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1124/2025

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-Worringen

Beschlussvorlage Ausschuss 27.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 9.2.4

Anlage 1 a Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Erlaeuterungstext

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 3 Planungskonzept

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 Erlaeuterungstext

29553 Zeichen

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Anlage 2 
 
Erläuterungstext 
Bebauungsplan Nr. 61589/03 
Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in Köln-Worringen 
 
  
1.  Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuel-
len Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwoh-
ner*innen und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber 
dem Jahr 2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässi-
gen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist 
die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – 
dringliches Ziel der Stadtentwicklung.  
 
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im 
Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von 
Wohnraum ausgewiesen wurde.  
Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide 
soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen 
Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit ca. 
194 Wohneinheiten und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer-
ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. 
 
2. Verfahren 
Zur Umsetzung und planungsrechtlichen Sicherung des neu geplanten Vorhabens ist die 
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es wird ein Vollverfahren mit einer Umwelt-
prüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28. Januar 2021 den Beschluss über die Einleitung 
des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) mit dem Arbeitstitel 
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, eine Wohnbebauung festzusetzen. 
Der beschlossene Geltungsbereich umfasste die Teilfläche im Süden entlang der Straßen 
Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall mit den Flurstücken 96, 122, 123, 124, 
215, 216 der Flur 75 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 209 der Flur 57 der Gemarkung 
Worringen. Im Vorfeld fand hierzu bereits eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-
ger öffentlicher Belange vom 08.07.2019 bis 08.08.2019 und ergänzend vom 13.09.2019 bis 
16.10.2019 statt. 
 
Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein-
leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt werden. 
Hierzu ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss erfor-
derlich.

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Eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 
Abs. 1 BauGB wurde vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 durchgeführt.  
 
Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten städte-
baulichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden (Anlage 3). 
Das Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grundstücks-
verfügbarkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich entlang des 
Senfwegs verortet.  
 
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als 
Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wurde eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln 
getroffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert wer-
den. 
 
In der Sitzung am 20.08.2020 der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die Verwaltung beauf-
tragt, eine Infoveranstaltung für Bürger durchzuführen (Vorlage 1284/2020). Diese soll als 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstal-
tung durchgeführt werden.  
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes 
 
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worringen im linksrheinischen Norden der Stadt 
Köln, im Stadtbezirk Chorweiler. Die Fläche hat eine Gesamtgröße von circa 4,5 Hektar. 
 
Das Plangebiet wird im Norden durch die Straßen Auf der Füllenweide, Senfweg und Alte 
Neusser Landstraße im Süden durch eine bestehende Hofanlage und im Osten und Westen 
durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 96, 122, 123, 124, 
215, 216 der Flur 75 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 209 der Flur 57 der Gemarkung 
Worringen. 
 
Die genaue Lage der Flächen kann der Anlage 1 entnommen werden. 
 
3.2 Vorhandene Struktur im Plangebiet und in der Umgebung 
 
Das Plangebiet ist unbebaut. Es wird in Teilen durch die drei Straßen Schmaler Wall, Auf der 
Füllenweide und den Senfweg erschlossen und zurzeit als Ackerland und in Teilen als Grün-
landstandort (Pferdeweide) mit einer Baumhecke entlang des Senfweges genutzt. 
 
Die Umgebung des Plangebiets am südöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Köln-Worrin-
gen wird im Norden und Westen durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in 
Form von vorwiegend Einfamilienhäusern geprägt. Entlang der Alten Neusser Landstraße 
befinden sich zudem Mehrfamilienhäuser. Im Süden und Osten schließen landwirtschaftlich 
genutzte Flächen mit einzelnen Hofstellen an das Plangebiet an sowie im weiteren Verlauf 
der Worringer Bruch. 
 
In circa 1,5 Kilometern Entfernung befindet sich die KGS und die Gemeinschaftsgrundschule 
‚An den Kaulen‘. Die nächstgelegenen weiterführenden Schulen liegen im Ortsteil Köln-Chor-
weiler sowie in der Stadt Dormagen in vier bis sechs Kilometern Entfernung. 
 
Das Plangebiet liegt gemäß des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln, Teil B 
für den Stadtbezirk Chorweiler im 700 bis 1000-Meter Einzugsgebiet des Stadtteilzentrums

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Worringen. Damit befinden sich verschiedenste Versorgungsinfrastrukturen (Lebensmittel-
vollsortimenter, Bäcker, Ärzte, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen) für den täglichen Be-
darf in noch fußläufiger Entfernung zum Plangebiet. 
 
3.3 Erschließung 
 
Die äußere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die öffentlichen Straßen Auf der Fül-
lenweide‚ Schmaler Wall, Brombeergasse und über die Alte Neusser Landstraße. Die öffent-
lichen Straßen Senfweg, Auf der Füllenweide und Schmaler Wall dienen der inneren Er-
schließung.  Der Senfweg erschließt das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. In Richtung Norden 
stellt er die überörtliche Anbindung an die Alte Neusser Landstraße bzw. im Weiteren an die 
Neusser Landstraße (B9) dar. Nach Süden bindet er das Plangebiet an den Worringer Bruch 
an. Die Straßen Schmaler Wall sowie Auf der Füllenweide erschließen das Gebiet von Nord-
westen nach Südosten. Über die Brombeergasse, die etwa parallel zum Senfweg verläuft, 
besteht eine weitere Anbindung an die Alte Neusser Landstraße und den Worringer Bruch.  
 
Nördlich des Plangebietes in rund 100 Metern Entfernung befindet sich die Bushaltestelle 
Worringen Süd der Buslinie 120, die werktags im 20-Minuten-Takt und an Samstagen und 
Sonntagen im 30-Minutentakt in die Richtungen Roggendorf/Thenhoven und Blumenberg 
verkehrt. In circa 12 Minuten Fahrtzeit erreicht man über diese Busverbindung den Stadtteil 
Chorweiler sowie durch Umstieg in Chorweiler in die S-Bahn in innerhalb von circa 40 Minu-
ten die Kölner Innenstadt.  
 
Im Zuge der Planfeststellung zum Retentionsraum Worringer Bruch soll die nördliche Ab-
zweigung der Neusser Landstraße (L183) im Bereich der Deichtrasse um etwa 130 Meter in 
Richtung Worringen verschoben werden und damit die dortige Bushaltestelle ‚Alte Neusser 
Landstraße‘ ersatzlos entfallen. Inwiefern hierdurch auch eine Änderung der bestehenden 
Busverbindung zur Bushaltestelle „Worringen Süd“ verbunden ist, wird im weiteren Verfahren 
geprüft. 
4.  Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist das Plange-
biet derzeit noch als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB)“ mit den Freiraum-
funktionen „Regionaler Grünzug“ und „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschafts-
orientierter Erholung (BSLE)“ festgelegt.  
 
Im „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen (AFAB)“ soll die landwirtschaftliche Nut-
zungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden; den allgemeinen 
Anforderungen der Landschaftsentwicklung und des Bodenschutzes ist dabei Rechnung zu 
tragen. In den Bereichsteilen mit besonders guten landwirtschaftlich genutzten Produktions-
bedingungen ist die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für andere 
Nutzungen nur bei unabweisbarem Bedarf möglich (Ziel D.1.2 Regionalplan Köln). 
 
In den „Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung 
(BSLE)“ sind die Bodennutzung und ihre Verteilung auf eine nachhaltige Erhaltung und Wie-
derherstellung der natürlichen Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschafts-
bildes sowie der Erholungseignung auszurichten (Ziel D.3.3 Regionalplan Köln). 
 
Regionale Grünzüge nehmen Ausgleichs- und Ergänzungsfunktionen wahr. Mit ihrer Siche-
rung soll zugleich zur Attraktivität des Raumes für die Wohnumfeldansprüche, für die Ansied-
lung von Wirtschaftsunternehmen und Institutionen und damit zur Strukturverbesserung bei-
getragen werden (Ziel D.1.1 Regionalplan Köln).

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Der Entwurf des sich in Neuaufstellung befindlichen Regionalplans legt für den Standort der 
geplanten Wohnbebauung (südlicher Teil des Geltungsbereichs) Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) fest. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen sollen Wohnungen, Wohnfolgeein-
richtungen, wohnungsnahe Freiflächen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienst-
leistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden (Ziel 
B.2.1 Regionalplan Köln). Somit würde die Planung – mit Feststellung des Regionalplans 
durch den Regionalrat – künftig den Zielen der Raumordnung entsprechen.  
 
Im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 
Landesplanungsgesetz NRW wird die Vereinbarkeit der vorliegenden Bauleitplanung mit den 
Zielen der Raumordnung in Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des 
Regionalplans Köln geprüft. 
 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Plangebietes überwiegend als Grünfläche 
und Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen dar. Lediglich ein kleinerer Bereich an der 
Alten Neusser Landstraße ist als Wohnbaufläche dargestellt. Damit erfordern die geplanten 
Festsetzungen des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungsplans. Diese soll 
im Parallelverfahren erfolgen. Der Umfang der FNP-Änderung geht über den Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans hinaus, da ansonsten ein Bereich zwischen der rückwärtigen Be-
bauung an der Alten Neusser Landstraße und der Plangebietsgrenze als Grünfläche und 
Vorrangfläche für Kompensationsmaßnahmen innerhalb der geplanten Wohnbaufläche ver-
bleiben würde. 
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet L3 
„Alte Worringer Rheinschleife“ fest. Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die 
Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere 
zur Sicherung und Anreicherung der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum 
bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Festsetzung erfolgt aufgrund der Vielfalt, Eigenart 
und Schönheit der alten Rheinschleife und ihrer Auenvegetation sowie aufgrund des ländlich 
geprägten Landschaftsbildes sowie wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung in 
einer naturnahen Umgebung. In der Karte der Entwicklungsziele liegt das Plangebiet im „EZ 
1: Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft“. Das Planvor-
haben widerspricht damit den Festsetzungen und Zielen des Landschaftsplans. 
 
Der Planraum ist von der geplanten Polderplanung im Worringer Bruch betroffen. Durch die 
geplante Hochwasserschutzmaßnahme werden die derzeit zugeordneten Schutzzwecke des 
Landschaftsschutzgebietes L3 teilweise ihre Gültigkeit verlieren. In Anbetracht dessen wurde 
in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 2019 
seitens des Trägers der Landschaftsplanung kein Widerspruch nach § 20 Abs. 4 LNatSchG 
NRW formuliert. 
 
4.4 Bebauungsplan 
 
Für das Plangebiet besteht kein rechtswirksamer Bebauungsplan. Der Standort ist gegen-
wärtig planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB zu beurteilen. 
 
4.5 Denkmalschutz 
 
Es liegen keine Hinweise zu Bau- oder Gartendenkmälern vor.

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Es liegen Hinweise zu Bodendenkmälern vor. Das Plangebiet liegt in einem Areal, in dem 
sich eine wichtige römische Straßenverbindung entlang der Außengrenze des Römischen 
Reiches im Verlauf des Rheins befand. Im Umfeld des Plangebiets wurden römische und 
vorgeschichtliche Oberflächenfunde registriert. Aufgrund der vorhandenen archäologischen 
Datenbasis sind im Plangebiet Bodendenkmäler und archäologische Fundstellen zu erwar-
ten. Der Umgang hiermit wird im weiteren Verfahren geprüft. 
 
4.6 Naturschutz 
 
Im Plangebiet östlich des Senfwegs und unmittelbar südlich angrenzend befindet sich die Bi-
otopverbundfläche VB-K-4907-102 „Acker-Grünland-Kleingehölzkomplex südlich von Worrin-
gen“ mit dem Ziel des Erhalts aller strukturierenden und kulturhistorisch wertvollen Land-
schaftselemente der Rheinaue. 
 
Das Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und Naturschutzgebiet „Worringer Bruch“ ist ein ehemali-
ger, beinahe vollständig verlandeter Altarm des Rheins und befindet sich ca. 450 m südwest-
lich des Plangebietes. Der Altarm weist stark schwankende, mit dem Rheinwasserstand kor-
respondierende Grundwasserstände auf. Er wird großflächig von zahlreichen verschiedenen 
Waldtypen und ausgedehnten Röhrichten bestanden. Hinzu kommen im Randbereich typi-
sche Elemente der Kulturlandschaft wie Obstwiesen und Weiden.  
 
Ende 2024 wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass die 
Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes der geplanten Bebauung nicht entgegenste-
hen. Es ist nicht mit einer Verschlechterung der Schutz- und Entwicklungsziele des Gebietes 
zu rechnen.   
 
4.7 Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 11.02.2014 das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK 
Wohnen) beschlossen. Darin wurde, basierend auf der städtischen Bevölkerungsprognose 
2011, für den Zeitraum von 2010 bis 2029 ein Neubaubedarf von 52.100 Wohneinheiten er-
mittelt. Auf Grundlage einer neueren Bevölkerungsprognose wird mittlerweile bis Ende 2029 
von rund 1.161.000 Einwohnern und 609.900 Haushalten ausgegangen. Der Gesamtwoh-
nungsbedarf beläuft sich danach aktuell auf rund 66.000 Wohnungen. Stadtentwicklungspoli-
tisches Ziel ist es, ein ausreichendes Wohnungsangebot – als Mietwohnung oder als Wohn-
eigentum – bereitzustellen.  
 
Das vorliegende Plangebiet ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen (STEK Wohnen) als 
Potenzialfläche 6.02 ausgewiesen. Im Rahmen der vorliegenden Planung soll mit dem Bau 
von circa 194 Wohneinheiten, davon 65 Wohneinheiten in Reihenhäusern und circa 129 
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau ein Beitrag zur Wohnraumschaffung im Sinne 
des STEK Wohnen geleistet werden. 
 
4.8 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
 
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 18.600 Quadratmetern Ge-
schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells 
(KoopBLM). Es ist die Umsetzungsanweisung 2017 anzuwenden, da die Mehrheit der 
Grundstücke durch den Vorhabenträger zwischen dem 22.09.2026 und dem 04.05.2022 er-
worben wurde und ein Einleitungsbeschluss vom 28.01.2021 vorliegt, der nun lediglich in der 
Art des Verfahrens (Angebotsbebauungsplan) geändert werden soll. 
 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öf-
fentlich geförderten Wohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbegünstigten an den Folge-
kosten eingeführt und mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln fort-
geschrieben. Das Modell sieht insbesondere die folgenden Verpflichtungen vor:

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Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäu-
sern erzielt werden. 
 
Soziale Infrastruktur 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt 
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung 
einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant. 
 
Öffentliche Grünflächen und Spielplätze 
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungs-
weise öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb 
des Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu 
übertragen. Unterhalb des maßgeblichen Schwellenwerts ist der Mehrbedarf alternativ abzu-
lösen.  
 
Es wird je Einwohner im Plangebiet (Erstbelegungsquote = 2,3 Einwohner pro Wohneinheit) 
ein Bedarf von 2 Quadratmetern öffentlicher Spielplatzfläche sowie ein Bedarf von 10 Quad-
ratmetern öffentlicher Grünfläche begründet. Die Mindestgröße eines öffentlichen Spielplat-
zes, der zweckmäßig zu gestalten und betreiben ist, beträgt 500 Quadratmeter. Durch das 
Projekt wird ein Mehrbedarf von 950 Quadratmetern öffentlicher Spielfläche und 4.750 Quad-
ratmetern öffentlicher Grünfläche ausgelöst. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielfläche 
von ca. 1.000 Quadratmetern vorgesehen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll abge-
löst werden. 
 
Anwendungszustimmung 
Die unterzeichnete Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell 2017 liegt 
vor. 
 
4.9 Planfeststellung Retentionsraum Köln-Worringen 
 
Der Retentionsraum Köln-Worringen ist der letzte Baustein des Hochwasserschutzkonzeptes 
Köln. Das geplante Hochwasserschutzbauwerk verläuft im südlichen Bereich des Plange-
biets über die geplanten Ausgleichsflächen. Die Vereinbarkeit der Planungen wird im weite-
ren Verfahren geprüft.  
 
4.10 Hochwassergefahrenkarte, Starkregengefahrenkarte 
 
Das Erschließungsgebiet liegt in einer topographischen Tieflage und ist daher im Starkregen-
fall überflutungsgefährdet. Zudem liegt das betroffene Gebiet in einem Risikogebiet außer-
halb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. Bedingt durch die vergleichsweise ge-
ringe Entfernung zum Rhein und zum Retentionsraum Worringen muss bei hohen Rheinwas-
serständen mit hohen bis sehr hohen Grundwasserständen gerechnet werden. Die Themen 
werden im weiteren Verfahren gutachterlich überprüft. 
 
4.11 Wasserschutzzone 
 
Das Plangebiet liegt zum Teil (südöstlicher Teil zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllen-
weide sowie südöstlich des Senfweges) in der Wasserschutzzone III b des WWK Weiler. 
 
4.12 Betriebe und Anlagen nach Störfall-Verordnung

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Es befinden sich u.a. im CHEMPARK Dormagen Anlagen und Betriebsbereiche nach Stör-
fall-Verordnung. Die Einhaltung der Abstände gemäß Störfall-Verordnung wird im weiteren 
Verfahren geprüft und berücksichtigt. 
 
4.13 Lärmaktionsplan Köln 
 
Teile des Plangebiets südlich des Schmalen Walls und östlich des Senfwegs (Flurstücke 
122, 123, 124 und südwestlicher Teil des Flurstücks 209) befinden sich im mit Ratsbeschluss 
zum Kölner Lärmaktionsplan vom 19.12.2017 festgesetzten ruhigen Gebiet „Worringer Bruch 
(teilweise)“. Nach § 47 d Abs. 2 BImSchG sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme des 
Lärms geschützt werden. Gemäß dem Erlass des Landes NRW zur Lärmaktionsplanung 
sind planungsrechtliche Festlegungen eines Lärmaktionsplanes - im vorliegenden Fall zum 
ruhigen Gebiet „Worringer Bruch“ - bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. 
 
 
5.  Planungs- und Nutzungskonzept 
Das vorliegende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das angestrebte Bebauungs-
planverfahren.  
5.1 Wohnquartier 
 
Der Entwurf sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Geschosswohnungsbauten 
vor. Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und jeweils um Hofstruktu-
ren herum gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner Bewohner*innen er-
zeugt. 
 
Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schmaler Wall und Auf der Füllenweide ist 
eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten vorgesehen. Jeweils 
drei Reihenhausgruppen, mit je vier bis sieben Reihenhäusern, sind gemeinsam mit einem 
Mehrfamilienhaus um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen 
nach diesem Muster drei Höfe mit insgesamt 49 Reihenhäusern und drei Geschosswoh-
nungsbauten mit insgesamt circa 36 Wohneinheiten. Sowohl in den Höfen als auch zwischen 
den Häusern und Hausgruppen entstehen gemeinschaftliche Freiräume für die Bewohner*in-
nen des Quartiers. Eine Durchgrünung und Durchwegung wird dadurch sowohl in Nord-Süd-
Richtung als auch in West-Ost-Richtung gewährleistet. 
 
Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘, als Abschluss zum südlich anschließenden Freiraum, 
sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Straßenraum 
baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert. In den vier Mehrfamili-
enhäusern sind circa 56 Wohneinheiten vorgesehen. 
 
Östlich des Senfweges schließt sich ebenfalls ein Bereich mit einer Mischung von Reihen-
häusern und Geschosswohnungsbau an. Der Geschosswohnungsbau mit ca. 14 Wohnun-
gen befindet sich straßenbegleitend zum Senfweg, während die Reihenhäuser im rückwärti-
gen Bereich im Übergang zum Freiraum situiert sind. Es werden im straßenabgewandten 
Bereich ebenfalls kleine Hofsituationen geschaffen mit 16 Reihenhäusern verteilt auf vier 
Hausgruppen. 
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll ein weiterer Ge-
schosswohnungsbau mit circa 23 Wohneinheiten entstehen. Dieser soll als Entrée zum 
Quartier höher sein als die übrigen Geschosswohnungsbauten und Reihenhäuser. Hier sind 
bis zu vier Vollgeschosse geplant. Die übrigen Geschosswohnungsbauten sind mit zwei bis 
drei Vollgeschossen vorgesehen. Die Reihenhäuser verfügen über zwei Vollgeschosse mit 
Satteldach.

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Zudem ist im südlichen Grundstücksbereich östlich des ‚Senfweges‘ eine Fläche zur Errich-
tung einer zweigeschossigen Kindertagesstätte vorgesehen. Die Kita ist damit zum einen 
zentral im neuen Wohnquartier situiert und über die öffentlichen Straßen Senfweg und 
Schmaler Wall gut erreichbar; zum anderen ist der Außenbereich der Kita abseits der Stra-
ßen zum Freiraum hin orientiert. An der Ostseite dieses Grundstückes grenzen unmittelbar 
landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Für den städtebaulichen Entwurf wurde von einer 
viergruppigen Kindertagesstätte mit einer erforderlichen Grundstücksfläche von 1.600 Quad-
ratmetern ausgegangen. 
 
Der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus von mindestens 30 %, der durch das 
kooperative Baulandmodell der Stadt Köln vorgegeben wird, findet Berücksichtigung. Der öf-
fentlich geförderte Wohnungsbau wird im Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Neben ge-
förderten Wohnungen sollen aber auch freifinanzierte Wohnungen im Geschosswohnungs-
bau realisiert werden. 
 
Neben den privaten Grünflächen (Gartenflächen von Reihenhäusern und Geschosswoh-
nungsbauten) und den ebenfalls privaten gemeinschaftlichen Grünflächen (Hofanlagen, 
Kleinkinderspielplätze der Geschosswohnungsbauten) sieht der Entwurf am Senfweg eine 
öffentliche Spielfläche mit einer Größe von ca. 1.000 Quadratmetern vor. Diese ist zentral im 
Quartier gelegen und unmittelbar gegenüber der geplanten Kindertageseinrichtung angeord-
net. Am südlichen Rand des Wohnquartiers befinden sich Ausgleichsflächen im Übergang 
zur offenen Landschaft. Diese werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-/ Aus-
gleichsbilanzierung überprüft. 
 
 
5.2 Verkehrliche Erschließung 
 
Die äußere Erschließung der Gebiete erfolgt von Norden über die Alte Neusser Landstraße. 
Die bestehenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall erschließen das Gebiet 
von Nordwesten nach Südosten und stellen eine Verbindung zwischen Brombeergasse und 
Senfweg dar. In wie weit diese Straßen in voller Länge für den KfZ-Verkehr freigegeben oder 
lediglich als Fuß- und Radverbindung ausgebildet werden, wird im weiteren Verfahren ge-
prüft. Für die geplante Entwicklung wird ein Ausbau der Straßen erforderlich.  
 
Für die Reihenhäuser wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 zu Grunde gelegt, für den Ge-
schosswohnungsbau (gefördert und freifinanziert) von 0,7. Die Stellplätze werden vollständig 
oberirdisch nachgewiesen. Dies erfolgt in Form von privaten Stellplätzhöfen bzw. privaten Er-
schließungsstichen, die von den öffentlichen Straßen aus angefahren werden. 
 
Im Bereich des öffentlichen Straßenraums werden zusätzlich alternierend öffentliche Park-
plätze geschaffen. Im Sinne einer nachhaltigen Mobilität ist die Integration eines Carsharing-
Systems geplant. Ein Standort für die Carsharing-Fahrzeuge wurde am Senfweg gegenüber 
der Kita verortet. 
 
5.3 Ver- und Entsorgung 
 
Die Versorgung der Häuser der Deutschen Reihenhaus AG mit Wärme & Strom wird über 
eine Grundlast-Wärmepumpe, einen Spitzenlast-Brennwertkessel sowie eine Photovoltaikan-
lage im sogenannten „Mieterstrommodell“ realisiert. Neben der vorwiegenden Nutzung des 
PV-Stroms in der Wärmepumpe wird der Zusatz- und Reservestrom aus zertifiziertem 
Grünstrom und das zur Spitzenlast nötige Gas aus reinem Biomethan in Lieferverträgen ver-
pflichtend bezogen. Dadurch ist eine 100% regenerative Wärmeerzeugung möglich.

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Die Verteilung innerhalb der Wohnanlage wird durch ein eigenes Nahwärme-, Strom- und 
Kaltwasserverteilernetz zu den einzelnen Wohngebäuden gewährleistet. Innerhalb der 
Wohneinheiten befinden sich sogenannte Hausübergabestationen zur dezentralen Trink-
warmwasserbereitung und Deckung der Heizlast. Dieses Versorgungssystem ist ökonomisch 
und ökologisch vorteilhafter als die Einzelversorgung jedes Hauses, da auf einen separaten 
Heizkessel bzw. eine Heiztherme je Wohneinheit verzichtet werden kann. 
 
Ein Entwässerungskonzept wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 
 
5.4 Kennwerte des städtebaulichen Planungskonzeptes 
 
 
Größe des Plangebiets  4,5 ha 
Geschossfläche (GF) über alle Baufelder  ca. 19.540 qm 
− BF Wohnen  ca. 18.600qm 
davon öffentlich gefördert ca. 5.600 qm 
− BF Gemeinbedarf  940 qm Kita  
− BF sonstige Nutzungen  -/- 
Anzahl der geplanten WE ca. 194 
65 Wohneinheiten in Reihenhäusern 
129 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau 
Frei- und Grünfläche  ca. 14.100 qm 
davon öffentlich ca. 1.000 qm als öffentlicher Spielplatz 
davon privat ca. 13.100 qm 
Ausgleichsfläche ca. 9.640 qm 
Verkehrsfläche  ca. 8.600 qm 
davon öffentlich ca. 5.600 qm 
davon privat ca. 3.000 qm 
Grundstücksfläche Kita 1.560 qm 
 
GRZ I 0,3 
GRZ II 0,55 
GFZ 0,77 
 
6.  Auswirkungen der Planung 
6.1 Verkehr 
 
Die verkehrlichen Auswirkungen der sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens über eine 
gutachterliche Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu klären. 
 
6.2 Immissionen 
 
Die Immissionen auf das Plangebiet und die Auswirkungen der Planung auf schützenswerte 
Nutzung im Umfeld werden im weiteren Verfahren untersucht und im Rahmen eines Immissi-
onsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Immissionen erforderlichen Maß-
nahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.  
6.3 Natur und Landschaft / Eingriff-Ausgleichsbilanzierung

- 10 - 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft werden gemäß der natur-
schutzfachlichen Eingriffsregelung im weiteren Verfahren ermittelt und entsprechende Aus-
gleichsmaßnahmen definiert. 
Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 122, 123 und 124 werden ebenfalls durch die In-
vestorin erworben, sodass in diesem Bereich die Möglichkeit besteht, den erforderlichen öko-
logischen Ausgleich zu erbringen. 
6.4 Artenschutz 
 
Im weiteren Verfahren wird eine Artenschutzprüfung durchgeführt. 
 
6.5 Boden und Wasser 
 
Im Plangebiet finden sich natürliche Bodenverhältnisse mit Vega (Braunauenboden). Die Bö-
den sind aufgrund der Funktion als Wasserspeicher und durch ihre Regulations- und Küh-
lungsfunktion als schutzwürdig zu berücksichtigen. Ein Ausgleich der entfallenden Boden-
funktionen wird im Verfahren ermittelt.  
Im Verfahren wird geprüft, ob das anfallende Niederschlagswasser im Starkregenfall versi-
ckert werden kann. Gegebenenfalls kann eine Dachbegrünung zu einem verzögerten Nieder-
schlagswasserabfluss beitragen. Das Plangebiet liegt im Bereich der Grundhochwasserge-
fahrenzone sowie im Risikobereich eines extremen Rheinhochwassers. Die möglichen Risi-
ken und Auswirkungen werden gutachterlich ermittelt. 
6.6 Klimaschutz 
 
Das Plangebiet befindet sich im Bereich einer klimaaktiven Freifläche. Im weiteren Verfahren 
wird geprüft, welche Festsetzungen zur Vermeidung von zusätzlicher Erwärmung und zur 
Anpassung an den Klimawandel erforderlich sind. 
 
7.  Umweltprüfung 
Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchge-
führt. Deren Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB doku-
mentiert und nach § 2a Satz 3 BauGB der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2147 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1124/2025
Stand: 27.08.2025 
Sachstandsbericht  
 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-
Worringen 
1124/2025 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2025: 
 
Beschluss:  
  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für 
das Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, 
Auf der Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstü-
cke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: 
„Brombeergasse“ in Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita 
festzusetzen, 
2. beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans für das Gebiet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf 
der Füllenweide im süd-östlichen Bereich der Straße Schmaler Wall und entlang 
des Senfwegs (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 
215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) in Köln-Worringen – Arbeitstitel „Brom-
beergasse“ in Köln-Worringen gemäß der Beschlussfassung des Stadtentwick-
lungsausschusses am 28.01.2021 (Vorlage 1284/2020) einzustellen, 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die 
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 2, 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne 
Einschränkung zustimmt.

2 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die LINKE beschlossen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Aufstellungsbeschluss sowie die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses sollen 
am 03.09.2025 im Amtsblatt veröffentlicht werden. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als Abendveranstaltung in Köln-Worrin-
gen wird derzeit vorbereitet und soll noch in diesem Jahr stattfinden. 
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
27.08.2026

Anlage 3 Planungskonzept

688 Zeichen

A
A
A
A
TZ
TZ
1: 2000
Anlage 3
Städtebauliches Planungskonzept "Brombeergasse" Köln-Worringen
Stand 10.04.2025
Städtebauliche Kenndaten
Gesamt GWB
Gesamt RH
Gesamt WE
129 103
65 65
194 168
einheiten (WE) Stellplätze
Wohn- erforderliche
GWB
RH
KiGa
Geschosswohnungsbau
Reihenhaus
Kindergarten
Bestandsbäume nicht lagegenau
Spielplatz (1.000m
2 )
Carsharing
Schmaler Wall
GWB
III+
Ausgleichsfläche 9.638 m
2
Alte Neusser Landstraße
Auf der Füllenweide
Senfweg
II
A
II
geplante Deichanlage
inkl. 4 m Schutzzone
zu beiden Seiten
GWB
III+
RHII
KiGa
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
GWB
III+
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
II
RH
III
GWB
III+
GWB
IV+
GWB
II

Beschlussvorlage Ausschuss

8690 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1124/2025 
Freigabedatum 
27.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Brombeergasse in Köln-Worringen
  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das 
Gebiet südlich der Alten Neusser Landstraße, entlang der Straßen Senfweg, Auf der 
Füllenweide und Schmaler Wall (Gemarkung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 
123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flurstück 209) – Arbeitstitel: „Brombeergasse“ in 
Köln-Worringen aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen, 
2. beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
für das Gebiet südlich der Neusser Landstraße und der Straße Auf der Füllenweide im 
süd-östlichen Bereich der Straße Schmaler Wall und entlang des Senfwegs (Gemar-
kung Worringen, Flur 75, Flurstücke 96, 122, 123, 124, 215 und 216 und Flur 57, Flur-
stück 209) in Köln-Worringen – Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gemäß 
der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.01.2021 (Vorlage 
1284/2020) einzustellen, 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept zur Kenntnis und beschließt die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2, 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nega-
tive Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das 
durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. 
Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minde-
rung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten er-
stellt. 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuellen 
Bevölkerungsprognose mit Stand April 2019 wird bis 2040 von rund 1.146.000 Einwohner*innen 
und 605.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Jahr 
2017 von ca. 68.000 Einwohner*innen und ca. 44.000 Haushalten. Um der ansässigen und der 
neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unterbreiten, ist die Schaffung 
von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen Situation – dringliches Ziel 
der Stadtentwicklung.  
 
Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich der Potenzialfläche 6.02 in Köln-Worringen, die im 
Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen (STEK Wohnen) für die Schaffung von 
Wohnraum ausgewiesen wurde.  
 
Der Geltungsbereich entlang der Straßen Senfweg, Schmaler Wall und Auf der Füllenweide 
soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Deutsche Reihenhaus AG verfügt über einen 
Großteil der Grundstücke. Auf der 4,5 Hektar großen Fläche soll ein Wohnquartier mit ca. 194 
Wohneinheiten und einer 4-gruppigen Kindertagesstätte entstehen. 
 
Da die Fläche planungsrechtlich gegenwärtig als Außenbereich nach § 35 BauGB zu bewer-
ten ist, erfordert die Planrechtschaffung für die Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes mit dem Ziel, Wohnen und Kita festzusetzen. Es wird ein Vollverfahren mit einer 
Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts durchgeführt. 
 
Verfahren 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Antrag der Vorhabenträgerin am 28. Januar 2021 
den Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) mit dem Arbeitstitel „Brombeergasse“ in Köln-Worringen gefasst mit dem Ziel, 
eine Wohnbebauung festzusetzen.  
 
Da die Deutsche Reihenhaus nicht mehr über alle Grundstücke im Geltungsbereich des Ein-
leitungsbeschlusses von 2021 verfügt, soll das Verfahren von einem vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan nach § 12 BauGB auf einen Angebotsbebauungsplan umgestellt werden. Hierzu 
ist eine Aufhebung des Einleitungsbeschlusses aus 2021 und stattdessen ein Aufstellungsbe-
schluss durch den Stadtentwicklungsausschuss erforderlich.  
 
Die Wohnbebauung soll auf Basis eines mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten städtebau-
lichen Planungskonzepts der Deutschen Reihenhaus AG entwickelt werden (Anlage 3). Das

3 
Konzept aus dem Einleitungsbeschluss von 2021 wurde aufgrund der o.g. Grundstücksverfüg-
barkeiten geringfügig angepasst. Der öffentliche Spielplatz wurde östlich entlang des Senf-
wegs verortet.  
 
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird durch die Deutsche Reihenhaus als 
Vorhabenträgerin unterstützt. Hierzu wird eine Planungsvereinbarung mit der Stadt Köln ge-
troffen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. 
 
In der Sitzung am 20.08.2020 der Bezirksvertretung Chorweiler wurde die Verwaltung beauf-
tragt, eine Infoveranstaltung für Bürger durchzuführen (Vorlage 1284/2020). Diese soll als 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Abendveranstal-
tung durchgeführt werden. 
 
Kooperatives Baulandmodell 
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von ca. 18.800 Quadratmetern Ge-
schossfläche Wohnen fällt in den Anwendungsbereich des Kooperativen Baulandmodells (Ko-
opBLM), Umsetzungsanweisung 2017 der Stadt Köln. 
 
Mindestens 30 % der Geschossfläche (GF) für Wohnzwecke ist im öffentlich geförderten Woh-
nungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten. Der erforderliche Anteil an öffentlich geför-
dertem Wohnungsbau soll innerhalb des Plangebietes in Form von Mehrfamilienhäusern er-
zielt werden. 
 
Der ursächliche Mehrbedarf im Bereich Kindertagesstätte ist nach den Vorgaben der Stadt 
Köln innerhalb des Plangebietes zu errichten. Innerhalb des Plangebietes ist die Errichtung 
einer viergruppigen Kindertagesstätte geplant. 
 
Die ursächlichen öffentlichen Spielflächen und die ursächlichen öffentlichen beziehungsweise 
öffentlich zugänglichen Grünflächen sind nach den Vorgaben der Stadt Köln innerhalb des 
Plangebietes herzustellen und an die Stadt Köln unentgeltlich, kosten- und lastenfrei zu über-
tragen. Im Plangebiet wird eine öffentliche Spielfläche von ca. 1.000 Quadratmetern vorgese-
hen. Der Bedarf an öffentlichen Grünflächen soll abgelöst werden. 
 
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Die Haupterschließung für das Quartier soll über die Alte Neusser Landstraße und den Senf-
weg erfolgen. Die bestehenden Straßen Auf der Füllenweide und Schmaler Wall stellen eine 
Verbindung zur Brombeergasse her. In wie weit diese Straßen in voller Länge für den KfZ-
Verkehr freigegeben oder lediglich als Fuß- und Radverbindung ausgebildet werden, wird im 
weiteren Verfahren geprüft. Für die geplante Entwicklung wird ein Ausbau der Straßen erfor-
derlich. 
 
Das städtebauliche Planungskonzept sieht eine Mischung aus Reihenhausbebauung und Ge-
schosswohnungsbauten vor. Beide Wohnformen sind im Quartier in Clustern angeordnet und 
jeweils um Hofstrukturen herum gruppiert, was eine Durchmischung des Quartiers und seiner 
Bewohner*innen erzeugt. 
 
Im Eingangsbereich des Quartiers zur Alten Neusser Landstraße hin soll als Entree höherer 
Geschosswohnungsbau mit bis zu vier Vollgeschossen entstehen. Die übrigen Geschosswoh-
nungsbauten haben bis zu drei Vollgeschosse, die Reihenhäuser sind zweigeschossig. 
 
Entlang des Senfwegs sind möglichst zentral im Quartier gelegen ein öffentlicher Spielplatz 
und eine Kindertagesstätte geplant. Im zentralen Bereich des Plangebietes zwischen Schma-
ler Wall und Auf der Füllenweide ist eine Kombination aus Reihenhäusern und Geschosswoh-
nungsbauten vorgesehen. Reihenhausgruppen sind gemeinsam mit einem Mehrfamilienhaus 
um einen gemeinsamen Hof herum angeordnet. Insgesamt entstehen nach diesem Muster 
drei Höfe. Südlich der Straße ‚Schmaler Wall‘, als Abschluss zum südlich anschließenden 
Freiraum, sind vier Geschosswohnungsbauten situiert. Die Eingangsseiten fassen den Stra-
ßenraum baulich. Die Rückseiten sind nach Süden zum Freiraum hin orientiert.

4 
 
 
Anlagen 
 
1 Geltungsbereich 
2 Erläuterungen 
3 Städtebauliches Planungskonzept

Beratungsverlauf (2)

26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1124/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.05.2025
Erstellt
14.04.2025 15:43