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1850/2020

Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Mitteilung Ausschuss 17.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 31.08.2020, TOP 4.6

Anlage 1 Beschlussvorlage 0692_2020

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Ansehen

Anlage 2 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch gpaNRW_Gesamtbericht 2019

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Ansehen

Anlage 4 Auszug aus der Niederschrift_TOP 5.1

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahmen der Fachverwaltung

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Ansehen

Anlage 1 Beschlussvorlage 0692_2020

25969 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0692/2020 
Freigabedatum 
13.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über 
die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ gem. § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis und emp-
fiehlt dem Rat die Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen. 
 
Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der 
Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme wie von der Verwaltung vorge-
schlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Prozesse der 
Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwal-
tungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen.  
 
Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW findet in regelmäßigen Abständen 
statt. Zuletzt wurde der Zeitraum 2012-2014 geprüft. Im aktuellen Prüfungszyklus für die kreisfreien 
Städte in NRW hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) die regelmäßige überörtliche Prü-
fung der Stadt Köln nach § 105 GO NRW im Zeitraum von September 2018 bis November 2019 
durchgeführt. Insgesamt wurden 23 kreisfreie Städte geprüft. 
 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört die Prüfung des rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftli-
chen Handelns der Kommunen des Landes NRW. Mit Blick auf die äußerst schwierige Finanzlage der 
NRW-Kommunen und die gesetzliche Verpflichtung, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen, 
steht dabei die finanzwirtschaftliche Analyse im Vordergrund der Prüfung. Die Methodik der Prüfung 
beinhaltet als wesentliches Element Vergleiche von interkommunalen Kennzahlen.  
 
Für den interkommunalen Vergleich wurden in großen Teilen Daten des Jahres 2018 herangezogen. 
Soweit in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten zur Verfügung stand, 
wurde der interkommunale Vergleich auf Basis des Jahres 2017 vorgenommen.  
 
Basis in der Finanzprüfung waren maßgeblich die Jahresabschlüsse 2012 bis 2018. Bezüglich der 
Gesamtbetrachtungen im Konzern Stadt wurden Daten des Gesamtabschlusses herangezogen. Da 
die Stadt Köln von einer gesetzlichen Vereinfachungsregel Gebrauch machen wird und die Gesamt-
abschlüsse 2016 und 2017 zusammen mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2018 anzeigen wird, 
fußen die Auswertungen insoweit auf dem aufgestellten Gesamtabschluss 2015. In Teilen wurden 
seitens der gpaNRW auch bereits vorläufige Daten der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 berück-
sichtigt. Neben den Daten früherer Jahre wurden auch aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten 
der Stadt Köln einbezogen, um Aussagen für die Zukunft treffen zu können. 
 
Bei der Auswahl der Prüfungs- und damit Vergleichsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren 
Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative 
Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei ist sie bestrebt, einerseits die ganze 
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berücksichti-
gen.  
 
Die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte erstreckte sich in diesem Prüfzyklus auf die Bereiche:  
 Finanzen  
 Zahlungsabwicklung  
 Hilfe zur Erziehung  
 Hilfe zur Pflege  
 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

3 
 Verkehrsflächen  
 Friedhofswesen  
 Bauaufsicht  
 
Der Gesamtbericht der Prüfung der Stadt Köln, der nach Abschluss der Beratungen auch auf der In-
ternetseite der gpaNRW veröffentlicht werden wird, richtet sich an die Verantwortlichen der Kommu-
nen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskon-
solidierungsprozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der 
Kommune zu leisten.  
 
Der Prüfbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:  
 
Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. 
Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen 
Rahmenbedingungen der Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung ge-
troffenen Feststellungen und Empfehlungen.  
 
Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Ergebnisse von 
Analysen sind im Prüfungsbericht als Feststellung bezeichnet, erkannte Verbesserungspotenziale 
werden im Prüfungsbericht als Empfehlung ausgewiesen. 
 
Die Kommune hat nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW zu allen Feststellungen und Empfehlungen des 
Prüfungsberichts Stellung zu nehmen. Der Entwurf dieser Stellungnahme ist zur Beschlussfassung 
des Rates als Anlage beigefügt.  
 
 
Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Prüfung 
 
Finanzen 
Im Prüfgebiet Finanzen wurden die Bereiche Haushaltssituation, Haushaltssteuerung und kommunale 
Abgaben analysiert. Die Haushaltssituation der Stadt Köln wird seitens der gpaNRW als strukturell 
defizitär bewertet. In der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre sei es nur im Jahr 2016 gelungen, 
ein positives Ergebnis auszuweisen. Ab dem Jahr 2022 plane die Stadt Köln mit Überschüssen. Da-
mit erreiche sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein Jahr früher als von ihr 
geplant; ihr Eigenkapital werde sie bis dahin jedoch weiter reduzieren.  
 
Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln wird im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in 
Nordrhein-Westfalen weiterhin als gut bewertet. Positiv hebt die gpaNRW die Absicht der Stadt Köln 
hervor, nicht nur den Haushalt zu konsolidieren und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen, sondern 
langfristig das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital wiederaufzubauen. Daraus ergebe 
sich ein erhöhter Handlungsbedarf, da die Stadt über das Jahr 2022 hinaus in der Folge nicht nur 
ausgeglichene Jahresergebnisse zu planen, sondern kontinuierlich Jahresüberschüsse zu erwirt-
schaften habe. Die damit auch verbundenen Liquiditätsüberschüsse werden nach Einschätzung der 
gpaNRW benötigt, um die kontinuierlich gestiegenen Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem wür-
den Überschüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, investive 
Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren.  
Diese Einschätzungen decken sich mit den verwaltungsseitigen Analysen und Schlussfolgerungen. 
Nur durch eine stetige kritische Überprüfung und realistische Anpassung der zu erwartenden Auf-
wendungen und Erträge kann es gelingen, den Verzehr des Eigenkapitals zu verringern, perspekti-
visch einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und damit die notwendige finanzielle

4 
Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzungen der Zukunft zu sichern.  
Zur Steuerung der Haushaltswirtschaft der Stadt Köln hält die gpaNRW fest, dass der Stadt Köln die 
wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Die gpaNRW konsta-
tiert, dass die Stadt Köln ihre Haushaltspläne und Jahresabschlüsse fristgerecht aufstellt. Des Weite-
ren wird festgestellt, dass die Stadt über ein Finanzcontrolling und ein implementiertes Berichtswesen 
verfügt, worüber die Entscheidungsträger der Verwaltung und des Finanzausschusses die notwendi-
gen Informationen erhalten, um reagieren zu können, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr 
geraten.  
Das freiwillige Sanierungsprogramm, welches sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeige bislang 
jedoch nicht die erhoffte Wirkung. Die positive Ergebnisentwicklung basiere im Wesentlichen auf 
schwankungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen 
welche stadtseitig nicht oder nur begrenzt beeinflussbar seien. In den beeinflussbaren Bereichen 
würden hingegen Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse belasten. Konsolidierungserfolge, die 
eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, konnten laut gpaNRW lediglich 
temporär festgestellt werden. Daher seien die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Köln konse-
quent fortzusetzen.  
Ertragsseitig sieht die gpaNRW Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der Kalkulation und Erhe-
bung von Gebühren. Vom konsequenten Erheben kostendeckender Gebühren könne der Haushalt 
der Stadt Köln aus Sicht der gpaNRW profitieren. Die Realsteuerhebesätze der Stadt seien ver-
gleichsweise niedrig. Die Notwendigkeit, die Hebesätze anzuheben, sieht die gpaNRW derzeit 
gleichwohl nicht. 
 
Zahlungsabwicklung 
Der Prüfbereich umfasst die Zahlungsabwicklung im engeren Sinne und den Bereich Vollstreckung.  
Die gpaNRW stellt im Bereich der Zahlungsabwicklung fest, dass Aufgaben sach- und zeitgerecht 
erledigt werden, wobei die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich einen überdurchschnittlichen 
personellen Einsatz aufweise. Insbesondere im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in 
einzelnen Bereichen noch Verbesserungen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwick-
lung zentralisiert werden. Außerdem empfiehlt die gpaNRW Zielwerte und Qualitätsstandards bezo-
gen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu definieren und deren Einhaltung in unterjähri-
gen Berichten zu dokumentieren. Diese Empfehlungen werden aufgegriffen und sind teilweise schon 
in der Umsetzung.  
Da im Vergleichsjahr 2018 wegen einer IT-Umstellung bis August keine neuen Forderungen voll-
streckt, sondern Altforderungen bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet wurden, entspre-
chen die 2018er-Daten nicht einer typischen Jahresleistung und wurden daher nicht in den interkom-
munalen Vergleich aufgenommen. 2019 habe die Vollstreckung in Köln überdurchschnittliche Einzah-
lungen aus Haupt- und Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle realisiert, gleichzeitig hätten die neu hin-
zugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle deutlich die im gleichen Zeitraum abgewickelten über-
stiegen und seien insgesamt unterdurchschnittlich viele Forderungen abgewickelt worden. Insgesamt 
wurde für den Bereich der Vollstreckung festgestellt, dass die Vollstreckung der Stadt Köln ihre Auf-
gaben mit unterdurchschnittlich viel Personal erledigt. Die gpaNRW empfiehlt die Entwicklung eines 
Berichtswesens zur Steuerung des Personalbedarfs – eine Empfehlung, die die Stadt aufgegriffen 
hat. Eine Softwareentwicklungsfirma wurde zwischenzeitlich mit der Erstellung eines entsprechenden 
Moduls beauftragt.  
 
Hilfe zur Erziehung 
Mit Blick auf die Aufwendungen stellt die gpaNRW fest, dass die Transferaufwendungen im Bereich 
der erzieherischen Hilfen den Haushalt stark belasten. Die Stadt Köln sei allerdings durch die be-
trachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger belastet als die meisten anderen kreis-
freien Städte. Dennoch habe die Stadt Köln einen vergleichsweise hohen Fehlbetrag für Hilfe zur Er-

5 
ziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die negative Positionierung des Fehlbetrages 
HzE würde in Köln in hohem Maße durch die Personalaufwendungen beeinflusst. Die im Bericht nä-
her betrachteten Transferaufwendungen für Hilfen sind bei der Stadt Köln wiederum relativ niedrig. 
Auf die Aufwendungen wirken sich die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus. Die Auf-
wendungen für Hilfe zur Erziehung seien in Köln sowohl je Hilfefall als auch einwohnerbezogen auf 
einem niedrigen Niveau. Außerdem habe Köln auch eine niedrigere Falldichte als die Mehrzahl der 
Vergleichsstädte. Diese Faktoren begünstigten den Fehlbetrag. Steuerungsmaßnahmen haben Ein-
fluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fallzahlen. Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in 
den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vorhanden. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem 
durch Fallzahlenauswertung. Eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steue-
rungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher nicht. Die Stadt Köln habe jedoch aktuell im Jahr 2019 
das Finanzcontrolling weiter ausgebaut, Kennzahlen entwickelt und sie in einem Bericht dargestellt. 
Die Kennzahlen sollen zukünftig regelmäßig fortgeschrieben, jährlich in einem Bericht dargestellt 
werden und zu Steuerungszwecken verwendet werden. 
Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen habe die Stadt die Vernetzungen und präventiven 
Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm „Kommunale 
Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. In allen Projekten und 
Maßnahmen arbeite die Stadt eng mit den freien Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe 
zusammen. 
Die Verwaltung sieht sich mit einer Vielzahl der im Bericht genannten Feststellungen in ihrem Steue-
rungshandeln bestätigt und wird entsprechende Empfehlungen der GPA zur Weiterentwicklung nut-
zen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist allerdings der Umfang des im Arbeitsbereich eingesetzten Per-
sonals angesichts der Fallzahlenbelastung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) fachlich begründet. 
Es wird befürchtet, dass bei reduziertem Personaleinsatz die Fallzahlen sprunghaft ansteigen könn-
ten. Bei der weiteren Beurteilung der Prüfungsergebnisse ist daher ein entsprechender Anstieg im 
Bereich der Transferausgaben, der die derzeit bestehenden Gesamtkosten ggf. übersteigen könnte, 
mit in den Blick zu nehmen.  
 
Hilfe zur Pflege 
Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld 
betragen rund 90 Mio. Euro pro Jahr und haben somit eine erhebliche Bedeutung für den städtischen 
Haushalt. Die starke Haushaltsbelastung liege nicht an der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen 
Aufwendungen im Einzelfall. Es gibt auch in Köln künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. 
Sie sind wirtschaftlich zwar bessergestellt als im landesweiten Durchschnitt, doch würde dieser ver-
meintliche Vorteil durch die hohen Kosten für Wohnen aufgezehrt. Menschen, die Leistungen der Hil-
fe zur Pflege erhalten, sind häufig innerhalb einer Einrichtung untergebracht. Zwar ist die ambulante 
Quote in Köln besonders hoch, was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen Ver-
sorgung außerhalb von und in Einrichtungen sei in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür sollten wei-
ter analysiert werden. 
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist nach Feststellung der gpaNRW gut entwickelt. Dem Grund-
satz „ambulant vor stationär“ wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den geziel-
ten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften nachgekommen. Die Stadt Köln nutze die vorhandenen 
Instrumente zur bewussten Entwicklung der Pflegelandschaft. Auf eine verbindliche Pflegeplanung 
wird in Köln allerdings noch verzichtet. Jedoch sei die Verwaltung seit Jahren mit allen Akteuren im 
Gespräch, betreibt nachhaltige Netzwerkarbeit und fördere Initiativen zum Quartiersmanagement und 
der kleinräumigen Vernetzung. Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung könnte durch einen besse-
ren und verstärkten IT-Einsatz unterstützt werden. 
 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II  
In Köln seien die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreisfreien Städ-

6 
ten in Nordrhein-Westfalen. Hier gäbe es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Menschen ohne Schul-
abschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch sei das Mietniveau hier auch besonders hoch, was die ge-
schilderten Vorteile wieder aufzehre. Die Verwaltung habe nur einen begrenzten direkten Einfluss auf 
diese Faktoren. Insofern stellt die gpaNRW eine hohe finanzielle Belastung des städtischen Haushal-
tes durch Kosten für Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich fest. 
Die Verwaltung müsse den hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbeitung 
begegnen. Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlaubten der Sachbearbeitung eine wirtschaftli-
che und nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leistungen, insbeson-
dere von Erstausstattungen von Wohnungen. Das Controlling der Aufwendungen für Leistungen nach 
dem SGB II sei in Köln gut aufgestellt. Über ein etabliertes Berichtswesen und verschiedene Kenn-
zahlen würden die Entwicklungen beobachtet und die Verwaltung gesteuert. Entgegen der grundsätz-
lichen Empfehlung der gpaNRW verzichte Köln allerdings auf die Aufstellung eines formellen schlüs-
sigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, sondern behelfe sich wegen des angespannten und 
knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientierung an der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instru-
ment habe Köln hier einen Fachdienst eingerichtet, der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Un-
terkunft eingeschaltet werden kann. 
 
Verkehrsflächen  
Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große finanzielle 
Herausforderungen, so auch Köln. Die gpaNRW hat untersucht, wie die Stadt Köln mit ihren Ver-
kehrsflächen und dem entsprechenden Vermögen umgeht, um auf Verbesserungsmöglichkeiten hin-
zuweisen und Risiken für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Stadt 
Köln konnte die für die Prüfung der Verkehrsflächen notwendigen Daten überwiegend zur Verfügung 
stellen und einige Optimierungsmöglichkeiten vorstellen, die geplant oder bereits in die Wege geleitet 
wurden. Aufgrund der Struktur der Verkehrsdaten, die im Rahmen der Eröffnungsbilanz gewählt wur-
de, ist derzeit keine differenzierte Betrachtung der Verkehrsflächen möglich. Mit der geplanten Einfüh-
rung des NKF-Moduls könne eine Aufgliederung der Verkehrsflächen erfolgen, so dass zukünftig de-
ren abgestufte Bewertung machbar sein wird. Dazu trägt auch die geplante Straßenzustands-
erfassung bei, mit der eine einheitliche Datenbasis geschaffen und damit die Weiterentwicklung der 
Straßendatenbank forciert werden kann. Somit stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Ver-
kehrsflächen zur Verfügung. Die Daten sollen bis zum Jahr 2023 in die Straßendatenbank integriert 
werden.  
In die Straßendatenbank fließen zudem Informationen über Aufbrüche und Aufgrabungen ein. D iese 
bieten Angriffsfläche für langfristige Folgeschäden und tragen somit zum Wertverlust von Verkehr s-
flächen bei. Das gut strukturierte Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln soll durch ein Online-Portal 
erweitert werden. In Zukunft wird damit eine frühzeit ige Koordination aller Baumaßnahmen gescha f-
fen, das Verfahren digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert. 
Bei der Betrachtung des Alters und des Zustandes sei festzustellen, dass 80% der Verkehrsflächen 
über eine Restnutzungsdauer von nur noch 10 Jahr en verfügen. Damit verbunden sei ein bilanzieller 
Wertverlust, dem mit einem entsprechenden Investitionsprogramm entgegengewirkt werden müsse. 
Zur Erhaltung der Verkehrsflächen bedürfe es neben der finanziellen Mittel im selben Maße auch an 
Fachpersonal un d potentiellen Auftragnehmern. Allerdings gestalte sich die Vergabe der Aufträge 
zunehmend schwierig. Zum einen fehle es an technischen Fachpersonal, um die entsprechenden 
Projekte vorzubereiten, zu vergeben und auch begleiten zu können. Zum anderen spielt en Kapazi-
tätsengpässe bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle, die zu unwirtschaftlichen Angeboten o-
der, aufgrund fehlender Angebote, zur Aufhebung von Ausschreibungen führten. 
Des Weiteren wird seitens der gpaNRW empfohlen, die Kosten der Erhaltungsmaßnahmen in der 
Kostenrechnung weiter als bisher zu untergliedern und eine Auswertung mindestens nach betriebli-
cher Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zu ermöglichen. Da bei der Festlegung der KLR-
Struktur stadtweite Belange zu berücksichtigen sind, erfolgt dies in enger Abstimmung mit der Käm-

7 
merei.  
 
Friedhofswesen  
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben als Teil des Infrastrukturvermögens eine besondere 
Bedeutung. Neben dem eigentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherholung und haben 
eine parkähnliche sowie ökologische Funktion. Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Konsequen-
zen dieses Strukturwandels auseinandergesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat sie die Gebührenkalkulati-
on den sich veränderten Gegebenheiten angepasst („Kölner Gebührenmodell“). 
Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabangebote eingeführt, um der steigenden Nachfrage nach 
preiswerten und pflegefreien Grabstätten nachzukommen. Der in der Vergangenheit stattgefundene 
Strukturwandel im Bestattungswesen sei auch bei der Stadt Köln deutlich zu erkennen. Bei den Sarg- 
und Urnenbestattungen habe sich die Anzahl in den letzten rund 20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile 
werden von den kommunalen Bestattungen in Köln rund zwei Drittel als Urnenbestattung durchge-
führt. Dadurch ergäben sich ein reduzierter Flächenbedarf und weiter steigende Flächenüberhänge. 
Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen wurde 
auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das vorrangige Ziel sei es, die 55 
städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln konzentriert 
sich auf unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf bestimmte Kernzonen, neue 
Grabangebote) auf den vorhandenen Friedhöfen. 
Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Bereich. 
Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die Strukturen 
(Verteilung im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen.  
 
Bauaufsicht  
Die gpaNRW stellt fest, dass die Bauaufsicht der Stadt Köln über klar definierte Prozessabläufe ver-
fügt, die im Zuge des Projektes Prozessoptimierung 2016 auch detailliert untersucht wurden.  
Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreiche Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte sowohl bei 
normalen Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten als auch bei vereinfachten Bauge-
nehmigungsverfahren. Die Laufzeiten seien erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbei-
tung neuer Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt. Dem 
Anteil unvollständiger und fehlerhafter Anträge (mehr als 60%) begegne die Stadt Köln bereits heute 
mit einer intensivierten Bauberatung.  
Mit der Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW im Bereich Bauzustandsbesichtigungen, Optimie-
rung des Beteiligungsverfahrens und Digitalisierung wurde bereits in 2018 und teilweise vor 2018 
auch im Rahmen der Verwaltungsreform begonnen. Die Stadt Köln plane mit dem Projekt „Digitalisie-
rungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teilprojekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauauf-
sicht positiv beeinflussen sollen. Die Prüfergebnisse im Bereich der Baugenehmigungen bestätigen 
die Erkenntnisse und Konzepte der Stadt Köln, die diese entschlossen weiterverfolgen wird. Mit ei-
nem Bündel aus Maßnahmen wie die digitale Bauakte, die digitale Katasterauskunft, Gewinnung von 
Fachkräften und eine den digitalen Prozessen angepasste Optimierung von Geschäftsabläufen wer-
den in absehbarer Zeit für die Bürgerinnen und Bürger spürbare, deutliche Beschleunigungen erreicht 
werden. 
 
 
Fazit: 
Alle vorliegenden Prüfungsergebnisse wurden im Vorfeld seitens der gpaNRW mit den beteiligten 
Beschäftigten in den betroffenen Organisationseinheiten sowie auf der Ebene der Dezernate erörtert. 
Die Prüfberichte und deren Ergebnisse wurden in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 
03.03.2020 von Vertretern der gpaNRW vorgestellt.

8 
Aus Sicht der Verwaltung ist die konstruktive Zusammenarbeit und objektive Herangehensweise der 
gpaNRW im Rahmen der Prüfung besonders positiv herauszustellen. Mit den in Feststellungen und 
Empfehlungen vorliegenden Prüfergebnissen wird sich die Verwaltung insbesondere im Hinblick auf 
Optimierungspotentiale weiter auseinandersetzen und bereits begonnene positive Entwicklungen for-
cieren. 
 
Soweit sich aus den Prüfberichten strukturelle oder finanzielle Optimierungspotentiale ergeben, wer-
den diese in einem strukturierten Prozess aufgegriffen. Auch vor dem Hintergrund einer sich eintrü-
benden Wirtschaft muss dabei ein besonderes Augenmerk auf mögliche Konsolidierungspotentiale 
gerichtet werden, um das bestehende Ziel, den Eigenkapitalverzehr zu stoppen und perspektivisch 
einen Wiederaufbau von Eigenkapital zu erreichen, auch nachhaltig und dauerhaft zu sichern. Beste-
hende Aufgaben und deren Prozesse müssen daher ständig unter Effizienz- und Effektivitätsge-
sichtspunkten geprüft und optimiert werden. Entscheidungen über neue Aufgaben müssen im engen 
Zusammenhang mit einer notwendigen stetigen Haushaltskonsolidierung kritisch abgewogen werden.  
 
Für die Prüfung und die Vorlage des Berichtes bedankt sich die Verwaltung bei der gpaNRW und wird 
dies bei der Übermittlung der Stellungnahme nach Abschluss des Beratungsverfahrens zum Aus-
druck bringen.  
 
Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird der Prüfbericht nunmehr dem Rechnungsprüfungsausschuss zur 
Beratung vorgelegt. Zu Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfbericht gegenständlich sind, ist 
Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis sei-
ner Beratungen. 
 
Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der gpaNRW und der Bezirksre-
gierung abzugebende Stellungnahme. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungs-
ausschuss kann dabei einbezogen werden. 
 
Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den jeweils überprüften Bereichen sind 
der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. 
(Anlage 1 kann digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden).

Anlage 2 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch gpaNRW_Gesamtbericht 2019

712623 Zeichen

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 1 von 33 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Vorbericht der Stadt Köln im 
Jahr 2019

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 2 von 33 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln 3 
Managementübersicht 3 
 Ausgangslage der Stadt Köln 8 
Strukturelle Situation 8 
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 9  
 Überörtliche Prüfung 10 
Grundlagen 10 
Prüfungsbericht 10 
 Prüfungsmethodik 12 
Kennzahlenvergleich 12 
Strukturen 12 
Konsolidierungsmöglichkeiten 13 
gpa-Kennzahlenset 13 
 Prüfungsablauf 14 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 16

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 3 von 33 
 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt 
Köln
  
Managementübersicht 
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln stellt die gpaNRW nachfolgend zunächst 
die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten, Empfeh-
lungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein. 
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Haushaltssituation 
  gering Handlungsbedarf hoch 
Haushaltssituation       
Die Haushaltssituation der Stadt Köln ist strukturell defizitär. Dies zeigt sich zum einen daran, 
dass es ihr in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nur im Jahr 2016 gelungen ist, ein po-
sitives Ergebnis auszuweisen. Zum anderen kann die Stadt auch in den nächsten Jahren noch 
keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Erst ab dem Jahr 2022 plant die Stadt Köln mit 
Überschüssen. Damit erreicht sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein 
Jahr früher als von ihr geplant. Ihr Eigenkapital wird sie bis dahin dennoch weiter reduzieren. 
Unabhängig davon ist die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln im Vergleich mit den anderen 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen noch immer gut. Langfristig beabsichtigt die Stadt 
Köln nicht nur ihren Haushalt zu konsolidieren und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen. Sie hat 
sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital 
langfristig wiederaufzubauen. Dieses Ziel erhöht den Handlungsbedarf. Die Stadt hat über das 
Jahr 2022 hinaus, nicht nur ausgeglichene Jahresergebnisse zu planen, sondern kontinuierlich 
Jahresüberschüsse zu erwirtschaften. Diese führen in der Regel zu Liquiditätsüberschüssen in 
der Finanzrechnung und werden benötigt, um Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem würden 
Überschüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, inves-
tive Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren.  
Handlungsbedarfe sieht die gpaNRW diesbezüglich sowohl bei der Stadt als auch bei der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft. Darüber hinaus hat die Stadt zusammen 
mit den anderen verselbstständigten Aufgabenbereichen, die Finanzierung aktueller und künfti-
ger Investitionsbedarfe in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur sowie Woh-
nen sicherzustellen. 
Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen 
Handlungsfeldern 
Der Stadt Köln liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft 
vor. Haushaltspläne und Jahresabschlüsse erstellt sie fristgerecht. Über ein Finanzcontrolling

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 4 von 33 
und das implementierte Berichtswesen erhalten die Entscheidungsträger der Verwaltung und 
des Finanzausschusses die notwendigen Informationen, um reagieren zu können, wenn die 
Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten.  
Das freiwillige Sanierungsprogramm, das sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeigt nicht die 
von ihr erhoffte Wirkung. Die positive Ergebnisentwicklung basiert im Wesentlichen auf schwan-
kungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen. 
Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr beeinflussbaren Be-
reichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, die eine 
nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur temporär 
festgestellt. Die Stadt Köln muss daher ihre Konsolidierungsbemühungen konsequent fortset-
zen.  
Einnahmeseitig sieht die gpaNRW noch Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und Erhe-
bung von Gebühren durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln. Die Betriebe sollten kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen einbe-
ziehen. Vom konsequenten Erheben kostendeckender Gebühren könnte der Haushalt der Stadt 
Köln profitieren. Die Betriebe wären in der Lage höhere Beträge an den städtischen Haushalt 
abzuführen. Die Realsteuerhebesätze der Stadt sind vergleichsweise niedrig. Die Notwendig-
keit, die Hebesätze anzuheben sieht die gpaNRW derzeit nicht. 
Die Zahlungsabwicklung i. e. S. der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben mit überdurchschnittli-
chem personellen Einsatz sach- und zeitgerecht. Der Aufwand je Einzahlung liegt nahe dem 
Median. Im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in einzelnen Bereichen noch Ver-
besserungen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwicklung zentralisiert wer-
den. Zielwerte und Qualitätsstandards sind bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabener-
füllung definiert. Ihre Einhaltung sollte in unterjährigen Berichten dokumentiert werden. Demge-
genüber erledigt die Vollstreckung der Stadt Köln ihre Aufgaben mit vergleichsweise unter-
durchschnittlichem personellen Einsatz. Aufgrund einer langwierigen IT-Umstellung hat sie von 
Anfang 2017 bis zum August 2018 keine neuen Forderungen erhalten. In dieser Zeit wurden 
Altforderungen aus den Jahren bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet. Da somit die 
Anzahl der vorhandenen und der vollstreckten Forderungen nicht einer typischen Jahresleis-
tung entsprachen, hat die gpaNRW sie nicht in den interkommunalen Vergleich gestellt.         
Die Vollstreckung in Köln realisiert 2019 überdurchschnittliche Einzahlungen aus Haupt- und 
Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle. Die neu hinzugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle 
übersteigen deutlich die im gleichen Zeitraum Abgewickelten. Daran ändert auch die Tatsache 
nichts, dass auch 2019 noch Altforderungen bearbeitet wurden, die in der Bearbeitung auf-
wendiger sind. Die abgewickelten Forderungen je Vollzeit-Stelle und die Erfolgsquote stellen 
sich im interkommunalen Vergleich daher unterdurchschnittlich dar. 
Mit Blick auf die Aufwendungen ist festzustellen, dass die Transferaufwendungen im Bereich 
der erzieherischen Hilfen den Haushalt stark belasten. Die Stadt Köln ist allerdings durch die 
betrachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger belastet als die meisten anderen 
kreisfreien Städte. Dennoch hat die Stadt Köln einen vergleichsweise hohen Fehlbetrag für 
Hilfe zur Erziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die negative Positionierung 
des Fehlbetrages HzE wird in Köln in hohem Maße durch die Personalaufwendungen beein-
flusst. Köln hat hier mehr Personalaufwendungen als fast alle anderen kreisfreien Städte und 
bildet je Hilfefall den Maximalwert.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Die im Bericht näher betrachteten Aufwendungen sind bei der Stadt Köln wiederum relativ nied-
rig. Dort fließen die Transferaufwendungen für die Leistungserbringung der Hilfen durch freie 
Träger, die Personalaufwendungen für einen eigenen ambulanten Dienst sowie die Aufwendun-
gen für die Unterbringung in eigenen Erziehungsheimen ein. Auf die Aufwendungen wirken sich 
die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus. Die Aufwendungen für Hilfe zur Erzie-
hung sind in Köln sowohl je Hilfefall als auch einwohnerbezogen auf einem niedrigen Niveau. 
Außerdem hat Köln auch eine niedrigere Falldichte als die Mehrzahl der Vergleichsstädte. 
Diese Faktoren begünstigen den Fehlbetrag. Zusätzlich hat die Stadt Köln einen hohen Anteil 
ambulanter Hilfen an den Hilfefällen HzE. Ungünstig wirkt sich auf die Aufwendungen für statio-
näre Hilfen aus, dass die Stadt Köln nur in geringem Umfang die Vollzeitpflege für die Unter-
bringung der Kinder und Jugendlichen nutzt. Außer beim Fehlbetrag HzE und dem stationären 
Bereich, fällt die Einordnung der Stadt Köln im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien 
Städten positiv aus.  
Steuerungsmaßnahmen haben einen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fallzah-
len. Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vor-
handen. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem durch Fallzahlen. Eine Zusammenfüh-
rung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher 
nicht. Die Stadt Köln hat aber aktuell im Jahr 2019 das Finanzcontrolling weiter ausgebaut, 
Kennzahlen entwickelt und sie in einem Bericht dargestellt. Die Kennzahlen sollen zukünftig re-
gelmäßig fortgeschrieben, jährlich in einem Bericht dargestellt werden und zu Steuerungszwe-
cken verwendet werden.   
Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen im einzelnen Fall ermittelt. Die 
Stadt Köln hat im ambulanten Bereich begrenzte Laufzeiten und Obergrenzen für Fachleis-
tungsstunden installiert. Für die stationären Hilfen soll durch neu entwickelte Standards und 
Maßnahmen die Wirksamkeit der Hilfen verbessert werden. Eine fallübergreifende Auswertung 
der Wirksamkeit erfolgt bislang nicht. Dadurch könnte die Wirksamkeit neuer Maßnahmen bes-
ser beurteilt werden. Die Verfahrensstandards hat die Stadt Köln für nahezu alle Bereiche und 
Hilfearten in einzelnen Richtlinien textlich beschrieben. Hierin sind die Rechtsgrundlagen, Zu-
ständigkeiten und Abläufe festgelegt. Ein einheitliches Qualitätshandbuch mit kurzen Ablaufdia-
grammen der einzelnen Prozesse zusätzlich zur textlichen Darstellung, könnte die Übersicht-
lichkeit und Anwendbarkeit noch verbessern.   
Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen hat die Stadt die Vernetzungen und präventiven 
Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm „Kom-
munale Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. Dies wird 
noch weiter ausgebaut. In allen Projekten und Maßnahmen arbeitet die Stadt eng mit den freien 
Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe zusammen.   
Auch in Köln hat die Hilfe zur Pflege eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt. 
Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld 
betragen zusammen rund 90 Mio. Euro pro Jahr. Die starke Haushaltsbelastung liegt nicht an 
der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen Aufwendungen im Einzelfall. Es gibt auch in Köln 
künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. Sie sind wirtschaftlich zwar bessergestellt als 
im landesweiten Durchschnitt, doch wird dieser vermeintliche Vorteil durch die hohen Kosten für 
Wohnen aufgezehrt. Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind häufig inner-
halb einer Einrichtung untergebracht. Zwar ist die ambulante Quote in Köln besonders hoch, 
was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen Versorgung außerhalb von und

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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in Einrichtungen ist in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür sollten von der Stadt Köln weiter 
analysiert werden. 
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ 
wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen 
Pflegefachkräften nachgekommen. Die Stadt Köln nutzt die vorhandenen Instrumente zur be-
wussten Entwicklung der Pflegelandschaft. Auf ein eine verbindlichen Pflegeplanung wird in 
Köln allerdings noch verzichtet. Schon seit Jahren ist die Verwaltung jedoch mit allen Akteuren 
im Gespräch, betreibt nachhaltige Netzwerkarbeit und fördert Initiativen zum Quartiersmanage-
ment und der kleinräumigen Vernetzung. Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung kann in Köln 
durch besseren und verstärkten IT-Einsatz unterstützt werden.  
In Köln sind die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreisfreien 
Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Menschen 
ohne Schulabschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch ist das Mietniveau hier auch besonders 
hoch, was die geschilderten Vorteile wieder aufzehrt. Die Verwaltung hat nur einen begrenzten 
direkten Einfluss auf diese Faktoren. Insofern gibt es eine hohe finanzielle Belastung des städti-
schen Haushaltes durch Kosten für Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich. 
Die Verwaltung muss den hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbei-
tung begegnen. Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlauben der Sachbearbeitung eine 
wirtschaftliche und nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leis-
tungen, insbesondere von Erstausstattungen von Wohnungen. Das Controlling der Aufwendun-
gen für Leistungen nach dem SGB II ist in Köln gut aufgestellt. Über ein etabliertes Berichtswe-
sen und verschiedene Kennzahlen werden die Entwicklungen beobachtet und die Verwaltung 
gesteuert. Entgegen der grundsätzlichen Empfehlung der gpaNRW verzichtet Köln allerdings 
auf die Aufstellung eines formellen schlüssigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, son-
dern behilft sich wegen des angespannten und knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientie-
rung an der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instrument hat man hier einen Fachdienst ein-
gerichtet, der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Unterkunft eingeschaltet werden kann. 
Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große finan-
zielle Herausforderungen, so auch Köln. Die Stadt Köln konnte für die überörtliche Prüfung der 
Verkehrsflächen die notwendigen Daten überwiegend zur Verfügung stellen. Allerdings kön-
nen diese aufgrund der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewer-
tung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse nicht differenziert werden. Eine Straßendatenbank 
ist vorhanden, allerdings liegen nicht alle Daten vor. So fehlt eine aktuelle Zustandserfassung 
der Verkehrsflächen. Diese befindet sich derzeit in der Vorbereitung und soll bis zum Jahr 2023 
abgeschlossen sein. Der Anlagenabnutzungsgrad von rund 80 Prozent zeigt eine deutliche 
Überalterung der Verkehrsflächen. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt lediglich 
zehn Jahre. Hierdurch ergibt sich ein kurz- bis mittelfristig hoher Handlungsbedarf für die Stadt 
Köln. Ob Unterhaltungs- oder eher Reinvestitionsmaßnahmen notwendig werden, wird die sich 
im Aufbau befindende Zustandserfassung zeigen. Derzeit liegen die ausgegebenen Finanzmit-
tel für Unterhaltung als auch für Reinvestitionen unterhalb des Richtwertes
1 von 1,30 Euro je m² 
bzw. 100 Prozent.  
 
1 Richtwert basiert auf dem in dem Merkblatt der For schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der 
Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Ausgabe  2019).

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut aufgestellt. Durch die Arbeit mit einer Da-
tenbank besteht eine solide Datenbasis. Mit dem Aufbau eines Online-Portals wird das Verfah-
ren weiter optimiert.   
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben als Teil des Infrastrukturvermögens eine be-
sondere Bedeutung. Neben dem eigentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherho-
lung und haben eine parkähnliche sowie ökologische Funktion. Dies liegt begründet in der an-
sonsten geringen Erholungs- und Grünfläche im Stadtgebiet. Die Stadt Köln hat sich frühzeitig 
mit den Konsequenzen dieses Strukturwandels auseinandergesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat 
sie die Gebührenkalkulation den sich veränderten Gegebenheiten angepasst („Kölner Gebüh-
renmodell“). Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabangebote eingeführt, um der steigenden 
Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten nachzukommen. Der in der Vergan-
genheit stattgefundene Strukturwandel im Bestattungswesen ist auch bei der Stadt Köln deut-
lich zu erkennen. Bei den Sarg- und Urnenbestattungen hat sich die Anzahl in den letzten rund 
20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen in Köln rund zwei 
Drittel als Urnenbestattung durchgeführt. Dadurch ergibt sich ein reduzierter Flächenbedarf und 
weiter steigende Flächenüberhänge. Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskon-
zept erarbeitet. In diesem Rahmen wurde auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Das vorrangige Ziel ist es, die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flä-
chen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln konzentriert sich vielmehr auf unterschiedliche 
Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf bestimmte Kernzonen, neue Grabangebote) auf den 
vorhandenen Friedhöfen. 
Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Be-
reich. Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die 
Strukturen (Verteilung im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen. Die Stadt Köln 
sollte bereits jetzt die satzungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen reagieren und ggfls. 
Schließungen vornehmen zu können.  
Zwar verfügt die Bauaufsicht der Stadt Köln über klar definierte Prozessabläufe. Sie wurden im 
Zuge des Projektes Prozessoptimierung 2016 detailliert untersucht. Die gesetzlich vorgegebe-
nen Fristen von einer Woche nach Eingang eines Bauantrages (§ 72 Abs. 1 BauO NRW) und 
die sechs-Wochen-Frist nach § 68 Abs. 8 BauO NRW werden jedoch nur selten eingehalten. 
Die Stadt Köln plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teil-
projekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauaufsicht positiv beeinflussen sollen. Sobald 
die Bauaufsicht auf aktuelle Informationen online zugreifen kann, wird sie das verwaltungsin-
terne Beteiligungsverfahren optimieren. Die eingeholten internen und externen Stellungnahmen 
je Genehmigungsantrag sind überdurchschnittlich. 
Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreicht Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte. Der 
Personaleinsatz bei den förmlichen Vorbescheiden kann aufgrund der Datenlage nicht einge-
schätzt werden. Bei den normalen Baugenehmigungsverfahren erreicht die Stadt Köln im Ver-
gleichsjahr 2018 überdurchschnittliche Gesamtlaufzeiten. Auf dieses normalen Genehmigungs-
verfahren entfallen rund 23 Prozent der Bauanträge. Im Vergleich ist das ein überdurchschnittli-
cher Anteil. Die Prozesslaufzeiten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind maximal. 
Für die langen Prozesslaufzeiten ab Antragseingang gibt es mehrere Gründe, die anhand der 
Datenlage jedoch nicht spezifiziert werden können. Dem Anteil unvollständiger Anträge begeg-
net die Stadt Köln bereits heute mit einer intensivierten Bauberatung.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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 Ausgangslage der Stadt Köln  
Strukturelle Situation 
Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Köln. 
Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allge-
mein zugänglichen Datenquellen2. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom-
munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das Merk-
mal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der abge-
bildeten Kommune. 
 
Köln ist die am stärksten wachsende kreisfreie Stadt in NRW. Im Zeitraum 2015 bis 2018 hat 
sich die Bevölkerungszahl weiter um 30.000 erhöht und erreicht in 2019 mit annähernd 1,1 Mio. 
einen vorläufigen Höchststand. Die Prognosen von IT.NRW gehen davon aus, dass der Bevöl-
kerungszuwachs auch langfristig anhalten und sie die einwohnerstärkste Stadt in NRW bleiben 
wird. Insoweit ist mit einem Anstieg um weitere 14 Prozent auf dann über 1,25 Mio. Einwohner 
im Jahr 2040 zu rechnen.  
Den mit dem Bevölkerungszuwachs einhergehenden positiven Aspekten stehen organisatori-
sche sowie finanzielle Herausforderungen gegenüber. Wohnraum ist zu schaffen, kommunale 
Infrastruktur in Form von beispielsweise Kindertageseinrichtungen und Schulen ist an den Be-
darf anzupassen. Dies erfordert kurz-, mittel- und langfristig immense Investitionen der Stadt. 
 
2 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Kon sumforschung (GfK)

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Als weitere Folge ist davon auszugehen, dass sich die heute bereits sehr hohe Einwohnerdichte 
von rd. 2668 Einwohnern je km² noch erhöhen wird. Derzeit erreichten nur vier kreisfreie Städte 
in NRW eine noch höhere Dichte. 
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Anteil 
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In nur einer der Vergleichsstädte ist der 
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter höher als in Köln. Gleichzeitig ist die SGB II-Quote 
vergleichsweise niedrig. Bis auf fünf kreisfreie Städte sind in den anderen anteilig zum Teil er-
heblich mehr Menschen auf soziale Leistungen angewiesen.  
Lediglich zwei andere kreisfreie Städte verfügen über eine höhere Kaufkraft als Köln. Auch 
beim Bruttoinlandsprodukt (je Erwerbstätigem), das einen Hinweis auf die wirtschaftliche Stärke 
der Kommune gibt, erreicht Köln einen sehr guten, den vierthöchsten Wert. So erscheint es fast 
zwangsläufig, dass Köln bei den durchschnittlichen allgemeinen Deckungsmitteln, die ein Indi-
kator für die Ertragskraft des kommunalen Haushalts sind, ebenfalls einen sehr guten, dritten 
Platz belegt.  
Die Stadt Köln weist damit bei allen dargestellten Strukturmerkmalen positive Ausprägungen 
auf. Insgesamt wirken sich die Rahmenbedingungen damit begünstigend auf die Kommune 
aus.  
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü-
fungen 
Die Stadt Köln hat sich mit den Feststellungen und Empfehlungen des letzten Berichtes zur 
überörtlichen Prüfung aus 2014 sehr umfangreich auseinandergesetzt. Zu allen Teilberichten 
wurde dezidiert verwaltungsintern Stellung genommen und die Politik eingebunden. Die Kennt-
nisnahme oder aber Weiterverfolgung der durch die gpaNRW ausgesprochenen Empfehlungen 
haben die Fachämter differenziert begründet. 
Übergreifend ist festzustellen, dass einige Feststellungen im Bericht von der Stadt als zutref-
fend bewertet worden sind, aus diesen jedoch keine weiteren Handlungen abzuleiten waren. 
Dies hat die Stadt festgestellt und schriftlich dokumentiert. Weiterhin haben sich nach Aussage 
der Stadt Köln Empfehlungen durch Zeitabläufe, bereits vollzogene organisatorische Maßnah-
men oder aber geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erledigt. Daneben wurden einige 
Empfehlungen der gpaNRW aufgenommen und umgesetzt. Zum Teil konnten diese erfolgreich 
abgeschlossen werden, zum Teil befinden sie sich noch in der Umsetzungs-/Realisierungs-
phase.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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 Überörtliche Prüfung 
Grundlagen 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW recht-
mäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im 
Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und der ge-
setzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung 
sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW). 
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung 
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze 
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berück-
sichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab. 
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. 
Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen 
- zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu 
leisten. 
Prüfungsbericht 
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: 
 Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse 
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen 
der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel-
lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik. 
 Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. 
Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Köln stellen wir im Anhang zur Verfügung.  
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht. 
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit 
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die 
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune er-
forderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekenn-
zeichnet.  
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als 
Empfehlung aus. 
Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü-
fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.

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Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die 
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. 
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf 
Basis von KGSt-Durchschnittswerten
3. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. 
  
 
3 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplat zes (2017/2018)

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 Prüfungsmethodik 
Kennzahlenvergleich 
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir 
Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine 
einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung un-
terhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro-
dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht un-
mittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufgaben-
blöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort. 
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende 
Werte dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und 
 drei Viertelwerte.  
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber lie-
gen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe, 
d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte 
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber 
liegen. 
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen.  
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen 
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand-
lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. 
Strukturen 
Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen Ein-
flussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch Ein-
flüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter 
Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein-
wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind, 
zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen 
sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in 
den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.

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Konsolidierungsmöglichkeiten 
Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom-
munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf. 
Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr 
unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser reduziert wer-
den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins-
besondere im Vergleich zu den Viertelwerten.  
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und 
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen. 
gpa-Kennzahlenset  
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa-Kennzah-
lenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien Städte erho-
ben haben. 
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimm ung. Zusammen mit den aus früheren 
Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon-
solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.

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 Prüfungsablauf 
Die Prüfung in Köln haben wir im Zeitraum von September 2018 bis November 2019 durchge-
führt.  
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und 
mit der Stadt Köln
 hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Basis 
haben wir die Daten analysiert. 
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Köln das Jahr 2018. Soweit der 
gpaNRW in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten zur Verfü-
gung stand, haben wir den interkommunalen Vergleich auf Basis des Jahres 2017 vorgenom-
men. Basis in der Finanzprüfung sind die Jahresabschlüsse 2012 bis 2018. 
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können. 
Geprüft haben: 
Leitung der Prüfung   Thorsten Mindel 
Finanzen    Martin Bamberger 
Zahlungsabwicklung   Christina Hasse 
Hilfe zur Erziehung   Petra Knabe 
Hilfe zur Pflege    Heiko Pereira Wolf 
Grundsicherung für Arbeitssuchende            
nach dem SGB II   Heiko Pereira Wolf 
Verkehrsflächen   Robert Pawelczyk 
Friedhofswesen    Robert Pawelczyk 
Bauaufsicht    Christina Hasse 
 
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in 
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. 
Daneben haben wir mit den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes die Themen aus dem je-
weiligen Verantwortungsbereich besprochen.  
Eine Vorstellung der Ergebnisse erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der 
Stadt Köln am 24. März 2020.

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Herne, den 19.02.2019 
gez. gez. 
Thomas Nauber Thorsten Mindel 
Abteilungsleitung Projektleitung

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 Anlage: Ergänzende Tabellen  
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation  
 Feststellung 
Haushaltstatus 
F1 Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen Rück-
lage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmigen. 
F2 
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann 
zurückerlangen, wenn es ihr gelingt, 
 ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wiederaufzufüllen und  
 wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage au fzubauen, mit der sie künftige Fehlbeträge ausgleichen kann. 
Ist-Ergebnisse 
F3 
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell d efizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der Ho chkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse 
auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten 
Fehlbeträgen je Einwohner. 
Plan-Ergebnisse 
F4 
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen gering en Überschuss von drei Mio. Euro. Im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben 
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusä tzliches haushaltswirtschaftliches Risiko in der Pl anung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln  GmbH niedrigere Ge-
winnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ. 
Eigenkapital 
F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eige nkapitalausstattung. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr. 
Schulden und Vermögen 
F6 
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind hoch. Dies liegt i nsbesondere an den hohen Investitionskrediten der v erselbstständigen 
Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, 
liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaus halts. Da die Stadt Köln über keine Überschüsse aus  dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künf tig Liquiditätskredite 
aufnehmen.

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 Feststellung 
F7 Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen kann 
die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren. 
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder 
Feststellung Empfehlung 
Haushaltssteuerung 
F1 
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die 
Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der 
Jahre 2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt. 
  
F2 
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den 
Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzei-
tig Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr gera-
ten. Die Kämmerin informiert zudem die Mitglieder des Finanzausschusses. 
  
F3 
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen 
Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen abhän-
gig. Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu be-
einflussenden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. 
Konsolidierungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergeb-
nisse hatten, hat die gpaNRW nur temporär festgestellt. 
E3 
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel 
sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhalti-
gen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstan-
dards und den Umfang freiwilliger Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. 
Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente Aufgabenkritik ein integraler Be-
standteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung. 
F4 
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in 
größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in 
Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen wa-
ren in der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf rea-
giert und ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. 
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die 
Stadt Köln geregelt. 
  
Kommunale Abgaben 
F1 
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmit-
telbe-schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Hand-
lungsmöglichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
F2 
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulato-
rische Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalku-
latorischen Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungs-
zeitwerte. 
  
F3 
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkula-
tion 2019 auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich un-
terhalb des nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatori-
sche Zinssatzes. 
E3 
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kal-
kulation der Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des 
höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten. 
F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und 
erhoben. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren er-
heben. 
  E4.2 
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. 
Die Höhe der Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen 
Verzinsung orientieren. 
F5 
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, 
Straßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leis-
tungserbringung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der 
Entgelte kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen. 
  
F6 
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Ver-
gleich mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-
Westfalen sind die Hebesätze eher niedrig. 
  
Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“ 
F1 
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein 
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte. 
  
F2 
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforde-
rungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind. 
E2.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert 
werden. 
  E2.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintra-
gen.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
F3 
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurch-
schnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Voll-
streckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten. 
E3.1 
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die 
Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und tech-
nischen Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.   
  E3.2 Die Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen 
sollten in der Stadtkasse zentralisiert werden. 
 Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung 
und Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert 
werden. 
F4 
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittli-
chen Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Ent-
wicklungsmöglichkeiten. 
E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen 
werden. 
F5 
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein 
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte. 
  
Zahlungsabwicklung i.e.S. 
F1 Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab  keinen Unterschiedsbetrag. E1 Die Anzahl der Konte n sollte deutlich reduziert werden. 
F2 
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Ein-
zahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil 
an SEPA-Lastschriftmandaten. 
  
F3 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsab-
wicklung wie die Vergleichskommunen.   
F4 Köln weist durchschnittliche Leistungswerten bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf. E4 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt 
werden. 
F5 
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige An-
teile an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen 
noch Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen. 
E5.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkom-
munalen Vergleiche können dann vervollständigt werden. 
  E5.2 
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen 
intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Last-
schriftmandats zu über-zeugen. 
F6 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Last-
schriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. E6 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt 
die Quote zu reduzieren.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
F7 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreic he ungeklärte Einzahlungen.   
F8 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommu-
nen. Die Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. E8 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstre-
ckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen. 
Vollstreckung 
F1 
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkom-
munal verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshil-
fen. Ein Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt. 
E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommu-
nalen Vergleich gestellt werden. 
F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund 
75 Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist.   
F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankün-
digungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzie-
rung der Pfändungsgebühr eingefügt werden. 
F4 
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen über-
durchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforde-
rungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 
2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr 
abgewickelt.  
E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jähr-
lich gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern. 
Hilfe zur Erziehung 
F1 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere struk-
turelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf 
den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.  
E1  
F2 
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie 
Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung 
des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.    
E2  
F3 
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für 
Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die 
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieef-
fekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
E3  
F4 
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirks-
jugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusam-
menarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von 
E4

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Be-
zirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrenswei-
sen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.   
F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes 
Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden.  E5 
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS 
erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfül-
lung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die 
Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt 
werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden. 
F6 
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und pro-
zessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugend-
amtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vor-
gesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschrie-
bene Hilfefälle.  
E6 
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskon-
trollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervor-
lagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten 
auch den Vorgesetzten zugänglich sein. 
F7 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrol-
lings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von 
Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen er-
stellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise 
ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzah-
len zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019 
Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt.  
E7 
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regel-
mäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu kön-
nen einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regel-
mäßiger Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der 
Verlauf dieser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung 
zu unterstützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die 
Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu beurteilen.   
F8 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit 
von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außer-
dem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und 
Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in 
Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese 
Maßnahmen sind positiv zu sehen.  
E8  
F9 
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden 
pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbrin-
gen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese 
Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung. 
E9  
F10 Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in 
den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit E10

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirk-
samkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirk-
same Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden. 
F11 Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung 
und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht. E11 
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fall-
übergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein über-
greifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. träger-
bezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnah-
men transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regel-
mäßigen Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung 
von Fach- und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorge-
gebenen Verfahrensstandards nachvollzogen werden. 
F12 
Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form 
von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, 
und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammenge-
führtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.  
E12 
Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufge-
bauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen 
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersicht-
lichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt 
werden. 
F13 
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe 
und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fach-
leistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaft-
lichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Ange-
bote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt.  
E13  
F14 
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über 
eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche 
Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft wer-
den. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert 
eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung 
und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe. 
E14  
F15 
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermit-
telt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren 
bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte 
Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzah-
len hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stel-
lenplan.  
E15 
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personal-
einsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf 
anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 23 von 33 
Feststellung Empfehlung 
F16 
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft 
ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die 
neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv. 
E16  
F17 
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erzie-
hung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich 
am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belas-
tend auf den Fehlbetrag HzE aus.   
E17  
F18 
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in 
den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für 
die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden 
für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungser-
bringern eingeholt.  
E18 
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern ein-
holen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt 
werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.   
F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die 
Gründe der Beendigung statt. E19 
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte 
mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt wer-
den. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet wer-
den, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Stan-
dards entwickelt werden. 
F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführ ung aus stationären Hilfen. E20  
F21 
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netz-
werkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiter-
entwickelt. 
E21  
F22 
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwoh-
ner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf 
den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belas-
tend aus.  
E22  
F23 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 
75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner 
von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig 
niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.   
E23  
F24 
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die 
Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch 
E24

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur 
Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv.  
F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei 
einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv.  E25  
F26 
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären 
Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. 
Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus. 
E26 
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie 
geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in 
Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können. 
F27 
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr 
als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Fall-
dichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die 
Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive 
Auswirkung auf die Falldichte.  
E27  
F28 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für 
Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier 
wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaß-
nahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. 
Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen. 
E28 
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit 
von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Auf-
wendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken. 
F29 
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen 
länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 
Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten. 
E29  
F30 
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die 
Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachte-
ten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es 
wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Le-
bensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinter-
legt. 
E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf 
auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden. 
F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele 
Fälle nach § 35a SGB VIII. E31  
F32 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf 
stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfe-
fall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendun-
gen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.  
E32

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 25 von 33 
Feststellung Empfehlung 
F33 
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Ein-
gliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezir-
ken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Stan-
dards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und 
zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung. 
E33  
F34 
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der 
Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beein-
trächtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinde-
rung. 
E34  
F35 
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshel-
fern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Sy-
nergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompen-
siert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der 
Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer. 
E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall 
für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.  
F36 
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 
und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien 
Städte. 
E36  
F37 
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017 sowohl insgesamt als 
auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meis-
ten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an. 
E37  
F38 
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei 
gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die statio-
nären Hilfefälle etwas rückläufig sind. 
E38 
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, 
strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung 
der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.   
F39 
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren 
Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreis-
freien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je 
Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median. 
E39  
F40 
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 
2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem 
hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwen-
dungen für Inobhutnahmen. 
E40  
Hilfe zur Pflege

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Feststellung Empfehlung 
F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.   
F2 
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversiche-
rungen nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist 
niedriger als im landesweiten Durchschnitt. 
  
F3 
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die Be-
völkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch 
benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergän-
zende Leistungen der Hilfe zur Pflege. 
  
F4 Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden.   
F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur 
Pflege.    
F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch.   
F7 
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt 
vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl 
der Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei der 
Pflege in Einrichtungen. 
  
F8 
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch 
zum Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbei-
tung. 
E8 
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
sollten weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflege-
grade oder die Bildung von Rückstellungen erklärt werden. 
F9 
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgeleg-
ter Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmä-
ßige Sachbearbeitung möglich ist. 
  
F10 
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sachbe-
arbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumentenmana-
gementsystems. 
E10 
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege 
optimieren und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem 
einführen. 
F11 
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhaften Wiederbesetzungen 
erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist 
dadurch erschwert.  
E11 
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des 
Personals bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen be-
dingte Vertretungen führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen fi-
nanzielle Risiken, beispielsweise durch fehlerhafte Bescheide.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
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Feststellung Empfehlung 
F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel.  E12.1 
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Stän-
dige Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Ar-
beitsplätzen und selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeit-
gerechte Aufgabenerledigung. 
  E12.2 Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in 
Köln das Amt mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten. 
F13 
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten 
vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strate-
gische Controlling befindet sich noch im Aufbau. 
  
F14 
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant 
vor stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflege-
fachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der 
Pflege- und Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteuren die indivi-
duelle Beratung pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer 
Situation. 
E14 
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung 
fortsetzen und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Senio-
renberatung in den Stadtteilen weiter ausbauen und stärken. 
F15 
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu 
mit allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche 
Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bis-
lang keine Veranlassung. 
E15 
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Be-
mühungen intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen 
zu wirken. 
F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen 
Vernetzung der Akteure. E16 
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Kon-
zepte zur Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere le-
benswert gehalten werden und niederschwellige Informationen über komplemen-
täre Angebote spätere intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen. 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Kosten der Unterkunft 
F1 
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Be-
richtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionali-
siert ist. 
  
F2 
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, son-
dern setzt angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf 
den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU). 
E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzep-
tes zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 28 von 33 
Feststellung Empfehlung 
F3 
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnitt-
lich stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind 
sehr hoch. 
E3 
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus 
sollte die einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdiens-
tes SKdU als wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes 
beibehalten werden. 
F4 
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen 
der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewäh-
rung einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. 
  
Verkehrsflächen 
F1 
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt 
werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden kön-
nen. Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen 
pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung 
des Straßenbegleitgrüns. 
E1 
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass 
eine differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne 
Steuerung verbessert werden. 
F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt 
Köln plant, die Datenbasis zu verbessern.   
F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt.  E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sach gebiet 660/2 weiterentwickeln. 
F4 
Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formu-
liert. Für den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig aus-
gewertet. 
  
F5 
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Daten-
bank haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau 
eines Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Bau-
maßnahmen geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess 
optimiert.   
  
F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln 
den ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.   
F7 Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren 
Optimierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 29 von 33 
Feststellung Empfehlung 
die Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßen-
datenbank zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Ver-
kehrsflächen zur Verfügung. 
F8 
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölke-
rungsdichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Ver-
kehrsfläche zur Verfügung. 
  
F9 
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschrei-
bungen und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 
20 Prozent reduziert. 
  
F10 
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln 
im oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der 
Verkehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer 
aktuellen Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau. 
E10 
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnut-
zungsdauer von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeit-
nah erfassen und bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte 
die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten. 
F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Be-
reich, allerdings noch unter dem Richtwert   
F12 
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachper-
sonals sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen konnten die vorhanden finan-
ziellen Mittel nicht vollständig investiert werden. 
  
F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich per-
sonell zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.   
F14 
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnah-
men. Die Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hin-
sichtlich der Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch 
nicht vollständig aus. 
  
Friedhofswesen 
F1 
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt 
zentral im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, 
dass ein regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden 
Akteuren im Amt gegeben ist.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 30 von 33 
Feststellung Empfehlung 
F2 
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskon-
zept wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungs-
rahmen für die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben. 
E2 
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen auf-
bauen. Hier kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und regelmäßig steue-
rungsrelevante Informationen liefern. So sind alle Entscheidungsträger regelmä-
ßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich informiert. 
F3 
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende 
und systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung 
und Organisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitspro-
zesse optimiert. 
  
F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist 
positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.   
F5 
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe 
von Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltun-
gen auf den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
sie eine aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer 
und -besucher. 
  
F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kos-
tendeckungsgrad.   
F7 
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Ge-
bührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der 
Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden. 
  
F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.   
F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Fli-
ckenteppich ist allerdings deutlich zu erkennen.   
F10 
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den 
Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städti-
schen Friedhöfe zu erhalten. 
  
F11 
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis lang-
fristig zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurück-
gebaut werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungs-
aufwendungen ergeben. 
E11.1 
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie 
auch satzungs-technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzun-
gen ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 31 von 33 
Feststellung Empfehlung 
  E11.2 
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flä-
chenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslas-
tung der einzelnen Friedhöfe sollte die sie in einem weiteren Schritt die Schlie-
ßung von nur noch wenig ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen. 
F12 
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im 
Vergleich mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der 
Größe sowie der Struktur begründet.   
E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die 
Pflanzung neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen. 
Bauaufsicht 
  E1.1 
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO 
NRW 2018 nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristset-
zung zu beschleunigen. 
  E1.2 
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend 
minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beur-
teilen kann, ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere 
Ämter und Dienststellen wer-den so vermieden und alle Beteiligten entlastet. 
F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen 
Frist- und Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung oft nicht eingehalten werden. E2 
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per 
Mail verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen 
zu wenige Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt 
werden. 
F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung 
vorhanden.   
F4 
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den 
Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilot-
amt wird die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen. 
  
F5 
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. 
durch online durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen 
für die Vervollständigung der Anträge. 
E5.1 
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterla-
gen einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO 
NRW 2018 nicht überschreiten.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 32 von 33 
Feststellung Empfehlung 
  E5.2 
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die 
Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei wel-
chen Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur 
schnelleren Abwicklung suchen. 
F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren über-
durchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. E6.1 
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu 
den signifikanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz 
schaffen, die Lauf-zeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren. 
 
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurch-
schnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden 
konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden. 
E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine 
wichtige Steuerungsgrundlage. 
F7  E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei 
den Antragszahlen dienen. 
F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen 
digital.   
F9 
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung 
der Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bear-
beiten. 
E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inha ltlich ausgeweitet werden. 
  E9.2 
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kenn-
zahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen 
können. Dazu können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermit-
telten Kennzahlen fortgeschrieben werden. 
F10 
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinfor-
mationen zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf 
Vollständigkeit und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. 
E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Bera-
tungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat. 
F11 Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwa-
chung sind nicht schriftlich dokumentiert.   
F12 
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es 
fest-gelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzu-
standsbesichtigung. 
E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen 
für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.

  Stadt Köln    Vorbericht    050.010.050_03359 
Seite 33 von 33 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Finanzen der Stadt Köln im 
Jahr 2019

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Haushaltssituation 3 
Haushaltssteuerung 3 
Kommunale Abgaben 4 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Haushaltssituation 6 
Haushaltsstatus 7 
Ist-Ergebnisse 8 
Plan-Ergebnisse 13 
Eigenkapital 16 
Schulden und Vermögen 18 
 Haushaltssteuerung 25 
Informationen zur Haushaltssituation 25 
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 26 
Ermächtigungsübertragungen 29 
 Kommunale Abgaben 33 
Beiträge 33 
Gebühren 33 
Steuern 35 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 37

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
Seite 3 von 49 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2012 bis 2018 bei 
der Stadt Köln stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Haushaltssituation 
  gering Handlungsbedarf hoch 
Haushaltssituation       
Die Haushaltssituation der Stadt Köln ist strukturell defizitär. Dies zeigt sich zum einen daran, 
dass es ihr in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nur im Jahr 2016 gelungen ist, ein po-
sitives Ergebnis auszuweisen. Zum anderen kann die Stadt auch in den nächsten Jahren noch 
keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Erst ab dem Jahr 2022 plant die Stadt Köln mit 
Überschüssen. Damit erreicht sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein 
Jahr früher als von ihr geplant. Ihr Eigenkapital wird sie bis dahin dennoch weiter reduzieren. 
Die geplante Verringerung der allgemeinen Rücklage hat die Bezirksregierung Köln zu geneh-
migen. Unabhängig davon ist die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln im Vergleich mit den 
anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen noch immer gut. 
Langfristig beabsichtigt die Stadt Köln, nicht nur ihren Haushalt zu konsolidieren und den Eigen-
kapitalverzehr zu stoppen. Sie hat sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, das in den vergange-
nen Jahren reduzierte Eigenkapital langfristig wiederaufzubauen. Dieses Ziel erhöht den Hand-
lungsbedarf. Die Stadt hat über das Jahr 2022 hinaus, nicht nur ausgeglichene Jahresergeb-
nisse zu planen, sondern kontinuierlich Jahresüberschüsse zu erwirtschaften. 
Jahresüberschüsse führen in der Regel zu Liquiditätsüberschüssen in der Finanzrechnung. 
Diese benötigt die Stadt, um ihre Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem würden Über-
schüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, investive 
Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren. Handlungsbedarfe sieht die gpaNRW diesbezüglich 
sowohl bei der Stadt als auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft. 
Darüber hinaus hat die Stadt zusammen mit den anderen verselbstständigten Aufgabenberei-
chen, die Finanzierung aktueller und künftiger Investitionsbedarfe in den Bereichen ÖPNV, 
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur sowie Wohnen sicherzustellen. 
Haushaltssteuerung 
Der Stadt Köln liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft 
vor. Haushaltspläne und Jahresabschlüsse erstellt sie fristgerecht. Über ein Finanzcontrolling 
und das implementierte Berichtswesen erhalten die Entscheidungsträger der Verwaltung und 
des Finanzausschusses die notwendigen Informationen, um reagieren zu können, wenn die 
Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Zum einen kann die Kämmerei bereits unterjäh-

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
Seite 4 von 49 
rig auf Fehlentwicklungen reagieren und geeignete Maßnahmen innerhalb der Verwaltung initi-
ieren. Zum andern werden die politischen Gremien in die Lage versetzt, einen aktuellen Stand 
der Haushaltsbewirtschaftung in ihre Beschlüsse einzubeziehen.  
Das freiwillige Sanierungsprogramm, das sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeigt nicht die 
von ihr erhoffte Wirkung. Zwar geht die Stadt davon aus, bereits im Jahr 2022 ein positives Er-
gebnis zu erzielen. Die positive Ergebnisentwicklung basiert jedoch im Wesentlichen auf 
schwankungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuwei-
sungen. Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr beeinflussba-
ren Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, 
die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur 
temporär festgestellt. Die Stadt Köln muss daher ihre Konsolidierungsbemühungen konsequent 
fortsetzen. Dadurch erhöht sie die Chance, weitere Ergebnisbelastungen bei den beeinflussba-
ren Haushaltspositionen zumindest teilweise ausgleichen zu können. 
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in größerem 
Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. 
Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in der Vergangenheit unrea-
listisch hoch. Hierauf hat die Stadt inzwischen reagiert und ihr Verfahren für die Veranschla-
gung von Investitionen umgestellt.  
Kommunale Abgaben 
Die gpaNRW sieht Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und Erhebung von Gebühren 
durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln. Die Betriebe 
sollten kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen einbeziehen. Vom konsequenten 
Erheben kostendeckender Gebühren könnte der Haushalt der Stadt Köln profitieren. Die Be-
triebe wären in der Lage höhere Beträge an den städtischen Haushalt abzuführen. 
Die Realsteuerhebesätze der Stadt sind eher niedrig. Die Notwendigkeit, die Hebesätze anzu-
heben sieht die gpaNRW derzeit nicht.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen: 
 Haushaltssituation: Inwieweit besteht ein Handlungsbedarf, die Haushaltssituation zu ver-
bessern? 
 Haushaltswirtschaftliche Steuerung: Liegen der Stadt die wesentlichen Informationen zur 
Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vor? Hat die Stadt ein Finanzcontrolling? Wie wirkt 
sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung aus? Wie geht sie mit Ermächtigungsübertra-
gungen um? 
 Haushaltskonsolidierung: Welche Möglichkeiten gibt es bei den kommunalen Abgaben? 
Weitere Handlungsmöglichkeiten beschreiben wir in den anderen Teilberichten. 
Wir analysieren hierzu die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Zusätz-
lich bezieht die gpaNRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesamt-
abschlüsse ein. 
Die Prüfung stützt sich auf Kennzahlen zur Bewertung der Haushaltswirtschaft. In der Analyse 
und Bewertung berücksichtigt die gpaNRW die individuelle Situation der Stadt. 
In der Anlage dieses Teilberichtes liefern zusätzliche Tabellen ergänzende Informationen. Diese 
zeigen nach der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen das NKF-Kennzah-
lenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bilanz-)Posten und ergän-
zende Berechnungen.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
Seite 6 von 49 
 Haushaltssituation 
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf für die Stadt zu ei-
ner nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht.  
Die gpaNRW bewertet die Haushaltssituation nach rechtlichen und strukturellen Gesichtspunk-
ten: 
 Haushaltsstatus, 
 Ist- und Plan-Daten zur Ergebnisrechnung, 
 Eigenkapitalausstattung, 
 Schulden- und Vermögenssituation. 
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, ist in den interkommu-
nalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen, Son-
dervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen. 
Wir haben die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert: 
Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse 
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss 
(JA) 
Gesamtabschluss 
(GA) 
In dieser Prüfung 
berücksichtigt 
2012*  bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl  / JA / GA 
2013  bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA 
2014  bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA 
2015  bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA 
2016  bekannt gemacht festgestellt noch offen* HPl / JA / GA 
2017  bekannt gemacht festgestellt noch offen* HPl / JA / GA 
2018  bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl / JA 
2019  bekannt gemacht noch offen noch offen HPl*** 
* Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2011. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit 
dem Jahr 2012. 
** Die Stadt Köln wird von der Vereinfachungsregelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kom-
munaler Gesamtabschlüsse Gebrauch machen. Sie wird die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2016 und 2017 zu-
sammen mit dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 anzeigen. Vorläufige Daten der Gesamtabschlüsse 2016 
und 2017 hat die gpaNRW in Absprache mit der Stadt in die Prüfung einbezogen. 
*** Die im Haushalt 2019 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2022 hat die gpaNRW ebenfalls 
berücksichtigt.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Haushaltsstatus 
 Feststellung 
Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher auf-
sichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen 
Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmi-
gen. 
 Feststellung 
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. 
Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann 
zurückerlangen, wenn es ihr gelingt, 
 ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wie-
deraufzufüllen und  
 wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage aufzubauen, mit der sie künftige Fehl-
beträge ausgleichen kann. 
Der Haushaltsstatus soll nicht die Handlungsfähigkeit einer Kommune einschränken. Dies wäre 
der Fall, wenn sie aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen ist. Hierzu zählt die Genehmi-
gung eines Haushaltssanierungsplanes oder Haushaltssicherungskonzeptes sowie einer ge-
planten Verringerung der allgemeinen Rücklage. Damit aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht 
erforderlich werden oder beendet werden können, bedarf es rechtlich ausgeglichener Haushalte 
nach § 75 Abs. 2 GO NRW. 
Haushaltsstatus im Zeitverlauf 
Haushaltsstatus 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Ausgeglichener Haushalt         X       
Fiktiv ausgeglichener Haushalt           X X   
Genehmigungspflichtige Verringerung der all-
gemeinen Rücklage X X X X       X 
Die Stadt Köln war bisher nicht verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.  
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Ist) 
Grundzahlen/ Kennzah-
len 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Jahresergebnis -238.876  -178.505  -246.340  -400.976  152.337  -37.928  -83.146  
Ausgleichsrücklage 0  0  0  0  150.978  111.776  27.828  
Allgemeine Rücklage 5.936.924  5.731.225  5.502.904  5.127.498  5.182.898  5.228.242  5.153.703  
Die gpaNRW nimmt den Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses vorweg. Wir haben die jeweiligen Jah-
resergebnisse direkt mit der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage verrechnet. Veränderungen bei diesen 
Positionen ergeben sich zudem auf Grund ergebnisneutraler Verrechnungen nach § 43 Abs. 3 GemHVO sowie nach 
der Bereinigung der Jahresergebnisse um die Stiftungserträge.

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Nachdem die Stadt Köln ihre Ausgleichsrücklage im Jahr 2010 vollständig verbraucht hatte, ha-
ben die Fehlbeträge der Jahre 2010 bis 2015 auch die allgemeine Rücklage verringert. Die Ver-
ringerung der allgemeinen Rücklage hat die Bezirksregierung Köln in allen Jahren genehmigt.  
Den Jahresüberschuss 2016 konnte die Stadt Köln der Ausgleichsrücklage zuführen. Den Be-
stand der Ausgleichsrücklage konnte sie in den Jahren 2017 und 2018 einsetzen, um die Fehl-
beträge dieser Jahre auszugleichen. Für 2017 und 2018 kann die Stadt Köln damit jeweils fiktiv 
ausgeglichene Haushalte vorweisen.  
Da der Haushaltsplan 2018 allerdings erneut einen vollständigen Verbrauch der Ausgleichs-
rücklage und zusätzlich eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorsah, hat die Stadt Köln 
wieder haushaltsrechtliche Restriktionen zu beachten. Die Bezirksregierung Köln hat die Ge-
nehmigung zur Verringerung der allgemeinen Rücklagen mit Auflagen erteilt. 
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Plan) 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 
Jahresergebnis -137.316  -28.854  -30.719  2.769  
Ausgleichsrücklage 0  0  0  0  
Allgemeinen Rücklage 5.044.215  5.015.360  4.984.642  4.987.411  
Die Stadt Köln geht in ihrer Planung davon aus, dass die Fehlbeträge der Jahre 2019 bis 2021 
die allgemeine Rücklage weiter verringern werden. Sie plant mit einem Eigenkapitalverzehr von 
annähernd 200 Mio. Euro. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf weiterhin der 
jährlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung.  
Den für das Jahr 2022 geplanten Überschuss hat die Stadt Köln der allgemeinen Rücklage zu-
zuführen. Einer Zuführung zur Ausgleichsrücklage steht die Regelung des § 96 Abs. 2 Satz 3 
GO NRW entgegen: Soweit die Fehlbeträge von drei vorhergehenden Haushaltsjahre die allge-
meine Rücklage reduziert haben, ist ein Jahresüberschuss zunächst der allgemeinen Rücklage 
zuzuführen. 
Ist-Ergebnisse 
 Feststellung 
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der 
Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse aus-
zuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die 
Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten 
Fehlbeträgen je Einwohner. 
Der Haushalt muss gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn 
die Erträge die Aufwendungen decken. Das Jahresergebnis sollte positiv sein.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Jahres- und Gesamtjahresergebnisse in Tausend Euro 
 
Die Gesamtjahresergebnisse 2016 und 2017 sind vorläufig. Die Stadt befindet sich noch im Aufstellungsprozess. 
Für das Jahr 2018 liegt noch kein Gesamtergebnis vor. 
Die Stadt Köln konnte im Jahresabschluss 2016 erstmals seit dem Jahr 2008 wieder ein positi-
ves Jahresergebnis ausweisen. In den Vorjahren hatten sich die Ergebnisse allerdings ver-
schlechtert. Hierzu trugen Aufwandssteigerungen in den Bereichen der Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfen sowie der inneren Verwaltung bei. Darüber hinaus belasteten noch immer die 
Folgen des Einsturzes des historischen Stadtarchives die Jahresergebnisse. Im Jahr 2015 
musste die Stadt zudem Gewerbesteuern von 120 Mio. Euro und zusätzlich 40 Mio. Euro für Er-
stattungszinsen an Unternehmen (zurück)zahlen. 
Gegenüber dem Vorjahr sind in 2016 die Kölner Steuererträge um 25 Prozent gestiegen. Die 
Ergebnisverbesserung von insgesamt mehr als einer halben Milliarde Euro gegenüber dem 
Jahr 2015 geht maßgeblich hierauf zurück. Da in den Jahren 2016 bis 2018 aber auch die or-
dentlichen Aufwendungen weiter gestiegen sind. Und in den Jahren 2017 und 2018 die Erträge 
deutlich langsamer angestiegen sind als die Aufwendungen, haben sich die Jahresergebnisse 
der Stadt Köln wieder verschlechtert. In den Jahren 2017 und 2018 standen insbesondere stei-
gende Aufwendungen in den Produktbereichen soziale Leistungen, Kinder-, Jugend- und Fami-
lienhilfen, Schulträgeraufgaben sowie beim Brand- und Bevölkerungsschutz einem ausgegliche-
nen Haushalt entgegen. 
In den Jahren 2010 bis 2012 waren die Jahresergebnisse, mit durchschnittlich 24 Mio. Euro, nur 
geringfügig besser als die Gesamtjahresergebnisse. Seit 2014 sind die Gesamtjahresergeb-
nisse des Konzern Stadt Köln deutlich schlechter als die Jahresergebnisse des Kernhaushalts. 
Die Differenz betrug in den Jahren 2013 bis 2017 durchschnittlich 124 Mio. Euro. Zwar tragen 
die Ergebnisbeiträge der verselbstständigten Aufgabenbereiche positiv zum Gesamtjahreser-
gebnis bei. Die hohe Differenz zum städtischen Einzelabschluss ergibt sich nach Konsolidie-
rung der Gewinnabführungen, der Amortisation des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Erst-
konsolidierung des Stadtwerke Konzerns sowie der Amortisation stiller Reserven.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Im Vergleich sind zwölf Städte enthalten, die Konsolidierungshilfen vom Land nach dem Stär-
kungspaktgesetz erhalten. Ohne diese Hilfen hätten 2018 weitere vier Städte ein schlechteres 
Jahresergebnis als die Stadt Köln. 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
-35,25 -290 -55,65 17,35 92,77 403 23 
Gesamtjahresergebnis je Einwohner in Euro 20151 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
-477 -477 -219 -161 -52,41 30,95 18 
Im Vergleich der Jahresergebnisse je Einwohner 2015 hat Köln den zweit schlechtesten Wert. 
Die Stadt, die im Vergleich 2015 das schlechteste Jahresergebnis je Einwohner hatte, ist im 
Vergleich der Gesamtjahresergebnisse je Einwohner 2015 (noch) nicht enthalten. Für das Jahr 
 
1 Für die Jahre nach 2015 liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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2016 liegen der gpaNRW einschl. Köln erst elf Vergleichswerte vor. Davon sind sechs Werte 
schlechter als das Gesamtjahresergebnis je Einwohner der Stadt Köln. Dass Köln im interkom-
munalen Vergleich 2016 besser abschneidet, liegt am guten Jahresergebnis des Kernhaus-
halts. 2016 hatte Köln das beste Jahresergebnis je Einwohner aller 23 kreisfreien Städte. 
Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge und Aufwendungen der Ge-
werbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst.  
Die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sind zum einen 
abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zum anderen können diese Erträge und 
Aufwendungen und damit die Jahresergebnisse schwanken, wenn einzelne Unternehmen hohe 
Nachzahlungen leisten oder diesen hohe Beträge zu erstatten sind. In Köln war dies in den Jah-
ren 2015 und 2016 der Fall. Des Weiteren können andere Sondereffekte die strukturelle Haus-
haltsituation überlagern. Die Jahresergebnisse geben daher nur bedingt einen Hinweis auf die 
strukturelle Haushaltssituation.  
Aus diesem Grund haben wir in einer Modellrechnung folgendes betrachtet: Wie wäre das Jah-
resergebnis 2018, wenn Schwankungen nivelliert und Sondereffekte bereinigt wären? Anstelle 
der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs ha-
ben wir Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre (2014 bis 2018) eingerechnet. Zudem haben 
wir Sondereffekte bereinigt, die das Jahresergebnis 2018 wesentlich beeinflusst haben. Das Er-
gebnis dieser Modellrechnung bezeichnen wir als „strukturelles Ergebnis“. 
Modellrechnung „strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2018“ 
Grundzahlen 
Jahresergebnis -83.146  
Bereinigungen Gewerbesteuer und Finanzausgleich 2.089.874  
Bereinigungen Sondereffekte 52.420  
 = bereinigtes Jahresergebnis -2.225.440  
Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer und Finanzausgleich) 1.948.732  
Hinzurechnung Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuerrisiken 75.300 
 = strukturelles Ergebnis -201.408  
Das von der gpaNRW berechnete „strukturelle Ergebnis“ ist 118 Mio. Euro schlechter als das 
von der Stadt ausgewiesene Jahresergebnis 2018. Dies liegt u. a. daran, dass 2018 Sonderef-
fekte die strukturelle Haushaltssituation der Stadt überlagert haben. Ohne die folgenden beiden 
Sondereffekte wäre das Jahresergebnis 2018 um insgesamt 52 Mio. Euro schlechter ausgefal-
len: 
 Aus der Überdeckung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln wurde dem Kernhaushalt einmalig ein Ertrag von 23,9 Mio. Euro zugerechnet.  
 Nach dem Einsturz des historischen Stadtarchives im Jahr 2009 musste die Stadt Archi-
valien abschreiben. Im Jahresabschluss 2018 hat sie den Wert von Archivalien, die inzwi-
schen vollständig restauriert wurden, wieder zugeschrieben. Hieraus ergab sich ein ein-
maliger Ertrag von 28,5 Mio. Euro.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Auf der anderen Seite hat die Zuführung von 75 Mio. Euro zur Rückstellungen für Gewerbesteu-
errisiken das Jahresergebnis belastet. 
Die verbleibende Differenz von rund 140 Mio. Euro zwischen dem Jahresergebnis 2018 und 
dem von der gpaNRW modellhaft ermittelten „strukturellen Ergebnis“ setzt sich wie folgt zusam-
men: 
Differenz aus Ist-Werten 2018 und Mittelwerten 2014 bis 2018 in Tausend Euro 
Grundzahlen Ist Mittelwerte 2014 bis 2018 Differenz 
Gewerbesteuer 1.222.705.627  1.147.797.587  74.908  
Gemeindeanteil an der Ein-
kommensteuer 579.694.060 
 518.718.761  60.975  
Abrechnung Einheitslasten 56.158.548  35.540.615  20.618  
Ausgleichsleistungen 78.652.727  69.946.038  8.707  
Gewerbesteuerumlage 94.053.617  84.927.429  -9.126  
Finanzierungsbeteiligung 
Einheitslasten 89.485.299 
 81.860.913  -7.624  
Schlüsselzuweisungen 336.201.591  343.516.921  -7.315  
Aus der Gegenüberstellung von Ist- und Mittelwerten wird deutlich, dass das Jahresergebnis 
2018 erheblich von hohen Steuererträgen und von hohen Erträgen aus der Abrechnung der 
Einheitslasten profitiert. Ohne diese in den letzten Jahren außerordentlich hohen Erträge wäre 
die Haushaltssituation der Stadt Köln deutlich schlechter. Inwieweit diese gute Phase jedoch 
anhält, ist fraglich. Im Entwurf des Haushaltsplans 2020/21 trägt die Stadt Köln der sich ab-
schwächenden Wachstumsdynamik Rechnung. 
Die Schlüsselzuweisungen vom Land steigen hingegen weiter an. Im Jahr 2019 erhält die Stadt 
Köln 444 Mio. Euro. Eine aktuelle Berechnung weist für das Jahr 2020 einen Auszahlungsbe-
trag von 519 Mio. Euro aus. Insofern gibt es auch Anhaltspunkte, die dafürsprechen, dass sich 
die strukturelle Situation der Stadt Köln zwischenzeitlich verbessert hat. 
Für die Bewertung der Haushaltssituation ist die Frage, ob das „strukturelle Ergebnis“ ein exak-
tes Bild der Ist-Ergebnisse wiedergibt oder nicht, von nachrangiger Bedeutung. Die gpaNRW 
sieht die Stadt Köln, Stand Jahresabschluss 2018, noch immer in einer strukturell defizitären 
Haushaltssituation.  
Diese Einschätzung passt in ihrer Kernaussage zum Ergebnis der Tragfähigkeitsrechnung, die 
die Stadt Köln im Vorbericht ihres Haushaltsplans 2019 erläutert. Diese Berechnung weist eine 
Tragfähigkeitslücke von 458 Millionen Euro aus. Die Tragfähigkeitslücke bringt zum Ausdruck, 
dass die Stadt Köln in jedem Jahr ab 2019 bis 2043 458 Millionen Euro in Form von höheren 
Erträgen und/ oder reduzierten Aufwendungen erwirtschaften bzw. einsparen müsste, um das 
von ihr formulierte Tragfähigkeitsziel zu erreichen. Die Tragfähigkeitslücke ist deutlich höher als 
das von der gpaNRW ermittelte strukturelle Ergebnis, da in der Tragfähigkeitsrechnung die 
städtischen Beteiligungen, also der Konzern Stadt Köln in Gänze betrachtet wird. 
Die weitere Entwicklung der Jahresergebnisse und inwieweit Handlungsbedarf zu Verbesse-
rung der Ergebnisrechnungen besteht, stellen wir im Kapitel „Plan-Ergebnisse“ dar.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Plan-Ergebnisse 
 Feststellung 
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im 
Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben 
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Ri-
siko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere Gewinn-
anteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ. 
Eine Kommune ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen 
Haushalt zu erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder 
wiedererlangen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den 
Haushaltsausgleich finden und umsetzen.  
Schon seit dem Jahr 2013 verfolgt die Stadt Köln das Ziel, ab dem Jahr 2023 ausgeglichene 
Haushalte zu haben. Das Ziel hat sie in einem freiwilligen Sanierungsprogramm formuliert. 
Nach dem Haushaltsplan 2019 plant sie bereits für 2022 einen Überschuss von drei Mio. Euro.  
Jahresergebnisse in Tausend Euro 
 
 
Um haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen erkennen zu können, haben wir zunächst 
das um Sondereffekte und Schwankungen bereinigte letzte Ist-Ergebnis mit dem Ergebnis des 
letzten Planjahres der mittelfristigen Finanzplanung verglichen und anschließend die Entwick-
lungen analysiert.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Vergleich Ist-Ergebnis 2018 und Plan-Ergebnis 2022 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro 
Grundzahlen 
2018 
(Durchschnitt 
2014 bis 
2018)* 
2022 Differenz 
Jährliche  
Änderung  
in Prozent 
Erträge 
Gewerbesteuer 1.222.706 
(1.147.798) 1.544.900 322.194 
(397.102) 
6,0 
(7,7) 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 579.694 
(518.719) 722.300 142.606 
(203.581) 
5,7 
(8,6) 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 158.842  176.800 17.958 2,7 
Schlüsselzuweisungen 336.202 
(343.517) 447.000 110.798 
(103.483) 
7,4 
(6,8) 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 301.857  367.810 65.953 5,1 
Finanzerträge 95.234 122.988 27.753 6,6 
Übrige Erträge* 1.762.207 
(1.709.787) 1.738.641 -23.566 
(28.853) 
-0,3 
(0,4) 
Aufwendungen 
Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.047.928  1.253.955 206.027 4,6 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 533.097  578.697 45.600 2,1 
Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbetei-
ligung Einheitslasten 
183.539
 
(166.788) 113.800 -69.739 
(-52.988) 
-11,3 
(-9,1) 
Übrige Transferaufwendungen 1.605.721  1.824.264 218.543 3,2 
Übrige Aufwendungen 1.169.603  1.346.953 177.350 3,6 
Für schwankungsanfällige Positionen haben wir im Klammerzusatz den Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 ergänzt.  
* Bei den übrigen Erträgen 2018 haben wir die Sondereffekte herausgerechnet. Die um die Sondereffekte bereinigten 
Erträge stehen im Klammerzusatz. 
Die gpaNRW unterscheidet allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken und 
Chancen. Allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen sind auf generelle Unsi-
cherheiten bei Planwerten zurückzuführen. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken entste-
hen durch fehlerhafte, nicht nachvollziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsda-
ten. Das ist der Fall, wenn sich die Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte 
bzw. Ist-Daten, Umsetzungskonzepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen 
stützen.  
In unseren Analysen konzentrieren wir uns vorrangig auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche 
Risiken bzw. Chancen. Diese beziehen wir in die Bewertung der Plan-Ergebnisse ein. 
Mit 1,2 Mrd. Euro, das sind 27 Prozent der Erträge, ist die Gewerbesteuer nicht nur die wich-
tigste Ertragsposition im Haushalt der Stadt Köln. Mit einem geplanten Anstieg von mehr als 
300 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 trägt sie zudem maßgeblich zur geplanten Ergebnisverbesse-
rung bei. Bei der Festsetzung des Ansatzes für das Jahr 2019 hat die Stadt Köln das vorläufige 
Jahresergebnis 2017 und die bis zur Ansatzfestlegung vorliegenden Aufkommensentwicklung

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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2018 berücksichtigt. Für die Ansätze der Folgejahre hat sie die Steigerungsraten der Steuer-
schätzung von Mai 2018 herangezogen. Ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko sieht 
die gpaNRW in dieser Planung nicht. Allerdings: Die Gewerbesteuer ist schwankungsanfällig. 
Sie ist maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Zudem können uner-
wartete Erstattungszahlungen das Ergebnis belasten. Die Planung der Gewerbesteuer beinhal-
tet daher stets ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, das für die Stadt Köln eine be-
sondere Bedeutung hat. 
Gleiches gilt für die Planung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Um-
satzsteuer. Die Erträge aus diesen Steuerarten haben für die Stadt Köln ebenfalls eine hohe 
Bedeutung. 
Für die Planung der Schlüsselzuweisungen hat die Stadt Köln eine Hochrechnung des Lan-
des zu den voraussichtlichen Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 
2019 herangezogen. Darüber hinaus hat sie für die Ermittlung der Ansätze der Jahre 2020 ff. 
die künftige Entwicklung der Steuerkraft eingeschätzt. Ihre Prognosespielräume schöpft die 
Stadt Köln dabei nicht aus. Aus Sicht der gpaNW hat sie die Schlüsselzuweisungen vorsichtig 
geplant. 
Die Stadt Köln plant mit einem Anstieg der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte von 
durchschnittlich fünf Prozent bis zum Jahr 2022. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte 
enthalten insbesondere folgende Positionen, für die die Stadt mit steigenden Erträgen rechnet: 
Pflegesatzerträge im Bereich der Kinder- und jugendpädagogischen Einrichtungen, Rettungs-
dienstgebühren und Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten. Die öffentlich-rechtli-
chen Leistungsentgelte hat die Stadt Köln zu den korrespondieren Aufwendungen geplant. Zu-
sätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die gpaNRW in der Planung nicht. 
Den Ansatz für die Finanzerträge hat die Stadt auf Grundlage der Wirtschaftspläne der städti-
schen Beteiligungen sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2018 mit den 
darin enthaltenen Mittelfristplanungen ermittelt. Insoweit ist die Planung nachvollziehbar. Ab 
dem Jahr 2020 enthält der Haushaltsplan Ansätze, die 30 bis 40 Mio. Euro höher sind als der 
Ansatz 2019. Die Stadt hat für die Stadtwerte Köln GmbH (SWK) das geplante Unternehmens-
ergebnis des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres ohne die von der Gesellschaft beab-
sichtigte Rücklagenzuführung angesetzt. Zusätzlich hat sie den von allen Beteiligungen und den 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen noch zu erbringenden Konsolidierungsbedarf der Ge-
winnabführung der SWK zugerechnet. Soweit damit zu rechnen ist, dass die SWK einen Ge-
winnanteil ihrer Kapitalrücklage zuführt und soweit die Konsolidierungsbeiträge der Beteiligun-
gen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen noch nicht konkretisiert sind, sieht die gpaNRW 
ein zusätzliches haushaltsrechtliches Risiko. Im Haushaltsplanentwurf 2020/21 hat die Stadt 
Köln die Planung geändert. Beabsichtige Rücklagenzuführungen der SWK berücksichtigt sie in-
zwischen. 
Hinweise, die auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken oder Chancen bei den übrigen 
Erträgen hindeuten, hat die gpaNRW nicht festgestellt. 
Ebenfalls nachvollziehbar und ohne erkennbare zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken hat 
die Stadt Köln die Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen sowie die Gewerbesteuerumlage einschließlich der Finanzierungsbe-
teiligung an den Einheitslasten geplant. Nach der derzeitigen Rechtslage haben sich die

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Kommunen und Gemeindeverbände nur noch bis einschließlich 2019 an den Lasten der Deut-
schen Einheit zu beteiligen.  
In den übrigen Transferaufwendungen sind die Zuschüsse, Sozialtransferaufwendungen so-
wie die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland enthalten. In den Zuschüssen sind die 
Betriebskostenzuschüsse an die städtischen Beteiligungen, insbesondere an die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln enthalten. Die Kostenentwicklung für den Neubau 
der Oper ist ein Risiko für den städtischen Haushalt. Die Darstellung im Haushaltsplan 2019 ist 
aus Sicht der gpaNRW plausibel. Ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko sehen wir 
bei den übrigen Transferaufwendungen nicht. Gleiches gilt für die übrigen Aufwendungen. 
Dem Anstieg der übrigen Aufwendungen liegt in erster Linie die Planung der Zinsaufwendun-
gen zu Grunde. Gegenüber dem Ergebnis 2018 plant die Stadt bis 2022 um 117 Mio. Euro hö-
here Zinsaufwendungen. Die Stadt hat damit für den Fall Vorsorge getroffen, dass das Zinsni-
veau künftig wieder steigen sollte. 
Eigenkapital 
 Feststellung 
Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eigenkapitalausstattung. Handlungsbedarf 
ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr. 
Eine Kommune sollte positives Eigenkapital haben und darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht 
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbote-
nen Überschuldung entfernt. 
Eigenkapital in Tausend Euro  
 
Die Stadt Köln kann seit der Umstellung auf das NKF im Jahr 2008 in allen Jahren Eigenkapital 
ausweisen. Das Eigenkapital, das sie in der Schlussbilanz 2018 ausweist, ist jedoch 1,2 Mrd. 
Euro niedriger als das Eigenkapital ihrer Eröffnungsbilanz. Seit dem Eröffnungsbilanzstichtag 
am 01. Januar 2008 hat sich das städtische Eigenkapital damit um ein Fünftel reduziert.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Den negativen Jahresergebnissen, die das Eigenkapital in den Jahren 2009 bis 2018 um insge-
samt 1,7 Mrd. Euro reduziert haben, stehen erfolgsneutrale Buchungen gegenüber. Im Jahres-
abschluss 2010 hat die Stadt Köln ihre Eröffnungsbilanz korrigiert. Die Korrekturbuchungen ha-
ben die Eigenkapitalausstattung gestärkt. 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
36,02 -39,08 -5,06 9,10 21,74 67,62 23 
Bei der Kennzahl Eigenkapitalquote 2 gehört die Stadt Köln ebenfalls zu dem Viertel der kreis-
freien Städte, die die höchsten Werte ausweisen können. 
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent 2015* 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
20,44 -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18 
* Für die Jahre nach 2015 liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor.

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Die Eigenkapitalsituation des Konzern Stadt Köln ist schlechter als die des Kernhaushaltes. D. 
h. in ihren Gesamtabschlüssen weist die Stadt Köln Gesamteigenkapitalquoten aus, die ca. 15 
Prozentpunkte niedriger sind als die Eigenkapitalquoten des Kernhaushalts.  
Die Positionierung im interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen 
ist aber auch bei dieser Kennzahl gleich: Im Vergleich der (Gesamt-)Eigenkapitalkennzahlen 
gehört Köln jeweils zu den 25 Prozent der Städte mit den höchsten (Gesamt-)Eigenkapitalkenn-
zahlen. 
Die Stadt Köln plant für die Jahre 2019 bis 2021 negative Jahresergebnisse. Ihre Planung sieht 
damit vor, dass Fehlbeträge das Eigenkapital um weitere 197 Mio. Euro verringern. Den fort-
schreitenden Eigenkapitalverzehr plant die Stadt erst ab dem Jahr 2022 zu stoppen. Ziel der 
Stadt Köln ist es, das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital langfristig wiederauf-
zubauen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ab 2022 kontinuierliche Jahresüberschüsse erwirt-
schaftet.  
Schulden und Vermögen 
 Feststellung 
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind 
hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen Auf-
gabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtver-
bindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, 
liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaushalts. Da die Stadt Köln über keine 
Überschüsse aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künftig Liquiditätskredite 
aufnehmen. 
 Feststellung 
Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfra-
struktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen kann 
die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren.  
Schulden und hohe Reinvestitionsbedarfe begrenzen aktuelle und zukünftige Handlungsspiel-
räume und können dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit widersprechen. Je niedriger 
sie ausfallen, desto unabhängiger ist die Haushaltswirtschaft einer Kommune.  
Zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für 
den Gebührenausgleich. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tra-
gen, beziehen wir die Schulden aus dem Gesamtabschluss ein. 
Die Gesamtschulden der Stadt Köln haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

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Gesamtschulden in Tausend Euro 
 
Gesamtschulden je Einwohner in Euro 2015 
 
In den interkommunalen Vergleich des Jahres 2015 sind 18 Werte eingeflossen. Für die Folge-
jahre liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor. 
Vergleichszahlen zu den Gesamtschulden der kreisfreien Städte liegen uns seit dem Jahr 2010 
vor. In allen Jahren, also auch in den Jahren, für die uns Daten von allen 23 Städten vorliegen, 
ist der Kölner-Wert Maximum. Dies liegt an einer Konstellation, die wir in keiner anderen Stadt 
vorfinden: Der Konzernverbund Stadt Köln hat zugleich hohe Gesamtverbindlichkeiten je Ein-
wohner und hohe Rückstellungen je Einwohner. Die Besonderheit dabei ist, dass die Stadt Köln 
für die Folgen des Einsturzes ihres historischen Archives Rückstellungen von 210 Mio. Euro bi-
lanziert hat.

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Schulden des Kernhaushalts je Einwohner in Euro 
Jahr Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
2017 5.625  2.876 5.463 7.223 8.469 12.563 23 
2018 5.795  3.019 6.870 7.491 8.986 13.117 17 
Der Vergleich der Schulden des Kernhaushalts je Einwohner zeigt, dass Köln viele Schulden in 
verselbstständigte Aufgabenbereiche ausgegliedert hat. Einen hohen Anteil an den Gesamt-
schulden haben insbesondere die GAG Immobilien AG, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, die RheinEner-
gie AG und die Kölner Verkehrs-Betriebe AG. 
Verbindlichkeiten 
Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro 
Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Gesamtverbindlich-
keiten 8.718.723
 9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900 k.A.* 
   davon Investitions- 
   kredite 7.179.327 7.115.829 7.276.687 7.325.682 7.357.178 7.454.835 k.A.* 
   davon Liquiditäts- 
   kredite 502.503
 591.240 718.345 1.031.861 793.769 1.197.559 k.A.* 
nachrichtlich: Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der Stadt Köln 
Verbindlichkeiten 3.123.942 3.168.178 3.204.731 3.484.660 3.274.333 3.158.931 3.284.919 
   davon Investitions- 
   kredite 2.424.428 2.356.939 2.247.054 2.162.888 2.104.814 1.974.811 1.834.367 
   davon Liquiditäts- 
   kredite 336.000
 393.000 487.000 853.096 740.000 694.135 870.132 
* Für das Jahr 2018 liegen noch keine Gesamtabschlussdaten vor.

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Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Im Vergleich der Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2015 hat Köln den dritthöchsten Wert. 
Zu beachten ist, dass mehrere Städte, die Leistungen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen 
erhalten und die in den Vorjahren höhere Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner hatten, im Ver-
gleich nicht enthalten sind. Im Vergleich 2010, der Werte von allen 23 Städten enthält, haben 
ein Viertel der Städte höher Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner als Köln. 
In der Gesamtbilanz 2017 der Stadt Köln haben die Investitionskredite einen Anteil von ca. 75 
Prozent an den Gesamtverbindlichkeiten. Annähernd 12 Prozent sind Liquiditätskredite. Nur 
zwei Städte haben weniger Liquiditätskredite je Einwohner als Köln. Allerdings hat Köln die 
höchsten Investitionskredite je Einwohner und zwar mit großen Abstand und das auch bereits 
seit dem ersten Vergleich 2010:

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Investitionskredite (Gesamtabschluss) je Einwohner 2015 in Euro 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen. 
Salden der Finanzrechnung (künftiger Finanzierungsbedarf) 
Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro 
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022 
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit 46.506 
 137.584  151.183  158.014  
+ Saldo aus Investitionstätigkeit -448.797  -303.841  -230.906  -149.004  
= Finanzmittelüberschuss /-fehl-
betrag -402.292 
 -166.257  -79.723  9.010  
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit 261.278  110.736  34.409  -50.176  
= Änderung des Bestandes an 
eigenen Finanzmitteln -141.013 
 -55.521  -45.314  -41.166  
Die Summe der geplanten Salden aus der Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 1,13 Mrd. 
Euro. Dieser Wert entspricht in etwa der Nettoneuverschuldung von 1,15 Mrd. Euro, die die 
Stadt Köln für die Jahre 2019 bis 2022 im Kernhaushalt plant. Darüber hinaus ist davon auszu-
gehen, dass die Summe der Liquiditätskredite in den Jahren 2019 bis 2022 weiter ansteigen 
wird. Die Stadt Köln hat im Haushalt 2019 ordentliche Tilgungsleistungen veranschlagt, die hö-
her sind als die Überschüsse, die sie aus dem laufenden Geschäft erzielen kann. Der geplante 
Finanzierungsbedarf summiert sich auf ca. 270 Mio. Euro. Dies würde bedeuten, dass die Stadt 
Köln nicht nur im Gesamtabschluss, sondern auch in ihrer eigenen Bilanz künftig Liquiditätskre-
dite von mehr als einer Milliarde Euro ausweisen muss. 
Reinvestitionsbedarfe beim Gebäude- und Infrastrukturvermögen 
Die Höhe der Verbindlichkeiten und des Vermögens stehen in Beziehung zueinander. Investiti-
onsmaßnahmen werden in der Regel durch Kreditaufnahmen finanziert. Städte, die in der Ver-
gangenheit viel investiert haben, haben dadurch tendenziell höhere Verbindlichkeiten gegen-
über einer Stadt aufgebaut, die vergleichsweise wenig investiert hat.  
 Den hohen Kölner Gesamtverbindlichkeiten steht ein hohes Sachanlagevermögen ge-
genüber. Nur eine Stadt hat höheres Sachanlagevermögen je Einwohner als die Stadt 
Köln.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Etwa zwei Drittel des Sachanlagevermögens in der Gesamtbilanz der Stadt Köln setzen 
sich aus Gebäude- und Infrastrukturvermögen zusammen. Keine andere kreisfreie Stadt 
in Nordrhein-Westfalen hat mehr Gebäudevermögen je Einwohner als Köln. Fast die 
Hälfte des Kölner Gebäudevermögens sind Wohnbauten. Die Stadt ist mit 89 Prozent an 
der GAG Immobilien AG, dem größten Wohnungsunternehmen im Raum Köln, beteiligt.  
 Zudem gehört Köln zu den Städten, die ein hohes Infrastrukturvermögen haben. 
Nicht durchgeführte Investitionen können hingegen zu geringeren Verbindlichkeiten führen. 
 Das Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Stadt Köln eine Infrastruktur- und Investiti-
onsbedarfsschätzung erarbeitet. Diese umfasst sowohl den Kernhaushalt als auch die 
verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, in denen Daseinsvorsorge betrieben 
wird. Die Bedarfsschätzung beziffert Nachhol-, Ersatz- und Erweiterungsbedarfe. Den in-
vestiven Nachholbedarf bei der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, den Schulgebäuden 
sowie bei Kultureinrichtungen gibt das Institut mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro an. 
 Die Nachholbedarfe entfallen nahezu vollständig auf die Stadt und die eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet darüber hinaus auf einen Sanierungsbe-
darf hin. Absehbare Reinvestitionen müssen finanziert werden. Je schlechter der Zustand des 
Anlagevermögens ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger Haushaltsbelastungen. 
Anstelle eines Indikators für den Zustand des Anlagevermögens ziehen wir die Infrastruktur- 
und Investitionsbedarfsschätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik heran. Relevant für die 
Bewertung der Haushaltssituation sind für die gpaNRW die Handlungsbedarfe, die sich für die 
Stadt Köln aus den Nachhol- und Ersatzbedarfen ergeben: 
Infrastruktur- und Investitionsbedarfe bis 2040 in Mio. Euro  
Grundzahlen 
Durchschnittli-
che Restnut-
zungsdauer in 
Jahren 
Durchschnittli-
che Gesamtnut-
zungs-dauer in 
Jahren 
Anlagenab-
nutzungs-
grad in Pro-
zent 
Nachholbedarf Ersatzbedarf 
Bereich Bildung    585 1.089 
   davon Schulgebäude 80  50 62 368 548 
Bereich Mobilität    560 5.116 
   davon Straßen und  
   Verkehrsinfrastruktur 50
 38 76 560 1.800 
   von ÖPNV k. A.  k. A. k. A. 0 3.316 
Bereich Wohnen    1 822 
Bereich Energie, Was-
ser, Abfall (Wasserver- 
und -entsorgung) 
   0 2.162

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Grundzahlen 
Durchschnittli-
che Restnut-
zungsdauer in 
Jahren 
Durchschnittli-
che Gesamtnut-
zungs-dauer in 
Jahren 
Anlagenab-
nutzungs-
grad in Pro-
zent 
Nachholbedarf Ersatzbedarf 
Insgesamt    1.120 9.920 
Die Bedarfsschätzung führt Ersatzbedarfe auf, die sich bis 2040 auf knapp zehn Mrd. Euro 
summieren. Wesentliche Ersatzbedarfe entstehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Ver-
kehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung.  
Die Stadt Köln sollte laufende Einzahlungen erzielen, über die sie neben den laufenden Aus-
zahlungen, ordentliche Tilgungsleistungen und darüber hinaus investive Auszahlungen oder die 
Rückzahlung von Liquiditätskrediten finanzieren kann. Ein verbesserter Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit verbessert die Handlungsspielräume der Stadt, Nachholbedarfe abzu-
bauen und Ersatzinvestitionen zu tätigen. 
Handlungsbedarf bei den Ausgliederungen sehen wir darin, die notwendigen Investitionen zu 
finanzieren, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten.  
Darüber hinaus sieht das Institut beim Bereich Wohnen und damit insbesondere bei der GAG 
Immobilien AG drei der knapp fünf Milliarden Euro aus Erweiterungsbedarfen.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Haushaltssteuerung 
Im folgenden Abschnitt stellt die gpaNRW fest, ob der Stadt Köln die wesentlichen Informatio-
nen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Zudem analysieren wir, wie sich die 
haushaltswirtschaftliche Steuerung der Stadtverwaltung auswirkt. Des Weiteren betrachten wir, 
wie die Stadt mit Ermächtigungsübertragungen umgeht. 
Informationen zur Haushaltssituation 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstel-
lung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 2016 
und 2017 hat sie noch nicht angezeigt. 
 Feststellung 
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand der 
Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu 
ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die Kämmerin informiert 
zudem die Mitglieder des Finanzausschusses. 
Eine Kommune sollte stets über aktuelle Informationen zur Haushaltssituation verfügen. Die 
gpaNRW hält es daher für wichtig, dass Kommunen die Fristen für die Anzeige der Haushalts-
satzung nach § 80 Abs. 5 S. 2 GO NRW sowie für die Aufstellung und Feststellung der Jahres- 
und Gesamtabschlüsse (§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 96 Abs. 1 GO NRW, § 116 Abs. 8 GO 
NRW bzw. § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW) einhalten. 
Unabhängig hiervon sollten die Fachbereichs- bzw. Amtsleitungen einer Kommune für ihre je-
weiligen Zuständigkeitsbereiche über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert sein. 
Hierüber sollten sie unterjährig der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister und der Käm-
merin/ dem Kämmerer berichten. Zudem sollten sie sie über die voraussichtliche Entwicklung 
bis zum Ende des Haushaltsjahres informieren. 
Darüber hinaus sollte eine Oberbürgermeisterin/ ein Oberbürgermeister bzw. eine Kämmerin/ 
ein Kämmerer den Verwaltungsvorstand und den Rat über den Stand der Haushaltsbewirt-
schaftung und über die voraussichtliche Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres infor-
mieren. Die Entscheidungsträger müssen in der Lage sein, rechtzeitig Maßnahmen zu ergrei-
fen, wenn Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. 
Der Rat der Stadt Köln hat den Haushalt 2019 am 8. November 2018 beschloss en. Die Ober-
bürgermeisterin konnte daraufhin die Haushaltssatzung fristgerecht bei der Bezirksregierung 
Köln anzeigen. Im Haushaltsplan 2019 weist die Stadt entsprechend den haushaltsrechtlichen 
Vorgaben das Jahresergebnis des Vorvorjahres aus. Den Jahresabschluss 2017 hat die Stadt 
fristgerecht aufgestellt. 
Der Stadtkämmerei liegen Daten der Gesamtabschluss bis einschließlich 2017 vor. Aufgestellt 
hat die Stadt jedoch erst den Gesamtabschluss 2015. Die Stadt Köln wird von der Vereinfa-

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
Seite 26 von 49 
chungsregelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Ge-
samtabschlüsse Gebrauch machen. Sie wird die Gesamt abschlüsse der Haushaltsjahre 2016 
und 2017 zusammen mit dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 anzeigen. 
Die Stadtverwaltung hat ein Finanzcontrolling implementiert. Alle Dezernate erstellen zu festge-
legten Terminen Berichte über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung in ihren Verantwor-
tungsbereichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei prüfen diese auf Plau-
sibilität und fassen sie anschließend zusammen. Die Stadtkämmerin berichtet an die Oberbür-
germeisterin und den Verwaltungsvorstand. Zudem unterrichtet sie den Finanzausschuss zu im 
Vorfeld festgelegten Stichtagen.  
Die „Berichte über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung 
sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung“ sind an die jeweiligen Adressa-
ten angepasst und enthalten neben den Haushaltsansätzen, Informationen zum aktuellen Stand 
der Haushaltsbewirtschaftung und eine Prognose zum Jahresende. Aufbereitet sind der Ge-
samtblick über den Haushalt sowie die Teilpläne. Dargestellt werden die wichtigsten Ertrags- 
und Aufwandsarten sowie die Bewirtschaftung wesentlicher Investitionsmaßnahmen. Wesentli-
che Abweichungen sind im Bericht textlich aufbereitet. Ziele und Kennzahlen stellt die Verwal-
tung in den Berichten derzeit nicht dar.  
Über den wirkungsorientierten Haushalt der Stadt Köln berichtet die Verwaltung unterjährig 
nicht. Erkenntnisse aus dem Haushaltsvollzug bzw. dessen Wirkungen fließen jedoch jährlich in 
die Haushaltsplanung ein. 
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 
 Feststellung 
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen Haus-
haltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen abhängig. Diese 
kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu beeinflussenden Be-
reichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, die 
eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur 
temporär festgestellt. 
Eine Kommune hat nach § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen 
und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Insofern ist es für sie eine 
dauernde Aufgabe, ihre finanzielle Leistungskraft und den Umfang ihres Aufgabenbestandes in 
Einklang zu bringen. Eine Kommune sollte daher durch (Konsolidierungs-)Maßnahmen ihren 
Haushalt entlasten. So kann sie eigene Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiederer-
langen. 
Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen der 
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitver-
lauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsmaßnahmen. 
Die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jahresergebnisse wird überlagert. 
Um diese wieder offenzulegen, bereinigt die gpaNRW die Jahresergebnisse um die Erträge und 
Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sowie um Sondereffekte.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Wir haben zudem berücksichtigt, dass die Landschaftsumlage sowie die Teilergebnisse der 
Produktbereiche Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe maßgeblich Ein-
fluss auf die Jahresergebnisse haben. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Fi-
nanzierung sozialer Leistungen und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst wer-
den. D. h. auch sie überlagern die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jah-
resergebnisse. Die gpaNRW stellt deshalb das bereinigte Jahresergebnis differenziert dar.  
Die folgende Grafik macht die Wirkung des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse 
von Konsolidierungsmaßnahmen bei der Stadt Köln deutlich. 
Bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro 
 
Ist-Werte bis 2018, ab 2019 Plan-Daten 
Der Verlauf der bereinigten Jahresergebnisse ist negativ. Von 2011 bis 2018 verschlechterten 
sie sich um mehr als 600 Mio. Euro. Die bereinigten Jahresergebnisse entwickelten sich damit 
gegenläufig zu den (nicht bereinigten) Jahresergebnissen. 2018 war das Jahresergebnis rund 
100 Mio. Euro besser als 2011. Die positive Entwicklung der (nicht bereinigten) Jahresergeb-
nisse basiert damit wesentlich auf der Gewerbesteuer und dem Finanzausgleich.  
Dem vom Trendverlauf abweichenden Knick im Jahr 2016 liegen in erster Linie Effekte aus den 
Jahresabschlussarbeiten zu Grunde. Die Stadt Köln hatte im Vergleich zu den Vor- und Folge-
jahren weniger Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zu buchen und hat deutlich höhere 
Erträge aus der Herabsetzung oder Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen ge-
bucht. Zum anderen profitierte das Jahresergebnis 2016 von hohen Erträgen aus der Verzin-
sung der Gewerbesteuer. Darüber hinaus hatte die Stadt Köln 2016 höhere Beteiligungserträge 
von der Stadtwerke Köln GmbH und den Stadtentwässerungsbetrieben erhalten. 
Die Haushaltsbelastung durch die „Sozialleistungen“ ist bei der Stadt Köln seit dem Jahr 2011 
um 280 Mio. Euro auf 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Große Anteile an dieser Entwick-

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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lung haben der Ausbau der Kindertagesbetreuung, die Umlagezahlungen an den Landschafts-
verband Rheinland sowie Leistungen an Asylbewerber sowie an junge Menschen und ihre Fa-
milien. 
Die Entwicklung des bereinigten Jahresergebnisses ohne „Sozialleistungen“ haben folgende 
Bereiche maßgeblich bestimmt: 
 Produktgruppe „Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum“: Insbesondere in den 
Jahren 2015 und 2016 sind hohe Mietaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen angefallen. Diese Aufwendungen sind in direktem Zusammenhang mit 
dem Zustrom geflüchteter Menschen entstanden.  
 Der (Teil-)Fehlbetrag der Produktgruppe „Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst“ 
ist gestiegen: Die Stadt konnte höhere Personalaufwendungen sowie Erstattungen an pri-
vate Unternehmen nicht im gleichen Maße über höhere Gebührenerträge refinanzieren. 
 Der (Teil-)Fehlbetrag des Produktbereichs Kultur ist gestiegen: Zum einen haben Auf-
wendungen in Folge des Einsturzes des historischen Archivs das Ergebnis belastet. Zum 
anderen leistet die Stadt Köln stetig steigende Transferaufwendungen in der Produkt-
gruppe Kulturförderung. 
Insgesamt sind die Aufwendungen, die in dem von der gpaNRW ermittelten bereinigten Jahres-
ergebnis ohne „Sozialleistungen“ enthalten sind, von 2011 bis 2018 um durchschnittlich 2,9 Pro-
zent pro Jahr gestiegen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind in diesem Zeitraum 
um jährlich 4,1 Prozent und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 5,6 Prozent ge-
stiegen. Andererseits ist es der Stadt Köln gelungen, den Zuwachs der Transferaufwendungen 
und sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu begrenzen. Beide Positionen sind zusammen nur 
um 1,8 Prozent gestiegen. 
Von 2018 auf 2019 gehen die bereinigten Jahresergebnisse deutlich zurück. Dies liegt am 
Übergang von Ist- zu Planwerten. In den vergangenen Jahren waren die Jahresergebnisse 
meist besser als ursprünglich geplant. Der weitere Rückgang der bereinigten Jahresergebnisse 
wird daher zu einem gewissen Teil der vorsichtigen Planung der Stadt zuzurechnen sein.  
Die Stadt Köln plant, dass die Landschaftsumlage und Fehlbeträge der Produktbereiche Soziale 
Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe weiter steigen werden. Des Weiteren hat 
sie neben höheren Personal- und Versorgungsaufwendungen, insbesondere deutlich höhere 
Zinsaufwendungen sowie höhere Mietaufwendungen für die Schulgebäude, höhere Schülerbe-
förderungskosten sowie höhere Zuschüsse im Kulturbereich veranschlagt. 
Bessere Teilergebnisse plant die Stadt hingegen für den Bereich Sicherheit und Ordnung. Sie 
veranschlagt höher Bußgelder aus der Verkehrsüberwachung.  
In der Haushaltsplanung geht die Stadt davon aus, dass die Jahresdefizite sinken und sie im 
Jahr 2022 einen Überschuss erzielen kann. Die Planannahmen bauen damit wesentlich auf 
eine positive Entwicklung bei den bereinigten Positionen. Diese unterliegen allgemeinen haus-
haltswirtschaftlichen Risiken und können von der Stadt Köln nur begrenzt gesteuert werden.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Der insgesamt negative Verlauf ist vergleichbar mit dem negativen Steuerungstrend, den die 
gpaNRW in der Prüfung 2014 festgestellt hatte. In unserem letzten Bericht hatten wir aufge-
zeigt, dass eigene Steuerungsmaßnahmen der Stadt Köln nicht ausgereicht haben, um den De-
fiziten der vergangenen Jahre erfolgreich entgegen zu wirken. In dieser Prüfung verdeutlicht der 
negative Verlauf der bereinigten Jahresergebnisse, dass das freiwillige Sanierungsprogramm, 
das sich die Stadt 2013 auferlegt hat, nicht die von der Stadt erhoffte Wirkung erzielt. 
Die im Bericht der letzten Prüfung formulierte Empfehlung wiederholen wir daher unverändert: 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel sollte sein, 
dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jah-
resergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstandards und den Umfang freiwilliger 
Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente 
Aufgabenkritik ein integraler Bestandteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung. 
Ermächtigungsübertragungen 
 Feststellung 
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in größe-
rem Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-
Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in der Vergan-
genheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und ihr Verfahren für 
die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über Art, Umfang und 
Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt. 
Eine Kommune sollte ihre Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurech-
nenden Höhe planen. Einzahlungen und Auszahlungen sollte sie in Höhe der im Haushaltsjahr 
voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagen. Die jeweiligen Ansätze 
sollten Kommunen sorgfältig schätzen, soweit sie sie nicht errechnen können. Diese allgemei-
nen Planungsgrundsätze sind in § 11 Abs. 1 KomHVO geregelt.  
Eine Kommune hat nach § 22 Abs. 1 KomHVO Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Er-
mächtigungsübertragungen zu regeln. 
In den folgenden Tabellen stellen wir die Höhe der Ermächtigungen dar, die die Stadt Köln im 
konsumtiven Bereich übertragen hat. Des Weiteren zeigen wir auf, wie sich die Ansätze hier-
durch erhöht haben und zu welchem Anteil diese von der Stadt in Anspruch genommen wur-
den.

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Ordentliche Aufwendungen im Zeitverlauf 
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Haushaltsansatz in Tausend Euro 3.724.524  3.812.900 4.102.833 4.295.051 4.478.667 
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 37.911  31.096 26.092 31.275 41.024 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 1,02  0,82 0,64 0,73 0,92 
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 3.762.435  3.843.996 4.128.925 4.326.326 4.519.691 
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 3.814.460  3.899.657 4.162.455 4.324.048 4.457.198 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener 
Ansatz in Prozent 101
 101 101 99,95 98,62 
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2014 bis 2016 geringfügig mehr Aufwendungen geleistet, als 
sie in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt hatte. Nicht genutzte Aufwandsermächti-
gungen überträgt sie ins Folgejahr. In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie Ermächtigungen von 
durchschnittlich 33 Mio. Euro ins Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um 
knapp ein Prozent erhöht.  
Im Vergleich „Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner 2018“ 
positioniert sich die Stadt wie folgt: 
Ermächtigungsübertragungen (Ordentliche Aufwendungen) je Einwohner in Euro 2018 
 
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten.  
Dass die Stadt Köln eher wenig Aufwandsermächtigungen überträgt, liegt an den „Grundsätzen 
zur Übertragung von Ermächtigungen“, die der Rat der Stadt Köln im Juli 2013 beschlossen hat. 
In der Ergebnisrechnung überträgt sie Ermächtigungen für Aufwendungen demnach grundsätz-
lich nicht. Übertragungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Stadt trägt damit ihrer ange-
spannten Haushaltssituation Rechnung. 
Konsumtive Auszahlungsermächtigungen überträgt die Stadt Köln allerdings in deutlich höhe-
rem Umfang.  
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Zeitverlauf 
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Haushaltsansatz in Tausend Euro 3.374.137  3.535.898 3.915.368 3.972.229 4.169.647 
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 111.962  67.882 59.501 166.866 8.830 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 3,32  1,92 1,52 4,20 0,21

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 3.486.098  3.603.780 3.974.868 4.139.095 4.178.477 
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 3.374.137  3.535.898 3.915.368 3.972.229 4.169.647 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener 
Ansatz in Prozent 94,89
 98,65 93,71 91,82 95,62 
In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich 83 Mio. Euro ins 
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um durchschnittlich ca. zwei Prozent 
erhöht. Ihre Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagte sie in allen be-
trachteten Jahren in ausreichender Höhe. 
Im Jahresabschluss 2018 hat die Stadt Köln die Übertragung der konsumtiven Auszahlungser-
mächtigungen von 167 Mio. Euro auf nur noch neun Mio. Euro reduziert. Während im Ver-
gleichsjahr 2017 nur eine kreisfreie Stadt mehr konsumtive Auszahlungsermächtigungen über-
tragen hat als Köln, gehört Köln im Vergleich 2018 nun zu den Städten, die wenige Ermächti-
gungen übertragen. 
Ermächtigungsübertragungen (Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) je Einwohner in 
Euro 2018 
 
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten.  
Investive Auszahlungen im Zeitverlauf 
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Haushaltsansatz in Tausend Euro 297.280  386.937 592.758 429.139 521.791 
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 293.650  247.528 255.221 437.192 307.157 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 98,78  63,97 43,06 102 58,87 
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 590.929  634.465 847.979 866.331 828.949 
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 185.900  191.107 194.057 178.166 288.471 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener 
Ansatz in Prozent 31,46
 30,12 22,88 20,57 34,80 
Ihre Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen schöpfte die Stadt Köln in den fünf 
Betrachtungsjahren nur zu durchschnittlich 28 Prozent aus. In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie 
investive Auszahlungsermächtigungen von jährlich durchschnittlich 308 Mio. Euro übertragen. 
Dieser Wert ist verglichen mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen eher 
hoch.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Ermächtigungsübertragungen (investive Auszahlungen) je Einwohner in Euro 2018 
 
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten. 
Gründe für die geringe Ausschöpfung der Haushaltsansätze liegen aus Sicht der Stadt vor al-
lem in den unzureichenden Kapazitäten sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Baubran-
che. Verzögern sich Maßnahmen aus diesen Gründen, werden Investitionsmittel nicht oder 
nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen.  
In der Vergangenheit hat die Stadt Ermächtigungsübertragungen bezogen auf den Einzelfall re-
gelmäßig als sinnvoll und geboten erachtet. Inzwischen hat sie jedoch erkannt, dass die Ge-
samtsumme der Ermächtigungen im jeweiligen Haushaltsjahr unrealistisch hoch ausfällt. Die 
Stadt hat hierauf reagiert und ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen ab dem 
Haushaltsjahr 2019 umgestellt. Sie trägt damit den Anforderungen Rechnung, die der Gesetz-
geber in § 13 Abs. 2 KomHVO formuliert hat.  
Das neue Verfahren enthält u. a. folgende Vorgaben und Maßnahmen: 
 Investive Baumaßnahmen veranschlagt die Stadt erst, wenn die Maßnahmen beschlos-
sen sind bzw. die Beschlussfassung kurzfristig bevorsteht. Beschlüsse sind getrennt 
nach Planung und Bauausführung zu fassen. 
 Die Stadt orientiert ihre Planung an den tatsächlich erreichbaren Umsetzungsschritten. 
Die Planung überprüft sie regelmäßig und schreibt sie fort. 
 Die Ermächtigungsübertragungen reduziert die Stadt auf ein umsetzbares Maß. Bei grö-
ßeren Verzögerungen ersetzt sie die Ermächtigungsübertragung künftig durch die Neu-
veranschlagung der Einzelmaßnahme in Folgejahren.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Kommunale Abgaben 
Die kommunalen Abgaben sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Städte. Sofern die 
Stadt rechtlich mögliche Potenziale ausschöpft, leistet dies einen entscheidenden Beitrag zur 
Haushaltskonsolidierung. Bereits in den letzten beiden Prüfungen haben wir die kommunalen 
Abgaben ausführlich thematisiert. Die aktuelle Prüfung beschränkt sich daher auf eine Nachbe-
trachtung. Wir haben abgefragt, ob die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten nun ausgeschöpft 
werden. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Ergebnisse der letzten Prüfun-
gen der Jahre 2008 und 2014. 
Beiträge 
Die Ausführungen zu den Straßenbaubeiträgen stehen im Berichtsteil Verkehrsflächen2.  
Gebühren 
 Feststellung 
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbe-
schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkei-
ten bei den Gebührenkalkulationen aus. 
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat, soweit 
vertretbar und geboten für die von ihr erbrachten Leistungen, Gebühren und Entgelte zu erhe-
ben. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW und 6 KAG NRW. In ihrer Gebührenkalkulation 
sollte eine Kommune kalkulatorische Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und 
Zinsen berücksichtigen. Dabei sollte sie den rechtlich zulässigen Rahmen beachten. 
Rechtlich zulässig ist die Abschreibung auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten. Der nach 
der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden ka lkulatorische Zinssatz beträgt 2019 5,74 
Prozent. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festver-
zinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jah-
ren.3 
In der Stadt Köln führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 
(StEB Köln) die Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus.  
 Feststellung 
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatorische 
Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatorischen Ab-
schreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. 
 
2 Siehe Kapitel Finanzierung im Teilbericht Verkehrs flächen, Seite 23 
3 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Aug ust 2010 - 5K 1552/10 - (RN 67 
und 71).

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Dies ist gebührenrechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Der betriebswirtschaftliche Vorteil 
der Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert liegt in der Substanzerhaltung der Ver-
mögensgegenstände. 
 Feststellung 
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation 2019 
auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb des nach 
der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden ka lkulatorische Zinssatzes. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kalkulation der 
Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des höchstens anzuwenden-
den kalkulatorischen Zinssatzes beachten. 
Die Umsetzung dieser Handlungsmöglichkeit erzielt jedoch nur dann eine positive Wirkung für 
den städtischen Haushalt, wenn die StEB Köln die Abwassergebühren kostendeckend kalkuliert 
und den „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung an den städtischen Haushalt abführt.  
 Feststellung 
Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erhoben. 
Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. 
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen 
Kosten decken. Dies ist derzeit nicht der Fall. Die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 
2019 beinhaltet eine geplante Kostenunterdeckung in Höhe von 21,7 Mio. Euro.4 Der Kostende-
ckungsgrad liegt bei 90,2 Prozent. Hintergrund ist, dass die privaten Haushalte bereits durch all-
gemeine Preissteigerungen belastet werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren erheben. 
Die StEB Köln führt Gewinnanteile an den Kernhaushalt ab. Für 2019 plant die Stadt Köln mit 
einer Ausschüttung von 14,1 Mio. Euro. Würde die StEB Köln kostendeckende Abwasserge-
bühren erheben, wäre eine höhere Ausschüttung möglich. In Höhe der Differenz zwischen kal-
kulatorischer Verzinsung und den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen entsteht in der Gewinn- und 
Verlustrechnung der StEB Köln ein (zusätzlicher) Gewinn. Dieser Gewinnanteil sollte grundsätz-
lich an den Kernhaushalt abgeführt werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. Die Höhe der 
Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung orientieren. 
Die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung und den Winterdienst führen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) im Auftrag der Stadt Köln durch. 
 Feststellung 
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenrei-
nigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leistungserbringung in 
 
4 vgl. Beschlussvorlage 3214/2018 für die Ratssitzung am 22. November 2018

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der Entgelte kalkulatorische 
Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen. 
Die Ausführungen zu den Friedhofsgebühren stehen im  Berichtsteil Friedhofswesen5. 
Steuern 
 Feststellung 
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Vergleich 
mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sind 
die Hebesätze eher niedrig. 
Bevor eine Kommune Steuern erhöht, sollte sie andere Konsolidierungsmöglichkeiten umset-
zen. Dies ergibt sich aus § 77 GO NRW. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen 
sein und auch der Finanzierung von individuellen Standards dienen, wenn diese trotz Konsoli-
dierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel einer Kommune muss immer der 
ausgeglichene Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW sein. 
Seit der letzten überörtlichen Prüfung 2014 hat die Stadt Köln ihre Realsteuerhebesätze nicht 
verändert. Im interkommunalen Vergleich mit den Nachbarkommunen ordnen sich die Realsteu-
erhebesätze der Stadt damit wie folgt ein: 
Hebesätze in von Hundert 2018 
 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 
Köln 165 515 475 
Leverkusen 395 790 475 
Bergisch-Gladbach 297 570 460 
Rösrath 270 690 490 
Troisdorf 370 590 500 
Niederkassel 270 600 450 
Wesseling 250 495 460 
Brühl 200 600 430 
Hürth 228 480 480 
Frechen 310 520 490 
Pulheim 300 565 485 
Dormagen 241 435 450 
Monheim am Rhein 250 250 250 
Mittelwert kreisfreie Städte im 
Regierungsbezirk Köln 263
 580 477 
Mittelwert kreisfreie Städte 258  606 477 
 
5 Siehe Kapitel Gebührenkalkulation im Teilbericht Friedhofswesen, Seite 11 ff.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 
Maximum kreisfreie Städte 395  855 580 
Fiktiver Hebesatz GFG 2018 217  429 417 
Fiktiver Hebesatz GFG 2019 223  443  418  
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Köln sind im Vergleich zu den meisten Nachbarkommu-
nen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen niedrig. Der Hebesatz der Gewerbesteuer 
ist unterdurchschnittlich. 
Die folgende Tabelle zeigt auf, wie hoch ein zusätzlicher Ertrag wäre, wenn die Stadt Köln ihre 
Realsteuerhebesätze um einen Prozentpunkt anheben würde. 
Jährliche Auswirkungen von Hebesatzerhöhungen im Bereich der Realsteuern 
 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 
Hebesatz 2019 [v. H.] 165 515 475 
Geplante Erträge 2019 in Tausend Euro 145  235.130 1.411.000 
Mehrertrag aus Hebesatzanhebung um ein v. 
H. in Tausend Euro 1
 457 2.971

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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation  
 Haushaltssituation 
Haushaltsstatus 
F1 Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen 
Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmigen. 
F2 
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst 
dann zurückerlangen, wenn es ihr gelingt, 
 ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wiederaufzufüllen und  
 wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage au fzubauen, mit der sie künftige Fehlbeträge ausgleichen kann. 
Ist-Ergebnisse 
F3 
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse 
auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konn te sie einen Überschuss erzielen. Die Stadt Köln zä hlt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein- Westfalen mit den 
höchsten Fehlbeträgen je Einwohner. 
Plan-Ergebnisse 
F4 
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben 
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln  GmbH niedrigere 
Gewinnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ. 
Eigenkapital 
F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eige nkapitalausstattung. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr. 
Schulden und Vermögen 
F6 
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen 
Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen 
sind, liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Ke rnhaushalts. Da die Stadt Köln über keine Überschüs se aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auc h künftig Liquidi-
tätskredite aufnehmen.

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 Haushaltssituation 
F7 Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen 
kann die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren. 
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssteuerung  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Auf-
stellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 
2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt. 
  
F2 
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand 
der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maß-
nahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die 
Kämmerin informiert zudem die Mitglieder des Finanzausschusses. 
  
F3 
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen 
Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen abhängig. 
Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu beeinflus-
senden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidie-
rungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, 
hat die gpaNRW nur temporär festgestellt. 
E3 
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel 
sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhalti-
gen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstan-
dards und den Umfang freiwilliger Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. 
Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente Aufgabenkritik ein integraler Be-
standteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung. 
F4 
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in 
größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in 
Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren 
in der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und 
ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über 
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt.

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Kommunale Abgaben  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbe-
schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmög-
lichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus. 
  
F2 
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatori-
sche Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatori-
schen Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeit-
werte. 
  
F3 
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation 
2019 auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb 
des nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssat-
zes. 
E3 
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der 
Kalkulation der Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze 
des höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten. 
F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erho-
ben. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren 
erheben. 
  E4.2 
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. 
Die Höhe der Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatori-
schen Verzinsung orientieren. 
F5 
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leistungserbrin-
gung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der Entgelte kalku-
latorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen. 
  
F6 
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Ver-
gleich mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-West-
falen sind die Hebesätze eher niedrig.

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Tabelle 4: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 
Aufwandsdeckungsgrad 97,85  94,89 99,74 102 103 108 17 
Eigenkapitalquote 1 34,94  -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 
Eigenkapitalquote 2 53,54  -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17 
Fehlbetragsquote 1,56 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß 
Vermögenslage 
Infrastrukturquote 20,27  14,45 20,27 28,96 31,42 41,05 17 
Abschreibungsintensität 5,59  2,50 4,36 5,47 5,72 17,64 17 
Drittfinanzierungsquote 35,53  16,19 38,56 47,73 56,08 81,68 17 
Investitionsquote 92,40 59,11 80,18 105 116 172 17 
Finanzlage 
Anlagendeckungsgrad 2 84,11  41,74 64,34 72,10 80,33 99,88 17 
Liquidität 2. Grades 26,45  8,18 14,88 22,87 30,10 435 17 
Dynamischer Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 47,37
 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß 
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 9,81  0,88 11,23 13,16 17,09 27,32 17 
Zinslastquote 1,86 0,57 1,35 1,90 2,42 3,38 17 
Ertragslage 
Netto-Steuerquote 50,77  26,36 32,83 35,33 37,72 55,19 17 
Zuwendungsquote 17,92  10,54 25,06 31,18 35,99 47,33 17 
Personalintensität 22,24  16,30 18,50 21,28 22,05 28,26 17 
Sach- und Dienstleistungsintensität 11,96  11,20 12,34 15,34 17,38 21,43 17

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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
Transferaufwandsquote 40,14  33,69 38,17 40,14 48,37 57,68 17 
Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Kommune tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen.  
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Kommunen, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die keine Effektivverschuldung haben, lässt sich die Kenn-
zahl nicht sinnvoll berechnen.  
Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund weisen wir keinen Vergleich bei diesen beiden Kennzah-
len aus. 
Tabelle 5: Durchschnittswerte in Tausend Euro (Modellrechnung „strukturelles Ergebnis“) 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 Durchschnitts-
werte 
Gewerbesteuer  987.773  905.483  1.317.280  1.305.746  1.222.706  1.147.798  
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  452.961  500.965  517.234  542.739  579.694  518.719  
Ausgleichsleistungen  59.091  66.124  70.716  75.147  78.653  69.946  
Schlüsselzuweisungen vom Land  379.467  297.310  360.291  344.316  336.202  343.517  
Allgemeinen Umlagen vom Land (Abrechnung Einheitslasten) 15.137  26.359  30.488  1  56.159  35.541  
Summe der Erträge 1.894.429  1.796.240  2.296.008  2.267.949  2.273.413  2.115.520  
Gewerbesteuerumlage  72.797  69.421  96.034  92.331  94.054  84.927  
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten  70.718  67.438  93.290  88.374  89.485  81.861  
Summe der Aufwendungen 143.515  136.859  189.324  180.706  183.539  166.788  
Saldo 1.750.914  1.659.381  2.106.685  2.087.244  2.089.874  1.948.732

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Tabelle 6: Sondereffekte in Tausend Euro 
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Außerplanmäßige Auflösung von Son-
derposten (historisches Archiv) 0 0 13.204 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
Erträge aus Zuschreibungen (histori-
sches Archiv) 0
 0 0 0 0 0 5.000 28.511 0 0 0 0 
Erträge aus der Auflösung oder Herab-
setzung von Rückstellungen (histori-
sches Archiv) 
0
 0 0 0 0 0 4.944 0 0 0 0 0 
Erträge aus der Auflösung oder Herab-
setzung von Rückstellungen 19.877
 0 0 0 0 7.660 0 0 0 0 0 0 
Erstattung Kapitalertragssteuer, Solida-
ritätszuschlag und Zinszahlungen aus 
der SWK-Gewinnausschüttung für die 
Jahre 2008 bis 2011 
0
 39.191 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
Nicht zahlungswirksame ordentliche Er-
träge (Produktbereich Schulträgerauf-
gaben) 
0
 0 0 19.813 4.413 0 0 0 0 0 0 0 
Überdeckung der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln in den Segmenten „Ver-
mietung“ und „Service“ 
0
 0 0 0 0 0 0 23.908 0 0 0 0 
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 
233a AO 0
 0 16.866 16.939 0 29.255 0 0 0 0 0 0 
Sondereffekte - Saldo Erträge 19.877  39.191 30.070 36.751 4.413 36.915 9.944 52.420 0 0 0 0 
Außerplanmäßige Abschreibungen (his-
torisches Archiv) 0 0 107.456 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
Zuführung zu Rückstellungen (histori-
schen Archiv) 23.154
 12.408 9.707 38.997 49.628 55.651 26.847 0 0 0 0 0 
Rückstellungszuführung für die Sanie-
rung der Halde Kalkberg 0
 0 0 0 8.883 0 0 0 0 0 0 0

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Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Rückstellungszuführung zur Leistung 
eines Schadenersatzes (Eigenbetrieb 
Veranstaltungszentrum) 
0
 0 0 56.774 0 0 0 0 0 0 0 0 
Aufwendungen aus Verlustübernahme 
(Kulturförderung) 0 0 9.126 0 0 0 0 0 0 0 0 0 
Sonstige Finanzaufwendungen 0 0 0 0 40.000 0 0 0 0 0 0 0 
Außerplanmäßige Abschreibungen 
(Tunnel Herkulesstraße) 0 0 0 0 0 14.710 0 0 0 0 0 0 
Sondereffekte - Saldo Aufwendungen 23.154 12.408 126.290 95.771 98.511 70.361 26.847 0 0 0 0 0 
Saldo der Sondereffekte -3.277  26.784  -96.220  -59.020  -94.098  -33.446  -16.903  52.420  0  0  0  0  
Tabelle 7: Eigenkapital in Tausend Euro 
Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Eigenkapital 5.943.071 5.737.372 5.509.051 5.133.645 5.340.023 5.346.166 5.187.678 
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Eigenkapital 1 5.943.071 5.737.372 5.509.051 5.133.645 5.340.023 5.346.166 5.187.678 
Sonderposten für Zuwendungen 2.673.510  2.646.479 2.617.029 2.597.541 2.608.452 2.558.672 2.540.792 
Sonderposten für Beiträge 337.592 312.631 291.275 272.837 256.207 240.109 221.671 
Eigenkapital 2 8.954.173 8.696.481 8.417.355 8.004.022 8.204.682 8.144.947 7.950.141 
Bilanzsumme 15.060.015 14.935.934 14.809.439 14.798.922 14.854.322 14.840.662 14.848.736

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Tabelle 8: Schulden in Tausend Euro 
 Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2. 424.428 2.356.939 2.247.054 2.162.888 2.104.814 1.974.811 1.834.367 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 336.000  393.000 487.000 853.096 740.000 694.135 870.132 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleichkommen 56.916
 53.566 52.809 46.940 44.833 28.964 1.195 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46 .169 74.096 35.243 49.849 63.039 85.331 62.479 
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5.343  4.041 2.694 4.073 2.836 6.840 67.286 
Sonstige Verbindlichkeiten 126.059 163.247 248.986 206.288 178.940 179.043 224.957 
Erhaltene Anzahlungen 129.027 123.289 130.946 161.526 139.871 189.807 224.503 
Verbindlichkeiten 3.123.942 3.168.178 3.204.731 3.484.660 3.274.333 3.158.931 3.284.919 
Rückstellungen 2.315.039 2.391.050 2.528.537 2.654.762 2.737.585 2.890.975 2.974.223 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.476  6.374 5.974 5.795 2.520 2.020 1.521 
Schulden 5.443.457 5.565.602 5.739.242 6.145.216 6.014.438 6.051.926 6.260.662 
Tabelle 9: Gesamtschulden in Tausend Euro 
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten  8.328.375 8.796.373 8.718.723 9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900 
Rückstellungen 3.373.365 3.459.610 3.496.362 3.485.976 3.598.770 3.817.199 4.016.888 4.310.022 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.622  2.010 4.476 6.374 5.974 5.795 2.520 2.020 
Gesamtschulden  11.706.362 12.257.992 12.219.560 12.539.352 12.940.071 13.517.970 13.671.072 14.553.942

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Tabelle 10: Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro  
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6. 825.126 7.007.781 7.179.327 7.115.829 7.276.687 7.325.682 7.357.178 7.454.835 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 351.703  562.717 502.503 591.240 718.345 1.031.861 793.769 1.197.559 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleichkommen 38.730
 36.983 36.958 35.702 37.260 33.241 33.042 30.539 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48 0.852 428.606 417.028 506.265 496.226 462.094 498.545 562.381 
Sonstige Verbindlichkeiten 631.965  760.287 582.908 571.882 594.066 636.018 668.193 649.446 
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Gesamtverbindlichkeiten  8.328.375  8.796.373 8.718.723 9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900 
Tabelle 11: Anlagevermögen (Gesamtabschluss) in Tausend Euro 
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 
Anlagevermögen 21.182.676 21.516.725 21.409.086 21.256.827 21.374.705 21.430.101 21.688.873 22.004.748 
   davon Gebäudevermögen 5.236.626  5.338.099 5.439.440 5.647.158 5.867.866 5.985.267 6.793.283 6.744.090 
   davon Infrastrukturvermögen 6.779.651  6.627.213 6.688.792 6.688.750 7.021.149 6.946.261 6.839.511 6.729.451

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Tabelle 12: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro (Wirkungen der kommunalen Haushaltssteuerung) 
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresergebnis -180.040  -238.876 -178.505 -246.340 -400.976 152.337 -37.928 -83.146 -137.316  -28.854  -30.719  2.769  
Gewerbesteuer 981.392  838.873 1.007.659 987.773 905.483 1.317.280 1.305.746 1.222.706 1.411.000  1.452.800  1.507.800  1.544.900  
Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer 369.622
 408.584 428.581 452.961 500.965 517.234 542.739 579.694 612.200  648.300  685.300  722.300  
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer 81.449
 83.521 84.468 87.158 101.166 104.252 129.812 158.842 159.400  165.000  170.800  176.800  
Ausgleichsleistungen 53.690  62.648 59.611 59.091 66.124 70.716 75.147 78.653 75.500  75.500  75.500  75.500  
Schlüsselzuweisungen 
vom Land 243.635
 315.405 343.464 379.467 297.310 360.291 344.316 336.202 421.000  427.000  437.000  447.000  
Leistungen aus dem 
Stärkungspaktgesetz - 
Konsolidierungshilfe - 
0,00
 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0  0  0  0  
Allgemeine Umlagen 
vom Land 0,00 0,00 63.673.118 15.137.218 26.358.645 30.487.865 618 56.158.548 40.000  40.000  40.000  40.000  
Summe der Erträge 1.549.748  1.470.155 65.418.396 16.857.327 27.828.716 33.009.975 2.360.451 58.451.497 2.719.100  2.808.600  2.916.400  3.006.500  
Gewerbesteuerumlage 69.682  64.896 72.284 72.797 69.421 96.034 92.331 94.054 108.440  107.100  111.100  113.800  
Finanzierungsbeteiligung 
Einheitslasten 69.682
 63.042 70.218 70.718 67.438 93.290 88.374 89.485 96.560  0  0  0  
Allgemeine Zuweisun-
gen an das Land - Leis-
tungen nach dem Stär-
kungspaktgesetz 
0,00
 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0  0  0  0  
Summe der Aufwen-
dungen 139.363
 127.937 142.502 143.515 136.859 189.324 180.706 183.539 205.000  107.100  111.100  113.800  
Saldo der Bereinigun-
gen 1.410.384
 1.342.218 65.275.894 16.713.812 27.691.857 32.820.651 2.179.745 58.267.959 2.514.100  2.701.500  2.805.300  2.892.700  
Saldo der Sondereffekte -3.277  26.784  -96.220  -59.020  -94.098  -33.446  -16.903  52.420  0  0  0  0

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Bereinigtes Jahreser-
gebnis -1.767.189 
 -1.846.754  -1.927.241  -2.025.392  -2.067.425  -2.025.154  -2.238.081  -2.384.281  -2.651.416  -2.730.354  -2.836.019  -2.889.931  
Abweichung vom Ba-
sisjahr 0 
 -79.566  -160.052  -258.204  -300.237  -257.965  -470.892  -617.093  -884.227  -963.166  -1.068.830  -1.122.742

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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Tabelle 13: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse ohne "Sozialleistungen" in Tausend Euro  
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Bereinigtes Jahreser-
gebnis -1.767.189 
 -1.846.754  -1.927.241  -2.025.392  -2.067.425  -2.025.154  -2.238.081  -2.384.281  -2.651.416  -2.730.354  -2.836.019  -2.889.931  
Landschaftsumlage 251.322  275.645  282.963  292.077  306.729  320.309  312.599  319.583  344.504  372.751  384.246  395.012  
Teilergebnis Produktbe-
reich Soziale Leistun-
gen 
-503.174 
 -503.083  -494.401  -487.394  -500.054  -481.937  -559.251  -547.905  -550.974  -562.738  -584.524  -616.701  
Teilergebnis Produktbe-
reich Kinder-, Jugend-, 
Familienhilfe 
-359.981 
 -365.550  -393.810  -428.944  -446.424  -471.199  -492.199  -527.271  -533.048  -539.902  -556.998  -574.690  
Bereinigtes Jahreser-
gebnis ohne „Sozial-
leistungen“ 
-652.711 
 -702.476  -756.067  -816.978  -814.219  -751.710  -874.032  -989.522  -1.222.890  -1.254.964  -1.310.251  -1.303.528  
Abweichung vom Ba-
sisjahr ohne „Sozial-
leistungen“ 
0 
 -49.765  -103.356  -164.267  -161.508  -98.999  -221.321  -336.811  -570.179  -602.253  -657.540  -650.817

  Stadt Köln    Finanzen    050.010.050_03359 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 1 von 68 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
 
Hilfe zur Erziehung der Stadt Köln im 
Jahr 2019

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Hilfe zur Erziehung 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 6 
 Strukturen 8 
 Steuerung und Organisation 11 
Gesamtsteuerung und Strategie 11 
Organisation 12 
 Internes Kontrollsystem (IKS) 14 
Prozesskontrollen 15 
Finanzcontrolling 16 
Fachcontrolling 17 
 Verfahrensstandards 21 
Prozess- und Qualitätsstandards 21 
 Personaleinsatz 25 
 Leistungsgewährung 29 
Fallsteuerung 29 
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 32 
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 44 
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 54 
 Andere Aufgaben der Jugendhilfe 56 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 59

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Hilfe 
zur Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die 
Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Hilfe zur Erziehung 
Die Stadt Köln ist durch die betrachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger 
belastet als die meisten anderen kreisfreien Städte. Dennoch hat die Stadt Köln einen ver-
gleichsweise hohen Fehlbetrag für Hilfe zur Erziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21 
Jahre. Die negative Positionierung des Fehlbetrages HzE wird in Köln in hohem Maße durch 
die Personalaufwendungen beeinflusst. Köln hat mehr Personalaufwendungen HzE je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre als fast alle anderen Städte und bildet bei den Personalauf-
wendungen HzE je Hilfefall den Maximalwert.  
Die im Bericht näher betrachteten Aufwendungen HzE, die auch in den Fehlbetrag HzE ein-
fließen, sind bei der Stadt Köln wiederum relativ niedrig. Dort fließen die Transferaufwendun-
gen für die Leistungserbringung der Hilfen durch freie Träger, die Personalaufwendungen für 
einen eigenen ambulanten Dienst, der selber Leistungen erbringt, sowie die Aufwendungen 
für die Unterbringung in eigenen Erziehungsheimen ein.  
Auf die Aufwendungen HzE wirken sich die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall 
aus. Die Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung sind in Köln sowohl je Hilfefall als auch ein-
wohnerbezogen auf einem niedrigen Niveau. Außerdem hat Köln auch eine niedrigere Fall-
dichte als die Mehrzahl der Vergleichsstädte. Diese Faktoren begünstigen den Fehlbetrag. 
Zusätzlich hat die Stadt Köln einen hohen Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfefällen HzE. 
Ungünstig wirkt sich auf die Aufwendungen für stationäre Hilfen aus, dass die Stadt Köln nur 
in geringem Umfang die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen 
nutzt. Außer beim Fehlbetrag HzE und dem stationären Bereich, fällt die Einordnung der 
Stadt Köln im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien Städten positiv aus. Bei vie-
len Hilfearten steigen die Aufwendungen im Jahr 2018, aber bei den meisten Kennzahlen 
positionieren sich diese ähnlich wie in 2017.  
Das Jugendamt hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksju-
gendämtern untergebracht und es wird sozialräumlich gearbeitet. Dabei erfolgt eine Zusam-
menarbeit und ein enger Austausch mit den freien Trägern der Bezirke in den Sozialraum-
teams.  
Steuerungsmaßnahmen haben einen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fall-
zahlen. Das Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ hat ein Leitziel entwickelt, aus dem Hal-
tungs- und Handlungsziele für das Dezernat entwickelt wurden. Darauf basierend hat das 
Jugendamt für die einzelnen Abteilungen strategische und operative Ziele und Maßnahmen 
erarbeitet.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vor-
handen. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem durch Fallzahlen. Dafür werden mo-
natliche Auswertungen gemacht und Fallverläufe analysiert. Für die Finanzabteilung wird 
quartalsmäßig eine Kostenprognose erstellt. Eine Zusammenführung von Aufwendungen 
und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher nicht. Die Stadt Köln hat 
aber aktuell im Jahr 2019 das Finanzcontrolling weiter ausgebaut, Kennzahlen entwickelt 
und sie in einem Bericht dargestellt. Hierbei wertet sie unter anderem die Falldichte, den An-
teil ambulanter Hilfen und die Transferaufwendungen je Hilfefall jeweils insgesamt und für 
jeden Bezirk aus. Die Kennzahlen sollen zukünftig regelmäßig fortgeschrieben, jährlich in ei-
nem Bericht dargestellt sowie zu Steuerungszwecken verwendet werden.   
Ein gutes Mittel der Steuerung sind bei der Stadt Köln die jährlichen Zielvereinbarungen mit 
jedem der neun Bezirksjugendämter. Hierin wird eine Jahresauswertung der absoluten Auf-
wendungen und Fallzahlen für die einzelnen Bezirke dargestellt. Die Zielvereinbarungen sind 
auf die strategischen und operativen Ziele ausgerichtet. Es werden fallbezogene Ziele und 
Steuerungsmaßnahmen vereinbart und es werden für einige Ziele auch Zielwerte vorgege-
ben. Außerdem werden fallübergreifende Steuerungsma ßnahmen festgelegt. Die Zielverein-
barungen werden zentral durch die Abteilung „Pädagogische und Soziale Dienste“ für alle 
Bezirke erstellt.  
Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen im einzelnen Fall ermittelt. 
Bei jeder Hilfeplanfortschreibung erstellt der Träger einen Leistungsbericht und die Zielerrei-
chung wird durch die Beteiligten bewertet. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich be-
grenzte Laufzeiten und Obergrenzen für Fachleistungsstunden installiert. Für die stationären 
Hilfen soll durch neu entwickelte Standards und Maßnahmen die Wirksamkeit der Hilfen ver-
bessert werden. Durch eine intensivere Betreuung und eine häufigere Hilfeplanfortschrei-
bung in der Anfangsphase einer stationären Hilfe, möchte das Jugendamt frühzeitig fehlende 
Wirkungen ausmachen und entgegensteuern. Eine fallübergreifende Auswertung der Wirk-
samkeit erfolgt bislang nicht. Dadurch könnte die Wirksamkeit neuer Maßnahmen besser be-
urteilt werden.  
Ein systematisiertes Internes Kontrollsystem hat die Stadt nicht, allerdings sind einige Ele-
mente vorhanden. Die bereits durchgeführten Prozesskontrollen könnten noch ausgeweitet 
werden und im System hinterlegt werden.  
Die Verfahrensstandards hat die Stadt Köln für nahezu alle Bereiche und Hilfearten in einzel-
nen Richtlinien textlich beschrieben. Hierin sind die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und 
Abläufe festgelegt. Ein einheitliches Qualitätshandbuch mit kurzen Ablaufdiagrammen der 
einzelnen Prozesse zusätzlich zur textlichen Darstellung, könnte die Übersichtlichkeit und 
Anwendbarkeit noch verbessern.   
Im Rahmen der Fallsteuerung erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung in einer Klärungs-
phase. Wenn ein erzieherischer Bedarf besteht, erfolgt die Auswahl der Hilfe im Sozialraum-
team. Für die Auswahl des geeigneten Trägers gibt es ein Anbieterverzeichnis mit Leistun-
gen, Kosten und Erfahrungswerten. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist frühzeitig eingebun-
den und jede Hilfe wird von der Gruppenleitung bzw. Bezirksjugendamtsleitung genehmigt. 
Zusammen mit den Laufzeitbegrenzungen der ambulanten Hilfen im Leistungsbereich und 
den Obergrenzen der Fachleistungsstunden, führt das dazu, dass der Aspekt der Wirtschaft-
lichkeit in die Entscheidung einfließt. Weiter verbessern könnte die Stadt Köln dies noch, in-
dem sie für jede Hilfe mehrere Angebote einholt und bei gleicher Eignung das wirtschaft-
lichste Angebot wählt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Es erfolgt bei stationären Hilfen eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. 
Die Maßnahmen sind in einem Rückführungskonzept beschrieben. Die Möglichkeiten der 
Rückführung fließen auch in die Hilfeplanung ein. Die Stadt Köln betreibt eine intensive Ver-
selbständigungsarbeit in einem Stufenmodell ab dem 16. Lebensjahr.  
Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen hat die Stadt die Vernetzungen und präventiven 
Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm 
„Kommunale Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. Dies 
wird noch weiter ausgebaut. In allen Projekten und Maßnahmen arbeitet die Stadt eng mit 
den freien Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe zusammen.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach 
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt SGB VIII §§ 27 bis 35, 35a, 41 Sozialgesetzbuch VIII 
(SGB VIII) und Drittes Kapitel, Erster Abschnitt §§ 42 und 42a SGB VIII. 
Die Hilfe zur Erziehung und die vorläufigen Maßnahmen sind in der Finanzstatistik1 der Pro-
duktgruppe 363 „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ zuge-
ordnet. Nicht betrachtet werden die eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe der Produkt-
gruppe 367. 
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII 
in Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe 
zur Erziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1 
SGB VIII ein Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ent-
sprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und 
notwendig ist. 
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das Ergebnis perspektivisch verbessern können. Dazu 
werden Erträge und Aufwendungen sowie Fallzahlenentwicklung und Personalausstattung 
analysiert. 
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichti-
gung fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung. 
Mittels interkommunalen Kennzahlenvergleichen steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für 
die tiefergehende Analyse werten wir örtliche Unterlagen und Ergebnisse aus Gesprächen 
aus. Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten der Leistungsorganisation, der 
Leistungserbringung und der Angebotssteuerung des Jugendamtes in ihre Betrachtung ein. 
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt 
die gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert, der den Anteil des Fal-
les im Kalenderjahr abbildet. Abweichende Zählweisen gelten für die Erfassung von Verweil-
dauer und Betreuungsdauer, zu denen die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendi-
gung der Hilfegewährung berücksichtigt wird. Zu Rückführungen, unplanmäßiger Beendi-
gung, Inobhutnahmen und Versorgungszeiten von Inobhutnahmen wird die absolute Fallzahl 
im jeweiligen Kalenderjahr erfasst. 
Die Stadt Köln hat von der abgefragten Zeitreihe der Daten von 2013 bis 2018 nur Daten für 
die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Eine Zeitreihe der Kennzahlen kann somit 
nur für diese beiden Jahre dargestellt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass nicht alle 
kreisfreien Städte Daten für das Jahr 2018 geliefert haben. Es werden beide Jahre im Be-
richt dargestellt.    
Die Stadt Köln nimmt an dem Vergleichsring IKO Netz der Großstadtjugendämter für Erzie-
herische Hilfen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 
teil. Die Datenerhebung unterscheidet sich von der Erhebung der Daten für diesen Bericht. 
 
1 nach den Vorschriften über die Zuordnung von Aufga ben und Leistungen zu den Produktgruppen (ZOVPG)

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Beispielsweise wird in dem Vergleichsring IKO Netz der Endstand des Vorjahres zuzüglich 
der Zugänge des laufenden Jahres für die Erhebung der Hilfefälle verwendet, während die 
gpaNRW auf Jahresdurchschnittswerte abstellt. Auch die Einwohnerzahlen weichen vonei-
nander ab. Die gpaNRW legt einheitlich die Daten von IT.NRW für die Prüfung zu Grunde. 
Die Auswertungen von IKO Netz sind somit nicht unmittelbar mit den Kennzahlen und Analy-
sen dieses Berichtes der gpaNRW vergleichbar.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Strukturen 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere struktu-
relle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf den Be-
darf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.  
Die gpaNRW konnte bei ihren Jugendprüfungen bislang keine Korrelation zwischen den 
Strukturen der kreisfreien Städte und dem Fehlbetrag je Jugendeinwohner feststellen. Viel-
mehr wirken sich die Organisation und Steuerung der Jugendämter auf die Aufwendungen 
und Fallzahlen aus. Dennoch können die soziostrukturellen Rahmenbedingungen indirekt 
die Gewährung von Hilfen zur Erziehung beeinflussen. So können der Familienstatus sowie 
wirtschaftliche Einschränkungen mit eventuell hieraus resultierenden Defiziten an der sozia-
len Teilhabe zu erhöhten Eskalationsstufen im familiären Umfeld führen.  
Die soziostrukturellen Rahmenbedingungen 2 der Stadt Köln zeigen im interkommunalen 
Vergleich der kreisfreien Städte folgende Ausprägung: 
Soziostrukturelle Rahmenbedingungen der Stadt Köln 2017 
Kennzahlen Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil der Einwohner 0 bis unter 
21 Jahre an der Gesamtbevölke-
rung in Prozent  
19,17
 17,81 19,06 19,65 20,21 21,34 23 
Anteil Arbeitslose SGB II von 15 
bis unter 25 Jahre bezogen auf 
alle zivilen Erwerbspersonen 
dieser Altersgruppe (Arbeitslo-
senquote 15-24 Jahre) in Pro-
zent 
5,30
 3,70 6,75 8,00 9,95 11,70 22 
Anteil Alleinerziehende Bedarfs-
gemeinschaften SGB II an den 
Bedarfsgemeinschaften SGB II 
gesamt in Prozent 
17,31
 14,79 16,68 17,39 18,70 20,00 22 
Schulabgänger ohne Abschluss 
je 100 Schulabgänger allge-
meinbildende Schulen 
4,58 3,76 5,57 6,10 7,13 10,03 22 
Anteil der Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamtbevölkerung in 
Prozent  
Die Stadt Köln hat einen Anteil an Einwohnern von 0 bis unter 21 Jahren an der Gesamtbe-
völkerung, der leicht oberhalb des ersten Viertelwertes im Vergleich der kreisfreien Städte 
liegt. Die Mehrzahl der Städte hat einen höheren Anteil an Jugendeinwohnern. Der niedrige 
 
2 Jugendeinwohner von 0 bis unter 21 Jahre lt. IT.NRW (Stand 31.12.2016), Alleinerziehende Bedarfsgemei nschaften lt. Statistik 
BA, Bestand an Arbeitslosen unter 25 Jahre lt. Statistik BA, Schulabgänger ohne Abschluss allgemeinbil dende Schulen lt. IT.NRW

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Anteil an Jugendeinwohnern wirkt sich für die Stadt Köln belastend auf die einwohnerbezo-
genen Kennzahlen in diesem Bericht aus.  
Die Jugendeinwohnerzahlen werden laut IT.NRW und auch nach den eigenen Planungen 
der Stadt zukünftig steigend erwartet.  
Jugendarbeitslosenquote, Schulabgänger ohne Abschluss, Belastungsklasse 
Die Jugendarbeitslosenquote ist in der Stadt Köln vergleichsweise niedrig. Auch bei dem 
Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss je 100 Schulabgänger allgemeinbildende Schulen 
positioniert sich die Stadt Köln unterhalb des ersten Viertelwertes. Dies kann sich beides auf 
das Leistungsspektrum des Jugendamtes entlastend auswirken. Die beiden Strukturkenn-
zahlen betreffen allerdings nur einen Teil der Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erzie-
hung ist.  
Die Stadt Köln ist dem Jugendamtstyp 2 und der Belastungsklasse 2 nach der Statistik der 
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJ) der Technischen Universität (TU) Dort-
mund
3 zugeordnet. Dies bedeutet eine hohe Kinderarmut mit einem Anteil an Bezug von 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) der unter 15-jährigen Kinder und Jugend-
lichen zwischen 18 und 23,35 Prozent. Von den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen 
sind insgesamt neun Städte in der Belastungsklasse 2 mit hoher Kinderarmut, 13 Städte in 
der Belastungsklasse 1 mit sehr hoher Kinderarmut (Anteil SGB II-Bezug der unter 15-jähri-
gen Kinder und Jugendlichen von über 23,35 Prozent) und eine Stadt in Belastungsklasse 3 
mit einer geringen Kinderarmut (Anteil zwischen 12,65 und 18 Prozent) eingeordnet. Die 
Stadt Köln hat zwar eine hohe Kinderarmut, ist aber damit weniger belastet als der überwie-
gende Teil der kreisfreien Städte.  
Anteil Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften an den SGB II Bedarfsgemein-
schaften  
Bei dieser Strukturkennzahl liegt die Stadt Köln unterhalb des Median des Vergleiches mit 
den anderen kreisfreien Städten.  
Laut dem Bericht Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ wirken sich der Familienstatus 
und der Transferleistungsbezug auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung aus. 
Laut diesem Bericht der AKJ werden ambulante und stationäre Hilfen vermehrt von Alleiner-
ziehenden in Anspruch genommen. Gleiches gilt noch verstärkt bei gleichzeitigem Bezug 
von Transferleistungen. Da der Anteil der Alleinerziehenden mit Transferleistungen in Köln 
etwas geringer als bei der Mehrzahl der kreisfreien Städte ist, kann sich dies für die Hilfen 
zur Erziehung entlastend auswirken. 
Umgang mit den Strukturen 
Der Stadt Köln sind diese Strukturen bekannt und sie bezieht sie in die Planungen mit ein. 
Es wird eine differenzierte sozialräumliche Planung nach Stadtbezirken vorgenommen, in die 
 
3 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund

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diese Strukturmerkmale und auch weitere Faktoren, wie zum Beispiel besondere Belastun-
gen einzelner Bezirke, einfließen. Im Jahr 2019 hat die Stadt einen Bericht „Erziehungshilfe-
Monitor Köln“ erstellt, in dem die strukturellen Rahmenbedingungen der einzelnen Bezirke 
analysiert und deren Auswirkungen auf die Leistungen der Hilfe zur Erziehung dargestellt 
werden.  
Durch die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerpunktträgern im Sozialraumteam 
sind auch den Trägern diese strukturellen Rahmenbedingungen bekannt und es können ge-
meinsam sozialraumorientierte Maßnahmen entwickelt werden.  
In den Stadtvierteln bzw. Bezirken werden die dort vorhandenen sozialen Infrastrukturen ge-
nutzt (z.B. Bürgerhäuser, Vereine, Jugendzentren, Nachbarschaftshilfe etc.) und es werden 
für den Stadtteil oder Bezirk gemeinsam mit den dort vorhandenen freien Trägern passende 
Angebote entwickelt. In einigen Stadtvierteln gibt es von der Stadt geförderte Familienhäu-
ser, in denen Gruppenangebote und frühe Hilfen stattfinden. Diese werden von freien Trä-
gern betrieben und dort erfolgen in enger Abstimmung mit dem ASD bedarfsgerechte Ange-
bote.   
Die gpaNRW geht auf die Angebote zur Prävention noch im weiteren Berichtsverlauf näher 
ein.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Steuerung und Organisation 
Die Aufgabenerledigung und das Ergebnis der Hilfe zur Erziehung werden durch die ange-
strebten Ziele, die Intensität der Steuerung, die Form der Organisation und den aufgewende-
ten Ressourceneinsatz geprägt. 
Gesamtsteuerung und Strategie 
 Feststellung 
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie Ziel-
vereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung des Be-
reiches der Hilfen zur Erziehung.    
Eine Stadt sollte über eine von Politik, Verwaltungsführung und Jugendamt getragene Ge-
samtstrategie für den Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung verfügen. Die Entwicklung der 
Gesamtstrategie sollte die gesamte Kinder-, Jugend und Familienhilfe und weitere angren-
zende Aufgabenbereiche einbeziehen. Am Gesamtziel ist zu messen, welche Ressourcen 
erforderlich sind, um das vereinbarte Ziel und die gewünschten Wirkungen zu erreichen. Die 
Gesamtsteuerung sollte sicherstellen, dass eine Kommune ihre gesetzten Ziele durch geeig-
nete Maßnahmen erreicht. Bei Abweichungen muss sie zeitnah nachsteuern und Maßnah-
men anpassen. 
Die Stadt Köln hat für das Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ das Leitziel „Gelingendes 
Aufwachsen und Lernen in Köln“ entwickelt. Unter dieses übergreifende Leitziel werden die 
sieben Haltungsziele Kinder- und Jugendfreundlich, partizipativ, inklusiv, Verantwortungsge-
meinschaft, Selbstwirksamkeit, sozialraumorientiert, dienstleistungsorientiert und professio-
nell gestellt. Weiterhin gibt es darunter 12 Handlungsziele für das Dezernat. Beispielhaft 
seien hier die Ziele „Eltern begleiten“, „Kinder schützen“ sowie „Bildung ist mehr als Schule“ 
genannt.  
Auf Basis dieser strategischen Ziele des Dezernates wurden im Jugendamt für die einzelnen 
Abteilungen strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen zur Zielerreichung entwi-
ckelt. Beispielsweise gibt es im Jahr 2019 für die Hilfen zur Erziehung die Ziele Ausbau 
Platzkontingent für erzieherische Hilfen in Köln, Weiterentwicklung Software Fallmanage-
ment und die wirkungsorientierte Steuerung der stationären Hilfen. Eine wichtige Maßnahme 
der vergangenen Jahre waren neue Verfahrensstandards bei den ambulanten Hilfen. Hier-
durch konnten Reduzierungen bei den Aufwendungen und Fallzahlen der ambulanten Hilfen 
erreicht werden.  
Die Gesamtsteuerung erfolgt in der Abteilung „Pädagogische und Soziale Dienste“. Die 
Richtlinien und Standards werden dort, unter Beteiligung der Bezirksämter, für alle einheit-
lich entwickelt. Außerdem werden mit jedem Bezirksjugendamt jährliche Zielvereinbarungen 
getroffen, die auf die strategischen und operativen Ziele des Jugendamtes ausgerichtet sind. 
In der Zielvereinbarung werden für einzelne Ziele Zielwerte festgelegt und deren Erreichung 
gemessen. Die Zielwerte gibt es in erster Linie für das Verhältnis der Vollzeitpflege und Hei-
merziehung innerhalb der stationären Hilfen, den Anteil an Pool-Angeboten an den Fällen 
mit Bedarf an Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII und den Anteil der Jungen Volljährigen, 
die an dem Stufenmodell der Verselbständigung teilnehmen. Die Erreichung der Zielwerte

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 12 von 68 
wird in der Zielvereinbarung dargestellt. Außerdem werden in der Zielvereinbarung fallüber-
greifende strukturelle Steuerungsmaßnahmen sowie fallbezogene Ziele und Steuerungs-
maßnahmen festgeschrieben.   
Organisation 
 Feststellung 
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für Schul-
entwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die Kinder- 
und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieeffekte für die 
gleiche Zielgruppe möglich.  
Eine gute Organisation zeichnet sich durch klare Strukturen und Zuständigkeiten sowie opti-
mierte Abläufe aus.  
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist dem Dezernat IV „Bildung, Jugend und Sport“ 
der Stadt Köln zugeordnet. In diesem Dezernat sind auch das Amt für Schulentwicklung, die 
Familienberatungsstelle, der Schulpsychologische Dienst und die Kinder- und Jugendpäda-
gogische Einrichtung angeordnet. Da es sich hier teilweise um dieselbe Zielgruppe handelt, 
sind gemeinsame Maßnahmen sowie Vernetzungen möglich und es können Synergien ge-
nutzt werden.  
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksju-
gendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusammenar-
beit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen 
und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Bezirksjugendämtern 
erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrensweisen und Standards wer-
den durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.   
Innerhalb des Jugendamtes sind die Erzieherischen Hilfen in den neun Bezirksjugendämtern 
angesiedelt. Jedes Bezirksjugendamt stellt eine Abteilung dar, in der der Allgemeine Soziale 
Dienst (ASD), die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) und die Beistandschaften dezentral or-
ganisiert sind. Der Pflegekinderdienst arbeitet als eigene Abteilung zentral. Es gibt neben 
dem ASD den Spezialdienst Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD). Hier werden die Mel-
dungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII bearbeitet. Außerdem 
gibt es einen Spezialdienst für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA). 
Neben den Bezirksjugendämtern gibt es die zentrale Abteilung „Pädagogische und Soziale 
Dienste“. Hier werden Grundsatzangelegenheiten bearbeitet und die Gesamtsteuerung und -
strategie entwickelt und koordiniert. In dieser Abteilung werden einheitliche Standards und 
Richtlinien unter Beteiligung der Bezirksjugendämter entwickelt, um eine einheitliche Verfah-
rensweise zu gewährleisten. In dieser Abteilung befinden sich auch das Finanz- und Fach-
controlling und die Angebotssteuerung. Auch die mit den Bezirken geschlossenen Zielver-
einbarungen werden hier vorbereitet und zusammengeführt. Außerdem sind dieser Abteilung 
die Dienste zugeordnet, die nicht dezentral organisiert sind, wie zum Beispiel die Jugendge-
richtshilfe, der Spezialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) sowie die 
Amtsvormundschaften.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Alle zwei Monate findet eine Leitungskonferenz zwischen den Bezirksleitungen und der Ab-
teilungsleitung „Pädagogische und soziale Dienste“ zu Strategien und Grundsatzangelegen-
heiten statt. Alle Bezirksjugendämter unterstehen einer gemeinsamen Leitung, mit der es 
auch regelmäßige Treffen gibt. Außerdem finden in den einzelnen Bezirksjugendämtern re-
gelmäßige Teamsitzungen statt. So wird sichergestellt, dass wichtige Informationen fließen 
und die einheitlichen Verfahrensstandards eingehalten werden.    
Die Stadt Köln legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen freien Trägern der 
Jugendhilfe. Die Bezirksjugendämter arbeiten sozialraumorientiert. Die Träger sind in die 
Planungen und die Fallarbeit in Sozialraumteams einbezogen. Außerdem finden regelmä-
ßige Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in den Bereichen Hilfe zur Erziehung, Fami-
lienberatung sowie Minderjährigenschutz statt. Daneben gibt es eine Steuerungsgruppe So-
zialraumarbeit, die gemeinsam mit den Trägern der Sozialraumteams arbeitet. Mit den Trä-
gern werden gemeinsame Maßnahmen und Strategien entwickelt. Hierdurch besteht seitens 
der Träger für Ziele und Maßnahmen eine hohe Akzeptanz. Zum Beispiel wurde das Thema 
Verselbständigung mit den Trägern gemeinsam neu entwickelt. Ebenso ist die aktuell ange-
laufene Maßnahme zur Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen im Vorfeld mit ihnen 
erarbeitet worden.   
Zudem führt das Jugendamt mit allen ambulanten und stationären Kölner Trägern die Ent-
geltvereinbarungen nach §§ 77, 78a bis 78f SGB VIII. Auch finden mit allen Trägern in Köln 
regelmäßige Qualitätsdialoge statt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Internes Kontrollsystem (IKS) 
 Feststellung 
Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes Kon-
trollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden.  
Ein wirksames internes Kontrollsystem soll eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame 
Aufgabenerledigung und eine ordnungsgemäße interne und externe Rechnungslegung si-
cherstellen und Vermögensschäden verhindern. Bestehende Risiken bei der Aufgabenerledi-
gung sollten durch eine Stadt ermittelt sowie bewertet und Gegenmaßnahmen getroffen wer-
den. Hierzu sollten verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und 
Kontrollen installiert werden.  
Die Stadt Köln hat kein schriftlich formuliertes Konzept über ein Internes Kontrollsystem 
(IKS) im Jugendamt. Risiken werden nicht systematisch ermittelt, bewertet und Gegenmaß-
nahmen erarbeitet. Zur Risikominimierung dienen der Stadt Köln in erster Linie die Verfah-
rensstandards zur systematischen Fallbearbeitung. Jeder Hilfefall wird zur letzten Entschei-
dung über die Hilfegewährung der Bezirksjugendamtsleitung vorgelegt. Das Vier-Augen-
Prinzip bei der Fallbearbeitung wird eingehalten und die Beschäftigten des Gefährdungsmel-
dungssofortdienstes arbeiten grundsätzlich zu zweit.  
Für ein standardisiertes IKS sind folgende Bereiche mindestens verbindlich und schriftlich zu 
regeln:  
 Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten für die einzelnen Bausteine des IKS 
 Einheitliche Abläufe und Prozesse 
 Beurteilung und Bewertung von fachlichen, finanziellen und Korruptionsrisiken sowie 
Personal- und IT-Risiken 
 Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. –verminderung  
 Festlegung von Priorisierungen in der Bearbeitung 
 Regelmäßige Anpassung der Prozesse und Abläufe an neue Risiken 
 Prozessintegrierte Kontrollen, technische Plausibilitätsprüfungen, Vier-Augen-Prinzip 
 Vorgaben zu regelmäßigen stichprobenhaften prozessunabhängigen Kontrollen. Fest-
legung von Standards und Hilfsmitteln  
 Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Prozesskontrollen 
 IT-Berechtigungskonzept  
Einzelne dieser Bausteine sind bei der Stadt Köln bereits vorhanden. Es fehlen aber für ein 
standardisiertes IKS noch verbindliche, in ein Konzept zusammengeführte, Verfahrensan-
weisungen und Maßnahmen.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 15 von 68 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstel-
len, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewähr-
leisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die Risiken bei den einzel-
nen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Die bereits vorhan-
denen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden.  
Prozesskontrollen 
 Feststellung 
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und prozess-
unabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugendamtssoftware 
sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vorgesetzten einseh-
bare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschriebene Hilfefälle.  
Im Rahmen der Umsetzung des IKS sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, techni-
sche Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Mit den 
Prozesskontrollen sollte erreicht werden, dass die Beachtung und Einhaltung von festgeleg-
ten Vorgaben für den Workflow und die Verfahrensstandards sowie die rechtmäßige Aufga-
benerledigung nachvollzogen werden können. 
Bei der Stadt Köln gibt es prozessintegrierte Kontrollen in erster Linie durch die festgelegten 
Verfahrensstandards und Richtlinien sowie die zu verwendenden Vordrucke. Jeder Hilfefall 
wird durch die Bezirksjugendamtsleitung genehmigt, so dass auch dort die Einhaltung von 
Standards geprüft wird. Das Jugendamtsprogramm AKDN sozial ist noch im Aufbau, enthält 
aber auch einige systemintegrierte Kontrollen, z.B. durch Plausibilitätsprüfungen der Fallzah-
len. Darüber hinaus gibt es bislang keine im System hinterlegten Prozesskontrollen. Bei 
Fortschreibung eines Hilfeplanes sieht auch die Gruppenleitung die Akte. Allerdings be-
kommt sie keine systematischen Meldungen, wenn Hilfefälle nicht zum vereinbarten Zeit-
punkt fortgeschrieben werden. Es gibt Wiedervorlagelisten bei den einzelnen Beschäftigten, 
die an die erforderliche Fortschreibung eines Hilfeplanes erinnern. Die Fortschreibung liegt 
in Verantwortung des ASD. Allerdings hat auch die WiJu eine Wiedervorlage für die Hilfefälle 
und diese laufen spätestens nach einem Jahr auch mit der Zahlung aus. Zusätzlich machen 
auch die Gruppenleitungen stichprobenhafte Kontrollen in den Akten, ob Verfahrensstan-
dards und Fristen eingehalten werden.   
Bei einer örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes wurde vor rund fünf Jahren bean-
standet, dass keine Einzelfallprüfungen stattfanden. Daraufhin wurde im Jugendamt eine ei-
gene Innenrevision mit zwei Stellen geschaffen. Eine Stelle prüft außerordentlich die WiJu 
auf Bearbeitung der Fragen der Zuständigkeit und der Kostenerstattungen. Es werden dabei 
stichprobenhafte Aktenprüfungen aus allen Bezirken gemacht. Die andere Stelle der Innen-
revision prüft den ASD und die pädagogischen Dienste. Es werden permanente prozessun-
abhängige Kontrollen stichprobenhaft durchgeführt. Außerdem erfolgen Prüfungen zu spezi-
ellen Themen bzw. Aufträgen. Es wurden zum Beispiel besonders teure Fälle geprüft. Eben-
falls wird der Spezialdienst Kindeswohlgefährdung (Gefährdungsmeldungssofortdienst) re-
gelmäßig auf Einhaltung der Verfahrensstandards durch eine Akteneinsicht geprüft. Die Prü-
fungen werden in Form eines Berichtes dokumentiert. Sowohl für die Innenrevision als auch 
für die Aktenführung gibt es schriftlich formulierte Richtlinien.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Empfehlung 
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskontrollen 
hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervorlagen sollten 
auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten auch den Vorgesetzten 
zugänglich sein.  
Finanzcontrolling 
 Feststellung 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrollings. 
Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen. 
Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen erstellt. Die Auf-
wendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise ausgewertet. Zu-
künftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsre-
levanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in 
einem Bericht dargestellt.  
Ein produktorientiertes Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-, 
Fall- und Stellendaten herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und 
Berichten für die Steuerungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kenn-
zahlen sollte gemessen werden, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der 
Kennzahlen sollten als Grundlage für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Con-
trollingberichte erstellt werden. Hierdurch wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –
verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen geschaffen. Abweichun-
gen von den gesetzten Zielen können durch einen Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah ge-
gengesteuert werden. Ein wirksames Finanzcontrolling setzt einen eng verzahnten Aus-
tausch zwischen dem Fachamt und der Finanzabteilung sowie eine Schnittstelle zwischen 
Fachsoftware und Finanzsoftware voraus. 
Bei der Stadt Köln sind im Haushalt zwar Leistungsmengen enthalten, dennoch sind nur 
wenige steuerungsrelevante Kennzahlen vorhanden. Es sind dort u.a. die Kennzahlen „An-
teil Heimerziehung in Köln und Umgebung an allen stationären Hilfen“ und „Anteil Vollzeit-
pflegefälle an den stationären Hilfen“ vorhanden. Aufwandsbezogene Kennzahlen gibt es im 
Haushalt nicht.   
Die Steuerung im Jugendamt erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen. Dafür werden 
monatliche Auswertungen erstellt und Fallzahlenverläufe einzelner Hilfearten und Bezirke 
dargestellt. Einmal im Jahr wird mit jedem Bezirksjugendamt eine Zielvereinbarung ge-
schlossen. Dafür wird eine Jahresauswertung der Aufwendungen und Fallzahlen nach Hilfe-
arten und Bezirken erstellt. Auch Abweichungen zum ursprünglichen Budget werden darge-
stellt. Allerdings sind hierin keine Kennzahlen, wie zum Beispiel die Aufwendungen je Fall 
insgesamt und der einzelnen Hilfearten, enthalten.  
Bezogen auf die Aufwendungen wird quartalsweise eine Kostenprognose für die Finanzab-
teilung erstellt und Abweichungen von der ursprünglichen Planung werden festgestellt. Ein-
mal im Jahr werden die Aufwendungen der einzelnen Hilfen und auch die Leistungsmengen 
und einige wenige Kennzahlen für den Haushaltsplan erstellt. Eine Schnittstelle zwischen 
der Jugendamtssoftware und dem Finanzprogramm besteht nicht. Das erschwert die Zu-
sammenführung von Fall- und Finanzdaten.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Die vorgenommenen Soll-Ist-Vergleiche für die Aufwendungen und die Auswertung der Fall-
zahlenverläufe bilden einen Einstieg zur Steuerung und einer Abweichungsanalyse. Aller-
dings kann eine Verknüpfung von Fall- und Finanzdaten die Steuerung noch verbessern. 
Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling können die finanziellen Auswirkun-
gen der Verfahrensstandards besser nachvollzogen werden. Eine regelmäßige Auswertung 
von Kennzahlen kann eine wirkungsvolle Steuerung unterstützen. Das hat die Stadt Köln er-
kannt und stellt aktuell in 2019 in einem Bericht „Erziehungshilfe-Monitor Köln“ verschiedene 
Kennzahlen insgesamt und bezogen auf die einzelnen Bezirke dar. Es wird die Falldichte, 
der Anteil ambulanter Hilfen, die Transferaufwendungen je Maßnahme, die Anzahl der Leis-
tungstage bei beendeten Maßnahmen und die Kosten pro Leistungstag laufender Maßnah-
men jeweils insgesamt und differenziert nach Bezirken dargestellt und analysiert. Die Kenn-
zahlen sollen zukünftig regelmäßig ausgewertet und der Bericht jährlich erstellt werden.   
Denkbar sind auch weitere Kennzahlen zu den Aufwendungen je Hilfefall differenziert nach 
Hilfearten. Durch die entwickelten Kennzahlen kann die Wirksamkeit von Maßnahmen bes-
ser beurteilt und es können auch Unterschiede bei den Fallaufwendungen in einzelnen Hilfe-
arten und Bezirken analysiert werden. Dies kann wertvolle Steuerungsinformationen liefern, 
wenn in den Bezirken andere Schwerpunktträger beauftragt oder unterschiedliche Maßnah-
men getroffen werden. Diese Auswertungen der Kennzahlen sollten wie geplant regelmäßig 
erstellt und in ein standardisiertes Berichtswesen implementiert werden, in dem die Entwick-
lung dieser Kennzahlen dargestellt wird.   
 Empfehlung 
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regelmäßig 
fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können einige Kenn-
zahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger Auswertungen 
sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf dieser Kennzahlen darge-
stellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unterstützen, Ursachen für gestie-
gene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu be-
urteilen.   
Fachcontrolling 
 Feststellung 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit von 
Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außerdem Maß-
nahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und Laufzeitbegren-
zung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in Zielvereinbarungen 
mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind positiv 
zu sehen.  
Eine Stadt sollte ein Fachcontrolling für die Hilfen zur Erziehung eingerichtet haben. Dieses 
soll die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerreichung sowie die Einhaltung von 
Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für 
eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. 
Das übergreifende Fachcontrolling der Stadt Köln ist der Abteilung „Pädagogische und So-
ziale Dienste“ zugeordnet. Hier werden grundsätzliche Vorgaben zum Fachcontrolling und 
Maßnahmen zur Qualitätssicherung erarbeitet. Durch jährliche Zielvereinbarungen mit den

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Bezirksjugendämtern werden die Standards und Vorgaben verbindlich und einheitlich festge-
legt.  
Im Rahmen der Fallbearbeitung wird die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerrei-
chung auch im Einzelfall mit den Beteiligten bewertet.  
 Feststellung 
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden pro 
Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbringen Leis-
tungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese Maßnahmen 
unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung.  
Seit 2013 wurden Maßnahmen der Qualitätssicherung vor allem im ambulanten Bereich ge-
troffen. Es wurden dafür neue Standards entwickelt, die 2018 überarbeitet wurden. Im Rah-
men der Fallbearbeitung findet in der Falleingangsphase gemeinsam mit der Familie eine 
genaue Ermittlung des Willens und der Ziele für die Hilfe statt. Die Zielerreichung wird konti-
nuierlich im Rahmen der Hilfeplanung bewertet und überprüft. In der Fortschreibung der Hil-
feplanung nach spätestens sechs Monaten erfolgt eine Auswertung des bisherigen Hilfever-
laufes. Dadurch kann die Hilfegewährung bedarfsgerecht angepasst werden. Die ambulan-
ten Hilfen werden differenziert nach Fällen mit ausschließlichem sozialpädagogischen Be-
darf im Leistungsbereich, Fällen mit sozialpädagogischem und ergänzendem Bedarf im 
Grau- oder Gefährdungsbereich sowie Fällen mit ausschließlich sozialpädagogischem Hand-
lungsbedarf im Grau- oder Gefährdungsbereich. Grundsätzlich ist die Hilfegewährung im 
Leistungsbereich zunächst auf sechs Monate begrenzt mit der Option, sie in begründeten 
Ausnahmefällen nochmals um drei Monate zu verlängern. Die Fachleistungsstunden sind 
auf maximal sechs pro Woche begrenzt mit im Hilfeverlauf abnehmender Tendenz. Im Grau- 
bzw. Gefährdungsbereich können Hilfen auch länger als neun Monate bewilligt werden. 
Auch hier sollen durchschnittlich aber nicht mehr als sechs Fachleistungsstunden pro Woche 
vorgesehen werden. Überschreitungen müssen dabei besonders begründet werden. Zusätz-
lich werden seitdem für haushaltsnahe Tätigkeiten in der Familie teilweise auch Ergänzungs-
kräfte statt der Fachkräfte eingesetzt.   
Außerdem wird spätestens nach drei abgesagten Terminen ein Gespräch gesucht, um die 
Akzeptanz der Hilfe durch die Familie und deren Motivation zur weiteren Mitarbeit zu prüfen. 
Dies soll Abbrüchen vorbeugen und die Wirksamkeit der Hilfe erhöhen, da dann ggf. eine 
zeitnahe Anpassung der Hilfe erfolgen kann. Bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft wird im 
Leistungsbereich die Hilfe beendet.  
Die Träger erbringen einen Leistungsnachweis, in dem die Anzahl der Fachleistungsstunden 
enthalten sind. Es wird genau dargestellt, welche Leistungen in den Stunden erfolgt sind. 
Auch die Stunden, in denen die Familie nicht angetroffen wurde, werden vermerkt. Der ASD 
und die WiJu prüfen diese Leistungsnachweise. Durch diese Maßnahmen konnten die am-
bulanten Aufwendungen und Fallzahlen positiv beeinflusst werden.   
 Feststellung 
Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in den 
ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit statio-
närer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirksamkeit der 
Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirksame Hilfen kön-
nen frühzeitig erkannt und angepasst werden.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Für die stationären Hilfen erfolgt aktuell eine Maßnahme zur Optimierung der Wirksamkeit. 
Hierzu wurden neue Arbeitsstandards entwickelt, die in zwei Bezirksjugendämtern getestet 
wurden und dann in allen Bezirksjugendämtern umgesetzt werden sollen. Dabei geht es in 
erster Linie um eine besonders intensive Begleitung während der ersten sechs Monate einer 
stationären Hilfe. Die Stadt Köln hat diese Maßnahme im stationären Bereich entwickelt, da 
die Annahme besteht, dass sich der Erfolg und die Wirksamkeit stationärer Hilfen im frühen 
Zeitverlauf entscheidet. Durch eine intensive Begleitung soll bei fehlender Wirksamkeit die 
Möglichkeit geschaffen werden, die Hilfe frühzeitig anpassen zu können. Das erste Hilfeplan-
gespräch soll im Rahmen der Aufnahme, aber spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Hierbei 
werden gemeinsam Kriterien zur Bewertung des Fallverlaufes festgelegt und eine aktuelle 
Bewertung vorgenommen. Dies wird in einem standardisierten Vordruck „Sicht-Wille-Ziele“ 
schriftlich dokumentiert. Auch die Häufigkeit des Kontaktes zwischen dem ASD und dem 
Träger wird für die nächsten sechs Monate festgelegt. Gleiches gilt für Termine für ein Fach-
gespräch und das nächste Hilfeplangespräch.  
Das erste Fachgespräch erfolgt zwischen der 10. und 16. Woche der Unterbringung. Der 
Träger legt einen ersten Sachstandsbericht vor und der ASD bespricht mit den Personensor-
geberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen die Bewertung der bisherigen Wirksamkeit 
anhand von festgelegten Kriterien. Das Ergebnis wird in einer Zwischenauswertung doku-
mentiert. Verläuft die Bewertung aller Beteiligten einheitlich und positiv, so wird die Hilfe un-
verändert fortgesetzt. Wenn nicht, dann wird innerhalb von zwei Wochen ein Hilfeplange-
spräch geführt, in dem Möglichkeiten und Maßnahmen gesucht werden, um den weiteren 
Hilfeverlauf positiv zu beeinflussen. Es erfolgt in diesem Fall ein engmaschiger, wöchentli-
cher Austausch zwischen dem ASD und dem Träger. Schließlich erfolgt nach sechs Mona-
ten grundsätzlich in allen Fällen ein Hilfeplangespräch, in dem die Erreichung der vereinbar-
ten Ziele anhand von Kriterien zur Wirksamkeit überprüft wird. Bei einer negativen Bewer-
tung erfolgt eine gemeinsame Beratung im Sozialraumteam. Durch diese intensive Betreu-
ung in den ersten Monaten der stationären Hilfen erhofft sich die Stadt Köln eine höhere Zie-
lerreichung und Wirksamkeit der stationären Hilfen und damit auch eine günstige Auswir-
kung auf die stationären Fallzahlen und Aufwendungen.   
 Feststellung 
Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung und 
Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht.  
Eine fallübergreifende Auswertung der Zielerreichung und Wirksamkeit der Hilfen im Rah-
men des Fachcontrollings erfolgt nicht. Es gibt auch keine übergreifenden Zielerreichungs-
grade bei einzelnen Hilfearten.  
Im Rahmen des Fachcontrollings sollte auch die fallübergreifende qualitative Zielerreichung 
überprüft werden. Es sollten die Bewertungen der Zielerreichung aus den einzelnen Hilfefäl-
len an einer Stelle zusammengeführt und ausgewertet werden. Daraus könnten dann ein 
übergreifender Zielerreichungsgrad ermittelt und Auswertungen zum Beispiel nach Bezirk 
oder Träger erstellt werden. Auch Abbruchquoten könnten dargestellt und analysiert werden. 
Durch diese übergreifenden Auswertungen werden die Ergebnisse und Wirkungen transpa-
rent und es können sowohl die Wirkungen der bereits erfolgten Maßnahmen beurteilt wer-
den, als auch weitere Maßnahmen entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses fallübergreifen-
den Fachcontrollings sollten in einem regelmäßigen Berichtswesen dokumentiert werden.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Dabei sollten die Ergebnisse des Fachcontrollings mit dem Finanzcontrolling verknüpft wer-
den, damit die finanziellen Auswirkungen, der auf Grundlage des Fachcontrollings vorge-
nommenen Entscheidungen und Maßnahmen, transparent werden.   
Es erfolgt in Köln ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Finanz- und Fachcontrolling. 
Die Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern werden gemeinsam erstellt. Kennzah-
len werden dabei nicht verwendet.  
 Empfehlung 
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fallüber-
greifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein übergreifender 
Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. trägerbezogenen Aus-
wertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen transparent zu ma-
chen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen Fachcontrollingberich-
ten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling könnten 
die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen Verfahrensstandards nachvollzogen 
werden.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Verfahrensstandards 
Prozess- und Qualitätsstandards 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form 
von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, und 
Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammengeführtes, ein-
heitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.  
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern. Sie sind eine zwin-
gende Voraussetzung für eine strukturierte, zielgerichtete und nachvollziehbare Fallsteue-
rung durch die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). 
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung schriftlich beschreiben. 
Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie Fristen. Diese Pro-
zess- und Qualitätsstandards sollten allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. 
Die Stadt Köln hat schriftliche Standards für den Bereich der Hilfen zur Erziehung in Form 
von Richtlinien. Es gibt allgemeine Richtlinien, wie zum Beispiel zur Aktenzuordnung, zur Ak-
tenführung, zu Zuständigkeiten sowie zur Innenrevision. Weiterhin gibt es Richtlinien zum 
Hilfeplanverfahren, zu ambulanten Hilfen sowie zu einzelnen Hilfearten und zu Inobhutnah-
men. Alle wesentlichen Bereiche werden schriftlich über diese Richtlinien geregelt. Zusätz-
lich gibt es noch weiterführende Arbeitshilfen und Arbeitsstandards, zum Beispiel zur Bear-
beitung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.   
In den Richtlinien und Arbeitshilfen sind in Textform die rechtlichen Grundlagen und Zusam-
menhänge, die Abläufe, die Zuständigkeiten und auch einzuhaltende Fristen beschrieben. 
Die Richtlinien sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden und werden immer weiter-
entwickelt. Es gibt keine kurz gefassten Ablaufschemata der einzelnen Arbeitsprozesse. 
Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es nicht. 
Alle Richtlinien sind aber für die Mitarbeiter zugänglich in einem Informationsportal elektro-
nisch hinterlegt.  
Die Richtlinien enthalten grundsätzlich die einzelnen Arbeitsschritte vom Fallzugang über die 
Leistungsentscheidung bis zur Hilfeplanfortschreibung bzw. Fallbeendigung. Sie werden in 
Textform beschrieben und berücksichtigen auch besondere Fallkonstellationen. Verantwort-
lichkeiten und Zuständigkeiten werden benannt. Die Bearbeitungsfristen sind für einige Be-
reiche, wie Kinderschutz oder Eingliederungshilfe, schriftlich geregelt. Ferner beinhalten die 
Richtlinien jeweils die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die für die Fallbearbeitung be-
nötigten Vordrucke.  
Die Verfahrensstandards bieten zwar grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine qualifi-
zierte und einheitliche Sachbearbeitung. Aufgrund der aktuellen Darstellungsform der Ver-
fahrensstandards in verschiedenen Richtlinien und Arbeitshilfen, müssen die Beschäftigten 
des ASD allerdings diverse Dokumente für ihre Arbeit nutzen.  
Eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung der Richtlinien und Arbeitshilfen in ein Quali-
tätshandbuch würden die Übersichtlichkeit verbessern. Dazu können auch Prozessbeschrei-

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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bungen sowie Ablaufdiagramme für die einzelnen Prozesse mit Darstellung der Abläufe, Zu-
ständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen beitragen. Dabei sollten die In-
halte auf das für die direkte Bearbeitung notwendige Maß beschränkt werden. 
Das verwendete Jugendamtsprogramm AKDN sozial wird aktuell für die Statistiken, für die 
Meldung des Beginns und des Endes einer Hilfe an die WiJu und für die Ermittlung von Fall-
zahlen verwendet. Die Fallbearbeitung erfolgt nicht in dem Verfahren. Diese wird aber mit 
elektronisch hinterlegten Vordrucken, die sich auf dem Laufwerk der einzelnen Bezirke befin-
den, erledigt.  Eine elektronische Aktenführung gibt es bei der Stadt Köln nicht. Die Vordru-
cke werden ausgedruckt und der Akte beigefügt. Allerdings ist eine elektronische Aktenfüh-
rung ein perspektivisches Ziel des Jugendamtes.   
 Empfehlung 
Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufgebauten 
Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen Ausführungen 
kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Be-
arbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt werden.  
Hilfeplanverfahren 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe und 
Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fachleistungs-
stunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt 
bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Angebote von Leistungs-
erbringern für die Hilfeplanung eingeholt.  
Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII ist die Durchführung ei-
nes Hilfeplanverfahrens nach § 36 Abs. 2 SGB VIII vorgesehen, in dem die Personensorge-
berechtigten und das Kind/der Jugendliche zu beteiligen sind. 
Eine schriftliche Prozessbeschreibung des Hilfeplanverfahrens sollte die Zuständigkeiten, 
die Abläufe, die Fristen, die Fortschreibung des Hilfeplans und die beteiligten Personen ver-
bindlich regeln. Die Einhaltung der Regelungen sollte regelmäßig durch die Vorgesetzten 
überprüft werden. Die gpaNRW hält für das schriftlich zu dokumentierende Hilfeplanverfah-
ren folgende Mindeststandards für erforderlich: 
 Nach einer Meldung sollte eine zeitnahe Kontaktaufnahme erfolgen und bei Krisen 
umgehend interveniert werden. 
 Die Personensorgeberechtigten und Minderjährigen/Volljährigen werden beraten und 
informiert. 
 Die fallverantwortliche Fachkraft schätzt den erzieherischen Bedarf ein und ermittelt 
eine geeignete Hilfe sowie einen passenden Leistungserbringer. 
 Mehrere Fachkräfte (mindestens drei) reflektieren den erzieherischen Bedarf und die 
im Einzelfall geeignete und erforderliche Hilfe in einer Teamkonferenz.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 23 von 68 
 Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sollte beachtet und die Wirtschaftliche Jugend-
hilfe eingebunden werden. Bei mehreren grundsätzlich in Frage kommenden Anbie-
tern wird der wirtschaftlichste ausgewählt. 
 Der Personensorgeberechtigte und der Minderjährige/Volljährige werden über die in 
der Teamkonferenz ermittelten geeigneten Hilfeangebote informiert. 
 Zur Ausgestaltung der Hilfe wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und 
dem Minderjährigen/Volljährigen ein Hilfeplan erstellt. 
 Eine verbindliche Leistungsentscheidung wird getroffen. 
 Die Hilfe wird entsprechend der Zielvereinbarung im Hilfeplan durchgeführt. 
 Die Familie erhält, soweit erforderlich, ergänzende Beratung und Unterstützung zur 
Verbesserung der Erziehungsbedingungen. 
 Der Hilfeplan wird regelmäßig und zeitnah überprüft. 
 Bei stationären Hilfen werden mögliche Rückkehroptionen geprüft. 
Die Stadt Köln hat schriftliche, standardisierte und verbindliche Verfahrensstandards in ih-
ren Richtlinien festgelegt. Es gibt eine Richtlinie für das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB 
VIII. Darin sind die Rechtsgrundlagen und die Abläufe des Hilfeplanverfahrens ausführlich 
textlich beschrieben. Außerdem ist eine Checkliste beigefügt, die das Verfahren kurz dar-
stellt.  
Zunächst wird in einer Klärungsphase geprüft, ob ein Hilfeplanverfahren eingeleitet wird. 
Dazu gehört eine Zuständigkeitsprüfung und eine Kontaktaufnahme zu den Leistungsemp-
fängern. Dabei soll der Bedarf und die Situation geklärt und Ressourcen im sozialen Umfeld 
betrachtet werden. Es ist die Sicht der Familie über ihre Situation und der Wille und die Be-
reitschaft zur Veränderung zu erarbeiten. Nach dieser Klärungsphase wird entschieden, ob 
ein Hilfebedarf besteht oder ob andere Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausrei-
chen. Wenn ein Hilfeplanverfahren eingeleitet wird, wird zunächst eine Beratung der Leis-
tungsempfänger durchgeführt, um die Akzeptanz für eine Hilfe zur Erziehung zu stärken. Die 
fallführende Fachkraft schätzt dann die familiäre Situation ein, stellt den erzieherischen Be-
darf fest und ermittelt die geeignete Hilfeart. Es werden der Wille der Familie geklärt und 
Ziele mit den Betroffenen erarbeitet. In der Falldarstellung wird neben der Bewertung und 
Prognose eine fachliche Einschätzung des Hilfebedarfes vorgenommen. Für die einzelnen 
Schritte der Beurteilung der Situation und der Ermittlung der Hilfeart sind mehrere Vordrucke 
verpflichtend auszufüllen.  
 Feststellung 
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über eine 
geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche Entschei-
dung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft werden. Die enge 
Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert eine passgenaue 
Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung und gemeinsame Ermitt-
lung der erforderlichen Hilfe.  
Der Fall wird im Sozialraumteam in einer kollegialen Beratung besprochen. Dort finden wö-
chentliche Team- und Fallbesprechungen statt. Im Sozialraumteam des jeweiligen Bezirkes

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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sind neben den Mitarbeitern des ASD auch Mitarbeiter der WiJu sowie zwei Mitarbeiter am-
bulanter freier Träger anwesend. Vertreter stationärer Träger werden bei Bedarf eingeladen. 
In jedem Bezirk gibt es Schwerpunktträger, die auch in den Sozialraumteams sind. Diese er-
bringen ungefähr die Hälfte der ambulanten Leistungen. Die weiteren Leistungen erfolgen 
durch andere Träger. Es wird das passende Angebot für die Familie gesucht. Mehrere Ange-
bote von unterschiedlichen Trägern werden nicht eingeholt. Das Jugendamt sollte unabhän-
gig davon, ob es sich um Schwerpunktträger oder andere Anbieter handelt, den am meisten 
geeigneten und den wirtschaftlichsten Träger auswählen. Es gibt im Jugendamt ein Anbie-
terverzeichnis mit allen ambulanten und stationären Anbietern. Hierin sind die Träger mit 
Leistungen, Kosten und Erfahrungswerten enthalten. Kölner Träger sollen nach Vorgabe des 
Jugendamtes Vorrang bei der Trägerauswahl haben. Wenn eine Einrichtung belegt werden 
soll, für die keine Vereinbarung geschlossen wurde oder eine Auslandsunterbringung erfol-
gen soll, dann ist die Abteilung Pädagogische und soziale Dienste zu beteiligen.  
Nach der kollegialen Beratung erfolgt, auf Basis der Empfehlung der Fachkraft, die Entschei-
dung der Bezirksjugendamtsleitung über die im Sozialraumteam besprochene geeignete und 
notwendige Hilfe. Auch die Gruppenleitung und die WiJu sind in den Genehmigungsprozess 
eingebunden. Danach wird die konkrete Ausgestaltung der Hilfe geplant und das Hilfeplan-
gespräch wird mit den Eltern, dem Kind bzw. Jugendlichen, dem Träger und dem ASD 
durchgeführt. Es wird eine individuelle Zielvereinbarung getroffen und der erforderliche Zeit-
rahmen festgelegt. Der Hilfeplan wird schriftlich dokumentiert. Die WiJu ist nicht anwesend, 
erhält aber ein Exemplar. Die Kosten der Hilfe werden im Hilfeplan nicht dargestellt. Die Kos-
ten sind allerdings in der Genehmigungsvorlage für die Bezirksjugendamtsleitung enthalten. 
Während der durchgeführten Hilfe hat der ASD zu allen Beteiligten regelmäßigen Kontakt. 
Dabei ist der Hilfeverlauf dahingehend zu begleiten, ob sich alles planmäßig im Hinblick auf 
die vereinbarten Ziele entwickelt. Die Hilfeplanfortschreibung erfolgt laut Richtlinie spätes-
tens nach sechs Monaten. Der Träger macht vor der Fortschreibung einen Sachstandsbe-
richt. Die Zielerreichung wird bewertet und es werden ggf. neue Richtungsziele entwickelt. 
Wenn ein Hilfeplan beendet wird, so ist die Beendigung zu analysieren und zu begründen.   
Bei stationären Hilfen wird individuell durch die städtische Familienberatungsstelle an der 
Rückführung gearbeitet. Das Kind bzw. der Jugendliche und die Eltern sind in die Arbeit ein-
bezogen. Hierzu gibt es ein Konzept zur „Familienbetreuung“ in der städtischen Familienbe-
ratung, in dem die Maßnahmen zur Rückführung beschrieben sind. Die Verselbständigung 
ist in den Richtlinien für Junge Volljährige schriftlich beschrieben und es wird aktiv ab dem 
16. Lebensjahr daran gearbeitet.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Personaleinsatz 
Zum Personaleinsatz im Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung betrachtet die gpaNRW schwer-
punktmäßig die Stellenausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirt-
schaftlichen Jugendhilfe (WiJu). 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermittelt 
die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren bei der 
Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte Personalbe-
messung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzahlen hochgerech-
net. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stellenplan.  
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben im Prüf-
gebiet Hilfe zur Erziehung qualitativ gut bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quanti-
tativ als auch qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personal-
bedarfsplanung notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Au-
ßerdem sollte die Stadt ihr Personal auch qualitativ gut einarbeiten, qualifizieren und fortbil-
den. 
Das Jugendamt der Stadt Köln berechnet seinen Stellenbedarf für den ASD anhand einer 
Personalbetrachtung von vor ca. zehn Jahren. Damals wurde der Gefährdungsmeldungsso-
fortdienst eingerichtet und der ASD dadurch entlastet. Es wurden rund 45 neue Stellen ge-
schaffen und die Personalausstattung im ASD danach als auskömmlich betrachtet. Auf Ba-
sis dieser Personalausstattung erfolgt seitdem anhand der Fallzahlen eine jährliche Hoch-
rechnung und Anpassung des Stellenbedarfes. Die Fallverteilung erfolgt nach einem Punkte-
system. Die gleichmäßige Fallverteilung wird regelmäßig geprüft. Die Stadt Köln rechnet an-
hand der Fallbelastung den jährlichen Fallbedarf aus, hat aber keine Ziel- oder Richtwerte in 
der Fallbearbeitung.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personaleinsatz-
planung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf anhand von 
Bearbeitungszeiten genau ermitteln.  
Langzeiterkrankungen werden bis zu neun Monate im Bezirksteam aufgefangen. Da die 
Stellen im ASD meistens zu 10 bis 15 Prozent, aufgrund von Vakanzen, Mutterschutz, 
Krankheit etc., unbesetzt sind, wurde aktuell für den kommenden Stellenplan ein Mehrbedarf 
angemeldet, um dies auszugleichen.  
Für die WiJu wurde ein Stellenbemessungsverfahren durchgeführt. Es wurde anhand von 
Zeitanteilen und der Klassifizierung von Fallarten ein Bedarf ermittelt, an dem sich seitdem 
orientiert wird. Die Bemessung wird regelmäßig anhand aktueller Fallzahlen fortgeschrieben.  
Der Personalbedarf wird grundsätzlich durch eine Hochrechnung anhand der Fallbelastung 
des Vorjahres ermittelt. Eine Personalbedarfsplanung für die einzelnen Abteilungen, differen-
ziert nach Ausbildungsberufen, unter Berücksichtigung geplanter und ungeplanter Fluktuatio-
nen, gibt es nicht.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Feststellung 
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft ist, 
bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die neue Tätig-
keit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv. 
Die Besetzung vakanter Stellen gestaltet sich aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels 
auch in Köln nicht immer einfach. Bislang konnten die Stellen jedoch meist zeitnah nachbe-
setzt werden. Die Stellen werden unbefristet ausgeschrieben und es wird auf eine gute Ein-
arbeitung Wert gelegt. Es bewerben sich viele junge Mitarbeiter ohne Erfahrung. Deshalb 
hat die Stadt Köln ein Einarbeitungskonzept für den ASD entwickelt. Zur Einarbeitung gibt es 
zwei Varianten eines Traineeprogramms. Das Traineeprogramm für neue Mitarbeiter ohne 
Erfahrung dauert sechs Monate. Für erfahrene Kollegen dauert es drei Monate. In den ers-
ten drei Monaten besteht zunächst keine eigene Fallzuständigkeit. In den nächsten acht Wo-
chen werden dann nur leichte Fälle bearbeitet. Sie werden dabei von erfahrenen Kollegen 
begleitet und unterstützt. Sie erhalten zusätzlich eine Einarbeitungsmappe mit allen wichti-
gen Regelungen. Weiterhin werden Seminare und Fortbildungen durchgeführt.  
Nachfolgend betrachten wir die interkommunalen Vergleichswerte der kreisfreien Städte be-
züglich des Personaleinsatzes.  
Personaleinsatz 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Hilfeplanfälle je 
Vollzeit-Stelle ASD 26
 22 30 32 37 42 23 
Hilfeplanfälle je 
Vollzeit-Stelle WiJu ./.
 83 122 154 176 230 22 
Die Stadt Köln konnte die tatsächlich besetzten Ist-Stellen für die WiJu nicht ermitteln und 
zur Verfügung stellen. Es wurden die Stellen aus dem Stellenplan angegeben, die zum Bei-
spiel keine Langzeiterkrankten berücksichtigen. Außerdem sind damit möglicherweise auch 
Stellen, die nicht ganzjährig besetzt waren, voll und nicht anteilig enthalten. Deshalb wurden 
die Werte von Köln nicht mit in den interkommunalen Vergleich genommen. Für den ASD 
hat die Stadt die tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Diese wurden jedoch pauschal 
und nicht im Einzelfall ermittelt. Die Erfahrung der Stadt aus den letzten Jahre hat gezeigt, 
dass durchgängig ca. 10 bis 15 Prozent der Stellen wegen Krankheit, Mutterschutz etc. un-
besetzt waren. Es wurden die Soll-Stellen des Stellenplanes für den ASD deshalb pauschal 
um 10 Prozent reduziert.  
Im interkommunalen Vergleich sind die tatsächlich im Vergleichsjahr besetzten Ist-Stellen 
berücksichtigt. Diese sind als Vollzeit-Stellen erfasst. Nicht durchgängig besetzte Stellen 
sind entsprechend der tatsächlichen Anwesenheit eingeflossen. Langzeiterkrankungen sind 
bereinigt. Eine Langzeiterkrankung liegt dann vor, wenn der Ausfall im Betrachtungsjahr län-
ger als sechs Monate dauert. Vertretungskräfte für krankheitsbedingte Ausfälle sind berück-
sichtigt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Allgemeiner Sozialer Dienst 
Für die Stellenausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes hat die gpaNRW einen Per-
sonalrichtwert ermittelt. Der Personalrichtwert ist ein Erfahrungswert aus vorausgegangen 
überörtlichen Prüfungen. Dieser liegt bei 30 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-
Stelle. Der Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung des ASD im 
interkommunalen Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen. Der 
Richtwert unterstellt Arbeitszeitanteile von 30 Prozent für präventive Tätigkeiten – insbeson-
dere auch Beratungsleistungen nach §§ 17, 18, 50 SGB VIII - und 50 Prozent für Hilfepla-
nung nach § 36 SGB VIII einschließlich Aufgaben nach §§ 8a und 41, 42 SGB VIII. Für Ver-
waltungstätigkeiten (Dienstbesprechungen, Rüstarbeitszeiten) sollte der Anteil nicht über 
zehn Prozent liegen, weitere zehn Prozent entfallen auf einzelfallübergreifende Tätigkeiten 
im Sozialraum. 
Im Stellenplan der Stadt Köln sind für das Jahr 2017 für den ASD 279,5 Vollzeit-Stellen 
ausgewiesen. Tatsächlich besetzt waren in 2017 nach Auskunft der Stadt rund 252,50 Voll-
zeit-Stellen. Diese wurden pauschal und nicht im Einzelfall ermittelt. Damit erzielt die Stadt 
Köln bezogen auf 6.625 Hilfefälle bei der Kennzahl Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle ASD einen 
Wert von 26 Hilfefällen. Im Jahr 2018 sind in Köln für den ASD 283,5 Vollzeit-Stellen im 
Stellenplan enthalten. Tatsächlich besetzt waren nach Angaben der Stadt 255,5 Stellen. Da-
mit würde ein Wert von 27 Hilfefällen je Vollzeit-Stelle erreicht. Die Werte für 2017 und 2018 
liegen im interkommunalen Vergleich jeweils im ersten Viertel der Vergleichsstädte und un-
terhalb des gpa-Richtwertes. Die Stadt Köln setzt im ASD mehr Personal ein als 75 Prozent 
der Vergleichsstädte. 
 
Wirtschaftliche Jugendhilfe 
Für die Stellenausstattung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hat die gpaNRW einen Personal-
richtwert ermittelt. Dieser liegt bei 140 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-Stelle. 
Der Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung der WiJu im inter-
kommunalen Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen. 
Für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) sind in Köln im Jahr 2017 im Stellenplan 92,50 
Stellen vorgesehen und es wird ein Wert von 71,6 Hilfefällen je Vollzeit-Stelle erreicht. Im 
Jahr 2018 bei 97,75 Vollzeit-Stellen in der WiJu ein Wert von 69,67 Hilfefällen je Vollzeit-
Stelle. Auf ersten Blick erscheint es, dass die Stadt Köln vergleichsweise viele Stellen in der 
WiJu einsetzt. Da es sich bei den Stellenangaben aus Köln aber um die Stellen aus dem 
Stellenplan und nicht um die tatsächlich besetzten Ist-Stellen handelt, sind die Kennzahlen 
nicht direkt mit den anderen Städten vergleichbar, sondern geben nur einen groben Anhalts-
punkt.  
Aufgrund der fehlenden Angaben der tatsächlichen Ist-Stellen in der WiJu durch die Stadt 
Köln kann keine weitere Analyse der Stellenausstattung erfolgen.  
Personalaufwendungen 
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheit-
lich definiert. Die für diese Aufgaben eingesetzten Personalaufwendungen betrachten wir 
nachfolgend im Vergleich.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 28 von 68 
 Feststellung 
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung 
als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich am Maxi-
malwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belastend auf den 
Fehlbetrag HzE aus.   
Personalaufwendungen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Personalaufwendungen 
HzE je EW von 0 bis un-
ter 21 Jahren 
160
 62,73 93,13 115 138 166 21 
Personalaufwendungen 
HzE je Hilfefall 4.985
 1.687 2.177 3.401 3.700 4.985 21 
Die Stadt Köln liegt mit den Personalaufwendungen für Hilfen zur Erziehung je Einwohner 
von 0 bis unter 21 Jahren in 2017 nahe am Maximalwert des Vergleiches der kreisfreien 
Städte. Auf die Hilfefälle bezogen stellen die Personalaufwendungen der Stadt Köln den Ma-
ximalwert des Vergleiches dar. Im Jahr 2018 erreichen die Werte der Stadt Köln die gleiche 
Positionierung im Vergleich. Die hohen Personalaufwendungen wirken sich erhöhend auf 
den Fehlbetrag HzE aus.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 29 von 68 
 Leistungsgewährung 
Fallsteuerung 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in den 
Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für die Aus-
wahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden für die Leis-
tungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern einge-
holt.  
Jeder Hilfefall sollte in einem strukturierten Prozess gesteuert und betreut werden. Dieser 
sollte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Verfahrensstandards folgende Schritte um-
fassen: 
 fachliche Zugangssteuerung, 
 Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der geeigneten und notwendigen Hilfe, 
 frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, insbesondere zu Fragen der 
sachlichen Zuständigkeit (Kostenerstattungsansprüche), 
 Auswahl eines passenden Leistungserbringers, z.B. mit Unterstützung eines Anbieter-
verzeichnisses, in dem die Leistungserbringer mit Angeboten und Kosten sowie den 
bisherigen Erfahrungswerten aus einer Zusammenarbeit enthalten sind, 
 enger Kontakt mit dem Leistungserbringer auf der Grundlage der Vereinbarungen in 
der Hilfeplanung mit dem Ziel anstreben, die Wirkung der Hilfe regelmäßig zu evaluie-
ren und einem unplanmäßigen Abbruch der Hilfe entgegenzuwirken, 
 Laufzeit der Hilfe auf das notwendige Maß begrenzen und soweit fachlich vertretbar 
eine zeitnahe Anpassung bzw. schrittweise Reduzierung der Hilfe einleiten. 
Die Stadt Köln bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Prozesse. 
Diese sind in Richtlinien und Arbeitshilfen textlich beschrieben und vorgegeben. Dort werden 
auch Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt.  
Es beginnt zunächst mit einer Klärungsphase im Erstkontakt. Meist kommen die Familien in 
die wöchentliche Sprechstunde. Dort soll das Anliegen des Bürgers soweit geklärt werden, 
dass eine Vermittlung an die zuständige Stelle möglich ist oder die Zuständigkeit der Ju-
gendhilfe festgestellt wird. Es erfolgt durch die fallführende Fachkraft des ASD eine Zustän-
digkeitsprüfung, ggf. unter Einbindung der WiJu. Mögliche Kostenerstattungsansprüche wer-
den frühzeitig durch die WiJu geprüft. Durch diese Maßnahmen soll eine strukturierte Zu-
gangssteuerung bewirkt werden. Die Prozesse des Falleingangs sind systematisiert be-
schrieben und verbindlich geregelt.  
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird der Fall an den Gefährdungsmeldungsso-
fortdienst (GSD) abgegeben. Ansonsten erfolgen entweder eine Beratung bzw. anderweitige 
Unterstützung oder es wird ein Fall für Hilfen zur Erziehung angelegt und der Fall wird an 
das zuständige Sozialraumteam abgegeben.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 30 von 68 
Im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung bzw. –findung wird der erzieherische Bedarf in 
der kollegialen Beratung im Sozialraumteam ermittelt. Die geeignete und notwendige Hilfe 
wird herausgearbeitet und der passende Leistungsanbieter gesucht. Dafür gibt es ein Anbie-
terverzeichnis mit allen örtlichen Trägern, in dem auch die angebotenen Leistungen, die 
Kosten und die Erfahrungen tagesaktuell hinterlegt sind. Mehrere Angebote werden nicht 
eingeholt. In jedem Bezirk gibt es Schwerpunktträger, die auch in den Sozialraumteams ver-
treten sind. Diese bekommen ungefähr die Hälfte der Fälle im ambulanten Bereich. Die rest-
lichen Fälle erfolgen durch andere Träger. Im stationären Bereich werden nur Einrichtungen 
belegt, die im Hinblick auf Betriebserlaubnis, Standards, Kinderschutz, Leistungsbeschrei-
bung etc. geprüft sind. Auch einzelne Projekte von Trägern werden separat geprüft. Die Be-
zirksjugendamtsleitung trifft dann die Leistungsentscheidung auf Empfehlung des Sozial-
raumteams. Danach erfolgt das Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern einholen. 
Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt werden, um die 
Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.   
In jedem Hilfeplan wird ein Ziel festgelegt, dass durch die gewählte Hilfe erreicht werden soll. 
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Der Leistungserbringer 
ist gehalten, im Verlauf der Hilfe gemeinsam mit dem Hilfeempfänger, genügend innerfamili-
äre und sozialräumliche Ressourcen bezogen auf die Ziele zu erarbeiten.  
Die Träger sind zudem verpflichtet, vor jeder Fortschreibung des Hilfeplanes, bei Beendi-
gung der Hilfe oder bei sonstigen Veränderungen einen Leistungsnachweis zu verfassen. 
Hieraus müssen die erbrachten Leistungen hervorgehen und auch, wie oft die Familie ange-
troffen wurde. Der ASD überprüft, ob die Leistungen der Zielvereinbarung aus der Hilfepla-
nung entsprechen. Die Fortschreibungen des Hilfeplans finden spätestens nach sechs Mo-
naten statt. Dabei wird eine gemeinsame Bewertung der Zielerreichung durch die Beteiligten 
vorgenommen. Bei fehlender Zielerreichung kann die Hilfeart oder der Umfang der Hilfege-
währung angepasst werden.  
 Feststellung 
Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die 
Gründe der Beendigung statt.  
Bei Abbrüchen von Hilfen findet kein Gespräch mit dem Träger und den Leistungsempfän-
gern statt, um die Gründe zu ermitteln. Allerdings werden die Leistungsempfänger im Rah-
men der Wirkungsorientierung angeschrieben. Die Stadt Köln weist bei vielen Hilfearten im 
ambulanten und stationären Bereich einen hohen Anteil an Hilfefällen mit unplanmäßiger Be-
endigung auf. Der Anteil ist im interkommunalen Vergleich durchgängig in allen Hilfearten 
sehr hoch. Beispielsweise wurden in 2017 bei den Flexiblen erzieherischen Hilfen nach § 27 
Abs. 2 und 3 SGB VIII rund 17,8 Prozent der Hilfen unplanmäßig beendet (3. Viertelwert 
16,28). Bei der Heimerziehung waren es 22,4 Prozent (3. Viertelwert 21,4 Prozent). Jeweils 
75 Prozent der kreisfreien Städte haben weniger unplanmäßige Beendigungen von Hilfefäl-
len. Deshalb sollte das Jugendamt die Gründe dafür im Einzelfall ermitteln, fallübergreifend 
auswerten und Maßnahmen entwickeln, um ungeplanten Abbrüchen vorzubeugen und ent-
gegenzuwirken.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 31 von 68 
 Empfehlung 
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte mit ihm 
und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt werden. Die Ergeb-
nisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet werden, um zukünftig Ab-
brüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Standards entwickelt werden.  
Im ambulanten Bereich gibt es eine Begrenzung der Fachleistungsstunden (FLS) auf sechs 
pro Woche mit abnehmender Tendenz im Leistungsbereich. Bei möglichen Kindeswohlge-
fährdungen (Gefährdungsbereich) oder im Graubereich gelten andere Regelungen. Die Hil-
fen im Leistungsbereich werden zunächst für sechs Monate bewilligt. Eine Verlängerung ist 
nur in Ausnahmefällen nochmals für drei Monate möglich.  
Bei stationären Hilfen ist zukünftig eine Optimierung der Wirksamkeit der Hilfen durch häufi-
gere Fortschreibung des Hilfeplanes und intensivere Kontakte in der Anfangsphase der Hilfe 
angestrebt. Dabei erfolgt das erste Hilfeplangespräch bei der Aufnahme in die stationäre 
Einrichtung bzw. spätestens 14 Tage danach. Dabei wird die Häufigkeit des Austausches mit 
dem Träger für die nächsten sechs Monate besprochen. Das erste Fachgespräch erfolgt 
nach 10 bis 16 Wochen. Dafür erstellt der Träger einen ersten Sachstandsbericht und die 
Wirksamkeit der Hilfe sowie die Zielerreichung werden anhand eines Kriterienkataloges mit 
den Eltern, dem Kind bzw. Jugendlichen und dem Träger bewertet. Dadurch kann zu einem 
frühen Zeitpunkt gegengesteuert werden, falls die Hilfe nicht wirksam ist.  
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführung aus stationären Hilfen.  
Es gibt bei der Stadt Köln ein Rückführungskonzept. Die Rückführung wird individuell gestal-
tet, wenn die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit das vereinbarte Ziel der Hilfepla-
nung ist. Das Thema Rückführung ins Elternhaus wird in diesen Fällen direkt bei der Hilfe-
planung berücksichtigt. Die städtische Familienberatungsstelle hat Fachkräfte, die gezielt an 
der Rückführungsphase arbeiten. Es werden dabei individuelle Ziele mit Kindern und Eltern 
erarbeitet und die Rückführung vorbereitet. Die Stadt möchte deshalb möglichst viele Kinder 
ortsnah unterbringen. Aktuell sind es bereits 70 Prozent der Kinder, die sich in ortsnahen 
Einrichtungen befinden. Es wurden in den letzten Jahren dafür auch neue Plätze geschaffen.  
Präventive Angebote 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netz-
werkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiterentwi-
ckelt.  
Bei der Stadt Köln gibt es bereits eine Vielzahl präventiver Angebote. In der Abteilung 512/1 
„Kinderinteressen, Spielpädagogische Programme und Spielplatzangelegenheiten" wurde 
gemeinsam mit den freien Trägern ein Präventionskonzept entwickelt. Dies bezieht sich in 
erster Linie auf das Thema Gewaltprävention im Kinder und Jugendschutz in allen Alters-
gruppen. Die Koordination der präventiven Angebote erfolgt im Jugendamt der Stadt Köln.  
Es wird im Rahmen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ des Ministeriums für 
„Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ des Landes NRW ein Leitbild entwickelt. Das 
Projekt zielt darauf ab, allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen (Aufwachsen, Bildung,

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 32 von 68 
gesellschaftliche Teilhabe).4  Die Stadt Köln nimmt an dem Programm teil. Ziel dieser Strate-
gie ist der Aufbau von Strukturen und Instrumenten für eine Koordination von Prävention un-
ter Einbindung der maßgeblichen Akteure in der Stadt. Dadurch sollen die Lebensqualität 
und –chancen in allen Lebensphasen durch entsprechende Angebote verbessert werden.  
Es wird in Köln zurzeit ein Präventionsleitfaden erarbeitet. Darauf basierend wird eine Prä-
ventionskette für alle Altersgruppen und Lebensbereiche aufgebaut und die Weiterentwick-
lung präventiver Strukturen und Vernetzungen vorgenommen. Dieses Projekt erfolgt gemein-
sam mit den Bereichen Schule und Gesundheit und wird durch den Jugendhilfeplaner koor-
diniert.   
Die Präventionskette umfasst Angebote in Form von Willkommensbesuchen durch Hebam-
men, Angebote in Kindertageseinrichtung bis hin zur Begleitung in Schulen, dem Übergang 
Schule in Beruf, der Familienbildung etc. Die Angebote werden auch an die sozialräumlichen 
Bedarfe angepasst. Einige Bereiche der Präventionsketten befinden sich noch im Aufbau. Es 
gibt aktuell als Angebot vier Familienhäuser in unterschiedlichen, vor allem strukturschwa-
chen, Bezirken. Diese werden von freien Trägern betrieben und es werden dort frühe Hilfen, 
Gruppenangebote sowie präventive Angebote für Eltern und Kinder gemacht. Diese Arbeit 
soll perspektivisch noch ausgeweitet werden. Das Programm und die Angebote werden mit 
dem ASD abgestimmt.  
Es gibt Netzwerke und Vernetzungen in den verschiedensten Bereichen. Die freien Träger 
und weiteren Akteure der Jugend- oder Gesundheitshilfe werden in die Arbeitskreise, Steue-
rungsgruppen und in die Netzwerkarbeit eingebunden. Es gibt neun bezirkliche Netzwerke 
„Köln für Kinder“ im Rahmen früher Hilfen. Übergeordnet koordiniert diese Netzwerke eine 
Steuerungsgruppe. Weiterhin gibt es das Projekt „Kinder willkommen (KiWi)“. Dort werden 
durch ehrenamtliche Mitarbeiter die Willkommensbesuche durchgeführt. Für ältere Kinder 
gibt es das „Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)“. Hier werden Programme der Gewaltprä-
vention, Schulprogramme und Schulprojekte mit präventiver Wirkung durchgeführt. Es wer-
den auch bei Bedarf Kooperationsvereinbarungen, z.B. zu den Themen Sucht, Kinderschutz 
oder Psychiatrie, geschlossen.  
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwohner 
von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf den Fehl-
betrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus.  
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten. 
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheit-
lich definiert. Das diesem Bericht zugrundeliegende ordentliche Ergebnis für Hilfen zur Erzie-
hung ist nicht mit dem ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe 0606 „Hilfe für junge Men-
schen und ihre Familien“ des Haushaltsplanes der Stadt Köln gleichzusetzen. Der Fehlbe-
 
4 Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Projekt  kommunale Präventionsket-
ten, https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praev entionsketten, Stand 22. August 2019

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 33 von 68 
trag Hilfen zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen Leis-
tungsverrechnungen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen Ergeb-
nis enthalten sind.  
Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Köln von den abgefragten Daten der Jahre 2013 bis 2018 
nur Daten für 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Deshalb ist bei allen folgenden Kenn-
zahlen keine weitergehende Zeitreihe darstellbar. 
 
Entwicklung Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung im Zeitreihenvergleich in Euro 
 2017 2018 
Fehlbetrag HzE absolut 196.969.707 207.194.172 
Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre 955
 1.001 
Der Fehlbetrag steigt von 2017 nach 2018 um rund 10 Mio. Euro an. Dies liegt zum einen an 
um rund 7 Mio. Euro niedrigeren Erträgen in 2018 und zum anderen an um rund 3 Mio. Euro 
höheren Aufwendungen. Die Schwankungen im Ertragsbereich können insbesondere durch 
im Folgejahr für das Vorjahr erhaltene Kostenerstattungen entstehen. Auf den Fehlbetrag 
wirken sich vor allem die Höhe der ordentlichen Erträge sowie die Transferaufwendungen für 
Hilfe zur Erziehung aus. Bei der Stadt Köln wird der Fehlbetrag zusätzlich durch vergleichs-
weise sehr hohe Personalaufwendungen belastet.  
Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen, die 
sich wie folgt verteilen:

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 34 von 68 
 
2018 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:  
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
1.001 617 710 877 1.039 1.360 18 
Im Jahr 2017 bildet der Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre den dritten Viertel-
wert des interkommunalen Vergleichs. Im Streudiagramm ist zu erkennen, dass die meisten 
Städte einen niedrigeren Fehlbetrag aufweisen. Im Jahr 2018 steigt der Fehlbetrag je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre in Köln weiter an und positioniert sich nun leicht unterhalb 
des dritten Viertelwertes. Auch in 2018 haben fast 75 Prozent der kreisfreien Städte einen 
niedrigeren Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre.  
Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die 
gpaNRW betrachtet sie nachfolgend. 
Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2017 
 
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der obigen Kennzahlen im interkommunalen 
Vergleich ab. Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 35 von 68 
Dabei bildet ein Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb einen 
niedrigeren Wert als der Index ab.  
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf. 
Die einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 
Jahre““ und „Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre“ werden von den 
Kennzahlen „Falldichte HzE gesamt“ und „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ beeinflusst.  
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter 
Hilfefälle an den Hilfefällen HzE gesamt“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an 
den stationären Hilfefällen“ aus. Die „Falldichte HzE gesamt“ ist in erheblichem Maße von 
den Steuerungsleistungen des Jugendamtes abhängig.  
Die einzelnen Kennzahlen werden im Folgenden näher dargestellt und analysiert.   
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambu-
lanten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII. 
Soweit für ambulante erzieherische Hilfen eigenes Personal für die Leistungserbringung ein-
gesetzt wird (eigener ambulanter Dienst), werden die Personalkosten auf der Grundlage der 
KGSt-Arbeitsplatzkosten entsprechend der Vollzeit-Stellenanteile und der Entgeltgruppe in 
die Aufwendungen eingerechnet. Alle anderen Personalaufwendungen werden bei den Auf-
wendungen HzE nicht berücksichtigt.  
Soweit Kinder/Jugendliche in eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe betreut werden, 
sind die Aufwendungen für die Betreuungskosten auf der Grundlage der internen Leistungs-
verrechnungen (iLV) zu berücksichtigen. Sollten keine iLV ausgewiesen sein, wird ersatz-
weise ein fiktiver Tagessatz analog von in den eigenen Einrichtungen untergebrachten aus-
wärtigen Kindern/Jugendlichen in die Aufwendungen eingerechnet. Darüberhinausgehende 
Aufwendungen aus der Teilergebnisrechnung sind bei allen Aufwendungen der nachfolgen-
den Kennzahlen nicht berücksichtigt.  
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 75 
Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis 
unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig niedriger Fall-
dichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 36 von 68 
Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen, die 
sich wie folgt verteilen: 
 
 2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:  
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
793 679 815 894 1.019 1.211 19 
Die Stadt Köln positioniert sich mit den Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 
Jahre in beiden Jahren unterhalb des ersten Viertelwertes. Rund 75 Prozent der kreisfreien 
Städte haben höhere Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. In die Auf-
wendungen sind die Transferaufwendungen für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 -35, 35a, 41 
SGB VIII, die Aufwendungen für einen eigenen ambulanten Dienst zur Leistungserbringung 
von Hilfen zur Erziehung sowie die Aufwendungen für die Unterbringung in eigenen Erzie-
hungsheimen eingeflossen.  
Die unterschiedliche Positionierung des Fehlbetrags je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 
und der Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre lässt sich nur über Positionen 
erklären, die in den Aufwendungen HzE nicht berücksichtigt worden sind. Das sind zum ei-
nen die ordentlichen Erträge und zum anderen Aufwendungen, die in die hier dargestellte 
Kennzahl nicht eingeflossen sind, aber im Fehlbetrag enthalten sind. Im besonderen Maße 
belasten den Fehlbetrag die hohen Personalaufwendungen. Diese sind in den Aufwendun-
gen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre nicht enthalten. Das kann die unterschiedli-
che Positionierung der Kennzahlen erklären.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 37 von 68 
Entscheidend für die Beurteilung der Aufwendungen HzE sind neben dem Einwohnerbezug 
auch die Betrachtung der Aufwendungen HzE je Hilfefall. In 2017 wurden in Köln insgesamt 
6.625 Hilfefälle bearbeitet, davon 4.055 ambulant und 2.570 stationär.  
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
24.127 20.578 23.736 25.147 27.294 33.643 19 
 Feststellung 
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die Auf-
wendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch ver-
gleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur Optimie-
rung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv.  
Nachfolgend betrachten wir die Aufwendungen je Hilfefall für das Jahr 2017 getrennt nach 
ambulanten und stationären Hilfefällen.  
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung ambulant und stationär in Euro 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfe-
fall in Euro 
10.005
 6.372 10.439 12.173 14.369 20.917 21

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Aufwen-
dungen HzE je Hilfe-
fall in Euro 
43.094
 32.665 38.472 40.790 43.982 47.769 21 
Im Jahr 2017 positioniert sich Köln sowohl bei den Aufwendungen HzE je Hilfefall insgesamt 
als auch bei den ambulanten Aufwendungen HzE je Hilfefall unterhalb des ersten Viertelwer-
tes. Rund 75 Prozent der anderen kreisfreien Städte haben hier höhere Aufwendungen je 
Hilfefall. Anders ist es bei den stationären Aufwendungen HzE je Hilfefall. Hier liegt Köln mit 
seinem Wert am dritten Viertelwert. Es haben somit fast 75 Prozent der kreisfreien Städte 
niedrigere Aufwendungen je Hilfefall. Im Jahr 2018 sind die Aufwendungen HzE je Hilfefall 
gestiegen. Die Aufwendungen HzE je Hilfefall insgesamt und die ambulanten Aufwendungen 
HzE je Hilfefall liegen zwischen erstem Viertelwert und dem Median. Die stationären Auf-
wendungen HzE je Hilfefall positionieren sich oberhalb des dritten Viertelwertes.  
Die ambulanten Hilfen weisen niedrige Aufwendungen je Hilfefall auf. Die Stadt Köln hat in 
den vergangenen Jahren für die ambulanten Hilfen einige Maßnahmen getroffen, um Lauf-
zeiten von Fällen und auch Aufwendungen zu reduzieren. So wurden vor allem im Leis-
tungsbereich die pro Woche maximal zu bewilligenden Fachleistungsstunden begrenzt. Au-
ßerdem wurde eine Laufzeitbegrenzung für diese Hilfen festgeschrieben. Nähere Ausfüh-
rung dazu wurden im Abschnitt Fachcontrolling sowie bei den Verfahrensstandards ge-
macht.   
Die stationären Hilfen haben in Köln vergleichsweise hohe Aufwendungen je Hilfefall. Im sta-
tionären Bereich werden aktuell neue Standards zur Optimierung der Wirksamkeit stationä-
rer Hilfen eingeführt. Auch hierzu wurde näheres unter Fachcontrolling und bei den Verfah-
rensstandards beschrieben. Inwieweit sich diese Maßnahmen positiv auf die Aufwendungen 
auswirken, kann erst zukünftig beurteilt werden.  
Aber auch die folgenden Kennzahlen „Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in 
Prozent“ und „Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen 
HzE in Prozent“ wirken sich auf die Aufwendungen je Hilfefall und auch auf den Fehlbetrag 
aus.    
Anteil ambulanter Hilfefälle 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei ei-
ner gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
63,29 40,76 52,46 54,65 56,96 68,86 21 
Die Stadt Köln hat in beiden Jahren einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefäl-
len HzE. Die meisten kreisfreien Städte haben einen niedrigeren Anteil ambulanter Hilfen. In 
2017 wurden 4.055 ambulante Hilfefälle und 6.625 Hilfefälle insgesamt bearbeitet. In 2018 
waren es 4.310 ambulante Hilfefälle bei 6.810 Hilfefällen insgesamt. Der Anteil ist in 2018 
nochmals gestiegen bei nur leicht gestiegener Falldichte HzE.  
Ein hoher Anteil ambulanter Hilfefälle bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte ist positiv zu 
bewerten, da dadurch kostenintensive stationäre Hilfen vermieden werden. Die sozialräumli-
che Arbeit vor Ort und die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern in Köln kann sich 
hierbei begünstigend auf den Anteil ambulanter Hilfen auswirken. Weiterhin wirken sich 
möglicherweise präventive Angebote sowie die vor einigen Jahren eingeführten Standards 
für den ambulanten Bereich positiv aus.  
Die Aufwendungen HzE insgesamt und der Fehlbetrag werden durch den hohen Anteil am-
bulanter Hilfefälle begünstigt. Die Stadt Köln wendet für einen ambulanten Hilfefall im Jahr 
2017 durchschnittlich 10.005 Euro auf, für einen stationären Hilfefall hingegen durchschnitt-
lich 43.094 Euro. Daher wirkt sich der hohe Anteil ambulanter Hilfen positiv auf die Aufwen-
dungen insgesamt aus.

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Anteil Vollzeitpflegefälle 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. Dies wirkt 
sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus.  
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
28,72 26,49 36,46 42,35 45,05 51,61 21 
Die Stadt Köln hat in beiden Jahren einen sehr niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen nach 
§ 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE. In 2017 wurden 741 Fälle von insgesamt 
2.570 stationären Hilfefällen in Vollzeitpflege untergebracht. In 2018 waren es 718 von 2.500 
stationären Hilfefällen. Die Anzahl der in Vollzeitpflege untergebrachten Kinder und Jugendli-
chen ist in 2018 nochmals gesunken. Gleiches gilt für den Anteil an den stationären Hilfefäl-
len. Bereits in der letzten Prüfung wurde auf den niedrigen Anteil der Vollzeitpflegefälle hin-
gewiesen.  
Bei der Vollzeitpflege wird das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder Erzie-
hungsstelle untergebracht. Dies ermöglicht das Aufwachsen in einem Familiensystem. Au-
ßerdem ist diese Unterbringung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten deutlich günstiger als 
eine Heimunterbringung. Der niedrige Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen in der Stadt Köln ist deshalb negativ zu sehen, da es hierdurch vermehrt zu kostenin-
tensiven stationären Hilfen in Form von Heimunterbringungen kommt. Das wirkt sich belas-
tend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus. Wie unter Aufwendungen 
HzE dargestellt, hat die Stadt Köln hohe stationäre Aufwendungen je Hilfefall.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Aufgrund der niedrigen Falldichte und des hohen Anteils ambulanter Hilfen wirken sich die 
hohen stationären Aufwendungen nur in geringerem Umfang auf die Aufwendungen HzE ge-
samt und den Fehlbetrag aus. Es handelt sich aber dennoch um einen die Aufwendungen 
belastenden Faktor. Die Stadt Köln wendet für einen Hilfefall in Vollzeitpflege im Jahr 2017 
durchschnittlich 14.648 Euro auf, für einen Hilfefall in Heimerziehung hingegen durchschnitt-
lich 65.477 Euro. Durch diesen Unterschied wird die finanzielle Auswirkung des Anteils an 
Unterbringung in Vollzeitpflege auf die stationären Aufwendungen deutlich. Wie bereits im 
Abschnitt über die Aufwendungen HzE je Hilfefall beschrieben, hat die Stadt Köln insgesamt 
überdurchschnittliche stationäre Aufwendungen je Hilfefall.  
Die Stadt möchte das Angebot der Vollzeitpflege stärken und hat deshalb den Pflegekinder-
dienst zentralisiert. Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimunterbringung soll ver-
bessert werden. Alle Kinder unter sechs Jahren mit Betreuungsbedarf außerhalb ihrer Her-
kunftsfamilie sollen möglichst in einer Pflegefamilie versorgt werden. In der Zielvereinbarung 
mit den Bezirksjugendämtern von 2019 wurde als Ziel festgeschrieben, dass sich der Anteil 
der Vollzeitpflegefälle unter den stationären Hilfefällen verbessern soll. Es sollen verstärkt 
Pflegefamilien angeworben und intensiv betreut werden. Dazu wurde mehr Personal für den 
Pflegekinderdienst beantragt.   
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie ge-
plant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in Vollzeit-
pflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können. 
Falldichte 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr als 
die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Falldichte 
wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die Maßnahmen 
zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive Auswirkung auf 
die Falldichte.  
Die gpaNRW definiert die Falldichte als die Anzahl der Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung je 
1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren.  Durch präventive Maßnahmen und kurze Lauf-
zeiten von Hilfefällen sollte darauf hingewirkt werden, dass die Falldichte niedrig bleibt, um 
den Fehlbetrag bzw. die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre nicht zu be-
lasten.

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Falldichte HzE gesamt in Promille 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
32,89 26,27 31,30 36,03 39,74 51,11 21 
Die Stadt Köln positioniert sich mit Ihrer Falldichte HzE sowohl in 2017 als auch in 2018 
oberhalb des ersten Viertelwertes. Die Mehrzahl der kreisfreien Städte hat in diesen Jahren 
eine höhere Fallzahl bezogen auf 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. In 2018 ist die 
Falldichte in Köln etwas höher als in 2017.  
In der letzten Prüfung hatte die Stadt Köln im Vergleich eine überdurchschnittliche Falldichte. 
Der Stadt Köln ist es offenbar gelungen, die Falldichte durch entsprechende Maßnahmen 
nicht in gleichem Umfang ansteigen zu lassen wie bei den anderen Städten.   
Die Fallzahlen der Stadt Köln stellen sich in den beiden Jahren folgendermaßen dar:  
Entwicklung der Fallzahlen HzE 
 2017 2018 
ambulante Hilfefälle 4.055 4.310 
stationäre Hilfefälle 2.570 2.500 
Hilfefälle gesamt 6.625 6.810 
Die Hilfefälle insgesamt sind von 2017 nach 2018 gestiegen, während dabei die stationären 
Hilfefälle rückläufig waren.  
Zur weiteren Analyse stellt die gpaNRW die Fallzahlen der einzelnen Hilfearten für die bei-
den Jahre differenziert dar.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Entwicklung der Fallzahlen HzE differenziert nach hilfearten 
 2017 2018 
Flex. amb. Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII 827 849 
Erziehungsberatung 3 28 SGB VIII 1 1 
Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 247 251 
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII 81 79 
Sozialpädagogische Familienhilfe 3 31 SGB VIII 953 945 
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII 138 134 
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 35 SGB VIII ambulant 55  50 
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant 1.487 1.704 
davon Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant für Integrationshelfer  438  552 
Hilfen für Junge Volljährige § 41 SGB VIII ambulant 266 297 
ambulante Hilfefälle gesamt 4.055 4.310 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 741 718 
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII 1.090 1.081 
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 35 SGB VIII stationär 89  64 
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII stationär 81 84 
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII stationär 569 553 
stationäre Hilfefälle gesamt 2.570 2.500 
Die ambulanten Hilfefälle sind von 2017 nach 2018 um 255 Fälle angestiegen. Die Fallzah-
len sind vor allem bei den Flexiblen erzieherischen Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII 
und der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 
nach § 35a SGB VIII sowie bei den ambulanten Hilfen für junge Volljährige in 2018 höher als 
in 2017. Allein die ambulanten Hilfefälle nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer sind um 
rund 26 Prozent angestiegen. Die Schwerpunkte der Hilfegewährung liegt im ambulanten 
Bereich bei den flexiblen Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII, den Sozialpädagogischen 
Familienhilfen (SPFH), und der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.  
Die Einführung der neuen Standards mit einer Laufzeitbegrenzung ambulanter Hilfen im 
Leistungsbereich auf maximal neun Monate wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Falldichte 
aus. Auf die Falldichte wirken sich in hohem Maße Steuerungsmaßnahmen sowie Laufzeiten 
von Hilfen aus.  
Die stationären Hilfefälle sind von 2017 nach 2018 rückläufig. Dies ist in fast allen Hilfearten 
zu beobachten. Lediglich die stationären Eingliederungshilfen steigen leicht an. Bei den Hil-
fen für Junge Volljährige ist offenbar eine Verlagerung stationärer Hilfen zu ambulanten Hil-
fen erfolgt. Die Fallzahlen der UMA sind im ambulanten Bereich deutlich gestiegen und wa-
ren im stationären Bereich rückläufig. Das kann eine Auswirkung der Einführung von Wohn-
gruppen und Trainingsappartements mit ambulanter Betreuung im Rahmen der Verselbstän-
digung ab dem 16. Lebensjahr sein. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2017/18 ein-
geführt und könnten sich möglicherweise 2018 bereits auswirken.  
Die stationären Hilfefälle werden vor allem durch die Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, die 
stationären Hilfen für Junge Volljährige und die Vollzeitpflege geprägt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend die beeinflussenden Hilfen. 
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII 
Bei der Heimerziehung, sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII werden Kinder 
und Jugendliche außerhalb der Herkunftsfamilie Tag und Nacht pädagogisch betreut. Hei-
merziehung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in speziellen 
Formen von Wohngruppen/Wohngemeinschaften stattfinden. Da Heimerziehungen sehr kos-
tenintensiv sind und außerhalb der Familie stattfinden, sollte der Umfang und die Laufzeit 
der Hilfe möglichst niedrig gehalten werden. Wenn die Herstellung der Erziehungsfähigkeit 
der Familie möglich ist, sollte die Rückführung der Familie das Ziel der Hilfe sein und eine 
hohe Priorität haben. Diese sollte von vorneherein als Ziel in die Hilfeplanung aufgenommen 
werden.    
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für 
Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier 
wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaßnah-
men möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. Der Pro-
zess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen.  
Bei der Stadt Köln stellen die Aufwendungen für Heimerziehung, sonstige betreute Wohn-
form nach § 34 SGB VIII im Jahr 2017 rund 47 Prozent aller Aufwendungen für Hilfe zur Er-
ziehung dar. Das sind absolut rund 56,6 Mio. Euro. In 2018 sind es 46 Prozent bzw. 60,5 
Mio. Euro. Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 vier Hilfefälle in Auslandsunterbringung, die im 
Durchschnitt 73.000 Euro kosten. Im Jahr 2018 ist es nur noch ein Hilfefall. Die Unterbrin-
gung in Auslandsunterbringung wird in Köln nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Es beste-
hen höhere Standards zur Bewilligung und es muss eine zusätzliche Genehmigung durch 
die Abteilung Pädagogische und soziale Dienste erfolgen.  
Bezogen auf die Jugendeinwohner liegt die Stadt Köln mit ihren Aufwendungen in 2017 und 
in 2018 im ersten Viertel der Vergleichskommunen. Allerdings hat die Stadt in beiden Jahren 
hohe Aufwendungen für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII je Hilfefall. 75 Prozent der kreis-
freien Städte haben niedrigere Aufwendungen je Hilfefall. Die Falldichte für § 34 SGB VIII ist 
bei der Stadt Köln in beiden Jahren niedrig und liegt unterhalb des ersten Viertelwertes.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen § 34 
SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
65.477
 48.026 57.540 62.447 65.245 71.447 21 
Aufwendungen § 34 
SGB VIII je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in 
Euro 
346
 218 371 406 509 628 21 
Anteil Hilfefälle § 34 
SGB VIII mit Auslands-
unterbringung an Hilfe-
fällen § 34 SGB VIII in 
Prozent  
0,37
 0,00 0,00 0,27 0,59 1,15 15 
Falldichte § 34 SGB 
VIII in Promille 5,28
 3,30 5,96 7,16 8,24 10,07 22 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen § 34 
SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
69.225
 52.160 59.955 65.303 67.904 73.995 19 
Aufwendungen § 34 
SGB VIII je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in 
Euro 
361
 231 364 400 441 625 19 
Anteil Hilfefälle § 34 
SGB VIII mit Auslands-
unterbringung an Hilfe-
fällen § 34 SGB VIII in 
Prozent  
0,09
 0,00 0,00 0,05 0,40 1,14 12 
Falldichte § 34 SGB 
VIII in Promille 5,22
 3,12 5,56 6,44 7,64 9,58 20 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in beiden Jahren auf hohem Niveau und steigen in 2018 
noch an. Wie man an der Falldichte § 34 SGB VIII erkennen kann, hat die Stadt Köln wenige 
Fälle in Heimerziehung. Die vorhandenen Fälle haben aber hohe Aufwendungen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit von 
Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Aufwendungen je 
Hilfefall perspektivisch möglichst senken.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Entwicklung der Fallzahlen § 34 SGB VIII 
 2017 2018 
Hilfefälle § 34 SGB VIII gesamt 1.090 1.081 
davon Hilfefälle für UMA 383 327 
Die Fallzahlen für Heimerziehung und ebenso die Falldichte sind von 2017 nach 2018 leicht 
rückläufig. Dabei sind die Hilfefälle für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) deutli-
cher gesunken als die Hilfefälle insgesamt. Das heißt, dass ohne Berücksichtigung der Hilfe-
fälle für UMA die Fallzahlen steigend wären. Im Jahr 2017 waren in Köln 1.090 Hilfefälle in 
Heimerziehung, davon 383 Fälle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA). In 2018 
waren es noch 1.081 Hilfefälle, davon 327 Hilfefälle für UMA.  
 Feststellung 
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen län-
ger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 Prozent 
der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten.  
Auf die Falldichte nach § 34 SGB VIII und letztlich auf die Aufwendungen wirken sich auch 
die Laufzeiten von Hilfefällen aus. Die Verweildauern sind in der Stadt Köln im Jahr 2017 
vergleichsweise lang. So bildet die Stadt Köln bei den Hilfefällen mit einer Verweildauer bis 
zu 12 Monaten den Minimalwert im Vergleich. Der überwiegende Teil der Fälle in Heimerzie-
hung lief bei der Stadt Köln im Jahr 2017 länger als 24 Monate. Im Jahr 2018 stellt sich das 
anders dar. Dort weisen die Fälle in Köln überwiegend kurze Laufzeiten auf. 56 Prozent der 
in 2018 beendeten Hilfefälle sind kürzer als 12 Monate gelaufen und zusätzliche 20 Prozent 
zwischen 12 und 24 Monaten.    
Verweildauern bei stationären Hilfefällen in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII 2017 
Kennzahl Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Me-
dian) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB 
VIII mit einer Verweildauer bis 12 Monate 
an den stationären Hilfefällen HzE in Pro-
zent 
24,54
 24,54 46,98 59,56 65,21 100 19 
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB 
VIII mit einer Verweildauer von über 12 
Monate bis 24 Monate an den stationären 
Hilfefällen HzE in Prozent 
21,93
 14,20 17,05 21,31 23,45 37,89 18 
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB 
VIII mit einer Verweildauer von über 24 
Monate bis 36 Monate an den stationären 
Hilfefällen HzE in Prozent 
32,89
 3,53 5,94 7,74 11,42 32,89 18 
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB 
VIII mit einer Verweildauer von über 36 
Monate an den stationären Hilfefällen HzE 
in Prozent 
20,65
 2,60 7,77 11,86 18,13 25,47 18

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 47 von 68 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die Maß-
nahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachteten Jahren 
wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es wird auch eine 
intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betrieben. Die 
Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinterlegt.  
Bei der Stadt Köln gibt es ein Konzept „Familienbetreuung“ in der städtischen Familienbera-
tung, in dem die Maßnahmen zur Rückführung beschrieben sind. Es gibt eine individuelle 
Rückführungsarbeit der Familienberatungsstelle der Stadt. Die Rückführung wird in den Fäl-
len, in denen die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie Ziel der Hilfe ist, di-
rekt mit in die Hilfeplanung eingeplant. Sie sollte auch bereits in die Trägerauswahl einflie-
ßen, indem auch Leistungen des Trägers zur Rückführung berücksichtigt werden. Diese An-
gebote können, ggf., zusätzlich zu den Leistungen der Familienberatungsstelle, verstärkte 
Rückführungen stationärer Hilfefälle bewirken. Eine gute Voraussetzung für erfolgreiche 
Rückführungen ist die Tatsache, dass die Stadt Köln ca. 70 Prozent der Fälle in Heimerzie-
hung ortsnah untergebracht hat. In den betrachteten Jahren wurden vergleichsweise aber 
wenige Fälle durch eine Rückführung in die Herkunftsfamilie beendet. In 2017 lag der Anteil 
bei 3,12 Prozent. Der Median im Vergleich liegt bei 15,17 Prozent. In 2018 wurden in Köln 
0,56 Prozent der beendeten Hilfefälle durch Rückführung beendet, der Median liegt bei 
13,21 Prozent.  
Die Verselbständigung von Jugendlichen ist Bestandteil der Richtlinie nach § 41 SGB VIII für 
Junge Volljährige und erfolgt in Stufen ab dem 16. Lebensjahr. Näheres dazu wird im Ab-
schnitt Junge Volljährige beschrieben.   
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf auswer-
ten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden.  
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 
Kinder- und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 
VIII, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate 
von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben 
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 
Der Anspruch sollte in einem zweistufigen Verfahren überprüft werden. Dieses sieht zu-
nächst die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera-
pie, eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes oder psychologischen 
Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen 
bei Kindern und Jugendlichen verfügt, vor. Zusätzlich sollte durch die fallzuständige Fach-
kraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes geprüft werden, ob durch eine möglicherweise fest-
gestellte seelische Störung eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt und ein Anspruch auf 
Eingliederungshilfe begründet ist. 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele 
Fälle nach § 35a SGB VIII.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 48 von 68 
Die Hilfefälle für Eingliederungshilfe machen bei der Stadt Köln in 2017 rund 24 Prozent al-
ler Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung aus. Damit liegt die Stadt Köln nahe am Maximalwert. 
Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII machen bei der Stadt Köln 
in 2017 rund 13,4 Prozent der Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung aus. Damit bildet Köln 
den dritten Viertelwert des Vergleiches in 2017. Die Eingliederungshilfe stellt somit in Köln 
einen größeren Anteil der Aufwendungen für HzE dar als bei 75 Prozent die anderen Städte. 
Der Bereich Eingliederungshilfe hat somit eine hohe Bedeutung bei der Stadt Köln und wirkt 
sich in größerem Umfang als bei anderen Städten auf die Aufwendungen und Fallzahlen der 
Hilfen zur Erziehung aus.   
Einwohnerbezogen stellen sich die Aufwendungen folgendermaßen dar:  
Aufwendungen § 35a SGB VIII je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
98,59 19,35 62,47 90,88 110 185 23 
Die Stadt Köln positioniert sich im Jahr 2017 mit den Aufwendungen für Eingliederungshilfe 
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII je Einwohner von 0 bis 
unter 21 Jahre zwischen Median und drittem Viertelwert des Vergleiches. Im Jahr 2018 stei-
gen die Aufwendungen auf 115 Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre an und liegen 
damit oberhalb des dritten Viertelwertes. 75 Prozent der kreisfreien Städte haben in 2018 
niedrigere Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre.   
 Feststellung 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf statio-
näre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall positio-
nieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendungen für Fälle 
mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.  
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2017 
Kennzahlen Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert  
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Aufwendungen § 35a SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 12.968
 3.950 13.475 19.658 23.724 32.686 23 
ambulante Aufwendungen § 35a 
SGB VIII je Hilfefall in Euro 10.373
 1.690 8.611 12.075 19.160 25.077 23 
stationäre Aufwendungen  § 35a 
SGB VIII  je Hilfefall in Euro 60.596
 25.345 60.920 67.485 87.736 103.372 22 
ambulante Aufwendungen für In-
tegrationshelfer/ Schulbegleitung 
je Hilfefall in Euro 
20.465
 12.533 16.829 17.917 21.194 36.263 15 
Anteil Hilfefälle Integrationshel-
fer/Schulbegleitung an den am-
bulanten Hilfefällen § 35a SGB 
VIII in Prozent 
29,46
 0 34,75 43,97 60,70 80,34 20

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 49 von 68 
Die Aufwendungen je Hilfefall insgesamt und die stationären Aufwendungen je Hilfefall lie-
gen in 2017 unterhalb des ersten Viertelwertes. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall 
positionieren sich zwischen erstem Viertelwert und Median. Hier wirken sich die Aufwendun-
gen für Integrationshelfer aus, die rund 30 Prozent der ambulanten Hilfefälle ausmachen und 
vergleichsweise teuer sind. Die Aufwendungen für Integrationshelfer je Hilfefall liegen unter-
halb des dritten Viertelwertes. Nahezu 75 Prozent der kreisfreien Städte haben niedrigere 
Aufwendungen für Integrationshelfer. Der Anteil der Fälle für Integrationshelfer ist in Köln 
vergleichsweise niedrig.  
Im Jahr 2018 steigen die Aufwendungen je Hilfefall hingegen bei allen Kennzahlen an. Bei 
den Aufwendungen je Hilfefall § 35a SGB VIII positioniert sich Köln nun oberhalb des ersten 
Viertelwertes und bei den ambulanten Aufwendungen je Hilfefall über dem Median. Die Auf-
wendungen für Integrationshelfer je Hilfefall sind auch in 2018 hoch über dem dritten Viertel-
wert angesiedelt.   
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2018 
Kennzahlen Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert  
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Aufwendungen § 35a SGB VIII 
je Hilfefall in Euro 13.360
 3.339 12.221 18.086 20.895 31.940 20 
ambulante Aufwendungen § 35a 
SGB VIII je Hilfefall in Euro 10.943
 1.551 9.151 10.626 17.249 24.772 20 
stationäre Aufwendungen  § 35a 
SGB VIII  je Hilfefall in Euro 62.399
 34.017 63.133 74.907 85.687 105.562 19 
ambulante Aufwendungen für In-
tegrationshelfer/ Schulbegleitung 
je Hilfefall in Euro 
22.049
 7.864 15.571 17.344 22.016 38.037 16 
Anteil Hilfefälle Integrationshel-
fer/Schulbegleitung an den am-
bulanten Hilfefällen § 35a SGB 
VIII in Prozent 
32,39
 0 38,42 48,66 63,29 84,87 20 
In der Stadt Köln sind rund 95 Prozent der Hilfefälle von Eingliederungshilfe für seelisch be-
hinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII ambulante Hilfen. Davon sind wiede-
rum in 2017 rund 29 und in 2018 rund 32 Prozent Fälle für Integrationshelfer.    
Falldichte Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 2017 
Kennzahl Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Me-
dian) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Falldichte § 35a SGB VIII gesamt 7,60  1,64 3,51 4,52 6,40 9,13 23 
Falldichte Integrationshelfer/Schul-
begleitung 2,12
 0,00 1,38 1,86 2,38 4,01 20

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 50 von 68 
Entwicklung der Fallzahlen § 35a SGB VIII  
 2017 2018 
Hilfefälle § 35a SGB VIII gesamt 1.568 1.788 
stationäre Hilfefälle § 35a SGB VIII 81 84 
ambulante Hilfefälle § 35a SGB VIII 1.487 1.704 
davon ambulante Hilfefälle § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitung 438 552 
Die Stadt positioniert sich bei der Falldichte § 35a SGB VIII über dem dritten und bei der 
Falldichte Integrationshelfer über dem zweiten Viertelwert. Köln hat je 1.000 Einwohner unter 
21 Jahre mehr Fälle nach § 35a SGB VIII als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte.  
Die Betrachtung der beiden Jahre 2017 und 2018 zeigt, dass die Fälle im ambulanten Be-
reich erheblich gestiegen sind.  
 Feststellung 
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Einglie-
derungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezirken, 
aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Standards zur Be-
arbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und zur Prüfung der 
Teilhabebeeinträchtigung.  
Die Stadt Köln hat für die Bearbeitung der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII keinen Spezial-
dienst eingerichtet. Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in den jeweiligen Bezirken durch den 
ASD. Allerdings gibt es in jedem Bezirk Beschäftigte, die diese Fälle schwerpunktmäßig be-
arbeiten und entsprechendes Fachwissen vorhalten. Sie haben spezielle Schulungen durch-
laufen. Zurzeit gibt es die Überlegungen, ob ein Spezialdienst sinnvoll wäre. Dagegen spra-
chen bisher die Überlegungen, dass in den betroffenen Familien oft zusätzlich andere Hilfen 
installiert sind und die Familie ganzheitlich betreut werden soll. Positiv an einem Spezial-
dienst sind das gebündelte Fachwissen und die entsprechenden Vertretungsmöglichkeiten. 
Die gpaNRW sieht grundsätzlich einen Spezialdienst für Eingliederungshilfe positiv, da 
dadurch eine einheitliche Bearbeitung der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII gewährleistet und 
entsprechendes Fachwissen zentralisiert wird.  
 Feststellung 
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der Schule 
und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beeinträchtigung 
der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung.  
Es gibt neue Standards für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form von Richtli-
nien und einer Arbeitshilfe. Darin sind Inhalte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fristen der Prü-
fung und Bearbeitung geregelt. In der Arbeitshilfe ist die Prüfung der Zuständigkeit anderer 
Leistungsträger sowie der Teilhabebeeinträchtigung genau beschrieben. Sie erfolgt mit Hilfe 
eines Diagnosebogens, den die fallführende Fachkraft des ASD ausfüllen muss. Bei schuli-
schen Hilfen erfolgt eine Hospitation in der Schule. Zusätzlich werden schulfachliche Stel-
lungnahmen von der Schule mit einem Fragebogen erfragt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 51 von 68 
 Feststellung 
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshelfern 
bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Synergieef-
fekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompensiert werden. 
Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der Stadt Köln sind die 
Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer.  
Die Stadt Köln wendet bei Hilfefällen mit Integrationshelfern Poollösungen an den Schulen 
an. Dies erfolgt gemeinsam mit dem Sozialamt für Kinder mit Ansprüchen nach SGB VIII und 
SGB XII. Bisher erfolgt dies an 16 Grundschulen. An diesen Schulen gibt es dann aus-
schließlich die Poollösung. Aktuell wird das auch an weiterführenden Schulen aufgebaut. 
Bislang werden ca. 30 Prozent der Fälle über den Pool abgedeckt. Das zukünftige Ziel der 
Stadt wären 50 Prozent. Es werden für den Träger pauschal 18 Wochenstunden finanziert. 
Der Träger kann diese Pauschale dann nach Bedarf einsetzen. Für jedes Kind wird aber 
durch das Jugendamt ein separates Teilhabeverfahren durchgeführt. Ein Vorteil ist aus Sicht 
der Stadt neben den niedrigeren Aufwendungen auch die Vertretungsregelung im Krank-
heitsfall. Ein Integrationshelfer betreut mehrere Kinder und ist flexibel einsetzbar. Obwohl die 
Poollösung grundsätzlich kostengünstiger ist, hat die Stadt hohe Aufwendungen für Integrati-
onshilfe je Hilfefall.  
 Empfehlung 
Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall für In-
tegrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.  
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 
Junge Menschen können auch nach Vollendung der Volljährigkeit Leistungen zur Persön-
lichkeitsentwicklung nach den §§ 28 bis 35a SGB VIII erhalten. Diese werden in der Regel 
nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, können aber in begründeten Einzelfäl-
len auch darüber hinaus gewährt werden. 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre und 
mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte.  
Bei der Stadt Köln werden im Jahr 2017 rund 16 Prozent der Aufwendungen für Hilfen zur 
Erziehung im Bereich Junge Volljährige erbracht. Das ist anteilig mehr als bei den meisten 
anderen kreisfreien Städten. Gleiches gilt auch für den Anteil der Hilfefälle für Junge Volljäh-
rige an allen Hilfefällen HzE. Deshalb hat diese Hilfeart in Köln eine besondere Bedeutung.   
Aufwendungen nach § 41 SGB VIII je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre in Euro 2017 
Kennzahl Köln Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Aufwendungen nach § 41 SGB 
VIII je EW von 18 bis unter 21 
Jahren in Euro 
717
 391 543 700 774 1.207 21

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 52 von 68 
Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln in 2017 höhere Aufwendungen für Junge Volljährige 
als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte. In 2018 sinken die Aufwendungen je Ein-
wohner von 18 bis unter 21 Jahre auf 692 Euro.  
 Feststellung 
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt als auch 
differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meisten Ver-
gleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an.  
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen nach § 
41 SGB VIII je Hilfefall 
in Euro 
29.077
 21.510 27.015 30.698 33.243 38.975 20 
Anteil Hilfefälle nach § 
41 SGB VIII  an den 
Hilfefällen HzE in Pro-
zent 
12,60
 5,46 9,67 10,48 12,14 16,37 22 
ambulante Aufwen-
dungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
7.911
 3.537 8.010 10.472 11.444 14.451 20 
stationäre Aufwendun-
gen nach § 41 SGB 
VIII je Hilfefall in Euro 
38.972
 29.091 38.972 43.170 47.099 61.103 21 
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Vollzeitpflege in Euro 
10.718
 9.877 11.825 14.131 18.443 26.980 19 
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Heimerziehung in Euro
 
38.544 29.474 41.755 50.332 54.167 76.179 21 
Die Aufwendungen je Hilfefall für § 41 SGB VIII gesamt liegen in 2017 oberhalb des ersten 
Viertelwertes. Differenziert nach ambulant und stationär positionieren sie sich jeweils am 
bzw. unterhalb des ersten Viertelwertes. Im Jahr 2018 sind die Aufwendungen gestiegen. 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen im Jahr 2018 jeweils zwischen dem Bereich des Median 
und dem dritten Viertelwert. Ein deutlicher Anstieg liegt bei den stationären Aufwendungen je 
Hilfefall nach § 41 SGB VIII vor.  
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen nach § 
41 SGB VIII je Hilfefall 
in Euro 
31.880
 18.941 26.845 29.465 32.333 37.974 18

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 53 von 68 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil Hilfefälle nach § 
41 SGB VIII  an den 
Hilfefällen HzE in Pro-
zent 
12,48
 5,52 10,31 12,00 13,46 18,42 20 
ambulante Aufwen-
dungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Euro 
8.460
 3.959 5.840 8.507 10.119 31.938 20 
stationäre Aufwendun-
gen nach § 41 SGB 
VIII je Hilfefall in Euro 
44.458
 27.391 39.238 43.853 46.480 60.391 18 
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Vollzeitpflege in Euro 
14.698
 6.997 12.274 13.208 18.436 29.538 18 
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41 
SGB VIII je Hilfefall in 
Heimerziehung in Euro
 
45.022 26.237 39.056 46.459 52.270 63.262 18 
 Feststellung 
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei 
gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die stationären 
Hilfefälle etwas rückläufig sind.  
Entwicklung der Fallzahlen § 41 SGB VIII 
 2017 2018 
Hilfefälle § 41 SGB VIII gesamt 835 850 
ambulante Hilfefälle § 41 SGB VIII 266 297 
davon ambulante Hilfefälle für Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 172  199 
davon ambulante Hilfefälle für UMA 8 43 
stationäre Hilfefälle § 41 SGB VIII 569 553 
davon stationäre Hilfefälle für Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 106  113 
davon stationäre Hilfefälle für UMA 317 302 
Falldichte § 41 SGB VIII in Promille 2017 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
25,12 11,78 19,09 24,20 25,77 39,66 22 
Die Stadt Köln hat in 2017 eine Falldichte für § 41 SGB VIII, die zwischen Median und drit-
tem Viertelwert liegt. In 2018 liegt Köln mit einer Falldichte von 25,75 Promille am Median.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 54 von 68 
Die Betrachtung der Fallzahlen in den Jahren 2017 und 2018 zeigt zunächst eine Steigerung 
der Gesamtfallzahlen. Dabei fällt auf, dass die ambulanten Hilfefälle stark steigen, die statio-
nären aber etwas rückläufig sind. Es hat eine gewisse Verschiebung stationärer Hilfen zu 
ambulanten Hilfen gegeben. Dies ist vor allem durch die Hilfen für unbegleitete minderjäh-
rige Flüchtlinge (UMA) begründet. Hier sind die stationären Fälle gesunken und die ambu-
lanten stark gestiegen. Außerdem sind sowohl ambulant als auch stationär die Hilfefälle für 
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII für Junge Volljährige gestiegen. Die Eingliederungshilfe 
hat in Köln auch bei den Jungen Volljährigen eine große Bedeutung bei den Fallzahlen. Im 
Jahr 2017 betreffen 65 Prozent der ambulanten und 19 Prozent der stationären Hilfefälle für 
Junge Volljährige die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Bei den ambulanten Hilfefäl-
len bildet Köln bei diesem Anteil den Maximalwert.   
Die Stadt Köln hat die Standards für die Gewährung von Hilfen für Junge Volljährige in einer 
Richtlinie geregelt. Die Voraussetzungen der Hilfegewährung sind darin beschrieben.  
Die Verselbständigung von Jungen Volljährigen und Jugendlichen ist Bestandteil der Richtli-
nie nach § 41 SGB VIII. Bereits ab dem 16. Lebensjahr wird auf die Verselbständigung hin-
gewirkt. Es erfolgt in der Regel zunächst eine Betreuung in einer Verselbständigungsgruppe. 
Ein internes Ziel ist es, dass mindestens 50 Prozent der Jungen Volljährigen an einem Ver-
selbständigungsangebot teilnehmen. Die Verselbständigung findet in Köln gemeinsam mit 
freien Trägern statt, die dazu Angebote machen. Sie erfolgt in mehreren Stufen, zunächst in 
Wohngruppen, danach in Trainingsapartments der Träger. In der letzten Stufe leben die Jun-
gen Volljährigen in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Begleitung in Form von Betreu-
ungsleistungen in Bezug auf eine eigenverantwortliche und strukturierte Lebensführung.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, strengere 
Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung der Fallzahlen und 
Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.   
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) erhalten im Anschluss an eine vorläufige Inob-
hutnahme nach § 42a SGB VIII bzw. sich anschließender Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII 
entsprechend ihrem „erzieherischen Bedarf“ Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. 
Diese Hilfen sind in den zuvor dargestellten Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, soweit UMA 
Hilfen erhalten haben. 
 Feststellung 
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren Anteil 
an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreisfreien Städte. 
Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in den 
Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median.  
Die Stadt Köln leistet Hilfen für UMA in folgendem Umfang:

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 55 von 68 
Hilfen zur Erziehung für UMA nach §§ 27 ff. SGB VIII 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen für UMA 
je Hilfefall in Euro 33.368
 19.014 30.446 35.805 44.299 52.659 21 
Anteil Hilfefälle UMA an 
den Hilfefällen HzE in 
Prozent 
12,00
 6,36 9,08 11,05 12,11 22,09 23 
Im Jahr 2017 gab es 795 Hilfefälle für UMA und in 2018 waren es 725 Hilfefälle. Die Fallzah-
len sind insgesamt rückläufig. Der Anteil der Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE sinkt 
in 2018 auf 10,7 Prozent. Die Aufwendungen je Hilfefall für UMA sind im Jahr 2018 im Ver-
gleich zu 2017 relativ konstant und liegen bei 33.405 Euro. Die Stadt Köln positioniert sich in 
beiden Jahren mit den Aufwendungen je Hilfefall für UMA unter dem Median. Der Anteil der 
Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE ist höher als in anderen Städten. Hier wirkt sich 
auch aus, dass die Stadt Köln insgesamt weniger Hilfefälle HzE hat als der überwiegende 
Teil der Städte. Die wichtigsten Hilfearten betrachten wir, bezogen auf die Aufwendungen je 
Hilfefall und die Fallzahlen, nachfolgend.  
Entwicklung der Aufwendungen je Hilfefall für UMA 
Kennzahlen 2017 2018 
Aufwendungen für UMA gesamt je Hilfefall in Euro 33 .368 33.405 
Aufwendungen für Vollzeitpflege § 33 SGB VIII für UMA 
je Hilfefall in Euro 29.964 22.598 
Aufwendungen für Heimerziehung § 34 SGB VIII für 
UMA je Hilfefall in Euro 51.927 55.982 
Entwicklung der Fallzahlen für UMA 
Kennzahlen 2017 2018 
Hilfefälle für UMA gesamt  795 725 
Hilfefälle für Vollzeitpflege § 33 SGB VIII für UMA  31  27 
Hilfefälle für Heimerziehung § 34 SGB VIII für UMA  383  327 
Stationäre Hilfefälle für UMA nach § 41 SGB VIII  3 17 302 
Im Jahr 2017 waren 731 Hilfefälle von 795 Hilfefällen für UMA in stationärer Unterbringung. 
Das ist ein Anteil stationärer Hilfefälle für UMA von 92 Prozent. In 2018 sind noch 91 Prozent 
stationär untergebracht. Insgesamt sind die Fallzahlen rückläufig. Speziell bei den Fällen in 
Heimerziehung und bei den Hilfen für Junge Volljährige für UMA sind starke Rückgänge er-
folgt. Es werden aktuell nicht benötigte Plätze für UMA in normale Heimplätze umgewandelt. 
Da in den letzten Jahren viele stationäre Plätze für UMA ausgebaut worden sind, führt dies 
dazu, dass nach einer Umwandlung in Köln mehr Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII 
ortsnah erfolgen können.    
Die Hilfefälle für UMA werden bei der Stadt Köln in einem Spezialdienst bearbeitet.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 56 von 68 
 Andere Aufgaben der Jugendhilfe 
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII 
 Feststellung 
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 2017 
den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem hat sie 
mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwendungen für 
Inobhutnahmen.  
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen für Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB 
VIII von rund 27,4 Mio. Euro und in 2018 von rund 20,5 Mio. Euro.  
Inobhutnahmen nach §3 42,42a SGB VIII 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen Inobhut-
nahmen §§ 42, 42a SGB 
VIII je Hilfefall in Euro 
15.401
 1.687 3.656 6.155 8.702 15.401 21 
Falldichte Inobhutnahmen 
nach §§ 42, 42a SGB VIII 10,30
 2,34 5,90 8,01 10,06 17,35 22 
Anteil der vorläufigen Inob-
hutnahmen für UMA an 
den Inobhutnahmen §§ 
42,42a SGB VIII in Prozent 
57,46
 13,56 22,55 37,59 58,48 81,72 21 
Im Jahr 2018 wendet die Stadt Köln 15.284 Euro je Hilfefall für Inobhutnahmen auf. In 2017 
bildet die Stadt Köln mit den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen den Maximalwert, 
in 2018 positioniert sie sich mit dem Wert in Nähe des Maximalwertes. Die Falldichte ist 
hoch und liegt in 2017 oberhalb des dritten Viertelwertes. Die Stadt Köln hat viele Fälle nach 
§§ 42, 42a SGB VIII zu bearbeiten. In 2018 liegt die Falldichte der Inobhutnahmen aufgrund 
rückläufiger Fallzahlen niedriger bei 7,70 Promille, aber immer noch höher als bei der Mehr-
zahl der Städte. Der Anteil der vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII ist in beiden 
Jahren hoch und positioniert sich am dritten Viertelwert.  
Entwicklung der Fallzahlen der Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII 
 2017 2018 
Inobhutnahmen §§ 42, 42a SGB VIII gesamt 1.782  1.341 
davon vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 1.024 686 
davon Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 758 655 
In den beiden betrachteten Jahren gehen die Inobhutnahmen erheblich zurück. Bei den vor-
läufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII um 338 Fälle und bei den Inobhutnahmen 
nach § 42 SGB VIII um 103 Fälle.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 
Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung 
kurzfristig außerhalb der Familie unterzubringen. Eine Stadt sollte deshalb die Inobhutnahme 
eines Kindes oder Jugendlichen schnellstmöglich durch die Rückführung in die Herkunftsfa-
milie bzw. durch Gewährung von Hilfen zur Erziehung beenden. Für das Verfahren der Inob-
hutnahme sollten bei der Stadt schriftlich festgelegte Prozessbeschreibungen mit Fristen und 
Verantwortlichkeiten vorliegen. 
Inobhutnahmen von Kindern/Jugendlichen erfolgen z.B. in Bereitschaftspflegestellen und Ju-
gendschutzstellen. Die Stadt Köln wendet für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im Jahr 
2017 insgesamt 15,8 Mio. Euro auf. Im Jahr 2018 sind es 10,3 Mio. Euro.  
Die Stadt Köln hat die Verfahrensstandards für die Inobhutnahmen in einer Richtlinie gere-
gelt. Darin sind die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe beschrieben. 
Die Stadt Köln hat eine Aufnahmegruppe nur für weibliche Jugendliche und zusätzlich ge-
mischte Gruppen. Das Angebot für die älteren Jugendlichen erscheint ausreichend. Proble-
matisch ist die Unterbringung jüngerer Kinder. Hier sind nicht immer ausreichend Plätze vor-
handen. Diese werden entweder in speziellen Wohngruppen mit begrenzter Platzzahl oder in 
Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Die Anzahl der vorhandenen Bereitschaftspflege-
plätze ist häufig nicht ausreichend. Die Stadt versucht durch zusätzlich eingerichtete Plätze 
in Bereitschaftspflege und neu geschaffene Wohngruppen, dem Bedarf zu begegnen.  
Die Stadt Köln hat ein Controlling eingeführt. Die Bezirksjugendämter müssen jede Woche 
den Belegungsstand mitteilen, damit ein zentraler Überblick über die belegten und freien 
Plätze vorhanden ist. Auch Fälle, die lange Verweildauern haben, werden gemeldet. Die 
Verweildauern bei Inobhutnahmen will die Stadt Köln möglichst kurz gestalten. In den Richtli-
nien ist deshalb auch das Verfahren zur Eingrenzung der Verweildauer bei Inobhutnahmen 
beschrieben. Allerdings dauern häufig die Familiengerichtsverfahren zum Entzug des Sorge-
rechtes sehr lange, so dass dies nicht immer gelingt.  
Für die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII arbeitet die Stadt mit denselben Trägern und 
Einrichtungen zusammen wie bei den vorläufigen Inobhutnahmen für UMA nach § 42a SGB 
VIII. Allerdings werden diese in unterschiedlichen Gruppen untergebracht.  
Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII 
Minderjährige Ausländer, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind vom Jugendamt 
nach § 42a Abs. 1 SGB VIII vorläufig in Obhut zu nehmen. Eine vorläufige Inobhutnahme 
dauert bis zur Klärung möglicher Ausschließungsgründe. Diese können eine Familienzusam-
menführung, der Gesundheitszustand und das Wohl des Kindes sein. Hierzu ist in einem 
Einschätzungsverfahren nach § 42a Abs. 2 SGB VIII ein Erstscreening durchzuführen. Lie-
gen Ausschließungsgründe nicht vor, muss innerhalb von sieben Werktagen eine Anmel-
dung zum Verteilungsverfahren bei der Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter auslän-
discher Minderjähriger erfolgen. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese beim Landesju-
gendamt des Landschaftsverbandes Rheinland. 
Eine Stadt sollte für das Verfahren des Erstscreenings schriftlich festgelegte Prozessbe-
schreibungen mit Fristen und Verantwortlichkeiten haben.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 58 von 68 
Die Stadt Köln hat Richtlinien zum qualifizierten Clearing, zur psychosozialen Diagnose in 
den Erstgesprächen sowie zur Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen (UMA) bei vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII.  
Die Fälle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden bei der Stadt Köln in einem 
Spezialdienst bearbeitet. In Köln sind in den vergangenen Jahren viele UMA angekommen, 
da Köln ein beliebtes Anlaufziel darstellt. Köln hat einen hohen Anteil vorläufiger Inobhutnah-
men nach § 42a SGB VIII an den Inobhutnahmen gesamt . Somit hat Köln viele UMA zur 
Verteilung beim Landesjugendamt angemeldet. Für die vorläufigen Inobhutnahmen hat sie 
spezielle Aufnahmegruppen in Einrichtungen freier Träger vorgesehen. Dort erfolgt die erste 
medizinische Untersuchung durch den Träger. Für die Prüfung einer Anmeldung zur Vertei-
lung gibt es klar definierte Verfahrensabläufe.  
Die Altersfeststellung erfolgt durch zwei Beschäftigte des Spezialdienstes für UMA. Es wird 
eine Inaugenscheinnahme vorgenommen und ein standardisierter Bogen ausgefüllt. Bei feh-
lender Minderjährigkeit erfolgt eine Ablehnung. Sollte das Familiengericht eingeschaltet wer-
den, erfolgt ein medizinisches Altersgutachten.   
Bei einer festgestellten Minderjährigkeit werden die UMA, wenn keine Hinderungsgründe be-
stehen, zur Verteilung angemeldet. Bei den der Stadt Köln zugewiesenen UMA macht der 
Träger der Aufnahmegruppe auch das erste Clearing des weiteren Bedarfes.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2017– Hilfe zur Erziehung  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere 
strukturelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann 
sich auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.  
E1  
F2 
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie 
Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteue-
rung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.    
E2  
F3 
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für 
Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie 
die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Sy-
nergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
E3  
F4 
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Be-
zirksjugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger 
Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung 
von Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den 
Bezirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfah-
rensweisen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.   
E4  
F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Inter-
nes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden.  E5 
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS 
erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfül-
lung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die 
Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt 
werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden. 
F6 
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und 
prozessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugend-
amtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die 
Vorgesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortge-
schriebene Hilfefälle.  
E6 
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskon-
trollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervor-
lagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten 
auch den Vorgesetzten zugänglich sein.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 60 von 68 
 Feststellung  Empfehlung 
F7 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrol-
lings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis 
von Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwick-
lungen erstellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quar-
talsweise ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen 
und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im 
Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt.  
E7 
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regel-
mäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können 
einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger 
Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf die-
ser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unter-
stützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksam-
keit von Maßnahmen besser zu beurteilen.   
F8 
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksam-
keit von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden 
außerdem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- 
und Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben wer-
den in Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrie-
ben. Diese Maßnahmen sind positiv zu sehen.  
E8  
F9 
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstun-
den pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger 
erbringen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. 
Diese Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewäh-
rung. 
E9  
F10 
Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen 
in den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirk-
samkeit stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit so-
wie Wirksamkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. 
Nicht wirksame Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden. 
E10  
F11 
Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerrei-
chung und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es 
nicht. 
E11 
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fall-
übergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein über-
greifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. träger-
bezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen 
transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen 
Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- 
und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen 
Verfahrensstandards nachvollzogen werden. 
F12 Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in 
Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, E12 Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufge-
bauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 61 von 68 
 Feststellung  Empfehlung 
Abläufe, und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zu-
sammengeführtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.  
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersicht-
lichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt 
werden. 
F13 
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Ab-
läufe und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen 
Fachleistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein 
Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht 
mehrere Angebote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt.  
E13  
F14 
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über 
eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche 
Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft 
werden. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam för-
dert eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschrei-
bung und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe. 
E14  
F15 
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und er-
mittelt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn 
Jahren bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne 
detaillierte Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis an-
hand der Fallzahlen hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die 
Grundlage für den Stellenplan.  
E15 
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personal-
einsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf 
anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln. 
F16 
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abge-
stuft ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf 
die neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv. 
E16  
F17 
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Er-
ziehung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie 
sich am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich 
belastend auf den Fehlbetrag HzE aus.   
E17  
F18 
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in 
den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt 
für die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es 
werden für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von 
Leistungserbringern eingeholt.  
E18 
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern ein-
holen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt 
werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 62 von 68 
 Feststellung  Empfehlung 
F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die 
Gründe der Beendigung statt. E19 
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte 
mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt wer-
den. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet wer-
den, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Stan-
dards entwickelt werden. 
F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführ ung aus stationären Hilfen. E20   
F21 
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive 
Netzwerkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren 
weiterentwickelt. 
E21  
F22 
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. 
Auf den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen 
belastend aus.  
E22  
F23 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als 
bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei 
gleichzeitig niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.   
E23  
F24 
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der 
Vergleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards 
die Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind 
jedoch vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Stan-
dards zur Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW po-
sitiv.  
E24  
F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE 
bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv.  E25  
F26 
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären 
Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringun-
gen. Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbe-
trag aus.  
E26 
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie 
geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in 
Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können. 
F27 
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. 
Mehr als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die nied-
rige Falldichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE 
E27

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Feststellung  Empfehlung 
aus. Die Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben 
eine positive Auswirkung auf die Falldichte.  
F28 
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen 
für Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen nied-
rig. Hier wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steue-
rungsmaßnahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen 
verbessern. Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist posi-
tiv zu sehen. 
E28 
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit 
von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Auf-
wendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken. 
F29 
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle lie-
fen länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 
rund 56 Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten. 
E29  
F30 
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die 
Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrach-
teten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. 
Es wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. 
Lebensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII 
hinterlegt. 
E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf 
auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden. 
F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und 
viele Fälle nach § 35a SGB VIII. E31  
F32 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf 
stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hil-
fefall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Auf-
wendungen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.  
E32  
F33 
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für 
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen 
Bezirken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche 
Standards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB 
VIII und zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung. 
E33  
F34 
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der 
Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Be-
einträchtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Be-
hinderung. 
E34

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Feststellung  Empfehlung 
F35 
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrations-
helfern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden 
Synergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kom-
pensiert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. 
Bei der Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollö-
sung teuer. 
E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall 
für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.  
F36 
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 
und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien 
Städte. 
E36  
F37 
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt 
als auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei 
den meisten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln ver-
gleichsweise an. 
E37  
F38 
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. 
Dabei gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während 
die stationären Hilfefälle etwas rückläufig sind. 
E38 
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, 
strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung 
der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.   
F39 
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren 
Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreis-
freien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen 
je Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Me-
dian. 
E39  
F40 
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 
2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außer-
dem hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen 
Aufwendungen für Inobhutnahmen. 
E40

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
Seite 65 von 68 
Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW 
 2014 2015 2016 2017 2018 
Einwohner gesamt  1.034.175 1.046.680 1.060.582 1.075.935 1.080.394 
Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre 162.228  164.571 168.485 173.010 174.061 
Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 30.230  30.818 31.829 33.236 33.012 
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 192.458  195.389 200.314 206.246 207.073 
Tabelle 3: Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 
 2017 2018 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro 
Aufwendungen HzE gesamt in Euro 151.322.283 164.302.180 
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 734 793 
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 22.841 24.127 
Ambulante Aufwendungen gesamt in Euro 40.570.275 46.526.450 
Ambulante Aufwendungen je Hilfefall in Euro 10.005 10.795 
Stationäre Aufwendungen gesamt in Euro 110.752.008 117.775.730 
Stationäre Aufwendungen je Hilfefall in Euro 43.094 47.110 
Falldichte HzE gesamt 
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre) 32,12 32,89 
Anteil ambulanter Hilfen in Prozent 
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 61,21 63,29 
Anteil der Vollzeitpflegefälle in Prozent 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 28,83 28,72

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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Tabelle 4: Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII 
 2017 2018 
Flexible erzieherische Hilfen § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII 
Aufwendungen Flexible erzieherische Hilfen gesamt in Euro 6.682.619 7.938.746 
Anzahl der Hilfefälle 827 849 
Sozialpädagogische Familienhilfen § 31 SGB VIII 
Aufwendungen sozialpädagogische Familienhilfen gesamt in Euro 10.236.025 11.225.728 
Anzahl der Hilfefälle 953 945 
Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII 
Aufwendungen Erziehung in einer Tagesgruppe gesamt in Euro 4.747.649 4.724.535 
Anzahl der Hilfefälle 138 134 
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII 
Aufwendungen Vollzeitpflege gesamt in Euro 10.854.385 10.982.535 
Anzahl der Hilfefälle 741 718 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform § 34 SGB VIII 
Aufwendungen Heimerziehung gesamt in Euro 71.370.188 74.832.649 
Anzahl der Hilfefälle 1.090 1.081 
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII 
Aufwendungen INSPE gesamt in Euro 1.515.451 2.198.904 
Anzahl der Hilfefälle 144 114 
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII 
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gesamt in Euro 20.333. 558 23.888.507 
Anzahl der Hilfefälle 1.568 1.788 
Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII

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 2017 2018 
Aufwendungen Hilfe für junge Volljährige gesamt in Euro 24.275.972 27.097.576 
Anzahl der Hilfefälle 835 850 
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 18 bis unter 21 25,12 25,75 
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
Aufwendungen für UMA in Euro 26.527.635 24.218.932 
Anzahl der Hilfefälle 795 725 
Tabelle 5: Andere Aufgaben der Jugendhilfe 
 2017 2018 
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII  
Aufwendungen für Inobhutnahme § 42 SGB VIII gesamt in Euro 11.673.702 10.210.742 
Anzahl der Inobhutnahmen 758 655 
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen UMA gesamt in Euro 15.770.278 10.285.002 
Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen 1.024 686

  Stadt Köln    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03359 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Zahlungsabwicklung der 
Stadt Köln im Jahr 2019

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Zahlungsabwicklung i.e.S. 3 
Vollstreckung 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 5 
 Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und  Steuerung 6 
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 6  
Erfüllungsgrad Digitalisierung 11 
 Wirtschaftlichkeit 13 
Zahlungsabwicklung i. e. S. 13 
Vollstreckung 24 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 34

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Zahlungs-
abwicklung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Zahlungsabwicklung i.e.S. 
Die Zahlungsabwicklung i. e. S. der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben sach- und zeitgerecht. 
Obwohl der personelle Einsatz überdurchschnittlich ist, liegt der Aufwand je Einzahlung knapp 
unter dem Median. Je Vollzeit-Stelle werden mehr Einzahlungen bearbeitet, als das in der 
Hälfte der Vergleichskommunen der Fall ist. 
Im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in einzelnen Bereichen noch Verbesserun-
gen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwicklung zentralisiert werden. Ziel-
werte und Qualitätsstandards sind bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung de-
finiert. Ihre Einhaltung sollte in unterjährigen Berichten dokumentiert werden. 
Vollstreckung 
Die Vollstreckung der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben im kommunalen Vergleich mit unter-
durchschnittlichem personellen Einsatz. Aufgrund einer langwierigen IT-Umstellung hat sie von 
Anfang 2017 bis zum August 2018 keine neuen Forderungen erhalten. In dieser Zeit wurden 
Altforderungen aus den Jahren bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet. Da somit die 
Anzahl der vorhandenen und der vollstreckten Forderungen nicht einer typischen Jahresleis-
tung entsprachen, hat die gpaNRW sie nicht in den interkommunalen Vergleich gestellt. Die 
Kennzahlen wären nicht vergleichbar gewesen. Um den Erfolg der eigenen Vollstreckung, aber 
auch die Leistungswerte darzustellen, wurden die Vollstreckungsforderungen des ersten Halb-
jahres 2019 verdoppelt und fiktiv den Vergleichszahlen 2018 gegenübergestellt.  
Die Vollstreckung in Köln realisiert 2019 überdurchschnittliche Einzahlungen aus Haupt- und 
Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle. Die neu hinzugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle 
übersteigen deutlich die im gleichen Zeitraum Abgewickelten. Daran ändert auch die Tatsache 
nichts, dass auch 2019 noch Altforderungen bearbeitet wurden, die in der Bearbeitung auf-
wendiger sind. Die abgewickelten Forderungen je Vollzeit-Stelle und die Erfolgsquote stellen 
sich im interkommunalen Vergleich daher unterdurchschnittlich dar. Dabei ist zu berücksichti-
gen, dass ein Großteil der rückständigen Forderungen aus 2017 und 2018 an die Vollstreckung 
übergeben wurde. 
Die Stadt Köln sollte künftig die Abnahme der Vermögensauskunft mit den eigenen Vollzie-
hungskräften wahrnehmen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen rechtmäßig, sachge-
recht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).  
Die Prüfung im Prüfgebiet Zahlungsabwicklung umfasst  
 den Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten, 
 die ordnungsmäßige Aufgabenerfüllung und effiziente Steuerung und 
 die Wirtschaftlichkeit der Personal- und Sachaufwendungen. 
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen.  
Die gpaNRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand zweier Erfüllungsgrade. Diese 
beruhen auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellen wir 45 einheitliche Fragen zu den Themenfel-
dern 
 Ordnungsmäßigkeit, 
 Organisation,  
 finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling sowie  
 Digitalisierung. 
Der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz in der Zahlungsabwicklung und der Vollstre-
ckung soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Erfüllung 
der Aufgaben gewährleisten. Wir nutzen hierzu Kennzahlen, die als Orientierung für eine ange-
messene Stellenausstattung dienen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 
 Feststellung 
     Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. 
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune hat entsprechend § 31 Abs. 4 der Kommunalhaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) die Finanzmittelkonten am Schluss des 
Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages mit den Bankkonten abzuglei-
chen. Zwischen den Finanzmittelkonten und den Bankk onten darf es keinen Unterschiedsbe-
trag geben. Im Abgleich müssen sowohl alle Bankkonten als auch die Bestände der Wechsel-
geld- und Handvorschüsse enthalten sein.  
Bei der Stadt Köln ist das der Fall. 
Die gpaNRW hat die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Geldinstitute erfasst, bei de-
nen die Stadt Köln Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand haben wir der Fort-
schreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt. Im Ergebnis hat die 
gpaNRW keine Differenz festgestellt. 
Die Stadt Köln hat zum Zeitpunkt der Prüfung 2018 98 Geschäftskonten bei zwei Geldinstituten 
eingerichtet. Im Herbst 2019 sind es noch 79. In den letzten Jahren wurden bereits rund 30 Ge-
schäftskonten aufgelöst, aktuell stehen weitere sieben Konten vor der Auflösung.  
Ein Geschäftskonto wird als Sammel- oder Zentralkonto zur internen Verrechnung genutzt. Mit 
diesem werden alle übrigen Geschäftskonten täglich ausgeglichen (sogen. Cash-Pool). Zahlrei-
che Konten wurden für bestimmte Zwecke eingerichtet. Die Idee war, anhand der Kontonummer 
bei falschen oder fehlenden Aktenzeichen die Zahlungseingänge leicht zuzuordnen. Der Vorteil 
ist jedoch nicht durchgängig eingetreten: Einzahler nutzen teilweise eine ihr bekannte Konto-
nummer, die nicht zum jeweiligen Zahlungszweck eingerichtet ist.  
Jedes Geschäftskonto verursacht einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, auch wenn bei allen die 
Übermittlung des Kontostandes automatisiert erfolgt. 
 Empfehlung 
Die Anzahl der Konten sollte weiter reduziert werden.  
Die Stadt Köln will diese Empfehlung in Abstimmung mit den Dienststellen umsetzen.

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 Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und  
Steuerung 
Die gpaNRW ordnet die Antworten auf die Fragen in den Erfüllungsgraden auf einer Skala von 
0 bis 31 bzw. bei den Fragen zur Digitalisierung 0 und 12 ein. Danach gewichtet sie diese Be-
wertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich 
Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in 
Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Diese Kennzahl zeigt, in wel-
chem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Köln einer ordnungsge-
mäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht. 
Die Erfüllungsgrade sind als Anlage Tabelle 4 (Zahlungsabwicklung und Vollstreckung) und Ta-
belle 5 (Digitalisierung) vollständig abgebildet. 
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 
 Feststellung 
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein durch-
schnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung einzelner 
Aspekte.  
Dieser Erfüllungsgrad setzt sich aus drei Teilerfüllungsgraden zusammen, auf die nachfolgend 
eingegangen wird. 
Ordnungsmäßigkeit 
 Feststellung 
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforderungen der 
KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind. 
Eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung kann durch eine Kom-
mune sichergestellt werden, wenn sie gemäß § 32 KomHVO NRW die 
 Zuständigkeiten, 
 Fristen, 
 Abläufe, 
 Befugnisse und 
 
1 nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erfüllt = 3 
2 nein = 0; ja = 1

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 sonstigen Rahmenbedingungen 
schriftlich klar definiert und deren Einhaltung nachhält. 
Die Stadt Köln hat mehrere Dienst- bzw. Geschäftsanweisungen erlassen, die für die Erfül-
lungsgrade relevant sind. Sie werden durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen ergänzt. Die 
Aktualisierung der GAFin und einiger Dienstanweisungen ist geplant, zum Zeitpunkt der Be-
richtserstellung im Herbst 2019 aber noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf der aktuellen 
GAFin wurde berücksichtigt. Die gpaNRW hat in ihrer Prüfung folgende Dienst- bzw. Geschäfts-
anweisungen berücksichtigt: 
 Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GA Fin), Stand Januar 2019 
 Dienstanweisung Insolvenzverfahren 
 Arbeitsanweisung für die Stadtkasse 
 Richtlinie für die Geld- und Kapitalanlagen 
 Richtlinie für die Darlehnsaufnahme 
 Richtlinie für die Kassenkreditaufnahme und die 
 Arbeitsanweisung für die Vollstreckungsabteilung der Stadt Köln 
Im interkommunalen Vergleich erreicht die Stadt Köln im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit 
92 Prozent (Median 95 Prozent). Zu folgenden Punkten besteht für die gpaNRW noch Rege-
lungsbedarf. 
Die Bestimmungen zur Archivierung und den Aufbewahrungspflichten sind in der GAFin Anlage 
C Ziffer 11 und Arbeitsanweisung für die Stadtkasse Teil H. beschrieben. Verantwortlichkeiten 
und Verfahren sind festgelegt. Es handelt sich um eine jährliche Aufgabe der Abteilung Stadt-
kasse. Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden. 
 Empfehlung 
Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden. 
Ein entsprechender Passus ist für den Entwurf der GAFin 2020 vorgesehen. 
Bislang hat die Stadt darauf verzichtet, einen Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerver-
zeichnis eintragen zu lassen. In § 284 Abs. 9 AO wird der Kommune selbst die Ausübung ihres 
Ermessens übertragen, den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Damit verzich-
tete die Stadt Köln auf einen Teil ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um ihre fälligen Forderungen 
durchsetzen zu können. Die Klarstellung in § 5a Abs. 1 letzter Satz VwVG NRW vom 01. Au-
gust 2016 sollte die Stadt als Anlass nehmen, diese Möglichkeit auch zu nutzen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen. 
Es ist seitens der Stadt Köln geplant, diese Empfehlung umzusetzen. Ein genauer Zeitpunkt da-
für steht nicht fest.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Organisation  
 Feststellung 
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittli-
chen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Vollstreckung bestehen 
noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten. 
Durch eine schriftliche Festlegung der Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Befugnisse 
kann eine Kommune eine effiziente und rechtssichere Aufgabenerfüllung sicherstellen. 
Die gpaNRW hat standardisierte Fragen zur Organisation in Köln gestellt. Die Stadt erreicht 86 
Prozent (Median 88 Prozent). Zu folgenden Punkten bestehen insoweit noch Handlungsmög-
lichkeiten. 
Die Reform der Sachaufklärung ist seit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Es besteht nach § 5a 
VwVG NRW ein Optionsrecht. Demnach können sich die Kommunen entscheiden, ob sie die 
Abnahme der Vermögensauskunft selbst durchführen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen. 
Der Vorteil der Selbstabnahme liegt jedoch darin, dass die Kommune das gesamte Verfahren in 
der Hand behält und eventuelle Unklarheiten in Fremdberichten vermeidet. Für die Selbstab-
nahme ist daher keine wesentliche Mehrarbeit zu erwarten.  
In der Stadt Köln ist die Reform der Sachaufklärung bisher nur teilweise umgesetzt. Die Mög-
lichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft selbst vorzunehmen, nutzt die Stadt bisher nicht. 
 Empfehlung 
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die Vermö-
gensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und technischen Vorausset-
zungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.     
Schriftliche Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Forderungen hat die Stadt Köln 
in der Arbeitsanweisung für die Vollstreckungsabteilung aufgestellt. 
Hierin sind unter anderem die folgenden Punkte schriftlich fixiert: 
 Reihenfolge und Priorität der Vollstreckungsfälle, 
 Beschaffen von Informationen, 
 welche Maßnahmen des Vollstreckungsdienstes Vorrang haben, 
 nach welchen Kriterien und Verfahren Vollstreckungs- Instrumente wie z. B. die Vermö-
gensauskunft und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis eingesetzt werden. 
Die Vollstreckung ist als Universalvollstreckung organisiert, d.h. es gibt keinen separaten Innen- 
oder Außendienst. Die Mitarbeiter entscheiden anhand ihrer Informationen über den Schuldner, 
welche Vollstreckungsmaßnahme zuerst angewandt wird.   
Alle vierzehn Tage wird ein Mahnlauf durchgeführt. Die Stadt Köln hat den Druck, das Kuvertie-
ren und den Versand an einen internen Dienstleiter vergeben. Aufgrund der Menge der pro 
Mahnlauf versandten Mahnungen von durchschnittlich 12.000 Stück, geht die Stadt von einem 
Zeitraum von rund zwei Wochen aus, bis die Schuldner die Mahnung erhalten haben. Nach Ab-
lauf einer Frist von mindestens 42 Tagen ab Fälligkeit, erhält die Vollstreckung die dann noch

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offenen Forderungen. Von der Fälligkeit der Forderung bis zur Übergabe an die Vollstreckung 
dauert es somit mindestens sechs Wochen. Dann erhalten die Schuldner eine allgemeine Voll-
streckungsankündigung. Da diese Schreiben automatisiert erstellt werden, ist diese Vollstre-
ckungsmaßnahme allen Übrigen vorgeschaltet. Häufig zahlen die Schuldner nach diesem 
Schreiben. Falls nicht, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.  
Für die dann nicht beglichenen Forderungen folgt eine Recherche, welche Informationen über 
den Schuldner bereits vorliegen und welche Vollstreckungsmaßnahmen in der Vergangenheit 
erfolgreich waren. Das können u.a. Kontenpfändungen, aber auch Besuche beim Schuldner 
sein. Bei einigen reicht ein Anruf, um sie an die Forderung zu erinnern. 
Schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen befinden 
sich in der GAFin Anlage C Ziffer 2.2.c. Für Stundungen und Niederschlagungen sind es die 
Fachämter, wobei die Zahlungsabwicklung bucht. Bei Erlassen ist die Zahlungsabwicklung für 
Nebenforderungen und die Fachämter für Hauptforderungen verantwortlich. Die Vollstreckung 
bearbeitet die befristeten Niederschlagungen von Steuerforderungen. Formulare für die Nieder-
schlagungen, Stundungen und Erlasse sind in der eingesetzten Software hinterlegt. Die Nieder-
schlagungslisten werden bisher dezentral geführt, das soll in Köln aber geändert werden. Ein 
Zeitpunkt dafür ist nicht festgelegt. Die jährliche Überwachung der niedergeschlagenen Forde-
rungen erfolgt durch die Fachämter. 
Eine zentrale Bearbeitung bei der Stadtkasse / Vollstreckung gewährleistet eine einheitliche Er-
messensentscheidung und bietet einen besseren Überblick über die gesamte finanzielle Situa-
tion eines Schuldners.  
 Empfehlung 
Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen sollten in der 
Stadtkasse zentralisiert werden.  
Ein Konzept zur Zentralisierung zunächst von Niederschlagungen befindet sich amtsintern bei 
der Stadt Köln im Aufbau. 
Regelungen zur Forderungsbewertung hat die Stadt Köln in einer Arbeitsanweisung festgelegt. 
Bis vor einigen Jahren erfolgte eine (zulässige) pauschale Bewertung von Forderungen, seit-
dem werden Forderungen einzeln bewertet. Die Forderungen werden nach einwandfreien, 
zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen bzw. nach der Realisierungswahrscheinlichkeit 
eingestuft. Dabei sind Kriterien wie z.B. das Alter und die Häufigkeit der Vollstreckungsversuche 
definiert. Sie werden mit positiven oder negativen Einflussfaktoren verknüpft. Am Jahresende 
werden die Forderungen überprüft und ggf. neu eingestuft. Dafür wird eine Wiedervorlage min-
destens 15 Monate vor der Verjährung automatisiert generiert. 
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 
 Feststellung 
Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis.  
Eine Kommune sollte produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Res-
sourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festlegen. Zudem sollte

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sie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkenn-
zahlen) bestimmen. 
Darüber hinaus sollte sie ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufbauen. Damit 
kann sie u. a. den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen. Handlungser-
fordernisse und Steuerungsmöglichkeiten werden erkennbar. 
Die Stadt Köln erreicht 83 Prozent (Median 50 Prozent). 
Sie hat für die Vollstreckung als strategisches bzw. Wirkungsziel u.a. die Realisierung aller an-
geordneten städtischen Forderungen sowie die Vollstreckung der Forderungen nach dem 
VwVG NW formuliert. Auch sollen die Einnahmen der Stadt durch die Vollstreckungs- und Insol-
venzmaßnahmen gesichert sein.  
Für die Vollstreckung werden u.a. folgende Fallzahlen gebildet: 
 Höhe der durch eigene Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für die Stadt in 
Euro 
 Höhe der durch Insolvenzmaßnahmen eingezogene Forderungen für die Stadt in Euro 
 Höhe des eingenommenen Vollstreckungskostenersatzes in Euro 
 Höhe der durch fremde Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für die Stadt im 
Wege der Amtshilfe in Euro 
 Höhe der durch eigene Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für andere 
Städte und andere öffentliche Einrichtungen im Wege der Amtshilfe in Euro 
Bei der Zahlungsabwicklung i.e.S. soll der Anteil der unverzüglich abgeschlossenen Bu-
chungstage 95 Prozent betragen. Auch sollen die Kassengeschäfte unverzüglich abgewickelt 
werden. Fallzahlen werden u.a. mit den Mahnstatistiken, den Guthaben- und Klärungslisten und 
den Lastschriftquoten erhoben. Das geschieht teilweise täglich oder monatlich, je nach Bedarf 
oder Anlass. 
Für die Vollstreckung wird ein Kostendeckungsgrad berechnet. Er bildet das Verhältnis des Per-
sonalaufwands zu den realisierten Haupt- und Nebenforderungen. Die Fallzahlen werden regel-
mäßig aktualisiert. Eine zugehörige Kennzahl ist das Verhältnis der realisierten und endbearbei-
teten Vollstreckungsaufträge zu den eingegangenen Aufträgen in Prozent. 
Insgesamt dienen der Stadt diese Ziele und die Kennzahlen als Steuerungsgrundlage für die 
Zahlungsabwicklung i.e.S. und die Vollstreckung. Ziel der Stadt ist, die Qualität der Arbeit stetig 
zu verbessern. 
Ein unterjähriges Berichtswesen ist bisher nicht eingerichtet. Es ist für das Jahr 2020 geplant, 
sobald die dafür eingerichtete Stelle besetzt ist. 
 Empfehlung 
Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert werden.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Erfüllungsgrad Digitalisierung 
 Feststellung 
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittlichen Wert. 
Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Entwicklungsmöglichkei-
ten. 
Eingehende Rechnungen sollten an zentraler Stelle angenommen, eingescannt und elektro-
nisch weitergeleitet werden. Diese sollten dann (e-Rechnungen und Rechnungen im pdf-For-
mat) angenommen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine Rechnung ist elektro-
nisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und emp-
fangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung 
ermöglicht (§ 2 E-Rechnungsverordnung). 
Auf einen Ausdruck in Papierform sollte verzichtet und die elektronische Archivierung ange-
strebt werden. Beteiligte Organisationseinheiten und die Rechnungsprüfung sollten Zugriff auf 
das elektronische Archiv haben. Die Vollstreckung sollte mit einer digitalen Vollstreckungsakte 
arbeiten und Amtshilfeersuchen elektronisch übermitteln. 
Die Stadt Köln nimmt bisher elektronische Rechnungen nicht an zentraler Stelle an. Die Ein-
richtung einer zentralen Stelle für diesen Rechnungseingang ist wichtig, um einen gleichartigen 
Umgang mit den elektronischen Rechnungen zu gewährleisten.  
 Empfehlung 
Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen werden. 
Daneben kann daraus auch eine Unterstützung für die Liquiditätsplanung (vor allem die kurzfris-
tige) erwachsen. Die Eingabe ins elektronische Rechnungseingangsbuch würde automatisch 
einen Eintrag im Liquiditätsmanagement erzeugen. Die unverzügliche Zuordnung zu den einzel-
nen Organisationseinheiten ist eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem papierhaften 
Verfahren der Post- bzw. Rechnungsverteilung. 
Die Digitalisierung durch Einscannen der Rechnungen oder elektronische Weiterleitung erfolgt 
in Köln nicht. Rechnungen im Email-Anhang nimmt die Stadt auch nicht entgegen. Insofern be-
steht hier kein Medienbruch durch den Wechsel auf Papier. Elektronische Rechnungen (sog. 
eRechnungen) nimmt Köln ebenfalls nicht an.  
Die Vollstreckung der Stadt Köln arbeitet mit Papierakten, nutzt aber eine Vollstreckungssoft-
ware.  
Eine elektronische Vollstreckungsakte kann zurzeit nicht eingeführt werden, da hierfür noch 
weitere Vorarbeiten erforderlich sind. Abgeschlossene Vollstreckungsakten werden bereits ein-
gescannt und archiviert. Auch wird der Außendienst mit Tablet PCs ausgerüstet. Das Projekt 
befindet sich derzeit in der Pilotierungsphase. Die Mitarbeiter arbeiten somit immer mit den ak-
tuellen Daten. 
Amtshilfeersuchen an andere Vollstreckungsgläubiger können technisch bisher ebenso wenig 
elektronisch übermittelt werden wie Amtshilfeersuchen anderer Vollstreckungsgläubiger an die 
Stadt Köln. Eine Ausnahme bilden die Vollstreckungsersuchen des ARD-ZDF-Deutschlandra-
dio-Beitragsservice-GmbH sowie der IHK. Diese können über Schnittstelle eingelesen werden.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Danach müssen sie aber auch wieder manuell überprüft und bearbeitet werden. Änderungsmit-
teilungen des Beitragsservice an die Stadt Köln oder von der Stadt Köln an den Beitragsservice 
können wiederum nur postalisch oder per Mail erfolgen. 
Hierzu ist mittlerweile der Standard XAmtshilfe entwickelt worden. Dieser soll die bisherige 
Schnittstelle zwischen Beitragsservice und den Kommunen ersetzen. Der Einsatz durch den 
Beitragsservice ist für 2020 vorgesehen.  
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt 
Köln zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur überört-
lichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Wirtschaftlichkeit 
Bei der Stadt Köln konnten für 2017 und 2018 keine vergleichbaren Kennzahlen für die Voll-
streckung gebildet werden. Grund dafür war die Einführung eines neuen Kassen- und Einnah-
meverfahrens. Mit Einführung des NKF 2008 wurde das Doppiksystem ohne dieses Kassenver-
fahren eingeführt. Die Stadtkasse arbeitete mit dem vorhandenen Kassensystem weiter. 2014 
wurde ein Projekt zur Einführung eines neuen Kassensystems gestartet. Die Umstellung sollte 
zum 01. Januar 2017 erfolgen. Schwierigkeiten bereitete besonders die Migration der Altdaten 
in die neue Software. Da z.B. Straßenbezeichnungen nicht durchgängig dem amtlichen Stra-
ßenverzeichnis entsprachen, mussten die Altdaten manuell bereinigt werden. Insgesamt war 
die Einführung des neuen Systems mit technischen Problemen behaftet, die unter anderem die 
Buchung der aktuellen Sollstellungen und auch die routinemäßigen Kassentätigkeiten beein-
trächtigten. Die Arbeit der Zahlungsabwicklung i.e.S. wurde dadurch ebenfalls im Vergleichs-
zeitraum stark beeinträchtigt, woraus zum Teil auch Bearbeitungsrückstände in der Forderungs-
verwaltung resultierten. 
Der erste Abgabetermin der nicht beglichenen Mahnungen an die Vollstreckung erfolgte im Au-
gust 2018. Somit liegen für die Vollstreckung weder für 2017 noch für 2018 Fallzahlen vor, die 
mit denen der übrigen kreisfreien Städte verglichen werden können. 
Die grundlegenden technischen Probleme konnten zwischenzeitlich im Wesentlichen behoben 
werden. Die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung arbeiten mit Priorität am Abbau der ange-
sammelten Rückstände sowie an der Optimierung der Prozessabläufe. Für 2020 wird ein regu-
lärer Kassenbetrieb mit einer regelmäßigen Abgabe offener Forderungen an die Vollstreckung 
anvisiert. 
Zahlungsabwicklung i. e. S. 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlun-
gen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an SEPA-Last-
schriftmandaten.  
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune sollte die Einzahlungen auf den Geschäftskonten wirt-
schaftlich bearbeiten. Dafür ist ein hoher Automatisierungsgrad erforderlich. Für alle Geschäfts-
konten sind elektronische Kontoauszüge bereit zu halten. Nicht zuordenbare Einzahlungen auf 
den Geschäftskonten sind unverzüglich zu klären. Mahnläufe haben zügig nach Fälligkeit zu er-
folgen. Die Zahlungsabwicklung für Dritte ist wirtschaftlich wahrzunehmen.  
Aufwendungen 
 Feststellung 
Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsabwicklung 
als die Vergleichskommunen.

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Die Zahlungsabwicklung der Stadt Köln setzte 2017 für die Bearbeitung der Einzahlungen auf 
den verschiedenen Geschäftskonten der Stadt 86,23 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung 
und 13,17 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein. In 2018 verringerte sich die Sachbearbeitung 
auf 80,18 und der Overhead auf 12,60 Vollzeit-Stellen.  
Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt sich folgendes Bild: 
Personal Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen  
je 10.000 Einwohner 0,86 0,35 0,63 0,69 0,90 1,10 23 
Vollzeit-Stellen  
Sachbearbeitung  
je 10.000 Einwohner 
0,74
 0,34 0,57 0,64 0,75 0,97 23 
Overheadanteil  
in Prozent 13,57
 3,11 6,79 11,52 14,31 18,74 23 
Bei der Sachbearbeitung liegt die Stadt Köln über dem Median. Hierfür entstanden Personal- 
und Sachaufwendungen in Höhe von 6.652.172 Euro in 2017 und 6.429.123 Euro in 2018. 
Beeinflusst werden die Aufwendungen je Fall (Einzahlung) durch die: 
 Anzahl der Fälle und den Zeitaufwand für die Bearbeitung, 
 Zahl der Vollzeit-Stellen, 
 Anteil Overhead, 
 Besoldungs- und Vergütungsstruktur. 
Die Stadt Köln liegt mit ihrem Ergebnis leicht unterhalb des Median.

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Aufwendungen je Einzahlung in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2,37 1,14 2,01 2,33 2,84 3,69 23 
Einzahlungen 
 Feststellung 
Köln weist leicht überdurchschnittliche Leistungswerte bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf. 
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen die 
Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein. 
Hiermit sind alle Einzahlungen auf den Geschäftskonten gemeint, die eine Kommune zu verwal-
ten hat. Daher sind auch die Einzahlungen auf den Geschäftskonten für Dritte im Rahmen      
ö.-r. Vereinbarungen sowie für die Abwicklung fremder Finanzmittel zu berücksichtigen. Wichtig 
ist, nicht die gebuchten Forderungen zu erfassen, da eine Einzahlung mehrere Forderungen 
umfassen kann. Auch bei den Lastschriften wird nur der Zahlungseingang des Gesamtpakets 
als eine Einzahlung berücksichtigt.

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Nicht zu berücksichtigen sind z. B. Schulgeschäftskonten oder andere Konten, die in die Bewirt-
schaftung einer Organisationseinheit übertragen wurden wie z. B. im sozialen Bereich für die 
Abwicklung von Scheckzahlungen für Asylbewerber. In Köln wären regulär für den Zeitraum 
2017 und 2018 noch ca. 100.000 Kostenbescheide fällig gewesen. Aufgrund der fehlerhaften 
Schnittstelle zwischen Fachverfahren und dem Kassenprogramm wurde die Bescheid-Fertigung 
ab Mitte 2017 vorerst gestoppt. Die Fachdienststelle beginnt in Kürze mit der Rückstandsabar-
beitung. Unter normalen Umständen wären ca. 50.000 Einzahlungen in 2017 und 50.000 Zah-
lungen in 2018 eingegangen. 
Einzahlungen auf den Geschäftskonten der Stadt Köln 
Grundzahlen 2017 2018 
Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten 2 .807.422 2.925.503 
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Ge-
schäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 
1.285.216
 1.322.463 
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Ge-
schäftskonten für Dritte 
entfällt
 entfällt 
Anzahl der Lastschriften* in den Lastschriftläufen 1.357.921 1.342.093 
*auf Grundlage vorliegender SEPA-Lastschriftmandate 
Anzahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

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2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
32.539 21.482 28.759 35.391 39.936 65.308 23 
Die Stadt Köln konnte ihren Leistungswert von 2017 nach 2018 deutlich steigern und liegt im 
Vergleichsjahr 2018 exakt auf Höhe des Median.  
Der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Einzahlungen wird erheblich davon beeinflusst, wie 
groß der Anteil der automatisch zugeordneten Buchungen ist. Übrig bleiben ungeklärte Einzah-
lungen, die manuell zugeordnet werden müssen. In Köln konnte der Anteil der automatisiert zu-
geordneten Einzahlungen nicht ausgewertet werden. 
 Empfehlung 
Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt werden.  
Sobald die Kennzahl vorliegt, kann sie mit den folgenden Vergleichswerten verglichen werden. 
Anteil der automatisiert zugeordneten Daten an den Zahlungseingängen 
Jahr  Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert       
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 k.A. 79,91 85,70 89,50 91,86 98,00 18 
2018 k.A. 79,76 87,00 89,92 91,86 98,00 17 
Ein überdurchschnittlicher Wert weist darauf hin, dass die Soll-Stellungen der Fachämter recht-
zeitig erfolgen. Die Abteilung Stadtkasse hat bestätigt. 
In diesem Zusammenhang ist auch der Anteil der SEPA-Lastschriften an den regelmäßig erho-
benen Forderungen wichtig. Das sind u.a. Grundbesitzabgaben, Steuern und Beiträge. Werden 
sie mit SEPA eingezogen, ist der Anteil der Einzahlungen geringer, die nicht automatisiert ein-
gelesen werden können.  
SEPA-Lastschriftmandate 
 Feststellung 
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige Anteile an 
SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen noch Möglich-
keiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen.

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Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen besteht die Möglichkeit, der Kommune eine Ein-
zugsermächtigung zu erteilen. Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zah-
lungspflichtigen (Debitor) als auch der Kommune die Überwachung der Zahlungen. 
Ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area) ist die rechtliche Legitimation für den 
Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum 
Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an 
den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. 
In Köln werden Kindergarten- und Mittagessenentgelte unter einem Vertragsgegenstand unter 
verschiedenen Teilvorgängen abgebildet. Eine Auswertung nach verschiedenen Teilvorgängen 
war in der zur Verfügung stehenden Standardauswertung nicht möglich.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkommunalen 
Vergleiche können dann vervollständigt werden. 
Die übrigen 1.213.138 Forderungen der Stadt Köln wurden nach Arten und jeweiliger Relevanz 
erfasst. 
Forderungen der Stadt Köln verteilt auf verschiedene Forderungsarten 2018 
 
Lediglich aus den Bereichen Grundbesitzabgaben, Steuern und Beiträge sowie in Einzelfällen 
aus den sonstigen Forderungen ergeben sich im Regelfall wiederkehrende Forderungen. In der 
Stadt Köln sind in 2018 insgesamt 374.501 SEPA-Lastschriftmandate erteilt. Anschließend ha-
ben wir den Anteil der jeweiligen SEPA-Lastschriftmandate in den interkommunalen Vergleich 
gestellt.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Anteil SEPA-Lastschriftmandate an der jeweiligen Forderungsart in Prozent 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
sonstige 10,03  0,45 3,66 5,82 8,39 27,23 20 
Musikschule 65,66  13,91 37,56 47,50 64,81 75,70 20 
VHS 94,98  0,00 0,00 10,49 77,72 95,33 13 
Offene Ganztagsschule 14,74  14,74 33,55 49,01 58,26 89,61 21 
Mittagsverpflegung Kita k.A.  17,76 24,38 35,49 54,36 79,49 18 
Kindergartenbeiträge 12,99  12,99 34,03 43,08 50,97 64,50 22 
Vergnügungssteuer 4,92  4,92 24,23 31,59 36,03 39,39 21 
Hundesteuer 44,76  33,44 40,05 47,89 54,07 70,98 22 
Gewerbesteuer 39,41  31,01 38,59 45,67 51,62 71,99 21 
Grundbesitzabgaben 84,16  62,22 73,65 79,21 81,87 98,91 19 
Die SEPA-Quoten bei der Vergnügungssteuer, den Kindergartenbeiträgen und den Beiträgen 
Offene Ganztagsschule bilden im interkommunalen Vergleich den Minimalwert. Grund für das 
schlechte Ergebnis bei den Kindergartenbeiträgen und den OGS-Beiträgen war die Einführung 
einer neuen Software in 2015 im Fachamt. Das Programm arbeitete in bestimmten Fallkonstel-
lationen buchhalterisch fehlerhaft, so dass die Kitabeiträge nicht korrekt in das Kassenvorver-
fahren zur weiteren Zahlungsüberwachung übergeben wurden. Aufgrund fehlerhafter Abbu-
chungen und Mahnungen kündigten viele Zahlungspflichtige ihre Lastschrifteinzugsermächti-
gungen bzw. waren nicht bereit, eine solche zu erteilen. Alle Forderungen wurden sukzessive 
korrigiert und dementsprechend bei den Eltern zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nachgefor-
dert. Insofern erklärt sich die niedrige SEPA-Quote. Vor dem Programmfehler lag die Quote bei 
ca. 40 Prozent. 
Die Stadt Köln versendet bei Mahnungen SEPA-Formulare mit. Auch auf der Homepage der 
Stadt kann man diese erhalten. In allen Bereichen sollten die jeweiligen Fachämter auf die Ver-
wendung des Lastschriftverfahrens hinwirken. 
 Empfehlung 
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen intensivie-
ren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Lastschriftmandats zu über-
zeugen. 
Lastschriften 
 Feststellung 
Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Lastschriften an 
Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. 
Die SEPA-Lastschriftmandate einer Kommune werden je nach Forderungsart mehrmals jährlich 
genutzt, um per Lastschrift die jeweiligen wiederkehrenden Forderungen einzuziehen. Daher ist 
die Anzahl der SEPA-Lastschriftmandate gegenüber der Anzahl der Lastschriften erheblich

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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niedriger. Die Lastschrift- oder Abbuchungsläufe erfolgen je nach Bedarf für die Hauptfälligkei-
ten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres (Hebe- bzw. Steuerter-
mine) sowie für die monatlichen Abbuchungen für Kindergartenbeiträge, Mittagsverpflegung 
und Offene Ganztagsschule. Für die Volkshochschule und die Musikschule gibt es semesterab-
hängige Abbuchungsläufe. Das jeweilige Paket wird automatisiert zusammengestellt und dem 
entsprechenden Geldinstitut zugesendet. Dort wird es verarbeitet und im Regelfall wird dem 
Geschäftskonto lediglich eine Einzahlung über den Gesamtbetrag des Abbuchungslaufs gutge-
schrieben. Neben der automatisierten Zuordnung von Einzahlungen zu vorliegenden Anordnun-
gen führt ein hoher Lastschriftanteil zu einer Entlastung der Zahlungsabwicklung. 
Um festzustellen, wie hoch der Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäfts-
konten ist, wurde die Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten der Stadt Köln für die 
Berechnung des Lastschriftanteils um die Anzahl der Einzahlungen auf Verkehrsordnungswid-
rigkeiten bereinigt. Für diese Einzahlungen kommt im Regelfall kein SEPA-Lastschriftmandat in 
Frage. 
Den Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten haben wir wie folgt 
ermittelt: 
Anteil der Lastschriften an den gesamten Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2018 
Grundzahl Wert 
Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2.925.503 
abzgl. Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 1.322.463  
zzgl. Anzahl der Lastschriften in den Lastschriftläufen 1.342.093 
Gesamt 2.945.133 
Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten 45,57 
Anteil Lastschriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten in Prozent 2018

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
48,37 18,98 43,30 49,97 56,72 60,55 17 
Rücklastschriften 
Im Umgang mit den Lastschriften ist der Anteil der Rücklastschriften von Bedeutung, weil deren 
Bearbeitung arbeitsintensiv ist. Die jeweiligen Zahlungspflichtigen müssen ermittelt und ange-
schrieben werden. Eventuell ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat anzufordern. Das ist dann 
neu anzulegen. Daher ist ein niedriger Anteil an Rücklastschriften positiv. 
Anteil Rücklastschriften an Lastschriften gesamt in Prozent 2018 
Köln Minimum 1.Viertelwert 2.Viertelwert  
(Median) 3.Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
0,79 0,45 0,54 0,61 0,82 1,90 23 
Im Vorjahr 2017 bildete die Stadt Köln mit 0,92 Prozent einen noch höheren Wert ab. 
Einen Grund für die überdurchschnittliche Quote konnte die Stadt Köln nicht angeben. Erklärun-
gen können erloschene Konten, mangelnde Deckung oder Widersprüche sein. Die Stadt Köln 
sollte die Gründe dafür auswerten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt die Quote 
zu reduzieren. 
Ungeklärte Einzahlungen 
 Feststellung 
Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreiche ungeklärte Einzahlungen. 
Nach § 23 Abs. 1 KomHVO NRW sind die der Kommune zustehenden Forderungen vollständig 
zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zahlungseingang ist zu überwachen. Daraus 
folgt, dass die Forderungen unverzüglich zu erfassen sind, bevor ein Zahlungseingang erfolgt.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Voraussetzung hierfür ist vor allem, dass Sollstellungen durch die Fachdienste unverzüglich er-
folgen, sobald die Forderung entstanden ist. Ansonsten entstehen ungeklärte Zahlungsein-
gänge. 
Zum Stichtag 09. Mai 2019 lagen in der Stadt Köln 9.778 ungeklärte Zahlungsein- und keine 
ungeklärten Zahlungsausgänge vor. Im interkommunalen Vergleich ein hohes Ergebnis. 
Ungeklärte Einzahlungen je 10.000 Einzahlungen zum Stichtag 09. Mai 2019 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen. 
Zum Stichtag 09. November 2018 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Ver-
gleich wie folgt: 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
40 3 10 16 33 229 23 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zahlungsabwicklung teilen den Fachämtern und -
diensten den Zahlungseingang mit, soweit die Zuständigkeit erkennbar ist. Die Stadt plant die 
Einführung von QR-Codes bei einmaligen Zahlungen. Übertragungsfehler werden damit mini-
miert und somit die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen verbessert werden. Ziel der Zahlungs-
abwicklung ist, die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen weiter zu verringern. 
Mahnläufe 
 Feststellung 
Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommunen. Die 
Erfolgsquote ist überdurchschnittlich.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Eine Kommune sollte zügig innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Fälligkeit einen automati-
sierten Mahnlauf generieren. Das Mahnintervall sollte mindestens monatlich sein. Die Übergabe 
an die Vollstreckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen. 
In Köln wird nach der Fälligkeit einer Forderung zweimal monatlich gemahnt. Gemahnt werden 
Forderungen, die bis zu 14 Tage zuvor fällig gewesen sind. Mit der Mahnung wird der Schuld-
ner aufgefordert, die Zahlung innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen. Die Stadt Köln hat den 
Druck, das Kuvertieren und den Versandt an einen internen Dienstleiter vergeben. Aufgrund der 
Menge der pro Mahnlauf versandten Mahnungen von bis zu 40.000 geht die Stadt von einem 
Zeitraum von rund zwei Wochen aus, bis die Schuldner die Mahnung erhalten haben. Nach Ab-
lauf einer Frist von mindestens 42 Tagen ab Fälligkeit erhält die Vollstreckung die dann noch 
offenen Forderungen. Von der Fälligkeit der Forderung bis zur Übergabe an die Vollstreckung 
dauert es somit mindestens sechs Wochen. Dann erhalten die Schuldner eine allgemeine Voll-
streckungsankündigung.  
 Empfehlung 
Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstreckung sollte 
zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen. 
Die Forderungen werden mit einer elektronischen Schnittstelle von der Zahlungsabwicklung an 
die Vollstreckung übergeben. Eine Ausnahme bilden teilweise die Amtshilfen, da noch nicht alle 
Kommunen die entsprechende Software nutzen. Sie müssen manuell in das Vollstreckungspro-
gramm eingegeben werden. Bei den Amtshilfen der IHK, der GEZ und einigen Kommunen wer-
den die Forderungen per Schnittstelle übernommen. 
In 2017 hat die Stadt Köln 36.135 Mahnungen erstellt, in 2018 waren es 311.412 Mahnungen. 
Die Mahnläufe umfassten nicht alle Forderungsarten. Für die Ordnungswidrigkeiten Verkehr 
stehen nach Angabe der Verwaltung für den Zeitraum ab Mitte 2017 bis Ende 2018 15.250 
Mahnungen aus. Die üblicherweise jährlich versendeten Mahnungen dürften daher noch über 
denen des Jahres 2018 liegen. 
Mahnungen je 10.000 Einwohner 2018

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In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Da in 2017 kaum Mahnungen verschickt wurden, wurde auf die Ermittlung einer Kennzahl ver-
zichtet. 
Für die weitere Bearbeitung ist wichtig, wie hoch die Erfolgsquote, d. h. der Anteil der aufgrund 
der Mahnung erfolgten Einzahlungen ist. Die Kennzahl gibt Aufschluss darüber, wo die zeitliche 
Abfolge von Fälligkeit, Mahnung und Vollstreckung Besonderheiten aufweist.  
In Köln beträgt die Erfolgsquote 2018 46,10 Prozent. Im interkommunalen Vergleich ist das ein 
überdurchschnittliches Ergebnis (Median = 42,51 Prozent). 
Vollstreckung 
 Feststellung 
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkommunal 
verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshilfen. Ein Ver-
gleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt.  
Eine wirtschaftliche Bearbeitung der Vollstreckungsforderungen setzt voraus, dass schriftliche 
Regelungen zum Bearbeitungsablauf bestehen. Es sollten alle Möglichkeiten im Vollstreckungs-
Innendienst ausgeschöpft werden, bevor der Vollstreckungs-Außendienst eingesetzt wird. Auf 
Nebenforderungen im Verwaltungszwangsverfahren sollte nicht verzichtet werden. Die von ei-
ner Kommune versendeten Amtshilfeersuchen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Voll-
streckung für Dritte sollte wirtschaftlich wahrgenommen werden. 
Die Anzahl der Forderungen war in 2018 mit denen eines „normalen“ Jahres nicht vergleichbar. 
Um der Stadt Köln eine Einordnung bei den Kennzahlen zu bieten, die auf Fallzahlen der For-
derungen eines üblichen Jahres beruhen, wurden die des ersten Halbjahres 2019 mit dem Fak-
tor zwei versehen. Anschließend wurden die so ermittelten Kennzahlen mit denen der übrigen 
kreisfreien Städte von 2018 verglichen. Die Kennzahlen der Stadt Köln wurden nur dann in die 
Datenbank der gpaNRW übernommen, wenn sie auf der Datenbasis des Jahres 2018 beruhen. 
Alle übrigen sind im Folgenden gekennzeichnet und nicht in unserer Datenbank.  
Die Vollstreckung sollte die folgenden Kennzahlen fortschreiben.  
 Empfehlung 
Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommunalen Ver-
gleich gestellt werden.

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Aufwendungen 
 Feststellung 
Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln 2018 weniger Personal eingesetzt, als rund 75 Pro-
zent der Vergleichskommunen.  
Die Vollstreckung der Stadt Köln setzte 2017 für die Bearbeitung der Vollstreckungsf orderungen 
73,21 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 10,87 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein. 
In 2018 verringerte sich die Sachbearbeitung auf 68,82 Vollzeit-Stellen und der Overhead er-
höhte sich auf 11,53 Vollzeit-Stellen. Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt sich folgendes 
Bild: 
Personal Vollstreckung 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen  
je 10.000 Einwohner 0,74 0,59 0,91 1,05 1,21 1,45 23 
Vollzeit-Stellen  
Sachbearbeitung  
je 10.000 Einwohner 
0,64
 0,56 0,85 0,95 1,11 1,32 23 
Overheadanteil  
in Prozent 14,35
 3,29 5,72 7,72 10,48 16,68 23 
Bei zwei Kennzahlen liegt die Stadt Köln unter dem Median, der Overheadanteil demgegenüber 
im oberen Bereich. Hierfür entstanden Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von 
6.221.384 Euro in 2017 und 6.021.305 Euro in 2018. Von den Stellen sind ca. 1,5 Vollzeit-Stel-
len nur für die Auslandsvollstreckung inkl. Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Für die 
Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Leverkusener Brück wurde 2016 eine Stelle zu-
sätzlich eingerichtet. 
In Köln wurden der Vollstreckungsabteilung in 2019 acht Soll-Stellen im Vergleich zu 2018 zu-
gesetzt. Diese Stellen konnten aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht besetzt werden. 
In die Berechnung der folgenden Kennzahl sind neben dem Personalaufwand für die eigene 
Sachbearbeitung auch die Aufwendungen für die Vergütung der Vollstreckungskräfte nach Voll-
strVergV und Aufwendungen für die Vergabe von Leistungen der Vollstreckung einbezogen. Sie 
wurden mit den abgewickelten Vollstreckungsforderungen gegengerechnet.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung in Euro 2019 
 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
In 2019 verzeichnet die Abteilung Vollstreckung einen im Vergleich maximalen Aufwand je ab-
gewickelter Forderung.  
Vollstreckungsforderungen 
 Feststellung 
Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankündigun-
gen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. 
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Vollstreckung einer Kommune 
nimmt die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vollstreckungsforderun-
gen in Anspruch. 
Die gpaNRW hat die Vollstreckungsforderungen wie folgt definiert: 
Als Vollstreckungsforderung zählen wir jede von der Mahnung (Zahlungsabwicklung) in die Voll-
streckung übergegangene Forderung. Jede zur Fälligkeit und nach Mahnung nicht durch Zah-
lung beglichene Forderung wird als einzelne Vollstreckungs(haupt)forderung gezählt. Alle zur 
Hauptforderung zählenden Nebenforderungen werden gemeinsam mit der Hauptforderung als

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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eine Vollstreckungsforderung gezählt. Auch die Vollstreckungsankündigungen sind der Vollstre-
ckung zugehörig.  
Regelmäßig können für Vollstreckungsankündigungen k eine Pfändungsgebühren erhoben wer-
den, wenn eine Kommune damit den Schuldnern gegenüber deutlich machen will, dass die For-
derung nunmehr in die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilung übergegangen ist. Sofern die 
Vollstreckungsankündigung allerdings von einer konkreten Vollziehungskraft (§ 11 Abs. 2 Ziff. 1 
VO VwVG NRW) mit konkreten Maßnahmenankündigungen versehen wird, sind nach § 10 Abs. 
2 VO VwVG NRW Gebühren zu erheben. Das setzt voraus, dass diese Vollstreckungsankündi-
gungen selektiert und nur dort versendet werden, wo sie Erfolg versprechen.  
Grundsätzlich ist die volle Pfändungsgebühr zu erheben. Allerdings hat der Gesetzgeber in § 11 
Abs. 4 Ziff. 2 Alt. 1 VO VwVG NRW geregelt, dass die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten ist, 
wenn an den Vollziehungsbeamten gezahlt wird, bevor er sich an Ort und Stelle begeben hat. 
Die Erhebung der vollen Pfändungsgebühr würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei 
den Kommunen führen, da Einzelfallprüfungen und eventuell Erstattungen erfolgen müssten. 
Dies bewertet die gpaNRW als nicht wirtschaftlich. Das zuständige Ministerium wurde von der 
gpaNRW hierüber informiert. 
Es sollte daher in den Fällen der konkreten Vollstreckungsankündigung zunächst die halbe 
Pfändungsgebühr angesetzt werden. Sofern diese Maßnahme erfolglos bleiben sollte, wird im 
weiteren Verfahren die volle Pfändungsgebühr angesetzt. 
Die Stadt Köln erstellt konkrete Vollstreckungsankündigungen an Schuldner, in denen ein Ter-
min angekündigt wird. Die Schuldner werden darauf hingewiesen, welche Maßnahmen die 
Stadt Köln nunmehr in der Vollstreckung ergreifen wird. Die Ankündigungen beinhalten zusätz-
lich zur Hauptforderung die volle Pfändungsgebühr, Porto, Mahngebühren und eventuell bisher 
entstandene Säumniszuschläge.  
 Empfehlung 
In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzierung der 
Pfändungsgebühr eingefügt werden. 
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung 
Der Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit der Ressourceneinsatz einer Kom-
mune für 
 Personal- und Sachaufwendungen in der Vollstreckung (KGSt), 
 die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (VollstrVergV) sowie 
 Aufwendungen für vergebene Leistungen 
durch  
 Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren, 
 Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte sowie

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 Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Vollstreckungsgläubiger nach § 4 Ver-
ordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VO VwVG NRW) 
(ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice GmbH, IHK u. a.) 
gedeckt wird. 
Für die Stadt Köln wurde der Aufwandsdeckungsgrad für 2019 ermittelt. Er ist sehr hoch. Bei 
den Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren werden neben
 
Mahngebühren, Pfändungsgebühren, Verzugszinsen, Stundungszinsen und sonstigen Neben-
forderungen auch Säumniszuschläge eingezogen. Dass die Säumniszuschläge durch die Reali-
sierung überdurchschnittlich vieler Altforderungen in Köln besonders hoch sind, zeigt der fol-
gende Vergleich. Die Säumniszuschläge steigen mit dem Alter der Forderung.  
Anteil realisierte Säumniszuschläge an realisierten Nebenforderungen 2019 
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
69,90 20,09 30,63 37,08 48,56 69,90 15 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Prozent 2019 
  
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Im letzten Jahr mit für die Stadt „normaler“ Vollstreckungstätigkeit (2016) wurden nach städti-
schen Angaben Einzahlungen je Vollzeit-Stelle in Höhe von 481.492 Euro realisiert. Vollstreckt 
werden nach Priorität die höchsten Forderungen und diese, bei denen Verjährung droht. Auch 
bei den Einzahlungen aus Nebenforderungen sind die hohen Säumniszuschläge prägend für 
die Kennzahl.

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Realisierte Haupt- und Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle 2019 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert    
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Einzahlungen aus Vollstre-
ckungs-Hauptforderungen je 
Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 
Vollstreckung 
426.979
 179.706 231.125 320.162 422.346 577.978 17 
Einzahlungen aus Nebenforde-
rungen in Verwaltungszwangs-
verfahren je Vollzeit-Stelle Voll-
streckung 
79.146
 31.084 39.948 51.062 59.411 79.146 21 
Anteil realisierte Nebenforde-
rungen an realisierten Haupt-
forderungen 
18,54
 11,33 12,34 16,04 18,51 21,31 16 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Die Nebenforderungen werden in Köln konsequent vollstreckt. Nach Angabe der Verwaltung 
werden bis zur Verjährung alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. 
Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen 
Im Jahr 2019 hat die Stadt Köln ca. fünf Prozent ihrer eigenen Forderungen im Rahmen der 
Amtshilfe an andere Kommunen zur Vollstreckung abgegeben. Die Stadt sollte soweit möglich 
Elemente der Sachaufklärung wie die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nutzen, um auch ge-
gen auswärtige Schuldner vorgehen zu können. Eine Reduzierung der Amtshilfeersuchen 
macht die Stadt Köln unabhängiger von der Bearbeitung anderer Vollstreckungsstellen. 
Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 
 Feststellung 
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen überdurch-
schnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforderungen und den 
Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 2019 sehr gering. Allerdings 
wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr abgewickelt.  
Durch Datenerhebungen in anderem Zusammenhang konnte die Anzahl der bestehenden For-
derungen zu verschiedenen Stichtagen ausgewertet werden. Daraus ist deutlich zu erkennen, 
dass die Vollstreckungsstelle der Stadt Köln den Bestand der Vollstreckungsforderungen im 
Zeitraum ohne neue eigene Forderungen fast vollständig abarbeiten konnte. Nach dem Mahn-
lauf im August 2018 ist ein Anstieg zu verzeichnen. Aufgrund technischer Defizite konnten Buß-
gelder nicht vollständig in das Vollstreckungsprogramm übergeben werden. Die Forderungszah-
len sind hier nicht vollständig.

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Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw. 
bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Sie zeigen die Belastung der Sach-
bearbeitenden.  
 Empfehlung 
Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jährlich gebildet 
werden, um den Personalbedarf zu steuern. 
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2019 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

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Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Der Anteil der erfolgreich abgewickelten eigenen Vollstreckungsforderungen an den abgewi-
ckelten eigenen Vollstreckungsforderungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.  
Erfolgsquote Vollstreckung eigener Vollstreckungsforderungen 
Jahr Köln Minimum 1.Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert      
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2019 57,17 43,52 66,24 73,31 81,40 90,14 16 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Als erfolgreich abgewickelt zählen alle Vollstreckungsforderungen, die durch Direktzahlung, 
Aufrechnung, Ratenzahlung oder Pfändung abgeschlossen wurden.  
Zum 01. Januar 2019 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung  
 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

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Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
Der Bestand an Forderungen war zu Beginn 2019 sehr gering. Die Altforderungen und die For-
derungen externer Gläubiger sind in 2017 und 2018 zum großen Teil abgearbeitet.  
Die neuen Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle zeigen die überdurchschnittliche Belas-
tung der Sachbearbeitenden. Bußgelder sind aus technischen Gründen in diesen Forderungen 
zum großen Teil nicht enthalten, sodass mit einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen zu rechnen 
ist. Die Kennzahl sollte daher noch durch die Stadt Köln verifiziert werden.  
Neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2019 
 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen. 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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Vollstreckung für Dritte 
Die für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bestimmte zentrale Stelle einer Kommune hat 
über die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben hinaus in bestimmten Fällen Aufgaben für Dritte zu 
übernehmen. Das sind vor allem 
 Amtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensge-
setz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (u. a. Gemeinden, Kreise, Landschaftsver-
bände), 
 Vollstreckungshilfe für Gläubiger nach § 4 Ziff. 1 VO VwVG NRW i. V. m. § 2 VO VwVG 
NRW (u. a. Anstalten des öffentlichen Rechts im Sinne des § 114 a GO NRW), 
 Aufgaben auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz 
über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW). 
Für die Übernahme dieser Aufgaben hat die Kommune unterschiedliche Kostenregelungen zu 
beachten. 
 Für die Amtshilfe wird entsprechend § 8 VwVfG NRW durch die ersuchende Vollstre-
ckungsbehörde keine Verwaltungsgebühr geleistet. 
 Für die Vollstreckungshilfe hat der Gläubiger der jeweiligen Kommune den derzeit gelten-
den Kostenbeitrag von 37 Euro nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW mit Auftragserteilung zu 
zahlen. Sofern das Vollstreckungsersuchen durch die beauftragte Kommune nicht erfolg-
reich war, hat der Gläubiger darüber hinaus der Vollstreckungsbehörde gemäß § 20 Abs. 
2 VwVG NRW Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht beigetrieben wer-
den können. 
 Entsprechend § 23 Abs. 4 GkG NRW soll eine angemessene Entschädigung vereinbart 
werden. Diese ist in der Regel so zu bemessen, dass die durch die Übernahme oder 
Durchführung entstehenden Kosten in einer Kommune gedeckt werden. 
Die Fallzahlen für die Vollstreckung für Dritte sind im Bericht zusammengefasst als Vollstre-
ckungsforderungen von Dritten. Über die Amts- und Vollstreckungshilfe hinaus hat die Stadt 
Köln keine weiteren Aufgaben in der Vollstreckung für Dritte übernommen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Erfüllungsgrade  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab  keinen Unterschiedsbetrag. E1 Die Anzahl der Konte n sollte weiter reduziert werden. 
F2 
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein 
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte. 
  
F3 
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforde-
rungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind. 
E3.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert 
werden. 
  E3.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis ein-
tragen. 
F4 
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurch-
schnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Vollstre-
ckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten. 
E4.1 
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die 
Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und 
technischen Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.   
  E4.2 Die Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen 
sollten in der Stadtkasse zentralisiert werden. 
F5 Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung 
und Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumen-
tiert werden.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Feststellung  Empfehlung 
F6 
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittli-
chen Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Ent-
wicklungsmöglichkeiten. 
E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaf-
fen werden. 
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Zahlungsabwicklung i.e.S.  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Ein-
zahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an 
SEPA-Lastschriftmandaten. 
  
F2 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsab-
wicklung wie die Vergleichskommunen.   
F3 Köln weist durchschnittliche Leistungswerten bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf. E3 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt 
werden. 
F4 
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige An-
teile an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen 
noch Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen. 
E4.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden inter-
kommunalen Vergleiche können dann vervollständigt werden. 
  E4.2 
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen 
intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Last-
schriftmandats zu über-zeugen. 
F5 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Last-
schriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. E5 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt 
die Quote zu reduzieren. 
F6 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreic he ungeklärte Einzahlungen.   
F7 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommu-
nen. Die Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. E7 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Voll-
streckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
Seite 36 von 44 
Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Vollstreckung  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkom-
munal verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshil-
fen. Ein Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt. 
E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkom-
munalen Vergleich gestellt werden. 
F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund 
75 Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist.   
F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankün-
digungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Redu-
zierung der Pfändungsgebühr eingefügt werden. 
F4 
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen über-
durchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforde-
rungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 
2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr 
abgewickelt.  
E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten 
jährlich gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern. 
Tabelle 4: Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
Ordnungsmäßigkeit 
1 Sie haben eine Liquiditätsplanung für die Verwaltung der Zahlungs-
mittel aufgebaut.  vollständig erfüllt 3  3 9 9 
siehe GAFIN § 8.1 Teil C und der 
Arbeitsanweisung für die Stadt-
kasse Teil B - Zahlungsverkehr 
Ziffer 3.7. Fachbereichsmelde-
pflicht ab 2,5 Mio. Euro. Für die 
Liquiditätsplanung gibt es ein 
Tool der Sparkasse und Excel 
Tabellen.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
2 Sie haben eine Dienstanweisung zum Zins- und Schuldenmanage-
ment. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
siehe Dienstanweisung für die 
Neuaufnahme und die Umschul-
dung von Krediten (ohne Anlei-
hen und Kassenkredite), Richtli-
nie für Kassenkreditaufnahmen 
und die Richtlinien für Geld und 
Kapitalanlagen. Zuständigkeiten, 
Aufgaben und Kompetenzen 
sind im § 2 geregelt. 
3 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zur Behandlung von 
Kleinbeträgen. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
siehe Geschäftsanweisung für 
das Finanzwesen der Stadt Köln 
(GAFin) Ziffer 7.3.1. Geregelt in 
der Arbeitsanweisung für die 
Stadtkasse Ziffer 6.3. 
4 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Nieder-
schlagung und Erlass von Forderungen. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
2.2.c. Für Stundungen und Nie-
derschlagungen sind die 
Fachämter zuständig, die ZA 
bucht. Bei Erlassen ist die ZA für 
Nebenforderungen und die 
Fachämter für Hauptforderungen 
zuständig. Die Vollstreckung ist 
für befristete Niederschlagungen 
zuständig. 
5 Die schriftlichen Regelungen zu Punkt vier beinhalten auch die re-
gelmäßige Überwachung aller niedergeschlagenen Forderungen. vollständig erfüllt 3  3 9 9 
Niederschlagungsliste wird de-
zentral geführt, soll geändert 
werden. Jährliche Überwachung 
der niedergeschlagenen Forde-
rungen. Geregelt ist das in der 
GAFin § 5.2.3

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
6 Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zent-
ralen Stelle besteht. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
3.3.4.5.c ZA ist zuständig. Veran-
lasst ggf. die Vollstreckung. 
7 
Sie haben ein Konzept für den Prozess der Neuanlage, Änderung, 
Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanz-
software. 
vollständig erfüllt 3  3 9 9 Es gibt Rollenkonzepte. 
8 Sie haben eine abschließende Regelung für die Einrichtung von 
Konten und die Auflösung bestehender Konten. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
3.2.3.1. Konten werden regelmä-
ßig überprüft. 
9 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen für die Führung der 
Handkassen. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 14. 
Handkassen werden regelmäßig 
überprüft, es gibt eine zentrale 
Übersicht. Das RPA wird unter-
richtet. Regelmäßige Abrech-
nung ist sichergestellt und die 
Regelungen zu Höchstbeträgen 
werden eingehalten. Beschäf-
tigte sollten über das Geldwä-
schegesetz informiert werden. 
10 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von 
durchlaufenden Geldern und fremden Finanzmitteln. vollständig erfüllt 3  1 3 3 siehe GAFin Anlage C Ziffer 2.3. 
11 Sie haben schriftliche Regelungen für den Einsatz von Geldkarten, 
Debitkarten und Kreditkarten. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
5.4.4 und Arbeitsanweisung. Es 
werden nur Debitkarten ausge-
geben. Durch die Beteiligung des 
RPAs ist ein flexibler, aber siche-
rer Umgang gewährleistet. 
12 
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und 
Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststel-
lung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben. 
vollständig erfüllt 3  1 3 3 siehe GAFin Anlage B Ziffer 
1.1.2 zur Feststellungsbefugnis

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
Seite 39 von 44 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
allgemein und Arbeitsanweisung 
für die Stadtkasse Ziffer 3.1. 
13 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zah-
lungsabwicklung. vollständig erfüllt 3  1 3 3 Die Prüfungen erfolgen. Prü-
fungsordnung liegt vor. 
14 Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von 
Wertgegenständen) und Siegel(stempel) um. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
2.2.e. Ist eine Aufgabe der ZA. 
Detailliert geregelt in der Ziffer 
15. Inventarverzeichnis ist digita-
lisiert und tagesaktuell. RPA und 
Innenrevision prüfen regelmäßig. 
Tresorraum ist vorhanden. 
15 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zu Archivierung, Auf-
bewahrungspflichten - Workflow. überwiegend erfüllt 2  2 4 6 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 11 
und Arbeitsanweisung für die 
Stadtkasse Teil H. Die Freigabe 
zur Vernichtung von Belegen 
und Kontrollen sollte schriftlich fi-
xiert werden.  
16 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das 
Schuldnerverzeichnis an. nicht erfüllt 0  1 0 3 Stadt nimmt keine Eintragungen 
in das Schuldnerverzeichnis vor. 
17 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von 
Forderungen. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
siehe GAFin Anlage C Ziffer 
5.5.3.6 und AA 2015 Ziffer 
4.3.2.9 
  Punktzahl Ordnungsmäßigkeit       82 87   
  Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent       94     
Organisation 
18 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an 
manuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering). vollständig erfüllt 3  3 9 9 Die technischen Voraussetzun-
gen dafür bestehen. Mit jedem

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
Steuerbescheid und jeder Mah-
nung wird ein SEPA-Mandat ver-
schickt, um die SEPA-Quoten zu 
erhöhen.  
19 
Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen 
(bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, 
Klärungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.B. Lastschriften) mi-
nimiert wird. 
vollständig erfüllt 3  3 9 9 
Die Fachämter werden bei UZA 
erinnert, seit Ende 2018 gibt es 
dazu neue Abläufe. Dass die 
Kennzahlen "nur" durchschnitt-
lich sind, liegt an vielen Altfällen. 
20 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forde-
rungen. vollständig erfüllt 3  3 9 9 siehe GAFin Anlage C Ziffer 6 
und 7 
21 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahn-
sperren. vollständig erfüllt 3  2 6 6 siehe GAFin Anlage C Ziffer 
7.4.2 und Anlage B Ziffer 5.6 
22 
Sie haben Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Voll-
streckungsforderungen zur Bearbeitung  (Bearbeitungsreihenfolge, 
Informationsbeschaffung, Prioritäten usw.). 
überwiegend erfüllt 2  2 4 6 
geregelt in der Arbeitsanweisung 
für die Vollstreckungsabteilung 
(Arbeitsanweisung 213). Univer-
salvollstreckung; kein Vorrang 
des Innendienstes, zeitlicher Ab-
lauf kann gestrafft werden. 
23 Sie haben schriftliche Regelungen zur Teilzahlun gsvereinbarung. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
Teilzahlungen nimmt die Stadt 
vor, siehe GAFin Teil B § 5.1. 
Die Abnahme der Vermö-
gensauskunft sollte Vorausset-
zung sein. 
24 Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft 
selbst vorzunehmen. ansatzweise erfüllt 1  3 3 9 
Die Stadt Köln nimmt die Vermö-
gensauskunft nicht selbst ab. Die 
Auskünfte des Gerichtsvollzie-
hers sind ausreichend.

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
25 
Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von 
städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwick-
lung der Zahlungen obliegt, zentralisiert. 
überwiegend erfüllt 2  2 4 6 
In Köln sind die Stundung, Nie-
derschlagung und der Erlass 
nicht zentralisiert. Konkrete Ver-
fahrens- und Zuständigkeitsrege-
lungen bestehen, es gibt auch 
eine Niederschlagungsliste.  
26 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanwei-
sung geregelt. vollständig erfüllt 3  2 6 6 siehe GAFin Teil B § 5.4 
27 Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzver-
fahren getroffen. vollständig erfüllt 3  1 3 3 
siehe DA Insolvenzverfahren 
Hinweis darauf in der GAFin Ab-
lage C Ziffer 7.9) 
28 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung ge-
troffen. vollständig erfüllt 3  2 6 6 
Für die Forderungsbewertung 
gibt es eine Arbeitsanweisung 
mit differenzierten Kriterien für 
die Bewertung der Forderungen. 
  Punktzahl Organisation       62 72   
  Erfüllungsgrad Organisation       86     
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 
29 
Sie haben Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirt-
schaftlichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und überprüfen deren 
Einhaltung bedarfsorientiert 
überwiegend erfüllt 2  2 4 6 
Zielwerte/Qualitätsstandards in 
Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit 
der Aufgabenerfüllung sind defi-
niert.  
30 
Sie haben Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- 
und Strukturkennzahlen) gebildet. Diese dienen der Leitung als 
Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen 
vollständig erfüllt 3  2 6 6 
Kennzahlen gibt es, siehe HHPl. 
Ein Controlling wird derzeit auf-
gebaut, siehe DA Controlling. 
  Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Con trolling       10 12   
  Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Control-
ling       83

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
Seite 42 von 44 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
Gesamtauswertung 
  Punktzahl gesamt       154 171   
  Erfüllungsgrad gesamt       90     
Tabelle 5: Erfüllungsgrad „Digitalisierung“ 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
  Sie haben den elektronischen Workflow eingerichtet - die eingehen-
den Rechnungen werden: 
        
31 an zentraler Stelle angenommen nein 0  2 0 2 Nein 
32 eingescannt nein 0  2 0 2 Nein 
33 elektronisch weitergeleitet nein 0  1 0 1 Nein 
  Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) werden:  
34 angenommen nein 0  1 0 1 Nein 
35 medienbruchfrei weiter verarbeitet nein 0  1 0 1 Nein 
36 Wie hoch ist der Anteil der elektronischen Rechn ungen? offene Frage entfällt 
37 Welche Rechnungen gehen bereits elektronisch ein ? offene Frage entfällt 
38 Wo bestehen aus Ihrer Sicht Hindernisse, den Anteil der elektroni-
schen Rechnungen zu erhöhen? offene Frage entfällt 
39 Die Archivierung erfolgt elektronisch nein 0  2 0 2 entfällt 
  wenn ja,

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
40 Auf einen Ausdruck in Papierform wird verzichtet . nein 0  1 0 1 Nein 
41 Die beteiligten Organisationseinheiten haben Zugriff auf das elektro-
nische Archiv. nein 0  1 0 1 entfällt 
42 Die Rechnungsprüfung hat Zugriff auf das elektro nische Archiv. nein 0  1 0 1 entfällt 
43 Die Vollstreckung arbeitet bereits mit einer elektronischen Vollstre-
ckungsakte. ja 1  2 2 2 
teilweise. Die Vollstreckungsak-
ten werden nach Abschluss ein-
gescannt und archiviert. 
44 Die Außendienstmitarbeiter verfügen über Tablet PC. Auf Papier-
ausdrucke wird weitest gehend verzichtet. ja 1  1 1 1 ja 
45 Amtshilfeersuchen können elektronisch (durch entsprechende 
Schnittstellen) übermittelt werden. ja 1  2 2 2 
teilweise. Es ist bei Amtshilfeer-
suchen der IHK, GEZ und eini-
gen Kommunen möglich. 
  Punktzahl Digitalisierung       5 17   
  Erfüllungsgrad Digitalisierung       29

  Stadt Köln    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03359 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 1 von 41 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Hilfe zur Pflege der Stadt 
Köln im Jahr 2019

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Hilfe zur Pflege 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Strukturen 6 
Demografische Entwicklung 6 
Soziökonomische Strukturen 8 
Auswirkungen der Pflegestärkungspaktgesetze I bis III 9  
 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 12 
Leistungsbezieher 12 
Ambulante Quote 14 
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 17 
 Organisation und Personaleinsatz 24 
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 24 
Personal- und Leistungskennzahlen 26 
 Steuerung und Controlling 30 
Fach- und Finanzcontrolling 30 
Steuerung der Leistungsgewährung 31 
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 32  
Steuerung der Pflegelandschaft 33 
Quartiersmanagement 35 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 37

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 3 von 41 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Hilfe zur 
Pflege stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Hilfe zur Pflege 
Auch in Köln hat die Hilfe zur Pflege eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt. 
Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld 
betragen zusammen rund 90 Mio. Euro pro Jahr. Sozialleistungen sind grundsätzlich Aufwen-
dungen, die nur einer eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt unterliegen. 
Dennoch verlangt die geschilderte Höhe, steuernd einzugreifen, wo es möglich ist. Die starke 
Haushaltsbelastung liegt nicht an der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen Aufwendungen 
im Einzelfall. 
Es gibt auch in Köln künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. Sie sind wirtschaftlich 
zwar bessergestellt als im landesweiten Durchschnitt, doch wird dieser vermeintliche Vorteil 
durch die hohen Kosten für Wohnen aufgezehrt. Deshalb können sich auch hier viele Men-
schen aus eigener Kraft keine professionellen Pflegedienstleistungen erlauben, sondern müs-
sen dafür ergänzende Hilfe zur Pflege beanspruchen.  
Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind häufig innerhalb einer Einrich-
tung untergebracht. Oftmals ist die stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen deutlich teurer 
als eine (gesetzlich gewünschte) ambulante in der eigenen Wohnung. Zwar ist die ambulante 
Quote in Köln besonders hoch, was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen 
Versorgung außerhalb von und in Einrichtungen ist in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür 
sollten von der Stadt Köln weiter analysiert werden., 
Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung kann in Köln durch besseren und verstärkten IT-
Einsatz unterstützt werden (z.B. elektronische Akte und Dokumentenmanagementsystem).  
Unbesetzte Stellen und lange Wiederbesetzungsverfahren belasten das verbleibende Per-
sonal. Überlastungen können eine kontinuierliche und rechtmäßige Aufgabenerledigung gefähr-
den und zu langen Bearbeitungszeiten oder sogar finanzwirksamen Fehlern führen.  
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ 
wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den gezielten Einsatz von ei-
genen Pflegefachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten 
der städtisch geförderten Pflege- und Wohnberatung, den präventiven Hausbesuchen, der 
Seniorenarbeit in den Stadtbezirken und Stadtteilen sowie anderen Akteuren die individuelle 
Beratung pflegebedürftiger Menschen und sorgen für eine wiederholte Begutachtung ihrer Situ-
ation.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
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Die Stadt Köln nutzt die vorhandenen Instrumente zur bewussten Entwicklung der Pflegeland-
schaft. Auf ein eine verbindlichen Pflegeplanung wird in Köln allerdings noch verzichtet. 
Schon seit Jahren ist die Verwaltung jedoch mit allen Akteuren im Gespräch, betreibt nachhal-
tige Netzwerkarbeit und fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen 
Vernetzung.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Handlungsfeld Hilfe zur Pflege umfasst nach Definition der gpaNRW die folgenden Aufga-
benfelder: 
 Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII inklusive der Übergangsregelungen 
nach § 138 SGB XII, 
 Hilfe zur Pflege für Bestandsfälle unterhalb des Pflegegrades 2 nach anderen Rechts-
grundlagen, 
 Pflege- und Wohnberatung, 
 Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW), 
 Investitionskostenzuschüsse für teilstationäre Dienste (§ 13 APG NRW) und 
 Investitionskostenzuschüsse für ambulante Dienste (§ 12 APG NRW). 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Risiken für den Haushalt aufmerksam zu machen, Steuerungs- und 
Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie auf Wirkungskontrollen hinzuweisen, um die 
Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten.  
Neben kennzahlengestützten Finanz- und Leistungsvergleichen bezieht die gpaNRW aufbau- 
und ablauforganisatorische Regelungen in die Prüfung ein. Die vergleichende Darstellung der 
Kennzahlen schafft Transparenz und ermöglicht eine Standortbestimmung unter den kreisfreien 
Städten in NRW.  
Welchen steuernden Einfluss die Kommune auf die Gestaltung der Hilfe zur Pflege ausübt, be-
trachtet die gpaNRW in unterschiedlichen Zusammenhängen. Diese Prüfung bezieht neben 
dem Fach- und Finanzcontrolling die individuelle Hilfesteuerung sowie die Steuerung der Pfle-
gelandschaft in die Analyse ein. Dazu führt die gpaNRW Interviews mit den Verantwortlichen 
und wertet Verfahrensabläufe aus.

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 Strukturen 
Demografische Entwicklung 
 Feststellung 
Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.  
 Feststellung 
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherungen 
nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist niedriger als im 
landesweiten Durchschnitt. 
Die Bedeutung der Hilfe zur Pflege nimmt wegen der wachsenden Alterung der Gesellschaft zu. 
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein. 
Neben der demografischen Entwicklung wirken sich die gesellschaftlichen Entwicklungen auf 
die Art der Leistung, die Betreuung und die Unterbringung in der Hilfe zur Pflege aus. Der Anteil 
der ausschließlich durch Familienangehörige oder Nachbarn versorgten pflegebedürftigen Men-
schen wird mittel- bis langfristig abnehmen. Einige der Gründe hierfür sind:  
 Die Anzahl älterer Menschen nimmt tatsächlich und prozentual zu. 
 Der Anteil älterer Menschen ohne weiteren familiären Hintergrund steigt. 
 Die Familienstrukturen sind anders als früher (weniger Kinder, räumliche Entfernung). 
 Der Anteil berufstätiger Frauen steigt, so dass die Möglichkeit zur ganztägigen Pflege ab-
nimmt. 
 Pflegebedürftige möchten länger selbstbestimmt in ihren eigenen Wohnungen bleiben 
und können das auch durch professionelle Unterstützung. 
 Der Anteil dementer oder hochbetagter Pflegebedürftiger in Einrichtungen wächst. 
 Die Angebotsstruktur der Träger ist unterschiedlich ausgeprägt. 
Die gpaNRW zieht im Folgenden einheitlich für alle kreisfreien Städte die jeweiligen von 
IT.NRW gelieferten Bevölkerungszahlen und andere Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit 
heran. Diese weichen unter Umständen leicht von den eigenen Zahlen der örtlichen Statistik ab, 
die die Stadt Köln für ihre eigenen Zwecke zur Planung und Berichterstattung verwendet. Hier-
bei handelt es sich um systembedingte geringfügige Abweichungen, die keine Auswirkungen 
auf grundsätzliche Erkenntnisse und ihre Interpretation haben.

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Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in Köln 
Grundzahlen 2014  2015 2016 2017 2018 2025 2040 
Einwohner unter 45 Jah-
ren 576.240 
 582.054  591.126  601.991  603.631  649.728  674.529  
Einwohner ab 45 bis un-
ter 65 Jahren 275.106 
 280.023  283.533  286.842  288.706  296.961  314.408  
Einwohner ab 65 Jahren 
bis unter 80 Jahren  137.361 
 137.447  136.862  135.714  134.295  136.658  186.358  
Einwohner ab 80 Jahren 45.468  47.156  49.061  51.388  53.762  65.390  75.779  
Einwohner gesamt 1.034.175  1.046.680  1.060.582  1.075.935  1.080.394  1.148.737  1.251.074  
Stand jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres; Quelle: IT.NRW. 
Anteile der Bevölkerung ab 65 Jahren und ab 80 Jahren in Prozent 
Kennzahlen  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2017 
17,39
 16,82 20,33 21,19 21,82 23,60 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2017 
4,78
 4,78 5,94 6,29 6,51 7,15 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2025 
17,59
 17,59 21,12 22,22 23,27 24,91 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2025 
5,69
 5,69 6,75 7,10 7,54 8,48 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2040 
20,95
 20,95 24,30 25,91 27,31 30,97 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2040 
6,06
 6,06 7,65 8,10 8,72 10,09 22 
Wenn es mehr ältere Menschen in Köln gibt, wird es auch mehr Pflegebedürftige geben. Sie 
werden pflegerische Leistungen nachfragen, die entweder von Angehörigen oder professionel-
len Dienstleistern zu erbringen sind.  
Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren nach der Landes-
pflegestatistik 2017 
Köln Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
19,54 16,16 19,25 20,90 22,73 24,74 20

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Es zeigt sich, dass in Köln die Grundgesamtheit der Menschen, die Leistungen aus der Pflege-
versicherung nach dem SGB XI beziehen, niedriger ist, als in den meisten anderen kreisfreien 
Städten. Es ist davon auszugehen, dass ein niedriger Anteil der Bevölkerung insbesondere ab 
80 Jahren an der Gesamtbevölkerung nennenswerten Einfluss hat. Mit höherem Alter geht sta-
tistisch eine höhere Pflegebedürftigkeit einher. Dieser Zusammenhang lässt sich für Köln unmit-
telbar am niedrigeren Anteil hochbetagter Menschen erkennen. 
Soziökonomische Strukturen 
 Feststellung 
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die Bevölkerung 
in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch benötigen von den 
wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergänzende Leistungen der Hilfe 
zur Pflege. 
Inwieweit heute und zukünftig Pflegebedürftige neben der Pflegeversicherung auch Leistungen 
der ergänzenden Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen nach dem Siebten Kapitel 
SGB XII sowie Pflegewohngeld in Anspruch nehmen müssen, hängt stark von den soziökono-
mischen Verhältnissen ab. Indikatoren hierfür sind zum einen die SGB II-Quote, die Kaufkraft 
der Einwohner und die Arbeitslosenquote. 
Die aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Grundrente weisen zudem da-
rauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Altersarmut zunehmen wird. Immer weniger Men-
schen können somit für ihren eigenen Pflegebedarf aufkommen, was zu einer Steigerung der 
Kosten bei der Hilfe zur Pflege in den Kommunen beitragen wird. 
Soziale Strukturen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
SGB II-Quote in Prozent 1) 13,0  8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22 
Kaufkraft je Einwohner in 
Euro (GfK) 2) 24.498
 18.463 20.949 21.777 23.553 27.067 22 
Arbeitslosenquote 1)  8,1  5,4 8,2 9,3 10,7 13,8 22 
1) Stand Dezember 2016; Quelle: Bundesagentur für Arbeit. 
2) Stand Kaufkraftbericht 2018 (Jahr der Veröffentlichung); Quelle: GfK Geomarketing GmbH. 
Wenn vergleichsweise wenige Menschen in Köln Leistungen nach dem SGB II erhalten oder 
ohne Arbeit sind, sind voraussichtlich künftig auch weniger Menschen im Alter bei Pflegebedürf-
tigkeit auf ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen. Die hohe Kaufkraft lässt zu-
dem darauf schließen, dass die Einkommen in Köln im Durchschnitt höher ausfällt als an-
derswo. Dies lässt auf ein auch künftig höheres Rentenniveau schließen, was wiederum weni-
ger ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege erwarten lässt. Jedoch werden diese günstigen 
Bedingungen durch das hohe Mietniveau wieder aufgehoben.

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Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege an den Pflegebedürftigen nach dem SGB XI 2017 
 
*) Näherungswert - Für die Stadt Köln konnten nicht alle benötigten Zahlen im von der gpaNRW vorgegebenen Format 
ermittelt werden. Die gpaNRW arbeitet mit aufsummierten Jahresdurchschnittswerten für einzelne Hilfearten der Hilfe 
zur Pflege; in Köln wird allerdings teilweise mit Stichtagszahlen gearbeitet, was einen unmittelbaren Vergleich nicht er-
laubt. Zudem können manche Hilfearten nicht so aufgeschlüsselt werden, wie es die gpaNRW vorsieht. Es werden des-
halb von der gpaNRW für Köln Näherungswerte gebildet, die dennoch eine aussagekräftige Platzierung der Stadt Köln 
im interkommunalen Vergleich erlauben. Im weiteren Prüfungsbericht werden solche Zahlen mit dem Hinweis „Nähe-
rungswert“ versehen. 
Es zeigt sich, dass in Köln etwas etwa jeder fünfte Mensch, der Leistungen aus der Pflegever-
sicherung erhält, nicht genug Einkommen und Vermögen hat und deshalb ergänzend Hilfe zur 
Pflege in Anspruch nimmt. Im landesweiten Durchschnitt ist nur jeder achte Pflegebedürftige auf 
die zusätzliche Unterstützung der Hilfe zur Pflege angewiesen. Dies ist, angesichts der hohen 
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kölner Bevölkerung, ein erster Hinweis auf ein ebenfalls 
sehr hohes Preisniveau für professionelle Pflegedienstleistungen.  
Auswirkungen der Pflegestärkungspaktgesetze I bis III 
 Feststellung 
Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von Ein-
richtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden.  
Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben eine grundlegende Neustrukturierung des Siebten 
Kapitels im SGB XII vollzogen. Durch die gesetzlichen Änderungen sind u.a. ein neuer Pflege-
bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt worden. Die Pflegebedürf-
tigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 allein nach dem Grad der Selbständigkeit im Alltag beur-
teilt.  
Die Leistungsbezieher mussten in 2017 neu begutachtet werden. Bis dahin erhalten diese Per-
sonen nach § 138 SGB XII die Leistungen vorerst weiter. Dies gilt solange bis der örtliche Sozi-

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alhilfeträger den neuen Pflegegrad ermittelt und festgestellt hat. Sollte eine erneute Begutach-
tung keinen Pflegegrad ergeben, kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht wie 
§§ 27, 70, 71 und 73 SGB XII. 
Verhältnis der bereits nach Pflegegraden eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege zu den 
am 31.12. (noch) nicht eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege nach § 138 SGB XII außer-
halb von und in Einrichtungen 2017 in Köln 
 
Verhältnis der bereits nach Pflegegraden eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege zu den 
am 31.12. (noch) nicht eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege nach § 138 SGB XII außer-
halb von und in Einrichtungen 2018 in Köln 
 
Es zeigt sich, dass in Köln die gesetzliche Umstellung zu Prüfungszeitpunkt noch nicht abge-
schlossen war und im ambulanten Bereich noch einem Drittel der Leistungsbezieher die bisheri-
gen Leistungen fortgewährt wurden, weil ihre Neugradierung noch ausstand. Bei ihnen greift die 
Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes nach 
§ 138 SGB XII. 
Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze ist die Anzahl der Leistungsbezieher, insbesondere au-
ßerhalb von Einrichtungen, insgesamt rückläufig. Grund hierfür ist, dass die Pflegeversicherung 
nach dem SGB XI höhere Leistungen erbringt. Somit fallen Leistungsbezieher aus dem SGB 
XII-Bezug. Darüber hinaus ergibt sich durch das Pflegestärkungsgesetz III eine Verlagerung 
von Leistungsbeziehern nach dem Siebten Kapitel in das Neunte Kapitel SGB XII. Die Verlage-
rung bezieht sich im Wesentlichen auf Leistungsbezieher der ehemaligen Pflegestufe 0.

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Entwicklung der Anzahl der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in den Prüfungszeiträumen 2004 bis 
2006 und 2014 bis 2016 sowie bei der gesetzlichen Umstellung in 2017 
 
*) Näherungswert 
Für Köln ist im Vergleich zur vorigen Prüfung ein absoluter Anstieg der Leistungsbezieher in 
den vergangenen zehn Jahren besonders im ambulanten Bereich festzustellen. Jedoch wird 
ebenso deutlich, dass mit der gesetzlichen Umstellung des Begriffes der Pflegebedürftigkeit und 
Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017 die bisherigen Zeitreihen nicht ein-
fach weitergeführt werden können.

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 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
Leistungsbezieher 
 Feststellung 
In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur Pflege.  
Als Leistungsbezieher versteht die gpaNRW eine statistische Größe, für die wir Jahresdurch-
schnittswerte zugrunde gelegt haben. Der aus dem Jahresdurchschnitt gewonnene Wert ent-
spricht dem Jahresverlauf und somit der durchschnittlichen Anzahl der Hilfeempfänger in einem 
Jahr.  
Zur methodischen Vereinfachung hat die gpaNRW als Vergleichsgruppe zumeist die Menschen 
ab 65 Jahren festgelegt – also die Altersgruppe, in der das Risiko einer Pflegebedürftigkeit im 
Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Da auch Menschen unter 65 Jah-
ren pflegebedürftig sein können, kommt es hier zu einer gewissen statistischen Verzerrung, die 
aber gleichermaßen für alle geprüften Städte gilt und für die hier getroffenen Kernaussagen 
nicht von maßgeblicher Bedeutung ist. 
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 2017 
 
*) Näherungswert 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

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*) Näherungswert 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen 2017  
Kennzahlen  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Leistungsbezieher Hilfe 
zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen je 1.000 
EW ab 65 Jahren  
9,97*
 4,71 5,52 7,43 9,74 15,64 17 
Leistungsbezieher Hilfe 
zur Pflege in Einrichtun-
gen je 1.000 EW ab 65 
Jahren 
28,06*
 14,23 17,41 19,00 21,16 37,13 19 
*) Näherungswert 
Es zeigt sich, dass in Köln die Leistungen der ergänzenden Hilfe zur Pflege im Vergleich mit 
anderen Städten durchschnittlich häufig in Anspruch genommen werden. Überwiegend kommt 
sie hier Menschen in Pflegeheimen zugute.  
Die Kennzahl wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, im Wesentlichen durch:  
 die erbrachte Pflegeleistung (Art, Umfang und Preis) sowie 
 die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen (Einkommen und Vermögen).  
Daraus ergibt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen, die auf ergänzende Hilfe zur Pflege ange-
wiesen sind. Die zuvor geschilderten sozioökonomischen Faktoren weisen eigentlich darauf hin, 
dass in Köln mehr Menschen die notwendigen Pflegeleistungen selbst finanzieren könnten. 
Doch in Kölns Einwohnerschaft fehlen genauso häufig wie im landesweiten Durchschnitt Mittel, 
um nur mit den Leistungen der Pflegeversicherung und dem eigenen Einkommen und Vermö-
gen die erforderliche Pflege zu bezahlen. Die ist ein Hinweis auf ein hohes Preisniveau für pfle-
gerische Leistungen und insbesondere Wohnen in Köln.

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Anteile der Pflegegrade unter den Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege 2017 in Köln 
Pflegegrade 
Anteile (gerundet) 
außerhalb von Einrichtungen  
in Prozent  
Anteile (gerundet) 
in Einrichtungen 
in Prozent  
Pflegegrad 1 11 0 
Pflegegrad 2 27 17 
Pflegegrad 3 14 30 
Pflegegrad 4 10 30 
Pflegegrad 5 4 22 
(noch) nicht eingestufte Leistungsbe-
zieher nach § 138 SGB XII* 34
 1 
Summe 100 100 
Hilfe zur Pflege wird Menschen mit unterschiedlichem Pflegebedarf gewährt. Deshalb werden 
ihnen auch unterschiedliche Pflegegrade zugesprochen. Außerhalb von Einrichtungen ist ihre 
Pflegebedürftigkeit in Köln meistens mit den niedrigeren Pflegegraden 2 festgestellt. Men-
schen, die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erhalten, haben häufig eine höhere Pflegebedürftig-
keit. Hier verschiebt sich der Schwerpunkt in Köln entsprechend zu den Pflegegraden 3 und 4. 
Ambulante Quote  
 Feststellung 
Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch. 
Die zunehmende Versorgung und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen im vertrauten So-
zialraum spiegelt den Wunsch der Betroffenen und deren Angehörigen wider. Die Pflege im 
häuslichen Umfeld und die Bedarfsdeckung im Sinne einer passgenauen Hilfe stehen dabei im 
Vordergrund. Sie ist der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim aus sozialen und auch 
aus finanziellen Aspekten vorzuziehen. 
Das Verhältnis der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen zu den „Leistungsbeziehern 
gesamt“ drückt die „Ambulante Quote“ aus.

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Ambulante Quote 2017 
 
*) Näherungswert 
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:  
 
*) Näherungswert 
In Köln stehen 3.011 Leistungsbeziehern von Hilfe zur Pflege, die in Einrichtungen leben, 1.865 
Leistungsbezieher gegenüber, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen erhalten; darin 
enthalten sind jeweils einige wenige Plätze für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege sowie vo-
rübergehende stationäre Unterbringung bei einer Kurzzeitpflege. 
Bei der Analyse der ambulanten Quote ist zu berücksichtigen, dass diese nur die ergänzende 
Hilfe zur Pflege nach SGB XII beziehenden Menschen einbezieht. Die hier dargestellte ambu-
lante Quote für Köln setzt also nicht alle ambulanten und stationären Pflegebedürftigen in der 
Stadt ins Verhältnis. Sie berücksichtigt vielmehr nur diejenigen pflegebedürftigen Menschen, die 
über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen. Wenn immer mehr Pflegebe-
dürftige zuhause versorgt werden können und die entsprechenden Aufwendungen aus eigenen 
Mitteln und den durch die Pflegestärkungsgesetze gestiegenen Leistungen der Pflegeversiche-
rung decken können, kann die hier dargestellte ambulante Quote sogar künftig absinken. Und 
zwar nicht, weil es eine Verschiebung von stationären zu ambulanten Leistungsbeziehern der 
Hilfe zur Pflege gibt, sondern weil ambulante Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege nicht länger 
bedürftig im Sinne des SGB XII sind.

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Bei einer niedrigen ambulanten Quote steht oftmals pauschal der Verdacht im Raum, dass 
keine optimale Zugangssteuerung zu Leistungen der Hilfe zur Pflege erfolgt. Pflegebedürftige 
würden dann sofort stationär versorgt, anstatt dass eine ambulante Versorgung geprüft und ar-
rangiert wird. Für Köln ist diese Sorge kennzahlengestützt nicht zu begründen. 
Bei einer schlechten Zugangssteuerung in Köln müssten hier besonders viele Menschen Leis-
tungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen in Anspruch nehmen, bei denen nur ein 
niedriger Pflegegrad festgestellt wurde.  
Anteil der Leistungsbezieher in Einrichtungen nach Pflegegrad an den Leistungsbeziehern in Ein-
richtungen in Prozent 2017 
 
*) Näherungswert. Auf eine Ausweisung des Pflegegrades 1 wird aus statistischen Gründen verzichtet, weil nicht genug 
interkommunale Vergleichszahlen vorliegen.  
Die Verteilung der Pflegegrade der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege innerhalb von Ein-
richtungen entspricht in Köln im Wesentlichen dem typischen, landesweiten Bild – wobei in 
Köln sogar mehr Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege mit höchster Pflegebedürftigkeit in Ein-
richtungen versorgt werden (Pflegegrad 5) und solche mit geringerem Pflegebedarf (Pflegegrad 
2) offenbar häufiger ambulant versorgt werden können. 
Ergänzend kann auch die Aufteilung der Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen betrachtetet werden:

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Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen nach Pflegegrad an den Leistungsbezie-
hern außerhalb von Einrichtungen in Prozent 2017 
 
*) Näherungswert. Auf eine Ausweisung des Pflegegrades 1 wird aus statistischen Gründen verzichtet, weil nicht genug 
interkommunale Vergleichszahlen vorliegen.  
Die Pflegegrade der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind in 
Köln ebenfalls dem landesweiten Trend entsprechend verteilt, doch werden in Köln mehr hoch 
und höchst Pflegebedürftige ambulant versorgt als im Durchschnitt. 
Hier spielt ein weiterer Faktor eine Rolle: Typischerweise kommen landesweit im Median auf 
vier Menschen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden (Pflegegeld), fünf Menschen, 
die von einem Pflegedienst versorgt werden (Pflegesachleistung). In Köln ist dieses Verhältnis 
ungefähr eins zu zwei. Hier können es sich Angehörige seltener als anderswo leisten. ihre pfle-
gebedürftigen Familienmitglieder selbst zu versorgen. Die teure Pflegesachleistung wird des-
halb stärker nachgefragt, als das Pflegegeld.  
Wie sich die bisher auf der Ebene von Personenzahlen analysierte Situation in der Hilfe zur 
Pflege finanzwirtschaftlich auswirkt, stellen wir im folgenden Abschnitt dar. 
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 
 Feststellung 
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt ver-
gleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl der Fälle, 
sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im E inzelfall bei der Pflege in Einrich-
tungen. 
 Feststellung 
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch zum Unter-
halt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbeitung.

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Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat eine Kommune das Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur 
Pflege bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist der Grund-
satz des Nachrangs der Sozialhilfe zu beachten. Der Sozialhilfeträger muss im Fall von Leistun-
gen für die Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 SGB XII i.V.m.  
§ 94 SGB XII die Unterhaltspflichtigen zum Unterhalt heranziehen. 
Im Folgenden werden die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Ka-
pitel SGB XII sowie die Erträge aus der Unterhaltsheranziehung betrachtet. Die Transferauf-
wendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sind in diesem Vergleich nicht enthalten. 
Aufwendungen für Transferleistungen 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:  
 
Bezieht man die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege auf den Einwohner ab 65 Jah-
ren, ergibt sich für Köln der dritthöchste Wert aller kreisfreien Städte. In Köln gibt es allerdings 
nur durchschnittlich viele Pflegebedürftige. Neben der Anzahl der Leistungsbezieher ist deshalb 
besonders die durchschnittliche Höhe der Leistungen relevant:

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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2017 
 
*) Näherungswert. Die berücksichtigten Transferaufwendungen für Köln von rd. 61 Mio. Euro enthalten 9 Mio. Euro für 
Rückstellungen wegen erhöhter Arbeitsrückstände. Ohne die gebildeten Rückstellungen liegt der Wert für Köln bei 
10.651 Euro und damit unter dem nächsthöchsten Wert von 10.881 Euro. 
Köln hat die höchsten Transferaufwendungen je Leistungsbezieher. In keiner anderen kreis-
freien nordrhein-westfälschen Stadt muss der örtliche Sozialhilfeträger im Durchschnitt so viel 
an Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher zahlen. Da die Pflegegrade (und die daran gekoppelten 
festen Leistungen aus der Pflegeversicherung) im Wesentlichen dem landesweiten Bild ent-
sprechen, ist dies ist ein deutlicher Hinweis auf eine durchweg hochpreisige Pflegeinfrastruktur 
in Köln.  
Bei einer separaten Betrachtung der Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege für Leistungs-
bezieher außerhalb von und solchen in Einrichtungen zeigt sich folgendes Bild:

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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 
 
*) Näherungswert 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
 
*) Näherungswert. Die berücksichtigten Transferaufwendungen für Köln von rd. 50,5 Mio. Euro enthalten 9 Mio. Euro für 
Rückstellungen wegen erhöhter Arbeitsrückstände. Ohne die gebildeten Rückstellungen lieg der Wert für Köln bei 
13.789 Euro und damit immer noch deutlich über dem nächsthöchsten Wert von 12.102 Euro. 
Die Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege für Menschen, die zu Hause versorgt werden, 
sind in Köln unauffällig und durchschnittlich. Anders die Transferaufwendungen derjenigen, die 
dauerhaft in Heimen leben und gepflegt werden; sie sind in Köln vergleichsweise maximal.

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Sind die Heime in Köln viel teurer als in den meisten anderen Städten, reichen die Leistungen 
der Pflegeversicherung regelmäßig nicht dafür aus. Insoweit müssen Leistungen der ergänzen-
den Hilfe zur Pflege auch in einem gesteigerten Umfang in Anspruch genommen werden als in 
anderen kreisfreien Städten, sobald eigenes Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen.  
Vergleicht man in diesem Zusammenhang die durchschnittlichen Entgelte zum Stand 1. Juli 
2018 für die stationäre Unterbringung, liegt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) in 
Köln im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten in Zuständigkeit des Landschaftsverban-
des Rheinland (LVR) mit rund 911 Euro über dem Durchschnittswert von 876 Euro; der Kölner 
Wert ist der vierthöchste. Gleiches gilt auch für einen Vergleich der Kosten für Unterkunft und 
Verpflegung im Bereich des LVR. Dies führt dazu, dass die durchschnittliche Zuzahlung des 
Pflegebedürftigen pro Monat für die Unterbringung in Einrichtungen in Köln bei rund 1.944 Euro 
liegt, der Durchschnitt im Gebiet des LVR beträgt jedoch rund 1.893 Euro. Nur in zwei kreis-
freien Städten des LVR gibt es hier noch etwas höhere Werte als in Köln. Diese durchweg 
hochpreisige Kölner Pflegeinfrastruktur macht sich auch unmittelbar in den sehr hohen Trans-
feraufwendungen des Sozialhilfeträgers für die Hilfe zur Pflege bemerkbar. 
Wenn die Kölner Bevölkerung wirtschaftlich leistungsfähiger, zugleich die Heimunterbringung 
aber teurer ist, ergeben sich bei einer ähnlichen Verteilung der Pflegegrade wie in ärmeren 
Städten mit günstigeren Pflegeheimen umso höhere Transferaufwendungen je Leistungsbezie-
her in Einrichtungen. Die Kölnerinnen und Kölner werden wegen der hohen Investitionskosten 
und des knappen Angebotes auch entsprechend stärker für die gleichen stationären Pflegeleis-
tungen finanziell in Anspruch genommen, was der Sozialhilfeträger verstärkt ausgleichen muss. 
 Empfehlung 
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sollten weiter 
beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflegegrade oder die Bildung von 
Rückstellungen erklärt werden.  
Aufwendungen für Pflegewohngeld 
Aufwendungen für Pflegewohngeld 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für statio-
näre Einrichtungen je 
Einwohner ab 65 Jahren 
in Euro 
158
 106 158 173 190 241 22 
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für statio-
näre Einrichtungen je 
Leistungsbezieher Pfle-
gewohngeld gesamt in 
Euro  
7.871
 5.622 6.293 6.717 7.784 8.204 22

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 22 von 41 
Es zeigt sich erneut, dass die Heime in Köln eher teurer sind als in vielen anderen kreisfreien 
Städten: Das Pflegewohngeld, das einem Heim zur Begleichung der Investitionskosten zur Ver-
fügung gestellt wird, liegt in Köln im höchsten Viertel der Vergleichsstädte. Mit der Einführung 
des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) sind eine Vielzahl von Änderungen bezüglich der 
Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionskosten umgesetzt worden, deren Auswirkun-
gen noch nicht abschließend beurteilt werden können. Bis heute sind noch nicht für alle Einrich-
tungen die Investitionskosten nach dem neuen Verfahren festgesetzt. 
Die Höhe des Pflegewohngeldes ist durch die Stadt nur bedingt steuerbar. Je mehr Menschen 
jedoch ambulant versorgt werden, umso geringer fallen auch die Aufwendungen für Pflege-
wohngeld für stationäre Einrichtungen je Einwohner ab 65 Jahren aus.  
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege für Leistungsbezieher in 
Euro 
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 29. November 2019 hat das Angehörigen-Entlas-
tungsgesetz abschließend das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unterhaltsverpflichtete 
Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern sind vom Sozialhilfeträger mit Wirkung ab dem 01. 
Januar 2020 erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Zahlung 
von Unterhaltsleistungen heranzuziehen.  
Durch die ab 2020 geltende Rechtslage ist davon auszugehen, dass die meisten Unterhalts-
schuldner von den Unterhaltsansprüchen freigestellt bzw. nicht mehr herangezogen werden. 
Neben der finanziellen Mehrbelastung der Kommunen durch den Wegfall eines Großteils der 
Unterhaltserträge resultieren daraus zwei weitere nennenswerte Auswirkungen: 
Aufgrund der gesetzlich normierten Vermutung, dass Unterhaltspflichtige im Regelfall nicht die 
Jahreseinkommensgrenze überschreiten, tritt einerseits eine erhebliche Entlastung in der Fall-
bearbeitung ein. Denn es liegt künftig in der Entscheidung des Sozialhilfeträgers, bei Anhalts-
punkten für ein höheres Einkommen Unterhaltspflichtige zur Auskunft zu verpflichten. Anderer-
seits kann eben dieser Grundsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfe zur 
Pflege eher als bisher in Anspruch genommen wird. Ungeachtet der grundlegenden gesetzli-
chen Änderungen hat die gpaNRW in der Prüfung die bislang geltende Rechtslage als Maßstab 
gelegt. Bestehende Unterhaltsansprüche für den Zeitraum der Hilfegewährung bis zum 31. De-
zember 2019 können unter Beachtung von Verjährungsfristen auch nach Inkrafttreten des An-
gehörigen-Entlastungsgesetzes verfolgt werden. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn 
die Unterhaltspflicht mit rechtswahrender Mitteilung zwar dem Grunde nach, wegen ausstehen-
der Einkommens- und Vermögensüberprüfung aber noch nicht der Höhe nach, festgestellt wor-
den ist.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 23 von 41 
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2017 
 
*) Näherungswert.  
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen je 
Leistungsbezieher außerhalb und in Einrichtungen in Euro 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Erträge aus Unterhalther-
anziehung für Hilfe zur 
Pflege außerhalb von 
Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb 
von Einrichtungen in 
Euro 
0
 0 0 1,38 23,57 174 14 
Erträge aus Unterhalther-
anziehung für Hilfe zur 
Pflege in Einrichtungen je 
Leistungsbezieher in Ein-
richtungen in Euro  
619
 24,31 218 323 366 674 15 
Köln gehört zu den kreisfreien Städten mit den höchsten Unterhaltserträgen. Die Verwaltung 
prüft, berechnet und vereinnahmt Unterhaltsleistungen bei der Hilfe zur Pflege sowohl außer-
halb von als auch in Einrichtungen. Hierfür gibt es eine spezialisierte Sachbearbeitung. Diese 
Art der Aufgabenerledigung in Köln hat die gpaNRW bereits im Prüfungsbericht von 2008 als 
zielführend herausgestellt (Seite So-8 ff.).

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 24 von 41 
 Organisation und Personaleinsatz  
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 
 Feststellung 
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgelegter Ent-
scheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmäßige Sachbearbei-
tung möglich ist.  
 Feststellung 
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sachbearbeitung 
durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumentenmanagementsystems.  
 Feststellung 
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise nicht dauerhafte Wiederbesetzungen erschwe-
ren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist dadurch er-
schwert.  
Die Organisation im Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege soll eine effektive, effiziente rechtmä-
ßige Aufgabenerledigung ermöglichen. Das setzt u.a. folgende Rahmenbedingungen voraus: 
 Die Organisation der Hilfegewährung und erforderliche Arbeitsprozesse sind strategisch 
und fachlich ausgerichtet. 
 Aktuelle Arbeitshilfen, Stellen- und Prozessbeschreibungen unterstützen optimale Ar-
beitsabläufe. 
 Es sind Standards zur Aufgabenerledigung vorhanden und dokumentiert.  
 Ein Wissensmanagement ist eingerichtet. 
 Die Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen. 
 Eine aufgabengerechte Fachsoftware wird genutzt. 
In Köln erfolgt die Aufgabenerledigung vollständig im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. 
Die Bearbeitung für Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen wird in drei gesonder-
ten Organisationseinheiten erledigt. Durch die zunehmende Komplexität in der Bearbeitung der 
einzelnen Fälle hat sich nach Auffassung der Verwaltung die Trennung seit Jahren bewährt. Die 
gpaNRW hält dies grundsätzlich für sachgerecht und nachvollziehbar. 
Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen werden zusätzlich zur klassischen Sach-
bearbeitung in einem Fachdienst Pflegefachkräfte eingesetzt. Den verstärkten Einsatz von Pfle-
gefachkräften hatte die gpaNRW bereits in ihrem Prüfungsbericht aus 2008 empfohlen (Seite 
So-8 f.). Die Pflegefachkräfte ermitteln den Bedarf vor Ort und die Sachbearbeitung prüft die 
leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Absprachen und Austausch erfolgen dabei kontinuier-
lich. Ziel ist die optimale Versorgung der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung wirtschaftli-
cher Gesichtspunkte. Dies ist ein wichtiger Baustein, mit dem Köln dem Grundsatz „ambulant 
vor stationär“ folgt, was die gpaNRW begrüßt. Bei der Hilfegewährung in Einrichtungen wird

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 25 von 41 
vom Fachdienst die Heimnotwendigkeit bei Pflegegrad 2 obligatorisch vor Ort geprüft, ab Pfle-
gegrad 3 nach Aktenlage beurteilt. Dies hält die gpaNRW für sachgerecht, da insbesondere bei 
Pflegegrad 2 Heimaufnahmen teilweise verhindert werden können oder sogar Rückführungen in 
die eigene Häuslichkeit möglich sind. 
In der Sachbearbeitung werden ganz überwiegend Verwaltungskräfte eingesetzt. Die Fallvertei-
lung wird laufend und anlassbezogen mit Messzahlen überprüft und angepasst. 
Die Arbeitsprozesse sind dokumentiert und standardisiert. Es gibt einheitliche und zentrale Ver-
fahrensrichtlinien, ein zentrales Vordruckwesen, gemeinsam genutzte Ressourcen in Gruppen-
laufwerken und -ordnern mit Rundverfügungen, Dienstanweisungen und weiteren Informationen 
sowie Handbücher zu den IT-Verfahren. Prozessabhängige und prozessunabhängige Maßnah-
men zur Qualitätskontrolle und -sicherung erfolgen regelmäßig durch die Dienst- und Fachauf-
sicht und eine Innenrevision. Fallbesprechungen, Teambesprechungen und Vereinbarung von 
Verfahren dienen ebenfalls der Qualitätssicherung. Im Fachdienst für Pflegebedürftige sind 
Qualitätsstandards für verschiedene Aufgabenbereiche entwickelt und eingeführt. 
In Köln prüft die Sachbearbeitung die Abrechnungen der Leistungsanbieter (für Pflegedienste 
und in Heimen). Einige Kommunen berichten von Erfolgen, wenn Pflegefachkräfte die inhaltli-
che Prüfung übernehmen. Grundsätzlich hält die gpaNRW dies zwar auch für angezeigt. In Köln 
kann es wegen des intensiven Fallmanagements durch Pflegefachkräfte bei Leistungsgewäh-
rung mit Pflegediensten aber davon abgesehen werden, da hier der zu erbringende Leistungs-
katalog in der Regel bereits ausreichend gut definiert ist und lediglich noch eine rechnerische 
Überprüfung notwendig ist. 
Das verwendeten IT-Fachverfahren ist seit Jahren erfolgreich im Einsatz. Möglichkeiten der 
Verbesserung werden vom Softwareanbieter aufgegriffen. Außerdem werden im ambulanten 
und teilstationären Bereich ein Fallmanagement-Modul (für die Hilfeplanung) und ein Webdialog 
(für die Hilfegewährung) genutzt. Grund dafür ist der Wunsch nach Optimierung und Standardi-
sierung von Arbeitsprozessen im Fach- und im Verwaltungsdienst sowie eine softwaregestützte 
Kommunikation miteinander. Es gibt noch keine Schnittstelle zur elektronischen Akte des Land-
schaftsverbandes. Die Einführung der elektronischen Akte ist im Kölner Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren für 2021 vorgesehen, sofern das erforderliche Personal zur Einführung zur Verfü-
gung gestellt wird. Bereits jetzt sollen verstärkt Anträge online als Internetformular eingestellt 
werden, sobald die personellen Ressourcen dies zulassen. 
Gerade bei knapper Personalausstattung kann die IT einen entscheiden Beitrag für die Effizienz 
der Sachbearbeitung leisten. Hierzu gehört neben der elektronischen Aktenführung auch ein 
zeitgemäßes Dokumentenmanagementsystem, das die Ressourcen die Sachbearbeitung 
schont und manuelle Arbeitsschritte reduzieren hilft. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege optimieren 
und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem einführen. 
Ist eine Stelle unbesetzt, gelingt in der Regel eine Wiederbesetzung nach einer internen oder 
spätestens einer externen Stellenausschreibung. Jedoch berichtet die Verwaltung, dass insbe-
sondere Nachwuchskräfte wechselfreudig sind. In den Bereichen, wo altersbedingt viel Perso-
nal ausscheidet, bleiben Nachrückende oft nicht lange. Es sind deshalb häufiger Einarbeitungen 
erforderlich, als bei einem stetigeren Personalkörper. Die verbleibenden älter werdenden

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 26 von 41 
Dienstkräfte müssen diese Belastungen abfedern. Auch im Bereich der Sachbearbeitung der 
Hilfe zur Pflege steigt das Durchschnittsalter des Personals an, was auch krankheitsbedingte 
Ausfälle wahrscheinlicher werden lässt. Die notwendige Vertretung durch die übrigen Kollegin-
nen und Kollegen führt wiederum zu zusätzlicher Arbeit und verursacht letztlich auch Demotiva-
tion. Die notwendigen Einarbeitungen erfolgen dann teils in Zeiten hoher Belastung, zusätzlich 
zur Bemühung keine Rückstände in der laufenden Bearbeitung aufkommen zu lassen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des Personals 
bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen bedingte Vertretungen 
führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen finanzielle Risiken, beispielsweise 
durch fehlerhafte Bescheide. 
Personal- und Leistungskennzahlen 
 Feststellung 
Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel.  
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der Hilfe zur 
Pflege effektiv und qualitativ bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch 
qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarfsplanung 
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2017 
Kennzahl  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur 
Pflege außerhalb von 
Einrichtungen je 10.000 
EW ab 65 Jahren  
1,96
 0,21 0,54 0,73 1,08 1,96 18 
In Köln wurden im Jahr 2017 für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege außerhalb von Ein-
richtungen 14,91 Vollzeit-Stellen eingesetzt. Hinzu kommen dort 21,84 Vollzeit-Stellen für Pfle-
gefachkräfte. Bezieht man das Personal aus der Sachbearbeitung auf die tatsächlichen Leis-
tungsbezieher, ergibt sich folgendes Bild:

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 27 von 41 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 
2017 
 
*) Näherungswert 
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 2017  
Kennzahl  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur 
Pflege in Einrichtungen je 
10.000 EW ab 65 Jahren  
1,04
 0,82 1,26 1,67 2,13 3,02 18 
Für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sind in Köln 19,46 Vollzeit-Stel-
len der Sachbearbeitung in den Vergleich eingeflossen. In der folgenden Grafik werden die Voll-
zeitstellen den zu bearbeitenden Fällen gegenübergestellt. Dabei werden nicht nur die eigentli-
chen Leistungsbezieher der stationären Hilfe zur Pflege mitgezählt, sondern auch solche in 
Kostenträgerschaft des Landschaftsverbandes sowie (mit einem Faktor von 0,4 gewichtet) die 
Selbstzahler beim Pflegewohngeld:

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 28 von 41 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2017 
 
*) Näherungswert 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Ständige Einar-
beitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeitsplätzen und selbst bei 
ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitgerechte Aufgabenerledigung. 
 Empfehlung 
Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in Köln das Amt 
mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten. 
Pflege- und Wohnberatung 
Vollzeit-Stellen Pflege- und Wohnberatung 2017  
Kennzahl  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Pflege- und 
Wohnberatung je 10.000 
EW ab 65 Jahren  
0,00
 0,00 0,41 0,60 1,04 2,04 19 
Es wurden für Köln in 2017 keine Vollzeit-Stellen berücksichtigt. Die Pflege- und Wohnberatung 
in Köln erfolgt nicht durch städtisches Personal, sondern durch Träger der freien Wohlfahrts-
pflege. Die Seniorenberater und WohnMobil werden nach § 5 SGB XII beauftragt und die Per-
sonalkosten übernommen. Für präventive Hausbesuche wird ein jährlicher Zuschuss gezahlt.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 29 von 41 
Insoweit wird das entsprechende externe Personal in der Pflege- und Wohnberatung (anders 
als in vielen anderen kreisfreien Städten) im Vergleich nicht berücksichtigt. 
Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 
Vollzeit-Stellen Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 2017  
Kennzahl  Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung Unterhaltsher-
anziehungsfälle Hilfe zur 
Pflege je 10.000 EW ab 
65 Jahren  
0,19
 0,00 0,35 0,51 0,59 0,96 19 
Die meisten Städte setzen im Vergleich zu Köln mehr Personal zur Aufgabenerledigung ein. 
Eine potentiell wirtschaftlich leistungsstärkere Einwohnerschaft in Köln bedeutet jedoch auch 
intensivere Prüfungen auf Unterhaltsheranziehung. Im Vergleich sind 3,56 Vollzeit-Stellen be-
rücksichtigt.  
Die beschlossene aber noch nicht umgesetzte Aufstockung des Personals zur Intensivierung 
der Heranziehung bei Hilfe zur Pflege mit Pflegedienst wird den Vergleichswert für Köln auf 
0,35 Vollzeit-Stellen heben. Doch selbst damit bewegt sich die Stadt Köln noch auf vergleichs-
weise niedrigem Niveau.  
In ihrem Prüfungsbericht aus 2008 hatte die gpaNRW bereits festgestellt, dass die Stadt Köln 
mit der Spezialisierung in der Unterhaltsheranziehung den richtigen Weg beschreitet und dass 
die Intensität der Unterhaltsverfolgung verstärkt werden sollte (Seiten So-8 ff.).

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 30 von 41 
 Steuerung und Controlling 
Die Steuerung der Hilfe zur Pflege betrachten wir in unterschiedlichen Zusammenhängen:   
 Fach- und Finanzcontrolling, 
 Steuerung der Leistungsgewährung,  
 Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege und Wohnberatung, 
 Steuerung der Pflegelandschaft und 
 Quartiersmanagement. 
Fach- und Finanzcontrolling  
 Feststellung 
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten vorlie-
gen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strategische Control-
ling befindet sich noch im Aufbau.  
Eine Kommune sollte Kennzahlen erheben, für die jeweils ein Zielwert festgelegt ist. Die Pla-
nungen in der Kämmerei und im Sozialamt sollten übereinstimmen. Soll- und Ist-Werte sollte die 
Kommune in festgelegten Zeitabständen analysieren und daraus Maßnahmen entwickeln. Zu-
dem sollte ein Berichtswesen installiert sein.  
Bereits im Prüfungsbericht 2008 hat die gpaNRW festgestellt, dass Köln über die meisten erfor-
derlichen Grundlagen verfügt, um ein wirksames Controlling aufzubauen (Seite So-12). Erst im 
Frühjahr 2019 wurden 2 Vollzeit-Stellen für ein dringend erforderliches strategisches Controlling 
bereitgestellt. Mangels organisatorischer und personeller Ressourcen konnte dies nicht eher re-
alisiert werden. Die gpaNRW begrüßt die Einrichtung eines strategischen Controllings. So kön-
nen von fachkundiger Stelle IT-unterstützt Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, 
Leistungs- und Strukturkennzahlen) als Steuerungsgrundlage für das operative Geschäft in der 
Hilfe zur Pflege festgelegt und erhoben werden. Zudem ist es Grundlage für ein fundiertes re-
gelmäßiges Berichtswesen.  
Im Haushalt der Stadt Köln wird in der Produktgruppe 0501 „Leistungen nach dem SGB XII“ das 
Ziel 
 „Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist durch Soziale Hilfen nach dem SGB XII ge-
währleistet.“ 
festgelegt. An dieser Stelle wird als Wirkungskennzahl der „Transferaufwand je Einwohner in 
Euro“ aufgeführt. Ein politisch definierter Zielwert, an der die Zielerreichung überprüft werden 
kann, fehlt. Im Produkt 050105 „Hilfe zur Pflege“ ist das Ziel 
 „Der Vorrang der ambulanten vor stationärer Pflege ist in Köln gewährleistet.“ 
definiert. Hier werden gleich mehrere „Leistungs-/Wirkungskennzahlen“ benannt:

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 31 von 41 
 Transferaufwand je Einwohner Euro 
 Anzahl der Hilfefälle  
 Transferaufwand stationäre Pflege je Hilfefall in Euro 
 Transferaufwand häusliche Pflege je Hilfefall in Euro 
 Anteil der ambulanten Pflegefälle an allen Pflegefällen in Prozent 
 Anzahl der Klagen  
 Anteil der erfolgreichen Klagen an allen Klagen in Prozent 
 Transferleistungsdichte (Leistungsberechtigte je 1000 Einwohner)  
Hier werden vom Sozialamt die Leistungen der Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrich-
tungen inklusive der Gewährung von Pflegewohngeld zugeordnet. Auch an dieser Stelle im 
Haushalt erfolgt zwar eine Arbeit mit Kennzahlen, allerdings erneut ohne dabei der Verwaltung 
eine politische Zielvorgabe zu setzen und ebenfalls ohne eine Überprüfung der Zielerreichung 
zu ermöglichen. 
Steuerung der Leistungsgewährung 
 Feststellung 
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor statio-
när“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften nachge-
kommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der Pflege- und Wohnberatung, 
der Seniorenberatung und anderen Akteuren die individuelle Beratung pflegebedürftiger 
Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer Situation. 
Zu einer optimalen Zugangssteuerung der Hilfe zur Pflege gehören ein geregeltes Hilfeverfah-
ren. Über das Hilfeverfahren muss eine Kommune eine individuelle, bedarfsgerechte und wirt-
schaftliche Leistungserbringung gewährleisten. Dazu zählt für die gpaNRW insbesondere: 
 eine leistungsrechtliche Prüfung des Hilfeanspruchs, 
 ein strukturiertes (softwaregestütztes) Hilfeverfahren, 
 der Grundsatz „ambulant vor stationär“, 
 eine passgenaue Bedarfsdeckung,  
 der Einsatz von Pflegefachkräften, 
 die Förderung präventiver Maßnahmen,   
 eine regelmäßige Überprüfung der Hilfegewährung und 
 die rechtmäßige Heranziehung von Unterhaltspflichtigen.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 32 von 41 
Während der Prüfung hat die gpaNRW keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die leistungs-
rechtliche Prüfung des Hilfeanspruches in Köln zu beanstanden ist. Das verwendete IT-Verfah-
ren unterstützt dabei die Sachbearbeitung. Dem wichtigen Grundsatz „ambulant vor stationär“ 
folgt die Verwaltung. Insbesondere der Einsatz der Pflegefachkräfte erlaubt es, individuelle am-
bulante Arrangements zu schaffen. So können Heimaufnahmen vermieden werden und pflege-
bedürftige Menschen länger zu Hause leben. Der individuelle Bedarf der ambulanten Hilfe zur 
Pflege wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes für Pflegebedürftige 
festgestellt, welche alle über eine Doppelqualifikation (abgeschlossenes Studium Sozialar-
beit/Sozialpädagogik und staatlich examinierter Pflegeberuf) verfügen. Die zeitlichen Abstände 
der Wiederbegutachtung werden individuell im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung festge-
legt. Die Pflegefachkräfte erledigen die pflegefachliche Bedarfsfeststellung, damit durch die 
Sachbearbeitung nach leistungsrechtlicher Prüfung ein Bescheid als Bewilligung oder Ableh-
nung gefertigt werden kann. Sie unterstützen die Leistungsbezieher zudem bei Widerspruchs-
verfahren im Bereich SGB XI, etwa bei der Ablehnung einer Höhergraduierung. Regelmäßige 
Überprüfungen der Hilfegewährungen, der Leistungsabrechnungen und die Heranziehung An-
gehöriger zum Unterhalt sind gelebter Standard in Köln. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg bei der Steuerung der Leistungsgewährung 
fortsetzen. 
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 
 Feststellung 
Die städtisch geförderte Pflege- und Wohnberatung sind in Köln gut etabliert. Durch ihre sta-
tistische Dokumentation können die Erfolge nachgehalten und Entwicklungen nachvollzogen 
werden. 
Eine Kommune sollte über eine trägerunabhängige (kommunale) Pflege- und Wohnberatung 
verfügen und dafür qualifiziertes Personal einsetzen. Eine gut aufgestellte Pflege- und Wohnbe-
ratung sollte folgende Faktoren erfüllen: 
 Einsatz von Pflegefachkräften, 
 enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Sachbearbeitung, 
 vorgeschaltete Beratungsgespräche zu Beginn des Hilfeverfahrens,  
 Beratung sowohl telefonisch als auch persönlich, 
 Durchführung von Hausbesuchen, 
 Dokumentation der Beratung, 
 Beratung beinhaltet die Themen Pflege und Wohnen, 
 bei allen Beratungen steht der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Fokus,  
 Informationen im Internet zur Pflege- und Wohnberatung und

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 33 von 41 
 Auf- und Ausbau eines örtlichen Netzwerkes. 
Die Stadt Köln setzt eigene Pflegefachkräfte ein, die mit der Sachbearbeitung zusammenarbei-
ten und sich im Bedarfsfall austauschen. Diese ergänzen und unterstützen mit ihrer speziellen 
Fachlichkeit die allgemeine kommunale Seniorenarbeit in den neun Stadtbezirken. In jedem 
Stadtbezirk sind obligatorisch eingerichtet 
 1,0 Vollzeit-Stelle Einrichtung und Betrieb SeniorenNetzwerke, 
 3,0 Vollzeit-Stellen Seniorenberatung dezentral im Bezirk, 
 0,5 Vollzeit-Stelle Seniorenberatung zentral im Bezirksrathaus und 
 1,0 Vollzeit-Stelle Demenz-Koordination. 
Die Seniorenberatung und auch das Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinde-
rungen informieren dabei neben anderen Leistungsansprüche auch pflegefachlich schwerpunkt-
mäßig über Pflegeversicherung, ambulante Pflege, Mahlzeitendienste, Hausnotruf, hauswirt-
schaftliche Hilfen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung, Demenz und 
Begegnungsstätten. In den Beratungsgesprächen werden weiterführende Hilfen vermittelt, Um-
baumaßnahmen angeregt und bei Anträgen unterstützt. Die Statistiken des Amtes weisen über 
stabil deutlich über 10.000 Kontakte jährlich aus. Die Seniorenberatung und auch das Pro-
gramm der präventiven Hausbesuche helfen dabei, proaktiv von Pflegebedürftigkeit bedrohte 
ältere und alte Menschen zu identifizieren und ihnen niederschwellig und frühzeitig passgenaue 
Unterstützung zukommen zu lassen. Das hilft dabei, Heimaufnahmen zu verhindern und stärkt 
den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit. Eine flächendeckende und wohnraumnahe Präsenz 
der Beratungsangebote ist dabei wünschenswert. 
Schon in ihrem Prüfungsbericht 2008 stellt die gpaNRW im Hinblick auf die Stadt Köln fest, 
dass gemeinsame Merkmale der Kommunen, die über hohe Anteile ambulanter Hilfen verfügen, 
die zentral koordinierte und dezentral organisierte Pflegeberatung, die individuelle Hilfeplanung 
für Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege und die Gewährung komplementärer und Pflege er-
gänzender Leistungen mit dem Ziel der Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit 
sind (Seite So-27). Weiter wurde damals bereits befunden, dass das Beratungsangebot in der 
Stadt Köln umfangreich und geeignet ist, alte und pflegebedürftige Menschen sowie deren An-
gehörige bei der Auswahl notwendiger Hilfen zu unterstützen (Seite So-7). Auch heute wird 
durch das Angebot von Maßnahmen im vorpflegerischen Bereich und der gezielten Inanspruch-
nahme von ambulanten Hilfen einer vorzeitigen Heimaufnahme entgegengewirkt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung fortsetzen 
und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Seniorenberatung in den 
Stadtteilen weiter ausbauen und stärken. 
Steuerung der Pflegelandschaft 
 Feststellung 
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu mit al-
len Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche Pflegeplanung

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
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sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bislang keine Veranlas-
sung. 
Die Steuerung der Pflegelandschaft erfolgt in den Kommunen über die kommunale Pflegepla-
nung. Diese sollte Trends und Handlungsbedarfe aufzeigen, weiterführende Diskussionen initi-
ieren und somit eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur fördern. Eine Stadt sollte eine koordinie-
rende Rolle in der Demografie- und Sozialraumplanung einnehmen.  
Eine Stadt muss zudem auf ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflegeplätzen achten. 
Kurzzeitpflegeplätze müssen in einem angemessenen Umfang in einer Stadt vorhanden sein. 
Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung.  
In Köln hat die vernetzte Entwicklung der Pflegelandschaft eine lange Tradition. Insbesondere 
die stadtweite Konferenz Alter und Pflege wird hier als das entscheidende Zentralorgan genutzt, 
um einen Einfluss auf die pflegerischen Angebote zu nehmen 
Anzahl stationärer Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze (Pflegeplatzdichte) 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Stationäre Pflegeplätze je 
1.000 EW 7,40
 7,40 9,05 9,88 10,94 12,35 21 
Stationärer Pflegeplätze 
je 1.000 EW ab 65 Jah-
ren 
42,54 40,08 43,03 46,85 51,40 57,41 21 
Kurzeitpflegeplätze je 
1.000 EW ab 65 Jahren 0,46
 0,33 3,21 3,82 4,69 6,27 20 
Die Platzierung von Köln ist durchgehend im sehr niedrigen Bereich. Hieraus alleine lassen sich 
keine Handlungsempfehlungen ableiten. Jedoch sind diese Zahlen stets vor dem Hintergrund 
zu interpretieren, dass es in Köln in den Einrichtungen heute eine Vollbelegung gibt. 
Es wird an dieser Stelle auf die differenzierte Betrachtung im „Bericht über die örtliche Planung“ 
aus Mai 2018 des städtischen Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren verwiesen. Darin wird 
die Situation datenbasiert analysiert und auf der Seiten 8 und 9 nachvollziehbar zusammenge-
fasst ausgeführt:  
„Die steigende Zahl an Pflegebedürftigen und der erhöhte Pflegebedarf der Hochaltrigen wird - 
trotz der guten ambulanten Versorgungslandschaft in Köln - zu einem steigenden Bedarf an 
vollstationären Dauerpflegeplätzen führen. Derzeit kann die Nachfrage nach einem Platz in ei-
ner vollstationären Dauerpflegeeinrichtung bedient werden (...). Nach einer (...) Fortschreibung 
der Bedarfe und der Rahmenbedingungen würden (...) bis zum Jahr 2020 allerdings ca. 200 
und bis zum Jahr 2025 ca. weitere 900 zusätzliche Plätze für eine vollstationäre Dauerpflege 
benötigt. (...) Ein wichtiger Baustein im Hilfesystem zur Entlastung pflegender Angehöriger ist 
der Ausbau der Tagespflege. Der Ausbau führt zu einer Verbesserung der Versorgungssituation 
Kölner Seniorinnen und Senioren, die möglichst lange zuhause bleiben wollen.“

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 35 von 41 
Die ausführliche und informative Pflegeplanung in Köln, die die Angebotsstruktur sowie die Ent-
wicklungen der Pflegesituation umfassend beschreibt, ist positiv hervorzuheben. Sie dient als 
Grundlage für zukünftige Planungen und als Orientierung für Investoren 
Im Prüfungsbericht 2008 hat die gpaNRW der Stadt Köln noch attestiert, dass hier im interkom-
munalen Vergleich zwar kein ausgeprägt hohes Angebot bestünde, man aber auch nicht von 
einer Unterversorgung an Heimpflegeplätzen sprechen könne (Seite So-19). Da mit steigenden 
Immobilienpreisen der Neubau von Pflegeeinrichtungen zuletzt immer unwirtschaftlicher wurde, 
steht Köln nun vor einer ungewollten Verknappung und stellt mittlerweile und absehbar einen 
Mangel an stationären Pflegeplätzen fest. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Bemühungen 
intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen zu wirken.  
Aktuell wird überdies ein Lebenslagenbericht erstellt, der u.a. Bevölkerungsdaten, Informatio-
nen zu Transferleistungen und Einkommen sowie eigene Prognosen zur Bevölkerungsentwick-
lung und Ergebnisse der Umfrage "Leben in Köln" verwenden wird. Daneben bieten Daten aus 
dem interkommunalen Benchmarking der 16 Großen Großstädte und der letzte Bericht örtliche 
Planung weitere Orientierung. 
Quartiersmanagement 
 Feststellung 
Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen Vernet-
zung der Akteure.  
Das Quartiersmanagement sollte in einer Kommune bzw. in den Stadtteilen eine ständige Ver-
bindung zwischen den Bürgern und der Stadtverwaltung schaffen. Es sollte pflegebedürftige 
Menschen, Nachbarn, Vereine und Initiativen im „Quartier“ beraten und für die Kommune eine 
koordinierende, kooperative und vermittelnde Rolle einnehmen. 
Es gibt in Kölns neun Stadtbezirken in über 40 Stadtteilen bereits städtisch geförderte Bera-
tungs- und Begegnungszentren, die „SeniorenNetzwerke“ als Teil der offenen Altenhilfe: „Ziel 
der SeniorenNetzwerke sind Begegnung und Kennenlernen der älteren Menschen im Stadtteil 
(Netzwerkerinnen und Netzwerker), um gemeinsame Aktivitäten entwickeln zu können. Dabei 
sollen gegenseitige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen entstehen und die Möglichkeit geschaf-
fen werden, dass sich ältere Menschen am Leben und der Gestaltung im Stadtteil beteiligen. 
Ein wesentliches Strukturmerkmal der SeniorenNetzwerk-Arbeit ist die Selbstorganisation der 
Netzwerkerinnen und Netzwerker im Stadtteil zu fördern und zu stärken.“ Für weitere Details zu 
den Aufgaben, der Umsetzung und der über 1,4 Mio. Euro Finanzierung wird auf die kommu-
nale Vorlage Nr. 3177/2018 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 
06.11.2018 verwiesen.  
Für elf besonders von sozialer Benachteiligung betroffene Stadtquartiere in Köln gibt es das In-
tegrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit dem Ziel zu stärken, Armut zu 
bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Prävention zu systematisieren und die Le-

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 36 von 41 
benssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern; städti-
sche finanzierte Sozialraumkoordinatoren und Sozialraumkoordinatorinnen versuchen hier, die 
Entwicklung der Räume voranzubringen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Konzepte zur För-
derung der offenen Altenhilfe weiter ausbauen. So können Quartiere lebenswert gehalten 
werden und niederschwellige Informationen über komplementäre Angebote spätere inten-
sive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 37 von 41 
 Anlage: Ergänzende Tabellen  
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Hilfe zur Pflege  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.   
F2 
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversi-
cherungen nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Men-
schen ist niedriger als im landesweiten Durchschnitt. 
  
F3 
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die 
Bevölkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Den-
noch benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders 
viele ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege. 
  
F4 
Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet wer-
den. 
  
F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur 
Pflege.    
F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch.   
F7 
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt 
vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl 
der Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei 
der Pflege in Einrichtungen. 
  
F8 
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch 
zum Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbear-
beitung. 
E8 
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
sollten weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflege-
grade oder die Bildung von Rückstellungen erklärt werden. 
F9 
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festge-
legter Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und recht-
mäßige Sachbearbeitung möglich ist.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 38 von 41 
 Feststellung  Empfehlung 
F10 
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sach-
bearbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumenten-
managementsystems. 
E10 
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege 
optimieren und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem 
einführen. 
F11 
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhaften Wiederbesetzun-
gen erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbei-
tung ist dadurch erschwert.  
E11 
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des 
Personals bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen be-
dingte Vertretungen führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen fi-
nanzielle Risiken, beispielsweise durch fehlerhafte Bescheide. 
F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel.  E12.1 
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Stän-
dige Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeits-
plätzen und selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitge-
rechte Aufgabenerledigung. 
  E12.2 Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in 
Köln das Amt mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten. 
F13 
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Da-
ten vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das 
strategische Controlling befindet sich noch im Aufbau. 
  
F14 
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambu-
lant vor stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen 
Pflegefachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Ange-
boten der Pflege- und Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteu-
ren die individuelle Beratung pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Be-
gutachtung ihrer Situation. 
E14 
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung 
fortsetzen und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Senio-
renberatung in den Stadtteilen weiter ausbauen und stärken. 
F15 
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist 
dazu mit allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine ver-
bindliche Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatz-
angebot bislang keine Veranlassung. 
E15 
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Be-
mühungen intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen 
zu wirken.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 39 von 41 
 Feststellung  Empfehlung 
F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumi-
gen Vernetzung der Akteure. E16 
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Kon-
zepte zur Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere le-
benswert gehalten werden und niederschwellige Informationen über komplemen-
täre Angebote spätere intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen. 
Tabelle 2: Anzahl der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege Stadt Köln 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 
Leistungsbezieher bis unter 65 Jahre    684 ./. 
Leistungsbezieher ab 65 Jahre bis unter 80 Jahre    872 ./. 
Leistungsbezieher ab 80 Jahre    955 ./. 
davon ab Leistungsbezieher in Zuständigkeit der Landschaftsverbände    646 ./. 
Summe    1.865 ./. 
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
Leistungsbezieher bis unter 65 Jahre    567 ./. 
Leistungsbezieher ab 65 Jahre bis unter 80 Jahre    1.170 ./. 
Leistungsbezieher ab 80 Jahre    1.874 ./. 
davon ab Leistungsbezieher in Zuständigkeit der Landschaftsverbände    600 ./. 
Summe    3.011 ./. 
Summe der Leistungsbezieher gesamt    4.876 ./. 
Leistungsbezieher von Pflegewohngeld ohne Sozialhilfe    542 ./.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
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Tabelle 3: Aufwendungen Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Köln 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen    10.418.410 ./. 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen    50.517.563 ./. 
Summe    60.935.973 ./. 
Tabelle 4: Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Köln 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Erträge aus Un-
terhaltsheranziehung in Euro    0,00 ./. 
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Erträge aus Unterhaltsheran-
ziehung in Euro    1.863.214 ./. 
Summe der Erträge aus Unterhaltsheranziehung in Euro    1.863.214 ./.

  Stadt Köln    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03359 
Seite 41 von 41 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 1 von 17 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Grundsicherung für            
Arbeitsuchende nach dem 
SGB II der Stadt Köln im 
Jahr 2019

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 2 von 17 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Strukturen 5 
 Steuerung und Controlling 7 
Fach- und Finanzcontrolling 7 
Steuerung der Leistungsgewährung 10 
 Kosten für Unterkunft und Heizung 11 
 Einmalige Leistungen 14 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 16

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 3 von 17 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfas-
send dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 
In Köln sind die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Men-
schen ohne Schulabschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch ist das Mietniveau hier auch beson-
ders hoch, was die geschilderten Vorteile wieder aufzehrt. Die Verwaltung hat nur einen be-
grenzten direkten Einfluss auf diese Faktoren.  
In Köln gibt es eine hohe finanzielle Belastung des städtischen Haushaltes durch Kosten für 
Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich. Die Verwaltung muss deshalb den 
hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbeitung begegnen.  
Das Controlling der Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB II ist in Köln gut aufgestellt. 
Über ein etabliertes Berichtswesen und verschiedene Kennzahlen werden die Entwicklungen 
beobachtet und die Verwaltung gesteuert.  
Entgegen der grundsätzlichen Empfehlung der gpaNRW verzichtet Köln allerdings auf die Auf-
stellung eines formellen schlüssigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, sondern be-
hilft sich wegen des angespannten und knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientierung an 
der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instrument hat man hier einen Fachdienst eingerichtet, 
der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Unterkunft eingeschaltet werden kann. 
Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlauben der Sachbearbeitung eine wirtschaftliche und 
nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leistungen, insbeson-
dere von Erstausstattungen von Wohnungen.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 4 von 17 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW beschränkt sich in diesem Prüfgebiet auf die Leistungen der kommunalen Träger 
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in 
der zurzeit geltenden Fassung. Das sind im Wesentlichen die Kosten für Unterkunft und Hei-
zung sowie einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. 
Wir betrachten, wie der einzelne Leistungsfall den kommunalen Haushalt belastet. Dabei legt 
die gpaNRW ihr Hauptaugenmerk auf die Kennzahlen „Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro“ und „Transferauf-
wendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 
3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro“. Wir untersuchen: Welche Faktoren wirken auf die Kenn-
zahlen ein? Wie stark machen sich diese Faktoren in der jeweiligen Kommune bemerkbar? 
Kann die Kommune sie beeinflussen, evtl. sogar steuern? Kann die Kommune durch gezielte 
Steuerung ihren Haushalt entlasten?  
Das SGB II sieht in der derzeitigen Fassung eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist 
grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in  
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II genannten Leistungen verantwortlich:  
 Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, 
 Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22, 27 Abs. 3 SGB II und die 
 abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II. 
Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des SGB II 
wahr. Sie sind anstelle der Bundesagentur für Arbeit Aufgabenträger und haben insoweit 
Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind sechs kreis-
freie Städte Optionskommunen. 
Die gpaNRW geht davon aus, dass sich Faktoren wie z.B. das lokale Mietniveau und der lokale 
Wohnungsmarkt sowie die Leistungsgewährung durch die Jobcenter auf die Kosten für Unter-
kunft auswirken.  
Ziel der gpaNRW ist es,  
 transparent zu machen, welche Finanzressourcen die Kommunen einsetzen,  
 auf Einflussfaktoren und deren Ursachen hinzuweisen sowie 
zu untersuchen, ob die Leistungsgewährung ziel- und kennzahlengestützt erfolgt und durch 
Richtlinien des Trägers die bedarfsgerechte Versorgung der Leistungsberechtigten gesteuert 
wird. Dazu stellt die gpaNRW zunächst die örtlichen Strukturen dar und analysiert mithilfe von 
Wirtschaftlichkeitskennzahlen die maßgeblichen Einflussfaktoren der Kosten für Unterkunft und 
Heizung sowie die einmaligen Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. Zudem betrachten wir, ob 
und wie die Kommune die Leistungsgewährung steuert.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 5 von 17 
 Strukturen 
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune nicht oder nicht zeitnah ändern. Sie be-
einflussen die Sozialaufwendungen und sind auch Einflussfaktoren für die Kosten für Unterkunft 
nach dem SGB II. Dabei sind u.a. folgende Einflüsse bedeutsam: 
 das lokale Mietniveau und die damit verbundenen Angemessenheitsgrenzen, 
 der lokale Wohnungsmarkt und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum sowie 
 die SGB II-Quote.  
In den kommunalen Aufwendungen spiegeln sich zudem die unterschiedlichen SGB II-Anteile in 
der Bevölkerung wider. Sie können als ein Indikator der Strukturschwäche betrachtet werden. 
Die damit einhergehenden Aufwendungen belasten die Haushalte der kreisfreien Städte. Der 
Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach § 22 Absatz 1 SGB II. 
Strukturkennzahlen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1. 
Viertel-
wert 
2. 
Viertel-
wert 
(Median) 
3. 
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
SGB-II Quote in Pro-
zent 1 13,0
 8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22 
Schulabgänger ohne 
Schulabschluss je 100 
Schulabgänger des 
Schuljahres 
2015/2016 
4,9
 3,3 4,8 5,4 6,5 11,8 22 
Kaufkraft je Einwohner 
in Euro (GfK) 2 24.498 
 18.463  20.949  21.777  23.553  27.067  22 
Monatlicher Bestand 
Bedarfsgemeinschaft 
mit Zahlungsanspruch 
auf Kosten für Unter-
kunft im Jahrdurch-
schnitt 
58.119 
 5.916  10.785  14.939  23.904  58.119  22 
Monatlicher Zahlungs-
anspruch je Bedarfs-
gemeinschaft für Kos-
ten für Unterkunft in 
Euro im Jahresdurch-
schnitt 
500 
 391  404  420  450  502  22 
1) Stand Dezember 2016. 
2) Stand Kaufkraftbericht 2018.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 6 von 17 
Die sozioökonomische Situation in Köln ist eher günstig. Hier sind vergleichsweise wenige 
Menschen auf staatliche Einkommensersatzleistungen nach dem SGB II angewiesen. Auch 
sind unterdurchschnittlich wenige Schulabgänger ohne Abschluss. Mit Blick auf die Zukunft ist 
davon auszugehen, dass dieser niedrige Anteil eine dämpfende Auswirkung auf die SGB II-
Quote haben wird. Ohne Schulabschluss ist von einem erschwerten Zugang zum allgemeinen 
Arbeitsmarkt und dem Risiko einer längeren Arbeitslosigkeit auszugehen. Die Kaufkraft in Köln 
ist eine der höchsten unter den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Leis-
tungsfähigkeit der Einwohnerinnen und Einwohnern ist somit als hoch einzustufen. 
Sehr hoch ist der monatliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft für Kosten für Unter-
kunft. Es lässt sich daraus ableiten, dass in Köln ein hohes Mietniveau vorliegt; Wohnungen des 
preiswerten Marktsegments sind rar. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung birgt das zu-
sätzliche Risiko, dass zuziehende Personen mit ihrer Nachfrage die angespannte Lage weiter 
anheizen. Die Konkurrenz um Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt wird außerdem zunehmend 
verschärft vom allgemeinen Zuzug in das attraktive Rheinland durch Flüchtlinge, aus dem EU-
Ausland und insbesondere aus Südosteuropa. 
Auch die Stadt Köln sieht im Mietniveau, der Anzahl der verfügbaren Wohnungen im angemes-
senen Preissegment, der Arbeitsmarktentwicklung und der demografischen Entwicklung die 
entscheidenden Faktoren.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 7 von 17 
 Steuerung und Controlling 
Die Steuerung und das Controlling der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und 
Heizung betrachten wir zum einen im Zusammenhang mi t dem Fach- und Finanzcontrolling und 
zum anderen in Bezug auf die Leistungsgewährung.  
Fach- und Finanzcontrolling  
 Feststellung 
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Berichtswesen 
vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionalisiert ist.  
Ein Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-, Fall- und Stellendaten 
herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Berichten für die Steue-
rungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen sollte gemessen wer-
den, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen sollten als Grundlage 
für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte erstellt werden. Hierdurch 
wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendun-
gen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zielen können durch einen 
Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden.  
Darüber hinaus sollte eine Stadt ein Fachcontrolling für die Grundsicherung für Arbeitsuchende 
eingerichtet haben. Dieses soll die Wirksamkeit der Leistungen und die qualitative Zielerrei-
chung sowie die Einhaltung von Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergeb-
nisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. 
Die Vision des Dezernats Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln ist es, 
dass alle Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Dabei sind die strategischen Ziele im 
Bereich Beschäftigung: 
 Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert. 
 Drehtüreffekte sind vermieden. 
 Erstmalige Arbeitslosigkeit ist vermieden. 
 Berufliche Qualifizierung ist verbessert. 
 Berufliche Perspektiven sind verbessert. 
 Angebote sind für alle Zielgruppen nutzbar. 
Diese strategischen Ziele wiederum sind mit Strategien hinterlegt wie einer engen Begleitung 
und individueller Unterstützung. Diese Strategien werden schließlich mit operativen Zielen ver-
folgt.  
Entsprechend finden sich im Haushalt beim Produkt 050201 „Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung“ das Ziel:

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 8 von 17 
 Leistungsberechtigten ist die Finanzierung angemessenen Wohnraums möglich. 
Es ist mit „Leistungs-/ Zielerreichungskennzahlen“ hinterlegt, nämlich 
 Transferaufwand je Einwohner in Euro, 
 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kosten der Unterkunft, 
 Transferergebnis je Bedarfsgemeinschaft in Euro, 
 Anzahl der Klagen und 
 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit ausschließlich aufstockenden Kosten der Unter-
kunft -Leistungen. 
Diese Kennzahlen werden von der Verwaltung monatlich einem Monitoring laufend ermittelt und 
fortgeschrieben, um Entwicklungen zu erkennen und dokumentieren. Zwar erfolgt an dieser 
Stelle im Haushalt schon eine Arbeit mit Kennzahlen, allerdings ohne dabei der Verwaltung eine 
politische Zielvorgabe zu setzen. 
Das Produkt 050202 „Einmalige Leistungen“ ist vergleichbar aufgebaut; um Wiederholungen zu 
vermeiden wird auf nähere Ausführungen verzichtet. 
Darüber hinaus werden in einem weiterführenden sozialfachlichen Reporting weitere Kennzah-
len genutzt wie  
 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften SGB II, 
 Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft (Monatswert), 
 durchschnittliche Kosten der Unterkunft nach Größe der Bedarfsgemeinschaft, 
 durchschnittliche tatsächliche laufende Kosten je Bedarfsgemeinschaften (Unterkunfts-
kosten, Neben- und Betriebskosten, Heizkosten), 
 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kosten der Unterkunft über dem jeweiligen 
Mietrichtwert, 
 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Verhältnis zum Mietrichtwert und 
 Kostenanteil der Kosten der Unterkunft von Bedarfsgemeinschaften mit Erwerbseinkom-
men an den Gesamtausgaben für Kosten der Unterkunft. 
Im zwei-Wochen-Rhythmus gibt es einen Jour Fixe des Beigeordneten mit der Geschäftsfüh-
rung des Jobcenters, bei dem auf aktuelle Besonderheiten und Entwicklungen eingegangen 
werden kann. Im Ausschuss für Soziales und Senioren wird sieben Mal im Jahr der Bericht des 
Jobcenters vorgelegt, der die Kosten der Unterkunft enthält. Es findet zweimal im Jahr ein Per-
formance Dialog mit der Bundesagentur für Arbeit, der Geschäftsführung des Jobcenters und 
der Stadt Köln als kommunalem Träger statt. Zudem wird die Entwicklung der Kosten der Unter-
kunft laufend durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beobachtet.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
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Wesentliche Elemente des Berichtswesens zu den Kosten der Unterkunft 2017 in Köln 
Bericht Adressaten Ausrichtung Turnus 
Bericht über die Entwick-
lung der Haushaltswirt-
schaft 
Verwaltungsvorstand, Fi-
nanzausschuss gesamtstädtisch 
jeweils zum Buchungsstand 
31.05., 31.07. und 30.09. 
eines Jahres 
Monitoringbericht zu den 
existenzsichernden Leis-
tungen des SGB XII und 
SGB II im Rahmen des 
Benchmarkings großer 
Großstädte 
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich jährlich 
Quartalsbericht Fach-
dienst Senkung der Kos-
ten der Unterkunft 
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich quartalsweise 
Berichtswesen für den 
kommunalen Träger 
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich monatlich 
Ergebnismonitoring vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich monatlich 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass steuerungsrelevante Aspekte mit einem viel-
schichtigen Berichtswesen nachgehalten werden. Je nach Zweck und Zielgruppe variieren 
sachgerecht Detaillierungsgrad und Turnus.  
Außerdem liefert das Amt für Stadtentwicklung und Statistik viele Erkenntnisse: 
 zur Bevölkerung (z.B. Einwohnerbestand differenziert nach Alter, Geschlecht, Nationalität 
und Migrationshintergrund; Einwohnerbewegungen; Haushalte differenziert nach Haus-
haltstypen und -zusammensetzung), 
 zu Wirtschaft und Arbeitsmarkt (z.B. Beschäftige; Arbeitslose; Unternehmen nach Wirt-
schaftszweigen), 
 zu Bildung, Betreuung und Erziehung (z.B. Schulen; Schüler; Kindertagesstätten; Tages-
pflege), 
 zum Wohnen (z.B. Angebotsmieten; geförderter Wohnungsbau), 
 zum Transferleistungsbezug (z.B. SGB II; SGB XII), 
 zum Leben in Köln (z.B. Umfragen zu Einkommen; Bildungsstand; Einstellungen) und 
 zur Gesundheit (z.B. Schuleingangsuntersuchen). 
Aktuell erarbeitet die Stadt Köln zudem einen Lebenslagenbericht, der Informationen zu den 
Sozialstrukturen vor Ort enthalten wird.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 10 von 17 
Steuerung der Leistungsgewährung 
 Feststellung 
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, setzt jedoch 
angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf den Fachdienst 
Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU). 
Eine Kommune sollte über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unter-
kunftskosten verfügen. Für Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizkos-
ten) hat eine Kommune in diesem Konzept Richtwerte festgelegt. Bei der Anwendung der Richt-
werte wird die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur „Produkttheorie“ beachtet. Diese besagt, 
dass die beiden Faktoren Wohnungsgröße und Wohnungsstandard – ausgedrückt durch Quad-
ratmeterpreis – nicht je für sich betrachtet angemessen sein müssen, sondern insgesamt eine 
angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergeben. 
Köln hat kein solches „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskos-
ten aufgestellt. Hier erfolgt die Angemessenheitsprüfung anhand der Wohngeldtabelle zuzüglich 
eines Sicherheitszuschlages. Dies ist rechtlich zulässig. Die Anpassung erfolgt jeweils bei Vor-
lage einer neuen Wohngeldtabelle. Die nächste Anpassung erfolgt deshalb voraussichtlich zum 
01. Januar 2020.  
 Empfehlung 
Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Er-
mittlung der angemessenen Unterkunftskosten. 
Die angemessene Bruttokaltmiete wird in Köln nach der Produkttheorie festgelegt. Bei der vom 
Bundessozialgericht (Urteil vom 2. Juli 2009, Az. B 14 AS 36/08 R) verwendeten Produkttheorie 
wird die angemessene Bruttokaltmiete berechnet aus dem Produkt der angemessenen Woh-
nungsgröße und dem angemessenen Quadratmeterpreis. Somit kann z. B. eine Wohnung grö-
ßer sein, wenn dafür der Quadratmeterpreis geringer ausfällt und so die Wohnung im Ergebnis 
noch angemessen ist.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
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 Kosten für Unterkunft und Heizung 
 Feststellung 
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnittlich stark. 
Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind sehr hoch. 
Ziel einer Kommune sollte es sein, die Aufwendungen bei bedarfsgerechter Versorgung so 
niedrig wie möglich zu halten. Das kann bei der Leistungsgewährung beispielsweise erreicht 
werden durch eine möglichst niedrige Angemessenheitsgrenze, eine wirtschaftliche Durchset-
zung der Angemessenheitsgrenzen oder die Überprüfung der Neben- und Betriebskostenab-
rechnung. Ein Anspruch auf Heizkosten besteht zunächst jeweils in Höhe der tatsächlichen 
Kosten. Wird ein festgelegter Grenzwert überschritten, so sollte von einer Kommune eine Ein-
zelfallprüfung durchgeführt werden.  
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
  
Köln erreicht auf den Einwohner bezogen eine durchschnittliche Platzierung bei den Kosten für 
Unterkunft und Heizung im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten. Obwohl hier nur we-
nige Menschen auf SGB II-Leistungen und somit auch auf Unterstützung bei Unterkunft und 
Heizung angewiesen sind, belasten diese den städtischen Haushalt vergleichsweise stark.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 12 von 17 
Eine Betrachtung im Zeitreihenvergleich zeigt, dass die Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro zuletzt, wie das Miet-
niveau, weiter angestiegen sind. Dieser Trend ist insbesondere auch auf einen Anstieg der Zahl 
der Bedarfsgemeinschaften zurückzuführen. 
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro  
  
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je 
Leistungsbezieher in Euro 2017 
 
Auf den einzelnen Leistungsbezieher gerechnet ergibt sich eine maximale Platzierung für Köln. 
Die ist insbesondere auf das vergleichsweise hohe Mietniveau zurück zu führen. 
Werden unangemessen hohe Kosten der Unterkunft im Jobcenter festgestellt, schaltet dieses 
den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU) ein. Dieser ist im städtischen Amt

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 13 von 17 
für Soziales, Arbeit und Senioren in der Fachstelle Wohnen angesiedelt. Er betreut die Leis-
tungsbezieher mit dem Ziel, Unterkunftskosten dauerhaft zu senken. Jeder Einzelfall wird hier 
hinsichtlich der Angemessenheit der geltend gemachten Bedarfe geprüft. Sofern die Bedarfe 
tatsächlich unangemessen hoch sind, wird für jeden Einzelfall geprüft, ob kostensenkende Maß-
nahmen einzuleiten sind, und das weitere (weiterhin einzelfallbezogene) Kostensenkungsver-
fahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit betrieben. Grundlage für die Beauftragung der 
Fachstelle Wohnen für jeden Kostensenkungsfall ist die in 2019 erneut geschlossene Leis-
tungsvereinbarung zwischen Jobcenter und dem städtischen Amt für Soziales, Arbeit und Seni-
oren. Die Bemühungen werden durch SKdU kontinuierlich nachgehalten und dokumentiert. Für 
2017 werden 399 Verfahren berichtet, davon 335 mit und 64 ohne Einsparungen; in 2018 sind 
337 Verfahren verzeichnet, davon 265 mit und 72 ohne Einsparungen. 
Die Einreichung von Nebenkosten- und Heizkosten-Abrechnungen wird über Wiedervorlage 
bzw. bei der Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen nachgehalten. Jede eingereichte Ab-
rechnung wird auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit geprüft. In Zweifelsfällen wird zur weiteren 
mietrechtlichen Prüfung der Mieterverein Köln eingeschaltet. Es existieren hierzu Richtlinien als 
örtliche Regelungen, um die Einheitlichkeit der Sachbearbeitung zu gewährleisten,  
 zur Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, 
 zur Überprüfung der Mietkosten und Nebenkostenabrechnungen (Zusammenarbeit mit 
dem Mieterverein Köln), 
 für die Gewährung von Heizungshilfen für Einzelöfen, 
 zur Übernahme von Kosten bei Umzug und Renovierung,  
 über die Maßnahmen zur Wohnungserhaltung und 
 zur Übernahme rückständiger Energiekosten als Behebung einer der Sicherung der Un-
terkunft vergleichbaren Notlage. 
Soweit Fälle an SKdU abgegeben wurden, berichtet die Verwaltung von Einsparungen  
 in 2017 von rund 2,6 Mio. Euro und 
 in 2018 von rund 1,8 Mio. Euro. 
 Empfehlung 
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte die ein-
zelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU als wirksames 
Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten werden. 
Eine statistische Auswertung der Einsparungen aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Mieter-
verein erfolgte von 2005 bis 2017 in Form einer zeitaufwändigen manuellen Auswertung der 
Zwischenmitteilungen des Mietervereins. Regelmäßig wurden in diesem Zeitraum die Kosten für 
die Mitgliedschaft im Mieterverein durch die erzielten Einsparungen refinanziert. Aufgrund man-
gelnder Personalkapazitäten und der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nachge-
wiesenen Refinanzierung der Ausgaben für die Mitgliedschaft wurde diese statistische Auswer-
tung mit Ende 2017 eingestellt. Konkrete Zahlen über die Zusammenarbeit mit dem Mieterver-
ein Köln konnten daher zuletzt nicht mehr benannt werden.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 14 von 17 
 Einmalige Leistungen  
 Feststellung 
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen der Leis-
tungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewährung einmaliger 
Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.  
Eine Kommune sollte mit Vorgaben sicherstellen, dass eine bedarfsgerechte Gewährung von 
einmaligen Leistungen stattfindet. So sollte eine Kommune für die Erstausstattungen Richtwerte 
festlegen. Zur Ermittlung der Höhe der Leistung im Einzelfall sollte eine Staffelung der Richt-
werte nach weiteren Kriterien (u.a. Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen) vorgenom-
men werden. Zwischen der Gewährung einer Erstausstattung als Beihilfe nach § 24 Abs. 3 SGB 
II durch die Kommune und der Ersatzbeschaffung als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II durch 
den Bund als Kostenträger sollten klare Abgrenzungen vorgenommen werden.  
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 
24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro 2017 
  
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Eine Betrachtung im Zeitreihenvergleich zeigt die Entwicklung der Transferaufwendungen der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen je Leistungsbezieher:

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 15 von 17 
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen je Leis-
tungsbezieher in Euro  
 
In Köln sind die Aufwendungen für einmalige Leistungen der Kommune vergleichsweise nied-
rig. Für die Leistungssachbearbeitung hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Richtlinien 
als örtliche Regelungen erlassen, nach denen gearbeitet wird. Diese umfassen im Wesentlichen 
nach Einzelperson, Paaren, Paaren mit Kind(ern) und Alleinerziehende mit Kind(ern) gestaffelte 
Pauschalen. Sofern bereits Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, werden diese von der 
Pauschale betragsmäßig abgezogen. In der Richtlinie werden beispielhaft die Tatbestände auf-
gezählt, bei denen eine Ersteinrichtung gewährt werden kann. Die Abgrenzung zu einem Erhal-
tungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist und den der Bund 
trägt, wird beachtet. Im Einzelfall kann der Außendienst zum Einsatz kommen, um den tatsächli-
chen Bedarf zu überprüfen.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 16 von 17 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Grundsicherung für Arbeitsuchende 
nach dem SGB II  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Be-
richtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionali-
siert ist. 
  
F2 
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, 
sondern setzt angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere 
auf den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU). 
E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes 
zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten. 
F3 
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnitt-
lich stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles 
sind sehr hoch. 
E3 
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte 
die einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU 
als wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten 
werden. 
F4 
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen 
der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewäh-
rung einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.

  Stadt Köln    Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II    050.010.050_03359 
Seite 17 von 17 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 1 von 27 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Verkehrsflächen der Stadt Köln im Jahr 
2019

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Verkehrsflächen 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Steuerung 5 
Datenlage 5 
Straßendatenbank 6 
Kostenrechnung 6 
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 7 
 Prozessbetrachtung 9 
Aufbruchmanagement 9 
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 12  
 Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 16 
Strukturen 16 
Bilanzkennzahlen 17 
 Erhaltung der Verkehrsflächen 19 
Alter und Zustand 19 
Unterhaltung 20 
Reinvestition 21 
 Finanzierung 24 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 25

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 3 von 27 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Verkehrs-
flächen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Verkehrsflächen 
Die Stadt Köln konnte für die überörtliche Prüfung der Verkehrsflächen die notwendigen Daten 
überwiegend zur Verfügung stellen. Allerdings können diese aufgrund der im Rahmen der Eröff-
nungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse 
nicht differenziert werden. Neben den Verkehrsflächen sind auch die Flächen des Straßenbe-
gleitgrüns enthalten. Eine Berücksichtigung im interkommunalen Vergleich ist somit nicht mög-
lich. Gleichwohl werden die Kennzahlen zur Orientierung dargestellt. 
Eine Straßendatenbank ist vorhanden, allerdings liegen nicht alle Daten vor. So fehlt eine aktu-
elle Zustandserfassung der Verkehrsflächen. Diese befindet sich derzeit in der Vorbereitung 
und soll bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein. 
Der Anlagenabnutzungsgrad von rund 80 Prozent zeigt eine deutliche Überalterung der Ver-
kehrsflächen. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt lediglich zehn Jahre. Hierdurch 
ergibt sich ein kurz- bis mittelfristig hoher Handlungsbedarf für die Stadt Köln. 
Ob Unterhaltungs- oder eher Reinvestitionsmaßnahmen notwendig werden, wird die sich im 
Aufbau befindende Zustandserfassung zeigen. Derzeit liegen die ausgegebenen Finanzmittel 
für Unterhaltung als auch für Reinvestitionen unterhalb des Richtwertes.  
Das Aufbruchmanagement (in der Stadt Köln Aufgrabungsmanagement) ist bei der Stadt Köln 
gut aufgestellt. Durch die Arbeit mit einer Datenbank besteht eine solide Datenbasis. Mit dem 
Aufbau eines Online-Portals wird das Verfahren weiter optimiert.   
Die Zusammenarbeit von Fachabteilung und Anlagenbuchhaltung funktioniert durch regelmä-
ßige Abstimmungen gut. Beide Systeme, Fach- und Finanzverfahren, werden im Sachgebiet 
660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - bedient und gepflegt. Auf Grundlage der künftig ak-
tualisierten Datenbasis plant die Stadt Köln die Prozesse zwischen den beiden Verfahren zu 
verbessern.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 4 von 27 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet wie die Kommunen mit ihren Verkehrsflächen 
und dem entsprechenden Vermögen umgehen.  
Die Verkehrsfläche definiert sich dabei abschließend aus den folgenden Anlagenbestandteilen: 
 Fahrbahnen (Fahrstreifen, Mehrzweckstreifen, befestigte Wirtschaftswege, Fußgängerzo-
nen, Busspuren), 
 sonstigen Verkehrsflächen (Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Parkstreifen, Park-
plätze, Parkbuchten, Busbuchten, Plätze, Trennstreifen und Inseln (befestigt)) und  
 sonstigen Anlagenteilen (Bankette, Gräben/Mulden, Durchlässe, Regenwasserkanäle 
(nur Straßenentwässerung), Straßenabläufe, Markierung, Poller, Schutzplanken). 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Risiken 
für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Darstellung der Kenn-
zahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die Kommunen für einen 
bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Verkehrsflächenvermögen.  
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung der Erhaltung der Verkehrsflächen. Ein 
besonderes Augenmerk richten wir dabei auf den Prozess des Aufbruchmanagements und die 
Schnittstellen zwischen Finanzmanagement und Verkehrsflächenmanagement. 
Die örtlichen Strukturen und die Bilanzkennzahlen bilden die Ausgangslage für die nachfol-
gende Analyse der einzelnen Einflussfaktoren auf die Erhaltung der Verkehrsflächen. Die drei 
wesentlichen Einflussfaktoren Alter, Unterhaltung und Reinvestitionen analysiert die gpaNRW 
dazu einzeln wie auch in ihrer Wirkung miteinander.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 5 von 27 
 Steuerung 
Die Erhaltung der Verkehrsflächen ist eine Aufgabe, die nicht mit dem Blick auf einen kurz- oder 
mittelfristigen Zeitraum betrachtet werden darf. Eine nachhaltige, systematische und somit auch 
wirtschaftliche Erhaltung muss sich auf den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsfläche erstre-
cken. Bei den Verkehrsflächen muss insofern ein Zeitraum von 25 bis 50 Jahren in den Blick 
genommen werden. Allein dieser zeitliche Aspekt wie aber auch die Bedeutung der Verkehrsflä-
chen und die Komplexität der Einflussfaktoren auf die Erhaltung machen eine bewusste und 
zielgerichtete Steuerung unabdingbar. 
Ziel muss es daher sein, die wirtschaftlich sinnvollste Handlungsweise zum Werterhalt und Si-
cherstellen der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsflächen unter den individuellen Rahmenbe-
dingungen der Kommune zu finden. Gerade die Haushaltslage zwingt die Kommunen verstärkt 
dazu, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns nachzuweisen und zu dokumentieren. 
Datenlage 
 Feststellung 
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt werden, 
da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden können. Dies liegt 
begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewertung 
der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung des Straßenbegleitgrüns. 
Eine Kommune muss die für die Steuerung erforderlichen Informationen wie Flächen und Fi-
nanzdaten verwaltungsweit einheitlich und aktuell vorliegen haben. 
Die Stadt Köln hat die Verkehrsflächen mit insgesamt rund 32,5 Mio. qm angegeben. Die Stadt 
Köln berücksichtigt hier auch das Straßenbegleitgrün. Bei den finanzbezogenen Daten kann die 
Stadt Köln keine Differenzierung vornehmen. Hier sind die Werte für das Straßenbegleitgrün 
enthalten. Ursächlich hierfür ist die Struktur der Verkehrsdaten, die im Rahmen der Eröffnungs-
bilanz für die Aufnahme gewählt wurde. Hier hat die Stadt Köln eine pauschale Betrachtung 
bzw. Bewertung je Bauklasse vorgenommen. Seitdem wurde die Datenbasis nicht verändert. 
Weitere Ausführungen dazu ergeben sich aus dem Abschnitt Prozessbetrachtung - Schnittstelle 
Finanz- und Verkehrsflächenmanagement. 
Nach der Definition der gpaNRW bleibt das Straßenbegleitgrün allerdings bei den hier betrach-
teten Verkehrsflächen unberücksichtigt. Daher können die Daten der Stadt Köln nicht in den in-
terkommunalen Vergleich einfließen. Lediglich zur Orientierung werden die Kennzahlen darge-
stellt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass eine diffe-
renzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne Steuerung verbes-
sert werden.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 6 von 27 
Straßendatenbank 
 Feststellung 
In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln plant, 
die Datenbasis zu verbessern. 
Eine Straßendatenbank bildet die wesentliche Voraussetzung, um die Erhaltung der Verkehrs-
flächen systematisch und nachhaltig zu steuern. Um eine Straßendatenbank im Sinne eines Er-
haltungsmanagements nutzen zu können, bedarf es neben dem Aufbau mit den wesentlichen 
Informationen zu den Flächen auch einer regelmäßigen Pflege und Fortschreibung der Daten. 
Die Stadt Köln arbeitet mit einer Straßendatenbank, in der Informationen wie Leit-, Funktions- 
oder auch Querschnittsdaten enthalten sind. Die Verkehrsflächen sind als Teileinrichtungen ab-
gebildet. Monetäre Daten (Buchwerte) sind in der Datenbank nicht hinterlegt. Es wird lediglich 
der Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag) von durchgeführten Maßnahmen aufgeführt. Weitere 
Ausführungen hierzu ergeben sich aus dem Abschnitt „Prozessbetrachtung Schnittstelle Fi-
nanz- und Verkehrsflächenmanagement“. 
Eine aktuelle Zustandserfassung bzw. –bewertung liegt nicht vor. Diese befindet sich zurzeit in 
Vorbereitung. Die Stadt Köln plant, bis zum Jahr 2023 die entsprechenden Daten in die Stra-
ßendatenbank zu integrieren. 
Neben einer systematischen Zustandserfassung sollen regelmäßig Straßenkontrollen bzw. 
Straßenbegehungen durchgeführt und dokumentiert werden. Diese sind zur Gewährleistung der 
Verkehrssicherheit und zur Abwicklung des Straßenbetriebsdienstes erforderlich. Der bauliche 
Zustand der Verkehrsflächen wird bei der regelmäßigen Straßenbegehung grundsätzlich nicht 
systematisch erfasst. Es werden Mängel und Schäden an den Verkehrsflächen aufgenommen, 
die durch betriebliche und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen beseitigt werden sollen. 
In der Stadt Köln werden entsprechende Begehungen durch sogenannte „Straßenkontrollkräfte“ 
durchgeführt. Hierfür existiert eine Dienstanweisung, in der u.a. Art und Umfang der Kontrollen 
hinterlegt sind. Die Kontrollen bzw. festgestellten Schäden werden über mobile Endgeräte er-
fasst und mit der Straßendatenbank synchronisiert. So ist eine stets aktuelle Auswertung ge-
währleistet.  
Kostenrechnung 
 Feststellung 
Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendatenbank ab-
gestimmt. 
Für die interne Steuerung benötigt eine Kommune eine Kostenrechnung, die den Ressourcen-
einsatz für die Verkehrsflächen vollständig und transparent abbildet. Die Struktur der Kosten-
rechnung und der Straßendatenbank sollte aufeinander abgestimmt sein. 
Bei der Stadt Köln wird im Sachgebiet 660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - eine Kosten-
rechnung geführt. Die Kostenrechnung gliedert sich in die Strukturen für den kommunalen 
Haushalt ein und ist mit der Finanzsoftware verknüpft. Sie wird maßgebend für die Haushalts-
planung, insbesondere für die Ergebnisrechnung, geführt.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 7 von 27 
Struktur und Gliederung der Kostenrechnung sind noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt. Eine entsprechende Verbindung ist nicht vorhanden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sachgebiet 660/2 weiterentwickeln.  
Die Stadt Köln nutzt bereits jetzt die vorhandene Kostenrechnung, um bei Bedarf Wirtschaftlich-
keitsberechnungen durchzuführen. Allerdings sind hierzu weitergehende Aufbereitungen not-
wendig. Ziel sollte es sein, auf einer zwischen Fach- und Finanzsoftware abgestimmten Daten-
basis nahezu automatisiert Berechnungen und Auswertrungen vornehmen zu können. 
Die Kostenrechnung sollte sich eng an den Informationsbedürfnissen der Fachabteilung orien-
tieren. Sie sollte ermöglichen, die Vollkosten der Erhaltungsmaßnahmen mindestens nach be-
trieblicher Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung auszuwerten. Eine weitere Zuordnung 
der Kosten nach den Straßenarten erscheint sinnvoll, um die Erhaltungsmaßnahmen zu katego-
risieren. Hierfür könnte die bestehende Kostenrechnung mit zusätzlichen Kostenstellen- und 
Kostenträger-Strukturen weiterentwickelt werden. Weitere Differenzierungen sollte die Stadt an 
der individuellen Steuerungsrelevanz ausrichten.  
Die Struktur und Gliederung sollte in der Kostenrechnung und in der Straßendatenbank iden-
tisch sein. Bestenfalls ist beides in einem System integriert oder über eine Schnittstelle mitei-
nander verknüpft. 
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert. Für 
den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet. 
Eine Kommune sollte eine Gesamtstrategie mit Zielvorgaben zur Erhaltung und Erneuerung ih-
rer Verkehrsflächen formulieren. Die Leitziele wie Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit/ Be-
fahrbarkeit, Substanzerhalt und Umweltverträglichkeit ergeben sich aus dem § 9 Straßen- und 
Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 75 Abs. 1 GO NRW. Diese Leitziele sollte die Kommune 
individuell konkretisieren. Im Rahmen des operativen Controllings sollte sie die Ziele über Kenn-
zahlen messbar machen und steuern.  
Für die Stadt Köln gilt als Strategie für die Erhaltung der Verkehrsflächen die „verkehrssichere 
und werterhaltende Anlage und Unterhaltung der komm unalen Verkehrsflächen“. Im Rahmen 
der Produktbeschreibung wurden für die Verkehrsflächen folgende Wirkungsziele formuliert: 
 Die Verkehrsinfrastruktur in Köln ist mit Blick auf eine attraktive, leistungsfähige und zu-
kunftsorientierte Gestaltung erhalten und verbessert bzw. bei Bedarf neu erbaut. 
 Die Verkehrsinfrastruktur ist unter Berücksichtigung einer stadtverträglichen Mobilität wirt-
schaftlich und umweltschonend. 
Hierbei handelt es sich um übergeordnete Ziele, die auch für weitere Leistungen innerhalb der 
Produktgruppe gelten. Daraus ableitend hat die Stadt Köln aus dem Verwaltungsprozess, aus 
dem Projekte entwickelt werden, folgende strategischen Vorgaben definiert:

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 8 von 27 
 Qualität und Langlebigkeit des Bauwerks sichern 
 Schnelle Projektabwicklung und Mängelbeseitigung 
 Kostentreues und termingerechtes Bauen 
 Digitalisierungspotenziale nutzen 
Die strategischen Vorgaben sind entscheidend für das Erhaltungsmanagement. Dadurch kön-
nen die Folgen strategischer Vorgaben und auch politischer Randbedingungen aufgezeigt wer-
den. Maßgebend ist hier, diese Vorgaben messbar zu machen. 
Für den operativen Bereich hat die Stadt Köln Leistungsziele vorgegeben: 
 Die straßenbaulichen Neubau- und Umgestaltungsmaßnahmen sind unter Beachtung 
des vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmens sowie der Aspekte Attraktivität und Ver-
kehrssicherheit fertiggestellt. 
 Das Straßen- und Wegenetz in Köln ist verkehrssicher und in seiner Substanz erhalten. 
 
Für die Ausgestaltung dieser Ziele sind unterschiedliche Kennzahlen definiert. Zusammen mit 
bestimmten Grundzahlen werden diese unterjährig (regelmäßig) beobachtet, analysiert und bei 
Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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 Prozessbetrachtung 
Aufbruchmanagement 
Aufbrüche von Verkehrsflächen gehören zwar zum komm unalen Alltag, sie sind aber immer ein 
Eingriff in das Gesamtbauwerk und bieten damit eine Angriffsfläche für langfristige Folgeschä-
den. Damit steigt durch Aufbrüche - insbesondere, wenn sie nicht fachgerecht wiederhergestellt 
werden - das Risiko eines erhöhten Erhaltungsbedarfs oder sogar einer dauerhaften Wertmin-
derung. Um die Substanz des Verkehrsflächenvermögens möglichst zu erhalten bedarf es da-
her eines professionellen Aufbruchmanagements. 
 Feststellung 
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank ha-
ben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines Online-
Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnahmen geschaf-
fen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert.   
Ein Aufbruchmanagement setzt einen systematisch strukturierten und organisierten Ablaufpro-
zess voraus. Die Anzahl der Aufbrüche soll möglichst geringgehalten werden. Dazu muss eine 
Kommune in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die Aufbrüche koordinieren und bündeln 
und mit eigenen Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahme n kombinieren. Zudem muss sie die 
Kontrolle und Übernahme der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme in den Prozess 
integrieren, um so die ordnungsgemäße und fachgerechte Wiederherstellung des Aufbruchs si-
cher zu stellen. Dieser Prozess sollte optimaler Weise digital über die Straßendatenbank mit ei-
nem webbasierten Portal ablaufen, zu dem alle Beteiligten Zugang haben.  
Die Grafik zeigt die einzelnen Teilprozesse eines Aufbruchmanagements. Die gpaNRW hat in 
dieser Prüfung den Schwerpunkt auf die Kontrolle und Übernahme sowie die Gewährleistungs-
abnahme gelegt. Die Koordinierung der Aufbrüche und deren Genehmigung haben wir als we-
sentliche Voraussetzung in die Betrachtung einbezogen.

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Teilprozesse des Aufbruchmanagements 
 
Für das Aufbruch(Aufgrabungs-)management ist in der Stadt Köln das Sachgebiet 665/1 Auf-
grabungsmanagement zuständig. 
Die Stadt Köln erhält in der Regel erst durch die Beantragung bei der Fachabteilung Kenntnis 
von Baumaßnahmen. Ein entsprechender Koordinierungsplan, in dem alle Aufgrabungen früh-
zeitig mit allen Beteiligen koordiniert werden, ist nicht vorhanden. Teilweise erhält die Stadt aus 
den jeweils mit den Versorgern geführten Quartalsgesprächen frühzeitig Informationen über ge-
plante Maßnahmen. Lediglich bei stadteigenen Maßnahmen wird die Fachabteilung per E-Mail 
über geplanten Vorhabeninformiert und koordiniert diese entsprechend. 
Um zukünftig über alle Baumaßnahmen möglichst frühzeitig informiert zu werden, arbeitet die 
Stadt Köln aktuell an dem Aufbau eines Online-Portals. In dieses Portal sollen alle Maßnah-
menträger frühzeitig ihre geplanten Maßnahmen hinterlegen. So kann die Stadt Köln die Bau-
maßnahmen aller Beteiligten frühzeitig miteinander koordinieren.  
Die Aufgrabungsgenehmigungen werden in der Stadt Köln ebenfalls vom Sachgebiet 665/1 er-
lassen. Für die Antragstellung existiert ein einheitlicher Vordruck. Nach Eingang des Antrages 
wird dieser intern geprüft. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages werden alle Aufgrabungen 
in der Straßendatenbank hinterlegt. 
Liegen keine Hinderungsgründe vor, wird die Genehmigung erteilt. Diese ergeht in Form einer 
sogenannten „VIS-Nummer“. In Einzelfällen ist eine Terminverschiebung oder auch eine Versa-
gung notwendig. 
Der Baubeginn muss in der Stadt Köln nicht angezeigt werden. Die entsprechenden Informatio-
nen sowie der Baubeginn ergeben sich aus der Genehmigung (Aufgrabungsmeldung). 
In Abhängigkeit der Größe der Maßnahme (größer 10 qm) findet mit dem Auftraggeber sowie 
dem ausführenden Unternehmen ein gemeinsamer Vor-Or t-Termin statt. Grundsätzlich geht die 
Stadt Köln davon aus, dass sich alle Straßen in einem (guten) verkehrssicheren Zustand befin-
den. Sollte das ausführende Unternehmen vor Ort andere Bedingungen vorfinden, muss sie

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dies anhand von Fotos dokumentieren. Bei dem Einweisungstermin vor Ort wird dies schriftlich 
festgehalten.    
Für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln konkrete Vorgaben. Mit allen Ver-
sorgungsträgern sind die Anforderungen an die Aufgrabungen im Vorfeld abgesprochen und so-
mit bekannt. Verschriftlicht sind diese in den entsprechenden Konzessionsverträgen. Weiterhin 
werden regelmäßig durch die Fachabteilung Unterweisungen durchgeführt. 
Zusätzlich müssen alle Unternehmen, die an dem Straßennetz der Stadt Köln arbeiten, eine 
entsprechende Genehmigung/Zulassung besitzen. Dies ergibt sich aus den Vergaberichtlinien 
der Stadt Köln. 
 Feststellung 
Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den aus-
führenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben. 
Da Aufbrüche dem Infrastrukturvermögen die größten Schäden zufügen, führt die Stadt Köln 
Kontrollen der Aufgrabungen durch. Alle Aufgrabungen größer 10 qm werden kontrolliert. Dar-
über hinaus werden Aufgrabungen in Abhängigkeit der Maßnahme stichprobenartig kontrolliert.  
Stellen die Kontrolleure Mängel fest, werden diese durch Fotos und Protokolle dokumentiert.   
Dies erfolgt mittels mobiler Endgeräte in der Straßendatenbank. Die Vorhabenträger werden 
aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Bei Bedarf fordert die Stadt vom Vorhabenträger soge-
nannte Fremdkontrollen ein. Hierbei kann es sich um die Vorlage von Fotos oder anderen 
Nachweisen (z.B. Verdichtungskontrollen) handeln.  Alle Vorgänge werden in der Straßenda-
tenbank gespeichert oder verlinkt.  
Für die Abnahme bzw. Übernahme des Aufbruchs findet bei Maßnahmen größer 10 qm ein Vor-
Ort-Termin mit den Beteiligten statt. Kleinere Baumaßnahmen werden ohne weitere Beteiligte 
eigenständig kontrolliert.  
Die Abnahme bzw. Übernahme wird in einem Übernahmeprotokoll dokumentiert, welches alle 
Beteiligten abschließend unterzeichnen. Werden Mängel festgestellt, werden diese entspre-
chend im Protokoll festgehalten und der Vorhabenträger mit Fristsetzung aufgefordert, die Män-
gel zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung wird überprüft und dokumentiert.  
Die Stadt Köln achtet darauf, dass die mit allen Versorgungsträgern vereinbarten Qualitätsstan-
dards eingehalten werden. Sollte in Ausnahmefällen der Ausgangszustand der Straße sehr 
schlecht sein, können in Einzelfällen Abweichungen des Standards vereinbart werden. 
Die Straßen in der Stadt Köln werden regelmäßig durch Straßenkontrolleure begangen. Diese 
kontrollieren den allgemeinen Zustand sowie die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, 
Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Köln. Im Laufe der Gewährleistungsfrist werden die Aufbrü-
che im Zuge dieser routinemäßigen Streckenkontrollen durch die Straßenkontrolleure kontrol-
liert. Werden Mängel festgestellt, wird der Vorgabenträger aufgefordert, diese zu beheben. 
Zum Ende der Gewährleistungsfrist findet die endgültige Gewährleistungsabnahme statt. Hier-
für kontrolliert die Stadt Köln alle Aufgrabungen auf Mängel. Die endgültige Gewährleistungs-
abnahme wird in der Straßendatenbank hinterlegt. Stellt der Kontrolleur Mängel fest, wird der 
Vorhabenträger mit Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Auch hier findet wieder

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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eine Kontrolle und eine Dokumentation der Mängelbeseitigung statt. In Einzelfällen veranlasst 
die Stadt Kernbohrungen. 
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 
 Feststellung 
Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren Optimie-
rungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die Stadt Köln 
eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendatenbank zu erwei-
tern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflächen zur Verfügung. 
Ein wirtschaftliches Erhaltungsmanagement der Verkehrsflächen setzt voraus, dass insbeson-
dere finanzwirtschaftliche und technische Aspekte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung 
eng miteinander abgestimmt und verbunden sind. Hierzu ist es notwendig, dass die organisato-
rischen Schnittstellenprozesse zwischen Finanz- und Verkehrsflächenmanagement in einer 
Kommune eindeutig geregelt sind und in der Praxis entsprechend bedient werden. 
Die nachfolgende Grafik zeigt die einzelnen Schnittstellenprozesse, die eine Kommune bedie-
nen muss.

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Schnittstellenprozess

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Die bilanziellen Daten zum Straßenvermögen werden bei der Stadt Köln im Finanzverfahren 
(Anlagenbuchhaltung) geführt. Für jede Straße wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein An-
lagegut erstellt. Bei durchgeführten Baumaßnahmen wurde bzw. wird die Straße aufgeteilt und 
eine eigene Anlagennummer vergeben. Gleichzeitig wird der alte Buchwert ausgebucht und der 
neue Echtwert eingebucht. 
Die Daten in der Straßendatenbank werden detaillierter dargestellt. Hier werden die Straßen 
weiter nach den Teileinrichtungen (Straße, Radweg, Gehweg) unterteilt. Die entsprechenden 
Rechnungen der durchgeführten Baumaßnahmen werden ebenfalls eingepflegt.   
Allerdings stimmen die entsprechenden Flächendaten in Anlagenbuchhaltung und Straßenda-
tenbank nicht überein. Dies liegt begründet in der unterschiedlichen Datengrundlage beider Da-
tenbanken. 
Die Stadt Köln plant bis zum Jahr 2023, die Straßendatenbank und die Anlagenbuchhaltung 
aufeinander abzustimmen. Da beide Systeme, Straßendatenbank und Anlagenbuchhaltung, im 
Sachgebiet 660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - bedient und gepflegt werden, ist hier ein 
enger Informationsaustausch gewährleistet. Die Kämmerei greift auf die Anlagenbuchhaltung 
zu. In buchhalterischen Fragen stimmen sich Fachabteilung und Kämmerei miteinander ab. 
Eine körperliche Inventur ihrer Verkehrsflächen hat die Stadt Köln noch nicht durchgeführt. Für 
die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 wurde eine pauschale Betrachtung vorgenommen. 
Anhand von Bauklassen wurden Beispielkategorien gebildet („Was kostet ein qm in der Erstel-
lung?“) und anschließend Beispielmaßnahmen hochgerechnet. In den Folgejahren hat die Stadt 
Köln eine Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung auf Basis der tatsächlichen Anschaffungs- 
und Herstellungskosten der durchgeführten Baumaßnahmen vorgenommen. 
Die Stadt Köln plant, die Prozesse zwischen Fach- und Finanzverfahren zu verbessern. Als 
Grundlage soll die Zustandserfassung dienen, die aktuell durchgeführt wird. Hierfür wurden be-
reits in 2018 und 2019 in Testphasen die ersten Ortsteile erfasst und bewertet. Ziel ist es, bis 
zum Jahr 2023 eine vollständige Zustandserfassung durchzuführen. Diese soll dann regelmäßig 
durchgeführt werden, um auch die gesetzlichen Vorgaben aus der Kommunalhaushaltsverord-
nung NRW zu erfüllen.   
Auf Grundlage der Zustandserfassung erhält die Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis für die 
Straßendatenbank und die Anlagenbuchhaltung. In diesem Rahmen plant die Stadt, die Stra-
ßendatenbank weiterzuentwickeln und auch hier Detailinformationen und Anschaffungs- und 
Herstellungskosten (AHK) sowie Sonderposten (SoPo) zu den Verkehrsflächen zu erfassen.  
Die Stadt Köln strebt an, zukünftig die Straßendatenbank als führendes System für die techni-
schen Daten der Anlagegüter, wie z.B. Flächen und Aufbauarten, des Verkehrsvermögens ein-
zurichten. Um dies umzusetzen, befindet sich derzeit ein NKF-Modul als Bestandteil der Stra-
ßendatenbank im Aufbau. 
Grundsätzlich erscheint es gut und sinnvoll, die Straßendatenbank als maßgebendes System 
zu führen und die wesentlichen Daten (auch für die Anlagenbuchhaltung) über diese Datenbank 
zu pflegen. Hierdurch werden alle Informationen vorwiegend an einer Stelle gebündelt vorgehal-
ten. Die Straßendatenbank wird somit als Nebenbuch geführt. Das Finanzverfahren wird jedoch

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weiterhin das führende System für die Anlagenwerte sein. Im NKF-Modul der Straßendaten-
bank werden die AHK und SoPo den Teileinrichtungen zugeordnet und die Teileinrichtungen zu 
Anlagegütern zusammengefasst. Die Buchwerte der Anlagegüter werden weiterhin im Finanz-
verfahren geführt. Die Unterscheidung nach Teileinrichtungen erfolgt im NKF-Modul.  
Die gpaNRW weist darauf hin, dass hierbei auch buchhalterische und technische Anforderun-
gen zu beachten sind. Insbesondere müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung 
und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie 
Datenzugriff (GoBD) beachtet werden (§ 28 Abs. 5 KomHVO NRW). Die Stadt Köln muss dafür 
Sorge tragen, dass diese Vorgaben eingehalten werden.

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 Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 
Strukturen 
 Feststellung 
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölkerungsdichte 
aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Verkehrsfläche zur Verfü-
gung.  
Strukturelle Rahmenbedingungen kann eine Kommune in der Regel nicht steuern oder ändern. 
Diese Strukturen können aber begünstigenden wie belastenden Einfluss auf die Erhaltung der 
Verkehrsflächen nehmen. Daher macht die gpaNRW die Strukturen transparent und greift mög-
liche individuelle Besonderheiten auf. 
Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert    
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Bevölkerungsdichte in 
Einwohner je qm 2.657
 793 1.504 2.068 2.503 3.049 23 
Verkehrsfläche in qm je 
Einwohner 27,31*
 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 
Anteil Verkehrsfläche 
an Gemeindefläche in 
Prozent 
7,25*
 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Die Fläche der Stadt Köln beträgt rund 405 qkm. Die Einwohnerzahl wird von IT.NRW zum 
Stichtag 31. Dezember 2017 mit rund 1,08 Mio. angegeben. Im Betrachtungsjahr 2017 befinden 
sich in der Unterhaltungspflicht der Stadt Köln rund 32,5 Mio. qm Verkehrsflächen. Darin enthal-
ten ist das Straßenbegleitgrün mit einer Fläche von rund 3,1 Mio. qm. 
Die Strukturkennzahlen der Stadt Köln weisen folgende Merkmale auf: 
 hohe Bevölkerungsdichte, 
 geringe Verkehrsfläche je Einwohner und  
 hoher Anteil der Verkehrsfläche an der Gemeindefläche. 
Die hohe Bevölkerungsdichte und die geringe Verkehrsfläche je Einwohner bei der Stadt Köln 
führen zu einer hohen Nutzungsintensität. Dies stellt hohe Anforderungen an die technische Be-
lastbarkeit der Verkehrsflächen. Insbesondere die Hauptverkehrsstraßen unterliegen einer gro-
ßen Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr.

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Bilanzkennzahlen 
 Feststellung 
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibungen und 
Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Prozent reduziert. 
Bilanzkennzahlen Verkehrsflächen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert   
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Verkehrsflächenquote 
in Prozent 4,59*
 3,95 8,55 10,58 15,41 25,62 21 
Durchschnittlicher Bi-
lanzwert je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
18,63*
 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 
* Die Daten der Stadt Köln sind nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und werden insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Stadt Köln, welches langfristig zu 
erhalten ist. Die Bilanzkennzahlen stellen die Bedeutung dieses Vermögensteils heraus. 
In der Stadt Köln beträgt der Bilanzwert der Verkehrsflächen zum Stichtag 31. Dezember 2017 
rund 681,6 Mio. Euro. Der Bilanzwert beinhaltet auch die Werte der Flächen, die sich zum Bi-
lanzstichtag im Bau befinden.  
Die Verkehrsflächenquote zeigt den Anteil des Verkehrsflächenvermögens (Bilanzwert Ver-
kehrsflächen) an der Bilanzsumme. Dabei beeinflussen verschiedene Faktoren die Kennzahl. 
So kann eine weitreichende Ausgliederung von kommunalen Aufgaben in verbundene Unter-
nehmen und in Sondervermögen zu einer geringeren Bilanzsumme führen. Die hier dargestellte 
Kennzahl liegt im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten im unteren Bereich.  
Der durchschnittliche Bilanzwert eines qm Verkehrsfläche positioniert sich in der Stadt Köln im 
interkommunalen Vergleich ebenfalls im unteren Bereich.  
Bilanzkennzahl Köln im Zeitverlauf 2012 bis 2017 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 
Verkehrsflächen-
quote in Prozent 5,56
 5,37 5,18 4,97 4,75 4,59 
Im Zeitverlauf zeigt sich, dass die Verkehrsflächenquote in der Stadt Köln rückläufig ist. An den 
absoluten Zahlen ist zu erkennen, dass sich der Bilanzwert auch tatsächlich reduziert.

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Bilanzwert Verkehrsflächen 2012 bis 2017 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 
Bilanzwert Verkehrs-
flächen in Mio. Euro  852,5
 802,2 767,8 735,9 705,7 681,6 
Der Grund für diesen Werteverzehr liegt an der Differenz zwischen Abschreibungen und Investi-
tionen in die Verkehrsflächen. Die Abschreibungen sind in Köln höher als die Investitionen. Sie 
liegen in den Jahren 2014 bis 2017 im Mittel bei rund 50,8 Mio. Euro, die Investitionen im Mittel 
bei rund 20,4 Mio. Euro, mithin eine Differenz von rd. 30 Mio. Euro jährlich. Von 2012 bis 2017 
hat sich der Bilanzwert um über 170 Mio. Euro reduziert. Dies entspricht einem Rückgang von 
rund 20 Prozent.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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 Erhaltung der Verkehrsflächen 
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Kommunen. Die Kommune muss 
den Zustand und damit auch den Wert dieses Vermögens langfristig erhalten. Inwieweit sie die-
ses Ziel erreicht, hängt im Wesentlichen von den durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen 
und Reinvestitionen in die Verkehrsflächen ab. Entscheidend ist ebenso die aktuelle Ausgangs-
position bezogen auf Alter und Zustand des Vermögens. 
Für diese drei Einflussfaktoren bildet die gpaNRW Kennzahlen, die sie dann Richtwerten ge-
genüberstellt. Die Richtwerte sind als Orientierung für eine wirtschaftliche Erhaltung der Ver-
kehrsflächen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu betrachten. 
Für die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche liegt ein Wert von 1,30 Euro je m² zu-
grunde. Er basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-
kehrswesen ermittelten Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Aus-
gabe 2019). Für die Reinvestitionsquote hat die gpaNRW einen Richtwert von 100 Prozent an-
gesetzt. Dieser Wert beruht darauf, dass über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen 
die erwirtschafteten Abschreibungen vollständig reinvestiert werden. Der Richtwert für den An-
lagenabnutzungsgrad liegt bei 50 Prozent. Dieser ist als Durchschnittswert aller Verkehrsflä-
chen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen.  
In dem nachfolgenden Netzdiagramm haben wir die Richtwerte indexiert und den Kennzahlen-
werten der Stadt Köln gegenübergestellt. 
Einflussfaktoren 2017 
Kennzahlen Richtwert Köln* 
Unterhaltungsaufwendungen  je qm Verkehrsfläche in Euro 1,30  1,05 
Reinvestitionsquote in Prozent 100 38,80 
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent 50,00 79,66 
* Die Daten der Stadt Köln sind nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und werden insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Nachfolgend untersucht die gpaNRW diese drei Einflussfaktoren näher. 
Alter und Zustand 
 Feststellung 
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im obe-
ren Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der Verkehrsflächen. 
Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuellen Zustandserfas-
sung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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Die Altersstruktur des Verkehrsflächenvermögens sollte ausgeglichen sein. Dies ist der Fall, 
wenn der Anlagenabnutzungsgrad über alle Verkehrsflächen hinweg bei 50 Prozent liegt. Ent-
sprechend zur buchhalterischen Kennzahl sollte auch der tatsächliche Zustand der Verkehrsflä-
chen eine ausgewogene Verteilung aufweisen. 
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert    
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anlagenabnutzungs-
grad in Prozent 79,66* 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20 
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Als Nutzungsdauer hat die Stadt Köln für die Verkehrsflächen 50 Jahre festgelegt. Die durch-
schnittliche Restnutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Daraus ergibt sich ein Anlagenabnutzungs-
grad von rund 80 Prozent. Damit liegt der Wert über dem Richtwert und im interkommunalen 
Vergleich im oberen Bereich. Dies bedeutet eine deutliche Überalterung der Verkehrsflächen. 
Bei der letzten überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW lag der Anlagenabnutzungsgrad im 
Jahr 2010 bei rund 68 Prozent. Seitdem hat sich der Wert weiter verschlechtert.  
Der steigenden Überalterung konnte die Stadt Köln bisher nicht über Investitionen entgegenwir-
ken. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem sinkenden Bilanzwert der Verkehrsflächen. In-
sofern indiziert auch das Alter und die nur noch geringe Restnutzungsdauer bereits kurz- und 
mittelfristig einen steigenden Investitionsbedarf. 
Neben dem Alter spielt auch der Zustand eine Rolle, inwieweit Unterhaltungsmaßnahmen und 
Reinvestitionen notwendig sind. Ist das Vermögen in einem dem Alter entsprechenden Zu-
stand? Oder ist der tatsächliche Zustand besser als das Alter vermuten lässt?  
Für die Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zum Zustand der Verkehrsflächen vor. Eine Zu-
standserfassung bzw. –bewertung ist nicht vorhanden. Die Stadt Köln plant allerdings, den Zu-
stand der Verkehrsflächen im Rahmen von Begehungen (visuell sensitiv) und Bildauswertungen 
zu erfassen. Die entsprechenden Vorbereitungen für diese Erfassung laufen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnutzungsdauer von 
nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeitnah erfassen und bewerten. An 
den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnah-
men ihrer Verkehrsflächen ausrichten. 
Unterhaltung 
 Feststellung 
Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Bereich, al-
lerdings noch unter dem Richtwert.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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Um die festgesetzte Gesamtnutzungsdauer der Verkehrsfläche zu erreichen ist eine entspre-
chende auskömmliche Unterhaltung erforderlich. Wie hoch die Unterhaltungsaufwendungen im 
Einzelfall sein müssen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Orientierung bie-
tet der Richtwert von 1,30 Euro je qm. 
Unterhaltungsaufwendungen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert   
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Unterhaltungsaufwen-
dungen je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
1,05*
 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Die Stadt Köln hat im Betrachtungsjahr 2017 für die Unterhaltung ihrer Verkehrsflächen rund 
34 Mio. Euro aufgewendet. In den Aufwendungen sind Personalaufwendungen der Verwaltung 
sowie Eigen- und Fremdleistungen für die Unterhaltung enthalten.   
Mit Unterhaltungsaufwendungen von 1,05 Euro je qm liegt die Stadt Köln im Vergleich mit ande-
ren kreisfreien Städten im oberen Bereich. Allerdings befindet sich der Wert unter dem Richt-
wert, der für eine langfristig, wirtschaftliche Unterhaltung notwendig wäre. Insbesondere vor 
dem Hintergrund des überdurchschnittlichen Alters der Verkehrsflächen scheinen die eingesetz-
ten Mittel zu gering. Allerdings bleibt offen, ob tatsächlich Unterhaltungs- oder vielmehr Rein-
vestitionsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Zustandserfassung wird hierüber Auf-
schluss geben. Mit dieser kann auch im Zeitverlauf analysiert werden, wie sich der Zustand der 
Verkehrsflächen verändert hat. 
Auch in den Vorjahren lagen die Unterhaltungsaufwendungen unter dem Richtwert. Im Mittel 
der Jahre 2014 bis 2017 hat die Stadt Köln 0,92 Euro je qm Verkehrsfläche eingesetzt. Bei der 
letzten überörtlichen Prüfung lag der Wert noch darunter. Im Jahr 2010 hatten die Unterhal-
tungsaufwenden eine Höhe von 0,87 Euro je qm Verkehrsfläche. 
Um zu beurteilen, ob der Richtwert vollumfänglich anzusetzen ist, sind weitere Aspekte und Ein-
flussfaktoren zu beurteilen. So ist beispielsweise die Unterhaltung von Anliegerstraßen in der 
Regel günstiger als die von Hauptverkehrsstraßen. Diese werden vom Schwerlastverkehr kaum 
belastet, sodass hier der Richtwert nicht zwingend erreicht werden muss. Daten hierzu sind al-
lerdings nicht vorhanden. 
Reinvestition 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachpersonals so-
wie geringer Resonanz auf Ausschreibungen, konnten die vorhanden finanziellen Mittel nicht 
vollständig investiert werden.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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Über den gesamten Lebenszyklus hinweg sollen die erwirtschafteten Abschreibungen vollstän-
dig über Reinvestitionen wieder in die Verkehrsflächen fließen. Das heißt, dass die Reinvestiti-
onsquote über den gesamten Lebenszyklus aller Verkehrsflächen 100 Prozent betragen sollte. 
Reinvestitionen 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert   
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Reinvestitionsquote in 
Prozent 38,80*
 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20 
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet. 
Die Reinvestitionsquote der Stadt Köln von rund 39 Prozent im Betrachtungsjahr 2017 stellt le-
diglich eine Momentaufnahme dar. Bei den Reinvestitionen ist der Blick auf die gesamte Nut-
zungsdauer der Verkehrsflächen zu richten. Nicht jedes Jahr ist eine Reinvestition in Höhe der 
Abschreibungen erforderlich. Die gpaNRW betrachtet in dieser Prüfung mit vier Jahren nur ei-
nen kleinen Ausschnitt gemessen an der gesamten Nutzungsdauer. Daher werden zu einer 
besseren Beurteilung der Situation auch die Ergebnisse der letzten überörtlichen Prüfung durch 
die gpaNRW betrachtet. 
Reinvestitionsquote 2014 bis 2017 
 2014 2015 2016 2017 
Reinvestitionsquote in Prozent 22,94  28,72 30,80 38,80 
Im Zeitverlauf der Jahre 2014 bis 2017 zeigt sich, dass die Abschreibungen in Köln höher sind 
als die Reinvestitionen. Sie liegen im Mittel der Jahre 2014 bis 2017 bei rund 50,8 Mio. Euro. 
Die Reinvestitionen liegen im Mittel bei rund 16 Mio. Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnitt-
liche Reinvestitionsquote für die Jahre 2014 bis 2017 von rund 30 Prozent. Im interkommunalen 
Vergleich liegt dieser Wert im mittleren Bereich, allerdings deutlich unterhalb des Richtwertes.  
Ein geringes Reinvestitionsvolumen wurde bereits bei der letzten überörtlichen Prüfung durch 
die gpaNRW festgestellt. Im Jahr 2010 lag die Reinvestitionsquote bei rund 34 Prozent. Dieses 
geringe Investitionsniveau hat nunmehr eine Überalterung der Verkehrsflächen zur Folge, wel-
ches an dem hohen Anlagenabnutzungsgrad zu erkennen ist. Setzen sich geringe Reinvestitio-
nen über einen längeren Zeitraum hin weiterhin fort, so sind zeitnah damit auch Risiken sowohl 
für den Haushalt und die Bilanz als auch für den Zustand der Verkehrsflächen verbunden. Dies 
gilt insbesondere mit Blick auf den Werteverzehr der Verkehrsflächen in der Bilanzsumme. 
Die Stadt Köln hat dargestellt, dass ihr durchaus mehr finanzielle Mittel für (Re-)Investitionen 
zur Verfügung stehen, als sie in den letzten Jahren investiert hat. Allerdings gestaltet sich die 
Vergabe der Aufträge zunehmend schwierig. Zum einen fehlt es am technischen Fachpersonal, 
die entsprechende Projekte vorbereiten, vergeben und auch begleiten können. Zum anderen

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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müssen teilweise Ausschreibungen aufgrund fehlender oder unwirtschaftlicher Angebote aufge-
hoben werden. Hier spielen Kapazitätsengpässe bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle. 
Der Vergleich der Plan- und Istzahlen für (Re-)Investitionen in die Verkehrsflächen zeigt, dass 
im Jahr 2015 lediglich rund 60 Prozent der vorhandenen Mittel investiert werden konnten. In 
den Jahren 2016 und 2017 hat sich der Wert auf rund 50 Prozent reduziert. In 2018 konnte le-
diglich ein Drittel der vorhandenen Mittel (re-)investiert werden. Dadurch ergeben sich zwangs-
läufig geringe Kennzahlenwerte. 
 Feststellung 
Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich personell zu 
verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.

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 Finanzierung 
 Feststellung 
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen. Die 
Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der Beitrags-
höhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig aus. 
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat Beiträge 
zu erheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt 
des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW, 127 ff. Bau-
gesetzbuch und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW. 
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Köln regelt, dass die Stadt zehn Prozent des bei-
tragsfähigen Erschließungsaufwandes trägt. Dementsprechend entfallen 90 Prozent des Auf-
wandes auf die Beitragspflichtigen. Dies entspricht der Regelung im Muster der Bundesvereini-
gung der kommunalen Spitzenverbände für eine Satzung über die Erhebung von Erschlie-
ßungsbeiträgen. Zudem schließt die Stadt Köln städtebauliche Verträge ab und erzielt dabei 
eine hundertprozentige Kostendeckung. 
Die Anteile der Beitragspflichtigen, die die Stadt Köln in ihrer Straßenbaubeitragssatzung fest-
gelegt hat, bewegen sich im oberen Bereich des Korridors, den die Mustersatzung des Städte- 
und Gemeindebundes vorsieht. Den dort genannten Korridor schöpft die Stadt jedoch nicht voll-
ständig aus. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anteile, die die Stadt Köln für die Fahrbahn 
festgelegt hat. Zudem ist die Spannbreite der Mustersatzung aufgeführt. 
Beitragsanteile Fahrbahn in Prozent 
Straßenart Spannbreite Beitragsanteil gemäß 
Mustersatzung Beitragsanteil Köln 
Anliegerstraßen 50-80 70 
Haupterschließungsstraßen 30-60 50 
Hauptverkehrsstraßen 10-40 30 
Hauptgeschäftsstraßen 40-70 60 
Das Land NRW beabsichtigt die Anlieger von Straßen finanziell zu entlasten. Zur Kompensation 
von Mindereinnahmen sollen Kommunen Mittel aus einem Förderprogramm des Landes abru-
fen können. Durch das Förderprogramm und die beabsichtigte Gesetzesänderung des Landes 
können sich die Rahmenbedingungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ändern. Da-
her sollte die Kommune die weitere Entwicklung in ihre Entscheidungen zur Höhe der Bei-
tragssätze einbeziehen.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Verkehrsflächen  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt 
werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden kön-
nen. Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen 
pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung 
des Straßenbegleitgrüns. 
E1 
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass 
eine differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die in-
terne Steuerung verbessert werden. 
F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln 
plant, die Datenbasis zu verbessern.   
F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt.  E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sach gebiet 660/2 weiterentwickeln. 
F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert. 
Für den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet.   
F5 
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank 
haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines 
Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnah-
men geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert.   
  
F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den 
ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.   
F7 
Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren Opti-
mierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die 
Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendaten-
bank zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflä-
chen zur Verfügung. 
  
F8 
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölkerungs-
dichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Verkehrsflä-
che zur Verfügung.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
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 Feststellung  Empfehlung 
F9 
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibun-
gen und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Pro-
zent reduziert. 
  
F10 
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im 
oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der Ver-
kehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuel-
len Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau. 
E10 
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnut-
zungsdauer von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeit-
nah erfassen und bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte 
die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten. 
F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Be-
reich, allerdings noch unter dem Richtwert   
F12 
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachperso-
nals sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen konnten die vorhanden finanziel-
len Mittel nicht vollständig investiert werden. 
  
F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich perso-
nell zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.   
F14 
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen. 
Die Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der 
Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig 
aus.

  Stadt Köln    Verkehrsflächen    050.010.050_03359 
Seite 27 von 27 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 1 von 28 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Friedhofswesen der Stadt Köln im Jahr 
2019

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Friedhofswesen 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 5 
 Steuerung und Organisation 7 
Strukturen und Prozesse 7 
Strategische und operative Ausrichtung 8 
Datenlage/ IT 9 
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 10 
 Gebührenkalkulation 12 
 Flächenmanagement 16 
Ausgangslage 16 
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 19 
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 20 
 Grünpflege 23 
Ausgangslage 23 
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen 23 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 26

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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 Managementübersicht 
Als Anlage hat die gpaNRW die Feststellungen und Empfehlungen zur überörtlichen Prüfung 
des Friedhofswesens tabellarisch zusammengefasst. Die Feststellungen und Empfehlungen ha-
ben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine 
Priorisierung vor. 
Friedhofswesen 
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben eine besondere Bedeutung. Neben dem ei-
gentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherholung und haben eine parkähnliche 
sowie ökologische Funktion. Dies liegt begründet in der ansonsten geringen Erholungs- und 
Grünfläche im Stadtgebiet. 
Für die interne Steuerung und Organisation des Friedhofsmanagements stehen der Stadt Köln, 
insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware, umfangreiche Daten zur Verfügung. Mit 
der geplanten Digitalisierung werden Datenlage und Prozesse optimiert. 
Der in der Vergangenheit stattgefundene Strukturwandel im Bestattungswesen ist auch bei der 
Stadt Köln deutlich zu erkennen. Bei den Sarg- und Urnenbestattungen hat sich die Anzahl in 
den letzten rund 20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen 
in Köln rund zwei Drittel als Urnenbestattung durchgeführt. Dadurch ergibt sich ein reduzierter 
Flächenbedarf und weiter steigende Flächenüberhänge. 
Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Konsequenzen dieses Strukturwandels auseinander-
gesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat sie die Gebührenkalkulation den sich veränderten Gegeben-
heiten angepasst („Kölner Gebührenmodell“). Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabange-
bote eingeführt, um der steigenden Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten 
nachzukommen. 
Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen 
wurde auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das vorrangige Ziel ist es, 
die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln 
konzentriert sich vielmehr auf unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf be-
stimmte Kernzonen, neue Grabangebote) auf den vorhandenen Friedhöfen. 
Die Stadt Köln sollte allerdings, trotz der internen Zielvorstellungen aus dem Friedhofskonzept, 
bereits jetzt die satzungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um zukünftig, unter mög-
licherweise anderen Rahmenbedingungen, auch kurzfristig (z.B. mit dem Rückbau von Fried-
hofsflächen) reagieren zu können. Im Weiteren sollte sie auch Friedhofsschließungen in Be-
tracht ziehen. 
Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Be-
reich. Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die 
Strukturen (Verteilung der Friedhöfe im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen 
(viele Hecken, die einen hohen Pflegeaufwand verursachen).

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 4 von 28 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Veränderungen der Bestattungskultur einhergehend mit einem gravierenden Wandel im Nach-
frageverhalten sowie die zunehmende Konkurrenzsituation im Friedhofswesen stellen kommu-
nale Friedhofsverwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Friedhöfe weisen in-
zwischen kontinuierlich wachsende Flächenüberhänge aus.  
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Kommunen mit ihren Friedhöfen hinsicht-
lich der Flächenauslastung, aber auch der Grünflächenpflege und der Gebührenkalkulation um-
gehen.  
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweisen. 
Die Darstellung der Kennzahlen zu den kommunalen Friedhöfen schafft Transparenz und sensi-
bilisiert die Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihren Friedhöfen.  
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung und Wirtschaftlichkeit der kommunalen 
Friedhöfe. Die örtlichen Strukturen und die Kennzahlen bilden die Ausgangslage für die v.g.  
drei Prüfungsschwerpunkte.  
Ausgehend vom Gesamtkostendeckungsgrad liegt der Hauptfokus der Prüfung bei den Gebüh-
ren auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Grün-
pflege steht die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung im Mittelpunkt. Die Friedhofsflächen betrach-
ten wir unter dem Aspekt der aktuellen Auslastungs- und Belegungssituation. Wir runden un-
sere Prüfung mit einem Ausblick auf den sich voraussichtlich abzeichnenden Entwicklungstrend 
bei den städtischen Friedhofsflächen ab. 
Der gpaNRW ist bewusst, dass eine der Totenruhe angemessene Gestaltung der Friedhöfe un-
verzichtbar ist. Die in der Prüfung gebildeten Kennzahlen werden global für alle Friedhöfe der 
Stadt gebildet. Es ist Aufgabe der Stadt, individuell für jeden Friedhof zu entscheiden, inwieweit 
die gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden können

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 5 von 28 
 Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 
Die örtlichen Friedhofsstrukturen haben einen erheblichen Einfluss auf den kommunalen Res-
sourcenbedarf im Friedhofswesen, denn die kreisfreien Städte in NRW halten Friedhöfe bzw. 
Friedhofsflächen in sehr unterschiedlichem Umfang vor. So gibt es kreisfreie Städte, die viele 
kommunale Friedhöfe haben, andere Kommunen in diesem Segment haben wiederum nur we-
nige eigene Friedhöfe, jedoch eine Vielzahl an Friedhöfen in Trägerschaft von Dritten wie z.B. 
die Kirchen.  
Strukturkennzahlen Friedhofswesen 2017 
Grund-/ Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert    
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anzahl der kommunalen 
Friedhöfe 55 1 7 11 21 55 23 
Flächen der kommunalen 
Friedhöfe in qm 4.851.200
 37.538 596.067 1.235.603 1.872.821 4.851.200 23 
Anteil kommunaler Bei-
setzungen an der Ge-
samtsterbefallzahl in Pro-
zent 
82,31
 5,38 45,24 63,39 76,51 93,15 23 
Kommunale Beisetzun-
gen je 1.000 qm Fried-
hofsfläche 
1,63
 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 
Anteil der Erholungs- und 
Grünfläche an der Ge-
meindefläche in Prozent 
50,20
 34,75 46,72 53,72 61,66 69,60 23 
Erholungs- und Grünflä-
che in qm je Einwohner 189
 114 180 275 423 878 23 
Die 55 Friedhöfe der Stadt Köln verteilen sich gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet. Ne-
ben den kommunalen existieren noch vier konfessionelle Friedhöfe.  
Die kommunalen Friedhöfe haben in der Stadt eine besondere Bedeutung. Dies lässt sich an 
mehreren Faktoren belegen. Zum einen werden rund 82 Prozent der Sterbefälle auf kommuna-
len Friedhöfen beigesetzt. Dieser Wert liegt im Vergleich der kreisfreien Städte im oberen Be-
reich und zeigt, dass die kommunalen Friedhöfe von der Bevölkerung gut angenommen wer-
den.   
Zum anderen dienen die Friedhöfe auch der Naherholung und haben eine parkähnliche sowie 
ökologische Funktion. In § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung wird dies entsprechend formuliert: 
„Friedhöfe bieten den Hinterbliebenen einen Ort der Besinnung. Die parkähnliche Gestaltung 
der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen einen erhebli-
chen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus 
eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei.“

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 6 von 28 
Dies resultiert aus der eher geringen Erholungs- und Grünfläche im Stadtgebiet. Die entspre-
chenden Kennzahlen, insbesondere im Verhältnis zu den Einwohnern, machen dies deutlich. 
Sie liegt im interkommunalen Vergleich im Bereich des ersten Viertelwertes. 
In der Vergangenheit hat sich die Bestattungskultur gewandelt. Der Trend von Sarg- zu Urnen-
beisetzungen ist auch in Köln deutlich zu erkennen. So werden vermehrt kleinere, pflegeärmere 
Grabarten nachgefragt. Dies hat zur Folge, dass die auf den Friedhöfen vorhandenen Grabfel-
der nicht mehr so wie in der Vergangenheit genutzt werden und es zu Flächenüberhängen 
kommt. Die freien Flächen müssen von der Stadt Köln gepflegt werden. Bei anhaltendem Trend 
werden tendenziell weitere Bestattungsflächen nicht mehr benötigt.  
Die Stadt Köln hat sich bereits frühzeitig mit dieser Thematik beschäftigt. Auf Grundlage der 
Entwicklung der Bestattungszahlen und interner Analysen wurde im Jahr 2001 das sogenannte 
„Kölner Gebührenmodell“ eingeführt. Danach wurde mit der vorrangigen Kalkulation nach Fall-
zahlen die Kalkulationsgrundlage wesentlich verändert.  
Weiterhin wurden in den Jahren 2001 sowie 2009 neue Grabangebote eingeführt. Mit pflege-
freien Rasengräbern, Naturwald- und Baumbestattungen sowie den Kooperationsgrabfeldern ist 
die Stadt Köln der steigenden Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten nach-
gekommen. 
Im Laufe des Jahres 2019 hat die Stadt Köln in einem „Arbeitskreis Friedhof“ ein Friedhofskon-
zept („Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“) erarbeitet. In diesem Konzeptpapier werden die aktu-
elle Situation auf den Friedhöfen sowie die Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt. Hierfür hat 
die Stadt Köln eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 
Ausführungen zu diesem Konzept und dessen Umsetzung sind in den nachfolgenden Absätzen 
zu finden.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 7 von 28 
 Steuerung und Organisation 
Ein modernes Friedhofsmanagement bedarf einer effizienten Steuerung und Organisation. 
Diese muss den besonderen Herausforderungen und dem  wachsenden Anpassungsbedarf im 
Friedhofswesen gerecht werden. Die gpaNRW betrachtet im Folgenden die wesentlichen Ein-
flussfaktoren.  
Strukturen und Prozesse 
 Feststellung 
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt zentral 
im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass ein regelmä-
ßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteuren im Amt gegeben 
ist. 
Die Strukturen und Prozesse im Friedhofsmanagement müssen zukunftsgerichtet organisiert 
sein. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Produktverantwortung für das Friedhofswe-
sen an einer zentralen Stelle liegt. Von hier aus sollten die Aufgaben rund um das Friedhofswe-
sen koordiniert und gesteuert werden. Zuständigkeiten und Kompetenzen müssen eindeutig ge-
regelt und voneinander abgegrenzt werden. Zudem sollten die strategischen und operativen in-
ternen Prozesse möglichst ganzheitlich, redundanz-, medienbruch- und schnittstellenfrei organi-
siert, gestaltet und weitgehend digitalisiert werden. 
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen befindet sich in der Stadt Köln im Dezernat 
VI, Amt 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Hier werden u.a. die Gebühren kalku-
liert, die Unterhaltungstätigkeiten auf den Friedhöfen koordiniert sowie Ausbauprojekte geplant. 
Die Abteilung 672 – Friedhöfe - steuert das Friedhofswesen. An dieser Stelle wird die strategi-
sche Ausrichtung des Friedhofswesens vorbereitet.  In der zentralen Friedhofsverwaltung 
(Sachgebiet 672/1) werden alle Verwaltungsarbeiten abgewickelt. So werden für alle Friedhöfe 
die Bearbeitung der Sterbefälle, die Bescheiderteilung, Rechnungsstellung, Anschreiben aller 
Art sowie die Terminvergaben vorgenommen.  
Im Sachgebiet 672/2 wird der operative Betrieb der Friedhöfe organisiert. Diese sind in neun 
Friedhofsbezirke aufgeteilt.  
Sowohl die Gebührenkalkulation als auch die finanzielle Planung und Abwicklung finden in der 
Verwaltungsabteilung (670) statt. 
In der Stadt Köln existiert ein „Arbeitskreis Friedhof“. Diesem gehören neben der Stadt Köln 
auch Vertreter der Friedhofsgewerke sowie der Kirchenverbände an. In diesem Arbeitskreis 
werden regelmäßig alle friedhofsrelevanten Themen besprochen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 8 von 28 
Strategische und operative Ausrichtung  
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept wird 
die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen für die ope-
rative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben. 
Gerade auch wegen der langfristigen Auswirkungen friedhofsrelevanter Entscheidungen bedarf 
es hier in besonderem Maße einer strategisch ausgerichteten Steuerung. Diese sollte auf klaren 
messbaren, zukunftsorientierten Zielvorgaben durch Politik und Verwaltungsführung basieren 
und den Handlungsrahmen für das operative Friedhofsmanagement bilden. Dem Friedhofsma-
nagement obliegen dann in der Folge die Ableitung möglichst konkreter operativer Ziele und de-
ren maßnahmenbezogene Umsetzung. Flankiert werden sollte das gesamte Steuerungssystem 
durch Kennzahlen und Indikatoren zur Zielerreichung sowie ein aussagekräftiges Berichtswe-
sen. Über ein regelmäßiges Berichtswesen sollte beurteilt werden, inwieweit die gesetzten Ziele 
und gesteckten Vorgaben eingehalten werden. Hiermit werden gleichzeitig auch die übergeord-
neten Steuerungsebenen informiert. Zentraler Gegenstand eines solchen Berichtswesens sollte 
ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich zur Entwicklung der relevanten Steuerungs- und Budgetgrö-
ßen im Friedhofswesen sein. 
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Produktbeschreibung für das Produkt Friedhöfe (Produkt-
gruppe 1303) folgende Wirkungsziele formuliert: 
 Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Begräbnisstätten ist sicherge-
stellt. 
 Das Angebot an Begräbnisarten ist vielfältig und bedarfsgerecht. 
 Die Friedhofsflächen sind gepflegt. 
Im Rahmen dieser Wirkungsziele hat die Stadt Köln die Vorgabe definiert, alle 55 vorhandenen 
städtischen Friedhöfe in der jetzigen Größe zu erhalten und weiter zu betreiben. Hierbei soll bei 
möglichst hoher Gebührenstabilität ein umfassendes Grabangebot vorgehalten werden, wel-
ches Abwanderungen ins Umland verhindert. 
In dem aktuellen Friedhofskonzept werden zur Optimierung des Grabangebotes für die Fried-
hofsverwaltung folgende Ziele beschrieben: 
 Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreichender Berücksichtigung der jeweili-
gen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denkmalschutzes. 
 Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführung von Pilotprojekten zur Erpro-
bung neuer Grab- und Bestattungsformen. 
 Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offerierte Graban-
gebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert. 
Ein Berichtswesen, durch das regelmäßig steuerungsrelevante Informationen geliefert werden, 
ist ansatzweise vorhanden. Es werden unterschiedliche Kennzahlen (z.B. Verhältnis Sterbefälle 
zu Bestattungen, Entwicklung der Angebotsnachfrage in den einzelnen Segmenten, Verhältnis

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 9 von 28 
Sarg- zu Urnenbestattung) gebildet. Weiterhin wird regelmäßig der Finanzmittelabfluss analy-
siert. Je nach Fragestellung bzw. Maßnahme, die umgesetzt werden soll, werden darüber hin-
aus bedarfsabhängig weitere Grund- und Kennzahlen analysiert. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen aufbauen. Hier 
kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und steuerungsrelevante Informationen liefern. So 
sind alle Entscheidungsträger regelmäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich infor-
miert. 
Datenlage/ IT 
 Feststellung 
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und syste-
matisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation 
unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse optimiert. 
Eine aussagekräftige, friedhofsscharfe Daten- und Informationslage ist eine entscheidende Vo-
raussetzung für eine zielgerichtete Steuerung. Sie bildet sowohl die Basis und den Ausgangs-
punkt für notwendige Analysen und strategische Optimierungs- und Entwicklungskonzepte so-
wie Entscheidungen als auch für die operative Steuerung des Friedhofwesens. Daher sollte 
jede Kommune über eine bedarfsgerechte und aktuell gepflegte Daten- und Informationsbasis 
zu ihren Friedhöfen verfügen. Datenumfang und -tiefe sollten sich dabei streng an dem Maß-
stab „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ orientieren.  
Für das Datenmanagement, aber auch zur Unterstützung der Kernprozesse im Friedhofswesen 
sollte jeder Friedhofsträger grundsätzlich über eine geeignete, integrierte Fachsoftware verfü-
gen.  
Für die Verwaltung der Friedhöfe setzt die Stadt Köln eine Fachsoftware ein. Mit diesem Ver-
fahren werden die Anforderungen der Friedhofsverwaltung vollständig abgedeckt. So werden 
hier alle Bestattungsfälle hinterlegt, Gebührenbescheide erstellt, Grabmalangelegenheiten so-
wie der laufende Schriftverkehr bearbeitet. Die finanztechnische Abwicklung erfolgt über das Fi-
nanzverfahren der Stadt. Aktuell arbeitet die Stadt an einer Schnittstelle zwischen Fach- und Fi-
nanzsoftware. So werden die vorhandenen Verfahren m iteinander verknüpft und die Arbeitsab-
läufe optimiert.  
Der überwiegende Teil der steuerungsrelevanten Daten wie Flächen, Anzahl der Grabstellen 
oder auch Nutzungsdauern sind hinterlegt, werden aktuell gepflegt und können ausgewertet 
werden. Allerdings können in Bezug auf die Grabstellen keine genauen Angaben gemacht wer-
den. Im Rahmen einer Softwareumstellung wurden nicht alle Grabstellen systembedingt über-
nommen. Dies betrifft insbesondere die Reihengräber.  
Aktuell ist ein Grünflächeninformationssystem im Aufbau, mit dem die grafische Darstellung der 
einzelnen Grabstätten möglich ist. Mit der Verknüpfung von Friedhofssoftware und GIS-Anwen-
dung werden dann Sachinformationen mit den geografischen Informationen zu den einzelnen 
Grabstätten zusammengeführt. Dadurch erhält der Nutzer einen ganzheitlichen Blick mit allen 
Informationen zu den Grabstätten. Im Rahmen dieser Digitalisierung werden die nicht im Sys-
tem vorhandenen Grabstellen nacherfasst.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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 Feststellung 
Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist positiv 
festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut. 
Weiterhin plant die Stadt Köln, die Terminvergabe zu digitalisieren. Aktuell wird die Termin-
vergabe nach telefonischer Kontaktaufnahme, oder auch per E-Mail oder Fax, durch die Fried-
hofsverwaltung organisiert. Dies soll zukünftig für die Bestatter im Rahmen einer Onlinebu-
chung möglich sein. Dadurch wird das Verfahren für die Bestatter als auch für die Friedhofsver-
waltung vereinfacht. 
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 
 Feststellung 
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von Maß-
nahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen auf den 
Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine aktuelle Da-
tenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besucher. 
Zu einer guten Steuerung gehört auch, dass das Friedhofsmanagement wirkungsvolle Marke-
tingstrategien und Maßnahmen entwickelt und umsetzt. Gerade vor dem Hintergrund zuneh-
mender Konkurrenzsituationen wird ein professionell betriebenes Marketing im Friedhofswesen 
immer wichtiger. In Zukunft wird eine regelmäßige Marktbeobachtung und Marktanalyse verbun-
den mit einem attraktiven Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleiches gilt für die Öf-
fentlichkeitsarbeit. 
Die Stadt Köln führt ihre Öffentlichkeitsarbeit mit unterschiedlichen Maßnahmen durch. Zum 
einen ist auf der Homepage der Stadt Köln der Bereich Friedhöfe ausführlich dargestellt. Hier 
werden neben den entsprechenden Satzungen und allgemeinen auch spezielle Informationen 
zu den einzelnen Friedhöfen gegeben sowie Friedhofspläne dargestellt. Weiterhin werden die 
unterschiedlichen Grabarten sowie die Grabgestaltung erläutert. 
Neben dem Internetauftritt existieren Informationsflyer zu den Friedhöfen.   
Jährlich findet ein sogenannter „Kölner Vorsorgetag“ statt. Hier stellen verschiedene Einrichtun-
gen (z.B. Krankenversicherungen, Genossenschaft der Friedhofsgärtner) sowie die Stadt Köln 
ihre Leistungen zum Thema Vorsorge speziell für Senioren vor.  
Die Stadt Köln hat in den Monaten Mai bis Juli 2019 eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Ziel war es, die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zu-
künftige Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe zu ermitteln. Es wurden Inter-
views und Befragungen von potentiellen Nutzergruppen sowie Besucherinnen und Besuchern 
auf den Friedhöfen durchgeführt. Die entsprechenden Vorschläge und Anregungen wurden in 
einem zweiten Schritt in einem Online-Dialog zur Verfügung gestellt und diskutiert. Daneben hat 
die Stadt Köln eine Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstaltungen auf den Friedhöfen durch-
geführt. Auch hier ist sie in den Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern getreten.    
Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vom Arbeitskreis Friedhof ausgewer-
tet und sind als Handlungsempfehlungen in das Friedhofskonzept eingeflossen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 11 von 28 
Bisher hat die Stadt Köln anlassbezogen (z.B. bei bestimmten Jubiläen von Friedhöfen) einen 
Friedhofstag organisiert. Die Stadt Köln plant, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Fried-
hof, zukünftig einen Friedhofstag jährlich durchzuführen. Sie, bzw. der Arbeitskreis Friedhof, 
möchte so den Kontakt mit den Menschen in Köln fortführen. In diesem Rahmen soll der aktu-
elle Stand der Umsetzung des Friedhofskonzeptes präsentiert und auch die Entwicklung disku-
tiert werden.  
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist für die Städte besonders wichtig, da diese bei einem Sterbe-
fall nicht den Erstkontakt mit den Angehörigen haben. Dieser findet beim Bestatter statt. Daher 
sollten die Städte ein großes Interesse daran haben, hier entsprechend gut aufgestellt zu sein. 
Insbesondere gilt dies für die Städte, bei denen eine spürbare Konkurrenzsituation vorhanden 
ist.  
In der Stadt Köln existieren neben den städtischen Friedhöfen vier weitere konfessionelle Fried-
höfe. Diese haben allerdings keine wesentliche Bedeutung. Dies ist auch an dem hohen Anteil 
von rund 82 Prozent der kommunalen Beisetzungen an den Sterbefällen zu erkennen. Hier 
spielt auch die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln für die überaus gute Annahme 
der städtischen Friedhöfe eine wesentliche Rolle. 
Über den Arbeitskreis Friedhof besteht die Möglichkeit des Austauschs zu verschiedenen Fried-
hofsthemen. Hier sind neben der Stadt Vertreter der Friedhofsgewerke sowie der Kirchen ver-
treten.

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 Gebührenkalkulation 
 Feststellung 
Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kostende-
ckungsgrad. 
Die Kalkulation und Gestaltung der Friedhofsgebühren sollte innerhalb des bestehenden rechtli-
chen Rahmens auf eine möglichst kostendeckende Refinanzierung der gebührenrelevanten Ge-
samtkosten eines städtischen Friedhofswesens ausgerichtet sein. Allerdings sollte die Gebüh-
renhöhe dort ihre Grenze finden, wo sie mangels Konkurrenzfähigkeit zu einer erkennbar rück-
läufigen Nachfrageentwicklung führt. Eine Stadt sollte die Zusammenhänge von Gebührenhöhe 
und Nachfrageverhalten im Blick haben. Mit der Gebührengestaltung sollte die Nachfrage der 
Leistungen stabilisiert und dennoch eine möglichst hohe Kostendeckung erreicht werden.  
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Der Kostendeckungsgrad der Stadt Köln liegt im Betrachtungsjahr 2017 im interkommunalen 
Vergleich unterhalb des zweiten Viertelwertes. Die gebührenrelevanten Erlöse liegen bei rund 
20,5 Mio. Euro, die entsprechenden Kosten bei rund 23,7 Mio. Euro. Von den Gesamtkosten 
hat die Stadt Köln bereits einen Kostenanteil, der auf die Erholungsfunktion der Friedhöfe für

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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alle Einwohner entfällt, in Abzug gebracht. Dieser wird als öffentlicher Grünanteil direkt aus der 
Gesamtdeckung des Kernhaushaltes der Stadt Köln finanziert.  
Bei dem hier dargestellten Kostendeckungsgrad für 2017 handelt es sich um eine Momentauf-
nahme. Bei Betrachtung der Vorjahre (2014 bis 2016) ergibt sich ein Kostendeckungsgrad im 
Mittel von rund 94 Prozent. Dieser Wert liegt im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten im 
oberen Bereich. Insgesamt ergibt sich ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis. 
Der hohe Kostendeckungsgrad spiegelt auch die gute Annahme der kommunalen Friedhöfe 
durch die Bevölkerung wieder. 
Grabnutzungsgebühren 
 Feststellung 
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Gebühren-
kalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der Grabgröße auch 
die Fallzahlen berücksichtigt werden. 
Alle Nutzungsberechtigten1 sollten angemessen am Gebührenaufkommen beteiligt werden. Die 
Gebührensätze der Grabnutzungsgebühren sollten sich aus einer nachvollziehbaren Äquiva-
lenzziffernkalkulation ergeben.  
Die Gebühren werden in der Stadt Köln jährlich kalkuliert. Seit dem Jahr 2014 konnten die Ge-
bühren stabil gehalten werden.  
Die notwendigen Daten für die Kalkulation der Gebühren stehen der Fachabteilung zur Verfü-
gung.  
In der Gebührenkalkulation werden Gemeinkosten (Overheadkosten) berücksichtigt. Hierbei 
handelt es sich um Kosten für Aufgaben von anderen Bereichen und Abteilungen, die für das 
Friedhofswesen erbracht werden. Darüber hinaus werden auch die abteilungsinternen Over-
headkosten einbezogen. 
Das aufgewandte Vermögen wird angemessen verzinst. Hierzu verwendet die Stadt Köln den 
aktuell gültigen Zinssatz. Die Abschreibungen berechnet sie auf der Basis von Wiederbeschaf-
fungszeitwerten. 
Für die Kostenrechnung hat die Stadt Köln Kostenstellen definiert, z.B. Bestattungen (Ein-, Aus-
, Umbettung), Trauerfeier (Trauerfeier, Kühlräume, Orgelnutzung, Abschiedsräume), Nutzungs-
rechte. Diesen werden die entsprechenden Kosten entweder direkt oder über ein definiertes 
Umlageverfahren (Umverteilung aus Vorkostenstellen) zugeordnet. Schwerpunktmäßig werden 
hierzu Stundenaufschreibungen aus dem Betrieb verwendet. 
In der Gebührenkalkulation werden die Kosten für die Belegungsflächen über grabart-spezifisch 
definierte Äquivalenzziffern verteilt. Hier verwendet die Stadt Köln die Faktoren Fläche, Nut-
zungsdauer und Fallzahlen. 
 
1 Person, der das Recht zur Nutzung einer Grabstätte durch den Friedhofsträger zugewiesen worden ist.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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Die Stadt Köln hat für die Gebührenkalkulation bereits im Jahr 2001 das sogenannte „Kölner 
Gebührenmodell“ eingeführt, welches auch in den folgenden Jahren von vielen anderen Kom-
munen angewendet wurde bzw. wird. Bei dieser Berechnungsart werden nicht nur die Grab-
größe, sondern auch die Fallzahlen für bestimmte Kostenpositionen, insbesondere bei Infra-
strukturkosten, als Berechnungsmaßstab berücksichtigt. Durch dieses Gebührenmodell werden 
extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Gebührengerechtigkeit erzielt. 
Trauerhallen 
 Feststellung 
Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.  
Für den Betrieb der Trauerhallen sollte eine möglichst vollständige Kostendeckung erreicht wer-
den. Bei rückläufiger Trauerhallennutzung sollte eine Kommune gezielte Strategien zur Verbes-
serung der Konkurrenzfähigkeit entwickeln. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Gebühren 
auf eine Höhe zu begrenzen, die breiteren Schichten der Bevölkerung eine Nutzung der Trauer-
hallen ermöglicht. Bei dauerhaft niedriger Auslastung und gleichzeitig niedrigen Nutzungsge-
bühren sollte eine Kommune konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Anzahl und Ausstat-
tung der Trauerhallen im Stadtgebiet anstellen. Unter Berücksichtigung einer ausreichenden be-
zirklichen Versorgung sollte sie die Anzahl der Trauerhallen reduzieren, um Kosten zu senken. 
Die verbleibenden Trauerhallen sollten konkurrenzfähig aufgewertet werden. 
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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Auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Köln existieren insgesamt 46 Trauerhallen. Die Er-
löse liegen bei rund 985.000 Euro, die Kosten bei rund 825.000 Euro. Dadurch ergibt sich eine 
Kostenüberdeckung. Im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten liegt der Kennzahlenwert im 
oberen Bereich. 
Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen in Prozent 2017 
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil Nutzungen  
Trauerhallen an den Gesamt-
beisetzungen in Prozent 
57,77
 16,23 48,96 62,13 66,97 90,49 22 
Mit der Kennzahl „Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen“ wird die Nut-
zungsintensität dargestellt. Mit rund 58 Prozent ist der Wert der Stadt Köln im interkommunalen 
Vergleich unterdurchschnittlich. Trotz dieser geringen Nutzungsintensität ergibt sich ein positi-
ver Kostendeckungsgrad. Nach Auskunft der Stadt Köln ergibt sich dies zum einen aus dem 
vergleichsweise hohen Gebührensatz von 190 Euro für die Nutzung der Trauerhalle. Zum ande-
ren aus der zeitlichen Nutzungskapazität. Die Nutzung der Trauerhallen ist auf 30 Minuten be-
grenzt. Ist diese Zeit nicht ausreichend, so muss eine zusätzliche Zeitbuchung erfolgen (dies ist 
durchaus regelmäßig der Fall). Dafür wird dann ein vollständiger Gebührensatz verlangt. Somit 
werden dann trotz „nur“ einer Nutzung die doppelten Gebühren vereinnahmt.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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 Flächenmanagement 
Ausgangslage  
Der Flächenbedarf hängt neben anderen wichtigen Faktoren wesentlich von der Entwicklung 
der Bevölkerung und der Sterbefälle sowie dem örtlichen Nachfrageverhalten ab. 
Für die Stadt Köln ist es wichtig, die Entwicklung der Bevölkerung, der Sterbefälle und der Bei-
setzungen auf den kommunalen Friedhöfen im Blick zu behalten. Eine Analyse der einzelnen 
Entwicklungen ist notwendig, um Tendenzen erkennen zu können.  
Die Bevölkerung in der Stadt Köln ist in der Vergangenheit stetig gestiegen. Lag sie Anfang der 
1990er Jahre noch bei rund 955.000 Einwohnern, hat sie sich bis zum Betrachtungsjahr 2017 
um rund 13 Prozent auf rund 1,08 Mio. Einwohner erhöht. Die Bevölkerungsmodellrechnung 
2040 von IT.NRW geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl in der Stadt Köln weiter um rund 
15 Prozent zunehmen wird, auf dann rund 1,23 Mio. Einwohner. 
Entwicklung Sterbefälle und kommunale Bestattungen  
 
In der Betrachtung aller Sterbefälle in der Stadt Köln zeigt sich, dass diese seit Mitte der 1990er 
nahezu konstant geblieben sind. Die Prognosezahlen bis zum Jahr 2040 gehen von einer leich-
ten Steigerung aus.  
Bei den Bestattungszahlen sind nur geringe Veränderungen eingetreten. Mitte/Ende der 1990er 
Jahre haben auf den städtischen Friedhöfen rund 9.500 Bestattungen stattgefunden. Bis zum 
Jahr 2018 hat sich diese Zahl lediglich um rund 10 Prozent reduziert. Auf den kommunalen 
Friedhöfen werden zurzeit jährlich rund 8.000 bis 8.500 Bestattungen durchgeführt.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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Anteile Beisetzungen 2017 
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil Beisetzungen Erd-
gräber am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Pro-
zent 
34,11
 13,59 21,69 27,29 34,73 50,24 23 
Anteil Beisetzungen Urnen-
gräber am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Pro-
zent 
63,66
 3,85 39,48 47,93 57,79 72,60 23 
Anteil Beisetzungen weitere 
Grabarten am Gesamtbei-
setzungsaufkommen in 
Prozent 
2,23
 0,00 8,83 26,82 31,63 73,08 23 
Von den kommunalen Beisetzungen wurden bei der Stadt Köln im Betrachtungsjahr 2017 rund 
35 Prozent als Sargbeisetzung und annährend 65 Prozent als Urnenbeisetzung durchgeführt. 
Auch hier zeigt ein Blick in die Historie den schnellen Wandel im Bestattungswesen - weg von 
den Sargbeisetzungen, hin zu den Urnenbeisetzungen.  
Entwicklung Sarg- und Urnenbestattungen 
 
Mitte/Ende der 1990er Jahre lag der Anteil der Urnenbestattungen noch bei rund 30 Prozent. 
Gut zehn Jahre später war bereits jede zweite Bestattung eine Urnenbestattung. Da die Nach-
frage nach Urnengräbern weiter steigend ist, wird sich der Anteil von aktuell rund 65 Prozent 
Urnenbestattungen vermutlich weiter erhöhen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 18 von 28 
An den Bestattungszahlen ist zu erkennen, dass sich diese nur geringfügig reduziert haben. 
Maßgebend ist in der Stadt Köln das geänderte Bestattungsverhalten. Dies hat zur Folge, dass 
sich der Bedarf an Friedhofsflächen kontinuierlich verringert. 
Auf Grundlage der Entwicklung der Bestattungszahlen und interner Analysen hat die Stadt Köln 
in den 2000er Jahren erste Maßnahmen eingeleitet. So wurde im Jahr 2001 das bereits be-
schriebene „Kölner Gebührenmodell“ eingeführt. Durch dieses neue Kalkulationsschema wur-
den die Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten erhöht und gleichzeitig für 
die Sargwahlgrabstätten verringert. Dies hat dazu geführt, dass sich die Nachfrage nach Urnen-
bestattungen verzögert und die Nachfrage nach Erdgräbern immer noch deutlich vorhanden ist. 
Dies ist auch an dem Anteil der Erdbeisetzungen im Verhältnis zu den Gesamtbeisetzungen zu 
erkennen. Mit rund 35 Prozent liegt der Wert der Stadt Köln im Jahr 2017 im Vergleich der an-
deren kreisfreien Städte im oberen Bereich. Allerdings ist auch hier der Wert der Urnenbeiset-
zungen steigend. 
Im Weiteren hat die Stadt Köln in den Jahren 2001 sowie 2009 neue Grabangebote eingeführt. 
So stehen seitdem pflegefreie Rasengräber, Naturwald- und Baumbestattungen sowie Koope-
rationsgrabfelder zur Verfügung. Bei den Kooperationsgrabfeldern handelt es sich um eine be-
sonders gestaltetes Grabfeld bzw. Grabstätte, die ausschließlich in Verbindung mit dem Ab-
schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen belegt werden 
kann. Die Nachfrage nach dieser Grabart ist besonders hoch. Aktuell sind 16 Kooperationsgrab-
felder auf den Friedhöfen angelegt. 
Im Jahr 2014 hat die Stadt Köln in der Friedhofssatzung die Errichtung von Kolumbarien aufge-
nommen. Damit möchte sie auch der Nachfrage nach dieser Bestattungsform nachkommen. 
Auch hat die Stadt Köln in den vergangenen Jahren freie Flächen einer ökologischen Nutzung 
zugeführt (Biodiversität). So wurden insbesondere Wildblumenwiesen, Langgraswiesen (Wild-
bienenwiesen) oder auch Streuobstwiesen angepflanzt. Nach dem aktuellen Friedhofskonzept 
sollen auch diese Flächen weiter ausgebaut werden.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 
 Feststellung 
Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Flickenteppich 
ist allerdings deutlich zu erkennen. 
Wesentlicher Maßstab für ein effizientes und damit gebühren- bzw. haushaltsentlastendes 
Friedhofs- und Flächenmanagement ist die Auslastung und die Belegungsdichte der Friedhofs-
flächen. Eine höhere Flächenauslastung mit einer konzentrierten Belegung begünstigt einen 
wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb. An diesem Maßstab sollten sich die Kommunen bei künftigen 
Entscheidungen zur Friedhofsgestaltung und -planung vorrangig orientieren.  
Die Belegungssituation der Stadt Köln kann nicht dargestellt werden, da die entsprechenden 
Daten nicht vorliegen. Zur Orientierung werden die Vergleichsdaten dargestellt: 
Flächenanteile der Grabarten  
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert   
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil belegte Fläche 
Erdgräber an der Ge-
samtfläche der Fried-
höfe in Prozent 
./.
 4,33 8,70 10,80 12,66 24,59 17 
Anteil belegte Fläche 
Urnengräber an der 
Gesamtfläche der 
Friedhöfe in Prozent 
./.
 0,46 0,79 1,19 1,38 5,13 16 
Die gpaNRW ermittelt die Grabflächen, indem sie die belegten Grabstellen mit grabartspezifischen Standartflächen mul-
tipliziert. 
Da der Stadt Köln keine validen Daten zu der Anzahl der Grabstellen vorliegen, kann der ent-
sprechende Kennzahlenwert nicht errechnet werden. Allerdings gilt auch für die Stadt Köln, 
dass der überwiegende Teil der Flächen aus Grün- und Wegeflächen sowie aus freien, nicht 
belegten Grabflächen besteht. Im Rahmen einer vor Ort durchgeführten Besichtigung von ver-
schiedenen Friedhöfen wurde deutlich, dass auch auf den Friedhöfen der Stadt Köln ein soge-
nannter „Flickenteppich“ vorhanden ist. Dabei handelt es sich um einzelne, nicht mehr belegte 
Gräber auf den Grabfeldern, die von der Stadt gepflegt werden müssen. Eine weitere Auffällig-
keit ist genau die gegensätzliche Situation, wenn nur noch einzelne Grabstätten auf ansonsten 
bereits abgeräumten Grabfeldern vorhanden sind. Hier muss die Stadt die gesamte Infrastruktur 
wie Zuwegung und teilweise auch Wasserstellen vorhalten und unterhalten. Ein Rückbau oder 
eine anderweitige Nutzung ist oftmals nicht möglich oder schwierig. Somit ergeben sich bei sol-
chen Fällen auch nur eingeschränkt Möglichkeiten, die entsprechenden Flächen pflegearm zu 
gestalten.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 20 von 28 
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den Entwicklun-
gen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen Friedhöfe zu 
erhalten. 
Wichtig sind nicht nur die Kenntnis über und der Umgang mit der aktuellen Auslastungssitua-
tion, sondern auch die Transparenz zum Entwicklungstrend der künftigen Belegung der Fried-
höfe. Eine solche, fortschreibungsfähige Entwicklungsprognose basierend auf validen, örtlichen 
Daten sollte dann auch die zentrale Grundlage für eine, detaillierte Friedhofsentwicklungspla-
nung bilden. 
Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt und 
bereits unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.  
Neben diesen Maßnahmen analysiert die Stadt Köln regelmäßig die Entwicklung der Bestat-
tungszahlen sowie das Grabwahlverhalten. Bei den Grabarten ergibt sich für die städtischen 
Friedhöfe folgendes Bild: 
Entwicklung der Grabarten 
Bezeichnung Anzahl 
Neukäufe Erdgräber 2017 1.569 
Fünfjahresmittel der freiwerdenden Erdgrabstellen 2018 bis 2022 4.118 
Neukäufe Urnengräber (Reihen-, Wahlgrab und am Baum) 2017 1.983 
Fünfjahresmittel der freiwerdenden Urnengrabstellen 2018 bis 2022 840 
Neukäufe weitere Grabarten (Urnengemeinschaftsgräber) 2017 177 
Fünfjahresmittel der freiwerdenden weiteren Grabstellen 1.144 
An dieser Darstellung ist zu erkennen, wie viele Gräber im Betrachtungsjahr 2017 neu erworben 
wurden und wie viele Gräber jedes Jahr aufgrund des Ablaufs des Nutzungsrechtes frei wer-
den. 
Sehr auffällig ist die Entwicklung bei den Erdgräbern. Den 1.569 Neukäufen stehen 4.118 frei-
werdende Erdgrabstellen gegenüber. Jedes Jahr fallen somit über 2.500 Erdgräber an die Stadt 
Köln zurück, deren Flächen gepflegt werden müssen. Sollten die Nutzungsrechte an Erdgrä-
bern verlängert werden, verringert sich die Zahl entsprechend. Dies ist allerdings ausschließlich 
bei Wahlgräbern möglich und macht nur einen geringen Teil aus. Besonders zu berücksichtigen 
ist dabei, dass neben den jährlich freiwerdenden Grabstellen bereits jetzt eine hohe Anzahl (ge-
naue Zahl kann nicht benannt werden) freier Erdgrabstellen vorhanden sind. 
Bei den Urnengrabstellen ist die Anzahl der Neukäufe noch höher als die der freiwerdenden Ur-
nengrabstellen. Hierfür gibt es zwei Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Urnengrabstel-
len weiterhin hoch. Zum anderen war die Verbreitung der Urnengrabstellen in den 90er Jahren 
noch nicht sehr groß (diese Ruhefristen laufen in dem o.g. Zeitraum 2018 bis 2022 aus), son-
dern hat von da an erst deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 21 von 28 
deutlich gestiegenen Nachfrage nach Urnengräbern in den 2000er Jahren auch die freiwerden-
den Urnengrabstellen in den Folgejahren nach dem hier genannten Zeitraum (2018 bis 2022) 
zunehmen werden.  
Für die Stadt Köln ist es auch zukünftig wichtig, sich mit den Entwicklungen im Friedhofswesen 
zu beschäftigen. So hat sie im Laufe des Jahres 2019 in dem Arbeitskreis Friedhof ein Fried-
hofskonzept mit der Überschrift „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ erarbeitet. In diesem Kon-
zeptpapier werden die historische Entwicklung der Friedhöfe der Stadt Köln, die aktuelle Situa-
tion auf den Friedhöfen sowie die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt. Hierfür hat 
die Stadt Köln eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese wurde bereits 
im Abschnitt „Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung“ beschrieben. 
In dem Konzept wird konkret dargestellt, dass „der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche 
das vorhandene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche deutlich unterschreitet“. Die daraus 
folgende Verkleinerung von Friedhofsflächen oder auch Schließung von Friedhöfen hat die 
Stadt Köln allerdings ausgeschlossen. Maßgebend ist die sehr starke Identifikation der Kölner 
Bevölkerung mit den Friedhöfen. In dem Konzeptpapier heißt es dazu: „Auch die Aufgabe klei-
nerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren Zentralisierung der Bestattungen auf 
die größeren Friedhöfe scheitert an der starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit 
den Friedhöfen, die unmittelbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird 
durch die Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der städti-
schen Bevölkerungskultur.“  
Stattdessen konzentriert sich die Stadt Köln darauf, auf den vorhandenen Friedhöfen die Struk-
turen und Abläufe zu optimieren. So wird eine Konzentration der Bestattungsflächen in gut er-
reichbare Kernzonen angestrebt. Entsprechend sollen neue Streulagen ausgeschlossen wer-
den.  
 Feststellung 
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis langfristig 
zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückgebaut werden. 
Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwendungen ergeben. 
Dies hat allerdings dort seine Grenzen, wo sich noch einzelne aktive Gräber innerhalb beste-
hender Grabfelder befinden. Eine weitere Einschränkung ergibt sich durch den Denkmalschutz. 
Bei der Stadt Köln stehen einzelne Gräber sowie einige Friedhöfe in Ihrer Gesamtheit unter 
Denkmalschutz. Dies ist bei der Überplanung bzw. Anpassung der Flächen zu berücksichtigen. 
Weiterhin plant die Stadt Köln stark nachgefragte Bestattungsformen weiter auszubauen. So 
befinden sich neben den bereits vorhandenen 16 Kooperationsfeldern weitere 20 Kooperations-
vorhaben in konkreter Planung. Auch sollen Baumgrabstätten auf weiteren Friedhöfen angebo-
ten werden. 
Aber auch die Entwicklung neuer Grabangebote ist geplant. Aktuell arbeitet die Stadt Köln an 
dem Angebot von Kolumbarien. Die satzungstechnischen Voraussetzungen dafür sind bereits 
vorhanden. Die Stadt favorisiert die Nutzung von bestehenden Gebäuden. Die konkrete Reali-
sierung wird derzeit abgestimmt.  
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die Nutzung der Friedhofsflächen insbesondere noch 
folgende Möglichkeiten genannt:

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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 Schaffung von besonderen, meditativen Ruheräumen 
 Errichtung von Naturlehrpfaden für Kinder 
 Errichtung von Begegnungsplätzen 
 Förderung von Kooperationen und Patenschaften in Bezug auf Informationen und Bil-
dung (z.B. mit Naturschutzverbänden, Schulen) 
 Kulturelle Veranstaltungen auf den Friedhöfen (insbes. in Trauerhallen) 
 Errichtung von Trauer- und Trosträumen 
Die Stadt Köln plant, in den nächsten fünf Jahren verschiedene Projekte umzusetzen. Voraus-
setzung ist eine gesicherte Finanzierung der Maßnahmen. 
Trotz dieser vielen und auch kreativen Vorschläge für die Nutzung der Flächen bleibt die Grund-
aussage, dass die vorhandenen Friedhofsflächen den Bedarf deutlich übersteigen. In dem Kon-
zeptpapier heißt es abschließend: „Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55 
städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend 
zur Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs 
mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entgegenzusetzen.“ 
Die Stadt Köln darf allerdings dabei nicht die Wirtschaftlichkeit aus dem Fokus verlieren. Bei 
„dem Friedhof“ handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, bei dem Erlöse und Kos-
ten grundsätzlich ausgeglichen sein sollten. Da davon auszugehen ist, dass sich zukünftig die 
Anzahl der Urnenbeisetzungen weiter erhöht, werden die nicht genutzten Friedhofsflächen wei-
ter steigen. Auch wenn die Stadt Köln derzeit von Friedhofs(teil)schließungen absieht, sollte sie 
bereits jetzt die Grundlagen dafür schaffen, um zukünftig, möglicherweise unter anderen Rah-
menbedingungen, entsprechend reagieren und Maßnahmen umsetzen zu können. 
So findet bereits jetzt eine Konzentration der Bestattungsflächen in Kernzonen statt. 
 Empfehlung 
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie auch satzungs-
technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzungen ausschließen. So er-
langt sie auch Rechtssicherheit. 
Die Stadt Köln erhält nach Abschluss der Digitalisierung der Friedhöfe eine vollständige Daten-
lage zu den einzelnen Friedhöfen. Daraus ergeben sich auch Daten zu freien und belegten 
Grabstätten.  
 Empfehlung 
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flächenentwick-
lungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslastung der einzelnen Fried-
höfe sollte sie in einem weiteren Schritt die Schließung von nur noch wenig ausgelasteten 
Friedhöfen in Betracht ziehen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 23 von 28 
 Grünpflege 
Ausgangslage  
Die örtlichen Gegebenheiten im Friedhofsgrün, insbesondere Umfang und Ausstattung der 
Grünflächen, sind prägend für die dort entstehenden Gesamtaufwendungen. Schließlich bestim-
men das Flächenvolumen sowie die Wahl und Anordnung bzw. Gestaltung der Vegetationsar-
ten auch wesentlich den Ressourcenbedarf für die Unterhaltung und Pflege. Im Friedhofswesen 
kommt darüber hinaus dem öffentlichen Grünanteil eine besondere Bedeutung zu. Die dort ent-
stehenden Kosten sind nicht gebührenrelevant und belasten somit in vollem Umfang den städti-
schen Haushalt. 
Grün- und Wegeflächen/ Bäume auf den Friedhöfen 2017 
Grund / Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert    
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil Grün- und Wegeflä-
che an der Gesamtfläche 
der Friedhöfe in Prozent 
82,45
 45,69 71,06 77,34 81,78 89,68 23 
Anzahl Bäume je 1.000 qm 
Friedhofsfläche ./. 3 6 7 10 12 21 
Der Flächenanteil für Grün- und Wegeflächen an der Gesamtfriedhofsfläche ist hoch. Die wurde 
auch bei einer Besichtigung der Friedhöfe deutlich. Im Vergleich mit anderen kreisfreien Städ-
ten liegt die Kennzahl der Stadt Köln im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Struktur der 
Friedhöfe. So ist der größte Friedhof der Stadt Köln, der Südfriedhof (rd. 61,5 ha), als klassi-
scher Parkfriedhof angelegt. Die umfangreichen Kriegsgräberanlagen sind in weitläufigen Wie-
senanlagen angelegt. Der zweitgrößte Friedhof, der Ostfriedhof (rd. 58 ha), ähnelt einem Wald-
friedhof. Umfangreiche Friedhofsflächen sind Waldflächen.  
Da der Stadt Köln die Anzahl der Bäume nicht bekannt ist, kann die entsprechende Kennzahl 
nicht dargestellt werden. Die Stadt Köln plant hierfür Grundlagen zu schaffen. Aktuell wird ein 
Baumkataster erarbeitet. 
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen  
 Feststellung 
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Vergleich 
mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe sowie der 
Struktur begründet.   
Eine Stadt sollte die Grün- und Wegeflächen so wirtschaftlich wie möglich unterhalten und pfle-
gen. Insbesondere über die Optimierung der Gestaltung/Ausstattung der Grün- und Wegeflä-
chen, Pflegestandards und -häufigkeiten sowie die manuellen Eigen- und/oder Fremdleistungen 
kann die Kommune aktiv Einfluss auf den Ressourceneinsatz und damit auch auf die Gebüh-
renentwicklung sowie den städtischen Haushalt nehmen.

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Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegefläche in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegefläche liegen bei der Stadt Köln im Vergleich mit 
anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich.  
Sie sind von vielen Faktoren abhängig. Zum einen spielt die Größe, bzw. Anzahl der Friedhöfe 
eine Rolle. In der Friedhofsabteilung des Amtes für Landschaftsplanung und Grünflächen sind 
derzeit über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese sind überwiegend auf neun 
Friedhofsbezirke (bei 55 Friedhöfen) aufgeteilt. Für die vollständige Bewirtschaftung der Fried-
höfe (von Einsatzplanung bis Material- und Gerätebeschaffung) ist ein entsprechend hoher Dis-
positionsaufwand erforderlich. Dies schlägt sich auch in hohen Kosten nieder. 
Zum anderen verteilen sich die 55 Friedhöfe auf das gesamte Stadtgebiet. Dabei befinden sich 
auch viele Friedhöfe in den entfernt gelegenen Ortsteilen. Durch diese dezentrale Lage der 
Friedhöfe ergeben sich hohe Fahrzeiten. Dies hat auch entsprechend hohe Kosten zur Folge. 
Im Rahmen der Besichtigung von Friedhöfen ist aufgefallen, dass auf den Friedhöfen viele He-
cken gepflanzt sind. Dies hat gestalterische Gründe. Diese trennen die Grabreihen und –felder 
optisch voneinander. Den Besuchern der einzelnen Grabstätten wird so ein gefühlt größerer in-
dividueller Raum zur Verfügung gestellt. Auch wirkt der gesamte Friedhof durch die Heckenbe-
pflanzungen ansprechender, da er den Friedhof in viele kleine Bereiche aufteilt.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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Aus wirtschaftlicher Sicht verursachen die Heckenbepflanzungen allerdings hohe Kosten. Der 
Heckenschnitt erfordert einen hohen zeitlichen Einsatz, was zu hohen Aufwendungen führt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die Pflanzung 
neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Friedhofswesen  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt 
zentral im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass 
ein regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteu-
ren im Amt gegeben ist. 
  
F2 
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept 
wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen 
für die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben. 
E2 
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen auf-
bauen. Hier kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und regelmäßig steue-
rungsrelevante Informationen liefern. So sind alle Entscheidungsträger regel-
mäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich informiert. 
F3 
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und 
systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Or-
ganisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse opti-
miert. 
  
F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist 
positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.   
F5 
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von 
Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen 
auf den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine 
aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besu-
cher. 
  
F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kosten-
deckungsgrad.   
F7 
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Ge-
bührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der 
Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden. 
  
F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 27 von 28 
 Feststellung  Empfehlung 
F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Flicken-
teppich ist allerdings deutlich zu erkennen.   
F10 
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den Ent-
wicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen 
Friedhöfe zu erhalten. 
  
F11 
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis lang-
fristig zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückge-
baut werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwen-
dungen ergeben. 
E11.1 
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie 
auch satzungs-technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beiset-
zungen ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit. 
  E11.2 
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flä-
chenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslas-
tung der einzelnen Friedhöfe sollte die sie in einem weiteren Schritt die Schlie-
ßung von nur noch wenig ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen. 
F12 
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Ver-
gleich mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe 
sowie der Struktur begründet.   
E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die 
Pflanzung neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.

  Stadt Köln    Friedhofswesen    050.010.050_03359 
Seite 28 von 28 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Bauaufsicht der Stadt Köln 
im Jahr 2019

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Bauaufsicht 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Baugenehmigung 5 
Strukturelle Rahmenbedingungen 5 
Rechtmäßigkeit 8 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 9  
Geschäftsprozesse 10 
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 11  
Laufzeit von Bauanträgen 13 
Personaleinsatz 16 
Digitalisierung 19 
Transparenz 20 
 Bauberatung 22 
 Bauordnung 24 
Bauüberwachung 24 
Bauzustandsbesichtigungen 24 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 26

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 Managementübersicht  
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Bauauf-
sicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Bauaufsicht 
Die Stadt Köln plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teil-
projekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauaufsicht positiv beeinflussen sollen. Nen-
nenswert sind neben der e-Bauakte die Digitalisierung der Baulasten, die digitale Denkmalliste, 
die online Grundstücksinformationen und die online Katasterauskunft. Sobald die Bauaufsicht 
auf aktuelle Informationen online zugreifen kann, wird sie das verwaltungsinterne Beteiligungs-
verfahren optimieren. Die eingeholten internen und externen Stellungnahmen je Genehmi-
gungsantrag sind überdurchschnittlich. 
Die gesetzlichen Frist- und Prüfvorgaben werden regelmäßig nicht eingehalten. Erst wenn 
durch das Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022 die bisher erforderlichen Prüfvermerke des 
Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster durch online-Informationen überflüssig 
werden, kann die Bauaufsicht die Anträge schneller in die Sachbearbeitung geben.  
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über klar definierte Prozessabläufe. Sie wurden im Zuge 
des Projektes Prozessoptimierung 2016 detailliert untersucht. Die gesetzlich vorgegebenen 
Fristen von einer Woche nach Eingang eines Bauantrages (§ 72 Abs. 1 BauO NRW) und die 
sechs-Wochen-Frist nach § 68 Abs. 8 BauO NRW werden jedoch nur selten eingehalten. 
Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreicht Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte. Ur-
sächlich hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen zahlreicher vakanter Stellen – im Betrach-
tungsjahr waren mehr als 20 Prozent unbesetzt. Diese gehen erschwerend mit enormen Rück-
ständen aus den Vorjahren einher. Daneben wirkt sich die Vielzahl der Stellungnahmen belas-
tend aus. Letztlich ergeben sich durch die Rahmenbedingungen höhere Rüstzeiten, die ebenso 
leistungsmindernd wirken. 
Der Personaleinsatz bei den förmlichen Vorbescheiden kann aufgrund der Datenlage nicht ein-
geschätzt werden. 
Bei den normalen Baugenehmigungsverfahren erreicht die Stadt Köln im Vergleichsjahr 2018 
überdurchschnittliche Gesamtlaufzeiten. Auf dieses normalen Genehmigungsverfahren entfal-
len rund 23 Prozent der Bauanträge. Im Vergleich ist das ein überdurchschnittlicher Anteil. Die 
Prozesslaufzeiten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind maximal. Für die langen 
Prozesslaufzeiten ab Antragseingang gibt es mehrere Gründe, die anhand der Datenlage je-
doch nicht spezifiziert werden können. Dem hohen Anteil unvollständiger Anträge begegnet die 
Stadt Köln bereits heute mit einer intensivieren Bauberatung. Die Beratungsleistungen werden 
durch ausführliche Informationen auf der städtischen Homepage ergänzt.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben bezieht sie auch die Bereiche Bauberatung und Bauordnung mit ein. 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen.  
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Um beispielsweise Perso-
nalkennzahlen zum Leistungsvergleich bilden zu können, wird das eingesetzte Personal ge-
trennt nach Overhead und Sachbearbeitung erfasst. Der Kennzahlenvergleich schafft den not-
wendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der kreisfreien Städte in 
NRW.  
Über eine Prozessbetrachtung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens werden die ver-
waltungsinternen Abläufe transparent. Wenn sich daraus Optimierungsansätze ergeben, weist 
die gpaNRW darauf hin. Damit ein Bezug des Prozesses zu den ermittelten Kennzahlen herge-
stellt werden kann, wird der bis 2018 gültige Prozess dargestellt. Ab dem 01. Januar 2019 gel-
ten die Regelungen der neu gefassten Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Inhaltlich führt 
die Neufassung der Landesbauordnung zu keinen großen Unterschieden im Prozessablauf die-
ses Baugenehmigungsverfahrens. Hinweise der Stadt auf geänderte Verfahrensweisen hat die 
gpaNRW bei der Prozessbetrachtung in den Erläuterungen mit aufgenommen.  
Darüber hinaus hat die gpaNRW mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der 
Stadt im Handlungsfeld Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Digitali-
sierung und Transparenz erörtert. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Kommunen in 
diesen Bereichen die Vorgaben erfüllen, hat die gpaNRW in allen 23 kreisfreien Städten im 
Rahmen eines Interviews einheitliche Fragen gestellt. Eine tiefergehende Sachstandsabfrage 
zum Stand der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens in NRW hatte das Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in 
2018 durchgeführt. Soweit sich daraus Bezüge zu unserer Prüfung ergeben, hat die gpaNRW 
diese mit dargestellt. 
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung erfasst. Dabei sind die vollzeitverrechneten Stellenan-
teile ohne Trennung zwischen Beamten und Beschäftigten für die definierte Aufgabe erhoben 
worden. Eine Aufteilung fand zwischen Sachbearbeitung und Overhead statt.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 5 von 30 
 Baugenehmigung 
Mittelpunkt unserer Betrachtung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren.  
Strukturelle Rahmenbedingungen 
Für 2018 konnten nicht alle kreisfreien Städte die Fallzahlen liefern. Nachfolgend sind daher die 
Kennzahlen für 2017 dargestellt, da dort alle 23 kreisfreien Städte enthalten sind. Nur eine 
kreisfreie Stadt konnte die normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren 2017 nicht auf-
teilen. Im Jahr 2018 ergaben sich in den Vergleichswerten keine gravierenden Veränderungen.  
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2017 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Fälle Baugenehmi-
gung je 100.000 Ein-
wohner 
457
 337 445 500 593 713 23 
Fälle Baugenehmi-
gungen je qkm 12,15
 4,61 8,19 8,69 11,70 18,32 23 
Anteil der Anträge im 
normalen Genehmi-
gungsverfahren an 
den Fällen in Prozent 
23,22
 8,87 15,89 17,91 21,42 63,96 22 
Anteil der Anträge im 
vereinfachten Ge-
nehmigungsverfah-
ren an den Fällen in 
Prozent 
75,87
 34,85 76,30 81,00 83,48 90,09 22 
Anteil der Vorlagen 
im Freistellungsver-
fahren an den Fällen 
in Prozent 
0,91
 0,31 0,56 0,94 1,67 4,31 23 
Die Stadt Köln ist nach Angaben von IT NRW mit 1.080.394 Einwohnern und einer Fläche von 
405,01 qkm im Vergleich die einwohnerstärkste und flächenmäßig größte Stadt Nordrhein-
Westfalens. Eine Stadtverwaltung in der Größe benötigt mehr Gliederungsebenen als andere 
kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Das Bauaufsichtsamt hat ca. 185 Mitarbeiter. 
In 2017 gab es einen überdurchschnittlichen Anteil an normalen Genehmigungsverfahren. Rund 
75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen geringeren Anteil an diesen in der Bearbei-
tung oft aufwendigeren Genehmigungsverfahren. In 2018 war der Anteil an diesen Genehmi-
gungsverfahren mit 20,60 Prozent geringer. 
Zur weiteren Bebauung gibt es wenig Freiflächen. Neue Stadtteile bzw. Stadtteilerweiterungen 
der letzten Jahre sind u.a. im Stadtteil Widdersdorf entstanden. Geplant sind u.a. der neue 
Stadtteil Gartenstadt, die Parkstadt Süd oder ein großes Bebauungsgebiet im Stadtteil Rondorf.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 6 von 30 
Auch sind in der Stadt zahlreiche Störfallbetriebe vorhanden. Hier müssen die Vorschriften der 
Richtlinie Seveso III 1berücksichtigt werden. Der Denkmalschutz ist wegen der denkmalge-
schützten Bebauung regelmäßig zu beteiligen. 
Die Anzahl der intern oder extern eingeholten Stellungnahmen hat Auswirkungen auf die Bear-
beitungsdauer der Genehmigungsverfahren. Für 2017 k onnte die Stadt Köln die Anzahl der ein-
geholten Stellungnahmen nicht nennen.  
Weitere Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Intern eingeholte 
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag insgesamt 
4,56
 1,05 2,09 3,00 4,58 8,71 14 
Extern eingeholte 
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag insgesamt 
0,37
 0,05 0,08 0,12 0,25 0,68 14 
Die Stadt Köln weist überdurchschnittliche Kennzahlen an intern und extern eingeholten bau-
aufsichtlichen Stellungnahmen je Genehmigungsverfahren auf. Die jeweiligen Auflagen und 
Hinweise müssen dafür geprüft und berücksichtigt werden. 
Für die Stellungnahmen werden den jeweiligen Fachäm tern zwei bis drei Wochen als Frist ge-
setzt. Geht in dieser Zeit keine Stellungnahme ein, werden die Ämter erinnert und die Frist ver-
längert. In der Stadtverwaltung sind in verschiedenen Fachämtern Stellen nicht besetzt, sodass 
öfter Stellungnahmen nicht zeitnah abgeben können.  
Auch Stellungnahmen, die aufgrund unterschiedlicher Prioritäten schwierig zu werten sind, ver-
zögern die Bearbeitungsdauer. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Umweltbelange. In 
Köln gibt es im Umwelt- und Verbraucherschutzamt einen Koordinator, der die verschiedenen 
Stellen (Abteilung für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, der Abteilung für Lebens-
mittelüberwachung und Veterinärdienste, der Abteilung für Umweltplanung und –vorsorge, der 
Unteren Bodenschutzbehörde und dem Grundwasserschut z und der Unteren Naturschutzbe-
hörde) zusammenfasst. Amtsintern wird eine Stellungnahme abgestimmt und an die Bauauf-
sicht weitergeleitet. Dieses Vorgehen sollte auch bei anderen Ämtern gelten. Weniger An-
sprechpartner führen zu weniger Schnittstellen und damit weniger Bearbeitungsaufwand für die 
Bauaufsicht. Nach Angabe Stadt Köln sind rund 20 verschiedene Ämter und Dienststellen intern 
durch abzugebende Stellungnahmen beteiligt. Dazu kommen die externen Stellen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO NRW 2018 
nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristsetzung zu beschleunigen. 
 
1 Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrsch ung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 7 von 30 
Die Stadt Köln hat ein bisher noch unvollständiges verwaltungsinternes GIS-System. Daher 
müssen die örtlichen Begebenheiten zum Teil vor Ort recherchiert werden. Die Stadtverwaltung 
hat das Problem bereits erkannt und plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis 
2022“ als ein Teilprojekt die Baulasten zu digitalisieren. Weitere Teilprojekte sind u.a. die digi-
tale Denkmalliste, die online Grundstücksinformationen und die bereits vorhandene online Ka-
tasterauskunft. Mehr zu dem Digitalisierungsprogramm findet sich im Berichtsabschnitt Digitali-
sierung. 
Für eine schnellere Bearbeitung der Baugenehmigungsanträge sollte die Stadt ihr GIS-System 
ergänzen. Es sollte neben den bereits geplanten Digitalisierungsprogramm u.a. aktuelle und 
vollständige Informationen zu folgenden Themenbereichen vorhalten: 
 Hochwasserschutzpläne, 
 Landschaftspläne, 
 Bodendenkmäler, 
 Straßen, Wege mit Hausnummern, 
 Luftbilder, auch historische Aufnahmen, 
 Umweltdaten, 
 und die bereits geplanten Baudenkmäler und Baulasten.  
Die Bauaufsicht könnte mit diesen Informationen selbstständig beurteilen, ob eine Stellung-
nahme überhaupt erforderlich ist. Das entlastet nicht nur die Bauaufsicht, sondern alle beteilig-
ten Fachämter. 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend minimieren. 
Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beurteilen kann, ob eine 
Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere Ämter und Dienststellen wer-
den so vermieden und alle Beteiligten entlastet. 
Bei großen Bauvorhaben werden diese im Vorfeld amtsübergreifend vorbesprochen. Damit sol-
len auch die internen Stellungnahmen reduziert werden.  
Auf die Bearbeitungszeiten bei externen Stellen hat die Bauaufsicht keinen Einfluss. Die Frist 
von zwei Monaten wird von einigen Behörden regelmäßig ausgeschöpft.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 8 von 30 
Rechtmäßigkeit 
 Feststellung 
In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen Frist- und 
Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung gem. §§ 72 Abs. 1 und 69 BauO NRW 2000 oft nicht 
eingehalten werden. 
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Frist- 
und Prüfvorgaben sowie eine verursachungsgerechte Aufwandsdeckung aus. Zudem sollten die 
Bediensteten rechtssicher agieren können.  
Die Stadt Köln hält die Frist von einer Woche gemäß § 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 nach Ein-
gang des Bauantrages (§ 69 BauO NRW 2000) nicht ein. Diese Frist wurde in der ab dem 01. 
Januar 2019 gültigen BauO NRW in § 71 Abs. 1 auf zwei Wochen nach Eingang des Bauan-
trags verlängert. Die Stadt Köln sollte ihren Workflow so gestalten, dass sie die Frist künftig ein-
halten kann. Einen Hinweis dazu gibt der Berichtsabschnitt Prozess des vereinfachten Bauge-
nehmigungsverfahrens. 
Entscheidungen und Stellungnahmen nach § 72 Abs. 2 BauO NRW 2000 holt die Bauaufsicht 
gleichzeitig ein. Entscheidend ist hier die Anzahl der eingereichten Exemplare. Bisher werden 
die Anträge nicht eingescannt, sodass bei durchschnittlich fünf Stellungnahmen pro Bauantrag 
diese zumindest teilweise nacheinander eingeholt werden müssen. Mit Einführung der eAkte 
werden die Unterlagen teils elektronisch vorliegen, teils eingescannt werden müssen. Das 
Scannen kann daher bereits vor der eAkte eingeführt werden, da es direkt die Bearbeitungszeit 
des Beteiligungsverfahrens verkürzen kann.  
 Empfehlung 
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per Mail ver-
schickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen zu wenige Exemp-
lare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt werden. 
Die in § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 geregelte Sechs-Wochen-Frist nach Eingang des Bauan-
trags hält die Stadt Köln ebenfalls nur selten ein, da die Anträge häufig unvollständig sind bzw. 
Verstöße enthalten. Die Angrenzer benachrichtigt die Stadt nach § 74 Abs. 3 BauO NRW 2000 
in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Den Baubeginn gemäß § 77 Abs. 1 BauO NRW 
2000 überwacht die Stadt regelmäßig.  
Eine einheitliche Ausübung von Ermessensentscheidungen der Sachbearbeitenden stellt die 
Stadt über ihre Software sicher. Es gilt bei der Bauaufsicht mindestens das vier-Augen-Prinzip. 
Das richtet sich nach Art und Komplexität des Antrags. Einfache Vorgänge werden von den 
Sachbearbeitenden und dem jeweiligen Vorgesetzten unterzeichnet. Bei Ablehnungen oder Ne-
gativbescheiden unterschreiben daneben auch Fachbereichsleitung. Festgelegt ist das in der 
Unterschriftsregelung des Amtes 63. 
Die Gebührenberechnung wird von den mit der Genehmigung befassten Mitarbeitenden vorge-
nommen und von den Vorgesetzten geprüft.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 
 Feststellung 
In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung vorhan-
den. 
Die Kommune sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege 
der Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgewiesenen oder zurückgenommenen Bau-
anträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürgerfreundlich 
agieren. 
Die Stadt Köln hält auf Ihrer Interseite zahlreiche Vorabinformationen für Antragsteller vor. Das 
Angebot wurde in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Die Antrags-Formulare erhält man auf 
der Homepage der Architektenkammer. Sie sind hierhin verlinkt. Damit sind die Formulare auf 
aktuellem Stand.  
Der Anteil der zurückgewiesenen und der zurückgenommenen Bauanträge stellt sich für Köln 
im interkommunalen Vergleich wie folgt dar. 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil zurückgewie-
sener Bauanträge an 
den Bauanträgen ins-
gesamt in Prozent 
4,81
 0,30 2,73 4,84 9,88 17,35 20 
Anteil zurückgenom-
mene Bauanträge an 
den Bauanträgen ins-
gesamt in Prozent  
5,32
 0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 
Die gpaNRW erhebt die vorgenannten Kennzahlen, da sie als Indikator für die Qualität der ein-
gereichten Bauanträge gelten können. Der vergleichsweise etwa durchschnittliche Anteil an Zu-
rückweisungen lässt den Rückschluss zu, dass die Entwurfsverfasser in Köln besser informiert 
sein könnten.  
Im Jahr 2018 wies Köln einen mittleren Anteil an zurückgewiesenen Bauanträgen auf. Daneben 
ist eine Rücknahme von Bauanträgen in Köln überdurchschnittlich oft zu verzeichnen. Hier 
kommt die Stadt Köln verstärkt ihrem Beratungsauftrag nach und empfiehlt regelmäßig den An-
tragstellern die (kostengünstigere) Rücknahme. 
Dabei hängt eine gute Information der Entwurfsverfassenden nicht von der Höhe des Personal-
einsatzes in der Bauberatung ab: Hier konnte die gpaNRW keine Korrelation bzw. Abhängigkei-
ten z. B. zwischen dem Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge und dem Personaleinsatz 
feststellen. Vielmehr sind auch alternative Informationskanäle, wie das Internet oder Flyer sowie 
Beratungsbroschüren wichtige Informationsquellen für die Entwurfsverfassenden.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 10 von 30 
Köln hat 2019 die Bauberatungen intensiviert. Ziel der Stadt ist es, dass möglichst viele Bauan-
träge aufgrund der durchgeführten Bauberatung genehmigungsreif eingehen (siehe Berichtsab-
schnitt Bauberatung). 
Durch § 71 BauO NRW 2018 erfolgte nun eine Anpassung an die Musterbauordnung. Im Ge-
gensatz zur BauO NRW 2000 ist jetzt keine Zurückweisung von unvollständigen Bauanträgen 
mehr möglich: Werden Mängel an einem Bauantrag innerhalb der vorgesehenen Frist durch 
den Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht behoben, gilt der Bauantrag als zurückgenom-
men.  
Die Stadt Köln erhält häufig unvollständige oder nicht genehmigungsfähige Anträge. Den Anteil 
dieser Anträge gibt die Stadt mit ca. 70 Prozent an. Die BauO NRW schreibt vor, dass der An-
tragsteller zeitnah über seinen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag informiert wird. Er er-
hält in Köln eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen. Reicht er die fehlenden Unterlagen nicht 
nach, bekommt er eine Mahnung und einzelfallbezogen weitere vier Wochen Frist. Bessert er 
seinen Antrag nicht nach, werden Anträge zurückgewiesen.  
Geschäftsprozesse 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den Ge-
samtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt wird die 
Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen. 
Die klare Regelung von Arbeitsabläufen und Entscheidungsbefugnissen beeinflusst den Pro-
zess. Für das Genehmigungsverfahren sollte die Bauaufsichtsbehörde deshalb eindeutige Pro-
zessschritte festlegen. In diesen Prozessschritten sollten die Schnittstellen auf das notwendige 
Maß beschränkt werden, da dies die Bearbeitungsdauer optimiert. Dabei sollte der Gesamtpro-
zess möglichst ohne Medienbrüche durchlaufen werden können.  
Die Bauaufsicht der Stadt Köln wurde und wird seit 2016 in verschiedenen Bereichen neu or-
ganisiert. Das Projekt „Geschäftsprozessoptimierung 2016“ hat als wesentliche Maßnahmen die 
Intensivierung der Antragsberatung sowie die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens 
ergeben. Die Bauaufsicht Köln führt das zentralisierte Verfahren nach Baugenehmigung ein. 
Daneben ist sie Pilotbehörde für die Einführung der elektronischen Baugenehmigungsakte. Zum 
Zeitpunkt der Berichtserstellung im Herbst 2019 liegen noch keine Erkenntnisse vor, welche 
Auswirkungen die Prozessoptimierungen 2016 haben. Die Bauberatung wurde erst in 2019 aus-
geweitet und die eAkte ist noch in Vorbereitung.  
Im Vorfeld für die Prozessoptimierung 2016 wurden alle Prozesse detailliert untersucht. 
Die bei der Bauaufsicht eingesetzte Software bietet sowohl für vereinfachte als auch normale 
Genehmigungsverfahren Checklisten an, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Abarbeitung 
von Bauanträgen orientieren. Der gesamte Bearbeitungsprozess ist im Programm hinterlegt. 
Die Sachbearbeiter können die einzelnen Schritte nacheinander abarbeiten. Es sind ebenso 
Textbausteine und Vorlagen hinterlegt.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 11 von 30 
Für Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung sind nach Aussagen der Stadt keine Checklisten 
erforderlich. Fälle in der Genehmigungsfreistellung kommen in den Vergleichsjahren 2017 und 
2018 in Köln nur selten vor.  
Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt in Köln sowohl digital mit einer unvollständigen Akte in der 
verwendeten Software als auch mit einer vollständigen Papierakte. Die medienbruchfreie Bear-
beitung ist nicht möglich. Daneben liegen die technischen Voraussetzungen für einen vollstän-
dig digitalen Genehmigungsantrag bei den Antragstellern regelmäßig nicht vor. 
Auf die Einbindung eines Dokumentenmanagementsystems im laufenden Antragsverfahren hat 
die Stadt bisher verzichtet. Hierzu fehlten bislang die technischen Voraussetzungen. Die Einfüh-
rung der digitalen Bauakte ist für 2019 ff geplant. 
Für die einzelnen Verantwortungsbereiche in der Bauaufsicht hat Köln entsprechende Verfü-
gungen erlassen. Auch für die Entscheidungsbefugnisse sowie deren Grenzen liegen in Köln 
einschlägige Regelungen (Unterschriftsbefugnisse, Entscheidungsbefugnisse) vor. 
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 
Die gpaNRW hat den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für alle 23 kreis-
freien Städte nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Berichten zur Bau-
aufsicht als Anlage beigefügt. Dadurch werden die verwaltungsinternen Abläufe transparent und 
im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten können Unterschiede schneller erkannt wer-
den. 
 Feststellung 
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im vereinfachten 
Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch online 
durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für die Vervollständi-
gung der Anträge.  
Im Baugenehmigungsverfahren sollte die Kommune ein einheitliches Vorgehen sicherstellen 
und die Beschäftigten im Wege der Korruptionsprävention schützen, damit die Verfahren 
rechtssicher abgewickelt werden können. Schnittstellen sollte die Kommune auf ein Minimum 
reduzieren und notwendige Beteiligungen in möglichst kurzer Zeit abschließen. Zudem sollte sie 
mehrfache Vollständigkeitsprüfungen oder unnötige Beteiligungen vermeiden, um das Verfah-
ren zu beschleunigen.  
Bei der Stadt Köln ist der Workflow einheitlich. Ermessensregelungen sind bei den vereinfach-
ten und den normalen Genehmigungsarten vorgegeben. Sie sind in der verwendeten Software 
strukturiert hinterlegt und werden aktualisiert, wenn sich z.B. durch die Rechtsprechung Ände-
rungen ergeben. 
Die Bauanträge gehen zentral in der Bauaufsicht beim Antragseingang ein. Gefordert werden 
jeweils drei Exemplare.  
§ 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 regelt, dass die Bauaufsicht innerhalb von einer Woche nach Ein-
gang des Bauantrages prüfen muss,

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 ob der Bauantrag und die Bauvorlagen den Anforderungen des § 69 und den Vorschriften 
der aufgrund des § 85 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung entsprechen, 
 ob die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimm ung, dem Einvernehmen, Beneh-
men oder von der Erteilung einer weiteren Genehmigung oder Erlaubnis einer anderen 
Behörde abhängig ist, 
 welche anderen Behörden oder Dienststellen zu beteiligen sind und 
 welche Sachverständigen heranzuziehen sind. 
Mit Einführung der neuen Bauordnung zum 01. Januar 2019 wurde diese Regelung in § 71 Abs. 
1 BauO NRW 2018 übernommen. Hierbei hat der Gesetzgeber die Frist auf zwei Wochen ver-
längert.  
In Köln kann diese Frist regelmäßig nicht eingehalten werden. Zwar erhält der Antragstellende 
zeitnah eine Bestätigung, dass sein Antrag eingegangen ist. Bis der Antrag allerdings durch den 
Sachbearbeitende geprüft werden kann, muss der Prüfvermerk des Amtes für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster vorliegen. Dieser Prüfvermerk ist ein Auszug aus dem örtlichen Bau- 
und Planungsrecht. Er gibt detailliert Auskunft über ein Grundstück.  
Verschiedene Mitarbeitende bzw. Stellen habe zuvor den Antrag vorgeprüft. Das betrifft zu-
nächst die Eingangsstelle, dann die jeweiligen Abschnittsleitungen. Diese prüfen die Bauakte 
auf Plausibilität und Komplexität. Dann werden entsprechende Vermerke auf dem Steuerungs-
bogen der Bauakte angebracht und der Antrag an einen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Da-
bei wird beachtet, dass die Mitarbeitenden gleichmäßig ausgelastet sind. Erst dann wird der An-
trag durch den Sachbearbeitenden auf Vollständigkeit abschließend prüft. 
 Empfehlung 
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterlagen einfor-
dern, ohne hierbei der fachlich-inhaltlichen Prüfung vorzugreifen. Hierbei darf sie die Zwei-
Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO NRW 2018 nicht überschreiten.  
Der angelegten Akte wird ein Aktenzeichen zugeordnet, aufgrund dessen die Akte gefunden 
werden kann. Zudem ist in der eingesetzten Software hinterlegt, wo sich die Akte zum jeweili-
gen Zeitpunkt befindet. Diese Aufgaben werden in der Eingangsstelle erledigt.  
Die Sachbearbeitenden füllen für den Antrag ein Deckblatt aus, das u.a. die Angaben 
 Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet oder nicht 
 welches Antragsverfahren liegt vor 
 welche Ämter oder Behörden müssen beteiligt werden  
enthält. 
Die Sachbearbeitung prüft formal auf Vollständigkeit und weist bei erheblichen Mängeln den 
Antrag gebührenpflichtig zurück.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 13 von 30 
Der Antragstellende erhält eine Bestätigung, dass sein Antrag eingegangen ist. Nach der Prü-
fung auf Vollständigkeit wird er informiert, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. Da-
für wird ihm eine Frist gesetzt. Gleichzeitig wird beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster ein Prüfvermerk angefordert. Nach Eingang des Prüfvermerks wird dieser der Bauakte 
beigeheftet. 
Sobald der Genehmigungsantrag vollständig und mängelfrei vorliegt, wird festgestellt, welche 
Ämter und Dienststellen eine Stellungnahme abgeben müssen. 
Die internen und externen Stellungnahmen werden parallel eingeholt, wenn genügend Exemp-
lare vorhanden sind. Da die Anträge nicht eingescannt werden, ist die digitale Abwicklung des 
Beteiligungsverfahrens bisher nicht möglich. Bei der Vielzahl der zu beteiligten Ämter muss da-
von ausgegangen werden, dass das gesamte Verfahren langwierig ist. Die Stadt Köln sollte er-
fassen, wie lang die Zeiträume sind, die für einzelne Stellungnahmen benötigt werden.  
 Empfehlung 
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die Anträge digi-
tal angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei welchen Ämtern die Beant-
wortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur schnelleren Abwicklung suchen. 
Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, werden sie geprüft. Ggf. müssen weitere Unterlagen 
nachgefordert werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob politische Gremien zu beteiligen sind. In 
Köln werden diese informiert, wenn Baugrundstücke in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34 
Baugesetzbuch) mit mehr als 3.000 m² Fläche bebaut werden sollen. Nur in diesen Fällen for-
dert die Bauaufsicht die Antragunterlagen digital beim Antragstellenden an. 
Ist der Antrag letztlich genehmigungsfähig, wird durch die Teamleitung das Abschlussergebnis 
überprüft. Danach wird die Genehmigung erteilt und gebührenpflichtig verschickt. 
Für alle Schreiben hat Köln Textbausteine entwickelt. Sie sind in der verwendeten Software hin-
terlegt. 
Laufzeit von Bauanträgen 
 Feststellung 
Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren überdurch-
schnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. 
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Laufzeit in Höhe von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragseingang nicht 
überschritten werden. 
Die vorgenannte durchschnittliche Laufzeit orientiert sich an der maximalen Dauer der einfa-
chen Verfahren, die § 64 Abs. 2 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese 
Zielgröße aus Sicht der gpaNRW erreichbar sein. Wie stark der Durchschnittswert von den Ver-
fahren beeinflusst wird, die nicht zu den einfachen Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO NRW 
2018 zählen, kann erst nach Vorliegen von entsprechenden Erfahrungswerten beurteilt werden. 
Die gpaNRW hat die Laufzeit von Bauanträgen in zwei Varianten erhoben:

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 14 von 30 
 ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vor-
liegt bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides und  
 als Gesamtlaufzeit ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder 
Ablehnungsbescheides. 
Nicht alle Kommunen können die Laufzeiten für den Zeitpunkt nennen, ab dem der Bauantrag 
mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt.  
Bei der Stadt Köln konnten die Laufzeiten ab Vollständigkeit nicht digital ausgewertet werden. 
Die Gesamtlaufzeiten stellen sich wie folgt dar: 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 15 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
198 100 142 152 201 261 16 
Die vereinfachten Genehmigungsverfahren in Köln positionieren sich wie folgt im interkommu-
nalen Vergleich:

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 15 von 30 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 13 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
176 98 116 128 145 176 14 
Die im Vergleich langen Gesamtlaufzeiten haben in Köln mehrere Gründe.  
 Die Qualität der eingereichten Genehmigungsanträge erfordert weit überwiegend eine 
Nachbesserung durch den Antragstellenden. Durch eine Intensivierung der Bauberatung 
steuert die Stadt hier seit kurzem gegen. 
 Da das Beteiligungsverfahren noch nicht online durchgeführt wird, ist es langwierig. Die 
technischen Voraussetzungen für ein Onlineverfahren sind in 2019 geschaffen, werden 
allerdings erst künftig ihre Wirkung zeigen. Insoweit können sie noch nicht in dem hier 
maßgeblichen Zeitraum in den Zahlen zum Ausdruck kommen. 
 Die Vielzahl der Stellungnahmeverfahren haben ebenfalls Einfluss. Entsprechende Kenn-
zahlen und Hinweise finden sich im Berichtsabschnitt Strukturelle Rahmenbedingungen.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 16 von 30 
 Einfluss auf die Gesamtbearbeitungsdauer haben auch die vielen Altlasten. Die Stadt war 
im Krieg zu rund 80 Prozent zerstört, es werden auch heute noch viele Weltkriegsbom-
ben gefunden. Für den Baugrund sind die Antragsteller zuständig. Die Bauaufsicht gibt 
ihnen dazu Hinweise. Die Bearbeitung wird dadurch aber verzögert, da diese Gutachten 
erst erstellt werden müssen. Solange ruht die Bearbeitung des Genehmigungsantrages. 
 Nutzungskonflikte ergeben sich insbesondere in den Bereichen Gewerbe und Wohnen 
sowie Bauen und Umweltschutz. 
 Wie in vielen Kommunen waren Stellen bei der Bauaufsicht vakant. Dadurch haben sich 
erhebliche Rückstände aus den Vorjahren entwickelt, die die Rüstzeiten erhöhen.  
Ein weiterer Einflussfaktor ist, dass die Bauaufsicht den Antragstellern Zeit lässt, ihre Anträge 
zu vervollständigen. Wie groß dieser Zeitraum ist, lässt sich aufgrund der Datenlage nicht fest-
stellen. Für das Vergleichsjahr 2018 liegen die durchschnittliche Laufzeiten ab Vollständigkeit 
der Antragunterlagen im normalen und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht vor. Mit 
der neuen BauO NRW soll dieser Zeitraum erfasst werden. Eine entsprechende Vorschrift gibt 
es z.Z. noch nicht. 
Die Bauaufsicht kann ihre Gesamtlaufzeiten nicht differenziert auswerten. Es sollte möglich 
sein, für jeden Bearbeitungsschritt die Laufzeiten einzeln darzustellen. Die in Köln genutzte 
Software kann individuell an die städtischen Bedürfnisse angepasst werden.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu den signifi-
kanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz schaffen, die Laufzei-
ten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren. 
Geeignet sind dabei z.B. die Zeiten für die Baulasteneinträge, die Beteiligungsverfahren oder 
das Nachforderungen von Unterlagen. 
Mit der neuen BauO NRW 2018 wird mit der Rücknahmefiktion die Frist begrenzt, die der An-
tragsteller zur Vervollständigung seines Antrages hat. Nach § 71 (Behandlung des Bauantrags) 
setzt die Bauaufsicht eine Frist einmalig zur Nachbesserung. Reicht der Antragsteller die feh-
lenden Unterlagen nicht rechtzeitig ein, gilt der Antrag als zurückgenommen.  
Personaleinsatz 
Die gpaNRW betrachtet das gesamte Personal, das für Baugenehmigungen eingesetzt ist – 
auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst nicht direkt der Baugenehmigung zugeordnet 
hat. Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung werden die Daten vergleichbar.  
 Feststellung 
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurchschnittli-
che Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden konnte der Per-
sonaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden. 
Grundsätzlich sollte die Kommune auf veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. Veränderung 
der zu bearbeitenden Fälle, reagieren. Bei sinkenden Antragszahlen sollten dem Personal auch

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 17 von 30 
andere Aufgaben zugewiesen werden. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte die Personal-
belastung nachgehalten werden, um bei drohender Überlastung ggf. weiteres Personal unter-
stützend einsetzen oder z. B. ablauforganisatorisch reagieren zu können. 
Führend ist die Kennzahl „Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung“. Bei die-
ser Kennzahl hat die gpaNRW die Fälle nicht nach Verfahrensart gewichtet: es gibt sowohl 
komplizierte und langwierige Fälle im vereinfachten Verfahren als auch schnell abzuwickelnde 
Fälle im normalen Verfahren. Dieser Verzicht auf Gewichtungen hat sich für die gpaNRW bestä-
tigt: die Zusammensetzung der Fälle weist keine Korrelation zum Personaleinsatz auf. 
Bei der Stadt Köln ist das Bauaufsichtsamt in die Bauaufsichtsabteilung und die Abteilung für 
Verwaltungs- und Bauordnungsangelegenheiten gegliedert. Daneben gibt es eine Stabsstelle 
für besondere Bauvorhaben. 
In der Bauaufsichtsabteilung (im Bericht kurz Bauaufsicht genannt) werden 2017 und 2018 die 
Baugenehmigungen geprüft. Die Abteilung ist in fünf Teams aufgeteilt. Drei Teams bearbeiten 
jeweils zugeteilte Stadtbezirke. Daneben gibt es ein Team Bautechnik und eines für wiederkeh-
rende Prüfungen, Einzelveranstaltungen und Brandnachschauen. Das Team Baugenehmigun-
gen 630/3 ist auch für die Antragsberatung zuständig und fungiert als Eingangsstelle für alle 
Bauanträge (im Ablaufschema im Anhang des Berichts Registratur genannt). 
Die Abteilung für Verwaltungs- und Bauordnungsangelegenheiten ist in die Verwaltung und die 
Bauordnung gegliedert. In der Verwaltung ist ein Abschnitt für die IT, die Gebühren, die Zahl-
stelle und die Statistik zuständig. Daneben gibt es den Abschnitt 632/1, der für Personal, Finan-
zen, Organisation und Archivierung verantwortlich ist. In der Bauordnung sind die Bauordnungs-
angelegenheiten nach Stadtbezirken in zwei Abschnitten aufgeteilt. 
Baulasten werden in der Bauaufsicht vorbereitet, die Archivierung und Auskünfte dazu erfolgen 
im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.  
Die verfügbaren technischen Sachbearbeitenden werden im Rahmen bestehender Möglichkei-
ten flexibel eingesetzt. Die Aussteuerung der Anträge und die Personaleinsatzplanung erfolgt 
durch die Abschnittsleitung unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Auslastung 
des jeweils verfügbaren Personals und laufender bzw. evtl. anstehender Großprojekte.  
Das Bauaufsichtsamt hat insgesamt (nicht vollzeitverrechnet) 185 Mitarbeiter.  
Die Mitarbeiter, die die Baugenehmigungen bearbeiten, sind auch für Aufgaben zuständig, die 
die gpaNRW nicht einbezogen hat. Für die Sachbearbeitung der Baugenehmigungen hat die 
Stadt Köln in 2018 54,74 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung tatsächlich besetzt und 5,16 für 
den Overhead angegeben. 
Köln gehört zu den 25 Prozent der Vergleichskommunen, in denen niedrige Fallzahlen (erle-
digte Fälle) je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festzustellen sind.  
Ursächlich hierfür sind zahlreiche vakante Stellen. Diese gehen erschwerend mit enormen 
Rückständen aus den Vorjahren einher. Daneben wirkt sich die Vielzahl der Stellungnahmen 
belastend aus. Letztlich ergeben sich durch die Rahmenbedingungen höhere, leistungsmin-
dernde Rüstzeiten.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 18 von 30 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
In 2017 und 2018 waren in der Bauaufsicht Stellen vakant. Die Stadt benötigte mehrere Bewer-
bungsverfahren, um Mitarbeiter zu finden. Geworben wird u.a. im Internet auf der städtischen 
Homepage, in Publikationen der Architektenkammer und überörtlichen Fachzeitschriften. Die 
Stadt hat auf die nicht nur in der Bauaufsicht schwierigen Nachwuchssuche mit einem optimier-
ten Bewerbermanagement reagiert. Dennoch waren 2018 allein in diesem Bereich 16 Stellen 
unbesetzt. Das entspricht rund 22 Prozent. 
Die Einarbeitungszeiten dauern je nach Qualifikation der neuen Mitarbeiter lange. In der Zeit ist 
die Belastung für die übrigen höher. Auch sind dadurch erhebliche Rückstände aus den Vorjah-
ren entstanden. Für die Mitarbeitenden sind dadurch die Rüstzeiten höher, was die Bearbeitung 
der Anträge weiter verzögert. 
Förmlichen Bauvoranfragen / Vorbescheide 
Im Vorfeld eines Bauantrages können Bauwillige bereits einen Antrag auf einen Vorbescheid 
stellen. Diese förmlichen Bauvoranfragen hat die gpaNRW ebenso erfasst, wie die daraufhin er-
gangenen positiven oder negativen Vorbescheide.  
In Köln konnten die darauf entfallenen Stellenanteile nicht angegeben werden.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 19 von 30 
 Empfehlung 
Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine wichtige 
Steuerungsgrundlage. 
Um der Stadt Köln eine Einschätzung zu liefern, werden die Leistungskennzahlen der Ver-
gleichskommunen dargestellt. 
Personaleinsatz förmliche Voranfragen/Vorbescheide 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vorbescheide je Voll-
zeit-Stelle Sachbear-
beitung förmliche 
Voranfragen/Vorbe-
scheide 
k.A.
 8,67 74,09 93,57 128 335 14 
Overhead-Anteil 
förmliche Bauvoran-
fragen/Vorbescheide 
in Prozent 
k.A.
 0,55 6,07 13,40 16,60 50,00 14 
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung förmli-
che Bauvoranfra-
gen/Vorbescheide je 
100.000 Einwohner 
k.A.
 0,12 0,25 0,32 0,58 1,31 15 
Sobald die Stadt Köln ihre Kennzahlen ermittelt hat, können diese als Steuerungsgrundlage die-
nen.  
 Empfehlung 
Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei den An-
tragszahlen dienen. 
Digitalisierung 
 Feststellung 
Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen digital.  
Ein einheitliches Dokumentenmanagement erleichtert die Fallbearbeitung und Auskunftsertei-
lung. Geeignete spezifische Softwarelösungen sollten die Sachbearbeitung unterstützen. 
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verwendete eine fachspezifische Software, die individuell an 
die städtischen Bedürfnisse angepasst ist. So wurden zahlreiche Textbausteine für die Kommu-
nikation mit dem Antragsteller entwickelt. Die fachspezifische Software ist seit Anfang 2019 mit 
einem Online-Modul ausgestattet. Die Stellungnahmen werden nun elektronisch angefordert. 
Der Postweg entfällt somit.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 20 von 30 
Neue Bauanträge gehen in Köln ausschließlich in Papierform ein. Elektronisch eingereichte Ge-
nehmigungsanträge kann die Stadt auch annehmen. Bisher wird das von den Antragstellern al-
lerdings kaum genutzt. Anträge, die per Mail eingehen, werden ausgedruckt. Mit der in Köln ge-
planten eAkte wird sich das ändern. Die Stadt Köln ist Modellkommune für die Einführung der 
elektronischen Bauakte. Es ist geplant, dass die eAkte in 2020 eingeführt werden kann.  
Die Durchlaufzeiten der Bauanträge werden sich aufgrund der elektronischen Bearbeitung ver-
kürzen, da mit der eAkte verschiedenen Ämter und Dienststellen parallel ihre Stellungnahmen 
bearbeiten können. Bisher war das nur möglich, wenn genügend Exemplare eingereicht wur-
den.  
Transparenz 
 Feststellung 
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung der Ge-
nehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bearbeiten. 
Transparent aufbereitete Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen sind Basis für 
eine gute Steuerung. Dafür sollte die Kommune Zielwerte definieren, Qualitätsstandards vorge-
ben und aussagekräftige Kennzahlen bilden. Diese sollte die Kommune über ein Berichtswesen 
regelmäßig auswerten und das „Soll“ mit dem „Ist“ abgleichen.  
Die Stadt Köln hat sich als strategisches Ziel für ihre Aufgabenerfüllung gesetzt, dass die kom-
petente und lösungsorientierte Betreuung in allen das Baurecht betreffenden Angelegenheiten 
sichergestellt sein soll. Dieses Service-Versprechen findet sich im Produkthaushalt der Stadt 
wieder. Als Wirkungskennzahlen erfasst die Stadt Köln für die Baugenehmigungen die  
 Bestätigungsquote 
 die Anzahl der Klagen gegen ordnungsbehördliche Maßnahmen und die 
 Anzahl der Klagen im Baugenehmigungsverfahren 
Bei den bauordnungsbehördlichen Maßnahmen soll die Einhaltung von baurechtlichen Vor-
schriften in bekanntgewordenen Fällen sichergestellt werden. Neben den Fallzahlen wird die 
Anzahl der Ordnungsverfügungen und die Anzahl der unverzüglichen Ortsbesichtigungen zur 
Gefährdungseinschätzung erfasst. Dazu wird der Kostendeckungsgrad ermittelt. 
Die Baugenehmigungen sollen kundenorientiert, transparent und rechtssicher erfolgen. Dafür 
werden die Fall- oder Kennzahlen:  
 Anteil der als unvollständig oder mangelhaft zurückgewiesenen Bauanträge,  
 Gesamtzahl vollständiger Bauanträge für große und kleine Sonder- und Wohnbauten,  
 Anteil der nach Antrageingang fristgerecht erteilten Baugenehmigungen und  
 Anteil abgelehnter Bauanträge

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 21 von 30 
erfasst bzw. gebildet. Die Einhaltung der Ziele überwacht Köln insbesondere jährlich im Haus-
haltsplan. Dort sind alle Ziele abgedruckt. Daneben erscheint halbjährlich auch ein interner Be-
richt. 
Um diese Ziele zu erreichen wurde 2015 ein Konzept ausgestellt, mit dem die Bauaufsicht (ne-
ben anderen Organisationsbereichen) sich neu organisieren und effizienter arbeiten soll. Für 
diese Geschäftsprozessoptimierung wurden 2016 ebenfalls Ziele formuliert: 
 Das Genehmigungsverfahren wird in seiner Gesamtheit mit Hilfe von optimierten Pro-
zessabläufen beschleunigt sowie die Qualität der Beratung gesteigert. 
 Durch die Definition von klaren Schnittstellen wird die Transparenz im laufenden Prozess 
erhöht und der Bürger- und Unternehmensservice sowie die Zusammenarbeit der betei-
ligten Dienststellen verbessert. 
 Durch die Ausweitung online gestützter Angebote in der Antragsstellung sowie der Ein-
führung der elektronischen Bauakte wird der Bürgerservice verbessert und der Prozess 
effektiver gestaltet. 
Die gesteckten Ziele hat die Stadt nach eigener Aussage aufgrund der Vielzahl von Rückstän-
den und Vakanzen bisher nicht erreicht. Mit der Geschäftsprozessoptimierung wurden die 
Grundlagen für die Zielerreichung gelegt, die Umsetzung dauert bis heute an. Mit ersten Ver-
besserungen rechnet die Bauaufsicht ab dem Jahr 2021 mit Einsatz einer neuen Software. Um 
den Prozess zu steuern ist es wichtig, unterjährig z.B. Bearbeitungszeiten und Fallzahlen zu er-
fassen und auszuwerten.  
 Empfehlung 
Das Controlling und die Statistik sollten inhaltlich ausgeweitet werden. 
Weitere Kennzahlen (Finanzkennzahlen, Wirtschaftlichkeitskennzahlen, Personal-/Leistungs-
kennzahlen und Strukturkennzahlen) dienen der Bauaufsicht derzeit nicht als Steuerungsgrund-
lage.  
 Empfehlung 
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kennzahlen über-
prüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen können. Dazu können 
beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben 
werden.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 22 von 30 
 Bauberatung 
 Feststellung 
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformationen 
zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollständigkeit und 
gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. 
Im Bereich Bauberatung gibt eine Kommune Bauinteressierten im Wesentlichen Informationen 
zu planungsrechtlichen und städtebaulichen Fragen. Dabei sollten die Informationen auf diver-
sen Kommunikationswegen verfügbar sein, um möglichst viele Bauwillige zu erreichen und so 
die Zahl der entscheidungsfähigen Anträge zu erhöhen. 
Die gpaNRW zählt bei den Vollzeit-Stellen „Sachbearbeitung Bauberatung“ alle Beratungstätig-
keiten mit, also auch persönliche und telefonische Kontakte. Diese Beratungstätigkeiten ließen 
sich nicht als vergleichbare Fallzahl erfassen 
Die Stadt Köln setzte in 2017 und 2018 in der Bauberatung 5,04 Vollzeit-Stellen in der Sachbe-
arbeitung und 0,40 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein. Auch in diesem Aufgabenbereich wa-
ren im Betrachtungszeitraum Stellen vakant.  
Bauberatung 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung Baube-
ratung je 100.000 
Einwohner 
0,47
 0,47 0,72 1,02 1,83 5,97 19 
Overhead-Anteil 
Bauberatung in Pro-
zent 
7,35
 4,91 9,62 12,89 19,65 31,25 19 
Die Bauberatung wurde im Prüfungszeitraum von den Mitarbeitern erledigt, die für die Bearbei-
tung der Baugenehmigungen zuständig sind. Ab 2019 hat die Bauaufsicht die Beratungstätig-
keiten intensiviert. Neben einer Infothek wurde ein weiteres Beratungsbüro eingerichtet. Bürger 
und Bürgerinnen können in der „Bürgerberatung Bauen“ Informationen zu den öffentlich-rechtli-
chen Vorschriften des Baurechts erhalten.  
Die allgemeinen Beratungen finden dienstags und donnerstags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr 
sowie von 14:00 bis 16:00 bzw. 17:00 Uhr statt. Es werden Wartemarken vergeben. Zusätzlich 
gibt es Beratung nach Terminabsprache und telefonische Auskünfte.  
Als weiteren Service bietet die Stadt Köln eine Genehmigungsantragsprüfung an. Sie findet 
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich am Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und 
am Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Das Angebot ist seit 2019 vorhanden. Mitarbei-
tende der Bauaufsicht prüfen für Antragstellende mitgebrachte Anträge auf Vollständigkeit und

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 23 von 30 
Plausibilität. Währende der Beratung wird eine Liste mit den fehlenden Unterlagen zusammen-
gestellt. Ziel der Stadt ist, die Qualität der eingereichten Genehmigungsanträge zu verbessern.  
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Beratungsleistungen 
eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat. 
Das persönliche Beratungsangebot wird durch Informationen auf der Homepage der Stadt er-
gänzt. Die Bauaufsicht hat ihr Angebot aufgeteilt in allgemeine Informationen für die Bauwilligen 
und solche für Architekten und Architektinnen. Es findet sich hier neben einer Liste mit häufig 
gestellten Fragen, einem Glossar mit Erläuterungen auch Zusammenstellungen für die ver-
schiedenen Genehmigungsarten. Alle Bestandteile eines Genehmigungsantrages sind be-
schrieben und es gibt zahlreiche Hinweise, wo der Antragstellende eventuell benötigte Unterla-
gen auch selbst bei den jeweiligen Fachämtern beantragen kann. Die aktuelle Bauordnung und 
alle Formulare sind mit der Architektenkammer verlinkt und damit aktuell.   
Das Angebot der Bauaufsicht wird ergänzt durch Beratungsangebote und Bestellformulare für 
Katasterauskünfte oder für Baulasten.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 24 von 30 
 Bauordnung 
Im Bereich „Bauordnung“ deckt die Kommune mögliche Gefahren auf bzw. versucht Gefahren 
auszuschließen, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können. Die gpaNRW 
zieht unterstützend für ihre Prüfung Daten des Jahres 2017 und auch des Jahres 2018 aus der 
allgemeinen Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW 2000 (§ 83 BauO NRW 2018) sowie den 
Bauzustandsbesichtigungen nach § 82 BauO NRW 2000 (§ 84 BauO NRW 2018) heran. 
Ordnungsbehördliche Verfahren umfasst unsere Prüfung nicht. 
Die Bauordnung der Stadt Köln ist im Rahmen einer Umorganisation 2016 zu einem eigenstän-
digen Bereich geworden. Er umfasst die Aufgabenbereiche Statik, Verwaltung und Baukontrol-
len.  
Für den von der gpaNRW definierten Bereich der Bauordnung waren in Köln 2018 insgesamt 
17,31 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und für den Overheadanteil 1,72 Vollzeit-Stellen 
eingesetzt. 
Bauüberwachung 
 Feststellung 
Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung sind 
nicht schriftlich dokumentiert.  
Eine Bauaufsichtsbehörde sollte für ihre Ermessensentscheidung zur Intensität der Bauüberwa-
chung einen Entscheidungskatalog mit objektiven Kriterien erstellen. Sie kann ihre Entschei-
dung für oder gegen eine Bauüberwachung so strukturiert dokumentieren. Zudem kann sie 
rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat. 
Die Stadt Köln hat 2016 eine organisatorische Trennung zwischen den Baugenehmigungsver-
fahren und den örtlichen Bauüberwachungen sowie Bauzustandsbesichtigungen eingeführt. Die 
Abteilung Bautechnik ist in Teams aufgeteilt. Diese sind für festgelegte Stadtbezirke zuständig. 
Die Baukontrolleure haben für ihre Arbeit Checklisten bzw. festgelegte Prüfprotokolle. Es wird 
geprüft, ob die Baugenehmigung eingehalten wurde.  
Bauzustandsbesichtigungen 
 Feststellung 
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es festge-
legte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzustandsbesichti-
gung. 
Die ab 01. Januar 2019 gültige BauO NRW bestimmt in § 84, dass die Bauaufsichtsbehörde 
Bauzustandsbesichtigungen durchführt. Diese sind bei Fertigstellung des Rohbaus und bei ab-
schließender Fertigstellung erforderlich. Wie bei der zuvor gültigen BauO NRW 2000 (§ 82) kön-

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 25 von 30 
nen diese weiterhin auf Stichproben beschränkt werden. Die Bauaufsichtsbehörde sollte die Er-
gebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentieren. Führt sie nur Stich-
proben durch, sollte sie die Gründe hierfür ebenfalls nachvollziehbar dokumentieren. So kann 
die Bauaufsichtsbehörde rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt 
hat. Ob freiwillige Service-Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden, sollte die Kommune 
sorgfältig unter Berücksichtigung von Kriterien wie Personalausstattung, Bürgerfreundlichkeit, 
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung etc. abwägen. 
Bauzustandsbesichtigungen 2018 
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Pflichtige Bauzu-
standsbesichtigun-
gen je Vollzeit-Stelle 
Sachbearbeitung 
Bauordnung 
59,50
 28,98 45,55 123 164 400 13 
Overhead-Anteil  
Bauordnung in Pro-
zent 
9,04
 2,60 8,57 10,71 12,89 23,31 19 
Anteil pflichtiger Bau-
zustandsbesichtigun-
gen an den Bauzu-
standsbesichtigun-
gen insgesamt in 
Prozent 
100
 19,61 80,73 100 100 100 12 
Zu den Bauzustandsbesichtigungen zählen Besichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und 
der Fertigstellung des Bauvorhabens. Dabei sind die Bauzustandsbesichtigungen freiwillig, 
wenn sie über das gesetzlich geforderte Maß hinaus durchgeführt werden. 
Bei der Stadt Köln wurden 2018 245 pflichtige und keine freiwilligen Bauzustandsbesichtigun-
gen zur Fertigstellung des Rohbaus für vereinfachte und normale Verfahren durchgeführt. Die 
Anzahl der Besichtigungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens liegt in Köln 2018 bei 785. Es 
handelt sich um pflichtige Fälle, freiwillige werden nicht durchgeführt. Die Angaben für 2017 
konnte die Bauaufsicht nicht liefern.  
Bei den normalen Genehmigungsverfahren wird immer vor Ort besichtigt. Für die vereinfachten 
Genehmigungsverfahren richtet sich eine Bauzustandsbesichtigung nach der Relevanz des 
Brandschutzes, der Statik und anderen Risikofaktoren. Diese Kriterien sollen schriftlich fixiert 
werden. Die Mitarbeiter entscheiden im Einzelfall selbst, ob eine Bauzustandsbesichtigung er-
forderlich ist.  
Die Ergebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentierten die Mitarbeiter 
der Stadt Köln in den Bauakten.
 
 Empfehlung 
Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen für oder ge-
gen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Bauaufsicht  
 Feststellung  Empfehlung 
  E1.1 
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 
BauO NRW 2018 nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente 
Fristsetzung zu beschleunigen. 
  E1.2 
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend 
minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht be-
urteilen kann, ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an an-
dere Ämter und Dienststellen wer-den so vermieden und alle Beteiligten entlas-
tet. 
F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen 
Frist- und Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung oft nicht eingehalten werden. E2 
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per 
Mail verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Lie-
gen zu wenige Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren ge-
nutzt werden. 
F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung 
vorhanden.   
F4 
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den 
Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt 
wird die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen. 
  
F5 
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. 
durch online durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für 
die Vervollständigung der Anträge. 
E5.1 
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unter-
lagen einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 
BauO NRW 2018 nicht überschreiten. 
  E5.2 
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die 
Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei wel-
chen Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung 
zur schnelleren Abwicklung suchen.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 Feststellung  Empfehlung 
F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren über-
durchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. E6.1 
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen 
zu den signifikanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transpa-
renz schaffen, die Lauf-zeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren. 
F7 
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurch-
schnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden 
konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden. 
E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine 
wichtige Steuerungsgrundlage. 
  E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen 
bei den Antragszahlen dienen. 
F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen di-
gital.   
F9 
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung 
der Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bear-
beiten. 
E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inha ltlich ausgeweitet werden. 
  E9.2 
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kenn-
zahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen 
können. Dazu können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermit-
telten Kennzahlen fortgeschrieben werden. 
F10 
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformati-
onen zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollstän-
digkeit und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. 
E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Bera-
tungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat. 
F11 Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwa-
chung sind nicht schriftlich dokumentiert.   
F12 
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es 
fest-gelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzu-
standsbesichtigung. 
E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen 
für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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Darstellung Prozessablauf: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 2018

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
Seite 29 von 30

  Stadt Köln    Bauaufsicht    050.010.050_03359 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
gpa-Kennzahlenset der Stadt 
Köln im Jahr 2019

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Inhalte, Ziele und Methodik 3 
 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 4 
 gpa-Kennzahlenset 6

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die 
einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und 
steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu-
sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen, um den 
Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen.  
Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die 
gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Prüfungsbericht erstellt. Analysen, Empfehlungen 
sowie Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsbe-
richten bekannt. Sie sind zudem übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Service, 
Handlungsmöglichkeiten und Gute Beispiele veröffentlicht. Sofern wir das dargestellte Hand-
lungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen und Empfehlungen im 
jeweils genannten Teilbericht. 
Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili-
tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich-
barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen 
geführten Gespräche.  
Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü-
gung. So können die Städte die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die 
Städte können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushalts-
pläne und Jahresabschlüsse integrieren.  
Unter www.gpanrw.de steht das Kennzahlenset ebenfalls zur Verfügung.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 
Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert 
nach den Handlungsfeldern - 
 die Werte der jeweiligen Stadt,  
 die interkommunalen Vergleichswerte, 
 die Anzahl der Vergleichswerte sowie 
 das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich. 
Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat, 
enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich 
die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn-
zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und 
geben in der Spalte „Stadt 2011 / 2012“ den Hinweis „k. A.“. Der Zusatz „k. A.“ deutet somit 
nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der Kommune hin. 
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa-Kenn-
zahlenset folgende Vergleichswerte dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie 
 drei Viertelwerte.  
Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste 
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber 
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen 
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der 
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent 
darüber liegen. 
Die Zahl der in den interkommunalen Vergleich eingegangenen Daten gibt einen Hinweis auf 
die statistische Sicherheit der Vergleichswerte. Von der gpaNRW durchgeführte Auswertungen 
haben gezeigt, dass sich beim weitaus überwiegenden Teil der Kennzahlen schon nach Einbe-
ziehung von 12 bis 15 Vergleichswerten die statistischen Lageparameter ausreichend stabili-
siert haben.  
Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt 
basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund-
daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Die gpaNRW hat Daten 
aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben. Wir stellen die Vergleichswerte der Stadt aus beiden 
Jahren tabellarisch dar. Sofern ausreichend Vergleichswerte vorliegen, bezieht der interkommu-
nale Vergleich sich auf das Jahr 2018. Den interkommunalen Vergleich 2017 hat die gpaNRW 
den Städten in diesen Fällen separat zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Wert der Stadt bezieht 
sich ebenfalls auf das angegebene Vergleichsjahr. Das unten dargestellte gpa-Kennzahlenset 
bildet den Stand vom 12. Februar 2020 ab.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat, ist der betreffende Teilbericht in der 
Spalte benannt.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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 gpa-Kennzahlenset  
gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte - Interkommunaler Vergleich 
Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Haushaltssituation 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 39,46  36,02 34,94 -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 2018 Finanzen 
Eigenkapitalquote 2 in Prozent 59,46  54,88 53,54 -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17 2018 Finanzen 
Verbindlichkeiten je EW* in Euro 3.082  2.936 3.040 484 4.270 5.030 6.047 10.194 17 2018 Finanzen 
Jahresergebnis je EW in Euro -235,66  -35,25 -76,96 -362 13,52 31,79 63,09 286 17 2018 Finanzen 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je 
EW in Euro -4,76
 151 115 -143 164 186 253 364 17 2018 Finanzen 
Gesamtjahresergebnis je EW in Euro** k. A.  k. A. -477 -477 -219 -161 -52,41 30,95 18 2015 Finanzen 
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent** k. A.  k. A. 20,44 -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18 2015 Finanzen 
Gesamteigenkapitalquote 2 in Prozent** k. A.  k. A. 40,69 -21,64 15,40 25,61 31,39 71,38 18 2015 Finanzen 
Gesamtverbindlichkeiten je EW in Euro** k. A.  k. A. 9.263 3.066 5.313 6.625 8.431 9.743 18 2015 Finanzen 
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 
je EW in Euro (Gesamtabschluss)** k. A. k. A. 327 -59,67 144 263 327 773 17 2015 Finanzen 
Zahlungsabwicklung im engeren Sinne 
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsab-
wicklung k. A.
 32.539  36.469  23.817 28.004 35.749 40.719 63.376 23 2018 Zahlungs-
abwicklung
 
Aufwendungen Zahlungsabwicklung je Ein-
zahlung in Euro k. A. 2,37  2,20  1,25 2,07 2,22 2,91 3,55 23 2018 Zahlungs-
abwicklung
 
Vollstreckung

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
Seite 7 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je 
Vollzeit-Stelle Vollstreckung k. A. k. A. k. A. 1.282 1.891 2.182 2.463 3.474 20 2018 Zahlungs-
abwicklung
 
Aufwendungen je abgewickelte Vollstre-
ckungsforderung in Euro k. A. k. A. k. A. 22,80 32,44 39,56 47,68 60,70 20 2018 Zahlungs-
abwicklung
 
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Pro-
zent k. A. k. A. k. A. 42,16 53,15 65,96 77,18 89,10 21 2018 Zahlungs-
abwicklung
 
Einwohnermeldeaufgaben 
Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufga-
ben k. A. 
 k. A.  k. A.  1.171 1.899 2.212 2.459 3.906 20 2018 ./. 
Personenstandswesen 
Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen k. A.  k. A.  358  219 255 293 347 464 21 2018 ./. 
Kfz-Zulassung 
Fälle je Vollzeit-Stelle Kfz-Zulassung k. A.  k. A.  2.570  2.216 2.702 2.966 3.242 5.467 19 2018 ./. 
Hilfe zur Erziehung 
Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in Euro k. A. 
 955  1.001  513 681 861 955 1.245 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je EW von 
0 bis unter 21 Jahre in Euro 652  734  793  642 802 938 1.031 1.306 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall 
in Euro 19.463  22.841  24.127  19.770 24.144 25.110 28.123 33.650 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen 
Hilfe zur Erziehung gesamt in Prozent 50,00  61,21  63,29  40,98 48,87 53,21 55,71 65,84 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den 
stationären Hilfefällen Hilfe zur Erziehung ge-
samt in Prozent 
22,40 
 28,83  28,72  26,48 34,98 41,43 44,62 52,21 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
Seite 8 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Hilfefälle Hilfe zur Erziehung je 1.000 Einwoh-
ner von 0 bis unter 21 Jahren (Falldichte HzE 
gesamt) 
33,50 
 32,12  32,89  23,85 31,28 34,66 39,67 54,31 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Tagesbetreuung für Kinder 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je EW 
von 0 bis unter 6 Jahre in Euro 3.030
 3.648 3.737 2.428 2.657 2.851 3.272 4.586 23 2018 ./. 
Verhältnis Elternbeiträge zu den Aufwendun-
gen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbei-
tragsquote) in Prozent 
8,84
 9,00 10,16 5,96 10,40 12,00 14,10 16,90 19 2018 ./. 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kin-
dertageseinrichtungen je Platz in Euro 4.830
 5.183 5.302 3.344 3.933 4.342 4.660 5.822 19 2018 ./. 
Kinder- und Jugendarbeit 
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je EW 
von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 179
 246 273 77,00 132 166 204 303 23 2018 ./. 
Hilfe zur Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je EW 
ab 65 Jahren in Euro  k. A.
 326  k. A. 176 205 222 273 302 18 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je 
Leistungsbezieher in Euro k. A.
 12.497 k. A. 5.939 7.581 9.307 10.068 12.181 17 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außer-
halb von Einrichtungen je Leistungsbezieher 
außerhalb von Einrichtungen in Euro 
k. A.
 5.586  k. A. 3.344 4.493 6.089 8.079 10.240 17 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen je Leistungsbezieher in Einrichtun-
gen in Euro  
k. A.
 16.778  k. A. 6.274 8.354 10.215 10.699 13.269 17 2018 Hilfe zur 
Pflege

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
Seite 9 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege 
außerhalb von Einrichtungen an den Leis-
tungsbeziehern Hilfe zur Pflege gesamt in 
Prozent (Ambulante Quote) 
k. A.
 38,2  k. A. 8,77 20,55 26,74 29,45 47,45 18 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur 
Pflege je Leistungsbezieher in Euro k. A.
 382  k. A. 13,79 217 270 306 438 16 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbear-
beitung  
k. A.
 125  k. A. 65,32 101 122 170 223 14 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung  k. A.
 197  k. A. 94,50 118 146 170 208 14 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 
Transferaufwendungen Grundsicherung für 
Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je 
Leistungsbezieher in Euro 
k. A. 2.866  k. A. 2.128 2.384 2.491 2.598 3.011 19 2018 
Grundsi-
cherung 
für Arbeit-
suchende 
nach dem 
SGB II 
Transferaufwendungen Grundsicherung für 
Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach 
§ 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in 
Euro 
k. A.
 33,18  k. A. 33,93 40,49 49,94 53,44 90,31 19 2018 
Grundsi-
cherung 
für Arbeit-
suchende 
nach dem 
SGB II 
Wohngeld 
Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 648  447 408 256 436 651 795 1.510 23 2018 ./. 
Ausbildungsförderung 
Fälle je Vollzeit-Stelle BaföG k. A.  323 235 120 213 280 349 445 22 2018 ./.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Eingliederungshilfe 
Transferaufwendungen Eingliederungshilfe 
ohne Behindertenfahrdienst je EW in Euro 10,51
 23,00 28,99 4,53 14,13 18,44 27,22 65,98 22 2018 ./. 
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII 
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle Hilfen 
nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII k. A.
 188 189 162 213 249 292 436 23 2018 ./. 
Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach dem Dritten 
und Vierten Kapitel SGB XII 167
 123 126 113 138 164 189 286 23 2018 ./. 
Öffentlicher Gesundheitsdienst 
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je 
EW in Euro 15,83 
 20,46  21,55  12,11 16,91 19,07 22,83 30,23 21 2018 ./. 
Personalaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 13,65 
 15,75  16,16  9,13 13,81 15,77 18,42 22,27 21 2018 ./. 
Transferaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 4,54 
 4,51  5,32  1,04 3,34 4,95 6,93 12,29 21 2018 ./. 
Sachaufwendungen Öffentlicher Gesundheits-
dienst je EW in Euro 1,05 
 1,09  1,53  0,32 0,81 1,55 2,16 4,56 21 2018 ./. 
Erträge Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW 
in Euro 4,29 
 4,39  5,17  1,09 2,64 3,80 4,52 6,18 21 2018 ./. 
Aufwendungen Öffentlicher Gesundheitsdienst 
je EW in Euro 20,12 
 24,85  26,72  14,68 21,32 23,73 26,01 36,41 21 2018 ./. 
Erträge aus Gebühren Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 1,61 
 1,38  1,34  0,55 0,98 1,14 1,41 2,24 21 2018 ./. 
Erträge aus Zuwendungen je EW in Euro 2,15  1,60  2,02  0,00 1,11 1,63 2,09 3,46 21 2018 ./. 
Vollzeit-Stellen Öffentlicher Gesundheitsdienst 
je 100.000 EW 20,85  20,05  20,33  10,77 18,73 21,77 25,87 32,62 21 2018 ./.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Schulen Flächenmanagement 
Bruttogrundfläche Schule je Schüler in qm k. A.  16,39 16,32 11,88 12,99 13,89 16,05 17,21 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Grundschulen je Klasse in 
qm k. A.
 384 384 243 306 341 384 450 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Hauptschulen je Klasse in 
qm k. A.
 454 499 213 390 449 546 1.382 22 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Realschulen je Klasse in 
qm k. A.
 368 372 190 295 343 371 502 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Sekundarschulen je Klasse 
in qm*** k. A.
 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Gymnasien je Klasse in qm k. A.  234 238 238 292 331 346 387 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Gesamtschulen je Klasse in 
qm k. A.
 477 443 292 339 369 447 571 23 2018 ./. 
Schulen Bewirtschaftung 
Aufwendungen Gesamtreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. k. A. 6,95 10,64 13,99 15,72 25,20 19 2018 ./. 
Aufwendungen Eigenreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. 18,88 9,69 14,79 19,43 27,80 32,83 20 2018 ./. 
Aufwendungen Fremdreinigung  je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. 9,43 6,63 9,51 10,74 13,50 18,71 18 2018 ./. 
Anteil Eigenreinigung an Gesamtreinigung in 
Prozent k. A. k. A. 9,39 0,00 4,72 23,91 69,81 100 22 2018 ./. 
Aufwendungen Hausmeisterdienste je qm 
Bruttogrundfläche in Euro k. A. k. A. k. A. 3,78 7,03 9,07 10,15 25,97 21 2018 ./. 
Wärmeverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
kWh k. A.
 92,61 k. A. 65,79 90,31 100 120 200 18 2018 ./.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Stromverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
kWh k. A.
 17,37 k. A. 10,67 14,11 15,32 19,07 30,77 18 2018 ./. 
Wasserverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
Liter k. A.
 199 k. A. 139 145 159 213 276 18 2018 ./. 
Schülerbeförderung 
Aufwendungen Schülerbeförderung je Schüler 
in Euro k. A. 162 154 70,48 116 128 154 185 23 2018 ./. 
Schulsekretariate 
Personalaufwendungen Schulsekretariate je 
Schüler in Euro k. A.
 112 120 67,88 88,45 97,56 110 165 23 2018 ./. 
Sport Flächenmanagement 
Bruttogrundfläche Sporthallen je 1.000 EW in 
qm k. A.
 209 207 127 207 289 366 499 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Schulsporthallen je Klasse 
in qm k. A.
 40,77 40,56 21,77 46,55 69,93 75,60 108 23 2018 ./. 
Bauaufsicht 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bau-
genehmigung k. A.
 82,58  77,85 70,17 97,80 110 132 200 19 2018 Bauauf-
sicht 
Anteil Rücknahme von Bauanträgen an den 
Bauanträgen insgesamt in Genehmigungsver-
fahren (normal und vereinfacht) in Prozent 
k. A.
 5,27  5,32  0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 2018 Bauauf-
sicht 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales 
Genehmigungsverfahren) in Tagen k. A.
 198  189  53 118 158 222 295 15 2018 Bauauf-
sicht 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (einfaches 
Genehmigungsverfahren) in Tagen   k. A.
 176  215  81 109 132 149 189 13 2018 Bauauf-
sicht 
Verkehrsflächen

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Verkehrsfläche je EW in qm k. A.  k. A. k. A. 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 2017 Verkehrs-
flächen 
Anteil Verkehrsfläche an Gemeindefläche in 
Prozent k. A. k. A. k. A. 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 2017 Verkehrs-
flächen 
Durchschnittlicher Bilanzwert je qm Verkehrs-
fläche in Euro k. A.
 k. A. k. A. 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 2017 Verkehrs-
flächen 
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen in 
Prozent 
(gpa-Richtwert: 50 Prozent)**** 
k. A.
 k. A. k. A. 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20 2017 Verkehrs-
flächen 
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrs-
fläche in Euro 
(gpa-Richtwert: 1,30 Euro)**** 
k. A.
 k. A. k. A. 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 2017 Verkehrs-
flächen 
Aufwendungen Erhaltung je qm Verkehrsflä-
che in Euro k. A. k. A. k. A. 0,36 0,50 0,67 0,76 0,94 21 2017 Verkehrs-
flächen 
Reinvestitionsquote Verkehrsflächen in Pro-
zent 
(gpa-Richtwert: 100 Prozent)**** 
k. A.
 k. A. k. A. 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20 2017 Verkehrs-
flächen 
Friedhofswesen 
Kommunale Beisetzungen je 1.000 qm Fried-
hofsfläche k. A.
 1,63 k. A. 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 2017 Friedhofs-
wesen 
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt 
in Prozent k. A.
 86,73 k. A. 58,38 79,28 89,09 96,00 111 22 2017 Friedhofs-
wesen 
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent k. A.  119 k. A. 44,17 66,97 85,54 102 125 20 2017 Friedhofs-
wesen 
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wege-
flächen in Euro k. A.
 3,75 k. A. 1,13 1,80 2,14 3,40 5,57 17 2017 Friedhofs-
wesen 
Straßenbeleuchtung

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Aufwendungen Straßenbeleuchtung je 1.000 
qm beleuchtete Verkehrsfläche in Euro               355  561  573  319 421 557 691 964 16 2018 ./. 
Leuchtenstandorte je 1.000 qm beleuchtete 
Verkehrsfläche 2,63 
 3,19  3,19  2,05 2,70 2,99 3,19 4,32 17 2018 ./. 
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche 
in Euro 
232 
 445  476  145 192 347 492 778 17 2018 ./. 
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 1.000 
qm beleuchtete Verkehrsfläche in kwh 828 
 977  993  479 630 909 1.100 5.063 17 2018 ./. 
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je Leuchtenstandort in Euro 88 
 140  149  46,21 69,02 113 154 248 22 2018 ./. 
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 
Leuchtenstandort in kwh 315 
 306  311  165 252 308 337 1.328 22 2018 ./. 
Park- und Gartenanlagen 
Fläche Park- und Gartenanlagen je EW in qm 25,26  23,83  23,73  5,80 9,04 10,80 14,16 23,73 19 2018 ./. 
Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je 
qm in Euro k. A.  0,75  0,81  0,20 0,86 1,41 1,83 2,71 18 2018 ./. 
Spiel- und Bolzplätze 
Fläche Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18 
Jahre in qm 8,30 
 9,24  9,18  5,78 8,11 11,95 12,68 16,49 20 2018 ./. 
Aufwendungen Spiel- und Bolzplätze je qm in 
Euro k. A.  4,39  4,53  2,37 3,58 4,53 6,00 10,32 17 2018 ./. 
Straßenbegleitgrün 
Fläche Straßenbegleitgrün je EW in qm k. A.  3,23  3,21  2,38 3,03 4,14 5,50 10,19 18 2018 ./. 
Aufwendungen Straßenbegleitgrün je qm in 
Euro k. A.  2,90  3,02  1,09 1,66 2,28 3,76 5,26 14 2018 ./.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
Seite 15 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Köln 
2011 / 2012 
Köln 
2017 
Köln 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Vermessungs- und Katasterwesen 
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je EW in Euro k. A. 19,35 19,46 13,32 20,40 23,48 29,98 39,35 21 2018 ./. 
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je ha in Euro k. A. 514 519 203 308 510 612 1.070 21 2018 ./. 
Personalaufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je EW in Euro k. A.
 15,37 14,98 12,94 18,77 21,73 27,45 38,39 22 2018 ./. 
Personalaufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je Vollzeit-Stelle in Euro k. A.
 89.797 90.445 88.927 90.369 92.365 93.961 98.246 22 2018 ./. 
Vollzeit-Stellen Vermessungs- und Kataster-
wesen  je 10.000 EW k. A.
 1,71 1,66 1,46 2,02 2,40 2,93 4,18 22 2018 ./. 
Übernommene Teilungsvermessungen je Voll-
zeit-Stelle  k. A.
 13,60 13,61 10,35 27,36 38,82 50,55 57,00 22 2018 ./. 
Durch Teilungsvermessungen neu gebildete 
Flurstücke je Vollzeit-Stelle  k. A.
 74,31 68,30 50,16 101 159 189 262 22 2018 ./. 
Übernommene Gebäudeobjekte je Vollzeit-
Stelle  k. A.
 721 659,61 79,06 203 276 430 742 22 2018 ./. 
* EW = Einwohner 
** Bei den Kennzahlen des Gesamtabschlusses lagen nicht ausreichend Vergleichswerte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vor. Die gpaNRW stellt daher den Wert der Stadt und den 
interkommunalen Vergleich für das Jahr 2015 dar.  
*** Es liegen nicht ausreichend Vergleichswerte für einen interkommunalen Vergleich vor. 
**** Hintergründe und Definitionen der einzelnen Richtwerte stehen im Teilbericht Verkehrsflächen.

  Stadt Köln    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03359 
Seite 16 von 16 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

Anlage 4 Auszug aus der Niederschrift_TOP 5.1

18832 Zeichen

Geschäftsführung  
Rechnungsprüfungsausschuss 
Frau Ngawanzu 
Telefon:  (0221) 221 22928  
Fax       :  (0221) 221 25501 
E-Mail:  Naiga.Ngawanzu@stadt-koeln.de 
Datum: 10.06.2020 
Auszug 
aus der Niederschrift der Sitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.05.2020 
öffentlich 
5.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsan-
stalt NRW 
0692/2020 
In dem Bericht werde die richtige Feststellung getroffen, dass der Haushalt der Stadt 
Köln strukturell defizitär sei. Darauf bezugnehmend interessiert Herrn Detjen eine 
aktuelle Bewertung von Herrn Böckelühr im Hinblick auf die Corona-Pandemie. 
 
Der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW), Herr 
Böckelühr, bedankt sich einleitend für die Möglichkeit, die Ergebnisse der Überörtli-
chen Prüfung der Stadt Köln durch die gpaNRW mit Herrn Mindel und Herrn Bam-
berger vorstellen zu dürfen. 
 
Herr Böckelühr hebt hervor, dass die gpaNRW vergleichend prüfe. Die Überörtliche 
Prüfung versuche im Segment der kreisfreien Städte alle 23 kreisfreien Städte Nord-
rhein-Westfalens einzubeziehen. Als größte kreisfreie Stadt Nordrhein-Westfalens 
sei die Stadt Köln zumindest in bestimmten Aufgabenbereichen vergleichbar. Der 
Umgang mit den daraus resultierenden Empfehlungen im Bericht der gpaNRW unter-
liege der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidung des Rates der Stadt Köln. 
Intern könne man die Stadt und Besonderheiten, die dem Vergleich nicht standhiel-
ten besser beurteilen. 
 
Die wirklichen Dimensionen der Auswirkungen der Corona-Pandemie seien aktuell 
nicht absehbar. Er befürchte jedoch erhebliche Folgen. Bezüglich wegfallender Steu-
ereinnahmen, nehme er wahr, dass viele Städte derzeit sehr bewusst die Vorauszah-
lungen einstellten. Dass die in der Bundesrepublik verordneten Lockerungsmaßnah-
men zu einem Aufschwung der Wirtschaft führen, bezweifle er. Eine seriöse Ein-
schätzung könne jedoch erst nach der Sommerpause erfolgen.

Die Empfehlungen seien noch unter anderen Vorzeichen gegeben worden. Das we-
sentliche Problem liege darin, dass die Frage der Konnexität in der Vergangenheit 
nicht in den Fokus gerückt worden sei. 
 
Es sei abzuwarten, wie das Land insgesamt mit der Krise umgehe. Durch die Viel-
zahl der Rettungsschirme und der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, ent-
stehe eine Generationenaufgabe, um die ausgekehrten Gelder zurück zu erwirtschaf-
ten. 
 
Nicht nur haushalterische sondern auch fachliche Empfehlungen seien getroffen 
worden, die unabhängig von der finanziellen Ausstattung zur Überprüfung und gege-
benenfalls Nachsteuerung der Aufbau- und Ablauforganisation im Interesse der Be-
völkerung und der Stadt Köln genutzt werden könnten. Das Ziel, in der kommunalen 
Familie voneinander zu lernen und nicht nur von den Spitzenverbänden, möchte Herr 
Böckelühr in seiner Amtszeit umsetzen. 
 
Herr Mindel und Herr Bamberger tragen die Ergebnisse der Überörtlichen Prüfung 
vor. 
 
Herr Detjen bedankt sich bei den Vorrednern der gpaNRW. 
 
Herr Erkelenz möchte aufgrund der strukturell defizitären Haushaltssituation von 
Frau Prof. Dr. Diemert wissen, wie sie zu dem Ansatz stehe, die Finanzierbarkeit des 
kommunalen Haushaltes konstanter sicherzustellen, indem man die Kommunen 
durch alternative Einnahmen unabhängiger von volatilen Steuern, wie der Gewerbe-
steuer, mache. 
 
Das Prüfungsergebnis zu den allgemeinen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingun-
gen und der strukturell defizitären Haushaltssituation habe Frau Prof. Dr. Diemert 
nicht gewundert. Seit ihrem Amtsantritt im Januar 2019 weise sie in Haushaltsreden 
und bilateralen Gesprächen auf den enormen Eigenkapitalverzehr und die Notwen-
digkeit der Haushaltskonsolidierung hin. Sie begrüße den deutlichen Hinweis der 
gpaNRW, dass Überschüsse erwirtschaftet werden müssten, um mehr Investitions-
kraft zu erreichen und ein Haushaltsausgleich hierfür nicht ausreiche. Trotz einer 
insgesamt guten Konjunktur habe man Eigenkapital verzehrt und entgegen dem 
Trend in Nordrhein-Westfalen Liquiditätssicherungskredite aufgebaut. Mit dem Jah-
resabschluss 2019, der nicht nur früher fertig gestellt wurde sondern auch ein deut-
lich besseres Ergebnis vorweise, habe man sich auf einem guten Weg befunden. 
Aktuell befinde man sich aufgrund der Corona-Pandemie aber in einer tendenziell 
schwierigeren Situation, die Unsicherheiten für die Haushaltssituation hervorrufe. 
 
Die Debatte um die Gewerbesteuer und ihre Konjunkturreagibilität begleite einen im 
Bereich der Kommunalfinanzen stetig. Die Gewerbesteuer sei jedoch nicht aus-
schlaggebend für die Haushaltsentwicklungen der letzten Jahre. Sie habe sogar we-
sentlich dazu beigetragen, dass die Haushaltsdefizite geringer ausgefallen seien. 
Man profitiere von dem massiven Anstieg in den letzten Jahren auf circa 
1,4 Milliarden Euro im Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020. 2019 habe man 
den immensen Zuwachs tatsächlich erreichen können, was 2020 allerdings nicht ge-
lingen werde. 
 
Die diskutierten Alternativen zur Gewerbesteuer operierten häufig mit Aufschlägen 
auf die Einkommenssteuer, seien aktuell aber nicht dazu geeignet die Einnahmen

aus der Gewerbesteuer zu kompensieren. Ein Alternativmodell müsse kräftig genug 
sein, um nicht zu riesigen Ertragseinbrüchen im Haushalt zu führen. 
 
Herr Schwanitz erkundigt sich, ob die im Vergleich im oberen Bereich liegenden Per-
sonalkosten bei der Hilfe zur Erziehung ausschließlich aus in Köln generell erhöhten 
Lebenshaltungskosten resultieren. 
 
Positiv fände er es, falls sich die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen tatsächlich 
nicht auf das angenommene Ausmaß belaufen würde. 
 
Die Äußerung von Herrn Böckelühr aufgreifend, führt Herr Schwanitz aus, dass die 
Konnexität auf Landesebene in den Vordergrund zu stellen und Erfolge in der politi-
schen Diskussion anzustreben seien. Er fragt, ob bereits Initiativen aufkämen, um die 
Novellierung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-
Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 
(GFG 2020) politischer zu gestalten. 
 
Bezüglich der Konnexität ist Frau Prof. Dr. Diemert der Auffassung, dass das Land 
die Kommunen mit vielen Aufgaben, die sicherlich sinnvoll seien und deren gesell-
schaftspolitische Notwendigkeit niemand bestreite, alleine lasse. Das Konnexitäts-
prinzip sei allerdings schwierig umzusetzen und durchzustreiten, da der Verfas-
sungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht immer auf der Seite der 
Kommunen stehe. Der Haushaltsausgleich könne allein dadurch nicht gerettet wer-
den. 
 
Zum Finanzausgleich seien zwei Dinge in den Blick zu nehmen. Sie setze hier auf 
die Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Köln, insbesondere auf die Mit-
glieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Man müsse sich darauf einstellen, 
dass es wahrscheinlich 2021 einen massiven Einbruch beim kommunalen Finanz-
ausgleich geben werde, da Steuern, die das Land nicht einnehme, auch nicht verteilt 
werden können. Wenn sie allerdings aus dem Finanzministerium NRW höre, dass 
die eigenen Steuermindererträge im Landeshaushalt durch ein Sonderbudget aus-
geglichen werden, habe sie die Erwartung, dass das Land auch die Einbrüche beim 
kommunalen Finanzausgleich kompensiere. Es sei sehr wichtig, dass zusätzlich zu 
den eigenen Steuereinbrüchen nicht auch noch Mindererträge beim Finanzausgleich 
geschultert werden müssten. 
 
Zu den immer wieder geführten Debatten über die Neustrukturierung des Finanzaus-
gleiches könne sie sagen, dass es im Moment Tendenzen in der Landespolitik gebe, 
die Hauptansatzstaffel, von der die Stadt Köln ganz maßgeblich profitiere, zu hinter-
fragen. Natürlich gebe es viele Finanzausgleichsmodelle, aber die Stadt Köln solle 
Wert darauf legen, dass es am Ende ein Finanzausgleichssystem gebe, bei dem die 
größte Stadt Nordrhein-Westfalens adäquate Berücksichtigung finde. Es könne 
durchaus noch zu einem streitbaren Prozess kommen. 
 
Zwar sei der Stellungnahme von 63- Bauaufsichtsamt zu entnehmen, dass viele der 
eigenen Ziele mit den Empfehlungen der gpaNRW übereinstimmen würden, eine 
Verbesserung bei den Baugenehmigungsverfahren stelle Frau Möller jedoch nicht 
fest. 
Als aktuelles Beispiel könne sie ein mit städtischen Finanzmitteln unterstütztes Bau-
vorhaben des Kölner Zoos aus dem vergangenen Jahr benennen, bei dem die Unter-
lagen schon lange vollständig eingereicht worden seien, eine Nachricht bezüglich

einer Genehmigung aber immer noch nicht vorläge. Sie sehe monetäre Nachteile 
und bittet um einen aktuellen Sachstand. 
 
Frau Prof. Dr. Diemert berichtet, dass Herr Greitemann die Prüfergebnisse sehr ernst 
nehme und aktiv an der Verbesserung der Situation arbeite. Er hinterfrage die Pro-
zesse sehr kritisch und habe bereits eine zweiwöchige Schließung veranlasst, um 
Rückstände aufzuarbeiten. Gegenüber dem sich auf ältere Daten beziehenden Prü-
fungszeitraum habe sie bereits Verbesserungen feststellen können.  
 
Bezüglich des Kölner Zoos, bittet sie um Verständnis, dass sie keine Auskunft zu 
einzelnen Bauaufsichtsverfahren geben könne. Als Dezernentin, die für die Beteili-
gungen der Stadt Köln zuständig sei, könne sie aber den generellen Hinweis geben, 
dass Gesellschaften wegen der Beteiligung der Stadt Köln nicht privilegiert gegen-
über den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln behandelt werden sollten. Es kön-
ne daher auch beim Kölner Zoo im Bauaufsichtsverfahren zu Wartezeiten kommen. 
Dies sei zwar unerfreulich, resultiere aber aus der Gleichbehandlung bei den Warte-
zeiten. 
 
Frau Prof. Dr. Diemert sichert zu, den Vorschlag von Frau Möller, die Vorlage nach 
der Entscheidung des Rates dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen / Vergabe / Internationales als Mitteilung vorzulegen, an Frau Oberbürgermeiste-
rin Reker weiterzugeben. 
 
Herr Görzel erinnert an die zahlreichen bereits bei einer vorangegangenen Vorstel-
lung des Berichtes an die Verwaltung gestellten Fragen zur Bauaufsicht, zum Mahn- 
und Vollstreckungswesen sowie zu weiteren Themen. Er erwarte ein entsprechendes 
Feedback aus der Fachverwaltung. 
 
Herr Detjen schlägt vor, nach einem Jahr eine aktualisierte Fassung der Stellung-
nahme zum Prüfbericht der gpaNRW bei der Verwaltung anzufordern, ansonsten 
sehe er die Gefahr, dass der Bericht und die teilweise sehr konkreten und strategisch 
angelegten Ankündigungen der Verwaltung in Vergessenheit geraten könnten. Er 
fände dieses Vorgehen auch gegenüber der gpaNRW gut, damit diese nachvollzie-
hen könne was sich in dem Zeitraum verändert habe. Er fragt nach der Einschätzung 
von Frau Prof. Dr. Diemert und Herrn Hemsing. 
 
Frau Prof. Dr. Diemert habe ein großes Interesse daran insbesondere die finanzrele-
vanten Empfehlungen umzusetzen. Sie bedankt sich für die Einschätzungen der Prü-
fenden und die konstruktive Zusammenarbeit. Es sei immer ratsam die eigene Arbeit 
zu reflektieren und Verbesserungspotentiale aufzudecken. 
 
Die von Herrn Görzel angesprochenen Fragen seien, laut Frau Prof. Dr. Diemert, 
keinesfalls untergegangen. Ihres Erachtens nach, habe man die Fragen zu einem 
Großteil in der Stellungnahme der Verwaltung beantwortet. Man fände zahlreiche 
Einschätzungen wie die komplette Verwaltung mit den Anregungen, Hinweisen und 
Anmerkung umgehen wolle. Sollte eine Antwort nicht adäquat oder umfassend sein, 
wäre sie für ihren Teil sehr daran interessiert, dass man sie nochmal unmittelbar da-
rauf anspreche. 
 
Es sei eine Neuerung, dass die Stellungnahme nicht nur verwaltungsseitig abgege-
ben werde, sondern auch einer Beschlussfassung durch den Rat bedürfe, sodass die 
Ratsmitglieder an dieser Stelle darauf gucken können.

Von ihrer Seite werde auf jeden Fall eine weitere Begleitung der Umsetzung erfol-
gen. Sie freue sich über jede Unterstützung, die sie in dieser Richtung aus der Ver-
waltung bekomme. 
 
Herr Detjen fragt an Herrn Böckelühr gewandt, ob es sinnvoll wäre auf nordrhein-
westfälischer Ebene Investitionen zu vergleichen. Bei den Investitionen sei zu Recht 
bemängelt wurden, dass die Stadt Köln im Bereich des Straßenbaus unter den nor-
malen gesetzlichen Voraussetzungen liege und weniger investiere, als sie müsste. 
Unbenommen sei worein man investiere. Man müsse nicht in Straßen, sondern kön-
ne auch in den Ausbau von Fahrradwegen investieren. 
 
Herr Böckelühr möchte den Ratsmitgliedern für die Ausübung ihres politischen Eh-
renamts durch die Berichte eine Hilfestellung geben. Man versuche die Prüfberichte 
verständlich zu verfassen, damit sie praxistauglich und in der kommunalen Familie 
umsetzbar seien. 
 
Über die Anregung des Ausschussvorsitzenden, Herrn Detjen, dass sich der Rech-
nungsprüfungsausschuss im Nachgang an die Beschlussfassung des Rates zu ei-
nem späteren Zeitpunkt nochmal der Umsetzung des Prüfberichtes und der Stel-
lungnahme der Fachverwaltung annehme, zeigt er sich erfreut, wenngleich er positiv 
hervorheben will, dass er in den letzten zweieinhalb Jahren die Erfahrung gemacht 
habe, dass die Verwaltung auch schon während der Prüfung sowie unmittelbar da-
nach Empfehlungen aufgreift und umsetzt und den Bericht als Hilfestellung für sich 
reflektiere. 
 
Vielleicht sei die Sicht von außen manchmal besser als die Innensicht, um bestehen-
de Strukturen zu betrachten. Er begrüße es, wenn der Rechnungsprüfungsaus-
schuss sich vornehme, nach einem Jahr einen neuen Sachstandsbericht bei der Ge-
samtverwaltung einzuholen. Für die gpaNRW sei das allerdings erstmal nicht rele-
vant, da sie erst nach fünf Jahren wieder prüfe. Es sei jedoch, auch durch die Ände-
rung der Gemeindeordnung, wichtig, dass sich die gpaNRW, anders als in der Ver-
gangenheit, bei der nächsten Prüfung den Beschluss des Rates ansehe und eruiere, 
was umgesetzt wurde oder wie sich der Rat verhalten habe, um die Vorhaben umzu-
setzen. 
 
Die von Herrn Erkelenz angesprochene Gewerbesteuer werde in der politischen Dis-
kussion etwas überhöht als wichtige kommunale Steuer angesehen. Die Grundsteuer 
B habe einen viel höheren Wert oder negative Auswirkungen für die Wirtschaft einer 
Kommune, als die volatile Gewerbesteuer. Betrachte man die Stärkungspaktkommu-
nen, läge man teilweise schon bei Hebesatzpunkten der Gewerbesteuer B von fast 
1000. 
 
Dass es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer und dem Stärkungspakt 
Stadtfinanzen in den letzten Jahren funktioniert habe, sei der guten Einnahmesituati-
on der Kommunen zu verdanken. 
 
Zur Frage von Herrn Schwanitz nach der Konnexität und dem GFG 2020 könne er 
sich den Worten von Frau Prof. Dr. Diemert verstärkend anschließen. 
 
Er plädiere für ein strenges Konnexitätsprinzip, aus dem es keine Ausfalltore gebe 
und zwar nicht nur in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen sondern auch im

Grundgesetz. Dadurch solle bewirkt werden, dass diejenigen die neue Aufgaben poli-
tisch beschließen auch die Gelder dafür bereitstellen und nicht die kommunale Fami-
lie, die die Aufgaben umzusetzen habe, die Kosten trage.  
 
Zusätzlich kämpfe er für eine Rückkehr zu einen echten Verbundsatz in Höhe von 
28 Prozent für die Gemeindefinanzierung. Der Verbundsatz sei sukzessive auf 
23 Prozent im aktuellen GFG 2020 verringert worden. 
 
Durch diese beiden Maßnahmen würde man den Kommunen mehr Verantwortung 
zugestehen und sie könnten selbst entscheiden, worein sie ihre Einnahmen investie-
ren wollten, beispielsweise in Schulen, Kindergärten oder Straßen. Um das Verfas-
sungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung wirklich zu beherzigen, brauche man 
die finanziellen Mittel für die Umsetzung auf örtlicher Ebene. Die Gewerbesteuer sei 
aufgrund ihrer Volatilität nicht das richtige Mittel. 
 
Herr Böckelühr habe den Medien entnommen, dass man laut dem Bundesminister 
für Wirtschaft und Energie, Herrn Altmeier, nach der Steuerschätzung im Mai nicht 
bis zum Herbst mit der zweiten Steuerschätzung warten wolle, sondern eine zusätzli-
che Steuerschätzung im Spätsommer plane, da nicht klar sei, wie sich die Steuer 
nach hinten hin ausgestalten werde. Von der Steuerschätzung hinge auch ab, wie 
das GFG dotiert werde. 
 
Wenn er sich ausrechne wieviel für Schutzschirme im Rahmen der Corona-
Pandemie ausgewandt wurde, frage er sich wieviel für die kommunale Familie übrig 
bleibe. Er befürchte einen Verteilungskampf auf kommunaler Ebene und hoffe, dass 
der Mangel nicht zu lange anhalte. 
 
Zur Frage von Herrn Detjen nach einem Gesamtvergleich der Investitionen, erläutert 
Herr Böckelühr zunächst, dass es sich bei der Empfehlung 1,30 Euro für Unterhal-
tungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche um einen Soll-Wert und kein Muss hande-
le. 
 
Die gpaNRW werde noch einen Gesamtbericht für alle 23 kreisfreien Städte erstel-
len, in dem an vielen Stellen mit pro Kopf Zahlen gearbeitet werde, um komprimiert 
darzustellen, wo die einzelnen Kommunen im Vergleich stehen. 
 
Auf den Hinweis von Frau Prof. Dr. Diemert, dass die Stadt Köln ihr Vermögen gera-
de massiv abschreibe und wenig reinvestiere, äußert sich Herr Böckelühr kritisch. 
Das aufgezeigte Szenarium sei keine nachhaltige Entwicklung in der größten Stadt 
Nordrhein-Westfalens. dass man so sehr schnell in Probleme käme, in denen sich 
andere Städte, was den Stärkungspakt angehe schon befänden, wo die größte Stadt 
Nordrhein-Westfalens aber nie hinsolle. 
 
Herr Hemsing beantwortet die Frage von Herrn Detjen, nach seiner Einschätzung, 
wie mit dem Prüfbericht weiter umzugehen sei. 
 
Die Verwaltung habe einen Vorschlag gemacht und eine Stellungnahme vorgelegt, 
die der Rat in seiner nächsten Sitzung beschließen könne. 
 
Aus seiner Erfahrung sei es immer sinnvoll, ein Prüfcontrolling an den Prüfbericht 
anzuschließen. Die Prüfung selber zeige sicherlich Wirkung, die sich aber erst richtig 
im Nachhinein entfalte.

Er biete an, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfergebnisse aufgreife und nach 
einem Jahr den Sachstand der einzelnen Themen, bei denen Handlungsbedarf be-
stehe, bei den betroffenen Ämtern abfrage. Die Mitteilung werde dem Rechnungsprü-
fungsausschuss im Sommer 2021 vorgelegt. Mit diesem Vorgehen solle der Arbeits-
aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden. 
 
Herr Detjen nimmt den Verfahrensvorschlag von Herrn Hemsing dankend an. 
 
Beschluss: 
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die 
„Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stel-
lungnahme wie von der Verwaltung vorgeschlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW ab-
zugeben. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weite-
ren Prozesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung 
und der Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Mitteilung Ausschuss

1781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer  17.08.2020 
 1850/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 
 
Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 
Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW wur-
den seitens des Rechnungsprüfungsauschusses in der Sitzung vom 12.05.2020 (ursprünglich für den 
24.03.2020 geplant) und seitens des Rates in der Sitzung vom 14.05.2020 (ursprünglich geplant für 
den 26.03.2020) folgender Beschluss gefasst: 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über 
die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ gem. § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis und emp-
fiehlt dem Rat die Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen. 
 
Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der 
Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme wie von der Verwaltung vorge-
schlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben. 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Prozesse der 
Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwal-
tungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen.  
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wird um Kenntnis-
nahme gebeten. Als Anlage dieser Mitteilung sind beigefügt: 
 
1. Beschlussvorlage 0692/2020  
2. Gesamtbericht 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW 
3. Stellungnahme der Fachverwaltung 
4. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 3 Stellungnahmen der Fachverwaltung

98285 Zeichen

Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Haushaltssituation Haushaltsstatus II 20 F1
Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher 
aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen 
Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu 
genehmigen.
Nach der aktuellen Planung soll bis zum Jahr 2022 der Haushaltsausgleich erreicht 
werden und mithin die Rückführung in die allgemeine Rücklage erfolgen. 
Haushaltssituation Haushaltsstatus II 20 F2
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. 
Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann 
zurückerlangen, wenn es ihr gelingt,
- ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahen reduzierte allgemeine Rücklage 
wiederaufzufüllen und
- wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage aufzubauen, mit der sie künftige 
Fehlbeträge ausgleichen kann.
Bis zum Jahr 2022 soll der Haushaltsausgleich erreicht und somit die Fehlbetragsquote 
bis auf null Prozent gesenkt werden. Langfristig muss die Stadt Köln nicht nur den 
Haushalt konsolidieren, sondern das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital 
im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft wieder aufbauen. Die erforderliche 
Erneuerung und der Ausbau der Infrastruktur gebietet die Erwirtschaftung eines 
Überschusses.
Haushaltssituation Ist-Ergebnisse II 20 F3
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in 
der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse 
auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die 
Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten 
Fehlbeträgen je Einwohner.
Es wird auf die Stellungnahmen zu F1 und F2 - Haushaltsstatus verwiesen.
Haushaltssituation Plan-Ergebnisse II 20 F4
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im 
Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben 
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches 
Risiko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere 
Gewinnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich 
negativ.
Die Aussagen der Feststellung beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2019. Grundsätzlich 
stellt der Haushaltsplan eine periodisierte Planungsgrundlage dar. Hierbei ist es wichtig, 
die Planungen für die Stadtgesellschaft transparent und nachvollziehbar darzustellen 
und dadurch die Voraussetzungen für einen offenen Dialog- und Abwägungsprozess zu 
schaffen. Angesichts sich weltweit verschärfender Handelskonflikte und einer 
befürchteten konjunkturellen Abschwächung einerseits und zahlreicher 
Herausforderungen für die Stadtgesellschaft andererseits - z.B. durch Klimawandel, 
Wohnungsnot und die Sorge um den sozialen Zusammenhalt - müssen Umfang und 
Wahrnehmung bestehender städtischer Aufgaben und der damit verbundene 
finanzielle Aufwand kontinuierlich und kritisch hinterfragt werden. Gleiches gilt auch 
für den Bereich der zu erwartenden Erträge, wie z. B. die Entwicklungen im Bereich der 
Steuererträge und Schlüsselzuweisung. 
Vor diesem Hintergrund wurden die Finanzerträge der SWK im Haushaltsplan 
2020/2021 bereits abgesetzt.
Haushaltssituation Eigenkapital II 20 F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eigenkapitalausstattung. Handlungsbedarf 
ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr. Es wird auch auf die Stellungnahme zu F2 - Haushaltsstatus verwiesen.
Haushaltssituation Schulden und Vemögen II 20 F6
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind 
hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen 
Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die 
Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich 
gestiegen sind, liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaushalts. Da die Stadt Köln 
über keine Überschüsse aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künftig 
Liquiditätskredite aufnehmen.
Dem hohen Bestand an Investitionskrediten bei ausgegliederten Bereichen steht auch 
ein hohes Sachanlagevermögen gegenüber. Die Verschuldung des Kernhaushalts aus 
Investitions- und Liquiditätskrediten hat sich im Zeitraum 2012 bis 2018 insgesamt 
verringert. Es ergeben sich allerdings Verschiebungen von den Investitionskrediten hin 
zu den Liquiditätskrediten. Deren Anstieg korrespondiert mit den unzureichenden 
Zahlungsüberschüssen der Finanzhaushalte der letzten Jahre und ist insbesondere auf 
das Jahr 2015 (Gewerbesteuerrückzahlungen und Auszahlungen i.R.d. Flüchtlingskrise) 
zurückzuführen. Außerdem sind im Bestand der Liquiditätskredite die Mittelabrufe aus 
dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ enthalten (aktuell 50,1 Mio EUR). Um den 
Anstieg der Liquiditätssicherungskredite zu begrenzen bedarf es perpektivisch eines 
ausgeglichenen Haushalts mit entsprechenden Überschüssen.
1

Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Haushaltssituation Schulden und Vemögen II 20 F7
Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und 
Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen 
Investitionszahlungen kann die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren.
Die Stadt hat auf die hohen Investitionsbedarfe in den letzten Jahren reagiert und 
entsprechende Ermächtigungen bereitgestellt. Deren Umsetzbarkeit hängt von 
unterschiedlichen Bedingungen ab. Notwendige Investitionszahlungen werden bei der 
Stadt im Übrigen nicht nur über Investitionskredite sondern auch über Zuschüsse 
finanziert. 
Haushaltssteuerung Informationen zur 
Haushaltssituation II 20 F1
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die 
Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 
2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt.
In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln wird die Stadt von der 
Übergangsregelung Gebrauch machen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018 
gemeinsam vorlegen.
Haushaltssteuerung Informationen zur 
Haushaltssituation II 20 F2
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand der 
Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu 
ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die Kämmerin informiert 
zudem die Mitglieder des Finanzausschusses.
Entsprechend dem vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Verfahren zum 
Berichtswesen haben die Dezernate und Dienststellen zu bestimmten 
Buchungsständen Prognosewerte zum voraussichtlichen Jahresergebnis sowie 
entsprechende Erläuterungen abzugeben. Anschließend erfolgt eine Prüfung und 
Bewertung durch die Kämmerei. Abschließend werden die Ergebnis der 
Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten, Dienststellen und der Kämmerei in einem 
Gesamtbericht zusammengefasst. Dieser Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und 
Aufwandspositionen sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 
wird im Finanzausschuss behandelt.
Haushaltssteuerung Wirkung der kommunalen 
Haushaltssteuerung II 20 F3
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen 
Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen abhängig. 
Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu 
beeinflussenden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. 
Konsolidierungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse 
hatten, hat die gpaNRW nur temporär festgestellt.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Nur durch eine stetig kritische 
Überprüfung und realistische Anpassung der zu erwartenden Aufwendungen und 
Erträge kann es gelingen, den Verzehr des Eigenkapitals zu verringern, perspektivisch 
einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und damit die notwendige 
finanzielle Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzungen der Zukunft zu 
sichern. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu F2 - Haushaltssituation, F4 - Plan-
Ergebnisse und E3 - Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung verwiesen.
Haushaltssteuerung Wirkung der kommunalen 
Haushaltssteuerung II 20 E3
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel sollte sein, 
dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der 
Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstandards und den Umfang freiwilliger 
Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente 
Aufgabenkritik ein integraler Bestandteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung.
Das Thema "Haushaltskonsolidierung" setzt die Stadt Köln seit Jahren und auch 
zukünftig konsequent fort. Bei jeder neuen Aufgabe muss gefragt werden, ob sie 
notwendig ist und wenn ja, in welchem Umfang, und ob dafür an anderer Stelle 
Einsparungen möglich sind. Aufgaben, die in konjunkturell guten Zeiten beschlossen 
wurden, müssen auch in konjunkturell schlechteren Zeiten finanziert werden. Die mit 
dem Doppelhaushalt 2020/2021 gewonnenen Kapazitäten sollten verwaltungsintern
dazu genutzt werden, frühzeitig und noch intensiver in eine Aufgabenanalyse und -
kritik einzusteigen.
Haushaltssteuerung Ermächtigungsübertragungen II 20 F4
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in 
größerem Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in 
Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in 
der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und ihr 
Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über Art, 
Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt.
Mit dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 wurde eine Neuregelung des 
Verfahrens der Investitionsplanung festgeschrieben, die u. a. auch den Umgang mit 
beantragten Ermächtigungsübertragungen regelt.
Diese werden im investiven Bereich inzwischen deutlich restriktiver gehandhabt. 
Insbesondere wird verstärkt geprüft, inwieweit eine Neuveranschlagung in Folgejahren 
statt einer Übertragung möglich ist. Darüber hinaus wird derzeit auch das Verfahren 
der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen überarbeitet.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F1
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden 
Handlungsmöglichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus.
Bei der Stadt Köln werden die Gebührenkalkulationen bei den gebührenrechnenden 
Dienststellen grundsätzlich fortgeschrieben. Dabei werden auch stets die 
Möglichkeiten geprüft, in wie weit die Gebührenkalkulation angepasst werden kann mit 
dem Ziel, die Ertragslage der Stadt Köln zu verbessern. 
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F2
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatorische
Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatorischen 
Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
2

Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F3
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation 2019 
auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb des nach 
der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssatzes.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E3
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kalkulation der 
Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des höchstens 
anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erhoben. 
Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren erheben.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E4.2 Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. Die Höhe der 
Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung orientieren.
Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F5
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, 
Straßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die 
Leistungserbringung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der 
Entgelte kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Kommunale Abgaben Steuern II 20 F6
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Vergleich
mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sind 
die Hebesätze eher niedrig.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die handelsrechtliche Kalkulation der 
Gebühren erfolgt kostendeckend. Darüber hinaus weist das handelsrechtliche Ergebnis 
der StEB stets Gewinne aus, die bis auf die ausschüttungsgesperrten Anteile an die 
Stadt Köln ausgeschüttet werden. 
Der Verwaltungsrat der StEB hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 beschlossen, dass zu 
Gunsten der Gebührenzahler lediglich 50 % der handelsrechtlich möglichen Gewinne 
realisiert werden sollen. In dieser Höhe besteht somit eine gebührenrechtliche 
Kostenunterdeckung. Die Möglichkeit einer höheren Ausschüttung, mit dem Ziel, die 
Ertragslage der Stadt Köln zu verbessern, wurde dem Verwaltungsrat vorgestellt.   
3

Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Ordnungsmäßigkeit II 20 F1
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein 
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung 
einzelner Aspekte.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
(Feststellung ist identisch mit F5 !)
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Ordnungsmäßigkeit II 20 F2
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und 
Vollstreckungder Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die 
Anforderungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Ergebnisverbesserung zu 
beachtenden Empfehlungen E2.1 und E2.2 werden aufgegriffen.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Ordnungsmäßigkeit II 20 E2.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden.
Eine entsprechende Regelung ist für die nächste redaktionelle  Anpassung der 
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin) bereits vorgemerkt. Die 
Textanpassung soll lauten: "Die Kassenorganisation und Hautkasse überwacht die 
Aufbewahrungsfristen und erteilt nach Ablauf der entsprechenden Frsten die Freigabe 
zur Verichtung der danach nicht mehr aufzubewahrenden Kassenunterlagen."
Eine Änderung des bisherigen Verfahrens ist nicht notwendig.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Ordnungsmäßigkeit II 20 E2.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen.
Eine Umsetzung der Empfehlung ist beabsichtigt. Hierfür müssen die erforderlichen 
Dokumente erstellt werden, um eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis 
vornehmen zu können. Ferner ist die Ausarbeitung einer entsprechenden 
Dienstanweisung erforderlich.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Organisation II 20 F3
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht 
unterdurchschnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der 
Vollstreckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Ergebnisverbesserung zu 
beachtenden Empfehlungen E3.1 und E3.2 werden aufgegriffen.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Organisation II 20 E3.1
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die 
Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und technischen 
Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.
In besonderen Fällen ist die Selbstabnahme der Vermögensauskunft zielführend, um 
die Angaben des Schuldners hinterfragen zu können. Eine Stelle zur Abnahme der 
Vermögensauskunft in besonderen Fällen wurde hierfür bereits eingerichtet, sodass 
ein Ausbau in diesem Bereich kurzfristig möglich wird.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Organisation II 20 E3.2 Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen sollten in der
Stadtkasse zentralisiert werden.
Eine mittelfristige Zentralisierung eines Forderungsmanagements ist geplant. In Bezug 
auf Niederschlagungen wird derzeit bereits ein entsprechendes Konzept erarbeitet. 
Ingesamt wird die Konzeption der Verfahren unter Einbeziehung von 
Beratungsleistungen erfolgen.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Finanzwirtschaftliche Steuerung 
und Controlling II 20 F Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung und 
Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Finanzwirtschaftliche Steuerung 
und Controlling II 20 E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert werden.
An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesen wird gearbeitet. Hierfür ist die 
Erstellung eines Moduls in der Vollstreckungssoftware angedacht, das automatisierte 
Auswertungen ermöglicht. Eine Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der 
Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops sollen zukünftig die 
konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert werden. 
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Erfüllungsgrad Digitalisierung II 20 F4
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittlichen 
Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche 
Entwicklungsmöglichkeiten.
Ein Projekt zur Einführung der digitalen Rechnungsbearbeitung befindet sich derzeit in 
der Umsetzung. In einem ersten Teilschritt wird ab dem 01.04.20 die Annahme von 
elektronisch übermittelten Rechnungen und deren Weiterverarbeitung sichergestellt. 
Im weiteren Verlauf der Digitalisierung ist der vollständige Ausbau der digitalen 
Rechnungsbearbeitung im Rahmen der Zentralisierung der Finanzbuchhaltung geplant.
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Erfüllungsgrad Digitalisierung II 20 E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen werden.
Die Einrichtung eines zentralen Finanzserviceteams wird derzeit vorbereitet, d.h. 
geplant ist
- die Einrichtung einer Projektgruppe unter Einbindung von Beratungsleistungen 
- Konzeptionserstellung der zukünftigen Strukturen
- Umsetzung
Ordnungsgemäße 
Aufgabenerfüllung 
und
Steuerung
Erfüllungsgrad 
Zahlungsabwicklung II 20 F5
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein 
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung 
einzelner Aspekte.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
(Feststellung ist identisch mit F1 !)
Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 F1 Der Abgleich Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 E1 Die Anzahl der Konten sollte deutlich reduziert werden.
Bei der Kontenreduktion handelt es sich um einen stetigen Prozess. Aktuell stehen 7 
weitere Konten vor der Auflösung (Ende 2020). Hierzu ist zunächst eine Analyse der 
Kontenumsätze erforderlich, die im II. Quartal 2020 abgeschlossen wird. In darauf 
folgendenen Gesprächen mit den betroffenen Dienststellen, denen mehrere Konten 
zugeschlüsselt wurden, wird geklärt, ob eine Differenzierung aus organisatorischen 
Gründen entfallen kann. Abschluss der Gespräche ist für das III. Quartal 2020 geplant.
Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 F2
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der 
Einzahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an 
SEPA-Lastschriftmandaten.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Aufwendungen II 20 F3 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsabwicklung 
als die Vergleichskommunen.
Die Kennzahl "Personal pro Einwohner"  ist in Relation zu setzen zu den Leistungsdaten  
unterdurchschnittlicher Aufwendungen pro Zahlung und den überdurchschnittllich 
hohen Fallzahlen zu  Mahnungen sowie der Anzahl der zu buchenden Zahlungen.
Durch eine Stukturanalyse sollen die Kassenprozesse gleichwohl weiter optimiert 
werden.
Wirtschaftlichkeit Einzahlungen II 20 F4 Köln weist durchschnittliche Leistungswerte bei den Einzahlungen auf den 
Geschäftskonten auf. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Einzahlungen II 20 E4 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt werden.
Die Empfehlung wird aufgegriffen. Eine Standardauswertung unter PSCD ist leider 
nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den SAP Beratern erfolgen mit dem Ziel 
einer Konzeption und der Programmierung eines entsprechenden Berichtes. Die 
erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - im Rahmen des bestehenden 
Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 F5
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige Anteile an 
SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen noch 
Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen 
zu E 5.2 verwiesen.
2

Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 E5.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkommunalen 
Vergleiche können dann vervollständigt werden.
Die fehlende Fallzahl bezieht sich auf den SEPA-Anteil bei der Mittagsverpflegung. 
Kindergarten und Mittagessenentgelte sind bei der Stadt unter einem 
Vertragsgegenstand unter verschiedenen Teilvorgängen abgebildet. Eine Auswertung 
nach verschiedenen Teilvorgängen war in der zur Verfügung stehenden PSCD 
Standardauswertung nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den SAP Beratern 
erfolgen mit dem Ziel einer Konzeption und der Programmierung eines 
entsprechenden Berichtes. Die erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - 
im Rahmen des bestehenden Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 E5.2
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen 
intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Lastschriftmandats 
zu überzeugen.
Die Empfehlung wird aufgegriffen. Mit den Einnahmebereichen der Fachbereiche mit 
vergleichsweise niedriger Lastschriftquote werden Gespräche geführt. Insbesondere 
im Bereich der Kindergartenentgelte ist nach durchgeführten Korrekturen bei der 
Sollstellungspraxis eine deutliche Steigerung möglich. 
Ziel ist es die Steigerung der Lastschriftquote durch
- Best Practice Analyse bei den Vergleichskommunen aus dieser übeörtlichen Prüfung
- einen stetigen Versand von SEPA-Mandanten mit den Bescheiden
Wirtschaftlichkeit Lastschriften II 20 F6 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Lastschriften an 
Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen 
zu E 5.2 verwiesen.
Wirtschaftlichkeit Rücklastschriften II 20 E6 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt die Quote 
zu reduzieren.
Die Empfehlung wird aufgegriffen. Eine Standardauswertung unter PSCD  zum 
Rückläufergrund ist derzeit leider nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den 
SAP Beratern erfolgen mit dem Ziel einer Konzeption und der Programmierung eines 
entsprechenden Berichtes. Die erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - 
im Rahmen des bestehenden Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen.
Wirtschaftlichkeit Ungeklärte Einzahlungen II 20 F7 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreiche ungeklärte Einzahlungen.
Die Stadt Köln weist einen überdurchschnittlichen Bestand an unklaren 
Zahlungeingängen aus. Die Reduktion des Bestandes und eine optimierte 
Klärungssachbearbeitung ist ein ständiger Arbeitsprozess in der Stadtkasse. 
Handlungsbedarf wird in der Verbesserung der Sollstellungspraxis durch die 
Zentralisierung des Rechnungswesen gesehen. Hierbei müssen insbesondere
die Dienststellen im Rahmen der lfd. Gespräche zur Fachverfahrensanbindung 
sensibilisiert werden. 
Wirtschaftlichkeit Mahnläufe II 20 F8 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommunen. Die 
Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Mahnläufe II 20 E8 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstreckung 
sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
Die Empfehlung wird aufgegriffen. Für 2020 wurde orientiert an den Arbeitsabläufen 
der Vollstreckung der Turnus der Abgabeläufe an die Vollstreckung erhöht. 
Wirtschaftlichkeit Vollstreckung II 20 F1
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkommunal 
verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshilfen. Ein 
Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Vollstreckung II 20 E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommunalen 
Vergleich gestellt werden.
An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesen wird gearbeitet, d.h. in der 
Vollstreckungssoftware soll ein Modul erstellt werden, welches automatisierte 
Auswertungen ermöglicht. Die Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der 
Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops werden zukünftig 
die konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert.
Wirtschaftlichkeit Aufwendungen II 20 F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund 75 
Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
3

Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen II 20 F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete 
Vollstreckungsankündigungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen II 20 E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzierung der 
Pfändungsgebühr eingefügt werden. Ein entsprechender Hinweis kann in der Vollstreckungsankündigung eingefügt werden.
Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen je 
Vollzeit-Stelle II 20 F4
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen 
überdurchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von 
Altforderungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 
2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr 
abgewickelt.
Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen.
Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen je 
Vollzeit-Stelle II 20 E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jährlich 
gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern.
An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesens wird gearbeitet, d.h. in der 
Vollstreckungssoftware soll ein Modul erstellt werden, welches automatisierte 
Auswertungen ermöglicht. Die Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der 
Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops werden zukünftig 
die konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert.
4

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Strukturen IV 51 F1
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere strukturelle
Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf den Bedarf
an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.
Diese Aussage der GPA muß stark relativiert werden. Folgende Aussagen lassen sich aus der Sozialberichterstattung 
NRW (des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) abrufen:
- Von den 23 kreisfreien Städten in NRW (inklusive Stadt Aachen in der Städteregion Aachen) rangiert Köln mit einer 
Kinderarmutsquote von 21,4% im Dezember 2018 eher im Mittelfeld. 14 kreisfreie Städte haben höhere Quoten (davon 
3 nur knapp höhere Quoten) als Köln, 8 haben niedrigere Quoten. Unter den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW 
(inklusive Städteregion Aachen und kreisfreie Stadt Aachen) rangiert Köln in einer absteigenden Rangordnung von 
höchster zu niedrigster Kinderarmutsquote in NRW an Rang 16.
- Ein Blick auf die Kölner Quote von Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in 2017/18 von 6,3% ergibt 
folgendes Bild: 16 kreisfreie Städte haben höhere Quoten, 6 niedrigere Quoten als Köln. Unter den 54 kreisfreien 
Städten und Kreisen in NRW rangiert Köln im Mittefeld. Hier ist anzumerken, dass der Indikator „Schulabgänger*innen 
ohne Hauptschulabschluss“ anders als die oben genannte Kinderarmutsquote durch städtisches Handeln zumindest 
teilweise beeinflusst werden kann, z.B. durch Mentoring-Programme in Schulen etc. Tatsächlich passiert hier in Köln 
recht viel. Die vergleichsweise niedrigere Quote könnte also durchaus Zeichen einer teils durchaus erfolgreichen Arbeit 
der Stadt Köln im Kampf gegen Abgänge ohne Hauptschulabschluss sein. Daraus zu schließen, dass die 
sozioökonomische Struktur besser ist als anderswo, erscheint nicht korrekt.
Steuerung und 
Organisation Gesamtsteuerung und Strategie IV 51 F2 Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie Zielvereinbarungen 
mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.
Das Jugendamt Köln verfolgt die Stärkung (präventiver) Infrastrukturangebote um hierüber möglichst vielen 
Problemlagen in Familien zu begegnen und somit nachfolgende Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Diese 
Vorgehensweise wird ergänzt um die Steuerung über Zielvereinbarungen zwischen Zentrale des Jugendamtes und den 
Bezirksjugendämtern.
Steuerung und 
Organisation Oganisation IV 51 F3
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für Schulentwicklung, 
die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die Kinder und Jugendpädagogische 
Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieeffekte für die
gleiche Zielgruppe möglich.
Die bestehende Ämterzusammensetzung im Jugend-,Schul und Sportdezernat begünstigt eine gute Kooperation der 
Ämter. Diese bestätigt sich immer wieder neu in entsprechend ämterübergreifend besetzten AG'en (Aktuell z.B. Aufbau 
kom.Präventionsketten)
Steuerung und 
Organisation Oganisation IV 51 F4
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksjugendämtern 
organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern 
der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu 
bewerten. Zwischen den Bezirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche 
Verfahrensweisen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.
Das Jugendamt legt hohen Wert auf einen intensiven Fachaustausch mit den Trägern der Erziehungshilfe, der sich in 
regelmäßigen Austausch der gesetzlich vorgegebenen  AK §80 und AG§  78 SGB VIII dokumentiert. Die Arbeit nach 
einheitliche Standards ist Ergebnis eines jahrelangen Prozesses mit einhergehenden Fachaustausch zwischen 
zentr.Steuerung und operativer Ebene in den Bezirksjugendämtern.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) IV 51 F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes Kontrollsystem 
(IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden.
Im Jugendamt sind zwei Stellen mit der prozeßunabhängigen Prüfung in
der WJH sowie Prüfungen zu ausgewählten Themenfeldern im ASD  umfänglich beschäftigt.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) IV 51 E5
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstellen,
um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und Risiken 
entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und 
Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu 
einem Konzept zusammengeführt werden.
Die Stadt Köln wird die Anregung der GPA aufnehmen und prüfen.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 F6
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und prozessunabhängige 
Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugendamtssoftware sind bisher nur wenige 
Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vorgesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum 
vereinbarten Zeitpunkt fortgeschriebene Hilfefälle.
Die im Jugendamt eingesetzte Fachsoftware deckt derzeit nur die gesetzlich vorgegebene Statistik ab. An einer 
Weiterentwicklung, die die gesamte Fallbearbeitung abdeckt, wird gearbeitet. Dabei werden die GPA Hinweise mit 
berücksichtigt.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 E6
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskontrollen
hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervorlagen sollten
auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten auch den Vorgesetzten
zugänglich sein.
siehe Stellungnahme zu F6
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 F7
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrollings.
Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen.
Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen erstellt. Die Aufwendungen 
werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise ausgewertet. Zukünftig soll eine 
Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. 
Hierzu wurden im Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt.
Der in 2019 erstellte Kennzahlenbericht soll weiterentwickelt und zukünftig jährlich erscheinen. 
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 E7
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regelmäßig
fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können einige Kennzahlen dieses 
Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger Auswertungen
sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf dieser Kennzahlen dargestellt wird. Dies 
kann dazu dienen, die Steuerung zu unterstützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu 
analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu beurteilen.
siehe Stellungnahme zu F7
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F8
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit von
Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außerdem Maßnahmen zur 
Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt 
und umgesetzt. Die Vorgaben werden in Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich 
festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind positiv zu sehen.
Die zitierten Zielvereinbarungen werden seit mehr als 15 Jahren praktiziert und bündeln und benennen die jährlich neu 
festgelegten bzw. fortgeschriebenen Steuerungsschwerpunkte.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F9
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden pro
Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbringen Leistungsnachweise 
über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese Maßnahmen
unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung.
Die Steuerungsmaßnahmen im Leistungsbereich der ambulanten Hilfen haben sich bewährt und zu einer Absenkung der 
durchschnittlich ambulanten Fallkosten geführt.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F10
Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in den
ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ 
bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirksamkeit der Hilfe und fördert die 
Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirksame Hilfen können frühzeitig erkannt und 
angepasst werden.
Dieser Steuerungsschwerpunkt war inhaltlicher Bestandteil eines der ersten Pilotprojekte der Verwaltungsreform in der 
Stadt Köln. Das Projekt soll 2020 mit der flächendeckenden Einführung in allen Bezirksjugendämtern abgeschlossen 
werden.
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F11 Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung und
Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht. siehe Stellungnahme zu F7
Internes 
Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 E11
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fallübergreifend 
zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein übergreifender Zielerreichungsgrad 
ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. trägerbezogenen Auswertungen erfolgen, um die 
Auswirkungen getroffener Maßnahmen transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen 
sollten in regelmäßigen Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- 
und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen Verfahrensstandards 
nachvollzogen werden.
Das Jugendamt plant eine Auswertungsmatrix für die Wirksamkeitsüberprüfung erststellen. Dabei werden die 
Vorschläge der GPA mit einbezogen.
Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 F12
Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form
von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, und
Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammengeführtes, einheitliches 
Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.
Ein gedrucktes Verfahrens- und Qualitätshandbuch existiert nicht. Allerdings stehen alle Verfahrensstandards, Abläufe 
und Richtlinien jeder Fachkraft in einem eigenständigen Info-Portal online zur Verfügung, welches immer tagesaktuell 
gepflegt ist.
Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 E12
Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufgebauten
Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen Ausführungen
kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen 
sollten grundsätzlich schriftlich geregelt werden.
siehe Stellungnahme zu F12
2

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F13
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe und
Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fachleistungsstunden und einer 
Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. 
Es werden aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt.
Der im Rahmen der Hilfeplanung festgestellte Hilfebedarf ist in der Regel
so differenziert und individualisiert, dass nur theoretisch mehrere Angebote parallel zur Verfügng stehen. In der Praxis 
besteht ein Platzmangel an wohnortnahen Hilfen und es werden oft viele Angebote erfolglos abgefragt, bevor  
überhaupt die Möglichkeit einer Platzierung besteht. 
Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F14
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über eine
geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche Entscheidung. Mögliche 
Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft werden. Die enge Zusammenarbeit mit den 
freien Trägern im Sozialraumteam fördert eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige 
präzise Beschreibung und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe.
Der Einbezug mehrerer Fachkräfte und der Vorgesetzten, dient nicht nur der Einhaltung von Standards und 
wirtschaftlicher Betrachtungsweise, sondern sorgt darüber hinaus für eine  qualifizierte Hilfeplanung auf fachlich 
gebotenem  Niveau.  
Personaleinsatz IV 51 F15
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermittelt
die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren bei der
Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte Personalbemessung 
ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzahlen hochgerechnet. Der daraus 
errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stellenplan.
Die Festellung der GPA kann bestätigt werden. In Verbindung mit den für 2020 entschiedenen Vakanzenausgleich für 
den ASD ist das fortschreibungsfähige  Verfahren für das Jugendamt Köln akzeptabel.
Personaleinsatz IV 51 E15
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personaleinsatzplanung zu 
steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf anhand von Bearbeitungszeiten genau 
ermitteln.
Derzeit findet eine bundesweite Debatte um Fallobergrenzen statt. Das Ergebnis der Debatte sollte abgewartet werden, 
damit nicht jede Kommune einen eigenständigen hohen Personalaufwand für eine Analyse betreiben  muß.
Personaleinsatz IV 51 F16
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft ist,
bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die neue Tätigkeit vor. Die 
gpaNRW bewertet dies positiv.
Aus Sicht des Jugendamtes sind diese Vorgehensweisen Teil der bestehenden Personalentwicklungsmaßnahmen und 
insgesamt  unverzichtbar, um Angesichts der bestehenden Arbeitsmarktsituation dauerhaft ausreichend neues Personal 
zu gewinnen und zu binden.
Personaleinsatz IV 51 F17
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung
als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich am Maximalwert und je 
Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belastend auf den Fehlbetrag HzE aus.
Im Hinblick auf die konkrete Fallbelastungssituation und die erforderliche Arbeitsqualität ist der Personaleinsatz fachlich 
begründet. Im übrigen geht die Fachverwaltung davon aus, dass bei reduziertem Personaleinsatz die Fallzahlen und 
Fallkosten sprunghaft steigen würden. Das Ergebnis wäre ein Anstieg im Bereich der Transferausgaben, der die derzeit 
bestehenden Gesamtausgaben erheblich  überschreiten würde.
Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F18
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in den
Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für die Auswahl
des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden für die Leistungserbringung der 
Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern eingeholt.
siehe Stellungnahme zu F13
Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E18
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern einholen.
Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt werden, um die
Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.
siehe Stellungnahme zu F13
Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die
Gründe der Beendigung statt.
In der Regel finden in diesen Fällen Krisengespräche mit den Familien statt, die die weitere Hilfegewährung zum Inhalt 
haben. Dabei werden die Gründe für die Beendigung thematisiert.
Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E19
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte mit ihm
und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt werden. Die Ergebnisse
dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet werden, um zukünftig Abbrüchen
besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Standards entwickelt werden.
Im Zuge der Weiterentwicklung des Projektes "Wirkungsorientierung" wird die Empfehlung berücksichtigt.
Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführung aus stationären Hilfen. Der Rückführungsdienst ist in der städt.Familienberatung organisatorisch angesiedelt und wird seit vielen Jahren 
erfolgreich praktiziert.
Leistungsgewährung Präventive Angebote IV 51 F21 Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netzwerkarbeit. Die 
Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiterentwickelt. Die Stadt Köln sieht hier einen maßgeblichen Baustein, der zu der relativ geringen Falldichte an HzE beiträgt.
3

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Leistungsgewährung Fehlbetrag und Einflussfaktoren IV 51 F22
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwohner
von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf den Fehlbetrag
wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus.
siehe Stellungnahme zu F17
Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F23
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 75
Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis
unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig niedriger Falldichte positiv auf 
den Fehlbetrag HzE aus.
Die Stadt Köln blickt gerade im ambulanten Bereich auf langjährige Bemühungen zurück, die Fallkosten zu reduzieren. 
Zusätzlich siehe Festellung und Stellungnahme zu F21
Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F24
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Die 
Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die Aufwendungen senken können. Die 
stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen 
werden aktuell neue Standards zur Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW 
positiv.
siehe Stellungnahme zu F9
siehe Stellungnahme zu F10
Leistungsgewährung Anteil ambulanter Hilfefälle IV 51 F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei einer gleichzeitig 
niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv. zur niedrigen Falldichte, siehe Stellungnahme zu F21
Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 F26
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen. Dadurch 
kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. Dies wirkt sich belastend auf die 
stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus.
Die Feststellung der GPA wird durch die Stadt Köln bestätigt.
Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 E26
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie geplant,
verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege
statt in Heimunterbringung unterbringen zu können.
Die Stadt Köln hat einige Versuche gestartet die rückläufige Zahl an potentiellen Pflegeeltern zu stoppen. Durch 
verstärkte Aquise und Öffentlichkeitsarbeit konnten nur so viele neue Pflegeeltern gewonnen wie durch Überalterung 
ausschieden.Die Stadt Köln hat von daher entschieden, einen weiteren Träger mit der Aquise von neuen Pflegeeltern zu 
beauftragen.
Leistungsgewährung Falldichte IV 51 F27
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr als
die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Falldichte
wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die Maßnahmen
zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive Auswirkung auf
die Falldichte.
Ausschlaggebend hierfür ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung im ASD und die Investitionen in präventive 
Angebote 
siehe Stellungnahme zu F17 und F21
Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F28
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für
Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier
wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaßnahmen
möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. Der Prozess
„Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen.
siehe Stellungnahme zu F10
Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 E28
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit von
Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Aufwendungen je
Hilfefall perspektivisch möglichst senken.
siehe Stellungnahme zu F10
Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F29
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen länger
als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 Prozent
der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten.
Die Stadt Köln wird diesen Sachverhalt prüfen.
Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F30
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die Maßnahmen der 
Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachteten Jahren wurden aber nur wenige 
Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für 
Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII 
hinterlegt.
siehe Stellungnahme zu F20
Die Stadt Köln praktiziert die Steuerungsmaßnahme zur Verselbständigung von jungen Volljährigen seit vielen Jahren
Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute 
Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf auswerten. Die 
Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden. Die Empfehlung der GPA wird aufgegriffen.
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele
Fälle nach § 35a SGB VIII.
Der Fallanstieg im Bereich §35a resultiert im Wesentlichen aus vielen Anträgen auf Schulbegleitung im Zuge der 
Umsetzung des Inklusionskonzeptes an Kölner Schulen.
4

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F32
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf stationäre
Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall positionieren
sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendungen für Fälle
mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.
Die Stadt Köln versucht auf auf die durchschnittlichen Kosten für die Hilfen für Schulbegleiter einzuwirken. Eine 
erfolgreiche Maßnahme ist die Einrichtung von Pool-Lösungen an mehr als 20 Kölner Schulen.
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F33
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Eingliederungshilfenach 
§ 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezirken,
aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Standards zur Bearbeitung der 
Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und zur Prüfung der
Teilhabebeeinträchtigung.
Die Stadt Köln hat sich noch nicht endgültig für oder gegen einen spezialisierten Dienst für Anträge auf 
Eingliederungshilfe entschieden. Hierzu soll die weitere Gesetzgebung (Stichwort "große Lösung") betrachtet werden.
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F34
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der Schule
und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beeinträchtigung
der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung.
Die Stadt Köln hält gerade die eigenständige Prüfung mit Hospitatonen vor Ort für zielführend. 
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F35
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshelfern
bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Synergieeffekte
genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompensiert werden.
Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der Stadt Köln sind die
Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer.
siehe Stellungnahme zu F32
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall für Integrationshilfe 
hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen. Die Stadt Köln wird eine entsprechende Prüfung vornehmen.
Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 
41 SGB VIII IV 51 F36 Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre und
mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte.
Die höheren Aufwendungen und Hilfefälle sind im Wesentlichen dem starken Anteil der UMA an der Personengruppe 
geschuldet.Für diese Fälle erhält die Stadt Köln eine Kostenerstattung durch die überörtlichen Kostenträger.
Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 
41 SGB VIII IV 51 F37
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt als auch
differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meisten Vergleichsstädten. 
In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an.
Die Stadt versucht auch in diesem Bereich das Thema Verselbstständigung möglichst frühzeitig in Verbindung mit 
kostengünstigen Betreuungssetzung zu platzieren.
Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 
41 SGB VIII IV 51 F38
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei
gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die stationären
Hilfefälle etwas rückläufig sind.
siehe Stellungnahme zu F36
Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 
41 SGB VIII IV 51 E38
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, strengere
Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung der Fallzahlen und
Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.
In Anbetracht des Entwicklungstandes der UMA bei Hilfebeginn, ist eine Hilfegewährung über das 18. Lebensjahr hinaus 
fachlich unumgänglich. Die Stadt Köln sieht hier keine weiteren Spielräume um Hilfefälle frühzeitiger zu beendigen.
Leistungsgewährung Unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge IV 51 F39
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren Anteil
an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreisfreien Städte.
Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in den
Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median.
Die Stadt Köln liegt als Zuzugsmetropole bei den UMA seit Anbeginn des Verteilverfahren immer über der gesetzlich 
vorgegebenen Unterbringsquote. Neuzugänge werden in das Verteilverfahren gegeben, solange keine individuellen 
Hinderungsgründe bestehen. 
Andere Aufgaben der 
Jugendhilfe
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a 
SGB VIII IV 51 F40
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 2017
den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem hat sie
mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwendungen für
Inobhutnahmen.
Die Feststellung wird durch die Stadt Köln bestätigt , gerade im Alterssegment der unter 14 jährigen hält der Trend für 
verstärkte Inobhutnahmen an. Die Stadt Köln sieht sich hier gezwungen die Platzkapazitäten im Aufnahmebereich zu 
erhöhen.
5

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Strukturen Demografische Entwicklung V 50 F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter. Das entspricht dem bundesweiten Trend.
Strukturen Demografische Entwicklung V 50 F2
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherungen
nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist niedriger als im
landesweiten Durchschnitt.
Die Feststellung trifft zu
Strukturen Soziökonomische Strukturen V 50 F3
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die 
Bevölkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch 
benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergänzende 
Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Dies ist dem hohen Preisniveau für pflegerische Leistungen und Unterkunftskosten 
geschuldet, so dass die vorrangig einzusetzenden Leistungen i. R. d. SGB XI nicht zur 
Kostendeckung ausreichen. 
Strukturen
Auswirkungen der 
Pflegestärkungspaktgesetze I bis 
III
V 50 F4 Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden. Die Feststellung trifft zu
Wirtschaftlichkeitsbe
trachtung Leistungsbezieher V 50 F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Feststellung trifft zu
Wirtschaftlichkeitsbe
trachtung Ambulante Quote V 50 F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch. Dies wurde bereits im Bericht aus dem Jahr 2007 so festgestellt und gilt weiterhin. 
Wirtschaftlichkeitsbe
trachtung
Finanz- und 
Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 F7
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt 
vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl der 
Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei der Pflege in 
Einrichtungen.
Diese Feststellung trifft im landesinternen Vergleich zu, relativiert sich aber beim Blick 
über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen des Benchmarkings der großen Großstädte 
sind die Ausgaben je Fall in Köln zwar insgesamt noch überdurchschnittlich. Eine Reihe 
anderer Städte (u. a. Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf) weist jedoch ein ähnliches 
Kostenniveau auf. Bei den Ausgaben für ambulante Pflege je Leistungsberechtigten 
weist Köln im Jahr 2018 den niedrigsten Wert aller 15 Städte dieses Vergleichszirkels 
auf.
Wirtschaftlichkeitsbe
trachtung
Finanz- und 
Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 F8 Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch zum 
Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbeitung.
Die Feststellung trifft zu, jedoch wird sich die Anzahl der zum Unterhalt verpflichteten 
Angehörigen durch das Angehörigenentlastungsgesetz deutlich verringern.
Wirtschaftlichkeitsbe
trachtung
Finanz- und 
Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 E8
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sollten 
weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflegegrade oder die 
Bildung von Rückstellungen erklärt werden.
Die Feststellung extrem hoher Transferaufwendungen trifft lediglich für die stationäre 
Pflege und so auch nur im landesinternen Vergleich zu. Im Rahmen des Benchmarkings 
der großen Großstädte sind die Ausgaben je Fall in Köln zwar überdurchschnittlich, 
aber auf ähnlichem Niveau wie in einer Reihe anderer Städte (u. a. Stuttgart, Frankfurt, 
Düsseldorf). 
Organisation und 
Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe 
zur Pflege V 50 F9
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgelegter 
Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmäßige 
Sachbearbeitung möglich ist.
Die Feststellung trifft zu
Organisation und 
Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe 
zur Pflege V 50 F10
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der 
Sachbearbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines 
Dokumentenmanagementsystems.
Die Stadt Köln hat diesen Weg bereits aufgenommen. Die Einführung der 
elektronischen Sozialhilfeakte wird in Verbindung mit einem 
Dokumentenmanagementsystem für alle Leistungsbereiche, so auch für die Hilfen zur 
Pflege, im Rahmen eines Verwaltungsreformprojektes erfolgen. Im Rahmen der damit 
verbundenen eingehenden Prozessanalyse werden weitere Verbesserungen in der 
Sachbearbeitung realisiert werden.
Organisation und 
Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe 
zur Pflege V 50 E10 Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege optimieren
und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem einführen. siehe F10
Organisation und 
Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe 
zur Pflege V 50 F11
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhafte Wiederbesetzungen 
erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist 
dadurch erschwert.
Die Feststellung trifft zu.
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Organisation und 
Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe 
zur Pflege V 50 E11
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des Personals
bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen bedingte Vertretungen
führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen finanzielle Risiken, beispielsweise
durch fehlerhafte Bescheide.
s. Stellungnahme zu E12.1; eine gute Altersdurchmischung ist hierbei sicher ein Aspekt. 
Diese herzustellen stößt jedoch in der täglichen Praxis rasch an Grenzen. 
Organisation und 
Personaleinsatz
Personal- und 
Leistungskennzahlen V 50 F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel. Die Feststellung trifft zu.
Organisation und 
Personaleinsatz
Personal- und 
Leistungskennzahlen V 50 E12.1
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Ständige 
Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeitsplätzen und 
selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitgerechte 
Aufgabenerledigung.
Die Empfehlung bestätigt die Notwendigkeit, die seit Jahren gelebte Praxis 
beizubehalten bzw. zu intensivieren, durch geeignete Maßnahmen vorhandenes und 
gewonnenes Personal zu erhalten.
Organisation und 
Personaleinsatz
Personal- und 
Leistungskennzahlen V 50 E12.2
Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in Köln das 
Amt
mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten.
s. Stellungnahme zu E12.1. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang 
tatsächlich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des Amtes mehr 
Möglichkeiten und berufliche Persepktiven losgelöst von der konkreten Aufgabe 
aufzeigen zu können. Personalentwicklung i.S. von Fort- und Weiterbildung, 
Qualifizierung etc. wird bei im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln  
intensiv betrieben. Die Richtigkeit dieses Weges wird durch die Empfehlung der GPA 
unterstrichen.
Steuerung und 
Controlling Fach- und Finanzcontrolling V 50 F13
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten 
vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strategische 
Controlling befindet sich noch im Aufbau.
Die Feststellung trifft zu
Steuerung und 
Controlling
Steuerung der 
Leistungsgewährung V 50 F14
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor 
stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften 
nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der Pflege- und 
Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteuren die individuelle Beratung 
pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer Situation.
Die Feststellung trifft zu
Steuerung und 
Controlling
Steuerung der 
Leistungsgewährung V 50 E14
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung fortsetzen 
und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Seniorenberatung in den 
Stadtteilen weiter ausbauen und stärken.
Es besteht weder Anlass noch Absicht, die bewährte Verfahrensweise zu ändern
Steuerung und 
Controlling Steuerung der Pflegelandschaft V 50 F15
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu mit 
allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche 
Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bislang 
keine Veranlassung.
Die Feststellung trifft zu
Steuerung und 
Controlling Steuerung der Pflegelandschaft V 50 E15 Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Bemühungen
intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen zu wirken. Es besteht weder Anlass noch Absicht, die bewährte Verfahrensweise zu ändern
Steuerung und 
Controlling Quartiersmanagement V 50 F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen 
Vernetzung der Akteure. Die Feststellung trifft zu
2

Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Steuerung und 
Controlling Quartiersmanagement V 50 E16
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Konzepte zur 
Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere lebenswert gehalten 
werden und niederschwellige Informationen über komplementäre Angebote spätere 
intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen.
Um die pflegerische Versorgung der Kölner Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in 
der vollstationären Dauerpflege, auch in Zukunft sicherzustellen, ist dringender 
Handlungsbedarf gegeben. Das Dezernat Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen 
hat daher ämterübergreifend und unter Beteiligung externer Dritter bereits das 
Projekt „Zukunft der Pflege in Köln“ ins Leben gerufen. Zum 01.01.02020 hat die neu 
eingerichtete Projektleitung ihre Arbeit aufgenommen. Projektziele sind u. a. die 
Gestaltung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur 
(stationär und ambulant, auch mit Blick auf alternative Wohn  und Pflegeformen), die 
Sicherstellung der erforderlichen Räume und Flächen sowie die Fachkräftegewinnung 
und –sicherung. Der Fokus liegt u.a. auf dem Neubau vollstationärer 
Dauerpflegeeinrichtungen, im günstigsten Fall in Kombination mit Kurzzeit  und 
Tagespflegeplätzen.
Ambulante Wohngemeinschaften oder Wohnen mit Service für Seniorinnen und 
Senioren können leichter realisiert werden, da sie im konventionellen Wohnungsbau, 
bestenfalls öffentlich gefördert platziert werden können. In geeigneten 
(Neu)Baugebieten, Sanierungsgebieten etc. sollen frühestmöglich Flächen für 
vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen platziert bzw. bereitgestellt werden.
Aktuell geht es vorrangig darum, die Pflegebedarfe konzeptionell zu beschreiben und 
sowohl inhaltlich als auch räumlich zu konkretisieren. Es ist notwendig, das Kölner 
Stadtgebiet genauer hinsichtlich der lebensraumorientierten Bedarfe zu analysieren 
und diese rechtswirksam in die Kölner Stadtentwicklung einzubinden. Eine gute 
Datenbasis und Grundlage für das angestrebte Stadtentwicklungskonzept Pflege wird 
der 2. Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten  und Pflegegesetz (APG NRW) 
bieten, der aktuell durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik 
GmbH (ISG) erarbeitet wird. Die dort auszuarbeitende kleinräumige Betrachtung der 
Pflegebedarfe sollte eine gute Ergänzung zu den sonstigen umfangreichen 
Erkenntnissen zum Kölner Stadtgebiet darstellen.
3

Stellungnahmen zum Teilbericht "Grundsicherung nach SGB II"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Steuerung und 
Controlling Fach- und Finanzcontrolling V 50 F1
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das 
Berichtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionalisiert 
ist.
Die Feststellung trifft zu
Steuerung und 
Controlling
Steuerung der 
Leistungsgewährung V 50 F2
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, setzt jedoch
angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf den Fachdienst
Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU).
Die Feststellung trifft zu
Steuerung und 
Controlling
Steuerung der 
Leistungsgewährung V 50 E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes zur 
Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten.
Die Stadt Köln hat bereits im Februar 2011 in einer stadtinternen Arbeitsgruppe die 
Aufstellung eines schlüssigen Konzepts geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass 
wegen unzureichender personeller Kapazitäten und aufgrund fehlender qualifizierter 
Daten zum Wohnungsmarkt (insbesondere Angebotswohnungen) eine 
Konzepterstellung in Eigenregie nicht möglich sei. Von einer externen Vergabe wurde 
zunächst abgesehen, da zum damaligen Zeitpunkt in einer Vielzahl anderer Kommunen 
die dort durch externe Dienstleister erarbeiteten Konzepte vor den Sozialgerichten 
keinen Bestand hatten. Mittlerweile gibt es jedoch mehr Erfahrung bei der Erstellung 
der schlüssigen Konzepte und dementsprechend bereits gerichtsfest anerkannte 
Konzepte. 
Inwiefern die Stadt Köln der im Bericht ausgesprochenen generellen Empfehlung der 
GPA NRW in Form der Ausschreibung einer entsprechenden Konzepterstellung 
nachkommen sollte, muss zunächst mit den beteiligten und betroffenen Ämtern, 
insbesondere dem Amt für Wohnungswesen und der Kämmerei, erörtert und 
gemeinsam entschieden werden.
Kosten für 
Unterkunft und 
Heizung
V 50 F3 Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnittlich 
stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind sehr hoch.
Die überdurchschnittliche Höhe der Kosten je Fall ist ausschließlich auf das in Köln 
gegebene Mietniveau zurückzuführen. Da der Nachfrageüberhang auf dem Kölner 
Wohnungsmarkt sich in den nächsten Jahren noch verstärken dürfte, wird sich an 
dieser Grundproblematik bis auf Weiteres nichts ändern.
Kosten für 
Unterkunft und 
Heizung
V 50 E3
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte die 
einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU als 
wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten werden.
Eine Auflösung des Fachdienstes SKdU ist nicht vorgesehen
Einmalige Leistungen V 50 F4
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen der 
Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewährung 
einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Die Feststellung trifft zu
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Verkehrsflächen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Steuerung Datenlage III 66 F1
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt 
werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden können. 
Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen 
Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung des 
Straßenbegleitgrüns.
Seitens der Stadt Köln wurde die Vorgehensweise seinerzeit entsprechend 
beschlossen. Mit der Einführung des NKF-Moduls wird eine differenzierte Bewertung 
der Flächen möglich sein.
Steuerung Datenlage III 66 E1
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass eine 
differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne Steuerung 
verbessert werden.
Mit der Einführung des NKF-Moduls wird eine differenzierte Bewertung der Flächen 
möglich sein.
Steuerung Straßendatenbank III 66 F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln 
plant, die Datenbasis zu verbessern. Mit Weiterentwicklung der Straßendatenbank wird die Datenbasis verbessert.
Steuerung Kostenrechnung III 66 F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendatenbank 
abgestimmt. Die Abstimmung wird im Rahmen der Einführung des NKF-Moduls angestrebt.
Steuerung Kostenrechnung III 66 E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sachgebiet 660/2 weiterentwickeln. Bei der Festlegung der KLR-Struktur sind stadtweite Belange zu berücksichtigen. Die 
Empfehlung ist deshalb seitens des Fachamtes mit der Kämmerei zu erörtern.
Steuerung Strategische Ausrichtung und 
operatives Controlling III 66 F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert. Für
den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet.
Für die Ausgestaltung der Ziele sind unterschiedliche Kennzahlen definiert. Zusammen 
mit bestimmten Grundzahlen werden diese beobachtet, analysiert und bei Bedarf 
entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Prozessbetrachtung Aufbruchmanagement III 66 F5
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank 
haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines 
Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnahmen 
geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert.
Durch das geplante Online-Portal können zukünftig die Baumaßnahmen noch 
effektiver koordiniert werden.
Prozessbetrachtung Aufbruchmanagement III 66 F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den 
ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.
Durch die konkreten Handlungsvorgaben und durch die Kontrollen und Übernahmen 
der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme wird das Risiko einer 
Wertminderung der Substanz des Verkehrsflächenvermögens minimiert.
Prozessbetrachtung Schnittstelle Finanz- und 
Verkehrsflächenmanagement III 66 F7
Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren 
Optimierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die 
Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendatenbank 
zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflächen zur 
Verfügung.
Nach Abschluß der Straßenzustandserfassung und der Einführung des NKF-Moduls 
stehen die geforderten Detailinformationen zur Verfügung.
Ausgangslage für die 
Verkehrsflächenerhal
tung
Strukturen III 66 F8
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe 
Bevölkerungsdichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe 
Verkehrsfläche zur Verfügung.
Die hohe Bevölkerungsdichte und die geringe Verkehrsfläche je Einwohner in Köln 
führen zu einer hohen Nutzungsintensität. Dies stellt hohe Anforderungen an die 
technische Belastbarkeit der Verkehrsflächen. Insbesondere die Hauptverkehrsstraßen 
unterliegen einer großen Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr.
Ausgangslage für die 
Verkehrsflächenerhal
tung
Bilanzkennzahlen III 66 F9
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibungen 
und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Prozent 
reduziert.
Das liegt darin begründet, dass es zum einen an technischem Fachpersonal fehlt, das 
entsprechende Projekte vorbereitet, vergeben und begleiten kann. Zum anderen 
müssen regelmäßig Ausschreibungen aufgrund fehlender Angebote aufgehoben 
werden. Hier spielen Kapazitätsengpässen bei den Unternehmen eine wesentliche 
Rolle.
Erhaltung der 
Verkehrsflächen Alter und Zustand III 66 F10
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im 
oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der 
Verkehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuellen 
Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau.
Nach Abschluß der Straßenzustandserfassung und der Einführung des NKF-Moduls 
stehen die geforderten Detailinformationen zur Verfügung.
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Verkehrsflächen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Erhaltung der 
Verkehrsflächen Alter und Zustand III 66 E10
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnutzungsdauer 
von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeitnah erfassen und 
bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte die Stadt die weiteren 
Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten.
Ziel der Straßenzustandserfassung ist eine sachliche Bewertung der Straßenzustände, 
die eine verbesserte Priorisierung der Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht.
Erhaltung der 
Verkehrsflächen Untehaltung III 66 F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Bereich, 
allerdings noch unter dem Richtwert.
Das liegt darin begründet, dass es zum einen an technischem Fachpersonal fehlt, das 
entsprechende Projekte vorbereitet, vergeben und begleiten kann. Zum anderen 
müssen regelmäßig Ausschreibungen aufgrund fehlender Angebote aufgehoben 
werden. Hier spielen Kapazitätsengpässen bei den Unternehmen eine wesentliche 
Rolle.
Erhaltung der 
Verkehrsflächen Reinvestition III 66 F12
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachpersonals 
sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen, konnten die vorhanden finanziellen Mittel 
nicht vollständig investiert werden.
Die Rahmenbedingungen des Öffentlichen Dienstes und die Kapazitätsengpässe der 
Unternehmen sind seitens der Stadt Köln nur in geringem Maße beeinflussbar.
Erhaltung der 
Verkehrsflächen Reinvestition III 66 F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich personell 
zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.
Die personellen Situation in der Bauwirtschaft unterliegt einer hohen Fluktuation, so 
dass regelmäßig nicht gewährleistet werden kann, dass alle Planstellen besetzt sind.
Finanzierung III 66 F14
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen. Die
Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der 
Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig aus.
Antwort von 62 an 20 vom 29. April 2019 zu ebendieser Thematik:
"Die Anteilssätze in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 in 
der Fassung vom 05.02.2014 liegen im oberen Bereich der Spanne der KAG-
Mustersatzung. Bei Anliegeranteilssätzen bis zu 70 % sieht das Bauverwaltungsamt die 
Belastungsgrenze bereits als erreicht. Vor diesem Hintergrund hat der seinerzeit 
zuständige Beigeordnete Höing am 19.02.2016 eine weitere Anhebung auf den jeweils 
höchstzulässigen Satz abgelehnt. Auch seitens der Politik wurde bei Behandlung des 
Prüfberichts die Anregung zur Anhebung der Anteilssätze nicht aufgegriffen.
Im Übrigen lief schon in 2016 eine bundesweite Kampagne gegen die Erhebung von 
Straßenbaubeiträgen, die unter anderem in Bayern zu deren Abschaffung führte. Seit 
kurzem befasst sich der nordrhein-westfälische Landtag mit Anträgen zur Abschaffung 
bzw. zur Modifikation des Straßenbaurechts. Mit einem Abschluss des 
Gesetzgebungsverfahrens ist im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen. Eine Anhebung des 
Anteilssätze ist vor diesem Hintergrund nicht diskutabel."
2

Stellungnahmen zum Teilbericht "Friedhofswesen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Steuerung und 
Oganisation Strukturen und Prozesse VI 67 F1
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt zentral
im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass ein 
regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteuren im 
Amt gegeben ist.
Die Praxis der Stadt Köln wird im Teilbereich "Strukturen und Prozesse" im Bericht der 
GPA positiv bewertet.
Steuerung und 
Oganisation
Strategische und operative 
Ausrichtung VI 67 F2
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept 
wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen für 
die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben.
Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Strategische und operative Ausrichtung" wird 
im Bericht der GPA positiv bewertet. 
Steuerung und 
Oganisation
Strategische und operative 
Ausrichtung VI 67 E2
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen aufbauen. Hier
kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und steuerungsrelevante Informationen liefern. 
So sind alle Entscheidungsträger regelmäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich 
informiert.
Ein differeziertes Berichtswesen ist aktuell im Aufbau
Steuerung und 
Oganisation Datenlage/IT VI 67 F3
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und 
systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und 
Organisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse 
optimiert.
Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Datenlage / IT" wird im Bericht der GPA 
positiv bewertet. 
Steuerung und 
Oganisation Datenlage/IT VI 67 F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist 
positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.
Die GPA begrüßt die aktuelle Vorhaben zum Ausbau der it-gestützten Grabverwaltung 
(Digitalisierung der Friedhofspläne & Verknüpfung mit der Fachsoftware). 
Steuerung und 
Oganisation
Öffentlichkeitsarbeit und 
Vermarktung VI 67 F5
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von 
Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen auf 
den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine 
aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besucher.
Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Öffentlichkeistarbeit und Vermarktung" wird 
im Bericht der GPA positiv bewertet. 
Gebührenkalkulation VI 67 F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen 
Kostendeckungsgrad. siehe nachfolgende Feststellung "F7"
Gebührenkalkulation Gabnutzungsgebühren VI 67 F7
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die 
Gebührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der 
Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden.
Trotz der seit 2014 gleichbleibenden Gebührenhöhe erreicht die Stadt Köln einen im 
interkommunalen Vergleich durchschnittlichen Kostendeckungsgrad. Insofern ist auch 
diese Feststellung der GPA positiv zu bewerten.
Gebührenkalkulation Trauerhallen VI 67 F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad. Der ereichte Kostendeckungsgrad bei den Trauerhallen wird duch die GPA positiv 
bewertet.
Flächenmanagement Aktuelle Auslastungs-/ 
Belegungssituation VI 67 F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter 
Flickenteppich ist allerdings deutlich zu erkennen.
Zur validen Ermittlung des Anteils der belegten / nicht belegten Flächen bedarf es 
zunächst der Digitalisierung der Friedhofspläne.  Diese wird in den nächsten Jahren 
sukzessive erfolgen-
Flächenmanagement Entwicklung künftiger 
Flächenbedarf VI 67 F10
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den 
Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen 
Friedhöfe zu erhalten.
Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Entwicklung künftiger Flächenbedarf" in Form 
des Konzeptes "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" wird im Bericht der GPA sehr 
positiv bewertet. 
Flächenmanagement Entwicklung künftiger 
Flächenbedarf VI 67 F11
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis langfristig
zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückgebaut 
werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwendungen 
ergeben.
Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Entwicklung künftiger Flächenbedarf" in Form 
der mittelfristigen Schaffung zusammenhängender Freiflächen wird im Bericht der GPA 
positiv bewertet. 
1

Stellungnahmen zum Teilbericht "Friedhofswesen"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Flächenmanagement Entwicklung künftiger 
Flächenbedarf VI 67 E11.1
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie auch 
satzungstechnisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzungen 
ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit.
Der Empfehlung der GPA kann an dieser Stelle nicht gefolgt werden.
Die auch im Kölner Friedhofskonzept dargestellte Dynamik der Veränderung in der 
Bestattungs- und Trauerkultur verlangt von den jeweiligen Friedhofsträgern große 
Flexibilität bei der Entwicklung und Anpassung von Bestattungsangeboten. Eine heute 
nicht benötigte Fläche kann bereits in Kürze zur Ausweitung eines anderen 
Bestattungsangebotes benötigt werden.
So wurden solche Flächen in den letzten Jahren beispielsweise für das 
Bestattungsangebot "Bestattungsgarten" oder die Ausweitung des Angebotes 
"Baumgrab" verwendet. Darüber hinaus werden solche Flächen zukünftig auch zur 
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Friedhofskonzept (artenreiche Wiese, 
Streuobstwiese, etc.) herangezogen. 
Flächenmanagement Entwicklung künftiger 
Flächenbedarf VI 67 E11.2
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine 
Flächenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslastung der 
einzelnen Friedhöfe sollte sie in einem weiteren Schritt die Schließung von nur noch wenig 
ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen.
Die Aufstellung einer Flächenentwicklungsplanung  auf Grundlage eienr (digitalen) 
vollumfänglichen Datenlage ist sinnvoll.
Die Schließung von Freidhöfen ist derzeit nicht geplant.
Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 das Konzept 
"Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet unter 
anderem die Zielvorstellung die vorhandenen 55 Kölner Friedhöfe zu erhalten.
Grünpflege Unterhaltungskosten der Grün- 
und Wegeflächen VI 67 F12
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Vergleich
mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe sowie der
Struktur begründet.
Die Verteilung der 55 städtischen Friedhöfe über das gesamte Stadtgebiet begründet 
im Rahmen des Teilbereichs "Grünpflege" einen hohen logistischen Aufwand und stellt 
eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Dies wurde von der GPA gewürdigt. 
Grünpflege Unterhaltungskosten der Grün- 
und Wegeflächen VI 67 E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die Pflanzung
neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.
Der Empfehlung der GPA wird gefolgt.
Die Hecken sind auf vielen Kölner Friedhöfen ein herausragendes Gestaltungsmerkmal 
und sollen auch zukünftig erhalten bleiben. Mit Blick auf den damit verbundenen 
Pflege- und Unterhaltungsaufwand  wird sich in den nächsten Jahren auf die Vornahme 
von Ersatzpflanzungen beschränkt.
Die Neuanlage von Hecken ist derzeit nicht geplant.
2

Stellungnahme zum Teilbericht "Bauaufsicht"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Baugenehmigung Strukturelle Rahmenbedingungen VI 63 E1.1
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO NRW 2018 
nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristsetzung zu 
beschleunigen.
Dies setzt entsprechend fristgerechte Zulieferung der beteiligten Dienststellen voraus, 
da Baugenehmigungen für Vorhaben, die offensichtlich gegen öffentlich-rechtliche 
Vorschriften (z.B. Umweltrecht) verstoßen, nicht erteilt werden können.
Baugenehmigung Strukturelle Rahmenbedingungen VI 63 E1.2
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend 
minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beurteilen kann, 
ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere Ämter und 
Dienststellen werden so vermieden und alle Beteiligten entlastet.
Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63
Baugenehmigung Rechtsmäßgkeit VI 63 F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen Frist- 
und Prüfvorgaben oft nicht eingehalten werden.
Für die Prüfung der Vollständigkeit ist der Auszug aus dem örtlichen Bau- und 
Planungsrecht erforderlich. Vor Einführung des (vollständigen) digitalen Prüfvermerks, 
ist die Einhaltung der Frist nicht möglich.
Baugenehmigung Rechtsmäßgkeit VI 63 E2
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per Mail 
verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen zu wenige 
Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt werden.
Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63
Baugenehmigung Zurückgewiesene und 
zurückgenommene Bauanträge VI 63 F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung 
vorhanden. Die Feststellung entspricht den Werten und Zielen von 63
Baugenehmigung Geschäftsprozesse VI 63 F4
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den 
Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt wird 
die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen.
Die Feststellung entspricht den Werten und Zielen von 63
Baugenehmigung Prozess des vereinfachten 
Baugenehmigungsverfahrens VI 63 F5
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im vereinfachten 
Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch online 
durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für die 
Vervollständigung der Anträge.
Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63
Baugenehmigung Prozess des vereinfachten 
Baugenehmigungsverfahrens VI 63 E5.1
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterlagen 
einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO NRW 2018 
nicht überschreiten.
Für die Prüfung der Vollständigkeit ist der Auszug aus dem örtlichen Bau- und 
Planungsrecht erforderlich. Vor Einführung des (vollständigen) digitalen Prüfvermerks, 
ist die Einhaltung der Frist nicht möglich.
Baugenehmigung Prozess des vereinfachten 
Baugenehmigungsverfahrens VI 63 E5.2
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die Anträge 
digital Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die 
Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei welchen 
Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur schnelleren 
Abwicklung suchen.
Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63
Baugenehmigung Laufzeit von Bauanträgen VI 63 F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren 
überdurchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal.
Die Laufzeiten werden erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbeitung neuer 
Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt.
Baugenehmigung Laufzeit von Bauanträgen VI 63 E6.1
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu den 
verschiedenen Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz schaffen, die 
Laufzeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren.
Die Empfehlung entspricht überwiegend den Zielen von 63
Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 F7
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen 
unterdurchschnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und 
Vorbescheiden konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden.
Die Laufzeiten werden erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbeitung neuer 
Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt.
Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine wichtige 
Steuerungsgrundlage.
Bislang werden diesbezügliche Werte nicht gesondert erfasst. Die Prüfung von 
Vorbescheidsanträgen unterscheidet sich in den wesentlichen Punkten nicht von der 
eines Bauantrags. Aufwand und Nutzen müssen verhältnismäßig sein.
Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei den 
Antragszahlen dienen. Die Empfehlung entspricht überwiegend den Zielen von 63
Baugenehmigung Digitalisierung VI 63 F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen digital. Die Feststellung entspricht den Zielen von 63
1

Stellungnahme zum Teilbericht "Bauaufsicht"
Bereich Teilbereich
Dezernat
Dienststelle
Feststellung = F
Empfehlung = E
Text Stellungnahme
Baugenehmigung Tansparenz VI 63 F9 Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung der 
Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bearbeiten.
Baugenehmigung Tansparenz VI 63 E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inhaltlich ausgeweitet werden.
Baugenehmigung Tansparenz VI 63 E9.2
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kennzahlen 
überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen können. Dazu 
können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen 
fortgeschrieben werden.
Bauberatung VI 63 F10
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformationen 
zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollständigkeit 
und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.
Bauberatung VI 63 E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der 
Beratungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat.
Es ist nicht möglich den Zusammenhang zwischen Beratung und Antragsqualität bzw. 
Verfahrensdauer messbar zu machen. Sowohl zur Antragsqualität als auch 
Verfahrensdauer erfolgen außer der Beratung eine Vielzahl weitere Maßnahmen.
Bauordnung Bauüberwachung VI 63 F11 Objektive Kriterien für Ermessenentscheidungen für eine Bauüberwachung sind nicht 
schriftlich dokumentiert.
Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs 
begonnen.                                             
Bauordnung Bauzustandsbesichtigungen VI 63 F12
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln auf stichprobenartig durchgeführt. Es gibt 
festgelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine 
Bauzustandsbesichtigung.
Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs 
begonnen.                                             
Bauordnung Bauzustandsbesichtigungen VI 63 E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen für oder 
gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.
Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs 
begonnen.                                             
Die Feststellung entspricht den Zielen von 63
2

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1850/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.08.2020
Erstellt
17.06.2020 11:20