1508/2020
AN/0343/2020 Nutzung des leerstehenden Möbelhauses Flamme als Schulgebäude
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 25.05.2020 1508/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.05.2020 AN/0343/2020 Nutzung des leerstehenden Möbelhauses Flamme als Schulgebäude Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 09.03.2020 In der Stadt herrscht Schulnotstand und das Bauen von neuen Schulen geht zu langsam voran. Der Bedarf an Schulplätzen besteht schon jetzt. An der Grenze zu Poll steht das ehemalige Möbelhaus Flamme leer und es könnte nach unserer Ein- schätzung mit dem Einziehen von Wänden und weiteren baulichen Maßnahmen schnell hergerichtet werden, um übergangsweise als Schulstandort zu dienen. Davon würden auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet Kalk profitieren, denn durch die Linie 159 ist der Standort mit der Haltestelle Taubenholzweg gut zu erreichen. Des Weiteren müssen für die Einrichtung der dringend benötigten Schulplätze auch kreative neue und ungewöhnliche Wege gegangen werden und die Nutzung dieses Gebäudes könnte ein solcher Weg sein. Vor diesem Hintergrund bitten wir deshalb um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1. Inwieweit ist es möglich, das leerstehende Möbelhaus Flamme in der Rolshoverstraße 227 in Köln als weiteren Schulstandort für den Bezirk Kalk zu nutzen? 2. Wie schnell wäre eine Umsetzung möglich? 3. Welche Schulform wäre dort möglich? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler könnten dadurch profitieren? Antwort der Verwaltung Das Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Flamme liegt im Gewerbegebiet an der stark befahrenen Rolshover Straße und in der Nähe der Östlichen Zubringerstraße. Es wurde für die Nutzung als Verkaufsfläche errichtet und hat eine Gebäudetiefe von rund 30 m. Es ist davon auszugehen, dass sich nicht alle erforderlichen Räume für Schule an den Fassadenseiten mit einer maximalen Belichtungstiefe von 7,50 m einrichten lassen. Entsprechend könnten voraus- sichtlich nicht ausreichend Räume geschaffen werden um eine sinnvolle Schulnutzung zu ermögli- chen. Auch die Anforderungen an Sanitäranlagen oder Fluchtwege sind bei Nutzung durch Schule deutlich 2 höher als bei einer Nutzung durch Gewerbe. Auch hier werden die Anforderungen an Schulbau vo- raussichtlich nicht erfüllt. Mithin ist es nicht ausreichend, die vorhandenen Flächen neu aufzuteilen. Für eine andere Nutzung als Gewerbe sind erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich, die sich nicht kurzfristig realisieren las- sen. Für die Nutzung als Schule müsste zudem eine Sportmöglichkeit vor Ort oder in erreichbarer Nähe vorhanden sein. Aufgrund der Grundstücksgröße ist der Bau einer Turnhalle neben dem ehemaligen Möbelhaus nicht möglich. Allerdings bestehen auch in der Nähe, beispielsweise an anderen Schulen oder in privaten oder Vereinssportstätten keine Kompensationsmöglichkeiten. Die Lage bringt zudem ein erhebliches Lärmaufkommen mit sich, der die Nutzung für Schule mindes- tens erschwert. Durch diese Lage und die damit einhergehende Gefährdung auf dem Schulweg ist der Standort für die Nutzung durch Grundschule nicht geeignet. In Frage käme demnach höchstens eine Nutzung für eine weiterführende Schule. Aufgrund der vor- handenen Flächen wäre maximal die Unterbringung einer kleinen Schule der Sek. I möglich. Allerdings scheitert auch die Nutzung für eine Haupt- oder Realschule daran, dass keine Sportmög- lichkeit vorhanden ist und die erforderlichen Umbaumaßnahmen sich nicht kurzfristig umsetzen las- sen. Fraglich ist zudem, ob eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung als Schule im Gewerbegebiet mög- lich ist. Verkaufsabsichten des Eigentümers sind nicht bekannt. Festzuhalten bleibt zudem, dass die Lage im Gewerbegebiet und neben stark frequentierten Straßen Schülerinnen und Schüler keine angenehme Umgebung und Lernatmosphäre bietet. Im Ergebnis ist das Gebäude des ehemaligen Möbelhauses Flamme nicht für die Nutzung als Schule geeignet. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1508/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 19.05.2020 17:05