1850/2020
Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
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Anlage 1 Beschlussvorlage 0692_2020
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 0692/2020 Freigabedatum 13.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ gem. § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis und emp- fiehlt dem Rat die Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen. Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme wie von der Verwaltung vorge- schlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Prozesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwal- tungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. Rechnungsprüfungsausschuss 24.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW findet in regelmäßigen Abständen statt. Zuletzt wurde der Zeitraum 2012-2014 geprüft. Im aktuellen Prüfungszyklus für die kreisfreien Städte in NRW hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) die regelmäßige überörtliche Prü- fung der Stadt Köln nach § 105 GO NRW im Zeitraum von September 2018 bis November 2019 durchgeführt. Insgesamt wurden 23 kreisfreie Städte geprüft. Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört die Prüfung des rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftli- chen Handelns der Kommunen des Landes NRW. Mit Blick auf die äußerst schwierige Finanzlage der NRW-Kommunen und die gesetzliche Verpflichtung, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen, steht dabei die finanzwirtschaftliche Analyse im Vordergrund der Prüfung. Die Methodik der Prüfung beinhaltet als wesentliches Element Vergleiche von interkommunalen Kennzahlen. Für den interkommunalen Vergleich wurden in großen Teilen Daten des Jahres 2018 herangezogen. Soweit in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten zur Verfügung stand, wurde der interkommunale Vergleich auf Basis des Jahres 2017 vorgenommen. Basis in der Finanzprüfung waren maßgeblich die Jahresabschlüsse 2012 bis 2018. Bezüglich der Gesamtbetrachtungen im Konzern Stadt wurden Daten des Gesamtabschlusses herangezogen. Da die Stadt Köln von einer gesetzlichen Vereinfachungsregel Gebrauch machen wird und die Gesamt- abschlüsse 2016 und 2017 zusammen mit dem Gesamtabschluss des Jahres 2018 anzeigen wird, fußen die Auswertungen insoweit auf dem aufgestellten Gesamtabschluss 2015. In Teilen wurden seitens der gpaNRW auch bereits vorläufige Daten der Gesamtabschlüsse 2016 und 2017 berück- sichtigt. Neben den Daten früherer Jahre wurden auch aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten der Stadt Köln einbezogen, um Aussagen für die Zukunft treffen zu können. Bei der Auswahl der Prüfungs- und damit Vergleichsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei ist sie bestrebt, einerseits die ganze Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berücksichti- gen. Die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte erstreckte sich in diesem Prüfzyklus auf die Bereiche: Finanzen Zahlungsabwicklung Hilfe zur Erziehung Hilfe zur Pflege Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 3 Verkehrsflächen Friedhofswesen Bauaufsicht Der Gesamtbericht der Prüfung der Stadt Köln, der nach Abschluss der Beratungen auch auf der In- ternetseite der gpaNRW veröffentlicht werden wird, richtet sich an die Verantwortlichen der Kommu- nen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskon- solidierungsprozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten. Der Prüfbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung ge- troffenen Feststellungen und Empfehlungen. Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. Ergebnisse von Analysen sind im Prüfungsbericht als Feststellung bezeichnet, erkannte Verbesserungspotenziale werden im Prüfungsbericht als Empfehlung ausgewiesen. Die Kommune hat nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts Stellung zu nehmen. Der Entwurf dieser Stellungnahme ist zur Beschlussfassung des Rates als Anlage beigefügt. Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Prüfung Finanzen Im Prüfgebiet Finanzen wurden die Bereiche Haushaltssituation, Haushaltssteuerung und kommunale Abgaben analysiert. Die Haushaltssituation der Stadt Köln wird seitens der gpaNRW als strukturell defizitär bewertet. In der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre sei es nur im Jahr 2016 gelungen, ein positives Ergebnis auszuweisen. Ab dem Jahr 2022 plane die Stadt Köln mit Überschüssen. Da- mit erreiche sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein Jahr früher als von ihr geplant; ihr Eigenkapital werde sie bis dahin jedoch weiter reduzieren. Die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln wird im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen weiterhin als gut bewertet. Positiv hebt die gpaNRW die Absicht der Stadt Köln hervor, nicht nur den Haushalt zu konsolidieren und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen, sondern langfristig das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital wiederaufzubauen. Daraus ergebe sich ein erhöhter Handlungsbedarf, da die Stadt über das Jahr 2022 hinaus in der Folge nicht nur ausgeglichene Jahresergebnisse zu planen, sondern kontinuierlich Jahresüberschüsse zu erwirt- schaften habe. Die damit auch verbundenen Liquiditätsüberschüsse werden nach Einschätzung der gpaNRW benötigt, um die kontinuierlich gestiegenen Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem wür- den Überschüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, investive Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren. Diese Einschätzungen decken sich mit den verwaltungsseitigen Analysen und Schlussfolgerungen. Nur durch eine stetige kritische Überprüfung und realistische Anpassung der zu erwartenden Auf- wendungen und Erträge kann es gelingen, den Verzehr des Eigenkapitals zu verringern, perspekti- visch einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und damit die notwendige finanzielle 4 Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzungen der Zukunft zu sichern. Zur Steuerung der Haushaltswirtschaft der Stadt Köln hält die gpaNRW fest, dass der Stadt Köln die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Die gpaNRW konsta- tiert, dass die Stadt Köln ihre Haushaltspläne und Jahresabschlüsse fristgerecht aufstellt. Des Weite- ren wird festgestellt, dass die Stadt über ein Finanzcontrolling und ein implementiertes Berichtswesen verfügt, worüber die Entscheidungsträger der Verwaltung und des Finanzausschusses die notwendi- gen Informationen erhalten, um reagieren zu können, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Das freiwillige Sanierungsprogramm, welches sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeige bislang jedoch nicht die erhoffte Wirkung. Die positive Ergebnisentwicklung basiere im Wesentlichen auf schwankungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen welche stadtseitig nicht oder nur begrenzt beeinflussbar seien. In den beeinflussbaren Bereichen würden hingegen Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse belasten. Konsolidierungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, konnten laut gpaNRW lediglich temporär festgestellt werden. Daher seien die Konsolidierungsbemühungen der Stadt Köln konse- quent fortzusetzen. Ertragsseitig sieht die gpaNRW Handlungsmöglichkeiten insbesondere bei der Kalkulation und Erhe- bung von Gebühren. Vom konsequenten Erheben kostendeckender Gebühren könne der Haushalt der Stadt Köln aus Sicht der gpaNRW profitieren. Die Realsteuerhebesätze der Stadt seien ver- gleichsweise niedrig. Die Notwendigkeit, die Hebesätze anzuheben, sieht die gpaNRW derzeit gleichwohl nicht. Zahlungsabwicklung Der Prüfbereich umfasst die Zahlungsabwicklung im engeren Sinne und den Bereich Vollstreckung. Die gpaNRW stellt im Bereich der Zahlungsabwicklung fest, dass Aufgaben sach- und zeitgerecht erledigt werden, wobei die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich einen überdurchschnittlichen personellen Einsatz aufweise. Insbesondere im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in einzelnen Bereichen noch Verbesserungen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwick- lung zentralisiert werden. Außerdem empfiehlt die gpaNRW Zielwerte und Qualitätsstandards bezo- gen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu definieren und deren Einhaltung in unterjähri- gen Berichten zu dokumentieren. Diese Empfehlungen werden aufgegriffen und sind teilweise schon in der Umsetzung. Da im Vergleichsjahr 2018 wegen einer IT-Umstellung bis August keine neuen Forderungen voll- streckt, sondern Altforderungen bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet wurden, entspre- chen die 2018er-Daten nicht einer typischen Jahresleistung und wurden daher nicht in den interkom- munalen Vergleich aufgenommen. 2019 habe die Vollstreckung in Köln überdurchschnittliche Einzah- lungen aus Haupt- und Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle realisiert, gleichzeitig hätten die neu hin- zugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle deutlich die im gleichen Zeitraum abgewickelten über- stiegen und seien insgesamt unterdurchschnittlich viele Forderungen abgewickelt worden. Insgesamt wurde für den Bereich der Vollstreckung festgestellt, dass die Vollstreckung der Stadt Köln ihre Auf- gaben mit unterdurchschnittlich viel Personal erledigt. Die gpaNRW empfiehlt die Entwicklung eines Berichtswesens zur Steuerung des Personalbedarfs – eine Empfehlung, die die Stadt aufgegriffen hat. Eine Softwareentwicklungsfirma wurde zwischenzeitlich mit der Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. Hilfe zur Erziehung Mit Blick auf die Aufwendungen stellt die gpaNRW fest, dass die Transferaufwendungen im Bereich der erzieherischen Hilfen den Haushalt stark belasten. Die Stadt Köln sei allerdings durch die be- trachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger belastet als die meisten anderen kreis- freien Städte. Dennoch habe die Stadt Köln einen vergleichsweise hohen Fehlbetrag für Hilfe zur Er- 5 ziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die negative Positionierung des Fehlbetrages HzE würde in Köln in hohem Maße durch die Personalaufwendungen beeinflusst. Die im Bericht nä- her betrachteten Transferaufwendungen für Hilfen sind bei der Stadt Köln wiederum relativ niedrig. Auf die Aufwendungen wirken sich die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus. Die Auf- wendungen für Hilfe zur Erziehung seien in Köln sowohl je Hilfefall als auch einwohnerbezogen auf einem niedrigen Niveau. Außerdem habe Köln auch eine niedrigere Falldichte als die Mehrzahl der Vergleichsstädte. Diese Faktoren begünstigten den Fehlbetrag. Steuerungsmaßnahmen haben Ein- fluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fallzahlen. Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vorhanden. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem durch Fallzahlenauswertung. Eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steue- rungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher nicht. Die Stadt Köln habe jedoch aktuell im Jahr 2019 das Finanzcontrolling weiter ausgebaut, Kennzahlen entwickelt und sie in einem Bericht dargestellt. Die Kennzahlen sollen zukünftig regelmäßig fortgeschrieben, jährlich in einem Bericht dargestellt werden und zu Steuerungszwecken verwendet werden. Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen habe die Stadt die Vernetzungen und präventiven Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. In allen Projekten und Maßnahmen arbeite die Stadt eng mit den freien Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe zusammen. Die Verwaltung sieht sich mit einer Vielzahl der im Bericht genannten Feststellungen in ihrem Steue- rungshandeln bestätigt und wird entsprechende Empfehlungen der GPA zur Weiterentwicklung nut- zen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist allerdings der Umfang des im Arbeitsbereich eingesetzten Per- sonals angesichts der Fallzahlenbelastung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) fachlich begründet. Es wird befürchtet, dass bei reduziertem Personaleinsatz die Fallzahlen sprunghaft ansteigen könn- ten. Bei der weiteren Beurteilung der Prüfungsergebnisse ist daher ein entsprechender Anstieg im Bereich der Transferausgaben, der die derzeit bestehenden Gesamtkosten ggf. übersteigen könnte, mit in den Blick zu nehmen. Hilfe zur Pflege Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld betragen rund 90 Mio. Euro pro Jahr und haben somit eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt. Die starke Haushaltsbelastung liege nicht an der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen Aufwendungen im Einzelfall. Es gibt auch in Köln künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. Sie sind wirtschaftlich zwar bessergestellt als im landesweiten Durchschnitt, doch würde dieser ver- meintliche Vorteil durch die hohen Kosten für Wohnen aufgezehrt. Menschen, die Leistungen der Hil- fe zur Pflege erhalten, sind häufig innerhalb einer Einrichtung untergebracht. Zwar ist die ambulante Quote in Köln besonders hoch, was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen Ver- sorgung außerhalb von und in Einrichtungen sei in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür sollten wei- ter analysiert werden. Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist nach Feststellung der gpaNRW gut entwickelt. Dem Grund- satz „ambulant vor stationär“ wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den geziel- ten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften nachgekommen. Die Stadt Köln nutze die vorhandenen Instrumente zur bewussten Entwicklung der Pflegelandschaft. Auf eine verbindliche Pflegeplanung wird in Köln allerdings noch verzichtet. Jedoch sei die Verwaltung seit Jahren mit allen Akteuren im Gespräch, betreibt nachhaltige Netzwerkarbeit und fördere Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen Vernetzung. Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung könnte durch einen besse- ren und verstärkten IT-Einsatz unterstützt werden. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II In Köln seien die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreisfreien Städ- 6 ten in Nordrhein-Westfalen. Hier gäbe es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Menschen ohne Schul- abschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch sei das Mietniveau hier auch besonders hoch, was die ge- schilderten Vorteile wieder aufzehre. Die Verwaltung habe nur einen begrenzten direkten Einfluss auf diese Faktoren. Insofern stellt die gpaNRW eine hohe finanzielle Belastung des städtischen Haushal- tes durch Kosten für Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich fest. Die Verwaltung müsse den hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbeitung begegnen. Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlaubten der Sachbearbeitung eine wirtschaftli- che und nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leistungen, insbeson- dere von Erstausstattungen von Wohnungen. Das Controlling der Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB II sei in Köln gut aufgestellt. Über ein etabliertes Berichtswesen und verschiedene Kenn- zahlen würden die Entwicklungen beobachtet und die Verwaltung gesteuert. Entgegen der grundsätz- lichen Empfehlung der gpaNRW verzichte Köln allerdings auf die Aufstellung eines formellen schlüs- sigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, sondern behelfe sich wegen des angespannten und knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientierung an der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instru- ment habe Köln hier einen Fachdienst eingerichtet, der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Un- terkunft eingeschaltet werden kann. Verkehrsflächen Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große finanzielle Herausforderungen, so auch Köln. Die gpaNRW hat untersucht, wie die Stadt Köln mit ihren Ver- kehrsflächen und dem entsprechenden Vermögen umgeht, um auf Verbesserungsmöglichkeiten hin- zuweisen und Risiken für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Stadt Köln konnte die für die Prüfung der Verkehrsflächen notwendigen Daten überwiegend zur Verfügung stellen und einige Optimierungsmöglichkeiten vorstellen, die geplant oder bereits in die Wege geleitet wurden. Aufgrund der Struktur der Verkehrsdaten, die im Rahmen der Eröffnungsbilanz gewählt wur- de, ist derzeit keine differenzierte Betrachtung der Verkehrsflächen möglich. Mit der geplanten Einfüh- rung des NKF-Moduls könne eine Aufgliederung der Verkehrsflächen erfolgen, so dass zukünftig de- ren abgestufte Bewertung machbar sein wird. Dazu trägt auch die geplante Straßenzustands- erfassung bei, mit der eine einheitliche Datenbasis geschaffen und damit die Weiterentwicklung der Straßendatenbank forciert werden kann. Somit stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Ver- kehrsflächen zur Verfügung. Die Daten sollen bis zum Jahr 2023 in die Straßendatenbank integriert werden. In die Straßendatenbank fließen zudem Informationen über Aufbrüche und Aufgrabungen ein. D iese bieten Angriffsfläche für langfristige Folgeschäden und tragen somit zum Wertverlust von Verkehr s- flächen bei. Das gut strukturierte Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln soll durch ein Online-Portal erweitert werden. In Zukunft wird damit eine frühzeit ige Koordination aller Baumaßnahmen gescha f- fen, das Verfahren digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert. Bei der Betrachtung des Alters und des Zustandes sei festzustellen, dass 80% der Verkehrsflächen über eine Restnutzungsdauer von nur noch 10 Jahr en verfügen. Damit verbunden sei ein bilanzieller Wertverlust, dem mit einem entsprechenden Investitionsprogramm entgegengewirkt werden müsse. Zur Erhaltung der Verkehrsflächen bedürfe es neben der finanziellen Mittel im selben Maße auch an Fachpersonal un d potentiellen Auftragnehmern. Allerdings gestalte sich die Vergabe der Aufträge zunehmend schwierig. Zum einen fehle es an technischen Fachpersonal, um die entsprechenden Projekte vorzubereiten, zu vergeben und auch begleiten zu können. Zum anderen spielt en Kapazi- tätsengpässe bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle, die zu unwirtschaftlichen Angeboten o- der, aufgrund fehlender Angebote, zur Aufhebung von Ausschreibungen führten. Des Weiteren wird seitens der gpaNRW empfohlen, die Kosten der Erhaltungsmaßnahmen in der Kostenrechnung weiter als bisher zu untergliedern und eine Auswertung mindestens nach betriebli- cher Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zu ermöglichen. Da bei der Festlegung der KLR- Struktur stadtweite Belange zu berücksichtigen sind, erfolgt dies in enger Abstimmung mit der Käm- 7 merei. Friedhofswesen Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben als Teil des Infrastrukturvermögens eine besondere Bedeutung. Neben dem eigentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherholung und haben eine parkähnliche sowie ökologische Funktion. Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Konsequen- zen dieses Strukturwandels auseinandergesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat sie die Gebührenkalkulati- on den sich veränderten Gegebenheiten angepasst („Kölner Gebührenmodell“). Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabangebote eingeführt, um der steigenden Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten nachzukommen. Der in der Vergangenheit stattgefundene Strukturwandel im Bestattungswesen sei auch bei der Stadt Köln deutlich zu erkennen. Bei den Sarg- und Urnenbestattungen habe sich die Anzahl in den letzten rund 20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen in Köln rund zwei Drittel als Urnenbestattung durchge- führt. Dadurch ergäben sich ein reduzierter Flächenbedarf und weiter steigende Flächenüberhänge. Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen wurde auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das vorrangige Ziel sei es, die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln konzentriert sich auf unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf bestimmte Kernzonen, neue Grabangebote) auf den vorhandenen Friedhöfen. Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Bereich. Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die Strukturen (Verteilung im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen. Bauaufsicht Die gpaNRW stellt fest, dass die Bauaufsicht der Stadt Köln über klar definierte Prozessabläufe ver- fügt, die im Zuge des Projektes Prozessoptimierung 2016 auch detailliert untersucht wurden. Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreiche Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte sowohl bei normalen Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten als auch bei vereinfachten Bauge- nehmigungsverfahren. Die Laufzeiten seien erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbei- tung neuer Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt. Dem Anteil unvollständiger und fehlerhafter Anträge (mehr als 60%) begegne die Stadt Köln bereits heute mit einer intensivierten Bauberatung. Mit der Umsetzung der Empfehlungen der gpaNRW im Bereich Bauzustandsbesichtigungen, Optimie- rung des Beteiligungsverfahrens und Digitalisierung wurde bereits in 2018 und teilweise vor 2018 auch im Rahmen der Verwaltungsreform begonnen. Die Stadt Köln plane mit dem Projekt „Digitalisie- rungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teilprojekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauauf- sicht positiv beeinflussen sollen. Die Prüfergebnisse im Bereich der Baugenehmigungen bestätigen die Erkenntnisse und Konzepte der Stadt Köln, die diese entschlossen weiterverfolgen wird. Mit ei- nem Bündel aus Maßnahmen wie die digitale Bauakte, die digitale Katasterauskunft, Gewinnung von Fachkräften und eine den digitalen Prozessen angepasste Optimierung von Geschäftsabläufen wer- den in absehbarer Zeit für die Bürgerinnen und Bürger spürbare, deutliche Beschleunigungen erreicht werden. Fazit: Alle vorliegenden Prüfungsergebnisse wurden im Vorfeld seitens der gpaNRW mit den beteiligten Beschäftigten in den betroffenen Organisationseinheiten sowie auf der Ebene der Dezernate erörtert. Die Prüfberichte und deren Ergebnisse wurden in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 03.03.2020 von Vertretern der gpaNRW vorgestellt. 8 Aus Sicht der Verwaltung ist die konstruktive Zusammenarbeit und objektive Herangehensweise der gpaNRW im Rahmen der Prüfung besonders positiv herauszustellen. Mit den in Feststellungen und Empfehlungen vorliegenden Prüfergebnissen wird sich die Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Optimierungspotentiale weiter auseinandersetzen und bereits begonnene positive Entwicklungen for- cieren. Soweit sich aus den Prüfberichten strukturelle oder finanzielle Optimierungspotentiale ergeben, wer- den diese in einem strukturierten Prozess aufgegriffen. Auch vor dem Hintergrund einer sich eintrü- benden Wirtschaft muss dabei ein besonderes Augenmerk auf mögliche Konsolidierungspotentiale gerichtet werden, um das bestehende Ziel, den Eigenkapitalverzehr zu stoppen und perspektivisch einen Wiederaufbau von Eigenkapital zu erreichen, auch nachhaltig und dauerhaft zu sichern. Beste- hende Aufgaben und deren Prozesse müssen daher ständig unter Effizienz- und Effektivitätsge- sichtspunkten geprüft und optimiert werden. Entscheidungen über neue Aufgaben müssen im engen Zusammenhang mit einer notwendigen stetigen Haushaltskonsolidierung kritisch abgewogen werden. Für die Prüfung und die Vorlage des Berichtes bedankt sich die Verwaltung bei der gpaNRW und wird dies bei der Übermittlung der Stellungnahme nach Abschluss des Beratungsverfahrens zum Aus- druck bringen. Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird der Prüfbericht nunmehr dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Zu Feststellungen und Empfehlungen, die im Prüfbericht gegenständlich sind, ist Stellung zu nehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis sei- ner Beratungen. Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der gpaNRW und der Bezirksre- gierung abzugebende Stellungnahme. Das Ergebnis aus der Vorberatung im Rechnungsprüfungs- ausschuss kann dabei einbezogen werden. Der Prüfbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zu den jeweils überprüften Bereichen sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. (Anlage 1 kann digital im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden).
Anlage 2 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch gpaNRW_Gesamtbericht 2019
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Vorbericht der Stadt Köln im
Jahr 2019
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INHALTSVERZEICHNIS
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln 3
Managementübersicht 3
Ausgangslage der Stadt Köln 8
Strukturelle Situation 8
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 9
Überörtliche Prüfung 10
Grundlagen 10
Prüfungsbericht 10
Prüfungsmethodik 12
Kennzahlenvergleich 12
Strukturen 12
Konsolidierungsmöglichkeiten 13
gpa-Kennzahlenset 13
Prüfungsablauf 14
Anlage: Ergänzende Tabellen 16
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Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt
Köln
Managementübersicht
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln stellt die gpaNRW nachfolgend zunächst
die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten, Empfeh-
lungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
gering Handlungsbedarf hoch
Haushaltssituation
Die Haushaltssituation der Stadt Köln ist strukturell defizitär. Dies zeigt sich zum einen daran,
dass es ihr in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nur im Jahr 2016 gelungen ist, ein po-
sitives Ergebnis auszuweisen. Zum anderen kann die Stadt auch in den nächsten Jahren noch
keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Erst ab dem Jahr 2022 plant die Stadt Köln mit
Überschüssen. Damit erreicht sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein
Jahr früher als von ihr geplant. Ihr Eigenkapital wird sie bis dahin dennoch weiter reduzieren.
Unabhängig davon ist die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln im Vergleich mit den anderen
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen noch immer gut. Langfristig beabsichtigt die Stadt
Köln nicht nur ihren Haushalt zu konsolidieren und den Eigenkapitalverzehr zu stoppen. Sie hat
sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital
langfristig wiederaufzubauen. Dieses Ziel erhöht den Handlungsbedarf. Die Stadt hat über das
Jahr 2022 hinaus, nicht nur ausgeglichene Jahresergebnisse zu planen, sondern kontinuierlich
Jahresüberschüsse zu erwirtschaften. Diese führen in der Regel zu Liquiditätsüberschüssen in
der Finanzrechnung und werden benötigt, um Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem würden
Überschüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, inves-
tive Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren.
Handlungsbedarfe sieht die gpaNRW diesbezüglich sowohl bei der Stadt als auch bei der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft. Darüber hinaus hat die Stadt zusammen
mit den anderen verselbstständigten Aufgabenbereichen, die Finanzierung aktueller und künfti-
ger Investitionsbedarfe in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur sowie Woh-
nen sicherzustellen.
Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen
Handlungsfeldern
Der Stadt Köln liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft
vor. Haushaltspläne und Jahresabschlüsse erstellt sie fristgerecht. Über ein Finanzcontrolling
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und das implementierte Berichtswesen erhalten die Entscheidungsträger der Verwaltung und
des Finanzausschusses die notwendigen Informationen, um reagieren zu können, wenn die
Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten.
Das freiwillige Sanierungsprogramm, das sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeigt nicht die
von ihr erhoffte Wirkung. Die positive Ergebnisentwicklung basiert im Wesentlichen auf schwan-
kungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen.
Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr beeinflussbaren Be-
reichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, die eine
nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur temporär
festgestellt. Die Stadt Köln muss daher ihre Konsolidierungsbemühungen konsequent fortset-
zen.
Einnahmeseitig sieht die gpaNRW noch Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und Erhe-
bung von Gebühren durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Köln. Die Betriebe sollten kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen einbe-
ziehen. Vom konsequenten Erheben kostendeckender Gebühren könnte der Haushalt der Stadt
Köln profitieren. Die Betriebe wären in der Lage höhere Beträge an den städtischen Haushalt
abzuführen. Die Realsteuerhebesätze der Stadt sind vergleichsweise niedrig. Die Notwendig-
keit, die Hebesätze anzuheben sieht die gpaNRW derzeit nicht.
Die Zahlungsabwicklung i. e. S. der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben mit überdurchschnittli-
chem personellen Einsatz sach- und zeitgerecht. Der Aufwand je Einzahlung liegt nahe dem
Median. Im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in einzelnen Bereichen noch Ver-
besserungen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwicklung zentralisiert wer-
den. Zielwerte und Qualitätsstandards sind bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabener-
füllung definiert. Ihre Einhaltung sollte in unterjährigen Berichten dokumentiert werden. Demge-
genüber erledigt die Vollstreckung der Stadt Köln ihre Aufgaben mit vergleichsweise unter-
durchschnittlichem personellen Einsatz. Aufgrund einer langwierigen IT-Umstellung hat sie von
Anfang 2017 bis zum August 2018 keine neuen Forderungen erhalten. In dieser Zeit wurden
Altforderungen aus den Jahren bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet. Da somit die
Anzahl der vorhandenen und der vollstreckten Forderungen nicht einer typischen Jahresleis-
tung entsprachen, hat die gpaNRW sie nicht in den interkommunalen Vergleich gestellt.
Die Vollstreckung in Köln realisiert 2019 überdurchschnittliche Einzahlungen aus Haupt- und
Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle. Die neu hinzugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle
übersteigen deutlich die im gleichen Zeitraum Abgewickelten. Daran ändert auch die Tatsache
nichts, dass auch 2019 noch Altforderungen bearbeitet wurden, die in der Bearbeitung auf-
wendiger sind. Die abgewickelten Forderungen je Vollzeit-Stelle und die Erfolgsquote stellen
sich im interkommunalen Vergleich daher unterdurchschnittlich dar.
Mit Blick auf die Aufwendungen ist festzustellen, dass die Transferaufwendungen im Bereich
der erzieherischen Hilfen den Haushalt stark belasten. Die Stadt Köln ist allerdings durch die
betrachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger belastet als die meisten anderen
kreisfreien Städte. Dennoch hat die Stadt Köln einen vergleichsweise hohen Fehlbetrag für
Hilfe zur Erziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die negative Positionierung
des Fehlbetrages HzE wird in Köln in hohem Maße durch die Personalaufwendungen beein-
flusst. Köln hat hier mehr Personalaufwendungen als fast alle anderen kreisfreien Städte und
bildet je Hilfefall den Maximalwert.
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Die im Bericht näher betrachteten Aufwendungen sind bei der Stadt Köln wiederum relativ nied-
rig. Dort fließen die Transferaufwendungen für die Leistungserbringung der Hilfen durch freie
Träger, die Personalaufwendungen für einen eigenen ambulanten Dienst sowie die Aufwendun-
gen für die Unterbringung in eigenen Erziehungsheimen ein. Auf die Aufwendungen wirken sich
die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus. Die Aufwendungen für Hilfe zur Erzie-
hung sind in Köln sowohl je Hilfefall als auch einwohnerbezogen auf einem niedrigen Niveau.
Außerdem hat Köln auch eine niedrigere Falldichte als die Mehrzahl der Vergleichsstädte.
Diese Faktoren begünstigen den Fehlbetrag. Zusätzlich hat die Stadt Köln einen hohen Anteil
ambulanter Hilfen an den Hilfefällen HzE. Ungünstig wirkt sich auf die Aufwendungen für statio-
näre Hilfen aus, dass die Stadt Köln nur in geringem Umfang die Vollzeitpflege für die Unter-
bringung der Kinder und Jugendlichen nutzt. Außer beim Fehlbetrag HzE und dem stationären
Bereich, fällt die Einordnung der Stadt Köln im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien
Städten positiv aus.
Steuerungsmaßnahmen haben einen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fallzah-
len. Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vor-
handen. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem durch Fallzahlen. Eine Zusammenfüh-
rung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher
nicht. Die Stadt Köln hat aber aktuell im Jahr 2019 das Finanzcontrolling weiter ausgebaut,
Kennzahlen entwickelt und sie in einem Bericht dargestellt. Die Kennzahlen sollen zukünftig re-
gelmäßig fortgeschrieben, jährlich in einem Bericht dargestellt werden und zu Steuerungszwe-
cken verwendet werden.
Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen im einzelnen Fall ermittelt. Die
Stadt Köln hat im ambulanten Bereich begrenzte Laufzeiten und Obergrenzen für Fachleis-
tungsstunden installiert. Für die stationären Hilfen soll durch neu entwickelte Standards und
Maßnahmen die Wirksamkeit der Hilfen verbessert werden. Eine fallübergreifende Auswertung
der Wirksamkeit erfolgt bislang nicht. Dadurch könnte die Wirksamkeit neuer Maßnahmen bes-
ser beurteilt werden. Die Verfahrensstandards hat die Stadt Köln für nahezu alle Bereiche und
Hilfearten in einzelnen Richtlinien textlich beschrieben. Hierin sind die Rechtsgrundlagen, Zu-
ständigkeiten und Abläufe festgelegt. Ein einheitliches Qualitätshandbuch mit kurzen Ablaufdia-
grammen der einzelnen Prozesse zusätzlich zur textlichen Darstellung, könnte die Übersicht-
lichkeit und Anwendbarkeit noch verbessern.
Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen hat die Stadt die Vernetzungen und präventiven
Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm „Kom-
munale Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. Dies wird
noch weiter ausgebaut. In allen Projekten und Maßnahmen arbeitet die Stadt eng mit den freien
Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe zusammen.
Auch in Köln hat die Hilfe zur Pflege eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt.
Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld
betragen zusammen rund 90 Mio. Euro pro Jahr. Die starke Haushaltsbelastung liegt nicht an
der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen Aufwendungen im Einzelfall. Es gibt auch in Köln
künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. Sie sind wirtschaftlich zwar bessergestellt als
im landesweiten Durchschnitt, doch wird dieser vermeintliche Vorteil durch die hohen Kosten für
Wohnen aufgezehrt. Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind häufig inner-
halb einer Einrichtung untergebracht. Zwar ist die ambulante Quote in Köln besonders hoch,
was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen Versorgung außerhalb von und
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in Einrichtungen ist in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür sollten von der Stadt Köln weiter
analysiert werden.
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“
wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen
Pflegefachkräften nachgekommen. Die Stadt Köln nutzt die vorhandenen Instrumente zur be-
wussten Entwicklung der Pflegelandschaft. Auf ein eine verbindlichen Pflegeplanung wird in
Köln allerdings noch verzichtet. Schon seit Jahren ist die Verwaltung jedoch mit allen Akteuren
im Gespräch, betreibt nachhaltige Netzwerkarbeit und fördert Initiativen zum Quartiersmanage-
ment und der kleinräumigen Vernetzung. Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung kann in Köln
durch besseren und verstärkten IT-Einsatz unterstützt werden.
In Köln sind die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreisfreien
Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Menschen
ohne Schulabschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch ist das Mietniveau hier auch besonders
hoch, was die geschilderten Vorteile wieder aufzehrt. Die Verwaltung hat nur einen begrenzten
direkten Einfluss auf diese Faktoren. Insofern gibt es eine hohe finanzielle Belastung des städti-
schen Haushaltes durch Kosten für Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich.
Die Verwaltung muss den hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbei-
tung begegnen. Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlauben der Sachbearbeitung eine
wirtschaftliche und nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leis-
tungen, insbesondere von Erstausstattungen von Wohnungen. Das Controlling der Aufwendun-
gen für Leistungen nach dem SGB II ist in Köln gut aufgestellt. Über ein etabliertes Berichtswe-
sen und verschiedene Kennzahlen werden die Entwicklungen beobachtet und die Verwaltung
gesteuert. Entgegen der grundsätzlichen Empfehlung der gpaNRW verzichtet Köln allerdings
auf die Aufstellung eines formellen schlüssigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, son-
dern behilft sich wegen des angespannten und knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientie-
rung an der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instrument hat man hier einen Fachdienst ein-
gerichtet, der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Unterkunft eingeschaltet werden kann.
Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große finan-
zielle Herausforderungen, so auch Köln. Die Stadt Köln konnte für die überörtliche Prüfung der
Verkehrsflächen die notwendigen Daten überwiegend zur Verfügung stellen. Allerdings kön-
nen diese aufgrund der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewer-
tung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse nicht differenziert werden. Eine Straßendatenbank
ist vorhanden, allerdings liegen nicht alle Daten vor. So fehlt eine aktuelle Zustandserfassung
der Verkehrsflächen. Diese befindet sich derzeit in der Vorbereitung und soll bis zum Jahr 2023
abgeschlossen sein. Der Anlagenabnutzungsgrad von rund 80 Prozent zeigt eine deutliche
Überalterung der Verkehrsflächen. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt lediglich
zehn Jahre. Hierdurch ergibt sich ein kurz- bis mittelfristig hoher Handlungsbedarf für die Stadt
Köln. Ob Unterhaltungs- oder eher Reinvestitionsmaßnahmen notwendig werden, wird die sich
im Aufbau befindende Zustandserfassung zeigen. Derzeit liegen die ausgegebenen Finanzmit-
tel für Unterhaltung als auch für Reinvestitionen unterhalb des Richtwertes
1 von 1,30 Euro je m²
bzw. 100 Prozent.
1 Richtwert basiert auf dem in dem Merkblatt der For schungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der
Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Ausgabe 2019).
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Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut aufgestellt. Durch die Arbeit mit einer Da-
tenbank besteht eine solide Datenbasis. Mit dem Aufbau eines Online-Portals wird das Verfah-
ren weiter optimiert.
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben als Teil des Infrastrukturvermögens eine be-
sondere Bedeutung. Neben dem eigentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherho-
lung und haben eine parkähnliche sowie ökologische Funktion. Dies liegt begründet in der an-
sonsten geringen Erholungs- und Grünfläche im Stadtgebiet. Die Stadt Köln hat sich frühzeitig
mit den Konsequenzen dieses Strukturwandels auseinandergesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat
sie die Gebührenkalkulation den sich veränderten Gegebenheiten angepasst („Kölner Gebüh-
renmodell“). Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabangebote eingeführt, um der steigenden
Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten nachzukommen. Der in der Vergan-
genheit stattgefundene Strukturwandel im Bestattungswesen ist auch bei der Stadt Köln deut-
lich zu erkennen. Bei den Sarg- und Urnenbestattungen hat sich die Anzahl in den letzten rund
20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen in Köln rund zwei
Drittel als Urnenbestattung durchgeführt. Dadurch ergibt sich ein reduzierter Flächenbedarf und
weiter steigende Flächenüberhänge. Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskon-
zept erarbeitet. In diesem Rahmen wurde auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. Das vorrangige Ziel ist es, die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flä-
chen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln konzentriert sich vielmehr auf unterschiedliche
Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf bestimmte Kernzonen, neue Grabangebote) auf den
vorhandenen Friedhöfen.
Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Be-
reich. Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die
Strukturen (Verteilung im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen. Die Stadt Köln
sollte bereits jetzt die satzungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen reagieren und ggfls.
Schließungen vornehmen zu können.
Zwar verfügt die Bauaufsicht der Stadt Köln über klar definierte Prozessabläufe. Sie wurden im
Zuge des Projektes Prozessoptimierung 2016 detailliert untersucht. Die gesetzlich vorgegebe-
nen Fristen von einer Woche nach Eingang eines Bauantrages (§ 72 Abs. 1 BauO NRW) und
die sechs-Wochen-Frist nach § 68 Abs. 8 BauO NRW werden jedoch nur selten eingehalten.
Die Stadt Köln plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teil-
projekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauaufsicht positiv beeinflussen sollen. Sobald
die Bauaufsicht auf aktuelle Informationen online zugreifen kann, wird sie das verwaltungsin-
terne Beteiligungsverfahren optimieren. Die eingeholten internen und externen Stellungnahmen
je Genehmigungsantrag sind überdurchschnittlich.
Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreicht Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte. Der
Personaleinsatz bei den förmlichen Vorbescheiden kann aufgrund der Datenlage nicht einge-
schätzt werden. Bei den normalen Baugenehmigungsverfahren erreicht die Stadt Köln im Ver-
gleichsjahr 2018 überdurchschnittliche Gesamtlaufzeiten. Auf dieses normalen Genehmigungs-
verfahren entfallen rund 23 Prozent der Bauanträge. Im Vergleich ist das ein überdurchschnittli-
cher Anteil. Die Prozesslaufzeiten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind maximal.
Für die langen Prozesslaufzeiten ab Antragseingang gibt es mehrere Gründe, die anhand der
Datenlage jedoch nicht spezifiziert werden können. Dem Anteil unvollständiger Anträge begeg-
net die Stadt Köln bereits heute mit einer intensivierten Bauberatung.
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Ausgangslage der Stadt Köln
Strukturelle Situation
Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Köln.
Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allge-
mein zugänglichen Datenquellen2. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom-
munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das Merk-
mal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der abge-
bildeten Kommune.
Köln ist die am stärksten wachsende kreisfreie Stadt in NRW. Im Zeitraum 2015 bis 2018 hat
sich die Bevölkerungszahl weiter um 30.000 erhöht und erreicht in 2019 mit annähernd 1,1 Mio.
einen vorläufigen Höchststand. Die Prognosen von IT.NRW gehen davon aus, dass der Bevöl-
kerungszuwachs auch langfristig anhalten und sie die einwohnerstärkste Stadt in NRW bleiben
wird. Insoweit ist mit einem Anstieg um weitere 14 Prozent auf dann über 1,25 Mio. Einwohner
im Jahr 2040 zu rechnen.
Den mit dem Bevölkerungszuwachs einhergehenden positiven Aspekten stehen organisatori-
sche sowie finanzielle Herausforderungen gegenüber. Wohnraum ist zu schaffen, kommunale
Infrastruktur in Form von beispielsweise Kindertageseinrichtungen und Schulen ist an den Be-
darf anzupassen. Dies erfordert kurz-, mittel- und langfristig immense Investitionen der Stadt.
2 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Kon sumforschung (GfK)
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Als weitere Folge ist davon auszugehen, dass sich die heute bereits sehr hohe Einwohnerdichte
von rd. 2668 Einwohnern je km² noch erhöhen wird. Derzeit erreichten nur vier kreisfreie Städte
in NRW eine noch höhere Dichte.
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Anteil
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In nur einer der Vergleichsstädte ist der
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter höher als in Köln. Gleichzeitig ist die SGB II-Quote
vergleichsweise niedrig. Bis auf fünf kreisfreie Städte sind in den anderen anteilig zum Teil er-
heblich mehr Menschen auf soziale Leistungen angewiesen.
Lediglich zwei andere kreisfreie Städte verfügen über eine höhere Kaufkraft als Köln. Auch
beim Bruttoinlandsprodukt (je Erwerbstätigem), das einen Hinweis auf die wirtschaftliche Stärke
der Kommune gibt, erreicht Köln einen sehr guten, den vierthöchsten Wert. So erscheint es fast
zwangsläufig, dass Köln bei den durchschnittlichen allgemeinen Deckungsmitteln, die ein Indi-
kator für die Ertragskraft des kommunalen Haushalts sind, ebenfalls einen sehr guten, dritten
Platz belegt.
Die Stadt Köln weist damit bei allen dargestellten Strukturmerkmalen positive Ausprägungen
auf. Insgesamt wirken sich die Rahmenbedingungen damit begünstigend auf die Kommune
aus.
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü-
fungen
Die Stadt Köln hat sich mit den Feststellungen und Empfehlungen des letzten Berichtes zur
überörtlichen Prüfung aus 2014 sehr umfangreich auseinandergesetzt. Zu allen Teilberichten
wurde dezidiert verwaltungsintern Stellung genommen und die Politik eingebunden. Die Kennt-
nisnahme oder aber Weiterverfolgung der durch die gpaNRW ausgesprochenen Empfehlungen
haben die Fachämter differenziert begründet.
Übergreifend ist festzustellen, dass einige Feststellungen im Bericht von der Stadt als zutref-
fend bewertet worden sind, aus diesen jedoch keine weiteren Handlungen abzuleiten waren.
Dies hat die Stadt festgestellt und schriftlich dokumentiert. Weiterhin haben sich nach Aussage
der Stadt Köln Empfehlungen durch Zeitabläufe, bereits vollzogene organisatorische Maßnah-
men oder aber geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen erledigt. Daneben wurden einige
Empfehlungen der gpaNRW aufgenommen und umgesetzt. Zum Teil konnten diese erfolgreich
abgeschlossen werden, zum Teil befinden sie sich noch in der Umsetzungs-/Realisierungs-
phase.
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Überörtliche Prüfung
Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW recht-
mäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im
Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und der ge-
setzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der Prüfung
sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berück-
sichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab.
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung.
Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen
- zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu
leisten.
Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:
Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen
der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel-
lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik.
Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Köln stellen wir im Anhang zur Verfügung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune er-
forderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekenn-
zeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als
Empfehlung aus.
Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü-
fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.
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Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf
Basis von KGSt-Durchschnittswerten
3. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin.
3 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplat zes (2017/2018)
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Prüfungsmethodik
Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir
Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine
einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung un-
terhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro-
dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht un-
mittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufgaben-
blöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort.
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende
Werte dar:
die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und
drei Viertelwerte.
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber lie-
gen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe,
d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber
liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen.
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand-
lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
Strukturen
Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen Ein-
flussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch Ein-
flüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter
Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein-
wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind,
zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen
sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in
den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.
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Konsolidierungsmöglichkeiten
Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom-
munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf.
Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr
unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser reduziert wer-
den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins-
besondere im Vergleich zu den Viertelwerten.
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen.
gpa-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa-Kennzah-
lenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien Städte erho-
ben haben.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimm ung. Zusammen mit den aus früheren
Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon-
solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.
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Prüfungsablauf
Die Prüfung in Köln haben wir im Zeitraum von September 2018 bis November 2019 durchge-
führt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Köln
hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Basis
haben wir die Daten analysiert.
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Köln das Jahr 2018. Soweit der
gpaNRW in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl an Vergleichswerten zur Verfü-
gung stand, haben wir den interkommunalen Vergleich auf Basis des Jahres 2017 vorgenom-
men. Basis in der Finanzprüfung sind die Jahresabschlüsse 2012 bis 2018.
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung Thorsten Mindel
Finanzen Martin Bamberger
Zahlungsabwicklung Christina Hasse
Hilfe zur Erziehung Petra Knabe
Hilfe zur Pflege Heiko Pereira Wolf
Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem SGB II Heiko Pereira Wolf
Verkehrsflächen Robert Pawelczyk
Friedhofswesen Robert Pawelczyk
Bauaufsicht Christina Hasse
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert.
Daneben haben wir mit den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes die Themen aus dem je-
weiligen Verantwortungsbereich besprochen.
Eine Vorstellung der Ergebnisse erfolgt in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der
Stadt Köln am 24. März 2020.
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Herne, den 19.02.2019
gez. gez.
Thomas Nauber Thorsten Mindel
Abteilungsleitung Projektleitung
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation
Feststellung
Haushaltstatus
F1 Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen Rück-
lage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmigen.
F2
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann
zurückerlangen, wenn es ihr gelingt,
ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wiederaufzufüllen und
wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage au fzubauen, mit der sie künftige Fehlbeträge ausgleichen kann.
Ist-Ergebnisse
F3
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell d efizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der Ho chkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse
auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten
Fehlbeträgen je Einwohner.
Plan-Ergebnisse
F4
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen gering en Überschuss von drei Mio. Euro. Im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusä tzliches haushaltswirtschaftliches Risiko in der Pl anung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere Ge-
winnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ.
Eigenkapital
F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eige nkapitalausstattung. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr.
Schulden und Vermögen
F6
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind hoch. Dies liegt i nsbesondere an den hohen Investitionskrediten der v erselbstständigen
Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind,
liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaus halts. Da die Stadt Köln über keine Überschüsse aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künf tig Liquiditätskredite
aufnehmen.
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Feststellung
F7 Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen kann
die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder
Feststellung Empfehlung
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die
Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der
Jahre 2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt.
F2
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den
Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzei-
tig Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr gera-
ten. Die Kämmerin informiert zudem die Mitglieder des Finanzausschusses.
F3
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen
Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen abhän-
gig. Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu be-
einflussenden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse.
Konsolidierungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergeb-
nisse hatten, hat die gpaNRW nur temporär festgestellt.
E3
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel
sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhalti-
gen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstan-
dards und den Umfang freiwilliger Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen.
Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente Aufgabenkritik ein integraler Be-
standteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung.
F4
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in
größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen wa-
ren in der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf rea-
giert und ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat.
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die
Stadt Köln geregelt.
Kommunale Abgaben
F1
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmit-
telbe-schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Hand-
lungsmöglichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus.
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Feststellung Empfehlung
F2
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulato-
rische Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalku-
latorischen Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungs-
zeitwerte.
F3
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkula-
tion 2019 auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich un-
terhalb des nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatori-
sche Zinssatzes.
E3
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kal-
kulation der Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des
höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten.
F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und
erhoben. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren er-
heben.
E4.2
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern.
Die Höhe der Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen
Verzinsung orientieren.
F5
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung,
Straßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leis-
tungserbringung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der
Entgelte kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen.
F6
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Ver-
gleich mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-
Westfalen sind die Hebesätze eher niedrig.
Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“
F1
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte.
F2
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforde-
rungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind.
E2.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert
werden.
E2.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintra-
gen.
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Feststellung Empfehlung
F3
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurch-
schnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Voll-
streckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten.
E3.1
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die
Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und tech-
nischen Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.
E3.2 Die Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen
sollten in der Stadtkasse zentralisiert werden.
Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung
und Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert
werden.
F4
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittli-
chen Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Ent-
wicklungsmöglichkeiten.
E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen
werden.
F5
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte.
Zahlungsabwicklung i.e.S.
F1 Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. E1 Die Anzahl der Konte n sollte deutlich reduziert werden.
F2
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Ein-
zahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil
an SEPA-Lastschriftmandaten.
F3 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsab-
wicklung wie die Vergleichskommunen.
F4 Köln weist durchschnittliche Leistungswerten bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf. E4 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt
werden.
F5
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige An-
teile an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen
noch Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen.
E5.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkom-
munalen Vergleiche können dann vervollständigt werden.
E5.2
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen
intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Last-
schriftmandats zu über-zeugen.
F6 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Last-
schriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. E6 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt
die Quote zu reduzieren.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F7 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreic he ungeklärte Einzahlungen.
F8 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommu-
nen. Die Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. E8 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstre-
ckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
Vollstreckung
F1
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkom-
munal verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshil-
fen. Ein Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt.
E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommu-
nalen Vergleich gestellt werden.
F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund
75 Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist.
F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankün-
digungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzie-
rung der Pfändungsgebühr eingefügt werden.
F4
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen über-
durchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforde-
rungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn
2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr
abgewickelt.
E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jähr-
lich gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern.
Hilfe zur Erziehung
F1
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere struk-
turelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf
den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.
E1
F2
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie
Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung
des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.
E2
F3
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für
Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieef-
fekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
E3
F4
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirks-
jugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusam-
menarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von
E4
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Be-
zirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrenswei-
sen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.
F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes
Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden. E5
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS
erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfül-
lung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die
Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt
werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden.
F6
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und pro-
zessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugend-
amtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vor-
gesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschrie-
bene Hilfefälle.
E6
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskon-
trollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervor-
lagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten
auch den Vorgesetzten zugänglich sein.
F7
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrol-
lings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von
Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen er-
stellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise
ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzah-
len zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019
Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt.
E7
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regel-
mäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu kön-
nen einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regel-
mäßiger Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der
Verlauf dieser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung
zu unterstützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die
Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu beurteilen.
F8
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit
von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außer-
dem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und
Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in
Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese
Maßnahmen sind positiv zu sehen.
E8
F9
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden
pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbrin-
gen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese
Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung.
E9
F10 Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in
den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit E10
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirk-
samkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirk-
same Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden.
F11 Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung
und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht. E11
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fall-
übergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein über-
greifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. träger-
bezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnah-
men transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regel-
mäßigen Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung
von Fach- und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorge-
gebenen Verfahrensstandards nachvollzogen werden.
F12
Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form
von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe,
und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammenge-
führtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.
E12
Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufge-
bauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersicht-
lichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt
werden.
F13
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe
und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fach-
leistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaft-
lichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Ange-
bote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt.
E13
F14
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über
eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche
Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft wer-
den. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert
eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung
und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe.
E14
F15
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermit-
telt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren
bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte
Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzah-
len hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stel-
lenplan.
E15
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personal-
einsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf
anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F16
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft
ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die
neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv.
E16
F17
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erzie-
hung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich
am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belas-
tend auf den Fehlbetrag HzE aus.
E17
F18
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in
den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für
die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden
für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungser-
bringern eingeholt.
E18
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern ein-
holen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt
werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.
F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die
Gründe der Beendigung statt. E19
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte
mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt wer-
den. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet wer-
den, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Stan-
dards entwickelt werden.
F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführ ung aus stationären Hilfen. E20
F21
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netz-
werkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiter-
entwickelt.
E21
F22
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwoh-
ner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf
den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belas-
tend aus.
E22
F23
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei
75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner
von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig
niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.
E23
F24
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die
Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch
E24
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur
Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv.
F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei
einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv. E25
F26
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären
Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen.
Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus.
E26
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie
geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in
Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können.
F27
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr
als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Fall-
dichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die
Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive
Auswirkung auf die Falldichte.
E27
F28
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für
Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier
wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaß-
nahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern.
Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen.
E28
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit
von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Auf-
wendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken.
F29
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen
länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56
Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten.
E29
F30
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die
Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachte-
ten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es
wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Le-
bensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinter-
legt.
E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf
auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden.
F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele
Fälle nach § 35a SGB VIII. E31
F32
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf
stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfe-
fall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendun-
gen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.
E32
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Feststellung Empfehlung
F33
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Ein-
gliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezir-
ken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Stan-
dards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und
zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung.
E33
F34
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der
Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beein-
trächtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinde-
rung.
E34
F35
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshel-
fern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Sy-
nergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompen-
siert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der
Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer.
E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall
für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.
F36
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre
und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien
Städte.
E36
F37
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017 sowohl insgesamt als
auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meis-
ten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an.
E37
F38
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei
gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die statio-
nären Hilfefälle etwas rückläufig sind.
E38
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards,
strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung
der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.
F39
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren
Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreis-
freien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je
Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median.
E39
F40
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr
2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem
hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwen-
dungen für Inobhutnahmen.
E40
Hilfe zur Pflege
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Feststellung Empfehlung
F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.
F2
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversiche-
rungen nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist
niedriger als im landesweiten Durchschnitt.
F3
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die Be-
völkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch
benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergän-
zende Leistungen der Hilfe zur Pflege.
F4 Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden.
F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur
Pflege.
F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch.
F7
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt
vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl
der Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei der
Pflege in Einrichtungen.
F8
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch
zum Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbei-
tung.
E8
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
sollten weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflege-
grade oder die Bildung von Rückstellungen erklärt werden.
F9
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgeleg-
ter Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmä-
ßige Sachbearbeitung möglich ist.
F10
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sachbe-
arbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumentenmana-
gementsystems.
E10
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege
optimieren und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem
einführen.
F11
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhaften Wiederbesetzungen
erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist
dadurch erschwert.
E11
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des
Personals bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen be-
dingte Vertretungen führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen fi-
nanzielle Risiken, beispielsweise durch fehlerhafte Bescheide.
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Feststellung Empfehlung
F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel. E12.1
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Stän-
dige Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Ar-
beitsplätzen und selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeit-
gerechte Aufgabenerledigung.
E12.2 Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in
Köln das Amt mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten.
F13
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten
vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strate-
gische Controlling befindet sich noch im Aufbau.
F14
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant
vor stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflege-
fachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der
Pflege- und Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteuren die indivi-
duelle Beratung pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer
Situation.
E14
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung
fortsetzen und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Senio-
renberatung in den Stadtteilen weiter ausbauen und stärken.
F15
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu
mit allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche
Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bis-
lang keine Veranlassung.
E15
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Be-
mühungen intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen
zu wirken.
F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen
Vernetzung der Akteure. E16
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Kon-
zepte zur Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere le-
benswert gehalten werden und niederschwellige Informationen über komplemen-
täre Angebote spätere intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen.
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Kosten der Unterkunft
F1
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Be-
richtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionali-
siert ist.
F2
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, son-
dern setzt angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf
den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU).
E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzep-
tes zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten.
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Feststellung Empfehlung
F3
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnitt-
lich stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind
sehr hoch.
E3
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus
sollte die einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdiens-
tes SKdU als wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes
beibehalten werden.
F4
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen
der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewäh-
rung einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Verkehrsflächen
F1
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt
werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden kön-
nen. Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen
pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung
des Straßenbegleitgrüns.
E1
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass
eine differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne
Steuerung verbessert werden.
F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt
Köln plant, die Datenbasis zu verbessern.
F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt. E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sach gebiet 660/2 weiterentwickeln.
F4
Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formu-
liert. Für den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig aus-
gewertet.
F5
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Daten-
bank haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau
eines Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Bau-
maßnahmen geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess
optimiert.
F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln
den ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.
F7 Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren
Optimierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
die Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßen-
datenbank zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Ver-
kehrsflächen zur Verfügung.
F8
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölke-
rungsdichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Ver-
kehrsfläche zur Verfügung.
F9
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschrei-
bungen und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund
20 Prozent reduziert.
F10
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln
im oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der
Verkehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer
aktuellen Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau.
E10
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnut-
zungsdauer von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeit-
nah erfassen und bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte
die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten.
F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Be-
reich, allerdings noch unter dem Richtwert
F12
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachper-
sonals sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen konnten die vorhanden finan-
ziellen Mittel nicht vollständig investiert werden.
F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich per-
sonell zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.
F14
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnah-
men. Die Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hin-
sichtlich der Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch
nicht vollständig aus.
Friedhofswesen
F1
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt
zentral im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet,
dass ein regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden
Akteuren im Amt gegeben ist.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F2
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskon-
zept wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungs-
rahmen für die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben.
E2
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen auf-
bauen. Hier kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und regelmäßig steue-
rungsrelevante Informationen liefern. So sind alle Entscheidungsträger regelmä-
ßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich informiert.
F3
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende
und systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung
und Organisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitspro-
zesse optimiert.
F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist
positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.
F5
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe
von Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltun-
gen auf den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat
sie eine aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer
und -besucher.
F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kos-
tendeckungsgrad.
F7
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Ge-
bührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der
Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden.
F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.
F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Fli-
ckenteppich ist allerdings deutlich zu erkennen.
F10
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den
Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städti-
schen Friedhöfe zu erhalten.
F11
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis lang-
fristig zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurück-
gebaut werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungs-
aufwendungen ergeben.
E11.1
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie
auch satzungs-technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzun-
gen ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
Seite 31 von 33
Feststellung Empfehlung
E11.2
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flä-
chenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslas-
tung der einzelnen Friedhöfe sollte die sie in einem weiteren Schritt die Schlie-
ßung von nur noch wenig ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen.
F12
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im
Vergleich mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der
Größe sowie der Struktur begründet.
E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die
Pflanzung neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.
Bauaufsicht
E1.1
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO
NRW 2018 nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristset-
zung zu beschleunigen.
E1.2
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend
minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beur-
teilen kann, ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere
Ämter und Dienststellen wer-den so vermieden und alle Beteiligten entlastet.
F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen
Frist- und Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung oft nicht eingehalten werden. E2
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per
Mail verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen
zu wenige Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt
werden.
F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung
vorhanden.
F4
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den
Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilot-
amt wird die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen.
F5
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a.
durch online durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen
für die Vervollständigung der Anträge.
E5.1
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterla-
gen einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO
NRW 2018 nicht überschreiten.
Stadt Köln Vorbericht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
E5.2
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die
Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei wel-
chen Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur
schnelleren Abwicklung suchen.
F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren über-
durchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. E6.1
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu
den signifikanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz
schaffen, die Lauf-zeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren.
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurch-
schnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden
konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden.
E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine
wichtige Steuerungsgrundlage.
F7 E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei
den Antragszahlen dienen.
F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen
digital.
F9
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung
der Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bear-
beiten.
E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inha ltlich ausgeweitet werden.
E9.2
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kenn-
zahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen
können. Dazu können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermit-
telten Kennzahlen fortgeschrieben werden.
F10
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinfor-
mationen zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf
Vollständigkeit und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.
E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Bera-
tungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat.
F11 Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwa-
chung sind nicht schriftlich dokumentiert.
F12
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es
fest-gelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzu-
standsbesichtigung.
E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen
für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen der Stadt Köln im
Jahr 2019
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Haushaltssituation 3
Haushaltssteuerung 3
Kommunale Abgaben 4
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Haushaltssituation 6
Haushaltsstatus 7
Ist-Ergebnisse 8
Plan-Ergebnisse 13
Eigenkapital 16
Schulden und Vermögen 18
Haushaltssteuerung 25
Informationen zur Haushaltssituation 25
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 26
Ermächtigungsübertragungen 29
Kommunale Abgaben 33
Beiträge 33
Gebühren 33
Steuern 35
Anlage: Ergänzende Tabellen 37
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2012 bis 2018 bei
der Stadt Köln stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
gering Handlungsbedarf hoch
Haushaltssituation
Die Haushaltssituation der Stadt Köln ist strukturell defizitär. Dies zeigt sich zum einen daran,
dass es ihr in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nur im Jahr 2016 gelungen ist, ein po-
sitives Ergebnis auszuweisen. Zum anderen kann die Stadt auch in den nächsten Jahren noch
keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Erst ab dem Jahr 2022 plant die Stadt Köln mit
Überschüssen. Damit erreicht sie das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, zwar ein
Jahr früher als von ihr geplant. Ihr Eigenkapital wird sie bis dahin dennoch weiter reduzieren.
Die geplante Verringerung der allgemeinen Rücklage hat die Bezirksregierung Köln zu geneh-
migen. Unabhängig davon ist die Eigenkapitalausstattung der Stadt Köln im Vergleich mit den
anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen noch immer gut.
Langfristig beabsichtigt die Stadt Köln, nicht nur ihren Haushalt zu konsolidieren und den Eigen-
kapitalverzehr zu stoppen. Sie hat sich darüber hinaus das Ziel gesetzt, das in den vergange-
nen Jahren reduzierte Eigenkapital langfristig wiederaufzubauen. Dieses Ziel erhöht den Hand-
lungsbedarf. Die Stadt hat über das Jahr 2022 hinaus, nicht nur ausgeglichene Jahresergeb-
nisse zu planen, sondern kontinuierlich Jahresüberschüsse zu erwirtschaften.
Jahresüberschüsse führen in der Regel zu Liquiditätsüberschüssen in der Finanzrechnung.
Diese benötigt die Stadt, um ihre Liquiditätskredite zurückzuzahlen. Zudem würden Über-
schüsse aus dem laufenden Geschäft den Handlungsspielraum der Stadt erhöhen, investive
Nachhol- und Ersatzbedarfe zu finanzieren. Handlungsbedarfe sieht die gpaNRW diesbezüglich
sowohl bei der Stadt als auch bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft.
Darüber hinaus hat die Stadt zusammen mit den anderen verselbstständigten Aufgabenberei-
chen, die Finanzierung aktueller und künftiger Investitionsbedarfe in den Bereichen ÖPNV,
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur sowie Wohnen sicherzustellen.
Haushaltssteuerung
Der Stadt Köln liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft
vor. Haushaltspläne und Jahresabschlüsse erstellt sie fristgerecht. Über ein Finanzcontrolling
und das implementierte Berichtswesen erhalten die Entscheidungsträger der Verwaltung und
des Finanzausschusses die notwendigen Informationen, um reagieren zu können, wenn die
Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Zum einen kann die Kämmerei bereits unterjäh-
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rig auf Fehlentwicklungen reagieren und geeignete Maßnahmen innerhalb der Verwaltung initi-
ieren. Zum andern werden die politischen Gremien in die Lage versetzt, einen aktuellen Stand
der Haushaltsbewirtschaftung in ihre Beschlüsse einzubeziehen.
Das freiwillige Sanierungsprogramm, das sich die Stadt 2013 selbst auferlegt hat, zeigt nicht die
von ihr erhoffte Wirkung. Zwar geht die Stadt davon aus, bereits im Jahr 2022 ein positives Er-
gebnis zu erzielen. Die positive Ergebnisentwicklung basiert jedoch im Wesentlichen auf
schwankungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuwei-
sungen. Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr beeinflussba-
ren Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge,
die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur
temporär festgestellt. Die Stadt Köln muss daher ihre Konsolidierungsbemühungen konsequent
fortsetzen. Dadurch erhöht sie die Chance, weitere Ergebnisbelastungen bei den beeinflussba-
ren Haushaltspositionen zumindest teilweise ausgleichen zu können.
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in größerem
Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in der Vergangenheit unrea-
listisch hoch. Hierauf hat die Stadt inzwischen reagiert und ihr Verfahren für die Veranschla-
gung von Investitionen umgestellt.
Kommunale Abgaben
Die gpaNRW sieht Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und Erhebung von Gebühren
durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln und die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln. Die Betriebe
sollten kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen einbeziehen. Vom konsequenten
Erheben kostendeckender Gebühren könnte der Haushalt der Stadt Köln profitieren. Die Be-
triebe wären in der Lage höhere Beträge an den städtischen Haushalt abzuführen.
Die Realsteuerhebesätze der Stadt sind eher niedrig. Die Notwendigkeit, die Hebesätze anzu-
heben sieht die gpaNRW derzeit nicht.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen:
Haushaltssituation: Inwieweit besteht ein Handlungsbedarf, die Haushaltssituation zu ver-
bessern?
Haushaltswirtschaftliche Steuerung: Liegen der Stadt die wesentlichen Informationen zur
Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vor? Hat die Stadt ein Finanzcontrolling? Wie wirkt
sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung aus? Wie geht sie mit Ermächtigungsübertra-
gungen um?
Haushaltskonsolidierung: Welche Möglichkeiten gibt es bei den kommunalen Abgaben?
Weitere Handlungsmöglichkeiten beschreiben wir in den anderen Teilberichten.
Wir analysieren hierzu die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Zusätz-
lich bezieht die gpaNRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesamt-
abschlüsse ein.
Die Prüfung stützt sich auf Kennzahlen zur Bewertung der Haushaltswirtschaft. In der Analyse
und Bewertung berücksichtigt die gpaNRW die individuelle Situation der Stadt.
In der Anlage dieses Teilberichtes liefern zusätzliche Tabellen ergänzende Informationen. Diese
zeigen nach der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen das NKF-Kennzah-
lenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bilanz-)Posten und ergän-
zende Berechnungen.
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Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf für die Stadt zu ei-
ner nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht.
Die gpaNRW bewertet die Haushaltssituation nach rechtlichen und strukturellen Gesichtspunk-
ten:
Haushaltsstatus,
Ist- und Plan-Daten zur Ergebnisrechnung,
Eigenkapitalausstattung,
Schulden- und Vermögenssituation.
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, ist in den interkommu-
nalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen, Son-
dervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen.
Wir haben die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert:
Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss
(JA)
Gesamtabschluss
(GA)
In dieser Prüfung
berücksichtigt
2012* bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA
2013 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA
2014 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA
2015 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA
2016 bekannt gemacht festgestellt noch offen* HPl / JA / GA
2017 bekannt gemacht festgestellt noch offen* HPl / JA / GA
2018 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl / JA
2019 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl***
* Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2011. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit
dem Jahr 2012.
** Die Stadt Köln wird von der Vereinfachungsregelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kom-
munaler Gesamtabschlüsse Gebrauch machen. Sie wird die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2016 und 2017 zu-
sammen mit dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 anzeigen. Vorläufige Daten der Gesamtabschlüsse 2016
und 2017 hat die gpaNRW in Absprache mit der Stadt in die Prüfung einbezogen.
*** Die im Haushalt 2019 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2022 hat die gpaNRW ebenfalls
berücksichtigt.
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Haushaltsstatus
Feststellung
Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher auf-
sichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen
Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmi-
gen.
Feststellung
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen.
Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann
zurückerlangen, wenn es ihr gelingt,
ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wie-
deraufzufüllen und
wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage aufzubauen, mit der sie künftige Fehl-
beträge ausgleichen kann.
Der Haushaltsstatus soll nicht die Handlungsfähigkeit einer Kommune einschränken. Dies wäre
der Fall, wenn sie aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen ist. Hierzu zählt die Genehmi-
gung eines Haushaltssanierungsplanes oder Haushaltssicherungskonzeptes sowie einer ge-
planten Verringerung der allgemeinen Rücklage. Damit aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht
erforderlich werden oder beendet werden können, bedarf es rechtlich ausgeglichener Haushalte
nach § 75 Abs. 2 GO NRW.
Haushaltsstatus im Zeitverlauf
Haushaltsstatus 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ausgeglichener Haushalt X
Fiktiv ausgeglichener Haushalt X X
Genehmigungspflichtige Verringerung der all-
gemeinen Rücklage X X X X X
Die Stadt Köln war bisher nicht verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Ist)
Grundzahlen/ Kennzah-
len 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Jahresergebnis -238.876 -178.505 -246.340 -400.976 152.337 -37.928 -83.146
Ausgleichsrücklage 0 0 0 0 150.978 111.776 27.828
Allgemeine Rücklage 5.936.924 5.731.225 5.502.904 5.127.498 5.182.898 5.228.242 5.153.703
Die gpaNRW nimmt den Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses vorweg. Wir haben die jeweiligen Jah-
resergebnisse direkt mit der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage verrechnet. Veränderungen bei diesen
Positionen ergeben sich zudem auf Grund ergebnisneutraler Verrechnungen nach § 43 Abs. 3 GemHVO sowie nach
der Bereinigung der Jahresergebnisse um die Stiftungserträge.
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Nachdem die Stadt Köln ihre Ausgleichsrücklage im Jahr 2010 vollständig verbraucht hatte, ha-
ben die Fehlbeträge der Jahre 2010 bis 2015 auch die allgemeine Rücklage verringert. Die Ver-
ringerung der allgemeinen Rücklage hat die Bezirksregierung Köln in allen Jahren genehmigt.
Den Jahresüberschuss 2016 konnte die Stadt Köln der Ausgleichsrücklage zuführen. Den Be-
stand der Ausgleichsrücklage konnte sie in den Jahren 2017 und 2018 einsetzen, um die Fehl-
beträge dieser Jahre auszugleichen. Für 2017 und 2018 kann die Stadt Köln damit jeweils fiktiv
ausgeglichene Haushalte vorweisen.
Da der Haushaltsplan 2018 allerdings erneut einen vollständigen Verbrauch der Ausgleichs-
rücklage und zusätzlich eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorsah, hat die Stadt Köln
wieder haushaltsrechtliche Restriktionen zu beachten. Die Bezirksregierung Köln hat die Ge-
nehmigung zur Verringerung der allgemeinen Rücklagen mit Auflagen erteilt.
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Plan)
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022
Jahresergebnis -137.316 -28.854 -30.719 2.769
Ausgleichsrücklage 0 0 0 0
Allgemeinen Rücklage 5.044.215 5.015.360 4.984.642 4.987.411
Die Stadt Köln geht in ihrer Planung davon aus, dass die Fehlbeträge der Jahre 2019 bis 2021
die allgemeine Rücklage weiter verringern werden. Sie plant mit einem Eigenkapitalverzehr von
annähernd 200 Mio. Euro. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage bedarf weiterhin der
jährlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Den für das Jahr 2022 geplanten Überschuss hat die Stadt Köln der allgemeinen Rücklage zu-
zuführen. Einer Zuführung zur Ausgleichsrücklage steht die Regelung des § 96 Abs. 2 Satz 3
GO NRW entgegen: Soweit die Fehlbeträge von drei vorhergehenden Haushaltsjahre die allge-
meine Rücklage reduziert haben, ist ein Jahresüberschuss zunächst der allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Ist-Ergebnisse
Feststellung
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der
Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse aus-
zuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die
Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten
Fehlbeträgen je Einwohner.
Der Haushalt muss gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
die Erträge die Aufwendungen decken. Das Jahresergebnis sollte positiv sein.
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Jahres- und Gesamtjahresergebnisse in Tausend Euro
Die Gesamtjahresergebnisse 2016 und 2017 sind vorläufig. Die Stadt befindet sich noch im Aufstellungsprozess.
Für das Jahr 2018 liegt noch kein Gesamtergebnis vor.
Die Stadt Köln konnte im Jahresabschluss 2016 erstmals seit dem Jahr 2008 wieder ein positi-
ves Jahresergebnis ausweisen. In den Vorjahren hatten sich die Ergebnisse allerdings ver-
schlechtert. Hierzu trugen Aufwandssteigerungen in den Bereichen der Kinder-, Jugend- und
Familienhilfen sowie der inneren Verwaltung bei. Darüber hinaus belasteten noch immer die
Folgen des Einsturzes des historischen Stadtarchives die Jahresergebnisse. Im Jahr 2015
musste die Stadt zudem Gewerbesteuern von 120 Mio. Euro und zusätzlich 40 Mio. Euro für Er-
stattungszinsen an Unternehmen (zurück)zahlen.
Gegenüber dem Vorjahr sind in 2016 die Kölner Steuererträge um 25 Prozent gestiegen. Die
Ergebnisverbesserung von insgesamt mehr als einer halben Milliarde Euro gegenüber dem
Jahr 2015 geht maßgeblich hierauf zurück. Da in den Jahren 2016 bis 2018 aber auch die or-
dentlichen Aufwendungen weiter gestiegen sind. Und in den Jahren 2017 und 2018 die Erträge
deutlich langsamer angestiegen sind als die Aufwendungen, haben sich die Jahresergebnisse
der Stadt Köln wieder verschlechtert. In den Jahren 2017 und 2018 standen insbesondere stei-
gende Aufwendungen in den Produktbereichen soziale Leistungen, Kinder-, Jugend- und Fami-
lienhilfen, Schulträgeraufgaben sowie beim Brand- und Bevölkerungsschutz einem ausgegliche-
nen Haushalt entgegen.
In den Jahren 2010 bis 2012 waren die Jahresergebnisse, mit durchschnittlich 24 Mio. Euro, nur
geringfügig besser als die Gesamtjahresergebnisse. Seit 2014 sind die Gesamtjahresergeb-
nisse des Konzern Stadt Köln deutlich schlechter als die Jahresergebnisse des Kernhaushalts.
Die Differenz betrug in den Jahren 2013 bis 2017 durchschnittlich 124 Mio. Euro. Zwar tragen
die Ergebnisbeiträge der verselbstständigten Aufgabenbereiche positiv zum Gesamtjahreser-
gebnis bei. Die hohe Differenz zum städtischen Einzelabschluss ergibt sich nach Konsolidie-
rung der Gewinnabführungen, der Amortisation des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Erst-
konsolidierung des Stadtwerke Konzerns sowie der Amortisation stiller Reserven.
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Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Im Vergleich sind zwölf Städte enthalten, die Konsolidierungshilfen vom Land nach dem Stär-
kungspaktgesetz erhalten. Ohne diese Hilfen hätten 2018 weitere vier Städte ein schlechteres
Jahresergebnis als die Stadt Köln.
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
-35,25 -290 -55,65 17,35 92,77 403 23
Gesamtjahresergebnis je Einwohner in Euro 20151
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
-477 -477 -219 -161 -52,41 30,95 18
Im Vergleich der Jahresergebnisse je Einwohner 2015 hat Köln den zweit schlechtesten Wert.
Die Stadt, die im Vergleich 2015 das schlechteste Jahresergebnis je Einwohner hatte, ist im
Vergleich der Gesamtjahresergebnisse je Einwohner 2015 (noch) nicht enthalten. Für das Jahr
1 Für die Jahre nach 2015 liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor.
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2016 liegen der gpaNRW einschl. Köln erst elf Vergleichswerte vor. Davon sind sechs Werte
schlechter als das Gesamtjahresergebnis je Einwohner der Stadt Köln. Dass Köln im interkom-
munalen Vergleich 2016 besser abschneidet, liegt am guten Jahresergebnis des Kernhaus-
halts. 2016 hatte Köln das beste Jahresergebnis je Einwohner aller 23 kreisfreien Städte.
Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge und Aufwendungen der Ge-
werbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst.
Die Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sind zum einen
abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zum anderen können diese Erträge und
Aufwendungen und damit die Jahresergebnisse schwanken, wenn einzelne Unternehmen hohe
Nachzahlungen leisten oder diesen hohe Beträge zu erstatten sind. In Köln war dies in den Jah-
ren 2015 und 2016 der Fall. Des Weiteren können andere Sondereffekte die strukturelle Haus-
haltsituation überlagern. Die Jahresergebnisse geben daher nur bedingt einen Hinweis auf die
strukturelle Haushaltssituation.
Aus diesem Grund haben wir in einer Modellrechnung folgendes betrachtet: Wie wäre das Jah-
resergebnis 2018, wenn Schwankungen nivelliert und Sondereffekte bereinigt wären? Anstelle
der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs ha-
ben wir Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre (2014 bis 2018) eingerechnet. Zudem haben
wir Sondereffekte bereinigt, die das Jahresergebnis 2018 wesentlich beeinflusst haben. Das Er-
gebnis dieser Modellrechnung bezeichnen wir als „strukturelles Ergebnis“.
Modellrechnung „strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2018“
Grundzahlen
Jahresergebnis -83.146
Bereinigungen Gewerbesteuer und Finanzausgleich 2.089.874
Bereinigungen Sondereffekte 52.420
= bereinigtes Jahresergebnis -2.225.440
Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer und Finanzausgleich) 1.948.732
Hinzurechnung Zuführung zur Rückstellung für Gewerbesteuerrisiken 75.300
= strukturelles Ergebnis -201.408
Das von der gpaNRW berechnete „strukturelle Ergebnis“ ist 118 Mio. Euro schlechter als das
von der Stadt ausgewiesene Jahresergebnis 2018. Dies liegt u. a. daran, dass 2018 Sonderef-
fekte die strukturelle Haushaltssituation der Stadt überlagert haben. Ohne die folgenden beiden
Sondereffekte wäre das Jahresergebnis 2018 um insgesamt 52 Mio. Euro schlechter ausgefal-
len:
Aus der Überdeckung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln wurde dem Kernhaushalt einmalig ein Ertrag von 23,9 Mio. Euro zugerechnet.
Nach dem Einsturz des historischen Stadtarchives im Jahr 2009 musste die Stadt Archi-
valien abschreiben. Im Jahresabschluss 2018 hat sie den Wert von Archivalien, die inzwi-
schen vollständig restauriert wurden, wieder zugeschrieben. Hieraus ergab sich ein ein-
maliger Ertrag von 28,5 Mio. Euro.
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Auf der anderen Seite hat die Zuführung von 75 Mio. Euro zur Rückstellungen für Gewerbesteu-
errisiken das Jahresergebnis belastet.
Die verbleibende Differenz von rund 140 Mio. Euro zwischen dem Jahresergebnis 2018 und
dem von der gpaNRW modellhaft ermittelten „strukturellen Ergebnis“ setzt sich wie folgt zusam-
men:
Differenz aus Ist-Werten 2018 und Mittelwerten 2014 bis 2018 in Tausend Euro
Grundzahlen Ist Mittelwerte 2014 bis 2018 Differenz
Gewerbesteuer 1.222.705.627 1.147.797.587 74.908
Gemeindeanteil an der Ein-
kommensteuer 579.694.060
518.718.761 60.975
Abrechnung Einheitslasten 56.158.548 35.540.615 20.618
Ausgleichsleistungen 78.652.727 69.946.038 8.707
Gewerbesteuerumlage 94.053.617 84.927.429 -9.126
Finanzierungsbeteiligung
Einheitslasten 89.485.299
81.860.913 -7.624
Schlüsselzuweisungen 336.201.591 343.516.921 -7.315
Aus der Gegenüberstellung von Ist- und Mittelwerten wird deutlich, dass das Jahresergebnis
2018 erheblich von hohen Steuererträgen und von hohen Erträgen aus der Abrechnung der
Einheitslasten profitiert. Ohne diese in den letzten Jahren außerordentlich hohen Erträge wäre
die Haushaltssituation der Stadt Köln deutlich schlechter. Inwieweit diese gute Phase jedoch
anhält, ist fraglich. Im Entwurf des Haushaltsplans 2020/21 trägt die Stadt Köln der sich ab-
schwächenden Wachstumsdynamik Rechnung.
Die Schlüsselzuweisungen vom Land steigen hingegen weiter an. Im Jahr 2019 erhält die Stadt
Köln 444 Mio. Euro. Eine aktuelle Berechnung weist für das Jahr 2020 einen Auszahlungsbe-
trag von 519 Mio. Euro aus. Insofern gibt es auch Anhaltspunkte, die dafürsprechen, dass sich
die strukturelle Situation der Stadt Köln zwischenzeitlich verbessert hat.
Für die Bewertung der Haushaltssituation ist die Frage, ob das „strukturelle Ergebnis“ ein exak-
tes Bild der Ist-Ergebnisse wiedergibt oder nicht, von nachrangiger Bedeutung. Die gpaNRW
sieht die Stadt Köln, Stand Jahresabschluss 2018, noch immer in einer strukturell defizitären
Haushaltssituation.
Diese Einschätzung passt in ihrer Kernaussage zum Ergebnis der Tragfähigkeitsrechnung, die
die Stadt Köln im Vorbericht ihres Haushaltsplans 2019 erläutert. Diese Berechnung weist eine
Tragfähigkeitslücke von 458 Millionen Euro aus. Die Tragfähigkeitslücke bringt zum Ausdruck,
dass die Stadt Köln in jedem Jahr ab 2019 bis 2043 458 Millionen Euro in Form von höheren
Erträgen und/ oder reduzierten Aufwendungen erwirtschaften bzw. einsparen müsste, um das
von ihr formulierte Tragfähigkeitsziel zu erreichen. Die Tragfähigkeitslücke ist deutlich höher als
das von der gpaNRW ermittelte strukturelle Ergebnis, da in der Tragfähigkeitsrechnung die
städtischen Beteiligungen, also der Konzern Stadt Köln in Gänze betrachtet wird.
Die weitere Entwicklung der Jahresergebnisse und inwieweit Handlungsbedarf zu Verbesse-
rung der Ergebnisrechnungen besteht, stellen wir im Kapitel „Plan-Ergebnisse“ dar.
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Plan-Ergebnisse
Feststellung
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im
Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Ri-
siko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere Gewinn-
anteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ.
Eine Kommune ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder
wiedererlangen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den
Haushaltsausgleich finden und umsetzen.
Schon seit dem Jahr 2013 verfolgt die Stadt Köln das Ziel, ab dem Jahr 2023 ausgeglichene
Haushalte zu haben. Das Ziel hat sie in einem freiwilligen Sanierungsprogramm formuliert.
Nach dem Haushaltsplan 2019 plant sie bereits für 2022 einen Überschuss von drei Mio. Euro.
Jahresergebnisse in Tausend Euro
Um haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen erkennen zu können, haben wir zunächst
das um Sondereffekte und Schwankungen bereinigte letzte Ist-Ergebnis mit dem Ergebnis des
letzten Planjahres der mittelfristigen Finanzplanung verglichen und anschließend die Entwick-
lungen analysiert.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Vergleich Ist-Ergebnis 2018 und Plan-Ergebnis 2022 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
Grundzahlen
2018
(Durchschnitt
2014 bis
2018)*
2022 Differenz
Jährliche
Änderung
in Prozent
Erträge
Gewerbesteuer 1.222.706
(1.147.798) 1.544.900 322.194
(397.102)
6,0
(7,7)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 579.694
(518.719) 722.300 142.606
(203.581)
5,7
(8,6)
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 158.842 176.800 17.958 2,7
Schlüsselzuweisungen 336.202
(343.517) 447.000 110.798
(103.483)
7,4
(6,8)
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 301.857 367.810 65.953 5,1
Finanzerträge 95.234 122.988 27.753 6,6
Übrige Erträge* 1.762.207
(1.709.787) 1.738.641 -23.566
(28.853)
-0,3
(0,4)
Aufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen 1.047.928 1.253.955 206.027 4,6
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 533.097 578.697 45.600 2,1
Gewerbesteuerumlage und Finanzierungsbetei-
ligung Einheitslasten
183.539
(166.788) 113.800 -69.739
(-52.988)
-11,3
(-9,1)
Übrige Transferaufwendungen 1.605.721 1.824.264 218.543 3,2
Übrige Aufwendungen 1.169.603 1.346.953 177.350 3,6
Für schwankungsanfällige Positionen haben wir im Klammerzusatz den Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018 ergänzt.
* Bei den übrigen Erträgen 2018 haben wir die Sondereffekte herausgerechnet. Die um die Sondereffekte bereinigten
Erträge stehen im Klammerzusatz.
Die gpaNRW unterscheidet allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken und
Chancen. Allgemeine haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen sind auf generelle Unsi-
cherheiten bei Planwerten zurückzuführen. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken entste-
hen durch fehlerhafte, nicht nachvollziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsda-
ten. Das ist der Fall, wenn sich die Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte
bzw. Ist-Daten, Umsetzungskonzepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen
stützen.
In unseren Analysen konzentrieren wir uns vorrangig auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche
Risiken bzw. Chancen. Diese beziehen wir in die Bewertung der Plan-Ergebnisse ein.
Mit 1,2 Mrd. Euro, das sind 27 Prozent der Erträge, ist die Gewerbesteuer nicht nur die wich-
tigste Ertragsposition im Haushalt der Stadt Köln. Mit einem geplanten Anstieg von mehr als
300 Mio. Euro bis zum Jahr 2022 trägt sie zudem maßgeblich zur geplanten Ergebnisverbesse-
rung bei. Bei der Festsetzung des Ansatzes für das Jahr 2019 hat die Stadt Köln das vorläufige
Jahresergebnis 2017 und die bis zur Ansatzfestlegung vorliegenden Aufkommensentwicklung
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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2018 berücksichtigt. Für die Ansätze der Folgejahre hat sie die Steigerungsraten der Steuer-
schätzung von Mai 2018 herangezogen. Ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko sieht
die gpaNRW in dieser Planung nicht. Allerdings: Die Gewerbesteuer ist schwankungsanfällig.
Sie ist maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Zudem können uner-
wartete Erstattungszahlungen das Ergebnis belasten. Die Planung der Gewerbesteuer beinhal-
tet daher stets ein allgemeines haushaltswirtschaftliches Risiko, das für die Stadt Köln eine be-
sondere Bedeutung hat.
Gleiches gilt für die Planung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer und der Um-
satzsteuer. Die Erträge aus diesen Steuerarten haben für die Stadt Köln ebenfalls eine hohe
Bedeutung.
Für die Planung der Schlüsselzuweisungen hat die Stadt Köln eine Hochrechnung des Lan-
des zu den voraussichtlichen Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)
2019 herangezogen. Darüber hinaus hat sie für die Ermittlung der Ansätze der Jahre 2020 ff.
die künftige Entwicklung der Steuerkraft eingeschätzt. Ihre Prognosespielräume schöpft die
Stadt Köln dabei nicht aus. Aus Sicht der gpaNW hat sie die Schlüsselzuweisungen vorsichtig
geplant.
Die Stadt Köln plant mit einem Anstieg der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte von
durchschnittlich fünf Prozent bis zum Jahr 2022. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte
enthalten insbesondere folgende Positionen, für die die Stadt mit steigenden Erträgen rechnet:
Pflegesatzerträge im Bereich der Kinder- und jugendpädagogischen Einrichtungen, Rettungs-
dienstgebühren und Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten. Die öffentlich-rechtli-
chen Leistungsentgelte hat die Stadt Köln zu den korrespondieren Aufwendungen geplant. Zu-
sätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken sieht die gpaNRW in der Planung nicht.
Den Ansatz für die Finanzerträge hat die Stadt auf Grundlage der Wirtschaftspläne der städti-
schen Beteiligungen sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2018 mit den
darin enthaltenen Mittelfristplanungen ermittelt. Insoweit ist die Planung nachvollziehbar. Ab
dem Jahr 2020 enthält der Haushaltsplan Ansätze, die 30 bis 40 Mio. Euro höher sind als der
Ansatz 2019. Die Stadt hat für die Stadtwerte Köln GmbH (SWK) das geplante Unternehmens-
ergebnis des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres ohne die von der Gesellschaft beab-
sichtigte Rücklagenzuführung angesetzt. Zusätzlich hat sie den von allen Beteiligungen und den
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen noch zu erbringenden Konsolidierungsbedarf der Ge-
winnabführung der SWK zugerechnet. Soweit damit zu rechnen ist, dass die SWK einen Ge-
winnanteil ihrer Kapitalrücklage zuführt und soweit die Konsolidierungsbeiträge der Beteiligun-
gen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen noch nicht konkretisiert sind, sieht die gpaNRW
ein zusätzliches haushaltsrechtliches Risiko. Im Haushaltsplanentwurf 2020/21 hat die Stadt
Köln die Planung geändert. Beabsichtige Rücklagenzuführungen der SWK berücksichtigt sie in-
zwischen.
Hinweise, die auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken oder Chancen bei den übrigen
Erträgen hindeuten, hat die gpaNRW nicht festgestellt.
Ebenfalls nachvollziehbar und ohne erkennbare zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken hat
die Stadt Köln die Personal- und Versorgungsaufwendungen, die Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen sowie die Gewerbesteuerumlage einschließlich der Finanzierungsbe-
teiligung an den Einheitslasten geplant. Nach der derzeitigen Rechtslage haben sich die
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Kommunen und Gemeindeverbände nur noch bis einschließlich 2019 an den Lasten der Deut-
schen Einheit zu beteiligen.
In den übrigen Transferaufwendungen sind die Zuschüsse, Sozialtransferaufwendungen so-
wie die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland enthalten. In den Zuschüssen sind die
Betriebskostenzuschüsse an die städtischen Beteiligungen, insbesondere an die eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln enthalten. Die Kostenentwicklung für den Neubau
der Oper ist ein Risiko für den städtischen Haushalt. Die Darstellung im Haushaltsplan 2019 ist
aus Sicht der gpaNRW plausibel. Ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko sehen wir
bei den übrigen Transferaufwendungen nicht. Gleiches gilt für die übrigen Aufwendungen.
Dem Anstieg der übrigen Aufwendungen liegt in erster Linie die Planung der Zinsaufwendun-
gen zu Grunde. Gegenüber dem Ergebnis 2018 plant die Stadt bis 2022 um 117 Mio. Euro hö-
here Zinsaufwendungen. Die Stadt hat damit für den Fall Vorsorge getroffen, dass das Zinsni-
veau künftig wieder steigen sollte.
Eigenkapital
Feststellung
Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eigenkapitalausstattung. Handlungsbedarf
ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr.
Eine Kommune sollte positives Eigenkapital haben und darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbote-
nen Überschuldung entfernt.
Eigenkapital in Tausend Euro
Die Stadt Köln kann seit der Umstellung auf das NKF im Jahr 2008 in allen Jahren Eigenkapital
ausweisen. Das Eigenkapital, das sie in der Schlussbilanz 2018 ausweist, ist jedoch 1,2 Mrd.
Euro niedriger als das Eigenkapital ihrer Eröffnungsbilanz. Seit dem Eröffnungsbilanzstichtag
am 01. Januar 2008 hat sich das städtische Eigenkapital damit um ein Fünftel reduziert.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Den negativen Jahresergebnissen, die das Eigenkapital in den Jahren 2009 bis 2018 um insge-
samt 1,7 Mrd. Euro reduziert haben, stehen erfolgsneutrale Buchungen gegenüber. Im Jahres-
abschluss 2010 hat die Stadt Köln ihre Eröffnungsbilanz korrigiert. Die Korrekturbuchungen ha-
ben die Eigenkapitalausstattung gestärkt.
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
36,02 -39,08 -5,06 9,10 21,74 67,62 23
Bei der Kennzahl Eigenkapitalquote 2 gehört die Stadt Köln ebenfalls zu dem Viertel der kreis-
freien Städte, die die höchsten Werte ausweisen können.
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent 2015*
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
20,44 -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18
* Für die Jahre nach 2015 liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor.
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Die Eigenkapitalsituation des Konzern Stadt Köln ist schlechter als die des Kernhaushaltes. D.
h. in ihren Gesamtabschlüssen weist die Stadt Köln Gesamteigenkapitalquoten aus, die ca. 15
Prozentpunkte niedriger sind als die Eigenkapitalquoten des Kernhaushalts.
Die Positionierung im interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen
ist aber auch bei dieser Kennzahl gleich: Im Vergleich der (Gesamt-)Eigenkapitalkennzahlen
gehört Köln jeweils zu den 25 Prozent der Städte mit den höchsten (Gesamt-)Eigenkapitalkenn-
zahlen.
Die Stadt Köln plant für die Jahre 2019 bis 2021 negative Jahresergebnisse. Ihre Planung sieht
damit vor, dass Fehlbeträge das Eigenkapital um weitere 197 Mio. Euro verringern. Den fort-
schreitenden Eigenkapitalverzehr plant die Stadt erst ab dem Jahr 2022 zu stoppen. Ziel der
Stadt Köln ist es, das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital langfristig wiederauf-
zubauen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ab 2022 kontinuierliche Jahresüberschüsse erwirt-
schaftet.
Schulden und Vermögen
Feststellung
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind
hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen Auf-
gabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtver-
bindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind,
liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaushalts. Da die Stadt Köln über keine
Überschüsse aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künftig Liquiditätskredite
aufnehmen.
Feststellung
Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfra-
struktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen kann
die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren.
Schulden und hohe Reinvestitionsbedarfe begrenzen aktuelle und zukünftige Handlungsspiel-
räume und können dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit widersprechen. Je niedriger
sie ausfallen, desto unabhängiger ist die Haushaltswirtschaft einer Kommune.
Zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für
den Gebührenausgleich. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tra-
gen, beziehen wir die Schulden aus dem Gesamtabschluss ein.
Die Gesamtschulden der Stadt Köln haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
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Gesamtschulden in Tausend Euro
Gesamtschulden je Einwohner in Euro 2015
In den interkommunalen Vergleich des Jahres 2015 sind 18 Werte eingeflossen. Für die Folge-
jahre liegen uns nicht genügend Vergleichszahlen vor.
Vergleichszahlen zu den Gesamtschulden der kreisfreien Städte liegen uns seit dem Jahr 2010
vor. In allen Jahren, also auch in den Jahren, für die uns Daten von allen 23 Städten vorliegen,
ist der Kölner-Wert Maximum. Dies liegt an einer Konstellation, die wir in keiner anderen Stadt
vorfinden: Der Konzernverbund Stadt Köln hat zugleich hohe Gesamtverbindlichkeiten je Ein-
wohner und hohe Rückstellungen je Einwohner. Die Besonderheit dabei ist, dass die Stadt Köln
für die Folgen des Einsturzes ihres historischen Archives Rückstellungen von 210 Mio. Euro bi-
lanziert hat.
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Schulden des Kernhaushalts je Einwohner in Euro
Jahr Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
2017 5.625 2.876 5.463 7.223 8.469 12.563 23
2018 5.795 3.019 6.870 7.491 8.986 13.117 17
Der Vergleich der Schulden des Kernhaushalts je Einwohner zeigt, dass Köln viele Schulden in
verselbstständigte Aufgabenbereiche ausgegliedert hat. Einen hohen Anteil an den Gesamt-
schulden haben insbesondere die GAG Immobilien AG, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, die RheinEner-
gie AG und die Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
Verbindlichkeiten
Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro
Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Gesamtverbindlich-
keiten 8.718.723
9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900 k.A.*
davon Investitions-
kredite 7.179.327 7.115.829 7.276.687 7.325.682 7.357.178 7.454.835 k.A.*
davon Liquiditäts-
kredite 502.503
591.240 718.345 1.031.861 793.769 1.197.559 k.A.*
nachrichtlich: Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der Stadt Köln
Verbindlichkeiten 3.123.942 3.168.178 3.204.731 3.484.660 3.274.333 3.158.931 3.284.919
davon Investitions-
kredite 2.424.428 2.356.939 2.247.054 2.162.888 2.104.814 1.974.811 1.834.367
davon Liquiditäts-
kredite 336.000
393.000 487.000 853.096 740.000 694.135 870.132
* Für das Jahr 2018 liegen noch keine Gesamtabschlussdaten vor.
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Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Im Vergleich der Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2015 hat Köln den dritthöchsten Wert.
Zu beachten ist, dass mehrere Städte, die Leistungen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen
erhalten und die in den Vorjahren höhere Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner hatten, im Ver-
gleich nicht enthalten sind. Im Vergleich 2010, der Werte von allen 23 Städten enthält, haben
ein Viertel der Städte höher Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner als Köln.
In der Gesamtbilanz 2017 der Stadt Köln haben die Investitionskredite einen Anteil von ca. 75
Prozent an den Gesamtverbindlichkeiten. Annähernd 12 Prozent sind Liquiditätskredite. Nur
zwei Städte haben weniger Liquiditätskredite je Einwohner als Köln. Allerdings hat Köln die
höchsten Investitionskredite je Einwohner und zwar mit großen Abstand und das auch bereits
seit dem ersten Vergleich 2010:
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Investitionskredite (Gesamtabschluss) je Einwohner 2015 in Euro
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen.
Salden der Finanzrechnung (künftiger Finanzierungsbedarf)
Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro
Grundzahlen 2019 2020 2021 2022
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit 46.506
137.584 151.183 158.014
+ Saldo aus Investitionstätigkeit -448.797 -303.841 -230.906 -149.004
= Finanzmittelüberschuss /-fehl-
betrag -402.292
-166.257 -79.723 9.010
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit 261.278 110.736 34.409 -50.176
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln -141.013
-55.521 -45.314 -41.166
Die Summe der geplanten Salden aus der Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 1,13 Mrd.
Euro. Dieser Wert entspricht in etwa der Nettoneuverschuldung von 1,15 Mrd. Euro, die die
Stadt Köln für die Jahre 2019 bis 2022 im Kernhaushalt plant. Darüber hinaus ist davon auszu-
gehen, dass die Summe der Liquiditätskredite in den Jahren 2019 bis 2022 weiter ansteigen
wird. Die Stadt Köln hat im Haushalt 2019 ordentliche Tilgungsleistungen veranschlagt, die hö-
her sind als die Überschüsse, die sie aus dem laufenden Geschäft erzielen kann. Der geplante
Finanzierungsbedarf summiert sich auf ca. 270 Mio. Euro. Dies würde bedeuten, dass die Stadt
Köln nicht nur im Gesamtabschluss, sondern auch in ihrer eigenen Bilanz künftig Liquiditätskre-
dite von mehr als einer Milliarde Euro ausweisen muss.
Reinvestitionsbedarfe beim Gebäude- und Infrastrukturvermögen
Die Höhe der Verbindlichkeiten und des Vermögens stehen in Beziehung zueinander. Investiti-
onsmaßnahmen werden in der Regel durch Kreditaufnahmen finanziert. Städte, die in der Ver-
gangenheit viel investiert haben, haben dadurch tendenziell höhere Verbindlichkeiten gegen-
über einer Stadt aufgebaut, die vergleichsweise wenig investiert hat.
Den hohen Kölner Gesamtverbindlichkeiten steht ein hohes Sachanlagevermögen ge-
genüber. Nur eine Stadt hat höheres Sachanlagevermögen je Einwohner als die Stadt
Köln.
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Etwa zwei Drittel des Sachanlagevermögens in der Gesamtbilanz der Stadt Köln setzen
sich aus Gebäude- und Infrastrukturvermögen zusammen. Keine andere kreisfreie Stadt
in Nordrhein-Westfalen hat mehr Gebäudevermögen je Einwohner als Köln. Fast die
Hälfte des Kölner Gebäudevermögens sind Wohnbauten. Die Stadt ist mit 89 Prozent an
der GAG Immobilien AG, dem größten Wohnungsunternehmen im Raum Köln, beteiligt.
Zudem gehört Köln zu den Städten, die ein hohes Infrastrukturvermögen haben.
Nicht durchgeführte Investitionen können hingegen zu geringeren Verbindlichkeiten führen.
Das Deutsche Institut für Urbanistik hat für die Stadt Köln eine Infrastruktur- und Investiti-
onsbedarfsschätzung erarbeitet. Diese umfasst sowohl den Kernhaushalt als auch die
verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt, in denen Daseinsvorsorge betrieben
wird. Die Bedarfsschätzung beziffert Nachhol-, Ersatz- und Erweiterungsbedarfe. Den in-
vestiven Nachholbedarf bei der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, den Schulgebäuden
sowie bei Kultureinrichtungen gibt das Institut mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro an.
Die Nachholbedarfe entfallen nahezu vollständig auf die Stadt und die eigenbetriebsähnli-
che Einrichtung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet darüber hinaus auf einen Sanierungsbe-
darf hin. Absehbare Reinvestitionen müssen finanziert werden. Je schlechter der Zustand des
Anlagevermögens ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger Haushaltsbelastungen.
Anstelle eines Indikators für den Zustand des Anlagevermögens ziehen wir die Infrastruktur-
und Investitionsbedarfsschätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik heran. Relevant für die
Bewertung der Haushaltssituation sind für die gpaNRW die Handlungsbedarfe, die sich für die
Stadt Köln aus den Nachhol- und Ersatzbedarfen ergeben:
Infrastruktur- und Investitionsbedarfe bis 2040 in Mio. Euro
Grundzahlen
Durchschnittli-
che Restnut-
zungsdauer in
Jahren
Durchschnittli-
che Gesamtnut-
zungs-dauer in
Jahren
Anlagenab-
nutzungs-
grad in Pro-
zent
Nachholbedarf Ersatzbedarf
Bereich Bildung 585 1.089
davon Schulgebäude 80 50 62 368 548
Bereich Mobilität 560 5.116
davon Straßen und
Verkehrsinfrastruktur 50
38 76 560 1.800
von ÖPNV k. A. k. A. k. A. 0 3.316
Bereich Wohnen 1 822
Bereich Energie, Was-
ser, Abfall (Wasserver-
und -entsorgung)
0 2.162
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Grundzahlen
Durchschnittli-
che Restnut-
zungsdauer in
Jahren
Durchschnittli-
che Gesamtnut-
zungs-dauer in
Jahren
Anlagenab-
nutzungs-
grad in Pro-
zent
Nachholbedarf Ersatzbedarf
Insgesamt 1.120 9.920
Die Bedarfsschätzung führt Ersatzbedarfe auf, die sich bis 2040 auf knapp zehn Mrd. Euro
summieren. Wesentliche Ersatzbedarfe entstehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Ver-
kehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung.
Die Stadt Köln sollte laufende Einzahlungen erzielen, über die sie neben den laufenden Aus-
zahlungen, ordentliche Tilgungsleistungen und darüber hinaus investive Auszahlungen oder die
Rückzahlung von Liquiditätskrediten finanzieren kann. Ein verbesserter Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit verbessert die Handlungsspielräume der Stadt, Nachholbedarfe abzu-
bauen und Ersatzinvestitionen zu tätigen.
Handlungsbedarf bei den Ausgliederungen sehen wir darin, die notwendigen Investitionen zu
finanzieren, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten.
Darüber hinaus sieht das Institut beim Bereich Wohnen und damit insbesondere bei der GAG
Immobilien AG drei der knapp fünf Milliarden Euro aus Erweiterungsbedarfen.
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Haushaltssteuerung
Im folgenden Abschnitt stellt die gpaNRW fest, ob der Stadt Köln die wesentlichen Informatio-
nen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Zudem analysieren wir, wie sich die
haushaltswirtschaftliche Steuerung der Stadtverwaltung auswirkt. Des Weiteren betrachten wir,
wie die Stadt mit Ermächtigungsübertragungen umgeht.
Informationen zur Haushaltssituation
Feststellung
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstel-
lung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 2016
und 2017 hat sie noch nicht angezeigt.
Feststellung
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand der
Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu
ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die Kämmerin informiert
zudem die Mitglieder des Finanzausschusses.
Eine Kommune sollte stets über aktuelle Informationen zur Haushaltssituation verfügen. Die
gpaNRW hält es daher für wichtig, dass Kommunen die Fristen für die Anzeige der Haushalts-
satzung nach § 80 Abs. 5 S. 2 GO NRW sowie für die Aufstellung und Feststellung der Jahres-
und Gesamtabschlüsse (§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 96 Abs. 1 GO NRW, § 116 Abs. 8 GO
NRW bzw. § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW) einhalten.
Unabhängig hiervon sollten die Fachbereichs- bzw. Amtsleitungen einer Kommune für ihre je-
weiligen Zuständigkeitsbereiche über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert sein.
Hierüber sollten sie unterjährig der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister und der Käm-
merin/ dem Kämmerer berichten. Zudem sollten sie sie über die voraussichtliche Entwicklung
bis zum Ende des Haushaltsjahres informieren.
Darüber hinaus sollte eine Oberbürgermeisterin/ ein Oberbürgermeister bzw. eine Kämmerin/
ein Kämmerer den Verwaltungsvorstand und den Rat über den Stand der Haushaltsbewirt-
schaftung und über die voraussichtliche Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres infor-
mieren. Die Entscheidungsträger müssen in der Lage sein, rechtzeitig Maßnahmen zu ergrei-
fen, wenn Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten.
Der Rat der Stadt Köln hat den Haushalt 2019 am 8. November 2018 beschloss en. Die Ober-
bürgermeisterin konnte daraufhin die Haushaltssatzung fristgerecht bei der Bezirksregierung
Köln anzeigen. Im Haushaltsplan 2019 weist die Stadt entsprechend den haushaltsrechtlichen
Vorgaben das Jahresergebnis des Vorvorjahres aus. Den Jahresabschluss 2017 hat die Stadt
fristgerecht aufgestellt.
Der Stadtkämmerei liegen Daten der Gesamtabschluss bis einschließlich 2017 vor. Aufgestellt
hat die Stadt jedoch erst den Gesamtabschluss 2015. Die Stadt Köln wird von der Vereinfa-
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chungsregelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Ge-
samtabschlüsse Gebrauch machen. Sie wird die Gesamt abschlüsse der Haushaltsjahre 2016
und 2017 zusammen mit dem Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2018 anzeigen.
Die Stadtverwaltung hat ein Finanzcontrolling implementiert. Alle Dezernate erstellen zu festge-
legten Terminen Berichte über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung in ihren Verantwor-
tungsbereichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkämmerei prüfen diese auf Plau-
sibilität und fassen sie anschließend zusammen. Die Stadtkämmerin berichtet an die Oberbür-
germeisterin und den Verwaltungsvorstand. Zudem unterrichtet sie den Finanzausschuss zu im
Vorfeld festgelegten Stichtagen.
Die „Berichte über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen der Ergebnisrechnung
sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung“ sind an die jeweiligen Adressa-
ten angepasst und enthalten neben den Haushaltsansätzen, Informationen zum aktuellen Stand
der Haushaltsbewirtschaftung und eine Prognose zum Jahresende. Aufbereitet sind der Ge-
samtblick über den Haushalt sowie die Teilpläne. Dargestellt werden die wichtigsten Ertrags-
und Aufwandsarten sowie die Bewirtschaftung wesentlicher Investitionsmaßnahmen. Wesentli-
che Abweichungen sind im Bericht textlich aufbereitet. Ziele und Kennzahlen stellt die Verwal-
tung in den Berichten derzeit nicht dar.
Über den wirkungsorientierten Haushalt der Stadt Köln berichtet die Verwaltung unterjährig
nicht. Erkenntnisse aus dem Haushaltsvollzug bzw. dessen Wirkungen fließen jedoch jährlich in
die Haushaltsplanung ein.
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung
Feststellung
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen Haus-
haltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen abhängig. Diese
kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu beeinflussenden Be-
reichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, die
eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur
temporär festgestellt.
Eine Kommune hat nach § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen
und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Insofern ist es für sie eine
dauernde Aufgabe, ihre finanzielle Leistungskraft und den Umfang ihres Aufgabenbestandes in
Einklang zu bringen. Eine Kommune sollte daher durch (Konsolidierungs-)Maßnahmen ihren
Haushalt entlasten. So kann sie eigene Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiederer-
langen.
Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen der
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitver-
lauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsmaßnahmen.
Die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jahresergebnisse wird überlagert.
Um diese wieder offenzulegen, bereinigt die gpaNRW die Jahresergebnisse um die Erträge und
Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sowie um Sondereffekte.
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Wir haben zudem berücksichtigt, dass die Landschaftsumlage sowie die Teilergebnisse der
Produktbereiche Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe maßgeblich Ein-
fluss auf die Jahresergebnisse haben. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Fi-
nanzierung sozialer Leistungen und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst wer-
den. D. h. auch sie überlagern die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jah-
resergebnisse. Die gpaNRW stellt deshalb das bereinigte Jahresergebnis differenziert dar.
Die folgende Grafik macht die Wirkung des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse
von Konsolidierungsmaßnahmen bei der Stadt Köln deutlich.
Bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro
Ist-Werte bis 2018, ab 2019 Plan-Daten
Der Verlauf der bereinigten Jahresergebnisse ist negativ. Von 2011 bis 2018 verschlechterten
sie sich um mehr als 600 Mio. Euro. Die bereinigten Jahresergebnisse entwickelten sich damit
gegenläufig zu den (nicht bereinigten) Jahresergebnissen. 2018 war das Jahresergebnis rund
100 Mio. Euro besser als 2011. Die positive Entwicklung der (nicht bereinigten) Jahresergeb-
nisse basiert damit wesentlich auf der Gewerbesteuer und dem Finanzausgleich.
Dem vom Trendverlauf abweichenden Knick im Jahr 2016 liegen in erster Linie Effekte aus den
Jahresabschlussarbeiten zu Grunde. Die Stadt Köln hatte im Vergleich zu den Vor- und Folge-
jahren weniger Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zu buchen und hat deutlich höhere
Erträge aus der Herabsetzung oder Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen ge-
bucht. Zum anderen profitierte das Jahresergebnis 2016 von hohen Erträgen aus der Verzin-
sung der Gewerbesteuer. Darüber hinaus hatte die Stadt Köln 2016 höhere Beteiligungserträge
von der Stadtwerke Köln GmbH und den Stadtentwässerungsbetrieben erhalten.
Die Haushaltsbelastung durch die „Sozialleistungen“ ist bei der Stadt Köln seit dem Jahr 2011
um 280 Mio. Euro auf 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Große Anteile an dieser Entwick-
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lung haben der Ausbau der Kindertagesbetreuung, die Umlagezahlungen an den Landschafts-
verband Rheinland sowie Leistungen an Asylbewerber sowie an junge Menschen und ihre Fa-
milien.
Die Entwicklung des bereinigten Jahresergebnisses ohne „Sozialleistungen“ haben folgende
Bereiche maßgeblich bestimmt:
Produktgruppe „Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum“: Insbesondere in den
Jahren 2015 und 2016 sind hohe Mietaufwendungen sowie Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen angefallen. Diese Aufwendungen sind in direktem Zusammenhang mit
dem Zustrom geflüchteter Menschen entstanden.
Der (Teil-)Fehlbetrag der Produktgruppe „Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst“
ist gestiegen: Die Stadt konnte höhere Personalaufwendungen sowie Erstattungen an pri-
vate Unternehmen nicht im gleichen Maße über höhere Gebührenerträge refinanzieren.
Der (Teil-)Fehlbetrag des Produktbereichs Kultur ist gestiegen: Zum einen haben Auf-
wendungen in Folge des Einsturzes des historischen Archivs das Ergebnis belastet. Zum
anderen leistet die Stadt Köln stetig steigende Transferaufwendungen in der Produkt-
gruppe Kulturförderung.
Insgesamt sind die Aufwendungen, die in dem von der gpaNRW ermittelten bereinigten Jahres-
ergebnis ohne „Sozialleistungen“ enthalten sind, von 2011 bis 2018 um durchschnittlich 2,9 Pro-
zent pro Jahr gestiegen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind in diesem Zeitraum
um jährlich 4,1 Prozent und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 5,6 Prozent ge-
stiegen. Andererseits ist es der Stadt Köln gelungen, den Zuwachs der Transferaufwendungen
und sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu begrenzen. Beide Positionen sind zusammen nur
um 1,8 Prozent gestiegen.
Von 2018 auf 2019 gehen die bereinigten Jahresergebnisse deutlich zurück. Dies liegt am
Übergang von Ist- zu Planwerten. In den vergangenen Jahren waren die Jahresergebnisse
meist besser als ursprünglich geplant. Der weitere Rückgang der bereinigten Jahresergebnisse
wird daher zu einem gewissen Teil der vorsichtigen Planung der Stadt zuzurechnen sein.
Die Stadt Köln plant, dass die Landschaftsumlage und Fehlbeträge der Produktbereiche Soziale
Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe weiter steigen werden. Des Weiteren hat
sie neben höheren Personal- und Versorgungsaufwendungen, insbesondere deutlich höhere
Zinsaufwendungen sowie höhere Mietaufwendungen für die Schulgebäude, höhere Schülerbe-
förderungskosten sowie höhere Zuschüsse im Kulturbereich veranschlagt.
Bessere Teilergebnisse plant die Stadt hingegen für den Bereich Sicherheit und Ordnung. Sie
veranschlagt höher Bußgelder aus der Verkehrsüberwachung.
In der Haushaltsplanung geht die Stadt davon aus, dass die Jahresdefizite sinken und sie im
Jahr 2022 einen Überschuss erzielen kann. Die Planannahmen bauen damit wesentlich auf
eine positive Entwicklung bei den bereinigten Positionen. Diese unterliegen allgemeinen haus-
haltswirtschaftlichen Risiken und können von der Stadt Köln nur begrenzt gesteuert werden.
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Der insgesamt negative Verlauf ist vergleichbar mit dem negativen Steuerungstrend, den die
gpaNRW in der Prüfung 2014 festgestellt hatte. In unserem letzten Bericht hatten wir aufge-
zeigt, dass eigene Steuerungsmaßnahmen der Stadt Köln nicht ausgereicht haben, um den De-
fiziten der vergangenen Jahre erfolgreich entgegen zu wirken. In dieser Prüfung verdeutlicht der
negative Verlauf der bereinigten Jahresergebnisse, dass das freiwillige Sanierungsprogramm,
das sich die Stadt 2013 auferlegt hat, nicht die von der Stadt erhoffte Wirkung erzielt.
Die im Bericht der letzten Prüfung formulierte Empfehlung wiederholen wir daher unverändert:
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel sollte sein,
dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jah-
resergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstandards und den Umfang freiwilliger
Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente
Aufgabenkritik ein integraler Bestandteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung.
Ermächtigungsübertragungen
Feststellung
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in größe-
rem Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-
Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in der Vergan-
genheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und ihr Verfahren für
die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über Art, Umfang und
Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt.
Eine Kommune sollte ihre Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurech-
nenden Höhe planen. Einzahlungen und Auszahlungen sollte sie in Höhe der im Haushaltsjahr
voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagen. Die jeweiligen Ansätze
sollten Kommunen sorgfältig schätzen, soweit sie sie nicht errechnen können. Diese allgemei-
nen Planungsgrundsätze sind in § 11 Abs. 1 KomHVO geregelt.
Eine Kommune hat nach § 22 Abs. 1 KomHVO Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Er-
mächtigungsübertragungen zu regeln.
In den folgenden Tabellen stellen wir die Höhe der Ermächtigungen dar, die die Stadt Köln im
konsumtiven Bereich übertragen hat. Des Weiteren zeigen wir auf, wie sich die Ansätze hier-
durch erhöht haben und zu welchem Anteil diese von der Stadt in Anspruch genommen wur-
den.
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Ordentliche Aufwendungen im Zeitverlauf
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Haushaltsansatz in Tausend Euro 3.724.524 3.812.900 4.102.833 4.295.051 4.478.667
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 37.911 31.096 26.092 31.275 41.024
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 1,02 0,82 0,64 0,73 0,92
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 3.762.435 3.843.996 4.128.925 4.326.326 4.519.691
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 3.814.460 3.899.657 4.162.455 4.324.048 4.457.198
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener
Ansatz in Prozent 101
101 101 99,95 98,62
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2014 bis 2016 geringfügig mehr Aufwendungen geleistet, als
sie in den jeweiligen Haushaltsplänen veranschlagt hatte. Nicht genutzte Aufwandsermächti-
gungen überträgt sie ins Folgejahr. In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie Ermächtigungen von
durchschnittlich 33 Mio. Euro ins Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um
knapp ein Prozent erhöht.
Im Vergleich „Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner 2018“
positioniert sich die Stadt wie folgt:
Ermächtigungsübertragungen (Ordentliche Aufwendungen) je Einwohner in Euro 2018
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten.
Dass die Stadt Köln eher wenig Aufwandsermächtigungen überträgt, liegt an den „Grundsätzen
zur Übertragung von Ermächtigungen“, die der Rat der Stadt Köln im Juli 2013 beschlossen hat.
In der Ergebnisrechnung überträgt sie Ermächtigungen für Aufwendungen demnach grundsätz-
lich nicht. Übertragungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Stadt trägt damit ihrer ange-
spannten Haushaltssituation Rechnung.
Konsumtive Auszahlungsermächtigungen überträgt die Stadt Köln allerdings in deutlich höhe-
rem Umfang.
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Zeitverlauf
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Haushaltsansatz in Tausend Euro 3.374.137 3.535.898 3.915.368 3.972.229 4.169.647
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 111.962 67.882 59.501 166.866 8.830
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 3,32 1,92 1,52 4,20 0,21
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Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 3.486.098 3.603.780 3.974.868 4.139.095 4.178.477
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 3.374.137 3.535.898 3.915.368 3.972.229 4.169.647
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener
Ansatz in Prozent 94,89
98,65 93,71 91,82 95,62
In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich 83 Mio. Euro ins
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um durchschnittlich ca. zwei Prozent
erhöht. Ihre Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagte sie in allen be-
trachteten Jahren in ausreichender Höhe.
Im Jahresabschluss 2018 hat die Stadt Köln die Übertragung der konsumtiven Auszahlungser-
mächtigungen von 167 Mio. Euro auf nur noch neun Mio. Euro reduziert. Während im Ver-
gleichsjahr 2017 nur eine kreisfreie Stadt mehr konsumtive Auszahlungsermächtigungen über-
tragen hat als Köln, gehört Köln im Vergleich 2018 nun zu den Städten, die wenige Ermächti-
gungen übertragen.
Ermächtigungsübertragungen (Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) je Einwohner in
Euro 2018
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten.
Investive Auszahlungen im Zeitverlauf
Grund- und Kennzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Haushaltsansatz in Tausend Euro 297.280 386.937 592.758 429.139 521.791
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 293.650 247.528 255.221 437.192 307.157
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 98,78 63,97 43,06 102 58,87
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 590.929 634.465 847.979 866.331 828.949
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 185.900 191.107 194.057 178.166 288.471
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener
Ansatz in Prozent 31,46
30,12 22,88 20,57 34,80
Ihre Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen schöpfte die Stadt Köln in den fünf
Betrachtungsjahren nur zu durchschnittlich 28 Prozent aus. In den Jahren 2014 bis 2018 hat sie
investive Auszahlungsermächtigungen von jährlich durchschnittlich 308 Mio. Euro übertragen.
Dieser Wert ist verglichen mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen eher
hoch.
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Ermächtigungsübertragungen (investive Auszahlungen) je Einwohner in Euro 2018
Der Vergleich enthält Werte von 15 Städten.
Gründe für die geringe Ausschöpfung der Haushaltsansätze liegen aus Sicht der Stadt vor al-
lem in den unzureichenden Kapazitäten sowohl in der Stadtverwaltung als auch in der Baubran-
che. Verzögern sich Maßnahmen aus diesen Gründen, werden Investitionsmittel nicht oder
nicht in geplantem Umfang in Anspruch genommen.
In der Vergangenheit hat die Stadt Ermächtigungsübertragungen bezogen auf den Einzelfall re-
gelmäßig als sinnvoll und geboten erachtet. Inzwischen hat sie jedoch erkannt, dass die Ge-
samtsumme der Ermächtigungen im jeweiligen Haushaltsjahr unrealistisch hoch ausfällt. Die
Stadt hat hierauf reagiert und ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen ab dem
Haushaltsjahr 2019 umgestellt. Sie trägt damit den Anforderungen Rechnung, die der Gesetz-
geber in § 13 Abs. 2 KomHVO formuliert hat.
Das neue Verfahren enthält u. a. folgende Vorgaben und Maßnahmen:
Investive Baumaßnahmen veranschlagt die Stadt erst, wenn die Maßnahmen beschlos-
sen sind bzw. die Beschlussfassung kurzfristig bevorsteht. Beschlüsse sind getrennt
nach Planung und Bauausführung zu fassen.
Die Stadt orientiert ihre Planung an den tatsächlich erreichbaren Umsetzungsschritten.
Die Planung überprüft sie regelmäßig und schreibt sie fort.
Die Ermächtigungsübertragungen reduziert die Stadt auf ein umsetzbares Maß. Bei grö-
ßeren Verzögerungen ersetzt sie die Ermächtigungsübertragung künftig durch die Neu-
veranschlagung der Einzelmaßnahme in Folgejahren.
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Kommunale Abgaben
Die kommunalen Abgaben sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Städte. Sofern die
Stadt rechtlich mögliche Potenziale ausschöpft, leistet dies einen entscheidenden Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung. Bereits in den letzten beiden Prüfungen haben wir die kommunalen
Abgaben ausführlich thematisiert. Die aktuelle Prüfung beschränkt sich daher auf eine Nachbe-
trachtung. Wir haben abgefragt, ob die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten nun ausgeschöpft
werden. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Ergebnisse der letzten Prüfun-
gen der Jahre 2008 und 2014.
Beiträge
Die Ausführungen zu den Straßenbaubeiträgen stehen im Berichtsteil Verkehrsflächen2.
Gebühren
Feststellung
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbe-
schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkei-
ten bei den Gebührenkalkulationen aus.
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat, soweit
vertretbar und geboten für die von ihr erbrachten Leistungen, Gebühren und Entgelte zu erhe-
ben. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW und 6 KAG NRW. In ihrer Gebührenkalkulation
sollte eine Kommune kalkulatorische Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und
Zinsen berücksichtigen. Dabei sollte sie den rechtlich zulässigen Rahmen beachten.
Rechtlich zulässig ist die Abschreibung auf Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten. Der nach
der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden ka lkulatorische Zinssatz beträgt 2019 5,74
Prozent. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Emissionsrenditen für festver-
zinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen fünfzig Jah-
ren.3
In der Stadt Köln führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts
(StEB Köln) die Aufgabe der Abwasserbeseitigung aus.
Feststellung
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatorische
Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatorischen Ab-
schreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte.
2 Siehe Kapitel Finanzierung im Teilbericht Verkehrs flächen, Seite 23
3 vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03, zitiert durch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Aug ust 2010 - 5K 1552/10 - (RN 67
und 71).
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Dies ist gebührenrechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Der betriebswirtschaftliche Vorteil
der Abschreibungen vom Wiederbeschaffungszeitwert liegt in der Substanzerhaltung der Ver-
mögensgegenstände.
Feststellung
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation 2019
auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb des nach
der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden ka lkulatorische Zinssatzes.
Empfehlung
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kalkulation der
Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des höchstens anzuwenden-
den kalkulatorischen Zinssatzes beachten.
Die Umsetzung dieser Handlungsmöglichkeit erzielt jedoch nur dann eine positive Wirkung für
den städtischen Haushalt, wenn die StEB Köln die Abwassergebühren kostendeckend kalkuliert
und den „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung an den städtischen Haushalt abführt.
Feststellung
Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erhoben.
Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen.
Gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 KAG soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen
Kosten decken. Dies ist derzeit nicht der Fall. Die Abwassergebührenkalkulation für das Jahr
2019 beinhaltet eine geplante Kostenunterdeckung in Höhe von 21,7 Mio. Euro.4 Der Kostende-
ckungsgrad liegt bei 90,2 Prozent. Hintergrund ist, dass die privaten Haushalte bereits durch all-
gemeine Preissteigerungen belastet werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren erheben.
Die StEB Köln führt Gewinnanteile an den Kernhaushalt ab. Für 2019 plant die Stadt Köln mit
einer Ausschüttung von 14,1 Mio. Euro. Würde die StEB Köln kostendeckende Abwasserge-
bühren erheben, wäre eine höhere Ausschüttung möglich. In Höhe der Differenz zwischen kal-
kulatorischer Verzinsung und den tatsächlichen Fremdkapitalzinsen entsteht in der Gewinn- und
Verlustrechnung der StEB Köln ein (zusätzlicher) Gewinn. Dieser Gewinnanteil sollte grundsätz-
lich an den Kernhaushalt abgeführt werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. Die Höhe der
Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung orientieren.
Die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung und den Winterdienst führen die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) im Auftrag der Stadt Köln durch.
Feststellung
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenrei-
nigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leistungserbringung in
4 vgl. Beschlussvorlage 3214/2018 für die Ratssitzung am 22. November 2018
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Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der Entgelte kalkulatorische
Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen.
Die Ausführungen zu den Friedhofsgebühren stehen im Berichtsteil Friedhofswesen5.
Steuern
Feststellung
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Vergleich
mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sind
die Hebesätze eher niedrig.
Bevor eine Kommune Steuern erhöht, sollte sie andere Konsolidierungsmöglichkeiten umset-
zen. Dies ergibt sich aus § 77 GO NRW. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen
sein und auch der Finanzierung von individuellen Standards dienen, wenn diese trotz Konsoli-
dierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel einer Kommune muss immer der
ausgeglichene Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW sein.
Seit der letzten überörtlichen Prüfung 2014 hat die Stadt Köln ihre Realsteuerhebesätze nicht
verändert. Im interkommunalen Vergleich mit den Nachbarkommunen ordnen sich die Realsteu-
erhebesätze der Stadt damit wie folgt ein:
Hebesätze in von Hundert 2018
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Köln 165 515 475
Leverkusen 395 790 475
Bergisch-Gladbach 297 570 460
Rösrath 270 690 490
Troisdorf 370 590 500
Niederkassel 270 600 450
Wesseling 250 495 460
Brühl 200 600 430
Hürth 228 480 480
Frechen 310 520 490
Pulheim 300 565 485
Dormagen 241 435 450
Monheim am Rhein 250 250 250
Mittelwert kreisfreie Städte im
Regierungsbezirk Köln 263
580 477
Mittelwert kreisfreie Städte 258 606 477
5 Siehe Kapitel Gebührenkalkulation im Teilbericht Friedhofswesen, Seite 11 ff.
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Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Maximum kreisfreie Städte 395 855 580
Fiktiver Hebesatz GFG 2018 217 429 417
Fiktiver Hebesatz GFG 2019 223 443 418
Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Köln sind im Vergleich zu den meisten Nachbarkommu-
nen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen niedrig. Der Hebesatz der Gewerbesteuer
ist unterdurchschnittlich.
Die folgende Tabelle zeigt auf, wie hoch ein zusätzlicher Ertrag wäre, wenn die Stadt Köln ihre
Realsteuerhebesätze um einen Prozentpunkt anheben würde.
Jährliche Auswirkungen von Hebesatzerhöhungen im Bereich der Realsteuern
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer
Hebesatz 2019 [v. H.] 165 515 475
Geplante Erträge 2019 in Tausend Euro 145 235.130 1.411.000
Mehrertrag aus Hebesatzanhebung um ein v.
H. in Tausend Euro 1
457 2.971
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation
Haushaltssituation
Haushaltsstatus
F1 Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen
Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmigen.
F2
Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst
dann zurückerlangen, wenn es ihr gelingt,
ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahren reduzierte allgemeine Rücklage wiederaufzufüllen und
wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage au fzubauen, mit der sie künftige Fehlbeträge ausgleichen kann.
Ist-Ergebnisse
F3
Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse
auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konn te sie einen Überschuss erzielen. Die Stadt Köln zä hlt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein- Westfalen mit den
höchsten Fehlbeträgen je Einwohner.
Plan-Ergebnisse
F4
Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben
naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere
Gewinnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ.
Eigenkapital
F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eige nkapitalausstattung. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr.
Schulden und Vermögen
F6
Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen
Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen
sind, liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Ke rnhaushalts. Da die Stadt Köln über keine Überschüs se aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auc h künftig Liquidi-
tätskredite aufnehmen.
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Haushaltssituation
F7 Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen
kann die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssteuerung
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Auf-
stellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre
2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt.
F2
Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand
der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maß-
nahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die
Kämmerin informiert zudem die Mitglieder des Finanzausschusses.
F3
Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen
Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen abhängig.
Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu beeinflus-
senden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidie-
rungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten,
hat die gpaNRW nur temporär festgestellt.
E3
Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel
sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhalti-
gen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstan-
dards und den Umfang freiwilliger Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen.
Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente Aufgabenkritik ein integraler Be-
standteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung.
F4
Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in
größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren
in der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und
ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt.
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Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Kommunale Abgaben
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbe-
schaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmög-
lichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus.
F2
Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatori-
sche Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatori-
schen Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeit-
werte.
F3
Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation
2019 auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb
des nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssat-
zes.
E3
Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der
Kalkulation der Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze
des höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten.
F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erho-
ben. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren
erheben.
E4.2
Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern.
Die Höhe der Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatori-
schen Verzinsung orientieren.
F5
Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leistungserbrin-
gung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der Entgelte kalku-
latorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen.
F6
Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Ver-
gleich mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-West-
falen sind die Hebesätze eher niedrig.
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Tabelle 4: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad 97,85 94,89 99,74 102 103 108 17
Eigenkapitalquote 1 34,94 -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17
Eigenkapitalquote 2 53,54 -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17
Fehlbetragsquote 1,56 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Vermögenslage
Infrastrukturquote 20,27 14,45 20,27 28,96 31,42 41,05 17
Abschreibungsintensität 5,59 2,50 4,36 5,47 5,72 17,64 17
Drittfinanzierungsquote 35,53 16,19 38,56 47,73 56,08 81,68 17
Investitionsquote 92,40 59,11 80,18 105 116 172 17
Finanzlage
Anlagendeckungsgrad 2 84,11 41,74 64,34 72,10 80,33 99,88 17
Liquidität 2. Grades 26,45 8,18 14,88 22,87 30,10 435 17
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren) 47,37
Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 9,81 0,88 11,23 13,16 17,09 27,32 17
Zinslastquote 1,86 0,57 1,35 1,90 2,42 3,38 17
Ertragslage
Netto-Steuerquote 50,77 26,36 32,83 35,33 37,72 55,19 17
Zuwendungsquote 17,92 10,54 25,06 31,18 35,99 47,33 17
Personalintensität 22,24 16,30 18,50 21,28 22,05 28,26 17
Sach- und Dienstleistungsintensität 11,96 11,20 12,34 15,34 17,38 21,43 17
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
Transferaufwandsquote 40,14 33,69 38,17 40,14 48,37 57,68 17
Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Kommune tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen.
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Kommunen, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die keine Effektivverschuldung haben, lässt sich die Kenn-
zahl nicht sinnvoll berechnen.
Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund weisen wir keinen Vergleich bei diesen beiden Kennzah-
len aus.
Tabelle 5: Durchschnittswerte in Tausend Euro (Modellrechnung „strukturelles Ergebnis“)
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 Durchschnitts-
werte
Gewerbesteuer 987.773 905.483 1.317.280 1.305.746 1.222.706 1.147.798
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 452.961 500.965 517.234 542.739 579.694 518.719
Ausgleichsleistungen 59.091 66.124 70.716 75.147 78.653 69.946
Schlüsselzuweisungen vom Land 379.467 297.310 360.291 344.316 336.202 343.517
Allgemeinen Umlagen vom Land (Abrechnung Einheitslasten) 15.137 26.359 30.488 1 56.159 35.541
Summe der Erträge 1.894.429 1.796.240 2.296.008 2.267.949 2.273.413 2.115.520
Gewerbesteuerumlage 72.797 69.421 96.034 92.331 94.054 84.927
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 70.718 67.438 93.290 88.374 89.485 81.861
Summe der Aufwendungen 143.515 136.859 189.324 180.706 183.539 166.788
Saldo 1.750.914 1.659.381 2.106.685 2.087.244 2.089.874 1.948.732
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Tabelle 6: Sondereffekte in Tausend Euro
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Außerplanmäßige Auflösung von Son-
derposten (historisches Archiv) 0 0 13.204 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Erträge aus Zuschreibungen (histori-
sches Archiv) 0
0 0 0 0 0 5.000 28.511 0 0 0 0
Erträge aus der Auflösung oder Herab-
setzung von Rückstellungen (histori-
sches Archiv)
0
0 0 0 0 0 4.944 0 0 0 0 0
Erträge aus der Auflösung oder Herab-
setzung von Rückstellungen 19.877
0 0 0 0 7.660 0 0 0 0 0 0
Erstattung Kapitalertragssteuer, Solida-
ritätszuschlag und Zinszahlungen aus
der SWK-Gewinnausschüttung für die
Jahre 2008 bis 2011
0
39.191 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Nicht zahlungswirksame ordentliche Er-
träge (Produktbereich Schulträgerauf-
gaben)
0
0 0 19.813 4.413 0 0 0 0 0 0 0
Überdeckung der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln in den Segmenten „Ver-
mietung“ und „Service“
0
0 0 0 0 0 0 23.908 0 0 0 0
Verzinsung Gewerbesteuer nach §
233a AO 0
0 16.866 16.939 0 29.255 0 0 0 0 0 0
Sondereffekte - Saldo Erträge 19.877 39.191 30.070 36.751 4.413 36.915 9.944 52.420 0 0 0 0
Außerplanmäßige Abschreibungen (his-
torisches Archiv) 0 0 107.456 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zuführung zu Rückstellungen (histori-
schen Archiv) 23.154
12.408 9.707 38.997 49.628 55.651 26.847 0 0 0 0 0
Rückstellungszuführung für die Sanie-
rung der Halde Kalkberg 0
0 0 0 8.883 0 0 0 0 0 0 0
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Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Rückstellungszuführung zur Leistung
eines Schadenersatzes (Eigenbetrieb
Veranstaltungszentrum)
0
0 0 56.774 0 0 0 0 0 0 0 0
Aufwendungen aus Verlustübernahme
(Kulturförderung) 0 0 9.126 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige Finanzaufwendungen 0 0 0 0 40.000 0 0 0 0 0 0 0
Außerplanmäßige Abschreibungen
(Tunnel Herkulesstraße) 0 0 0 0 0 14.710 0 0 0 0 0 0
Sondereffekte - Saldo Aufwendungen 23.154 12.408 126.290 95.771 98.511 70.361 26.847 0 0 0 0 0
Saldo der Sondereffekte -3.277 26.784 -96.220 -59.020 -94.098 -33.446 -16.903 52.420 0 0 0 0
Tabelle 7: Eigenkapital in Tausend Euro
Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Eigenkapital 5.943.071 5.737.372 5.509.051 5.133.645 5.340.023 5.346.166 5.187.678
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Eigenkapital 1 5.943.071 5.737.372 5.509.051 5.133.645 5.340.023 5.346.166 5.187.678
Sonderposten für Zuwendungen 2.673.510 2.646.479 2.617.029 2.597.541 2.608.452 2.558.672 2.540.792
Sonderposten für Beiträge 337.592 312.631 291.275 272.837 256.207 240.109 221.671
Eigenkapital 2 8.954.173 8.696.481 8.417.355 8.004.022 8.204.682 8.144.947 7.950.141
Bilanzsumme 15.060.015 14.935.934 14.809.439 14.798.922 14.854.322 14.840.662 14.848.736
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Tabelle 8: Schulden in Tausend Euro
Grundzahlen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2. 424.428 2.356.939 2.247.054 2.162.888 2.104.814 1.974.811 1.834.367
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 336.000 393.000 487.000 853.096 740.000 694.135 870.132
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleichkommen 56.916
53.566 52.809 46.940 44.833 28.964 1.195
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46 .169 74.096 35.243 49.849 63.039 85.331 62.479
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 5.343 4.041 2.694 4.073 2.836 6.840 67.286
Sonstige Verbindlichkeiten 126.059 163.247 248.986 206.288 178.940 179.043 224.957
Erhaltene Anzahlungen 129.027 123.289 130.946 161.526 139.871 189.807 224.503
Verbindlichkeiten 3.123.942 3.168.178 3.204.731 3.484.660 3.274.333 3.158.931 3.284.919
Rückstellungen 2.315.039 2.391.050 2.528.537 2.654.762 2.737.585 2.890.975 2.974.223
Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.476 6.374 5.974 5.795 2.520 2.020 1.521
Schulden 5.443.457 5.565.602 5.739.242 6.145.216 6.014.438 6.051.926 6.260.662
Tabelle 9: Gesamtschulden in Tausend Euro
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten 8.328.375 8.796.373 8.718.723 9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900
Rückstellungen 3.373.365 3.459.610 3.496.362 3.485.976 3.598.770 3.817.199 4.016.888 4.310.022
Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.622 2.010 4.476 6.374 5.974 5.795 2.520 2.020
Gesamtschulden 11.706.362 12.257.992 12.219.560 12.539.352 12.940.071 13.517.970 13.671.072 14.553.942
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Tabelle 10: Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6. 825.126 7.007.781 7.179.327 7.115.829 7.276.687 7.325.682 7.357.178 7.454.835
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 351.703 562.717 502.503 591.240 718.345 1.031.861 793.769 1.197.559
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnah-
men wirtschaftlich gleichkommen 38.730
36.983 36.958 35.702 37.260 33.241 33.042 30.539
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 48 0.852 428.606 417.028 506.265 496.226 462.094 498.545 562.381
Sonstige Verbindlichkeiten 631.965 760.287 582.908 571.882 594.066 636.018 668.193 649.446
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamtverbindlichkeiten 8.328.375 8.796.373 8.718.723 9.047.002 9.335.327 9.694.977 9.651.664 10.241.900
Tabelle 11: Anlagevermögen (Gesamtabschluss) in Tausend Euro
Grundzahlen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Anlagevermögen 21.182.676 21.516.725 21.409.086 21.256.827 21.374.705 21.430.101 21.688.873 22.004.748
davon Gebäudevermögen 5.236.626 5.338.099 5.439.440 5.647.158 5.867.866 5.985.267 6.793.283 6.744.090
davon Infrastrukturvermögen 6.779.651 6.627.213 6.688.792 6.688.750 7.021.149 6.946.261 6.839.511 6.729.451
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Tabelle 12: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro (Wirkungen der kommunalen Haushaltssteuerung)
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresergebnis -180.040 -238.876 -178.505 -246.340 -400.976 152.337 -37.928 -83.146 -137.316 -28.854 -30.719 2.769
Gewerbesteuer 981.392 838.873 1.007.659 987.773 905.483 1.317.280 1.305.746 1.222.706 1.411.000 1.452.800 1.507.800 1.544.900
Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer 369.622
408.584 428.581 452.961 500.965 517.234 542.739 579.694 612.200 648.300 685.300 722.300
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer 81.449
83.521 84.468 87.158 101.166 104.252 129.812 158.842 159.400 165.000 170.800 176.800
Ausgleichsleistungen 53.690 62.648 59.611 59.091 66.124 70.716 75.147 78.653 75.500 75.500 75.500 75.500
Schlüsselzuweisungen
vom Land 243.635
315.405 343.464 379.467 297.310 360.291 344.316 336.202 421.000 427.000 437.000 447.000
Leistungen aus dem
Stärkungspaktgesetz -
Konsolidierungshilfe -
0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0
Allgemeine Umlagen
vom Land 0,00 0,00 63.673.118 15.137.218 26.358.645 30.487.865 618 56.158.548 40.000 40.000 40.000 40.000
Summe der Erträge 1.549.748 1.470.155 65.418.396 16.857.327 27.828.716 33.009.975 2.360.451 58.451.497 2.719.100 2.808.600 2.916.400 3.006.500
Gewerbesteuerumlage 69.682 64.896 72.284 72.797 69.421 96.034 92.331 94.054 108.440 107.100 111.100 113.800
Finanzierungsbeteiligung
Einheitslasten 69.682
63.042 70.218 70.718 67.438 93.290 88.374 89.485 96.560 0 0 0
Allgemeine Zuweisun-
gen an das Land - Leis-
tungen nach dem Stär-
kungspaktgesetz
0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0
Summe der Aufwen-
dungen 139.363
127.937 142.502 143.515 136.859 189.324 180.706 183.539 205.000 107.100 111.100 113.800
Saldo der Bereinigun-
gen 1.410.384
1.342.218 65.275.894 16.713.812 27.691.857 32.820.651 2.179.745 58.267.959 2.514.100 2.701.500 2.805.300 2.892.700
Saldo der Sondereffekte -3.277 26.784 -96.220 -59.020 -94.098 -33.446 -16.903 52.420 0 0 0 0
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bereinigtes Jahreser-
gebnis -1.767.189
-1.846.754 -1.927.241 -2.025.392 -2.067.425 -2.025.154 -2.238.081 -2.384.281 -2.651.416 -2.730.354 -2.836.019 -2.889.931
Abweichung vom Ba-
sisjahr 0
-79.566 -160.052 -258.204 -300.237 -257.965 -470.892 -617.093 -884.227 -963.166 -1.068.830 -1.122.742
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Tabelle 13: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse ohne "Sozialleistungen" in Tausend Euro
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bereinigtes Jahreser-
gebnis -1.767.189
-1.846.754 -1.927.241 -2.025.392 -2.067.425 -2.025.154 -2.238.081 -2.384.281 -2.651.416 -2.730.354 -2.836.019 -2.889.931
Landschaftsumlage 251.322 275.645 282.963 292.077 306.729 320.309 312.599 319.583 344.504 372.751 384.246 395.012
Teilergebnis Produktbe-
reich Soziale Leistun-
gen
-503.174
-503.083 -494.401 -487.394 -500.054 -481.937 -559.251 -547.905 -550.974 -562.738 -584.524 -616.701
Teilergebnis Produktbe-
reich Kinder-, Jugend-,
Familienhilfe
-359.981
-365.550 -393.810 -428.944 -446.424 -471.199 -492.199 -527.271 -533.048 -539.902 -556.998 -574.690
Bereinigtes Jahreser-
gebnis ohne „Sozial-
leistungen“
-652.711
-702.476 -756.067 -816.978 -814.219 -751.710 -874.032 -989.522 -1.222.890 -1.254.964 -1.310.251 -1.303.528
Abweichung vom Ba-
sisjahr ohne „Sozial-
leistungen“
0
-49.765 -103.356 -164.267 -161.508 -98.999 -221.321 -336.811 -570.179 -602.253 -657.540 -650.817
Stadt Köln Finanzen 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Hilfe zur Erziehung der Stadt Köln im
Jahr 2019
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Hilfe zur Erziehung 3
Inhalte, Ziele und Methodik 6
Strukturen 8
Steuerung und Organisation 11
Gesamtsteuerung und Strategie 11
Organisation 12
Internes Kontrollsystem (IKS) 14
Prozesskontrollen 15
Finanzcontrolling 16
Fachcontrolling 17
Verfahrensstandards 21
Prozess- und Qualitätsstandards 21
Personaleinsatz 25
Leistungsgewährung 29
Fallsteuerung 29
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 32
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 44
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 54
Andere Aufgaben der Jugendhilfe 56
Anlage: Ergänzende Tabellen 59
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Hilfe
zur Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die
Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Hilfe zur Erziehung
Die Stadt Köln ist durch die betrachteten soziostrukturellen Rahmenbedingungen weniger
belastet als die meisten anderen kreisfreien Städte. Dennoch hat die Stadt Köln einen ver-
gleichsweise hohen Fehlbetrag für Hilfe zur Erziehung (HzE) je Einwohner von 0 bis unter 21
Jahre. Die negative Positionierung des Fehlbetrages HzE wird in Köln in hohem Maße durch
die Personalaufwendungen beeinflusst. Köln hat mehr Personalaufwendungen HzE je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre als fast alle anderen Städte und bildet bei den Personalauf-
wendungen HzE je Hilfefall den Maximalwert.
Die im Bericht näher betrachteten Aufwendungen HzE, die auch in den Fehlbetrag HzE ein-
fließen, sind bei der Stadt Köln wiederum relativ niedrig. Dort fließen die Transferaufwendun-
gen für die Leistungserbringung der Hilfen durch freie Träger, die Personalaufwendungen für
einen eigenen ambulanten Dienst, der selber Leistungen erbringt, sowie die Aufwendungen
für die Unterbringung in eigenen Erziehungsheimen ein.
Auf die Aufwendungen HzE wirken sich die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall
aus. Die Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung sind in Köln sowohl je Hilfefall als auch ein-
wohnerbezogen auf einem niedrigen Niveau. Außerdem hat Köln auch eine niedrigere Fall-
dichte als die Mehrzahl der Vergleichsstädte. Diese Faktoren begünstigen den Fehlbetrag.
Zusätzlich hat die Stadt Köln einen hohen Anteil ambulanter Hilfen an den Hilfefällen HzE.
Ungünstig wirkt sich auf die Aufwendungen für stationäre Hilfen aus, dass die Stadt Köln nur
in geringem Umfang die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen
nutzt. Außer beim Fehlbetrag HzE und dem stationären Bereich, fällt die Einordnung der
Stadt Köln im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien Städten positiv aus. Bei vie-
len Hilfearten steigen die Aufwendungen im Jahr 2018, aber bei den meisten Kennzahlen
positionieren sich diese ähnlich wie in 2017.
Das Jugendamt hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksju-
gendämtern untergebracht und es wird sozialräumlich gearbeitet. Dabei erfolgt eine Zusam-
menarbeit und ein enger Austausch mit den freien Trägern der Bezirke in den Sozialraum-
teams.
Steuerungsmaßnahmen haben einen Einfluss auf die Höhe der Aufwendungen und der Fall-
zahlen. Das Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ hat ein Leitziel entwickelt, aus dem Hal-
tungs- und Handlungsziele für das Dezernat entwickelt wurden. Darauf basierend hat das
Jugendamt für die einzelnen Abteilungen strategische und operative Ziele und Maßnahmen
erarbeitet.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Ein Finanzcontrolling im Jugendamt war in den vergangenen Jahren nicht ausgeprägt vor-
handen. Eine Steuerung erfolgte regelmäßig vor allem durch Fallzahlen. Dafür werden mo-
natliche Auswertungen gemacht und Fallverläufe analysiert. Für die Finanzabteilung wird
quartalsmäßig eine Kostenprognose erstellt. Eine Zusammenführung von Aufwendungen
und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgte bisher nicht. Die Stadt Köln hat
aber aktuell im Jahr 2019 das Finanzcontrolling weiter ausgebaut, Kennzahlen entwickelt
und sie in einem Bericht dargestellt. Hierbei wertet sie unter anderem die Falldichte, den An-
teil ambulanter Hilfen und die Transferaufwendungen je Hilfefall jeweils insgesamt und für
jeden Bezirk aus. Die Kennzahlen sollen zukünftig regelmäßig fortgeschrieben, jährlich in ei-
nem Bericht dargestellt sowie zu Steuerungszwecken verwendet werden.
Ein gutes Mittel der Steuerung sind bei der Stadt Köln die jährlichen Zielvereinbarungen mit
jedem der neun Bezirksjugendämter. Hierin wird eine Jahresauswertung der absoluten Auf-
wendungen und Fallzahlen für die einzelnen Bezirke dargestellt. Die Zielvereinbarungen sind
auf die strategischen und operativen Ziele ausgerichtet. Es werden fallbezogene Ziele und
Steuerungsmaßnahmen vereinbart und es werden für einige Ziele auch Zielwerte vorgege-
ben. Außerdem werden fallübergreifende Steuerungsma ßnahmen festgelegt. Die Zielverein-
barungen werden zentral durch die Abteilung „Pädagogische und Soziale Dienste“ für alle
Bezirke erstellt.
Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen im einzelnen Fall ermittelt.
Bei jeder Hilfeplanfortschreibung erstellt der Träger einen Leistungsbericht und die Zielerrei-
chung wird durch die Beteiligten bewertet. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich be-
grenzte Laufzeiten und Obergrenzen für Fachleistungsstunden installiert. Für die stationären
Hilfen soll durch neu entwickelte Standards und Maßnahmen die Wirksamkeit der Hilfen ver-
bessert werden. Durch eine intensivere Betreuung und eine häufigere Hilfeplanfortschrei-
bung in der Anfangsphase einer stationären Hilfe, möchte das Jugendamt frühzeitig fehlende
Wirkungen ausmachen und entgegensteuern. Eine fallübergreifende Auswertung der Wirk-
samkeit erfolgt bislang nicht. Dadurch könnte die Wirksamkeit neuer Maßnahmen besser be-
urteilt werden.
Ein systematisiertes Internes Kontrollsystem hat die Stadt nicht, allerdings sind einige Ele-
mente vorhanden. Die bereits durchgeführten Prozesskontrollen könnten noch ausgeweitet
werden und im System hinterlegt werden.
Die Verfahrensstandards hat die Stadt Köln für nahezu alle Bereiche und Hilfearten in einzel-
nen Richtlinien textlich beschrieben. Hierin sind die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und
Abläufe festgelegt. Ein einheitliches Qualitätshandbuch mit kurzen Ablaufdiagrammen der
einzelnen Prozesse zusätzlich zur textlichen Darstellung, könnte die Übersichtlichkeit und
Anwendbarkeit noch verbessern.
Im Rahmen der Fallsteuerung erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung in einer Klärungs-
phase. Wenn ein erzieherischer Bedarf besteht, erfolgt die Auswahl der Hilfe im Sozialraum-
team. Für die Auswahl des geeigneten Trägers gibt es ein Anbieterverzeichnis mit Leistun-
gen, Kosten und Erfahrungswerten. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist frühzeitig eingebun-
den und jede Hilfe wird von der Gruppenleitung bzw. Bezirksjugendamtsleitung genehmigt.
Zusammen mit den Laufzeitbegrenzungen der ambulanten Hilfen im Leistungsbereich und
den Obergrenzen der Fachleistungsstunden, führt das dazu, dass der Aspekt der Wirtschaft-
lichkeit in die Entscheidung einfließt. Weiter verbessern könnte die Stadt Köln dies noch, in-
dem sie für jede Hilfe mehrere Angebote einholt und bei gleicher Eignung das wirtschaft-
lichste Angebot wählt.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
Seite 5 von 68
Es erfolgt bei stationären Hilfen eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle.
Die Maßnahmen sind in einem Rückführungskonzept beschrieben. Die Möglichkeiten der
Rückführung fließen auch in die Hilfeplanung ein. Die Stadt Köln betreibt eine intensive Ver-
selbständigungsarbeit in einem Stufenmodell ab dem 16. Lebensjahr.
Zusätzlich zu den Steuerungsmaßnahmen hat die Stadt die Vernetzungen und präventiven
Leistungen in den letzten Jahren weiter ausgeweitet. Köln nimmt am Landesprogramm
„Kommunale Präventionsketten“ teil und hat Angebote für alle Altersgruppen entwickelt. Dies
wird noch weiter ausgebaut. In allen Projekten und Maßnahmen arbeitet die Stadt eng mit
den freien Trägern und sonstigen Akteuren der Jugendhilfe zusammen.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt SGB VIII §§ 27 bis 35, 35a, 41 Sozialgesetzbuch VIII
(SGB VIII) und Drittes Kapitel, Erster Abschnitt §§ 42 und 42a SGB VIII.
Die Hilfe zur Erziehung und die vorläufigen Maßnahmen sind in der Finanzstatistik1 der Pro-
duktgruppe 363 „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ zuge-
ordnet. Nicht betrachtet werden die eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe der Produkt-
gruppe 367.
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII
in Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe
zur Erziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1
SGB VIII ein Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen ent-
sprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und
notwendig ist.
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das Ergebnis perspektivisch verbessern können. Dazu
werden Erträge und Aufwendungen sowie Fallzahlenentwicklung und Personalausstattung
analysiert.
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichti-
gung fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung.
Mittels interkommunalen Kennzahlenvergleichen steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für
die tiefergehende Analyse werten wir örtliche Unterlagen und Ergebnisse aus Gesprächen
aus. Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten der Leistungsorganisation, der
Leistungserbringung und der Angebotssteuerung des Jugendamtes in ihre Betrachtung ein.
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt
die gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert, der den Anteil des Fal-
les im Kalenderjahr abbildet. Abweichende Zählweisen gelten für die Erfassung von Verweil-
dauer und Betreuungsdauer, zu denen die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendi-
gung der Hilfegewährung berücksichtigt wird. Zu Rückführungen, unplanmäßiger Beendi-
gung, Inobhutnahmen und Versorgungszeiten von Inobhutnahmen wird die absolute Fallzahl
im jeweiligen Kalenderjahr erfasst.
Die Stadt Köln hat von der abgefragten Zeitreihe der Daten von 2013 bis 2018 nur Daten für
die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Eine Zeitreihe der Kennzahlen kann somit
nur für diese beiden Jahre dargestellt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass nicht alle
kreisfreien Städte Daten für das Jahr 2018 geliefert haben. Es werden beide Jahre im Be-
richt dargestellt.
Die Stadt Köln nimmt an dem Vergleichsring IKO Netz der Großstadtjugendämter für Erzie-
herische Hilfen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
teil. Die Datenerhebung unterscheidet sich von der Erhebung der Daten für diesen Bericht.
1 nach den Vorschriften über die Zuordnung von Aufga ben und Leistungen zu den Produktgruppen (ZOVPG)
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Beispielsweise wird in dem Vergleichsring IKO Netz der Endstand des Vorjahres zuzüglich
der Zugänge des laufenden Jahres für die Erhebung der Hilfefälle verwendet, während die
gpaNRW auf Jahresdurchschnittswerte abstellt. Auch die Einwohnerzahlen weichen vonei-
nander ab. Die gpaNRW legt einheitlich die Daten von IT.NRW für die Prüfung zu Grunde.
Die Auswertungen von IKO Netz sind somit nicht unmittelbar mit den Kennzahlen und Analy-
sen dieses Berichtes der gpaNRW vergleichbar.
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Strukturen
Feststellung
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere struktu-
relle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf den Be-
darf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.
Die gpaNRW konnte bei ihren Jugendprüfungen bislang keine Korrelation zwischen den
Strukturen der kreisfreien Städte und dem Fehlbetrag je Jugendeinwohner feststellen. Viel-
mehr wirken sich die Organisation und Steuerung der Jugendämter auf die Aufwendungen
und Fallzahlen aus. Dennoch können die soziostrukturellen Rahmenbedingungen indirekt
die Gewährung von Hilfen zur Erziehung beeinflussen. So können der Familienstatus sowie
wirtschaftliche Einschränkungen mit eventuell hieraus resultierenden Defiziten an der sozia-
len Teilhabe zu erhöhten Eskalationsstufen im familiären Umfeld führen.
Die soziostrukturellen Rahmenbedingungen 2 der Stadt Köln zeigen im interkommunalen
Vergleich der kreisfreien Städte folgende Ausprägung:
Soziostrukturelle Rahmenbedingungen der Stadt Köln 2017
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil der Einwohner 0 bis unter
21 Jahre an der Gesamtbevölke-
rung in Prozent
19,17
17,81 19,06 19,65 20,21 21,34 23
Anteil Arbeitslose SGB II von 15
bis unter 25 Jahre bezogen auf
alle zivilen Erwerbspersonen
dieser Altersgruppe (Arbeitslo-
senquote 15-24 Jahre) in Pro-
zent
5,30
3,70 6,75 8,00 9,95 11,70 22
Anteil Alleinerziehende Bedarfs-
gemeinschaften SGB II an den
Bedarfsgemeinschaften SGB II
gesamt in Prozent
17,31
14,79 16,68 17,39 18,70 20,00 22
Schulabgänger ohne Abschluss
je 100 Schulabgänger allge-
meinbildende Schulen
4,58 3,76 5,57 6,10 7,13 10,03 22
Anteil der Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre an der Gesamtbevölkerung in
Prozent
Die Stadt Köln hat einen Anteil an Einwohnern von 0 bis unter 21 Jahren an der Gesamtbe-
völkerung, der leicht oberhalb des ersten Viertelwertes im Vergleich der kreisfreien Städte
liegt. Die Mehrzahl der Städte hat einen höheren Anteil an Jugendeinwohnern. Der niedrige
2 Jugendeinwohner von 0 bis unter 21 Jahre lt. IT.NRW (Stand 31.12.2016), Alleinerziehende Bedarfsgemei nschaften lt. Statistik
BA, Bestand an Arbeitslosen unter 25 Jahre lt. Statistik BA, Schulabgänger ohne Abschluss allgemeinbil dende Schulen lt. IT.NRW
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Anteil an Jugendeinwohnern wirkt sich für die Stadt Köln belastend auf die einwohnerbezo-
genen Kennzahlen in diesem Bericht aus.
Die Jugendeinwohnerzahlen werden laut IT.NRW und auch nach den eigenen Planungen
der Stadt zukünftig steigend erwartet.
Jugendarbeitslosenquote, Schulabgänger ohne Abschluss, Belastungsklasse
Die Jugendarbeitslosenquote ist in der Stadt Köln vergleichsweise niedrig. Auch bei dem
Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss je 100 Schulabgänger allgemeinbildende Schulen
positioniert sich die Stadt Köln unterhalb des ersten Viertelwertes. Dies kann sich beides auf
das Leistungsspektrum des Jugendamtes entlastend auswirken. Die beiden Strukturkenn-
zahlen betreffen allerdings nur einen Teil der Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erzie-
hung ist.
Die Stadt Köln ist dem Jugendamtstyp 2 und der Belastungsklasse 2 nach der Statistik der
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJ) der Technischen Universität (TU) Dort-
mund
3 zugeordnet. Dies bedeutet eine hohe Kinderarmut mit einem Anteil an Bezug von
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) der unter 15-jährigen Kinder und Jugend-
lichen zwischen 18 und 23,35 Prozent. Von den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
sind insgesamt neun Städte in der Belastungsklasse 2 mit hoher Kinderarmut, 13 Städte in
der Belastungsklasse 1 mit sehr hoher Kinderarmut (Anteil SGB II-Bezug der unter 15-jähri-
gen Kinder und Jugendlichen von über 23,35 Prozent) und eine Stadt in Belastungsklasse 3
mit einer geringen Kinderarmut (Anteil zwischen 12,65 und 18 Prozent) eingeordnet. Die
Stadt Köln hat zwar eine hohe Kinderarmut, ist aber damit weniger belastet als der überwie-
gende Teil der kreisfreien Städte.
Anteil Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften an den SGB II Bedarfsgemein-
schaften
Bei dieser Strukturkennzahl liegt die Stadt Köln unterhalb des Median des Vergleiches mit
den anderen kreisfreien Städten.
Laut dem Bericht Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ wirken sich der Familienstatus
und der Transferleistungsbezug auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung aus.
Laut diesem Bericht der AKJ werden ambulante und stationäre Hilfen vermehrt von Alleiner-
ziehenden in Anspruch genommen. Gleiches gilt noch verstärkt bei gleichzeitigem Bezug
von Transferleistungen. Da der Anteil der Alleinerziehenden mit Transferleistungen in Köln
etwas geringer als bei der Mehrzahl der kreisfreien Städte ist, kann sich dies für die Hilfen
zur Erziehung entlastend auswirken.
Umgang mit den Strukturen
Der Stadt Köln sind diese Strukturen bekannt und sie bezieht sie in die Planungen mit ein.
Es wird eine differenzierte sozialräumliche Planung nach Stadtbezirken vorgenommen, in die
3 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund
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diese Strukturmerkmale und auch weitere Faktoren, wie zum Beispiel besondere Belastun-
gen einzelner Bezirke, einfließen. Im Jahr 2019 hat die Stadt einen Bericht „Erziehungshilfe-
Monitor Köln“ erstellt, in dem die strukturellen Rahmenbedingungen der einzelnen Bezirke
analysiert und deren Auswirkungen auf die Leistungen der Hilfe zur Erziehung dargestellt
werden.
Durch die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Schwerpunktträgern im Sozialraumteam
sind auch den Trägern diese strukturellen Rahmenbedingungen bekannt und es können ge-
meinsam sozialraumorientierte Maßnahmen entwickelt werden.
In den Stadtvierteln bzw. Bezirken werden die dort vorhandenen sozialen Infrastrukturen ge-
nutzt (z.B. Bürgerhäuser, Vereine, Jugendzentren, Nachbarschaftshilfe etc.) und es werden
für den Stadtteil oder Bezirk gemeinsam mit den dort vorhandenen freien Trägern passende
Angebote entwickelt. In einigen Stadtvierteln gibt es von der Stadt geförderte Familienhäu-
ser, in denen Gruppenangebote und frühe Hilfen stattfinden. Diese werden von freien Trä-
gern betrieben und dort erfolgen in enger Abstimmung mit dem ASD bedarfsgerechte Ange-
bote.
Die gpaNRW geht auf die Angebote zur Prävention noch im weiteren Berichtsverlauf näher
ein.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
Seite 11 von 68
Steuerung und Organisation
Die Aufgabenerledigung und das Ergebnis der Hilfe zur Erziehung werden durch die ange-
strebten Ziele, die Intensität der Steuerung, die Form der Organisation und den aufgewende-
ten Ressourceneinsatz geprägt.
Gesamtsteuerung und Strategie
Feststellung
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie Ziel-
vereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung des Be-
reiches der Hilfen zur Erziehung.
Eine Stadt sollte über eine von Politik, Verwaltungsführung und Jugendamt getragene Ge-
samtstrategie für den Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung verfügen. Die Entwicklung der
Gesamtstrategie sollte die gesamte Kinder-, Jugend und Familienhilfe und weitere angren-
zende Aufgabenbereiche einbeziehen. Am Gesamtziel ist zu messen, welche Ressourcen
erforderlich sind, um das vereinbarte Ziel und die gewünschten Wirkungen zu erreichen. Die
Gesamtsteuerung sollte sicherstellen, dass eine Kommune ihre gesetzten Ziele durch geeig-
nete Maßnahmen erreicht. Bei Abweichungen muss sie zeitnah nachsteuern und Maßnah-
men anpassen.
Die Stadt Köln hat für das Dezernat „Bildung, Jugend und Sport“ das Leitziel „Gelingendes
Aufwachsen und Lernen in Köln“ entwickelt. Unter dieses übergreifende Leitziel werden die
sieben Haltungsziele Kinder- und Jugendfreundlich, partizipativ, inklusiv, Verantwortungsge-
meinschaft, Selbstwirksamkeit, sozialraumorientiert, dienstleistungsorientiert und professio-
nell gestellt. Weiterhin gibt es darunter 12 Handlungsziele für das Dezernat. Beispielhaft
seien hier die Ziele „Eltern begleiten“, „Kinder schützen“ sowie „Bildung ist mehr als Schule“
genannt.
Auf Basis dieser strategischen Ziele des Dezernates wurden im Jugendamt für die einzelnen
Abteilungen strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen zur Zielerreichung entwi-
ckelt. Beispielsweise gibt es im Jahr 2019 für die Hilfen zur Erziehung die Ziele Ausbau
Platzkontingent für erzieherische Hilfen in Köln, Weiterentwicklung Software Fallmanage-
ment und die wirkungsorientierte Steuerung der stationären Hilfen. Eine wichtige Maßnahme
der vergangenen Jahre waren neue Verfahrensstandards bei den ambulanten Hilfen. Hier-
durch konnten Reduzierungen bei den Aufwendungen und Fallzahlen der ambulanten Hilfen
erreicht werden.
Die Gesamtsteuerung erfolgt in der Abteilung „Pädagogische und Soziale Dienste“. Die
Richtlinien und Standards werden dort, unter Beteiligung der Bezirksämter, für alle einheit-
lich entwickelt. Außerdem werden mit jedem Bezirksjugendamt jährliche Zielvereinbarungen
getroffen, die auf die strategischen und operativen Ziele des Jugendamtes ausgerichtet sind.
In der Zielvereinbarung werden für einzelne Ziele Zielwerte festgelegt und deren Erreichung
gemessen. Die Zielwerte gibt es in erster Linie für das Verhältnis der Vollzeitpflege und Hei-
merziehung innerhalb der stationären Hilfen, den Anteil an Pool-Angeboten an den Fällen
mit Bedarf an Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII und den Anteil der Jungen Volljährigen,
die an dem Stufenmodell der Verselbständigung teilnehmen. Die Erreichung der Zielwerte
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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wird in der Zielvereinbarung dargestellt. Außerdem werden in der Zielvereinbarung fallüber-
greifende strukturelle Steuerungsmaßnahmen sowie fallbezogene Ziele und Steuerungs-
maßnahmen festgeschrieben.
Organisation
Feststellung
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für Schul-
entwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die Kinder-
und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieeffekte für die
gleiche Zielgruppe möglich.
Eine gute Organisation zeichnet sich durch klare Strukturen und Zuständigkeiten sowie opti-
mierte Abläufe aus.
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist dem Dezernat IV „Bildung, Jugend und Sport“
der Stadt Köln zugeordnet. In diesem Dezernat sind auch das Amt für Schulentwicklung, die
Familienberatungsstelle, der Schulpsychologische Dienst und die Kinder- und Jugendpäda-
gogische Einrichtung angeordnet. Da es sich hier teilweise um dieselbe Zielgruppe handelt,
sind gemeinsame Maßnahmen sowie Vernetzungen möglich und es können Synergien ge-
nutzt werden.
Feststellung
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksju-
gendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusammenar-
beit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen
und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Bezirksjugendämtern
erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrensweisen und Standards wer-
den durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.
Innerhalb des Jugendamtes sind die Erzieherischen Hilfen in den neun Bezirksjugendämtern
angesiedelt. Jedes Bezirksjugendamt stellt eine Abteilung dar, in der der Allgemeine Soziale
Dienst (ASD), die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) und die Beistandschaften dezentral or-
ganisiert sind. Der Pflegekinderdienst arbeitet als eigene Abteilung zentral. Es gibt neben
dem ASD den Spezialdienst Gefährdungsmeldungssofortdienst (GSD). Hier werden die Mel-
dungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII bearbeitet. Außerdem
gibt es einen Spezialdienst für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA).
Neben den Bezirksjugendämtern gibt es die zentrale Abteilung „Pädagogische und Soziale
Dienste“. Hier werden Grundsatzangelegenheiten bearbeitet und die Gesamtsteuerung und -
strategie entwickelt und koordiniert. In dieser Abteilung werden einheitliche Standards und
Richtlinien unter Beteiligung der Bezirksjugendämter entwickelt, um eine einheitliche Verfah-
rensweise zu gewährleisten. In dieser Abteilung befinden sich auch das Finanz- und Fach-
controlling und die Angebotssteuerung. Auch die mit den Bezirken geschlossenen Zielver-
einbarungen werden hier vorbereitet und zusammengeführt. Außerdem sind dieser Abteilung
die Dienste zugeordnet, die nicht dezentral organisiert sind, wie zum Beispiel die Jugendge-
richtshilfe, der Spezialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) sowie die
Amtsvormundschaften.
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Alle zwei Monate findet eine Leitungskonferenz zwischen den Bezirksleitungen und der Ab-
teilungsleitung „Pädagogische und soziale Dienste“ zu Strategien und Grundsatzangelegen-
heiten statt. Alle Bezirksjugendämter unterstehen einer gemeinsamen Leitung, mit der es
auch regelmäßige Treffen gibt. Außerdem finden in den einzelnen Bezirksjugendämtern re-
gelmäßige Teamsitzungen statt. So wird sichergestellt, dass wichtige Informationen fließen
und die einheitlichen Verfahrensstandards eingehalten werden.
Die Stadt Köln legt Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen freien Trägern der
Jugendhilfe. Die Bezirksjugendämter arbeiten sozialraumorientiert. Die Träger sind in die
Planungen und die Fallarbeit in Sozialraumteams einbezogen. Außerdem finden regelmä-
ßige Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in den Bereichen Hilfe zur Erziehung, Fami-
lienberatung sowie Minderjährigenschutz statt. Daneben gibt es eine Steuerungsgruppe So-
zialraumarbeit, die gemeinsam mit den Trägern der Sozialraumteams arbeitet. Mit den Trä-
gern werden gemeinsame Maßnahmen und Strategien entwickelt. Hierdurch besteht seitens
der Träger für Ziele und Maßnahmen eine hohe Akzeptanz. Zum Beispiel wurde das Thema
Verselbständigung mit den Trägern gemeinsam neu entwickelt. Ebenso ist die aktuell ange-
laufene Maßnahme zur Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen im Vorfeld mit ihnen
erarbeitet worden.
Zudem führt das Jugendamt mit allen ambulanten und stationären Kölner Trägern die Ent-
geltvereinbarungen nach §§ 77, 78a bis 78f SGB VIII. Auch finden mit allen Trägern in Köln
regelmäßige Qualitätsdialoge statt.
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Internes Kontrollsystem (IKS)
Feststellung
Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes Kon-
trollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden.
Ein wirksames internes Kontrollsystem soll eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame
Aufgabenerledigung und eine ordnungsgemäße interne und externe Rechnungslegung si-
cherstellen und Vermögensschäden verhindern. Bestehende Risiken bei der Aufgabenerledi-
gung sollten durch eine Stadt ermittelt sowie bewertet und Gegenmaßnahmen getroffen wer-
den. Hierzu sollten verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und
Kontrollen installiert werden.
Die Stadt Köln hat kein schriftlich formuliertes Konzept über ein Internes Kontrollsystem
(IKS) im Jugendamt. Risiken werden nicht systematisch ermittelt, bewertet und Gegenmaß-
nahmen erarbeitet. Zur Risikominimierung dienen der Stadt Köln in erster Linie die Verfah-
rensstandards zur systematischen Fallbearbeitung. Jeder Hilfefall wird zur letzten Entschei-
dung über die Hilfegewährung der Bezirksjugendamtsleitung vorgelegt. Das Vier-Augen-
Prinzip bei der Fallbearbeitung wird eingehalten und die Beschäftigten des Gefährdungsmel-
dungssofortdienstes arbeiten grundsätzlich zu zweit.
Für ein standardisiertes IKS sind folgende Bereiche mindestens verbindlich und schriftlich zu
regeln:
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten für die einzelnen Bausteine des IKS
Einheitliche Abläufe und Prozesse
Beurteilung und Bewertung von fachlichen, finanziellen und Korruptionsrisiken sowie
Personal- und IT-Risiken
Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. –verminderung
Festlegung von Priorisierungen in der Bearbeitung
Regelmäßige Anpassung der Prozesse und Abläufe an neue Risiken
Prozessintegrierte Kontrollen, technische Plausibilitätsprüfungen, Vier-Augen-Prinzip
Vorgaben zu regelmäßigen stichprobenhaften prozessunabhängigen Kontrollen. Fest-
legung von Standards und Hilfsmitteln
Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Prozesskontrollen
IT-Berechtigungskonzept
Einzelne dieser Bausteine sind bei der Stadt Köln bereits vorhanden. Es fehlen aber für ein
standardisiertes IKS noch verbindliche, in ein Konzept zusammengeführte, Verfahrensan-
weisungen und Maßnahmen.
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Empfehlung
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstel-
len, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewähr-
leisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die Risiken bei den einzel-
nen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Die bereits vorhan-
denen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden.
Prozesskontrollen
Feststellung
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und prozess-
unabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugendamtssoftware
sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vorgesetzten einseh-
bare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschriebene Hilfefälle.
Im Rahmen der Umsetzung des IKS sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, techni-
sche Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Mit den
Prozesskontrollen sollte erreicht werden, dass die Beachtung und Einhaltung von festgeleg-
ten Vorgaben für den Workflow und die Verfahrensstandards sowie die rechtmäßige Aufga-
benerledigung nachvollzogen werden können.
Bei der Stadt Köln gibt es prozessintegrierte Kontrollen in erster Linie durch die festgelegten
Verfahrensstandards und Richtlinien sowie die zu verwendenden Vordrucke. Jeder Hilfefall
wird durch die Bezirksjugendamtsleitung genehmigt, so dass auch dort die Einhaltung von
Standards geprüft wird. Das Jugendamtsprogramm AKDN sozial ist noch im Aufbau, enthält
aber auch einige systemintegrierte Kontrollen, z.B. durch Plausibilitätsprüfungen der Fallzah-
len. Darüber hinaus gibt es bislang keine im System hinterlegten Prozesskontrollen. Bei
Fortschreibung eines Hilfeplanes sieht auch die Gruppenleitung die Akte. Allerdings be-
kommt sie keine systematischen Meldungen, wenn Hilfefälle nicht zum vereinbarten Zeit-
punkt fortgeschrieben werden. Es gibt Wiedervorlagelisten bei den einzelnen Beschäftigten,
die an die erforderliche Fortschreibung eines Hilfeplanes erinnern. Die Fortschreibung liegt
in Verantwortung des ASD. Allerdings hat auch die WiJu eine Wiedervorlage für die Hilfefälle
und diese laufen spätestens nach einem Jahr auch mit der Zahlung aus. Zusätzlich machen
auch die Gruppenleitungen stichprobenhafte Kontrollen in den Akten, ob Verfahrensstan-
dards und Fristen eingehalten werden.
Bei einer örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes wurde vor rund fünf Jahren bean-
standet, dass keine Einzelfallprüfungen stattfanden. Daraufhin wurde im Jugendamt eine ei-
gene Innenrevision mit zwei Stellen geschaffen. Eine Stelle prüft außerordentlich die WiJu
auf Bearbeitung der Fragen der Zuständigkeit und der Kostenerstattungen. Es werden dabei
stichprobenhafte Aktenprüfungen aus allen Bezirken gemacht. Die andere Stelle der Innen-
revision prüft den ASD und die pädagogischen Dienste. Es werden permanente prozessun-
abhängige Kontrollen stichprobenhaft durchgeführt. Außerdem erfolgen Prüfungen zu spezi-
ellen Themen bzw. Aufträgen. Es wurden zum Beispiel besonders teure Fälle geprüft. Eben-
falls wird der Spezialdienst Kindeswohlgefährdung (Gefährdungsmeldungssofortdienst) re-
gelmäßig auf Einhaltung der Verfahrensstandards durch eine Akteneinsicht geprüft. Die Prü-
fungen werden in Form eines Berichtes dokumentiert. Sowohl für die Innenrevision als auch
für die Aktenführung gibt es schriftlich formulierte Richtlinien.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
Seite 16 von 68
Empfehlung
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskontrollen
hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervorlagen sollten
auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten auch den Vorgesetzten
zugänglich sein.
Finanzcontrolling
Feststellung
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrollings.
Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen.
Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen erstellt. Die Auf-
wendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise ausgewertet. Zu-
künftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsre-
levanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in
einem Bericht dargestellt.
Ein produktorientiertes Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-,
Fall- und Stellendaten herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und
Berichten für die Steuerungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kenn-
zahlen sollte gemessen werden, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der
Kennzahlen sollten als Grundlage für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Con-
trollingberichte erstellt werden. Hierdurch wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –
verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen geschaffen. Abweichun-
gen von den gesetzten Zielen können durch einen Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah ge-
gengesteuert werden. Ein wirksames Finanzcontrolling setzt einen eng verzahnten Aus-
tausch zwischen dem Fachamt und der Finanzabteilung sowie eine Schnittstelle zwischen
Fachsoftware und Finanzsoftware voraus.
Bei der Stadt Köln sind im Haushalt zwar Leistungsmengen enthalten, dennoch sind nur
wenige steuerungsrelevante Kennzahlen vorhanden. Es sind dort u.a. die Kennzahlen „An-
teil Heimerziehung in Köln und Umgebung an allen stationären Hilfen“ und „Anteil Vollzeit-
pflegefälle an den stationären Hilfen“ vorhanden. Aufwandsbezogene Kennzahlen gibt es im
Haushalt nicht.
Die Steuerung im Jugendamt erfolgt hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen. Dafür werden
monatliche Auswertungen erstellt und Fallzahlenverläufe einzelner Hilfearten und Bezirke
dargestellt. Einmal im Jahr wird mit jedem Bezirksjugendamt eine Zielvereinbarung ge-
schlossen. Dafür wird eine Jahresauswertung der Aufwendungen und Fallzahlen nach Hilfe-
arten und Bezirken erstellt. Auch Abweichungen zum ursprünglichen Budget werden darge-
stellt. Allerdings sind hierin keine Kennzahlen, wie zum Beispiel die Aufwendungen je Fall
insgesamt und der einzelnen Hilfearten, enthalten.
Bezogen auf die Aufwendungen wird quartalsweise eine Kostenprognose für die Finanzab-
teilung erstellt und Abweichungen von der ursprünglichen Planung werden festgestellt. Ein-
mal im Jahr werden die Aufwendungen der einzelnen Hilfen und auch die Leistungsmengen
und einige wenige Kennzahlen für den Haushaltsplan erstellt. Eine Schnittstelle zwischen
der Jugendamtssoftware und dem Finanzprogramm besteht nicht. Das erschwert die Zu-
sammenführung von Fall- und Finanzdaten.
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Die vorgenommenen Soll-Ist-Vergleiche für die Aufwendungen und die Auswertung der Fall-
zahlenverläufe bilden einen Einstieg zur Steuerung und einer Abweichungsanalyse. Aller-
dings kann eine Verknüpfung von Fall- und Finanzdaten die Steuerung noch verbessern.
Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling können die finanziellen Auswirkun-
gen der Verfahrensstandards besser nachvollzogen werden. Eine regelmäßige Auswertung
von Kennzahlen kann eine wirkungsvolle Steuerung unterstützen. Das hat die Stadt Köln er-
kannt und stellt aktuell in 2019 in einem Bericht „Erziehungshilfe-Monitor Köln“ verschiedene
Kennzahlen insgesamt und bezogen auf die einzelnen Bezirke dar. Es wird die Falldichte,
der Anteil ambulanter Hilfen, die Transferaufwendungen je Maßnahme, die Anzahl der Leis-
tungstage bei beendeten Maßnahmen und die Kosten pro Leistungstag laufender Maßnah-
men jeweils insgesamt und differenziert nach Bezirken dargestellt und analysiert. Die Kenn-
zahlen sollen zukünftig regelmäßig ausgewertet und der Bericht jährlich erstellt werden.
Denkbar sind auch weitere Kennzahlen zu den Aufwendungen je Hilfefall differenziert nach
Hilfearten. Durch die entwickelten Kennzahlen kann die Wirksamkeit von Maßnahmen bes-
ser beurteilt und es können auch Unterschiede bei den Fallaufwendungen in einzelnen Hilfe-
arten und Bezirken analysiert werden. Dies kann wertvolle Steuerungsinformationen liefern,
wenn in den Bezirken andere Schwerpunktträger beauftragt oder unterschiedliche Maßnah-
men getroffen werden. Diese Auswertungen der Kennzahlen sollten wie geplant regelmäßig
erstellt und in ein standardisiertes Berichtswesen implementiert werden, in dem die Entwick-
lung dieser Kennzahlen dargestellt wird.
Empfehlung
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regelmäßig
fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können einige Kenn-
zahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger Auswertungen
sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf dieser Kennzahlen darge-
stellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unterstützen, Ursachen für gestie-
gene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu be-
urteilen.
Fachcontrolling
Feststellung
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit von
Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außerdem Maß-
nahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und Laufzeitbegren-
zung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in Zielvereinbarungen
mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind positiv
zu sehen.
Eine Stadt sollte ein Fachcontrolling für die Hilfen zur Erziehung eingerichtet haben. Dieses
soll die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerreichung sowie die Einhaltung von
Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für
eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Das übergreifende Fachcontrolling der Stadt Köln ist der Abteilung „Pädagogische und So-
ziale Dienste“ zugeordnet. Hier werden grundsätzliche Vorgaben zum Fachcontrolling und
Maßnahmen zur Qualitätssicherung erarbeitet. Durch jährliche Zielvereinbarungen mit den
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Seite 18 von 68
Bezirksjugendämtern werden die Standards und Vorgaben verbindlich und einheitlich festge-
legt.
Im Rahmen der Fallbearbeitung wird die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerrei-
chung auch im Einzelfall mit den Beteiligten bewertet.
Feststellung
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden pro
Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbringen Leis-
tungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese Maßnahmen
unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung.
Seit 2013 wurden Maßnahmen der Qualitätssicherung vor allem im ambulanten Bereich ge-
troffen. Es wurden dafür neue Standards entwickelt, die 2018 überarbeitet wurden. Im Rah-
men der Fallbearbeitung findet in der Falleingangsphase gemeinsam mit der Familie eine
genaue Ermittlung des Willens und der Ziele für die Hilfe statt. Die Zielerreichung wird konti-
nuierlich im Rahmen der Hilfeplanung bewertet und überprüft. In der Fortschreibung der Hil-
feplanung nach spätestens sechs Monaten erfolgt eine Auswertung des bisherigen Hilfever-
laufes. Dadurch kann die Hilfegewährung bedarfsgerecht angepasst werden. Die ambulan-
ten Hilfen werden differenziert nach Fällen mit ausschließlichem sozialpädagogischen Be-
darf im Leistungsbereich, Fällen mit sozialpädagogischem und ergänzendem Bedarf im
Grau- oder Gefährdungsbereich sowie Fällen mit ausschließlich sozialpädagogischem Hand-
lungsbedarf im Grau- oder Gefährdungsbereich. Grundsätzlich ist die Hilfegewährung im
Leistungsbereich zunächst auf sechs Monate begrenzt mit der Option, sie in begründeten
Ausnahmefällen nochmals um drei Monate zu verlängern. Die Fachleistungsstunden sind
auf maximal sechs pro Woche begrenzt mit im Hilfeverlauf abnehmender Tendenz. Im Grau-
bzw. Gefährdungsbereich können Hilfen auch länger als neun Monate bewilligt werden.
Auch hier sollen durchschnittlich aber nicht mehr als sechs Fachleistungsstunden pro Woche
vorgesehen werden. Überschreitungen müssen dabei besonders begründet werden. Zusätz-
lich werden seitdem für haushaltsnahe Tätigkeiten in der Familie teilweise auch Ergänzungs-
kräfte statt der Fachkräfte eingesetzt.
Außerdem wird spätestens nach drei abgesagten Terminen ein Gespräch gesucht, um die
Akzeptanz der Hilfe durch die Familie und deren Motivation zur weiteren Mitarbeit zu prüfen.
Dies soll Abbrüchen vorbeugen und die Wirksamkeit der Hilfe erhöhen, da dann ggf. eine
zeitnahe Anpassung der Hilfe erfolgen kann. Bei fehlender Mitwirkungsbereitschaft wird im
Leistungsbereich die Hilfe beendet.
Die Träger erbringen einen Leistungsnachweis, in dem die Anzahl der Fachleistungsstunden
enthalten sind. Es wird genau dargestellt, welche Leistungen in den Stunden erfolgt sind.
Auch die Stunden, in denen die Familie nicht angetroffen wurde, werden vermerkt. Der ASD
und die WiJu prüfen diese Leistungsnachweise. Durch diese Maßnahmen konnten die am-
bulanten Aufwendungen und Fallzahlen positiv beeinflusst werden.
Feststellung
Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in den
ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit statio-
närer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirksamkeit der
Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirksame Hilfen kön-
nen frühzeitig erkannt und angepasst werden.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Für die stationären Hilfen erfolgt aktuell eine Maßnahme zur Optimierung der Wirksamkeit.
Hierzu wurden neue Arbeitsstandards entwickelt, die in zwei Bezirksjugendämtern getestet
wurden und dann in allen Bezirksjugendämtern umgesetzt werden sollen. Dabei geht es in
erster Linie um eine besonders intensive Begleitung während der ersten sechs Monate einer
stationären Hilfe. Die Stadt Köln hat diese Maßnahme im stationären Bereich entwickelt, da
die Annahme besteht, dass sich der Erfolg und die Wirksamkeit stationärer Hilfen im frühen
Zeitverlauf entscheidet. Durch eine intensive Begleitung soll bei fehlender Wirksamkeit die
Möglichkeit geschaffen werden, die Hilfe frühzeitig anpassen zu können. Das erste Hilfeplan-
gespräch soll im Rahmen der Aufnahme, aber spätestens nach 14 Tagen erfolgen. Hierbei
werden gemeinsam Kriterien zur Bewertung des Fallverlaufes festgelegt und eine aktuelle
Bewertung vorgenommen. Dies wird in einem standardisierten Vordruck „Sicht-Wille-Ziele“
schriftlich dokumentiert. Auch die Häufigkeit des Kontaktes zwischen dem ASD und dem
Träger wird für die nächsten sechs Monate festgelegt. Gleiches gilt für Termine für ein Fach-
gespräch und das nächste Hilfeplangespräch.
Das erste Fachgespräch erfolgt zwischen der 10. und 16. Woche der Unterbringung. Der
Träger legt einen ersten Sachstandsbericht vor und der ASD bespricht mit den Personensor-
geberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen die Bewertung der bisherigen Wirksamkeit
anhand von festgelegten Kriterien. Das Ergebnis wird in einer Zwischenauswertung doku-
mentiert. Verläuft die Bewertung aller Beteiligten einheitlich und positiv, so wird die Hilfe un-
verändert fortgesetzt. Wenn nicht, dann wird innerhalb von zwei Wochen ein Hilfeplange-
spräch geführt, in dem Möglichkeiten und Maßnahmen gesucht werden, um den weiteren
Hilfeverlauf positiv zu beeinflussen. Es erfolgt in diesem Fall ein engmaschiger, wöchentli-
cher Austausch zwischen dem ASD und dem Träger. Schließlich erfolgt nach sechs Mona-
ten grundsätzlich in allen Fällen ein Hilfeplangespräch, in dem die Erreichung der vereinbar-
ten Ziele anhand von Kriterien zur Wirksamkeit überprüft wird. Bei einer negativen Bewer-
tung erfolgt eine gemeinsame Beratung im Sozialraumteam. Durch diese intensive Betreu-
ung in den ersten Monaten der stationären Hilfen erhofft sich die Stadt Köln eine höhere Zie-
lerreichung und Wirksamkeit der stationären Hilfen und damit auch eine günstige Auswir-
kung auf die stationären Fallzahlen und Aufwendungen.
Feststellung
Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung und
Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht.
Eine fallübergreifende Auswertung der Zielerreichung und Wirksamkeit der Hilfen im Rah-
men des Fachcontrollings erfolgt nicht. Es gibt auch keine übergreifenden Zielerreichungs-
grade bei einzelnen Hilfearten.
Im Rahmen des Fachcontrollings sollte auch die fallübergreifende qualitative Zielerreichung
überprüft werden. Es sollten die Bewertungen der Zielerreichung aus den einzelnen Hilfefäl-
len an einer Stelle zusammengeführt und ausgewertet werden. Daraus könnten dann ein
übergreifender Zielerreichungsgrad ermittelt und Auswertungen zum Beispiel nach Bezirk
oder Träger erstellt werden. Auch Abbruchquoten könnten dargestellt und analysiert werden.
Durch diese übergreifenden Auswertungen werden die Ergebnisse und Wirkungen transpa-
rent und es können sowohl die Wirkungen der bereits erfolgten Maßnahmen beurteilt wer-
den, als auch weitere Maßnahmen entwickelt werden. Die Ergebnisse dieses fallübergreifen-
den Fachcontrollings sollten in einem regelmäßigen Berichtswesen dokumentiert werden.
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Dabei sollten die Ergebnisse des Fachcontrollings mit dem Finanzcontrolling verknüpft wer-
den, damit die finanziellen Auswirkungen, der auf Grundlage des Fachcontrollings vorge-
nommenen Entscheidungen und Maßnahmen, transparent werden.
Es erfolgt in Köln ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Finanz- und Fachcontrolling.
Die Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern werden gemeinsam erstellt. Kennzah-
len werden dabei nicht verwendet.
Empfehlung
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fallüber-
greifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein übergreifender
Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. trägerbezogenen Aus-
wertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen transparent zu ma-
chen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen Fachcontrollingberich-
ten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling könnten
die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen Verfahrensstandards nachvollzogen
werden.
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Verfahrensstandards
Prozess- und Qualitätsstandards
Feststellung
Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form
von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, und
Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammengeführtes, ein-
heitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern. Sie sind eine zwin-
gende Voraussetzung für eine strukturierte, zielgerichtete und nachvollziehbare Fallsteue-
rung durch die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung schriftlich beschreiben.
Hierzu gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie Fristen. Diese Pro-
zess- und Qualitätsstandards sollten allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
Die Stadt Köln hat schriftliche Standards für den Bereich der Hilfen zur Erziehung in Form
von Richtlinien. Es gibt allgemeine Richtlinien, wie zum Beispiel zur Aktenzuordnung, zur Ak-
tenführung, zu Zuständigkeiten sowie zur Innenrevision. Weiterhin gibt es Richtlinien zum
Hilfeplanverfahren, zu ambulanten Hilfen sowie zu einzelnen Hilfearten und zu Inobhutnah-
men. Alle wesentlichen Bereiche werden schriftlich über diese Richtlinien geregelt. Zusätz-
lich gibt es noch weiterführende Arbeitshilfen und Arbeitsstandards, zum Beispiel zur Bear-
beitung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
In den Richtlinien und Arbeitshilfen sind in Textform die rechtlichen Grundlagen und Zusam-
menhänge, die Abläufe, die Zuständigkeiten und auch einzuhaltende Fristen beschrieben.
Die Richtlinien sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden und werden immer weiter-
entwickelt. Es gibt keine kurz gefassten Ablaufschemata der einzelnen Arbeitsprozesse.
Eine Zusammenfassung aller Regelungen in Form eines Qualitätshandbuches gibt es nicht.
Alle Richtlinien sind aber für die Mitarbeiter zugänglich in einem Informationsportal elektro-
nisch hinterlegt.
Die Richtlinien enthalten grundsätzlich die einzelnen Arbeitsschritte vom Fallzugang über die
Leistungsentscheidung bis zur Hilfeplanfortschreibung bzw. Fallbeendigung. Sie werden in
Textform beschrieben und berücksichtigen auch besondere Fallkonstellationen. Verantwort-
lichkeiten und Zuständigkeiten werden benannt. Die Bearbeitungsfristen sind für einige Be-
reiche, wie Kinderschutz oder Eingliederungshilfe, schriftlich geregelt. Ferner beinhalten die
Richtlinien jeweils die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die für die Fallbearbeitung be-
nötigten Vordrucke.
Die Verfahrensstandards bieten zwar grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine qualifi-
zierte und einheitliche Sachbearbeitung. Aufgrund der aktuellen Darstellungsform der Ver-
fahrensstandards in verschiedenen Richtlinien und Arbeitshilfen, müssen die Beschäftigten
des ASD allerdings diverse Dokumente für ihre Arbeit nutzen.
Eine Zusammenfassung und Vereinheitlichung der Richtlinien und Arbeitshilfen in ein Quali-
tätshandbuch würden die Übersichtlichkeit verbessern. Dazu können auch Prozessbeschrei-
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bungen sowie Ablaufdiagramme für die einzelnen Prozesse mit Darstellung der Abläufe, Zu-
ständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Bearbeitungsfristen beitragen. Dabei sollten die In-
halte auf das für die direkte Bearbeitung notwendige Maß beschränkt werden.
Das verwendete Jugendamtsprogramm AKDN sozial wird aktuell für die Statistiken, für die
Meldung des Beginns und des Endes einer Hilfe an die WiJu und für die Ermittlung von Fall-
zahlen verwendet. Die Fallbearbeitung erfolgt nicht in dem Verfahren. Diese wird aber mit
elektronisch hinterlegten Vordrucken, die sich auf dem Laufwerk der einzelnen Bezirke befin-
den, erledigt. Eine elektronische Aktenführung gibt es bei der Stadt Köln nicht. Die Vordru-
cke werden ausgedruckt und der Akte beigefügt. Allerdings ist eine elektronische Aktenfüh-
rung ein perspektivisches Ziel des Jugendamtes.
Empfehlung
Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufgebauten
Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen Ausführungen
kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Be-
arbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt werden.
Hilfeplanverfahren
Feststellung
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe und
Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fachleistungs-
stunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt
bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Angebote von Leistungs-
erbringern für die Hilfeplanung eingeholt.
Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII ist die Durchführung ei-
nes Hilfeplanverfahrens nach § 36 Abs. 2 SGB VIII vorgesehen, in dem die Personensorge-
berechtigten und das Kind/der Jugendliche zu beteiligen sind.
Eine schriftliche Prozessbeschreibung des Hilfeplanverfahrens sollte die Zuständigkeiten,
die Abläufe, die Fristen, die Fortschreibung des Hilfeplans und die beteiligten Personen ver-
bindlich regeln. Die Einhaltung der Regelungen sollte regelmäßig durch die Vorgesetzten
überprüft werden. Die gpaNRW hält für das schriftlich zu dokumentierende Hilfeplanverfah-
ren folgende Mindeststandards für erforderlich:
Nach einer Meldung sollte eine zeitnahe Kontaktaufnahme erfolgen und bei Krisen
umgehend interveniert werden.
Die Personensorgeberechtigten und Minderjährigen/Volljährigen werden beraten und
informiert.
Die fallverantwortliche Fachkraft schätzt den erzieherischen Bedarf ein und ermittelt
eine geeignete Hilfe sowie einen passenden Leistungserbringer.
Mehrere Fachkräfte (mindestens drei) reflektieren den erzieherischen Bedarf und die
im Einzelfall geeignete und erforderliche Hilfe in einer Teamkonferenz.
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Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sollte beachtet und die Wirtschaftliche Jugend-
hilfe eingebunden werden. Bei mehreren grundsätzlich in Frage kommenden Anbie-
tern wird der wirtschaftlichste ausgewählt.
Der Personensorgeberechtigte und der Minderjährige/Volljährige werden über die in
der Teamkonferenz ermittelten geeigneten Hilfeangebote informiert.
Zur Ausgestaltung der Hilfe wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und
dem Minderjährigen/Volljährigen ein Hilfeplan erstellt.
Eine verbindliche Leistungsentscheidung wird getroffen.
Die Hilfe wird entsprechend der Zielvereinbarung im Hilfeplan durchgeführt.
Die Familie erhält, soweit erforderlich, ergänzende Beratung und Unterstützung zur
Verbesserung der Erziehungsbedingungen.
Der Hilfeplan wird regelmäßig und zeitnah überprüft.
Bei stationären Hilfen werden mögliche Rückkehroptionen geprüft.
Die Stadt Köln hat schriftliche, standardisierte und verbindliche Verfahrensstandards in ih-
ren Richtlinien festgelegt. Es gibt eine Richtlinie für das Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB
VIII. Darin sind die Rechtsgrundlagen und die Abläufe des Hilfeplanverfahrens ausführlich
textlich beschrieben. Außerdem ist eine Checkliste beigefügt, die das Verfahren kurz dar-
stellt.
Zunächst wird in einer Klärungsphase geprüft, ob ein Hilfeplanverfahren eingeleitet wird.
Dazu gehört eine Zuständigkeitsprüfung und eine Kontaktaufnahme zu den Leistungsemp-
fängern. Dabei soll der Bedarf und die Situation geklärt und Ressourcen im sozialen Umfeld
betrachtet werden. Es ist die Sicht der Familie über ihre Situation und der Wille und die Be-
reitschaft zur Veränderung zu erarbeiten. Nach dieser Klärungsphase wird entschieden, ob
ein Hilfebedarf besteht oder ob andere Beratungs- und Unterstützungsleistungen ausrei-
chen. Wenn ein Hilfeplanverfahren eingeleitet wird, wird zunächst eine Beratung der Leis-
tungsempfänger durchgeführt, um die Akzeptanz für eine Hilfe zur Erziehung zu stärken. Die
fallführende Fachkraft schätzt dann die familiäre Situation ein, stellt den erzieherischen Be-
darf fest und ermittelt die geeignete Hilfeart. Es werden der Wille der Familie geklärt und
Ziele mit den Betroffenen erarbeitet. In der Falldarstellung wird neben der Bewertung und
Prognose eine fachliche Einschätzung des Hilfebedarfes vorgenommen. Für die einzelnen
Schritte der Beurteilung der Situation und der Ermittlung der Hilfeart sind mehrere Vordrucke
verpflichtend auszufüllen.
Feststellung
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über eine
geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche Entschei-
dung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft werden. Die enge
Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert eine passgenaue
Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung und gemeinsame Ermitt-
lung der erforderlichen Hilfe.
Der Fall wird im Sozialraumteam in einer kollegialen Beratung besprochen. Dort finden wö-
chentliche Team- und Fallbesprechungen statt. Im Sozialraumteam des jeweiligen Bezirkes
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sind neben den Mitarbeitern des ASD auch Mitarbeiter der WiJu sowie zwei Mitarbeiter am-
bulanter freier Träger anwesend. Vertreter stationärer Träger werden bei Bedarf eingeladen.
In jedem Bezirk gibt es Schwerpunktträger, die auch in den Sozialraumteams sind. Diese er-
bringen ungefähr die Hälfte der ambulanten Leistungen. Die weiteren Leistungen erfolgen
durch andere Träger. Es wird das passende Angebot für die Familie gesucht. Mehrere Ange-
bote von unterschiedlichen Trägern werden nicht eingeholt. Das Jugendamt sollte unabhän-
gig davon, ob es sich um Schwerpunktträger oder andere Anbieter handelt, den am meisten
geeigneten und den wirtschaftlichsten Träger auswählen. Es gibt im Jugendamt ein Anbie-
terverzeichnis mit allen ambulanten und stationären Anbietern. Hierin sind die Träger mit
Leistungen, Kosten und Erfahrungswerten enthalten. Kölner Träger sollen nach Vorgabe des
Jugendamtes Vorrang bei der Trägerauswahl haben. Wenn eine Einrichtung belegt werden
soll, für die keine Vereinbarung geschlossen wurde oder eine Auslandsunterbringung erfol-
gen soll, dann ist die Abteilung Pädagogische und soziale Dienste zu beteiligen.
Nach der kollegialen Beratung erfolgt, auf Basis der Empfehlung der Fachkraft, die Entschei-
dung der Bezirksjugendamtsleitung über die im Sozialraumteam besprochene geeignete und
notwendige Hilfe. Auch die Gruppenleitung und die WiJu sind in den Genehmigungsprozess
eingebunden. Danach wird die konkrete Ausgestaltung der Hilfe geplant und das Hilfeplan-
gespräch wird mit den Eltern, dem Kind bzw. Jugendlichen, dem Träger und dem ASD
durchgeführt. Es wird eine individuelle Zielvereinbarung getroffen und der erforderliche Zeit-
rahmen festgelegt. Der Hilfeplan wird schriftlich dokumentiert. Die WiJu ist nicht anwesend,
erhält aber ein Exemplar. Die Kosten der Hilfe werden im Hilfeplan nicht dargestellt. Die Kos-
ten sind allerdings in der Genehmigungsvorlage für die Bezirksjugendamtsleitung enthalten.
Während der durchgeführten Hilfe hat der ASD zu allen Beteiligten regelmäßigen Kontakt.
Dabei ist der Hilfeverlauf dahingehend zu begleiten, ob sich alles planmäßig im Hinblick auf
die vereinbarten Ziele entwickelt. Die Hilfeplanfortschreibung erfolgt laut Richtlinie spätes-
tens nach sechs Monaten. Der Träger macht vor der Fortschreibung einen Sachstandsbe-
richt. Die Zielerreichung wird bewertet und es werden ggf. neue Richtungsziele entwickelt.
Wenn ein Hilfeplan beendet wird, so ist die Beendigung zu analysieren und zu begründen.
Bei stationären Hilfen wird individuell durch die städtische Familienberatungsstelle an der
Rückführung gearbeitet. Das Kind bzw. der Jugendliche und die Eltern sind in die Arbeit ein-
bezogen. Hierzu gibt es ein Konzept zur „Familienbetreuung“ in der städtischen Familienbe-
ratung, in dem die Maßnahmen zur Rückführung beschrieben sind. Die Verselbständigung
ist in den Richtlinien für Junge Volljährige schriftlich beschrieben und es wird aktiv ab dem
16. Lebensjahr daran gearbeitet.
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Personaleinsatz
Zum Personaleinsatz im Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung betrachtet die gpaNRW schwer-
punktmäßig die Stellenausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirt-
schaftlichen Jugendhilfe (WiJu).
Feststellung
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermittelt
die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren bei der
Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte Personalbe-
messung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzahlen hochgerech-
net. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stellenplan.
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben im Prüf-
gebiet Hilfe zur Erziehung qualitativ gut bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quanti-
tativ als auch qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personal-
bedarfsplanung notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Au-
ßerdem sollte die Stadt ihr Personal auch qualitativ gut einarbeiten, qualifizieren und fortbil-
den.
Das Jugendamt der Stadt Köln berechnet seinen Stellenbedarf für den ASD anhand einer
Personalbetrachtung von vor ca. zehn Jahren. Damals wurde der Gefährdungsmeldungsso-
fortdienst eingerichtet und der ASD dadurch entlastet. Es wurden rund 45 neue Stellen ge-
schaffen und die Personalausstattung im ASD danach als auskömmlich betrachtet. Auf Ba-
sis dieser Personalausstattung erfolgt seitdem anhand der Fallzahlen eine jährliche Hoch-
rechnung und Anpassung des Stellenbedarfes. Die Fallverteilung erfolgt nach einem Punkte-
system. Die gleichmäßige Fallverteilung wird regelmäßig geprüft. Die Stadt Köln rechnet an-
hand der Fallbelastung den jährlichen Fallbedarf aus, hat aber keine Ziel- oder Richtwerte in
der Fallbearbeitung.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personaleinsatz-
planung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf anhand von
Bearbeitungszeiten genau ermitteln.
Langzeiterkrankungen werden bis zu neun Monate im Bezirksteam aufgefangen. Da die
Stellen im ASD meistens zu 10 bis 15 Prozent, aufgrund von Vakanzen, Mutterschutz,
Krankheit etc., unbesetzt sind, wurde aktuell für den kommenden Stellenplan ein Mehrbedarf
angemeldet, um dies auszugleichen.
Für die WiJu wurde ein Stellenbemessungsverfahren durchgeführt. Es wurde anhand von
Zeitanteilen und der Klassifizierung von Fallarten ein Bedarf ermittelt, an dem sich seitdem
orientiert wird. Die Bemessung wird regelmäßig anhand aktueller Fallzahlen fortgeschrieben.
Der Personalbedarf wird grundsätzlich durch eine Hochrechnung anhand der Fallbelastung
des Vorjahres ermittelt. Eine Personalbedarfsplanung für die einzelnen Abteilungen, differen-
ziert nach Ausbildungsberufen, unter Berücksichtigung geplanter und ungeplanter Fluktuatio-
nen, gibt es nicht.
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Feststellung
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft ist,
bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die neue Tätig-
keit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv.
Die Besetzung vakanter Stellen gestaltet sich aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels
auch in Köln nicht immer einfach. Bislang konnten die Stellen jedoch meist zeitnah nachbe-
setzt werden. Die Stellen werden unbefristet ausgeschrieben und es wird auf eine gute Ein-
arbeitung Wert gelegt. Es bewerben sich viele junge Mitarbeiter ohne Erfahrung. Deshalb
hat die Stadt Köln ein Einarbeitungskonzept für den ASD entwickelt. Zur Einarbeitung gibt es
zwei Varianten eines Traineeprogramms. Das Traineeprogramm für neue Mitarbeiter ohne
Erfahrung dauert sechs Monate. Für erfahrene Kollegen dauert es drei Monate. In den ers-
ten drei Monaten besteht zunächst keine eigene Fallzuständigkeit. In den nächsten acht Wo-
chen werden dann nur leichte Fälle bearbeitet. Sie werden dabei von erfahrenen Kollegen
begleitet und unterstützt. Sie erhalten zusätzlich eine Einarbeitungsmappe mit allen wichti-
gen Regelungen. Weiterhin werden Seminare und Fortbildungen durchgeführt.
Nachfolgend betrachten wir die interkommunalen Vergleichswerte der kreisfreien Städte be-
züglich des Personaleinsatzes.
Personaleinsatz 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Hilfeplanfälle je
Vollzeit-Stelle ASD 26
22 30 32 37 42 23
Hilfeplanfälle je
Vollzeit-Stelle WiJu ./.
83 122 154 176 230 22
Die Stadt Köln konnte die tatsächlich besetzten Ist-Stellen für die WiJu nicht ermitteln und
zur Verfügung stellen. Es wurden die Stellen aus dem Stellenplan angegeben, die zum Bei-
spiel keine Langzeiterkrankten berücksichtigen. Außerdem sind damit möglicherweise auch
Stellen, die nicht ganzjährig besetzt waren, voll und nicht anteilig enthalten. Deshalb wurden
die Werte von Köln nicht mit in den interkommunalen Vergleich genommen. Für den ASD
hat die Stadt die tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Diese wurden jedoch pauschal
und nicht im Einzelfall ermittelt. Die Erfahrung der Stadt aus den letzten Jahre hat gezeigt,
dass durchgängig ca. 10 bis 15 Prozent der Stellen wegen Krankheit, Mutterschutz etc. un-
besetzt waren. Es wurden die Soll-Stellen des Stellenplanes für den ASD deshalb pauschal
um 10 Prozent reduziert.
Im interkommunalen Vergleich sind die tatsächlich im Vergleichsjahr besetzten Ist-Stellen
berücksichtigt. Diese sind als Vollzeit-Stellen erfasst. Nicht durchgängig besetzte Stellen
sind entsprechend der tatsächlichen Anwesenheit eingeflossen. Langzeiterkrankungen sind
bereinigt. Eine Langzeiterkrankung liegt dann vor, wenn der Ausfall im Betrachtungsjahr län-
ger als sechs Monate dauert. Vertretungskräfte für krankheitsbedingte Ausfälle sind berück-
sichtigt.
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Allgemeiner Sozialer Dienst
Für die Stellenausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes hat die gpaNRW einen Per-
sonalrichtwert ermittelt. Der Personalrichtwert ist ein Erfahrungswert aus vorausgegangen
überörtlichen Prüfungen. Dieser liegt bei 30 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-
Stelle. Der Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung des ASD im
interkommunalen Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen. Der
Richtwert unterstellt Arbeitszeitanteile von 30 Prozent für präventive Tätigkeiten – insbeson-
dere auch Beratungsleistungen nach §§ 17, 18, 50 SGB VIII - und 50 Prozent für Hilfepla-
nung nach § 36 SGB VIII einschließlich Aufgaben nach §§ 8a und 41, 42 SGB VIII. Für Ver-
waltungstätigkeiten (Dienstbesprechungen, Rüstarbeitszeiten) sollte der Anteil nicht über
zehn Prozent liegen, weitere zehn Prozent entfallen auf einzelfallübergreifende Tätigkeiten
im Sozialraum.
Im Stellenplan der Stadt Köln sind für das Jahr 2017 für den ASD 279,5 Vollzeit-Stellen
ausgewiesen. Tatsächlich besetzt waren in 2017 nach Auskunft der Stadt rund 252,50 Voll-
zeit-Stellen. Diese wurden pauschal und nicht im Einzelfall ermittelt. Damit erzielt die Stadt
Köln bezogen auf 6.625 Hilfefälle bei der Kennzahl Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle ASD einen
Wert von 26 Hilfefällen. Im Jahr 2018 sind in Köln für den ASD 283,5 Vollzeit-Stellen im
Stellenplan enthalten. Tatsächlich besetzt waren nach Angaben der Stadt 255,5 Stellen. Da-
mit würde ein Wert von 27 Hilfefällen je Vollzeit-Stelle erreicht. Die Werte für 2017 und 2018
liegen im interkommunalen Vergleich jeweils im ersten Viertel der Vergleichsstädte und un-
terhalb des gpa-Richtwertes. Die Stadt Köln setzt im ASD mehr Personal ein als 75 Prozent
der Vergleichsstädte.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Für die Stellenausstattung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hat die gpaNRW einen Personal-
richtwert ermittelt. Dieser liegt bei 140 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-Stelle.
Der Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung der WiJu im inter-
kommunalen Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen.
Für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiJu) sind in Köln im Jahr 2017 im Stellenplan 92,50
Stellen vorgesehen und es wird ein Wert von 71,6 Hilfefällen je Vollzeit-Stelle erreicht. Im
Jahr 2018 bei 97,75 Vollzeit-Stellen in der WiJu ein Wert von 69,67 Hilfefällen je Vollzeit-
Stelle. Auf ersten Blick erscheint es, dass die Stadt Köln vergleichsweise viele Stellen in der
WiJu einsetzt. Da es sich bei den Stellenangaben aus Köln aber um die Stellen aus dem
Stellenplan und nicht um die tatsächlich besetzten Ist-Stellen handelt, sind die Kennzahlen
nicht direkt mit den anderen Städten vergleichbar, sondern geben nur einen groben Anhalts-
punkt.
Aufgrund der fehlenden Angaben der tatsächlichen Ist-Stellen in der WiJu durch die Stadt
Köln kann keine weitere Analyse der Stellenausstattung erfolgen.
Personalaufwendungen
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheit-
lich definiert. Die für diese Aufgaben eingesetzten Personalaufwendungen betrachten wir
nachfolgend im Vergleich.
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Feststellung
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung
als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich am Maxi-
malwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belastend auf den
Fehlbetrag HzE aus.
Personalaufwendungen 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Personalaufwendungen
HzE je EW von 0 bis un-
ter 21 Jahren
160
62,73 93,13 115 138 166 21
Personalaufwendungen
HzE je Hilfefall 4.985
1.687 2.177 3.401 3.700 4.985 21
Die Stadt Köln liegt mit den Personalaufwendungen für Hilfen zur Erziehung je Einwohner
von 0 bis unter 21 Jahren in 2017 nahe am Maximalwert des Vergleiches der kreisfreien
Städte. Auf die Hilfefälle bezogen stellen die Personalaufwendungen der Stadt Köln den Ma-
ximalwert des Vergleiches dar. Im Jahr 2018 erreichen die Werte der Stadt Köln die gleiche
Positionierung im Vergleich. Die hohen Personalaufwendungen wirken sich erhöhend auf
den Fehlbetrag HzE aus.
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Leistungsgewährung
Fallsteuerung
Feststellung
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in den
Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für die Aus-
wahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden für die Leis-
tungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern einge-
holt.
Jeder Hilfefall sollte in einem strukturierten Prozess gesteuert und betreut werden. Dieser
sollte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Verfahrensstandards folgende Schritte um-
fassen:
fachliche Zugangssteuerung,
Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der geeigneten und notwendigen Hilfe,
frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, insbesondere zu Fragen der
sachlichen Zuständigkeit (Kostenerstattungsansprüche),
Auswahl eines passenden Leistungserbringers, z.B. mit Unterstützung eines Anbieter-
verzeichnisses, in dem die Leistungserbringer mit Angeboten und Kosten sowie den
bisherigen Erfahrungswerten aus einer Zusammenarbeit enthalten sind,
enger Kontakt mit dem Leistungserbringer auf der Grundlage der Vereinbarungen in
der Hilfeplanung mit dem Ziel anstreben, die Wirkung der Hilfe regelmäßig zu evaluie-
ren und einem unplanmäßigen Abbruch der Hilfe entgegenzuwirken,
Laufzeit der Hilfe auf das notwendige Maß begrenzen und soweit fachlich vertretbar
eine zeitnahe Anpassung bzw. schrittweise Reduzierung der Hilfe einleiten.
Die Stadt Köln bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Prozesse.
Diese sind in Richtlinien und Arbeitshilfen textlich beschrieben und vorgegeben. Dort werden
auch Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt.
Es beginnt zunächst mit einer Klärungsphase im Erstkontakt. Meist kommen die Familien in
die wöchentliche Sprechstunde. Dort soll das Anliegen des Bürgers soweit geklärt werden,
dass eine Vermittlung an die zuständige Stelle möglich ist oder die Zuständigkeit der Ju-
gendhilfe festgestellt wird. Es erfolgt durch die fallführende Fachkraft des ASD eine Zustän-
digkeitsprüfung, ggf. unter Einbindung der WiJu. Mögliche Kostenerstattungsansprüche wer-
den frühzeitig durch die WiJu geprüft. Durch diese Maßnahmen soll eine strukturierte Zu-
gangssteuerung bewirkt werden. Die Prozesse des Falleingangs sind systematisiert be-
schrieben und verbindlich geregelt.
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird der Fall an den Gefährdungsmeldungsso-
fortdienst (GSD) abgegeben. Ansonsten erfolgen entweder eine Beratung bzw. anderweitige
Unterstützung oder es wird ein Fall für Hilfen zur Erziehung angelegt und der Fall wird an
das zuständige Sozialraumteam abgegeben.
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Im Rahmen der Entscheidungsvorbereitung bzw. –findung wird der erzieherische Bedarf in
der kollegialen Beratung im Sozialraumteam ermittelt. Die geeignete und notwendige Hilfe
wird herausgearbeitet und der passende Leistungsanbieter gesucht. Dafür gibt es ein Anbie-
terverzeichnis mit allen örtlichen Trägern, in dem auch die angebotenen Leistungen, die
Kosten und die Erfahrungen tagesaktuell hinterlegt sind. Mehrere Angebote werden nicht
eingeholt. In jedem Bezirk gibt es Schwerpunktträger, die auch in den Sozialraumteams ver-
treten sind. Diese bekommen ungefähr die Hälfte der Fälle im ambulanten Bereich. Die rest-
lichen Fälle erfolgen durch andere Träger. Im stationären Bereich werden nur Einrichtungen
belegt, die im Hinblick auf Betriebserlaubnis, Standards, Kinderschutz, Leistungsbeschrei-
bung etc. geprüft sind. Auch einzelne Projekte von Trägern werden separat geprüft. Die Be-
zirksjugendamtsleitung trifft dann die Leistungsentscheidung auf Empfehlung des Sozial-
raumteams. Danach erfolgt das Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern einholen.
Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt werden, um die
Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.
In jedem Hilfeplan wird ein Ziel festgelegt, dass durch die gewählte Hilfe erreicht werden soll.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Der Leistungserbringer
ist gehalten, im Verlauf der Hilfe gemeinsam mit dem Hilfeempfänger, genügend innerfamili-
äre und sozialräumliche Ressourcen bezogen auf die Ziele zu erarbeiten.
Die Träger sind zudem verpflichtet, vor jeder Fortschreibung des Hilfeplanes, bei Beendi-
gung der Hilfe oder bei sonstigen Veränderungen einen Leistungsnachweis zu verfassen.
Hieraus müssen die erbrachten Leistungen hervorgehen und auch, wie oft die Familie ange-
troffen wurde. Der ASD überprüft, ob die Leistungen der Zielvereinbarung aus der Hilfepla-
nung entsprechen. Die Fortschreibungen des Hilfeplans finden spätestens nach sechs Mo-
naten statt. Dabei wird eine gemeinsame Bewertung der Zielerreichung durch die Beteiligten
vorgenommen. Bei fehlender Zielerreichung kann die Hilfeart oder der Umfang der Hilfege-
währung angepasst werden.
Feststellung
Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die
Gründe der Beendigung statt.
Bei Abbrüchen von Hilfen findet kein Gespräch mit dem Träger und den Leistungsempfän-
gern statt, um die Gründe zu ermitteln. Allerdings werden die Leistungsempfänger im Rah-
men der Wirkungsorientierung angeschrieben. Die Stadt Köln weist bei vielen Hilfearten im
ambulanten und stationären Bereich einen hohen Anteil an Hilfefällen mit unplanmäßiger Be-
endigung auf. Der Anteil ist im interkommunalen Vergleich durchgängig in allen Hilfearten
sehr hoch. Beispielsweise wurden in 2017 bei den Flexiblen erzieherischen Hilfen nach § 27
Abs. 2 und 3 SGB VIII rund 17,8 Prozent der Hilfen unplanmäßig beendet (3. Viertelwert
16,28). Bei der Heimerziehung waren es 22,4 Prozent (3. Viertelwert 21,4 Prozent). Jeweils
75 Prozent der kreisfreien Städte haben weniger unplanmäßige Beendigungen von Hilfefäl-
len. Deshalb sollte das Jugendamt die Gründe dafür im Einzelfall ermitteln, fallübergreifend
auswerten und Maßnahmen entwickeln, um ungeplanten Abbrüchen vorzubeugen und ent-
gegenzuwirken.
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Empfehlung
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte mit ihm
und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt werden. Die Ergeb-
nisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet werden, um zukünftig Ab-
brüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Standards entwickelt werden.
Im ambulanten Bereich gibt es eine Begrenzung der Fachleistungsstunden (FLS) auf sechs
pro Woche mit abnehmender Tendenz im Leistungsbereich. Bei möglichen Kindeswohlge-
fährdungen (Gefährdungsbereich) oder im Graubereich gelten andere Regelungen. Die Hil-
fen im Leistungsbereich werden zunächst für sechs Monate bewilligt. Eine Verlängerung ist
nur in Ausnahmefällen nochmals für drei Monate möglich.
Bei stationären Hilfen ist zukünftig eine Optimierung der Wirksamkeit der Hilfen durch häufi-
gere Fortschreibung des Hilfeplanes und intensivere Kontakte in der Anfangsphase der Hilfe
angestrebt. Dabei erfolgt das erste Hilfeplangespräch bei der Aufnahme in die stationäre
Einrichtung bzw. spätestens 14 Tage danach. Dabei wird die Häufigkeit des Austausches mit
dem Träger für die nächsten sechs Monate besprochen. Das erste Fachgespräch erfolgt
nach 10 bis 16 Wochen. Dafür erstellt der Träger einen ersten Sachstandsbericht und die
Wirksamkeit der Hilfe sowie die Zielerreichung werden anhand eines Kriterienkataloges mit
den Eltern, dem Kind bzw. Jugendlichen und dem Träger bewertet. Dadurch kann zu einem
frühen Zeitpunkt gegengesteuert werden, falls die Hilfe nicht wirksam ist.
Feststellung
Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführung aus stationären Hilfen.
Es gibt bei der Stadt Köln ein Rückführungskonzept. Die Rückführung wird individuell gestal-
tet, wenn die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit das vereinbarte Ziel der Hilfepla-
nung ist. Das Thema Rückführung ins Elternhaus wird in diesen Fällen direkt bei der Hilfe-
planung berücksichtigt. Die städtische Familienberatungsstelle hat Fachkräfte, die gezielt an
der Rückführungsphase arbeiten. Es werden dabei individuelle Ziele mit Kindern und Eltern
erarbeitet und die Rückführung vorbereitet. Die Stadt möchte deshalb möglichst viele Kinder
ortsnah unterbringen. Aktuell sind es bereits 70 Prozent der Kinder, die sich in ortsnahen
Einrichtungen befinden. Es wurden in den letzten Jahren dafür auch neue Plätze geschaffen.
Präventive Angebote
Feststellung
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netz-
werkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiterentwi-
ckelt.
Bei der Stadt Köln gibt es bereits eine Vielzahl präventiver Angebote. In der Abteilung 512/1
„Kinderinteressen, Spielpädagogische Programme und Spielplatzangelegenheiten" wurde
gemeinsam mit den freien Trägern ein Präventionskonzept entwickelt. Dies bezieht sich in
erster Linie auf das Thema Gewaltprävention im Kinder und Jugendschutz in allen Alters-
gruppen. Die Koordination der präventiven Angebote erfolgt im Jugendamt der Stadt Köln.
Es wird im Rahmen des Programms „Kommunale Präventionsketten“ des Ministeriums für
„Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration“ des Landes NRW ein Leitbild entwickelt. Das
Projekt zielt darauf ab, allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen (Aufwachsen, Bildung,
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gesellschaftliche Teilhabe).4 Die Stadt Köln nimmt an dem Programm teil. Ziel dieser Strate-
gie ist der Aufbau von Strukturen und Instrumenten für eine Koordination von Prävention un-
ter Einbindung der maßgeblichen Akteure in der Stadt. Dadurch sollen die Lebensqualität
und –chancen in allen Lebensphasen durch entsprechende Angebote verbessert werden.
Es wird in Köln zurzeit ein Präventionsleitfaden erarbeitet. Darauf basierend wird eine Prä-
ventionskette für alle Altersgruppen und Lebensbereiche aufgebaut und die Weiterentwick-
lung präventiver Strukturen und Vernetzungen vorgenommen. Dieses Projekt erfolgt gemein-
sam mit den Bereichen Schule und Gesundheit und wird durch den Jugendhilfeplaner koor-
diniert.
Die Präventionskette umfasst Angebote in Form von Willkommensbesuchen durch Hebam-
men, Angebote in Kindertageseinrichtung bis hin zur Begleitung in Schulen, dem Übergang
Schule in Beruf, der Familienbildung etc. Die Angebote werden auch an die sozialräumlichen
Bedarfe angepasst. Einige Bereiche der Präventionsketten befinden sich noch im Aufbau. Es
gibt aktuell als Angebot vier Familienhäuser in unterschiedlichen, vor allem strukturschwa-
chen, Bezirken. Diese werden von freien Trägern betrieben und es werden dort frühe Hilfen,
Gruppenangebote sowie präventive Angebote für Eltern und Kinder gemacht. Diese Arbeit
soll perspektivisch noch ausgeweitet werden. Das Programm und die Angebote werden mit
dem ASD abgestimmt.
Es gibt Netzwerke und Vernetzungen in den verschiedensten Bereichen. Die freien Träger
und weiteren Akteure der Jugend- oder Gesundheitshilfe werden in die Arbeitskreise, Steue-
rungsgruppen und in die Netzwerkarbeit eingebunden. Es gibt neun bezirkliche Netzwerke
„Köln für Kinder“ im Rahmen früher Hilfen. Übergeordnet koordiniert diese Netzwerke eine
Steuerungsgruppe. Weiterhin gibt es das Projekt „Kinder willkommen (KiWi)“. Dort werden
durch ehrenamtliche Mitarbeiter die Willkommensbesuche durchgeführt. Für ältere Kinder
gibt es das „Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS)“. Hier werden Programme der Gewaltprä-
vention, Schulprogramme und Schulprojekte mit präventiver Wirkung durchgeführt. Es wer-
den auch bei Bedarf Kooperationsvereinbarungen, z.B. zu den Themen Sucht, Kinderschutz
oder Psychiatrie, geschlossen.
Fehlbetrag und Einflussfaktoren
Feststellung
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwohner
von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf den Fehl-
betrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus.
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten.
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheit-
lich definiert. Das diesem Bericht zugrundeliegende ordentliche Ergebnis für Hilfen zur Erzie-
hung ist nicht mit dem ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe 0606 „Hilfe für junge Men-
schen und ihre Familien“ des Haushaltsplanes der Stadt Köln gleichzusetzen. Der Fehlbe-
4 Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Projekt kommunale Präventionsket-
ten, https://www.mkffi.nrw/modellprojekt-kommunale-praev entionsketten, Stand 22. August 2019
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trag Hilfen zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen Leis-
tungsverrechnungen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen Ergeb-
nis enthalten sind.
Wie bereits erwähnt, hat die Stadt Köln von den abgefragten Daten der Jahre 2013 bis 2018
nur Daten für 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Deshalb ist bei allen folgenden Kenn-
zahlen keine weitergehende Zeitreihe darstellbar.
Entwicklung Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung im Zeitreihenvergleich in Euro
2017 2018
Fehlbetrag HzE absolut 196.969.707 207.194.172
Fehlbetrag HzE je EW von 0 bis un-
ter 21 Jahre 955
1.001
Der Fehlbetrag steigt von 2017 nach 2018 um rund 10 Mio. Euro an. Dies liegt zum einen an
um rund 7 Mio. Euro niedrigeren Erträgen in 2018 und zum anderen an um rund 3 Mio. Euro
höheren Aufwendungen. Die Schwankungen im Ertragsbereich können insbesondere durch
im Folgejahr für das Vorjahr erhaltene Kostenerstattungen entstehen. Auf den Fehlbetrag
wirken sich vor allem die Höhe der ordentlichen Erträge sowie die Transferaufwendungen für
Hilfe zur Erziehung aus. Bei der Stadt Köln wird der Fehlbetrag zusätzlich durch vergleichs-
weise sehr hohe Personalaufwendungen belastet.
Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen, die
sich wie folgt verteilen:
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2018 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
1.001 617 710 877 1.039 1.360 18
Im Jahr 2017 bildet der Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre den dritten Viertel-
wert des interkommunalen Vergleichs. Im Streudiagramm ist zu erkennen, dass die meisten
Städte einen niedrigeren Fehlbetrag aufweisen. Im Jahr 2018 steigt der Fehlbetrag je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre in Köln weiter an und positioniert sich nun leicht unterhalb
des dritten Viertelwertes. Auch in 2018 haben fast 75 Prozent der kreisfreien Städte einen
niedrigeren Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre.
Der Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Die
gpaNRW betrachtet sie nachfolgend.
Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2017
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der obigen Kennzahlen im interkommunalen
Vergleich ab. Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar.
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Dabei bildet ein Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb einen
niedrigeren Wert als der Index ab.
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf.
Die einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21
Jahre““ und „Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre“ werden von den
Kennzahlen „Falldichte HzE gesamt“ und „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ beeinflusst.
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter
Hilfefälle an den Hilfefällen HzE gesamt“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an
den stationären Hilfefällen“ aus. Die „Falldichte HzE gesamt“ ist in erheblichem Maße von
den Steuerungsleistungen des Jugendamtes abhängig.
Die einzelnen Kennzahlen werden im Folgenden näher dargestellt und analysiert.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambu-
lanten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII.
Soweit für ambulante erzieherische Hilfen eigenes Personal für die Leistungserbringung ein-
gesetzt wird (eigener ambulanter Dienst), werden die Personalkosten auf der Grundlage der
KGSt-Arbeitsplatzkosten entsprechend der Vollzeit-Stellenanteile und der Entgeltgruppe in
die Aufwendungen eingerechnet. Alle anderen Personalaufwendungen werden bei den Auf-
wendungen HzE nicht berücksichtigt.
Soweit Kinder/Jugendliche in eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe betreut werden,
sind die Aufwendungen für die Betreuungskosten auf der Grundlage der internen Leistungs-
verrechnungen (iLV) zu berücksichtigen. Sollten keine iLV ausgewiesen sein, wird ersatz-
weise ein fiktiver Tagessatz analog von in den eigenen Einrichtungen untergebrachten aus-
wärtigen Kindern/Jugendlichen in die Aufwendungen eingerechnet. Darüberhinausgehende
Aufwendungen aus der Teilergebnisrechnung sind bei allen Aufwendungen der nachfolgen-
den Kennzahlen nicht berücksichtigt.
Feststellung
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 75
Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis
unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig niedriger Fall-
dichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.
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Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen, die
sich wie folgt verteilen:
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
793 679 815 894 1.019 1.211 19
Die Stadt Köln positioniert sich mit den Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21
Jahre in beiden Jahren unterhalb des ersten Viertelwertes. Rund 75 Prozent der kreisfreien
Städte haben höhere Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. In die Auf-
wendungen sind die Transferaufwendungen für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 -35, 35a, 41
SGB VIII, die Aufwendungen für einen eigenen ambulanten Dienst zur Leistungserbringung
von Hilfen zur Erziehung sowie die Aufwendungen für die Unterbringung in eigenen Erzie-
hungsheimen eingeflossen.
Die unterschiedliche Positionierung des Fehlbetrags je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre
und der Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre lässt sich nur über Positionen
erklären, die in den Aufwendungen HzE nicht berücksichtigt worden sind. Das sind zum ei-
nen die ordentlichen Erträge und zum anderen Aufwendungen, die in die hier dargestellte
Kennzahl nicht eingeflossen sind, aber im Fehlbetrag enthalten sind. Im besonderen Maße
belasten den Fehlbetrag die hohen Personalaufwendungen. Diese sind in den Aufwendun-
gen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre nicht enthalten. Das kann die unterschiedli-
che Positionierung der Kennzahlen erklären.
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Entscheidend für die Beurteilung der Aufwendungen HzE sind neben dem Einwohnerbezug
auch die Betrachtung der Aufwendungen HzE je Hilfefall. In 2017 wurden in Köln insgesamt
6.625 Hilfefälle bearbeitet, davon 4.055 ambulant und 2.570 stationär.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
24.127 20.578 23.736 25.147 27.294 33.643 19
Feststellung
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die Auf-
wendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch ver-
gleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur Optimie-
rung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv.
Nachfolgend betrachten wir die Aufwendungen je Hilfefall für das Jahr 2017 getrennt nach
ambulanten und stationären Hilfefällen.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung ambulant und stationär in Euro 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Ambulante Aufwen-
dungen HzE je Hilfe-
fall in Euro
10.005
6.372 10.439 12.173 14.369 20.917 21
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Aufwen-
dungen HzE je Hilfe-
fall in Euro
43.094
32.665 38.472 40.790 43.982 47.769 21
Im Jahr 2017 positioniert sich Köln sowohl bei den Aufwendungen HzE je Hilfefall insgesamt
als auch bei den ambulanten Aufwendungen HzE je Hilfefall unterhalb des ersten Viertelwer-
tes. Rund 75 Prozent der anderen kreisfreien Städte haben hier höhere Aufwendungen je
Hilfefall. Anders ist es bei den stationären Aufwendungen HzE je Hilfefall. Hier liegt Köln mit
seinem Wert am dritten Viertelwert. Es haben somit fast 75 Prozent der kreisfreien Städte
niedrigere Aufwendungen je Hilfefall. Im Jahr 2018 sind die Aufwendungen HzE je Hilfefall
gestiegen. Die Aufwendungen HzE je Hilfefall insgesamt und die ambulanten Aufwendungen
HzE je Hilfefall liegen zwischen erstem Viertelwert und dem Median. Die stationären Auf-
wendungen HzE je Hilfefall positionieren sich oberhalb des dritten Viertelwertes.
Die ambulanten Hilfen weisen niedrige Aufwendungen je Hilfefall auf. Die Stadt Köln hat in
den vergangenen Jahren für die ambulanten Hilfen einige Maßnahmen getroffen, um Lauf-
zeiten von Fällen und auch Aufwendungen zu reduzieren. So wurden vor allem im Leis-
tungsbereich die pro Woche maximal zu bewilligenden Fachleistungsstunden begrenzt. Au-
ßerdem wurde eine Laufzeitbegrenzung für diese Hilfen festgeschrieben. Nähere Ausfüh-
rung dazu wurden im Abschnitt Fachcontrolling sowie bei den Verfahrensstandards ge-
macht.
Die stationären Hilfen haben in Köln vergleichsweise hohe Aufwendungen je Hilfefall. Im sta-
tionären Bereich werden aktuell neue Standards zur Optimierung der Wirksamkeit stationä-
rer Hilfen eingeführt. Auch hierzu wurde näheres unter Fachcontrolling und bei den Verfah-
rensstandards beschrieben. Inwieweit sich diese Maßnahmen positiv auf die Aufwendungen
auswirken, kann erst zukünftig beurteilt werden.
Aber auch die folgenden Kennzahlen „Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in
Prozent“ und „Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen
HzE in Prozent“ wirken sich auf die Aufwendungen je Hilfefall und auch auf den Fehlbetrag
aus.
Anteil ambulanter Hilfefälle
Feststellung
Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei ei-
ner gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv.
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
63,29 40,76 52,46 54,65 56,96 68,86 21
Die Stadt Köln hat in beiden Jahren einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefäl-
len HzE. Die meisten kreisfreien Städte haben einen niedrigeren Anteil ambulanter Hilfen. In
2017 wurden 4.055 ambulante Hilfefälle und 6.625 Hilfefälle insgesamt bearbeitet. In 2018
waren es 4.310 ambulante Hilfefälle bei 6.810 Hilfefällen insgesamt. Der Anteil ist in 2018
nochmals gestiegen bei nur leicht gestiegener Falldichte HzE.
Ein hoher Anteil ambulanter Hilfefälle bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte ist positiv zu
bewerten, da dadurch kostenintensive stationäre Hilfen vermieden werden. Die sozialräumli-
che Arbeit vor Ort und die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern in Köln kann sich
hierbei begünstigend auf den Anteil ambulanter Hilfen auswirken. Weiterhin wirken sich
möglicherweise präventive Angebote sowie die vor einigen Jahren eingeführten Standards
für den ambulanten Bereich positiv aus.
Die Aufwendungen HzE insgesamt und der Fehlbetrag werden durch den hohen Anteil am-
bulanter Hilfefälle begünstigt. Die Stadt Köln wendet für einen ambulanten Hilfefall im Jahr
2017 durchschnittlich 10.005 Euro auf, für einen stationären Hilfefall hingegen durchschnitt-
lich 43.094 Euro. Daher wirkt sich der hohe Anteil ambulanter Hilfen positiv auf die Aufwen-
dungen insgesamt aus.
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Anteil Vollzeitpflegefälle
Feststellung
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. Dies wirkt
sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus.
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
28,72 26,49 36,46 42,35 45,05 51,61 21
Die Stadt Köln hat in beiden Jahren einen sehr niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen nach
§ 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE. In 2017 wurden 741 Fälle von insgesamt
2.570 stationären Hilfefällen in Vollzeitpflege untergebracht. In 2018 waren es 718 von 2.500
stationären Hilfefällen. Die Anzahl der in Vollzeitpflege untergebrachten Kinder und Jugendli-
chen ist in 2018 nochmals gesunken. Gleiches gilt für den Anteil an den stationären Hilfefäl-
len. Bereits in der letzten Prüfung wurde auf den niedrigen Anteil der Vollzeitpflegefälle hin-
gewiesen.
Bei der Vollzeitpflege wird das Kind oder der Jugendliche in einer Pflegefamilie oder Erzie-
hungsstelle untergebracht. Dies ermöglicht das Aufwachsen in einem Familiensystem. Au-
ßerdem ist diese Unterbringung aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten deutlich günstiger als
eine Heimunterbringung. Der niedrige Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen in der Stadt Köln ist deshalb negativ zu sehen, da es hierdurch vermehrt zu kostenin-
tensiven stationären Hilfen in Form von Heimunterbringungen kommt. Das wirkt sich belas-
tend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus. Wie unter Aufwendungen
HzE dargestellt, hat die Stadt Köln hohe stationäre Aufwendungen je Hilfefall.
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Aufgrund der niedrigen Falldichte und des hohen Anteils ambulanter Hilfen wirken sich die
hohen stationären Aufwendungen nur in geringerem Umfang auf die Aufwendungen HzE ge-
samt und den Fehlbetrag aus. Es handelt sich aber dennoch um einen die Aufwendungen
belastenden Faktor. Die Stadt Köln wendet für einen Hilfefall in Vollzeitpflege im Jahr 2017
durchschnittlich 14.648 Euro auf, für einen Hilfefall in Heimerziehung hingegen durchschnitt-
lich 65.477 Euro. Durch diesen Unterschied wird die finanzielle Auswirkung des Anteils an
Unterbringung in Vollzeitpflege auf die stationären Aufwendungen deutlich. Wie bereits im
Abschnitt über die Aufwendungen HzE je Hilfefall beschrieben, hat die Stadt Köln insgesamt
überdurchschnittliche stationäre Aufwendungen je Hilfefall.
Die Stadt möchte das Angebot der Vollzeitpflege stärken und hat deshalb den Pflegekinder-
dienst zentralisiert. Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimunterbringung soll ver-
bessert werden. Alle Kinder unter sechs Jahren mit Betreuungsbedarf außerhalb ihrer Her-
kunftsfamilie sollen möglichst in einer Pflegefamilie versorgt werden. In der Zielvereinbarung
mit den Bezirksjugendämtern von 2019 wurde als Ziel festgeschrieben, dass sich der Anteil
der Vollzeitpflegefälle unter den stationären Hilfefällen verbessern soll. Es sollen verstärkt
Pflegefamilien angeworben und intensiv betreut werden. Dazu wurde mehr Personal für den
Pflegekinderdienst beantragt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie ge-
plant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in Vollzeit-
pflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können.
Falldichte
Feststellung
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr als
die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Falldichte
wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die Maßnahmen
zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive Auswirkung auf
die Falldichte.
Die gpaNRW definiert die Falldichte als die Anzahl der Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung je
1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. Durch präventive Maßnahmen und kurze Lauf-
zeiten von Hilfefällen sollte darauf hingewirkt werden, dass die Falldichte niedrig bleibt, um
den Fehlbetrag bzw. die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre nicht zu be-
lasten.
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Falldichte HzE gesamt in Promille 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
32,89 26,27 31,30 36,03 39,74 51,11 21
Die Stadt Köln positioniert sich mit Ihrer Falldichte HzE sowohl in 2017 als auch in 2018
oberhalb des ersten Viertelwertes. Die Mehrzahl der kreisfreien Städte hat in diesen Jahren
eine höhere Fallzahl bezogen auf 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. In 2018 ist die
Falldichte in Köln etwas höher als in 2017.
In der letzten Prüfung hatte die Stadt Köln im Vergleich eine überdurchschnittliche Falldichte.
Der Stadt Köln ist es offenbar gelungen, die Falldichte durch entsprechende Maßnahmen
nicht in gleichem Umfang ansteigen zu lassen wie bei den anderen Städten.
Die Fallzahlen der Stadt Köln stellen sich in den beiden Jahren folgendermaßen dar:
Entwicklung der Fallzahlen HzE
2017 2018
ambulante Hilfefälle 4.055 4.310
stationäre Hilfefälle 2.570 2.500
Hilfefälle gesamt 6.625 6.810
Die Hilfefälle insgesamt sind von 2017 nach 2018 gestiegen, während dabei die stationären
Hilfefälle rückläufig waren.
Zur weiteren Analyse stellt die gpaNRW die Fallzahlen der einzelnen Hilfearten für die bei-
den Jahre differenziert dar.
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Entwicklung der Fallzahlen HzE differenziert nach hilfearten
2017 2018
Flex. amb. Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII 827 849
Erziehungsberatung 3 28 SGB VIII 1 1
Soziale Gruppenarbeit § 29 SGB VIII 247 251
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII 81 79
Sozialpädagogische Familienhilfe 3 31 SGB VIII 953 945
Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII 138 134
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 35 SGB VIII ambulant 55 50
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant 1.487 1.704
davon Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII ambulant für Integrationshelfer 438 552
Hilfen für Junge Volljährige § 41 SGB VIII ambulant 266 297
ambulante Hilfefälle gesamt 4.055 4.310
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 741 718
Heimerziehung nach § 34 SGB VIII 1.090 1.081
Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung 3 35 SGB VIII stationär 89 64
Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII stationär 81 84
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII stationär 569 553
stationäre Hilfefälle gesamt 2.570 2.500
Die ambulanten Hilfefälle sind von 2017 nach 2018 um 255 Fälle angestiegen. Die Fallzah-
len sind vor allem bei den Flexiblen erzieherischen Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
und der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
nach § 35a SGB VIII sowie bei den ambulanten Hilfen für junge Volljährige in 2018 höher als
in 2017. Allein die ambulanten Hilfefälle nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer sind um
rund 26 Prozent angestiegen. Die Schwerpunkte der Hilfegewährung liegt im ambulanten
Bereich bei den flexiblen Hilfen nach § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII, den Sozialpädagogischen
Familienhilfen (SPFH), und der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.
Die Einführung der neuen Standards mit einer Laufzeitbegrenzung ambulanter Hilfen im
Leistungsbereich auf maximal neun Monate wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Falldichte
aus. Auf die Falldichte wirken sich in hohem Maße Steuerungsmaßnahmen sowie Laufzeiten
von Hilfen aus.
Die stationären Hilfefälle sind von 2017 nach 2018 rückläufig. Dies ist in fast allen Hilfearten
zu beobachten. Lediglich die stationären Eingliederungshilfen steigen leicht an. Bei den Hil-
fen für Junge Volljährige ist offenbar eine Verlagerung stationärer Hilfen zu ambulanten Hil-
fen erfolgt. Die Fallzahlen der UMA sind im ambulanten Bereich deutlich gestiegen und wa-
ren im stationären Bereich rückläufig. Das kann eine Auswirkung der Einführung von Wohn-
gruppen und Trainingsappartements mit ambulanter Betreuung im Rahmen der Verselbstän-
digung ab dem 16. Lebensjahr sein. Diese Maßnahmen wurden in den Jahren 2017/18 ein-
geführt und könnten sich möglicherweise 2018 bereits auswirken.
Die stationären Hilfefälle werden vor allem durch die Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, die
stationären Hilfen für Junge Volljährige und die Vollzeitpflege geprägt.
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Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend die beeinflussenden Hilfen.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII
Bei der Heimerziehung, sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII werden Kinder
und Jugendliche außerhalb der Herkunftsfamilie Tag und Nacht pädagogisch betreut. Hei-
merziehung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in speziellen
Formen von Wohngruppen/Wohngemeinschaften stattfinden. Da Heimerziehungen sehr kos-
tenintensiv sind und außerhalb der Familie stattfinden, sollte der Umfang und die Laufzeit
der Hilfe möglichst niedrig gehalten werden. Wenn die Herstellung der Erziehungsfähigkeit
der Familie möglich ist, sollte die Rückführung der Familie das Ziel der Hilfe sein und eine
hohe Priorität haben. Diese sollte von vorneherein als Ziel in die Hilfeplanung aufgenommen
werden.
Feststellung
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für
Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier
wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaßnah-
men möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. Der Pro-
zess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen.
Bei der Stadt Köln stellen die Aufwendungen für Heimerziehung, sonstige betreute Wohn-
form nach § 34 SGB VIII im Jahr 2017 rund 47 Prozent aller Aufwendungen für Hilfe zur Er-
ziehung dar. Das sind absolut rund 56,6 Mio. Euro. In 2018 sind es 46 Prozent bzw. 60,5
Mio. Euro. Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 vier Hilfefälle in Auslandsunterbringung, die im
Durchschnitt 73.000 Euro kosten. Im Jahr 2018 ist es nur noch ein Hilfefall. Die Unterbrin-
gung in Auslandsunterbringung wird in Köln nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Es beste-
hen höhere Standards zur Bewilligung und es muss eine zusätzliche Genehmigung durch
die Abteilung Pädagogische und soziale Dienste erfolgen.
Bezogen auf die Jugendeinwohner liegt die Stadt Köln mit ihren Aufwendungen in 2017 und
in 2018 im ersten Viertel der Vergleichskommunen. Allerdings hat die Stadt in beiden Jahren
hohe Aufwendungen für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII je Hilfefall. 75 Prozent der kreis-
freien Städte haben niedrigere Aufwendungen je Hilfefall. Die Falldichte für § 34 SGB VIII ist
bei der Stadt Köln in beiden Jahren niedrig und liegt unterhalb des ersten Viertelwertes.
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Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen § 34
SGB VIII je Hilfefall in
Euro
65.477
48.026 57.540 62.447 65.245 71.447 21
Aufwendungen § 34
SGB VIII je EW von 0
bis unter 21 Jahre in
Euro
346
218 371 406 509 628 21
Anteil Hilfefälle § 34
SGB VIII mit Auslands-
unterbringung an Hilfe-
fällen § 34 SGB VIII in
Prozent
0,37
0,00 0,00 0,27 0,59 1,15 15
Falldichte § 34 SGB
VIII in Promille 5,28
3,30 5,96 7,16 8,24 10,07 22
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen § 34
SGB VIII je Hilfefall in
Euro
69.225
52.160 59.955 65.303 67.904 73.995 19
Aufwendungen § 34
SGB VIII je EW von 0
bis unter 21 Jahre in
Euro
361
231 364 400 441 625 19
Anteil Hilfefälle § 34
SGB VIII mit Auslands-
unterbringung an Hilfe-
fällen § 34 SGB VIII in
Prozent
0,09
0,00 0,00 0,05 0,40 1,14 12
Falldichte § 34 SGB
VIII in Promille 5,22
3,12 5,56 6,44 7,64 9,58 20
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in beiden Jahren auf hohem Niveau und steigen in 2018
noch an. Wie man an der Falldichte § 34 SGB VIII erkennen kann, hat die Stadt Köln wenige
Fälle in Heimerziehung. Die vorhandenen Fälle haben aber hohe Aufwendungen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit von
Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Aufwendungen je
Hilfefall perspektivisch möglichst senken.
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Entwicklung der Fallzahlen § 34 SGB VIII
2017 2018
Hilfefälle § 34 SGB VIII gesamt 1.090 1.081
davon Hilfefälle für UMA 383 327
Die Fallzahlen für Heimerziehung und ebenso die Falldichte sind von 2017 nach 2018 leicht
rückläufig. Dabei sind die Hilfefälle für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) deutli-
cher gesunken als die Hilfefälle insgesamt. Das heißt, dass ohne Berücksichtigung der Hilfe-
fälle für UMA die Fallzahlen steigend wären. Im Jahr 2017 waren in Köln 1.090 Hilfefälle in
Heimerziehung, davon 383 Fälle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA). In 2018
waren es noch 1.081 Hilfefälle, davon 327 Hilfefälle für UMA.
Feststellung
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen län-
ger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 Prozent
der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten.
Auf die Falldichte nach § 34 SGB VIII und letztlich auf die Aufwendungen wirken sich auch
die Laufzeiten von Hilfefällen aus. Die Verweildauern sind in der Stadt Köln im Jahr 2017
vergleichsweise lang. So bildet die Stadt Köln bei den Hilfefällen mit einer Verweildauer bis
zu 12 Monaten den Minimalwert im Vergleich. Der überwiegende Teil der Fälle in Heimerzie-
hung lief bei der Stadt Köln im Jahr 2017 länger als 24 Monate. Im Jahr 2018 stellt sich das
anders dar. Dort weisen die Fälle in Köln überwiegend kurze Laufzeiten auf. 56 Prozent der
in 2018 beendeten Hilfefälle sind kürzer als 12 Monate gelaufen und zusätzliche 20 Prozent
zwischen 12 und 24 Monaten.
Verweildauern bei stationären Hilfefällen in Heimerziehung nach § 34 SGB VIII 2017
Kennzahl Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Me-
dian)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB
VIII mit einer Verweildauer bis 12 Monate
an den stationären Hilfefällen HzE in Pro-
zent
24,54
24,54 46,98 59,56 65,21 100 19
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB
VIII mit einer Verweildauer von über 12
Monate bis 24 Monate an den stationären
Hilfefällen HzE in Prozent
21,93
14,20 17,05 21,31 23,45 37,89 18
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB
VIII mit einer Verweildauer von über 24
Monate bis 36 Monate an den stationären
Hilfefällen HzE in Prozent
32,89
3,53 5,94 7,74 11,42 32,89 18
Anteil stationäre Hilfefälle nach § 34 SGB
VIII mit einer Verweildauer von über 36
Monate an den stationären Hilfefällen HzE
in Prozent
20,65
2,60 7,77 11,86 18,13 25,47 18
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Feststellung
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die Maß-
nahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachteten Jahren
wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es wird auch eine
intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betrieben. Die
Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinterlegt.
Bei der Stadt Köln gibt es ein Konzept „Familienbetreuung“ in der städtischen Familienbera-
tung, in dem die Maßnahmen zur Rückführung beschrieben sind. Es gibt eine individuelle
Rückführungsarbeit der Familienberatungsstelle der Stadt. Die Rückführung wird in den Fäl-
len, in denen die Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie Ziel der Hilfe ist, di-
rekt mit in die Hilfeplanung eingeplant. Sie sollte auch bereits in die Trägerauswahl einflie-
ßen, indem auch Leistungen des Trägers zur Rückführung berücksichtigt werden. Diese An-
gebote können, ggf., zusätzlich zu den Leistungen der Familienberatungsstelle, verstärkte
Rückführungen stationärer Hilfefälle bewirken. Eine gute Voraussetzung für erfolgreiche
Rückführungen ist die Tatsache, dass die Stadt Köln ca. 70 Prozent der Fälle in Heimerzie-
hung ortsnah untergebracht hat. In den betrachteten Jahren wurden vergleichsweise aber
wenige Fälle durch eine Rückführung in die Herkunftsfamilie beendet. In 2017 lag der Anteil
bei 3,12 Prozent. Der Median im Vergleich liegt bei 15,17 Prozent. In 2018 wurden in Köln
0,56 Prozent der beendeten Hilfefälle durch Rückführung beendet, der Median liegt bei
13,21 Prozent.
Die Verselbständigung von Jugendlichen ist Bestandteil der Richtlinie nach § 41 SGB VIII für
Junge Volljährige und erfolgt in Stufen ab dem 16. Lebensjahr. Näheres dazu wird im Ab-
schnitt Junge Volljährige beschrieben.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf auswer-
ten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden.
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Kinder- und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB
VIII, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate
von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Der Anspruch sollte in einem zweistufigen Verfahren überprüft werden. Dieses sieht zu-
nächst die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychothera-
pie, eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes oder psychologischen
Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen
bei Kindern und Jugendlichen verfügt, vor. Zusätzlich sollte durch die fallzuständige Fach-
kraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes geprüft werden, ob durch eine möglicherweise fest-
gestellte seelische Störung eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt und ein Anspruch auf
Eingliederungshilfe begründet ist.
Feststellung
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele
Fälle nach § 35a SGB VIII.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Die Hilfefälle für Eingliederungshilfe machen bei der Stadt Köln in 2017 rund 24 Prozent al-
ler Hilfefälle für Hilfen zur Erziehung aus. Damit liegt die Stadt Köln nahe am Maximalwert.
Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII machen bei der Stadt Köln
in 2017 rund 13,4 Prozent der Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung aus. Damit bildet Köln
den dritten Viertelwert des Vergleiches in 2017. Die Eingliederungshilfe stellt somit in Köln
einen größeren Anteil der Aufwendungen für HzE dar als bei 75 Prozent die anderen Städte.
Der Bereich Eingliederungshilfe hat somit eine hohe Bedeutung bei der Stadt Köln und wirkt
sich in größerem Umfang als bei anderen Städten auf die Aufwendungen und Fallzahlen der
Hilfen zur Erziehung aus.
Einwohnerbezogen stellen sich die Aufwendungen folgendermaßen dar:
Aufwendungen § 35a SGB VIII je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
98,59 19,35 62,47 90,88 110 185 23
Die Stadt Köln positioniert sich im Jahr 2017 mit den Aufwendungen für Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII je Einwohner von 0 bis
unter 21 Jahre zwischen Median und drittem Viertelwert des Vergleiches. Im Jahr 2018 stei-
gen die Aufwendungen auf 115 Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre an und liegen
damit oberhalb des dritten Viertelwertes. 75 Prozent der kreisfreien Städte haben in 2018
niedrigere Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre.
Feststellung
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf statio-
näre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall positio-
nieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendungen für Fälle
mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2017
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Aufwendungen § 35a SGB VIII
je Hilfefall in Euro 12.968
3.950 13.475 19.658 23.724 32.686 23
ambulante Aufwendungen § 35a
SGB VIII je Hilfefall in Euro 10.373
1.690 8.611 12.075 19.160 25.077 23
stationäre Aufwendungen § 35a
SGB VIII je Hilfefall in Euro 60.596
25.345 60.920 67.485 87.736 103.372 22
ambulante Aufwendungen für In-
tegrationshelfer/ Schulbegleitung
je Hilfefall in Euro
20.465
12.533 16.829 17.917 21.194 36.263 15
Anteil Hilfefälle Integrationshel-
fer/Schulbegleitung an den am-
bulanten Hilfefällen § 35a SGB
VIII in Prozent
29,46
0 34,75 43,97 60,70 80,34 20
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Die Aufwendungen je Hilfefall insgesamt und die stationären Aufwendungen je Hilfefall lie-
gen in 2017 unterhalb des ersten Viertelwertes. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall
positionieren sich zwischen erstem Viertelwert und Median. Hier wirken sich die Aufwendun-
gen für Integrationshelfer aus, die rund 30 Prozent der ambulanten Hilfefälle ausmachen und
vergleichsweise teuer sind. Die Aufwendungen für Integrationshelfer je Hilfefall liegen unter-
halb des dritten Viertelwertes. Nahezu 75 Prozent der kreisfreien Städte haben niedrigere
Aufwendungen für Integrationshelfer. Der Anteil der Fälle für Integrationshelfer ist in Köln
vergleichsweise niedrig.
Im Jahr 2018 steigen die Aufwendungen je Hilfefall hingegen bei allen Kennzahlen an. Bei
den Aufwendungen je Hilfefall § 35a SGB VIII positioniert sich Köln nun oberhalb des ersten
Viertelwertes und bei den ambulanten Aufwendungen je Hilfefall über dem Median. Die Auf-
wendungen für Integrationshelfer je Hilfefall sind auch in 2018 hoch über dem dritten Viertel-
wert angesiedelt.
Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII 2018
Kennzahlen Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Aufwendungen § 35a SGB VIII
je Hilfefall in Euro 13.360
3.339 12.221 18.086 20.895 31.940 20
ambulante Aufwendungen § 35a
SGB VIII je Hilfefall in Euro 10.943
1.551 9.151 10.626 17.249 24.772 20
stationäre Aufwendungen § 35a
SGB VIII je Hilfefall in Euro 62.399
34.017 63.133 74.907 85.687 105.562 19
ambulante Aufwendungen für In-
tegrationshelfer/ Schulbegleitung
je Hilfefall in Euro
22.049
7.864 15.571 17.344 22.016 38.037 16
Anteil Hilfefälle Integrationshel-
fer/Schulbegleitung an den am-
bulanten Hilfefällen § 35a SGB
VIII in Prozent
32,39
0 38,42 48,66 63,29 84,87 20
In der Stadt Köln sind rund 95 Prozent der Hilfefälle von Eingliederungshilfe für seelisch be-
hinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII ambulante Hilfen. Davon sind wiede-
rum in 2017 rund 29 und in 2018 rund 32 Prozent Fälle für Integrationshelfer.
Falldichte Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 2017
Kennzahl Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Me-
dian)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Falldichte § 35a SGB VIII gesamt 7,60 1,64 3,51 4,52 6,40 9,13 23
Falldichte Integrationshelfer/Schul-
begleitung 2,12
0,00 1,38 1,86 2,38 4,01 20
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Entwicklung der Fallzahlen § 35a SGB VIII
2017 2018
Hilfefälle § 35a SGB VIII gesamt 1.568 1.788
stationäre Hilfefälle § 35a SGB VIII 81 84
ambulante Hilfefälle § 35a SGB VIII 1.487 1.704
davon ambulante Hilfefälle § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitung 438 552
Die Stadt positioniert sich bei der Falldichte § 35a SGB VIII über dem dritten und bei der
Falldichte Integrationshelfer über dem zweiten Viertelwert. Köln hat je 1.000 Einwohner unter
21 Jahre mehr Fälle nach § 35a SGB VIII als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte.
Die Betrachtung der beiden Jahre 2017 und 2018 zeigt, dass die Fälle im ambulanten Be-
reich erheblich gestiegen sind.
Feststellung
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Einglie-
derungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezirken,
aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Standards zur Be-
arbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und zur Prüfung der
Teilhabebeeinträchtigung.
Die Stadt Köln hat für die Bearbeitung der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII keinen Spezial-
dienst eingerichtet. Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt in den jeweiligen Bezirken durch den
ASD. Allerdings gibt es in jedem Bezirk Beschäftigte, die diese Fälle schwerpunktmäßig be-
arbeiten und entsprechendes Fachwissen vorhalten. Sie haben spezielle Schulungen durch-
laufen. Zurzeit gibt es die Überlegungen, ob ein Spezialdienst sinnvoll wäre. Dagegen spra-
chen bisher die Überlegungen, dass in den betroffenen Familien oft zusätzlich andere Hilfen
installiert sind und die Familie ganzheitlich betreut werden soll. Positiv an einem Spezial-
dienst sind das gebündelte Fachwissen und die entsprechenden Vertretungsmöglichkeiten.
Die gpaNRW sieht grundsätzlich einen Spezialdienst für Eingliederungshilfe positiv, da
dadurch eine einheitliche Bearbeitung der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII gewährleistet und
entsprechendes Fachwissen zentralisiert wird.
Feststellung
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der Schule
und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beeinträchtigung
der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung.
Es gibt neue Standards für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form von Richtli-
nien und einer Arbeitshilfe. Darin sind Inhalte, Abläufe, Zuständigkeiten und Fristen der Prü-
fung und Bearbeitung geregelt. In der Arbeitshilfe ist die Prüfung der Zuständigkeit anderer
Leistungsträger sowie der Teilhabebeeinträchtigung genau beschrieben. Sie erfolgt mit Hilfe
eines Diagnosebogens, den die fallführende Fachkraft des ASD ausfüllen muss. Bei schuli-
schen Hilfen erfolgt eine Hospitation in der Schule. Zusätzlich werden schulfachliche Stel-
lungnahmen von der Schule mit einem Fragebogen erfragt.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Feststellung
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshelfern
bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Synergieef-
fekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompensiert werden.
Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der Stadt Köln sind die
Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer.
Die Stadt Köln wendet bei Hilfefällen mit Integrationshelfern Poollösungen an den Schulen
an. Dies erfolgt gemeinsam mit dem Sozialamt für Kinder mit Ansprüchen nach SGB VIII und
SGB XII. Bisher erfolgt dies an 16 Grundschulen. An diesen Schulen gibt es dann aus-
schließlich die Poollösung. Aktuell wird das auch an weiterführenden Schulen aufgebaut.
Bislang werden ca. 30 Prozent der Fälle über den Pool abgedeckt. Das zukünftige Ziel der
Stadt wären 50 Prozent. Es werden für den Träger pauschal 18 Wochenstunden finanziert.
Der Träger kann diese Pauschale dann nach Bedarf einsetzen. Für jedes Kind wird aber
durch das Jugendamt ein separates Teilhabeverfahren durchgeführt. Ein Vorteil ist aus Sicht
der Stadt neben den niedrigeren Aufwendungen auch die Vertretungsregelung im Krank-
heitsfall. Ein Integrationshelfer betreut mehrere Kinder und ist flexibel einsetzbar. Obwohl die
Poollösung grundsätzlich kostengünstiger ist, hat die Stadt hohe Aufwendungen für Integrati-
onshilfe je Hilfefall.
Empfehlung
Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall für In-
tegrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Junge Menschen können auch nach Vollendung der Volljährigkeit Leistungen zur Persön-
lichkeitsentwicklung nach den §§ 28 bis 35a SGB VIII erhalten. Diese werden in der Regel
nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, können aber in begründeten Einzelfäl-
len auch darüber hinaus gewährt werden.
Feststellung
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre und
mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte.
Bei der Stadt Köln werden im Jahr 2017 rund 16 Prozent der Aufwendungen für Hilfen zur
Erziehung im Bereich Junge Volljährige erbracht. Das ist anteilig mehr als bei den meisten
anderen kreisfreien Städten. Gleiches gilt auch für den Anteil der Hilfefälle für Junge Volljäh-
rige an allen Hilfefällen HzE. Deshalb hat diese Hilfeart in Köln eine besondere Bedeutung.
Aufwendungen nach § 41 SGB VIII je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre in Euro 2017
Kennzahl Köln Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Aufwendungen nach § 41 SGB
VIII je EW von 18 bis unter 21
Jahren in Euro
717
391 543 700 774 1.207 21
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln in 2017 höhere Aufwendungen für Junge Volljährige
als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte. In 2018 sinken die Aufwendungen je Ein-
wohner von 18 bis unter 21 Jahre auf 692 Euro.
Feststellung
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt als auch
differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meisten Ver-
gleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an.
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen nach §
41 SGB VIII je Hilfefall
in Euro
29.077
21.510 27.015 30.698 33.243 38.975 20
Anteil Hilfefälle nach §
41 SGB VIII an den
Hilfefällen HzE in Pro-
zent
12,60
5,46 9,67 10,48 12,14 16,37 22
ambulante Aufwen-
dungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Euro
7.911
3.537 8.010 10.472 11.444 14.451 20
stationäre Aufwendun-
gen nach § 41 SGB
VIII je Hilfefall in Euro
38.972
29.091 38.972 43.170 47.099 61.103 21
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Vollzeitpflege in Euro
10.718
9.877 11.825 14.131 18.443 26.980 19
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Heimerziehung in Euro
38.544 29.474 41.755 50.332 54.167 76.179 21
Die Aufwendungen je Hilfefall für § 41 SGB VIII gesamt liegen in 2017 oberhalb des ersten
Viertelwertes. Differenziert nach ambulant und stationär positionieren sie sich jeweils am
bzw. unterhalb des ersten Viertelwertes. Im Jahr 2018 sind die Aufwendungen gestiegen.
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen im Jahr 2018 jeweils zwischen dem Bereich des Median
und dem dritten Viertelwert. Ein deutlicher Anstieg liegt bei den stationären Aufwendungen je
Hilfefall nach § 41 SGB VIII vor.
Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen nach §
41 SGB VIII je Hilfefall
in Euro
31.880
18.941 26.845 29.465 32.333 37.974 18
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil Hilfefälle nach §
41 SGB VIII an den
Hilfefällen HzE in Pro-
zent
12,48
5,52 10,31 12,00 13,46 18,42 20
ambulante Aufwen-
dungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Euro
8.460
3.959 5.840 8.507 10.119 31.938 20
stationäre Aufwendun-
gen nach § 41 SGB
VIII je Hilfefall in Euro
44.458
27.391 39.238 43.853 46.480 60.391 18
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Vollzeitpflege in Euro
14.698
6.997 12.274 13.208 18.436 29.538 18
davon stationäre Auf-
wendungen nach § 41
SGB VIII je Hilfefall in
Heimerziehung in Euro
45.022 26.237 39.056 46.459 52.270 63.262 18
Feststellung
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei
gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die stationären
Hilfefälle etwas rückläufig sind.
Entwicklung der Fallzahlen § 41 SGB VIII
2017 2018
Hilfefälle § 41 SGB VIII gesamt 835 850
ambulante Hilfefälle § 41 SGB VIII 266 297
davon ambulante Hilfefälle für Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 172 199
davon ambulante Hilfefälle für UMA 8 43
stationäre Hilfefälle § 41 SGB VIII 569 553
davon stationäre Hilfefälle für Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 106 113
davon stationäre Hilfefälle für UMA 317 302
Falldichte § 41 SGB VIII in Promille 2017
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
25,12 11,78 19,09 24,20 25,77 39,66 22
Die Stadt Köln hat in 2017 eine Falldichte für § 41 SGB VIII, die zwischen Median und drit-
tem Viertelwert liegt. In 2018 liegt Köln mit einer Falldichte von 25,75 Promille am Median.
Stadt Köln Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03359
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Die Betrachtung der Fallzahlen in den Jahren 2017 und 2018 zeigt zunächst eine Steigerung
der Gesamtfallzahlen. Dabei fällt auf, dass die ambulanten Hilfefälle stark steigen, die statio-
nären aber etwas rückläufig sind. Es hat eine gewisse Verschiebung stationärer Hilfen zu
ambulanten Hilfen gegeben. Dies ist vor allem durch die Hilfen für unbegleitete minderjäh-
rige Flüchtlinge (UMA) begründet. Hier sind die stationären Fälle gesunken und die ambu-
lanten stark gestiegen. Außerdem sind sowohl ambulant als auch stationär die Hilfefälle für
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII für Junge Volljährige gestiegen. Die Eingliederungshilfe
hat in Köln auch bei den Jungen Volljährigen eine große Bedeutung bei den Fallzahlen. Im
Jahr 2017 betreffen 65 Prozent der ambulanten und 19 Prozent der stationären Hilfefälle für
Junge Volljährige die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Bei den ambulanten Hilfefäl-
len bildet Köln bei diesem Anteil den Maximalwert.
Die Stadt Köln hat die Standards für die Gewährung von Hilfen für Junge Volljährige in einer
Richtlinie geregelt. Die Voraussetzungen der Hilfegewährung sind darin beschrieben.
Die Verselbständigung von Jungen Volljährigen und Jugendlichen ist Bestandteil der Richtli-
nie nach § 41 SGB VIII. Bereits ab dem 16. Lebensjahr wird auf die Verselbständigung hin-
gewirkt. Es erfolgt in der Regel zunächst eine Betreuung in einer Verselbständigungsgruppe.
Ein internes Ziel ist es, dass mindestens 50 Prozent der Jungen Volljährigen an einem Ver-
selbständigungsangebot teilnehmen. Die Verselbständigung findet in Köln gemeinsam mit
freien Trägern statt, die dazu Angebote machen. Sie erfolgt in mehreren Stufen, zunächst in
Wohngruppen, danach in Trainingsapartments der Träger. In der letzten Stufe leben die Jun-
gen Volljährigen in einer eigenen Wohnung mit ambulanter Begleitung in Form von Betreu-
ungsleistungen in Bezug auf eine eigenverantwortliche und strukturierte Lebensführung.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, strengere
Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung der Fallzahlen und
Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) erhalten im Anschluss an eine vorläufige Inob-
hutnahme nach § 42a SGB VIII bzw. sich anschließender Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
entsprechend ihrem „erzieherischen Bedarf“ Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII.
Diese Hilfen sind in den zuvor dargestellten Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, soweit UMA
Hilfen erhalten haben.
Feststellung
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren Anteil
an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreisfreien Städte.
Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in den
Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median.
Die Stadt Köln leistet Hilfen für UMA in folgendem Umfang:
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Hilfen zur Erziehung für UMA nach §§ 27 ff. SGB VIII 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen für UMA
je Hilfefall in Euro 33.368
19.014 30.446 35.805 44.299 52.659 21
Anteil Hilfefälle UMA an
den Hilfefällen HzE in
Prozent
12,00
6,36 9,08 11,05 12,11 22,09 23
Im Jahr 2017 gab es 795 Hilfefälle für UMA und in 2018 waren es 725 Hilfefälle. Die Fallzah-
len sind insgesamt rückläufig. Der Anteil der Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE sinkt
in 2018 auf 10,7 Prozent. Die Aufwendungen je Hilfefall für UMA sind im Jahr 2018 im Ver-
gleich zu 2017 relativ konstant und liegen bei 33.405 Euro. Die Stadt Köln positioniert sich in
beiden Jahren mit den Aufwendungen je Hilfefall für UMA unter dem Median. Der Anteil der
Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE ist höher als in anderen Städten. Hier wirkt sich
auch aus, dass die Stadt Köln insgesamt weniger Hilfefälle HzE hat als der überwiegende
Teil der Städte. Die wichtigsten Hilfearten betrachten wir, bezogen auf die Aufwendungen je
Hilfefall und die Fallzahlen, nachfolgend.
Entwicklung der Aufwendungen je Hilfefall für UMA
Kennzahlen 2017 2018
Aufwendungen für UMA gesamt je Hilfefall in Euro 33 .368 33.405
Aufwendungen für Vollzeitpflege § 33 SGB VIII für UMA
je Hilfefall in Euro 29.964 22.598
Aufwendungen für Heimerziehung § 34 SGB VIII für
UMA je Hilfefall in Euro 51.927 55.982
Entwicklung der Fallzahlen für UMA
Kennzahlen 2017 2018
Hilfefälle für UMA gesamt 795 725
Hilfefälle für Vollzeitpflege § 33 SGB VIII für UMA 31 27
Hilfefälle für Heimerziehung § 34 SGB VIII für UMA 383 327
Stationäre Hilfefälle für UMA nach § 41 SGB VIII 3 17 302
Im Jahr 2017 waren 731 Hilfefälle von 795 Hilfefällen für UMA in stationärer Unterbringung.
Das ist ein Anteil stationärer Hilfefälle für UMA von 92 Prozent. In 2018 sind noch 91 Prozent
stationär untergebracht. Insgesamt sind die Fallzahlen rückläufig. Speziell bei den Fällen in
Heimerziehung und bei den Hilfen für Junge Volljährige für UMA sind starke Rückgänge er-
folgt. Es werden aktuell nicht benötigte Plätze für UMA in normale Heimplätze umgewandelt.
Da in den letzten Jahren viele stationäre Plätze für UMA ausgebaut worden sind, führt dies
dazu, dass nach einer Umwandlung in Köln mehr Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII
ortsnah erfolgen können.
Die Hilfefälle für UMA werden bei der Stadt Köln in einem Spezialdienst bearbeitet.
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Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII
Feststellung
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 2017
den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem hat sie
mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwendungen für
Inobhutnahmen.
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen für Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB
VIII von rund 27,4 Mio. Euro und in 2018 von rund 20,5 Mio. Euro.
Inobhutnahmen nach §3 42,42a SGB VIII 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen Inobhut-
nahmen §§ 42, 42a SGB
VIII je Hilfefall in Euro
15.401
1.687 3.656 6.155 8.702 15.401 21
Falldichte Inobhutnahmen
nach §§ 42, 42a SGB VIII 10,30
2,34 5,90 8,01 10,06 17,35 22
Anteil der vorläufigen Inob-
hutnahmen für UMA an
den Inobhutnahmen §§
42,42a SGB VIII in Prozent
57,46
13,56 22,55 37,59 58,48 81,72 21
Im Jahr 2018 wendet die Stadt Köln 15.284 Euro je Hilfefall für Inobhutnahmen auf. In 2017
bildet die Stadt Köln mit den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen den Maximalwert,
in 2018 positioniert sie sich mit dem Wert in Nähe des Maximalwertes. Die Falldichte ist
hoch und liegt in 2017 oberhalb des dritten Viertelwertes. Die Stadt Köln hat viele Fälle nach
§§ 42, 42a SGB VIII zu bearbeiten. In 2018 liegt die Falldichte der Inobhutnahmen aufgrund
rückläufiger Fallzahlen niedriger bei 7,70 Promille, aber immer noch höher als bei der Mehr-
zahl der Städte. Der Anteil der vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII ist in beiden
Jahren hoch und positioniert sich am dritten Viertelwert.
Entwicklung der Fallzahlen der Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII
2017 2018
Inobhutnahmen §§ 42, 42a SGB VIII gesamt 1.782 1.341
davon vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 1.024 686
davon Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 758 655
In den beiden betrachteten Jahren gehen die Inobhutnahmen erheblich zurück. Bei den vor-
läufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII um 338 Fälle und bei den Inobhutnahmen
nach § 42 SGB VIII um 103 Fälle.
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Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung
kurzfristig außerhalb der Familie unterzubringen. Eine Stadt sollte deshalb die Inobhutnahme
eines Kindes oder Jugendlichen schnellstmöglich durch die Rückführung in die Herkunftsfa-
milie bzw. durch Gewährung von Hilfen zur Erziehung beenden. Für das Verfahren der Inob-
hutnahme sollten bei der Stadt schriftlich festgelegte Prozessbeschreibungen mit Fristen und
Verantwortlichkeiten vorliegen.
Inobhutnahmen von Kindern/Jugendlichen erfolgen z.B. in Bereitschaftspflegestellen und Ju-
gendschutzstellen. Die Stadt Köln wendet für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im Jahr
2017 insgesamt 15,8 Mio. Euro auf. Im Jahr 2018 sind es 10,3 Mio. Euro.
Die Stadt Köln hat die Verfahrensstandards für die Inobhutnahmen in einer Richtlinie gere-
gelt. Darin sind die Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe beschrieben.
Die Stadt Köln hat eine Aufnahmegruppe nur für weibliche Jugendliche und zusätzlich ge-
mischte Gruppen. Das Angebot für die älteren Jugendlichen erscheint ausreichend. Proble-
matisch ist die Unterbringung jüngerer Kinder. Hier sind nicht immer ausreichend Plätze vor-
handen. Diese werden entweder in speziellen Wohngruppen mit begrenzter Platzzahl oder in
Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Die Anzahl der vorhandenen Bereitschaftspflege-
plätze ist häufig nicht ausreichend. Die Stadt versucht durch zusätzlich eingerichtete Plätze
in Bereitschaftspflege und neu geschaffene Wohngruppen, dem Bedarf zu begegnen.
Die Stadt Köln hat ein Controlling eingeführt. Die Bezirksjugendämter müssen jede Woche
den Belegungsstand mitteilen, damit ein zentraler Überblick über die belegten und freien
Plätze vorhanden ist. Auch Fälle, die lange Verweildauern haben, werden gemeldet. Die
Verweildauern bei Inobhutnahmen will die Stadt Köln möglichst kurz gestalten. In den Richtli-
nien ist deshalb auch das Verfahren zur Eingrenzung der Verweildauer bei Inobhutnahmen
beschrieben. Allerdings dauern häufig die Familiengerichtsverfahren zum Entzug des Sorge-
rechtes sehr lange, so dass dies nicht immer gelingt.
Für die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII arbeitet die Stadt mit denselben Trägern und
Einrichtungen zusammen wie bei den vorläufigen Inobhutnahmen für UMA nach § 42a SGB
VIII. Allerdings werden diese in unterschiedlichen Gruppen untergebracht.
Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII
Minderjährige Ausländer, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind vom Jugendamt
nach § 42a Abs. 1 SGB VIII vorläufig in Obhut zu nehmen. Eine vorläufige Inobhutnahme
dauert bis zur Klärung möglicher Ausschließungsgründe. Diese können eine Familienzusam-
menführung, der Gesundheitszustand und das Wohl des Kindes sein. Hierzu ist in einem
Einschätzungsverfahren nach § 42a Abs. 2 SGB VIII ein Erstscreening durchzuführen. Lie-
gen Ausschließungsgründe nicht vor, muss innerhalb von sieben Werktagen eine Anmel-
dung zum Verteilungsverfahren bei der Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter auslän-
discher Minderjähriger erfolgen. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese beim Landesju-
gendamt des Landschaftsverbandes Rheinland.
Eine Stadt sollte für das Verfahren des Erstscreenings schriftlich festgelegte Prozessbe-
schreibungen mit Fristen und Verantwortlichkeiten haben.
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Die Stadt Köln hat Richtlinien zum qualifizierten Clearing, zur psychosozialen Diagnose in
den Erstgesprächen sowie zur Alterseinschätzung von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen (UMA) bei vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII.
Die Fälle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden bei der Stadt Köln in einem
Spezialdienst bearbeitet. In Köln sind in den vergangenen Jahren viele UMA angekommen,
da Köln ein beliebtes Anlaufziel darstellt. Köln hat einen hohen Anteil vorläufiger Inobhutnah-
men nach § 42a SGB VIII an den Inobhutnahmen gesamt . Somit hat Köln viele UMA zur
Verteilung beim Landesjugendamt angemeldet. Für die vorläufigen Inobhutnahmen hat sie
spezielle Aufnahmegruppen in Einrichtungen freier Träger vorgesehen. Dort erfolgt die erste
medizinische Untersuchung durch den Träger. Für die Prüfung einer Anmeldung zur Vertei-
lung gibt es klar definierte Verfahrensabläufe.
Die Altersfeststellung erfolgt durch zwei Beschäftigte des Spezialdienstes für UMA. Es wird
eine Inaugenscheinnahme vorgenommen und ein standardisierter Bogen ausgefüllt. Bei feh-
lender Minderjährigkeit erfolgt eine Ablehnung. Sollte das Familiengericht eingeschaltet wer-
den, erfolgt ein medizinisches Altersgutachten.
Bei einer festgestellten Minderjährigkeit werden die UMA, wenn keine Hinderungsgründe be-
stehen, zur Verteilung angemeldet. Bei den der Stadt Köln zugewiesenen UMA macht der
Träger der Aufnahmegruppe auch das erste Clearing des weiteren Bedarfes.
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2017– Hilfe zur Erziehung
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere
strukturelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann
sich auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken.
E1
F2
Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie
Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteue-
rung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.
E2
F3
Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für
Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie
die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Sy-
nergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
E3
F4
Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Be-
zirksjugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger
Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung
von Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den
Bezirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfah-
rensweisen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben.
E4
F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Inter-
nes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden. E5
Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS
erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfül-
lung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die
Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt
werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden.
F6
Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und
prozessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugend-
amtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die
Vorgesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortge-
schriebene Hilfefälle.
E6
Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskon-
trollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervor-
lagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten
auch den Vorgesetzten zugänglich sein.
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Feststellung Empfehlung
F7
Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrol-
lings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis
von Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwick-
lungen erstellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quar-
talsweise ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen
und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im
Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt.
E7
Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regel-
mäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können
einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger
Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf die-
ser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unter-
stützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksam-
keit von Maßnahmen besser zu beurteilen.
F8
Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksam-
keit von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden
außerdem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten-
und Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben wer-
den in Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrie-
ben. Diese Maßnahmen sind positiv zu sehen.
E8
F9
Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstun-
den pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger
erbringen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden.
Diese Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewäh-
rung.
E9
F10
Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen
in den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirk-
samkeit stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit so-
wie Wirksamkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern.
Nicht wirksame Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden.
E10
F11
Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerrei-
chung und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es
nicht.
E11
Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fall-
übergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein über-
greifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. träger-
bezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen
transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen
Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach-
und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen
Verfahrensstandards nachvollzogen werden.
F12 Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in
Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, E12 Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufge-
bauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen
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Feststellung Empfehlung
Abläufe, und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zu-
sammengeführtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht.
Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersicht-
lichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt
werden.
F13
Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Ab-
läufe und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen
Fachleistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein
Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht
mehrere Angebote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt.
E13
F14
Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über
eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche
Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft
werden. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam för-
dert eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschrei-
bung und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe.
E14
F15
Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und er-
mittelt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn
Jahren bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne
detaillierte Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis an-
hand der Fallzahlen hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die
Grundlage für den Stellenplan.
E15
Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personal-
einsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf
anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln.
F16
Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abge-
stuft ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf
die neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv.
E16
F17
Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Er-
ziehung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie
sich am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich
belastend auf den Fehlbetrag HzE aus.
E17
F18
Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in
den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt
für die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es
werden für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von
Leistungserbringern eingeholt.
E18
Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern ein-
holen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt
werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen.
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Feststellung Empfehlung
F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die
Gründe der Beendigung statt. E19
Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte
mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt wer-
den. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet wer-
den, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Stan-
dards entwickelt werden.
F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführ ung aus stationären Hilfen. E20
F21
Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive
Netzwerkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren
weiterentwickelt.
E21
F22
Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen.
Auf den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen
belastend aus.
E22
F23
Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als
bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Ein-
wohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei
gleichzeitig niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus.
E23
F24
Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der
Vergleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards
die Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind
jedoch vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Stan-
dards zur Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW po-
sitiv.
E24
F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE
bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv. E25
F26
Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären
Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringun-
gen. Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbe-
trag aus.
E26
Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie
geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in
Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können.
F27
Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte.
Mehr als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die nied-
rige Falldichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE
E27
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Feststellung Empfehlung
aus. Die Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben
eine positive Auswirkung auf die Falldichte.
F28
Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen
für Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen nied-
rig. Hier wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steue-
rungsmaßnahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen
verbessern. Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist posi-
tiv zu sehen.
E28
Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit
von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Auf-
wendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken.
F29
Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle lie-
fen länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018
rund 56 Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten.
E29
F30
Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die
Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrach-
teten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt.
Es wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16.
Lebensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII
hinterlegt.
E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf
auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden.
F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und
viele Fälle nach § 35a SGB VIII. E31
F32
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf
stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hil-
fefall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Auf-
wendungen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird.
E32
F33
Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen
Bezirken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche
Standards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB
VIII und zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung.
E33
F34
Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der
Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Be-
einträchtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Be-
hinderung.
E34
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Feststellung Empfehlung
F35
Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrations-
helfern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden
Synergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kom-
pensiert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung.
Bei der Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollö-
sung teuer.
E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall
für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen.
F36
Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre
und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien
Städte.
E36
F37
Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt
als auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei
den meisten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln ver-
gleichsweise an.
E37
F38
Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an.
Dabei gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während
die stationären Hilfefälle etwas rückläufig sind.
E38
Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards,
strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung
der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist.
F39
Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren
Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreis-
freien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen
je Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Me-
dian.
E39
F40
Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr
2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außer-
dem hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen
Aufwendungen für Inobhutnahmen.
E40
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Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW
2014 2015 2016 2017 2018
Einwohner gesamt 1.034.175 1.046.680 1.060.582 1.075.935 1.080.394
Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre 162.228 164.571 168.485 173.010 174.061
Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 30.230 30.818 31.829 33.236 33.012
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 192.458 195.389 200.314 206.246 207.073
Tabelle 3: Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung
2017 2018
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro
Aufwendungen HzE gesamt in Euro 151.322.283 164.302.180
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 734 793
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 22.841 24.127
Ambulante Aufwendungen gesamt in Euro 40.570.275 46.526.450
Ambulante Aufwendungen je Hilfefall in Euro 10.005 10.795
Stationäre Aufwendungen gesamt in Euro 110.752.008 117.775.730
Stationäre Aufwendungen je Hilfefall in Euro 43.094 47.110
Falldichte HzE gesamt
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre) 32,12 32,89
Anteil ambulanter Hilfen in Prozent
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen HzE in Prozent 61,21 63,29
Anteil der Vollzeitpflegefälle in Prozent
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen HzE in Prozent 28,83 28,72
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Tabelle 4: Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII
2017 2018
Flexible erzieherische Hilfen § 27 Abs. 2 und 3 SGB VIII
Aufwendungen Flexible erzieherische Hilfen gesamt in Euro 6.682.619 7.938.746
Anzahl der Hilfefälle 827 849
Sozialpädagogische Familienhilfen § 31 SGB VIII
Aufwendungen sozialpädagogische Familienhilfen gesamt in Euro 10.236.025 11.225.728
Anzahl der Hilfefälle 953 945
Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 SGB VIII
Aufwendungen Erziehung in einer Tagesgruppe gesamt in Euro 4.747.649 4.724.535
Anzahl der Hilfefälle 138 134
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Aufwendungen Vollzeitpflege gesamt in Euro 10.854.385 10.982.535
Anzahl der Hilfefälle 741 718
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform § 34 SGB VIII
Aufwendungen Heimerziehung gesamt in Euro 71.370.188 74.832.649
Anzahl der Hilfefälle 1.090 1.081
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 SGB VIII
Aufwendungen INSPE gesamt in Euro 1.515.451 2.198.904
Anzahl der Hilfefälle 144 114
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gesamt in Euro 20.333. 558 23.888.507
Anzahl der Hilfefälle 1.568 1.788
Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII
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2017 2018
Aufwendungen Hilfe für junge Volljährige gesamt in Euro 24.275.972 27.097.576
Anzahl der Hilfefälle 835 850
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 18 bis unter 21 25,12 25,75
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Aufwendungen für UMA in Euro 26.527.635 24.218.932
Anzahl der Hilfefälle 795 725
Tabelle 5: Andere Aufgaben der Jugendhilfe
2017 2018
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Aufwendungen für Inobhutnahme § 42 SGB VIII gesamt in Euro 11.673.702 10.210.742
Anzahl der Inobhutnahmen 758 655
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen UMA gesamt in Euro 15.770.278 10.285.002
Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen 1.024 686
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Zahlungsabwicklung der
Stadt Köln im Jahr 2019
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Zahlungsabwicklung i.e.S. 3
Vollstreckung 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 5
Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung 6
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 6
Erfüllungsgrad Digitalisierung 11
Wirtschaftlichkeit 13
Zahlungsabwicklung i. e. S. 13
Vollstreckung 24
Anlage: Ergänzende Tabellen 34
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Zahlungs-
abwicklung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Zahlungsabwicklung i.e.S.
Die Zahlungsabwicklung i. e. S. der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben sach- und zeitgerecht.
Obwohl der personelle Einsatz überdurchschnittlich ist, liegt der Aufwand je Einzahlung knapp
unter dem Median. Je Vollzeit-Stelle werden mehr Einzahlungen bearbeitet, als das in der
Hälfte der Vergleichskommunen der Fall ist.
Im Umgang mit SEPA-Lastschriftmandaten könnten in einzelnen Bereichen noch Verbesserun-
gen erzielt und die Niederschlagungen in der Zahlungsabwicklung zentralisiert werden. Ziel-
werte und Qualitätsstandards sind bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung de-
finiert. Ihre Einhaltung sollte in unterjährigen Berichten dokumentiert werden.
Vollstreckung
Die Vollstreckung der Stadt Köln erledigt ihre Aufgaben im kommunalen Vergleich mit unter-
durchschnittlichem personellen Einsatz. Aufgrund einer langwierigen IT-Umstellung hat sie von
Anfang 2017 bis zum August 2018 keine neuen Forderungen erhalten. In dieser Zeit wurden
Altforderungen aus den Jahren bis einschließlich 2016 und Amtshilfen bearbeitet. Da somit die
Anzahl der vorhandenen und der vollstreckten Forderungen nicht einer typischen Jahresleis-
tung entsprachen, hat die gpaNRW sie nicht in den interkommunalen Vergleich gestellt. Die
Kennzahlen wären nicht vergleichbar gewesen. Um den Erfolg der eigenen Vollstreckung, aber
auch die Leistungswerte darzustellen, wurden die Vollstreckungsforderungen des ersten Halb-
jahres 2019 verdoppelt und fiktiv den Vergleichszahlen 2018 gegenübergestellt.
Die Vollstreckung in Köln realisiert 2019 überdurchschnittliche Einzahlungen aus Haupt- und
Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle. Die neu hinzugekommenen Forderungen je Vollzeit-Stelle
übersteigen deutlich die im gleichen Zeitraum Abgewickelten. Daran ändert auch die Tatsache
nichts, dass auch 2019 noch Altforderungen bearbeitet wurden, die in der Bearbeitung auf-
wendiger sind. Die abgewickelten Forderungen je Vollzeit-Stelle und die Erfolgsquote stellen
sich im interkommunalen Vergleich daher unterdurchschnittlich dar. Dabei ist zu berücksichti-
gen, dass ein Großteil der rückständigen Forderungen aus 2017 und 2018 an die Vollstreckung
übergeben wurde.
Die Stadt Köln sollte künftig die Abnahme der Vermögensauskunft mit den eigenen Vollzie-
hungskräften wahrnehmen.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen rechtmäßig, sachge-
recht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Die Prüfung im Prüfgebiet Zahlungsabwicklung umfasst
den Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten,
die ordnungsmäßige Aufgabenerfüllung und effiziente Steuerung und
die Wirtschaftlichkeit der Personal- und Sachaufwendungen.
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Die gpaNRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand zweier Erfüllungsgrade. Diese
beruhen auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellen wir 45 einheitliche Fragen zu den Themenfel-
dern
Ordnungsmäßigkeit,
Organisation,
finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling sowie
Digitalisierung.
Der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz in der Zahlungsabwicklung und der Vollstre-
ckung soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Erfüllung
der Aufgaben gewährleisten. Wir nutzen hierzu Kennzahlen, die als Orientierung für eine ange-
messene Stellenausstattung dienen.
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Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten
Feststellung
Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag.
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune hat entsprechend § 31 Abs. 4 der Kommunalhaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) die Finanzmittelkonten am Schluss des
Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages mit den Bankkonten abzuglei-
chen. Zwischen den Finanzmittelkonten und den Bankk onten darf es keinen Unterschiedsbe-
trag geben. Im Abgleich müssen sowohl alle Bankkonten als auch die Bestände der Wechsel-
geld- und Handvorschüsse enthalten sein.
Bei der Stadt Köln ist das der Fall.
Die gpaNRW hat die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Geldinstitute erfasst, bei de-
nen die Stadt Köln Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand haben wir der Fort-
schreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt. Im Ergebnis hat die
gpaNRW keine Differenz festgestellt.
Die Stadt Köln hat zum Zeitpunkt der Prüfung 2018 98 Geschäftskonten bei zwei Geldinstituten
eingerichtet. Im Herbst 2019 sind es noch 79. In den letzten Jahren wurden bereits rund 30 Ge-
schäftskonten aufgelöst, aktuell stehen weitere sieben Konten vor der Auflösung.
Ein Geschäftskonto wird als Sammel- oder Zentralkonto zur internen Verrechnung genutzt. Mit
diesem werden alle übrigen Geschäftskonten täglich ausgeglichen (sogen. Cash-Pool). Zahlrei-
che Konten wurden für bestimmte Zwecke eingerichtet. Die Idee war, anhand der Kontonummer
bei falschen oder fehlenden Aktenzeichen die Zahlungseingänge leicht zuzuordnen. Der Vorteil
ist jedoch nicht durchgängig eingetreten: Einzahler nutzen teilweise eine ihr bekannte Konto-
nummer, die nicht zum jeweiligen Zahlungszweck eingerichtet ist.
Jedes Geschäftskonto verursacht einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, auch wenn bei allen die
Übermittlung des Kontostandes automatisiert erfolgt.
Empfehlung
Die Anzahl der Konten sollte weiter reduziert werden.
Die Stadt Köln will diese Empfehlung in Abstimmung mit den Dienststellen umsetzen.
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Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und
Steuerung
Die gpaNRW ordnet die Antworten auf die Fragen in den Erfüllungsgraden auf einer Skala von
0 bis 31 bzw. bei den Fragen zur Digitalisierung 0 und 12 ein. Danach gewichtet sie diese Be-
wertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich
Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in
Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Diese Kennzahl zeigt, in wel-
chem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Köln einer ordnungsge-
mäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht.
Die Erfüllungsgrade sind als Anlage Tabelle 4 (Zahlungsabwicklung und Vollstreckung) und Ta-
belle 5 (Digitalisierung) vollständig abgebildet.
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Feststellung
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein durch-
schnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung einzelner
Aspekte.
Dieser Erfüllungsgrad setzt sich aus drei Teilerfüllungsgraden zusammen, auf die nachfolgend
eingegangen wird.
Ordnungsmäßigkeit
Feststellung
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforderungen der
KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind.
Eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung kann durch eine Kom-
mune sichergestellt werden, wenn sie gemäß § 32 KomHVO NRW die
Zuständigkeiten,
Fristen,
Abläufe,
Befugnisse und
1 nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erfüllt = 3
2 nein = 0; ja = 1
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sonstigen Rahmenbedingungen
schriftlich klar definiert und deren Einhaltung nachhält.
Die Stadt Köln hat mehrere Dienst- bzw. Geschäftsanweisungen erlassen, die für die Erfül-
lungsgrade relevant sind. Sie werden durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen ergänzt. Die
Aktualisierung der GAFin und einiger Dienstanweisungen ist geplant, zum Zeitpunkt der Be-
richtserstellung im Herbst 2019 aber noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf der aktuellen
GAFin wurde berücksichtigt. Die gpaNRW hat in ihrer Prüfung folgende Dienst- bzw. Geschäfts-
anweisungen berücksichtigt:
Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GA Fin), Stand Januar 2019
Dienstanweisung Insolvenzverfahren
Arbeitsanweisung für die Stadtkasse
Richtlinie für die Geld- und Kapitalanlagen
Richtlinie für die Darlehnsaufnahme
Richtlinie für die Kassenkreditaufnahme und die
Arbeitsanweisung für die Vollstreckungsabteilung der Stadt Köln
Im interkommunalen Vergleich erreicht die Stadt Köln im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit
92 Prozent (Median 95 Prozent). Zu folgenden Punkten besteht für die gpaNRW noch Rege-
lungsbedarf.
Die Bestimmungen zur Archivierung und den Aufbewahrungspflichten sind in der GAFin Anlage
C Ziffer 11 und Arbeitsanweisung für die Stadtkasse Teil H. beschrieben. Verantwortlichkeiten
und Verfahren sind festgelegt. Es handelt sich um eine jährliche Aufgabe der Abteilung Stadt-
kasse. Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden.
Empfehlung
Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden.
Ein entsprechender Passus ist für den Entwurf der GAFin 2020 vorgesehen.
Bislang hat die Stadt darauf verzichtet, einen Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerver-
zeichnis eintragen zu lassen. In § 284 Abs. 9 AO wird der Kommune selbst die Ausübung ihres
Ermessens übertragen, den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Damit verzich-
tete die Stadt Köln auf einen Teil ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um ihre fälligen Forderungen
durchsetzen zu können. Die Klarstellung in § 5a Abs. 1 letzter Satz VwVG NRW vom 01. Au-
gust 2016 sollte die Stadt als Anlass nehmen, diese Möglichkeit auch zu nutzen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen.
Es ist seitens der Stadt Köln geplant, diese Empfehlung umzusetzen. Ein genauer Zeitpunkt da-
für steht nicht fest.
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Organisation
Feststellung
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittli-
chen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Vollstreckung bestehen
noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten.
Durch eine schriftliche Festlegung der Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Befugnisse
kann eine Kommune eine effiziente und rechtssichere Aufgabenerfüllung sicherstellen.
Die gpaNRW hat standardisierte Fragen zur Organisation in Köln gestellt. Die Stadt erreicht 86
Prozent (Median 88 Prozent). Zu folgenden Punkten bestehen insoweit noch Handlungsmög-
lichkeiten.
Die Reform der Sachaufklärung ist seit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Es besteht nach § 5a
VwVG NRW ein Optionsrecht. Demnach können sich die Kommunen entscheiden, ob sie die
Abnahme der Vermögensauskunft selbst durchführen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen.
Der Vorteil der Selbstabnahme liegt jedoch darin, dass die Kommune das gesamte Verfahren in
der Hand behält und eventuelle Unklarheiten in Fremdberichten vermeidet. Für die Selbstab-
nahme ist daher keine wesentliche Mehrarbeit zu erwarten.
In der Stadt Köln ist die Reform der Sachaufklärung bisher nur teilweise umgesetzt. Die Mög-
lichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft selbst vorzunehmen, nutzt die Stadt bisher nicht.
Empfehlung
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die Vermö-
gensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und technischen Vorausset-
zungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.
Schriftliche Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Forderungen hat die Stadt Köln
in der Arbeitsanweisung für die Vollstreckungsabteilung aufgestellt.
Hierin sind unter anderem die folgenden Punkte schriftlich fixiert:
Reihenfolge und Priorität der Vollstreckungsfälle,
Beschaffen von Informationen,
welche Maßnahmen des Vollstreckungsdienstes Vorrang haben,
nach welchen Kriterien und Verfahren Vollstreckungs- Instrumente wie z. B. die Vermö-
gensauskunft und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis eingesetzt werden.
Die Vollstreckung ist als Universalvollstreckung organisiert, d.h. es gibt keinen separaten Innen-
oder Außendienst. Die Mitarbeiter entscheiden anhand ihrer Informationen über den Schuldner,
welche Vollstreckungsmaßnahme zuerst angewandt wird.
Alle vierzehn Tage wird ein Mahnlauf durchgeführt. Die Stadt Köln hat den Druck, das Kuvertie-
ren und den Versand an einen internen Dienstleiter vergeben. Aufgrund der Menge der pro
Mahnlauf versandten Mahnungen von durchschnittlich 12.000 Stück, geht die Stadt von einem
Zeitraum von rund zwei Wochen aus, bis die Schuldner die Mahnung erhalten haben. Nach Ab-
lauf einer Frist von mindestens 42 Tagen ab Fälligkeit, erhält die Vollstreckung die dann noch
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offenen Forderungen. Von der Fälligkeit der Forderung bis zur Übergabe an die Vollstreckung
dauert es somit mindestens sechs Wochen. Dann erhalten die Schuldner eine allgemeine Voll-
streckungsankündigung. Da diese Schreiben automatisiert erstellt werden, ist diese Vollstre-
ckungsmaßnahme allen Übrigen vorgeschaltet. Häufig zahlen die Schuldner nach diesem
Schreiben. Falls nicht, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Für die dann nicht beglichenen Forderungen folgt eine Recherche, welche Informationen über
den Schuldner bereits vorliegen und welche Vollstreckungsmaßnahmen in der Vergangenheit
erfolgreich waren. Das können u.a. Kontenpfändungen, aber auch Besuche beim Schuldner
sein. Bei einigen reicht ein Anruf, um sie an die Forderung zu erinnern.
Schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen befinden
sich in der GAFin Anlage C Ziffer 2.2.c. Für Stundungen und Niederschlagungen sind es die
Fachämter, wobei die Zahlungsabwicklung bucht. Bei Erlassen ist die Zahlungsabwicklung für
Nebenforderungen und die Fachämter für Hauptforderungen verantwortlich. Die Vollstreckung
bearbeitet die befristeten Niederschlagungen von Steuerforderungen. Formulare für die Nieder-
schlagungen, Stundungen und Erlasse sind in der eingesetzten Software hinterlegt. Die Nieder-
schlagungslisten werden bisher dezentral geführt, das soll in Köln aber geändert werden. Ein
Zeitpunkt dafür ist nicht festgelegt. Die jährliche Überwachung der niedergeschlagenen Forde-
rungen erfolgt durch die Fachämter.
Eine zentrale Bearbeitung bei der Stadtkasse / Vollstreckung gewährleistet eine einheitliche Er-
messensentscheidung und bietet einen besseren Überblick über die gesamte finanzielle Situa-
tion eines Schuldners.
Empfehlung
Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen sollten in der
Stadtkasse zentralisiert werden.
Ein Konzept zur Zentralisierung zunächst von Niederschlagungen befindet sich amtsintern bei
der Stadt Köln im Aufbau.
Regelungen zur Forderungsbewertung hat die Stadt Köln in einer Arbeitsanweisung festgelegt.
Bis vor einigen Jahren erfolgte eine (zulässige) pauschale Bewertung von Forderungen, seit-
dem werden Forderungen einzeln bewertet. Die Forderungen werden nach einwandfreien,
zweifelhaften und uneinbringlichen Forderungen bzw. nach der Realisierungswahrscheinlichkeit
eingestuft. Dabei sind Kriterien wie z.B. das Alter und die Häufigkeit der Vollstreckungsversuche
definiert. Sie werden mit positiven oder negativen Einflussfaktoren verknüpft. Am Jahresende
werden die Forderungen überprüft und ggf. neu eingestuft. Dafür wird eine Wiedervorlage min-
destens 15 Monate vor der Verjährung automatisiert generiert.
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
Feststellung
Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis.
Eine Kommune sollte produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Res-
sourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festlegen. Zudem sollte
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sie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkenn-
zahlen) bestimmen.
Darüber hinaus sollte sie ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufbauen. Damit
kann sie u. a. den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen. Handlungser-
fordernisse und Steuerungsmöglichkeiten werden erkennbar.
Die Stadt Köln erreicht 83 Prozent (Median 50 Prozent).
Sie hat für die Vollstreckung als strategisches bzw. Wirkungsziel u.a. die Realisierung aller an-
geordneten städtischen Forderungen sowie die Vollstreckung der Forderungen nach dem
VwVG NW formuliert. Auch sollen die Einnahmen der Stadt durch die Vollstreckungs- und Insol-
venzmaßnahmen gesichert sein.
Für die Vollstreckung werden u.a. folgende Fallzahlen gebildet:
Höhe der durch eigene Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für die Stadt in
Euro
Höhe der durch Insolvenzmaßnahmen eingezogene Forderungen für die Stadt in Euro
Höhe des eingenommenen Vollstreckungskostenersatzes in Euro
Höhe der durch fremde Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für die Stadt im
Wege der Amtshilfe in Euro
Höhe der durch eigene Vollstreckungsorgane beigetriebene Forderungen für andere
Städte und andere öffentliche Einrichtungen im Wege der Amtshilfe in Euro
Bei der Zahlungsabwicklung i.e.S. soll der Anteil der unverzüglich abgeschlossenen Bu-
chungstage 95 Prozent betragen. Auch sollen die Kassengeschäfte unverzüglich abgewickelt
werden. Fallzahlen werden u.a. mit den Mahnstatistiken, den Guthaben- und Klärungslisten und
den Lastschriftquoten erhoben. Das geschieht teilweise täglich oder monatlich, je nach Bedarf
oder Anlass.
Für die Vollstreckung wird ein Kostendeckungsgrad berechnet. Er bildet das Verhältnis des Per-
sonalaufwands zu den realisierten Haupt- und Nebenforderungen. Die Fallzahlen werden regel-
mäßig aktualisiert. Eine zugehörige Kennzahl ist das Verhältnis der realisierten und endbearbei-
teten Vollstreckungsaufträge zu den eingegangenen Aufträgen in Prozent.
Insgesamt dienen der Stadt diese Ziele und die Kennzahlen als Steuerungsgrundlage für die
Zahlungsabwicklung i.e.S. und die Vollstreckung. Ziel der Stadt ist, die Qualität der Arbeit stetig
zu verbessern.
Ein unterjähriges Berichtswesen ist bisher nicht eingerichtet. Es ist für das Jahr 2020 geplant,
sobald die dafür eingerichtete Stelle besetzt ist.
Empfehlung
Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert werden.
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Erfüllungsgrad Digitalisierung
Feststellung
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittlichen Wert.
Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Entwicklungsmöglichkei-
ten.
Eingehende Rechnungen sollten an zentraler Stelle angenommen, eingescannt und elektro-
nisch weitergeleitet werden. Diese sollten dann (e-Rechnungen und Rechnungen im pdf-For-
mat) angenommen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine Rechnung ist elektro-
nisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und emp-
fangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung
ermöglicht (§ 2 E-Rechnungsverordnung).
Auf einen Ausdruck in Papierform sollte verzichtet und die elektronische Archivierung ange-
strebt werden. Beteiligte Organisationseinheiten und die Rechnungsprüfung sollten Zugriff auf
das elektronische Archiv haben. Die Vollstreckung sollte mit einer digitalen Vollstreckungsakte
arbeiten und Amtshilfeersuchen elektronisch übermitteln.
Die Stadt Köln nimmt bisher elektronische Rechnungen nicht an zentraler Stelle an. Die Ein-
richtung einer zentralen Stelle für diesen Rechnungseingang ist wichtig, um einen gleichartigen
Umgang mit den elektronischen Rechnungen zu gewährleisten.
Empfehlung
Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen werden.
Daneben kann daraus auch eine Unterstützung für die Liquiditätsplanung (vor allem die kurzfris-
tige) erwachsen. Die Eingabe ins elektronische Rechnungseingangsbuch würde automatisch
einen Eintrag im Liquiditätsmanagement erzeugen. Die unverzügliche Zuordnung zu den einzel-
nen Organisationseinheiten ist eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem papierhaften
Verfahren der Post- bzw. Rechnungsverteilung.
Die Digitalisierung durch Einscannen der Rechnungen oder elektronische Weiterleitung erfolgt
in Köln nicht. Rechnungen im Email-Anhang nimmt die Stadt auch nicht entgegen. Insofern be-
steht hier kein Medienbruch durch den Wechsel auf Papier. Elektronische Rechnungen (sog.
eRechnungen) nimmt Köln ebenfalls nicht an.
Die Vollstreckung der Stadt Köln arbeitet mit Papierakten, nutzt aber eine Vollstreckungssoft-
ware.
Eine elektronische Vollstreckungsakte kann zurzeit nicht eingeführt werden, da hierfür noch
weitere Vorarbeiten erforderlich sind. Abgeschlossene Vollstreckungsakten werden bereits ein-
gescannt und archiviert. Auch wird der Außendienst mit Tablet PCs ausgerüstet. Das Projekt
befindet sich derzeit in der Pilotierungsphase. Die Mitarbeiter arbeiten somit immer mit den ak-
tuellen Daten.
Amtshilfeersuchen an andere Vollstreckungsgläubiger können technisch bisher ebenso wenig
elektronisch übermittelt werden wie Amtshilfeersuchen anderer Vollstreckungsgläubiger an die
Stadt Köln. Eine Ausnahme bilden die Vollstreckungsersuchen des ARD-ZDF-Deutschlandra-
dio-Beitragsservice-GmbH sowie der IHK. Diese können über Schnittstelle eingelesen werden.
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Danach müssen sie aber auch wieder manuell überprüft und bearbeitet werden. Änderungsmit-
teilungen des Beitragsservice an die Stadt Köln oder von der Stadt Köln an den Beitragsservice
können wiederum nur postalisch oder per Mail erfolgen.
Hierzu ist mittlerweile der Standard XAmtshilfe entwickelt worden. Dieser soll die bisherige
Schnittstelle zwischen Beitragsservice und den Kommunen ersetzen. Der Einsatz durch den
Beitragsservice ist für 2020 vorgesehen.
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt
Köln zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur überört-
lichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein.
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Wirtschaftlichkeit
Bei der Stadt Köln konnten für 2017 und 2018 keine vergleichbaren Kennzahlen für die Voll-
streckung gebildet werden. Grund dafür war die Einführung eines neuen Kassen- und Einnah-
meverfahrens. Mit Einführung des NKF 2008 wurde das Doppiksystem ohne dieses Kassenver-
fahren eingeführt. Die Stadtkasse arbeitete mit dem vorhandenen Kassensystem weiter. 2014
wurde ein Projekt zur Einführung eines neuen Kassensystems gestartet. Die Umstellung sollte
zum 01. Januar 2017 erfolgen. Schwierigkeiten bereitete besonders die Migration der Altdaten
in die neue Software. Da z.B. Straßenbezeichnungen nicht durchgängig dem amtlichen Stra-
ßenverzeichnis entsprachen, mussten die Altdaten manuell bereinigt werden. Insgesamt war
die Einführung des neuen Systems mit technischen Problemen behaftet, die unter anderem die
Buchung der aktuellen Sollstellungen und auch die routinemäßigen Kassentätigkeiten beein-
trächtigten. Die Arbeit der Zahlungsabwicklung i.e.S. wurde dadurch ebenfalls im Vergleichs-
zeitraum stark beeinträchtigt, woraus zum Teil auch Bearbeitungsrückstände in der Forderungs-
verwaltung resultierten.
Der erste Abgabetermin der nicht beglichenen Mahnungen an die Vollstreckung erfolgte im Au-
gust 2018. Somit liegen für die Vollstreckung weder für 2017 noch für 2018 Fallzahlen vor, die
mit denen der übrigen kreisfreien Städte verglichen werden können.
Die grundlegenden technischen Probleme konnten zwischenzeitlich im Wesentlichen behoben
werden. Die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung arbeiten mit Priorität am Abbau der ange-
sammelten Rückstände sowie an der Optimierung der Prozessabläufe. Für 2020 wird ein regu-
lärer Kassenbetrieb mit einer regelmäßigen Abgabe offener Forderungen an die Vollstreckung
anvisiert.
Zahlungsabwicklung i. e. S.
Feststellung
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlun-
gen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an SEPA-Last-
schriftmandaten.
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune sollte die Einzahlungen auf den Geschäftskonten wirt-
schaftlich bearbeiten. Dafür ist ein hoher Automatisierungsgrad erforderlich. Für alle Geschäfts-
konten sind elektronische Kontoauszüge bereit zu halten. Nicht zuordenbare Einzahlungen auf
den Geschäftskonten sind unverzüglich zu klären. Mahnläufe haben zügig nach Fälligkeit zu er-
folgen. Die Zahlungsabwicklung für Dritte ist wirtschaftlich wahrzunehmen.
Aufwendungen
Feststellung
Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsabwicklung
als die Vergleichskommunen.
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Die Zahlungsabwicklung der Stadt Köln setzte 2017 für die Bearbeitung der Einzahlungen auf
den verschiedenen Geschäftskonten der Stadt 86,23 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung
und 13,17 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein. In 2018 verringerte sich die Sachbearbeitung
auf 80,18 und der Overhead auf 12,60 Vollzeit-Stellen.
Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt sich folgendes Bild:
Personal Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
je 10.000 Einwohner 0,86 0,35 0,63 0,69 0,90 1,10 23
Vollzeit-Stellen
Sachbearbeitung
je 10.000 Einwohner
0,74
0,34 0,57 0,64 0,75 0,97 23
Overheadanteil
in Prozent 13,57
3,11 6,79 11,52 14,31 18,74 23
Bei der Sachbearbeitung liegt die Stadt Köln über dem Median. Hierfür entstanden Personal-
und Sachaufwendungen in Höhe von 6.652.172 Euro in 2017 und 6.429.123 Euro in 2018.
Beeinflusst werden die Aufwendungen je Fall (Einzahlung) durch die:
Anzahl der Fälle und den Zeitaufwand für die Bearbeitung,
Zahl der Vollzeit-Stellen,
Anteil Overhead,
Besoldungs- und Vergütungsstruktur.
Die Stadt Köln liegt mit ihrem Ergebnis leicht unterhalb des Median.
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Aufwendungen je Einzahlung in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2,37 1,14 2,01 2,33 2,84 3,69 23
Einzahlungen
Feststellung
Köln weist leicht überdurchschnittliche Leistungswerte bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen die
Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein.
Hiermit sind alle Einzahlungen auf den Geschäftskonten gemeint, die eine Kommune zu verwal-
ten hat. Daher sind auch die Einzahlungen auf den Geschäftskonten für Dritte im Rahmen
ö.-r. Vereinbarungen sowie für die Abwicklung fremder Finanzmittel zu berücksichtigen. Wichtig
ist, nicht die gebuchten Forderungen zu erfassen, da eine Einzahlung mehrere Forderungen
umfassen kann. Auch bei den Lastschriften wird nur der Zahlungseingang des Gesamtpakets
als eine Einzahlung berücksichtigt.
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Nicht zu berücksichtigen sind z. B. Schulgeschäftskonten oder andere Konten, die in die Bewirt-
schaftung einer Organisationseinheit übertragen wurden wie z. B. im sozialen Bereich für die
Abwicklung von Scheckzahlungen für Asylbewerber. In Köln wären regulär für den Zeitraum
2017 und 2018 noch ca. 100.000 Kostenbescheide fällig gewesen. Aufgrund der fehlerhaften
Schnittstelle zwischen Fachverfahren und dem Kassenprogramm wurde die Bescheid-Fertigung
ab Mitte 2017 vorerst gestoppt. Die Fachdienststelle beginnt in Kürze mit der Rückstandsabar-
beitung. Unter normalen Umständen wären ca. 50.000 Einzahlungen in 2017 und 50.000 Zah-
lungen in 2018 eingegangen.
Einzahlungen auf den Geschäftskonten der Stadt Köln
Grundzahlen 2017 2018
Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten 2 .807.422 2.925.503
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Ge-
schäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten
1.285.216
1.322.463
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Ge-
schäftskonten für Dritte
entfällt
entfällt
Anzahl der Lastschriften* in den Lastschriftläufen 1.357.921 1.342.093
*auf Grundlage vorliegender SEPA-Lastschriftmandate
Anzahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
32.539 21.482 28.759 35.391 39.936 65.308 23
Die Stadt Köln konnte ihren Leistungswert von 2017 nach 2018 deutlich steigern und liegt im
Vergleichsjahr 2018 exakt auf Höhe des Median.
Der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Einzahlungen wird erheblich davon beeinflusst, wie
groß der Anteil der automatisch zugeordneten Buchungen ist. Übrig bleiben ungeklärte Einzah-
lungen, die manuell zugeordnet werden müssen. In Köln konnte der Anteil der automatisiert zu-
geordneten Einzahlungen nicht ausgewertet werden.
Empfehlung
Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt werden.
Sobald die Kennzahl vorliegt, kann sie mit den folgenden Vergleichswerten verglichen werden.
Anteil der automatisiert zugeordneten Daten an den Zahlungseingängen
Jahr Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 k.A. 79,91 85,70 89,50 91,86 98,00 18
2018 k.A. 79,76 87,00 89,92 91,86 98,00 17
Ein überdurchschnittlicher Wert weist darauf hin, dass die Soll-Stellungen der Fachämter recht-
zeitig erfolgen. Die Abteilung Stadtkasse hat bestätigt.
In diesem Zusammenhang ist auch der Anteil der SEPA-Lastschriften an den regelmäßig erho-
benen Forderungen wichtig. Das sind u.a. Grundbesitzabgaben, Steuern und Beiträge. Werden
sie mit SEPA eingezogen, ist der Anteil der Einzahlungen geringer, die nicht automatisiert ein-
gelesen werden können.
SEPA-Lastschriftmandate
Feststellung
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige Anteile an
SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen noch Möglich-
keiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen.
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Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen besteht die Möglichkeit, der Kommune eine Ein-
zugsermächtigung zu erteilen. Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zah-
lungspflichtigen (Debitor) als auch der Kommune die Überwachung der Zahlungen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area) ist die rechtliche Legitimation für den
Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum
Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an
den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
In Köln werden Kindergarten- und Mittagessenentgelte unter einem Vertragsgegenstand unter
verschiedenen Teilvorgängen abgebildet. Eine Auswertung nach verschiedenen Teilvorgängen
war in der zur Verfügung stehenden Standardauswertung nicht möglich.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkommunalen
Vergleiche können dann vervollständigt werden.
Die übrigen 1.213.138 Forderungen der Stadt Köln wurden nach Arten und jeweiliger Relevanz
erfasst.
Forderungen der Stadt Köln verteilt auf verschiedene Forderungsarten 2018
Lediglich aus den Bereichen Grundbesitzabgaben, Steuern und Beiträge sowie in Einzelfällen
aus den sonstigen Forderungen ergeben sich im Regelfall wiederkehrende Forderungen. In der
Stadt Köln sind in 2018 insgesamt 374.501 SEPA-Lastschriftmandate erteilt. Anschließend ha-
ben wir den Anteil der jeweiligen SEPA-Lastschriftmandate in den interkommunalen Vergleich
gestellt.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Anteil SEPA-Lastschriftmandate an der jeweiligen Forderungsart in Prozent 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
sonstige 10,03 0,45 3,66 5,82 8,39 27,23 20
Musikschule 65,66 13,91 37,56 47,50 64,81 75,70 20
VHS 94,98 0,00 0,00 10,49 77,72 95,33 13
Offene Ganztagsschule 14,74 14,74 33,55 49,01 58,26 89,61 21
Mittagsverpflegung Kita k.A. 17,76 24,38 35,49 54,36 79,49 18
Kindergartenbeiträge 12,99 12,99 34,03 43,08 50,97 64,50 22
Vergnügungssteuer 4,92 4,92 24,23 31,59 36,03 39,39 21
Hundesteuer 44,76 33,44 40,05 47,89 54,07 70,98 22
Gewerbesteuer 39,41 31,01 38,59 45,67 51,62 71,99 21
Grundbesitzabgaben 84,16 62,22 73,65 79,21 81,87 98,91 19
Die SEPA-Quoten bei der Vergnügungssteuer, den Kindergartenbeiträgen und den Beiträgen
Offene Ganztagsschule bilden im interkommunalen Vergleich den Minimalwert. Grund für das
schlechte Ergebnis bei den Kindergartenbeiträgen und den OGS-Beiträgen war die Einführung
einer neuen Software in 2015 im Fachamt. Das Programm arbeitete in bestimmten Fallkonstel-
lationen buchhalterisch fehlerhaft, so dass die Kitabeiträge nicht korrekt in das Kassenvorver-
fahren zur weiteren Zahlungsüberwachung übergeben wurden. Aufgrund fehlerhafter Abbu-
chungen und Mahnungen kündigten viele Zahlungspflichtige ihre Lastschrifteinzugsermächti-
gungen bzw. waren nicht bereit, eine solche zu erteilen. Alle Forderungen wurden sukzessive
korrigiert und dementsprechend bei den Eltern zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nachgefor-
dert. Insofern erklärt sich die niedrige SEPA-Quote. Vor dem Programmfehler lag die Quote bei
ca. 40 Prozent.
Die Stadt Köln versendet bei Mahnungen SEPA-Formulare mit. Auch auf der Homepage der
Stadt kann man diese erhalten. In allen Bereichen sollten die jeweiligen Fachämter auf die Ver-
wendung des Lastschriftverfahrens hinwirken.
Empfehlung
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen intensivie-
ren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Lastschriftmandats zu über-
zeugen.
Lastschriften
Feststellung
Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Lastschriften an
Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus.
Die SEPA-Lastschriftmandate einer Kommune werden je nach Forderungsart mehrmals jährlich
genutzt, um per Lastschrift die jeweiligen wiederkehrenden Forderungen einzuziehen. Daher ist
die Anzahl der SEPA-Lastschriftmandate gegenüber der Anzahl der Lastschriften erheblich
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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niedriger. Die Lastschrift- oder Abbuchungsläufe erfolgen je nach Bedarf für die Hauptfälligkei-
ten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres (Hebe- bzw. Steuerter-
mine) sowie für die monatlichen Abbuchungen für Kindergartenbeiträge, Mittagsverpflegung
und Offene Ganztagsschule. Für die Volkshochschule und die Musikschule gibt es semesterab-
hängige Abbuchungsläufe. Das jeweilige Paket wird automatisiert zusammengestellt und dem
entsprechenden Geldinstitut zugesendet. Dort wird es verarbeitet und im Regelfall wird dem
Geschäftskonto lediglich eine Einzahlung über den Gesamtbetrag des Abbuchungslaufs gutge-
schrieben. Neben der automatisierten Zuordnung von Einzahlungen zu vorliegenden Anordnun-
gen führt ein hoher Lastschriftanteil zu einer Entlastung der Zahlungsabwicklung.
Um festzustellen, wie hoch der Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäfts-
konten ist, wurde die Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten der Stadt Köln für die
Berechnung des Lastschriftanteils um die Anzahl der Einzahlungen auf Verkehrsordnungswid-
rigkeiten bereinigt. Für diese Einzahlungen kommt im Regelfall kein SEPA-Lastschriftmandat in
Frage.
Den Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten haben wir wie folgt
ermittelt:
Anteil der Lastschriften an den gesamten Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2018
Grundzahl Wert
Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2.925.503
abzgl. Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 1.322.463
zzgl. Anzahl der Lastschriften in den Lastschriftläufen 1.342.093
Gesamt 2.945.133
Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten 45,57
Anteil Lastschriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten in Prozent 2018
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
48,37 18,98 43,30 49,97 56,72 60,55 17
Rücklastschriften
Im Umgang mit den Lastschriften ist der Anteil der Rücklastschriften von Bedeutung, weil deren
Bearbeitung arbeitsintensiv ist. Die jeweiligen Zahlungspflichtigen müssen ermittelt und ange-
schrieben werden. Eventuell ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat anzufordern. Das ist dann
neu anzulegen. Daher ist ein niedriger Anteil an Rücklastschriften positiv.
Anteil Rücklastschriften an Lastschriften gesamt in Prozent 2018
Köln Minimum 1.Viertelwert 2.Viertelwert
(Median) 3.Viertelwert Maximum Anzahl Werte
0,79 0,45 0,54 0,61 0,82 1,90 23
Im Vorjahr 2017 bildete die Stadt Köln mit 0,92 Prozent einen noch höheren Wert ab.
Einen Grund für die überdurchschnittliche Quote konnte die Stadt Köln nicht angeben. Erklärun-
gen können erloschene Konten, mangelnde Deckung oder Widersprüche sein. Die Stadt Köln
sollte die Gründe dafür auswerten.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt die Quote
zu reduzieren.
Ungeklärte Einzahlungen
Feststellung
Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreiche ungeklärte Einzahlungen.
Nach § 23 Abs. 1 KomHVO NRW sind die der Kommune zustehenden Forderungen vollständig
zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zahlungseingang ist zu überwachen. Daraus
folgt, dass die Forderungen unverzüglich zu erfassen sind, bevor ein Zahlungseingang erfolgt.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Voraussetzung hierfür ist vor allem, dass Sollstellungen durch die Fachdienste unverzüglich er-
folgen, sobald die Forderung entstanden ist. Ansonsten entstehen ungeklärte Zahlungsein-
gänge.
Zum Stichtag 09. Mai 2019 lagen in der Stadt Köln 9.778 ungeklärte Zahlungsein- und keine
ungeklärten Zahlungsausgänge vor. Im interkommunalen Vergleich ein hohes Ergebnis.
Ungeklärte Einzahlungen je 10.000 Einzahlungen zum Stichtag 09. Mai 2019
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen.
Zum Stichtag 09. November 2018 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Ver-
gleich wie folgt:
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
40 3 10 16 33 229 23
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zahlungsabwicklung teilen den Fachämtern und -
diensten den Zahlungseingang mit, soweit die Zuständigkeit erkennbar ist. Die Stadt plant die
Einführung von QR-Codes bei einmaligen Zahlungen. Übertragungsfehler werden damit mini-
miert und somit die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen verbessert werden. Ziel der Zahlungs-
abwicklung ist, die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen weiter zu verringern.
Mahnläufe
Feststellung
Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommunen. Die
Erfolgsquote ist überdurchschnittlich.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Eine Kommune sollte zügig innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Fälligkeit einen automati-
sierten Mahnlauf generieren. Das Mahnintervall sollte mindestens monatlich sein. Die Übergabe
an die Vollstreckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
In Köln wird nach der Fälligkeit einer Forderung zweimal monatlich gemahnt. Gemahnt werden
Forderungen, die bis zu 14 Tage zuvor fällig gewesen sind. Mit der Mahnung wird der Schuld-
ner aufgefordert, die Zahlung innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen. Die Stadt Köln hat den
Druck, das Kuvertieren und den Versandt an einen internen Dienstleiter vergeben. Aufgrund der
Menge der pro Mahnlauf versandten Mahnungen von bis zu 40.000 geht die Stadt von einem
Zeitraum von rund zwei Wochen aus, bis die Schuldner die Mahnung erhalten haben. Nach Ab-
lauf einer Frist von mindestens 42 Tagen ab Fälligkeit erhält die Vollstreckung die dann noch
offenen Forderungen. Von der Fälligkeit der Forderung bis zur Übergabe an die Vollstreckung
dauert es somit mindestens sechs Wochen. Dann erhalten die Schuldner eine allgemeine Voll-
streckungsankündigung.
Empfehlung
Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstreckung sollte
zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
Die Forderungen werden mit einer elektronischen Schnittstelle von der Zahlungsabwicklung an
die Vollstreckung übergeben. Eine Ausnahme bilden teilweise die Amtshilfen, da noch nicht alle
Kommunen die entsprechende Software nutzen. Sie müssen manuell in das Vollstreckungspro-
gramm eingegeben werden. Bei den Amtshilfen der IHK, der GEZ und einigen Kommunen wer-
den die Forderungen per Schnittstelle übernommen.
In 2017 hat die Stadt Köln 36.135 Mahnungen erstellt, in 2018 waren es 311.412 Mahnungen.
Die Mahnläufe umfassten nicht alle Forderungsarten. Für die Ordnungswidrigkeiten Verkehr
stehen nach Angabe der Verwaltung für den Zeitraum ab Mitte 2017 bis Ende 2018 15.250
Mahnungen aus. Die üblicherweise jährlich versendeten Mahnungen dürften daher noch über
denen des Jahres 2018 liegen.
Mahnungen je 10.000 Einwohner 2018
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Da in 2017 kaum Mahnungen verschickt wurden, wurde auf die Ermittlung einer Kennzahl ver-
zichtet.
Für die weitere Bearbeitung ist wichtig, wie hoch die Erfolgsquote, d. h. der Anteil der aufgrund
der Mahnung erfolgten Einzahlungen ist. Die Kennzahl gibt Aufschluss darüber, wo die zeitliche
Abfolge von Fälligkeit, Mahnung und Vollstreckung Besonderheiten aufweist.
In Köln beträgt die Erfolgsquote 2018 46,10 Prozent. Im interkommunalen Vergleich ist das ein
überdurchschnittliches Ergebnis (Median = 42,51 Prozent).
Vollstreckung
Feststellung
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkommunal
verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshilfen. Ein Ver-
gleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt.
Eine wirtschaftliche Bearbeitung der Vollstreckungsforderungen setzt voraus, dass schriftliche
Regelungen zum Bearbeitungsablauf bestehen. Es sollten alle Möglichkeiten im Vollstreckungs-
Innendienst ausgeschöpft werden, bevor der Vollstreckungs-Außendienst eingesetzt wird. Auf
Nebenforderungen im Verwaltungszwangsverfahren sollte nicht verzichtet werden. Die von ei-
ner Kommune versendeten Amtshilfeersuchen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die Voll-
streckung für Dritte sollte wirtschaftlich wahrgenommen werden.
Die Anzahl der Forderungen war in 2018 mit denen eines „normalen“ Jahres nicht vergleichbar.
Um der Stadt Köln eine Einordnung bei den Kennzahlen zu bieten, die auf Fallzahlen der For-
derungen eines üblichen Jahres beruhen, wurden die des ersten Halbjahres 2019 mit dem Fak-
tor zwei versehen. Anschließend wurden die so ermittelten Kennzahlen mit denen der übrigen
kreisfreien Städte von 2018 verglichen. Die Kennzahlen der Stadt Köln wurden nur dann in die
Datenbank der gpaNRW übernommen, wenn sie auf der Datenbasis des Jahres 2018 beruhen.
Alle übrigen sind im Folgenden gekennzeichnet und nicht in unserer Datenbank.
Die Vollstreckung sollte die folgenden Kennzahlen fortschreiben.
Empfehlung
Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommunalen Ver-
gleich gestellt werden.
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Aufwendungen
Feststellung
Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln 2018 weniger Personal eingesetzt, als rund 75 Pro-
zent der Vergleichskommunen.
Die Vollstreckung der Stadt Köln setzte 2017 für die Bearbeitung der Vollstreckungsf orderungen
73,21 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 10,87 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein.
In 2018 verringerte sich die Sachbearbeitung auf 68,82 Vollzeit-Stellen und der Overhead er-
höhte sich auf 11,53 Vollzeit-Stellen. Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt sich folgendes
Bild:
Personal Vollstreckung 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
je 10.000 Einwohner 0,74 0,59 0,91 1,05 1,21 1,45 23
Vollzeit-Stellen
Sachbearbeitung
je 10.000 Einwohner
0,64
0,56 0,85 0,95 1,11 1,32 23
Overheadanteil
in Prozent 14,35
3,29 5,72 7,72 10,48 16,68 23
Bei zwei Kennzahlen liegt die Stadt Köln unter dem Median, der Overheadanteil demgegenüber
im oberen Bereich. Hierfür entstanden Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von
6.221.384 Euro in 2017 und 6.021.305 Euro in 2018. Von den Stellen sind ca. 1,5 Vollzeit-Stel-
len nur für die Auslandsvollstreckung inkl. Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Für die
Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Leverkusener Brück wurde 2016 eine Stelle zu-
sätzlich eingerichtet.
In Köln wurden der Vollstreckungsabteilung in 2019 acht Soll-Stellen im Vergleich zu 2018 zu-
gesetzt. Diese Stellen konnten aber bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht besetzt werden.
In die Berechnung der folgenden Kennzahl sind neben dem Personalaufwand für die eigene
Sachbearbeitung auch die Aufwendungen für die Vergütung der Vollstreckungskräfte nach Voll-
strVergV und Aufwendungen für die Vergabe von Leistungen der Vollstreckung einbezogen. Sie
wurden mit den abgewickelten Vollstreckungsforderungen gegengerechnet.
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Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung in Euro 2019
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
In 2019 verzeichnet die Abteilung Vollstreckung einen im Vergleich maximalen Aufwand je ab-
gewickelter Forderung.
Vollstreckungsforderungen
Feststellung
Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankündigun-
gen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Vollstreckung einer Kommune
nimmt die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vollstreckungsforderun-
gen in Anspruch.
Die gpaNRW hat die Vollstreckungsforderungen wie folgt definiert:
Als Vollstreckungsforderung zählen wir jede von der Mahnung (Zahlungsabwicklung) in die Voll-
streckung übergegangene Forderung. Jede zur Fälligkeit und nach Mahnung nicht durch Zah-
lung beglichene Forderung wird als einzelne Vollstreckungs(haupt)forderung gezählt. Alle zur
Hauptforderung zählenden Nebenforderungen werden gemeinsam mit der Hauptforderung als
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eine Vollstreckungsforderung gezählt. Auch die Vollstreckungsankündigungen sind der Vollstre-
ckung zugehörig.
Regelmäßig können für Vollstreckungsankündigungen k eine Pfändungsgebühren erhoben wer-
den, wenn eine Kommune damit den Schuldnern gegenüber deutlich machen will, dass die For-
derung nunmehr in die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilung übergegangen ist. Sofern die
Vollstreckungsankündigung allerdings von einer konkreten Vollziehungskraft (§ 11 Abs. 2 Ziff. 1
VO VwVG NRW) mit konkreten Maßnahmenankündigungen versehen wird, sind nach § 10 Abs.
2 VO VwVG NRW Gebühren zu erheben. Das setzt voraus, dass diese Vollstreckungsankündi-
gungen selektiert und nur dort versendet werden, wo sie Erfolg versprechen.
Grundsätzlich ist die volle Pfändungsgebühr zu erheben. Allerdings hat der Gesetzgeber in § 11
Abs. 4 Ziff. 2 Alt. 1 VO VwVG NRW geregelt, dass die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten ist,
wenn an den Vollziehungsbeamten gezahlt wird, bevor er sich an Ort und Stelle begeben hat.
Die Erhebung der vollen Pfändungsgebühr würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei
den Kommunen führen, da Einzelfallprüfungen und eventuell Erstattungen erfolgen müssten.
Dies bewertet die gpaNRW als nicht wirtschaftlich. Das zuständige Ministerium wurde von der
gpaNRW hierüber informiert.
Es sollte daher in den Fällen der konkreten Vollstreckungsankündigung zunächst die halbe
Pfändungsgebühr angesetzt werden. Sofern diese Maßnahme erfolglos bleiben sollte, wird im
weiteren Verfahren die volle Pfändungsgebühr angesetzt.
Die Stadt Köln erstellt konkrete Vollstreckungsankündigungen an Schuldner, in denen ein Ter-
min angekündigt wird. Die Schuldner werden darauf hingewiesen, welche Maßnahmen die
Stadt Köln nunmehr in der Vollstreckung ergreifen wird. Die Ankündigungen beinhalten zusätz-
lich zur Hauptforderung die volle Pfändungsgebühr, Porto, Mahngebühren und eventuell bisher
entstandene Säumniszuschläge.
Empfehlung
In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzierung der
Pfändungsgebühr eingefügt werden.
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung
Der Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit der Ressourceneinsatz einer Kom-
mune für
Personal- und Sachaufwendungen in der Vollstreckung (KGSt),
die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (VollstrVergV) sowie
Aufwendungen für vergebene Leistungen
durch
Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren,
Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte sowie
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Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Vollstreckungsgläubiger nach § 4 Ver-
ordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VO VwVG NRW)
(ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice GmbH, IHK u. a.)
gedeckt wird.
Für die Stadt Köln wurde der Aufwandsdeckungsgrad für 2019 ermittelt. Er ist sehr hoch. Bei
den Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren werden neben
Mahngebühren, Pfändungsgebühren, Verzugszinsen, Stundungszinsen und sonstigen Neben-
forderungen auch Säumniszuschläge eingezogen. Dass die Säumniszuschläge durch die Reali-
sierung überdurchschnittlich vieler Altforderungen in Köln besonders hoch sind, zeigt der fol-
gende Vergleich. Die Säumniszuschläge steigen mit dem Alter der Forderung.
Anteil realisierte Säumniszuschläge an realisierten Nebenforderungen 2019
Köln Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
69,90 20,09 30,63 37,08 48,56 69,90 15
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Prozent 2019
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Im letzten Jahr mit für die Stadt „normaler“ Vollstreckungstätigkeit (2016) wurden nach städti-
schen Angaben Einzahlungen je Vollzeit-Stelle in Höhe von 481.492 Euro realisiert. Vollstreckt
werden nach Priorität die höchsten Forderungen und diese, bei denen Verjährung droht. Auch
bei den Einzahlungen aus Nebenforderungen sind die hohen Säumniszuschläge prägend für
die Kennzahl.
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Realisierte Haupt- und Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle 2019
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Einzahlungen aus Vollstre-
ckungs-Hauptforderungen je
Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung
Vollstreckung
426.979
179.706 231.125 320.162 422.346 577.978 17
Einzahlungen aus Nebenforde-
rungen in Verwaltungszwangs-
verfahren je Vollzeit-Stelle Voll-
streckung
79.146
31.084 39.948 51.062 59.411 79.146 21
Anteil realisierte Nebenforde-
rungen an realisierten Haupt-
forderungen
18,54
11,33 12,34 16,04 18,51 21,31 16
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Die Nebenforderungen werden in Köln konsequent vollstreckt. Nach Angabe der Verwaltung
werden bis zur Verjährung alle gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen
Im Jahr 2019 hat die Stadt Köln ca. fünf Prozent ihrer eigenen Forderungen im Rahmen der
Amtshilfe an andere Kommunen zur Vollstreckung abgegeben. Die Stadt sollte soweit möglich
Elemente der Sachaufklärung wie die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis nutzen, um auch ge-
gen auswärtige Schuldner vorgehen zu können. Eine Reduzierung der Amtshilfeersuchen
macht die Stadt Köln unabhängiger von der Bearbeitung anderer Vollstreckungsstellen.
Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle
Feststellung
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen überdurch-
schnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforderungen und den
Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 2019 sehr gering. Allerdings
wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr abgewickelt.
Durch Datenerhebungen in anderem Zusammenhang konnte die Anzahl der bestehenden For-
derungen zu verschiedenen Stichtagen ausgewertet werden. Daraus ist deutlich zu erkennen,
dass die Vollstreckungsstelle der Stadt Köln den Bestand der Vollstreckungsforderungen im
Zeitraum ohne neue eigene Forderungen fast vollständig abarbeiten konnte. Nach dem Mahn-
lauf im August 2018 ist ein Anstieg zu verzeichnen. Aufgrund technischer Defizite konnten Buß-
gelder nicht vollständig in das Vollstreckungsprogramm übergeben werden. Die Forderungszah-
len sind hier nicht vollständig.
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Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw.
bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Sie zeigen die Belastung der Sach-
bearbeitenden.
Empfehlung
Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jährlich gebildet
werden, um den Personalbedarf zu steuern.
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2019
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Der Anteil der erfolgreich abgewickelten eigenen Vollstreckungsforderungen an den abgewi-
ckelten eigenen Vollstreckungsforderungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Erfolgsquote Vollstreckung eigener Vollstreckungsforderungen
Jahr Köln Minimum 1.Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2019 57,17 43,52 66,24 73,31 81,40 90,14 16
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Als erfolgreich abgewickelt zählen alle Vollstreckungsforderungen, die durch Direktzahlung,
Aufrechnung, Ratenzahlung oder Pfändung abgeschlossen wurden.
Zum 01. Januar 2019 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
Der Bestand an Forderungen war zu Beginn 2019 sehr gering. Die Altforderungen und die For-
derungen externer Gläubiger sind in 2017 und 2018 zum großen Teil abgearbeitet.
Die neuen Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle zeigen die überdurchschnittliche Belas-
tung der Sachbearbeitenden. Bußgelder sind aus technischen Gründen in diesen Forderungen
zum großen Teil nicht enthalten, sodass mit einer weiteren Erhöhung der Fallzahlen zu rechnen
ist. Die Kennzahl sollte daher noch durch die Stadt Köln verifiziert werden.
Neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2019
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Die Daten der Stadt Köln basieren auf einer Schätzung. Sie wurden nicht in die Datenbank der gpaNRW übernommen.
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Vollstreckung für Dritte
Die für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bestimmte zentrale Stelle einer Kommune hat
über die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben hinaus in bestimmten Fällen Aufgaben für Dritte zu
übernehmen. Das sind vor allem
Amtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensge-
setz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (u. a. Gemeinden, Kreise, Landschaftsver-
bände),
Vollstreckungshilfe für Gläubiger nach § 4 Ziff. 1 VO VwVG NRW i. V. m. § 2 VO VwVG
NRW (u. a. Anstalten des öffentlichen Rechts im Sinne des § 114 a GO NRW),
Aufgaben auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz
über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW).
Für die Übernahme dieser Aufgaben hat die Kommune unterschiedliche Kostenregelungen zu
beachten.
Für die Amtshilfe wird entsprechend § 8 VwVfG NRW durch die ersuchende Vollstre-
ckungsbehörde keine Verwaltungsgebühr geleistet.
Für die Vollstreckungshilfe hat der Gläubiger der jeweiligen Kommune den derzeit gelten-
den Kostenbeitrag von 37 Euro nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW mit Auftragserteilung zu
zahlen. Sofern das Vollstreckungsersuchen durch die beauftragte Kommune nicht erfolg-
reich war, hat der Gläubiger darüber hinaus der Vollstreckungsbehörde gemäß § 20 Abs.
2 VwVG NRW Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht beigetrieben wer-
den können.
Entsprechend § 23 Abs. 4 GkG NRW soll eine angemessene Entschädigung vereinbart
werden. Diese ist in der Regel so zu bemessen, dass die durch die Übernahme oder
Durchführung entstehenden Kosten in einer Kommune gedeckt werden.
Die Fallzahlen für die Vollstreckung für Dritte sind im Bericht zusammengefasst als Vollstre-
ckungsforderungen von Dritten. Über die Amts- und Vollstreckungshilfe hinaus hat die Stadt
Köln keine weiteren Aufgaben in der Vollstreckung für Dritte übernommen.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Erfüllungsgrade
Feststellung Empfehlung
F1 Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. E1 Die Anzahl der Konte n sollte weiter reduziert werden.
F2
Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein
durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimie-
rung einzelner Aspekte.
F3
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforde-
rungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind.
E3.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert
werden.
E3.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis ein-
tragen.
F4
Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurch-
schnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Vollstre-
ckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten.
E4.1
Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die
Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und
technischen Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden.
E4.2 Die Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen
sollten in der Stadtkasse zentralisiert werden.
F5 Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung
und Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumen-
tiert werden.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F6
Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittli-
chen Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Ent-
wicklungsmöglichkeiten.
E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaf-
fen werden.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Zahlungsabwicklung i.e.S.
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Ein-
zahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an
SEPA-Lastschriftmandaten.
F2 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsab-
wicklung wie die Vergleichskommunen.
F3 Köln weist durchschnittliche Leistungswerten bei den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten auf. E3 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt
werden.
F4
Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige An-
teile an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen
noch Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen.
E4.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden inter-
kommunalen Vergleiche können dann vervollständigt werden.
E4.2
Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen
intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Last-
schriftmandats zu über-zeugen.
F5 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Last-
schriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. E5 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt
die Quote zu reduzieren.
F6 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreic he ungeklärte Einzahlungen.
F7 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommu-
nen. Die Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. E7 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Voll-
streckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Vollstreckung
Feststellung Empfehlung
F1
Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkom-
munal verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshil-
fen. Ein Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt.
E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkom-
munalen Vergleich gestellt werden.
F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund
75 Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist.
F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankün-
digungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Redu-
zierung der Pfändungsgebühr eingefügt werden.
F4
Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen über-
durchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforde-
rungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn
2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr
abgewickelt.
E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten
jährlich gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern.
Tabelle 4: Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“
Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Ordnungsmäßigkeit
1 Sie haben eine Liquiditätsplanung für die Verwaltung der Zahlungs-
mittel aufgebaut. vollständig erfüllt 3 3 9 9
siehe GAFIN § 8.1 Teil C und der
Arbeitsanweisung für die Stadt-
kasse Teil B - Zahlungsverkehr
Ziffer 3.7. Fachbereichsmelde-
pflicht ab 2,5 Mio. Euro. Für die
Liquiditätsplanung gibt es ein
Tool der Sparkasse und Excel
Tabellen.
Stadt Köln Zahlungsabwicklung 050.010.050_03359
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
2 Sie haben eine Dienstanweisung zum Zins- und Schuldenmanage-
ment. vollständig erfüllt 3 2 6 6
siehe Dienstanweisung für die
Neuaufnahme und die Umschul-
dung von Krediten (ohne Anlei-
hen und Kassenkredite), Richtli-
nie für Kassenkreditaufnahmen
und die Richtlinien für Geld und
Kapitalanlagen. Zuständigkeiten,
Aufgaben und Kompetenzen
sind im § 2 geregelt.
3 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zur Behandlung von
Kleinbeträgen. vollständig erfüllt 3 1 3 3
siehe Geschäftsanweisung für
das Finanzwesen der Stadt Köln
(GAFin) Ziffer 7.3.1. Geregelt in
der Arbeitsanweisung für die
Stadtkasse Ziffer 6.3.
4 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Nieder-
schlagung und Erlass von Forderungen. vollständig erfüllt 3 2 6 6
siehe GAFin Anlage C Ziffer
2.2.c. Für Stundungen und Nie-
derschlagungen sind die
Fachämter zuständig, die ZA
bucht. Bei Erlassen ist die ZA für
Nebenforderungen und die
Fachämter für Hauptforderungen
zuständig. Die Vollstreckung ist
für befristete Niederschlagungen
zuständig.
5 Die schriftlichen Regelungen zu Punkt vier beinhalten auch die re-
gelmäßige Überwachung aller niedergeschlagenen Forderungen. vollständig erfüllt 3 3 9 9
Niederschlagungsliste wird de-
zentral geführt, soll geändert
werden. Jährliche Überwachung
der niedergeschlagenen Forde-
rungen. Geregelt ist das in der
GAFin § 5.2.3
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
6 Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zent-
ralen Stelle besteht. vollständig erfüllt 3 2 6 6
siehe GAFin Anlage C Ziffer
3.3.4.5.c ZA ist zuständig. Veran-
lasst ggf. die Vollstreckung.
7
Sie haben ein Konzept für den Prozess der Neuanlage, Änderung,
Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanz-
software.
vollständig erfüllt 3 3 9 9 Es gibt Rollenkonzepte.
8 Sie haben eine abschließende Regelung für die Einrichtung von
Konten und die Auflösung bestehender Konten. vollständig erfüllt 3 2 6 6
siehe GAFin Anlage C Ziffer
3.2.3.1. Konten werden regelmä-
ßig überprüft.
9 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen für die Führung der
Handkassen. vollständig erfüllt 3 2 6 6
siehe GAFin Anlage C Ziffer 14.
Handkassen werden regelmäßig
überprüft, es gibt eine zentrale
Übersicht. Das RPA wird unter-
richtet. Regelmäßige Abrech-
nung ist sichergestellt und die
Regelungen zu Höchstbeträgen
werden eingehalten. Beschäf-
tigte sollten über das Geldwä-
schegesetz informiert werden.
10 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von
durchlaufenden Geldern und fremden Finanzmitteln. vollständig erfüllt 3 1 3 3 siehe GAFin Anlage C Ziffer 2.3.
11 Sie haben schriftliche Regelungen für den Einsatz von Geldkarten,
Debitkarten und Kreditkarten. vollständig erfüllt 3 1 3 3
siehe GAFin Anlage C Ziffer
5.4.4 und Arbeitsanweisung. Es
werden nur Debitkarten ausge-
geben. Durch die Beteiligung des
RPAs ist ein flexibler, aber siche-
rer Umgang gewährleistet.
12
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und
Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststel-
lung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben.
vollständig erfüllt 3 1 3 3 siehe GAFin Anlage B Ziffer
1.1.2 zur Feststellungsbefugnis
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
allgemein und Arbeitsanweisung
für die Stadtkasse Ziffer 3.1.
13 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zah-
lungsabwicklung. vollständig erfüllt 3 1 3 3 Die Prüfungen erfolgen. Prü-
fungsordnung liegt vor.
14 Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von
Wertgegenständen) und Siegel(stempel) um. vollständig erfüllt 3 1 3 3
siehe GAFin Anlage C Ziffer
2.2.e. Ist eine Aufgabe der ZA.
Detailliert geregelt in der Ziffer
15. Inventarverzeichnis ist digita-
lisiert und tagesaktuell. RPA und
Innenrevision prüfen regelmäßig.
Tresorraum ist vorhanden.
15 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zu Archivierung, Auf-
bewahrungspflichten - Workflow. überwiegend erfüllt 2 2 4 6
siehe GAFin Anlage C Ziffer 11
und Arbeitsanweisung für die
Stadtkasse Teil H. Die Freigabe
zur Vernichtung von Belegen
und Kontrollen sollte schriftlich fi-
xiert werden.
16 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das
Schuldnerverzeichnis an. nicht erfüllt 0 1 0 3 Stadt nimmt keine Eintragungen
in das Schuldnerverzeichnis vor.
17 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von
Forderungen. vollständig erfüllt 3 1 3 3
siehe GAFin Anlage C Ziffer
5.5.3.6 und AA 2015 Ziffer
4.3.2.9
Punktzahl Ordnungsmäßigkeit 82 87
Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent 94
Organisation
18 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an
manuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering). vollständig erfüllt 3 3 9 9 Die technischen Voraussetzun-
gen dafür bestehen. Mit jedem
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
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Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Steuerbescheid und jeder Mah-
nung wird ein SEPA-Mandat ver-
schickt, um die SEPA-Quoten zu
erhöhen.
19
Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen
(bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen,
Klärungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.B. Lastschriften) mi-
nimiert wird.
vollständig erfüllt 3 3 9 9
Die Fachämter werden bei UZA
erinnert, seit Ende 2018 gibt es
dazu neue Abläufe. Dass die
Kennzahlen "nur" durchschnitt-
lich sind, liegt an vielen Altfällen.
20 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forde-
rungen. vollständig erfüllt 3 3 9 9 siehe GAFin Anlage C Ziffer 6
und 7
21 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahn-
sperren. vollständig erfüllt 3 2 6 6 siehe GAFin Anlage C Ziffer
7.4.2 und Anlage B Ziffer 5.6
22
Sie haben Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Voll-
streckungsforderungen zur Bearbeitung (Bearbeitungsreihenfolge,
Informationsbeschaffung, Prioritäten usw.).
überwiegend erfüllt 2 2 4 6
geregelt in der Arbeitsanweisung
für die Vollstreckungsabteilung
(Arbeitsanweisung 213). Univer-
salvollstreckung; kein Vorrang
des Innendienstes, zeitlicher Ab-
lauf kann gestrafft werden.
23 Sie haben schriftliche Regelungen zur Teilzahlun gsvereinbarung. vollständig erfüllt 3 1 3 3
Teilzahlungen nimmt die Stadt
vor, siehe GAFin Teil B § 5.1.
Die Abnahme der Vermö-
gensauskunft sollte Vorausset-
zung sein.
24 Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft
selbst vorzunehmen. ansatzweise erfüllt 1 3 3 9
Die Stadt Köln nimmt die Vermö-
gensauskunft nicht selbst ab. Die
Auskünfte des Gerichtsvollzie-
hers sind ausreichend.
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
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Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
25
Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von
städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwick-
lung der Zahlungen obliegt, zentralisiert.
überwiegend erfüllt 2 2 4 6
In Köln sind die Stundung, Nie-
derschlagung und der Erlass
nicht zentralisiert. Konkrete Ver-
fahrens- und Zuständigkeitsrege-
lungen bestehen, es gibt auch
eine Niederschlagungsliste.
26 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanwei-
sung geregelt. vollständig erfüllt 3 2 6 6 siehe GAFin Teil B § 5.4
27 Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzver-
fahren getroffen. vollständig erfüllt 3 1 3 3
siehe DA Insolvenzverfahren
Hinweis darauf in der GAFin Ab-
lage C Ziffer 7.9)
28 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung ge-
troffen. vollständig erfüllt 3 2 6 6
Für die Forderungsbewertung
gibt es eine Arbeitsanweisung
mit differenzierten Kriterien für
die Bewertung der Forderungen.
Punktzahl Organisation 62 72
Erfüllungsgrad Organisation 86
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
29
Sie haben Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirt-
schaftlichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und überprüfen deren
Einhaltung bedarfsorientiert
überwiegend erfüllt 2 2 4 6
Zielwerte/Qualitätsstandards in
Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit
der Aufgabenerfüllung sind defi-
niert.
30
Sie haben Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs-
und Strukturkennzahlen) gebildet. Diese dienen der Leitung als
Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen
vollständig erfüllt 3 2 6 6
Kennzahlen gibt es, siehe HHPl.
Ein Controlling wird derzeit auf-
gebaut, siehe DA Controlling.
Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Con trolling 10 12
Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Control-
ling 83
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Seite 42 von 44
Erfüllungs-
grad
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Gewich-
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erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Gesamtauswertung
Punktzahl gesamt 154 171
Erfüllungsgrad gesamt 90
Tabelle 5: Erfüllungsgrad „Digitalisierung“
Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Sie haben den elektronischen Workflow eingerichtet - die eingehen-
den Rechnungen werden:
31 an zentraler Stelle angenommen nein 0 2 0 2 Nein
32 eingescannt nein 0 2 0 2 Nein
33 elektronisch weitergeleitet nein 0 1 0 1 Nein
Elektronische Rechnungen (e-Rechnungen) werden:
34 angenommen nein 0 1 0 1 Nein
35 medienbruchfrei weiter verarbeitet nein 0 1 0 1 Nein
36 Wie hoch ist der Anteil der elektronischen Rechn ungen? offene Frage entfällt
37 Welche Rechnungen gehen bereits elektronisch ein ? offene Frage entfällt
38 Wo bestehen aus Ihrer Sicht Hindernisse, den Anteil der elektroni-
schen Rechnungen zu erhöhen? offene Frage entfällt
39 Die Archivierung erfolgt elektronisch nein 0 2 0 2 entfällt
wenn ja,
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
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Gewich-
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erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
40 Auf einen Ausdruck in Papierform wird verzichtet . nein 0 1 0 1 Nein
41 Die beteiligten Organisationseinheiten haben Zugriff auf das elektro-
nische Archiv. nein 0 1 0 1 entfällt
42 Die Rechnungsprüfung hat Zugriff auf das elektro nische Archiv. nein 0 1 0 1 entfällt
43 Die Vollstreckung arbeitet bereits mit einer elektronischen Vollstre-
ckungsakte. ja 1 2 2 2
teilweise. Die Vollstreckungsak-
ten werden nach Abschluss ein-
gescannt und archiviert.
44 Die Außendienstmitarbeiter verfügen über Tablet PC. Auf Papier-
ausdrucke wird weitest gehend verzichtet. ja 1 1 1 1 ja
45 Amtshilfeersuchen können elektronisch (durch entsprechende
Schnittstellen) übermittelt werden. ja 1 2 2 2
teilweise. Es ist bei Amtshilfeer-
suchen der IHK, GEZ und eini-
gen Kommunen möglich.
Punktzahl Digitalisierung 5 17
Erfüllungsgrad Digitalisierung 29
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 1 von 41
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Hilfe zur Pflege der Stadt
Köln im Jahr 2019
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 2 von 41
INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Hilfe zur Pflege 3
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Strukturen 6
Demografische Entwicklung 6
Soziökonomische Strukturen 8
Auswirkungen der Pflegestärkungspaktgesetze I bis III 9
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 12
Leistungsbezieher 12
Ambulante Quote 14
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 17
Organisation und Personaleinsatz 24
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 24
Personal- und Leistungskennzahlen 26
Steuerung und Controlling 30
Fach- und Finanzcontrolling 30
Steuerung der Leistungsgewährung 31
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 32
Steuerung der Pflegelandschaft 33
Quartiersmanagement 35
Anlage: Ergänzende Tabellen 37
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 3 von 41
Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Hilfe zur
Pflege stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Hilfe zur Pflege
Auch in Köln hat die Hilfe zur Pflege eine erhebliche Bedeutung für den städtischen Haushalt.
Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld
betragen zusammen rund 90 Mio. Euro pro Jahr. Sozialleistungen sind grundsätzlich Aufwen-
dungen, die nur einer eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit durch die Stadt unterliegen.
Dennoch verlangt die geschilderte Höhe, steuernd einzugreifen, wo es möglich ist. Die starke
Haushaltsbelastung liegt nicht an der Anzahl der Fälle, sondern an den hohen Aufwendungen
im Einzelfall.
Es gibt auch in Köln künftig mehr alte und pflegebedürftige Menschen. Sie sind wirtschaftlich
zwar bessergestellt als im landesweiten Durchschnitt, doch wird dieser vermeintliche Vorteil
durch die hohen Kosten für Wohnen aufgezehrt. Deshalb können sich auch hier viele Men-
schen aus eigener Kraft keine professionellen Pflegedienstleistungen erlauben, sondern müs-
sen dafür ergänzende Hilfe zur Pflege beanspruchen.
Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, sind häufig innerhalb einer Einrich-
tung untergebracht. Oftmals ist die stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen deutlich teurer
als eine (gesetzlich gewünschte) ambulante in der eigenen Wohnung. Zwar ist die ambulante
Quote in Köln besonders hoch, was begrüßenswert ist. Doch der Unterschiedsbetrag zwischen
Versorgung außerhalb von und in Einrichtungen ist in Köln extrem hoch. Die Gründe hierfür
sollten von der Stadt Köln weiter analysiert werden.,
Die Sachbearbeitung der Hilfegewährung kann in Köln durch besseren und verstärkten IT-
Einsatz unterstützt werden (z.B. elektronische Akte und Dokumentenmanagementsystem).
Unbesetzte Stellen und lange Wiederbesetzungsverfahren belasten das verbleibende Per-
sonal. Überlastungen können eine kontinuierliche und rechtmäßige Aufgabenerledigung gefähr-
den und zu langen Bearbeitungszeiten oder sogar finanzwirksamen Fehlern führen.
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“
wird mit der individuellen Hilfesteuerung insbesondere durch den gezielten Einsatz von ei-
genen Pflegefachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten
der städtisch geförderten Pflege- und Wohnberatung, den präventiven Hausbesuchen, der
Seniorenarbeit in den Stadtbezirken und Stadtteilen sowie anderen Akteuren die individuelle
Beratung pflegebedürftiger Menschen und sorgen für eine wiederholte Begutachtung ihrer Situ-
ation.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Die Stadt Köln nutzt die vorhandenen Instrumente zur bewussten Entwicklung der Pflegeland-
schaft. Auf ein eine verbindlichen Pflegeplanung wird in Köln allerdings noch verzichtet.
Schon seit Jahren ist die Verwaltung jedoch mit allen Akteuren im Gespräch, betreibt nachhal-
tige Netzwerkarbeit und fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen
Vernetzung.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
Das Handlungsfeld Hilfe zur Pflege umfasst nach Definition der gpaNRW die folgenden Aufga-
benfelder:
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII inklusive der Übergangsregelungen
nach § 138 SGB XII,
Hilfe zur Pflege für Bestandsfälle unterhalb des Pflegegrades 2 nach anderen Rechts-
grundlagen,
Pflege- und Wohnberatung,
Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW),
Investitionskostenzuschüsse für teilstationäre Dienste (§ 13 APG NRW) und
Investitionskostenzuschüsse für ambulante Dienste (§ 12 APG NRW).
Ziel der gpaNRW ist es, auf Risiken für den Haushalt aufmerksam zu machen, Steuerungs- und
Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie auf Wirkungskontrollen hinzuweisen, um die
Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten.
Neben kennzahlengestützten Finanz- und Leistungsvergleichen bezieht die gpaNRW aufbau-
und ablauforganisatorische Regelungen in die Prüfung ein. Die vergleichende Darstellung der
Kennzahlen schafft Transparenz und ermöglicht eine Standortbestimmung unter den kreisfreien
Städten in NRW.
Welchen steuernden Einfluss die Kommune auf die Gestaltung der Hilfe zur Pflege ausübt, be-
trachtet die gpaNRW in unterschiedlichen Zusammenhängen. Diese Prüfung bezieht neben
dem Fach- und Finanzcontrolling die individuelle Hilfesteuerung sowie die Steuerung der Pfle-
gelandschaft in die Analyse ein. Dazu führt die gpaNRW Interviews mit den Verantwortlichen
und wertet Verfahrensabläufe aus.
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Strukturen
Demografische Entwicklung
Feststellung
Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.
Feststellung
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherungen
nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist niedriger als im
landesweiten Durchschnitt.
Die Bedeutung der Hilfe zur Pflege nimmt wegen der wachsenden Alterung der Gesellschaft zu.
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein.
Neben der demografischen Entwicklung wirken sich die gesellschaftlichen Entwicklungen auf
die Art der Leistung, die Betreuung und die Unterbringung in der Hilfe zur Pflege aus. Der Anteil
der ausschließlich durch Familienangehörige oder Nachbarn versorgten pflegebedürftigen Men-
schen wird mittel- bis langfristig abnehmen. Einige der Gründe hierfür sind:
Die Anzahl älterer Menschen nimmt tatsächlich und prozentual zu.
Der Anteil älterer Menschen ohne weiteren familiären Hintergrund steigt.
Die Familienstrukturen sind anders als früher (weniger Kinder, räumliche Entfernung).
Der Anteil berufstätiger Frauen steigt, so dass die Möglichkeit zur ganztägigen Pflege ab-
nimmt.
Pflegebedürftige möchten länger selbstbestimmt in ihren eigenen Wohnungen bleiben
und können das auch durch professionelle Unterstützung.
Der Anteil dementer oder hochbetagter Pflegebedürftiger in Einrichtungen wächst.
Die Angebotsstruktur der Träger ist unterschiedlich ausgeprägt.
Die gpaNRW zieht im Folgenden einheitlich für alle kreisfreien Städte die jeweiligen von
IT.NRW gelieferten Bevölkerungszahlen und andere Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit
heran. Diese weichen unter Umständen leicht von den eigenen Zahlen der örtlichen Statistik ab,
die die Stadt Köln für ihre eigenen Zwecke zur Planung und Berichterstattung verwendet. Hier-
bei handelt es sich um systembedingte geringfügige Abweichungen, die keine Auswirkungen
auf grundsätzliche Erkenntnisse und ihre Interpretation haben.
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Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in Köln
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 2025 2040
Einwohner unter 45 Jah-
ren 576.240
582.054 591.126 601.991 603.631 649.728 674.529
Einwohner ab 45 bis un-
ter 65 Jahren 275.106
280.023 283.533 286.842 288.706 296.961 314.408
Einwohner ab 65 Jahren
bis unter 80 Jahren 137.361
137.447 136.862 135.714 134.295 136.658 186.358
Einwohner ab 80 Jahren 45.468 47.156 49.061 51.388 53.762 65.390 75.779
Einwohner gesamt 1.034.175 1.046.680 1.060.582 1.075.935 1.080.394 1.148.737 1.251.074
Stand jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres; Quelle: IT.NRW.
Anteile der Bevölkerung ab 65 Jahren und ab 80 Jahren in Prozent
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2017
17,39
16,82 20,33 21,19 21,82 23,60 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2017
4,78
4,78 5,94 6,29 6,51 7,15 22
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2025
17,59
17,59 21,12 22,22 23,27 24,91 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2025
5,69
5,69 6,75 7,10 7,54 8,48 22
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2040
20,95
20,95 24,30 25,91 27,31 30,97 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der Ge-
samtbevölkerung 2040
6,06
6,06 7,65 8,10 8,72 10,09 22
Wenn es mehr ältere Menschen in Köln gibt, wird es auch mehr Pflegebedürftige geben. Sie
werden pflegerische Leistungen nachfragen, die entweder von Angehörigen oder professionel-
len Dienstleistern zu erbringen sind.
Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren nach der Landes-
pflegestatistik 2017
Köln Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl Werte
19,54 16,16 19,25 20,90 22,73 24,74 20
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 8 von 41
Es zeigt sich, dass in Köln die Grundgesamtheit der Menschen, die Leistungen aus der Pflege-
versicherung nach dem SGB XI beziehen, niedriger ist, als in den meisten anderen kreisfreien
Städten. Es ist davon auszugehen, dass ein niedriger Anteil der Bevölkerung insbesondere ab
80 Jahren an der Gesamtbevölkerung nennenswerten Einfluss hat. Mit höherem Alter geht sta-
tistisch eine höhere Pflegebedürftigkeit einher. Dieser Zusammenhang lässt sich für Köln unmit-
telbar am niedrigeren Anteil hochbetagter Menschen erkennen.
Soziökonomische Strukturen
Feststellung
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die Bevölkerung
in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch benötigen von den
wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergänzende Leistungen der Hilfe
zur Pflege.
Inwieweit heute und zukünftig Pflegebedürftige neben der Pflegeversicherung auch Leistungen
der ergänzenden Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen nach dem Siebten Kapitel
SGB XII sowie Pflegewohngeld in Anspruch nehmen müssen, hängt stark von den soziökono-
mischen Verhältnissen ab. Indikatoren hierfür sind zum einen die SGB II-Quote, die Kaufkraft
der Einwohner und die Arbeitslosenquote.
Die aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Grundrente weisen zudem da-
rauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Altersarmut zunehmen wird. Immer weniger Men-
schen können somit für ihren eigenen Pflegebedarf aufkommen, was zu einer Steigerung der
Kosten bei der Hilfe zur Pflege in den Kommunen beitragen wird.
Soziale Strukturen 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
SGB II-Quote in Prozent 1) 13,0 8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22
Kaufkraft je Einwohner in
Euro (GfK) 2) 24.498
18.463 20.949 21.777 23.553 27.067 22
Arbeitslosenquote 1) 8,1 5,4 8,2 9,3 10,7 13,8 22
1) Stand Dezember 2016; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
2) Stand Kaufkraftbericht 2018 (Jahr der Veröffentlichung); Quelle: GfK Geomarketing GmbH.
Wenn vergleichsweise wenige Menschen in Köln Leistungen nach dem SGB II erhalten oder
ohne Arbeit sind, sind voraussichtlich künftig auch weniger Menschen im Alter bei Pflegebedürf-
tigkeit auf ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege angewiesen. Die hohe Kaufkraft lässt zu-
dem darauf schließen, dass die Einkommen in Köln im Durchschnitt höher ausfällt als an-
derswo. Dies lässt auf ein auch künftig höheres Rentenniveau schließen, was wiederum weni-
ger ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege erwarten lässt. Jedoch werden diese günstigen
Bedingungen durch das hohe Mietniveau wieder aufgehoben.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 9 von 41
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege an den Pflegebedürftigen nach dem SGB XI 2017
*) Näherungswert - Für die Stadt Köln konnten nicht alle benötigten Zahlen im von der gpaNRW vorgegebenen Format
ermittelt werden. Die gpaNRW arbeitet mit aufsummierten Jahresdurchschnittswerten für einzelne Hilfearten der Hilfe
zur Pflege; in Köln wird allerdings teilweise mit Stichtagszahlen gearbeitet, was einen unmittelbaren Vergleich nicht er-
laubt. Zudem können manche Hilfearten nicht so aufgeschlüsselt werden, wie es die gpaNRW vorsieht. Es werden des-
halb von der gpaNRW für Köln Näherungswerte gebildet, die dennoch eine aussagekräftige Platzierung der Stadt Köln
im interkommunalen Vergleich erlauben. Im weiteren Prüfungsbericht werden solche Zahlen mit dem Hinweis „Nähe-
rungswert“ versehen.
Es zeigt sich, dass in Köln etwas etwa jeder fünfte Mensch, der Leistungen aus der Pflegever-
sicherung erhält, nicht genug Einkommen und Vermögen hat und deshalb ergänzend Hilfe zur
Pflege in Anspruch nimmt. Im landesweiten Durchschnitt ist nur jeder achte Pflegebedürftige auf
die zusätzliche Unterstützung der Hilfe zur Pflege angewiesen. Dies ist, angesichts der hohen
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kölner Bevölkerung, ein erster Hinweis auf ein ebenfalls
sehr hohes Preisniveau für professionelle Pflegedienstleistungen.
Auswirkungen der Pflegestärkungspaktgesetze I bis III
Feststellung
Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von Ein-
richtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden.
Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben eine grundlegende Neustrukturierung des Siebten
Kapitels im SGB XII vollzogen. Durch die gesetzlichen Änderungen sind u.a. ein neuer Pflege-
bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt worden. Die Pflegebedürf-
tigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 allein nach dem Grad der Selbständigkeit im Alltag beur-
teilt.
Die Leistungsbezieher mussten in 2017 neu begutachtet werden. Bis dahin erhalten diese Per-
sonen nach § 138 SGB XII die Leistungen vorerst weiter. Dies gilt solange bis der örtliche Sozi-
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 10 von 41
alhilfeträger den neuen Pflegegrad ermittelt und festgestellt hat. Sollte eine erneute Begutach-
tung keinen Pflegegrad ergeben, kommen verschiedene Anspruchsgrundlagen in Betracht wie
§§ 27, 70, 71 und 73 SGB XII.
Verhältnis der bereits nach Pflegegraden eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege zu den
am 31.12. (noch) nicht eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege nach § 138 SGB XII außer-
halb von und in Einrichtungen 2017 in Köln
Verhältnis der bereits nach Pflegegraden eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege zu den
am 31.12. (noch) nicht eingestuften Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege nach § 138 SGB XII außer-
halb von und in Einrichtungen 2018 in Köln
Es zeigt sich, dass in Köln die gesetzliche Umstellung zu Prüfungszeitpunkt noch nicht abge-
schlossen war und im ambulanten Bereich noch einem Drittel der Leistungsbezieher die bisheri-
gen Leistungen fortgewährt wurden, weil ihre Neugradierung noch ausstand. Bei ihnen greift die
Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes nach
§ 138 SGB XII.
Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze ist die Anzahl der Leistungsbezieher, insbesondere au-
ßerhalb von Einrichtungen, insgesamt rückläufig. Grund hierfür ist, dass die Pflegeversicherung
nach dem SGB XI höhere Leistungen erbringt. Somit fallen Leistungsbezieher aus dem SGB
XII-Bezug. Darüber hinaus ergibt sich durch das Pflegestärkungsgesetz III eine Verlagerung
von Leistungsbeziehern nach dem Siebten Kapitel in das Neunte Kapitel SGB XII. Die Verlage-
rung bezieht sich im Wesentlichen auf Leistungsbezieher der ehemaligen Pflegestufe 0.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 11 von 41
Entwicklung der Anzahl der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in den Prüfungszeiträumen 2004 bis
2006 und 2014 bis 2016 sowie bei der gesetzlichen Umstellung in 2017
*) Näherungswert
Für Köln ist im Vergleich zur vorigen Prüfung ein absoluter Anstieg der Leistungsbezieher in
den vergangenen zehn Jahren besonders im ambulanten Bereich festzustellen. Jedoch wird
ebenso deutlich, dass mit der gesetzlichen Umstellung des Begriffes der Pflegebedürftigkeit und
Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017 die bisherigen Zeitreihen nicht ein-
fach weitergeführt werden können.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 12 von 41
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Leistungsbezieher
Feststellung
In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur Pflege.
Als Leistungsbezieher versteht die gpaNRW eine statistische Größe, für die wir Jahresdurch-
schnittswerte zugrunde gelegt haben. Der aus dem Jahresdurchschnitt gewonnene Wert ent-
spricht dem Jahresverlauf und somit der durchschnittlichen Anzahl der Hilfeempfänger in einem
Jahr.
Zur methodischen Vereinfachung hat die gpaNRW als Vergleichsgruppe zumeist die Menschen
ab 65 Jahren festgelegt – also die Altersgruppe, in der das Risiko einer Pflegebedürftigkeit im
Vergleich zur Gesamtbevölkerung überproportional hoch ist. Da auch Menschen unter 65 Jah-
ren pflegebedürftig sein können, kommt es hier zu einer gewissen statistischen Verzerrung, die
aber gleichermaßen für alle geprüften Städte gilt und für die hier getroffenen Kernaussagen
nicht von maßgeblicher Bedeutung ist.
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 2017
*) Näherungswert
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 13 von 41
*) Näherungswert
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Leistungsbezieher Hilfe
zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen je 1.000
EW ab 65 Jahren
9,97*
4,71 5,52 7,43 9,74 15,64 17
Leistungsbezieher Hilfe
zur Pflege in Einrichtun-
gen je 1.000 EW ab 65
Jahren
28,06*
14,23 17,41 19,00 21,16 37,13 19
*) Näherungswert
Es zeigt sich, dass in Köln die Leistungen der ergänzenden Hilfe zur Pflege im Vergleich mit
anderen Städten durchschnittlich häufig in Anspruch genommen werden. Überwiegend kommt
sie hier Menschen in Pflegeheimen zugute.
Die Kennzahl wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, im Wesentlichen durch:
die erbrachte Pflegeleistung (Art, Umfang und Preis) sowie
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Pflegebedürftigen (Einkommen und Vermögen).
Daraus ergibt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen, die auf ergänzende Hilfe zur Pflege ange-
wiesen sind. Die zuvor geschilderten sozioökonomischen Faktoren weisen eigentlich darauf hin,
dass in Köln mehr Menschen die notwendigen Pflegeleistungen selbst finanzieren könnten.
Doch in Kölns Einwohnerschaft fehlen genauso häufig wie im landesweiten Durchschnitt Mittel,
um nur mit den Leistungen der Pflegeversicherung und dem eigenen Einkommen und Vermö-
gen die erforderliche Pflege zu bezahlen. Die ist ein Hinweis auf ein hohes Preisniveau für pfle-
gerische Leistungen und insbesondere Wohnen in Köln.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Anteile der Pflegegrade unter den Leistungsbeziehern Hilfe zur Pflege 2017 in Köln
Pflegegrade
Anteile (gerundet)
außerhalb von Einrichtungen
in Prozent
Anteile (gerundet)
in Einrichtungen
in Prozent
Pflegegrad 1 11 0
Pflegegrad 2 27 17
Pflegegrad 3 14 30
Pflegegrad 4 10 30
Pflegegrad 5 4 22
(noch) nicht eingestufte Leistungsbe-
zieher nach § 138 SGB XII* 34
1
Summe 100 100
Hilfe zur Pflege wird Menschen mit unterschiedlichem Pflegebedarf gewährt. Deshalb werden
ihnen auch unterschiedliche Pflegegrade zugesprochen. Außerhalb von Einrichtungen ist ihre
Pflegebedürftigkeit in Köln meistens mit den niedrigeren Pflegegraden 2 festgestellt. Men-
schen, die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen erhalten, haben häufig eine höhere Pflegebedürftig-
keit. Hier verschiebt sich der Schwerpunkt in Köln entsprechend zu den Pflegegraden 3 und 4.
Ambulante Quote
Feststellung
Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch.
Die zunehmende Versorgung und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen im vertrauten So-
zialraum spiegelt den Wunsch der Betroffenen und deren Angehörigen wider. Die Pflege im
häuslichen Umfeld und die Bedarfsdeckung im Sinne einer passgenauen Hilfe stehen dabei im
Vordergrund. Sie ist der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim aus sozialen und auch
aus finanziellen Aspekten vorzuziehen.
Das Verhältnis der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen zu den „Leistungsbeziehern
gesamt“ drückt die „Ambulante Quote“ aus.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Ambulante Quote 2017
*) Näherungswert
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
*) Näherungswert
In Köln stehen 3.011 Leistungsbeziehern von Hilfe zur Pflege, die in Einrichtungen leben, 1.865
Leistungsbezieher gegenüber, die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen erhalten; darin
enthalten sind jeweils einige wenige Plätze für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege sowie vo-
rübergehende stationäre Unterbringung bei einer Kurzzeitpflege.
Bei der Analyse der ambulanten Quote ist zu berücksichtigen, dass diese nur die ergänzende
Hilfe zur Pflege nach SGB XII beziehenden Menschen einbezieht. Die hier dargestellte ambu-
lante Quote für Köln setzt also nicht alle ambulanten und stationären Pflegebedürftigen in der
Stadt ins Verhältnis. Sie berücksichtigt vielmehr nur diejenigen pflegebedürftigen Menschen, die
über kein ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen. Wenn immer mehr Pflegebe-
dürftige zuhause versorgt werden können und die entsprechenden Aufwendungen aus eigenen
Mitteln und den durch die Pflegestärkungsgesetze gestiegenen Leistungen der Pflegeversiche-
rung decken können, kann die hier dargestellte ambulante Quote sogar künftig absinken. Und
zwar nicht, weil es eine Verschiebung von stationären zu ambulanten Leistungsbeziehern der
Hilfe zur Pflege gibt, sondern weil ambulante Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege nicht länger
bedürftig im Sinne des SGB XII sind.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 16 von 41
Bei einer niedrigen ambulanten Quote steht oftmals pauschal der Verdacht im Raum, dass
keine optimale Zugangssteuerung zu Leistungen der Hilfe zur Pflege erfolgt. Pflegebedürftige
würden dann sofort stationär versorgt, anstatt dass eine ambulante Versorgung geprüft und ar-
rangiert wird. Für Köln ist diese Sorge kennzahlengestützt nicht zu begründen.
Bei einer schlechten Zugangssteuerung in Köln müssten hier besonders viele Menschen Leis-
tungen der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen in Anspruch nehmen, bei denen nur ein
niedriger Pflegegrad festgestellt wurde.
Anteil der Leistungsbezieher in Einrichtungen nach Pflegegrad an den Leistungsbeziehern in Ein-
richtungen in Prozent 2017
*) Näherungswert. Auf eine Ausweisung des Pflegegrades 1 wird aus statistischen Gründen verzichtet, weil nicht genug
interkommunale Vergleichszahlen vorliegen.
Die Verteilung der Pflegegrade der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege innerhalb von Ein-
richtungen entspricht in Köln im Wesentlichen dem typischen, landesweiten Bild – wobei in
Köln sogar mehr Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege mit höchster Pflegebedürftigkeit in Ein-
richtungen versorgt werden (Pflegegrad 5) und solche mit geringerem Pflegebedarf (Pflegegrad
2) offenbar häufiger ambulant versorgt werden können.
Ergänzend kann auch die Aufteilung der Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen betrachtetet werden:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen nach Pflegegrad an den Leistungsbezie-
hern außerhalb von Einrichtungen in Prozent 2017
*) Näherungswert. Auf eine Ausweisung des Pflegegrades 1 wird aus statistischen Gründen verzichtet, weil nicht genug
interkommunale Vergleichszahlen vorliegen.
Die Pflegegrade der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind in
Köln ebenfalls dem landesweiten Trend entsprechend verteilt, doch werden in Köln mehr hoch
und höchst Pflegebedürftige ambulant versorgt als im Durchschnitt.
Hier spielt ein weiterer Faktor eine Rolle: Typischerweise kommen landesweit im Median auf
vier Menschen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden (Pflegegeld), fünf Menschen,
die von einem Pflegedienst versorgt werden (Pflegesachleistung). In Köln ist dieses Verhältnis
ungefähr eins zu zwei. Hier können es sich Angehörige seltener als anderswo leisten. ihre pfle-
gebedürftigen Familienmitglieder selbst zu versorgen. Die teure Pflegesachleistung wird des-
halb stärker nachgefragt, als das Pflegegeld.
Wie sich die bisher auf der Ebene von Personenzahlen analysierte Situation in der Hilfe zur
Pflege finanzwirtschaftlich auswirkt, stellen wir im folgenden Abschnitt dar.
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen
Feststellung
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt ver-
gleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl der Fälle,
sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im E inzelfall bei der Pflege in Einrich-
tungen.
Feststellung
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch zum Unter-
halt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbeitung.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 18 von 41
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat eine Kommune das Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur
Pflege bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist der Grund-
satz des Nachrangs der Sozialhilfe zu beachten. Der Sozialhilfeträger muss im Fall von Leistun-
gen für die Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 SGB XII i.V.m.
§ 94 SGB XII die Unterhaltspflichtigen zum Unterhalt heranziehen.
Im Folgenden werden die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Ka-
pitel SGB XII sowie die Erträge aus der Unterhaltsheranziehung betrachtet. Die Transferauf-
wendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sind in diesem Vergleich nicht enthalten.
Aufwendungen für Transferleistungen
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Bezieht man die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege auf den Einwohner ab 65 Jah-
ren, ergibt sich für Köln der dritthöchste Wert aller kreisfreien Städte. In Köln gibt es allerdings
nur durchschnittlich viele Pflegebedürftige. Neben der Anzahl der Leistungsbezieher ist deshalb
besonders die durchschnittliche Höhe der Leistungen relevant:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 19 von 41
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2017
*) Näherungswert. Die berücksichtigten Transferaufwendungen für Köln von rd. 61 Mio. Euro enthalten 9 Mio. Euro für
Rückstellungen wegen erhöhter Arbeitsrückstände. Ohne die gebildeten Rückstellungen liegt der Wert für Köln bei
10.651 Euro und damit unter dem nächsthöchsten Wert von 10.881 Euro.
Köln hat die höchsten Transferaufwendungen je Leistungsbezieher. In keiner anderen kreis-
freien nordrhein-westfälschen Stadt muss der örtliche Sozialhilfeträger im Durchschnitt so viel
an Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher zahlen. Da die Pflegegrade (und die daran gekoppelten
festen Leistungen aus der Pflegeversicherung) im Wesentlichen dem landesweiten Bild ent-
sprechen, ist dies ist ein deutlicher Hinweis auf eine durchweg hochpreisige Pflegeinfrastruktur
in Köln.
Bei einer separaten Betrachtung der Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege für Leistungs-
bezieher außerhalb von und solchen in Einrichtungen zeigt sich folgendes Bild:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
*) Näherungswert
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
*) Näherungswert. Die berücksichtigten Transferaufwendungen für Köln von rd. 50,5 Mio. Euro enthalten 9 Mio. Euro für
Rückstellungen wegen erhöhter Arbeitsrückstände. Ohne die gebildeten Rückstellungen lieg der Wert für Köln bei
13.789 Euro und damit immer noch deutlich über dem nächsthöchsten Wert von 12.102 Euro.
Die Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege für Menschen, die zu Hause versorgt werden,
sind in Köln unauffällig und durchschnittlich. Anders die Transferaufwendungen derjenigen, die
dauerhaft in Heimen leben und gepflegt werden; sie sind in Köln vergleichsweise maximal.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 21 von 41
Sind die Heime in Köln viel teurer als in den meisten anderen Städten, reichen die Leistungen
der Pflegeversicherung regelmäßig nicht dafür aus. Insoweit müssen Leistungen der ergänzen-
den Hilfe zur Pflege auch in einem gesteigerten Umfang in Anspruch genommen werden als in
anderen kreisfreien Städten, sobald eigenes Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen.
Vergleicht man in diesem Zusammenhang die durchschnittlichen Entgelte zum Stand 1. Juli
2018 für die stationäre Unterbringung, liegt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) in
Köln im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten in Zuständigkeit des Landschaftsverban-
des Rheinland (LVR) mit rund 911 Euro über dem Durchschnittswert von 876 Euro; der Kölner
Wert ist der vierthöchste. Gleiches gilt auch für einen Vergleich der Kosten für Unterkunft und
Verpflegung im Bereich des LVR. Dies führt dazu, dass die durchschnittliche Zuzahlung des
Pflegebedürftigen pro Monat für die Unterbringung in Einrichtungen in Köln bei rund 1.944 Euro
liegt, der Durchschnitt im Gebiet des LVR beträgt jedoch rund 1.893 Euro. Nur in zwei kreis-
freien Städten des LVR gibt es hier noch etwas höhere Werte als in Köln. Diese durchweg
hochpreisige Kölner Pflegeinfrastruktur macht sich auch unmittelbar in den sehr hohen Trans-
feraufwendungen des Sozialhilfeträgers für die Hilfe zur Pflege bemerkbar.
Wenn die Kölner Bevölkerung wirtschaftlich leistungsfähiger, zugleich die Heimunterbringung
aber teurer ist, ergeben sich bei einer ähnlichen Verteilung der Pflegegrade wie in ärmeren
Städten mit günstigeren Pflegeheimen umso höhere Transferaufwendungen je Leistungsbezie-
her in Einrichtungen. Die Kölnerinnen und Kölner werden wegen der hohen Investitionskosten
und des knappen Angebotes auch entsprechend stärker für die gleichen stationären Pflegeleis-
tungen finanziell in Anspruch genommen, was der Sozialhilfeträger verstärkt ausgleichen muss.
Empfehlung
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sollten weiter
beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflegegrade oder die Bildung von
Rückstellungen erklärt werden.
Aufwendungen für Pflegewohngeld
Aufwendungen für Pflegewohngeld 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für statio-
näre Einrichtungen je
Einwohner ab 65 Jahren
in Euro
158
106 158 173 190 241 22
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für statio-
näre Einrichtungen je
Leistungsbezieher Pfle-
gewohngeld gesamt in
Euro
7.871
5.622 6.293 6.717 7.784 8.204 22
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Es zeigt sich erneut, dass die Heime in Köln eher teurer sind als in vielen anderen kreisfreien
Städten: Das Pflegewohngeld, das einem Heim zur Begleichung der Investitionskosten zur Ver-
fügung gestellt wird, liegt in Köln im höchsten Viertel der Vergleichsstädte. Mit der Einführung
des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) sind eine Vielzahl von Änderungen bezüglich der
Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionskosten umgesetzt worden, deren Auswirkun-
gen noch nicht abschließend beurteilt werden können. Bis heute sind noch nicht für alle Einrich-
tungen die Investitionskosten nach dem neuen Verfahren festgesetzt.
Die Höhe des Pflegewohngeldes ist durch die Stadt nur bedingt steuerbar. Je mehr Menschen
jedoch ambulant versorgt werden, umso geringer fallen auch die Aufwendungen für Pflege-
wohngeld für stationäre Einrichtungen je Einwohner ab 65 Jahren aus.
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege für Leistungsbezieher in
Euro
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 29. November 2019 hat das Angehörigen-Entlas-
tungsgesetz abschließend das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unterhaltsverpflichtete
Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern sind vom Sozialhilfeträger mit Wirkung ab dem 01.
Januar 2020 erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Zahlung
von Unterhaltsleistungen heranzuziehen.
Durch die ab 2020 geltende Rechtslage ist davon auszugehen, dass die meisten Unterhalts-
schuldner von den Unterhaltsansprüchen freigestellt bzw. nicht mehr herangezogen werden.
Neben der finanziellen Mehrbelastung der Kommunen durch den Wegfall eines Großteils der
Unterhaltserträge resultieren daraus zwei weitere nennenswerte Auswirkungen:
Aufgrund der gesetzlich normierten Vermutung, dass Unterhaltspflichtige im Regelfall nicht die
Jahreseinkommensgrenze überschreiten, tritt einerseits eine erhebliche Entlastung in der Fall-
bearbeitung ein. Denn es liegt künftig in der Entscheidung des Sozialhilfeträgers, bei Anhalts-
punkten für ein höheres Einkommen Unterhaltspflichtige zur Auskunft zu verpflichten. Anderer-
seits kann eben dieser Grundsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfe zur
Pflege eher als bisher in Anspruch genommen wird. Ungeachtet der grundlegenden gesetzli-
chen Änderungen hat die gpaNRW in der Prüfung die bislang geltende Rechtslage als Maßstab
gelegt. Bestehende Unterhaltsansprüche für den Zeitraum der Hilfegewährung bis zum 31. De-
zember 2019 können unter Beachtung von Verjährungsfristen auch nach Inkrafttreten des An-
gehörigen-Entlastungsgesetzes verfolgt werden. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn
die Unterhaltspflicht mit rechtswahrender Mitteilung zwar dem Grunde nach, wegen ausstehen-
der Einkommens- und Vermögensüberprüfung aber noch nicht der Höhe nach, festgestellt wor-
den ist.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2017
*) Näherungswert.
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen je
Leistungsbezieher außerhalb und in Einrichtungen in Euro 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Erträge aus Unterhalther-
anziehung für Hilfe zur
Pflege außerhalb von
Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb
von Einrichtungen in
Euro
0
0 0 1,38 23,57 174 14
Erträge aus Unterhalther-
anziehung für Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen je
Leistungsbezieher in Ein-
richtungen in Euro
619
24,31 218 323 366 674 15
Köln gehört zu den kreisfreien Städten mit den höchsten Unterhaltserträgen. Die Verwaltung
prüft, berechnet und vereinnahmt Unterhaltsleistungen bei der Hilfe zur Pflege sowohl außer-
halb von als auch in Einrichtungen. Hierfür gibt es eine spezialisierte Sachbearbeitung. Diese
Art der Aufgabenerledigung in Köln hat die gpaNRW bereits im Prüfungsbericht von 2008 als
zielführend herausgestellt (Seite So-8 ff.).
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Organisation und Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege
Feststellung
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgelegter Ent-
scheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmäßige Sachbearbei-
tung möglich ist.
Feststellung
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sachbearbeitung
durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumentenmanagementsystems.
Feststellung
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise nicht dauerhafte Wiederbesetzungen erschwe-
ren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist dadurch er-
schwert.
Die Organisation im Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege soll eine effektive, effiziente rechtmä-
ßige Aufgabenerledigung ermöglichen. Das setzt u.a. folgende Rahmenbedingungen voraus:
Die Organisation der Hilfegewährung und erforderliche Arbeitsprozesse sind strategisch
und fachlich ausgerichtet.
Aktuelle Arbeitshilfen, Stellen- und Prozessbeschreibungen unterstützen optimale Ar-
beitsabläufe.
Es sind Standards zur Aufgabenerledigung vorhanden und dokumentiert.
Ein Wissensmanagement ist eingerichtet.
Die Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen.
Eine aufgabengerechte Fachsoftware wird genutzt.
In Köln erfolgt die Aufgabenerledigung vollständig im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren.
Die Bearbeitung für Hilfe zur Pflege außerhalb von und in Einrichtungen wird in drei gesonder-
ten Organisationseinheiten erledigt. Durch die zunehmende Komplexität in der Bearbeitung der
einzelnen Fälle hat sich nach Auffassung der Verwaltung die Trennung seit Jahren bewährt. Die
gpaNRW hält dies grundsätzlich für sachgerecht und nachvollziehbar.
Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen werden zusätzlich zur klassischen Sach-
bearbeitung in einem Fachdienst Pflegefachkräfte eingesetzt. Den verstärkten Einsatz von Pfle-
gefachkräften hatte die gpaNRW bereits in ihrem Prüfungsbericht aus 2008 empfohlen (Seite
So-8 f.). Die Pflegefachkräfte ermitteln den Bedarf vor Ort und die Sachbearbeitung prüft die
leistungsrechtlichen Voraussetzungen. Absprachen und Austausch erfolgen dabei kontinuier-
lich. Ziel ist die optimale Versorgung der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung wirtschaftli-
cher Gesichtspunkte. Dies ist ein wichtiger Baustein, mit dem Köln dem Grundsatz „ambulant
vor stationär“ folgt, was die gpaNRW begrüßt. Bei der Hilfegewährung in Einrichtungen wird
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 25 von 41
vom Fachdienst die Heimnotwendigkeit bei Pflegegrad 2 obligatorisch vor Ort geprüft, ab Pfle-
gegrad 3 nach Aktenlage beurteilt. Dies hält die gpaNRW für sachgerecht, da insbesondere bei
Pflegegrad 2 Heimaufnahmen teilweise verhindert werden können oder sogar Rückführungen in
die eigene Häuslichkeit möglich sind.
In der Sachbearbeitung werden ganz überwiegend Verwaltungskräfte eingesetzt. Die Fallvertei-
lung wird laufend und anlassbezogen mit Messzahlen überprüft und angepasst.
Die Arbeitsprozesse sind dokumentiert und standardisiert. Es gibt einheitliche und zentrale Ver-
fahrensrichtlinien, ein zentrales Vordruckwesen, gemeinsam genutzte Ressourcen in Gruppen-
laufwerken und -ordnern mit Rundverfügungen, Dienstanweisungen und weiteren Informationen
sowie Handbücher zu den IT-Verfahren. Prozessabhängige und prozessunabhängige Maßnah-
men zur Qualitätskontrolle und -sicherung erfolgen regelmäßig durch die Dienst- und Fachauf-
sicht und eine Innenrevision. Fallbesprechungen, Teambesprechungen und Vereinbarung von
Verfahren dienen ebenfalls der Qualitätssicherung. Im Fachdienst für Pflegebedürftige sind
Qualitätsstandards für verschiedene Aufgabenbereiche entwickelt und eingeführt.
In Köln prüft die Sachbearbeitung die Abrechnungen der Leistungsanbieter (für Pflegedienste
und in Heimen). Einige Kommunen berichten von Erfolgen, wenn Pflegefachkräfte die inhaltli-
che Prüfung übernehmen. Grundsätzlich hält die gpaNRW dies zwar auch für angezeigt. In Köln
kann es wegen des intensiven Fallmanagements durch Pflegefachkräfte bei Leistungsgewäh-
rung mit Pflegediensten aber davon abgesehen werden, da hier der zu erbringende Leistungs-
katalog in der Regel bereits ausreichend gut definiert ist und lediglich noch eine rechnerische
Überprüfung notwendig ist.
Das verwendeten IT-Fachverfahren ist seit Jahren erfolgreich im Einsatz. Möglichkeiten der
Verbesserung werden vom Softwareanbieter aufgegriffen. Außerdem werden im ambulanten
und teilstationären Bereich ein Fallmanagement-Modul (für die Hilfeplanung) und ein Webdialog
(für die Hilfegewährung) genutzt. Grund dafür ist der Wunsch nach Optimierung und Standardi-
sierung von Arbeitsprozessen im Fach- und im Verwaltungsdienst sowie eine softwaregestützte
Kommunikation miteinander. Es gibt noch keine Schnittstelle zur elektronischen Akte des Land-
schaftsverbandes. Die Einführung der elektronischen Akte ist im Kölner Amt für Soziales, Arbeit
und Senioren für 2021 vorgesehen, sofern das erforderliche Personal zur Einführung zur Verfü-
gung gestellt wird. Bereits jetzt sollen verstärkt Anträge online als Internetformular eingestellt
werden, sobald die personellen Ressourcen dies zulassen.
Gerade bei knapper Personalausstattung kann die IT einen entscheiden Beitrag für die Effizienz
der Sachbearbeitung leisten. Hierzu gehört neben der elektronischen Aktenführung auch ein
zeitgemäßes Dokumentenmanagementsystem, das die Ressourcen die Sachbearbeitung
schont und manuelle Arbeitsschritte reduzieren hilft.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege optimieren
und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem einführen.
Ist eine Stelle unbesetzt, gelingt in der Regel eine Wiederbesetzung nach einer internen oder
spätestens einer externen Stellenausschreibung. Jedoch berichtet die Verwaltung, dass insbe-
sondere Nachwuchskräfte wechselfreudig sind. In den Bereichen, wo altersbedingt viel Perso-
nal ausscheidet, bleiben Nachrückende oft nicht lange. Es sind deshalb häufiger Einarbeitungen
erforderlich, als bei einem stetigeren Personalkörper. Die verbleibenden älter werdenden
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Dienstkräfte müssen diese Belastungen abfedern. Auch im Bereich der Sachbearbeitung der
Hilfe zur Pflege steigt das Durchschnittsalter des Personals an, was auch krankheitsbedingte
Ausfälle wahrscheinlicher werden lässt. Die notwendige Vertretung durch die übrigen Kollegin-
nen und Kollegen führt wiederum zu zusätzlicher Arbeit und verursacht letztlich auch Demotiva-
tion. Die notwendigen Einarbeitungen erfolgen dann teils in Zeiten hoher Belastung, zusätzlich
zur Bemühung keine Rückstände in der laufenden Bearbeitung aufkommen zu lassen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des Personals
bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen bedingte Vertretungen
führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen finanzielle Risiken, beispielsweise
durch fehlerhafte Bescheide.
Personal- und Leistungskennzahlen
Feststellung
Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel.
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der Hilfe zur
Pflege effektiv und qualitativ bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch
qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarfsplanung
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt.
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2017
Kennzahl Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur
Pflege außerhalb von
Einrichtungen je 10.000
EW ab 65 Jahren
1,96
0,21 0,54 0,73 1,08 1,96 18
In Köln wurden im Jahr 2017 für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege außerhalb von Ein-
richtungen 14,91 Vollzeit-Stellen eingesetzt. Hinzu kommen dort 21,84 Vollzeit-Stellen für Pfle-
gefachkräfte. Bezieht man das Personal aus der Sachbearbeitung auf die tatsächlichen Leis-
tungsbezieher, ergibt sich folgendes Bild:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 27 von 41
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung
2017
*) Näherungswert
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 2017
Kennzahl Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen je
10.000 EW ab 65 Jahren
1,04
0,82 1,26 1,67 2,13 3,02 18
Für die Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sind in Köln 19,46 Vollzeit-Stel-
len der Sachbearbeitung in den Vergleich eingeflossen. In der folgenden Grafik werden die Voll-
zeitstellen den zu bearbeitenden Fällen gegenübergestellt. Dabei werden nicht nur die eigentli-
chen Leistungsbezieher der stationären Hilfe zur Pflege mitgezählt, sondern auch solche in
Kostenträgerschaft des Landschaftsverbandes sowie (mit einem Faktor von 0,4 gewichtet) die
Selbstzahler beim Pflegewohngeld:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2017
*) Näherungswert
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Ständige Einar-
beitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeitsplätzen und selbst bei
ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitgerechte Aufgabenerledigung.
Empfehlung
Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in Köln das Amt
mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten.
Pflege- und Wohnberatung
Vollzeit-Stellen Pflege- und Wohnberatung 2017
Kennzahl Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Pflege- und
Wohnberatung je 10.000
EW ab 65 Jahren
0,00
0,00 0,41 0,60 1,04 2,04 19
Es wurden für Köln in 2017 keine Vollzeit-Stellen berücksichtigt. Die Pflege- und Wohnberatung
in Köln erfolgt nicht durch städtisches Personal, sondern durch Träger der freien Wohlfahrts-
pflege. Die Seniorenberater und WohnMobil werden nach § 5 SGB XII beauftragt und die Per-
sonalkosten übernommen. Für präventive Hausbesuche wird ein jährlicher Zuschuss gezahlt.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Insoweit wird das entsprechende externe Personal in der Pflege- und Wohnberatung (anders
als in vielen anderen kreisfreien Städten) im Vergleich nicht berücksichtigt.
Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege
Vollzeit-Stellen Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 2017
Kennzahl Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung Unterhaltsher-
anziehungsfälle Hilfe zur
Pflege je 10.000 EW ab
65 Jahren
0,19
0,00 0,35 0,51 0,59 0,96 19
Die meisten Städte setzen im Vergleich zu Köln mehr Personal zur Aufgabenerledigung ein.
Eine potentiell wirtschaftlich leistungsstärkere Einwohnerschaft in Köln bedeutet jedoch auch
intensivere Prüfungen auf Unterhaltsheranziehung. Im Vergleich sind 3,56 Vollzeit-Stellen be-
rücksichtigt.
Die beschlossene aber noch nicht umgesetzte Aufstockung des Personals zur Intensivierung
der Heranziehung bei Hilfe zur Pflege mit Pflegedienst wird den Vergleichswert für Köln auf
0,35 Vollzeit-Stellen heben. Doch selbst damit bewegt sich die Stadt Köln noch auf vergleichs-
weise niedrigem Niveau.
In ihrem Prüfungsbericht aus 2008 hatte die gpaNRW bereits festgestellt, dass die Stadt Köln
mit der Spezialisierung in der Unterhaltsheranziehung den richtigen Weg beschreitet und dass
die Intensität der Unterhaltsverfolgung verstärkt werden sollte (Seiten So-8 ff.).
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Steuerung und Controlling
Die Steuerung der Hilfe zur Pflege betrachten wir in unterschiedlichen Zusammenhängen:
Fach- und Finanzcontrolling,
Steuerung der Leistungsgewährung,
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege und Wohnberatung,
Steuerung der Pflegelandschaft und
Quartiersmanagement.
Fach- und Finanzcontrolling
Feststellung
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten vorlie-
gen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strategische Control-
ling befindet sich noch im Aufbau.
Eine Kommune sollte Kennzahlen erheben, für die jeweils ein Zielwert festgelegt ist. Die Pla-
nungen in der Kämmerei und im Sozialamt sollten übereinstimmen. Soll- und Ist-Werte sollte die
Kommune in festgelegten Zeitabständen analysieren und daraus Maßnahmen entwickeln. Zu-
dem sollte ein Berichtswesen installiert sein.
Bereits im Prüfungsbericht 2008 hat die gpaNRW festgestellt, dass Köln über die meisten erfor-
derlichen Grundlagen verfügt, um ein wirksames Controlling aufzubauen (Seite So-12). Erst im
Frühjahr 2019 wurden 2 Vollzeit-Stellen für ein dringend erforderliches strategisches Controlling
bereitgestellt. Mangels organisatorischer und personeller Ressourcen konnte dies nicht eher re-
alisiert werden. Die gpaNRW begrüßt die Einrichtung eines strategischen Controllings. So kön-
nen von fachkundiger Stelle IT-unterstützt Ziele und Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-,
Leistungs- und Strukturkennzahlen) als Steuerungsgrundlage für das operative Geschäft in der
Hilfe zur Pflege festgelegt und erhoben werden. Zudem ist es Grundlage für ein fundiertes re-
gelmäßiges Berichtswesen.
Im Haushalt der Stadt Köln wird in der Produktgruppe 0501 „Leistungen nach dem SGB XII“ das
Ziel
„Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist durch Soziale Hilfen nach dem SGB XII ge-
währleistet.“
festgelegt. An dieser Stelle wird als Wirkungskennzahl der „Transferaufwand je Einwohner in
Euro“ aufgeführt. Ein politisch definierter Zielwert, an der die Zielerreichung überprüft werden
kann, fehlt. Im Produkt 050105 „Hilfe zur Pflege“ ist das Ziel
„Der Vorrang der ambulanten vor stationärer Pflege ist in Köln gewährleistet.“
definiert. Hier werden gleich mehrere „Leistungs-/Wirkungskennzahlen“ benannt:
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
Seite 31 von 41
Transferaufwand je Einwohner Euro
Anzahl der Hilfefälle
Transferaufwand stationäre Pflege je Hilfefall in Euro
Transferaufwand häusliche Pflege je Hilfefall in Euro
Anteil der ambulanten Pflegefälle an allen Pflegefällen in Prozent
Anzahl der Klagen
Anteil der erfolgreichen Klagen an allen Klagen in Prozent
Transferleistungsdichte (Leistungsberechtigte je 1000 Einwohner)
Hier werden vom Sozialamt die Leistungen der Hilfe zur Pflege in und außerhalb von Einrich-
tungen inklusive der Gewährung von Pflegewohngeld zugeordnet. Auch an dieser Stelle im
Haushalt erfolgt zwar eine Arbeit mit Kennzahlen, allerdings erneut ohne dabei der Verwaltung
eine politische Zielvorgabe zu setzen und ebenfalls ohne eine Überprüfung der Zielerreichung
zu ermöglichen.
Steuerung der Leistungsgewährung
Feststellung
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor statio-
när“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften nachge-
kommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der Pflege- und Wohnberatung,
der Seniorenberatung und anderen Akteuren die individuelle Beratung pflegebedürftiger
Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer Situation.
Zu einer optimalen Zugangssteuerung der Hilfe zur Pflege gehören ein geregeltes Hilfeverfah-
ren. Über das Hilfeverfahren muss eine Kommune eine individuelle, bedarfsgerechte und wirt-
schaftliche Leistungserbringung gewährleisten. Dazu zählt für die gpaNRW insbesondere:
eine leistungsrechtliche Prüfung des Hilfeanspruchs,
ein strukturiertes (softwaregestütztes) Hilfeverfahren,
der Grundsatz „ambulant vor stationär“,
eine passgenaue Bedarfsdeckung,
der Einsatz von Pflegefachkräften,
die Förderung präventiver Maßnahmen,
eine regelmäßige Überprüfung der Hilfegewährung und
die rechtmäßige Heranziehung von Unterhaltspflichtigen.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Während der Prüfung hat die gpaNRW keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die leistungs-
rechtliche Prüfung des Hilfeanspruches in Köln zu beanstanden ist. Das verwendete IT-Verfah-
ren unterstützt dabei die Sachbearbeitung. Dem wichtigen Grundsatz „ambulant vor stationär“
folgt die Verwaltung. Insbesondere der Einsatz der Pflegefachkräfte erlaubt es, individuelle am-
bulante Arrangements zu schaffen. So können Heimaufnahmen vermieden werden und pflege-
bedürftige Menschen länger zu Hause leben. Der individuelle Bedarf der ambulanten Hilfe zur
Pflege wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes für Pflegebedürftige
festgestellt, welche alle über eine Doppelqualifikation (abgeschlossenes Studium Sozialar-
beit/Sozialpädagogik und staatlich examinierter Pflegeberuf) verfügen. Die zeitlichen Abstände
der Wiederbegutachtung werden individuell im Einzelfall im Rahmen der Hilfeplanung festge-
legt. Die Pflegefachkräfte erledigen die pflegefachliche Bedarfsfeststellung, damit durch die
Sachbearbeitung nach leistungsrechtlicher Prüfung ein Bescheid als Bewilligung oder Ableh-
nung gefertigt werden kann. Sie unterstützen die Leistungsbezieher zudem bei Widerspruchs-
verfahren im Bereich SGB XI, etwa bei der Ablehnung einer Höhergraduierung. Regelmäßige
Überprüfungen der Hilfegewährungen, der Leistungsabrechnungen und die Heranziehung An-
gehöriger zum Unterhalt sind gelebter Standard in Köln.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg bei der Steuerung der Leistungsgewährung
fortsetzen.
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung
Feststellung
Die städtisch geförderte Pflege- und Wohnberatung sind in Köln gut etabliert. Durch ihre sta-
tistische Dokumentation können die Erfolge nachgehalten und Entwicklungen nachvollzogen
werden.
Eine Kommune sollte über eine trägerunabhängige (kommunale) Pflege- und Wohnberatung
verfügen und dafür qualifiziertes Personal einsetzen. Eine gut aufgestellte Pflege- und Wohnbe-
ratung sollte folgende Faktoren erfüllen:
Einsatz von Pflegefachkräften,
enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Sachbearbeitung,
vorgeschaltete Beratungsgespräche zu Beginn des Hilfeverfahrens,
Beratung sowohl telefonisch als auch persönlich,
Durchführung von Hausbesuchen,
Dokumentation der Beratung,
Beratung beinhaltet die Themen Pflege und Wohnen,
bei allen Beratungen steht der Grundsatz „ambulant vor stationär“ im Fokus,
Informationen im Internet zur Pflege- und Wohnberatung und
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Auf- und Ausbau eines örtlichen Netzwerkes.
Die Stadt Köln setzt eigene Pflegefachkräfte ein, die mit der Sachbearbeitung zusammenarbei-
ten und sich im Bedarfsfall austauschen. Diese ergänzen und unterstützen mit ihrer speziellen
Fachlichkeit die allgemeine kommunale Seniorenarbeit in den neun Stadtbezirken. In jedem
Stadtbezirk sind obligatorisch eingerichtet
1,0 Vollzeit-Stelle Einrichtung und Betrieb SeniorenNetzwerke,
3,0 Vollzeit-Stellen Seniorenberatung dezentral im Bezirk,
0,5 Vollzeit-Stelle Seniorenberatung zentral im Bezirksrathaus und
1,0 Vollzeit-Stelle Demenz-Koordination.
Die Seniorenberatung und auch das Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinde-
rungen informieren dabei neben anderen Leistungsansprüche auch pflegefachlich schwerpunkt-
mäßig über Pflegeversicherung, ambulante Pflege, Mahlzeitendienste, Hausnotruf, hauswirt-
schaftliche Hilfen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung, Demenz und
Begegnungsstätten. In den Beratungsgesprächen werden weiterführende Hilfen vermittelt, Um-
baumaßnahmen angeregt und bei Anträgen unterstützt. Die Statistiken des Amtes weisen über
stabil deutlich über 10.000 Kontakte jährlich aus. Die Seniorenberatung und auch das Pro-
gramm der präventiven Hausbesuche helfen dabei, proaktiv von Pflegebedürftigkeit bedrohte
ältere und alte Menschen zu identifizieren und ihnen niederschwellig und frühzeitig passgenaue
Unterstützung zukommen zu lassen. Das hilft dabei, Heimaufnahmen zu verhindern und stärkt
den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit. Eine flächendeckende und wohnraumnahe Präsenz
der Beratungsangebote ist dabei wünschenswert.
Schon in ihrem Prüfungsbericht 2008 stellt die gpaNRW im Hinblick auf die Stadt Köln fest,
dass gemeinsame Merkmale der Kommunen, die über hohe Anteile ambulanter Hilfen verfügen,
die zentral koordinierte und dezentral organisierte Pflegeberatung, die individuelle Hilfeplanung
für Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege und die Gewährung komplementärer und Pflege er-
gänzender Leistungen mit dem Ziel der Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit
sind (Seite So-27). Weiter wurde damals bereits befunden, dass das Beratungsangebot in der
Stadt Köln umfangreich und geeignet ist, alte und pflegebedürftige Menschen sowie deren An-
gehörige bei der Auswahl notwendiger Hilfen zu unterstützen (Seite So-7). Auch heute wird
durch das Angebot von Maßnahmen im vorpflegerischen Bereich und der gezielten Inanspruch-
nahme von ambulanten Hilfen einer vorzeitigen Heimaufnahme entgegengewirkt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung fortsetzen
und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Seniorenberatung in den
Stadtteilen weiter ausbauen und stärken.
Steuerung der Pflegelandschaft
Feststellung
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu mit al-
len Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche Pflegeplanung
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bislang keine Veranlas-
sung.
Die Steuerung der Pflegelandschaft erfolgt in den Kommunen über die kommunale Pflegepla-
nung. Diese sollte Trends und Handlungsbedarfe aufzeigen, weiterführende Diskussionen initi-
ieren und somit eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur fördern. Eine Stadt sollte eine koordinie-
rende Rolle in der Demografie- und Sozialraumplanung einnehmen.
Eine Stadt muss zudem auf ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflegeplätzen achten.
Kurzzeitpflegeplätze müssen in einem angemessenen Umfang in einer Stadt vorhanden sein.
Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung.
In Köln hat die vernetzte Entwicklung der Pflegelandschaft eine lange Tradition. Insbesondere
die stadtweite Konferenz Alter und Pflege wird hier als das entscheidende Zentralorgan genutzt,
um einen Einfluss auf die pflegerischen Angebote zu nehmen
Anzahl stationärer Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze (Pflegeplatzdichte) 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Stationäre Pflegeplätze je
1.000 EW 7,40
7,40 9,05 9,88 10,94 12,35 21
Stationärer Pflegeplätze
je 1.000 EW ab 65 Jah-
ren
42,54 40,08 43,03 46,85 51,40 57,41 21
Kurzeitpflegeplätze je
1.000 EW ab 65 Jahren 0,46
0,33 3,21 3,82 4,69 6,27 20
Die Platzierung von Köln ist durchgehend im sehr niedrigen Bereich. Hieraus alleine lassen sich
keine Handlungsempfehlungen ableiten. Jedoch sind diese Zahlen stets vor dem Hintergrund
zu interpretieren, dass es in Köln in den Einrichtungen heute eine Vollbelegung gibt.
Es wird an dieser Stelle auf die differenzierte Betrachtung im „Bericht über die örtliche Planung“
aus Mai 2018 des städtischen Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren verwiesen. Darin wird
die Situation datenbasiert analysiert und auf der Seiten 8 und 9 nachvollziehbar zusammenge-
fasst ausgeführt:
„Die steigende Zahl an Pflegebedürftigen und der erhöhte Pflegebedarf der Hochaltrigen wird -
trotz der guten ambulanten Versorgungslandschaft in Köln - zu einem steigenden Bedarf an
vollstationären Dauerpflegeplätzen führen. Derzeit kann die Nachfrage nach einem Platz in ei-
ner vollstationären Dauerpflegeeinrichtung bedient werden (...). Nach einer (...) Fortschreibung
der Bedarfe und der Rahmenbedingungen würden (...) bis zum Jahr 2020 allerdings ca. 200
und bis zum Jahr 2025 ca. weitere 900 zusätzliche Plätze für eine vollstationäre Dauerpflege
benötigt. (...) Ein wichtiger Baustein im Hilfesystem zur Entlastung pflegender Angehöriger ist
der Ausbau der Tagespflege. Der Ausbau führt zu einer Verbesserung der Versorgungssituation
Kölner Seniorinnen und Senioren, die möglichst lange zuhause bleiben wollen.“
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Die ausführliche und informative Pflegeplanung in Köln, die die Angebotsstruktur sowie die Ent-
wicklungen der Pflegesituation umfassend beschreibt, ist positiv hervorzuheben. Sie dient als
Grundlage für zukünftige Planungen und als Orientierung für Investoren
Im Prüfungsbericht 2008 hat die gpaNRW der Stadt Köln noch attestiert, dass hier im interkom-
munalen Vergleich zwar kein ausgeprägt hohes Angebot bestünde, man aber auch nicht von
einer Unterversorgung an Heimpflegeplätzen sprechen könne (Seite So-19). Da mit steigenden
Immobilienpreisen der Neubau von Pflegeeinrichtungen zuletzt immer unwirtschaftlicher wurde,
steht Köln nun vor einer ungewollten Verknappung und stellt mittlerweile und absehbar einen
Mangel an stationären Pflegeplätzen fest.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Bemühungen
intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen zu wirken.
Aktuell wird überdies ein Lebenslagenbericht erstellt, der u.a. Bevölkerungsdaten, Informatio-
nen zu Transferleistungen und Einkommen sowie eigene Prognosen zur Bevölkerungsentwick-
lung und Ergebnisse der Umfrage "Leben in Köln" verwenden wird. Daneben bieten Daten aus
dem interkommunalen Benchmarking der 16 Großen Großstädte und der letzte Bericht örtliche
Planung weitere Orientierung.
Quartiersmanagement
Feststellung
Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen Vernet-
zung der Akteure.
Das Quartiersmanagement sollte in einer Kommune bzw. in den Stadtteilen eine ständige Ver-
bindung zwischen den Bürgern und der Stadtverwaltung schaffen. Es sollte pflegebedürftige
Menschen, Nachbarn, Vereine und Initiativen im „Quartier“ beraten und für die Kommune eine
koordinierende, kooperative und vermittelnde Rolle einnehmen.
Es gibt in Kölns neun Stadtbezirken in über 40 Stadtteilen bereits städtisch geförderte Bera-
tungs- und Begegnungszentren, die „SeniorenNetzwerke“ als Teil der offenen Altenhilfe: „Ziel
der SeniorenNetzwerke sind Begegnung und Kennenlernen der älteren Menschen im Stadtteil
(Netzwerkerinnen und Netzwerker), um gemeinsame Aktivitäten entwickeln zu können. Dabei
sollen gegenseitige Hilfe- und Unterstützungsstrukturen entstehen und die Möglichkeit geschaf-
fen werden, dass sich ältere Menschen am Leben und der Gestaltung im Stadtteil beteiligen.
Ein wesentliches Strukturmerkmal der SeniorenNetzwerk-Arbeit ist die Selbstorganisation der
Netzwerkerinnen und Netzwerker im Stadtteil zu fördern und zu stärken.“ Für weitere Details zu
den Aufgaben, der Umsetzung und der über 1,4 Mio. Euro Finanzierung wird auf die kommu-
nale Vorlage Nr. 3177/2018 der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom
06.11.2018 verwiesen.
Für elf besonders von sozialer Benachteiligung betroffene Stadtquartiere in Köln gibt es das In-
tegrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“ mit dem Ziel zu stärken, Armut zu
bekämpfen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, Prävention zu systematisieren und die Le-
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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benssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern; städti-
sche finanzierte Sozialraumkoordinatoren und Sozialraumkoordinatorinnen versuchen hier, die
Entwicklung der Räume voranzubringen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Konzepte zur För-
derung der offenen Altenhilfe weiter ausbauen. So können Quartiere lebenswert gehalten
werden und niederschwellige Informationen über komplementäre Angebote spätere inten-
sive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Hilfe zur Pflege
Feststellung Empfehlung
F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter.
F2
In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversi-
cherungen nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Men-
schen ist niedriger als im landesweiten Durchschnitt.
F3
Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die
Bevölkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Den-
noch benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders
viele ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege.
F4
Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb
von Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet wer-
den.
F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur
Pflege.
F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch.
F7
Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt
vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl
der Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei
der Pflege in Einrichtungen.
F8
Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch
zum Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbear-
beitung.
E8
Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
sollten weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflege-
grade oder die Bildung von Rückstellungen erklärt werden.
F9
Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festge-
legter Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und recht-
mäßige Sachbearbeitung möglich ist.
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Feststellung Empfehlung
F10
Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sach-
bearbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumenten-
managementsystems.
E10
Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege
optimieren und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem
einführen.
F11
Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhaften Wiederbesetzun-
gen erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbei-
tung ist dadurch erschwert.
E11
Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des
Personals bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen be-
dingte Vertretungen führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen fi-
nanzielle Risiken, beispielsweise durch fehlerhafte Bescheide.
F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel. E12.1
Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Stän-
dige Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeits-
plätzen und selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitge-
rechte Aufgabenerledigung.
E12.2 Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in
Köln das Amt mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten.
F13
Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Da-
ten vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das
strategische Controlling befindet sich noch im Aufbau.
F14
Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambu-
lant vor stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen
Pflegefachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Ange-
boten der Pflege- und Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteu-
ren die individuelle Beratung pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Be-
gutachtung ihrer Situation.
E14
Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung
fortsetzen und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Senio-
renberatung in den Stadtteilen weiter ausbauen und stärken.
F15
Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist
dazu mit allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine ver-
bindliche Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatz-
angebot bislang keine Veranlassung.
E15
Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Be-
mühungen intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen
zu wirken.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumi-
gen Vernetzung der Akteure. E16
Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Kon-
zepte zur Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere le-
benswert gehalten werden und niederschwellige Informationen über komplemen-
täre Angebote spätere intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen.
Tabelle 2: Anzahl der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege Stadt Köln
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Leistungsbezieher bis unter 65 Jahre 684 ./.
Leistungsbezieher ab 65 Jahre bis unter 80 Jahre 872 ./.
Leistungsbezieher ab 80 Jahre 955 ./.
davon ab Leistungsbezieher in Zuständigkeit der Landschaftsverbände 646 ./.
Summe 1.865 ./.
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Leistungsbezieher bis unter 65 Jahre 567 ./.
Leistungsbezieher ab 65 Jahre bis unter 80 Jahre 1.170 ./.
Leistungsbezieher ab 80 Jahre 1.874 ./.
davon ab Leistungsbezieher in Zuständigkeit der Landschaftsverbände 600 ./.
Summe 3.011 ./.
Summe der Leistungsbezieher gesamt 4.876 ./.
Leistungsbezieher von Pflegewohngeld ohne Sozialhilfe 542 ./.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Tabelle 3: Aufwendungen Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Köln
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 10.418.410 ./.
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 50.517.563 ./.
Summe 60.935.973 ./.
Tabelle 4: Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Köln
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Erträge aus Un-
terhaltsheranziehung in Euro 0,00 ./.
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Erträge aus Unterhaltsheran-
ziehung in Euro 1.863.214 ./.
Summe der Erträge aus Unterhaltsheranziehung in Euro 1.863.214 ./.
Stadt Köln Hilfe zur Pflege 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem
SGB II der Stadt Köln im
Jahr 2019
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Strukturen 5
Steuerung und Controlling 7
Fach- und Finanzcontrolling 7
Steuerung der Leistungsgewährung 10
Kosten für Unterkunft und Heizung 11
Einmalige Leistungen 14
Anlage: Ergänzende Tabellen 16
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfas-
send dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
In Köln sind die sozioökonomischen Strukturen besser als bei den meisten anderen kreis-
freien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hier gibt es eine niedrige SGB II-Quote, wenige Men-
schen ohne Schulabschluss und eine hohe Kaufkraft. Doch ist das Mietniveau hier auch beson-
ders hoch, was die geschilderten Vorteile wieder aufzehrt. Die Verwaltung hat nur einen be-
grenzten direkten Einfluss auf diese Faktoren.
In Köln gibt es eine hohe finanzielle Belastung des städtischen Haushaltes durch Kosten für
Unterkunft und Heizung mit über 150 Mio. Euro jährlich. Die Verwaltung muss deshalb den
hohen Transferaufwendungen mit guter Steuerung und Sachbearbeitung begegnen.
Das Controlling der Aufwendungen für Leistungen nach dem SGB II ist in Köln gut aufgestellt.
Über ein etabliertes Berichtswesen und verschiedene Kennzahlen werden die Entwicklungen
beobachtet und die Verwaltung gesteuert.
Entgegen der grundsätzlichen Empfehlung der gpaNRW verzichtet Köln allerdings auf die Auf-
stellung eines formellen schlüssigen Konzeptes zu den Kosten der Unterkunft, sondern be-
hilft sich wegen des angespannten und knappen Wohnungsmarktes mit einer Orientierung an
der Wohngeldtabelle. Als erfolgreiches Instrument hat man hier einen Fachdienst eingerichtet,
der im Einzelfall zur Senkung der Kosten der Unterkunft eingeschaltet werden kann.
Die Arbeitsanweisungen der Verwaltung erlauben der Sachbearbeitung eine wirtschaftliche und
nach unterschiedlichen Bedarfen differenzierte Gewährung einmaliger Leistungen, insbeson-
dere von Erstausstattungen von Wohnungen.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW beschränkt sich in diesem Prüfgebiet auf die Leistungen der kommunalen Träger
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in
der zurzeit geltenden Fassung. Das sind im Wesentlichen die Kosten für Unterkunft und Hei-
zung sowie einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II.
Wir betrachten, wie der einzelne Leistungsfall den kommunalen Haushalt belastet. Dabei legt
die gpaNRW ihr Hauptaugenmerk auf die Kennzahlen „Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro“ und „Transferauf-
wendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 24 Absatz
3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro“. Wir untersuchen: Welche Faktoren wirken auf die Kenn-
zahlen ein? Wie stark machen sich diese Faktoren in der jeweiligen Kommune bemerkbar?
Kann die Kommune sie beeinflussen, evtl. sogar steuern? Kann die Kommune durch gezielte
Steuerung ihren Haushalt entlasten?
Das SGB II sieht in der derzeitigen Fassung eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist
grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II genannten Leistungen verantwortlich:
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II,
Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22, 27 Abs. 3 SGB II und die
abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II.
Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des SGB II
wahr. Sie sind anstelle der Bundesagentur für Arbeit Aufgabenträger und haben insoweit
Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind sechs kreis-
freie Städte Optionskommunen.
Die gpaNRW geht davon aus, dass sich Faktoren wie z.B. das lokale Mietniveau und der lokale
Wohnungsmarkt sowie die Leistungsgewährung durch die Jobcenter auf die Kosten für Unter-
kunft auswirken.
Ziel der gpaNRW ist es,
transparent zu machen, welche Finanzressourcen die Kommunen einsetzen,
auf Einflussfaktoren und deren Ursachen hinzuweisen sowie
zu untersuchen, ob die Leistungsgewährung ziel- und kennzahlengestützt erfolgt und durch
Richtlinien des Trägers die bedarfsgerechte Versorgung der Leistungsberechtigten gesteuert
wird. Dazu stellt die gpaNRW zunächst die örtlichen Strukturen dar und analysiert mithilfe von
Wirtschaftlichkeitskennzahlen die maßgeblichen Einflussfaktoren der Kosten für Unterkunft und
Heizung sowie die einmaligen Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. Zudem betrachten wir, ob
und wie die Kommune die Leistungsgewährung steuert.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Strukturen
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune nicht oder nicht zeitnah ändern. Sie be-
einflussen die Sozialaufwendungen und sind auch Einflussfaktoren für die Kosten für Unterkunft
nach dem SGB II. Dabei sind u.a. folgende Einflüsse bedeutsam:
das lokale Mietniveau und die damit verbundenen Angemessenheitsgrenzen,
der lokale Wohnungsmarkt und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum sowie
die SGB II-Quote.
In den kommunalen Aufwendungen spiegeln sich zudem die unterschiedlichen SGB II-Anteile in
der Bevölkerung wider. Sie können als ein Indikator der Strukturschwäche betrachtet werden.
Die damit einhergehenden Aufwendungen belasten die Haushalte der kreisfreien Städte. Der
Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach § 22 Absatz 1 SGB II.
Strukturkennzahlen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
SGB-II Quote in Pro-
zent 1 13,0
8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22
Schulabgänger ohne
Schulabschluss je 100
Schulabgänger des
Schuljahres
2015/2016
4,9
3,3 4,8 5,4 6,5 11,8 22
Kaufkraft je Einwohner
in Euro (GfK) 2 24.498
18.463 20.949 21.777 23.553 27.067 22
Monatlicher Bestand
Bedarfsgemeinschaft
mit Zahlungsanspruch
auf Kosten für Unter-
kunft im Jahrdurch-
schnitt
58.119
5.916 10.785 14.939 23.904 58.119 22
Monatlicher Zahlungs-
anspruch je Bedarfs-
gemeinschaft für Kos-
ten für Unterkunft in
Euro im Jahresdurch-
schnitt
500
391 404 420 450 502 22
1) Stand Dezember 2016.
2) Stand Kaufkraftbericht 2018.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Die sozioökonomische Situation in Köln ist eher günstig. Hier sind vergleichsweise wenige
Menschen auf staatliche Einkommensersatzleistungen nach dem SGB II angewiesen. Auch
sind unterdurchschnittlich wenige Schulabgänger ohne Abschluss. Mit Blick auf die Zukunft ist
davon auszugehen, dass dieser niedrige Anteil eine dämpfende Auswirkung auf die SGB II-
Quote haben wird. Ohne Schulabschluss ist von einem erschwerten Zugang zum allgemeinen
Arbeitsmarkt und dem Risiko einer längeren Arbeitslosigkeit auszugehen. Die Kaufkraft in Köln
ist eine der höchsten unter den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Leis-
tungsfähigkeit der Einwohnerinnen und Einwohnern ist somit als hoch einzustufen.
Sehr hoch ist der monatliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft für Kosten für Unter-
kunft. Es lässt sich daraus ableiten, dass in Köln ein hohes Mietniveau vorliegt; Wohnungen des
preiswerten Marktsegments sind rar. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung birgt das zu-
sätzliche Risiko, dass zuziehende Personen mit ihrer Nachfrage die angespannte Lage weiter
anheizen. Die Konkurrenz um Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt wird außerdem zunehmend
verschärft vom allgemeinen Zuzug in das attraktive Rheinland durch Flüchtlinge, aus dem EU-
Ausland und insbesondere aus Südosteuropa.
Auch die Stadt Köln sieht im Mietniveau, der Anzahl der verfügbaren Wohnungen im angemes-
senen Preissegment, der Arbeitsmarktentwicklung und der demografischen Entwicklung die
entscheidenden Faktoren.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Steuerung und Controlling
Die Steuerung und das Controlling der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und
Heizung betrachten wir zum einen im Zusammenhang mi t dem Fach- und Finanzcontrolling und
zum anderen in Bezug auf die Leistungsgewährung.
Fach- und Finanzcontrolling
Feststellung
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Berichtswesen
vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionalisiert ist.
Ein Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-, Fall- und Stellendaten
herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Berichten für die Steue-
rungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen sollte gemessen wer-
den, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen sollten als Grundlage
für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte erstellt werden. Hierdurch
wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendun-
gen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zielen können durch einen
Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden.
Darüber hinaus sollte eine Stadt ein Fachcontrolling für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
eingerichtet haben. Dieses soll die Wirksamkeit der Leistungen und die qualitative Zielerrei-
chung sowie die Einhaltung von Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergeb-
nisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Die Vision des Dezernats Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln ist es,
dass alle Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Dabei sind die strategischen Ziele im
Bereich Beschäftigung:
Erwerbsfähige sind dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
Drehtüreffekte sind vermieden.
Erstmalige Arbeitslosigkeit ist vermieden.
Berufliche Qualifizierung ist verbessert.
Berufliche Perspektiven sind verbessert.
Angebote sind für alle Zielgruppen nutzbar.
Diese strategischen Ziele wiederum sind mit Strategien hinterlegt wie einer engen Begleitung
und individueller Unterstützung. Diese Strategien werden schließlich mit operativen Zielen ver-
folgt.
Entsprechend finden sich im Haushalt beim Produkt 050201 „Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung“ das Ziel:
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Leistungsberechtigten ist die Finanzierung angemessenen Wohnraums möglich.
Es ist mit „Leistungs-/ Zielerreichungskennzahlen“ hinterlegt, nämlich
Transferaufwand je Einwohner in Euro,
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kosten der Unterkunft,
Transferergebnis je Bedarfsgemeinschaft in Euro,
Anzahl der Klagen und
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit ausschließlich aufstockenden Kosten der Unter-
kunft -Leistungen.
Diese Kennzahlen werden von der Verwaltung monatlich einem Monitoring laufend ermittelt und
fortgeschrieben, um Entwicklungen zu erkennen und dokumentieren. Zwar erfolgt an dieser
Stelle im Haushalt schon eine Arbeit mit Kennzahlen, allerdings ohne dabei der Verwaltung eine
politische Zielvorgabe zu setzen.
Das Produkt 050202 „Einmalige Leistungen“ ist vergleichbar aufgebaut; um Wiederholungen zu
vermeiden wird auf nähere Ausführungen verzichtet.
Darüber hinaus werden in einem weiterführenden sozialfachlichen Reporting weitere Kennzah-
len genutzt wie
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften SGB II,
Kosten der Unterkunft je Bedarfsgemeinschaft (Monatswert),
durchschnittliche Kosten der Unterkunft nach Größe der Bedarfsgemeinschaft,
durchschnittliche tatsächliche laufende Kosten je Bedarfsgemeinschaften (Unterkunfts-
kosten, Neben- und Betriebskosten, Heizkosten),
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kosten der Unterkunft über dem jeweiligen
Mietrichtwert,
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Verhältnis zum Mietrichtwert und
Kostenanteil der Kosten der Unterkunft von Bedarfsgemeinschaften mit Erwerbseinkom-
men an den Gesamtausgaben für Kosten der Unterkunft.
Im zwei-Wochen-Rhythmus gibt es einen Jour Fixe des Beigeordneten mit der Geschäftsfüh-
rung des Jobcenters, bei dem auf aktuelle Besonderheiten und Entwicklungen eingegangen
werden kann. Im Ausschuss für Soziales und Senioren wird sieben Mal im Jahr der Bericht des
Jobcenters vorgelegt, der die Kosten der Unterkunft enthält. Es findet zweimal im Jahr ein Per-
formance Dialog mit der Bundesagentur für Arbeit, der Geschäftsführung des Jobcenters und
der Stadt Köln als kommunalem Träger statt. Zudem wird die Entwicklung der Kosten der Unter-
kunft laufend durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beobachtet.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Wesentliche Elemente des Berichtswesens zu den Kosten der Unterkunft 2017 in Köln
Bericht Adressaten Ausrichtung Turnus
Bericht über die Entwick-
lung der Haushaltswirt-
schaft
Verwaltungsvorstand, Fi-
nanzausschuss gesamtstädtisch
jeweils zum Buchungsstand
31.05., 31.07. und 30.09.
eines Jahres
Monitoringbericht zu den
existenzsichernden Leis-
tungen des SGB XII und
SGB II im Rahmen des
Benchmarkings großer
Großstädte
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich jährlich
Quartalsbericht Fach-
dienst Senkung der Kos-
ten der Unterkunft
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich quartalsweise
Berichtswesen für den
kommunalen Träger
vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich monatlich
Ergebnismonitoring vorwiegend verwaltungsin-
terne Adressaten fachlich monatlich
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass steuerungsrelevante Aspekte mit einem viel-
schichtigen Berichtswesen nachgehalten werden. Je nach Zweck und Zielgruppe variieren
sachgerecht Detaillierungsgrad und Turnus.
Außerdem liefert das Amt für Stadtentwicklung und Statistik viele Erkenntnisse:
zur Bevölkerung (z.B. Einwohnerbestand differenziert nach Alter, Geschlecht, Nationalität
und Migrationshintergrund; Einwohnerbewegungen; Haushalte differenziert nach Haus-
haltstypen und -zusammensetzung),
zu Wirtschaft und Arbeitsmarkt (z.B. Beschäftige; Arbeitslose; Unternehmen nach Wirt-
schaftszweigen),
zu Bildung, Betreuung und Erziehung (z.B. Schulen; Schüler; Kindertagesstätten; Tages-
pflege),
zum Wohnen (z.B. Angebotsmieten; geförderter Wohnungsbau),
zum Transferleistungsbezug (z.B. SGB II; SGB XII),
zum Leben in Köln (z.B. Umfragen zu Einkommen; Bildungsstand; Einstellungen) und
zur Gesundheit (z.B. Schuleingangsuntersuchen).
Aktuell erarbeitet die Stadt Köln zudem einen Lebenslagenbericht, der Informationen zu den
Sozialstrukturen vor Ort enthalten wird.
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Steuerung der Leistungsgewährung
Feststellung
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, setzt jedoch
angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf den Fachdienst
Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU).
Eine Kommune sollte über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unter-
kunftskosten verfügen. Für Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizkos-
ten) hat eine Kommune in diesem Konzept Richtwerte festgelegt. Bei der Anwendung der Richt-
werte wird die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur „Produkttheorie“ beachtet. Diese besagt,
dass die beiden Faktoren Wohnungsgröße und Wohnungsstandard – ausgedrückt durch Quad-
ratmeterpreis – nicht je für sich betrachtet angemessen sein müssen, sondern insgesamt eine
angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergeben.
Köln hat kein solches „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskos-
ten aufgestellt. Hier erfolgt die Angemessenheitsprüfung anhand der Wohngeldtabelle zuzüglich
eines Sicherheitszuschlages. Dies ist rechtlich zulässig. Die Anpassung erfolgt jeweils bei Vor-
lage einer neuen Wohngeldtabelle. Die nächste Anpassung erfolgt deshalb voraussichtlich zum
01. Januar 2020.
Empfehlung
Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Er-
mittlung der angemessenen Unterkunftskosten.
Die angemessene Bruttokaltmiete wird in Köln nach der Produkttheorie festgelegt. Bei der vom
Bundessozialgericht (Urteil vom 2. Juli 2009, Az. B 14 AS 36/08 R) verwendeten Produkttheorie
wird die angemessene Bruttokaltmiete berechnet aus dem Produkt der angemessenen Woh-
nungsgröße und dem angemessenen Quadratmeterpreis. Somit kann z. B. eine Wohnung grö-
ßer sein, wenn dafür der Quadratmeterpreis geringer ausfällt und so die Wohnung im Ergebnis
noch angemessen ist.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Kosten für Unterkunft und Heizung
Feststellung
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnittlich stark.
Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind sehr hoch.
Ziel einer Kommune sollte es sein, die Aufwendungen bei bedarfsgerechter Versorgung so
niedrig wie möglich zu halten. Das kann bei der Leistungsgewährung beispielsweise erreicht
werden durch eine möglichst niedrige Angemessenheitsgrenze, eine wirtschaftliche Durchset-
zung der Angemessenheitsgrenzen oder die Überprüfung der Neben- und Betriebskostenab-
rechnung. Ein Anspruch auf Heizkosten besteht zunächst jeweils in Höhe der tatsächlichen
Kosten. Wird ein festgelegter Grenzwert überschritten, so sollte von einer Kommune eine Ein-
zelfallprüfung durchgeführt werden.
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Köln erreicht auf den Einwohner bezogen eine durchschnittliche Platzierung bei den Kosten für
Unterkunft und Heizung im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten. Obwohl hier nur we-
nige Menschen auf SGB II-Leistungen und somit auch auf Unterstützung bei Unterkunft und
Heizung angewiesen sind, belasten diese den städtischen Haushalt vergleichsweise stark.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Eine Betrachtung im Zeitreihenvergleich zeigt, dass die Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro zuletzt, wie das Miet-
niveau, weiter angestiegen sind. Dieser Trend ist insbesondere auch auf einen Anstieg der Zahl
der Bedarfsgemeinschaften zurückzuführen.
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je
Leistungsbezieher in Euro 2017
Auf den einzelnen Leistungsbezieher gerechnet ergibt sich eine maximale Platzierung für Köln.
Die ist insbesondere auf das vergleichsweise hohe Mietniveau zurück zu führen.
Werden unangemessen hohe Kosten der Unterkunft im Jobcenter festgestellt, schaltet dieses
den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU) ein. Dieser ist im städtischen Amt
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für Soziales, Arbeit und Senioren in der Fachstelle Wohnen angesiedelt. Er betreut die Leis-
tungsbezieher mit dem Ziel, Unterkunftskosten dauerhaft zu senken. Jeder Einzelfall wird hier
hinsichtlich der Angemessenheit der geltend gemachten Bedarfe geprüft. Sofern die Bedarfe
tatsächlich unangemessen hoch sind, wird für jeden Einzelfall geprüft, ob kostensenkende Maß-
nahmen einzuleiten sind, und das weitere (weiterhin einzelfallbezogene) Kostensenkungsver-
fahren unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit betrieben. Grundlage für die Beauftragung der
Fachstelle Wohnen für jeden Kostensenkungsfall ist die in 2019 erneut geschlossene Leis-
tungsvereinbarung zwischen Jobcenter und dem städtischen Amt für Soziales, Arbeit und Seni-
oren. Die Bemühungen werden durch SKdU kontinuierlich nachgehalten und dokumentiert. Für
2017 werden 399 Verfahren berichtet, davon 335 mit und 64 ohne Einsparungen; in 2018 sind
337 Verfahren verzeichnet, davon 265 mit und 72 ohne Einsparungen.
Die Einreichung von Nebenkosten- und Heizkosten-Abrechnungen wird über Wiedervorlage
bzw. bei der Bearbeitung von Weiterbewilligungsanträgen nachgehalten. Jede eingereichte Ab-
rechnung wird auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit geprüft. In Zweifelsfällen wird zur weiteren
mietrechtlichen Prüfung der Mieterverein Köln eingeschaltet. Es existieren hierzu Richtlinien als
örtliche Regelungen, um die Einheitlichkeit der Sachbearbeitung zu gewährleisten,
zur Berücksichtigung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
zur Überprüfung der Mietkosten und Nebenkostenabrechnungen (Zusammenarbeit mit
dem Mieterverein Köln),
für die Gewährung von Heizungshilfen für Einzelöfen,
zur Übernahme von Kosten bei Umzug und Renovierung,
über die Maßnahmen zur Wohnungserhaltung und
zur Übernahme rückständiger Energiekosten als Behebung einer der Sicherung der Un-
terkunft vergleichbaren Notlage.
Soweit Fälle an SKdU abgegeben wurden, berichtet die Verwaltung von Einsparungen
in 2017 von rund 2,6 Mio. Euro und
in 2018 von rund 1,8 Mio. Euro.
Empfehlung
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte die ein-
zelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU als wirksames
Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten werden.
Eine statistische Auswertung der Einsparungen aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Mieter-
verein erfolgte von 2005 bis 2017 in Form einer zeitaufwändigen manuellen Auswertung der
Zwischenmitteilungen des Mietervereins. Regelmäßig wurden in diesem Zeitraum die Kosten für
die Mitgliedschaft im Mieterverein durch die erzielten Einsparungen refinanziert. Aufgrund man-
gelnder Personalkapazitäten und der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nachge-
wiesenen Refinanzierung der Ausgaben für die Mitgliedschaft wurde diese statistische Auswer-
tung mit Ende 2017 eingestellt. Konkrete Zahlen über die Zusammenarbeit mit dem Mieterver-
ein Köln konnten daher zuletzt nicht mehr benannt werden.
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Einmalige Leistungen
Feststellung
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen der Leis-
tungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewährung einmaliger
Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Eine Kommune sollte mit Vorgaben sicherstellen, dass eine bedarfsgerechte Gewährung von
einmaligen Leistungen stattfindet. So sollte eine Kommune für die Erstausstattungen Richtwerte
festlegen. Zur Ermittlung der Höhe der Leistung im Einzelfall sollte eine Staffelung der Richt-
werte nach weiteren Kriterien (u.a. Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen) vorgenom-
men werden. Zwischen der Gewährung einer Erstausstattung als Beihilfe nach § 24 Abs. 3 SGB
II durch die Kommune und der Ersatzbeschaffung als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II durch
den Bund als Kostenträger sollten klare Abgrenzungen vorgenommen werden.
Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach §
24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Eine Betrachtung im Zeitreihenvergleich zeigt die Entwicklung der Transferaufwendungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen je Leistungsbezieher:
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen je Leis-
tungsbezieher in Euro
In Köln sind die Aufwendungen für einmalige Leistungen der Kommune vergleichsweise nied-
rig. Für die Leistungssachbearbeitung hat das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Richtlinien
als örtliche Regelungen erlassen, nach denen gearbeitet wird. Diese umfassen im Wesentlichen
nach Einzelperson, Paaren, Paaren mit Kind(ern) und Alleinerziehende mit Kind(ern) gestaffelte
Pauschalen. Sofern bereits Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, werden diese von der
Pauschale betragsmäßig abgezogen. In der Richtlinie werden beispielhaft die Tatbestände auf-
gezählt, bei denen eine Ersteinrichtung gewährt werden kann. Die Abgrenzung zu einem Erhal-
tungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist und den der Bund
trägt, wird beachtet. Im Einzelfall kann der Außendienst zum Einsatz kommen, um den tatsächli-
chen Bedarf zu überprüfen.
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem SGB II
Feststellung Empfehlung
F1
Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Be-
richtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionali-
siert ist.
F2
Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft,
sondern setzt angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere
auf den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU).
E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes
zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten.
F3
Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnitt-
lich stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles
sind sehr hoch.
E3
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte
die einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU
als wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten
werden.
F4
Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen
der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewäh-
rung einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Stadt Köln Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Verkehrsflächen der Stadt Köln im Jahr
2019
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Verkehrsflächen 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Steuerung 5
Datenlage 5
Straßendatenbank 6
Kostenrechnung 6
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 7
Prozessbetrachtung 9
Aufbruchmanagement 9
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 12
Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 16
Strukturen 16
Bilanzkennzahlen 17
Erhaltung der Verkehrsflächen 19
Alter und Zustand 19
Unterhaltung 20
Reinvestition 21
Finanzierung 24
Anlage: Ergänzende Tabellen 25
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Verkehrs-
flächen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Verkehrsflächen
Die Stadt Köln konnte für die überörtliche Prüfung der Verkehrsflächen die notwendigen Daten
überwiegend zur Verfügung stellen. Allerdings können diese aufgrund der im Rahmen der Eröff-
nungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse
nicht differenziert werden. Neben den Verkehrsflächen sind auch die Flächen des Straßenbe-
gleitgrüns enthalten. Eine Berücksichtigung im interkommunalen Vergleich ist somit nicht mög-
lich. Gleichwohl werden die Kennzahlen zur Orientierung dargestellt.
Eine Straßendatenbank ist vorhanden, allerdings liegen nicht alle Daten vor. So fehlt eine aktu-
elle Zustandserfassung der Verkehrsflächen. Diese befindet sich derzeit in der Vorbereitung
und soll bis zum Jahr 2023 abgeschlossen sein.
Der Anlagenabnutzungsgrad von rund 80 Prozent zeigt eine deutliche Überalterung der Ver-
kehrsflächen. Die durchschnittliche Restnutzungsdauer beträgt lediglich zehn Jahre. Hierdurch
ergibt sich ein kurz- bis mittelfristig hoher Handlungsbedarf für die Stadt Köln.
Ob Unterhaltungs- oder eher Reinvestitionsmaßnahmen notwendig werden, wird die sich im
Aufbau befindende Zustandserfassung zeigen. Derzeit liegen die ausgegebenen Finanzmittel
für Unterhaltung als auch für Reinvestitionen unterhalb des Richtwertes.
Das Aufbruchmanagement (in der Stadt Köln Aufgrabungsmanagement) ist bei der Stadt Köln
gut aufgestellt. Durch die Arbeit mit einer Datenbank besteht eine solide Datenbasis. Mit dem
Aufbau eines Online-Portals wird das Verfahren weiter optimiert.
Die Zusammenarbeit von Fachabteilung und Anlagenbuchhaltung funktioniert durch regelmä-
ßige Abstimmungen gut. Beide Systeme, Fach- und Finanzverfahren, werden im Sachgebiet
660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - bedient und gepflegt. Auf Grundlage der künftig ak-
tualisierten Datenbasis plant die Stadt Köln die Prozesse zwischen den beiden Verfahren zu
verbessern.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet wie die Kommunen mit ihren Verkehrsflächen
und dem entsprechenden Vermögen umgehen.
Die Verkehrsfläche definiert sich dabei abschließend aus den folgenden Anlagenbestandteilen:
Fahrbahnen (Fahrstreifen, Mehrzweckstreifen, befestigte Wirtschaftswege, Fußgängerzo-
nen, Busspuren),
sonstigen Verkehrsflächen (Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Parkstreifen, Park-
plätze, Parkbuchten, Busbuchten, Plätze, Trennstreifen und Inseln (befestigt)) und
sonstigen Anlagenteilen (Bankette, Gräben/Mulden, Durchlässe, Regenwasserkanäle
(nur Straßenentwässerung), Straßenabläufe, Markierung, Poller, Schutzplanken).
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Risiken
für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Darstellung der Kenn-
zahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die Kommunen für einen
bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Verkehrsflächenvermögen.
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung der Erhaltung der Verkehrsflächen. Ein
besonderes Augenmerk richten wir dabei auf den Prozess des Aufbruchmanagements und die
Schnittstellen zwischen Finanzmanagement und Verkehrsflächenmanagement.
Die örtlichen Strukturen und die Bilanzkennzahlen bilden die Ausgangslage für die nachfol-
gende Analyse der einzelnen Einflussfaktoren auf die Erhaltung der Verkehrsflächen. Die drei
wesentlichen Einflussfaktoren Alter, Unterhaltung und Reinvestitionen analysiert die gpaNRW
dazu einzeln wie auch in ihrer Wirkung miteinander.
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Steuerung
Die Erhaltung der Verkehrsflächen ist eine Aufgabe, die nicht mit dem Blick auf einen kurz- oder
mittelfristigen Zeitraum betrachtet werden darf. Eine nachhaltige, systematische und somit auch
wirtschaftliche Erhaltung muss sich auf den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsfläche erstre-
cken. Bei den Verkehrsflächen muss insofern ein Zeitraum von 25 bis 50 Jahren in den Blick
genommen werden. Allein dieser zeitliche Aspekt wie aber auch die Bedeutung der Verkehrsflä-
chen und die Komplexität der Einflussfaktoren auf die Erhaltung machen eine bewusste und
zielgerichtete Steuerung unabdingbar.
Ziel muss es daher sein, die wirtschaftlich sinnvollste Handlungsweise zum Werterhalt und Si-
cherstellen der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsflächen unter den individuellen Rahmenbe-
dingungen der Kommune zu finden. Gerade die Haushaltslage zwingt die Kommunen verstärkt
dazu, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns nachzuweisen und zu dokumentieren.
Datenlage
Feststellung
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt werden,
da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden können. Dies liegt
begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewertung
der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung des Straßenbegleitgrüns.
Eine Kommune muss die für die Steuerung erforderlichen Informationen wie Flächen und Fi-
nanzdaten verwaltungsweit einheitlich und aktuell vorliegen haben.
Die Stadt Köln hat die Verkehrsflächen mit insgesamt rund 32,5 Mio. qm angegeben. Die Stadt
Köln berücksichtigt hier auch das Straßenbegleitgrün. Bei den finanzbezogenen Daten kann die
Stadt Köln keine Differenzierung vornehmen. Hier sind die Werte für das Straßenbegleitgrün
enthalten. Ursächlich hierfür ist die Struktur der Verkehrsdaten, die im Rahmen der Eröffnungs-
bilanz für die Aufnahme gewählt wurde. Hier hat die Stadt Köln eine pauschale Betrachtung
bzw. Bewertung je Bauklasse vorgenommen. Seitdem wurde die Datenbasis nicht verändert.
Weitere Ausführungen dazu ergeben sich aus dem Abschnitt Prozessbetrachtung - Schnittstelle
Finanz- und Verkehrsflächenmanagement.
Nach der Definition der gpaNRW bleibt das Straßenbegleitgrün allerdings bei den hier betrach-
teten Verkehrsflächen unberücksichtigt. Daher können die Daten der Stadt Köln nicht in den in-
terkommunalen Vergleich einfließen. Lediglich zur Orientierung werden die Kennzahlen darge-
stellt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass eine diffe-
renzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne Steuerung verbes-
sert werden.
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Straßendatenbank
Feststellung
In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln plant,
die Datenbasis zu verbessern.
Eine Straßendatenbank bildet die wesentliche Voraussetzung, um die Erhaltung der Verkehrs-
flächen systematisch und nachhaltig zu steuern. Um eine Straßendatenbank im Sinne eines Er-
haltungsmanagements nutzen zu können, bedarf es neben dem Aufbau mit den wesentlichen
Informationen zu den Flächen auch einer regelmäßigen Pflege und Fortschreibung der Daten.
Die Stadt Köln arbeitet mit einer Straßendatenbank, in der Informationen wie Leit-, Funktions-
oder auch Querschnittsdaten enthalten sind. Die Verkehrsflächen sind als Teileinrichtungen ab-
gebildet. Monetäre Daten (Buchwerte) sind in der Datenbank nicht hinterlegt. Es wird lediglich
der Rechnungsbetrag (Gesamtbetrag) von durchgeführten Maßnahmen aufgeführt. Weitere
Ausführungen hierzu ergeben sich aus dem Abschnitt „Prozessbetrachtung Schnittstelle Fi-
nanz- und Verkehrsflächenmanagement“.
Eine aktuelle Zustandserfassung bzw. –bewertung liegt nicht vor. Diese befindet sich zurzeit in
Vorbereitung. Die Stadt Köln plant, bis zum Jahr 2023 die entsprechenden Daten in die Stra-
ßendatenbank zu integrieren.
Neben einer systematischen Zustandserfassung sollen regelmäßig Straßenkontrollen bzw.
Straßenbegehungen durchgeführt und dokumentiert werden. Diese sind zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit und zur Abwicklung des Straßenbetriebsdienstes erforderlich. Der bauliche
Zustand der Verkehrsflächen wird bei der regelmäßigen Straßenbegehung grundsätzlich nicht
systematisch erfasst. Es werden Mängel und Schäden an den Verkehrsflächen aufgenommen,
die durch betriebliche und bauliche Unterhaltungsmaßnahmen beseitigt werden sollen.
In der Stadt Köln werden entsprechende Begehungen durch sogenannte „Straßenkontrollkräfte“
durchgeführt. Hierfür existiert eine Dienstanweisung, in der u.a. Art und Umfang der Kontrollen
hinterlegt sind. Die Kontrollen bzw. festgestellten Schäden werden über mobile Endgeräte er-
fasst und mit der Straßendatenbank synchronisiert. So ist eine stets aktuelle Auswertung ge-
währleistet.
Kostenrechnung
Feststellung
Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendatenbank ab-
gestimmt.
Für die interne Steuerung benötigt eine Kommune eine Kostenrechnung, die den Ressourcen-
einsatz für die Verkehrsflächen vollständig und transparent abbildet. Die Struktur der Kosten-
rechnung und der Straßendatenbank sollte aufeinander abgestimmt sein.
Bei der Stadt Köln wird im Sachgebiet 660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - eine Kosten-
rechnung geführt. Die Kostenrechnung gliedert sich in die Strukturen für den kommunalen
Haushalt ein und ist mit der Finanzsoftware verknüpft. Sie wird maßgebend für die Haushalts-
planung, insbesondere für die Ergebnisrechnung, geführt.
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Struktur und Gliederung der Kostenrechnung sind noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt. Eine entsprechende Verbindung ist nicht vorhanden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sachgebiet 660/2 weiterentwickeln.
Die Stadt Köln nutzt bereits jetzt die vorhandene Kostenrechnung, um bei Bedarf Wirtschaftlich-
keitsberechnungen durchzuführen. Allerdings sind hierzu weitergehende Aufbereitungen not-
wendig. Ziel sollte es sein, auf einer zwischen Fach- und Finanzsoftware abgestimmten Daten-
basis nahezu automatisiert Berechnungen und Auswertrungen vornehmen zu können.
Die Kostenrechnung sollte sich eng an den Informationsbedürfnissen der Fachabteilung orien-
tieren. Sie sollte ermöglichen, die Vollkosten der Erhaltungsmaßnahmen mindestens nach be-
trieblicher Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung auszuwerten. Eine weitere Zuordnung
der Kosten nach den Straßenarten erscheint sinnvoll, um die Erhaltungsmaßnahmen zu katego-
risieren. Hierfür könnte die bestehende Kostenrechnung mit zusätzlichen Kostenstellen- und
Kostenträger-Strukturen weiterentwickelt werden. Weitere Differenzierungen sollte die Stadt an
der individuellen Steuerungsrelevanz ausrichten.
Die Struktur und Gliederung sollte in der Kostenrechnung und in der Straßendatenbank iden-
tisch sein. Bestenfalls ist beides in einem System integriert oder über eine Schnittstelle mitei-
nander verknüpft.
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling
Feststellung
Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert. Für
den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet.
Eine Kommune sollte eine Gesamtstrategie mit Zielvorgaben zur Erhaltung und Erneuerung ih-
rer Verkehrsflächen formulieren. Die Leitziele wie Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit/ Be-
fahrbarkeit, Substanzerhalt und Umweltverträglichkeit ergeben sich aus dem § 9 Straßen- und
Wegegesetz NRW in Verbindung mit § 75 Abs. 1 GO NRW. Diese Leitziele sollte die Kommune
individuell konkretisieren. Im Rahmen des operativen Controllings sollte sie die Ziele über Kenn-
zahlen messbar machen und steuern.
Für die Stadt Köln gilt als Strategie für die Erhaltung der Verkehrsflächen die „verkehrssichere
und werterhaltende Anlage und Unterhaltung der komm unalen Verkehrsflächen“. Im Rahmen
der Produktbeschreibung wurden für die Verkehrsflächen folgende Wirkungsziele formuliert:
Die Verkehrsinfrastruktur in Köln ist mit Blick auf eine attraktive, leistungsfähige und zu-
kunftsorientierte Gestaltung erhalten und verbessert bzw. bei Bedarf neu erbaut.
Die Verkehrsinfrastruktur ist unter Berücksichtigung einer stadtverträglichen Mobilität wirt-
schaftlich und umweltschonend.
Hierbei handelt es sich um übergeordnete Ziele, die auch für weitere Leistungen innerhalb der
Produktgruppe gelten. Daraus ableitend hat die Stadt Köln aus dem Verwaltungsprozess, aus
dem Projekte entwickelt werden, folgende strategischen Vorgaben definiert:
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Qualität und Langlebigkeit des Bauwerks sichern
Schnelle Projektabwicklung und Mängelbeseitigung
Kostentreues und termingerechtes Bauen
Digitalisierungspotenziale nutzen
Die strategischen Vorgaben sind entscheidend für das Erhaltungsmanagement. Dadurch kön-
nen die Folgen strategischer Vorgaben und auch politischer Randbedingungen aufgezeigt wer-
den. Maßgebend ist hier, diese Vorgaben messbar zu machen.
Für den operativen Bereich hat die Stadt Köln Leistungsziele vorgegeben:
Die straßenbaulichen Neubau- und Umgestaltungsmaßnahmen sind unter Beachtung
des vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmens sowie der Aspekte Attraktivität und Ver-
kehrssicherheit fertiggestellt.
Das Straßen- und Wegenetz in Köln ist verkehrssicher und in seiner Substanz erhalten.
Für die Ausgestaltung dieser Ziele sind unterschiedliche Kennzahlen definiert. Zusammen mit
bestimmten Grundzahlen werden diese unterjährig (regelmäßig) beobachtet, analysiert und bei
Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
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Prozessbetrachtung
Aufbruchmanagement
Aufbrüche von Verkehrsflächen gehören zwar zum komm unalen Alltag, sie sind aber immer ein
Eingriff in das Gesamtbauwerk und bieten damit eine Angriffsfläche für langfristige Folgeschä-
den. Damit steigt durch Aufbrüche - insbesondere, wenn sie nicht fachgerecht wiederhergestellt
werden - das Risiko eines erhöhten Erhaltungsbedarfs oder sogar einer dauerhaften Wertmin-
derung. Um die Substanz des Verkehrsflächenvermögens möglichst zu erhalten bedarf es da-
her eines professionellen Aufbruchmanagements.
Feststellung
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank ha-
ben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines Online-
Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnahmen geschaf-
fen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert.
Ein Aufbruchmanagement setzt einen systematisch strukturierten und organisierten Ablaufpro-
zess voraus. Die Anzahl der Aufbrüche soll möglichst geringgehalten werden. Dazu muss eine
Kommune in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die Aufbrüche koordinieren und bündeln
und mit eigenen Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahme n kombinieren. Zudem muss sie die
Kontrolle und Übernahme der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme in den Prozess
integrieren, um so die ordnungsgemäße und fachgerechte Wiederherstellung des Aufbruchs si-
cher zu stellen. Dieser Prozess sollte optimaler Weise digital über die Straßendatenbank mit ei-
nem webbasierten Portal ablaufen, zu dem alle Beteiligten Zugang haben.
Die Grafik zeigt die einzelnen Teilprozesse eines Aufbruchmanagements. Die gpaNRW hat in
dieser Prüfung den Schwerpunkt auf die Kontrolle und Übernahme sowie die Gewährleistungs-
abnahme gelegt. Die Koordinierung der Aufbrüche und deren Genehmigung haben wir als we-
sentliche Voraussetzung in die Betrachtung einbezogen.
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Teilprozesse des Aufbruchmanagements
Für das Aufbruch(Aufgrabungs-)management ist in der Stadt Köln das Sachgebiet 665/1 Auf-
grabungsmanagement zuständig.
Die Stadt Köln erhält in der Regel erst durch die Beantragung bei der Fachabteilung Kenntnis
von Baumaßnahmen. Ein entsprechender Koordinierungsplan, in dem alle Aufgrabungen früh-
zeitig mit allen Beteiligen koordiniert werden, ist nicht vorhanden. Teilweise erhält die Stadt aus
den jeweils mit den Versorgern geführten Quartalsgesprächen frühzeitig Informationen über ge-
plante Maßnahmen. Lediglich bei stadteigenen Maßnahmen wird die Fachabteilung per E-Mail
über geplanten Vorhabeninformiert und koordiniert diese entsprechend.
Um zukünftig über alle Baumaßnahmen möglichst frühzeitig informiert zu werden, arbeitet die
Stadt Köln aktuell an dem Aufbau eines Online-Portals. In dieses Portal sollen alle Maßnah-
menträger frühzeitig ihre geplanten Maßnahmen hinterlegen. So kann die Stadt Köln die Bau-
maßnahmen aller Beteiligten frühzeitig miteinander koordinieren.
Die Aufgrabungsgenehmigungen werden in der Stadt Köln ebenfalls vom Sachgebiet 665/1 er-
lassen. Für die Antragstellung existiert ein einheitlicher Vordruck. Nach Eingang des Antrages
wird dieser intern geprüft. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages werden alle Aufgrabungen
in der Straßendatenbank hinterlegt.
Liegen keine Hinderungsgründe vor, wird die Genehmigung erteilt. Diese ergeht in Form einer
sogenannten „VIS-Nummer“. In Einzelfällen ist eine Terminverschiebung oder auch eine Versa-
gung notwendig.
Der Baubeginn muss in der Stadt Köln nicht angezeigt werden. Die entsprechenden Informatio-
nen sowie der Baubeginn ergeben sich aus der Genehmigung (Aufgrabungsmeldung).
In Abhängigkeit der Größe der Maßnahme (größer 10 qm) findet mit dem Auftraggeber sowie
dem ausführenden Unternehmen ein gemeinsamer Vor-Or t-Termin statt. Grundsätzlich geht die
Stadt Köln davon aus, dass sich alle Straßen in einem (guten) verkehrssicheren Zustand befin-
den. Sollte das ausführende Unternehmen vor Ort andere Bedingungen vorfinden, muss sie
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dies anhand von Fotos dokumentieren. Bei dem Einweisungstermin vor Ort wird dies schriftlich
festgehalten.
Für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln konkrete Vorgaben. Mit allen Ver-
sorgungsträgern sind die Anforderungen an die Aufgrabungen im Vorfeld abgesprochen und so-
mit bekannt. Verschriftlicht sind diese in den entsprechenden Konzessionsverträgen. Weiterhin
werden regelmäßig durch die Fachabteilung Unterweisungen durchgeführt.
Zusätzlich müssen alle Unternehmen, die an dem Straßennetz der Stadt Köln arbeiten, eine
entsprechende Genehmigung/Zulassung besitzen. Dies ergibt sich aus den Vergaberichtlinien
der Stadt Köln.
Feststellung
Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den aus-
führenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.
Da Aufbrüche dem Infrastrukturvermögen die größten Schäden zufügen, führt die Stadt Köln
Kontrollen der Aufgrabungen durch. Alle Aufgrabungen größer 10 qm werden kontrolliert. Dar-
über hinaus werden Aufgrabungen in Abhängigkeit der Maßnahme stichprobenartig kontrolliert.
Stellen die Kontrolleure Mängel fest, werden diese durch Fotos und Protokolle dokumentiert.
Dies erfolgt mittels mobiler Endgeräte in der Straßendatenbank. Die Vorhabenträger werden
aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Bei Bedarf fordert die Stadt vom Vorhabenträger soge-
nannte Fremdkontrollen ein. Hierbei kann es sich um die Vorlage von Fotos oder anderen
Nachweisen (z.B. Verdichtungskontrollen) handeln. Alle Vorgänge werden in der Straßenda-
tenbank gespeichert oder verlinkt.
Für die Abnahme bzw. Übernahme des Aufbruchs findet bei Maßnahmen größer 10 qm ein Vor-
Ort-Termin mit den Beteiligten statt. Kleinere Baumaßnahmen werden ohne weitere Beteiligte
eigenständig kontrolliert.
Die Abnahme bzw. Übernahme wird in einem Übernahmeprotokoll dokumentiert, welches alle
Beteiligten abschließend unterzeichnen. Werden Mängel festgestellt, werden diese entspre-
chend im Protokoll festgehalten und der Vorhabenträger mit Fristsetzung aufgefordert, die Män-
gel zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung wird überprüft und dokumentiert.
Die Stadt Köln achtet darauf, dass die mit allen Versorgungsträgern vereinbarten Qualitätsstan-
dards eingehalten werden. Sollte in Ausnahmefällen der Ausgangszustand der Straße sehr
schlecht sein, können in Einzelfällen Abweichungen des Standards vereinbart werden.
Die Straßen in der Stadt Köln werden regelmäßig durch Straßenkontrolleure begangen. Diese
kontrollieren den allgemeinen Zustand sowie die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Köln. Im Laufe der Gewährleistungsfrist werden die Aufbrü-
che im Zuge dieser routinemäßigen Streckenkontrollen durch die Straßenkontrolleure kontrol-
liert. Werden Mängel festgestellt, wird der Vorgabenträger aufgefordert, diese zu beheben.
Zum Ende der Gewährleistungsfrist findet die endgültige Gewährleistungsabnahme statt. Hier-
für kontrolliert die Stadt Köln alle Aufgrabungen auf Mängel. Die endgültige Gewährleistungs-
abnahme wird in der Straßendatenbank hinterlegt. Stellt der Kontrolleur Mängel fest, wird der
Vorhabenträger mit Fristsetzung aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Auch hier findet wieder
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eine Kontrolle und eine Dokumentation der Mängelbeseitigung statt. In Einzelfällen veranlasst
die Stadt Kernbohrungen.
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement
Feststellung
Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren Optimie-
rungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die Stadt Köln
eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendatenbank zu erwei-
tern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflächen zur Verfügung.
Ein wirtschaftliches Erhaltungsmanagement der Verkehrsflächen setzt voraus, dass insbeson-
dere finanzwirtschaftliche und technische Aspekte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung
eng miteinander abgestimmt und verbunden sind. Hierzu ist es notwendig, dass die organisato-
rischen Schnittstellenprozesse zwischen Finanz- und Verkehrsflächenmanagement in einer
Kommune eindeutig geregelt sind und in der Praxis entsprechend bedient werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die einzelnen Schnittstellenprozesse, die eine Kommune bedie-
nen muss.
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Schnittstellenprozess
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Die bilanziellen Daten zum Straßenvermögen werden bei der Stadt Köln im Finanzverfahren
(Anlagenbuchhaltung) geführt. Für jede Straße wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz ein An-
lagegut erstellt. Bei durchgeführten Baumaßnahmen wurde bzw. wird die Straße aufgeteilt und
eine eigene Anlagennummer vergeben. Gleichzeitig wird der alte Buchwert ausgebucht und der
neue Echtwert eingebucht.
Die Daten in der Straßendatenbank werden detaillierter dargestellt. Hier werden die Straßen
weiter nach den Teileinrichtungen (Straße, Radweg, Gehweg) unterteilt. Die entsprechenden
Rechnungen der durchgeführten Baumaßnahmen werden ebenfalls eingepflegt.
Allerdings stimmen die entsprechenden Flächendaten in Anlagenbuchhaltung und Straßenda-
tenbank nicht überein. Dies liegt begründet in der unterschiedlichen Datengrundlage beider Da-
tenbanken.
Die Stadt Köln plant bis zum Jahr 2023, die Straßendatenbank und die Anlagenbuchhaltung
aufeinander abzustimmen. Da beide Systeme, Straßendatenbank und Anlagenbuchhaltung, im
Sachgebiet 660/2 – Finanzen, KLR, Projektsteuerung - bedient und gepflegt werden, ist hier ein
enger Informationsaustausch gewährleistet. Die Kämmerei greift auf die Anlagenbuchhaltung
zu. In buchhalterischen Fragen stimmen sich Fachabteilung und Kämmerei miteinander ab.
Eine körperliche Inventur ihrer Verkehrsflächen hat die Stadt Köln noch nicht durchgeführt. Für
die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 wurde eine pauschale Betrachtung vorgenommen.
Anhand von Bauklassen wurden Beispielkategorien gebildet („Was kostet ein qm in der Erstel-
lung?“) und anschließend Beispielmaßnahmen hochgerechnet. In den Folgejahren hat die Stadt
Köln eine Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung auf Basis der tatsächlichen Anschaffungs-
und Herstellungskosten der durchgeführten Baumaßnahmen vorgenommen.
Die Stadt Köln plant, die Prozesse zwischen Fach- und Finanzverfahren zu verbessern. Als
Grundlage soll die Zustandserfassung dienen, die aktuell durchgeführt wird. Hierfür wurden be-
reits in 2018 und 2019 in Testphasen die ersten Ortsteile erfasst und bewertet. Ziel ist es, bis
zum Jahr 2023 eine vollständige Zustandserfassung durchzuführen. Diese soll dann regelmäßig
durchgeführt werden, um auch die gesetzlichen Vorgaben aus der Kommunalhaushaltsverord-
nung NRW zu erfüllen.
Auf Grundlage der Zustandserfassung erhält die Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis für die
Straßendatenbank und die Anlagenbuchhaltung. In diesem Rahmen plant die Stadt, die Stra-
ßendatenbank weiterzuentwickeln und auch hier Detailinformationen und Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHK) sowie Sonderposten (SoPo) zu den Verkehrsflächen zu erfassen.
Die Stadt Köln strebt an, zukünftig die Straßendatenbank als führendes System für die techni-
schen Daten der Anlagegüter, wie z.B. Flächen und Aufbauarten, des Verkehrsvermögens ein-
zurichten. Um dies umzusetzen, befindet sich derzeit ein NKF-Modul als Bestandteil der Stra-
ßendatenbank im Aufbau.
Grundsätzlich erscheint es gut und sinnvoll, die Straßendatenbank als maßgebendes System
zu führen und die wesentlichen Daten (auch für die Anlagenbuchhaltung) über diese Datenbank
zu pflegen. Hierdurch werden alle Informationen vorwiegend an einer Stelle gebündelt vorgehal-
ten. Die Straßendatenbank wird somit als Nebenbuch geführt. Das Finanzverfahren wird jedoch
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weiterhin das führende System für die Anlagenwerte sein. Im NKF-Modul der Straßendaten-
bank werden die AHK und SoPo den Teileinrichtungen zugeordnet und die Teileinrichtungen zu
Anlagegütern zusammengefasst. Die Buchwerte der Anlagegüter werden weiterhin im Finanz-
verfahren geführt. Die Unterscheidung nach Teileinrichtungen erfolgt im NKF-Modul.
Die gpaNRW weist darauf hin, dass hierbei auch buchhalterische und technische Anforderun-
gen zu beachten sind. Insbesondere müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung
und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie
Datenzugriff (GoBD) beachtet werden (§ 28 Abs. 5 KomHVO NRW). Die Stadt Köln muss dafür
Sorge tragen, dass diese Vorgaben eingehalten werden.
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Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung
Strukturen
Feststellung
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölkerungsdichte
aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Verkehrsfläche zur Verfü-
gung.
Strukturelle Rahmenbedingungen kann eine Kommune in der Regel nicht steuern oder ändern.
Diese Strukturen können aber begünstigenden wie belastenden Einfluss auf die Erhaltung der
Verkehrsflächen nehmen. Daher macht die gpaNRW die Strukturen transparent und greift mög-
liche individuelle Besonderheiten auf.
Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Bevölkerungsdichte in
Einwohner je qm 2.657
793 1.504 2.068 2.503 3.049 23
Verkehrsfläche in qm je
Einwohner 27,31*
29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22
Anteil Verkehrsfläche
an Gemeindefläche in
Prozent
7,25*
3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Die Fläche der Stadt Köln beträgt rund 405 qkm. Die Einwohnerzahl wird von IT.NRW zum
Stichtag 31. Dezember 2017 mit rund 1,08 Mio. angegeben. Im Betrachtungsjahr 2017 befinden
sich in der Unterhaltungspflicht der Stadt Köln rund 32,5 Mio. qm Verkehrsflächen. Darin enthal-
ten ist das Straßenbegleitgrün mit einer Fläche von rund 3,1 Mio. qm.
Die Strukturkennzahlen der Stadt Köln weisen folgende Merkmale auf:
hohe Bevölkerungsdichte,
geringe Verkehrsfläche je Einwohner und
hoher Anteil der Verkehrsfläche an der Gemeindefläche.
Die hohe Bevölkerungsdichte und die geringe Verkehrsfläche je Einwohner bei der Stadt Köln
führen zu einer hohen Nutzungsintensität. Dies stellt hohe Anforderungen an die technische Be-
lastbarkeit der Verkehrsflächen. Insbesondere die Hauptverkehrsstraßen unterliegen einer gro-
ßen Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr.
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Bilanzkennzahlen
Feststellung
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibungen und
Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Prozent reduziert.
Bilanzkennzahlen Verkehrsflächen 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Verkehrsflächenquote
in Prozent 4,59*
3,95 8,55 10,58 15,41 25,62 21
Durchschnittlicher Bi-
lanzwert je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
18,63*
11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21
* Die Daten der Stadt Köln sind nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und werden insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Stadt Köln, welches langfristig zu
erhalten ist. Die Bilanzkennzahlen stellen die Bedeutung dieses Vermögensteils heraus.
In der Stadt Köln beträgt der Bilanzwert der Verkehrsflächen zum Stichtag 31. Dezember 2017
rund 681,6 Mio. Euro. Der Bilanzwert beinhaltet auch die Werte der Flächen, die sich zum Bi-
lanzstichtag im Bau befinden.
Die Verkehrsflächenquote zeigt den Anteil des Verkehrsflächenvermögens (Bilanzwert Ver-
kehrsflächen) an der Bilanzsumme. Dabei beeinflussen verschiedene Faktoren die Kennzahl.
So kann eine weitreichende Ausgliederung von kommunalen Aufgaben in verbundene Unter-
nehmen und in Sondervermögen zu einer geringeren Bilanzsumme führen. Die hier dargestellte
Kennzahl liegt im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten im unteren Bereich.
Der durchschnittliche Bilanzwert eines qm Verkehrsfläche positioniert sich in der Stadt Köln im
interkommunalen Vergleich ebenfalls im unteren Bereich.
Bilanzkennzahl Köln im Zeitverlauf 2012 bis 2017
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Verkehrsflächen-
quote in Prozent 5,56
5,37 5,18 4,97 4,75 4,59
Im Zeitverlauf zeigt sich, dass die Verkehrsflächenquote in der Stadt Köln rückläufig ist. An den
absoluten Zahlen ist zu erkennen, dass sich der Bilanzwert auch tatsächlich reduziert.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Bilanzwert Verkehrsflächen 2012 bis 2017
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Bilanzwert Verkehrs-
flächen in Mio. Euro 852,5
802,2 767,8 735,9 705,7 681,6
Der Grund für diesen Werteverzehr liegt an der Differenz zwischen Abschreibungen und Investi-
tionen in die Verkehrsflächen. Die Abschreibungen sind in Köln höher als die Investitionen. Sie
liegen in den Jahren 2014 bis 2017 im Mittel bei rund 50,8 Mio. Euro, die Investitionen im Mittel
bei rund 20,4 Mio. Euro, mithin eine Differenz von rd. 30 Mio. Euro jährlich. Von 2012 bis 2017
hat sich der Bilanzwert um über 170 Mio. Euro reduziert. Dies entspricht einem Rückgang von
rund 20 Prozent.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Erhaltung der Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Kommunen. Die Kommune muss
den Zustand und damit auch den Wert dieses Vermögens langfristig erhalten. Inwieweit sie die-
ses Ziel erreicht, hängt im Wesentlichen von den durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen
und Reinvestitionen in die Verkehrsflächen ab. Entscheidend ist ebenso die aktuelle Ausgangs-
position bezogen auf Alter und Zustand des Vermögens.
Für diese drei Einflussfaktoren bildet die gpaNRW Kennzahlen, die sie dann Richtwerten ge-
genüberstellt. Die Richtwerte sind als Orientierung für eine wirtschaftliche Erhaltung der Ver-
kehrsflächen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu betrachten.
Für die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche liegt ein Wert von 1,30 Euro je m² zu-
grunde. Er basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-
kehrswesen ermittelten Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Aus-
gabe 2019). Für die Reinvestitionsquote hat die gpaNRW einen Richtwert von 100 Prozent an-
gesetzt. Dieser Wert beruht darauf, dass über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen
die erwirtschafteten Abschreibungen vollständig reinvestiert werden. Der Richtwert für den An-
lagenabnutzungsgrad liegt bei 50 Prozent. Dieser ist als Durchschnittswert aller Verkehrsflä-
chen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen.
In dem nachfolgenden Netzdiagramm haben wir die Richtwerte indexiert und den Kennzahlen-
werten der Stadt Köln gegenübergestellt.
Einflussfaktoren 2017
Kennzahlen Richtwert Köln*
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche in Euro 1,30 1,05
Reinvestitionsquote in Prozent 100 38,80
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent 50,00 79,66
* Die Daten der Stadt Köln sind nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und werden insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Nachfolgend untersucht die gpaNRW diese drei Einflussfaktoren näher.
Alter und Zustand
Feststellung
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im obe-
ren Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der Verkehrsflächen.
Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuellen Zustandserfas-
sung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
Seite 20 von 27
Die Altersstruktur des Verkehrsflächenvermögens sollte ausgeglichen sein. Dies ist der Fall,
wenn der Anlagenabnutzungsgrad über alle Verkehrsflächen hinweg bei 50 Prozent liegt. Ent-
sprechend zur buchhalterischen Kennzahl sollte auch der tatsächliche Zustand der Verkehrsflä-
chen eine ausgewogene Verteilung aufweisen.
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anlagenabnutzungs-
grad in Prozent 79,66* 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Als Nutzungsdauer hat die Stadt Köln für die Verkehrsflächen 50 Jahre festgelegt. Die durch-
schnittliche Restnutzungsdauer beträgt zehn Jahre. Daraus ergibt sich ein Anlagenabnutzungs-
grad von rund 80 Prozent. Damit liegt der Wert über dem Richtwert und im interkommunalen
Vergleich im oberen Bereich. Dies bedeutet eine deutliche Überalterung der Verkehrsflächen.
Bei der letzten überörtlichen Prüfung durch die gpaNRW lag der Anlagenabnutzungsgrad im
Jahr 2010 bei rund 68 Prozent. Seitdem hat sich der Wert weiter verschlechtert.
Der steigenden Überalterung konnte die Stadt Köln bisher nicht über Investitionen entgegenwir-
ken. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem sinkenden Bilanzwert der Verkehrsflächen. In-
sofern indiziert auch das Alter und die nur noch geringe Restnutzungsdauer bereits kurz- und
mittelfristig einen steigenden Investitionsbedarf.
Neben dem Alter spielt auch der Zustand eine Rolle, inwieweit Unterhaltungsmaßnahmen und
Reinvestitionen notwendig sind. Ist das Vermögen in einem dem Alter entsprechenden Zu-
stand? Oder ist der tatsächliche Zustand besser als das Alter vermuten lässt?
Für die Stadt Köln liegen keine Erkenntnisse zum Zustand der Verkehrsflächen vor. Eine Zu-
standserfassung bzw. –bewertung ist nicht vorhanden. Die Stadt Köln plant allerdings, den Zu-
stand der Verkehrsflächen im Rahmen von Begehungen (visuell sensitiv) und Bildauswertungen
zu erfassen. Die entsprechenden Vorbereitungen für diese Erfassung laufen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnutzungsdauer von
nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeitnah erfassen und bewerten. An
den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnah-
men ihrer Verkehrsflächen ausrichten.
Unterhaltung
Feststellung
Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Bereich, al-
lerdings noch unter dem Richtwert.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
Seite 21 von 27
Um die festgesetzte Gesamtnutzungsdauer der Verkehrsfläche zu erreichen ist eine entspre-
chende auskömmliche Unterhaltung erforderlich. Wie hoch die Unterhaltungsaufwendungen im
Einzelfall sein müssen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Orientierung bie-
tet der Richtwert von 1,30 Euro je qm.
Unterhaltungsaufwendungen 2017
Kennzahlen Köln Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Unterhaltungsaufwen-
dungen je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
1,05*
0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Die Stadt Köln hat im Betrachtungsjahr 2017 für die Unterhaltung ihrer Verkehrsflächen rund
34 Mio. Euro aufgewendet. In den Aufwendungen sind Personalaufwendungen der Verwaltung
sowie Eigen- und Fremdleistungen für die Unterhaltung enthalten.
Mit Unterhaltungsaufwendungen von 1,05 Euro je qm liegt die Stadt Köln im Vergleich mit ande-
ren kreisfreien Städten im oberen Bereich. Allerdings befindet sich der Wert unter dem Richt-
wert, der für eine langfristig, wirtschaftliche Unterhaltung notwendig wäre. Insbesondere vor
dem Hintergrund des überdurchschnittlichen Alters der Verkehrsflächen scheinen die eingesetz-
ten Mittel zu gering. Allerdings bleibt offen, ob tatsächlich Unterhaltungs- oder vielmehr Rein-
vestitionsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Zustandserfassung wird hierüber Auf-
schluss geben. Mit dieser kann auch im Zeitverlauf analysiert werden, wie sich der Zustand der
Verkehrsflächen verändert hat.
Auch in den Vorjahren lagen die Unterhaltungsaufwendungen unter dem Richtwert. Im Mittel
der Jahre 2014 bis 2017 hat die Stadt Köln 0,92 Euro je qm Verkehrsfläche eingesetzt. Bei der
letzten überörtlichen Prüfung lag der Wert noch darunter. Im Jahr 2010 hatten die Unterhal-
tungsaufwenden eine Höhe von 0,87 Euro je qm Verkehrsfläche.
Um zu beurteilen, ob der Richtwert vollumfänglich anzusetzen ist, sind weitere Aspekte und Ein-
flussfaktoren zu beurteilen. So ist beispielsweise die Unterhaltung von Anliegerstraßen in der
Regel günstiger als die von Hauptverkehrsstraßen. Diese werden vom Schwerlastverkehr kaum
belastet, sodass hier der Richtwert nicht zwingend erreicht werden muss. Daten hierzu sind al-
lerdings nicht vorhanden.
Reinvestition
Feststellung
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachpersonals so-
wie geringer Resonanz auf Ausschreibungen, konnten die vorhanden finanziellen Mittel nicht
vollständig investiert werden.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
Seite 22 von 27
Über den gesamten Lebenszyklus hinweg sollen die erwirtschafteten Abschreibungen vollstän-
dig über Reinvestitionen wieder in die Verkehrsflächen fließen. Das heißt, dass die Reinvestiti-
onsquote über den gesamten Lebenszyklus aller Verkehrsflächen 100 Prozent betragen sollte.
Reinvestitionen 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Reinvestitionsquote in
Prozent 38,80*
8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20
* Die Kennzahl der Stadt Köln ist nicht im interkommunalen Vergleich enthalten und wird insoweit hier lediglich nach-
richtlich abgebildet.
Die Reinvestitionsquote der Stadt Köln von rund 39 Prozent im Betrachtungsjahr 2017 stellt le-
diglich eine Momentaufnahme dar. Bei den Reinvestitionen ist der Blick auf die gesamte Nut-
zungsdauer der Verkehrsflächen zu richten. Nicht jedes Jahr ist eine Reinvestition in Höhe der
Abschreibungen erforderlich. Die gpaNRW betrachtet in dieser Prüfung mit vier Jahren nur ei-
nen kleinen Ausschnitt gemessen an der gesamten Nutzungsdauer. Daher werden zu einer
besseren Beurteilung der Situation auch die Ergebnisse der letzten überörtlichen Prüfung durch
die gpaNRW betrachtet.
Reinvestitionsquote 2014 bis 2017
2014 2015 2016 2017
Reinvestitionsquote in Prozent 22,94 28,72 30,80 38,80
Im Zeitverlauf der Jahre 2014 bis 2017 zeigt sich, dass die Abschreibungen in Köln höher sind
als die Reinvestitionen. Sie liegen im Mittel der Jahre 2014 bis 2017 bei rund 50,8 Mio. Euro.
Die Reinvestitionen liegen im Mittel bei rund 16 Mio. Euro. Daraus ergibt sich eine durchschnitt-
liche Reinvestitionsquote für die Jahre 2014 bis 2017 von rund 30 Prozent. Im interkommunalen
Vergleich liegt dieser Wert im mittleren Bereich, allerdings deutlich unterhalb des Richtwertes.
Ein geringes Reinvestitionsvolumen wurde bereits bei der letzten überörtlichen Prüfung durch
die gpaNRW festgestellt. Im Jahr 2010 lag die Reinvestitionsquote bei rund 34 Prozent. Dieses
geringe Investitionsniveau hat nunmehr eine Überalterung der Verkehrsflächen zur Folge, wel-
ches an dem hohen Anlagenabnutzungsgrad zu erkennen ist. Setzen sich geringe Reinvestitio-
nen über einen längeren Zeitraum hin weiterhin fort, so sind zeitnah damit auch Risiken sowohl
für den Haushalt und die Bilanz als auch für den Zustand der Verkehrsflächen verbunden. Dies
gilt insbesondere mit Blick auf den Werteverzehr der Verkehrsflächen in der Bilanzsumme.
Die Stadt Köln hat dargestellt, dass ihr durchaus mehr finanzielle Mittel für (Re-)Investitionen
zur Verfügung stehen, als sie in den letzten Jahren investiert hat. Allerdings gestaltet sich die
Vergabe der Aufträge zunehmend schwierig. Zum einen fehlt es am technischen Fachpersonal,
die entsprechende Projekte vorbereiten, vergeben und auch begleiten können. Zum anderen
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
Seite 23 von 27
müssen teilweise Ausschreibungen aufgrund fehlender oder unwirtschaftlicher Angebote aufge-
hoben werden. Hier spielen Kapazitätsengpässe bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle.
Der Vergleich der Plan- und Istzahlen für (Re-)Investitionen in die Verkehrsflächen zeigt, dass
im Jahr 2015 lediglich rund 60 Prozent der vorhandenen Mittel investiert werden konnten. In
den Jahren 2016 und 2017 hat sich der Wert auf rund 50 Prozent reduziert. In 2018 konnte le-
diglich ein Drittel der vorhandenen Mittel (re-)investiert werden. Dadurch ergeben sich zwangs-
läufig geringe Kennzahlenwerte.
Feststellung
Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich personell zu
verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Finanzierung
Feststellung
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen. Die
Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der Beitrags-
höhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig aus.
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat Beiträge
zu erheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt
des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW, 127 ff. Bau-
gesetzbuch und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW.
Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Köln regelt, dass die Stadt zehn Prozent des bei-
tragsfähigen Erschließungsaufwandes trägt. Dementsprechend entfallen 90 Prozent des Auf-
wandes auf die Beitragspflichtigen. Dies entspricht der Regelung im Muster der Bundesvereini-
gung der kommunalen Spitzenverbände für eine Satzung über die Erhebung von Erschlie-
ßungsbeiträgen. Zudem schließt die Stadt Köln städtebauliche Verträge ab und erzielt dabei
eine hundertprozentige Kostendeckung.
Die Anteile der Beitragspflichtigen, die die Stadt Köln in ihrer Straßenbaubeitragssatzung fest-
gelegt hat, bewegen sich im oberen Bereich des Korridors, den die Mustersatzung des Städte-
und Gemeindebundes vorsieht. Den dort genannten Korridor schöpft die Stadt jedoch nicht voll-
ständig aus. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anteile, die die Stadt Köln für die Fahrbahn
festgelegt hat. Zudem ist die Spannbreite der Mustersatzung aufgeführt.
Beitragsanteile Fahrbahn in Prozent
Straßenart Spannbreite Beitragsanteil gemäß
Mustersatzung Beitragsanteil Köln
Anliegerstraßen 50-80 70
Haupterschließungsstraßen 30-60 50
Hauptverkehrsstraßen 10-40 30
Hauptgeschäftsstraßen 40-70 60
Das Land NRW beabsichtigt die Anlieger von Straßen finanziell zu entlasten. Zur Kompensation
von Mindereinnahmen sollen Kommunen Mittel aus einem Förderprogramm des Landes abru-
fen können. Durch das Förderprogramm und die beabsichtigte Gesetzesänderung des Landes
können sich die Rahmenbedingungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ändern. Da-
her sollte die Kommune die weitere Entwicklung in ihre Entscheidungen zur Höhe der Bei-
tragssätze einbeziehen.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Verkehrsflächen
Feststellung Empfehlung
F1
Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt
werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden kön-
nen. Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen
pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung
des Straßenbegleitgrüns.
E1
Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass
eine differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die in-
terne Steuerung verbessert werden.
F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln
plant, die Datenbasis zu verbessern.
F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendaten-
bank abgestimmt. E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sach gebiet 660/2 weiterentwickeln.
F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert.
Für den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet.
F5
Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank
haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines
Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnah-
men geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert.
F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den
ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben.
F7
Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren Opti-
mierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die
Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendaten-
bank zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflä-
chen zur Verfügung.
F8
Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölkerungs-
dichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Verkehrsflä-
che zur Verfügung.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F9
Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibun-
gen und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Pro-
zent reduziert.
F10
Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im
oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der Ver-
kehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuel-
len Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau.
E10
Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnut-
zungsdauer von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeit-
nah erfassen und bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte
die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten.
F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Be-
reich, allerdings noch unter dem Richtwert
F12
Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachperso-
nals sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen konnten die vorhanden finanziel-
len Mittel nicht vollständig investiert werden.
F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich perso-
nell zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt.
F14
Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen.
Die Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der
Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig
aus.
Stadt Köln Verkehrsflächen 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Friedhofswesen der Stadt Köln im Jahr
2019
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Friedhofswesen 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 5
Steuerung und Organisation 7
Strukturen und Prozesse 7
Strategische und operative Ausrichtung 8
Datenlage/ IT 9
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 10
Gebührenkalkulation 12
Flächenmanagement 16
Ausgangslage 16
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 19
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 20
Grünpflege 23
Ausgangslage 23
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen 23
Anlage: Ergänzende Tabellen 26
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Als Anlage hat die gpaNRW die Feststellungen und Empfehlungen zur überörtlichen Prüfung
des Friedhofswesens tabellarisch zusammengefasst. Die Feststellungen und Empfehlungen ha-
ben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine
Priorisierung vor.
Friedhofswesen
Die kommunalen Friedhöfe der Stadt Köln haben eine besondere Bedeutung. Neben dem ei-
gentlichen Bestattungszweck dienen sie auch der Naherholung und haben eine parkähnliche
sowie ökologische Funktion. Dies liegt begründet in der ansonsten geringen Erholungs- und
Grünfläche im Stadtgebiet.
Für die interne Steuerung und Organisation des Friedhofsmanagements stehen der Stadt Köln,
insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware, umfangreiche Daten zur Verfügung. Mit
der geplanten Digitalisierung werden Datenlage und Prozesse optimiert.
Der in der Vergangenheit stattgefundene Strukturwandel im Bestattungswesen ist auch bei der
Stadt Köln deutlich zu erkennen. Bei den Sarg- und Urnenbestattungen hat sich die Anzahl in
den letzten rund 20 Jahren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen
in Köln rund zwei Drittel als Urnenbestattung durchgeführt. Dadurch ergibt sich ein reduzierter
Flächenbedarf und weiter steigende Flächenüberhänge.
Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Konsequenzen dieses Strukturwandels auseinander-
gesetzt. Bereits im Jahr 2001 hat sie die Gebührenkalkulation den sich veränderten Gegeben-
heiten angepasst („Kölner Gebührenmodell“). Weiterhin wurden regelmäßig neue Grabange-
bote eingeführt, um der steigenden Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten
nachzukommen.
Aktuell hat die Stadt Köln ein Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. In diesem Rahmen
wurde auch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das vorrangige Ziel ist es,
die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Die Stadt Köln
konzentriert sich vielmehr auf unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Belegungsplanung auf be-
stimmte Kernzonen, neue Grabangebote) auf den vorhandenen Friedhöfen.
Die Stadt Köln sollte allerdings, trotz der internen Zielvorstellungen aus dem Friedhofskonzept,
bereits jetzt die satzungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, um zukünftig, unter mög-
licherweise anderen Rahmenbedingungen, auch kurzfristig (z.B. mit dem Rückbau von Fried-
hofsflächen) reagieren zu können. Im Weiteren sollte sie auch Friedhofsschließungen in Be-
tracht ziehen.
Die Kosten für die Grünflächenunterhaltung liegen im interkommunalen Vergleich im oberen Be-
reich. Die maßgebenden Faktoren sind hier insbesondere die Größe (Anzahl der Friedhöfe), die
Strukturen (Verteilung der Friedhöfe im Stadtgebiet) sowie Bepflanzung auf den Friedhöfen
(viele Hecken, die einen hohen Pflegeaufwand verursachen).
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
Veränderungen der Bestattungskultur einhergehend mit einem gravierenden Wandel im Nach-
frageverhalten sowie die zunehmende Konkurrenzsituation im Friedhofswesen stellen kommu-
nale Friedhofsverwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Friedhöfe weisen in-
zwischen kontinuierlich wachsende Flächenüberhänge aus.
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Kommunen mit ihren Friedhöfen hinsicht-
lich der Flächenauslastung, aber auch der Grünflächenpflege und der Gebührenkalkulation um-
gehen.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweisen.
Die Darstellung der Kennzahlen zu den kommunalen Friedhöfen schafft Transparenz und sensi-
bilisiert die Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihren Friedhöfen.
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung und Wirtschaftlichkeit der kommunalen
Friedhöfe. Die örtlichen Strukturen und die Kennzahlen bilden die Ausgangslage für die v.g.
drei Prüfungsschwerpunkte.
Ausgehend vom Gesamtkostendeckungsgrad liegt der Hauptfokus der Prüfung bei den Gebüh-
ren auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Grün-
pflege steht die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung im Mittelpunkt. Die Friedhofsflächen betrach-
ten wir unter dem Aspekt der aktuellen Auslastungs- und Belegungssituation. Wir runden un-
sere Prüfung mit einem Ausblick auf den sich voraussichtlich abzeichnenden Entwicklungstrend
bei den städtischen Friedhofsflächen ab.
Der gpaNRW ist bewusst, dass eine der Totenruhe angemessene Gestaltung der Friedhöfe un-
verzichtbar ist. Die in der Prüfung gebildeten Kennzahlen werden global für alle Friedhöfe der
Stadt gebildet. Es ist Aufgabe der Stadt, individuell für jeden Friedhof zu entscheiden, inwieweit
die gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden können
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Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens
Die örtlichen Friedhofsstrukturen haben einen erheblichen Einfluss auf den kommunalen Res-
sourcenbedarf im Friedhofswesen, denn die kreisfreien Städte in NRW halten Friedhöfe bzw.
Friedhofsflächen in sehr unterschiedlichem Umfang vor. So gibt es kreisfreie Städte, die viele
kommunale Friedhöfe haben, andere Kommunen in diesem Segment haben wiederum nur we-
nige eigene Friedhöfe, jedoch eine Vielzahl an Friedhöfen in Trägerschaft von Dritten wie z.B.
die Kirchen.
Strukturkennzahlen Friedhofswesen 2017
Grund-/ Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anzahl der kommunalen
Friedhöfe 55 1 7 11 21 55 23
Flächen der kommunalen
Friedhöfe in qm 4.851.200
37.538 596.067 1.235.603 1.872.821 4.851.200 23
Anteil kommunaler Bei-
setzungen an der Ge-
samtsterbefallzahl in Pro-
zent
82,31
5,38 45,24 63,39 76,51 93,15 23
Kommunale Beisetzun-
gen je 1.000 qm Fried-
hofsfläche
1,63
1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23
Anteil der Erholungs- und
Grünfläche an der Ge-
meindefläche in Prozent
50,20
34,75 46,72 53,72 61,66 69,60 23
Erholungs- und Grünflä-
che in qm je Einwohner 189
114 180 275 423 878 23
Die 55 Friedhöfe der Stadt Köln verteilen sich gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet. Ne-
ben den kommunalen existieren noch vier konfessionelle Friedhöfe.
Die kommunalen Friedhöfe haben in der Stadt eine besondere Bedeutung. Dies lässt sich an
mehreren Faktoren belegen. Zum einen werden rund 82 Prozent der Sterbefälle auf kommuna-
len Friedhöfen beigesetzt. Dieser Wert liegt im Vergleich der kreisfreien Städte im oberen Be-
reich und zeigt, dass die kommunalen Friedhöfe von der Bevölkerung gut angenommen wer-
den.
Zum anderen dienen die Friedhöfe auch der Naherholung und haben eine parkähnliche sowie
ökologische Funktion. In § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung wird dies entsprechend formuliert:
„Friedhöfe bieten den Hinterbliebenen einen Ort der Besinnung. Die parkähnliche Gestaltung
der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen einen erhebli-
chen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus
eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei.“
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Dies resultiert aus der eher geringen Erholungs- und Grünfläche im Stadtgebiet. Die entspre-
chenden Kennzahlen, insbesondere im Verhältnis zu den Einwohnern, machen dies deutlich.
Sie liegt im interkommunalen Vergleich im Bereich des ersten Viertelwertes.
In der Vergangenheit hat sich die Bestattungskultur gewandelt. Der Trend von Sarg- zu Urnen-
beisetzungen ist auch in Köln deutlich zu erkennen. So werden vermehrt kleinere, pflegeärmere
Grabarten nachgefragt. Dies hat zur Folge, dass die auf den Friedhöfen vorhandenen Grabfel-
der nicht mehr so wie in der Vergangenheit genutzt werden und es zu Flächenüberhängen
kommt. Die freien Flächen müssen von der Stadt Köln gepflegt werden. Bei anhaltendem Trend
werden tendenziell weitere Bestattungsflächen nicht mehr benötigt.
Die Stadt Köln hat sich bereits frühzeitig mit dieser Thematik beschäftigt. Auf Grundlage der
Entwicklung der Bestattungszahlen und interner Analysen wurde im Jahr 2001 das sogenannte
„Kölner Gebührenmodell“ eingeführt. Danach wurde mit der vorrangigen Kalkulation nach Fall-
zahlen die Kalkulationsgrundlage wesentlich verändert.
Weiterhin wurden in den Jahren 2001 sowie 2009 neue Grabangebote eingeführt. Mit pflege-
freien Rasengräbern, Naturwald- und Baumbestattungen sowie den Kooperationsgrabfeldern ist
die Stadt Köln der steigenden Nachfrage nach preiswerten und pflegefreien Grabstätten nach-
gekommen.
Im Laufe des Jahres 2019 hat die Stadt Köln in einem „Arbeitskreis Friedhof“ ein Friedhofskon-
zept („Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“) erarbeitet. In diesem Konzeptpapier werden die aktu-
elle Situation auf den Friedhöfen sowie die Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt. Hierfür hat
die Stadt Köln eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Ausführungen zu diesem Konzept und dessen Umsetzung sind in den nachfolgenden Absätzen
zu finden.
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Steuerung und Organisation
Ein modernes Friedhofsmanagement bedarf einer effizienten Steuerung und Organisation.
Diese muss den besonderen Herausforderungen und dem wachsenden Anpassungsbedarf im
Friedhofswesen gerecht werden. Die gpaNRW betrachtet im Folgenden die wesentlichen Ein-
flussfaktoren.
Strukturen und Prozesse
Feststellung
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt zentral
im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass ein regelmä-
ßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteuren im Amt gegeben
ist.
Die Strukturen und Prozesse im Friedhofsmanagement müssen zukunftsgerichtet organisiert
sein. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Produktverantwortung für das Friedhofswe-
sen an einer zentralen Stelle liegt. Von hier aus sollten die Aufgaben rund um das Friedhofswe-
sen koordiniert und gesteuert werden. Zuständigkeiten und Kompetenzen müssen eindeutig ge-
regelt und voneinander abgegrenzt werden. Zudem sollten die strategischen und operativen in-
ternen Prozesse möglichst ganzheitlich, redundanz-, medienbruch- und schnittstellenfrei organi-
siert, gestaltet und weitgehend digitalisiert werden.
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen befindet sich in der Stadt Köln im Dezernat
VI, Amt 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Hier werden u.a. die Gebühren kalku-
liert, die Unterhaltungstätigkeiten auf den Friedhöfen koordiniert sowie Ausbauprojekte geplant.
Die Abteilung 672 – Friedhöfe - steuert das Friedhofswesen. An dieser Stelle wird die strategi-
sche Ausrichtung des Friedhofswesens vorbereitet. In der zentralen Friedhofsverwaltung
(Sachgebiet 672/1) werden alle Verwaltungsarbeiten abgewickelt. So werden für alle Friedhöfe
die Bearbeitung der Sterbefälle, die Bescheiderteilung, Rechnungsstellung, Anschreiben aller
Art sowie die Terminvergaben vorgenommen.
Im Sachgebiet 672/2 wird der operative Betrieb der Friedhöfe organisiert. Diese sind in neun
Friedhofsbezirke aufgeteilt.
Sowohl die Gebührenkalkulation als auch die finanzielle Planung und Abwicklung finden in der
Verwaltungsabteilung (670) statt.
In der Stadt Köln existiert ein „Arbeitskreis Friedhof“. Diesem gehören neben der Stadt Köln
auch Vertreter der Friedhofsgewerke sowie der Kirchenverbände an. In diesem Arbeitskreis
werden regelmäßig alle friedhofsrelevanten Themen besprochen.
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Strategische und operative Ausrichtung
Feststellung
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept wird
die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen für die ope-
rative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben.
Gerade auch wegen der langfristigen Auswirkungen friedhofsrelevanter Entscheidungen bedarf
es hier in besonderem Maße einer strategisch ausgerichteten Steuerung. Diese sollte auf klaren
messbaren, zukunftsorientierten Zielvorgaben durch Politik und Verwaltungsführung basieren
und den Handlungsrahmen für das operative Friedhofsmanagement bilden. Dem Friedhofsma-
nagement obliegen dann in der Folge die Ableitung möglichst konkreter operativer Ziele und de-
ren maßnahmenbezogene Umsetzung. Flankiert werden sollte das gesamte Steuerungssystem
durch Kennzahlen und Indikatoren zur Zielerreichung sowie ein aussagekräftiges Berichtswe-
sen. Über ein regelmäßiges Berichtswesen sollte beurteilt werden, inwieweit die gesetzten Ziele
und gesteckten Vorgaben eingehalten werden. Hiermit werden gleichzeitig auch die übergeord-
neten Steuerungsebenen informiert. Zentraler Gegenstand eines solchen Berichtswesens sollte
ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich zur Entwicklung der relevanten Steuerungs- und Budgetgrö-
ßen im Friedhofswesen sein.
Die Stadt Köln hat im Rahmen der Produktbeschreibung für das Produkt Friedhöfe (Produkt-
gruppe 1303) folgende Wirkungsziele formuliert:
Die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Begräbnisstätten ist sicherge-
stellt.
Das Angebot an Begräbnisarten ist vielfältig und bedarfsgerecht.
Die Friedhofsflächen sind gepflegt.
Im Rahmen dieser Wirkungsziele hat die Stadt Köln die Vorgabe definiert, alle 55 vorhandenen
städtischen Friedhöfe in der jetzigen Größe zu erhalten und weiter zu betreiben. Hierbei soll bei
möglichst hoher Gebührenstabilität ein umfassendes Grabangebot vorgehalten werden, wel-
ches Abwanderungen ins Umland verhindert.
In dem aktuellen Friedhofskonzept werden zur Optimierung des Grabangebotes für die Fried-
hofsverwaltung folgende Ziele beschrieben:
Förderung von weiteren Kooperationen unter hinreichender Berücksichtigung der jeweili-
gen Friedhofsanlagen und den Anforderungen des Denkmalschutzes.
Entwicklung von neuen Grabangeboten und Durchführung von Pilotprojekten zur Erpro-
bung neuer Grab- und Bestattungsformen.
Darüber hinaus wird auch das von der Friedhofsverwaltung unmittelbar offerierte Graban-
gebot überarbeitet, angepasst bzw. erweitert.
Ein Berichtswesen, durch das regelmäßig steuerungsrelevante Informationen geliefert werden,
ist ansatzweise vorhanden. Es werden unterschiedliche Kennzahlen (z.B. Verhältnis Sterbefälle
zu Bestattungen, Entwicklung der Angebotsnachfrage in den einzelnen Segmenten, Verhältnis
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Sarg- zu Urnenbestattung) gebildet. Weiterhin wird regelmäßig der Finanzmittelabfluss analy-
siert. Je nach Fragestellung bzw. Maßnahme, die umgesetzt werden soll, werden darüber hin-
aus bedarfsabhängig weitere Grund- und Kennzahlen analysiert.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen aufbauen. Hier
kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und steuerungsrelevante Informationen liefern. So
sind alle Entscheidungsträger regelmäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich infor-
miert.
Datenlage/ IT
Feststellung
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und syste-
matisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation
unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse optimiert.
Eine aussagekräftige, friedhofsscharfe Daten- und Informationslage ist eine entscheidende Vo-
raussetzung für eine zielgerichtete Steuerung. Sie bildet sowohl die Basis und den Ausgangs-
punkt für notwendige Analysen und strategische Optimierungs- und Entwicklungskonzepte so-
wie Entscheidungen als auch für die operative Steuerung des Friedhofwesens. Daher sollte
jede Kommune über eine bedarfsgerechte und aktuell gepflegte Daten- und Informationsbasis
zu ihren Friedhöfen verfügen. Datenumfang und -tiefe sollten sich dabei streng an dem Maß-
stab „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ orientieren.
Für das Datenmanagement, aber auch zur Unterstützung der Kernprozesse im Friedhofswesen
sollte jeder Friedhofsträger grundsätzlich über eine geeignete, integrierte Fachsoftware verfü-
gen.
Für die Verwaltung der Friedhöfe setzt die Stadt Köln eine Fachsoftware ein. Mit diesem Ver-
fahren werden die Anforderungen der Friedhofsverwaltung vollständig abgedeckt. So werden
hier alle Bestattungsfälle hinterlegt, Gebührenbescheide erstellt, Grabmalangelegenheiten so-
wie der laufende Schriftverkehr bearbeitet. Die finanztechnische Abwicklung erfolgt über das Fi-
nanzverfahren der Stadt. Aktuell arbeitet die Stadt an einer Schnittstelle zwischen Fach- und Fi-
nanzsoftware. So werden die vorhandenen Verfahren m iteinander verknüpft und die Arbeitsab-
läufe optimiert.
Der überwiegende Teil der steuerungsrelevanten Daten wie Flächen, Anzahl der Grabstellen
oder auch Nutzungsdauern sind hinterlegt, werden aktuell gepflegt und können ausgewertet
werden. Allerdings können in Bezug auf die Grabstellen keine genauen Angaben gemacht wer-
den. Im Rahmen einer Softwareumstellung wurden nicht alle Grabstellen systembedingt über-
nommen. Dies betrifft insbesondere die Reihengräber.
Aktuell ist ein Grünflächeninformationssystem im Aufbau, mit dem die grafische Darstellung der
einzelnen Grabstätten möglich ist. Mit der Verknüpfung von Friedhofssoftware und GIS-Anwen-
dung werden dann Sachinformationen mit den geografischen Informationen zu den einzelnen
Grabstätten zusammengeführt. Dadurch erhält der Nutzer einen ganzheitlichen Blick mit allen
Informationen zu den Grabstätten. Im Rahmen dieser Digitalisierung werden die nicht im Sys-
tem vorhandenen Grabstellen nacherfasst.
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Feststellung
Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist positiv
festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.
Weiterhin plant die Stadt Köln, die Terminvergabe zu digitalisieren. Aktuell wird die Termin-
vergabe nach telefonischer Kontaktaufnahme, oder auch per E-Mail oder Fax, durch die Fried-
hofsverwaltung organisiert. Dies soll zukünftig für die Bestatter im Rahmen einer Onlinebu-
chung möglich sein. Dadurch wird das Verfahren für die Bestatter als auch für die Friedhofsver-
waltung vereinfacht.
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung
Feststellung
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von Maß-
nahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen auf den
Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine aktuelle Da-
tenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besucher.
Zu einer guten Steuerung gehört auch, dass das Friedhofsmanagement wirkungsvolle Marke-
tingstrategien und Maßnahmen entwickelt und umsetzt. Gerade vor dem Hintergrund zuneh-
mender Konkurrenzsituationen wird ein professionell betriebenes Marketing im Friedhofswesen
immer wichtiger. In Zukunft wird eine regelmäßige Marktbeobachtung und Marktanalyse verbun-
den mit einem attraktiven Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleiches gilt für die Öf-
fentlichkeitsarbeit.
Die Stadt Köln führt ihre Öffentlichkeitsarbeit mit unterschiedlichen Maßnahmen durch. Zum
einen ist auf der Homepage der Stadt Köln der Bereich Friedhöfe ausführlich dargestellt. Hier
werden neben den entsprechenden Satzungen und allgemeinen auch spezielle Informationen
zu den einzelnen Friedhöfen gegeben sowie Friedhofspläne dargestellt. Weiterhin werden die
unterschiedlichen Grabarten sowie die Grabgestaltung erläutert.
Neben dem Internetauftritt existieren Informationsflyer zu den Friedhöfen.
Jährlich findet ein sogenannter „Kölner Vorsorgetag“ statt. Hier stellen verschiedene Einrichtun-
gen (z.B. Krankenversicherungen, Genossenschaft der Friedhofsgärtner) sowie die Stadt Köln
ihre Leistungen zum Thema Vorsorge speziell für Senioren vor.
Die Stadt Köln hat in den Monaten Mai bis Juli 2019 eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt. Ziel war es, die Wünsche und Bedürfnisse der Kölnerinnen und Kölner für die zu-
künftige Ausrichtung und Gestaltung der 55 städtischen Friedhöfe zu ermitteln. Es wurden Inter-
views und Befragungen von potentiellen Nutzergruppen sowie Besucherinnen und Besuchern
auf den Friedhöfen durchgeführt. Die entsprechenden Vorschläge und Anregungen wurden in
einem zweiten Schritt in einem Online-Dialog zur Verfügung gestellt und diskutiert. Daneben hat
die Stadt Köln eine Friedhofswoche mit zahlreichen Veranstaltungen auf den Friedhöfen durch-
geführt. Auch hier ist sie in den Dialog mit den Besucherinnen und Besuchern getreten.
Die Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vom Arbeitskreis Friedhof ausgewer-
tet und sind als Handlungsempfehlungen in das Friedhofskonzept eingeflossen.
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Bisher hat die Stadt Köln anlassbezogen (z.B. bei bestimmten Jubiläen von Friedhöfen) einen
Friedhofstag organisiert. Die Stadt Köln plant, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Fried-
hof, zukünftig einen Friedhofstag jährlich durchzuführen. Sie, bzw. der Arbeitskreis Friedhof,
möchte so den Kontakt mit den Menschen in Köln fortführen. In diesem Rahmen soll der aktu-
elle Stand der Umsetzung des Friedhofskonzeptes präsentiert und auch die Entwicklung disku-
tiert werden.
Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist für die Städte besonders wichtig, da diese bei einem Sterbe-
fall nicht den Erstkontakt mit den Angehörigen haben. Dieser findet beim Bestatter statt. Daher
sollten die Städte ein großes Interesse daran haben, hier entsprechend gut aufgestellt zu sein.
Insbesondere gilt dies für die Städte, bei denen eine spürbare Konkurrenzsituation vorhanden
ist.
In der Stadt Köln existieren neben den städtischen Friedhöfen vier weitere konfessionelle Fried-
höfe. Diese haben allerdings keine wesentliche Bedeutung. Dies ist auch an dem hohen Anteil
von rund 82 Prozent der kommunalen Beisetzungen an den Sterbefällen zu erkennen. Hier
spielt auch die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Köln für die überaus gute Annahme
der städtischen Friedhöfe eine wesentliche Rolle.
Über den Arbeitskreis Friedhof besteht die Möglichkeit des Austauschs zu verschiedenen Fried-
hofsthemen. Hier sind neben der Stadt Vertreter der Friedhofsgewerke sowie der Kirchen ver-
treten.
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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Gebührenkalkulation
Feststellung
Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kostende-
ckungsgrad.
Die Kalkulation und Gestaltung der Friedhofsgebühren sollte innerhalb des bestehenden rechtli-
chen Rahmens auf eine möglichst kostendeckende Refinanzierung der gebührenrelevanten Ge-
samtkosten eines städtischen Friedhofswesens ausgerichtet sein. Allerdings sollte die Gebüh-
renhöhe dort ihre Grenze finden, wo sie mangels Konkurrenzfähigkeit zu einer erkennbar rück-
läufigen Nachfrageentwicklung führt. Eine Stadt sollte die Zusammenhänge von Gebührenhöhe
und Nachfrageverhalten im Blick haben. Mit der Gebührengestaltung sollte die Nachfrage der
Leistungen stabilisiert und dennoch eine möglichst hohe Kostendeckung erreicht werden.
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Der Kostendeckungsgrad der Stadt Köln liegt im Betrachtungsjahr 2017 im interkommunalen
Vergleich unterhalb des zweiten Viertelwertes. Die gebührenrelevanten Erlöse liegen bei rund
20,5 Mio. Euro, die entsprechenden Kosten bei rund 23,7 Mio. Euro. Von den Gesamtkosten
hat die Stadt Köln bereits einen Kostenanteil, der auf die Erholungsfunktion der Friedhöfe für
Stadt Köln Friedhofswesen 050.010.050_03359
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alle Einwohner entfällt, in Abzug gebracht. Dieser wird als öffentlicher Grünanteil direkt aus der
Gesamtdeckung des Kernhaushaltes der Stadt Köln finanziert.
Bei dem hier dargestellten Kostendeckungsgrad für 2017 handelt es sich um eine Momentauf-
nahme. Bei Betrachtung der Vorjahre (2014 bis 2016) ergibt sich ein Kostendeckungsgrad im
Mittel von rund 94 Prozent. Dieser Wert liegt im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten im
oberen Bereich. Insgesamt ergibt sich ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis.
Der hohe Kostendeckungsgrad spiegelt auch die gute Annahme der kommunalen Friedhöfe
durch die Bevölkerung wieder.
Grabnutzungsgebühren
Feststellung
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Gebühren-
kalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der Grabgröße auch
die Fallzahlen berücksichtigt werden.
Alle Nutzungsberechtigten1 sollten angemessen am Gebührenaufkommen beteiligt werden. Die
Gebührensätze der Grabnutzungsgebühren sollten sich aus einer nachvollziehbaren Äquiva-
lenzziffernkalkulation ergeben.
Die Gebühren werden in der Stadt Köln jährlich kalkuliert. Seit dem Jahr 2014 konnten die Ge-
bühren stabil gehalten werden.
Die notwendigen Daten für die Kalkulation der Gebühren stehen der Fachabteilung zur Verfü-
gung.
In der Gebührenkalkulation werden Gemeinkosten (Overheadkosten) berücksichtigt. Hierbei
handelt es sich um Kosten für Aufgaben von anderen Bereichen und Abteilungen, die für das
Friedhofswesen erbracht werden. Darüber hinaus werden auch die abteilungsinternen Over-
headkosten einbezogen.
Das aufgewandte Vermögen wird angemessen verzinst. Hierzu verwendet die Stadt Köln den
aktuell gültigen Zinssatz. Die Abschreibungen berechnet sie auf der Basis von Wiederbeschaf-
fungszeitwerten.
Für die Kostenrechnung hat die Stadt Köln Kostenstellen definiert, z.B. Bestattungen (Ein-, Aus-
, Umbettung), Trauerfeier (Trauerfeier, Kühlräume, Orgelnutzung, Abschiedsräume), Nutzungs-
rechte. Diesen werden die entsprechenden Kosten entweder direkt oder über ein definiertes
Umlageverfahren (Umverteilung aus Vorkostenstellen) zugeordnet. Schwerpunktmäßig werden
hierzu Stundenaufschreibungen aus dem Betrieb verwendet.
In der Gebührenkalkulation werden die Kosten für die Belegungsflächen über grabart-spezifisch
definierte Äquivalenzziffern verteilt. Hier verwendet die Stadt Köln die Faktoren Fläche, Nut-
zungsdauer und Fallzahlen.
1 Person, der das Recht zur Nutzung einer Grabstätte durch den Friedhofsträger zugewiesen worden ist.
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Die Stadt Köln hat für die Gebührenkalkulation bereits im Jahr 2001 das sogenannte „Kölner
Gebührenmodell“ eingeführt, welches auch in den folgenden Jahren von vielen anderen Kom-
munen angewendet wurde bzw. wird. Bei dieser Berechnungsart werden nicht nur die Grab-
größe, sondern auch die Fallzahlen für bestimmte Kostenpositionen, insbesondere bei Infra-
strukturkosten, als Berechnungsmaßstab berücksichtigt. Durch dieses Gebührenmodell werden
extreme Schwankungen bei den Tarifen abgemildert und mehr Gebührengerechtigkeit erzielt.
Trauerhallen
Feststellung
Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.
Für den Betrieb der Trauerhallen sollte eine möglichst vollständige Kostendeckung erreicht wer-
den. Bei rückläufiger Trauerhallennutzung sollte eine Kommune gezielte Strategien zur Verbes-
serung der Konkurrenzfähigkeit entwickeln. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Gebühren
auf eine Höhe zu begrenzen, die breiteren Schichten der Bevölkerung eine Nutzung der Trauer-
hallen ermöglicht. Bei dauerhaft niedriger Auslastung und gleichzeitig niedrigen Nutzungsge-
bühren sollte eine Kommune konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Anzahl und Ausstat-
tung der Trauerhallen im Stadtgebiet anstellen. Unter Berücksichtigung einer ausreichenden be-
zirklichen Versorgung sollte sie die Anzahl der Trauerhallen reduzieren, um Kosten zu senken.
Die verbleibenden Trauerhallen sollten konkurrenzfähig aufgewertet werden.
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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Auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Köln existieren insgesamt 46 Trauerhallen. Die Er-
löse liegen bei rund 985.000 Euro, die Kosten bei rund 825.000 Euro. Dadurch ergibt sich eine
Kostenüberdeckung. Im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten liegt der Kennzahlenwert im
oberen Bereich.
Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen in Prozent 2017
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Nutzungen
Trauerhallen an den Gesamt-
beisetzungen in Prozent
57,77
16,23 48,96 62,13 66,97 90,49 22
Mit der Kennzahl „Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen“ wird die Nut-
zungsintensität dargestellt. Mit rund 58 Prozent ist der Wert der Stadt Köln im interkommunalen
Vergleich unterdurchschnittlich. Trotz dieser geringen Nutzungsintensität ergibt sich ein positi-
ver Kostendeckungsgrad. Nach Auskunft der Stadt Köln ergibt sich dies zum einen aus dem
vergleichsweise hohen Gebührensatz von 190 Euro für die Nutzung der Trauerhalle. Zum ande-
ren aus der zeitlichen Nutzungskapazität. Die Nutzung der Trauerhallen ist auf 30 Minuten be-
grenzt. Ist diese Zeit nicht ausreichend, so muss eine zusätzliche Zeitbuchung erfolgen (dies ist
durchaus regelmäßig der Fall). Dafür wird dann ein vollständiger Gebührensatz verlangt. Somit
werden dann trotz „nur“ einer Nutzung die doppelten Gebühren vereinnahmt.
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Flächenmanagement
Ausgangslage
Der Flächenbedarf hängt neben anderen wichtigen Faktoren wesentlich von der Entwicklung
der Bevölkerung und der Sterbefälle sowie dem örtlichen Nachfrageverhalten ab.
Für die Stadt Köln ist es wichtig, die Entwicklung der Bevölkerung, der Sterbefälle und der Bei-
setzungen auf den kommunalen Friedhöfen im Blick zu behalten. Eine Analyse der einzelnen
Entwicklungen ist notwendig, um Tendenzen erkennen zu können.
Die Bevölkerung in der Stadt Köln ist in der Vergangenheit stetig gestiegen. Lag sie Anfang der
1990er Jahre noch bei rund 955.000 Einwohnern, hat sie sich bis zum Betrachtungsjahr 2017
um rund 13 Prozent auf rund 1,08 Mio. Einwohner erhöht. Die Bevölkerungsmodellrechnung
2040 von IT.NRW geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl in der Stadt Köln weiter um rund
15 Prozent zunehmen wird, auf dann rund 1,23 Mio. Einwohner.
Entwicklung Sterbefälle und kommunale Bestattungen
In der Betrachtung aller Sterbefälle in der Stadt Köln zeigt sich, dass diese seit Mitte der 1990er
nahezu konstant geblieben sind. Die Prognosezahlen bis zum Jahr 2040 gehen von einer leich-
ten Steigerung aus.
Bei den Bestattungszahlen sind nur geringe Veränderungen eingetreten. Mitte/Ende der 1990er
Jahre haben auf den städtischen Friedhöfen rund 9.500 Bestattungen stattgefunden. Bis zum
Jahr 2018 hat sich diese Zahl lediglich um rund 10 Prozent reduziert. Auf den kommunalen
Friedhöfen werden zurzeit jährlich rund 8.000 bis 8.500 Bestattungen durchgeführt.
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Anteile Beisetzungen 2017
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Beisetzungen Erd-
gräber am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Pro-
zent
34,11
13,59 21,69 27,29 34,73 50,24 23
Anteil Beisetzungen Urnen-
gräber am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Pro-
zent
63,66
3,85 39,48 47,93 57,79 72,60 23
Anteil Beisetzungen weitere
Grabarten am Gesamtbei-
setzungsaufkommen in
Prozent
2,23
0,00 8,83 26,82 31,63 73,08 23
Von den kommunalen Beisetzungen wurden bei der Stadt Köln im Betrachtungsjahr 2017 rund
35 Prozent als Sargbeisetzung und annährend 65 Prozent als Urnenbeisetzung durchgeführt.
Auch hier zeigt ein Blick in die Historie den schnellen Wandel im Bestattungswesen - weg von
den Sargbeisetzungen, hin zu den Urnenbeisetzungen.
Entwicklung Sarg- und Urnenbestattungen
Mitte/Ende der 1990er Jahre lag der Anteil der Urnenbestattungen noch bei rund 30 Prozent.
Gut zehn Jahre später war bereits jede zweite Bestattung eine Urnenbestattung. Da die Nach-
frage nach Urnengräbern weiter steigend ist, wird sich der Anteil von aktuell rund 65 Prozent
Urnenbestattungen vermutlich weiter erhöhen.
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An den Bestattungszahlen ist zu erkennen, dass sich diese nur geringfügig reduziert haben.
Maßgebend ist in der Stadt Köln das geänderte Bestattungsverhalten. Dies hat zur Folge, dass
sich der Bedarf an Friedhofsflächen kontinuierlich verringert.
Auf Grundlage der Entwicklung der Bestattungszahlen und interner Analysen hat die Stadt Köln
in den 2000er Jahren erste Maßnahmen eingeleitet. So wurde im Jahr 2001 das bereits be-
schriebene „Kölner Gebührenmodell“ eingeführt. Durch dieses neue Kalkulationsschema wur-
den die Grabnutzungsgebühren für die kleineren Urnengrabstätten erhöht und gleichzeitig für
die Sargwahlgrabstätten verringert. Dies hat dazu geführt, dass sich die Nachfrage nach Urnen-
bestattungen verzögert und die Nachfrage nach Erdgräbern immer noch deutlich vorhanden ist.
Dies ist auch an dem Anteil der Erdbeisetzungen im Verhältnis zu den Gesamtbeisetzungen zu
erkennen. Mit rund 35 Prozent liegt der Wert der Stadt Köln im Jahr 2017 im Vergleich der an-
deren kreisfreien Städte im oberen Bereich. Allerdings ist auch hier der Wert der Urnenbeiset-
zungen steigend.
Im Weiteren hat die Stadt Köln in den Jahren 2001 sowie 2009 neue Grabangebote eingeführt.
So stehen seitdem pflegefreie Rasengräber, Naturwald- und Baumbestattungen sowie Koope-
rationsgrabfelder zur Verfügung. Bei den Kooperationsgrabfeldern handelt es sich um eine be-
sonders gestaltetes Grabfeld bzw. Grabstätte, die ausschließlich in Verbindung mit dem Ab-
schluss eines Grabpflegevertrages mit dem eingebundenen Fachunternehmen belegt werden
kann. Die Nachfrage nach dieser Grabart ist besonders hoch. Aktuell sind 16 Kooperationsgrab-
felder auf den Friedhöfen angelegt.
Im Jahr 2014 hat die Stadt Köln in der Friedhofssatzung die Errichtung von Kolumbarien aufge-
nommen. Damit möchte sie auch der Nachfrage nach dieser Bestattungsform nachkommen.
Auch hat die Stadt Köln in den vergangenen Jahren freie Flächen einer ökologischen Nutzung
zugeführt (Biodiversität). So wurden insbesondere Wildblumenwiesen, Langgraswiesen (Wild-
bienenwiesen) oder auch Streuobstwiesen angepflanzt. Nach dem aktuellen Friedhofskonzept
sollen auch diese Flächen weiter ausgebaut werden.
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Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation
Feststellung
Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Flickenteppich
ist allerdings deutlich zu erkennen.
Wesentlicher Maßstab für ein effizientes und damit gebühren- bzw. haushaltsentlastendes
Friedhofs- und Flächenmanagement ist die Auslastung und die Belegungsdichte der Friedhofs-
flächen. Eine höhere Flächenauslastung mit einer konzentrierten Belegung begünstigt einen
wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb. An diesem Maßstab sollten sich die Kommunen bei künftigen
Entscheidungen zur Friedhofsgestaltung und -planung vorrangig orientieren.
Die Belegungssituation der Stadt Köln kann nicht dargestellt werden, da die entsprechenden
Daten nicht vorliegen. Zur Orientierung werden die Vergleichsdaten dargestellt:
Flächenanteile der Grabarten
Kennzahl Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil belegte Fläche
Erdgräber an der Ge-
samtfläche der Fried-
höfe in Prozent
./.
4,33 8,70 10,80 12,66 24,59 17
Anteil belegte Fläche
Urnengräber an der
Gesamtfläche der
Friedhöfe in Prozent
./.
0,46 0,79 1,19 1,38 5,13 16
Die gpaNRW ermittelt die Grabflächen, indem sie die belegten Grabstellen mit grabartspezifischen Standartflächen mul-
tipliziert.
Da der Stadt Köln keine validen Daten zu der Anzahl der Grabstellen vorliegen, kann der ent-
sprechende Kennzahlenwert nicht errechnet werden. Allerdings gilt auch für die Stadt Köln,
dass der überwiegende Teil der Flächen aus Grün- und Wegeflächen sowie aus freien, nicht
belegten Grabflächen besteht. Im Rahmen einer vor Ort durchgeführten Besichtigung von ver-
schiedenen Friedhöfen wurde deutlich, dass auch auf den Friedhöfen der Stadt Köln ein soge-
nannter „Flickenteppich“ vorhanden ist. Dabei handelt es sich um einzelne, nicht mehr belegte
Gräber auf den Grabfeldern, die von der Stadt gepflegt werden müssen. Eine weitere Auffällig-
keit ist genau die gegensätzliche Situation, wenn nur noch einzelne Grabstätten auf ansonsten
bereits abgeräumten Grabfeldern vorhanden sind. Hier muss die Stadt die gesamte Infrastruktur
wie Zuwegung und teilweise auch Wasserstellen vorhalten und unterhalten. Ein Rückbau oder
eine anderweitige Nutzung ist oftmals nicht möglich oder schwierig. Somit ergeben sich bei sol-
chen Fällen auch nur eingeschränkt Möglichkeiten, die entsprechenden Flächen pflegearm zu
gestalten.
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Entwicklung künftiger Flächenbedarf
Feststellung
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den Entwicklun-
gen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen Friedhöfe zu
erhalten.
Wichtig sind nicht nur die Kenntnis über und der Umgang mit der aktuellen Auslastungssitua-
tion, sondern auch die Transparenz zum Entwicklungstrend der künftigen Belegung der Fried-
höfe. Eine solche, fortschreibungsfähige Entwicklungsprognose basierend auf validen, örtlichen
Daten sollte dann auch die zentrale Grundlage für eine, detaillierte Friedhofsentwicklungspla-
nung bilden.
Die Stadt Köln hat sich frühzeitig mit den Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt und
bereits unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.
Neben diesen Maßnahmen analysiert die Stadt Köln regelmäßig die Entwicklung der Bestat-
tungszahlen sowie das Grabwahlverhalten. Bei den Grabarten ergibt sich für die städtischen
Friedhöfe folgendes Bild:
Entwicklung der Grabarten
Bezeichnung Anzahl
Neukäufe Erdgräber 2017 1.569
Fünfjahresmittel der freiwerdenden Erdgrabstellen 2018 bis 2022 4.118
Neukäufe Urnengräber (Reihen-, Wahlgrab und am Baum) 2017 1.983
Fünfjahresmittel der freiwerdenden Urnengrabstellen 2018 bis 2022 840
Neukäufe weitere Grabarten (Urnengemeinschaftsgräber) 2017 177
Fünfjahresmittel der freiwerdenden weiteren Grabstellen 1.144
An dieser Darstellung ist zu erkennen, wie viele Gräber im Betrachtungsjahr 2017 neu erworben
wurden und wie viele Gräber jedes Jahr aufgrund des Ablaufs des Nutzungsrechtes frei wer-
den.
Sehr auffällig ist die Entwicklung bei den Erdgräbern. Den 1.569 Neukäufen stehen 4.118 frei-
werdende Erdgrabstellen gegenüber. Jedes Jahr fallen somit über 2.500 Erdgräber an die Stadt
Köln zurück, deren Flächen gepflegt werden müssen. Sollten die Nutzungsrechte an Erdgrä-
bern verlängert werden, verringert sich die Zahl entsprechend. Dies ist allerdings ausschließlich
bei Wahlgräbern möglich und macht nur einen geringen Teil aus. Besonders zu berücksichtigen
ist dabei, dass neben den jährlich freiwerdenden Grabstellen bereits jetzt eine hohe Anzahl (ge-
naue Zahl kann nicht benannt werden) freier Erdgrabstellen vorhanden sind.
Bei den Urnengrabstellen ist die Anzahl der Neukäufe noch höher als die der freiwerdenden Ur-
nengrabstellen. Hierfür gibt es zwei Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Urnengrabstel-
len weiterhin hoch. Zum anderen war die Verbreitung der Urnengrabstellen in den 90er Jahren
noch nicht sehr groß (diese Ruhefristen laufen in dem o.g. Zeitraum 2018 bis 2022 aus), son-
dern hat von da an erst deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der
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deutlich gestiegenen Nachfrage nach Urnengräbern in den 2000er Jahren auch die freiwerden-
den Urnengrabstellen in den Folgejahren nach dem hier genannten Zeitraum (2018 bis 2022)
zunehmen werden.
Für die Stadt Köln ist es auch zukünftig wichtig, sich mit den Entwicklungen im Friedhofswesen
zu beschäftigen. So hat sie im Laufe des Jahres 2019 in dem Arbeitskreis Friedhof ein Fried-
hofskonzept mit der Überschrift „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ erarbeitet. In diesem Kon-
zeptpapier werden die historische Entwicklung der Friedhöfe der Stadt Köln, die aktuelle Situa-
tion auf den Friedhöfen sowie die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten dargestellt. Hierfür hat
die Stadt Köln eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese wurde bereits
im Abschnitt „Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung“ beschrieben.
In dem Konzept wird konkret dargestellt, dass „der tatsächliche Bedarf an Bestattungsfläche
das vorhandene Angebot an ausgebauter Friedhofsfläche deutlich unterschreitet“. Die daraus
folgende Verkleinerung von Friedhofsflächen oder auch Schließung von Friedhöfen hat die
Stadt Köln allerdings ausgeschlossen. Maßgebend ist die sehr starke Identifikation der Kölner
Bevölkerung mit den Friedhöfen. In dem Konzeptpapier heißt es dazu: „Auch die Aufgabe klei-
nerer Ortsfriedhöfe zur betriebswirtschaftlich günstigeren Zentralisierung der Bestattungen auf
die größeren Friedhöfe scheitert an der starken Identifikation der Kölnerinnen und Kölner mit
den Friedhöfen, die unmittelbar in Wohnortnähe liegen. Dieser starke Ortsbezug („Veedel“) wird
durch die Familie, die Nachbarschaft, Freundinnen und Freunde geprägt und ist Teil der städti-
schen Bevölkerungskultur.“
Stattdessen konzentriert sich die Stadt Köln darauf, auf den vorhandenen Friedhöfen die Struk-
turen und Abläufe zu optimieren. So wird eine Konzentration der Bestattungsflächen in gut er-
reichbare Kernzonen angestrebt. Entsprechend sollen neue Streulagen ausgeschlossen wer-
den.
Feststellung
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis langfristig
zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückgebaut werden.
Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwendungen ergeben.
Dies hat allerdings dort seine Grenzen, wo sich noch einzelne aktive Gräber innerhalb beste-
hender Grabfelder befinden. Eine weitere Einschränkung ergibt sich durch den Denkmalschutz.
Bei der Stadt Köln stehen einzelne Gräber sowie einige Friedhöfe in Ihrer Gesamtheit unter
Denkmalschutz. Dies ist bei der Überplanung bzw. Anpassung der Flächen zu berücksichtigen.
Weiterhin plant die Stadt Köln stark nachgefragte Bestattungsformen weiter auszubauen. So
befinden sich neben den bereits vorhandenen 16 Kooperationsfeldern weitere 20 Kooperations-
vorhaben in konkreter Planung. Auch sollen Baumgrabstätten auf weiteren Friedhöfen angebo-
ten werden.
Aber auch die Entwicklung neuer Grabangebote ist geplant. Aktuell arbeitet die Stadt Köln an
dem Angebot von Kolumbarien. Die satzungstechnischen Voraussetzungen dafür sind bereits
vorhanden. Die Stadt favorisiert die Nutzung von bestehenden Gebäuden. Die konkrete Reali-
sierung wird derzeit abgestimmt.
Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die Nutzung der Friedhofsflächen insbesondere noch
folgende Möglichkeiten genannt:
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Schaffung von besonderen, meditativen Ruheräumen
Errichtung von Naturlehrpfaden für Kinder
Errichtung von Begegnungsplätzen
Förderung von Kooperationen und Patenschaften in Bezug auf Informationen und Bil-
dung (z.B. mit Naturschutzverbänden, Schulen)
Kulturelle Veranstaltungen auf den Friedhöfen (insbes. in Trauerhallen)
Errichtung von Trauer- und Trosträumen
Die Stadt Köln plant, in den nächsten fünf Jahren verschiedene Projekte umzusetzen. Voraus-
setzung ist eine gesicherte Finanzierung der Maßnahmen.
Trotz dieser vielen und auch kreativen Vorschläge für die Nutzung der Flächen bleibt die Grund-
aussage, dass die vorhandenen Friedhofsflächen den Bedarf deutlich übersteigen. In dem Kon-
zeptpapier heißt es abschließend: „Der Arbeitskreis Friedhof hat sich zum Ziel gesetzt, die 55
städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend
zur Urnenbestattung rückläufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs
mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entgegenzusetzen.“
Die Stadt Köln darf allerdings dabei nicht die Wirtschaftlichkeit aus dem Fokus verlieren. Bei
„dem Friedhof“ handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, bei dem Erlöse und Kos-
ten grundsätzlich ausgeglichen sein sollten. Da davon auszugehen ist, dass sich zukünftig die
Anzahl der Urnenbeisetzungen weiter erhöht, werden die nicht genutzten Friedhofsflächen wei-
ter steigen. Auch wenn die Stadt Köln derzeit von Friedhofs(teil)schließungen absieht, sollte sie
bereits jetzt die Grundlagen dafür schaffen, um zukünftig, möglicherweise unter anderen Rah-
menbedingungen, entsprechend reagieren und Maßnahmen umsetzen zu können.
So findet bereits jetzt eine Konzentration der Bestattungsflächen in Kernzonen statt.
Empfehlung
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie auch satzungs-
technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzungen ausschließen. So er-
langt sie auch Rechtssicherheit.
Die Stadt Köln erhält nach Abschluss der Digitalisierung der Friedhöfe eine vollständige Daten-
lage zu den einzelnen Friedhöfen. Daraus ergeben sich auch Daten zu freien und belegten
Grabstätten.
Empfehlung
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flächenentwick-
lungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslastung der einzelnen Fried-
höfe sollte sie in einem weiteren Schritt die Schließung von nur noch wenig ausgelasteten
Friedhöfen in Betracht ziehen.
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Grünpflege
Ausgangslage
Die örtlichen Gegebenheiten im Friedhofsgrün, insbesondere Umfang und Ausstattung der
Grünflächen, sind prägend für die dort entstehenden Gesamtaufwendungen. Schließlich bestim-
men das Flächenvolumen sowie die Wahl und Anordnung bzw. Gestaltung der Vegetationsar-
ten auch wesentlich den Ressourcenbedarf für die Unterhaltung und Pflege. Im Friedhofswesen
kommt darüber hinaus dem öffentlichen Grünanteil eine besondere Bedeutung zu. Die dort ent-
stehenden Kosten sind nicht gebührenrelevant und belasten somit in vollem Umfang den städti-
schen Haushalt.
Grün- und Wegeflächen/ Bäume auf den Friedhöfen 2017
Grund / Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil Grün- und Wegeflä-
che an der Gesamtfläche
der Friedhöfe in Prozent
82,45
45,69 71,06 77,34 81,78 89,68 23
Anzahl Bäume je 1.000 qm
Friedhofsfläche ./. 3 6 7 10 12 21
Der Flächenanteil für Grün- und Wegeflächen an der Gesamtfriedhofsfläche ist hoch. Die wurde
auch bei einer Besichtigung der Friedhöfe deutlich. Im Vergleich mit anderen kreisfreien Städ-
ten liegt die Kennzahl der Stadt Köln im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Struktur der
Friedhöfe. So ist der größte Friedhof der Stadt Köln, der Südfriedhof (rd. 61,5 ha), als klassi-
scher Parkfriedhof angelegt. Die umfangreichen Kriegsgräberanlagen sind in weitläufigen Wie-
senanlagen angelegt. Der zweitgrößte Friedhof, der Ostfriedhof (rd. 58 ha), ähnelt einem Wald-
friedhof. Umfangreiche Friedhofsflächen sind Waldflächen.
Da der Stadt Köln die Anzahl der Bäume nicht bekannt ist, kann die entsprechende Kennzahl
nicht dargestellt werden. Die Stadt Köln plant hierfür Grundlagen zu schaffen. Aktuell wird ein
Baumkataster erarbeitet.
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen
Feststellung
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Vergleich
mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe sowie der
Struktur begründet.
Eine Stadt sollte die Grün- und Wegeflächen so wirtschaftlich wie möglich unterhalten und pfle-
gen. Insbesondere über die Optimierung der Gestaltung/Ausstattung der Grün- und Wegeflä-
chen, Pflegestandards und -häufigkeiten sowie die manuellen Eigen- und/oder Fremdleistungen
kann die Kommune aktiv Einfluss auf den Ressourceneinsatz und damit auch auf die Gebüh-
renentwicklung sowie den städtischen Haushalt nehmen.
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Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegefläche in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegefläche liegen bei der Stadt Köln im Vergleich mit
anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich.
Sie sind von vielen Faktoren abhängig. Zum einen spielt die Größe, bzw. Anzahl der Friedhöfe
eine Rolle. In der Friedhofsabteilung des Amtes für Landschaftsplanung und Grünflächen sind
derzeit über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese sind überwiegend auf neun
Friedhofsbezirke (bei 55 Friedhöfen) aufgeteilt. Für die vollständige Bewirtschaftung der Fried-
höfe (von Einsatzplanung bis Material- und Gerätebeschaffung) ist ein entsprechend hoher Dis-
positionsaufwand erforderlich. Dies schlägt sich auch in hohen Kosten nieder.
Zum anderen verteilen sich die 55 Friedhöfe auf das gesamte Stadtgebiet. Dabei befinden sich
auch viele Friedhöfe in den entfernt gelegenen Ortsteilen. Durch diese dezentrale Lage der
Friedhöfe ergeben sich hohe Fahrzeiten. Dies hat auch entsprechend hohe Kosten zur Folge.
Im Rahmen der Besichtigung von Friedhöfen ist aufgefallen, dass auf den Friedhöfen viele He-
cken gepflanzt sind. Dies hat gestalterische Gründe. Diese trennen die Grabreihen und –felder
optisch voneinander. Den Besuchern der einzelnen Grabstätten wird so ein gefühlt größerer in-
dividueller Raum zur Verfügung gestellt. Auch wirkt der gesamte Friedhof durch die Heckenbe-
pflanzungen ansprechender, da er den Friedhof in viele kleine Bereiche aufteilt.
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Aus wirtschaftlicher Sicht verursachen die Heckenbepflanzungen allerdings hohe Kosten. Der
Heckenschnitt erfordert einen hohen zeitlichen Einsatz, was zu hohen Aufwendungen führt.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die Pflanzung
neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Friedhofswesen
Feststellung Empfehlung
F1
Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt
zentral im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass
ein regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteu-
ren im Amt gegeben ist.
F2
Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept
wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen
für die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben.
E2
Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen auf-
bauen. Hier kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und regelmäßig steue-
rungsrelevante Informationen liefern. So sind alle Entscheidungsträger regel-
mäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich informiert.
F3
Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und
systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Or-
ganisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse opti-
miert.
F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist
positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut.
F5
Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von
Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen
auf den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine
aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besu-
cher.
F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kosten-
deckungsgrad.
F7
Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Ge-
bührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der
Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden.
F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad.
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Feststellung Empfehlung
F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Flicken-
teppich ist allerdings deutlich zu erkennen.
F10
Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den Ent-
wicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen
Friedhöfe zu erhalten.
F11
Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis lang-
fristig zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückge-
baut werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwen-
dungen ergeben.
E11.1
Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie
auch satzungs-technisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beiset-
zungen ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit.
E11.2
Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flä-
chenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslas-
tung der einzelnen Friedhöfe sollte die sie in einem weiteren Schritt die Schlie-
ßung von nur noch wenig ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen.
F12
Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Ver-
gleich mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe
sowie der Struktur begründet.
E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die
Pflanzung neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Bauaufsicht der Stadt Köln
im Jahr 2019
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Bauaufsicht 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Baugenehmigung 5
Strukturelle Rahmenbedingungen 5
Rechtmäßigkeit 8
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 9
Geschäftsprozesse 10
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 11
Laufzeit von Bauanträgen 13
Personaleinsatz 16
Digitalisierung 19
Transparenz 20
Bauberatung 22
Bauordnung 24
Bauüberwachung 24
Bauzustandsbesichtigungen 24
Anlage: Ergänzende Tabellen 26
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln im Prüfgebiet Bauauf-
sicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Bauaufsicht
Die Stadt Köln plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022“ mehrere Teil-
projekte, die direkt oder indirekt die Abläufe der Bauaufsicht positiv beeinflussen sollen. Nen-
nenswert sind neben der e-Bauakte die Digitalisierung der Baulasten, die digitale Denkmalliste,
die online Grundstücksinformationen und die online Katasterauskunft. Sobald die Bauaufsicht
auf aktuelle Informationen online zugreifen kann, wird sie das verwaltungsinterne Beteiligungs-
verfahren optimieren. Die eingeholten internen und externen Stellungnahmen je Genehmi-
gungsantrag sind überdurchschnittlich.
Die gesetzlichen Frist- und Prüfvorgaben werden regelmäßig nicht eingehalten. Erst wenn
durch das Digitalisierungsprogramm 2019 bis 2022 die bisher erforderlichen Prüfvermerke des
Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster durch online-Informationen überflüssig
werden, kann die Bauaufsicht die Anträge schneller in die Sachbearbeitung geben.
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über klar definierte Prozessabläufe. Sie wurden im Zuge
des Projektes Prozessoptimierung 2016 detailliert untersucht. Die gesetzlich vorgegebenen
Fristen von einer Woche nach Eingang eines Bauantrages (§ 72 Abs. 1 BauO NRW) und die
sechs-Wochen-Frist nach § 68 Abs. 8 BauO NRW werden jedoch nur selten eingehalten.
Bei der Bearbeitung von Bauanträgen erreicht Köln unterdurchschnittliche Leistungswerte. Ur-
sächlich hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen zahlreicher vakanter Stellen – im Betrach-
tungsjahr waren mehr als 20 Prozent unbesetzt. Diese gehen erschwerend mit enormen Rück-
ständen aus den Vorjahren einher. Daneben wirkt sich die Vielzahl der Stellungnahmen belas-
tend aus. Letztlich ergeben sich durch die Rahmenbedingungen höhere Rüstzeiten, die ebenso
leistungsmindernd wirken.
Der Personaleinsatz bei den förmlichen Vorbescheiden kann aufgrund der Datenlage nicht ein-
geschätzt werden.
Bei den normalen Baugenehmigungsverfahren erreicht die Stadt Köln im Vergleichsjahr 2018
überdurchschnittliche Gesamtlaufzeiten. Auf dieses normalen Genehmigungsverfahren entfal-
len rund 23 Prozent der Bauanträge. Im Vergleich ist das ein überdurchschnittlicher Anteil. Die
Prozesslaufzeiten im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sind maximal. Für die langen
Prozesslaufzeiten ab Antragseingang gibt es mehrere Gründe, die anhand der Datenlage je-
doch nicht spezifiziert werden können. Dem hohen Anteil unvollständiger Anträge begegnet die
Stadt Köln bereits heute mit einer intensivieren Bauberatung. Die Beratungsleistungen werden
durch ausführliche Informationen auf der städtischen Homepage ergänzt.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben bezieht sie auch die Bereiche Bauberatung und Bauordnung mit ein.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Um beispielsweise Perso-
nalkennzahlen zum Leistungsvergleich bilden zu können, wird das eingesetzte Personal ge-
trennt nach Overhead und Sachbearbeitung erfasst. Der Kennzahlenvergleich schafft den not-
wendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der kreisfreien Städte in
NRW.
Über eine Prozessbetrachtung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens werden die ver-
waltungsinternen Abläufe transparent. Wenn sich daraus Optimierungsansätze ergeben, weist
die gpaNRW darauf hin. Damit ein Bezug des Prozesses zu den ermittelten Kennzahlen herge-
stellt werden kann, wird der bis 2018 gültige Prozess dargestellt. Ab dem 01. Januar 2019 gel-
ten die Regelungen der neu gefassten Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Inhaltlich führt
die Neufassung der Landesbauordnung zu keinen großen Unterschieden im Prozessablauf die-
ses Baugenehmigungsverfahrens. Hinweise der Stadt auf geänderte Verfahrensweisen hat die
gpaNRW bei der Prozessbetrachtung in den Erläuterungen mit aufgenommen.
Darüber hinaus hat die gpaNRW mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der
Stadt im Handlungsfeld Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Digitali-
sierung und Transparenz erörtert. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Kommunen in
diesen Bereichen die Vorgaben erfüllen, hat die gpaNRW in allen 23 kreisfreien Städten im
Rahmen eines Interviews einheitliche Fragen gestellt. Eine tiefergehende Sachstandsabfrage
zum Stand der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens in NRW hatte das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in
2018 durchgeführt. Soweit sich daraus Bezüge zu unserer Prüfung ergeben, hat die gpaNRW
diese mit dargestellt.
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung erfasst. Dabei sind die vollzeitverrechneten Stellenan-
teile ohne Trennung zwischen Beamten und Beschäftigten für die definierte Aufgabe erhoben
worden. Eine Aufteilung fand zwischen Sachbearbeitung und Overhead statt.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Baugenehmigung
Mittelpunkt unserer Betrachtung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren.
Strukturelle Rahmenbedingungen
Für 2018 konnten nicht alle kreisfreien Städte die Fallzahlen liefern. Nachfolgend sind daher die
Kennzahlen für 2017 dargestellt, da dort alle 23 kreisfreien Städte enthalten sind. Nur eine
kreisfreie Stadt konnte die normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren 2017 nicht auf-
teilen. Im Jahr 2018 ergaben sich in den Vergleichswerten keine gravierenden Veränderungen.
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2017
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Fälle Baugenehmi-
gung je 100.000 Ein-
wohner
457
337 445 500 593 713 23
Fälle Baugenehmi-
gungen je qkm 12,15
4,61 8,19 8,69 11,70 18,32 23
Anteil der Anträge im
normalen Genehmi-
gungsverfahren an
den Fällen in Prozent
23,22
8,87 15,89 17,91 21,42 63,96 22
Anteil der Anträge im
vereinfachten Ge-
nehmigungsverfah-
ren an den Fällen in
Prozent
75,87
34,85 76,30 81,00 83,48 90,09 22
Anteil der Vorlagen
im Freistellungsver-
fahren an den Fällen
in Prozent
0,91
0,31 0,56 0,94 1,67 4,31 23
Die Stadt Köln ist nach Angaben von IT NRW mit 1.080.394 Einwohnern und einer Fläche von
405,01 qkm im Vergleich die einwohnerstärkste und flächenmäßig größte Stadt Nordrhein-
Westfalens. Eine Stadtverwaltung in der Größe benötigt mehr Gliederungsebenen als andere
kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen. Das Bauaufsichtsamt hat ca. 185 Mitarbeiter.
In 2017 gab es einen überdurchschnittlichen Anteil an normalen Genehmigungsverfahren. Rund
75 Prozent der Vergleichskommunen haben einen geringeren Anteil an diesen in der Bearbei-
tung oft aufwendigeren Genehmigungsverfahren. In 2018 war der Anteil an diesen Genehmi-
gungsverfahren mit 20,60 Prozent geringer.
Zur weiteren Bebauung gibt es wenig Freiflächen. Neue Stadtteile bzw. Stadtteilerweiterungen
der letzten Jahre sind u.a. im Stadtteil Widdersdorf entstanden. Geplant sind u.a. der neue
Stadtteil Gartenstadt, die Parkstadt Süd oder ein großes Bebauungsgebiet im Stadtteil Rondorf.
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Auch sind in der Stadt zahlreiche Störfallbetriebe vorhanden. Hier müssen die Vorschriften der
Richtlinie Seveso III 1berücksichtigt werden. Der Denkmalschutz ist wegen der denkmalge-
schützten Bebauung regelmäßig zu beteiligen.
Die Anzahl der intern oder extern eingeholten Stellungnahmen hat Auswirkungen auf die Bear-
beitungsdauer der Genehmigungsverfahren. Für 2017 k onnte die Stadt Köln die Anzahl der ein-
geholten Stellungnahmen nicht nennen.
Weitere Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Intern eingeholte
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag insgesamt
4,56
1,05 2,09 3,00 4,58 8,71 14
Extern eingeholte
bauaufsichtliche Stel-
lungnahmen je Bau-
antrag insgesamt
0,37
0,05 0,08 0,12 0,25 0,68 14
Die Stadt Köln weist überdurchschnittliche Kennzahlen an intern und extern eingeholten bau-
aufsichtlichen Stellungnahmen je Genehmigungsverfahren auf. Die jeweiligen Auflagen und
Hinweise müssen dafür geprüft und berücksichtigt werden.
Für die Stellungnahmen werden den jeweiligen Fachäm tern zwei bis drei Wochen als Frist ge-
setzt. Geht in dieser Zeit keine Stellungnahme ein, werden die Ämter erinnert und die Frist ver-
längert. In der Stadtverwaltung sind in verschiedenen Fachämtern Stellen nicht besetzt, sodass
öfter Stellungnahmen nicht zeitnah abgeben können.
Auch Stellungnahmen, die aufgrund unterschiedlicher Prioritäten schwierig zu werten sind, ver-
zögern die Bearbeitungsdauer. Ein Beispiel dafür sind die unterschiedlichen Umweltbelange. In
Köln gibt es im Umwelt- und Verbraucherschutzamt einen Koordinator, der die verschiedenen
Stellen (Abteilung für Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, der Abteilung für Lebens-
mittelüberwachung und Veterinärdienste, der Abteilung für Umweltplanung und –vorsorge, der
Unteren Bodenschutzbehörde und dem Grundwasserschut z und der Unteren Naturschutzbe-
hörde) zusammenfasst. Amtsintern wird eine Stellungnahme abgestimmt und an die Bauauf-
sicht weitergeleitet. Dieses Vorgehen sollte auch bei anderen Ämtern gelten. Weniger An-
sprechpartner führen zu weniger Schnittstellen und damit weniger Bearbeitungsaufwand für die
Bauaufsicht. Nach Angabe Stadt Köln sind rund 20 verschiedene Ämter und Dienststellen intern
durch abzugebende Stellungnahmen beteiligt. Dazu kommen die externen Stellen.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO NRW 2018
nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristsetzung zu beschleunigen.
1 Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrsch ung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Die Stadt Köln hat ein bisher noch unvollständiges verwaltungsinternes GIS-System. Daher
müssen die örtlichen Begebenheiten zum Teil vor Ort recherchiert werden. Die Stadtverwaltung
hat das Problem bereits erkannt und plant mit dem Projekt „Digitalisierungsprogramm 2019 bis
2022“ als ein Teilprojekt die Baulasten zu digitalisieren. Weitere Teilprojekte sind u.a. die digi-
tale Denkmalliste, die online Grundstücksinformationen und die bereits vorhandene online Ka-
tasterauskunft. Mehr zu dem Digitalisierungsprogramm findet sich im Berichtsabschnitt Digitali-
sierung.
Für eine schnellere Bearbeitung der Baugenehmigungsanträge sollte die Stadt ihr GIS-System
ergänzen. Es sollte neben den bereits geplanten Digitalisierungsprogramm u.a. aktuelle und
vollständige Informationen zu folgenden Themenbereichen vorhalten:
Hochwasserschutzpläne,
Landschaftspläne,
Bodendenkmäler,
Straßen, Wege mit Hausnummern,
Luftbilder, auch historische Aufnahmen,
Umweltdaten,
und die bereits geplanten Baudenkmäler und Baulasten.
Die Bauaufsicht könnte mit diesen Informationen selbstständig beurteilen, ob eine Stellung-
nahme überhaupt erforderlich ist. Das entlastet nicht nur die Bauaufsicht, sondern alle beteilig-
ten Fachämter.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend minimieren.
Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beurteilen kann, ob eine
Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere Ämter und Dienststellen wer-
den so vermieden und alle Beteiligten entlastet.
Bei großen Bauvorhaben werden diese im Vorfeld amtsübergreifend vorbesprochen. Damit sol-
len auch die internen Stellungnahmen reduziert werden.
Auf die Bearbeitungszeiten bei externen Stellen hat die Bauaufsicht keinen Einfluss. Die Frist
von zwei Monaten wird von einigen Behörden regelmäßig ausgeschöpft.
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Rechtmäßigkeit
Feststellung
In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen Frist- und
Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung gem. §§ 72 Abs. 1 und 69 BauO NRW 2000 oft nicht
eingehalten werden.
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Frist-
und Prüfvorgaben sowie eine verursachungsgerechte Aufwandsdeckung aus. Zudem sollten die
Bediensteten rechtssicher agieren können.
Die Stadt Köln hält die Frist von einer Woche gemäß § 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 nach Ein-
gang des Bauantrages (§ 69 BauO NRW 2000) nicht ein. Diese Frist wurde in der ab dem 01.
Januar 2019 gültigen BauO NRW in § 71 Abs. 1 auf zwei Wochen nach Eingang des Bauan-
trags verlängert. Die Stadt Köln sollte ihren Workflow so gestalten, dass sie die Frist künftig ein-
halten kann. Einen Hinweis dazu gibt der Berichtsabschnitt Prozess des vereinfachten Bauge-
nehmigungsverfahrens.
Entscheidungen und Stellungnahmen nach § 72 Abs. 2 BauO NRW 2000 holt die Bauaufsicht
gleichzeitig ein. Entscheidend ist hier die Anzahl der eingereichten Exemplare. Bisher werden
die Anträge nicht eingescannt, sodass bei durchschnittlich fünf Stellungnahmen pro Bauantrag
diese zumindest teilweise nacheinander eingeholt werden müssen. Mit Einführung der eAkte
werden die Unterlagen teils elektronisch vorliegen, teils eingescannt werden müssen. Das
Scannen kann daher bereits vor der eAkte eingeführt werden, da es direkt die Bearbeitungszeit
des Beteiligungsverfahrens verkürzen kann.
Empfehlung
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per Mail ver-
schickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen zu wenige Exemp-
lare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt werden.
Die in § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 geregelte Sechs-Wochen-Frist nach Eingang des Bauan-
trags hält die Stadt Köln ebenfalls nur selten ein, da die Anträge häufig unvollständig sind bzw.
Verstöße enthalten. Die Angrenzer benachrichtigt die Stadt nach § 74 Abs. 3 BauO NRW 2000
in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen. Den Baubeginn gemäß § 77 Abs. 1 BauO NRW
2000 überwacht die Stadt regelmäßig.
Eine einheitliche Ausübung von Ermessensentscheidungen der Sachbearbeitenden stellt die
Stadt über ihre Software sicher. Es gilt bei der Bauaufsicht mindestens das vier-Augen-Prinzip.
Das richtet sich nach Art und Komplexität des Antrags. Einfache Vorgänge werden von den
Sachbearbeitenden und dem jeweiligen Vorgesetzten unterzeichnet. Bei Ablehnungen oder Ne-
gativbescheiden unterschreiben daneben auch Fachbereichsleitung. Festgelegt ist das in der
Unterschriftsregelung des Amtes 63.
Die Gebührenberechnung wird von den mit der Genehmigung befassten Mitarbeitenden vorge-
nommen und von den Vorgesetzten geprüft.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge
Feststellung
In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung vorhan-
den.
Die Kommune sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege
der Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgewiesenen oder zurückgenommenen Bau-
anträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürgerfreundlich
agieren.
Die Stadt Köln hält auf Ihrer Interseite zahlreiche Vorabinformationen für Antragsteller vor. Das
Angebot wurde in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Die Antrags-Formulare erhält man auf
der Homepage der Architektenkammer. Sie sind hierhin verlinkt. Damit sind die Formulare auf
aktuellem Stand.
Der Anteil der zurückgewiesenen und der zurückgenommenen Bauanträge stellt sich für Köln
im interkommunalen Vergleich wie folgt dar.
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Anteil zurückgewie-
sener Bauanträge an
den Bauanträgen ins-
gesamt in Prozent
4,81
0,30 2,73 4,84 9,88 17,35 20
Anteil zurückgenom-
mene Bauanträge an
den Bauanträgen ins-
gesamt in Prozent
5,32
0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15
Die gpaNRW erhebt die vorgenannten Kennzahlen, da sie als Indikator für die Qualität der ein-
gereichten Bauanträge gelten können. Der vergleichsweise etwa durchschnittliche Anteil an Zu-
rückweisungen lässt den Rückschluss zu, dass die Entwurfsverfasser in Köln besser informiert
sein könnten.
Im Jahr 2018 wies Köln einen mittleren Anteil an zurückgewiesenen Bauanträgen auf. Daneben
ist eine Rücknahme von Bauanträgen in Köln überdurchschnittlich oft zu verzeichnen. Hier
kommt die Stadt Köln verstärkt ihrem Beratungsauftrag nach und empfiehlt regelmäßig den An-
tragstellern die (kostengünstigere) Rücknahme.
Dabei hängt eine gute Information der Entwurfsverfassenden nicht von der Höhe des Personal-
einsatzes in der Bauberatung ab: Hier konnte die gpaNRW keine Korrelation bzw. Abhängigkei-
ten z. B. zwischen dem Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge und dem Personaleinsatz
feststellen. Vielmehr sind auch alternative Informationskanäle, wie das Internet oder Flyer sowie
Beratungsbroschüren wichtige Informationsquellen für die Entwurfsverfassenden.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Köln hat 2019 die Bauberatungen intensiviert. Ziel der Stadt ist es, dass möglichst viele Bauan-
träge aufgrund der durchgeführten Bauberatung genehmigungsreif eingehen (siehe Berichtsab-
schnitt Bauberatung).
Durch § 71 BauO NRW 2018 erfolgte nun eine Anpassung an die Musterbauordnung. Im Ge-
gensatz zur BauO NRW 2000 ist jetzt keine Zurückweisung von unvollständigen Bauanträgen
mehr möglich: Werden Mängel an einem Bauantrag innerhalb der vorgesehenen Frist durch
den Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht behoben, gilt der Bauantrag als zurückgenom-
men.
Die Stadt Köln erhält häufig unvollständige oder nicht genehmigungsfähige Anträge. Den Anteil
dieser Anträge gibt die Stadt mit ca. 70 Prozent an. Die BauO NRW schreibt vor, dass der An-
tragsteller zeitnah über seinen unvollständigen oder fehlerhaften Antrag informiert wird. Er er-
hält in Köln eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen. Reicht er die fehlenden Unterlagen nicht
nach, bekommt er eine Mahnung und einzelfallbezogen weitere vier Wochen Frist. Bessert er
seinen Antrag nicht nach, werden Anträge zurückgewiesen.
Geschäftsprozesse
Feststellung
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den Ge-
samtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt wird die
Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen.
Die klare Regelung von Arbeitsabläufen und Entscheidungsbefugnissen beeinflusst den Pro-
zess. Für das Genehmigungsverfahren sollte die Bauaufsichtsbehörde deshalb eindeutige Pro-
zessschritte festlegen. In diesen Prozessschritten sollten die Schnittstellen auf das notwendige
Maß beschränkt werden, da dies die Bearbeitungsdauer optimiert. Dabei sollte der Gesamtpro-
zess möglichst ohne Medienbrüche durchlaufen werden können.
Die Bauaufsicht der Stadt Köln wurde und wird seit 2016 in verschiedenen Bereichen neu or-
ganisiert. Das Projekt „Geschäftsprozessoptimierung 2016“ hat als wesentliche Maßnahmen die
Intensivierung der Antragsberatung sowie die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens
ergeben. Die Bauaufsicht Köln führt das zentralisierte Verfahren nach Baugenehmigung ein.
Daneben ist sie Pilotbehörde für die Einführung der elektronischen Baugenehmigungsakte. Zum
Zeitpunkt der Berichtserstellung im Herbst 2019 liegen noch keine Erkenntnisse vor, welche
Auswirkungen die Prozessoptimierungen 2016 haben. Die Bauberatung wurde erst in 2019 aus-
geweitet und die eAkte ist noch in Vorbereitung.
Im Vorfeld für die Prozessoptimierung 2016 wurden alle Prozesse detailliert untersucht.
Die bei der Bauaufsicht eingesetzte Software bietet sowohl für vereinfachte als auch normale
Genehmigungsverfahren Checklisten an, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Abarbeitung
von Bauanträgen orientieren. Der gesamte Bearbeitungsprozess ist im Programm hinterlegt.
Die Sachbearbeiter können die einzelnen Schritte nacheinander abarbeiten. Es sind ebenso
Textbausteine und Vorlagen hinterlegt.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 11 von 30
Für Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung sind nach Aussagen der Stadt keine Checklisten
erforderlich. Fälle in der Genehmigungsfreistellung kommen in den Vergleichsjahren 2017 und
2018 in Köln nur selten vor.
Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt in Köln sowohl digital mit einer unvollständigen Akte in der
verwendeten Software als auch mit einer vollständigen Papierakte. Die medienbruchfreie Bear-
beitung ist nicht möglich. Daneben liegen die technischen Voraussetzungen für einen vollstän-
dig digitalen Genehmigungsantrag bei den Antragstellern regelmäßig nicht vor.
Auf die Einbindung eines Dokumentenmanagementsystems im laufenden Antragsverfahren hat
die Stadt bisher verzichtet. Hierzu fehlten bislang die technischen Voraussetzungen. Die Einfüh-
rung der digitalen Bauakte ist für 2019 ff geplant.
Für die einzelnen Verantwortungsbereiche in der Bauaufsicht hat Köln entsprechende Verfü-
gungen erlassen. Auch für die Entscheidungsbefugnisse sowie deren Grenzen liegen in Köln
einschlägige Regelungen (Unterschriftsbefugnisse, Entscheidungsbefugnisse) vor.
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
Die gpaNRW hat den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für alle 23 kreis-
freien Städte nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Berichten zur Bau-
aufsicht als Anlage beigefügt. Dadurch werden die verwaltungsinternen Abläufe transparent und
im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten können Unterschiede schneller erkannt wer-
den.
Feststellung
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch online
durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für die Vervollständi-
gung der Anträge.
Im Baugenehmigungsverfahren sollte die Kommune ein einheitliches Vorgehen sicherstellen
und die Beschäftigten im Wege der Korruptionsprävention schützen, damit die Verfahren
rechtssicher abgewickelt werden können. Schnittstellen sollte die Kommune auf ein Minimum
reduzieren und notwendige Beteiligungen in möglichst kurzer Zeit abschließen. Zudem sollte sie
mehrfache Vollständigkeitsprüfungen oder unnötige Beteiligungen vermeiden, um das Verfah-
ren zu beschleunigen.
Bei der Stadt Köln ist der Workflow einheitlich. Ermessensregelungen sind bei den vereinfach-
ten und den normalen Genehmigungsarten vorgegeben. Sie sind in der verwendeten Software
strukturiert hinterlegt und werden aktualisiert, wenn sich z.B. durch die Rechtsprechung Ände-
rungen ergeben.
Die Bauanträge gehen zentral in der Bauaufsicht beim Antragseingang ein. Gefordert werden
jeweils drei Exemplare.
§ 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 regelt, dass die Bauaufsicht innerhalb von einer Woche nach Ein-
gang des Bauantrages prüfen muss,
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 12 von 30
ob der Bauantrag und die Bauvorlagen den Anforderungen des § 69 und den Vorschriften
der aufgrund des § 85 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung entsprechen,
ob die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimm ung, dem Einvernehmen, Beneh-
men oder von der Erteilung einer weiteren Genehmigung oder Erlaubnis einer anderen
Behörde abhängig ist,
welche anderen Behörden oder Dienststellen zu beteiligen sind und
welche Sachverständigen heranzuziehen sind.
Mit Einführung der neuen Bauordnung zum 01. Januar 2019 wurde diese Regelung in § 71 Abs.
1 BauO NRW 2018 übernommen. Hierbei hat der Gesetzgeber die Frist auf zwei Wochen ver-
längert.
In Köln kann diese Frist regelmäßig nicht eingehalten werden. Zwar erhält der Antragstellende
zeitnah eine Bestätigung, dass sein Antrag eingegangen ist. Bis der Antrag allerdings durch den
Sachbearbeitende geprüft werden kann, muss der Prüfvermerk des Amtes für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster vorliegen. Dieser Prüfvermerk ist ein Auszug aus dem örtlichen Bau-
und Planungsrecht. Er gibt detailliert Auskunft über ein Grundstück.
Verschiedene Mitarbeitende bzw. Stellen habe zuvor den Antrag vorgeprüft. Das betrifft zu-
nächst die Eingangsstelle, dann die jeweiligen Abschnittsleitungen. Diese prüfen die Bauakte
auf Plausibilität und Komplexität. Dann werden entsprechende Vermerke auf dem Steuerungs-
bogen der Bauakte angebracht und der Antrag an einen Sachbearbeitenden weitergeleitet. Da-
bei wird beachtet, dass die Mitarbeitenden gleichmäßig ausgelastet sind. Erst dann wird der An-
trag durch den Sachbearbeitenden auf Vollständigkeit abschließend prüft.
Empfehlung
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterlagen einfor-
dern, ohne hierbei der fachlich-inhaltlichen Prüfung vorzugreifen. Hierbei darf sie die Zwei-
Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO NRW 2018 nicht überschreiten.
Der angelegten Akte wird ein Aktenzeichen zugeordnet, aufgrund dessen die Akte gefunden
werden kann. Zudem ist in der eingesetzten Software hinterlegt, wo sich die Akte zum jeweili-
gen Zeitpunkt befindet. Diese Aufgaben werden in der Eingangsstelle erledigt.
Die Sachbearbeitenden füllen für den Antrag ein Deckblatt aus, das u.a. die Angaben
Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet oder nicht
welches Antragsverfahren liegt vor
welche Ämter oder Behörden müssen beteiligt werden
enthält.
Die Sachbearbeitung prüft formal auf Vollständigkeit und weist bei erheblichen Mängeln den
Antrag gebührenpflichtig zurück.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 13 von 30
Der Antragstellende erhält eine Bestätigung, dass sein Antrag eingegangen ist. Nach der Prü-
fung auf Vollständigkeit wird er informiert, welche Unterlagen nachgereicht werden müssen. Da-
für wird ihm eine Frist gesetzt. Gleichzeitig wird beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster ein Prüfvermerk angefordert. Nach Eingang des Prüfvermerks wird dieser der Bauakte
beigeheftet.
Sobald der Genehmigungsantrag vollständig und mängelfrei vorliegt, wird festgestellt, welche
Ämter und Dienststellen eine Stellungnahme abgeben müssen.
Die internen und externen Stellungnahmen werden parallel eingeholt, wenn genügend Exemp-
lare vorhanden sind. Da die Anträge nicht eingescannt werden, ist die digitale Abwicklung des
Beteiligungsverfahrens bisher nicht möglich. Bei der Vielzahl der zu beteiligten Ämter muss da-
von ausgegangen werden, dass das gesamte Verfahren langwierig ist. Die Stadt Köln sollte er-
fassen, wie lang die Zeiträume sind, die für einzelne Stellungnahmen benötigt werden.
Empfehlung
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die Anträge digi-
tal angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei welchen Ämtern die Beant-
wortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur schnelleren Abwicklung suchen.
Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, werden sie geprüft. Ggf. müssen weitere Unterlagen
nachgefordert werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob politische Gremien zu beteiligen sind. In
Köln werden diese informiert, wenn Baugrundstücke in einem unbeplanten Innenbereich (§ 34
Baugesetzbuch) mit mehr als 3.000 m² Fläche bebaut werden sollen. Nur in diesen Fällen for-
dert die Bauaufsicht die Antragunterlagen digital beim Antragstellenden an.
Ist der Antrag letztlich genehmigungsfähig, wird durch die Teamleitung das Abschlussergebnis
überprüft. Danach wird die Genehmigung erteilt und gebührenpflichtig verschickt.
Für alle Schreiben hat Köln Textbausteine entwickelt. Sie sind in der verwendeten Software hin-
terlegt.
Laufzeit von Bauanträgen
Feststellung
Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren überdurch-
schnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal.
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Laufzeit in Höhe von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragseingang nicht
überschritten werden.
Die vorgenannte durchschnittliche Laufzeit orientiert sich an der maximalen Dauer der einfa-
chen Verfahren, die § 64 Abs. 2 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese
Zielgröße aus Sicht der gpaNRW erreichbar sein. Wie stark der Durchschnittswert von den Ver-
fahren beeinflusst wird, die nicht zu den einfachen Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO NRW
2018 zählen, kann erst nach Vorliegen von entsprechenden Erfahrungswerten beurteilt werden.
Die gpaNRW hat die Laufzeit von Bauanträgen in zwei Varianten erhoben:
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 14 von 30
ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vor-
liegt bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides und
als Gesamtlaufzeit ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder
Ablehnungsbescheides.
Nicht alle Kommunen können die Laufzeiten für den Zeitpunkt nennen, ab dem der Bauantrag
mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vorliegt.
Bei der Stadt Köln konnten die Laufzeiten ab Vollständigkeit nicht digital ausgewertet werden.
Die Gesamtlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 15 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
198 100 142 152 201 261 16
Die vereinfachten Genehmigungsverfahren in Köln positionieren sich wie folgt im interkommu-
nalen Vergleich:
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 15 von 30
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 13 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Köln im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
176 98 116 128 145 176 14
Die im Vergleich langen Gesamtlaufzeiten haben in Köln mehrere Gründe.
Die Qualität der eingereichten Genehmigungsanträge erfordert weit überwiegend eine
Nachbesserung durch den Antragstellenden. Durch eine Intensivierung der Bauberatung
steuert die Stadt hier seit kurzem gegen.
Da das Beteiligungsverfahren noch nicht online durchgeführt wird, ist es langwierig. Die
technischen Voraussetzungen für ein Onlineverfahren sind in 2019 geschaffen, werden
allerdings erst künftig ihre Wirkung zeigen. Insoweit können sie noch nicht in dem hier
maßgeblichen Zeitraum in den Zahlen zum Ausdruck kommen.
Die Vielzahl der Stellungnahmeverfahren haben ebenfalls Einfluss. Entsprechende Kenn-
zahlen und Hinweise finden sich im Berichtsabschnitt Strukturelle Rahmenbedingungen.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 16 von 30
Einfluss auf die Gesamtbearbeitungsdauer haben auch die vielen Altlasten. Die Stadt war
im Krieg zu rund 80 Prozent zerstört, es werden auch heute noch viele Weltkriegsbom-
ben gefunden. Für den Baugrund sind die Antragsteller zuständig. Die Bauaufsicht gibt
ihnen dazu Hinweise. Die Bearbeitung wird dadurch aber verzögert, da diese Gutachten
erst erstellt werden müssen. Solange ruht die Bearbeitung des Genehmigungsantrages.
Nutzungskonflikte ergeben sich insbesondere in den Bereichen Gewerbe und Wohnen
sowie Bauen und Umweltschutz.
Wie in vielen Kommunen waren Stellen bei der Bauaufsicht vakant. Dadurch haben sich
erhebliche Rückstände aus den Vorjahren entwickelt, die die Rüstzeiten erhöhen.
Ein weiterer Einflussfaktor ist, dass die Bauaufsicht den Antragstellern Zeit lässt, ihre Anträge
zu vervollständigen. Wie groß dieser Zeitraum ist, lässt sich aufgrund der Datenlage nicht fest-
stellen. Für das Vergleichsjahr 2018 liegen die durchschnittliche Laufzeiten ab Vollständigkeit
der Antragunterlagen im normalen und im vereinfachten Genehmigungsverfahren nicht vor. Mit
der neuen BauO NRW soll dieser Zeitraum erfasst werden. Eine entsprechende Vorschrift gibt
es z.Z. noch nicht.
Die Bauaufsicht kann ihre Gesamtlaufzeiten nicht differenziert auswerten. Es sollte möglich
sein, für jeden Bearbeitungsschritt die Laufzeiten einzeln darzustellen. Die in Köln genutzte
Software kann individuell an die städtischen Bedürfnisse angepasst werden.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu den signifi-
kanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz schaffen, die Laufzei-
ten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren.
Geeignet sind dabei z.B. die Zeiten für die Baulasteneinträge, die Beteiligungsverfahren oder
das Nachforderungen von Unterlagen.
Mit der neuen BauO NRW 2018 wird mit der Rücknahmefiktion die Frist begrenzt, die der An-
tragsteller zur Vervollständigung seines Antrages hat. Nach § 71 (Behandlung des Bauantrags)
setzt die Bauaufsicht eine Frist einmalig zur Nachbesserung. Reicht der Antragsteller die feh-
lenden Unterlagen nicht rechtzeitig ein, gilt der Antrag als zurückgenommen.
Personaleinsatz
Die gpaNRW betrachtet das gesamte Personal, das für Baugenehmigungen eingesetzt ist –
auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst nicht direkt der Baugenehmigung zugeordnet
hat. Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung werden die Daten vergleichbar.
Feststellung
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurchschnittli-
che Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden konnte der Per-
sonaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden.
Grundsätzlich sollte die Kommune auf veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. Veränderung
der zu bearbeitenden Fälle, reagieren. Bei sinkenden Antragszahlen sollten dem Personal auch
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 17 von 30
andere Aufgaben zugewiesen werden. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte die Personal-
belastung nachgehalten werden, um bei drohender Überlastung ggf. weiteres Personal unter-
stützend einsetzen oder z. B. ablauforganisatorisch reagieren zu können.
Führend ist die Kennzahl „Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung“. Bei die-
ser Kennzahl hat die gpaNRW die Fälle nicht nach Verfahrensart gewichtet: es gibt sowohl
komplizierte und langwierige Fälle im vereinfachten Verfahren als auch schnell abzuwickelnde
Fälle im normalen Verfahren. Dieser Verzicht auf Gewichtungen hat sich für die gpaNRW bestä-
tigt: die Zusammensetzung der Fälle weist keine Korrelation zum Personaleinsatz auf.
Bei der Stadt Köln ist das Bauaufsichtsamt in die Bauaufsichtsabteilung und die Abteilung für
Verwaltungs- und Bauordnungsangelegenheiten gegliedert. Daneben gibt es eine Stabsstelle
für besondere Bauvorhaben.
In der Bauaufsichtsabteilung (im Bericht kurz Bauaufsicht genannt) werden 2017 und 2018 die
Baugenehmigungen geprüft. Die Abteilung ist in fünf Teams aufgeteilt. Drei Teams bearbeiten
jeweils zugeteilte Stadtbezirke. Daneben gibt es ein Team Bautechnik und eines für wiederkeh-
rende Prüfungen, Einzelveranstaltungen und Brandnachschauen. Das Team Baugenehmigun-
gen 630/3 ist auch für die Antragsberatung zuständig und fungiert als Eingangsstelle für alle
Bauanträge (im Ablaufschema im Anhang des Berichts Registratur genannt).
Die Abteilung für Verwaltungs- und Bauordnungsangelegenheiten ist in die Verwaltung und die
Bauordnung gegliedert. In der Verwaltung ist ein Abschnitt für die IT, die Gebühren, die Zahl-
stelle und die Statistik zuständig. Daneben gibt es den Abschnitt 632/1, der für Personal, Finan-
zen, Organisation und Archivierung verantwortlich ist. In der Bauordnung sind die Bauordnungs-
angelegenheiten nach Stadtbezirken in zwei Abschnitten aufgeteilt.
Baulasten werden in der Bauaufsicht vorbereitet, die Archivierung und Auskünfte dazu erfolgen
im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
Die verfügbaren technischen Sachbearbeitenden werden im Rahmen bestehender Möglichkei-
ten flexibel eingesetzt. Die Aussteuerung der Anträge und die Personaleinsatzplanung erfolgt
durch die Abschnittsleitung unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
des jeweils verfügbaren Personals und laufender bzw. evtl. anstehender Großprojekte.
Das Bauaufsichtsamt hat insgesamt (nicht vollzeitverrechnet) 185 Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter, die die Baugenehmigungen bearbeiten, sind auch für Aufgaben zuständig, die
die gpaNRW nicht einbezogen hat. Für die Sachbearbeitung der Baugenehmigungen hat die
Stadt Köln in 2018 54,74 Vollzeitstellen in der Sachbearbeitung tatsächlich besetzt und 5,16 für
den Overhead angegeben.
Köln gehört zu den 25 Prozent der Vergleichskommunen, in denen niedrige Fallzahlen (erle-
digte Fälle) je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung festzustellen sind.
Ursächlich hierfür sind zahlreiche vakante Stellen. Diese gehen erschwerend mit enormen
Rückständen aus den Vorjahren einher. Daneben wirkt sich die Vielzahl der Stellungnahmen
belastend aus. Letztlich ergeben sich durch die Rahmenbedingungen höhere, leistungsmin-
dernde Rüstzeiten.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
In 2017 und 2018 waren in der Bauaufsicht Stellen vakant. Die Stadt benötigte mehrere Bewer-
bungsverfahren, um Mitarbeiter zu finden. Geworben wird u.a. im Internet auf der städtischen
Homepage, in Publikationen der Architektenkammer und überörtlichen Fachzeitschriften. Die
Stadt hat auf die nicht nur in der Bauaufsicht schwierigen Nachwuchssuche mit einem optimier-
ten Bewerbermanagement reagiert. Dennoch waren 2018 allein in diesem Bereich 16 Stellen
unbesetzt. Das entspricht rund 22 Prozent.
Die Einarbeitungszeiten dauern je nach Qualifikation der neuen Mitarbeiter lange. In der Zeit ist
die Belastung für die übrigen höher. Auch sind dadurch erhebliche Rückstände aus den Vorjah-
ren entstanden. Für die Mitarbeitenden sind dadurch die Rüstzeiten höher, was die Bearbeitung
der Anträge weiter verzögert.
Förmlichen Bauvoranfragen / Vorbescheide
Im Vorfeld eines Bauantrages können Bauwillige bereits einen Antrag auf einen Vorbescheid
stellen. Diese förmlichen Bauvoranfragen hat die gpaNRW ebenso erfasst, wie die daraufhin er-
gangenen positiven oder negativen Vorbescheide.
In Köln konnten die darauf entfallenen Stellenanteile nicht angegeben werden.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
Seite 19 von 30
Empfehlung
Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine wichtige
Steuerungsgrundlage.
Um der Stadt Köln eine Einschätzung zu liefern, werden die Leistungskennzahlen der Ver-
gleichskommunen dargestellt.
Personaleinsatz förmliche Voranfragen/Vorbescheide 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vorbescheide je Voll-
zeit-Stelle Sachbear-
beitung förmliche
Voranfragen/Vorbe-
scheide
k.A.
8,67 74,09 93,57 128 335 14
Overhead-Anteil
förmliche Bauvoran-
fragen/Vorbescheide
in Prozent
k.A.
0,55 6,07 13,40 16,60 50,00 14
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung förmli-
che Bauvoranfra-
gen/Vorbescheide je
100.000 Einwohner
k.A.
0,12 0,25 0,32 0,58 1,31 15
Sobald die Stadt Köln ihre Kennzahlen ermittelt hat, können diese als Steuerungsgrundlage die-
nen.
Empfehlung
Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei den An-
tragszahlen dienen.
Digitalisierung
Feststellung
Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen digital.
Ein einheitliches Dokumentenmanagement erleichtert die Fallbearbeitung und Auskunftsertei-
lung. Geeignete spezifische Softwarelösungen sollten die Sachbearbeitung unterstützen.
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verwendete eine fachspezifische Software, die individuell an
die städtischen Bedürfnisse angepasst ist. So wurden zahlreiche Textbausteine für die Kommu-
nikation mit dem Antragsteller entwickelt. Die fachspezifische Software ist seit Anfang 2019 mit
einem Online-Modul ausgestattet. Die Stellungnahmen werden nun elektronisch angefordert.
Der Postweg entfällt somit.
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Neue Bauanträge gehen in Köln ausschließlich in Papierform ein. Elektronisch eingereichte Ge-
nehmigungsanträge kann die Stadt auch annehmen. Bisher wird das von den Antragstellern al-
lerdings kaum genutzt. Anträge, die per Mail eingehen, werden ausgedruckt. Mit der in Köln ge-
planten eAkte wird sich das ändern. Die Stadt Köln ist Modellkommune für die Einführung der
elektronischen Bauakte. Es ist geplant, dass die eAkte in 2020 eingeführt werden kann.
Die Durchlaufzeiten der Bauanträge werden sich aufgrund der elektronischen Bearbeitung ver-
kürzen, da mit der eAkte verschiedenen Ämter und Dienststellen parallel ihre Stellungnahmen
bearbeiten können. Bisher war das nur möglich, wenn genügend Exemplare eingereicht wur-
den.
Transparenz
Feststellung
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung der Ge-
nehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bearbeiten.
Transparent aufbereitete Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen sind Basis für
eine gute Steuerung. Dafür sollte die Kommune Zielwerte definieren, Qualitätsstandards vorge-
ben und aussagekräftige Kennzahlen bilden. Diese sollte die Kommune über ein Berichtswesen
regelmäßig auswerten und das „Soll“ mit dem „Ist“ abgleichen.
Die Stadt Köln hat sich als strategisches Ziel für ihre Aufgabenerfüllung gesetzt, dass die kom-
petente und lösungsorientierte Betreuung in allen das Baurecht betreffenden Angelegenheiten
sichergestellt sein soll. Dieses Service-Versprechen findet sich im Produkthaushalt der Stadt
wieder. Als Wirkungskennzahlen erfasst die Stadt Köln für die Baugenehmigungen die
Bestätigungsquote
die Anzahl der Klagen gegen ordnungsbehördliche Maßnahmen und die
Anzahl der Klagen im Baugenehmigungsverfahren
Bei den bauordnungsbehördlichen Maßnahmen soll die Einhaltung von baurechtlichen Vor-
schriften in bekanntgewordenen Fällen sichergestellt werden. Neben den Fallzahlen wird die
Anzahl der Ordnungsverfügungen und die Anzahl der unverzüglichen Ortsbesichtigungen zur
Gefährdungseinschätzung erfasst. Dazu wird der Kostendeckungsgrad ermittelt.
Die Baugenehmigungen sollen kundenorientiert, transparent und rechtssicher erfolgen. Dafür
werden die Fall- oder Kennzahlen:
Anteil der als unvollständig oder mangelhaft zurückgewiesenen Bauanträge,
Gesamtzahl vollständiger Bauanträge für große und kleine Sonder- und Wohnbauten,
Anteil der nach Antrageingang fristgerecht erteilten Baugenehmigungen und
Anteil abgelehnter Bauanträge
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erfasst bzw. gebildet. Die Einhaltung der Ziele überwacht Köln insbesondere jährlich im Haus-
haltsplan. Dort sind alle Ziele abgedruckt. Daneben erscheint halbjährlich auch ein interner Be-
richt.
Um diese Ziele zu erreichen wurde 2015 ein Konzept ausgestellt, mit dem die Bauaufsicht (ne-
ben anderen Organisationsbereichen) sich neu organisieren und effizienter arbeiten soll. Für
diese Geschäftsprozessoptimierung wurden 2016 ebenfalls Ziele formuliert:
Das Genehmigungsverfahren wird in seiner Gesamtheit mit Hilfe von optimierten Pro-
zessabläufen beschleunigt sowie die Qualität der Beratung gesteigert.
Durch die Definition von klaren Schnittstellen wird die Transparenz im laufenden Prozess
erhöht und der Bürger- und Unternehmensservice sowie die Zusammenarbeit der betei-
ligten Dienststellen verbessert.
Durch die Ausweitung online gestützter Angebote in der Antragsstellung sowie der Ein-
führung der elektronischen Bauakte wird der Bürgerservice verbessert und der Prozess
effektiver gestaltet.
Die gesteckten Ziele hat die Stadt nach eigener Aussage aufgrund der Vielzahl von Rückstän-
den und Vakanzen bisher nicht erreicht. Mit der Geschäftsprozessoptimierung wurden die
Grundlagen für die Zielerreichung gelegt, die Umsetzung dauert bis heute an. Mit ersten Ver-
besserungen rechnet die Bauaufsicht ab dem Jahr 2021 mit Einsatz einer neuen Software. Um
den Prozess zu steuern ist es wichtig, unterjährig z.B. Bearbeitungszeiten und Fallzahlen zu er-
fassen und auszuwerten.
Empfehlung
Das Controlling und die Statistik sollten inhaltlich ausgeweitet werden.
Weitere Kennzahlen (Finanzkennzahlen, Wirtschaftlichkeitskennzahlen, Personal-/Leistungs-
kennzahlen und Strukturkennzahlen) dienen der Bauaufsicht derzeit nicht als Steuerungsgrund-
lage.
Empfehlung
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kennzahlen über-
prüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen können. Dazu können
beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben
werden.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Bauberatung
Feststellung
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformationen
zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollständigkeit und
gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.
Im Bereich Bauberatung gibt eine Kommune Bauinteressierten im Wesentlichen Informationen
zu planungsrechtlichen und städtebaulichen Fragen. Dabei sollten die Informationen auf diver-
sen Kommunikationswegen verfügbar sein, um möglichst viele Bauwillige zu erreichen und so
die Zahl der entscheidungsfähigen Anträge zu erhöhen.
Die gpaNRW zählt bei den Vollzeit-Stellen „Sachbearbeitung Bauberatung“ alle Beratungstätig-
keiten mit, also auch persönliche und telefonische Kontakte. Diese Beratungstätigkeiten ließen
sich nicht als vergleichbare Fallzahl erfassen
Die Stadt Köln setzte in 2017 und 2018 in der Bauberatung 5,04 Vollzeit-Stellen in der Sachbe-
arbeitung und 0,40 Vollzeit-Stellen für den Overhead ein. Auch in diesem Aufgabenbereich wa-
ren im Betrachtungszeitraum Stellen vakant.
Bauberatung 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung Baube-
ratung je 100.000
Einwohner
0,47
0,47 0,72 1,02 1,83 5,97 19
Overhead-Anteil
Bauberatung in Pro-
zent
7,35
4,91 9,62 12,89 19,65 31,25 19
Die Bauberatung wurde im Prüfungszeitraum von den Mitarbeitern erledigt, die für die Bearbei-
tung der Baugenehmigungen zuständig sind. Ab 2019 hat die Bauaufsicht die Beratungstätig-
keiten intensiviert. Neben einer Infothek wurde ein weiteres Beratungsbüro eingerichtet. Bürger
und Bürgerinnen können in der „Bürgerberatung Bauen“ Informationen zu den öffentlich-rechtli-
chen Vorschriften des Baurechts erhalten.
Die allgemeinen Beratungen finden dienstags und donnerstags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr
sowie von 14:00 bis 16:00 bzw. 17:00 Uhr statt. Es werden Wartemarken vergeben. Zusätzlich
gibt es Beratung nach Terminabsprache und telefonische Auskünfte.
Als weiteren Service bietet die Stadt Köln eine Genehmigungsantragsprüfung an. Sie findet
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich am Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und
am Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr statt. Das Angebot ist seit 2019 vorhanden. Mitarbei-
tende der Bauaufsicht prüfen für Antragstellende mitgebrachte Anträge auf Vollständigkeit und
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Plausibilität. Währende der Beratung wird eine Liste mit den fehlenden Unterlagen zusammen-
gestellt. Ziel der Stadt ist, die Qualität der eingereichten Genehmigungsanträge zu verbessern.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Beratungsleistungen
eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat.
Das persönliche Beratungsangebot wird durch Informationen auf der Homepage der Stadt er-
gänzt. Die Bauaufsicht hat ihr Angebot aufgeteilt in allgemeine Informationen für die Bauwilligen
und solche für Architekten und Architektinnen. Es findet sich hier neben einer Liste mit häufig
gestellten Fragen, einem Glossar mit Erläuterungen auch Zusammenstellungen für die ver-
schiedenen Genehmigungsarten. Alle Bestandteile eines Genehmigungsantrages sind be-
schrieben und es gibt zahlreiche Hinweise, wo der Antragstellende eventuell benötigte Unterla-
gen auch selbst bei den jeweiligen Fachämtern beantragen kann. Die aktuelle Bauordnung und
alle Formulare sind mit der Architektenkammer verlinkt und damit aktuell.
Das Angebot der Bauaufsicht wird ergänzt durch Beratungsangebote und Bestellformulare für
Katasterauskünfte oder für Baulasten.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Bauordnung
Im Bereich „Bauordnung“ deckt die Kommune mögliche Gefahren auf bzw. versucht Gefahren
auszuschließen, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können. Die gpaNRW
zieht unterstützend für ihre Prüfung Daten des Jahres 2017 und auch des Jahres 2018 aus der
allgemeinen Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW 2000 (§ 83 BauO NRW 2018) sowie den
Bauzustandsbesichtigungen nach § 82 BauO NRW 2000 (§ 84 BauO NRW 2018) heran.
Ordnungsbehördliche Verfahren umfasst unsere Prüfung nicht.
Die Bauordnung der Stadt Köln ist im Rahmen einer Umorganisation 2016 zu einem eigenstän-
digen Bereich geworden. Er umfasst die Aufgabenbereiche Statik, Verwaltung und Baukontrol-
len.
Für den von der gpaNRW definierten Bereich der Bauordnung waren in Köln 2018 insgesamt
17,31 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und für den Overheadanteil 1,72 Vollzeit-Stellen
eingesetzt.
Bauüberwachung
Feststellung
Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung sind
nicht schriftlich dokumentiert.
Eine Bauaufsichtsbehörde sollte für ihre Ermessensentscheidung zur Intensität der Bauüberwa-
chung einen Entscheidungskatalog mit objektiven Kriterien erstellen. Sie kann ihre Entschei-
dung für oder gegen eine Bauüberwachung so strukturiert dokumentieren. Zudem kann sie
rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat.
Die Stadt Köln hat 2016 eine organisatorische Trennung zwischen den Baugenehmigungsver-
fahren und den örtlichen Bauüberwachungen sowie Bauzustandsbesichtigungen eingeführt. Die
Abteilung Bautechnik ist in Teams aufgeteilt. Diese sind für festgelegte Stadtbezirke zuständig.
Die Baukontrolleure haben für ihre Arbeit Checklisten bzw. festgelegte Prüfprotokolle. Es wird
geprüft, ob die Baugenehmigung eingehalten wurde.
Bauzustandsbesichtigungen
Feststellung
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es festge-
legte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzustandsbesichti-
gung.
Die ab 01. Januar 2019 gültige BauO NRW bestimmt in § 84, dass die Bauaufsichtsbehörde
Bauzustandsbesichtigungen durchführt. Diese sind bei Fertigstellung des Rohbaus und bei ab-
schließender Fertigstellung erforderlich. Wie bei der zuvor gültigen BauO NRW 2000 (§ 82) kön-
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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nen diese weiterhin auf Stichproben beschränkt werden. Die Bauaufsichtsbehörde sollte die Er-
gebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentieren. Führt sie nur Stich-
proben durch, sollte sie die Gründe hierfür ebenfalls nachvollziehbar dokumentieren. So kann
die Bauaufsichtsbehörde rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt
hat. Ob freiwillige Service-Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden, sollte die Kommune
sorgfältig unter Berücksichtigung von Kriterien wie Personalausstattung, Bürgerfreundlichkeit,
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung etc. abwägen.
Bauzustandsbesichtigungen 2018
Kennzahlen Köln Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Pflichtige Bauzu-
standsbesichtigun-
gen je Vollzeit-Stelle
Sachbearbeitung
Bauordnung
59,50
28,98 45,55 123 164 400 13
Overhead-Anteil
Bauordnung in Pro-
zent
9,04
2,60 8,57 10,71 12,89 23,31 19
Anteil pflichtiger Bau-
zustandsbesichtigun-
gen an den Bauzu-
standsbesichtigun-
gen insgesamt in
Prozent
100
19,61 80,73 100 100 100 12
Zu den Bauzustandsbesichtigungen zählen Besichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und
der Fertigstellung des Bauvorhabens. Dabei sind die Bauzustandsbesichtigungen freiwillig,
wenn sie über das gesetzlich geforderte Maß hinaus durchgeführt werden.
Bei der Stadt Köln wurden 2018 245 pflichtige und keine freiwilligen Bauzustandsbesichtigun-
gen zur Fertigstellung des Rohbaus für vereinfachte und normale Verfahren durchgeführt. Die
Anzahl der Besichtigungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens liegt in Köln 2018 bei 785. Es
handelt sich um pflichtige Fälle, freiwillige werden nicht durchgeführt. Die Angaben für 2017
konnte die Bauaufsicht nicht liefern.
Bei den normalen Genehmigungsverfahren wird immer vor Ort besichtigt. Für die vereinfachten
Genehmigungsverfahren richtet sich eine Bauzustandsbesichtigung nach der Relevanz des
Brandschutzes, der Statik und anderen Risikofaktoren. Diese Kriterien sollen schriftlich fixiert
werden. Die Mitarbeiter entscheiden im Einzelfall selbst, ob eine Bauzustandsbesichtigung er-
forderlich ist.
Die Ergebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentierten die Mitarbeiter
der Stadt Köln in den Bauakten.
Empfehlung
Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen für oder ge-
gen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Bauaufsicht
Feststellung Empfehlung
E1.1
Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3
BauO NRW 2018 nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente
Fristsetzung zu beschleunigen.
E1.2
Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend
minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht be-
urteilen kann, ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an an-
dere Ämter und Dienststellen wer-den so vermieden und alle Beteiligten entlas-
tet.
F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen
Frist- und Prüfvorgaben bei der Eingangsprüfung oft nicht eingehalten werden. E2
Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per
Mail verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Lie-
gen zu wenige Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren ge-
nutzt werden.
F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung
vorhanden.
F4
Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den
Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt
wird die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen.
F5
Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a.
durch online durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für
die Vervollständigung der Anträge.
E5.1
Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unter-
lagen einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1
BauO NRW 2018 nicht überschreiten.
E5.2
Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die
Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei wel-
chen Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung
zur schnelleren Abwicklung suchen.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Feststellung Empfehlung
F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren über-
durchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. E6.1
Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen
zu den signifikanten Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transpa-
renz schaffen, die Lauf-zeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren.
F7
Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurch-
schnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden
konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden.
E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine
wichtige Steuerungsgrundlage.
E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen
bei den Antragszahlen dienen.
F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen di-
gital.
F9
Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung
der Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bear-
beiten.
E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inha ltlich ausgeweitet werden.
E9.2
Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kenn-
zahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen
können. Dazu können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermit-
telten Kennzahlen fortgeschrieben werden.
F10
Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformati-
onen zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollstän-
digkeit und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben.
E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Bera-
tungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat.
F11 Objektive Kriterien der Ermessenentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwa-
chung sind nicht schriftlich dokumentiert.
F12
Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln stichprobenhaft durchgeführt. Es gibt es
fest-gelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzu-
standsbesichtigung.
E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen
für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren.
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Darstellung Prozessablauf: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 2018
Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Stadt Köln Bauaufsicht 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
gpa-Kennzahlenset der Stadt
Köln im Jahr 2019
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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INHALTSVERZEICHNIS
Inhalte, Ziele und Methodik 3
Aufbau des gpa-Kennzahlensets 4
gpa-Kennzahlenset 6
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die
einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und
steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu-
sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen, um den
Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen.
Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die
gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Prüfungsbericht erstellt. Analysen, Empfehlungen
sowie Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsbe-
richten bekannt. Sie sind zudem übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Service,
Handlungsmöglichkeiten und Gute Beispiele veröffentlicht. Sofern wir das dargestellte Hand-
lungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen und Empfehlungen im
jeweils genannten Teilbericht.
Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili-
tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich-
barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen
geführten Gespräche.
Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü-
gung. So können die Städte die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die
Städte können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushalts-
pläne und Jahresabschlüsse integrieren.
Unter www.gpanrw.de steht das Kennzahlenset ebenfalls zur Verfügung.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Aufbau des gpa-Kennzahlensets
Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert
nach den Handlungsfeldern -
die Werte der jeweiligen Stadt,
die interkommunalen Vergleichswerte,
die Anzahl der Vergleichswerte sowie
das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich.
Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat,
enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich
die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn-
zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und
geben in der Spalte „Stadt 2011 / 2012“ den Hinweis „k. A.“. Der Zusatz „k. A.“ deutet somit
nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der Kommune hin.
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa-Kenn-
zahlenset folgende Vergleichswerte dar:
die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie
drei Viertelwerte.
Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent
darüber liegen.
Die Zahl der in den interkommunalen Vergleich eingegangenen Daten gibt einen Hinweis auf
die statistische Sicherheit der Vergleichswerte. Von der gpaNRW durchgeführte Auswertungen
haben gezeigt, dass sich beim weitaus überwiegenden Teil der Kennzahlen schon nach Einbe-
ziehung von 12 bis 15 Vergleichswerten die statistischen Lageparameter ausreichend stabili-
siert haben.
Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt
basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund-
daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Die gpaNRW hat Daten
aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben. Wir stellen die Vergleichswerte der Stadt aus beiden
Jahren tabellarisch dar. Sofern ausreichend Vergleichswerte vorliegen, bezieht der interkommu-
nale Vergleich sich auf das Jahr 2018. Den interkommunalen Vergleich 2017 hat die gpaNRW
den Städten in diesen Fällen separat zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Wert der Stadt bezieht
sich ebenfalls auf das angegebene Vergleichsjahr. Das unten dargestellte gpa-Kennzahlenset
bildet den Stand vom 12. Februar 2020 ab.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat, ist der betreffende Teilbericht in der
Spalte benannt.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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gpa-Kennzahlenset
gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte - Interkommunaler Vergleich
Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Haushaltssituation
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 39,46 36,02 34,94 -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 2018 Finanzen
Eigenkapitalquote 2 in Prozent 59,46 54,88 53,54 -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17 2018 Finanzen
Verbindlichkeiten je EW* in Euro 3.082 2.936 3.040 484 4.270 5.030 6.047 10.194 17 2018 Finanzen
Jahresergebnis je EW in Euro -235,66 -35,25 -76,96 -362 13,52 31,79 63,09 286 17 2018 Finanzen
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je
EW in Euro -4,76
151 115 -143 164 186 253 364 17 2018 Finanzen
Gesamtjahresergebnis je EW in Euro** k. A. k. A. -477 -477 -219 -161 -52,41 30,95 18 2015 Finanzen
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent** k. A. k. A. 20,44 -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18 2015 Finanzen
Gesamteigenkapitalquote 2 in Prozent** k. A. k. A. 40,69 -21,64 15,40 25,61 31,39 71,38 18 2015 Finanzen
Gesamtverbindlichkeiten je EW in Euro** k. A. k. A. 9.263 3.066 5.313 6.625 8.431 9.743 18 2015 Finanzen
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit
je EW in Euro (Gesamtabschluss)** k. A. k. A. 327 -59,67 144 263 327 773 17 2015 Finanzen
Zahlungsabwicklung im engeren Sinne
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsab-
wicklung k. A.
32.539 36.469 23.817 28.004 35.749 40.719 63.376 23 2018 Zahlungs-
abwicklung
Aufwendungen Zahlungsabwicklung je Ein-
zahlung in Euro k. A. 2,37 2,20 1,25 2,07 2,22 2,91 3,55 23 2018 Zahlungs-
abwicklung
Vollstreckung
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je
Vollzeit-Stelle Vollstreckung k. A. k. A. k. A. 1.282 1.891 2.182 2.463 3.474 20 2018 Zahlungs-
abwicklung
Aufwendungen je abgewickelte Vollstre-
ckungsforderung in Euro k. A. k. A. k. A. 22,80 32,44 39,56 47,68 60,70 20 2018 Zahlungs-
abwicklung
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Pro-
zent k. A. k. A. k. A. 42,16 53,15 65,96 77,18 89,10 21 2018 Zahlungs-
abwicklung
Einwohnermeldeaufgaben
Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufga-
ben k. A.
k. A. k. A. 1.171 1.899 2.212 2.459 3.906 20 2018 ./.
Personenstandswesen
Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen k. A. k. A. 358 219 255 293 347 464 21 2018 ./.
Kfz-Zulassung
Fälle je Vollzeit-Stelle Kfz-Zulassung k. A. k. A. 2.570 2.216 2.702 2.966 3.242 5.467 19 2018 ./.
Hilfe zur Erziehung
Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je EW von 0
bis unter 21 Jahre in Euro k. A.
955 1.001 513 681 861 955 1.245 21 2017 Hilfe zur
Erziehung
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je EW von
0 bis unter 21 Jahre in Euro 652 734 793 642 802 938 1.031 1.306 21 2017 Hilfe zur
Erziehung
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall
in Euro 19.463 22.841 24.127 19.770 24.144 25.110 28.123 33.650 21 2017 Hilfe zur
Erziehung
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen
Hilfe zur Erziehung gesamt in Prozent 50,00 61,21 63,29 40,98 48,87 53,21 55,71 65,84 23 2017 Hilfe zur
Erziehung
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den
stationären Hilfefällen Hilfe zur Erziehung ge-
samt in Prozent
22,40
28,83 28,72 26,48 34,98 41,43 44,62 52,21 23 2017 Hilfe zur
Erziehung
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Hilfefälle Hilfe zur Erziehung je 1.000 Einwoh-
ner von 0 bis unter 21 Jahren (Falldichte HzE
gesamt)
33,50
32,12 32,89 23,85 31,28 34,66 39,67 54,31 23 2017 Hilfe zur
Erziehung
Tagesbetreuung für Kinder
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je EW
von 0 bis unter 6 Jahre in Euro 3.030
3.648 3.737 2.428 2.657 2.851 3.272 4.586 23 2018 ./.
Verhältnis Elternbeiträge zu den Aufwendun-
gen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbei-
tragsquote) in Prozent
8,84
9,00 10,16 5,96 10,40 12,00 14,10 16,90 19 2018 ./.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kin-
dertageseinrichtungen je Platz in Euro 4.830
5.183 5.302 3.344 3.933 4.342 4.660 5.822 19 2018 ./.
Kinder- und Jugendarbeit
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je EW
von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 179
246 273 77,00 132 166 204 303 23 2018 ./.
Hilfe zur Pflege
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je EW
ab 65 Jahren in Euro k. A.
326 k. A. 176 205 222 273 302 18 2018 Hilfe zur
Pflege
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je
Leistungsbezieher in Euro k. A.
12.497 k. A. 5.939 7.581 9.307 10.068 12.181 17 2018 Hilfe zur
Pflege
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außer-
halb von Einrichtungen je Leistungsbezieher
außerhalb von Einrichtungen in Euro
k. A.
5.586 k. A. 3.344 4.493 6.089 8.079 10.240 17 2018 Hilfe zur
Pflege
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen je Leistungsbezieher in Einrichtun-
gen in Euro
k. A.
16.778 k. A. 6.274 8.354 10.215 10.699 13.269 17 2018 Hilfe zur
Pflege
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege
außerhalb von Einrichtungen an den Leis-
tungsbeziehern Hilfe zur Pflege gesamt in
Prozent (Ambulante Quote)
k. A.
38,2 k. A. 8,77 20,55 26,74 29,45 47,45 18 2018 Hilfe zur
Pflege
Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur
Pflege je Leistungsbezieher in Euro k. A.
382 k. A. 13,79 217 270 306 438 16 2018 Hilfe zur
Pflege
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb
von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbear-
beitung
k. A.
125 k. A. 65,32 101 122 170 223 14 2018 Hilfe zur
Pflege
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung k. A.
197 k. A. 94,50 118 146 170 208 14 2018 Hilfe zur
Pflege
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Transferaufwendungen Grundsicherung für
Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je
Leistungsbezieher in Euro
k. A. 2.866 k. A. 2.128 2.384 2.491 2.598 3.011 19 2018
Grundsi-
cherung
für Arbeit-
suchende
nach dem
SGB II
Transferaufwendungen Grundsicherung für
Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach
§ 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in
Euro
k. A.
33,18 k. A. 33,93 40,49 49,94 53,44 90,31 19 2018
Grundsi-
cherung
für Arbeit-
suchende
nach dem
SGB II
Wohngeld
Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 648 447 408 256 436 651 795 1.510 23 2018 ./.
Ausbildungsförderung
Fälle je Vollzeit-Stelle BaföG k. A. 323 235 120 213 280 349 445 22 2018 ./.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Eingliederungshilfe
Transferaufwendungen Eingliederungshilfe
ohne Behindertenfahrdienst je EW in Euro 10,51
23,00 28,99 4,53 14,13 18,44 27,22 65,98 22 2018 ./.
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle Hilfen
nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII k. A.
188 189 162 213 249 292 436 23 2018 ./.
Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach dem Dritten
und Vierten Kapitel SGB XII 167
123 126 113 138 164 189 286 23 2018 ./.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je
EW in Euro 15,83
20,46 21,55 12,11 16,91 19,07 22,83 30,23 21 2018 ./.
Personalaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 13,65
15,75 16,16 9,13 13,81 15,77 18,42 22,27 21 2018 ./.
Transferaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 4,54
4,51 5,32 1,04 3,34 4,95 6,93 12,29 21 2018 ./.
Sachaufwendungen Öffentlicher Gesundheits-
dienst je EW in Euro 1,05
1,09 1,53 0,32 0,81 1,55 2,16 4,56 21 2018 ./.
Erträge Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW
in Euro 4,29
4,39 5,17 1,09 2,64 3,80 4,52 6,18 21 2018 ./.
Aufwendungen Öffentlicher Gesundheitsdienst
je EW in Euro 20,12
24,85 26,72 14,68 21,32 23,73 26,01 36,41 21 2018 ./.
Erträge aus Gebühren Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 1,61
1,38 1,34 0,55 0,98 1,14 1,41 2,24 21 2018 ./.
Erträge aus Zuwendungen je EW in Euro 2,15 1,60 2,02 0,00 1,11 1,63 2,09 3,46 21 2018 ./.
Vollzeit-Stellen Öffentlicher Gesundheitsdienst
je 100.000 EW 20,85 20,05 20,33 10,77 18,73 21,77 25,87 32,62 21 2018 ./.
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Schulen Flächenmanagement
Bruttogrundfläche Schule je Schüler in qm k. A. 16,39 16,32 11,88 12,99 13,89 16,05 17,21 23 2018 ./.
Bruttogrundfläche Grundschulen je Klasse in
qm k. A.
384 384 243 306 341 384 450 23 2018 ./.
Bruttogrundfläche Hauptschulen je Klasse in
qm k. A.
454 499 213 390 449 546 1.382 22 2018 ./.
Bruttogrundfläche Realschulen je Klasse in
qm k. A.
368 372 190 295 343 371 502 23 2018 ./.
Bruttogrundfläche Sekundarschulen je Klasse
in qm*** k. A.
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2018 ./.
Bruttogrundfläche Gymnasien je Klasse in qm k. A. 234 238 238 292 331 346 387 23 2018 ./.
Bruttogrundfläche Gesamtschulen je Klasse in
qm k. A.
477 443 292 339 369 447 571 23 2018 ./.
Schulen Bewirtschaftung
Aufwendungen Gesamtreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. k. A. 6,95 10,64 13,99 15,72 25,20 19 2018 ./.
Aufwendungen Eigenreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. 18,88 9,69 14,79 19,43 27,80 32,83 20 2018 ./.
Aufwendungen Fremdreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro k. A. k. A. 9,43 6,63 9,51 10,74 13,50 18,71 18 2018 ./.
Anteil Eigenreinigung an Gesamtreinigung in
Prozent k. A. k. A. 9,39 0,00 4,72 23,91 69,81 100 22 2018 ./.
Aufwendungen Hausmeisterdienste je qm
Bruttogrundfläche in Euro k. A. k. A. k. A. 3,78 7,03 9,07 10,15 25,97 21 2018 ./.
Wärmeverbrauch je qm Bruttogrundfläche in
kWh k. A.
92,61 k. A. 65,79 90,31 100 120 200 18 2018 ./.
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Stromverbrauch je qm Bruttogrundfläche in
kWh k. A.
17,37 k. A. 10,67 14,11 15,32 19,07 30,77 18 2018 ./.
Wasserverbrauch je qm Bruttogrundfläche in
Liter k. A.
199 k. A. 139 145 159 213 276 18 2018 ./.
Schülerbeförderung
Aufwendungen Schülerbeförderung je Schüler
in Euro k. A. 162 154 70,48 116 128 154 185 23 2018 ./.
Schulsekretariate
Personalaufwendungen Schulsekretariate je
Schüler in Euro k. A.
112 120 67,88 88,45 97,56 110 165 23 2018 ./.
Sport Flächenmanagement
Bruttogrundfläche Sporthallen je 1.000 EW in
qm k. A.
209 207 127 207 289 366 499 23 2018 ./.
Bruttogrundfläche Schulsporthallen je Klasse
in qm k. A.
40,77 40,56 21,77 46,55 69,93 75,60 108 23 2018 ./.
Bauaufsicht
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bau-
genehmigung k. A.
82,58 77,85 70,17 97,80 110 132 200 19 2018 Bauauf-
sicht
Anteil Rücknahme von Bauanträgen an den
Bauanträgen insgesamt in Genehmigungsver-
fahren (normal und vereinfacht) in Prozent
k. A.
5,27 5,32 0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 2018 Bauauf-
sicht
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales
Genehmigungsverfahren) in Tagen k. A.
198 189 53 118 158 222 295 15 2018 Bauauf-
sicht
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (einfaches
Genehmigungsverfahren) in Tagen k. A.
176 215 81 109 132 149 189 13 2018 Bauauf-
sicht
Verkehrsflächen
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Verkehrsfläche je EW in qm k. A. k. A. k. A. 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 2017 Verkehrs-
flächen
Anteil Verkehrsfläche an Gemeindefläche in
Prozent k. A. k. A. k. A. 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 2017 Verkehrs-
flächen
Durchschnittlicher Bilanzwert je qm Verkehrs-
fläche in Euro k. A.
k. A. k. A. 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 2017 Verkehrs-
flächen
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen in
Prozent
(gpa-Richtwert: 50 Prozent)****
k. A.
k. A. k. A. 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20 2017 Verkehrs-
flächen
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrs-
fläche in Euro
(gpa-Richtwert: 1,30 Euro)****
k. A.
k. A. k. A. 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 2017 Verkehrs-
flächen
Aufwendungen Erhaltung je qm Verkehrsflä-
che in Euro k. A. k. A. k. A. 0,36 0,50 0,67 0,76 0,94 21 2017 Verkehrs-
flächen
Reinvestitionsquote Verkehrsflächen in Pro-
zent
(gpa-Richtwert: 100 Prozent)****
k. A.
k. A. k. A. 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20 2017 Verkehrs-
flächen
Friedhofswesen
Kommunale Beisetzungen je 1.000 qm Fried-
hofsfläche k. A.
1,63 k. A. 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 2017 Friedhofs-
wesen
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt
in Prozent k. A.
86,73 k. A. 58,38 79,28 89,09 96,00 111 22 2017 Friedhofs-
wesen
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent k. A. 119 k. A. 44,17 66,97 85,54 102 125 20 2017 Friedhofs-
wesen
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wege-
flächen in Euro k. A.
3,75 k. A. 1,13 1,80 2,14 3,40 5,57 17 2017 Friedhofs-
wesen
Straßenbeleuchtung
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Aufwendungen Straßenbeleuchtung je 1.000
qm beleuchtete Verkehrsfläche in Euro 355 561 573 319 421 557 691 964 16 2018 ./.
Leuchtenstandorte je 1.000 qm beleuchtete
Verkehrsfläche 2,63
3,19 3,19 2,05 2,70 2,99 3,19 4,32 17 2018 ./.
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche
in Euro
232
445 476 145 192 347 492 778 17 2018 ./.
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 1.000
qm beleuchtete Verkehrsfläche in kwh 828
977 993 479 630 909 1.100 5.063 17 2018 ./.
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je Leuchtenstandort in Euro 88
140 149 46,21 69,02 113 154 248 22 2018 ./.
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je
Leuchtenstandort in kwh 315
306 311 165 252 308 337 1.328 22 2018 ./.
Park- und Gartenanlagen
Fläche Park- und Gartenanlagen je EW in qm 25,26 23,83 23,73 5,80 9,04 10,80 14,16 23,73 19 2018 ./.
Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je
qm in Euro k. A. 0,75 0,81 0,20 0,86 1,41 1,83 2,71 18 2018 ./.
Spiel- und Bolzplätze
Fläche Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18
Jahre in qm 8,30
9,24 9,18 5,78 8,11 11,95 12,68 16,49 20 2018 ./.
Aufwendungen Spiel- und Bolzplätze je qm in
Euro k. A. 4,39 4,53 2,37 3,58 4,53 6,00 10,32 17 2018 ./.
Straßenbegleitgrün
Fläche Straßenbegleitgrün je EW in qm k. A. 3,23 3,21 2,38 3,03 4,14 5,50 10,19 18 2018 ./.
Aufwendungen Straßenbegleitgrün je qm in
Euro k. A. 2,90 3,02 1,09 1,66 2,28 3,76 5,26 14 2018 ./.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Handlungsfeld / Kennzahl Köln
2011 / 2012
Köln
2017
Köln
2018 Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vergleichs-
jahr
Teilbe-
richt
Vermessungs- und Katasterwesen
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je EW in Euro k. A. 19,35 19,46 13,32 20,40 23,48 29,98 39,35 21 2018 ./.
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je ha in Euro k. A. 514 519 203 308 510 612 1.070 21 2018 ./.
Personalaufwendungen Vermessungs- und
Katasterwesen je EW in Euro k. A.
15,37 14,98 12,94 18,77 21,73 27,45 38,39 22 2018 ./.
Personalaufwendungen Vermessungs- und
Katasterwesen je Vollzeit-Stelle in Euro k. A.
89.797 90.445 88.927 90.369 92.365 93.961 98.246 22 2018 ./.
Vollzeit-Stellen Vermessungs- und Kataster-
wesen je 10.000 EW k. A.
1,71 1,66 1,46 2,02 2,40 2,93 4,18 22 2018 ./.
Übernommene Teilungsvermessungen je Voll-
zeit-Stelle k. A.
13,60 13,61 10,35 27,36 38,82 50,55 57,00 22 2018 ./.
Durch Teilungsvermessungen neu gebildete
Flurstücke je Vollzeit-Stelle k. A.
74,31 68,30 50,16 101 159 189 262 22 2018 ./.
Übernommene Gebäudeobjekte je Vollzeit-
Stelle k. A.
721 659,61 79,06 203 276 430 742 22 2018 ./.
* EW = Einwohner
** Bei den Kennzahlen des Gesamtabschlusses lagen nicht ausreichend Vergleichswerte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vor. Die gpaNRW stellt daher den Wert der Stadt und den
interkommunalen Vergleich für das Jahr 2015 dar.
*** Es liegen nicht ausreichend Vergleichswerte für einen interkommunalen Vergleich vor.
**** Hintergründe und Definitionen der einzelnen Richtwerte stehen im Teilbericht Verkehrsflächen.
Stadt Köln gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03359
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Anlage 4 Auszug aus der Niederschrift_TOP 5.1
18832 Zeichen
Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Frau Ngawanzu Telefon: (0221) 221 22928 Fax : (0221) 221 25501 E-Mail: Naiga.Ngawanzu@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2020 Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.05.2020 öffentlich 5.1 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsan- stalt NRW 0692/2020 In dem Bericht werde die richtige Feststellung getroffen, dass der Haushalt der Stadt Köln strukturell defizitär sei. Darauf bezugnehmend interessiert Herrn Detjen eine aktuelle Bewertung von Herrn Böckelühr im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Der Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW), Herr Böckelühr, bedankt sich einleitend für die Möglichkeit, die Ergebnisse der Überörtli- chen Prüfung der Stadt Köln durch die gpaNRW mit Herrn Mindel und Herrn Bam- berger vorstellen zu dürfen. Herr Böckelühr hebt hervor, dass die gpaNRW vergleichend prüfe. Die Überörtliche Prüfung versuche im Segment der kreisfreien Städte alle 23 kreisfreien Städte Nord- rhein-Westfalens einzubeziehen. Als größte kreisfreie Stadt Nordrhein-Westfalens sei die Stadt Köln zumindest in bestimmten Aufgabenbereichen vergleichbar. Der Umgang mit den daraus resultierenden Empfehlungen im Bericht der gpaNRW unter- liege der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidung des Rates der Stadt Köln. Intern könne man die Stadt und Besonderheiten, die dem Vergleich nicht standhiel- ten besser beurteilen. Die wirklichen Dimensionen der Auswirkungen der Corona-Pandemie seien aktuell nicht absehbar. Er befürchte jedoch erhebliche Folgen. Bezüglich wegfallender Steu- ereinnahmen, nehme er wahr, dass viele Städte derzeit sehr bewusst die Vorauszah- lungen einstellten. Dass die in der Bundesrepublik verordneten Lockerungsmaßnah- men zu einem Aufschwung der Wirtschaft führen, bezweifle er. Eine seriöse Ein- schätzung könne jedoch erst nach der Sommerpause erfolgen. Die Empfehlungen seien noch unter anderen Vorzeichen gegeben worden. Das we- sentliche Problem liege darin, dass die Frage der Konnexität in der Vergangenheit nicht in den Fokus gerückt worden sei. Es sei abzuwarten, wie das Land insgesamt mit der Krise umgehe. Durch die Viel- zahl der Rettungsschirme und der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, ent- stehe eine Generationenaufgabe, um die ausgekehrten Gelder zurück zu erwirtschaf- ten. Nicht nur haushalterische sondern auch fachliche Empfehlungen seien getroffen worden, die unabhängig von der finanziellen Ausstattung zur Überprüfung und gege- benenfalls Nachsteuerung der Aufbau- und Ablauforganisation im Interesse der Be- völkerung und der Stadt Köln genutzt werden könnten. Das Ziel, in der kommunalen Familie voneinander zu lernen und nicht nur von den Spitzenverbänden, möchte Herr Böckelühr in seiner Amtszeit umsetzen. Herr Mindel und Herr Bamberger tragen die Ergebnisse der Überörtlichen Prüfung vor. Herr Detjen bedankt sich bei den Vorrednern der gpaNRW. Herr Erkelenz möchte aufgrund der strukturell defizitären Haushaltssituation von Frau Prof. Dr. Diemert wissen, wie sie zu dem Ansatz stehe, die Finanzierbarkeit des kommunalen Haushaltes konstanter sicherzustellen, indem man die Kommunen durch alternative Einnahmen unabhängiger von volatilen Steuern, wie der Gewerbe- steuer, mache. Das Prüfungsergebnis zu den allgemeinen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingun- gen und der strukturell defizitären Haushaltssituation habe Frau Prof. Dr. Diemert nicht gewundert. Seit ihrem Amtsantritt im Januar 2019 weise sie in Haushaltsreden und bilateralen Gesprächen auf den enormen Eigenkapitalverzehr und die Notwen- digkeit der Haushaltskonsolidierung hin. Sie begrüße den deutlichen Hinweis der gpaNRW, dass Überschüsse erwirtschaftet werden müssten, um mehr Investitions- kraft zu erreichen und ein Haushaltsausgleich hierfür nicht ausreiche. Trotz einer insgesamt guten Konjunktur habe man Eigenkapital verzehrt und entgegen dem Trend in Nordrhein-Westfalen Liquiditätssicherungskredite aufgebaut. Mit dem Jah- resabschluss 2019, der nicht nur früher fertig gestellt wurde sondern auch ein deut- lich besseres Ergebnis vorweise, habe man sich auf einem guten Weg befunden. Aktuell befinde man sich aufgrund der Corona-Pandemie aber in einer tendenziell schwierigeren Situation, die Unsicherheiten für die Haushaltssituation hervorrufe. Die Debatte um die Gewerbesteuer und ihre Konjunkturreagibilität begleite einen im Bereich der Kommunalfinanzen stetig. Die Gewerbesteuer sei jedoch nicht aus- schlaggebend für die Haushaltsentwicklungen der letzten Jahre. Sie habe sogar we- sentlich dazu beigetragen, dass die Haushaltsdefizite geringer ausgefallen seien. Man profitiere von dem massiven Anstieg in den letzten Jahren auf circa 1,4 Milliarden Euro im Haushaltsplan für die Jahre 2019 und 2020. 2019 habe man den immensen Zuwachs tatsächlich erreichen können, was 2020 allerdings nicht ge- lingen werde. Die diskutierten Alternativen zur Gewerbesteuer operierten häufig mit Aufschlägen auf die Einkommenssteuer, seien aktuell aber nicht dazu geeignet die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zu kompensieren. Ein Alternativmodell müsse kräftig genug sein, um nicht zu riesigen Ertragseinbrüchen im Haushalt zu führen. Herr Schwanitz erkundigt sich, ob die im Vergleich im oberen Bereich liegenden Per- sonalkosten bei der Hilfe zur Erziehung ausschließlich aus in Köln generell erhöhten Lebenshaltungskosten resultieren. Positiv fände er es, falls sich die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen tatsächlich nicht auf das angenommene Ausmaß belaufen würde. Die Äußerung von Herrn Böckelühr aufgreifend, führt Herr Schwanitz aus, dass die Konnexität auf Landesebene in den Vordergrund zu stellen und Erfolge in der politi- schen Diskussion anzustreben seien. Er fragt, ob bereits Initiativen aufkämen, um die Novellierung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein- Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2020 (GFG 2020) politischer zu gestalten. Bezüglich der Konnexität ist Frau Prof. Dr. Diemert der Auffassung, dass das Land die Kommunen mit vielen Aufgaben, die sicherlich sinnvoll seien und deren gesell- schaftspolitische Notwendigkeit niemand bestreite, alleine lasse. Das Konnexitäts- prinzip sei allerdings schwierig umzusetzen und durchzustreiten, da der Verfas- sungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen nicht immer auf der Seite der Kommunen stehe. Der Haushaltsausgleich könne allein dadurch nicht gerettet wer- den. Zum Finanzausgleich seien zwei Dinge in den Blick zu nehmen. Sie setze hier auf die Kolleginnen und Kollegen des Rates der Stadt Köln, insbesondere auf die Mit- glieder des Rechnungsprüfungsausschusses. Man müsse sich darauf einstellen, dass es wahrscheinlich 2021 einen massiven Einbruch beim kommunalen Finanz- ausgleich geben werde, da Steuern, die das Land nicht einnehme, auch nicht verteilt werden können. Wenn sie allerdings aus dem Finanzministerium NRW höre, dass die eigenen Steuermindererträge im Landeshaushalt durch ein Sonderbudget aus- geglichen werden, habe sie die Erwartung, dass das Land auch die Einbrüche beim kommunalen Finanzausgleich kompensiere. Es sei sehr wichtig, dass zusätzlich zu den eigenen Steuereinbrüchen nicht auch noch Mindererträge beim Finanzausgleich geschultert werden müssten. Zu den immer wieder geführten Debatten über die Neustrukturierung des Finanzaus- gleiches könne sie sagen, dass es im Moment Tendenzen in der Landespolitik gebe, die Hauptansatzstaffel, von der die Stadt Köln ganz maßgeblich profitiere, zu hinter- fragen. Natürlich gebe es viele Finanzausgleichsmodelle, aber die Stadt Köln solle Wert darauf legen, dass es am Ende ein Finanzausgleichssystem gebe, bei dem die größte Stadt Nordrhein-Westfalens adäquate Berücksichtigung finde. Es könne durchaus noch zu einem streitbaren Prozess kommen. Zwar sei der Stellungnahme von 63- Bauaufsichtsamt zu entnehmen, dass viele der eigenen Ziele mit den Empfehlungen der gpaNRW übereinstimmen würden, eine Verbesserung bei den Baugenehmigungsverfahren stelle Frau Möller jedoch nicht fest. Als aktuelles Beispiel könne sie ein mit städtischen Finanzmitteln unterstütztes Bau- vorhaben des Kölner Zoos aus dem vergangenen Jahr benennen, bei dem die Unter- lagen schon lange vollständig eingereicht worden seien, eine Nachricht bezüglich einer Genehmigung aber immer noch nicht vorläge. Sie sehe monetäre Nachteile und bittet um einen aktuellen Sachstand. Frau Prof. Dr. Diemert berichtet, dass Herr Greitemann die Prüfergebnisse sehr ernst nehme und aktiv an der Verbesserung der Situation arbeite. Er hinterfrage die Pro- zesse sehr kritisch und habe bereits eine zweiwöchige Schließung veranlasst, um Rückstände aufzuarbeiten. Gegenüber dem sich auf ältere Daten beziehenden Prü- fungszeitraum habe sie bereits Verbesserungen feststellen können. Bezüglich des Kölner Zoos, bittet sie um Verständnis, dass sie keine Auskunft zu einzelnen Bauaufsichtsverfahren geben könne. Als Dezernentin, die für die Beteili- gungen der Stadt Köln zuständig sei, könne sie aber den generellen Hinweis geben, dass Gesellschaften wegen der Beteiligung der Stadt Köln nicht privilegiert gegen- über den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Köln behandelt werden sollten. Es kön- ne daher auch beim Kölner Zoo im Bauaufsichtsverfahren zu Wartezeiten kommen. Dies sei zwar unerfreulich, resultiere aber aus der Gleichbehandlung bei den Warte- zeiten. Frau Prof. Dr. Diemert sichert zu, den Vorschlag von Frau Möller, die Vorlage nach der Entscheidung des Rates dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen / Vergabe / Internationales als Mitteilung vorzulegen, an Frau Oberbürgermeiste- rin Reker weiterzugeben. Herr Görzel erinnert an die zahlreichen bereits bei einer vorangegangenen Vorstel- lung des Berichtes an die Verwaltung gestellten Fragen zur Bauaufsicht, zum Mahn- und Vollstreckungswesen sowie zu weiteren Themen. Er erwarte ein entsprechendes Feedback aus der Fachverwaltung. Herr Detjen schlägt vor, nach einem Jahr eine aktualisierte Fassung der Stellung- nahme zum Prüfbericht der gpaNRW bei der Verwaltung anzufordern, ansonsten sehe er die Gefahr, dass der Bericht und die teilweise sehr konkreten und strategisch angelegten Ankündigungen der Verwaltung in Vergessenheit geraten könnten. Er fände dieses Vorgehen auch gegenüber der gpaNRW gut, damit diese nachvollzie- hen könne was sich in dem Zeitraum verändert habe. Er fragt nach der Einschätzung von Frau Prof. Dr. Diemert und Herrn Hemsing. Frau Prof. Dr. Diemert habe ein großes Interesse daran insbesondere die finanzrele- vanten Empfehlungen umzusetzen. Sie bedankt sich für die Einschätzungen der Prü- fenden und die konstruktive Zusammenarbeit. Es sei immer ratsam die eigene Arbeit zu reflektieren und Verbesserungspotentiale aufzudecken. Die von Herrn Görzel angesprochenen Fragen seien, laut Frau Prof. Dr. Diemert, keinesfalls untergegangen. Ihres Erachtens nach, habe man die Fragen zu einem Großteil in der Stellungnahme der Verwaltung beantwortet. Man fände zahlreiche Einschätzungen wie die komplette Verwaltung mit den Anregungen, Hinweisen und Anmerkung umgehen wolle. Sollte eine Antwort nicht adäquat oder umfassend sein, wäre sie für ihren Teil sehr daran interessiert, dass man sie nochmal unmittelbar da- rauf anspreche. Es sei eine Neuerung, dass die Stellungnahme nicht nur verwaltungsseitig abgege- ben werde, sondern auch einer Beschlussfassung durch den Rat bedürfe, sodass die Ratsmitglieder an dieser Stelle darauf gucken können. Von ihrer Seite werde auf jeden Fall eine weitere Begleitung der Umsetzung erfol- gen. Sie freue sich über jede Unterstützung, die sie in dieser Richtung aus der Ver- waltung bekomme. Herr Detjen fragt an Herrn Böckelühr gewandt, ob es sinnvoll wäre auf nordrhein- westfälischer Ebene Investitionen zu vergleichen. Bei den Investitionen sei zu Recht bemängelt wurden, dass die Stadt Köln im Bereich des Straßenbaus unter den nor- malen gesetzlichen Voraussetzungen liege und weniger investiere, als sie müsste. Unbenommen sei worein man investiere. Man müsse nicht in Straßen, sondern kön- ne auch in den Ausbau von Fahrradwegen investieren. Herr Böckelühr möchte den Ratsmitgliedern für die Ausübung ihres politischen Eh- renamts durch die Berichte eine Hilfestellung geben. Man versuche die Prüfberichte verständlich zu verfassen, damit sie praxistauglich und in der kommunalen Familie umsetzbar seien. Über die Anregung des Ausschussvorsitzenden, Herrn Detjen, dass sich der Rech- nungsprüfungsausschuss im Nachgang an die Beschlussfassung des Rates zu ei- nem späteren Zeitpunkt nochmal der Umsetzung des Prüfberichtes und der Stel- lungnahme der Fachverwaltung annehme, zeigt er sich erfreut, wenngleich er positiv hervorheben will, dass er in den letzten zweieinhalb Jahren die Erfahrung gemacht habe, dass die Verwaltung auch schon während der Prüfung sowie unmittelbar da- nach Empfehlungen aufgreift und umsetzt und den Bericht als Hilfestellung für sich reflektiere. Vielleicht sei die Sicht von außen manchmal besser als die Innensicht, um bestehen- de Strukturen zu betrachten. Er begrüße es, wenn der Rechnungsprüfungsaus- schuss sich vornehme, nach einem Jahr einen neuen Sachstandsbericht bei der Ge- samtverwaltung einzuholen. Für die gpaNRW sei das allerdings erstmal nicht rele- vant, da sie erst nach fünf Jahren wieder prüfe. Es sei jedoch, auch durch die Ände- rung der Gemeindeordnung, wichtig, dass sich die gpaNRW, anders als in der Ver- gangenheit, bei der nächsten Prüfung den Beschluss des Rates ansehe und eruiere, was umgesetzt wurde oder wie sich der Rat verhalten habe, um die Vorhaben umzu- setzen. Die von Herrn Erkelenz angesprochene Gewerbesteuer werde in der politischen Dis- kussion etwas überhöht als wichtige kommunale Steuer angesehen. Die Grundsteuer B habe einen viel höheren Wert oder negative Auswirkungen für die Wirtschaft einer Kommune, als die volatile Gewerbesteuer. Betrachte man die Stärkungspaktkommu- nen, läge man teilweise schon bei Hebesatzpunkten der Gewerbesteuer B von fast 1000. Dass es mit den Einnahmen durch die Gewerbesteuer und dem Stärkungspakt Stadtfinanzen in den letzten Jahren funktioniert habe, sei der guten Einnahmesituati- on der Kommunen zu verdanken. Zur Frage von Herrn Schwanitz nach der Konnexität und dem GFG 2020 könne er sich den Worten von Frau Prof. Dr. Diemert verstärkend anschließen. Er plädiere für ein strenges Konnexitätsprinzip, aus dem es keine Ausfalltore gebe und zwar nicht nur in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen sondern auch im Grundgesetz. Dadurch solle bewirkt werden, dass diejenigen die neue Aufgaben poli- tisch beschließen auch die Gelder dafür bereitstellen und nicht die kommunale Fami- lie, die die Aufgaben umzusetzen habe, die Kosten trage. Zusätzlich kämpfe er für eine Rückkehr zu einen echten Verbundsatz in Höhe von 28 Prozent für die Gemeindefinanzierung. Der Verbundsatz sei sukzessive auf 23 Prozent im aktuellen GFG 2020 verringert worden. Durch diese beiden Maßnahmen würde man den Kommunen mehr Verantwortung zugestehen und sie könnten selbst entscheiden, worein sie ihre Einnahmen investie- ren wollten, beispielsweise in Schulen, Kindergärten oder Straßen. Um das Verfas- sungsprinzip der kommunalen Selbstverwaltung wirklich zu beherzigen, brauche man die finanziellen Mittel für die Umsetzung auf örtlicher Ebene. Die Gewerbesteuer sei aufgrund ihrer Volatilität nicht das richtige Mittel. Herr Böckelühr habe den Medien entnommen, dass man laut dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Altmeier, nach der Steuerschätzung im Mai nicht bis zum Herbst mit der zweiten Steuerschätzung warten wolle, sondern eine zusätzli- che Steuerschätzung im Spätsommer plane, da nicht klar sei, wie sich die Steuer nach hinten hin ausgestalten werde. Von der Steuerschätzung hinge auch ab, wie das GFG dotiert werde. Wenn er sich ausrechne wieviel für Schutzschirme im Rahmen der Corona- Pandemie ausgewandt wurde, frage er sich wieviel für die kommunale Familie übrig bleibe. Er befürchte einen Verteilungskampf auf kommunaler Ebene und hoffe, dass der Mangel nicht zu lange anhalte. Zur Frage von Herrn Detjen nach einem Gesamtvergleich der Investitionen, erläutert Herr Böckelühr zunächst, dass es sich bei der Empfehlung 1,30 Euro für Unterhal- tungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche um einen Soll-Wert und kein Muss hande- le. Die gpaNRW werde noch einen Gesamtbericht für alle 23 kreisfreien Städte erstel- len, in dem an vielen Stellen mit pro Kopf Zahlen gearbeitet werde, um komprimiert darzustellen, wo die einzelnen Kommunen im Vergleich stehen. Auf den Hinweis von Frau Prof. Dr. Diemert, dass die Stadt Köln ihr Vermögen gera- de massiv abschreibe und wenig reinvestiere, äußert sich Herr Böckelühr kritisch. Das aufgezeigte Szenarium sei keine nachhaltige Entwicklung in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens. dass man so sehr schnell in Probleme käme, in denen sich andere Städte, was den Stärkungspakt angehe schon befänden, wo die größte Stadt Nordrhein-Westfalens aber nie hinsolle. Herr Hemsing beantwortet die Frage von Herrn Detjen, nach seiner Einschätzung, wie mit dem Prüfbericht weiter umzugehen sei. Die Verwaltung habe einen Vorschlag gemacht und eine Stellungnahme vorgelegt, die der Rat in seiner nächsten Sitzung beschließen könne. Aus seiner Erfahrung sei es immer sinnvoll, ein Prüfcontrolling an den Prüfbericht anzuschließen. Die Prüfung selber zeige sicherlich Wirkung, die sich aber erst richtig im Nachhinein entfalte. Er biete an, dass das Rechnungsprüfungsamt die Prüfergebnisse aufgreife und nach einem Jahr den Sachstand der einzelnen Themen, bei denen Handlungsbedarf be- stehe, bei den betroffenen Ämtern abfrage. Die Mitteilung werde dem Rechnungsprü- fungsausschuss im Sommer 2021 vorgelegt. Mit diesem Vorgehen solle der Arbeits- aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden. Herr Detjen nimmt den Verfahrensvorschlag von Herrn Hemsing dankend an. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stel- lungnahme wie von der Verwaltung vorgeschlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW ab- zugeben. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weite- ren Prozesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwaltungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 17.08.2020 1850/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 31.08.2020 Überörtliche Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Stadt Köln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW wur- den seitens des Rechnungsprüfungsauschusses in der Sitzung vom 12.05.2020 (ursprünglich für den 24.03.2020 geplant) und seitens des Rates in der Sitzung vom 14.05.2020 (ursprünglich geplant für den 26.03.2020) folgender Beschluss gefasst: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ gem. § 105 Abs. 6 GO NRW zur Kenntnis und emp- fiehlt dem Rat die Stellungnahmen der Verwaltung zu beschließen. Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Köln in 2019“ zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme wie von der Verwaltung vorge- schlagen gem. § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Feststellungen und Empfehlungen in die weiteren Prozesse der Optimierung der Haushaltswirtschaft, der Aufgabenüberprüfung und der Verbesserung von Verwal- tungsstrukturen und -abläufen einzubeziehen. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales wird um Kenntnis- nahme gebeten. Als Anlage dieser Mitteilung sind beigefügt: 1. Beschlussvorlage 0692/2020 2. Gesamtbericht 2019 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW 3. Stellungnahme der Fachverwaltung 4. Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 3 Stellungnahmen der Fachverwaltung
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Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Haushaltssituation Haushaltsstatus II 20 F1 Die Stadt Köln kann derzeit keine ausgeglichenen Haushalte aufstellen. Sie ist daher aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen. Die geplante Verringerung der allgemeinen Rücklage für das aktuelle Haushaltsjahr 2019 hatte die Bezirksregierung Köln zu genehmigen. Nach der aktuellen Planung soll bis zum Jahr 2022 der Haushaltsausgleich erreicht werden und mithin die Rückführung in die allgemeine Rücklage erfolgen. Haushaltssituation Haushaltsstatus II 20 F2 Der Genehmigungsvorbehalt wird voraussichtlich auch in den nächsten Jahren bestehen. Ihre uneingeschränkte haushaltsrechtliche Handlungsfähigkeit wird die Stadt Köln erst dann zurückerlangen, wenn es ihr gelingt, - ihre durch Fehlbeträge aus zurückliegenden Jahen reduzierte allgemeine Rücklage wiederaufzufüllen und - wieder eine ausreichend hohe Ausgleichsrücklage aufzubauen, mit der sie künftige Fehlbeträge ausgleichen kann. Bis zum Jahr 2022 soll der Haushaltsausgleich erreicht und somit die Fehlbetragsquote bis auf null Prozent gesenkt werden. Langfristig muss die Stadt Köln nicht nur den Haushalt konsolidieren, sondern das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft wieder aufbauen. Die erforderliche Erneuerung und der Ausbau der Infrastruktur gebietet die Erwirtschaftung eines Überschusses. Haushaltssituation Ist-Ergebnisse II 20 F3 Die Stadt Köln befindet sich in einer strukturell defizitären Haushaltssituation. Ihr ist es in der Hochkonjunkturphase der letzten Jahre nicht gelungen, nachhaltig positive Ergebnisse auszuweisen. Lediglich im Jahresabschluss 2016 konnte sie einen Überschuss erzielen. Die Stadt Köln zählt zur Hälfte der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen mit den höchsten Fehlbeträgen je Einwohner. Es wird auf die Stellungnahmen zu F1 und F2 - Haushaltsstatus verwiesen. Haushaltssituation Plan-Ergebnisse II 20 F4 Die Stadt Köln plant für das Jahr 2022 einen geringen Überschuss von drei Mio. Euro. Im Haushalt 2019 und der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2022 sieht die gpaNRW neben naturgemäß bestehenden allgemeinen Risiken ein zusätzliches haushaltswirtschaftliches Risiko in der Planung der Finanzerträge. Sollte die Stadtwerke Köln GmbH niedrigere Gewinnanteile an die Stadt abführen, wäre das Jahresergebnis 2022 voraussichtlich negativ. Die Aussagen der Feststellung beziehen sich auf das Haushaltsjahr 2019. Grundsätzlich stellt der Haushaltsplan eine periodisierte Planungsgrundlage dar. Hierbei ist es wichtig, die Planungen für die Stadtgesellschaft transparent und nachvollziehbar darzustellen und dadurch die Voraussetzungen für einen offenen Dialog- und Abwägungsprozess zu schaffen. Angesichts sich weltweit verschärfender Handelskonflikte und einer befürchteten konjunkturellen Abschwächung einerseits und zahlreicher Herausforderungen für die Stadtgesellschaft andererseits - z.B. durch Klimawandel, Wohnungsnot und die Sorge um den sozialen Zusammenhalt - müssen Umfang und Wahrnehmung bestehender städtischer Aufgaben und der damit verbundene finanzielle Aufwand kontinuierlich und kritisch hinterfragt werden. Gleiches gilt auch für den Bereich der zu erwartenden Erträge, wie z. B. die Entwicklungen im Bereich der Steuererträge und Schlüsselzuweisung. Vor diesem Hintergrund wurden die Finanzerträge der SWK im Haushaltsplan 2020/2021 bereits abgesetzt. Haushaltssituation Eigenkapital II 20 F5 Die Stadt Köln besitzt noch immer eine gute Eigenkapitalausstattung. Handlungsbedarf ergibt sich allerdings aus dem fortschreitenden Eigenkapitalverzehr. Es wird auch auf die Stellungnahme zu F2 - Haushaltsstatus verwiesen. Haushaltssituation Schulden und Vemögen II 20 F6 Die Gesamtschulden und Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes Stadt Köln sind hoch. Dies liegt insbesondere an den hohen Investitionskrediten der verselbstständigen Aufgabenbereiche, über die diese ihr Anlagevermögen finanziert haben. Dass die Gesamtverbindlichkeiten des Konzernverbundes in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen sind, liegt zudem an den Liquiditätskrediten des Kernhaushalts. Da die Stadt Köln über keine Überschüsse aus dem laufenden Geschäft verfügt, muss sie auch künftig Liquiditätskredite aufnehmen. Dem hohen Bestand an Investitionskrediten bei ausgegliederten Bereichen steht auch ein hohes Sachanlagevermögen gegenüber. Die Verschuldung des Kernhaushalts aus Investitions- und Liquiditätskrediten hat sich im Zeitraum 2012 bis 2018 insgesamt verringert. Es ergeben sich allerdings Verschiebungen von den Investitionskrediten hin zu den Liquiditätskrediten. Deren Anstieg korrespondiert mit den unzureichenden Zahlungsüberschüssen der Finanzhaushalte der letzten Jahre und ist insbesondere auf das Jahr 2015 (Gewerbesteuerrückzahlungen und Auszahlungen i.R.d. Flüchtlingskrise) zurückzuführen. Außerdem sind im Bestand der Liquiditätskredite die Mittelabrufe aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ enthalten (aktuell 50,1 Mio EUR). Um den Anstieg der Liquiditätssicherungskredite zu begrenzen bedarf es perpektivisch eines ausgeglichenen Haushalts mit entsprechenden Überschüssen. 1 Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Haushaltssituation Schulden und Vemögen II 20 F7 Hohe Reinvestitionsbedarfe bestehen in den Bereichen ÖPNV, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Energie, Wasser, Abfall und Bildung. Die notwendigen Investitionszahlungen kann die Stadt nur über neue Investitionskredite finanzieren. Die Stadt hat auf die hohen Investitionsbedarfe in den letzten Jahren reagiert und entsprechende Ermächtigungen bereitgestellt. Deren Umsetzbarkeit hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab. Notwendige Investitionszahlungen werden bei der Stadt im Übrigen nicht nur über Investitionskredite sondern auch über Zuschüsse finanziert. Haushaltssteuerung Informationen zur Haushaltssituation II 20 F1 Die Stadt Köln hält die Fristen für die Anzeige der Haushaltssatzung sowie für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses ein. Die Gesamtabschlüsse der Jahre 2016 und 2017 hat sie noch nicht angezeigt. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln wird die Stadt von der Übergangsregelung Gebrauch machen und die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018 gemeinsam vorlegen. Haushaltssteuerung Informationen zur Haushaltssituation II 20 F2 Die Entscheidungsträger innerhalb der Stadtverwaltung sind unterjährig über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert. Sie sind damit in der Lage, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. Die Kämmerin informiert zudem die Mitglieder des Finanzausschusses. Entsprechend dem vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Verfahren zum Berichtswesen haben die Dezernate und Dienststellen zu bestimmten Buchungsständen Prognosewerte zum voraussichtlichen Jahresergebnis sowie entsprechende Erläuterungen abzugeben. Anschließend erfolgt eine Prüfung und Bewertung durch die Kämmerei. Abschließend werden die Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Dezernaten, Dienststellen und der Kämmerei in einem Gesamtbericht zusammengefasst. Dieser Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung wird im Finanzausschuss behandelt. Haushaltssteuerung Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung II 20 F3 Die Jahresergebnisse der Stadt Köln sind maßgeblich von schwankungsanfälligen Haushaltspositionen wie der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen abhängig. Diese kann die Stadt nicht oder nur begrenzt beeinflussen. In den von ihr zu beeinflussenden Bereichen belasten Aufwandssteigerungen die Jahresergebnisse. Konsolidierungserfolge, die eine nennenswert positive Wirkung auf die Jahresergebnisse hatten, hat die gpaNRW nur temporär festgestellt. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Nur durch eine stetig kritische Überprüfung und realistische Anpassung der zu erwartenden Aufwendungen und Erträge kann es gelingen, den Verzehr des Eigenkapitals zu verringern, perspektivisch einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt aufzustellen und damit die notwendige finanzielle Gestaltungskraft für politische Schwerpunktsetzungen der Zukunft zu sichern. Im Übrigen wird auf die Stellungnahme zu F2 - Haushaltssituation, F4 - Plan- Ergebnisse und E3 - Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung verwiesen. Haushaltssteuerung Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung II 20 E3 Die Stadt Köln sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen. Ziel sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen. Die Stadt sollte Leistungsstandards und den Umfang freiwilliger Aufgaben weiterhin auf den Prüfstand stellen. Aus Sicht der gpaNRW ist eine permanente Aufgabenkritik ein integraler Bestandteil zukunfts- und zielorientierter Haushaltssteuerung. Das Thema "Haushaltskonsolidierung" setzt die Stadt Köln seit Jahren und auch zukünftig konsequent fort. Bei jeder neuen Aufgabe muss gefragt werden, ob sie notwendig ist und wenn ja, in welchem Umfang, und ob dafür an anderer Stelle Einsparungen möglich sind. Aufgaben, die in konjunkturell guten Zeiten beschlossen wurden, müssen auch in konjunkturell schlechteren Zeiten finanziert werden. Die mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 gewonnenen Kapazitäten sollten verwaltungsintern dazu genutzt werden, frühzeitig und noch intensiver in eine Aufgabenanalyse und - kritik einzusteigen. Haushaltssteuerung Ermächtigungsübertragungen II 20 F4 Die Stadt Köln überträgt bisher nicht ausgeschöpfte Auszahlungsermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre, als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere ihre investiven Auszahlungsermächtigungen waren in der Vergangenheit unrealistisch hoch. Positiv ist, dass die Stadt hierauf reagiert und ihr Verfahren für die Veranschlagung von Investitionen umgestellt hat. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen hat die Stadt Köln geregelt. Mit dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2019 wurde eine Neuregelung des Verfahrens der Investitionsplanung festgeschrieben, die u. a. auch den Umgang mit beantragten Ermächtigungsübertragungen regelt. Diese werden im investiven Bereich inzwischen deutlich restriktiver gehandhabt. Insbesondere wird verstärkt geprüft, inwieweit eine Neuveranschlagung in Folgejahren statt einer Übertragung möglich ist. Darüber hinaus wird derzeit auch das Verfahren der konsumtiven Ermächtigungsübertragungen überarbeitet. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F1 Die Stadt Köln erhebt Gebühren und beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Sie nutzt allerdings nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten bei den Gebührenkalkulationen aus. Bei der Stadt Köln werden die Gebührenkalkulationen bei den gebührenrechnenden Dienststellen grundsätzlich fortgeschrieben. Dabei werden auch stets die Möglichkeiten geprüft, in wie weit die Gebührenkalkulation angepasst werden kann mit dem Ziel, die Ertragslage der Stadt Köln zu verbessern. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F2 Die StEB Köln berücksichtigen bei der Kalkulation der Abwassergebühren kalkulatorische Kosten in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen. Die kalkulatorischen Abschreibungen berechnen sie dabei auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. 2 Stellungnahme zum Teilbericht "Finanzen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F3 Den kalkulatorischen Zinssatz hat die StEB Köln in der aktuellen Gebührenkalkulation 2019 auf 2,97 Prozent festgesetzt. Der kalkulatorische Zinssatz liegt deutlich unterhalb des nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendenden kalkulatorische Zinssatzes. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E3 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte den kalkulatorischen Zinssatz in der Kalkulation der Abwassergebühren erhöhen. Dabei sollte sie die Obergrenze des höchstens anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatzes beachten. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F4 Die Abwassergebühren der Stadt Köln werden nicht kostendeckend kalkuliert und erhoben. Die Stadt verzichtet damit bewusst auf Gebührenzahlungen. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E4.1 Die Stadt Köln bzw. die StEB Köln sollte kostendeckende Abwassergebühren erheben. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 E4.2 Die Stadt Köln sollte von der StEB Köln eine höhere Ausschüttung einfordern. Die Höhe der Ausschüttung sollte sich an dem „Gewinn“ aus der kalkulatorischen Verzinsung orientieren. Kommunale Abgaben Gebühren II 20 F5 Die Stadt Köln bezieht in die Kalkulation der Gebühren für die Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst die Entgelte ein, die ihr die AWB für die Leistungserbringung in Rechnung stellt. Die AWB berücksichtigt bei der Kalkulation der Entgelte kalkulatorische Kosten im rechtlich zulässigen Rahmen. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Kommunale Abgaben Steuern II 20 F6 Die Realsteuerhebesätze der Stadt Köln sind seit vielen Jahren unverändert. Im Vergleich mit den Nachbarstädten und den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen sind die Hebesätze eher niedrig. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die handelsrechtliche Kalkulation der Gebühren erfolgt kostendeckend. Darüber hinaus weist das handelsrechtliche Ergebnis der StEB stets Gewinne aus, die bis auf die ausschüttungsgesperrten Anteile an die Stadt Köln ausgeschüttet werden. Der Verwaltungsrat der StEB hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 beschlossen, dass zu Gunsten der Gebührenzahler lediglich 50 % der handelsrechtlich möglichen Gewinne realisiert werden sollen. In dieser Höhe besteht somit eine gebührenrechtliche Kostenunterdeckung. Die Möglichkeit einer höheren Ausschüttung, mit dem Ziel, die Ertragslage der Stadt Köln zu verbessern, wurde dem Verwaltungsrat vorgestellt. 3 Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Ordnungsmäßigkeit II 20 F1 Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung einzelner Aspekte. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. (Feststellung ist identisch mit F5 !) Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Ordnungsmäßigkeit II 20 F2 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Vollstreckungder Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert, weil die Anforderungen der KomHVO NRW bisher nicht vollständig erfüllt sind. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Ergebnisverbesserung zu beachtenden Empfehlungen E2.1 und E2.2 werden aufgegriffen. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Ordnungsmäßigkeit II 20 E2.1 Die Freigabe zur Vernichtung von Belegen und Kontrollen sollte schriftlich fixiert werden. Eine entsprechende Regelung ist für die nächste redaktionelle Anpassung der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen (GAFin) bereits vorgemerkt. Die Textanpassung soll lauten: "Die Kassenorganisation und Hautkasse überwacht die Aufbewahrungsfristen und erteilt nach Ablauf der entsprechenden Frsten die Freigabe zur Verichtung der danach nicht mehr aufzubewahrenden Kassenunterlagen." Eine Änderung des bisherigen Verfahrens ist nicht notwendig. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Ordnungsmäßigkeit II 20 E2.2 Die Stadt Köln sollte Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen. Eine Umsetzung der Empfehlung ist beabsichtigt. Hierfür müssen die erforderlichen Dokumente erstellt werden, um eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vornehmen zu können. Ferner ist die Ausarbeitung einer entsprechenden Dienstanweisung erforderlich. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Organisation II 20 F3 Im Teilerfüllungsgrad Organisation erreicht die Stadt Köln einen leicht unterdurchschnittlichen Wert. Sowohl in der Zahlungsabwicklung i. e. S. als auch in der Vollstreckung bestehen noch organisatorische Entwicklungsmöglichkeiten. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Die zur Ergebnisverbesserung zu beachtenden Empfehlungen E3.1 und E3.2 werden aufgegriffen. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Organisation II 20 E3.1 Die Vollstreckung der Stadt Köln sollte zügig in die Lage versetzt werden, die Vermögensauskunft selbst abzunehmen. Die persönlichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen sollten möglichst zeitnah geschaffen werden. In besonderen Fällen ist die Selbstabnahme der Vermögensauskunft zielführend, um die Angaben des Schuldners hinterfragen zu können. Eine Stelle zur Abnahme der Vermögensauskunft in besonderen Fällen wurde hierfür bereits eingerichtet, sodass ein Ausbau in diesem Bereich kurzfristig möglich wird. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Organisation II 20 E3.2 Niederschlagungen, Stundungen und Erlasse von städtischen Ansprüchen sollten in der Stadtkasse zentralisiert werden. Eine mittelfristige Zentralisierung eines Forderungsmanagements ist geplant. In Bezug auf Niederschlagungen wird derzeit bereits ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Ingesamt wird die Konzeption der Verfahren unter Einbeziehung von Beratungsleistungen erfolgen. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling II 20 F Im Teilerfüllungsgrad Steuerung und Controlling erreicht die Zahlungsabwicklung und Vollstreckung der Stadt Köln ein überdurchschnittliches Ergebnis. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling II 20 E5 Fall- und Kennzahlen sollten in einem unterjährigen Berichtswesen dokumentiert werden. An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesen wird gearbeitet. Hierfür ist die Erstellung eines Moduls in der Vollstreckungssoftware angedacht, das automatisierte Auswertungen ermöglicht. Eine Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops sollen zukünftig die konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert werden. 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Erfüllungsgrad Digitalisierung II 20 F4 Im Erfüllungsgrad Digitalisierung erreicht die Stadt Köln einen unterdurchschnittlichen Wert. Bei der Einführung der digitalen Unterstützung bestehen deutliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ein Projekt zur Einführung der digitalen Rechnungsbearbeitung befindet sich derzeit in der Umsetzung. In einem ersten Teilschritt wird ab dem 01.04.20 die Annahme von elektronisch übermittelten Rechnungen und deren Weiterverarbeitung sichergestellt. Im weiteren Verlauf der Digitalisierung ist der vollständige Ausbau der digitalen Rechnungsbearbeitung im Rahmen der Zentralisierung der Finanzbuchhaltung geplant. Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Erfüllungsgrad Digitalisierung II 20 E6 Für den elektronischen Workflow sollte eine zentrale Rechnungsstelle geschaffen werden. Die Einrichtung eines zentralen Finanzserviceteams wird derzeit vorbereitet, d.h. geplant ist - die Einrichtung einer Projektgruppe unter Einbindung von Beratungsleistungen - Konzeptionserstellung der zukünftigen Strukturen - Umsetzung Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung II 20 F5 Im Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung erreicht die Stadt Köln ein durchschnittliches Ergebnis. Insoweit zeigen sich noch Möglichkeiten zur Optimierung einzelner Aspekte. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. (Feststellung ist identisch mit F1 !) Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 F1 Der Abgleich Ist- und Sollbestand ergab keinen Unterschiedsbetrag. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 E1 Die Anzahl der Konten sollte deutlich reduziert werden. Bei der Kontenreduktion handelt es sich um einen stetigen Prozess. Aktuell stehen 7 weitere Konten vor der Auflösung (Ende 2020). Hierzu ist zunächst eine Analyse der Kontenumsätze erforderlich, die im II. Quartal 2020 abgeschlossen wird. In darauf folgendenen Gesprächen mit den betroffenen Dienststellen, denen mehrere Konten zugeschlüsselt wurden, wird geklärt, ob eine Differenzierung aus organisatorischen Gründen entfallen kann. Abschluss der Gespräche ist für das III. Quartal 2020 geplant. Wirtschaftlichkeit Zahlungsabwicklung i. e. S. II 20 F2 Die Stadt Köln hat unterdurchschnittliche Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlungen auf den Geschäftskonten. Dabei hat sie einen durchschnittlichen Anteil an SEPA-Lastschriftmandaten. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Aufwendungen II 20 F3 Köln hat im Verhältnis zur Anzahl der Einwohner mehr Personal in der Zahlungsabwicklung als die Vergleichskommunen. Die Kennzahl "Personal pro Einwohner" ist in Relation zu setzen zu den Leistungsdaten unterdurchschnittlicher Aufwendungen pro Zahlung und den überdurchschnittllich hohen Fallzahlen zu Mahnungen sowie der Anzahl der zu buchenden Zahlungen. Durch eine Stukturanalyse sollen die Kassenprozesse gleichwohl weiter optimiert werden. Wirtschaftlichkeit Einzahlungen II 20 F4 Köln weist durchschnittliche Leistungswerte bei den Einzahlungen auf den Geschäftskonten auf. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Einzahlungen II 20 E4 Der Anteil der automatisch zugeordneten Einzahlungen sollte künftig ermittelt werden. Die Empfehlung wird aufgegriffen. Eine Standardauswertung unter PSCD ist leider nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den SAP Beratern erfolgen mit dem Ziel einer Konzeption und der Programmierung eines entsprechenden Berichtes. Die erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - im Rahmen des bestehenden Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen. Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 F5 Die Stadt Köln weist bei einigen Forderungsarten nur vergleichsweise niedrige Anteile an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Es bestehen bei den Steuern und Beiträgen noch Möglichkeiten, den jeweiligen Anteil an Mandaten zu erhöhen. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu E 5.2 verwiesen. 2 Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 E5.1 Die Stadt Köln sollte die Fallzahlen vollständig ermitteln. Die folgenden interkommunalen Vergleiche können dann vervollständigt werden. Die fehlende Fallzahl bezieht sich auf den SEPA-Anteil bei der Mittagsverpflegung. Kindergarten und Mittagessenentgelte sind bei der Stadt unter einem Vertragsgegenstand unter verschiedenen Teilvorgängen abgebildet. Eine Auswertung nach verschiedenen Teilvorgängen war in der zur Verfügung stehenden PSCD Standardauswertung nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den SAP Beratern erfolgen mit dem Ziel einer Konzeption und der Programmierung eines entsprechenden Berichtes. Die erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - im Rahmen des bestehenden Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen. Wirtschaftlichkeit SEPA-Lastschriftmandate II 20 E5.2 Die Stadtkasse sollte in Zusammenarbeit mit den Fachämtern ihre Bemühungen intensivieren, um die Zahlungspflichtigen von den Vorteilen eines SEPA-Lastschriftmandats zu überzeugen. Die Empfehlung wird aufgegriffen. Mit den Einnahmebereichen der Fachbereiche mit vergleichsweise niedriger Lastschriftquote werden Gespräche geführt. Insbesondere im Bereich der Kindergartenentgelte ist nach durchgeführten Korrekturen bei der Sollstellungspraxis eine deutliche Steigerung möglich. Ziel ist es die Steigerung der Lastschriftquote durch - Best Practice Analyse bei den Vergleichskommunen aus dieser übeörtlichen Prüfung - einen stetigen Versand von SEPA-Mandanten mit den Bescheiden Wirtschaftlichkeit Lastschriften II 20 F6 Die Stadt Köln weist 2018 im Vergleich einen durchschnittlichen Anteil von Lastschriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten aus. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu E 5.2 verwiesen. Wirtschaftlichkeit Rücklastschriften II 20 E6 Die Stadt Köln sollte versuchen, die Rücklastschriften zu analysieren, um gezielt die Quote zu reduzieren. Die Empfehlung wird aufgegriffen. Eine Standardauswertung unter PSCD zum Rückläufergrund ist derzeit leider nicht möglich. Hierzu muss ein Ausstausch mit den SAP Beratern erfolgen mit dem Ziel einer Konzeption und der Programmierung eines entsprechenden Berichtes. Die erforderliche Beauftragung - auch externe Beratung - im Rahmen des bestehenden Anforderungsmanagements soll bis Mitte 2020 erfolgen. Wirtschaftlichkeit Ungeklärte Einzahlungen II 20 F7 Bei der Stadt Köln gibt es zum Stichtag zahlreiche ungeklärte Einzahlungen. Die Stadt Köln weist einen überdurchschnittlichen Bestand an unklaren Zahlungeingängen aus. Die Reduktion des Bestandes und eine optimierte Klärungssachbearbeitung ist ein ständiger Arbeitsprozess in der Stadtkasse. Handlungsbedarf wird in der Verbesserung der Sollstellungspraxis durch die Zentralisierung des Rechnungswesen gesehen. Hierbei müssen insbesondere die Dienststellen im Rahmen der lfd. Gespräche zur Fachverfahrensanbindung sensibilisiert werden. Wirtschaftlichkeit Mahnläufe II 20 F8 Die Stadt Köln versendet mehr Mahnungen als 75 Prozent der Vergleichskommunen. Die Erfolgsquote ist überdurchschnittlich. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Mahnläufe II 20 E8 Der zeitliche Ablauf sollte deutlich gestrafft werden. Die Übergabe an die Vollstreckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen. Die Empfehlung wird aufgegriffen. Für 2020 wurde orientiert an den Arbeitsabläufen der Vollstreckung der Turnus der Abgabeläufe an die Vollstreckung erhöht. Wirtschaftlichkeit Vollstreckung II 20 F1 Für die Vollstreckung der Stadt Köln wurden für 2018 die Kennzahlen nicht interkommunal verglichen. Bearbeitet wurden überwiegend nur Altforderungen und Amtshilfen. Ein Vergleich für 2018 hätte zu falschen Schlüssen geführt. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Vollstreckung II 20 E1 Die Kennzahlen der Vollstreckung sollten künftig gebildet und in den interkommunalen Vergleich gestellt werden. An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesen wird gearbeitet, d.h. in der Vollstreckungssoftware soll ein Modul erstellt werden, welches automatisierte Auswertungen ermöglicht. Die Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops werden zukünftig die konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert. Wirtschaftlichkeit Aufwendungen II 20 F2 Einwohnerbezogen hat die Stadt Köln weniger Personal eingesetzt, als das in rund 75 Prozent der Vergleichskommunen der Fall ist. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. 3 Stellungnahmen zum Teilbericht "Zahlungsabwicklung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen II 20 F3 Die Stadt Köln versendet an einen Teil der Schuldner konkrete Vollstreckungsankündigungen. Pfändungsgebühren werden hierfür erhoben. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen II 20 E3 In die Vollstreckungsankündigungen sollte ein Verweis auf die mögliche Reduzierung der Pfändungsgebühr eingefügt werden. Ein entsprechender Hinweis kann in der Vollstreckungsankündigung eingefügt werden. Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle II 20 F4 Die Vollstreckung in Köln ist bei den unterjährig entstehenden Forderungen überdurchschnittlich stark belastet. Durch die ausschließliche Bearbeitung von Altforderungen und den Forderungen von externen Gläubigern war der Stand zu Beginn 2019 sehr gering. Allerdings wurden unterdurchschnittlich viele im laufenden Jahr abgewickelt. Die Feststellung wird zur Kenntnis genommen. Wirtschaftlichkeit Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle II 20 E4 Die folgend dargestellten Kennzahlen „Forderungen je Vollzeit-Stelle“ sollten jährlich gebildet werden, um den Personalbedarf zu steuern. An der Entwicklung eines umfassenden Berichtswesens wird gearbeitet, d.h. in der Vollstreckungssoftware soll ein Modul erstellt werden, welches automatisierte Auswertungen ermöglicht. Die Softwareentwicklungsfirma wurde bereits mit der Erstellung eines entsprechenden Moduls beauftragt. In Workshops werden zukünftig die konkreten Anforderungen erarbeitet und die Umsetzungsschritte definiert. 4 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Strukturen IV 51 F1 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die betrachteten Strukturkennzahlen, bessere strukturelle Voraussetzungen als die Mehrzahl der kreisfreien Städte. Das kann sich auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung entlastend auswirken. Diese Aussage der GPA muß stark relativiert werden. Folgende Aussagen lassen sich aus der Sozialberichterstattung NRW (des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) abrufen: - Von den 23 kreisfreien Städten in NRW (inklusive Stadt Aachen in der Städteregion Aachen) rangiert Köln mit einer Kinderarmutsquote von 21,4% im Dezember 2018 eher im Mittelfeld. 14 kreisfreie Städte haben höhere Quoten (davon 3 nur knapp höhere Quoten) als Köln, 8 haben niedrigere Quoten. Unter den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW (inklusive Städteregion Aachen und kreisfreie Stadt Aachen) rangiert Köln in einer absteigenden Rangordnung von höchster zu niedrigster Kinderarmutsquote in NRW an Rang 16. - Ein Blick auf die Kölner Quote von Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in 2017/18 von 6,3% ergibt folgendes Bild: 16 kreisfreie Städte haben höhere Quoten, 6 niedrigere Quoten als Köln. Unter den 54 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW rangiert Köln im Mittefeld. Hier ist anzumerken, dass der Indikator „Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss“ anders als die oben genannte Kinderarmutsquote durch städtisches Handeln zumindest teilweise beeinflusst werden kann, z.B. durch Mentoring-Programme in Schulen etc. Tatsächlich passiert hier in Köln recht viel. Die vergleichsweise niedrigere Quote könnte also durchaus Zeichen einer teils durchaus erfolgreichen Arbeit der Stadt Köln im Kampf gegen Abgänge ohne Hauptschulabschluss sein. Daraus zu schließen, dass die sozioökonomische Struktur besser ist als anderswo, erscheint nicht korrekt. Steuerung und Organisation Gesamtsteuerung und Strategie IV 51 F2 Die Gesamtstrategie der Stadt Köln, mit strategischen und operativen Zielen sowie Zielvereinbarungen mit jedem Bezirksjugendamt, ermöglicht eine Gesamtsteuerung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung. Das Jugendamt Köln verfolgt die Stärkung (präventiver) Infrastrukturangebote um hierüber möglichst vielen Problemlagen in Familien zu begegnen und somit nachfolgende Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Diese Vorgehensweise wird ergänzt um die Steuerung über Zielvereinbarungen zwischen Zentrale des Jugendamtes und den Bezirksjugendämtern. Steuerung und Organisation Oganisation IV 51 F3 Das Amt für „Kinder, Jugend und Familie“ ist im gleichen Dezernat wie das Amt für Schulentwicklung, die Familienberatung, der Schulpsychologische Dienst sowie die Kinder und Jugendpädagogische Einrichtung angesiedelt. Dadurch sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. Die bestehende Ämterzusammensetzung im Jugend-,Schul und Sportdezernat begünstigt eine gute Kooperation der Ämter. Diese bestätigt sich immer wieder neu in entsprechend ämterübergreifend besetzten AG'en (Aktuell z.B. Aufbau kom.Präventionsketten) Steuerung und Organisation Oganisation IV 51 F4 Die Stadt Köln hat den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) dezentral in neun Bezirksjugendämtern organisiert. Der ASD arbeitet sozialräumlich orientiert in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Bezirke. Die gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen und Zielen mit den Trägern ist positiv zu bewerten. Zwischen den Bezirksjugendämtern erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Einheitliche Verfahrensweisen und Standards werden durch eine zentrale Steuerung vorgegeben. Das Jugendamt legt hohen Wert auf einen intensiven Fachaustausch mit den Trägern der Erziehungshilfe, der sich in regelmäßigen Austausch der gesetzlich vorgegebenen AK §80 und AG§ 78 SGB VIII dokumentiert. Die Arbeit nach einheitliche Standards ist Ergebnis eines jahrelangen Prozesses mit einhergehenden Fachaustausch zwischen zentr.Steuerung und operativer Ebene in den Bezirksjugendämtern. Internes Kontrollsystem (IKS) IV 51 F5 Die Stadt Köln verfügt im Jugendamt bisher nicht über ein standardisiertes Internes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine sind jedoch bereits vorhanden. Im Jugendamt sind zwei Stellen mit der prozeßunabhängigen Prüfung in der WJH sowie Prüfungen zu ausgewählten Themenfeldern im ASD umfänglich beschäftigt. Internes Kontrollsystem (IKS) IV 51 E5 Die Stadt Köln sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Dazu sollten zunächst die Risiken bei den einzelnen Prozessen ermittelt und Gegenmaßnahmen entwickelt werden. Die bereits vorhandenen Bestandteile sollten ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden. Die Stadt Köln wird die Anregung der GPA aufnehmen und prüfen. Internes Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 F6 Die Stadt Köln nutzt im Bereich der Hilfen zur Erziehung prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollmechanismen zur Risikominimierung. In der Jugendamtssoftware sind bisher nur wenige Kontrollen hinterlegt. Es gibt keine für die Vorgesetzten einsehbare Warnlisten für nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fortgeschriebene Hilfefälle. Die im Jugendamt eingesetzte Fachsoftware deckt derzeit nur die gesetzlich vorgegebene Statistik ab. An einer Weiterentwicklung, die die gesamte Fallbearbeitung abdeckt, wird gearbeitet. Dabei werden die GPA Hinweise mit berücksichtigt. Internes Kontrollsystem (IKS) Pozesskontrollen IV 51 E6 Bei dem weiteren Aufbau des EDV-Verfahrens sollten systemische Prozesskontrollen hinterlegt werden. Automatisierte Warnlisten und elektronische Wiedervorlagen sollten auf zu bearbeitende Hilfefälle hinweisen. Diese Warnlisten sollten auch den Vorgesetzten zugänglich sein. siehe Stellungnahme zu F6 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Internes Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 F7 Das Jugendamt der Stadt Köln hat bereits einige Bestandteile eines Finanzcontrollings. Die unterjährige Steuerung erfolgte dabei bislang hauptsächlich auf Basis von Fallzahlen. Hierzu werden monatliche Auswertungen mit Fallzahlenentwicklungen erstellt. Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Budgetkontrolle quartalsweise ausgewertet. Zukünftig soll eine Zusammenführung von Aufwendungen und Fallzahlen zu steuerungsrelevanten Kennzahlen erfolgen. Hierzu wurden im Jahr 2019 Kennzahlen entwickelt und in einem Bericht dargestellt. Der in 2019 erstellte Kennzahlenbericht soll weiterentwickelt und zukünftig jährlich erscheinen. Internes Kontrollsystem (IKS) Finanzcontrolling IV 51 E7 Das Jugendamt sollte die Kennzahlen des Monitor-Berichtes, wie geplant, regelmäßig fortschreiben. Weitere Kennzahlen könnten gebildet werden. Hierzu können einige Kennzahlen dieses Berichtes als Grundlage dienen. Auf Basis regelmäßiger Auswertungen sollte ein Berichtswesen aufgebaut werden, in dem der Verlauf dieser Kennzahlen dargestellt wird. Dies kann dazu dienen, die Steuerung zu unterstützen, Ursachen für gestiegene Aufwendungen zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen besser zu beurteilen. siehe Stellungnahme zu F7 Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F8 Das Jugendamt der Stadt Köln hat ein Fachcontrolling und bewertet die Wirksamkeit von Hilfen im Einzelfall mit den Beteiligten anhand von Kriterien. Es wurden außerdem Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Wirksamkeit sowie zur Kosten- und Laufzeitbegrenzung von Hilfen entwickelt und umgesetzt. Die Vorgaben werden in Zielvereinbarungen mit den Bezirksjugendämtern einheitlich festgeschrieben. Diese Maßnahmen sind positiv zu sehen. Die zitierten Zielvereinbarungen werden seit mehr als 15 Jahren praktiziert und bündeln und benennen die jährlich neu festgelegten bzw. fortgeschriebenen Steuerungsschwerpunkte. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F9 Im Leistungsbereich ambulanter Hilfen werden maximal sechs Fachleistungsstunden pro Woche bewilligt und die Hilfen laufen maximal neun Monate. Die Träger erbringen Leistungsnachweise über Inhalte und Anzahl der Fachleistungsstunden. Diese Maßnahmen unterstützen eine wirtschaftliche und wirksame Hilfegewährung. Die Steuerungsmaßnahmen im Leistungsbereich der ambulanten Hilfen haben sich bewährt und zu einer Absenkung der durchschnittlich ambulanten Fallkosten geführt. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F10 Die intensive Begleitung der Leistungsempfänger und Träger bei stationären Hilfen in den ersten sechs Monaten im Rahmen der Maßnahme „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ bietet eine gute Grundlage für eine Passgenauigkeit sowie Wirksamkeit der Hilfe und fördert die Akzeptanz bei den Leistungsempfängern. Nicht wirksame Hilfen können frühzeitig erkannt und angepasst werden. Dieser Steuerungsschwerpunkt war inhaltlicher Bestandteil eines der ersten Pilotprojekte der Verwaltungsreform in der Stadt Köln. Das Projekt soll 2020 mit der flächendeckenden Einführung in allen Bezirksjugendämtern abgeschlossen werden. Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 F11 Es erfolgen im Jugendamt keine fallübergreifenden Auswertungen zur Zielerreichung und Wirksamkeit von Hilfen. Ein Berichtswesen im Fachcontrolling gibt es nicht. siehe Stellungnahme zu F7 Internes Kontrollsystem (IKS) Fachcontolling IV 51 E11 Die Ergebnisse der Bewertung der Wirksamkeit der Hilfen im Einzelfall sollten fallübergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden. Hierbei sollte ein übergreifender Zielerreichungsgrad ermittelt werden und auch bezirkliche bzw. trägerbezogenen Auswertungen erfolgen, um die Auswirkungen getroffener Maßnahmen transparent zu machen. Die Ergebnisse der Auswertungen sollten in regelmäßigen Fachcontrollingberichten aufbereitet werden. Durch eine Verzahnung von Fach- und Finanzcontrolling könnten die finanziellen Auswirkungen der vorgegebenen Verfahrensstandards nachvollzogen werden. Das Jugendamt plant eine Auswertungsmatrix für die Wirksamkeitsüberprüfung erststellen. Dabei werden die Vorschläge der GPA mit einbezogen. Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 F12 Die Stadt Köln hat für die Arbeitsbereiche der Hilfen zur Erziehung Standards in Form von Richtlinien und Arbeitshilfen entwickelt. Hierin sind Rechtsgrundlagen, Abläufe, und Verantwortlichkeiten in Textform schriftlich festgeschrieben. Ein zusammengeführtes, einheitliches Verfahrens- oder Qualitätshandbuch gibt es nicht. Ein gedrucktes Verfahrens- und Qualitätshandbuch existiert nicht. Allerdings stehen alle Verfahrensstandards, Abläufe und Richtlinien jeder Fachkraft in einem eigenständigen Info-Portal online zur Verfügung, welches immer tagesaktuell gepflegt ist. Verfahrensstandards Prozess- und Qualitätsstandards IV 51 E12 Das Jugendamt sollte die Richtlinien und Arbeitshilfen in einem einheitlich aufgebauten Verfahrenshandbuch zusammenfassen. Dabei können neben textlichen Ausführungen kurze Prozessbeschreibungen mit Ablaufschemata die Übersichtlichkeit verbessern. Bearbeitungsfristen sollten grundsätzlich schriftlich geregelt werden. siehe Stellungnahme zu F12 2 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F13 Die Stadt Köln hat in ihrer Richtlinie zum Hilfeplanverfahren den Prozess, die Abläufe und Zuständigkeiten beschrieben. Durch die Begrenzung von wöchentlichen Fachleistungsstunden und einer Laufzeitbegrenzung der Hilfen fließt auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt bei der Hilfegewährung mit ein. Es werden aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern für die Hilfeplanung eingeholt. Der im Rahmen der Hilfeplanung festgestellte Hilfebedarf ist in der Regel so differenziert und individualisiert, dass nur theoretisch mehrere Angebote parallel zur Verfügng stehen. In der Praxis besteht ein Platzmangel an wohnortnahen Hilfen und es werden oft viele Angebote erfolglos abgefragt, bevor überhaupt die Möglichkeit einer Platzierung besteht. Verfahrensstandards Hilfeplanverfahren IV 51 F14 Die Einbindung der WiJu und der Vorgesetzten in den Entscheidungsprozess über eine geeignete Hilfe fördert eine Einhaltung der Standards und eine wirtschaftliche Entscheidung. Mögliche Kostenerstattungsansprüche können frühzeitig geprüft werden. Die enge Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Sozialraumteam fördert eine passgenaue Leistungserbringung durch eine vorherige präzise Beschreibung und gemeinsame Ermittlung der erforderlichen Hilfe. Der Einbezug mehrerer Fachkräfte und der Vorgesetzten, dient nicht nur der Einhaltung von Standards und wirtschaftlicher Betrachtungsweise, sondern sorgt darüber hinaus für eine qualifizierte Hilfeplanung auf fachlich gebotenem Niveau. Personaleinsatz IV 51 F15 Die Stadt Köln hat für die WiJu eine eigene Personalbemessung entwickelt und ermittelt die benötigten Personalressourcen. Der Bedarf im ASD wurde vor zehn Jahren bei der Gründung des Gefährdungsmeldungssofortdienstes (GSD) ohne detaillierte Personalbemessung ermittelt. Seitdem wird sie auf dieser Basis anhand der Fallzahlen hochgerechnet. Der daraus errechnete Bedarf bildet die Grundlage für den Stellenplan. Die Festellung der GPA kann bestätigt werden. In Verbindung mit den für 2020 entschiedenen Vakanzenausgleich für den ASD ist das fortschreibungsfähige Verfahren für das Jugendamt Köln akzeptabel. Personaleinsatz IV 51 E15 Die Stadt Köln sollte Zielwerte in der Fallbearbeitung festlegen, um die Personaleinsatzplanung zu steuern. Außerdem sollte sie für den ASD den Personalbedarf anhand von Bearbeitungszeiten genau ermitteln. Derzeit findet eine bundesweite Debatte um Fallobergrenzen statt. Das Ergebnis der Debatte sollte abgewartet werden, damit nicht jede Kommune einen eigenständigen hohen Personalaufwand für eine Analyse betreiben muß. Personaleinsatz IV 51 F16 Mit einem Einarbeitungs- und Traineeprogramm, das nach Vorerfahrungen abgestuft ist, bereitet die Stadt die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD auf die neue Tätigkeit vor. Die gpaNRW bewertet dies positiv. Aus Sicht des Jugendamtes sind diese Vorgehensweisen Teil der bestehenden Personalentwicklungsmaßnahmen und insgesamt unverzichtbar, um Angesichts der bestehenden Arbeitsmarktsituation dauerhaft ausreichend neues Personal zu gewinnen und zu binden. Personaleinsatz IV 51 F17 Die Stadt Köln wendet mehr Aufwendungen für Personal im Bereich Hilfe zur Erziehung als die anderen kreisfreien Städte auf. Einwohnerbezogen positioniert sie sich am Maximalwert und je Hilfefall bildet Köln den Maximalwert. Dies wirkt sich belastend auf den Fehlbetrag HzE aus. Im Hinblick auf die konkrete Fallbelastungssituation und die erforderliche Arbeitsqualität ist der Personaleinsatz fachlich begründet. Im übrigen geht die Fachverwaltung davon aus, dass bei reduziertem Personaleinsatz die Fallzahlen und Fallkosten sprunghaft steigen würden. Das Ergebnis wäre ein Anstieg im Bereich der Transferausgaben, der die derzeit bestehenden Gesamtausgaben erheblich überschreiten würde. Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F18 Die Stadt Köln hat eine strukturierte Fallsteuerung. Die Inhalte und Abläufe sind in den Richtlinien beschrieben. Es erfolgt eine fachliche Zugangssteuerung. Es gibt für die Auswahl des geeigneten Leistungsanbieters ein Anbieterverzeichnis. Es werden für die Leistungserbringung der Hilfen aber nicht mehrere Angebote von Leistungserbringern eingeholt. siehe Stellungnahme zu F13 Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E18 Die Stadt Köln sollte für eine Hilfe mehrere Angebote von Leistungserbringern einholen. Bei gleicher Leistung sollte grundsätzlich der günstigste Anbieter gewählt werden, um die Wirtschaftlichkeit bei der Leistungsvergabe zu berücksichtigen. siehe Stellungnahme zu F13 Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F19 Bei Hilfefällen mit unplanmäßigen Beendigungen finden keine Gespräche über die Gründe der Beendigung statt. In der Regel finden in diesen Fällen Krisengespräche mit den Familien statt, die die weitere Hilfegewährung zum Inhalt haben. Dabei werden die Gründe für die Beendigung thematisiert. Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 E19 Wenn eine Hilfe unplanmäßig durch den Leistungsempfänger beendet wird, sollte mit ihm und dem Träger ein Gespräch über die Beendigungsgründe geführt werden. Die Ergebnisse dieser Gespräche können fallübergreifend ausgewertet werden, um zukünftig Abbrüchen besser vorbeugen zu können. Hierfür sollten Standards entwickelt werden. Im Zuge der Weiterentwicklung des Projektes "Wirkungsorientierung" wird die Empfehlung berücksichtigt. Leistungsgewährung Fallsteuerung IV 51 F20 Die Stadt Köln hat ein Konzept für die Rückführung aus stationären Hilfen. Der Rückführungsdienst ist in der städt.Familienberatung organisatorisch angesiedelt und wird seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert. Leistungsgewährung Präventive Angebote IV 51 F21 Die Stadt Köln hat bereits viele präventive Angebote und betreibt eine intensive Netzwerkarbeit. Die Angebote werden regelmäßig gemeinsam mit allen Akteuren weiterentwickelt. Die Stadt Köln sieht hier einen maßgeblichen Baustein, der zu der relativ geringen Falldichte an HzE beiträgt. 3 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Leistungsgewährung Fehlbetrag und Einflussfaktoren IV 51 F22 Die Stadt Köln hat in den Jahren 2017 und 2018 einen hohen Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren. Im Jahr 2018 ist dieser nochmals angestiegen. Auf den Fehlbetrag wirken sich die vergleichsweise hohen Personalaufwendungen belastend aus. siehe Stellungnahme zu F17 Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F23 Die Stadt Köln hat im Jahr 2017 Aufwendungen je Hilfefall, die niedriger sind als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Gleiches gilt für die Aufwendungen je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre. Die niedrigen Aufwendungen wirken sich bei gleichzeitig niedriger Falldichte positiv auf den Fehlbetrag HzE aus. Die Stadt Köln blickt gerade im ambulanten Bereich auf langjährige Bemühungen zurück, die Fallkosten zu reduzieren. Zusätzlich siehe Festellung und Stellungnahme zu F21 Leistungsgewährung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung IV 51 F24 Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall sind niedriger als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Die Stadt Köln hat im ambulanten Bereich durch neue Standards die Aufwendungen senken können. Die stationären Aufwendungen je Hilfefall sind jedoch vergleichsweise hoch. Für die stationären Hilfen werden aktuell neue Standards zur Optimierung der Wirksamkeit entwickelt. Das bewertet die gpaNRW positiv. siehe Stellungnahme zu F9 siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Anteil ambulanter Hilfefälle IV 51 F25 Die Stadt Köln hat einen hohen Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte. Dies bewertet die gpaNRW positiv. zur niedrigen Falldichte, siehe Stellungnahme zu F21 Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 F26 Die Stadt Köln hat einen niedrigen Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfefällen. Dadurch kommt es vermehrt zu kostenintensiven Heimunterbringungen. Dies wirkt sich belastend auf die stationären Aufwendungen und den Fehlbetrag aus. Die Feststellung der GPA wird durch die Stadt Köln bestätigt. Leistungsgewährung Anteil Vollzeitpflegefälle IV 51 E26 Die Stadt Köln sollte Ihre Akquise und Werbung für geeignete Pflegefamilien, wie geplant, verstärken, um im stationären Bereich mehr Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege statt in Heimunterbringung unterbringen zu können. Die Stadt Köln hat einige Versuche gestartet die rückläufige Zahl an potentiellen Pflegeeltern zu stoppen. Durch verstärkte Aquise und Öffentlichkeitsarbeit konnten nur so viele neue Pflegeeltern gewonnen wie durch Überalterung ausschieden.Die Stadt Köln hat von daher entschieden, einen weiteren Träger mit der Aquise von neuen Pflegeeltern zu beauftragen. Leistungsgewährung Falldichte IV 51 F27 Die Stadt Köln hat in 2017 und 2018 eine vergleichsweise niedrige Falldichte. Mehr als die Hälfte der kreisfreien Städte haben eine höhere Falldichte. Die niedrige Falldichte wirkt sich positiv auf die Aufwendungen und den Fehlbetrag HzE aus. Die Maßnahmen zu Laufzeitbegrenzungen bei den ambulanten Hilfen haben eine positive Auswirkung auf die Falldichte. Ausschlaggebend hierfür ist eine bedarfsgerechte Personalausstattung im ASD und die Investitionen in präventive Angebote siehe Stellungnahme zu F17 und F21 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F28 Die Stadt Köln hat, bezogen auf den einzelnen Hilfefall, sehr hohe Aufwendungen für Heimerziehung. Je Jugendeinwohner wiederum sind die Aufwendungen niedrig. Hier wirkt sich die niedrige Falldichte für § 34 SGB VIII aus. Durch neue Steuerungsmaßnahmen möchte das Jugendamt die Wirkungen der stationären Hilfen verbessern. Der Prozess „Optimierung der Wirksamkeit stationärer Hilfen“ ist positiv zu sehen. siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 E28 Die Stadt Köln sollte, wie geplant, durch Steuerungsmaßnahmen die Wirksamkeit von Hilfen im stationären Bereich verbessern und dadurch auch die hohen Aufwendungen je Hilfefall perspektivisch möglichst senken. siehe Stellungnahme zu F10 Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F29 Die beendeten Fälle weisen in 2017 lange Laufzeiten auf. 54 Prozent der Fälle liefen länger als 24 Monate. In 2018 sind die Laufzeiten kürzer. So hatten in 2018 rund 56 Prozent der beendeten Hilfefälle eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Die Stadt Köln wird diesen Sachverhalt prüfen. Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 F30 Die Stadt Köln hat eine Rückführungsarbeit durch die Familienberatungsstelle. Die Maßnahmen der Rückführung sind in einem Konzept beschrieben. In den betrachteten Jahren wurden aber nur wenige Kinder in die Herkunftsfamilie zurückgeführt. Es wird auch eine intensive Verselbständigungsarbeit für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr betrieben. Die Standards sind in den Richtlinien nach § 41 SGB VIII hinterlegt. siehe Stellungnahme zu F20 Die Stadt Köln praktiziert die Steuerungsmaßnahme zur Verselbständigung von jungen Volljährigen seit vielen Jahren Leistungsgewährung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII IV 51 E30 Die Stadt Köln sollte die Laufzeiten der Hilfefälle in Heimerziehung im Zeitverlauf auswerten. Die Rückführungsarbeit sollte intensiviert werden. Die Empfehlung der GPA wird aufgegriffen. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F31 Die Stadt Köln hat, bezogen auf die Jugendeinwohner, hohe Aufwendungen und viele Fälle nach § 35a SGB VIII. Der Fallanstieg im Bereich §35a resultiert im Wesentlichen aus vielen Anträgen auf Schulbegleitung im Zuge der Umsetzung des Inklusionskonzeptes an Kölner Schulen. 4 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Erziehung" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F32 Die Aufwendungen je Hilfefall liegen in 2017 und 2018 insgesamt und bezogen auf stationäre Hilfefälle vergleichsweise niedrig. Die ambulanten Aufwendungen je Hilfefall positionieren sich in 2018 oberhalb des Median, was durch die hohen Aufwendungen für Fälle mit Integrationshelfer je Hilfefall beeinflusst wird. Die Stadt Köln versucht auf auf die durchschnittlichen Kosten für die Hilfen für Schulbegleiter einzuwirken. Eine erfolgreiche Maßnahme ist die Einrichtung von Pool-Lösungen an mehr als 20 Kölner Schulen. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F33 Bei der Stadt Köln gibt es keinen Spezialdienst für die Bearbeitung der Fälle für Eingliederungshilfenach § 35a SGB VIII. Die Bearbeitung erfolgt in den einzelnen Bezirken, aber durch besonders geschulte Beschäftigte. Es gibt neue schriftliche Standards zur Bearbeitung der Hilfefälle der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung. Die Stadt Köln hat sich noch nicht endgültig für oder gegen einen spezialisierten Dienst für Anträge auf Eingliederungshilfe entschieden. Hierzu soll die weitere Gesetzgebung (Stichwort "große Lösung") betrachtet werden. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F34 Die Standards zur Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung mit Stellungnahme der Schule und Hospitationen vor Ort unterstützen positiv die Einschätzung einer Beeinträchtigung der Teilhabe durch eine drohende oder vorhandene seelische Behinderung. Die Stadt Köln hält gerade die eigenständige Prüfung mit Hospitatonen vor Ort für zielführend. Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 F35 Die Stadt Köln nutzt das Instrument von Poollösungen in Fällen mit Integrationshelfern bereits an vielen Schulen. Sie plant den weiteren Ausbau. Dadurch werden Synergieeffekte genutzt und Ausfälle von Integrationshelfern können besser kompensiert werden. Zusätzlich ist das eine kostengünstigere Leistungserbringung. Bei der Stadt Köln sind die Hilfefälle für Integrationshilfe allerdings trotz Poollösung teuer. siehe Stellungnahme zu F32 Leistungsgewährung Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII IV 51 E35 Da die Stadt Köln, trotz Angeboten in Poollösung, hohe Aufwendungen je Hilfefall für Integrationshilfe hat, sollte sie die Gründe hierfür hinterfragen. Die Stadt Köln wird eine entsprechende Prüfung vornehmen. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII IV 51 F36 Die Stadt Köln hat höhere Aufwendungen je Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre und mehr Hilfefälle für Junge Volljährige als die Mehrheit der anderen kreisfreien Städte. Die höheren Aufwendungen und Hilfefälle sind im Wesentlichen dem starken Anteil der UMA an der Personengruppe geschuldet.Für diese Fälle erhält die Stadt Köln eine Kostenerstattung durch die überörtlichen Kostenträger. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII IV 51 F37 Die Aufwendung je Hilfefall für Junge Volljährige sind in 2017, sowohl insgesamt als auch differenziert nach ambulanten und stationären Hilfen, niedriger als bei den meisten Vergleichsstädten. In 2018 steigen die Aufwendungen in Köln vergleichsweise an. Die Stadt versucht auch in diesem Bereich das Thema Verselbstständigung möglichst frühzeitig in Verbindung mit kostengünstigen Betreuungssetzung zu platzieren. Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII IV 51 F38 Insgesamt steigen die Fallzahlen für Junge Volljährige von 2017 nach 2018 an. Dabei gibt es einen deutlichen Anstieg bei den ambulanten Fallzahlen, während die stationären Hilfefälle etwas rückläufig sind. siehe Stellungnahme zu F36 Leistungsgewährung Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII IV 51 E38 Die Stadt Köln sollte prüfen, ob durch eine Weiterentwicklung der Standards, strengere Bewilligungsvoraussetzungen sowie kürzere Laufzeiten eine Senkung der Fallzahlen und Aufwendungen der Hilfen für Junge Volljährige möglich ist. In Anbetracht des Entwicklungstandes der UMA bei Hilfebeginn, ist eine Hilfegewährung über das 18. Lebensjahr hinaus fachlich unumgänglich. Die Stadt Köln sieht hier keine weiteren Spielräume um Hilfefälle frühzeitiger zu beendigen. Leistungsgewährung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge IV 51 F39 Die Fallzahlen der UMA sind rückläufig. Dennoch hat die Stadt Köln einen höheren Anteil an Hilfefällen für UMA an den Hilfefällen HzE als die meisten anderen kreisfreien Städte. Die Unterbringung erfolgt größtenteils stationär. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in den Jahren 2017 und 2018 konstant und liegen unter dem Median. Die Stadt Köln liegt als Zuzugsmetropole bei den UMA seit Anbeginn des Verteilverfahren immer über der gesetzlich vorgegebenen Unterbringsquote. Neuzugänge werden in das Verteilverfahren gegeben, solange keine individuellen Hinderungsgründe bestehen. Andere Aufgaben der Jugendhilfe Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII IV 51 F40 Die Stadt Köln bildet bei den Aufwendungen je Hilfefall für Inobhutnahmen im Jahr 2017 den Maximalwert im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten. Außerdem hat sie mehr Fälle als 75 Prozent der Städte. Insgesamt führt dies zu hohen Aufwendungen für Inobhutnahmen. Die Feststellung wird durch die Stadt Köln bestätigt , gerade im Alterssegment der unter 14 jährigen hält der Trend für verstärkte Inobhutnahmen an. Die Stadt Köln sieht sich hier gezwungen die Platzkapazitäten im Aufnahmebereich zu erhöhen. 5 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Strukturen Demografische Entwicklung V 50 F1 Die Bevölkerung in Köln wird zunehmend älter. Das entspricht dem bundesweiten Trend. Strukturen Demografische Entwicklung V 50 F2 In Köln ist der Anteil der älteren Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherungen nach dem SGB XI beziehen, niedrig. Der Anteil hochbetagter Menschen ist niedriger als im landesweiten Durchschnitt. Die Feststellung trifft zu Strukturen Soziökonomische Strukturen V 50 F3 Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen ist die Bevölkerung in Köln zwar wirtschaftlich bessergestellt als der Durchschnitt. Dennoch benötigen von den wenigen pflegebedürftigen Menschen hier besonders viele ergänzende Leistungen der Hilfe zur Pflege. Dies ist dem hohen Preisniveau für pflegerische Leistungen und Unterkunftskosten geschuldet, so dass die vorrangig einzusetzenden Leistungen i. R. d. SGB XI nicht zur Kostendeckung ausreichen. Strukturen Auswirkungen der Pflegestärkungspaktgesetze I bis III V 50 F4 Ende 2017 mussten noch viele Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen neu begutachtet und erstmalig Pflegegraden zugeordnet werden. Die Feststellung trifft zu Wirtschaftlichkeitsbe trachtung Leistungsbezieher V 50 F5 In Köln erhalten durchschnittlich viele ältere Menschen Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Feststellung trifft zu Wirtschaftlichkeitsbe trachtung Ambulante Quote V 50 F6 Die ambulante Quote in Köln ist im landesweiten Vergleich hoch. Dies wurde bereits im Bericht aus dem Jahr 2007 so festgestellt und gilt weiterhin. Wirtschaftlichkeitsbe trachtung Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 F7 Die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege belasten in Köln den städtischen Haushalt vergleichsweise besonders stark. Dies liegt nicht an der durchschnittlichen Anzahl der Fälle, sondern insbesondere an den hohen Aufwendungen im Einzelfall bei der Pflege in Einrichtungen. Diese Feststellung trifft im landesinternen Vergleich zu, relativiert sich aber beim Blick über die Landesgrenzen hinaus. Im Rahmen des Benchmarkings der großen Großstädte sind die Ausgaben je Fall in Köln zwar insgesamt noch überdurchschnittlich. Eine Reihe anderer Städte (u. a. Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf) weist jedoch ein ähnliches Kostenniveau auf. Bei den Ausgaben für ambulante Pflege je Leistungsberechtigten weist Köln im Jahr 2018 den niedrigsten Wert aller 15 Städte dieses Vergleichszirkels auf. Wirtschaftlichkeitsbe trachtung Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 F8 Grundsätzlich werden die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen in Köln auch zum Unterhalt herangezogen. Dies erledigt eine hierauf spezialisierte Sachbearbeitung. Die Feststellung trifft zu, jedoch wird sich die Anzahl der zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen durch das Angehörigenentlastungsgesetz deutlich verringern. Wirtschaftlichkeitsbe trachtung Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen V 50 E8 Die extrem hohen Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sollten weiter beobachtet werden. Sie können nicht alleine durch hohe Pflegegrade oder die Bildung von Rückstellungen erklärt werden. Die Feststellung extrem hoher Transferaufwendungen trifft lediglich für die stationäre Pflege und so auch nur im landesinternen Vergleich zu. Im Rahmen des Benchmarkings der großen Großstädte sind die Ausgaben je Fall in Köln zwar überdurchschnittlich, aber auf ähnlichem Niveau wie in einer Reihe anderer Städte (u. a. Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf). Organisation und Personaleinsatz Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege V 50 F9 Die Hilfe zur Pflege und die Unterhaltsheranziehung sind dank einheitlich festgelegter Entscheidungskriterien in Köln so organisiert, dass eine effektive und rechtmäßige Sachbearbeitung möglich ist. Die Feststellung trifft zu Organisation und Personaleinsatz Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege V 50 F10 Es bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten bei der IT-Unterstützung der Sachbearbeitung durch den Einsatz von elektronischer Akte und eines Dokumentenmanagementsystems. Die Stadt Köln hat diesen Weg bereits aufgenommen. Die Einführung der elektronischen Sozialhilfeakte wird in Verbindung mit einem Dokumentenmanagementsystem für alle Leistungsbereiche, so auch für die Hilfen zur Pflege, im Rahmen eines Verwaltungsreformprojektes erfolgen. Im Rahmen der damit verbundenen eingehenden Prozessanalyse werden weitere Verbesserungen in der Sachbearbeitung realisiert werden. Organisation und Personaleinsatz Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege V 50 E10 Die Stadt Köln sollte den IT-Einsatz bei der Sachbearbeitung der Hilfe zur Pflege optimieren und eine elektronische Akte und ein Dokumentenmanagementsystem einführen. siehe F10 Organisation und Personaleinsatz Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege V 50 F11 Fluktuationsbedingte Vakanzen und teilweise keine dauerhafte Wiederbesetzungen erschweren eine kontinuierliche Aufgabenerledigung; die nahtlose Einarbeitung ist dadurch erschwert. Die Feststellung trifft zu. 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Organisation und Personaleinsatz Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege V 50 E11 Die Stadt Köln sollte für eine Verstetigung und bessere Altersdurchmischung des Personals bei der Hilfe zur Pflege sorgen. Häufige krankheits- und Vakanzen bedingte Vertretungen führen zur Überlastung der Sachbearbeitung und bergen finanzielle Risiken, beispielsweise durch fehlerhafte Bescheide. s. Stellungnahme zu E12.1; eine gute Altersdurchmischung ist hierbei sicher ein Aspekt. Diese herzustellen stößt jedoch in der täglichen Praxis rasch an Grenzen. Organisation und Personaleinsatz Personal- und Leistungskennzahlen V 50 F12 Die Wiederbesetzung von Stellen gelingt in der Regel. Die Feststellung trifft zu. Organisation und Personaleinsatz Personal- und Leistungskennzahlen V 50 E12.1 Die Stadt Köln sollte versuchen, häufige Personalfluktuation zu vermeiden. Ständige Einarbeitungen und Erstqualifizierungen erschweren trotz attraktiven Arbeitsplätzen und selbst bei ausreichendem Personal eine rechtmäßige und zeitgerechte Aufgabenerledigung. Die Empfehlung bestätigt die Notwendigkeit, die seit Jahren gelebte Praxis beizubehalten bzw. zu intensivieren, durch geeignete Maßnahmen vorhandenes und gewonnenes Personal zu erhalten. Organisation und Personaleinsatz Personal- und Leistungskennzahlen V 50 E12.2 Um eingearbeitetes Personal zu binden und langfristig zu motivieren, sollte in Köln das Amt mehr Möglichkeiten zur gezielten Personalentwicklung erhalten. s. Stellungnahme zu E12.1. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang tatsächlich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des Amtes mehr Möglichkeiten und berufliche Persepktiven losgelöst von der konkreten Aufgabe aufzeigen zu können. Personalentwicklung i.S. von Fort- und Weiterbildung, Qualifizierung etc. wird bei im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln intensiv betrieben. Die Richtigkeit dieses Weges wird durch die Empfehlung der GPA unterstrichen. Steuerung und Controlling Fach- und Finanzcontrolling V 50 F13 Das operative Fach- und Finanzcontrolling in Köln ist etabliert, weil relevante Daten vorliegen, ausgewertet und in einem Berichtswesen verarbeitet werden. Das strategische Controlling befindet sich noch im Aufbau. Die Feststellung trifft zu Steuerung und Controlling Steuerung der Leistungsgewährung V 50 F14 Das Hilfeverfahren bei der Stadt Köln ist gut entwickelt. Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ wird insbesondere durch den gezielten Einsatz von eigenen Pflegefachkräften nachgekommen. Sie übernehmen im Netzwerk mit den Angeboten der Pflege- und Wohnberatung, der Seniorenberatung und anderen Akteuren die individuelle Beratung pflegebedürftiger Menschen und die wiederholte Begutachtung ihrer Situation. Die Feststellung trifft zu Steuerung und Controlling Steuerung der Leistungsgewährung V 50 E14 Die Stadt Köln sollte den eingeschlagenen Weg der Pflege- und Wohnberatung fortsetzen und auch die wohnraumnahe und aufsuchende vorpflegerische Seniorenberatung in den Stadtteilen weiter ausbauen und stärken. Es besteht weder Anlass noch Absicht, die bewährte Verfahrensweise zu ändern Steuerung und Controlling Steuerung der Pflegelandschaft V 50 F15 Die Stadt Köln betreibt eine bewusste Entwicklung der Pflegelandschaft. Sie ist dazu mit allen Akteuren im Gespräch und betreibt Netzwerkarbeit. Für eine verbindliche Pflegeplanung sieht sie angesichts der massiven Lücken im Pflegeplatzangebot bislang keine Veranlassung. Die Feststellung trifft zu Steuerung und Controlling Steuerung der Pflegelandschaft V 50 E15 Die Stadt Köln sollte die Pflegelandschaft weiter genau beobachten und ihre Bemühungen intensivieren, einem (zu) geringen Angebot an Heimplätzen entgegen zu wirken. Es besteht weder Anlass noch Absicht, die bewährte Verfahrensweise zu ändern Steuerung und Controlling Quartiersmanagement V 50 F16 Die Stadt Köln fördert Initiativen zum Quartiersmanagement und der kleinräumigen Vernetzung der Akteure. Die Feststellung trifft zu 2 Stellungnahmen zum Teilbericht "Hilfe zur Pflege" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Steuerung und Controlling Quartiersmanagement V 50 E16 Die Stadt Köln sollte flächendeckend kleinräumige, trägerübergreifenden Konzepte zur Förderung der offenen Altenhilfe einführen. So können Quartiere lebenswert gehalten werden und niederschwellige Informationen über komplementäre Angebote spätere intensive Pflegebedürftigkeit hinauszögern helfen. Um die pflegerische Versorgung der Kölner Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in der vollstationären Dauerpflege, auch in Zukunft sicherzustellen, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Das Dezernat Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen hat daher ämterübergreifend und unter Beteiligung externer Dritter bereits das Projekt „Zukunft der Pflege in Köln“ ins Leben gerufen. Zum 01.01.02020 hat die neu eingerichtete Projektleitung ihre Arbeit aufgenommen. Projektziele sind u. a. die Gestaltung und Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur (stationär und ambulant, auch mit Blick auf alternative Wohn und Pflegeformen), die Sicherstellung der erforderlichen Räume und Flächen sowie die Fachkräftegewinnung und –sicherung. Der Fokus liegt u.a. auf dem Neubau vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen, im günstigsten Fall in Kombination mit Kurzzeit und Tagespflegeplätzen. Ambulante Wohngemeinschaften oder Wohnen mit Service für Seniorinnen und Senioren können leichter realisiert werden, da sie im konventionellen Wohnungsbau, bestenfalls öffentlich gefördert platziert werden können. In geeigneten (Neu)Baugebieten, Sanierungsgebieten etc. sollen frühestmöglich Flächen für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen platziert bzw. bereitgestellt werden. Aktuell geht es vorrangig darum, die Pflegebedarfe konzeptionell zu beschreiben und sowohl inhaltlich als auch räumlich zu konkretisieren. Es ist notwendig, das Kölner Stadtgebiet genauer hinsichtlich der lebensraumorientierten Bedarfe zu analysieren und diese rechtswirksam in die Kölner Stadtentwicklung einzubinden. Eine gute Datenbasis und Grundlage für das angestrebte Stadtentwicklungskonzept Pflege wird der 2. Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten und Pflegegesetz (APG NRW) bieten, der aktuell durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) erarbeitet wird. Die dort auszuarbeitende kleinräumige Betrachtung der Pflegebedarfe sollte eine gute Ergänzung zu den sonstigen umfangreichen Erkenntnissen zum Kölner Stadtgebiet darstellen. 3 Stellungnahmen zum Teilbericht "Grundsicherung nach SGB II" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Steuerung und Controlling Fach- und Finanzcontrolling V 50 F1 Die Controlling-Instrumente in Köln sind gut entwickelt, da beispielsweise das Berichtswesen vielschichtig aufgebaut und das Steuern über Kennzahlen institutionalisiert ist. Die Feststellung trifft zu Steuerung und Controlling Steuerung der Leistungsgewährung V 50 F2 Köln verfügt zwar über kein schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft, setzt jedoch angesichts des sehr angespannten Wohnungsmarktes insbesondere auf den Fachdienst Senkung der Kosten der Unterkunft (SKdU). Die Feststellung trifft zu Steuerung und Controlling Steuerung der Leistungsgewährung V 50 E2 Die gpaNRW empfiehlt grundsätzlich die Aufstellung eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten. Die Stadt Köln hat bereits im Februar 2011 in einer stadtinternen Arbeitsgruppe die Aufstellung eines schlüssigen Konzepts geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass wegen unzureichender personeller Kapazitäten und aufgrund fehlender qualifizierter Daten zum Wohnungsmarkt (insbesondere Angebotswohnungen) eine Konzepterstellung in Eigenregie nicht möglich sei. Von einer externen Vergabe wurde zunächst abgesehen, da zum damaligen Zeitpunkt in einer Vielzahl anderer Kommunen die dort durch externe Dienstleister erarbeiteten Konzepte vor den Sozialgerichten keinen Bestand hatten. Mittlerweile gibt es jedoch mehr Erfahrung bei der Erstellung der schlüssigen Konzepte und dementsprechend bereits gerichtsfest anerkannte Konzepte. Inwiefern die Stadt Köln der im Bericht ausgesprochenen generellen Empfehlung der GPA NRW in Form der Ausschreibung einer entsprechenden Konzepterstellung nachkommen sollte, muss zunächst mit den beteiligten und betroffenen Ämtern, insbesondere dem Amt für Wohnungswesen und der Kämmerei, erörtert und gemeinsam entschieden werden. Kosten für Unterkunft und Heizung V 50 F3 Die Kosten für Unterkunft und Heizung belasten den Haushalt in Köln durchschnittlich stark. Zwar ist die Anzahl der Fälle niedrig, aber die Kosten des Einzelfalles sind sehr hoch. Die überdurchschnittliche Höhe der Kosten je Fall ist ausschließlich auf das in Köln gegebene Mietniveau zurückzuführen. Da der Nachfrageüberhang auf dem Kölner Wohnungsmarkt sich in den nächsten Jahren noch verstärken dürfte, wird sich an dieser Grundproblematik bis auf Weiteres nichts ändern. Kosten für Unterkunft und Heizung V 50 E3 Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und des hohen Mietniveaus sollte die einzelfallbezogene und zielgerichtete Vorgehensweise des Fachdienstes SKdU als wirksames Instrument zur Entlastung des städtischen Haushaltes beibehalten werden. Eine Auflösung des Fachdienstes SKdU ist nicht vorgesehen Einmalige Leistungen V 50 F4 Die örtlichen Regelungen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren ermöglichen der Leistungssachbearbeitung im Jobcenter in Köln eine bedarfsgerechte Gewährung einmaliger Leistungen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Die Feststellung trifft zu 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Verkehrsflächen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Steuerung Datenlage III 66 F1 Die Daten der Stadt Köln können nicht im interkommunalen Vergleich berücksichtigt werden, da insbesondere die finanzbezogenen Daten nicht differenziert werden können. Dies liegt begründet in der im Rahmen der Eröffnungsbilanz vorgenommenen pauschalen Bewertung der Verkehrsflächendaten je Bauklasse unter Einbeziehung des Straßenbegleitgrüns. Seitens der Stadt Köln wurde die Vorgehensweise seinerzeit entsprechend beschlossen. Mit der Einführung des NKF-Moduls wird eine differenzierte Bewertung der Flächen möglich sein. Steuerung Datenlage III 66 E1 Die Stadt Köln sollte die Daten zu den Verkehrsflächen soweit aufgliedern, dass eine differenzierte Betrachtung möglich ist. So kann die Grundlage für die interne Steuerung verbessert werden. Mit der Einführung des NKF-Moduls wird eine differenzierte Bewertung der Flächen möglich sein. Steuerung Straßendatenbank III 66 F2 In der Straßendatenbank liegen nicht alle Daten und Informationen vor. Die Stadt Köln plant, die Datenbasis zu verbessern. Mit Weiterentwicklung der Straßendatenbank wird die Datenbasis verbessert. Steuerung Kostenrechnung III 66 F3 Die Kostenrechnung der Stadt Köln ist noch nicht vollständig mit der Straßendatenbank abgestimmt. Die Abstimmung wird im Rahmen der Einführung des NKF-Moduls angestrebt. Steuerung Kostenrechnung III 66 E3 Die Stadt Köln sollte die Kostenrechnung im Sachgebiet 660/2 weiterentwickeln. Bei der Festlegung der KLR-Struktur sind stadtweite Belange zu berücksichtigen. Die Empfehlung ist deshalb seitens des Fachamtes mit der Kämmerei zu erörtern. Steuerung Strategische Ausrichtung und operatives Controlling III 66 F4 Die Stadt Köln hat für den Bereich Verkehrsflächen strategische Vorgaben formuliert. Für den operativen Bereich werden Kennzahlen gebildet und regelmäßig ausgewertet. Für die Ausgestaltung der Ziele sind unterschiedliche Kennzahlen definiert. Zusammen mit bestimmten Grundzahlen werden diese beobachtet, analysiert und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Prozessbetrachtung Aufbruchmanagement III 66 F5 Das Aufgrabungsmanagement der Stadt Köln ist gut strukturiert. Durch die Datenbank haben die Mitarbeiter eine einheitliche Datenbasis. Mit dem geplanten Aufbau eines Online-Portals wird die Grundlage für eine frühzeitige Koordination aller Baumaßnahmen geschaffen, das Verfahren weiter digitalisiert und der gesamte Prozess optimiert. Durch das geplante Online-Portal können zukünftig die Baumaßnahmen noch effektiver koordiniert werden. Prozessbetrachtung Aufbruchmanagement III 66 F6 Durch die Vorgaben für die Durchführung der Aufgrabungen macht die Stadt Köln den ausführenden Unternehmen konkrete Handlungsvorgaben. Durch die konkreten Handlungsvorgaben und durch die Kontrollen und Übernahmen der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme wird das Risiko einer Wertminderung der Substanz des Verkehrsflächenvermögens minimiert. Prozessbetrachtung Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement III 66 F7 Bei der Stadt Köln bestehen bei der Abstimmung von Fach- und Finanzverfahren Optimierungsmöglichkeiten. Auf Grundlage der geplanten Zustandserfassung schafft die Stadt Köln eine einheitliche Datenbasis. Gleichzeitig plant die Stadt, die Straßendatenbank zu erweitern. So stehen zukünftig detaillierte Informationen zu den Verkehrsflächen zur Verfügung. Nach Abschluß der Straßenzustandserfassung und der Einführung des NKF-Moduls stehen die geforderten Detailinformationen zur Verfügung. Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhal tung Strukturen III 66 F8 Die Strukturkennzahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln eine hohe Bevölkerungsdichte aufweist. In der Folge daraus steht jedem Einwohner eine geringe Verkehrsfläche zur Verfügung. Die hohe Bevölkerungsdichte und die geringe Verkehrsfläche je Einwohner in Köln führen zu einer hohen Nutzungsintensität. Dies stellt hohe Anforderungen an die technische Belastbarkeit der Verkehrsflächen. Insbesondere die Hauptverkehrsstraßen unterliegen einer großen Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr. Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhal tung Bilanzkennzahlen III 66 F9 Der Bilanzwert der Verkehrsflächen ist aufgrund der Differenz zwischen Abschreibungen und Investitionen rückläufig. Von 2012 bis 2017 hat sich der Wert um rund 20 Prozent reduziert. Das liegt darin begründet, dass es zum einen an technischem Fachpersonal fehlt, das entsprechende Projekte vorbereitet, vergeben und begleiten kann. Zum anderen müssen regelmäßig Ausschreibungen aufgrund fehlender Angebote aufgehoben werden. Hier spielen Kapazitätsengpässen bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle. Erhaltung der Verkehrsflächen Alter und Zustand III 66 F10 Der Anlagenabnutzungsgrad des Verkehrsflächenvermögens liegt in der Stadt Köln im oberen Bereich. Dies ist gleichbedeutend mit einer deutlichen Überalterung der Verkehrsflächen. Informationen zum Zustand der Verkehrsflächen auf Basis einer aktuellen Zustandserfassung liegen nicht vor, befinden sich aber im Aufbau. Nach Abschluß der Straßenzustandserfassung und der Einführung des NKF-Moduls stehen die geforderten Detailinformationen zur Verfügung. 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Verkehrsflächen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Erhaltung der Verkehrsflächen Alter und Zustand III 66 E10 Die Stadt Köln sollte aufgrund der verbleibenden durchschnittlichen Restnutzungsdauer von nur noch zehn Jahren den Zustand ihrer Verkehrsflächen zeitnah erfassen und bewerten. An den Ergebnissen der Zustandserfassung sollte die Stadt die weiteren Erhaltungsmaßnahmen ihrer Verkehrsflächen ausrichten. Ziel der Straßenzustandserfassung ist eine sachliche Bewertung der Straßenzustände, die eine verbesserte Priorisierung der Erhaltungsmaßnahmen ermöglicht. Erhaltung der Verkehrsflächen Untehaltung III 66 F11 Die Unterhaltungsaufwendungen liegen im interkommunalen Bereich im oberen Bereich, allerdings noch unter dem Richtwert. Das liegt darin begründet, dass es zum einen an technischem Fachpersonal fehlt, das entsprechende Projekte vorbereitet, vergeben und begleiten kann. Zum anderen müssen regelmäßig Ausschreibungen aufgrund fehlender Angebote aufgehoben werden. Hier spielen Kapazitätsengpässen bei den Unternehmen eine wesentliche Rolle. Erhaltung der Verkehrsflächen Reinvestition III 66 F12 Die Stadt Köln hat ein geringes Reinvestitionsniveau. Aufgrund fehlenden Fachpersonals sowie geringer Resonanz auf Ausschreibungen, konnten die vorhanden finanziellen Mittel nicht vollständig investiert werden. Die Rahmenbedingungen des Öffentlichen Dienstes und die Kapazitätsengpässe der Unternehmen sind seitens der Stadt Köln nur in geringem Maße beeinflussbar. Erhaltung der Verkehrsflächen Reinvestition III 66 F13 Um die Reinvestitionen zu erhöhen, beabsichtigt die Stadt Köln, diesen Bereich personell zu verstärken. Entsprechende Auswahlgespräche werden derzeit geführt. Die personellen Situation in der Bauwirtschaft unterliegt einer hohen Fluktuation, so dass regelmäßig nicht gewährleistet werden kann, dass alle Planstellen besetzt sind. Finanzierung III 66 F14 Die Stadt Köln beteiligt ihre Bürger an der Finanzierung der Straßenbaumaßnahmen. Die Stadt beachtet somit die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Hinsichtlich der Beitragshöhe schöpft die Stadt Köln den möglichen Rahmen jedoch nicht vollständig aus. Antwort von 62 an 20 vom 29. April 2019 zu ebendieser Thematik: "Die Anteilssätze in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 in der Fassung vom 05.02.2014 liegen im oberen Bereich der Spanne der KAG- Mustersatzung. Bei Anliegeranteilssätzen bis zu 70 % sieht das Bauverwaltungsamt die Belastungsgrenze bereits als erreicht. Vor diesem Hintergrund hat der seinerzeit zuständige Beigeordnete Höing am 19.02.2016 eine weitere Anhebung auf den jeweils höchstzulässigen Satz abgelehnt. Auch seitens der Politik wurde bei Behandlung des Prüfberichts die Anregung zur Anhebung der Anteilssätze nicht aufgegriffen. Im Übrigen lief schon in 2016 eine bundesweite Kampagne gegen die Erhebung von Straßenbaubeiträgen, die unter anderem in Bayern zu deren Abschaffung führte. Seit kurzem befasst sich der nordrhein-westfälische Landtag mit Anträgen zur Abschaffung bzw. zur Modifikation des Straßenbaurechts. Mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist im Laufe des Jahres 2019 zu rechnen. Eine Anhebung des Anteilssätze ist vor diesem Hintergrund nicht diskutabel." 2 Stellungnahmen zum Teilbericht "Friedhofswesen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Steuerung und Oganisation Strukturen und Prozesse VI 67 F1 Die grundsätzliche Koordination aller Aufgaben des Friedhofsmanagements erfolgt zentral im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Es ist somit gewährleistet, dass ein regelmäßiger, ständiger Informationsaustausch zwischen den handelnden Akteuren im Amt gegeben ist. Die Praxis der Stadt Köln wird im Teilbereich "Strukturen und Prozesse" im Bericht der GPA positiv bewertet. Steuerung und Oganisation Strategische und operative Ausrichtung VI 67 F2 Die Stadt Köln hat konkrete strategische Vorgaben definiert. Mit dem Friedhofskonzept wird die strategische Ausrichtung konkretisiert und gleichzeitig der Handlungsrahmen für die operative Ausrichtung der Verwaltung vorgegeben. Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Strategische und operative Ausrichtung" wird im Bericht der GPA positiv bewertet. Steuerung und Oganisation Strategische und operative Ausrichtung VI 67 E2 Die Stadt Köln sollte im Friedhofsbereich ein regelmäßiges Berichtswesen aufbauen. Hier kann die Fachabteilung proaktiv vorgehen und steuerungsrelevante Informationen liefern. So sind alle Entscheidungsträger regelmäßig über die Entwicklungen im Friedhofsbereich informiert. Ein differeziertes Berichtswesen ist aktuell im Aufbau Steuerung und Oganisation Datenlage/IT VI 67 F3 Insbesondere durch den Einsatz einer Fachsoftware ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. Durch die Digitalisierung werden die Arbeitsprozesse optimiert. Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Datenlage / IT" wird im Bericht der GPA positiv bewertet. Steuerung und Oganisation Datenlage/IT VI 67 F4 Soweit es um die Möglichkeiten der grafischen Darstellung von Grabstätten geht, ist positiv festzustellen, dass die Stadt Köln diesen Bereich optimiert und ausbaut. Die GPA begrüßt die aktuelle Vorhaben zum Ausbau der it-gestützten Grabverwaltung (Digitalisierung der Friedhofspläne & Verknüpfung mit der Fachsoftware). Steuerung und Oganisation Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung VI 67 F5 Die Stadt Köln betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Hierfür führt sie eine Reihe von Maßnahmen durch, wie beispielsweise Informationsangebote oder Veranstaltungen auf den Friedhöfen. Aufgrund der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung hat sie eine aktuelle Datenbasis über die Wünsche und Bedürfnisse der Friedhofsnutzer und -besucher. Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Öffentlichkeistarbeit und Vermarktung" wird im Bericht der GPA positiv bewertet. Gebührenkalkulation VI 67 F6 Die Stadt Köln erreicht im interkommunalen Vergleich einen durchschnittlichen Kostendeckungsgrad. siehe nachfolgende Feststellung "F7" Gebührenkalkulation Gabnutzungsgebühren VI 67 F7 Die Stadt Köln erreicht ihr Ziel der Gebührenstabilität durchgängig seit 2014. Die Gebührenkalkulation erfolgt nach dem „Kölner Gebührenmodell“, wonach neben der Grabgröße auch die Fallzahlen berücksichtigt werden. Trotz der seit 2014 gleichbleibenden Gebührenhöhe erreicht die Stadt Köln einen im interkommunalen Vergleich durchschnittlichen Kostendeckungsgrad. Insofern ist auch diese Feststellung der GPA positiv zu bewerten. Gebührenkalkulation Trauerhallen VI 67 F8 Bei den Trauerhallen der Stadt Köln ergibt sich ein positiver Kostendeckungsgrad. Der ereichte Kostendeckungsgrad bei den Trauerhallen wird duch die GPA positiv bewertet. Flächenmanagement Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation VI 67 F9 Der Anteil der belegten Fläche kann nicht errechnet werden. Ein sogenannter Flickenteppich ist allerdings deutlich zu erkennen. Zur validen Ermittlung des Anteils der belegten / nicht belegten Flächen bedarf es zunächst der Digitalisierung der Friedhofspläne. Diese wird in den nächsten Jahren sukzessive erfolgen- Flächenmanagement Entwicklung künftiger Flächenbedarf VI 67 F10 Die Stadt Köln hat sich mit dem aktuellen Friedhofskonzept umfangreich mit den Entwicklungen im Friedhofsbereich beschäftigt. Vorrangiges Ziel ist, alle 55 städtischen Friedhöfe zu erhalten. Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Entwicklung künftiger Flächenbedarf" in Form des Konzeptes "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" wird im Bericht der GPA sehr positiv bewertet. Flächenmanagement Entwicklung künftiger Flächenbedarf VI 67 F11 Durch die Zentralisierung auf die Kernbereiche der Friedhöfe werden mittel- bis langfristig zusammenhängende, freie Flächen geschaffen. Wegeflächen können zurückgebaut werden. Insgesamt können sich dadurch langfristig weniger Unterhaltungsaufwendungen ergeben. Die Praxis der Stadt Köln im Teilbereich "Entwicklung künftiger Flächenbedarf" in Form der mittelfristigen Schaffung zusammenhängender Freiflächen wird im Bericht der GPA positiv bewertet. 1 Stellungnahmen zum Teilbericht "Friedhofswesen" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Flächenmanagement Entwicklung künftiger Flächenbedarf VI 67 E11.1 Die Friedhofsflächen, die die Stadt Köln ganz bewusst nicht belegt, sollte sie auch satzungstechnisch konkret definieren und für (neue) zukünftige Beisetzungen ausschließen. So erlangt sie auch Rechtssicherheit. Der Empfehlung der GPA kann an dieser Stelle nicht gefolgt werden. Die auch im Kölner Friedhofskonzept dargestellte Dynamik der Veränderung in der Bestattungs- und Trauerkultur verlangt von den jeweiligen Friedhofsträgern große Flexibilität bei der Entwicklung und Anpassung von Bestattungsangeboten. Eine heute nicht benötigte Fläche kann bereits in Kürze zur Ausweitung eines anderen Bestattungsangebotes benötigt werden. So wurden solche Flächen in den letzten Jahren beispielsweise für das Bestattungsangebot "Bestattungsgarten" oder die Ausweitung des Angebotes "Baumgrab" verwendet. Darüber hinaus werden solche Flächen zukünftig auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Friedhofskonzept (artenreiche Wiese, Streuobstwiese, etc.) herangezogen. Flächenmanagement Entwicklung künftiger Flächenbedarf VI 67 E11.2 Auf Grundlage einer vollumfänglichen Datenlage sollte die Stadt Köln eine Flächenentwicklungsplanung aufstellen. Mit der Kenntnis der tatsächlichen Auslastung der einzelnen Friedhöfe sollte sie in einem weiteren Schritt die Schließung von nur noch wenig ausgelasteten Friedhöfen in Betracht ziehen. Die Aufstellung einer Flächenentwicklungsplanung auf Grundlage eienr (digitalen) vollumfänglichen Datenlage ist sinnvoll. Die Schließung von Freidhöfen ist derzeit nicht geplant. Der Ausschuss Umwelt und Grün hat in seiner Sitzung am 28.11.2019 das Konzept "Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025" beschlossen. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem die Zielvorstellung die vorhandenen 55 Kölner Friedhöfe zu erhalten. Grünpflege Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen VI 67 F12 Die Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen liegen bei der Stadt Köln im Vergleich mit anderen kreisfreien Städten im oberen Bereich. Dies liegt auch an der Größe sowie der Struktur begründet. Die Verteilung der 55 städtischen Friedhöfe über das gesamte Stadtgebiet begründet im Rahmen des Teilbereichs "Grünpflege" einen hohen logistischen Aufwand und stellt eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Dies wurde von der GPA gewürdigt. Grünpflege Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen VI 67 E12 Die Stadt Köln sollte vor dem Hintergrund der hohen Unterhaltungskosten die Pflanzung neuer Hecken nur noch bedingt vornehmen. Der Empfehlung der GPA wird gefolgt. Die Hecken sind auf vielen Kölner Friedhöfen ein herausragendes Gestaltungsmerkmal und sollen auch zukünftig erhalten bleiben. Mit Blick auf den damit verbundenen Pflege- und Unterhaltungsaufwand wird sich in den nächsten Jahren auf die Vornahme von Ersatzpflanzungen beschränkt. Die Neuanlage von Hecken ist derzeit nicht geplant. 2 Stellungnahme zum Teilbericht "Bauaufsicht" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Baugenehmigung Strukturelle Rahmenbedingungen VI 63 E1.1 Die Stadt Köln sollte die neue gesetzliche Regelung des § 71 Abs. 2 und 3 BauO NRW 2018 nutzen, um das Genehmigungsverfahren durch konsequente Fristsetzung zu beschleunigen. Dies setzt entsprechend fristgerechte Zulieferung der beteiligten Dienststellen voraus, da Baugenehmigungen für Vorhaben, die offensichtlich gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Umweltrecht) verstoßen, nicht erteilt werden können. Baugenehmigung Strukturelle Rahmenbedingungen VI 63 E1.2 Die Stadt Köln sollte die Anzahl der eingeholten Stellungnahmen weitestgehend minimieren. Dazu kann sie ihr GIS-System ergänzen, damit die Bauaufsicht beurteilen kann, ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Unnötige Anfragen an andere Ämter und Dienststellen werden so vermieden und alle Beteiligten entlastet. Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63 Baugenehmigung Rechtsmäßgkeit VI 63 F2 In Köln ist eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung nicht gegeben, da die gesetzlichen Frist- und Prüfvorgaben oft nicht eingehalten werden. Für die Prüfung der Vollständigkeit ist der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht erforderlich. Vor Einführung des (vollständigen) digitalen Prüfvermerks, ist die Einhaltung der Frist nicht möglich. Baugenehmigung Rechtsmäßgkeit VI 63 E2 Die Genehmigungsanträge sollten eingescannt werden. Sie könnten dann per Mail verschickt werden. Postwege in der Verwaltung können so entfallen. Liegen zu wenige Exemplare vor, können sie parallel im Beteiligungsverfahren genutzt werden. Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63 Baugenehmigung Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge VI 63 F3 In Köln sind gute Vorabinformationen durch den Internetauftritt und die Bauberatung vorhanden. Die Feststellung entspricht den Werten und Zielen von 63 Baugenehmigung Geschäftsprozesse VI 63 F4 Die Stadt Köln hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den Gesamtprozess digital und führt parallel die vorgeschriebene Papierakte. Als Pilotamt wird die Bauaufsicht die eAkte kurzfristig einführen. Die Feststellung entspricht den Werten und Zielen von 63 Baugenehmigung Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens VI 63 F5 Die Bauaufsicht der Stadt Köln verfügt über einen einheitlichen Workflow im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Optimierungsmöglichkeiten ergeben sich u.a. durch online durchgeführtes Beteiligungsverfahren und restriktivere Fristsetzungen für die Vervollständigung der Anträge. Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63 Baugenehmigung Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens VI 63 E5.1 Die Bauaufsicht sollte mit der Eingangsbestätigung bereits die fehlenden Unterlagen einfordern. Hierbei darf sie die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 71 Abs. 1 BauO NRW 2018 nicht überschreiten. Für die Prüfung der Vollständigkeit ist der Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht erforderlich. Vor Einführung des (vollständigen) digitalen Prüfvermerks, ist die Einhaltung der Frist nicht möglich. Baugenehmigung Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens VI 63 E5.2 Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die Anträge digital Die Bauaufsicht sollte Stellungnahmen gleichzeitig einholen. Dazu müssen die Anträge digital angefordert oder eingescannt werden. Wenn bekannt ist, bei welchen Ämtern die Beantwortung lange dauert, kann sie mit diesen eine Lösung zur schnelleren Abwicklung suchen. Die Empfehlung entspricht den Zielen von 63 Baugenehmigung Laufzeit von Bauanträgen VI 63 F6 Die Laufzeiten der Genehmigungsanträge sind in Köln im normalen Verfahren überdurchschnittlich, bei den vereinfachten Verfahren im Vergleich maximal. Die Laufzeiten werden erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbeitung neuer Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt. Baugenehmigung Laufzeit von Bauanträgen VI 63 E6.1 Die Stadt Köln sollte ihre Software so programmieren, dass sie Auswertungen zu den verschiedenen Arbeitsschritten vornehmen kann. Damit kann sie Transparenz schaffen, die Laufzeiten auswerten und in der Folge gezielt reduzieren. Die Empfehlung entspricht überwiegend den Zielen von 63 Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 F7 Die Stadt Köln erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen unterdurchschnittliche Leistungswerte. Bei den förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheiden konnte der Personaleinsatz nicht interkommunal verglichen werden. Die Laufzeiten werden erheblich durch Rückstände, Vakanzen (inkl. Einarbeitung neuer Mitarbeitender) sowie Umfang und Dauer des Beteiligungsverfahrens beeinträchtigt. Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 E7.1 Die Stellenanteile für die Bauvoranfragen sollten erfasst werden. Sie bilden eine wichtige Steuerungsgrundlage. Bislang werden diesbezügliche Werte nicht gesondert erfasst. Die Prüfung von Vorbescheidsanträgen unterscheidet sich in den wesentlichen Punkten nicht von der eines Bauantrags. Aufwand und Nutzen müssen verhältnismäßig sein. Baugenehmigung Personaleinsatz VI 63 E7.2 Die Leistungskennzahlen sollten als Steuerungsgrundlage für Veränderungen bei den Antragszahlen dienen. Die Empfehlung entspricht überwiegend den Zielen von 63 Baugenehmigung Digitalisierung VI 63 F8 Die Stadt Köln nutzt eine fachspezifische Software und bearbeitet Stellungnahmen digital. Die Feststellung entspricht den Zielen von 63 1 Stellungnahme zum Teilbericht "Bauaufsicht" Bereich Teilbereich Dezernat Dienststelle Feststellung = F Empfehlung = E Text Stellungnahme Baugenehmigung Tansparenz VI 63 F9 Die Stadt Köln hat sich verschiedene strategische Ziele gesetzt, um die Bearbeitung der Genehmigungsverfahren kundenorientiert, transparent und rechtssicher zu bearbeiten. Baugenehmigung Tansparenz VI 63 E9.1 Das Controlling und die Statistik sollten inhaltlich ausgeweitet werden. Baugenehmigung Tansparenz VI 63 E9.2 Leistungsorientierte Zielwerte sollten definiert und ihre Einhaltung mittels Kennzahlen überprüft werden, so dass sie die Steuerung des Bereiches unterstützen können. Dazu können beispielsweise auch die im Rahmen dieser Prüfung ermittelten Kennzahlen fortgeschrieben werden. Bauberatung VI 63 F10 Die Stadt Köln stellt Bauwilligen Beratungsleistungen und ausführliche Vorabinformationen zur Verfügung. Als weiteren Service prüft sie Genehmigungsanträge auf Vollständigkeit und gibt Hinweise zur Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben. Bauberatung VI 63 E10 Die Stadt Köln sollte überprüfen, ob die eingeleitete Intensivierung der Beratungsleistungen eine Reduzierung der Laufzeiten zur Folge hat. Es ist nicht möglich den Zusammenhang zwischen Beratung und Antragsqualität bzw. Verfahrensdauer messbar zu machen. Sowohl zur Antragsqualität als auch Verfahrensdauer erfolgen außer der Beratung eine Vielzahl weitere Maßnahmen. Bauordnung Bauüberwachung VI 63 F11 Objektive Kriterien für Ermessenentscheidungen für eine Bauüberwachung sind nicht schriftlich dokumentiert. Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs begonnen. Bauordnung Bauzustandsbesichtigungen VI 63 F12 Bauzustandsbesichtigungen werden in Köln auf stichprobenartig durchgeführt. Es gibt festgelegte Kriterien für die Ermessensentscheidung für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung. Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs begonnen. Bauordnung Bauzustandsbesichtigungen VI 63 E12 Die Stadt Köln sollte mit einem Kriterienkatalog ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung dokumentieren. Auf Grund der Empfehlung wurde bereits mit der Erstellung des Kriterienkatalogs begonnen. Die Feststellung entspricht den Zielen von 63 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1850/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.08.2020
- Erstellt
- 17.06.2020 11:20