1124/2025
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-Worringen
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Anlage 2 Erlaeuterungstext
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/ 2 Anlage 2 Erläuterungstext Bebauungsplan Nr. 61589/03 Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen 1. Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuel- len Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwoh- ner*innen und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässi- gen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde. Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit ca. 194 Wohneinheiten und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer- ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. 2. Verfahren Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umwelt- prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen. Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die Teilfläche im Süden entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall mit den Flurstücken 96, 122, 123, 124, 215, 216 der Flur 75 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 209 der Flur 57 der Gemarkung Worringen. Im Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 13.09.2019 bis 16.10.2019 statt. Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein- leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt werden. Hierzu ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss erfor- derlich. - 2 - / 3 Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten städte- baulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden (Anlage 3). Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grundstücks- verfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich entlang des Senfwegs verortet. Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert wer- den. In der Sitzung am 20.08.2020 der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die Verwaltung beauf- tragt, eine Infoveranstaltung für Bürger durchzuführen (Vorlage 1284/2020). Diese soll als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstal- tung durchgeführt werden. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen im linksrheinischen Norden der Stadt Köln, im Stadtbezirk Chorweiler. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von circa 4,5 Hektar. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straßen Auf der Füllenweide, Senfweg und Alte Neusser Landstraße im Süden durch eine bestehende Hofanlage und im Osten und Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215, 216 der Flur 75 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 209 der Flur 57 der Gemarkung Worringen. Die genaue Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. 3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung Das Plangebiet ist unbebaut. Es wird in Teilen durch die drei Straßen Schmaler Wall, Auf der Füllenweide und den Senfweg erschlossen und zurzeit als Ackerland und in Teilen als Grün- landstandort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke entlang des Senfweges genutzt. Die Umgebung des Plangebiets am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln-Worrin- gen wird im Norden und Westen durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in Form von vorwiegend Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße befinden sich zudem Mehrfamilienhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen mit einzelnen Hofstellen an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf der Worringer Bruch. In circa 1,5 Kilometern Entfernung befindet sich die KGS und die Gemeinschaftsgrundschule ‚An den Kaulen‘. Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chor- weiler sowie in der Stadt Dormagen in vier bis sechs Kilometern Entfernung. Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln, Teil B für den Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000-Meter Einzugsgebiet des Stadtteilzentrums - 3 - / 4 Worringen. Damit befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen (Lebensmittel- vollsortimenter, Bäcker, Ärzte, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen) für den täglichen Be- darf in noch fußläufiger Entfernung zum Plangebiet. 3.3 Erschließung Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die öffentlichen Straßen Auf der Fül- lenweide‚ Schmaler Wall, Brombeergasse und über die Alte Neusser Landstraße. Die öffent- lichen Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall dienen der inneren Er- schließung. Der Senfweg erschließt das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. In Richtung Norden stellt er die überörtliche Anbindung an die Alte Neusser Landstraße bzw. im Weiteren an die Neusser Landstraße (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch an. Die Straßen Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide erschließen das Gebiet von Nord- westen nach Südosten. Über die Brombeergasse, die etwa parallel zum Senfweg verläuft, besteht eine weitere Anbindung an die Alte Neusser Landstraße und den Worringer Bruch. Nördlich des Plangebietes in rund 100 Metern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Worringen Süd der Buslinie 120, die werktags im 20-Minuten-Takt und an Samstagen und Sonntagen im 30-Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg verkehrt. In circa 12 Minuten Fahrtzeit erreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil Chorweiler sowie durch Umstieg in Chorweiler in die S-Bahn in innerhalb von circa 40 Minu- ten die Kölner Innenstadt. Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Ab- zweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte Neusser Landstraße‘ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfahren geprüft. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plange- biet derzeit noch als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraum- funktionen „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschafts- orientierter Erholung (BSLE)“ festgelegt. Im „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen (AFAB)“ soll die landwirtschaftliche Nut- zungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlich genutzten Produktions- bedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich (Ziel D.1.2 Regionalplan Köln). In den „Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sind die Bodennutzung und ihre Verteilung auf eine nachhaltige Erhaltung und Wie- derherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschafts- bildes sowie der Erholungseignung auszurichten (Ziel D.3.3 Regionalplan Köln). Regionale Grünzüge nehmen Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen wahr. Mit ihrer Siche- rung soll zugleich zur Attraktivität des Raumes für die Wohnumfeldansprüche, für die Ansied- lung von Wirtschaftsunternehmen und Institutionen und damit zur Strukturverbesserung bei- getragen werden (Ziel D.1.1 Regionalplan Köln). - 4 - / 5 Der Entwurf des sich in Neuaufstellung befindlichen Regionalplans legt für den Standort der geplanten Wohnbebauung (südlicher Teil des Geltungsbereichs) Allgemeinen Siedlungsbe- reich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeein- richtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienst- leistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden (Ziel B.2.1 Regionalplan Köln). Somit würde die Planung – mit Feststellung des Regionalplans durch den Regionalrat – künftig den Zielen der Raumordnung entsprechen. Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans Köln geprüft. 4.2 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes überwiegend als Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dar. Lediglich ein kleinerer Bereich an der Alten Neusser Landstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Damit erfordern die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans. Diese soll im Parallelverfahren erfolgen. Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Geltungsbe- reich des Bebauungsplans hinaus, da ansonsten ein Bereich zwischen der rückwärtigen Be- bauung an der Alten Neusser Landstraße und der Plangebietsgrenze als Grünfläche und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen innerhalb der geplanten Wohnbaufläche ver- bleiben würde. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet L3 „Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere zur Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der alten Rheinschleife und ihrer Auenvegetation sowie aufgrund des ländlich geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in einer naturnahen Umgebung. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet im „EZ 1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das Planvor- haben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. Der Planraum ist von der geplanten Polderplanung im Worringer Bruch betroffen. Durch die geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise ihre Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen wurde in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2019 seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch nach § 20 Abs. 4 LNatSchG NRW formuliert. 4.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen- wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. 4.5 Denkmalschutz Es liegen keine Hinweise zu Bau- oder Gartendenkmälern vor. - 5 - / 6 Es liegen Hinweise zu Bodendenkmälern vor. Das Plangebiet liegt in einem Areal, in dem sich eine wichtige römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen Reiches im Verlauf des Rheins befand. Im Umfeld des Plangebiets wurden römische und vorgeschichtliche Oberflächenfunde registriert. Aufgrund der vorhandenen archäologischen Datenbasis sind im Plangebiet Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen zu erwar- ten. Der Umgang hiermit wird im weiteren Verfahren geprüft. 4.6 Naturschutz Im Plangebiet östlich des Senfwegs und unmittelbar südlich angrenzend befindet sich die Bi- otopverbundfläche VB-K-4907-102 „Acker-Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Worrin- gen“ mit dem Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch wertvollen Land- schaftselemente der Rheinaue. Das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ ist ein ehemali- ger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins und befindet sich ca. 450 m südwest- lich des Plangebietes. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand kor- respondierende Grundwasserstände auf. Er wird großflächig von zahlreichen verschiedenen Waldtypen und ausgedehnten Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich typi- sche Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden. Ende 2024 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes der geplanten Bebauung nicht entgegenste- hen. Es ist nicht mit einer Verschlechterung der Schutz- und Entwicklungsziele des Gebietes zu rechnen. 4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose 2011, für den Zeitraum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten er- mittelt. Auf Grundlage einer neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029 von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwoh- nungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen. Stadtentwicklungspoli- tisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohn- eigentum – bereitzustellen. Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als Potenzialfläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau von circa 194 Wohneinheiten, davon 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern und circa 129 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne des STEK Wohnen geleistet werden. 4.8 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 18.600 Quadratmetern Ge- schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit der Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 22.09.2026 und dem 04.05.2022 er- worben wurde und ein Einleitungsbeschluss vom 28.01.2021 vorliegt, der nun lediglich in der Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geändert werden soll. Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öf- fentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folge- kosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln fort- geschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor: - 6 - / 7 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäu- sern erzielt werden. Soziale Infrastruktur Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant. Öffentliche Grünflächen und Spielplätze Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs- weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzu- lösen. Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 Quad- ratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplat- zes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Durch das Projekt wird ein Mehrbedarf von 950 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 4.750 Quad- ratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll abge- löst werden. Anwendungszustimmung Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 liegt vor. 4.9 Planfeststellung Retentionsraum Köln-Worringen Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes Köln. Das geplante Hochwasserschutzbauwerk verläuft im südlichen Bereich des Plange- biets über die geplanten Ausgleichsflächen. Die Vereinbarkeit der Planungen wird im weite- ren Verfahren geprüft. 4.10 Hochwassergefahrenkarte, Starkregengefahrenkarte Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregen- fall überflutungsgefährdet. Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet außer- halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Bedingt durch die vergleichsweise ge- ringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwas- serständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Die Themen werden im weiteren Verfahren gutachterlich überprüft. 4.11 Wasserschutzzone Das Plangebiet liegt zum Teil (südöstlicher Teil zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllen- weide sowie südöstlich des Senfweges) in der Wasserschutzzone III b des WWK Weiler. 4.12 Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung - 7 - / 8 Es befinden sich u.a. im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach Stör- fall-Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall-Verordnung wird im weiteren Verfahren geprüft und berücksichtigt. 4.13 Lärmaktionsplan Köln Teile des Plangebiets südlich des Schmalen Walls und östlich des Senfwegs (Flurstücke 122, 123, 124 und südwestlicher Teil des Flurstücks 209) befinden sich im mit Ratsbeschluss zum Kölner Lärmaktionsplan vom 19.12.2017 festgesetzten ruhigen Gebiet „Worringer Bruch (teilweise)“. Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Gemäß dem Erlass des Landes NRW zur Lärmaktionsplanung sind planungsrechtliche Festlegungen eines Lärmaktionsplanes - im vorliegenden Fall zum ruhigen Gebiet „Worringer Bruch“ - bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungs- planverfahren. 5.1 Wohnquartier Der Entwurf sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Geschosswohnungsbauten vor. Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und jeweils um Hofstruktu- ren herum gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner Bewohner*innen er- zeugt. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils drei Reihenhausgruppen, mit je vier bis sieben Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswoh- nungsbauten mit insgesamt circa 36 Wohneinheiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche Freiräume für die Bewohner*in- nen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in Nord-Süd- Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamili- enhäusern sind circa 56 Wohneinheiten vorgesehen. Östlich des Senfweges schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihen- häusern und Geschosswohnungsbau an. Der Geschosswohnungsbau mit ca. 14 Wohnun- gen befindet sich straßenbegleitend zum Senfweg, während die Reihenhäuser im rückwärti- gen Bereich im Übergang zum Freiraum situiert sind. Es werden im straßenabgewandten Bereich ebenfalls kleine Hofsituationen geschaffen mit 16 Reihenhäusern verteilt auf vier Hausgruppen. Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll ein weiterer Ge- schosswohnungsbau mit circa 23 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entrée zum Quartier höher sein als die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind bis zu vier Vollgeschosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis drei Vollgeschossen vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit Satteldach. - 8 - / 9 Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des ‚Senfweges‘ eine Fläche zur Errich- tung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen zentral im neuen Wohnquartier situiert und über die öffentlichen Straßen Senfweg und Schmaler Wall gut erreichbar; zum anderen ist der Außenbereich der Kita abseits der Stra- ßen zum Freiraum hin orientiert. An der Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer viergruppigen Kindertagesstätte mit einer erforderlichen Grundstücksfläche von 1.600 Quad- ratmetern ausgegangen. Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öf- fentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben ge- förderten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungs- bau realisiert werden. Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswoh- nungsbauten) und den ebenfalls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen, Kleinkinderspielplätze der Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf am Senfweg eine öffentliche Spielfläche mit einer Größe von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im Quartier gelegen und unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeord- net. Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang zur offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus- gleichsbilanzierung überprüft. 5.2 Verkehrliche Erschließung Die äußere Erschließung der Gebiete erfolgt von Norden über die Alte Neusser Landstraße. Die bestehenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet von Nordwesten nach Südosten und stellen eine Verbindung zwischen Brombeergasse und Senfweg dar. In wie weit diese Straßen in voller Länge für den KfZ-Verkehr freigegeben oder lediglich als Fuß- und Radverbindung ausgebildet werden, wird im weiteren Verfahren ge- prüft. Für die geplante Entwicklung wird ein Ausbau der Straßen erforderlich. Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zu Grunde gelegt, für den Ge- schosswohnungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die Stellplätze werden vollständig oberirdisch nachgewiesen. Dies erfolgt in Form von privaten Stellplätzhöfen bzw. privaten Er- schließungsstichen, die von den öffentlichen Straßen aus angefahren werden. Im Bereich des öffentlichen Straßenraums werden zusätzlich alternierend öffentliche Park- plätze geschaffen. Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist die Integration eines Carsharing- Systems geplant. Ein Standort für die Carsharing-Fahrzeuge wurde am Senfweg gegenüber der Kita verortet. 5.3 Ver- und Entsorgung Die Versorgung der Häuser der Deutschen Reihenhaus AG mit Wärme & Strom wird über eine Grundlast-Wärmepumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel sowie eine Photovoltaikan- lage im sogenannten „Mieterstrommodell“ realisiert. Neben der vorwiegenden Nutzung des PV-Stroms in der Wärmepumpe wird der Zusatz- und Reservestrom aus zertifiziertem Grünstrom und das zur Spitzenlast nötige Gas aus reinem Biomethan in Lieferverträgen ver- pflichtend bezogen. Dadurch ist eine 100% regenerative Wärmeerzeugung möglich. - 9 - / 10 Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme-, Strom- und Kaltwasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der Wohneinheiten befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trink- warmwasserbereitung und Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomisch und ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten Heizkessel bzw. eine Heiztherme je Wohneinheit verzichtet werden kann. Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 5.4 Kennwerte des städtebaulichen Planungskonzeptes Größe des Plangebiets 4,5 ha Geschossfläche (GF) über alle Baufelder ca. 19.540 qm − BF Wohnen ca. 18.600qm davon öffentlich gefördert ca. 5.600 qm − BF Gemeinbedarf 940 qm Kita − BF sonstige Nutzungen -/- Anzahl der geplanten WE ca. 194 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern 129 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau Frei- und Grünfläche ca. 14.100 qm davon öffentlich ca. 1.000 qm als öffentlicher Spielplatz davon privat ca. 13.100 qm Ausgleichsfläche ca. 9.640 qm Verkehrsfläche ca. 8.600 qm davon öffentlich ca. 5.600 qm davon privat ca. 3.000 qm Grundstücksfläche Kita 1.560 qm GRZ I 0,3 GRZ II 0,55 GFZ 0,77 6. Auswirkungen der Planung 6.1 Verkehr Die verkehrlichen Auswirkungen der sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. 6.2 Immissionen Die Immissionen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte Nutzung im Umfeld werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissi- onsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Immissionen erforderlichen Maß- nahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 6.3 Natur und Landschaft / Eingriff-Ausgleichsbilanzierung - 10 - Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der natur- schutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Aus- gleichsmaßnahmen definiert. Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 werden ebenfalls durch die In- vestorin erworben, sodass in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen öko- logischen Ausgleich zu erbringen. 6.4 Artenschutz Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt. 6.5 Boden und Wasser Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Bö- den sind aufgrund der Funktion als Wasserspeicher und durch ihre Regulations- und Küh- lungsfunktion als schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Boden- funktionen wird im Verfahren ermittelt. Im Verfahren wird geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versi- ckert werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Nieder- schlagswasserabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwasserge- fahrenzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Die möglichen Risi- ken und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt. 6.6 Klimaschutz Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Festsetzungen zur Vermeidung von zusätzlicher Erwärmung und zur Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind. 7. Umweltprüfung Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge- führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku- mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
Vorlagen-Nummer
1124/2025
Stand: 27.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-
Worringen
1124/2025
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für
das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg,
Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstü-
cke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel:
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita
festzusetzen,
2. beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans für das Gebiet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf
der Füllenweide im süd-östlichen Bereich der Straße Schmaler Wall und entlang
des Senfwegs (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124,
215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) in Köln-Worringen – Arbeitstitel „Brom-
beergasse“ in Köln-Worringen gemäß der Beschlussfassung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 28.01.2021 (Vorlage 1284/2020) einzustellen,
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB nach Modell 2,
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne
Einschränkung zustimmt.
2
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE beschlossen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Aufstellungsbeschluss sowie die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses sollen
am 03.09.2025 im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als Abendveranstaltung in Köln-Worrin-
gen wird derzeit vorbereitet und soll noch in diesem Jahr stattfinden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
27.08.2026
Anlage 3 Planungskonzept
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A A A A TZ TZ 1: 2000 Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" Köln-Worringen Stand 10.04.2025 Städtebauliche Kenndaten Gesamt GWB Gesamt RH Gesamt WE 129 103 65 65 194 168 einheiten (WE) Stellplätze Wohn- erforderliche GWB RH KiGa Geschosswohnungsbau Reihenhaus Kindergarten Bestandsbäume nicht lagegenau Spielplatz (1.000m 2 ) Carsharing Schmaler Wall GWB III+ Ausgleichsfläche 9.638 m 2 Alte Neusser Landstraße Auf der Füllenweide Senfweg II A II geplante Deichanlage inkl. 4 m Schutzzone zu beiden Seiten GWB III+ RHII KiGa GWB III+ GWB III+ GWB III+ GWB III+ GWB III+ II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH II RH III GWB III+ GWB IV+ GWB II
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1124/2025 Freigabedatum 27.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-Worringen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen, 2. beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf der Füllenweide im süd-östlichen Bereich der Straße Schmaler Wall und entlang des Senfwegs (Gemar- kung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flur- stück 209) in Köln-Worringen – Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gemäß der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.01.2021 (Vorlage 1284/2020) einzustellen, 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein- schränkung zustimmt. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega- tive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minde- rung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er- stellt. Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwohner*innen und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung. Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von Wohnraum ausgewiesen wurde. Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit ca. 194 Wohneinheiten und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer- ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. Verfahren Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Antrag der Vorhabenträgerin am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen. Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein- leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Be- bauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt werden. Hierzu ist eine Aufhebung des Einleitungsbeschlusses aus 2021 und stattdessen ein Aufstellungsbe- schluss durch den Stadtentwicklungsausschuss erforderlich. Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten städtebau- lichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden (Anlage 3). Das 3 Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grundstücksverfüg- barkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich entlang des Senf- wegs verortet. Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wird eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln ge- troffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. In der Sitzung am 20.08.2020 der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die Verwaltung beauf- tragt, eine Infoveranstaltung für Bürger durchzuführen (Vorlage 1284/2020). Diese soll als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstal- tung durchgeführt werden. Kooperatives Baulandmodell Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 18.800 Quadratmetern Ge- schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells (Ko- opBLM), Umsetzungsanweisung 2017 der Stadt Köln. Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Woh- nungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich geför- dertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäusern er- zielt werden. Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant. Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungsweise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu über- tragen. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgese- hen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll abgelöst werden. Planungs- und Nutzungskonzept Die Haupterschließung für das Quartier soll über die Alte Neusser Landstraße und den Senf- weg erfolgen. Die bestehenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall stellen eine Verbindung zur Brombeergasse her. In wie weit diese Straßen in voller Länge für den KfZ- Verkehr freigegeben oder lediglich als Fuß- und Radverbindung ausgebildet werden, wird im weiteren Verfahren geprüft. Für die geplante Entwicklung wird ein Ausbau der Straßen erfor- derlich. Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Ge- schosswohnungsbauten vor. Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und jeweils um Hofstrukturen herum gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner Bewohner*innen erzeugt. Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll als Entree höherer Geschosswohnungsbau mit bis zu vier Vollgeschossen entstehen. Die übrigen Geschosswoh- nungsbauten haben bis zu drei Vollgeschosse, die Reihenhäuser sind zweigeschossig. Entlang des Senfwegs sind möglichst zentral im Quartier gelegen ein öffentlicher Spielplatz und eine Kindertagesstätte geplant. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schma- ler Wall und Auf der Füllenweide ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswoh- nungsbauten vorgesehen. Reihenhausgruppen sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster drei Höfe. Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Stra- ßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. 4 Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Erläuterungen 3 Städtebauliches Planungskonzept
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1124/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.05.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 15:43