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1508/2020

AN/0343/2020 Nutzung des leerstehenden Möbelhauses Flamme als Schulgebäude

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.05.2020, TOP 3.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 25.05.2020 
 1508/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 
 
AN/0343/2020 Nutzung des leerstehenden Möbelhauses Flamme als Schulgebäude 
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses 
Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 
 
In der Stadt herrscht Schulnotstand und das Bauen von neuen Schulen geht zu langsam voran. Der 
Bedarf an Schulplätzen besteht schon jetzt. 
An der Grenze zu Poll steht das ehemalige Möbelhaus Flamme leer und es könnte nach unserer Ein-
schätzung mit dem Einziehen von Wänden und weiteren baulichen Maßnahmen schnell hergerichtet 
werden, um übergangsweise als Schulstandort zu dienen. 
Davon würden auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet Kalk profitieren, denn durch die 
Linie 159 ist der Standort mit der Haltestelle Taubenholzweg gut zu erreichen. 
Des Weiteren müssen für die Einrichtung der dringend benötigten Schulplätze auch kreative neue 
und ungewöhnliche Wege gegangen werden und die Nutzung dieses Gebäudes könnte ein solcher 
Weg sein. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir deshalb um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 
 
1. Inwieweit ist es möglich, das leerstehende Möbelhaus Flamme in der Rolshoverstraße 227 in 
Köln als weiteren Schulstandort für den Bezirk Kalk zu nutzen?  
2. Wie schnell wäre eine Umsetzung möglich?  
3. Welche Schulform wäre dort möglich?  
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler könnten dadurch profitieren?  
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Flamme liegt im Gewerbegebiet an der stark befahrenen 
Rolshover Straße und in der Nähe der Östlichen Zubringerstraße.  
 
Es wurde für die Nutzung als Verkaufsfläche errichtet und hat eine Gebäudetiefe von rund 30 m. Es 
ist davon auszugehen, dass sich nicht alle erforderlichen Räume für Schule an den Fassadenseiten 
mit einer maximalen Belichtungstiefe von 7,50 m einrichten lassen. Entsprechend könnten voraus-
sichtlich nicht ausreichend Räume geschaffen werden um eine sinnvolle Schulnutzung zu ermögli-
chen. 
 
Auch die Anforderungen an Sanitäranlagen oder Fluchtwege sind bei Nutzung durch Schule deutlich

2 
 
höher als bei einer Nutzung durch Gewerbe. Auch hier werden die Anforderungen an Schulbau vo-
raussichtlich nicht erfüllt. 
 
Mithin ist es nicht ausreichend, die vorhandenen Flächen neu aufzuteilen. Für eine andere Nutzung 
als Gewerbe sind erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich, die sich nicht kurzfristig realisieren las-
sen. 
 
Für die Nutzung als Schule müsste zudem eine Sportmöglichkeit vor Ort oder in erreichbarer Nähe 
vorhanden sein. Aufgrund der Grundstücksgröße ist der Bau einer Turnhalle neben dem ehemaligen 
Möbelhaus nicht möglich. Allerdings bestehen auch in der Nähe, beispielsweise an anderen Schulen 
oder in privaten oder Vereinssportstätten keine Kompensationsmöglichkeiten. 
 
Die Lage bringt zudem ein erhebliches Lärmaufkommen mit sich, der die Nutzung für Schule mindes-
tens erschwert. 
 
Durch diese Lage und die damit einhergehende Gefährdung auf dem Schulweg ist der Standort für 
die Nutzung durch Grundschule nicht geeignet. 
In Frage käme demnach höchstens eine Nutzung für eine weiterführende Schule. Aufgrund der vor-
handenen Flächen wäre maximal die Unterbringung einer kleinen Schule der Sek. I möglich. 
 
Allerdings scheitert auch die Nutzung für eine Haupt- oder Realschule daran, dass keine Sportmög-
lichkeit vorhanden ist und die erforderlichen Umbaumaßnahmen sich nicht kurzfristig umsetzen las-
sen. 
 
Fraglich ist zudem, ob eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung als Schule im Gewerbegebiet mög-
lich ist. Verkaufsabsichten des Eigentümers sind nicht bekannt. 
 
Festzuhalten bleibt zudem, dass die Lage im Gewerbegebiet und neben stark frequentierten Straßen 
Schülerinnen und Schüler keine angenehme Umgebung und Lernatmosphäre bietet. 
 
Im Ergebnis ist das Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Flamme nicht für die Nutzung als Schule 
geeignet. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

25.05.2020 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1508/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.05.2020
Erstellt
19.05.2020 17:05