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0047/2021

Häusliche Gewalt im Corona-Herbst: Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (zu AN/1504/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9487 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 25.01.2021 
 0047/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 25.02.2021 
15.04.2021 
 
Häusliche Gewalt im Corona-Herbst: Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (zu 
AN/1504/2020) 
Die in der Anfrage AN/1504/2020 der SPD-Fraktion gestellten Fragen beantwortet die Verwal-
tung wie folgt: 
 
Frage 1: 
Gibt es seit dem Beginn der November-Maßnahmen einen registrierbaren Anstieg häuslicher 
Gewalt gegen Frauen und Kinder? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die aktuelle Situation ist Corona bedingt mit starken Einschränkungen des öffentlichen Lebens und 
der sozialen Kontakte verbunden, Isolation und Quarantäne, beengte Lebensumstände, finanzielle 
Sorgen, fehlende Kinderbetreuung und eine Reduzierung von Rückzugsmöglichkeiten können zu 
einem Anwachsen von Stresssituationen innerhalb von Familien führen.  
 
Inwieweit daraus häusliche Gewalt entsteht oder entstanden ist, kann letztlich an der Anzahl bzw. 
einem Anstieg eingeleiteter Strafverfahren abgelesen werden. Eine Jahresauswertung der polizeili-
chen Kriminalstatistik liegt jedoch noch nicht vor. 
 
Seitens des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren können ausschließlich die Inanspruchnahmen 
von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie das Aufsuchen von Schutzräumen und Schut-
zunterkünften betrachtet werden. 
 
Im Bereich der Beratungs- und Interventionsstellen werden vermehrte Beratungsbedarfe beobachtet, 
einhergehend mit einer Steigerung der Intensität bzw. Komplexität der jeweiligen Beratungsgesprä-
che.  
 
Nach Ende des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 haben die Kölner Institutionen und Einrichtungen 
feststellen müssen, dass die Strafanzeigen wegen häuslicher Gewalt bei der Polizei zurückgegangen 
sind, andererseits aber die bundesweiten Beratungshotlines einen deutlichen Anstieg der telefoni-
schen und Online-Kontaktanfragen verzeichneten. Die Schließung von Kitas und Schulen führte in 
dieser Zeit zu einem Rückgang der Meldungen über den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Ju-
gendamt Köln. 
 
Die Mitglieder im Kölner „Netzwerk gegen häusliche Gewalt“ gehen davon aus, dass die gegenwärti-
gen Bedingungen verstärkt zur Gewalt gegenüber Kindern und zwischen Lebenspartnern führen kön-
nen, Teilnehmende von Polizei, Staatsanwaltschaft, Stadtverwaltung und Beratungsstellen berichten 
von wieder steigenden Anfragen und Rückmeldungen der Opfer, wonach die verstärkte Anwesenheit 
aller Familienmitglieder vermehrt zu Spannungen untereinander führt. In einigen Familien führt dies 
zu psychischer und physischer Gewalt, auch in Form von Vergewaltigung in der Ehe oder Partner-
schaft.

2 
 
 
Im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringungen von Frauen konnte bisher kein signifikanter 
Anstieg festgestellt werden. 
 
 
Frage 2: 
Welche Maßnahmen wurden nach der Erfahrung aus dem Frühjahrslockdown ergriffen, um 
einer eventuellen Zunahme von häuslicher Gewalt Herr zu werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das vielfältige und auch sehr flexible Angebot und die gut ausgebaute Hilfestruktur für Frauen in Köln 
haben sich während des ersten Lockdowns bewährt.  
Im Kölner "Netzwerk gegen häusliche Gewalt" findet eine enge Zusammenarbeit von Polizei, sozia-
len Einrichtungen, Justiz und Kommune unter Federführung des Polizeipräsidenten statt. Dies ermög-
licht einen zeitnahen Austausch und ggf. sofortige Intervention bei kurzfristigen Bedarfsänderungen. 
 
Die beiden Kölner Gewaltschutzzentren (links- und rechtsrheinisch) in Trägerschaft der Diakonie 
Michaelshoven e.V. und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. bieten Menschen, die von häus-
licher Gewalt betroffen sind, Beratung und Hilfe nach einer akuten Gewaltsituation an. Betroffene 
können sich selbst an die Gewaltschutzzentren wenden oder die Vermittlung erfolgt über die Polizei 
nach einem Einsatz. 
Die beiden Gewaltschutzzentren haben im jährlichen Durchschnitt Kontakt zu rund 1.300 Betroffenen 
von häuslicher Gewalt. In mehr als 800 Fällen informiert die Polizei nach einem entsprechenden Ein-
satz die Gewaltschutzzentren, bis zu 90 Prozent aller Opfer sind weiblich. In über 60 Prozent der Fäl-
le leben auch Kinder in den Gemeinschaften, die mittel- oder unmittelbar von dem Gewaltgeschehen 
betroffen sind.  
 
Im Mai 2020 wurde das Corona-Clearing in das Kölner Hilfesystem als Pandemie-Maßnahme zu-
sätzlich implementiert. Für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind und sicher unterge-
bracht werden müssen, hat die Stadt Köln fünf Wohnungen zur Verfügung gestellt, in denen Frauen, 
die Opfer von häuslicher Gewalt wurden, mit bis zu sieben Kindern vorübergehend wohnen können. 
Die Wohnungen dienen der Erstaufnahme und dem sogenannten "Clearing", einer Intervention, um 
zunächst Klarheit über eine eventuell bestehende Covid19-Infektion zu erhalten und den Hilfebedarf 
und Unterstützungsbedarf der Betroffenen zu ermitteln. Diese Erstversorgung und Beratung über-
nehmen Mitarbeiterinnen der beiden Kölner Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt, das sind 
das Gewaltschutzzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen Köln (SkF) und "Der Wendepunkt", 
Frauenberatung und Gewaltschutzzentrum der Diakonie Michaelshoven e.V.. Nach der Klärung des 
Hilfebedarfes wird bei Frauen und Kindern, die akut bedroht und verfolgt sind, innerhalb von 14 Ta-
gen die Aufnahme in ein autonomes Frauenhaus außerhalb Kölns, im Einzelfall auch in Köln, sicher-
gestellt. 
 
Aus Sicht  der Verwaltung ist es wichtig, die Opfer von häuslicher Gewalt über die bestehenden Un-
terstützungsmöglichkeiten zu informieren. Daher wurde im Dezember über eine Pressemitteilung 
noch einmal gezielt auf die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Stadt 
Köln aufmerksam gemacht. 
 
Zwei Autonome Frauenhäuser des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. bieten aktuell bis zu 24 Frau-
en und ihren Kindern Zuflucht. Durch die aktuell durchgeführten Umbaumaßnahmen des ersten Frau-
enhauses werden neue Plätze geschaffen, nach Abschluss stehen dann insgesamt bis zu 36 Plätze 
für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung.  
 
Der Bau eines dritten Kölner Frauenhauses ist gemäß Ratsbeschluss (2277/2020) aus September 
2020 in Planung, hier werden weitere 12 Plätze für Frauen und ihre Kinder entstehen. Die Stadt Köln 
finanziert die Personal- und Sachkosten für den Betrieb der Frauenhäuser (unter Berücksichtigung 
von Zuschüssen des Landes). 2019 boten die beiden autonomen Frauenhäuser in Köln 68 Frauen mit 
89 Kindern Schutz 
 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln führt jährlich rund 4.000 Verfahren zur Einschätzung

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einer Kindeswohlgefährdung durch. Eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung liegt dabei in etwa 
20 Prozent der Fälle vor. In weiteren 20 Prozent wurde eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen, 
aber die Fachkräfte des Jugendamtes stellten einen Bedarf an Unterstützung, wie etwa einer Erzie-
hungshilfe fest. Meldungen über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kommen zur Hälfte von 
Seiten der Polizei, zu 30 Prozent von Einrichtungen wie Kitas und Schule sowie zu 20 Prozent von 
Verwandten, Nachbarn oder aus dem Umfeld. 
 
Im August hat das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern gemeinsam mit dem Amt für So-
ziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie die Mitteilung 2645/2020 in 
den AVR eingebracht: „Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Gleichstellung in verschiedenen 
gesellschaftlichen Bereichen“. 
 
In dieser Mitteilung wird auch das Thema häusliche Gewalt aufgegriffen. Während des Lockdowns im 
Frühjahr hat die Stadt Köln verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Gewalt betroffener 
Frauen und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit initiiert und umgesetzt.  
 
Die Maßnahmen des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf Seite 8 dieser Mittei-
lung beschrieben. Sie liegt dem Ausschuss für Soziales und Senioren entsprechend der Beratungs-
folge in der heutigen Sitzung vor.  
 
Frage 3: 
Hat die Stadt Köln seit der Beantwortung der Anfrage zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 
(3836/2018) im November 2018 weitere Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung der Istan-
bul-Konvention auch auf kommunaler Ebene zu verfolgen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für das Frühjahr 2020 hatte das Amt für Gleichstellung gemeinsam mit medica mondiale e.V. eine 
Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Köln geplant, die aber aufgrund der 
Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnte. Das Thema soll im laufenden Jahr erneut aufgegrif-
fen werden.  
 
Der Deutsche Städtetag hat zudem unter Beteiligung des Kölner Amtes für Gleichstellung von Frauen 
und Männern eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene 
eingerichtet. Die Stadt Köln ist Mitglied dieses Arbeitskreises. Ziel ist es, einen Leitfaden für die kom-
munale Praxis zu entwickeln. Eine Abfrage bei den Mitgliedstädten ergab, dass der Stand der Umset-
zung in den Kommunen aufgrund personeller Kapazitäten sehr unterschiedlich ist. Der Leitfaden soll 
zum Wissenstransfer unter den Städten beitragen. Ebenso soll er Strategien und Best-Practice-
Beispiele, wie die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann, enthalten. Es 
ist geplant, den Leitfaden nach Präsidiumsbeschluss den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Dar-
aus werden sich weitere Schritte ergeben. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Michaelshoven

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Details

Aktenzeichen
0047/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.02.2021
Erstellt
07.01.2021 15:56