt
Zinsaufwand (konsumtiv) Plan Ist Prognose Prognose:
Hpl. 2012 10.646.000 EUR 8.318.009 EUR 8.103.000 EUR
Hpl. 2013 12.185.000 EUR 9.005.734 EUR 7.675.000 EUR Zinsaufwand: Ergebniswirksamer Aufwand im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2014 14.916.000 EUR 9.502.816 EUR 15.033.000 EUR Tilgung: Investive Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2015 8.911.972 EUR 9.421.521 EUR 10.311.000 EUR
Hpl. 2016 10.669.536 EUR 7.730.435 EUR 6.769.000 EUR
Hpl. 2017 11.316.895 EUR 7.383.068 EUR 7.445.000 EUR
Hpl. 2018 8.290.000 EUR 6.221.099 EUR 8.290.000 EUR
Hpl. 2019 7.288.000 EUR 7.288.000 EUR
Hpl. 2020 7.253.000 EUR 5.025.100 EUR
Tilgung (investiv) Plan Ist Prognose
Hpl. 2012 5.199.178 EUR 4.589.643 EUR 4.590.000 EUR
Hpl. 2013 7.046.000 EUR 6.155.346 EUR* 5.111.000 EUR
Hpl. 2014 7.918.000 EUR 7.188.924 EUR 7.009.000 EUR
Hpl. 2015 9.747.000 EUR 10.084.139 EUR 9.747.000 EUR
Hpl. 2016 10.840.000 EUR 12.303.624 EUR 14.229.000 EUR
Hpl. 2017 10.290.000 EUR 16.604.875 EUR 15.515.000 EUR
Hpl. 2018 9.810.000 EUR 17.961.196 EUR 15.050.000 EUR
Hpl. 2019 10.160.000 EUR 14.526.000 EUR
Hpl. 2020 10.160.000 EUR 14.743.000 EUR
* Von diesem Betrag wurde im Jahr 2013 kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 3.600.000 EUR und im Jahr 2014 - nach Vorlage der testierten Jahresrechnung des Schuldendienstes für 2013 - kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 2.555.346,21 EUR ausgezahlt. Beide Beträge sind hierbei
periodengerecht dem Haushaltsjahr 2013 zugerechnet.
Planwerte im städt. Haushalt analog der KVB-Planung
Unterjährig, unabhängig vom Berichtszeitraum aktualisierte
Prognosewerte der KVB AG
Anlage 1 Seite 3
C. Übersicht Kostenentwicklung in den Jahren 2000-2018 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
500.000.000 EUR
600.000.000 EUR
700.000.000 EUR
800.000.000 EUR
900.000.000 EUR
1.000.000.000 EUR
1.100.000.000 EUR
1.200.000.000 EUR
Jun. 00
Dez. 00
Jun. 01
Dez. 01
Jun. 02
Dez. 02
Jun. 03
Dez. 03
Jun. 04
Dez. 04
Jun. 05
Dez. 05
Jun. 06
Dez. 06
Jun. 07
Dez. 07
Jun. 08
Dez. 08
Jun. 09
Dez. 09
Jun. 10
Dez. 10
Jun. 11
Dez. 11
Jun. 12
Dez. 12
Jun. 13
Dez. 13
Jun. 14
Dez. 14
Jun. 15
Dez. 15
Jun. 16
Dez. 16
Jun. 17
Dez. 17
Jun. 18
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten, nicht-stadtbahnbedingten Kosten und Projektnebenkosten
zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten und nicht-stadtbahnbedingten Kosten zzgl. zusätzl.
Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Finanzierungssumme Stadt Köln
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0804/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.06.2019
- Erstellt
- 13.03.2018 12:10