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Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 16.05.2023 (AN/0779/2023) betreffend Abmietung des Ostgebäudes vom Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1504/2023 vom 16.05.2023
Stand: Am 16.05.2023 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 16.05.2023 1504/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.05.2023 Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 16.05.2023 (AN/0779/2023) betreffend Abmietung des Ostgebäudes vom Stadthaus Deutz, Willy- Brandt-Platz 3, 50679 Köln Text der Anfrage 1. Warum werden in der Beschlussvorlage von 2023 die Beschlussgrundlagen wie Vor- kaufsrecht und Kaufofferte aus der Beschlussvorlage von 1995 nicht erwähnt? 2. Was ist mit der vom Rat beschlossenen notariellen Beurkundung der Mietverträge und dem durch Grundbucheintragung abgesicherten Vorkaufsrecht passiert? 3. Wurde die nach Aussage der Stadt günstige Kaufoption des Vermieters 1995 ange- nommen und wenn nicht, warum? 4. Wenn die Beschlussgrundlagen von 1995 wie Vorkaufsrecht und Kaufofferte nicht um- gesetzt wurden, welche Schaden ist der Stadt dadurch entstanden? Antwort der Verwaltung Zu 1.) – 3) In der Ratssitzung vom 27.09.1995 wurde die Absicht der Verwaltung zur Anmietung der Lie- genschaft zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Nutzung des Mietobjektes durch die Stadt werde durch notarielle Beurkundung der Mietverträge und durch Grundbucheintragung, verbunden mit einem Vorkaufsrecht gesichert. Der Mietvertrag wurde 1997 notariell beurkundet. Die Vorkaufsoption wurde weder vertraglich vereinbart noch im Grundbuch eingetragen. Warum dies nicht erfolgte, ist noch zu prüfen. Zu 4.) Um eine unabhängige Bewertung des Sachverhalts sicherzustellen, hat die Oberbürgermeis- terin das Rechnungsprüfungsamt beauftragt, den Vorgang zu prüfen. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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