2620/2025
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 2 - Auszahlung
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 146.162,65 € 0401 9 Auszahlung für den Erwerb von bewglichem Anlagevermögen Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Im Rahmen dessen sollen die Mittel, die für die Digitalisierung der Museen in 2025 zur Verfügung stehen, zum Museumsreferat als ÜPL umgeschichtet werden. 146.162,65 € 0411 9 Auszahlung für den Erwerb von bewglichem Anlagevermögen Dez. VII/4 / 4522 2 Üpl. 215.000,00 € 0103 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Im Rahmen des HPL-Aufstellungsverfahrens 2025/2026ff. wurden für das Haushaltsjahr 2025 investive Mittel in Höhe von 215.000,00 Euro für das stadtweite Desksharing - Raumbuchungstool bei 11 Personal- und Verwaltungsmanagement veranschlagt. Die Zuständigkeit für die Einführung eines stadtweiten Raumbuchungstools liegt jedoch in der Verantwortung von VI/2. Daher sind die investiven Mittel zu VI/2 umzuschichten. 215.000,00 € 0103 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez. I / D1 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2025 und 2026 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1
Anlage 1 - Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 2.500.000,00 € 0211 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Durch die vorgezogene Bundestagswahl sind entgegen der ursprünglichen Planung der Wahlereignisse 2025 Synergieeffekte entfallen, in deren Folge nun Mehraufwendungen für die Kommunalwahl entstehen werden. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Die dort veranschlagten Mittel für das Projekt "Brandschutz Hans-Böckler-Platz" werden in diesem Jahr aufgrund einer zeitlichen Verzögerung nicht vollumfänglich benötigt. Bei der Durchführung der Wahl handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung der Stadt. 2.500.000,00 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. I / 34 2 Üpl. 328.573,50 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Das Aufgabengebiet der Digitalisierung der Infrastruktur der Museen lag 2023 und 2024 in der Zuständigkeit des Museumsdienstes und wurde zum Hpl. 2025/26 zum Museumsreferat verlagert. Im Rahmen dessen sollen die Mittel, die für die Digitalisierung der Museen in 2025 zur Verfügung stehen, zum Museumsreferat als ÜPL umgeschichtet werden. 328.573,50 € 0411 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4522 3 Üpl. 63.000,00 € 0406 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschloss am 20. August 2020 (2151/2020) Mittel für eine Sonderausstellung zur Präsentation der Sammlung Schürzeberg aus dem damaligen Sonderausstellungsetat zu verwenden. Die Schenkung im Rahmen einer Ausstellung zu präsentieren, ist eine Auflage aus dem Schenkungsvertrag, die bislang nicht erfüllt wurde und nun zeitnah nachgeholt werden soll. Der Etat ist zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt. 63.000,00 € 0401 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4515 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025/2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 Üpl. 20.000,00 € 30.000,00 € 0604 0606 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 Transferauf- wendungen Für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen wurden mit Vorlage 1095/2025 50.000 € durch den JHA bewilligt. Entsprechende Mittel sind in der Produktgruppe 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veranschlagt und aus finanzstatistischen Gründen dem Amt 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach-- und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € und im Produktbereich 0606-Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 € bereitzustellen. 50.000,00 € 0504 15 Transferauf- wendungen Dez. IV / 51 5 Apl. 59.235,00 € 0416 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Für das Haushaltsjahr 2025 stehen keine Mittel für den Wertausgleich für Zweit-Karten für das Gürzenich-Orchester zur Verfügung. Die Ausgabe der Zweit-Freikarten wäre ohne Kompensation durch die Stadt steuerschädlich für die Gemeinnützigkeit. Daher ist ein finanzieller Ausgleich aus dem städtischen Haushalt erforderlich. 59.235,00 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II / II/2-2 6 Üpl. 564.777,91 € 0409 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen Anfang 2025 wurde der Umzug der KMB sowie die Anmietung eines Interims mit der Beschlussvorlage 3554/2024 beschlossen. Eine Deckung erfolgt aus nicht verplanten Mittel aus dem Digital-Etat sowie Minderaufwendungen bei Amt 69. 469.263,33 € 95.514,58 € 0401 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VII / 4523 Seite 2
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 28.08.2025 2620/2025 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 01.09.2025 Rat 04.09.2025 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025 und 2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2025/2026 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, - für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2620/2025
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 28.08.2025
- Erstellt
- 22.08.2025 08:08