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2620/2025

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 28.08.2025

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Anlage 2 - Auszahlung

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 2 - Auszahlung

1520 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 146.162,65 € 0401 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
bewglichem 
Anlagevermögen
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen 
lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und 
wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Im Rahmen 
dessen sollen die Mittel, die für die Digitalisierung der Museen in 
2025 zur Verfügung stehen, zum Museumsreferat als ÜPL 
umgeschichtet werden. 
146.162,65 € 0411 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
bewglichem 
Anlagevermögen
Dez. VII/4 /
4522
2 Üpl. 215.000,00 € 0103 26
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Im Rahmen des HPL-Aufstellungsverfahrens 2025/2026ff. wurden für 
das Haushaltsjahr 2025 investive Mittel in Höhe von 215.000,00 Euro 
für das stadtweite Desksharing - Raumbuchungstool bei 11 Personal- 
und Verwaltungsmanagement veranschlagt. Die Zuständigkeit für die 
Einführung eines stadtweiten Raumbuchungstools liegt jedoch in der 
Verantwortung von VI/2. Daher sind die investiven Mittel zu VI/2 
umzuschichten.
215.000,00 € 0103 26
Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen
Dez. I / 
D1
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Anlage 1 - Aufwand

4252 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 2.500.000,00 € 0211 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Durch die vorgezogene Bundestagswahl sind entgegen der 
ursprünglichen Planung der Wahlereignisse 2025 Synergieeffekte 
entfallen, in deren Folge nun Mehraufwendungen für die 
Kommunalwahl entstehen werden. 
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch das Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Die dort veranschlagten Mittel für 
das Projekt "Brandschutz Hans-Böckler-Platz" werden in diesem Jahr 
aufgrund einer zeitlichen Verzögerung nicht vollumfänglich benötigt. 
Bei der Durchführung der Wahl handelt es sich um eine rechtliche 
Verpflichtung der Stadt. 
2.500.000,00 € 1202 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. I / 34
2 Üpl. 328.573,50 € 0401 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen 
lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und 
wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Im Rahmen 
dessen sollen die Mittel, die für die Digitalisierung der Museen in 2025 
zur Verfügung stehen, zum Museumsreferat als ÜPL umgeschichtet 
werden. 
328.573,50 € 0411 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII /
4522 
3 Üpl. 63.000,00 € 0406 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 20. August 2020 
(2151/2020) Mittel für eine Sonderausstellung zur Präsentation der 
Sammlung Schürzeberg aus dem damaligen
Sonderausstellungsetat zu verwenden. 
Die Schenkung im Rahmen einer Ausstellung zu präsentieren, ist eine 
Auflage aus dem Schenkungsvertrag, die bislang nicht erfüllt wurde 
und nun zeitnah nachgeholt werden soll. Der Etat ist zentral im Teilplan 
0401 (Museumsreferat) veranschlagt.
63.000,00 € 0401 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII /
4515
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4 Üpl. 20.000,00 €
30.000,00 €
0604
0606
13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
15
Transferauf-
wendungen 
Für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für 
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in 
Jugendeinrichtungen wurden mit Vorlage 1095/2025 50.000 € durch 
den JHA bewilligt. Entsprechende Mittel sind in der Produktgruppe 
0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15- 
Transferaufwendungen veranschlagt und aus finanzstatistischen 
Gründen dem Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie in der 
Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 13- 
Aufwendungen für Sach-- und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € 
und im Produktbereich 0606-Hilfen für junge Menschen und ihre 
Familien in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 
30.000 € bereitzustellen. 
50.000,00 € 0504 15
Transferauf-
wendungen 
Dez. IV / 51
5 Apl. 59.235,00 € 0416 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Für das Haushaltsjahr 2025 stehen keine Mittel für den Wertausgleich 
für Zweit-Karten für das Gürzenich-Orchester zur Verfügung. Die 
Ausgabe der Zweit-Freikarten wäre ohne Kompensation durch die 
Stadt steuerschädlich für die Gemeinnützigkeit. Daher ist ein 
finanzieller Ausgleich aus dem städtischen Haushalt erforderlich.
59.235,00 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage
Dez. II / 
II/2-2
6 Üpl. 564.777,91 € 0409 16
Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen 
Anfang 2025 wurde der Umzug der KMB sowie die Anmietung eines 
Interims mit der Beschlussvorlage 3554/2024 beschlossen. Eine 
Deckung erfolgt aus nicht verplanten Mittel aus dem Digital-Etat sowie  
Minderaufwendungen bei Amt 69.
469.263,33 €
95.514,58 €
0401
1202
13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Dez. VII / 
4523
Seite 2

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2984 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer          28.08.2025 
 2620/2025 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rat 04.09.2025 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2025/2026 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
- für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
 
gez. i.V. Blome

Beratungsverlauf (2)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2620/2025
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
28.08.2025
Erstellt
22.08.2025 08:08