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2347/2019

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.07.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 01.07.2019

AN-0692-2019

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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AN-0692-2019

2578 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
 
 
Herrn 
Bernd Petelkau 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2019 
 
AN/0692/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 13.05.2019 
 
Ordnungswidriges Wegwerfen von Zigarettenkippen 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Au s-
schusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 
13.05.2019 zu setzen: 
Aufgrund anhaltender öffentlicher Debatten beschäftigen sich derzeit viele Kommunen mit 
der Frage, durch welche Maßnahmen sie einen besseren Schutz der Umwelt vor Verunreini-
gungen durch achtlos weggeworfenen Müll erzielen können. Ein besonderer Fokus liegt bei 
diesen Diskussionen aktuell auf den achtlos weggeschnippten Zigarettenkippen. Diese ver-
unreinigen nicht nur die Umwelt, sondern stellen durch die darin enthaltenen Giftstoffe auch 
eine erhebliche Belastung von Umwelt und Gesundheit dar. Auch die Stadt Köln sollte er-
folgversprechende Maßnahmen entwickeln, die eine spürbare Verbesserung der aktuellen 
Situation anstreben. 
 
Mit dieser Thematik beschäftigte sich bereits mehrfach der Ausschuss für Umwelt und Grün 
wie auch in seiner letzten Sitzung am 09.05.2019 (Vorlagen-Nr.: 1563/2019). 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir aus ordnungspolitischer Sicht:    
 
1. Wäre die Erhöhung des Verwarngeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen unter 
Abschreckungsgesichtspunkten eine wirksame Maßnahme? 
 
2. Der Presse war zu entnehmen, dass derzeit eine Überarbeitung des Gesetzes über Ord-
nungswidrigkeiten (OWiG) zur Ermöglichung einer spürbaren Ausweitung des Verwarn-

- 2 - 
 
und Bußgeldrahmens für solche Ordnungswidrigkeiten stattfindet. Wann ist mit einer 
Umsetzungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene zu rechnen? 
 
3. Ab welchem Betrag würde die Verwaltung die sofortige Verhängung eines Bußgeldes für 
diese Ordnungswidrigkeit, wie in manchen Kommunen praktiziert, unter Aufwand-Nutzen-
Gesichtspunkten befürworten? 
 
4. Gibt es unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten andere weitergehende Überlegungen 
der Verwaltung, diesem Problem zu begegnen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2748 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/3 
 
Vorlagen-Nummer 01.07.2019 
 2347/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/0692/2019 der 
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bitten die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die 
Grünen um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
1. Wäre die Erhöhung des Verwarngeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen unter Ab-
schreckungsgesichtspunkten eine wirksame Maßnahme? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Bußgeldkatalog der Stadt Köln sieht derzeit für das Wegwerfen einer Zigarettenkippe im Regelfall 
ein Verwarngeld in Höhe von 35 € vor. 
Ob eine Erhöhung dieses Verwarngeldes angebracht erscheint, wird noch verwaltungsintern 
abgestimmt. 
 
 
2. Der Presse war zu entnehmen, dass derzeit eine Überarbeitung des Gesetzes über Ord-
nungswidrigkeiten (OWiG) zur Ermöglichung einer spürbaren Ausweitung des Verwarn- 
und Bußgeldrahmens für solche Ordnungswidrigkeiten stattfindet. Wann ist mit einer Um-
setzungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene zu rechnen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat Anfang Juni 2019 den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog 
„Abfallrecht“ aktualisiert. Dieser Katalog gibt den Kommunen eine Entscheidungshilfe zur Ahndung 
von Ordnungswidrigkeiten an die Hand; bindend ist er für die Bußgeldbehörden aber nicht. Die 
bisherige Empfehlung für die Ahndung für das achtlose Wegschnippen einer Zigarettenkippe lag bei 
10-25 €. Künftig wird dafür ein Bußgeld von 100 € empfohlen. Dies ist der Hintergrund der aktuellen 
Überlegungen. 
 
 
3. Ab welchem Betrag würde die Verwaltung die sofortige Verhängung eines Bußgeldes für 
diese Ordnungswidrigkeit, wie in manchen Kommunen praktiziert, unter Aufwand-Nutzen-
Gesichtspunkten befürworten? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Ab einer Geldbuße von 60,00 EUR handelt es sich um reine Bußgeldtatbestände, die direkt zum 
Erlass eines Bußgeldbescheides führen. Verwarngelder können nur bis zu einer Höhe von 55 € 
erhoben werden.

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4. Gibt es unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten andere weitergehende Überlegungen 
der Verwaltung, diesem Problem zu begegnen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Es gibt verwaltungsinterne Überlegungen, mit einer Öffentlichkeitskampagne an alle Bürgerinnen und 
Bürger zu appellieren, auf die Umwelt zu achten und ihren Müll nicht achtlos zu entsorgen. Da spielen 
auch Zigarettenkippen aufgrund ihrer gefährlichen Inhaltsstoffe eine entscheidende Rolle. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2347/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.07.2019
Erstellt
01.07.2019 09:03