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2008/0357

Städtische Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft in Darmstadt hier: Vorlaufkosten bei Neugründungen von Kindergruppen

Magistratsvorlage 04.09.2008

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2008/0357

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2008/0357

6878 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.09.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0357  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Städtische Betriebskostenförderung von Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft 
in Darmstadt 
hier: Vorlaufkosten bei Neugründungen von Kindergruppen 
 
Vorlage vom:  4. 9.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
Vorlaufkosten, die bei Neugründungen von Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft in Darm-
stadt entstehen, werden ab sofort im Rahmen der regulären Betriebskostenförderung  
kleinerer freier Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen anerkannt. 
 
Die hierdurch entstehenden Aufwendungen werden im Rahmen der bei der Kostenstelle  
052-070-1400 „Kindertageseinrichtungen der freien Träger“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
gedeckt. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 04.09.2008:
 
 
Seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch auf Landes- bzw. Bundesebene wird derzeit der 
Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder im Alter unter 3 Jahren (U3) stark forciert. Beim zuständi-
gen Amt für Familie, Ki nderbetreuung und Sport ist aufgrund dessen eine deutliche Zunahme der 
Anfragen nach Beratung und Unterstützung bei der Neugründung entsprechender Kindergruppen 
festzustellen. 
 
Momentan wird die Betriebsführung dieser kleineren freien Träger von Kindertagesein-richtungen 
auf Grundlage der Beschlüsse der städtischen Vertretungskörperschaften mit  
70 %  der durch anderweitige Einnahmen nicht gedeckten Ausgaben  gefördert. 
 
Eine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung wird aktuell mit dem Dachverband der selbstorgani-
sierten Kindereinrichtungen in Darmstadt, DaS KinD e. V. erarbeitet. 
 
Aufgrund des beschriebenen veränderten Stellenwerts der U3-Betreuung in der Gesellschaft ist ein 
verbindlicher Verhandlungsrahmen für die zukünftige Beratung von Interessentinnen und Interes-
senten durch die Verwaltung erforderlich. 
 
Problematisch gestaltet sich bei den vermehrten Neugründungen kleinerer Kindertagesein-
richtungen in Darmstadt die Anerkennung so genannter „Vorlaufkosten“ als abrechnungs-fähige 
Ausgaben im Rahmen der städtischen Betriebskostenförderung. 
 
Bei den kleineren Kindertageseinrichtungen handelt es sich in der Regel um Elterninitiativen, die 
Kindergruppen mit bis zu 12 Betreuungsplätzen als eingetragener Verein (e. V.) gründen möchten. 
 
Vor der tatsächlichen Inbetriebnahme der jeweiligen Einrichtung fallen zwangsläufig verschiedene 
Vorlaufkosten für Miete, Renovierung, Ausstattung, Einstellung von pädagogischem Fachpersonal 
etc. an. 
 
Während dieser Phase erzielt der Verein keinerlei Einnahmen aus Betreuungsentgelten. 
 
Darüber hinaus verfügt der aus einer Elterninitiative heraus neugegründete Verein normalerweise 
über keinerlei Rücklagen und erhält wenn überhaupt nur unter erschwerten Bedingungen und nur in 
eingeschränkter Höhe ein Darlehen von einem Kreditinstitut. 
 
Eigenmittel stehen insofern nur aus dem Privatvermögen der betreffenden Elternschaft zur Verfü-
gung. 
 
Nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kin-
derbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 vom 27.03.2008 sind unter anderem förderfähig 
 
nach Ziffer 5.1.2  
„Umbau und Ausbau bestehender Gebäude für die Nutzung oder Nutzungserweiterung als 
Kindertageseinrichtungen sowie zur Umwandlung bestehender Kindergarten-plätze mit einer 
Pauschale von bis zu 4.000,00 Euro pro neugeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter 
3 Jahren“

3 
... 
 
und 
 
nach Ziffer 5.1.5  
„Investitionen für die Ausstattung von neugeschaffenen Betreuungsplätzen für Kinder unter 
3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit einer Pauschale von bis 
zu 500,00 Euro pro Betreuungsplatz“ 
 
mit einer Zweckbindung für Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen von  
5 Jahren. 
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es aus fachlicher Sicht sinnvoll, für die Verwaltung einen verbind-
lichen Rahmen zur Anerkennung von Vorlaufkosten bei der Neugründung einer Kindertageseinrich-
tung im Rahmen der im städtischen Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Betriebskos-
tenförderung der kleineren freien Träger von Kindertageseinrichtungen festzulegen. 
 
Demnach sollten 
 
1. die Kosten für Miete und Mietnebenkosten  (orientiert an dem o. g. Investitions-programm 
„Kinderbetreuungsfinanzierung“), unter Berücksichtigung der baulichen Voraussetzungen, 
für die Dauer von bis zu drei Monaten , 
 
2. Personalkosten für die Einrichtungsleitung für die Dauer von bis zu zwei Monaten   
 
und 
 
3. Personalkosten für evtl. weiteres hauptamtliches pädagogisches Fachpersonal  (aus-
genommen Beschäftigte im freiwilli gen sozialen Jahr, Praktikantinnen und Praktikanten, 
Hauswirtschaftskräfte, Zivildienstleistende etc.) für die Dauer von bis zu einem Monat . 
 
vor der Inbetriebnahme der Kindertageseinrichtung 
zu 100 % im Rahmen der städt. Betriebs-
kostenförderung anerkannt werden. 
 
Darüber hinaus anfallende Sachkosten während der Vorlaufzeit können in Absprache mit der 
Verwaltung im Rahmen der regulären städtischen Betriebskostenförderung (70 % der nicht durch 
anderweitige Einnahmen gedeckten Ausgaben) abgerechnet werden. 
 
Der oftmals von den Interessenten gewünschte Ausgleich des Einnahmeausfalls bei den Elternentgel-
ten während der Vorlaufzeit durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgt zurzeit nicht! Vielmehr 
muss der Träger seine Elternentgelte so kalkulieren, dass die für die städtischen Betriebskostenförde-
rung vorausgesetzte Kostendeckung, der insbesondere während der Vorlaufzeit und in der Eingewöh-
nungsphase der neu aufgenommenen Kinder verbleibenden, zunächst ungedeckten Kosten, mittelfris-
tig sichergestellt ist. 
 
Voraussetzung für die Anerkennung der vorgenannten Vorlaufkosten ist eine verbindliche Vereinba-
rung des betreffenden Trägers mit der Verwaltung vor der Umsetzung des jeweiligen Projekts!

4 
... 
Die durch die empfohlene Anerkennung von Vorlaufkosten bei der Neugründung von Kinderta-
geseinrichtungen entstehenden Mehrkosten werden im Rahmen der bei der Kostenstelle 052-070-
1400 „Kindertageseinrichtungen der freien Träger“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ge-
deckt. 
 
Darmstadt, 04.09.2008 
401-02-096 uh-ge 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (2)

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TOP 15

Details

Vorlagen-Nr.
2008/0357
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.09.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00