2008/0357
Städtische Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft in Darmstadt hier: Vorlaufkosten bei Neugründungen von Kindergruppen
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2008/0357
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.09.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport Beschluss in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0357 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Städtische Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft in Darmstadt hier: Vorlaufkosten bei Neugründungen von Kindergruppen Vorlage vom: 4. 9.2008 Beschlussvorschlag: Vorlaufkosten, die bei Neugründungen von Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft in Darm- stadt entstehen, werden ab sofort im Rahmen der regulären Betriebskostenförderung kleinerer freier Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen anerkannt. Die hierdurch entstehenden Aufwendungen werden im Rahmen der bei der Kostenstelle 052-070-1400 „Kindertageseinrichtungen der freien Träger“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 04.09.2008: Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch auf Landes- bzw. Bundesebene wird derzeit der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3) stark forciert. Beim zuständi- gen Amt für Familie, Ki nderbetreuung und Sport ist aufgrund dessen eine deutliche Zunahme der Anfragen nach Beratung und Unterstützung bei der Neugründung entsprechender Kindergruppen festzustellen. Momentan wird die Betriebsführung dieser kleineren freien Träger von Kindertagesein-richtungen auf Grundlage der Beschlüsse der städtischen Vertretungskörperschaften mit 70 % der durch anderweitige Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben gefördert. Eine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung wird aktuell mit dem Dachverband der selbstorgani- sierten Kindereinrichtungen in Darmstadt, DaS KinD e. V. erarbeitet. Aufgrund des beschriebenen veränderten Stellenwerts der U3-Betreuung in der Gesellschaft ist ein verbindlicher Verhandlungsrahmen für die zukünftige Beratung von Interessentinnen und Interes- senten durch die Verwaltung erforderlich. Problematisch gestaltet sich bei den vermehrten Neugründungen kleinerer Kindertagesein- richtungen in Darmstadt die Anerkennung so genannter „Vorlaufkosten“ als abrechnungs-fähige Ausgaben im Rahmen der städtischen Betriebskostenförderung. Bei den kleineren Kindertageseinrichtungen handelt es sich in der Regel um Elterninitiativen, die Kindergruppen mit bis zu 12 Betreuungsplätzen als eingetragener Verein (e. V.) gründen möchten. Vor der tatsächlichen Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung fallen zwangsläufig verschiedene Vorlaufkosten für Miete, Renovierung, Ausstattung, Einstellung von pädagogischem Fachpersonal etc. an. Während dieser Phase erzielt der Verein keinerlei Einnahmen aus Betreuungsentgelten. Darüber hinaus verfügt der aus einer Elterninitiative heraus neugegründete Verein normalerweise über keinerlei Rücklagen und erhält wenn überhaupt nur unter erschwerten Bedingungen und nur in eingeschränkter Höhe ein Darlehen von einem Kreditinstitut. Eigenmittel stehen insofern nur aus dem Privatvermögen der betreffenden Elternschaft zur Verfü- gung. Nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kin- derbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 vom 27.03.2008 sind unter anderem förderfähig nach Ziffer 5.1.2 „Umbau und Ausbau bestehender Gebäude für die Nutzung oder Nutzungserweiterung als Kindertageseinrichtungen sowie zur Umwandlung bestehender Kindergarten-plätze mit einer Pauschale von bis zu 4.000,00 Euro pro neugeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren“ 3 ... und nach Ziffer 5.1.5 „Investitionen für die Ausstattung von neugeschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit einer Pauschale von bis zu 500,00 Euro pro Betreuungsplatz“ mit einer Zweckbindung für Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen von 5 Jahren. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus fachlicher Sicht sinnvoll, für die Verwaltung einen verbind- lichen Rahmen zur Anerkennung von Vorlaufkosten bei der Neugründung einer Kindertageseinrich- tung im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Betriebskos- tenförderung der kleineren freien Träger von Kindertageseinrichtungen festzulegen. Demnach sollten 1. die Kosten für Miete und Mietnebenkosten (orientiert an dem o. g. Investitions-programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“), unter Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen, für die Dauer von bis zu drei Monaten , 2. Personalkosten für die Einrichtungsleitung für die Dauer von bis zu zwei Monaten und 3. Personalkosten für evtl. weiteres hauptamtliches pädagogisches Fachpersonal (aus- genommen Beschäftigte im freiwilli gen sozialen Jahr, Praktikantinnen und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte, Zivildienstleistende etc.) für die Dauer von bis zu einem Monat . vor der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung zu 100 % im Rahmen der städt. Betriebs- kostenförderung anerkannt werden. Darüber hinaus anfallende Sachkosten während der Vorlaufzeit können in Absprache mit der Verwaltung im Rahmen der regulären städtischen Betriebskostenförderung (70 % der nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckten Ausgaben) abgerechnet werden. Der oftmals von den Interessenten gewünschte Ausgleich des Einnahmeausfalls bei den Elternentgel- ten während der Vorlaufzeit durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt zurzeit nicht! Vielmehr muss der Träger seine Elternentgelte so kalkulieren, dass die für die städtischen Betriebskostenförde- rung vorausgesetzte Kostendeckung, der insbesondere während der Vorlaufzeit und in der Eingewöh- nungsphase der neu aufgenommenen Kinder verbleibenden, zunächst ungedeckten Kosten, mittelfris- tig sichergestellt ist. Voraussetzung für die Anerkennung der vorgenannten Vorlaufkosten ist eine verbindliche Vereinba- rung des betreffenden Trägers mit der Verwaltung vor der Umsetzung des jeweiligen Projekts! 4 ... Die durch die empfohlene Anerkennung von Vorlaufkosten bei der Neugründung von Kinderta- geseinrichtungen entstehenden Mehrkosten werden im Rahmen der bei der Kostenstelle 052-070- 1400 „Kindertageseinrichtungen der freien Träger“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ge- deckt. Darmstadt, 04.09.2008 401-02-096 uh-ge Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0357
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.09.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00