3932/2021
Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 3932/2021 Freigabedatum 15.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-freiraumplanerischen Wettbe- werbs für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil gemäß dem Ablaufschema der Anlage 2 2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil zur Kennt- nis (Anlage 3) und beschließt diese als Grundlage für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb. Alternative: keine Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 30.11.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Das Thema Klima nimmt einen wichtigen Stellenwert in der Auslobung ein. Von den Planungsteams sind Vorschläge für Maßnahmen zu erbringen, die einen klimawirksamen und energiesparenden Städtebau ermöglichen und sich an dem übergeordneten Ziel orientieren, den Primär- und Endener- giebedarf im Quartier so niedrig wie möglich zu halten. Aufbauend auf das Wettbewerbsverfahren wird ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Um- setzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausge- schlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 beauftragt, die notwendi- gen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neuordnung und Weiterentwick- lung des sogenannten Max-Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines mischgenutzten Quartiers anzustoßen. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur Findung eines zukunftsfähigen Konzeptes für einen gemischt genutzten Stadtraum durchzuführen. Dabei sol- len insbesondere die Nutzung, Dichte und Höhe der Bebauung festgelegt werden. Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Außerdem soll die Überarbeitung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld von 2004 eingeleitet werden. Aufgrund der aktuellen Planungen für das Max-Becker-Areal und vielfältiger weiterer Entwicklungen im Umfeld wurde der Fortschreibung der Rahmenplanung und dem städtebaulichen Wettbewerb ein Zielbildprozess vorgeschaltet. Das Ergebnis des Zielbildprozesses (siehe Session-Nr. 2688/2021) wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossen und dient als Grundlage für die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs. In einem öffentlichen Vertiefungstermin am 29.10.2021 wurden die vorgesehenen Ziele und Vorgaben des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs öffentlich vorgestellt und diskutiert. Zudem wur- de über den Ablauf des bevorstehenden Wettbewerbsverfahrens und die Möglichkeiten für die inten- sive Mitwirkung der Öffentlichkeit informiert. In der Veranstaltung wurden vor allem die Themen Gent- rifizierung, bezahlbarer Wohnraum, Mobilität, Grünflächen, Ausnutzung/Dichte und der Kugelgasbe- hälter angesprochen. Das komplette Chat-Protokoll der Veranstaltung (sortiert nach Themen) ist als Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen ist noch in der Bearbeitung und Abstimmung und wird nachgereicht. 1. Ablauf des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs inkl. Öffentlichkeitsbeteili- gung 3 Der Wettbewerb wird durch die PANDION AG und die Rhein-Energie AG in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln ausgelobt. Es ist vorgesehen, einen zweiphasigen Wettbewerb mit in der ersten Phase 15 Planungsteams durchzuführen. Dem großen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des Max-Becker-Areals wird dadurch Rechnung getragen, dass im Rahmen des Wettbewerbs eine mehrstufige Öffentlichkeitsbe- teiligung erfolgt. In der öffentlichen Auftaktveranstaltung werden nochmals die Aufgabenstellung und die Rahmenpa- rameter genauer erläutert. Die 15 Planungsteams sowie die Mitglieder der Jury werden an der Veran- staltung teilnehmen. Die Veranstaltung wird protokolliert und das Protokoll an die Planungsteams weitergegeben. Nach der Auftaktveranstaltung schließt sich die erste Bearbeitungsphase an, die anonym stattfinden wird. Die Jury wählt in einer nicht-öffentlichen Jurysitzung aus den 15 anonymen Arbeiten ca. fünf bis sie- ben Arbeiten für die zweite Bearbeitungsphase aus, danach wird die Anonymität aufgehoben. Im Rahmen einer Zwischenpräsentation stellen die ausgewählten Planungsteams ihre Zwischener- gebnisse öffentlich vor. Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und der Jury werden protokolliert und an die Planungsteams weitergegeben. In der zweiten Bearbeitungsphase werden die Arbeiten durch die Planungsteams vertieft. Die ab- schließenden Arbeiten werden durch die Planungsteams dann in einer Endpräsentation öffentlich vorgestellt. Im Anschluss daran tagt die Jury nicht-öffentlich und wählt eine Arbeit als Grundlage für das weitere Verfahren aus. Eine öffentliche Ausstellung der Entwürfe erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens. Der Ablauf des Wettbewerbsverfahrens ist auch schematisch in der Anlage 2 dargestellt. 2. Umgriff des Wettbewerbs Der Umgriff des Wettbewerbs gliedert sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil (siehe Anla- ge 1). Der Realisierungsteil umfasst das Gebiet des eigentlichen Max-Becker-Geländes sowie das Grund- stück der Rheinenergie. Die Gesamtgröße beläuft sich auf rund 17,3 ha (inkl. angrenzender Erschlie- ßungsflächen). Dieses Gesamtgebiet (im Weiteren: Max Becker-Areal) stellt den Realisierungsteil für den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb dar. Der Realisierungsteil wird begrenzt im Norden durch die Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn, im Süden durch die Widdersdorfer Stra- ße, im Westen durch den Maarweg und im Osten durch das Alte Gaswerk, das Kontrastwerk und weitere gewerbliche Gebäude. Ebenfalls Bestandteil des Realisierungsteils ist das sogenannte Gleis- grundstück zwischen Vitalisstraße und Maarweg, welches zwischen der DB-Trasse und dem be- triebseigenen Gleis von Max-Becker liegt und bis zum S-Bahnhof Müngersdorf reicht. Der Realisie- rungsteil liegt somit überwiegend im Stadtteil Ehrenfeld, der westlichste "Zipfel" liegt im Stadtteil Mün- gersdorf. Neben dem eigentlichen Realisierungsteil sind die Teams aufgefordert, auch über den "Tellerrand zu schauen" und angrenzende Grundstücke als konzeptionellen Ideenteil mit ersten Ansätzen mitzuden- ken. Der Ideenteil umfasst das Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße, südlich der DB-Trasse und nördlich der Widdersdorfer Straße und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld und Mün- gersdorf. 4 3. Vorgaben für die Auslobung des Wettbewerbs Der Ratsbeschluss vom 06.02.2021 sieht vor, dass durch den Wettbewerb und das sich anschließen- de Bebauungsplanverfahren folgende Ziele erreicht werden sollen: - Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des geltenden Kooperativen Baulandmodells unter Berücksichtigung Generationenübergreifender Wohnmodelle - Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche Gewerbenutzungen - Schaffung von Kultur- Sozial-, Bildungs- und Gemein- sowie Grünflächen - Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten und Anbindung insbesondere an den ÖPNV Diese übergeordneten Planungsziele bilden zusammen mit dem Ergebnis des Zielbilds für die Kölner Weststadt und insbesondere für den Fokusraum Max-Becker-Areal die Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs. Die vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 zum Zielbild Kölner Weststadt beschlossenen, im städtebaulichen Wettbewerb zu vertiefenden Punkte Klimaneutralität, umweltgerechte Mobilität, Parkkonzepte für alle Mobilitätsträger, Gewerbe und Zusammensetzung Jury sind in der Auslobung berücksichtigt. Die "Charta für das Max-Becker-Areal" des Rahmenplanungsbeirats wird Anlage zur Auslobung. Die teilnehmenden Planungsteams erhalten als Grundlage für ihre Arbeit eine umfassende Auslo- bung, in der neben Hintergrund und Anlass des Verfahrens (Einführung), die komplexe Ausgangssi- tuation und Rahmenbedingungen (Teil A) sowie die planerische Aufgabe und Zielsetzungen (Teil B) erläutert werden. Die Auslobung wurde durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH im Auftrag der Ausloberin erarbeitet und eng mit der Verwaltung abgestimmt. Hierbei sind die Fachdienststellen mit- einbezogen worden. So ist gewährleistet, dass die Vorgaben aller relevanten Fachdisziplinen (z.B. Verkehr, Grün, Denkmalschutz) transparent dargelegt sind und in der Bearbeitung berücksichtigt wurden. Zusammenfassung der Zielvorgaben: Im Ideenteil soll insbesondere die infrastrukturelle Vernetzung der Grundstücke zwischen Oskar- Jäger-Straße und Vitalisstraße im Hinblick auf öffentliche Räume, Fuß- und Radwegeverbindungen, (de)zentrale Mobilstationen und Grünverbindungen mitgedacht und sichergestellt werden. Gleichzeitig soll für weitere anstehende Entwicklungsverfahren auf den angrenzenden Grundstücken bereits ne- ben den Leitplanken des Zielbildes auch ein erstes konzeptionelles Bild im direkten Umfeld des Max Becker-Areals erzeugt werden, wie die angrenzenden Bausteine sich im Gesamtkontext entwickeln könnten. Realisierungsteil Städtebauliche Ziele: - Einbindung des bislang als Recyclinghofes genutzten Standortes in die umgebenden Strukturen als Arbeits- und Wohnstandort - Zielgröße max. 1.700 Wohneinheiten - Angemessene urbane Dichte: Geschossflächenzahl (GFZ) bis max. 3,0 - Geschossigkeit durchschnittlich 4-6 Vollgeschosse, Akzente bis zu 8 Vollgeschosse möglich Wohnen/Arbeiten - Anteil Wohnen: max. 60-65%, Anteil Gewerbe: 35-40%, - Mindestens 30% der Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß kooperativem Baulandmodell - Wohnungsangebot für verschiedene Bevölkerungsgruppen, unterschiedliche Wohnungstypolo- gien mit verschiedenen Wohnungsgrößen; auch Möglichkeiten des genossenschaftlichen Woh- nens, Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen - Belebte Erdgeschosszonen für Handel, Gastronomie, Nahversorgung 5 Denkmalschutz - Gaskugelbehälter in Klärung: wenn Denkmalschutz dann Erhalt, kein Denkmalschutz Überpla- nung möglich - Ehemalige Arbeitervillen inkl. Freiräume stehen unter Denkmalschutz und sind in die Planung zu integrieren - Erhalt des ehemaligen Uhrenhauses als identitätsstiftendes Gebäude Kultur und soziale Infrastruktur - Baustein für Kultur und Kreativwirtschaft in einer Größe von ca. 3.000 – 4.000 m² Bruttogeschoss- fläche (BGF) - Bis zu 5-zügige Grundschule - Mehrere Kindertageseinrichtungen (22 Gruppen) - Jugendtreff inkl. Außenbereich Verkehr, Mobilität, technische Infrastruktur - Zukunftsorientierte Mobilität: Mobilitätstrasse und Fußgänger- und Radtrasse als zentrale Elemen- te - Mobilitätsstationen (Sharing-Systeme, Parkflächen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Pedelecs) - Ruhender Verkehr in Tiefgaragen oder als Quartiersgaragen (Hochgaragen) - Flächen für Gasregelstation und Umspannwerk, Vorgabe eines Flächenkorridors Grün- und Freiräume, Klima, Umweltbelange - Schaffung ausreichender öffentlicher Grün- und Spielflächen gemäß kooperativem Baulandmodell (2 m² öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie 10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner); davon mindestens 3 ha zusammenhängende öffentliche Grünfläche - Aktive Bewegungsangebote (insbesondere auf dem "Gleisgrundstück") für alle Generationen - Erhaltenswerten Baumbestand mitplanen - Dachbegrünung (intensiv und extensiv), Fassadenbegrünung - Anwendung des Schwammstadtprinzips - Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen (städtebauliche Lösungen im Hinblick auf den Verkehrs- und Gewerbelärm) - Klimaschutzrelevante Aspekte zur Optimierung der Energieversorgung (Energiebedarf im Quartier so niedrig wie möglich halten) In der Anlage 3 sind die Vorgaben für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb als Aus- zug aus dem Entwurf der Auslobung (Teil A und B) zu finden. Es handelt sich bei dem Dokument um einen Entwurfsstand (Bearbeitungsstand 08.11.2021). Im Teil C (Verfahren, nicht in Anlage 3 enthalten) sind formale Verfahrensaspekte aufgeführt wie Ver- fahrensbedingungen, Planungsteams, Preisgericht, Abgabeleistungen, Aufwandsentschädigungen. Die relevanten Inhalte des Teils C werden im Folgenden dargelegt: 4. Auswahl der Planungsteams Die Auswahl der 15 Planungsbüros erfolgt durch die Ausloberschaft in Abstimmung mit der Ver- waltung. Folgende Büros sind zur Teilnahme vorgesehen: (unter Vorbehalt, Teilnahme noch nicht bestätigt) - ASTOC, Köln mit N.N. - MICHELS Architekturbüro, Köln/Berlin mit N.N. 6 - KadaWittfeld, Aachen mit N.N. - Luca Selva Architekten, Basel mit N.N. - Urban Agency, Kopenhagen/Düsseldorf mit N.N. - C.F. MOLLER, Aarhus/Berlin mit N.N. - HENNING LARSEN, Kopenhagen/München mit N.N. - LEVs Architecten, Amsterdam mit N.N. - LORENZEN MAYER ARCHITEKTEN, Kopenhagen + Berlin mit N.N. - Feld72, Wien mit N.N. - Cityförster, Hannover mit N.N. - Jott architecture and urbanism, Frankfurt a. M. mit N.N. - Teleinternetcafe, Berlin mit N.N. - Octagon Architekturkollektiv, Leipzig mit N.N. - ROBERT NEUN, Berlin mit N.N. - oder Sinnig Architekten, Darmstadt mit N.N. Die teilnehmenden Büros bestimmen selbst ein Freiraumplanungsbüro. Die Planungsteams müssen eine verpflichtende Beratung mit den Verkehrsplanungsbüros ARGUS Stadt und Verkehr und/oder BERNARD Gruppe ZT GmbH durchführen. 5. Die Leistungen der Planungsteams Kern der Arbeiten wird die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkon- zeptes für den gesamten Planungsraum sein, wobei der Realisierungsteil vertieft dargestellt werden soll. Es ist vorzulegen: - städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept inkl. Ideenteil - Schwarzplan zur Einordnung in das Umfeld - Darstellung der stadt- und freiräumlichen Einbindung des Plangebiets in die Umgebung - Schematische Darstellungen zu Leitidee, Nutzungsverteilung, Grün- und Freiraumkonzept, Ver- kehrskonzept - Lageplan für den Realisierungsteil - Weitere Darstellungen zur Präzisierung der Entwurfsidee möglich - Arbeitsmodell - Textliche Erläuterungen In Phase 2 sind zusätzlich ein zu definierender Vertiefungsausschnitt im Realisierungsteil, zwei Schnitte sowie räumliche Perspektiven vorzulegen. 6. Zusammensetzung der Jury Die stimmberechtigte Jury setzt sich zusammen aus - Vertreter*innen der Ausloberin (Pandion, Rheinenergie) - Vertreter*innen der Verwaltung - Vorsitzender Gestaltungsbeirat - Externe Architekt*innen und Stadtplaner*innen - Externe Landschaftsarchitekt*in - Bezirksbürgermeister*in Ehrenfeld und Lindenthal - Vertreter*innen der Fraktionen aus dem Stadtentwicklungsausschuss (Stellvertretung Vertre- ter*innen Bezirksvertretungen) - Vertreter*in des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld - Expert*in Mobilität - Expert*in Klima/Nachhaltigkeit 7 Des Weiteren werden als nicht stimmberechtigte Berater*innen und Sachverständige in die Jury hin- zugezogen - Berater*in Schallschutz - Bürgervertreter*in - Vertreter*innen Fachverwaltung Weitere Berater*innen können hinzugezogen werden. Die im Beschluss des Stadtentwicklungsaus- schusses vom 28.10.2021 geforderte Gewerbeexpertise in der Jury soll durch die Verwaltung und die PANDION abgedeckt werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren in der vorgelegten Form als Grundlage für das Verfahren zu beschließen. Ein Verzicht auf den Beschluss bedeutete neben zeitlichen Verzögerungen aufgrund erforderlicher grundlegender Überarbeitungen auch ein hohes Maß an Unsicherheit für alle Beteiligten betreffend der Zielsetzung des Verfahrens. Anlagen 1. Übersicht Umgriff Wettbewerbsgebiet (Ideenteil/Realisierungsteil) 2. Ablaufschema Wettbewerb 3. Vorgaben für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil als Auszug aus der Auslobung (Teil A und B) 4. Chatprotokoll Vertiefungstermin vom 29.10.2021 (Beantwortung der Fragen wird nachgereicht) 5. Präsentation des Vertiefungstermins am 29.10.2021
Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll Rahmenplanungsbeirat
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Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld Frau Dr. Sinz Telefon: (0221) 221 26391 E-Mail: Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE Datum: 02.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld vom 30.11.2021 öffentlich 6.1 Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld; hier: Ablauf des Städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil 3932/2021 Herr Schaefer regt an, anstelle einer Empfehlung ein Meinungsbild entsprechend der Geschäftsordnung des Beirates zu erstellen und an die weiterführenden Gremien als Beratungsleistung abzugeben. Frau Lottmann lässt über die Frage, ob ein Meinungsbild erstellt werden soll abstim- men. Der Beirat entscheidet sich einstimmig für die Erstellung eines Meinungsbildes. Frau Lottmann lässt weiterhin darüber abstimmen, ob der Beschlussvorlage ohne Änderungen zuzustimmen sei. Der Beirat entscheidet einstimmig gegen eine Zu- stimmung zur Beschlussvorlage ohne Änderungen. Frau Lottmann lässt darüber abstimmen, ob Änderungsbedarf im Sinne der Anre- gungen des Beirates gesehen wird. Der Beirat sieht mehrheitlich Änderungsbedarf im Sinne der Anregungen des Beirates bei einer Enthaltung. Folgendes gesammeltes Meinungsbild zur Vorlage 3932/2021 hat sich ergeben: Meinungsbild 1. Leitlinie und Vorgabe der Wettbewerbsauslobung muss die Chart Max-Becker-Areal des Bei- rats sein. 2. Die Charta muss verbindlich in die Auslobung integriert werden. 3. An den Leitlinien der Charta muss sich insbesondere auch die Frage der Ausnutzung orien- tieren. Vorfestlegungen sind nicht zielführend für den Planungsprozess. ----- Forderungen zur Änderung der Wettbewerbs-Auslobung für das Max-Becker-Areal Das Max-Becker-Areal ist ein Industriegebiet (GI) im Kölner Westen, das zu einem hochverdichteten urbanen Mischgebiet (MU) entwickelt werden soll. Als Ausgleich für die erhebliche Aufwertung des Grundstücks durch diese von die Stadt Köln geplante Gebietskategorien-Änderung erwarten wir eine mind. zeitgemäße, lieber noch innovative Planung. Es soll in den nächsten 10 Jahren hier ein Quartier entstehen, das als Vorbild für die weiteren Entwicklungen in der sog. Weststadt wirken soll. Hierfür hat die Stadt Köln einen aufwändigen Zielbildprozess mit Ämter- und Bür- ger*innenbeteiligung durchgeführt, der Handlungsempfehlungen formuliert hat. Um den Anspruch an eine zukunftsweisende Entwicklung zu erfüllen, die dazu beiträgt, dass die vom Kölner Rat ange- strebten Klima- und sozialen Ziele eingehalten werden können, müssen die in der Wettbewerbs- Auslobung formulierten Vorgaben mindestens die Standards des von der Stadt im letzten Jahr- zehnt geplanten Deutzer Hafens einhalten. In weiten Teilen sind dort bisher nur die jetzt geltenden gesetzlichen Mindeststandards enthalten. Die Handlungsempfehlungen aus dem Zielbildprozess sind nur beigelegt und zu wenig in die konkreten Formulierungen eingeflossen . Um die Pla- ner*innen zu ermutigen, zukunftweisende Lösungen zu entwickeln, ist das das falsche Signal. Konkrete Änderungsvorschläge für die Wettbewerbs-Auslobung: 1. Das 2017 beschlossene kooperative Baulandmodell kann nicht die Grundlage für eine solch langfristige Planung sein. Wir fordern den Rat auf, zu beschließen, dass über die Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau hinaus die bereits im Bündnisvertrag der Ratsmehrheit vereinbarte Quote von mind. 20% preisgedämpftem Wohnungsbau in der Auslobung angesetzt und später im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden soll. (Herr Dezernent Greitemann hat den Wunsch nach einem solchen politischen Beschluss bereits in der ersten Bürger*innen – Veranstaltung im Oktober 2020 geäußert) 2. Das kooperativen Baulandmodell von 2017 setzt nur für Wohnbebauung (für ca. 4.000 Bewohner*innen eine Menge an öffentlichen Grünflächen fest. Für die im MBA geplanten 4.000 Arbeitsplätze im hochverdichteten Mischgebiet muss zusätzlich eine vergleichbare Regelung getroffen werden. Im Gesamtgebiet wurde ein erheblicher Grünmangel festge- stellt. Die geplante Verdichtung auf Basis des bisherigen Rechenmodells würde also zu ei- nem Rückfall hinter den bisherigen Standard führen, statt zu der gewünschten vorbildli- chen Lösung. 3. Der Wunsch nach Transformation des Rahmenplanungsgebietes von einem Industrie - und Gewerbe-Standort hin zu einem attraktiven, zukunftsweisenden, wirklich gemischten Stadt- viertel, der sog. Weststadt, war der Anlass für den Zielbildprozess, der den Rahmen für die Planung des MBA vorgeben sollte. Es sollen neue Möglichkeiten für Gewerbe und urbane Produktion entstehen und ein Miteinander von Nutzungen ausgelotet werden. Der Plan, auf dem Max-Becker-Gelände nur „nicht-störendes Kleingewerbe“, dem Wohnen die- nende Infrastruktur und riesige Büroflächen zu schaffen, wird dem nicht gerecht. Wir erwar- ten, dass die Auslobung dazu auffordert, für den gewerblichen Anteil von über 35% der Bauflächen zukunftsweisende Lösungen zu finden, wie - etwa durch geschickt zonierte Anordnung - auch produzierendes Gewerbe angesiedelt werden kann. Für dieses zentrale Thema der sog. „Weststadt“ sollte eine/n Experten/in der Jury vorgesehen werden (im Moment nicht der Fall). 4. Den gerade noch gültigen KFW 55 als Energiestandard anzusetzen, wird dem Ziel des kli- maneutralen Köln in keinster Weise gerecht. Es ist mind. KFW 40 vorzugeben. 5. Dem Ziel ein klimaneutrales und klimaangepasstes Quartier zu planen, mit besonderem Fo- kus auf Hitze, Wasser/Starkregen, Energie, Stadtraum und Bauen (siehe Stadtentwicklungs- ausschuss, 28.10.2021), wird die Auslobung nicht gerecht. Es bedarf einer Überarbeitung und Konkretisierung in der Auslobung: Zum einen darf dieses Themenfeld nicht der Bebau- ungsplanung nachgelagert sein, sondern muss direkten Einfluss auf die Bebauungsplanung nehmen können, um wirksam zu sein. Zum anderen scheinen die aufgeführten Maßnahmen nicht umfassend und auf Grundlage aktueller Expertise zu sein: bereits im 2013 erschiene- nen Abschlussbericht „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ wurden wesentlich mehr Maß- nahmenpotenziale aufgeführt und bereits auf die hohe Belastung in Ehrenfeld aufmerksam gemacht – seitdem sind weitere Erkenntnisse zu erwarten, die anzuwenden sind. So er- scheint z.B. alleinige Dachbegrünung nicht hinreichend, an den bis zu 8-geschossigen Ge- bäuden ist eine Fassadenbegrünung effektiver. ---- LEBENDIGES ERDGESCHOSS AN DEN STRASSEN- UND PLATZSEITEN An den wichtigsten Strassen- und Platzseiten sollten durchgehend Gewerbliche Flächen ausgewie- sen werden, damit eine urbane Lebendigkeit im ganzen Viertel erreicht werden kann. In diesen Be- reichen sollte ein Wohnnutzung im Erdgeschoss ausgeschlossen werden. Die Geschosshöhen im Erdgeschoss sollten in diesen Bereichen 4,50 - 5,0 m betragen, die Fassa- den im EG sollten grosszügige Öffnungen haben, die ggf. teilweise oder ganz zu öffnen sind. Die Architektur sollte offen sein und niederschwellig kommunikative Fassaden haben. In den überwiegend für Wohnnutzung ausgewiesenen Flächen sollten gewerbliche Flächen im Erd- geschoss an urbanen strategischen Punkten ausgewiesen werden (Nahversorgung, Gastronomie, Kiosk, etc.) Gewerbliche Monostrukturen sollten vermieden werden (z.B. Büro). Im Hinblick auf ein lebendiges 24/7-Viertel (Stichwort soziale Kontrolle) sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude ge- dacht werden, die Ehrenfelder Mischung sollte dabei auch in die Vertikale gedacht werde n (Co-Working, Kultur, GYM, ThinkLab, Club, Einkaufen, Cafe, Restaurant, Konzertsaal, Bibliothek, etc...). Reine Büroflächen könnten dann über das Viertel in den verschiedenen Häusern verteilt wer- den. Die Nutzungsvielfalt sollte sich in einer offenen und zugänglichen Fassadengestaltung wider- spiegeln. Gebäude sollten deshalb mit flexibel nutzbaren Strukturen versehen werden, die eine leichte An- passbarkeit an alternativen Nutzung baulich und statisch zulässt. An städtebaulich strategischen Stellen sollten Stadtbaudetails (Arkaden, Vordächer, eingezogene Eingänge, auskragende Gebäudeteile, etc.) parzellenübergreifend eingeplant werden, um die Nutz- barkeit hinsichtlich urbaner Akzeptanz zu erhöhen und die Verbindung von Außen-und Innenraum kommunikativ und niederschwellig zu gestalten. Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen Raum - und Platzfolgen mit stra- tegischen Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein. ---- Verfahren und Nutzungsvorgaben Die großen Potenziale des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens mit Nachjustierungsmöglichkeiten nach der ersten Phase sollten stärker genutzt werden. Die erste Phase sollte der Findung eines Nut- zungsprogramms und einer Vision für ein nachhaltiges, gemischt genutztes Quartier dienen. Neben der Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts sollten die Teams eigene Vor- schläge zu einer angemessenen Nutzungsmischung (Wohnen / Gewerbe), Dichte und Gebäudehöhe / Lage von Hochpunkten erarbeiten und zur Beurteilung vorlegen. Auf eine enge Vorgabe der Anteile von Wohnen und Gewerbe und der Anzahl an Wohneinheiten soll verzichtet werden, um den Teams auch vor dem Hintergrund der sonstigen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. Mischung, Bele- bung, Adressbildung, Immissionsschutz etc.) Spielräume zur eigenen Schwerpunktsetzung zu geben. In der zweiten Phase sollte das Konzept auf Basis der Rückmeldungen der Jury und der Öffentlich- keit konkretisiert werden. Abgabeleistung Die Zweistufigkeit des Verfahrens muss sich auch in den Abgabeleistungen widerspiegeln. Folgende Leistungen sollten zusätzlich erbracht werden: Vertiefte Darstellung Art der Nutzung (z. B. bei Gewerbe Aussagen zu Art des Gewerbes, bei Wohnen Aussagen zu Grundstücksvergaben, Parzellierung, Förderung etc.) Aussagen zu Nachhaltigkeit / Klima (z. B. Maßnahmen vor Überhitzung und Überflutung, Starkregenvorsorge, Energieversorgung etc.) Aussagen zum Umgang mit Lärm Stufenweise Entwicklung Mobilität Eine innovative und funktionierende Mobilitätsplanung ist essentieller Bestandteil einer zukunftswei- senden Quartiersplanung. Um eine Vielfalt an Lösungsansätzen zu gewährleisten, sollte jedes Team einen eigenen Verkehrsplaner hinzuziehen. Die „Leitplanken“ der Mobilität müssen vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens transparent gemacht werden. Die Findung einer optimalen ÖPNV-Anbindung des Gebiets ist Teil der Planungsaufgabe. Der Verlauf der Mobilitätstrasse entlang der Gleise darf nicht verbindlich vorgegeben werden. Zusammen mit der dort zu realisierenden Fuß- und Radwegeverbindung besteht andernfalls die Gefahr, dass die im Zielbild definierte Grünverbindung nicht umgesetzt werden kann. Die Straßenräume Widdersdorfer Str. und Maarweg müssen in das Plangebiet, mindestens in den Ideenteil, einbezogen werden, um Verbindungen zu den benachbarten Quartieren zu stärken und Möglichkeiten für eine Neuordnung / Umgestaltung der Räume zu eröffnen. Kugelgasbehälter Bis zu einer Entscheidung über den Denkmalwert des Kugelgasbehälters ist dieser in die Planung zu integrieren und Nutzungsvorschläge sind zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen
Anlage 6 Beantwortung der Fragen aus dem Vertiefungstermin
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Seite 1 von 7 Beantwortung der Fragen des Chatprotokolls aus dem Vertiefungstermin am 29.10.2021 Vertiefungstermin zum Max Becker -Areal - ein neues Stadtquartier für Köln Kommentare, Fragen und Antworten Die nachfolgend dokumentierten Kommentare und Fragen wurden über die Chatfunktion eingebracht und im Nachgang der Veranstaltung thematisch sortiert/gruppiert und nummeriert. Diese Sortierung dient der leichteren Auffindbarkeit; sie bildet daher aber nicht mehr die Reihenfolge des Eingangs der Beiträge ab. Die Fragen wurden lediglich redaktionell, falls erforderlich, verändert. 1 Zielbild Kölner Westen 1.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert 1.1.1 Akzeptiert Pandion die genannten Herausforderungen? Ein großer Anteil an preiswertem Wohnen ist nicht als Ziel für da s MBA genannt worden-wegen Pandion Profit? Die Bewältigung der Herausforderungen ist den beiden Bauherren Pandion und RheinEnergie bewusst. Das Ziel der Entwicklung ist es , ein qualitätsvolles, urbanes und mischgenutztes Quartier zu schaffen. Dazu wurden Handlungsempfehlungen im Zielbildprozess festgelegt, die es zu beachten gilt. Differenzierte Angebote an Nutzungen sind gewünscht, dies betrifft auch unterschiedliche Preiskategorien im Bereich Wohnen. Um dies sicherzustellen , ist der Vorhabenträger gemäß den Festlegungen des gültigen Kooperativen Baulandmodells der Stadt Köln aus dem Jahr 2017 verpflichtet , einen Anteil von mindestens 30% an der neu entwickelten Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. 1.1.2 Der Ort ist weder "Abstellkammer" noch "Niemannsland", sondern gewerbliche Herzkammer Ehrenfelds, ohne den es den Stadtteil nicht geben würde. Fortentwickeln! 1.1.3 Warum wird keine weiterführende Schule eingeplant? 1.1.4 Wird Pandion auf ehemaligen Flächen der RheinEnergie eine Schul e bauen, die von der Stadt Köln langfristig gemietet wird? Wieso baut die Stadt nicht selbst? Bei der Entwicklung neuer Quartiere gibt es umfangreiche Verpflichtungen, Beiträge zur sozialen Infrastruktur zu leisten. Neben dem Bedarf für mehrere Kindertagesstätten wurde der Schulbedarf durch die Stadtverwaltung ermittelt und entschieden, dass eine Entwicklungsverpflichtung für eine bis zu 5-zügige Grundschule auf dem Max Becker -Areal besteht. Diese Verpflichtung befindet sich in der Auslobung. Derzeit ist noch unklar , wer diese Schule schlussendlich bauen wird. Eine weiterführende Schule im Bereich des Max Becker-Areals ist nicht erforderlich, da die Bedarfsermittlung gezeigt hat, dass der Bedarf andernorts abgedeckt werden kann. 1.1.5 In den Karten zum Zielbild ist ein Quartierszentrum an der Widdersdorfer Straße vorgesehen. Ich bitte um Erläuterung. Im Hinblick auf die Entwicklung des Bereiches Weststadt ist perspektivisch die Planung eines Nahversorgungszentrums im Bereich Widdersdorfer Str./ Maarweg sinnvoll. Aktuell gilt der Bereich rund um die Widdersdorfer Straße nach dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept und dessen Fortschreibung (Entwurf 2020) als unterversorgt. Die Zentralen Versorgungsbereiche (BZ Ehrenfeld, Venloer Straße; STZ Ehrenfeld, Venloer Straße; STZ Bickendorf sowie STZ Braunsfeld, Aachener Straße) liegen nördlich bzw. südlich angrenz end an das Plangebiet. Die fußläufige Versorgung des Kernbereichs der Weststadt rund um die Widdersdorfer Straße kann über die bestehenden Zentren nicht mehr erfolgen. Es ist sinnvoll in dem o.g. Kreuzungsbereich Nahversorgungsangebote zu konzentrieren, da es sich zum einen um eine zentrale und gut erreichbare Lage aus allen Bereichen der Weststadt handelt und zum anderen bereits ein großflächiger Lebensmittelmarkt und weitere kleinteilige ergänzende Nutzungen bestehen. Eine Verlagerung des Lebensmittelmark tes und Integration des Angebotes in die neu entstehende Wohnbebauung nördlich der Widdersdorfer Straße wäre Anlage 6 Seite 2 von 7 städtebaulich ein großer Gewinn für das Quartier. In der übrigen Weststadt sollten darüber hinaus nur sehr kleinteiliger Einzelhandel und gegenüber sonstigen Nutzungen deutlich untergeordnete Handelsangebote möglich sein (bspw. Kiosk, Bäcker oder Verkaufsstätten, die im direkten Zusammenhang mit der lokalen Produktion stehen). Aus den zuvor genannten Gründen ist im Zielbild ist auf dem Max Becker -Areal ein zentraler Standorte für lokale Infrastrukturen zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk, Einzelhandel, Gastronomie etc.) vorgesehen. Dieses Ergebnis ist in die Auslobung eingeflossen. Wie im Wettbewerb von den unterschiedlichen Planerteams damit konkret umgegangen wird, wird das Verfahren zeigen. 1.2 Verfahren 1.2.1 Ich möchte anregen, die Pläne zum Z ielbild für die Weststadt gut zugänglich im Internet anzubieten. Die Pläne zum Zielbild sind im Ratsinformationssystem in Anlage 1 (Endbericht) zum Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt enthalten und somit öffentlich zugänglich. (Vorlage Nr. 2688/2021) Link Ratsinformationssystem: https://buergerinfo.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102895 2 Vertiefung Max Becker -Areal 2.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert 2.1.1 Wie stellt man sicher, da ss es bei einem einzigen Bauherrn (Pandion), eine kleinteilige, individuelle Architektur gibt wie z. B. im Clouth Quartier ? Im ersten Schritt geht es bei dem anstehenden Wettbewerb sverfahren um den übergeordneten Städte bau und die Freiraumplanung. Im Weiteren werden hochbauliche Qualifizierungsverfahren folgen und somit die architektonischen Qualitäten sichergestellt. Bei dem Entwicklungsgrundstück und dem städtebaulichen Wettbewerb handelt es sich um zwei Bauherrn, di e Pandion und die RheinEnergie. Es ist davon auszugehen, dass später weitere Bauherren folgen, um Entwicklungsbausteine wie bspw. die Grundschule, den öffentlich geförderten Wohnungsbau, Baugruppen, genossenschaftliches Wohnen und ähnliches in engem Austausch mit der Stadt hochbaulich zu entwickeln. 2.1.2 Ein erhöhter Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen erscheint mir erstrebenswert. Kann der Anteil nicht bei 50% liegen? Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln aus dem Jahr 2017 gibt eine verpflichtende Mindestquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vor. Für das Max Becker -Areal gilt wie für alle vergleichbaren Vorhaben eine Verpflichtung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Weitere Abstimmungen mit den beiden Eigentüme rn über einen freiwilligen darüberhinausgehenden Anteil an bezahlbarem Wohnraum erfolgen im Nachgang zum städtebaulichen Wettbewerb im Rahmen des formellen Bauleitplanverfahrens . 2.1.3 Wie wird - unabhängig vom Kooperativen Baulandmodell - sichergestellt, dass mindestens 50% der Wohnungen für Normalverdiener*innen bezahlbar sind? Siehe Antwort zu 2.1.2. 2.1.4 Hat die Stadt wirklich Interesse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bisher haben wir nur eine Stelle bei der Stadt erlebt, die sich dafür einsetzt. Mit dem kooperativen Baulandmodell hat die Stadt Köln die Voraussetzungen geschaffen, den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu stärken. Aus Sicht der Stadt ist das kooperative Baulandmodell ein tragfähiges und transparentes Instrument, das zu einer sozial gerechteren Stadtentwicklung beiträgt. Die Vorhabenträger werden unter klar definierten Rahmenbedingungen verpflichtet, 30% der zu bauenden Geschossfläche Wohnen in öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu errichten. 2.1.5 wie können bei 1400€/m² Grundstückspreis u. einer "herausfordernden Entwicklung" zum Wohnen leistbare Kaufpreise < 6.000€/m² /Mietpreise < 18€/m² h erauskommen? 2.1.6 Hohe Bodenpreise ermöglichen keinen bezahlbaren Wohnraum leider. Durch das Zielbild und durch das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sind klare Leitplanken vorgegeben, insbesondere auch für eine Mindestquote an öffentlich gefördertem Seite 3 von 7 Wohnungsbau. Siehe weiterhin die Erläuterungen der vorangegangenen Fragen. Inwiefern mit den Vorhabenträgern eine darüberhinausgehende freiwillige Verpflichtung vereinbart werden kann, wird Bestandteil der Verhandlungen im formellen Bauleitplanverfahren se in. 2.1.7 Wir interessieren uns für gemeinschaftliches Wohnen und würden gerne auch gemeinschaftlich bauen und unseren Lebenstraum gemeinsam mit anderen realisieren. 2.1.8 Ist gemeinschaftliches Wohnen im Areal möglich und vorgesehen? Wird es eine Grundstückvergabe nach Konzept geben und ggf. auch die Mögl ichkeit von Erbpacht? 2.1.9 Neue Genossenschaften schaffen profitunabhängig bezahlbaren Wohnraum. 2.1.10 Fallen die eben genannten besonderen Bedürfnisse (z .B. Genossenschaften) u nter die 30 % des BLM, oder sind f ür diese Bedarfe weitere Flächennutzungsquoten gesichert? Gemäß der Auslobung sind unterschiedliche Wohnformen und ein differenziertes Wohnangebot zu realisieren. Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens, Baugruppen - / gemeinschaften bzw. gemeinschaftliches/gemeinwohlorientiertes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen sind durch die Planungsteams ebenfalls mitzudenken . Dies betrifft sowohl die Flächen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gemäß dem Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln als auch Vorschläge für die Flächen des frei finanzierten Wohnungsbaus. 2.1.11 Welche GRZ ist geplant? 0,4 oder höher? 2.1.12 Könnten Sie bitte GFZ 3.0 genauer erläutern? Wie viele qm Wohn/Gewerbefläche sind entwickelbar? Wie viele qm wären bei einem Mischgebiet entwickelba r? 2.1.13 Sind die Grünflächen in der Berechnung der GFZ auch schon enthalten? 2.1.14 Auslobung 1: GFZ für Mischgebiete ist 1,2. Bisher wurde hier eine GFZ von 1,0 bis 1,7 gebaut. Die GFZ Güterbahnhof Ehrenfeld ist 2,0. 2.1.15 Auslobung 2: Eine GFZ von 3,0 entspricht einem K erngebiet, also Innenstadt, und eine solche Dichte ist zu viel für unsere Stadtteile. Die angestrebte Gebietsausweisung ist ein Urbanes Gebiet (MU) und entspricht mit seine n Vorgaben einer modernen und zukunftsweisenden Stadtplanung. Dies betrifft auch die damit verbundene GFZ von maximal 3, 0. Eine GFZ von bis zu 3,0 beschreibt, dass auf einem Grundstück mit bspw. 1.000 qm Größe maximal 3.000 qm Geschossfläche gebaut werden dürfen. Dieser Rechenweg betrifft jedoch das Nettobauland. Um dies zu ermitteln, müssen vom Grundstück zunächst alle später öffentlich gewidmeten Flächen wie Grünflächen, Spielflächen, Straßen etc. abgezogen werden. Diese werden bei der Entwicklung des Max Becker -Areals einen erheblichen Anteil ausmachen, da gemäß dem kooperativen Baulandmodell umfangreiche Grün -und Spielflächen herzustellen sind. Konkrete Zahlen wird erst der städtebauliche Wettbewerb liefern können. In einem urbanen Gebiet wird generell von eine r höheren Dichte au sgegangen, um dem Gedanken einer modernen urbanen Stadt mit einer funktionierenden Nutzungsmischung gerecht zu werden und um den Versiegelungsgrad gering zu halten . Diese Dichte kann von den Planerinnen und Planern unterschiedlich gestaltet werden. Durch die erste Wettbewerbsstufe mit insgesamt 15 Planungsbüros werden unterschiedliche Lösungsansätze erwartet und der Jury zur Entscheidung vorgestellt. Gegenstand des Wettbewerbs wird sein, wie diese unterschiedlichen Nutzungen auf dem Grundstück qualitätsvoll verteilt werden können. Es ist keine feste Grundflächenzahl ( GRZ) vorgegeben. 2.1.16 Gibt es in der Aufgabenstellung Mindestvorgaben für die zu erreichende Geschossfläche Wohnen? Nein. Das Ziel ist ein lebenswertes Quartier zu schaffen, mit einem optimierten Flächenverbrauch und einem geringen Versiegelungsgrad 2.1.17 Wird das erhaltenswerte, europäische Industriedenkmal Kugelgasbehälter im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs und in der weiteren Planung berücksichtig ? 2.1.18 Gedenkt der Stadtkonservator sich vor Ort im Rahmen eines Ortstermins ein Bild vom Kugelgasbehälter zu machen? Seite 4 von 7 2.1.19 Was passiert mit dem Kugelgasbehälter wenn der Stadtkonservator zu einem anderen Ergebnis kommt als das Amt f ür Denkmalpflege im Rheinland? Ministerentscheid? 2.1.20 Wenn die Rheinenergie die Gaskugel als Denkmal erhalten könnte, warum sollte Sie dann ohne Denkmalschutz nicht zu erhalten sein? 2.1.21 Warum werden von Stadt und Rheinenergie interessierten Bürger*innen Informationen zur Statik, Baugeschichte und Architektur des Kugelgasbehälters vorenthalten? 2.1.22 Wie kann die Stadt ihre Tochtergesellschaft Rheinenergie und den Investor in die Pflicht nehmen das Industriedenkmal Kugelgasbehälter zu erhalten? 2.1.23 Sind Rheinenergie/Pandion am Erhalt des Kugelgasbehälters unabhängig vom Ausgang der Denkmalbewertung interessiert, oder geht Gewinnoptimierung vor Kultur? Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist mit der Prüfung des historischen Gasbehälters befasst. Die Prüfung des Denkmalwertes ist mit einer umfänglichen Aufarbeitung der historischen und typologischen Entwicklung der Baugattung Kugelgasbehälter verbunden. Daher ist sie - auch im Austausch mit de m LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland - noch nicht abgeschlossen. Das Denkmalamt hat alle relevanten Unterlagen zum Gasspeicher erhalten, was Statik, Baugeschichte und Architektur angeht. Diese Unterlagen dienen letztlich mit dazu, zu einem klaren Urtei l zu gelangen. Die denkmalfachliche Einstufung ist bis Ende des Jahres zu erwarten. Sollte der Kugelgasbehälter unter Denkmalschutz gestellt werden, ist dieser selbstverständlich zu erhalten und bei der Wettbewerbsaufgabe bereits entsprechend berücksichtig t. Wird dieser nicht unter Denkmalschutz gesetzt, ist es den Planerinnen und Planern überlassen , einen guten Vorschlag zu machen . Der Kugelgasspeicher ist als Betriebsmittel für die Energieversorgung obsolet, deswegen kann und wird eine Nachnutzung durch die RheinEnergie nicht erfolgen. Aus Sicht der RheinEnergie spricht nichts gegen einen Rückbau der Kugel. Gerne können Artefakte derselben für die Gestaltung des Areals herangezogen werden. 2.1.24 Gibt es in der Aufgabenstellung konkrete Vorgaben zur Neuansiedel ung von Kulturflächen/Clubflächen, die durch Neubaugebiete aktuell viel verloren gehen? Ja, die gibt es. In der Auslobung ist ein Kultur -/Kreativbaustein in einer Größenordnung von ca. 3.000 – 4.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) vorgesehen. 2.1.25 Warum gibt es zwischen Kugelgasbehälter und der Bahnlinie noch eine fingerartige Ausbuchtung von Gewerbe. Das ist dort doch unnötig. Für den genannten Bereich ist im Zielbild – wie für das gesamte Max Becker -Areal - die Zielsetzung, Transformation von Gew erbestandorten in urbane Mischquartiere (ausgeglichenes Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung)“ vorgesehen. 2.1.26 Es gibt eine Masterprojektarbeit im Auftrag der Stadt mit dem Thema urbanes und nachhaltiges Wohnen. F ließen solche Erkenntnisse in die Planungen ein? Antwort Alle Ausarbeitungen, die der Stadt vorliegen, fließen in die Planung ein. 2.2 Grünvolumen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels 2.2.1 DICHTE und HÖHE auf dem MBA wird z.B. auch Einfluss haben auf die dort verlaufende Kaltluftschneise: wie wird dieser Klimaaspekt im Wettbewerb dargestellt? Heute ist am Standort keine Kaltluftschneise bekannt. Es sind jedoch u nterschiedliche Möglichkeiten zur Klimaanpassung vorgesehen und in der Auslobung beschrieben, wie zum Beispiel Dachbegrünung und Vorschläge zu Fassadenbegrünungen, Konzepte der Schwammstadt und Regenwasserspeicherung. All diese Aspekte beeinflussen und verbessern das Mikroklima. Wie diese zusammengesetzt werden , ist Teil des Entwurfs. Im Laufe des Wettbewerbs werden die unterschiedlichen Entwurfsbausteine vorgeprüft und festgehalten, ob diese berücksichtigt wurden. Teil der Jury ist auch ein(e) Klima - und Nachhaltigkeitsexperte/in. 2.2.2 Jetzt nicht nur nach gesetzl. Vorgaben Grün schaffen, sondern mehr, als Gegenleistung für die planungsrechtliche Aufwertung, die das Grundstück wertsteigert. Die Sicherstellung der ausreichenden Berücksichtigung von öffentliche n Grün - und Spielflächen erfolgt durch das gültige kooperative Baulandmodell, welches bei diesem Verfahren Berücksichtigung findet. Dadurch wird es bei einer orientierenden Anzahl von 1.700 Seite 5 von 7 Wohneinheiten zu umfangreichen öffentlichen Grün - und Spielflächen kommen. Die weitere Ausarbeitung und Gestaltung obliegt den Entwürfen der Wettbewerbsteilnehme nden. 2.2.3 In den Vorgaben für den Wettbewerb sollte n Dach und Fassadenbegrünung und PV Anlagen drin sein. Die entsprechenden Vorgaben wurden innerhalb der Auslobu ng berücksichtigt . 2.3 klimaschonende Mobilitätswende 2.3.1 Inwieweit wird eine Verbindung über oder unter die Bahntrassen zum alten Güterbahnhof geplant? 2.3.2 Ist es denkbar/gewünscht eine neue Verbindung zwischen dem neuen "Ehrenveedel" im Norden und dem Max Becker -Areal entweder über Brücke oder Tunnel umzusetzen? Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn nach Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad - und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel - bis langfristig die beiden Quartiere besser miteinander vernetzen zu können. 2.3.3 Welche Vorgaben gibt es zur Verkehrserschließung? Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten? 2.3.4 Könnte die Widdersdorfer Str. nicht entsprechend beruhigt werden durch Zone 30 in dem Bereich? 2.3.5 Ist es ebenfalls denkbar eine neue S -Bahn-Station zu etablieren für das Quartier? 2.3.6 Fuß-Radwege bis Oskar -Jäger-Straße und zur Alsdorfer Straße, auch zur S -Bahn, bitte öffentlich und begrünt und bitte ohne Autoverkehr Es gibt ein Mobilitätskonzept mit ersten I deen zur Gestaltung, welches in den Wettbewerb einfließt. Dieses sieht vor, eine Mobilitätstrasse (ÖPNV) zum S-Bahnhof Mü ngersdorf- Technologiepark sowie neue Fuß- und Radwegeverbindungen (u.a. rund 1,5 km von der Oskar-Jäger-Straße bis zur Vitalisstraße) zu schaffen, um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren . Weitere Vorschläge können seitens der Planerinnen und Planer gemacht werden, denen ein Verkehrsexperte zu r Seite steht. Ebenfalls werden Vorschläge erwartet, wie die Widdersdorf er Straße stärker in das entstehende lebenswerte Quartier integriert werden kann. Übergeordnete Aufgabe des Wettbewerbs ist eine bessere Durchwegung und Vernetzung über die Grenzen des Max Becker -Areals hinaus für alle Verkehrsteilnehmer/innen sowie qualitativ hochwertige quartiersinterne Verbindungen. 2.3.7 Sind Quartiersgaragen vorgesehen, die eine Unterbauung vieler Flächen verhindern könnte? Auch dies bildet eine Möglichkeit innerhalb der Auslobung und wird den Teilnehmen den bei ihren Ausarbeitungen überlassen. 2.4 Das Wettbewerbsverfahren 2.4.1 Warum wird für das MBA ein anderer Wettbewerbsproze ss angewendet als für Kreuzfeld? Das Verfahren zu Kreuzfeld erfolgt als Vergabeverfahren in Form eines Wettbewerblichen Dialogs, da die Stadt Köln dort selbst die Auftraggeberin ist. Beim Max -Becker Areal ist die Ausloberin die Pandion und die Rheinenergie. Daher ist kein Vergabeverfahren notwendig. 2.4.2 Der Prozess ist gut 2.4.3 Wie werden die Planungsteams ausgewählt? Die Planungsteams wurden durch die Ausloberschaft und Stadtverwaltung Köln gemeinsam ausgewählt. Ziel war es, eine möglichst große Vielfalt im Feld der 15 Planungsbüros sicherzustellen. 2.4.4 Wer sitzt in der Jury? 2.4.5 Gibt es einen Stadtsoziologen in der Jury? 2.4.6 Wettbewerb scheint wichtig für Durchmischung zu sein. Wäre es im Sinne der Stadt, wenn keine Vertreter der Pandion in der Jury sitzen würden? 2.4.7 Wird es also einen Klima -Experten in der Jury geben? Seite 6 von 7 2.4.8 wird der Rahmenplanungsbeirat in der Jury berücksichtigt? 2.4.9 Stünde es dem Verfahren nicht gut zu Gesicht einen Vertreter der Bürgervereinigung Köln - Ehrenfeld in die Jury zu berufen und nicht nur Politiker? Die Jurybesetzung wird gerade feinabgestimmt. Diese wird aus ca. 20 Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, der Politik, dem Rahmenplanungsbeirat, dem Vorsitzenden des Gestaltungsbeirats, den Vorhabenträgern sowie unabhängigen Experten (mit gleicher fachlicher Qualifikation wie die teilnehmenden Büros) zusammengesetzt. Darüber hinaus werden Berater und alle relevanten Fachdienststellen der Stadt Köln mitwirken. Es wird auch einen Klima- und Nachhaltigkeitsexperten sowie einen Mobilitätsexperten in der Jury geben, weiterhin einen Schallschutz - und Lufthygieneexperten. 2.4.10 Gibt es jemanden aus der Bürger schaft oder Bürgerinitiativen in der Jury? 2.4.11 Also keine Bürger*innen? Diese Anregung wird gerne mitgenommen. 2.4.12 Jedes Planungsteam sollte verpflichtend einen Verkehrsplaner einbeziehen. Den Planungsteams werden zwei Verkehrsexperten als Ansprechpartner seitens der Ausloberschaft zur Verfügung gestellt. 2.4.13 Wird die Charta des RPB Bestandteil der Auslobung? Ja, die Charte wird Anlage zur Auslobung. 2.4.14 Welche Rolle spielt die moderne Stadt bei der Entwicklung? Die moderne Stadt berät die RheinEnergie – also einen der beiden Eigentümer/Vorhabenträger – bei dem anstehenden Wettbewerb sverfahren. 2.4.15 Wie werden die Rheinenergieflächen entwickelt? – ggf. dort Erbpacht, Konzeptvergabe, höhere Quoten für preisgedämpft, eGs, Baugruppen, Innovation etc.? 2.4.16 auf dem Grundstück der RE (als städtische Tochter) müsste m.E. eine oder mehrere Konzeptvergaben vorgesehen werde n. Ist das in der Ausschreibung enthalten? Teile des heutigen RheinEnergie-Areals werden in jedem Fall für Betriebszwecke weiterhin genutzt (u.a. Umspannwerk, Gasstation, TK -Netzknoten, Leitstelle). Darüber hinaus erfolgt die Planung für das Areal im Rahmen des Gesamtkonzepts, dort wird auch geklärt/festgelegt, wie man mit dem Wohnraum umgeht. 2.5 Beteiligung 2.5.1 Experten gibt es auch in der interessierten Bürgerschaft ohne monetäre Interessen. För Ihrefeld uns Veedel! Danke für die Möglichkeit zur Teilhabe! 2.5.2 Einspruch: Mitwirken konnten wir bisher nicht – wir wurden lediglich informiert! Ist ja auch schon was ;) Mitwirkung erwarten wir aber! Diesem Wettbewerb war ein umfangreicher kooperativer Zielbildprozess vorgeschaltet, der in unterschiedlichsten Formen die Mitwirkung ermöglicht hat. Diese s vorgeschaltete qualitätssichernde Vorgehen ist auf breiten Zuspruch und auf reges Interesse gestoßen und mit einer sehr hohen Beteiligungsquote durchgeführt worden. Neben der heutigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Wettbewerbsverfahren noch weitere folgen, sodass der Öffentlichkeit auch zukünftig ermöglicht wird , sich zu beteiligen und einzubringen. Im anschließenden Bebauungsplanverfahren wird dies ebenfalls der Fall sein. 3 Sonstiges 3.1 Allgemeines zur Entwicklung des Max Becker -Areals 3.1.1 Frage an Herr Küppers: 17,3 HA zu GFZ 3,0 = pot enziell bis zu 519.000m² Wohn/Gewerberaum. Zum VK Preis von 5000€ pro m² also ein potenzieller Wert von bis zu 2,5 Mrd. ist das k orrekt? 3.1.2 Das sollte doch eben nicht stehen gelassen, werden, da der Rechenweg schlicht falsch ist! Das ist nicht korrekt. Die ca. 17,3 ha stellen das Bruttobauland dar. Eine GFZ bezieht sich jedoch auf das Nettobauland. Demnach sind zunächst die Flächen für öffentliche Spiel - und Seite 7 von 7 Grünflächen, Erschließungsflächen (Straßen, Fuß - und Radwege, Mobilitätstrasse etc.) von diesem abzuziehen. Die Bezugsfläche ist somit bei weitem geringer und von dem individuellen Entwurf abhängig. Siehe auch die Beantwortung der Frage 2.1.11 ff. 3.2 Feedback zur Veranstaltung 3.2.1 Guten Abend, vielen Dank für die heutige Veranstaltung und die Informationen. Wird die Veranstaltung aufgezeichnet, um später noch einmal reinschauen zu können? Ja, die Aufzeichnung der Veranstaltung wird auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt. 3.2.2 Danke, das war eine interessante Veranstaltung.
Anlage 5 Präsentation des Vertiefungstermins
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Die Oberbürgermeisterin Ein neues Stadtquartier für Köln MAX BECKER-AREAL Bild: Paul Caruso Anlage 5 1. Input - Das Zielbild für den Kölner Westen und Fokusraum Max Becker-Areal - Der städtebaulich-freiraumplanerische W ettbewerb 2. Fragen & Antworten 3. Abschluss & Ausblick ABLAUF Jan Benden MUST Städtebau GmbH DAS ZIELBILD FÜR DEN KÖLNER WESTEN UND FOKUSRAUM MAX BECKER-AREAL Ein Zielbild für den Kölner Westen Dr.-Ing. Jan Benden (MUST) Öffentlichkeitsveranstaltung Max Becker-Areal – 29.10.2021 „Weststadt“ Die Vielfalt der Weststadt Beteiligungsprozess Stimmungsbild „Zu wenig Nahversorgung“ „Zu viel Gewerbe und Industrie“ „Zunehmende Gentrifizierung“ „Eintönige Neubaugebiete“ „Keine bezahlbaren Angebote zum Wohnen und Arbeiten“ „kaum Angebote für Kinder“ „Charakterloses Gebiet“ Wohnen und Arbeiten Ziel 1: Entwicklung einer zukunftsfähigen, durchmischten und lebenswerten Weststadt für alle „Zu wenig Grün“ „Zu viel Versiegelung“ „Schlechte Vernetzung der Freiflächen innerhalb des Gebietes“ „Geringe Aufenthaltsqualität“ „Mangel an Freiräumen und Erholungsflächen“ „starke Aufheizung im Sommer“ Stadtgrün und Klima Ziel 2: Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klimawandels „Schlechte Fahrrad- infrastruktur“ „Zu viel Platz für Autos“ „Zu viel Verkehr“ „Schlechte Vernetzung für den Fußverkehr“ „Zu wenig Parkplätze“ „Lärm- belästigung“ „sanierungsbedürftige Straßen“ „Mangelnde Barrierefreiheit“ Verkehr und Mobilität Ziel 3: Schaffung von Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der Weststadt Zielbild Fokusraum: Max Becker-Areal “Ehrenfelder Mischung” fördern! Differenzierte Wohnangebote bereitstellen! Jugend- und Bildungsinfrastruktur ausbauen! Nahversorgung sichern! Industriekultur einbinden! Lärmschutz gewährleisten! DB AACHEN -KÖLN MAARWEG WIDDERSDORFER STRASSE ALTES GASWERK DHL „EHRENVEEDEL“ MOLL/DIRKES Bestandsgrün erhalten und optimieren! Grün verbinden! Neue Grünflächen schaffen! Frühzeitig an Klimafolgen (Hitze, Starkregen etc.) anpassen! Straßengrün aufwerten und ergänzen! DB AACHEN -KÖLN MAARWEG WIDDERSDORFER STRASSE ALTES GASWERK DHL „EHRENVEEDEL“ MOLL/DIRKES ÖPNV Anschluss schaffen! Mobilitätsstationen bereitstellen! Straßenraum neu gestalten und verteilen! Zugänge ermöglichen! In übergeordnetes Wegenetz integrieren! Attraktive öffentliche Räume schaffen! Ruhenden Verkehr bündeln! DB AACHEN -KÖLN MAARWEG WIDDERSDORFER STRASSE ALTES GASWERK DHL „EHRENVEEDEL“ MOLL/DIRKES Eva Herr Amtsleitung Stadtplanungsamt Christina Drenker ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH DER STÄDTEBAULICH- FREIRAUMPLANERISCHE WETTBEWERB Zweiphasiger kooperativer städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb MAX BECKER-AREAL | P ĀN IN KÖLN EHRENFELD Plangebiet01 2 Plangebiet 3 Plangebiet 4 Wettbewerbsgebiet • Fokusraum I im Zielbildprozess • Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung: Urbanes Mischquartier mit Wohnen, nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung • Breites Angebot für Bildung, Kultur und Freizeitgestaltung, ergänzende Nutzungen wie u.a. Nahversorgung • Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln • Anforderungen an Klimagerechtes Planen und Bauen sind zu berücksichtigen • Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ Plangebiet – Wettbewerbsgebiet 5 Ideenbereich 1 – Leitplanken • Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild „Fokusraum II Maarhöfe“ • Leitplanken Fokusraum II: Städtebauliche Aufwertung der Gewerbeflächen, Erhöhung des Grünvolumens, klimaschonende Mobilitätswende • Maß der baulichen Nutzung: bis zu 2,4 GFZ Plangebiet – Ideenbereich 1 6 Ideenbereich 2 – Leitplanken • Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung: Urbanes Mischquartier mit Wohnen, nicht störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung • Wohnanteil analog zu Max Becker-Areal • Gebäudehöhen: 5-15 Geschosse + evtl. Sockelbebauung • Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild • Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ Plangebiet – Ideenbereich 2 7 Ideenbereich 3 – Leitplanken • Zu- & Durchwegungen Fußgänger & Radverkehr in alle Richtungen (inkl. öffentl. Plätze & Grünflächen) • Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild • Art der baul. Nutzung: Gewerbegebiet (GE) ergänzt durch Bildung • Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ Plangebiet – Ideenbereich 3 8 Aufgabe02 9 Herausforderungen Abschottung durch Mauer und Zäune im Bestand Radverkehrsinfrastruktur zu stärken Erhaltenswerter Baumbestand Verbindung Quartiersmitte- Widdersdorferstraße gewünscht Schützenswerte Gebäude Wegbeziehungen in die Umgebung gewünscht 10 Potenziale vorhanden! 11 Nutzungsmischung | Wohnen | Arbeiten 12 Kultur | Soziale Infrastruktur 13 Denkmalschutz 14 Verkehr | Mobilität | Infrastruktur 15 Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange 16 Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange 17 Wettbewerb03 18 Akteure im Wettbewerb Öffentlichkeit Preisgericht Planungsteams 19 Verfahrensablauf 20 FRAGEN & ANTWORTEN ABSCHLUSS & AUSBLICK Die Oberbürgermeisterin Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Anlage 1 Umgriff Wettbewerbsgebiet
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Anlage 1
Anlage 2 Ablauf Wettbewerb
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Anlage 2 Ablauf Wettbewerb
Anlage 9-Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4
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Max-Becker Areal; Ablauf des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe- werbs und Vorgaben für die Auslobung Vorlage 3932/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) vom 13.12.2021 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge- änderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker Areal inklusive Ideenteil. Der Ablauf des Wettbe- werbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und Heliosgelände erfolgen, d.h. eine zeit- lich angemessene, öffentliche Zwischenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten stattfinden und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt wer- den. Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: In der ersten Phase des Wettbewerbs werden 15 Planungsteams teilnehmen. Die erste Wettbewerbsphase wird anonym stattfinden. Aus diesen 15 Arbeiten wird die Jury ca. sieben auswählen. Danach wird die Anonymität aufgehoben und diese ca. sieben Arbeiten werden öffentlich präsentiert. Dies wird durch eine öffentliche Zwischenpräsentation geschehen, in der die Teams Ihre Zwischenergebnisse vorstellen werden. Die Arbeiten werden ca. eine Woche vor und nach der Zwischenpräsentation auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln (https://www.meinungfuer.koeln) online gestellt. Somit besteht für die Öffentlichkeit die Mög- lichkeit, die Arbeiten der ca. sieben Teams schon im Vorfeld der Zwischenpräsentation an- zusehen und Anregungen abzugeben, aber ebenso auch im Anschluss an die Veranstaltung. Die Rückmeldungen werden an die Planungsteams weitergegeben für eine Berücksichtigung in der Planungsphase 2. Im Vorfeld der Endpräsentation (ca. eine Woche vorher) werden die Arbeiten der Teams wieder auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlich, ebenso ca. eine Woche im Nachgang zur Veranstaltung. Die Anregungen aus Endpräsentation und Beteiligungsportal werden dem Preisgereicht vorgelegt, die Preisgerichtssitzung ist zeitlich ca. eine Woche nach der Endpräsentation vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung muss der Ablauf des Wettbewerbs nicht erneut den Bezirksvertre- tungen 3 und 4 und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden. 2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil (An- lage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Änderungen als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerb: a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag vereinbart (für die Rheinenergie- Grundstücksanteile gelten die höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt wer- den, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.a.: Aus Sicht der Verwaltung gilt diese Forderung für den Fall, falls die RheinEnergie selbst baut, nicht aber im Fall der Veräußerung des Grundstücks. Anlage 9 Grundlage des Handelns der RheinEnergie ist das vom Rat der Stadt Köln am 14.12.2021 beschlossene Eckpunktepapier zur beschleunigten klimaneutralen Energie- versorgung. b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende übergeordnete Ziele für das Gebiet formuliert: 1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des kooperativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 20% preisgedämpftem Wohnungsbau als kommunaler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“ 2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch produzierende Ge- werbenutzungen.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.b.: Hierbei handelt es sich in der Auslobung um die wörtliche Übernahme des Ratsbeschlus- ses vom 06.02.2020, der nicht nachträglich geändert werden kann. c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in unterschiedlichen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitplanken verankert. Die im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat erarbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als Grundlage berücksichtigt.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.c.: Der Änderung kann gefolgt werden. d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grün- flächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der Bemessung der Grünflä- chen werden zusätzlich zu der Anzahl der Einwohner die Anzahl der Arbeitsplät- ze angemessen berücksichtigt. Stellungnahme der Verwaltung: zu 2.d. Das kooperative Baulandmodell macht keine Angaben zu öffentlichen Grünflächenbedar- fen bei Gewerbe, es gibt auch keinen Ratsbeschluss, auf den sich die Verwaltung dazu stützen könnte. Wenn die aus dem kooperativen Baulandmodell erforderlichen Grünflä- chen komplett umgesetzt werden, ist dies aus Sicht der Verwaltung ausreichend (je nach Anzahl WE bzw. Geschossfläche Wohnen ist von ca. 4 – 5 ha öffentlichen Grünflächen auszugehen). Der Änderung soll nicht gefolgt werden. e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausub- stanz der Industriekultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uh- renhaus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmalbehörden - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.e. Hierbei handelt es sich um die wörtliche Übernahme aus dem Zielbild „Kölner Weststadt“ zum Fokusraum Max-Becker-Areal. Die Formulierung aus dem Zielbild kann nicht nach- träglich geändert werden. f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max Becker-Areal. In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungsprogramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeldungen zu entwickeln. g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein urbanes Misch- quartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maximal 3,0 vorgegeben. Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch kleinteilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmi- schung.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.f. und g.: Den Änderungen f. und g. kann gefolgt werden. h. Änderung S. 47 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung der Dichtevor- gabe ist zum einen zu begründen und zum anderen innerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch Freiraumqualitäten, auszugleichen. Lebendige Erdge- schossen an den Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbliche Mono- strukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude gedacht werden. Die soge- nannte Ehrenfelder Mischung wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.h. Der Änderung kann im Grunde nach gefolgt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollten le- bendige Erdgeschosszonen v.a. an den urbanen Straßen-und Platzseiten entstehen. i. Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie soziale Infrastruk- tur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an al- ternative Nutzung baulich und statisch zulassen.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.i.: Der Änderung kann gefolgt werden. j. Änderung S. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden Hauptnutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen von ei- nem Anteil von maximal 60% auszugehen. Die weiteren mindestens 40% entfallen auf Büros/Dienstleistung/ (produzierendes)Gewerbe. Für den gewerblichen Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftsweisende Lösungen erar- beitet, sodass auch durch geschickt angeordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedelt werden kann.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.j. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Auslobung angegebene Spanne beizubehalten: Für die unterschiedlichen Wohnungen und Wohnformen ist von einem Anteil von maxi- mal 60-65% auszugehen. Die weiteren mindestens 35-40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/ (emissionsarmes produzierendes) Gewerbe. k. Änderung S.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen werden, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmonische Gesamtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen. Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein. Die qualitätvolle Planung des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Veedel‘ -Gefühl.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.k.: Der Änderung kann gefolgt werden. l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter hat als Landmarke des in- dustriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umfang erhalten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzei- gen, wie sich dieser inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung einfügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städtebau- lichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungsänderung dieses besonderen Or- tes zu skizzieren“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.l.: Das Verfahren zur Prüfung des Denkmalwerts des Kugelgasbehälters ist noch nicht ab- geschlossen und wird voraussichtlich bis zum Start des Wettbewerbs auch nicht abge- schlossen sein. Daher sollen die Teams in Varianten planen: - Erhalt des Kugelgasbehälters: Dabei ist aufzeigen, wie der Kugelgasbehälter in die Planung integriert werden kann. - Ohne Erhalt des Kugelgasbehälters: Der Grundstücksteil steht in vollem Umfang für andere Nutzungen zur Verfügung. Wenn der Kugelgasbehälter nicht unter Denkmalschutz gestellt wird, soll dieser aus Sicht der Verwaltung auch nicht erhalten bleiben, sondern die Fläche für andere Nutzungen zur Verfügung stehen. m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zukunftsbeständi- gen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnver- trägliches und produzierendes (Klein-)Gewerbe, urbane Produktion sowie Grün- und Freiräume sollen verträglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grundlage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen wird.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.m.: Der Änderung kann gefolgt werden. n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im Geschoßwohnungsbau) als kommunaler, genossen- schaftlicher Wohnungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohn- projekte mit Konzeptverfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum und die ge- wünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaftlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohn- raum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durchmi- schung verteilt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.n.: Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So lange es keinen Ratsbeschluss zu preisgedämpftem Wohnungsbau gibt, kann dies sei- tens Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grund- sätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preis- gedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess verhandelt werden. Für das Max Becker-Areal gilt wie für alle vergleichbaren Vorhaben eine Verpflichtung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Weitere Abstimmun- gen mit den beiden Eigentümern über einen freiwilligen darüberhinausgehenden Anteil an bezahlbarem Wohnraum sollen im Nachgang zum städtebaulichen Wettbewerb im Rahmen des formellen Bauleitplanverfahrens erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung kann es keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben. o. Änderung S. 55 Auslobung: „Hier soll eine produktive Stadt entstehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet. Innovative Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwischennutzung mitzudenken, gewerbliche Mono- strukturen zu vermeiden. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunfts- weisende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzentren, jungen Kreativbüros und Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu geben.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.o: Der Änderung kann gefolgt werden. p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittel- markt zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von mind. 1200 m² ist nachzuwei- sen. Die Fortschreibung des EHZK wird gebietsbezogen entsprechend ange- passt.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.p.: Seitens der Verwaltung kann der vorgeschlagenen Änderung unter 2.p. gefolgt werden. Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelbetrieb zur Nah- versorgung im Bereich Widdersdorfer Str./Maarweg sind die zukünftige Abgrenzung ei- nes Nahversorgungszentrums i.S.d. EHZK sowie die perspektivische Einwohnerzahl in diesem Einzugsbereich (700 m-Radius). Aus Sicht des Fachamtes ist in diesem Zusammenhang die Verlagerung des Lebensmit- telmarktes an der Widdersdorfer Str. 219 in das künftige Nahversorgungszentrum erfor- derlich, um einer Überversorgung des Gebiets entgegenzuwirken und eine wirtschaftlich rentable Betriebsführung im Gebiet zu gewähren. Weiterhin zu beachten sind die Ausführungen unter 1.1.5 in Anlage 6 dieser Beschluss- vorlage (3932/2021). q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Pla- nung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus diesem Grund ist für das Vor- haben auch eine Grundschule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäqua- te Außenanlagen, ausreichend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turn- halle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit zugäng- lich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah entsprechend beschließt, ist eine weiterführende Schule vorzusehen.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.q.: Auf dem Max-Becker-Areal ist eine Grundschule fest eingeplant, für eine weiterführende Schule ist auf dem Max-Becker-Areal aber kein Platz, wenn die Ziele des Wohnungsbaus nicht gefährdet werden sollen. Daher hat die Verwaltung von dieser Überlegung Abstand genommen. Für den größeren Umgriff des Bereichs Weststadt ist je nach konkreten Ent- wicklungsperspektiven in diesem größeren Bereich ggf. eine weiterführende Schule ein- zuplanen. r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebauli- chem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzuplanen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgruppenkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Die Räumlichkeiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräumen (Beispielhafte Aus- stattung mit Kicker, Billard, mehreren Spieltischen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Kü- che inkl. Vorraum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Jugendtreff vorgese- hen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.r.: Der Änderung kann gefolgt werden. s. Änderung S. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden re- präsentative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne zuzuführen. Stellungnahme der Verwaltung zu 2.s.: Aus Sicht der Verwaltung ist diese Spezifizierung nicht sinnvoll. Ziel ist ein belebter Stadtraum. Die Planungsteams sollen Nutzungsvorschläge für das Uhrenhaus machen. Daher soll die Auslobung hier offen formuliert werden, um die Planungsteams nicht in ih- ren Überlegungen einzuengen. t. Änderung S. 60 Auslobung: „Zudem soll es die Möglichkeit eines ‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln-Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende Mobilitätsplanung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV-Trasse statt auf dem bestehenden Straßennetz zwingend über die Gleistrasse im Plangebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu ge- stalten, dass ebenfalls ausreichend breite Trassen für die o.g. Fuß- und Radwege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese neue ÖPNV- Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert wer- den und ist in Abstimmung mit der KVB zu planen.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.t.: Eine Mobilitätstrasse entlang der Gleise ist derzeitiger Stand der Überlegungen und sollte Eingang in die Planungen finden. Sollten die Büros andere Vorschläge einer ÖPNV- Anbindung des Gebiets an die S-Bahn für zielführender halten, können sie diese mit ent- sprechender Begründung in die Planungen einfließen lassen. u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobili- tätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern und Pedelecs auch ortsge- bundene Stellplätze für Car-Sharing, E-Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung veror- tet werden.“ v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung nach Norden zum ehemaligen Güter- bahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine Verbindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz her- stellen zu können.“ w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten Grundstü- cken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen, einzuplanen.“ x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die Erschließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigten- zahl im Plangebiet und den Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer autogerechten Planung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern zu können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsübergreifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets angepasst werden und dementsprechend ein radfahrer- und fußgängerfreundliches Wegenetz auch innerhalb des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahversorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte Geh- und Radwege für die Erschließung der näheren Umgebung vorge- sehen. Durch die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergreifenden ÖPNV-Planung angebunden sein z.B. mit einer neuen direkten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant werden, die die letzte Meile mit unterschied- lichsten Fortbewegungsmitteln um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nut- zer*innen leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu erreichen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Gebäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrünung auszustatten“ z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend vorzusehen.“ aa. Änderung S. 83 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind mindes- tens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.“ Stellungnahme der Verwaltung zu 2.u. bis z. und aa.: Den Änderungen kann gefolgt werden. 3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal Stellungnahme der Verwaltung zu 3. Aus Sicht der Verwaltung ist kein separater Beschluss der Charta notwendig. Die Inhalte der Charta sind größtenteils in der Auslobung berücksichtigt. Die Charta ist Anlage zur Auslo- bung und wird den Planungsteams zur Verfügung gestellt. 4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: Der Änderung kann gefolgt werden.
Anlage 3 Auslobung Teil A und B
117855 Zeichen
08.11.2021 - VORENTWURF
Anlage 3
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Titelseite - Blick auf das Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Impressum
Die Ausloberschaft:
PANDION AG
RheinEnergie AG
Ansprechpartner PANDION:
Thomas Brunken
Im Mediapark 8
50670 Köln
brunken@pandion.de
Ansprechpartnerin Rheinenergie:
Daniela Stein
Parkgürtel 24
50823 Köln
d.stein@rheinenergie.com
In Zusammenarbeit mit der Stadt Köln, vertreten durch
das Dezernat VI - Planen und Bauen
Wettbewerbsmanagement:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Christina Drenker
Friedrich-Ebert-Straße 6-8
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 – 210
E-Mail Adresse: wettbewerbe@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, PANDION AG, MUST GmbH
Karten und Luftbilder:
©Geodaten NRW, Tim-onlin, Stadt Köln
Registriernummer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen:
X Nr/Nr
Seite
Impressum 3
Einführung 6
Teil A Rahmenbedingungen 16
1. Lage im Stadtgebiet 18
2. Plangebiet und Umgebung 18
3. Historie 22
4. Bestehendes Planrecht und Richtlinien 26
5. Eigentumsverhältnisse 28
6. Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld 30
7. Zielbildprozess 32
Teil B Aufgabe 44
1. Städtebauliche Ziele 46
2. Nutzungsmischung | Wohnen | Arbeiten 52
3. Kultur | Soziale Infrastruktur 56
4. Verkehr | Mobilität | Infrastruktur 60
5. Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange 70
Teil C Verfahren 86
1. Allgemeine Verfahrensbedingungen 88
2. Wettbewerbsgegenstand 88
3. Ausloberschaft 88
4. Management 88
5. Öffentlichkeitsbeteiligung 88
6. Ablauf des Verfahrens 89
7. Teilnehmende 90
8. Plangrundlagen 90
9. Urheberrecht des Wettbewerbsergebnisses 92
10. Preise und Aufwandsentschädigung 92
11. Weitere Beauftragung 92
12. Beurteilungskriterien 94
13. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 94
14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise 96
15. Abgabetermine 99
16. Terminübersicht 100
Inhalt
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Einführung
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Einführung
Einführung
Das Max Becker Gelände liegt im linksrheinischen
Stadtteil Köln-Ehrenfeld. Begrenzt im Norden durch die
Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn, im Süden durch
die Widdersdorfer Straße und zwischen der Oskar-
Jäger-Straße im Osten bzw. dem Maarweg im Westen
spannt sich das Gelände als einer der innerstädtischen
„Lost Places“ der Stadt Köln auf. Auf einem rund 13,6
ha großen Areal wird derzeit noch wenig beachtet und
abgeriegelt von der Öffentlichkeit mit schweren Gerät -
schaften Schrott dem Recycling-Kreislauf zugeführt.
Aufgrund firmeninterner Umstrukturierungen und stei-
gender stadträumlicher Engpässe zum Betrieb eines
innerstädtischen Recyclinghofs, verlässt das Unterneh-
men 2022 seinen bisherigen Firmensitz an der Widders-
dorfer Straße und verlagert seinen Standort vollständig
in den industriell genutzten Niehler Hafen. Dadurch er -
gibt sich die Chance, das bisher für die Öffentlichkeit ab-
geriegelte Gebiet in die Stadt als offenen Stadtbaustein
zu integrieren und an dieser zentralen Stelle dringend
benötigte Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Kultur, Bil-
dung, Energieversorgung, Nahversorgung, und Grünflä-
chen zu realisieren.
Das Entwicklungsgrundstück liegt im Plangebiet der im
Jahr 2004 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld |
Müngersdorf | Ehrenfeld. Seit Jahren befindet sich das
Rahmenplanungsgebiet in einem sehr dynamischen
Umbruch: Vielfältige Entwicklungen sind in diesem
zentralen Großbereich in der Planung oder bereits in der
Umsetzung und wandeln den heterogenen, vielerorts
mindergenutzten und teils stark emissionsbelasteten
Standort zu einem lebhaften und sehr gefragten Wohn-
und Arbeitsort.
Die Entwicklungsansätze zum Max Becker Gelände
folgen dem bisherigen Wandlungsprozess und stellen
aufgrund der herausragenden Größe des Grundstücks
einen wichtigen Impuls für die weitere Gesamtent -
wicklung dar. Ein ursprünglich in städtischer Randlage
liegender Industriestandort mit hohen Lärm- und Luf -
temissionen wandelt sich zu einem zentralen Raum
für urbanes Leben mit unterschiedlichsten städtischen
Nutzungen. Für Köln entsteht hier die einmalige Mög-
lichkeit, durch einen großen Entwicklungsimpuls die-
sem bislang unbekannten und in Teilen unattraktiven
Gebiet zwischen der quirligen Venloer Straße in Ehren-
feld und der belebten Aachener Straße ein neues Ge-
sicht zu geben. Die Entwicklung eines urbanen und le-
bendigen Viertels als „Stadt der kurzen Wege“ wird als
ein lebenswerter Brückenschlag diese beiden Stadttei-
le enger verbinden und zu einer erheblichen räumliche
Qualitäts- und Nutzungssteigerung des gesamten Ge-
bietes führen.
Um sowohl diesem Großprojekt als auch den gesamten
vielfältigen Entwicklungen im Rahmenplanungsgebiet
adäquat Rechnung zu tragen und in geordnete Bahnen
zu lenken, hat die Stadt Köln den Entwicklungsimpuls
Max Becker zum Anlass genommen, den gesamten
Rahmenplan aus 2004 parallel zu evaluieren und fort -
zuschreiben. Das Rahmenplanungsgebiet umfasst etwa
420 ha und wird durch die Aachener Straße, Militärring,
Siedlung Vogelsang und Ehrenfeld-/Melatengürtel be-
grenzt. Ein Ratsbeschluss aus Anfang 2020 hat für die-
ses Vorgehen den Weg vorgegeben und hat die Stadt-
verwaltung zum Handeln beauftragt.
Darüber hinaus war eine weitere Vorgabe dieses Rats-
beschlusses, im gesamtstädtischen Interesse die Ent -
wicklung des Max Becker Geländes dadurch zu stärken,
dass das angrenzende Grundstück der RheinEnergie
mit in die Stadtentwicklung integriert wird. Entspre-
chend wurde im März 2020 eine Kooperationsvereinba-
rung zwischen der PANDION AG, als neuem Eigentü-
mer der Grundstücke des Max Becker Geländes und der
RheinEnergie AG, getroffen.
Dadurch wird die Entwicklung des Areals um einen wei-
teren Grundstücksbaustein im Besitz der RheinEnergie
AG von ca. 3,7 ha ergänzt, so dass sich die Gesamtgröße
der Quartiersentwicklung auf rund 17,3 ha (inkl. angren-
zender Erschließungsflächen) vergrößert. Diese Part -
nerschaft zwischen PANDION und der RheinEnergie hat
den Weg für eine städtebaulich sinnvolle Gesamtent -
wicklung des Gebiets von der Widdersdorfer Straße bis
hin zum Maarweg geebnet. Das Gesamtgebiet (im Wei-
teren: Max Becker-Areal) stellt im Weiteren den Ent -
wicklungsgegenstand bzw. den Realisierungsteil für
den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wett -
bewerb dar. Darüber hinaus umfasst der Ideenteil die
angrenzenden Flächen westlich des Maarwegs und
östlich des Max Becker-Areals.
Vor diesem Hintergrund soll an dieser innerstädtischen
Stelle ein eigenständiges Gebiet mit ansprechendem
Nutzungsmix in den nächsten Jahren entstehen und
dem Gesamtgebiet einen positiven urbanen Entwick -
lungsschub verpassen. Auf dieser bisher unentdeckten
Fläche sollen sich zukünftig neuer Wohnraum für rund
4.000 Einwohner:innen und rund 4.000 neue Arbeits-
plätze entwickeln.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Einführung Einführung
Zusätzlich gilt es für ein funktionierendes urbanes
Quartier Gastronomieangebote, gewerbliche Nutzun-
gen, Kulturangebote, Einrichtungen zur örtlichen oder
überörtlichen Energieversorgung, aber auch infrastruk-
turelle Einrichtungen wie eine Grundschule, Kitas und
umfangreiche öffentliche Frei- und Grünflächen zu inte-
grieren. Das konkrete Nutzungsprogramm befindet sich in
Kapitel B „Aufgabe“.
Ein modernes Energiekonzept des Gesamtquartiers
soll eine zukunftsorientierte Entwicklung abrunden und
sich am übergeordneten Ziel orientieren, den Primär-
und Endenergiebedarf im Quartier so niedrig wie mög-
lich zu halten.
Geplant ist ein gemischtes Quartier mit einer urbanen
Dichte, was in sich selbst als Stadt der kurzen Wege
funktioniert und gleichzeitig den Raum zwischen Eh-
renfeld und Braunsfeld qualitativ vernetzt. Neben den
Eigentümern (im Weiteren: Ausloberschaft) haben ins-
besondere Politik, Stadtgesellschaft und Stadtverwal -
tung eine hohe Erwartung an den Prozess und die städ-
tebaulichen Ergebnisse des Wettbewerbs.
In einem ersten ordnenden Schritt wurde gemäß Rats -
beschluss der Stadt Köln vom 6. Februar 2020 das
übergeordnete Planungsziel vorgegeben: „Die Entwick-
lung eines mischgenutzten Quartiers soll in Form eines
zweistufigen Entwicklungsprozesses durch den hiermit
ausgelobten Wettbewerb angestoßen werden, um auf
dem Siegerentwurf aufbauend einen Aufstellungsbe-
schluss für den entsprechenden Bebauungsplan der
Politik vorzulegen.“
Hierbei wurden folgende übergeordnete Ziele für das
Gebiet formuliert:
1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des
Kooperativen Baulandmodells unter Berücksich-
tigung generationsübergreifender Wohnmodelle
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedli-
che Gewerbenutzungen
3. Konsolidierung und Verlagerung der bestehen-
den Einrichtungen zur Energieversorgung und
damit Sicherung als Versorgungsstandort
4. Schaffung von Kultur-, Sozial-, Bildungs- und Ge-
mein- sowie Grünflächen
5. Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten
und Anbindung insbesondere an den ÖPNV
Um dieser hohen Erwartung gerecht zu werden hat die
Abb. Nr - Uhrenhaus Max-Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr. - denkmalgeschütztes Gebäude Widdersorfer Straße | 2021 | Quelle: PANDION AG
Stadtverwaltung Köln, in der Verantwortung durch das
Amt für Stadtentwicklung und Statistik, einen Zielbild-
prozess für die Kölner Weststadt vor den eigentlichen
städtebaulichen Wettbewerb vorgeschaltet. Dieses Vor-
gehen wurde in der öffentlichen Auftaktveranstaltung
am 30. Oktober 2020 durch den Beigeordneten Herrn
Greitemann vorgestellt und die anstehenden Prozess-
schritte und deren inhaltliche stufenweise Verzahnung
erläutert.
Einführung Einführung
Der Zielbildprozess ist sowohl die Basis für den hier
ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb des Max
Becker-Areals, in der verantwortlichen Leitung durch
das Stadtplanungsamt, als auch die Grundlage für die
Fortschreibung der Rahmenplanung durch das Amt für
Stadtentwicklung und Statistik. Im Rahmen dieses vor -
geschalteten Prozesses wurden seit Anfang 2021 die
grundlegenden Bedingungen für eine integrierte und
bedarfsorientierte Gebietsentwicklung in unterschiedli-
chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öf-
fentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und als Entwick-
lungsleitplanken verankert.
Die abschließende Öffentlichkeitsveranstaltung des
Zielbildprozesses hat am 18. Juni 2021 stattgefunden.
Der Beschluss des Zielbildes für die Kölner Weststadt
(Vorlagen Nr. 2688/2021) ist am 28. Oktober 2021, durch
den Stadtentwicklungsausschuss erfolgt. Die damit ver-
bundenen wichtigsten Leitplanken für den Fokusraum
Max Becker-Areal, haben Einzug in die hier vorliegen-
de Ausschreibung des Wettbewerbs gefunden. Ein da-
rauf aufbauender Vertiefungstermin zum Fokusraum
Max Becker-Areal hat dazu am 29. Oktober 2021 statt -
gefunden. Basis des städtebaulichen Wettbewerbes
ist der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
vom xx.xx.2022 zu den Vorgaben für die Auslobung des
Wettbewerbs Max Becker-Areal.
Im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahren
sollen nach einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am
xx.xx.2022 in einer ersten anonymen Phase 15 Teams
aus Stadtplanern:innen und Freiraumplanern:innen
erste Ideen und Konzepte entwickeln. Nach der ersten
Jurysitzung werden dann die favorisierten ca. 7 Teams
ihre Konzepte in einer öffentlichen Zwischenpräsenta-
tion der interessierten Öffentlichkeit, vorstellen und er -
läuterten. Für die zweite kooperative Phase erhält das
Teilnehmerfeld, Empfehlungen der Jury zur Ausdetail -
lierung der Arbeiten. Diese abschließende Phase endet
mit einer öffentlichen Endpräsentation mit anschließen-
der Jurierung der besten Arbeit und einer abschließen-
den Ausstellung der Arbeiten.
Die ausgewählte Arbeit stellt damit die Grundlage für
die weitere Entwicklung dar. Bevor sich das Bebauungs-
planverfahren auf Grundlage des Siegerentwurfs an-
schließt, soll dieser noch eine Optimierungs- und Über-
arbeitungsphase durchlaufen.
Abb. Nr - Zeitschiene Wettbewerb |
2021 | Quelle: ISR GmbH
Rahmen-
bedingungen
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
19
Teil A | Rahmenbedingungen
1. Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld, einen Kilo-
meter westlich des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld. Der Bahn-
damm grenzt nördlich direkt an das Plangebiet an. Der
westliche Teil des Plangebiets wird lediglich durch eine
Unterführung und eine Brachfläche von der S-Bahn-
haltestelle Köln-Müngersdorf in rund 700 Metern Ent -
fernung getrennt. Im Süden verläuft die Widdersdorfer
Straße, welche auf den Melatengürtel stößt. Westlich
und östlich des Max Becker-Areals schließen sich über-
wiegend gewerblich genutzte Flächen an. Nördlich der
Bahntrasse schließt sich das Quartier „ehemaliger Gü-
terbahnhof Ehrenfeld“ an, welches sich seit Mitte 2019
im Bau befindet und als mischgenutztes Quartier ge-
plant wurde.
2. Plangebiet und Umgebung
Zum Großteil wird das Gelände derzeit noch durch die
Unternehmen Max Becker GmbH & Co. KG und die
RheinEnergie AG genutzt. Auf dem Gelände der Rhein-
Energie befinden sich technische Betriebseinrichtun-
gen zur Sicherstellung der Versorgung großer Teile des
linksrheinischen Kölns. Um diese Versorgung weiterhin
gewährleisten zu können, müssen davon das Umspann-
werk und die Gasregelstation z.T. in konsolidierter Form
auf dem Gesamtareal erhalten bleiben. Siehe diesbzgl.
das separate Kapitel Aufgabenstellung B 5 Ergänzende
Anforderungen technische Infrastruktur – Leitplanken
Verbleib betriebsnotwendige Versorgung.
A - Morphologie
Die heterogene Baustruktur entlang der Widdersdorfer
Straße wird durch unterschiedliche Gebäudehöhen und
–typologien geprägt. Durch diverse Vorplatz-/Park -
platzflächen der Grundstücke entlang der Widdersdor-
fer Straße, ergibt sich keine durchgängige Straßenflucht.
Auch die Baumassen der Gebäude variieren im direkten
Umfeld des Plangebiets stark. So befinden sich Mehr -
familienhäuser, Blockrandbebauungen, jüngere Wohn-
quartiere und Bürostandorte in unmittelbarer Nähe von
großen Freiflächen und Lagerhallen. Die unterschiedli-
che Körnung der Gebäude hat sich in den vergangenen
beiden Jahrhunderten herausgebildet. In Braunsfeld
und Müngersdorf entstanden kleinteilige Wohnbebau-
ungen, wie auch durchmischte Kleingewerbestrukturen
(Wilhelm-Mauser-Straße, Triotop) und gründerzeitliche
Blöcke (südlich der Bahntrasse), die Produktions- und
Logistikbaukörpern gegenüberstehen (östlich an das
Plangebiet angrenzend und nördlich der Bahntrasse).
B - Nutzungen Umgebung
Westlich und südlich direkt angrenzend an das Entwick-
lungsareal befinden sich neben Wohnhäusern auch ein
Nahversorger (Rewe) und Gastronomienutzungen, die in
den Erdgeschosszonen der Gebäude an der Kreuzung
Widdersdorfer Str. / Maarweg liegen. Dahinterliegend
sind die Flächen gewerblich geprägt.
Östlich des Max Becker-Areals, unmittelbar entlang der
Widdersdorfer Straße sind aktuell hauptsächlich Ge-
werbe- und Büronutzungen vorzufinden.
Westlich des Max-Becker Areals entlang des Maarwe-
ges befinden sich gewerblich genutzte Gebäude, La-
gergerhallen, ein Autohaus sowie Büro- und Wohnge-
bäude. In Richtung Vitalisstraße ergibt sich ein ähnliches
Bild.
Nördlich der Bahngleise und südlich der Widdersdor -
fer Straße bis zur Stolberger Straße befinden sich neben
Büroflächen zudem große qualitätsvolle Wohngebiete.
Abb. Nr. - Verortung der Weststadt nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb. Nr. - Gewerbetypologien in der Weststadt nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Max Becker-Areal
2120
Entlang der jeweils rund 800m entfernt verlaufenden
Aachener Straße im Süden und der Venloer Straße im
Norden sind geordnete städtebauliche Strukturen heu-
te wesentlich ausgeprägter, Bevölkerungsdichte und
qualitätsvolle Nutzungsdurchmischung mit Einrichtun-
gen der Daseinsgrundversorgung deutlich höher.
Der lange Zeit rein industriell geprägte Westen von
Ehrenfeld befindet sich im Wandel. Schwere emissi-
onsbehaftete Verkehre werden durch den Abgang der
Industriebetriebe stark abnehmen. Im Gegenzug sie-
deln sich dafür breite Wohnungsangebote und neue
Unternehmen an, sodass das gesamte Gebiet weiterhin
durch Verkehr geprägt sein wird. Beispielhaft dafür sind
die neuen Entwicklungen am ehemaligen Güterbahn-
hof Ehrenfeld, Am Grünen Weg oder an der Alsdorfer
Straße zu nennen.
Eine wichtige Aufgabe im weiteren Verfahren zur Ent -
wicklung des Max Becker-Areals ist die angemessene
Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkom-
mens durch die neue Mischnutzung auf dem rund 17 ha
großen Areal, insbesondere vor dem Hintergrund, dass
die Verkehrsinfrastruktur in dem Gebiet heute schon zu
Teilen stark ausgelastet ist.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass neben insel -
artigen Wohnbereichen die Arbeitswelten rund um
das Plangebiet stark variieren. Zwischen industriellen
Produktionsstätten, Logistikflächen, großflächigen Ein-
zelhandelsstandorten, Bürokomplexen und Gewerbe-,
Freizeit, und Dienstleistungsbetrieben ist alles vertreten.
Abb. Nr - Raumkanten im Untersuchungsgebiet nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
C - Stadtteilprofil Köln-Ehrenfeld
Von den 1970er Jahren bis in die heutige Zeit wandelte
sich die Wirtschafts- und Sozialstruktur von Ehrenfeld:
Dem Arbeiterstadtteil drohte an vielen Stellen eine Ver-
wahrlosung, denn gerade die zahlreichen Altbauten wa-
ren nicht selten vom Verfall bedroht, da überfällige Sa-
nierungen ausblieben. Niedrige Mieten für Wohnraum
und Gewerbe zogen dann in den 1990er Jahren auch
Studierende und Kulturschaffende an. Vor allem letzte-
re wandelten brachliegende Industriebauten in Ateliers,
Theater oder Clubs um. Gleichzeitig entstanden zahlrei-
che gastronomische Einrichtungen, die durch die un-
terschiedlichen Nationalitäten der Einwohner:innen ein
vielfältiges kulinarisches Angebot schufen. Es folgten
Unternehmen und Dienstleister mit neuen Geschäfts-
ideen, die auch heute noch kulturelle Anziehungspunk-
te darstellen. Das Max Becker-Areal ist durch seine His-
torie und die industriell geprägte Umgebung dagegen
nicht mit der kulturellen Szene Ehrenfelds verankert.
Zusätzlich haben sich an vielen Stellen in Ehrenfeld
im Rahmenplanungsgebiet neue Wohnquartiere ent -
wickelt und in das heterogene Stadtteilgefüge einge-
passt. Diese zeichnen sich oftmals durch ihre inselhafte,
geschlossene Lage aus und weisen eine homogene Ar-
chitektur auf, die stärker mit ihrer Umgebung in Verbin-
dung treten soll. Der Stadtteil Ehrenfeld ist durch diese
dynamischen Entwicklungen in den letzten Jahren zu
einem der beliebtesten Wohn- und Arbeitsstandorte in
Köln herangewachsen.
Abb. Nr. - Blick auf das Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
2322
3. Historie
A - Ehemaliges Gaswerk der Stadt Köln
Das Plangebiet wurde vor der Nutzung durch Max Be-
cker als Gaswerk genutzt. Das 1875–76 erbaute Gas-
werk der Stadt Köln an der Widdersdorfer Straße zählte
lange Zeit zu den wichtigsten industriellen Ansiedlun-
gen der Stadt. Es entstand nach einem Konzept des
städtischen Gaswerkdirektors August Hegener. Gegen-
über ihren drei Vorläufern in Köln (Buschgasse) und Eh-
renfeld (Subbelrather Straße) hatte die als mustergültig
geltende Anlage den Vorteil, dass sie über einen Bahn-
anschluss direkt mit Steinkohle beliefert werden konnte.
„Stadtgas“ aus Ehrenfeld wurde vor allem für Straßenla-
ternen sowie Gasherde und Gasleuchten in Wohnungen
gebraucht.
Kernstück des Gaswerks war das Ofenhaus mit lan-
gen Batterien von Retortenöfen, in denen die Kohle im
Schwelbrand ihre flüchtigen Bestandteile – das Gas –
abgab. 1905-07 entstand ein neues Ofenhaus mit Des-
sauer Schrägöfen und mechanisierten Arbeitsabläufen.
Zu den erhaltenen Gebäuden entlang der rechtwinklig
von der Widdersdorfer Straße abzweigenden Werks-
straße gehört die Kondensation, die Gasreinigung und
direkt an der Straße das Verwaltungsgebäude mit sym-
bolträchtigem Bauschmuck. Die Gebäude werden ge-
werblich genutzt.
Das Objekt „Gaswerk der Stadt Köln in Ehrenfeld“ ist seit
1995 ein eingetragenes Baudenkmal (s. Denkmalver -
zeichnis der Stadt Köln 2012, Nr. 7334).
B - Metallverarbeitung Max Becker und RheinEnergie
Die Metallverarbeitung Max Becker ist ein 1935 gegrün-
detes Familienunternehmen, das auf den Recyclingpro-
zess von Sekundär-Rohstoffen spezialisiert ist. Auf dem
Gelände an der Widdersdorfer Straße ist das Unterneh-
men seit Ende der 1980er Jahre ansässig und bereitet
dort den Wertstoff-Schrott so auf, dass er von Gießerei-
en und Stahlwerken weiterverarbeitet und dem Wieder-
verwertungskreislauf zurückgeführt werden kann. Auf
einem weiteren Grundstück am Niehler Hafen fungiert
die Max Becker Trading als wichtiger Abnehmer und
Handelspartner für die internationale Schrottindustrie
und stellt den Wertstoff hier für den Schiffversand bereit.
Aus betriebsbedingten Gründen verlässt das Unterneh-
men 2022 seinen bisherigen Firmensitz an der Widders-
dorfer Straße und verlagert seinen Standort vollständig
in den Niehler Hafen.
Die RheinEnergie und Rheinische Netzgesellschaft bzw.
deren Vorgänger nutzen das benachbarte Betriebsge-
lände seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von
Köln und die Region mit Strom und Gas. Darüber hinaus
sind weitere betriebliche Einrichtungen der RheinEner -
gie dort beheimatet.
Die NetCologne betreibt seit rund 25 Jahren an dem Be-
triebsstandort einen wichtigen Knotenpunkt mit eben-
falls überregionaler Bedeutung für die Kommunikation.
Mit der Konsolidierung und teilweisen Verlagerung der
betrieblichen Einrichtungen wird Raum für andere Nut-
zungen gewonnen. Gleichzeitig muss aber auch weiter-
hin die städtische Energieversorgung aufrechterhalten
werden und ein Beitrag für den Klimaschutz durch effi-
ziente und regenerative Energieversorgungsanlagen für
das Gesamtareal geleistet werden können.
C - Denkmalschutz
Im gesamten Stadtteil Ehrenfeld - und so auch auf dem
Max Becker-Areal - lassen sich historische Gebäude
finden, die die industrielle Historie wiederspiegeln und
damit identitätsstiftende Merkmale des Stadtteils dar -
stellen.
Dazu zählen auf dem Entwicklungsgrundstück die
Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a und
206-208. Diese stehen ebenso unter Denkmalschutz
wie die direkt angrenzenden Grünflächen auf den bei-
den Grundstücken. Somit dürfen weder Gebäude noch
Freiraum überplant werden. Eine Integration in ein zu-
sammenhängendes Grünflächenkonzept ist aber zwin-
gend erforderlich. Siehe diesbezüglich auch die der
Auslobung mitgelieferten Anlagen Kartierung Denkmä-
ler auf dem Areal.
Desweiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungs-
mauer entlang der Widdersdorfer Straße geschützt.
Diese gilt es in der Planung respektvoll in das Gesamt -
konzept zu integrieren und gezielt zu öffnen. Hier muss
Denkmalschutz und die gewünschte Offenheit des
Gesamtgrundstücks als einladende Geste im Einklang
stehen. Ein sensibler Umgang mit der historischen Sub-
stanz ist an allen Stellen der straßenbegleitenden Ein-
friedungsmauern vorzusehen.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist ebenfalls zu be-
achten, dass die denkmalgeschützten Gebäude an der
Widdersdorfer Str. 188a-208 (östlich angrenzend an das
Entwicklungsgrundstück) als Ensemble erkennbar blei-
ben müssen und Neubauten diese nicht „erdrücken“
oder anderweitig in ihrer Wirkung beeinträchtigen dür -
fen.
Auch die Einsehbarkeit des Alten Gaswerks (Widders-
dorfer Str. 188a, 190 und 192) von der Widdersdorfer
Straße aus und seine Präsenz im Stadtraum sind Teil
der Unterschutzstellung und dürfen durch eine Neu-
planung nicht beeinträchtigt werden. Auch hier gilt es
Bestandsschutz, die „neue Offenheit“ und ein neues ur-
banes belebtes Stadtquartier planerisch in Einklang zu
bringen. Siehe diesbezüglich auch Teil B – 1. Städtebau-
liche Ziele A-Arbeitervillen und zentrales Uhrenhaus.
Das Luftbild auf den Seiten 24 und 25 mit der Bezeich-
nung „Denkmalgeschützte Gebäude auf dem Max Be-
cker-Areal“ gibt eine gute Übersicht über denkmalge-
schützte Gebäude auf bzw. direkt angrenzend an das
Max Becker-Areal.
Abb. Nr - ehemaliges Gaswerk Widdersdorfer Str. | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr - Denkmalgeschütztes Gebäude Widdersdorfer Straße | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Abb. Nr - Denkmalgeschützte Gebäude auf dem Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: ISR GmbH
2726
4. Bestehendes Planrecht und Richtlinien
A - Flächennutzungsplan
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der
Stadt Köln stellt das Plangebiet zum Großteil als Gewer-
be- und Industriefläche dar. Weiterhin werden teilwei-
se Flächen für Bahnanlagen und Ver- und Entsorgung
dargestellt. Da die aktuelle Plandarstellung nicht der
zukünftig gewünschten Nutzung und dem Planungsziel
entspricht, muss der Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden. Mit
dem derzeit laufenden 241. FNP-Änderungsverfahren
erfolgt bereits eine entsprechende Anpassung im direk-
ten Umfeld des Plangebiets.
Abb. Nr - Übersicht Bebauungspläne | 2021 | Quelle: Geoportal Stadt Köln
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: Stadt Köln
B - Bestehende Bebauungspläne
Für das Plangebiet selbst besteht kein Bebauungsplan.
Nördlich, östlich und südlich des Plangebiets bestehen
vier Bebauungspläne, die nachfolgend in ihren Grund-
zügen beschrieben werden.
Bebauungsplan Nr. 63469/07
Der Bebauungsplan Nr. 63469/07 „Ehemaliger Güter -
bahnhof in Köln-Ehrenfeld“ liegt nördlich des Max Be-
cker-Areals und dem angrenzenden Bahndamm. Der
Bebauungsplan befindet sich bereits in Umsetzung. Ziel
des Bebauungsplanes ist es durch die Festsetzung ei-
nes Mischgebietes ein gemischtes Quartier mit Gewer -
be und einem wesentlichen Anteil an Wohnnutzung zu
entwickeln. Im Planbereich sind zudem die Errichtung
einer Kindertagesstätte und die Festsetzung einer öf -
fentlichen Grünfläche mit einem Spielplatz geplant.
Bebauungsplan Nr. 63460/04
Der Bebauungsplan Nr. 63460/04, Oskar-Jäger-Straße
grenzt östlich an das Plangebiet und setzt ein Gewerbe-
gebiet fest auf einer Fläche von 4,6 ha. Der Bebauungs-
plan ist größtenteils umgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 63459/02
Der Bebauungsplan Nr. 63459/02 Widdersdorfer Str.,
südlich an das Plangebiet angrenzend, setzt ein Gewer-
begebiet sowie ein untergeordnetes Industriegebiet
fest.
Bebauungsplan Nr. 63459/04
Der Bebauungsplan Nr. 63459/04 „Stolberger Straße“,
setzt neben einem Gewerbegebiet, auch angrenzend
ein Mischgebiet fest.
Für die beiden letztgenannten Bebauungspläne lau-
fen derzeit Änderungsverfahren. Hierbei wird der Be-
bauungsplan „Widdersdorfer Straße 1. Änderung“ auf
ein reines Gewerbegebiet festgesetzt. Bei der 1. Ände-
rung Stolberger Straße erfolgt eine Neuzonierung des
Gewerbegebietes nach dem aktuellen Abstandserlass
sowie die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche
und einer Fuß- und Radwegeverbindung auf den ehe-
maligen Gleistrassen. Durch die Änderungen kommt es
zu keiner Verdrängung der vorhandenen Betriebe, die
Grundzüge des bestehenden Baurechts bleiben hierbei
erhalten.
2928
C - Kooperatives Baulandmodell:
Das Kooperative Baulandmodell, welches in seiner
Fassung vom 10.05.2017 durch den Rat der Stadt Köln
beschlossen wurde, bündelt die Anforderungen, die an
neue Baugebiete für den Wohnungsbau gestellt wer -
den.
Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen wird mit ei-
ner Standardgröße von 90 m²/ WE (Wohneinheit) die
Anzahl der zukünftigen Wohnungen berechnet. Min-
destens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öf -
fentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten.
Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt von
2,3 Einwohnern (EW) bewohnt werden, gibt Aufschluss
über die Anzahl der neuen Einwohner im Quartier. Die
Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf
an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW).
Auf der Grundlage der zu erwartenden Einwohnerzahl
lässt sich darüber hinaus der Bedarf an Kita-Betreu-
ungsplätzen ermitteln, wie er bereits Bestandteil dieser
Aufgabenstellung ist.
Eine Mustertabelle (siehe Anlagen) muss von den teil -
nehmenden Teams ausgefüllt werden und ist im Rah-
men der Vorprüfung bzw. in den Vorgaben zwingend
abzugeben. Im Rahmen der Vorprüfung werden die Ar-
beiten auf Einhaltung der Vorgaben aus dem kooperati-
ven Baulandmodell überprüft.
5. Eigentumsverhältnisse
Das Gelände der PANDION (inkl. der Erschließungsflä-
chen zwischen Oskar-Jäger-Straße und Vitalisstraße)
umfasst ca. 13,6 ha, das der RheinEnergie ist ca. 3,7 ha
groß. Das Gelände soll als Gesamtareal mit rund 17,3 ha
entwickelt werden. Dazu wurde zwischen der PANDION
und der RheinEnergie eine Kooperationsvereinbarung
geschlossen.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr - Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet | 2021 | Quelle: ISR GmbH
3130
6. Rahmenplanung
Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld
Der wirtschaftliche Strukturwandel führte im Gebiet
Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld insbesondere seit
1980 verstärkt zu Verlagerungen und Schließungen von
gewerblich-industriellen Betrieben mit einem drasti-
schen Rückgang der Beschäftigten. Gleichzeitig ent -
standen großflächige Gewerbebrachen. Durch eine gro-
ße Büronachfrage seit Anfang der 1990er Jahre wurden
viele dieser Brachflächen für Dienstleistungsnutzungen
bebaut und schafften neue Arbeitsplätze. Dies führte al-
lerdings auch zu Konflikten mit den noch bestehenden
Industrienutzungen und zu einer erheblichen Verkehrs-
zunahme im Gebiet.
Um den Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen,
wurde 2004 für das gesamte Gebiet mit der Rahmen-
planung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Ent -
wicklungskonzept erstellt, das folgende Zielsetzungen
verfolgt:
> Ausbau als modernes Arbeitsstättengebiet unter
Nutzung brachgefallener Gewerbegrundstücke
> Erhaltenswerte und denkmalwerte Altbausubs-
tanz ist für kreative Dienstleister umzunutzen
> Verhinderung nicht integrierter und großflächiger
Einzelhandelsnutzung
> Verbesserung in der Verkehrserschließung
> Schaffung verträglicher Übergänge zu den be-
nachbarten Wohnquartieren
Die Stadtverwaltung erhielt mit Ratsbeschluss von Fe-
bruar 2020 den politischen Auftrag zur Fortschreibung
dieser Rahmenplanung. Da sich das Gebiet aufgrund
der Entwicklung des Max Becker-Areals und vielfälti-
ger weiteren Entwicklungen im Umbruch befindet, war
es notwendig, die Entwicklungsabsichten im Gebiet zu
identifizieren und zu klären, wie diese Transformation
gesteuert werden kann.
Der nachfolgend erläuterte Zielbildprozess legt mit sei-
nem in der ersten Jahreshälfte 2021 erarbeiteten Zielbild
für diese Fortschreibung gleichermaßen die Basis wie
für den hier ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb.
Abb. Nr - Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld: Nutzungskonzept | 2004 | Quelle: Stadt Köln
3332
7. Zielbildprozess
Der vorgenannte und in der Einführung erläuterte Ziel -
bildprozess wurde diesem Wettbewerb vorgeschaltet
und bildet mit dem dort erarbeiteten großmaßstäbli-
chen Zielbild die Basis der Weiterentwicklung des ge-
samten Rahmenplans. Hier wurden die grundlegenden
Bedingungen für eine integrierte gesamtstrategische
Gebietsentwicklung verankert. Im Rahmen des Ziel -
bildprozesses wurden zunächst die Transformations-
bewegungen im Gebiet des Rahmenplans betrachtet.
Darauf aufbauend wurden für Fokusräume wie das Max
Becker-Areal Entwicklungsschwerpunkte definiert und
mit Handlungsempfehlungen untersetzt.
Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker-Areal
wurden die drei übergeordneten Ziele durchmischtes
und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolu-
mens und Anpassung an den Klimawandel und Mobili-
tätswende formuliert, die im Folgenden näher beschrie-
ben werden.
Weitere inhaltliche Vorgaben sind in der vorliegenden
Auslobung in den einzelnen Kapiteln inhaltlich integriert
und stellen die planerische Grundlage des städtebauli-
chen Wettbewerbs dar.
Abb. Nr - Versorgung und soziale Infrastruktur nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr - Synthesekarte Morphologie ZBP |
2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb. Nr - Mindergenutzte Flächen ZBP |
2021 | Quelle: MUST GmbH
3534
Abb. Nr - Zielbild für die Weststadt | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Zielbildkarte
3736
„Ehrenfelder Mischung” fördern!
Bei der Entwicklung des Areals ist die so genannte „Eh-
renfelder Mischung” anzustreben: Wohnen, Arbeiten,
Gewerbe, Bildung, Versorgung, Freizeit, Grün, Kultur
und Raum für Soziales und für Freiheiten. Hier gilt es,
hohe Defizite auch im z.T. monostrukturellen Umfeld
auszugleichen, um ein lebenswertes und funktionieren-
des Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen
auch eine ausgewogene und angemessene Ansiedlung
von mittelständigem Handwerk, Kleingewerbe, Handel
und Kultureinrichtungen (insb. in bezahlbaren, kleinteili-
gen EG-Zonen).
Differenzierte Wohnangebote bereitstellen!
Innerhalb der Baufelder sollte zur Vermeidung von
Segregation eine Durchmischung von gefördertem,
preisgedämpftem und gehobenen Wohnen angestrebt
werden. Es bedarf an differenzierten Angeboten in be-
zahlbarer Qualität für Familien, Singles, Menschen mit
besonderen Bedürfnissen, Mehrgenerationenwohnen,
betreutes Wohnen, preisgebundene Sozialwohnungen
sowie Raum für genossenschaftlichem Wohnungsbau
und (selbstorganisierte) Baugruppen. Die geförderten
Wohnungen müssen auf dem gesamten Areal gleich-
mäßig verteilt werden.
Jugend- und Bildungsinfrastruktur ausbauen!
Es sind im Quartier bedarfsgerecht Kindertageseinrich-
tungen, Schulen, Spielplätze und Jugendangebote be-
reitzustellen. Des Weiteren ist eine Öffnung des öffent -
lichen Raums für Sport und Bewegung vorzusehen. Auf
Basis der aktuell vom Vorhabenträger für das Areal vor-
gesehenen Wohnbevölkerungszahl wäre beispielwei-
se mit einem Bedarf an fünf Kindertagesstätten, einer
Jugendeinrichtung und einer bis zu fünfzügigen Grund-
schule zu rechnen. Darüber hinaus ist ein Bedarf an zwei
Quadratmetern Spielplatzfläche pro Bewohner:in (un-
abhängig vom Alter) im Quartier zu decken. Die Jugend-
und Bildungsinfrastruktur kann auch in Kombination mit
anderen Nutzungen (z.B. Wohnen Büros, Einzelhandel)
gedacht werden.
Industriekultur einbinden!
Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren
umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denk-
malschutzrechtlichen Umgebungsschutz. Auch die üb-
rige Bausubstanz der Industriekultur (die Einfriedungs-
mauer, der Gasbehälter (130) und das Uhrenhaus (133))
sollte - vorbehaltlich der Einschätzung der Denkmalbe-
hörden - bei der Quartiersentwicklung möglichst iden-
titätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt
werden.
Nahversorgung sichern!
Im Rahmen der Planung ist ein zentraler Standort für lo-
kale Infrastrukturen zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk,
Einzelhandel, Gastronomie etc.) vorzusehen.
Lärmschutz gewährleisten!
Entlang der linearen Lärmquellen (Hauptstraßen, Bahn-
trasse) sind lärmmindernde Maßnahmen (Städtebau,
Nutzungsanordnung, Grün, technische Lösungen) er -
forderlich, um die Wohn- und Arbeitsstandorte vor Im-
missionen zu schützen.
HandlungsempfehlungenZiel 1
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses
Entwicklung eines zukunftsfähigen, vielseitigen und
lebenswerten Quartiers für alle
3938
Ziel 2
Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung des Quartiers an
die Folgen des Klimawandels!
Bestandsgrün erhalten und optimieren!
Im Rahmen der Grün- und Freiflächenplanung sollte
eine weitestgehende Sicherung des erhaltenswerten
Baumbestandes und der klimarelevanten Vegetations-
flächen angestrebt werden. Der Erhalt alter Gehölze hat
Priorität gegenüber der Neupflanzung von Jungbäu-
men.
Grün verbinden!
Der im Zielbild projektierte grüne Wegeverbindung
vom Bahn-Haltepunkt Müngersdorf über den ehema-
ligen Werksbahn-Anschluss der Firma Thyssen Krupp-
Schulte bis zur Oskar-Jäger-Straße und zur Vogelsanger
Straße muss im Rahmen von vertiefenden Planungen
gesichert und berücksichtigt werden. Zudem sollte die
Anbindung des Max Becker-Areals an eine begrünte
Durchwegung (Fuß- und Radverkehr) zur Alsdorfer Stra-
ße und darüber hinaus mitgedacht werden.
Grünflächen schaffen!
Die Schaffung ausreichender, hochwertiger und groß-
zügiger öffentlicher Freiflächen und deren Vernetzung
muss angesichts der schon heute bestehenden De-
fizite und aus Gründen der Grünversorgung der im
Gebiet lebenden und arbeitenden Bevölkerung eine
wesentliche Rolle beim Entwurfsprozess spielen. Das
Kooperative Baulandmodell sieht die Schaffung von
10 m² öffentlicher oder öffentlich-nutzbarer Grünfläche
pro Bewohner:in vor. Zusätzlich sollten jedoch auch für
die gewerblichen Nutzungen, insbesondere bei einer
hohen Arbeitsplatzdichte, ausreichend Freiräume als
„Ruheoasen” abseits der Lärmquellen an den stark be-
fahrenen Straßen/Schienenwegen vorgesehen werden.
Denkbar sind auch intensive Dachgärten, die als zusätz-
licher Sport-, Aufenthalts- oder Rückhalteraum genutzt
werden können. Auch die Freiflächen der erforderlichen
Schulen und Kindergärten sollten möglichst entsiegelt,
naturnah und im besten Fall mit Schulgarten geplant
werden.
Frühzeitig an Klimafolgen anpassen!
Es sind (möglichst multifunktionale) freiraumplaneri-
sche und architektonische Strategien und Konzepte zu
entwickeln, um den Klimaschutz zu unterstützen (Kli-
maneutralität) und die negativen Auswirkungen des
Klimawandels (Hitze, Starkregen, Trockenheit etc.) zu
vermindern. Hierzu sind zunächst Maßnahmen erforder-
lich, die auf eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes aus-
gerichtet sind (Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B.
Photovoltaikanlagen). Daneben bedarf es Maßnahmen,
die sowohl einer thermischen Aufheizung entgegenwir-
ken (z.B. helle Oberflächen, Entsiegelung, Fassaden-
begrünung, intensive Dachbegrünung, Verschattung,
Verdunstung) als auch auf die Versickerung, Ableitung,
Rückhaltung und Wiederverwendung von Regenwas-
ser abzielen (z.B. Notabflusswege, Mulden, Zisternen,
Retentionsflächen oder Retentionsgründächer).
Straßengrün aufwerten und ergänzen!
Die zum Teil lückenhafte Straßenbegrünung am Maar -
weg und entlang der Widdersdorfer Straße soll ergänzt
und klimawandelgerecht optimiert werden. Es gilt die
vorhandenen Baumstandorte zu verbessern und - wo
möglich - zusätzliche Begrünungselemente wie Pflanz-
beete, Versickerungsmulden oder Baumrigolen zu er -
gänzen.
Handlungsempfehlungen
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses
4140
Ziel 3
Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende
Mobilitätswende in der Weststadt!
ÖPNV Anschluss schaffen!
Im Zuge der Quartiersentwicklung muss ein neuer ÖP -
NV-Anschluss geschaffen werden, um das Areal an die
angrenzenden Quartiere anzubinden. Die Standorte der
Haltestellen sollten sich in fußläufiger Nähe des zu pla-
nenden Schulstandortes befinden. Der ÖPNV-Ausbau
darf nicht zulasten des Fuß- und Radverkehrs geplant
werden.
Umstieg ermöglichen!
Es sind zentrale (an den ÖPNV-Haltepunkten) und de-
zentrale Mobilstationen im Quartier vorzusehen, die
als Schnittstelle zwischen den Verkehrsträgern dienen
und den Nutzer:innen einen bequemen Umstieg vom
Öffentlichen Nahverkehr auf Car-Sharing, Lastenfahr -
räder, (Leih)Fahrräder oder –roller etc. ermöglichen. Die
Fahrradabstellplätze müssen attraktiv, sicher und gut
erreichbar geplant werden.
Straßenraum neu gestalten und verteilen!!
Die derzeit durch den (ruhenden und fließenden) PKW
und LKW-Verkehr dominierten Straßenräume am Maar-
weg und an der Widdersdorfer Straße sind gerechter
zugunsten anderer Raumnutzungen (Grün, Fuß- und
Radverkehr, Aufenthalt, Einzelhandel und Gastronomie)
aufzuteilen.
Durchquerungen ermöglichen!
Es müssen barrierefreie Zugänge in das Quartier für den
Fuß- und Radverkehr sichergestellt werden. Dies gilt so-
wohl für die Hauptstraßen sowie vom Max Becker-Areal
zum alten Gaswerkgelände bzw. über das Kontrast -
werk-Gelände bis zur Oskar-Jäger-Straße (Vulkan) und
weiter zum Ehrenfelder Stadtteilzentrum.
In übergeordnetes Fuß- und Radwegenetz
integrieren!
Das Max Becker-Areal ist über den nördlichen gelege-
nen Bahnweg und nach Süden über die Grünverbin-
dung in Richtung Alsdorfer Straße/Low Line in das im
Zielbild vorgesehene übergeordnete Fuß- und Radwe-
genetz einzubinden.
Anbindung an Ehrenveedel gewährleisten
Um das Areal für den Fuß- und Radverkehr besser an
das nördliche “Ehrenveedel” (ehem. Güterbahnhofs-
gelände) und an das Zentrum Ehrenfelds anzubinden,
sollte die Möglichkeit eine Unterführung der Bahntrasse
geprüft und gegebenenfalls die Anbindung über beste-
hende Unterführungen verbessert werden.
Attraktive öffentliche Räume schaffen!
Es sind anregende, barrierefreie öffentliche Wege, Plät-
ze und Freiflächen mit einer hohen Aufenthaltsqualität
für Anwohner:innen, Beschäftigte und Besucher:innen
mit vielseitigen Interaktions- und Nutzungsmöglichkei-
ten für alle Generationen zu schaffen.
Parkplätze stapeln!
Angesichts der Lagequalitäten des Areals sollte eine
vergleichsweise geringe Anzahl an öffentlichen Stell -
plätzen (nur Ladezonen/Stellplätze für mobilitätsein-
geschränkte Personen) geschaffen werden. Durch den
Bau von (24/7 nutzbaren) Quartiersgaragen soll die Ge-
staltung des öffentlichen Raums und die Flächenaus-
nutzung verbessert werden.
Handlungsempfehlungen
P
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses
4342
Abb. Nr - Luftbild von Köln | 2021 | Quelle: TIM-Online
Aufgabe
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
47
Teil B | Aufgabe
1. Städtebauliche Ziele
Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialrei-
chen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden,
den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzu-
führen. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist eine quali-
tätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max
Becker-Areal. Hierbei soll ein städtebauliches Konzept
aufgezeigt werden, das eine nachhaltige Nutzungsper-
spektive für den Standort sicherstellt. Es soll ein lebens-
wertes Stück Stadt geschaffen werden, das Wohnen für
alle Lebenslagen ermöglicht, Raum für neue gewerbli-
che Nutzung, Einrichtungen zur übergeordneten Ener -
gieversorgung und Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur-
und Nahversorgungsangebote schafft. Somit sind die
intelligente Durchmischung und Anordnung der vorzu-
sehenden Nutzungen neben der stadträumlichen An-
ordnung ein Schwerpunkt der Aufgabe.
Der vorzusehende Städtebau soll mit einer für das
Grundstück angemessenen städtebaulichen Dichte
konzipiert werden, entsprechend der hohen Nachfrage
nach zentralen Flächen in Köln.
Zur Wandlung des Standortes in ein urbanes Misch-
quartier wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ
in Höhe von maximal 3,0 vorgegeben. Die einzelnen
Dichten der Baufelder und der spezifischen Lagen in-
nerhalb des Grundstücks können bzw. sollen lage- und
entwurfsspezifisch variieren. Aufgrund der Größe des
Grundstücks gilt es im Rahmen der Planung zu untersu-
chen und festzulegen, an welchen Stellen mit welchen
Dichten sinnvollerweise städtebaulich umzugehen ist.
Eine durchschnittliche Geschossigkeit zwischen 4-6
Geschossen (zzgl. der Möglichkeit von Nicht-Vollge-
schossen), erscheint sinnvoll, bleibt aber schlussend-
lich der konkreten Planung der Planungsteams über -
lassen. Eine gezielte Erhöhung zur stadträumlichen
Akzentuierung mit bis zu 8 Geschoßen kann angedacht
und soll untersucht werden. Die darüberhinausgehen-
de und stadträumlich begründbare Berücksichtigung
von punktuellen Hochpunkten > 22,5 m bleibt ebenfalls
den Entwurfsansätzen vorbehalten. Eine damit verbun-
dene Überschreitung der Dichtevorgabe ist zum einen
zu begründen und zum anderen innerhalb des Gesamt-
grundstücks bilanziell, insbesondere durch Freiraum-
qualitäten, auszugleichen.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Auf dem Gesamtgrundstück ist mit maximal rund 1.700
Wohneinheiten zu planen, respektive ca. 4.000 Einwoh-
ner - gemäß Umrechnungsschlüssel des Kooperativen
Baulandmodells der Stadt Köln. In der Gewichtung der
beiden Hauptnutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten
- ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen
von einem Anteil von maximal 60-65% auszugehen. Die
weiteren ca. 35-40% entfallen auf Büros/Dienstleis-
tung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hier -
von separat zu betrachten.
Die Zahlen sind als Richtwerte zu verstehen und sollen
städtebaulich überprüft und planerisch verifiziert wer -
den (Durchlässigkeit, Bebauung, Freiraum). Bezüglich
konkreter Hinweise zu den städtebaulichen Zielen der
einzelnen Nutzungen sind ebenfalls die Vorgaben un-
ter Teil A Punkt 7 – Zielbildprozess und folgend im Teil
B Punkt 2 – Nutzungsmischung Wohnen/Arbeiten bzw.
Punkt 3 - Kultur und Soziale Infrastruktur zu beachten.
Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur
und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen
werden, dass sowohl eine eigene Identität als auch
das harmonische Gesamtbild eines modernen urbanen
Quartiers entstehen.
Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbs ist es, anhand
der in diesem Kapitel erläuterten Entwicklungsvorga-
ben, eine qualitätsvolle, urbane städtebauliche Dichte
zu entwickeln, bei gleichzeitiger Vermeidung von hohen
Bodenversiegelungen zum Erhalt bzw. zur Sicherstel -
lung attraktiver neuer grüner Freiräume im Sinne einer
nachhaltigen und klimaschonenden Stadtentwicklung.
A - Arbeitervillen und zentrales Uhrenhaus
Die verbliebenen beiden ehemaligen Arbeitervillen auf
dem Max Becker-Areal stehen unter Denkmalschutz
und werden in der bestehenden Form komplett erhal -
ten (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbe-
stände). Siehe diesbezüglich die Erläuterungen unter
dem eigenen Unterpunkt „Denkmalschutz“ auf Seite 23,
Kapitel A, 3 Historie. Die unter Denkmalschutz stehenden
Gebäude auf dem Areal bilden mit ihrer Historie und
Lage an der Widdersdorfer Straße die Visitenkarte und
sind dementsprechend in das Quartier zu integrieren.
Das alte Uhrenhaus aus Zeiten der ehemaligen Gas-
werknutzung steht nicht unter Denkmalschutz, ist je-
doch zwingend zu erhalten. Die Ausloberschaft sieht
vor, das Uhrenhaus als identitätsstiftendes Gebäude
für das neue Quartier umzunutzen. Denkbar wäre um
das Uhrenhaus herum ein zentraler öffentlicher Platz
4948
mit einer (Teil-) Gastronomienutzung/Nahversorgung
im Gebäude oder andere öffentlichen / teilöffentlichen
Nutzungen vorzusehen. Die Lage und die historische
Verankerung bieten das Potenzial das Uhrenhaus und
angrenzende Flächen Richtung Widdersdorfer Straße
als zentralen Begegnungsraum innerhalb des Quartiers
zu entwickeln.
B – Kugelgasbehälter
Es ist davon auszugehen, dass der Kugelgasbehälter
zurückgebaut wird und dieser Grundstücksteil in vollem
Umfang bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe
zur Verfügung steht.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass
der Behälter unter Denkmalschutz gestellt wird, so ist
von den Teilnehmenden aufzuzeigen, wie sich dieser
in die Planung einfügen und positiv integriert werden
kann. Hier sind neben der städtebaulichen Einbindung
auch Ideen für eine Nutzungsänderung zu skizzieren.
C - Konzeptioneller Ideenteil | Phase 1 und 2
Neben dem eigentlichen Realisierungsteil der vor -
liegenden Auslobung des Max Becker-Areals sind
die Teams aufgefordert auch über den „Tellerrand zu
schauen“ und angrenzende Grundstücke als konzeptio-
nellen Ideenteil in großem Maßstab mit ersten Ansätzen
mitzudenken.
Hierbei soll insbesondere die infrastrukturelle Vernet -
zung der Grundstücke zwischen Oskar-Jäger-Straße
und Vitalisstraße im Hinblick auf öffentliche Räume,
Fuß- und Radwegeverbindungen, (de)zentrale Mobil -
stationen und Grünverbindungen mitgedacht und si-
chergestellt werden. Gleichzeitig soll für weitere anste-
hende Entwicklungsverfahren auf den angrenzenden
Grundstücken bereits neben den Leitplanken des Ziel -
bildes auch ein erstes konzeptionelles Bild im direkten
Umfeld des Max Becker-Areals erzeugt werden, wie die
angrenzenden Bausteine sich im Gesamtkontext entwi-
ckeln könnten.
Dabei muss die Umsetzung des Realisierungsteils des
Max Becker-Areals vom Ideenteil unabhängig vonein-
ander möglich sein. Vor dem Hintergrund einer Umset-
zung der Grundstücke im Ideenteil durch andere priva-
te Eigentümer ist von den teilnehmenden Teams eine
Entwicklungsperspektive aufzuzeigen, die zwar eine
klare Haltung vermittelt, aber auch als Rahmensetzung
zu verstehen ist, die Spielräume eröffnet, ohne den Zu-
sammenhang und Zusammenhalt mit dem Max Becker-
Areal zu verlieren.
In der nachfolgenden Übersicht (S. 50 f.) ist der Umgriff
des Realisierungsteils (blau) und zusätzlich des konzep-
tionellen Ideenteils (Umriss blau gestrichelt) inkl. ers-
ter Leitplanken gesonderter Ideenbereiche dargestellt.
In den grün markierten Bereichen (Bestandsbereiche)
sind keine baulichen Entwicklungen geplant. Es ist aber
mitzudenken, wie perspektivisch eine Durchwegung/
Durchlässigkeit erfolgen könnte. So sollte insbesonde-
re beim angrenzenden Kontrastwerk überlegt werden,
wie eine Fußgänger- und Radwegeverbindung weiter -
geführt werden kann.
Abb. Nr - Schwarzplan | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Übergeordnet gilt es die Leitplanken des Zielbildes zu
beachten und bei den Ideen zu berücksichtigen. Der
Umfang der Leistungen für den gesonderten Ideenteil
sind in Kapitel C 13 - Abgabeleistungen - konkretisiert.
5150
Ideenbereich 2 - Leitplanken
• Fortführung des sog. „Bahnweges“ (öf -
fentliche Fußgänger/Fahrradtrasse) ent -
lang der Bahntrasse/Gleisanlagen
• Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung:
Urbanes Mischquartier mit Wohnen, nicht
störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung
(Bäcker oder Kiosk mit max. 100 m² VK je
Betrieb)
Ideenbereich 3 - Leitplanken
• Zu- & Durchwegungen für Fußgänger & Radverkehr
in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze & Grün-
flächen
• Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild
• Maß der baul. Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
• Art der baul. Nutzung: Gewerbegebiet (GE) ergänzt
durch Bildung
Ideenbereich 1 - Leitplanken
• Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild „Fo-
kusraum II - Maarhöfe“
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 2,4 GFZ
Ideenbereich 2
Konzeptioneller Ideenteil
• Wohnanteil analog zu Max Becker-Areal
• Gebäudehöhen: 5-15 Geschosse + evtl.
Sockelbebauung
• Beachtung der Leitplanken aus dem Ziel-
bild
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
Wettbewerbsgebiet Auslobung Ideenbereich 1
Ideenbereich 2
Ideenbereich 3
Bestandsbereich, kein bauliche Entwicklung nur Durchwegung
Ideenbereich ohne konkrete Leitplanken, siehe Zielbild
Abb. Nr - Übersicht Konzeptioneller Ideenteil | 2021 | Quelle: ISR GmbH
5352
2. Nutzungsmischung
Wohnen | Arbeiten
Die Nutzungsmischung spielt in zukunftsbeständigen
Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und
Dienstleistung, wohnverträgliches (Klein-)Gewerbe, so-
wie Grün- und Freiräume sollen verträglich miteinander
kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grundlage
eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers
geschaffen wird.
Neben relevanten ruhigen Wohnbereichen, die ge-
schützte „Ruheoasen des Wohnens“ in einer funktionie-
renden lebhaften Stadt bzw. Quartiersentwicklung bie-
ten müssen, sind auch in besonders urbanen Teilen des
Grundstücks gezielte Nutzungsmischungen – wie die
Ermöglichung belebender Nutzungen in Erdgeschoss-
bereichen, an dafür im Quartier sinnvollen Standorten,
z.B. in Richtung der Widdersdorfer Straße, – zu unter -
suchen und als mögliche Optionen mitzudenken. Der
Fokus liegt hierbei auf gezielte belebte Erdgeschoss-
zonen als Gewerbesockel, für Handel, Gastronomie und
Dienstleistung.
Insgesamt wird ein zeitgemäßer Planungsansatz ge-
sucht, der in der Lage ist, spezifisch auf die Teilbereiche
zu reagieren. Die Potentiale des urbanen Nutzungsmix
– Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnverträgliches
(Klein-)Gewerbe, Kreativ-, Kultur-, Bildung-, Freizeit-
und Gastronomienutzungen sowie Natur- und Grünflä-
chen – sind durch diesen Planungsansatz im gesamten
Wettbewerbsgebiet sinnvoll zu verknüpfen.
Die übergeordneten städtebaulichen Leitplanken der
Nutzungsmischung werden im vorangegangen Kapitel
Teil B Punkt 1 - Städtebauliche Ziele konkretisiert und vor-
gegeben.
A - Wohnen
Das Wohnungsangebot auf dem Max Becker-Areal soll
vielfältig, qualitätsvoll und für verschiedene Bevölke-
rungsgruppen geschaffen werden. Hierbei sollen durch
attraktive Wohntypologien und eine hohe Varianz in den
Wohnungsgrößen bedarfsgerechte Wohnungen für un-
terschiedliche Interessenten entstehen. Das Spektrum
an Wohnungen soll unterschiedlichen Lebenslagen
Rechnung tragen und allen Generationen - wie Kindern,
jungen Erwachsenen, Studenten, Familien, Alleinste-
henden, jungen Paaren oder älteren Generationen - at-
traktive Wohnmöglichkeiten anbieten. Möglichkeiten
des genossenschaftlichen Wohnens, Baugruppen-/
gemeinschaften, gemeinschaftliches/gemeinwohlo-
rientiertes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen oder
Mischformen aus Arbeiten und Wohnen unter einem
Dach sind ebenfalls mitzudenken. Alle Wohnungen sind
barrierefrei zu planen.
Bei den als Obergrenze angenommenen rund 1.700
Wohneinheiten bzw. 4.000 Neu-Einwohnern ist mit ei-
ner Belegungsdichte von 2,3 Personen je Haushalt und
einer durchschnittlichen Geschoßfläche je Wohnein-
heit von 90 m² auszugehen. Eine angemessene urbane
Wohndichte soll im Einklang mit qualitätsvollen Wohn-
und Lebenswelten stehen.
Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln
sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh-
nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebe-
dingt im Geschoßwohnungsbau) zu errichten, um be-
zahlbaren Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an
Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Der
geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmä-
ßig und im Sinne einer städtebaulichen Durchmischung
verteilt werden.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr. - Altes Gaswerk | 2021 | Quelle: PANDION AG
5554
!Ziele
Auf dem 17,3 ha großen Plangebiet soll das Max
Becker-Areal künftig durch eine breite Funkti-
onsmischung gekennzeichnet sein, die in Teil -
bereichen des Plangebietes unterschiedlich
ausgeprägt werden soll. Die Rückschlüsse des
Zielbildprozesses geben Aufschluss darüber,
dass ein funktionierendes „Stück Stadt“ mit dem
Schwerpunkt auf Wohnen und Arbeiten entste-
hen soll. Hierfür gilt es den städtebaulich richti-
gen Planungsansatz zu finden.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind sinnvolle
Bauabschnitte zu bilden. Dabei sind vorhandene
Strukturen sowie Parzellierungen in der städte-
baulichen und freiraumplanerischen Konzeption
zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung eines Nicht-Vollgeschosses als
abschließendes Dachgeschoss ist möglich und kann
angewendet werden wo städtebaulich sinnvoll, um
zum einen Höhenentwicklungen in ihrer Maßstäblich-
keit verträglich zu gestalten und zum anderen attraktive
Dachgeschoßwohnungen mit entsprechenden Austrit -
ten und Freibereichen zu ermöglichen. (Hinweis: Nicht-
Vollgeschosse im Sinne der BauO NRW § 2 Abs. 6 sind
Geschosse, die max. ¾ der Fläche des darunterliegen-
den Geschosses überplanen.)
Inwiefern aufgrund einwirkender Emissionen geschütz-
te Wohnnutzungen eher dem Inneren des Quartieres
vorbehalten sind oder Gebäude auch durch intelligente
Typologien sich selbst einen Schallschatten erzeugen
können, ist im Rahmen des städtebaulichen Entwurfes
durch die Planerteams zu klären. Siehe diesbezüglich
auch Kapitel B 5 – F Schienen und Verkehrslärm.
Voruntersuchungen haben attraktive Möglichkeiten mit
geschützten, ruhigen und offenen Wohnhöfen in Rich-
tung Süden und Westen aufgezeigt, untergeordne-
te Funktionen positionieren sich dabei in Richtung der
Bahngleise und des Gewerbelärms.
B - Arbeiten
Neben der Errichtung neuen Wohnraums soll sich das
Max Becker-Areal in Zukunft auch durch attraktive Ar -
beitsplätze zu einem qualitätsvollen Quartier entwi-
ckeln.
Hierbei tragen die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes
– räumliche Nähe oder guter ÖPNV-Anschluss - und
weitere vielfältige Faktoren zur Qualität des eigenen
Arbeitsplatzes bei. Unter anderem fließt neben der ei-
gentlichen Qualität der Arbeitsflächen innerhalb der Ar-
beitsstätte, auch die Nutzungsvielfalt und die Möglich-
keiten der Pausennutzung oder des mobilen Arbeitens
in der näheren „grünen“ Umgebung in die Auswahl bzw.
Bewertung der Arbeitsstätten ein. Ein attraktives Ar -
beitsumfeld mit abwechslungsreichen Nutzungsmög-
lichkeiten und attraktiven öffentlichen Außenräumen
- in direkter fussläufiger Entfernung - kann motivierend
wirken und steigert die Bindung an den Arbeitgeber wie
auch den eigentlichen Arbeitsort.
Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zu-
kunftsweisende Arbeitsformen neben bewährten Büro-
typologien etabliert werden um neben den klassischen
Unternehmensformen auch Gründerzentren, jungen
Kreativbüros und Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu
geben.
Bei der Planung sind über bewährten/innovativen Büro-
und Dienstleistungsflächen hinaus an urbanen Stellen
des Grundstücks Standorte mit wohnverträglichem
(Klein-)Gewerbe und zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk,
Metzger, kleinflächiger Einzelhandel, Gastronomie etc.)
– gerade in den Erdgeschoßzonen - vorzusehen.
Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittel -
markt zur Nahversorgung mit einer maximalen Ver -
kaufsfläche von 799 m², ist ebenfalls denkbar. Alternativ
ist ein dem Standort und seiner Größe angemessenes
Marktkonzept im Sinne eines Foodmarket (Vergleich:
Street Food Markt in Lissabon oder der Markthal in
Rotterdam) denkbar. PKW-Stellplätze für die Nahver -
sorgung sind nicht oder lediglich in sehr geringer Zahl
oberirdisch zu berücksichtigen bzw. nachzuweisen.
Bei den angedachten rund 4.000 Arbeitsplätzen ist von
einer durchschnittlichen Mitarbeiterdichte von ca. 30
m² Geschoßfläche je Mitarbeiter auszugehen. Auch hier
sollte eine angemessene urbane Dichte im Einklang mit
einer hohen Qualität der neu erschaffenen Arbeitsflä-
chen stehen.
Neben einer stadträumlich wichtigen Sichtbarkeit bzw.
Adressbildung von Büro-, Dienstleistungs- und Gewer -
bestandorten kann die - im Gegensatz zur Wohnnut -
zung - weniger sensible Gewerbenutzung auch gezielt
an Stellen der erhöhten Verkehrs-/Gewerbelärmemis-
sionsbelastung eingesetzt werden. Hierzu gibt es je-
doch keine konkrete Lagevorgabe. Eine sinnvolle Posi-
tionierung dieser Gebäude, im Spagat aus technischem
Mehrwert, attraktiven Arbeitsflächen und späterer Ver -
marktbarkeit, bleibt den Wettbewerbsteams und den
städtebaulichen Entwürfen vorbehalten.
Abb. Nr. - Gewerbetypologien nach Zielbild Kölner Weststadt | 2021 | Quelle: MUST GmbH überarbeitet von : ISR GmbH
5756
3. Kultur | Soziale Infrastruktur
A - Kultur – und Kreativwirtschaft
Kultur- und Kreativwirtschaft hat sich in Ehrenfeld zu
einem Wirtschaftsfaktor entwickelt, welcher das Image
des Stadtteils maßgeblich prägt.
Als Labor und Quelle für zukunftsweisende Arbeits-,
Wohn- und Lebensmodelle wirken die neuen Anschau-
ungen und nachhaltigen Produktionsweisen als Kataly-
satoren einer soziokulturellen Entwicklung auf Quartier-
und Stadtteilebene. Produktion und Vertrieb werden
durch die Kultur- und Kreativwirtschaft räumlichen ver-
bunden, weswegen es der direkten Nähe zu Nutzenden
bzw. dem Publikum bedarf und dementsprechend auch
eine gute verkehrliche Anbindung erforderlich macht.
Dazu bietet die zu überplanende Fläche mit der Nähe
zu den S-Bahnhaltestellen und dem Stadtteilzentrum
die passenden Voraussetzungen. Das nahegelege-
ne Luisenviertel ist bereits ein etablierter Standort der
Start-Up und Kreativen Szene. Die Ausloberschaft be-
absichtigt diesen Standort im Rahmen der Erschlie-
ßungsplanung – hier des Gleisgrundstückes - mit zu be-
rücksichtigen, und im Rahmen der Gesamtentwicklung
durch neue angrenzende und zugängliche Sportflächen
auf eben diesem Gleisgrundstück aktiv mitzubeleben.
Die Ausloberschaft steht Vorschlägen der Entwurf -
steams offen gegenüber, auf dem Wettbewerbsgebiet
(Hauptgrundstück) einen neuen – für Ehrenfeld und
das Quartier passenden Kultur-/Kreativbaustein vorzu-
schlagen, der sich mit den zukünftigen Nutzungen ei-
nerseits verträglich umsetzen lässt und andererseits zu
einer Attraktivierung und Vielfältigkeit des neuen Quar-
tiers beiträgt. Die Nutzfläche dieses Bausteins soll sich
dabei an einer Fläche von ca. 3.000 - 4.000 m² (BGF)
orientieren.
B - Soziale und schulische Infrastruktur
Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Pla-
nung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus
diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grund-
schule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt
adäquate Außenanlagen, ausreichend Stellplätze und
eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als auch die
Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffent -
lichkeit zugänglich.
Die Schule ist so zentral zu platzieren, dass die Schul -
wege innerhalb des neuen Quartiers kurz sind. Zudem
ist eine versiegelungsschonende Planung erwünscht.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine maxima-
le Geschossigkeit von mehr als drei Obergeschossen
(zzgl. Erdgeschoss) bei Grundschulen zu vermeiden
ist. Der Schulhof bzw. die Außenanlagen sind während
der Schulzeit eingefriedet und werden erst nach dem
Schulbetrieb geöffnet (finden somit aber keine Berück -
sichtigung in der Berechnung zum Bedarf an öffentli-
chen Grünflächen). Dachflächen können als zusätzli-
che Nutz- und Pausenflächen dienen, der Großteil der
Schulhoffläche wird jedoch ebenerdig dargestellt.
Die Ausloberschaft erwartet einen modernen und kre-
ativen Umgang mit diesem Schulbaustein, ggf. auch
durch die Nutzung von alternativen und nachwachsen-
den Baustoffen.
C - Schulische Infrastruktur
Pro Klasse durchschnittlich 25 Schüler:innen
Grundstücksfläche > 25 m² / Schüler
Geschossigkeit > Max. 4 Geschosse (3
Obergeschosse)
Geschosshöhe > EG mind. 4,90 m, OG
mind. 3,70 m
Schulhoffläche > 5 m² / Schüler:in
Hauptfläche eben-
erdig, max. auf zwei
Ebenen verteilt
Einfriedung während
des Schulbetriebs
Ruhender Verkehr
(PKW, Fahrrad/Kickboard)
> 1 Stellplatz / 30
Schüler:innen
(1 Stellplatz / 2,5
Schüler:innen)
2-Feld Turnhalle > Spielfeldgröße ge-
samt 34 m x 42 m
Abb. Nr - Clouthquartier | 2021 | Quelle: PANDION AG
Weiterhin sind insgesamt 22 Kita-Gruppen erforderlich.
Diese sind im Gesamtkonzept an geeigneten Stellen
z.B. durch drei Kindertageseinrichtungen mit je 6 Grup-
pen und eine 4-zügige Kindertageseinrichtung und den
dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen nach-
zuweisen. Sollten die städtebaulichen Konzepte von
einer geringeren Einwohnerzahl ausgehen, ist auch mit
einer geringeren Kitabedarfsplanung zu rechnen.
Die Kindertagesstätten müssen nicht als Solitäre vorge-
sehen werden. Die Integration in die Erdgeschoßzone
von Wohn- bzw. Bürogebäuden ist vorstellbar und wird
aufgrund des zu gestaltenden urbanen Raums und ei-
ner kompakten Planung mit möglichst geringen Versie-
gelungen bevorzugt. In jedem Fall wird aber ein eigener
ausreichend dimensionierter Freibereich benötigt.
5958
!Ziele
Es soll ein Stück Stadt entstehen, welches die
Vielfalt des Stadtteils Ehrenfeld widerspiegelt
und neben dem Nutzungsschwerpunkt aus Woh-
nen und Arbeiten auch sozialen, kulturellen und
kreativen Nutzungen, den dafür notwendigen
Platz bietet. Bestehende Denkmäler und ikoni-
sche Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das
Quartier künftig mit dessen Historie verbinden.
Dafür werden repräsentative Nutzungsformen für
die Gebäude benötigt.
Außenflächenbereiche der Grundschule, die für
die Öffentlichkeit attraktiv sind, sollen anspre-
chend in die Freiraumplanung integriert werden.
So sind wertvolle Aufenthaltsflächen ganztägig
und nicht nur während der Schulzeiten nutzbar.
Für die Kindertagesstätten und die Grundschule sind
die Bring- und Holverkehre auf eigenem Grundstück zu
berücksichtigen.
Erforderliche Grundstücksgrößen Kindertagesstätten:
3 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 1.500 m²
Grundstücksfläche, davon 860 m² Außenfläche
Zweigeschossig = Gesamtbedarf aufgerundet = 1.300
m² Grundstücksfläche, davon 860 m² Außenfläche
4 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.000 m²
Grundstücksfläche, davon 1.130 m² Außenfläche
Zweigeschossig Gesamtbedarf aufgerundet = 1.600 m²
Grundstücksfläche, davon 1.130 m² Außenfläche.
5 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.300 m²
Grundstücksfläche, davon 1.250 m² Außenfläche
Zweigeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.000 m²
Grundstücksfläche, davon 1.250 m² Außenfläche.
6 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.800 m²
Grundstücksfläche, davon 1.520 m² Außenfläche
Zweigeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.200 m²
Grundstücksfläche, davon 1.520 m² Außenfläche.
D - Jugendtreff, Jugendangebot
Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebau-
lichem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzu-
planen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen.
Die Räumlichkeiten sind mit zwei Gruppen-/Aufent -
haltsräumen/Veranstaltungsräumen (Beispielhafte
Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spieltischen,
Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.),
einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen,
einer Küche inkl. Vorraum und Speisekammer, einem
Büroraum, einer Toilettenanlage und mit Nebenräumen
auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Ju-
gendtreff vorgesehen.
Die Positionierung auf dem Entwicklungsgrundstück
muss zum einen qualitätsvoll für die eigentliche Nut -
zung durch Jugendliche gewählt werden und zum
anderen verträglich für die anderen Nutzungen ein-
gebettet werden. Die direkte räumliche Zuordnung an
öffentlichen Spiel- Bewegungs- und Aktionsflächen für
Kinder und Jugendliche sowie Grünanlagen erscheint
sinnvoll – soll jedoch auf dem Hauptgrundstück des
Max Becker-Areals erfolgen.
Zusätzliche öffentliche Spiel- und Aufenthaltsangebote
für Jugendliche im grünen Außenraum sollen auf dem
Gleisgrundstück zwischen S-Bahnstation und Maarweg
eingeplant werden. Siehe diesbezüglich den Plan Bei-
spieldarstellung Flächenbedarf nach Kooperativem Bau-
landmodell auf Seite 73. Möglich wäre hier eine sport -
liche Ausrichtung für ältere Kinder und Jugendliche
wie Ballspiel- oder Rollsportangebote, Klettern oder
ähnliches. Weitere Angaben finden Sich in Kapitel B5
Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange,
Freiraum, Grün, Umwelt.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
6160
4. Verkehr | Mobilität |
Infrastruktur
A - Ausgangssituation
Da es sich bei dem Max Becker-Areal um ein Betriebs-
gelände handelt, muss für das Plangebiet ein grundle-
gend neues Erschließungssystem entwickelt werden.
Die tangierenden Straßenzüge sind auf den motorisier -
ten Verkehr ausgerichtet, was auf die zahlreichen ge-
werblichen Nutzungen im Süden von Ehrenfeld zurück-
zuführen ist. An die nördlich angrenzende Bahntrasse
besteht für den gewerblichen Schienentransport noch
Anschluss, was eine Besonderheit für das Gelände dar-
stellt.
B - Zukunftsorientierte Mobilität
Durch neue Anforderungen an die Mobilität ergibt sich
ein Bedarf an innovativen und nachhaltigen Ideen. Zum
nahegelegenen S-Bahnhaltepunkt Köln-Müngersdorf
soll auf der derzeit noch vorhandenen firmeneigenen
Schienentrasse eine Mobilitätstrasse eingerichtet wer -
den, mit einem Fuß- und Radweg. Zudem soll es die
Möglichkeit eines „ÖPNV-Shuttle“ mit direkter Bus-Ver-
bindung an die S-Bahnstation Köln-Müngersdorf geben.
Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert werden.
Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobili-
tätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrä-
dern und Pedelecs auch Stellplätze für Car-Sharing,
E-Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet
werden.
In Hinblick auf die neuen Anforderungen an die Mobili-
tät spielt auch die Wahrnehmung und insbesondere die
Qualität des öffentlichen Raumes eine wichtige Rolle.
Vor dem Hintergrund innovativer Mobilitätsangebote
soll das Auto nicht im Mittelpunkt der Wahrnehmung
stehen. Vielmehr sollen lebenswerte barrierefreie öf -
fentliche Wege, Plätze und Freiflächen mit einer hohen
Aufenthaltsqualität für Anwoner:innen, Beschäftigte
und Besucher:innen mit vielseitigen Interaktions- und
Nutzungsmöglichkeiten für alle Generationen ge-
schaffen werden, die frei von Nutzungskonflikten von
Passanten:innen genutzt werden können.
Es müssen grundsätzlich barrierefreie Zugänge in das
Quartier für den Fuß- und Radverkehr sichergestellt
werden. Dies gilt sowohl für die Hauptstraßen sowie
vom Max Becker-Areal zum alten Gaswerkgelände bzw.
über das Kontrastwerk-Gelände bis zur Oskar-Jäger-
Straße und weiter zum Ehrenfelder Stadtteilzentrum.
Im Sinne einer nachhaltig vernetzten Stadt, gilt es den
Straßenraum langfristig von Stellplatzflächen zu befrei-
en oder diesen zu reduzieren, wodurch Platz für weitere
Nutzungen entstehen kann. Eine klimaschonende und
nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur trägt zudem dazu
bei, dass die Geschwindigkeit innerhalb der Quartiere
reduziert wird und die Erschließungswege nicht mehr
ausschließlich als Transiträume funktionieren, sondern
auch Aufenthaltsqualitäten miteinschließen.
C - Erschließung
Als Basis für ein fußläufiges Quartier - Walkability - dient
die optimale fußläufige Erreichbarkeit von öffentlichen
Verkehrsmitteln und Nahversorgungsangeboten. Durch
ein zukunftsweisendendes Mobilitätskonzept, durch
kurze Wege im Quartier und die Förderung einer Mo-
bilitätstrasse entlang der bestehenden Bahngleise (DB),
soll das Verkehrsaufkommen reduziert und ein autoar -
mes Quartier gestaltet werden.
Diese Mobilitätstrasse soll sowohl Rad- und Fußweg
als auch eine Straße für die vorgenannte öffentliche
“Shuttle“-Anbindung umfassen und die Teilbereiche des
Quartiers miteinander verbinden. Für die öffentliche und
durchgrünte Rad- und Fußgängertrasse entlang des
Bahndamms ist möglichst durchgängig eine Breite von
6 m vorzusehen, um eine attraktive Verbindung für Fuß-
gänger und Radfahrer darzustellen. Fahrradfahrer:innen
und Fußgänger:innen soll es dadurch ermöglicht wer -
den, sich trotz unterschiedlicher Geschwindigkeiten ne-
beneinander und sicher fortbewegen zu können.
Der Querschnitt der Mobilitätstrasse, auf der auch die
Shuttlebusse verkehren werden, beträgt rund 6,5 m. Auf
Höhe des „Ideenbereich 1“ verlaufen Rad- und Shuttlet-
Abb. Nr - Infografik Erschließung | 2021 | Quelle: BERNARD Gruppe ZT GmbH
Durchgangsverkehr
durch das Plangebiet
unterbinden
6362
rasse auf einer Breite von ca. 12 m nebeneinander. (Sie-
he dazu Abb. Übersichtsplan Leitidee Mobilität, S. 67)
Entsprechend wird die neu geplante öffentliche Spiel-/
Grünfläche auf dem Gleisgrundstück, nicht für den
motorisierten Individualverkehr zugänglich sein. Aktu-
ell wird die brachliegende Fläche noch durch ihre „In-
sellage“ gekennzeichnet, was durch die angedachten
Erschließungswege sowohl von Osten als auch von
Westen überwunden und als qualitätvoller öffentlicher
Transitraum mit Verweilfunktionen herausgearbeitet
wird. Siehe diesbezgl. die Abbildung Beispieldarstellung
Flächenbedarf nach Kooperativem Baulandmodell und
die Beschreibung der öffentlichen Spiel-/Grünanlage
unter B5 A Öffentliche Grün- und Spielflächen – Orien-
tierende Berechnungsgrundlage. Um die angrenzenden
Grundstücke im Sinne eines zukunftsweisenden Mobili-
tätskonzeptes von vorneherein miteinzubeziehen, ist die
fußläufige Durchwegung der angrenzenden Grundstü-
cke (Ideenteil) eine zentrale Herausforderung.
Perspektivisch soll zudem der ÖPNV-Ausbau der Mo-
bilitätsstraße über das Plangebiet hinaus vorgesehen
werden, so dass eine weitergehendende ÖPNV-Ver -
bindung bis in Richtung Westen zum Gewerbegebiet
am Wasseramselweg erschlossen wird und in Richtung
Südosten in Richtung der Aachener Straße. Somit wäre
mittel- bis langfristig die zurzeit unterentwickelte Nord-
Südverbindung in Form einer eigenständigen Buslinie
durch das Gesamtgebiet gestärkt.
Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntras-
se der Deutschen Bahn nach Norden zum ehemaligen
Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußver-
kehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig die
beiden Quartiere besser miteinander vernetzen zu kön-
nen. Außerdem soll für Fußgänger und Radfahrer eine
möglichst konfliktfreie Querung über die Vitalisstraße
mitgedacht werden, plus der beiden Rampen zum S-
Bahnhof Köln-Müngersdorf. Ebenso ist eine Fußgänger-
und Radwegeverbindung zum Luisenviertel in einer
Breite von 6 m mitzuplanen.
Die verkehrliche Erschließung durch motorisierten Ver-
kehr des Max Becker-Areals soll durch die Widdersdor-
fer Straße und den Maarweg, die das Plangebiet tangie-
ren, sichergestellt werden. Eine direkte Durchwegung
für den Kfz-Verkehr ist vor dem Hintergrund von mögli-
chen Durchgangsverkehren zu vermeiden.
Grundsätzlich müssen bei der zu planenden Bebauung
des Gebietes die Befahrungsvoraussetzungen der Müll-
abfuhr, Belieferung sowie die Belange der Feuerwehr
berücksichtigt werden. Gleiches gilt für die Anlagen der
Energieversorgung, die dauerhaft mit Schwerlastver -
kehr erreichbar sein müssen.
Die Radverkehrsinfrastruktur im Umfeld ist den Zielvor-
stellungen nicht angemessen und muss teilweise ange-
passt werden, um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten
zu fördern.
Abb. Nr - Übersichtskarte Verkehr | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Es wird empfohlen, dass sich der Kfz-Verkehr etwa je-
weils zur Hälfte auf Zufahrten an der Widdersdorfer
Straße und am Maarweg verteilt. Die innere Erschlie-
ßung des Plangebiets und die Verortung der Stellplätze
sind dementsprechend zu planen.
In der beigefügten Abbildung (Abb.
Infografik Erschlie-
ßung) sind Bereiche entlang der Widdersdorfer Straße
und des Maarwegs gekennzeichnet, in denen keine
Zufahrten des Max Becker-Areals vorgesehen werden
sollten. Dies ist bedingt durch die Nähe zum Knoten-
punkt Widdersdorfer Straße/Maarweg sowie durch
mögliche Konflikte mit gegenüberliegenden Zufahrten.
Innerhalb des Plangebiets sollte das Erschließungs-
system so geplant werden, dass eine Nutzung für den
Durchgangsverkehr zwischen Maarweg und Widders-
dorfer Straße entweder überhaupt nicht möglich oder
unattraktiv ist.
6564
Abb. Nr - Übersichtskarte Leitidee Mobilität | 2021 | Quelle: ISR GmbH
!Ziele
Die Anforderungen an die Erschließungsqualität
wachsen erheblich durch eine absehbare Erhö-
hung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im
Plangebiet und den Umstand, dass die umlie-
genden Straßenräume noch einer autogerechten
Planung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobi-
litätsverhalten fördern zu können muss die Radin-
frastruktur außerhalb des Plangebiets angepasst
werden und dementsprechend ein radfahrer- und
fußgängerfreundliches Wegenetz innerhalb des
Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen
Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahversor -
gung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräu-
me innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu
erreichen sind. Begrünte Geh- und Radwege sind
für die Erschließung der näheren Umgebung vor-
gesehen.
Durch die Nähe zu der S-Bahnstation wird mit
einer neuen direkten Buslinie im Pendelverkehr
und Mobilitäts-Stationen geplant, die die letzte
Meile (last-Mile) mit unterschiedlichsten Fortbe-
wegungsmitteln erleichtern und umweltverträg-
lich gestalten.
D - Mobilitätsstationen und ruhender Verkehr
In das Gesamtkonzept sind an geeigneten Stellen Mo-
bilitätsstationen zu integrieren. Die Mobilitätsstationen
sind auf privaten Grundstücken, aber öffentlich zugäng-
lich, einzuplanen. Diese sollen einem attraktiven und
leicht auffindbaren Konzept zugrunde liegen um so die
Multimodalität fördern. Durch die Integration in das Mo-
bilitätskonzept kann eine Reduzierung des Stellplatz -
bedarfs erreicht werden. Als Schnittstelle zwischen den
Verkehrsträgern erleichtern die Mobilitätsstationen den
Nutzer:innen einen bequemen Umstieg vom Öffent -
lichen Nahverkehr auf Lastenfahrräder, Car-Sharing,
(Leih)Fahrräder bzw. –roller o.ä.
Die privaten Stellplätze können in Tiefgaragen unter -
gebracht werden. Die Ausloberschaft kann sich auch
eine Hochgarage (Quartiersgarage) als ergänzenden
Bestandteil neben Tiefgaragen zur Unterbringung des
ruhenden Verkehrs vorstellen.
Für die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze ist die
neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln aus dem Jahr
2021 heranzuziehen. Es ist aufgrund der Lagekriterien
und der angedachten Maßnahmen des Mobilitätskon-
zeptes von einer Stellplatzreduktion von rund 50% aus-
zugehen.
Weiterhin ist die Bereitstellung von Stellplätzen für
Fahrräder in angemessener Zahl zu berücksichtigen.
(Siehe diesbzgl. ebenfalls die Stellplatzsatzung). Es
können auch oberirdische Sammelanlagen für Fahrrä-
der angedacht werden, die leicht auffindbar sind und
an verkehrstechnisch sinnvollen Stellen verortet sind.
Bei Fahrradabstellplätzen in Tiefgaragen ist auf ausrei-
chend lichte Raumhöhen und leichte Zugänglichkeit zu
achten. Parkraum für Pkw und Fahrräder wird frühzeitig
und gleichwertig konzipiert.
Es sollte nur eine geringe Anzahl an öffentlichen Stell -
plätzen (nur Ladezonen/Stellplätze für mobilitätseinge-
schränkte Personen) geschaffen werden. Besucherpark-
möglichkeiten sind auch in privaten Parkierungsanlagen
möglich, sollten dann aber öffentlich zugänglich sein. Es
besteht die Vorgabe, dass je angefangene vier Stellplät-
ze ein Baum zu pflanzen ist. Bei Baumscheiben ist die
Mindestgröße von 6 m² nicht zu unterschreiten.
6766
Ergänzende Anforderungen
technische Infrastruktur
A - Funktionale Verknüpfung Nutzungsbausteine Inf -
rastruktur
Die Nutzungsbausteine Gasregelstation und Umspann-
werk befinden sich aktuell auf einem Grundstück der
RheinEnergie am Maarweg. Dennoch besteht zwischen
beiden keine funktionale Verknüpfung, sodass eine
Bündelung beider Nutzungsbausteine zukünftig nicht
zwingend erforderlich, aber weiterhin aus technischen
und ökonomischen Gründen sinnvoll bzw. wünschens-
wert ist so z. B. auch, um durch die gemeinschaftliche
Nutzung von Park- und Erschließungsflächen Synergien
zu schaffen.
B - Gasregelstation
B 1 Standortprämissen
Die Gasregelstation muss aus versorgungstechnischen
Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrie-
ben werden. Als Standort sollte ein Bereich nördlich des
aktuellen Standorts (auf Höhe der Autohändlers, Maar -
weg 241-251) bis hin zur Gleistrasse gefunden werden.
Dies ergibt sich aus Anknüpfungspunkten an Leitungst-
rassen in diesem Bereich des Maarwegs.
Die Anknüpfung an die im Maarweg verlaufenden Lei-
tungstrassen ist zwingend erforderlich. Zur Reduzierung
der Längen zusätzlicher Leitungen ist ein Ersatzstandort
in maximal 50 m Entfernung zum Maarweg gefordert.
B 2 Anforderungen an Flächen und Gebäude
Für die Realisierung des Ersatzstandortes für die Gasre-
gelstation ist nach aktuellem Stand eine Grundstücks-
fläche von ca. 310 m² bei einem Grundstückszuschnitt
von mindestens 16 m x 19 m erforderlich. Die Fläche
setzt sich aus der Gebäudegrundfläche des Gebäudes
der Gasregelstation, Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge
und Erschließungsflächen zusammen. Die Bemaßung
stellt eine räumliche Optimierung der bestehenden
Gasregelstation und eine Minimierung der erforderli-
chen Fläche dar.
Die Kubatur des Gebäudes ergibt sich aus einer Gebäu-
degrundfläche von ca. 10 m x 10 m und einer Gebäu-
dehöhe von ca. 3,5 m. Um das Gebäude herum ist eine
Schutzzonenbreite von 3 m einzuhalten, die auf dem
Grundstück der Gasregelstation zu verorten ist. Das Ge-
bäude muss von mindestens drei Seiten begehbar sein.
Es ist zu berücksichtigen, dass auf dem Dach Ausblas-
öffnungen angebracht werden müssen und eine freie
Umströmung des Gebäudes gegeben ist. Im Ausblas-
bereich dürfen sich keine potenziell funkenbildenden
Prozesse (z. B. Schienenverkehr) befinden. An die äußere
Gestaltung des Gebäudes werden betreiberseitig keine
gestalterischen Anforderungen gestellt, da es sich um
ein Funktionsgebäude handelt.
B 3 Leitungstrassen
Es besteht das zwingende Erfordernis zur Anbindung
des zukünftigen Standorts der Gasregelstation an die
im Maarweg verlaufenden Leitungstrassen. Es ist daher
eine möglichst direkte und geradlinige Leitungstrasse
zwischen Maarweg und Gasregelstation einzuplanen.
Hierbei sind standortspezifische Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass z. B. trotz Bö-
schungen oder Gefälle die Leitungen verlegt und ohne
Einschränkungen betrieben werden können. In diesem
Zusammenhang sind auch Anlagen Dritter, z. B. der
Stadtentwässerungsbetriebe, zu berücksichtigen.
Es ist zwingend zu beachten, dass die Leitungstrassen
nicht überbaut werden dürfen und von tiefwurzelnder
Bepflanzung freigehalten werden müssen. Sie müssen
im Störfall zu Reparaturzwecken mit entsprechenden
Fahrzeugen und Baumaschinen erreichbar sein.
B 4 Erschließung
Die Gasregelstation muss eine direkte Anbindung an die
öffentlichen Verkehrsflächen aufweisen, die jederzeit
(24/7) und ohne Einschränkungen zugänglich ist, ohne
zuvor Fremdgrundstücke zu queren. Die Zugänglichkeit
für Feuerwehr und Rettungskräfte ist dauerhaft sicher -
zustellen.
B 5 Zeitliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt, dass die Funktion der Gasregelstati-
on im Laufe der Entwicklung zu jedem Zeitpunkt gege-
ben sein muss.
In weiten Teilen des nord- und westdeutschen Raums
erfolgt schrittweise eine Umstellung von niederkalori-
schem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas. Mit Ausnahme
einiger westlicher und südlicher Bereiche erfolgt diese
Erdgasumstellung in Köln in den Jahren 2023 bis 2025 (s.
auch www.meine-erdgasumstellung.de).
Bis zum Abschluss der Erdgasumstellung von L- auf
H-Gas in diesem Teil von Köln (mindestens Ende 2025)
muss der Betrieb der existierenden Gasübernahmesta-
tion in derzeitiger Form uneingeschränkt gewährleis-
tet bleiben. Erst danach kann ein Umschluss auf eine
neu zu errichtende Gasregelstation erfolgen. Weiter -
hin muss bis zum Umschluss die neue Gasregelstation
fertiggestellt werden. Hier ist für den Neubau und die
Vorbereitung der Netzanbindung von einer Dauer von
ca. 3-4 Jahren nach Vorliegen einer Baugenehmigung
auf dem noch festzulegenden neuen Grundstück aus-
zugehen. Danach erfolgen die Umschlussarbeiten von
der bestehenden auf die neue Gasregelstation, die ca. 9
Monate in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Inbetrieb-
nahme der neuen Gasregelstation, kann erst ein Rück -
bau der bestehenden Anlage erfolgen. Dieser Rückbau
dauert etwa 6 Monate.
Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind in der Planung
der Bauphasen der Entwicklung zu berücksichtigen.
C - Umspannwerk
C 1 Standortprämissen
Das Umspannwerk muss aus versorgungstechnischen
Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrie-
ben werden. Als Standort sollte ein Bereich nördlich
des aktuellen Standorts der Gasübernahmestation bis
hin zur Gleistrasse gefunden werden, um die Länge der
notwendigen Hochspannungsleitungstrassen zu mini-
mieren. Eine auch nur teilweise Nutzung des aktuellen
Standorts als Ersatzstandort ist aufgrund des Erforder -
nisses, dass der durchgehende Betrieb des Umspann-
werks zu sichern ist, nicht möglich.
Der künftige Standort des Umspannwerks erfordert
zwingend die unter B.3 beschriebenen Leitungstrassen,
die bei der Definition der Standortprämissen eine be-
deutende Rolle spielen.
Es ist zwingend zu beachten, dass der künftige Stand-
ort des Umspannwerks aus Gründen des Schutzes
vor Hochwasser nicht unterhalb der Hochwasserlinie
Abb. Nr - räumliche Anforderungen technische Infrastruktur | 2021 | Quelle: RheinEnergie AG | moderne Stadt
6968
von 11,30 m (35,038 m über NHN) Kölner Pegel rea-
lisiert werden kann (Link: https:/ /www.elwis.de/DE/
dynamisch/gewaesserkunde/wasserstaende/index.
php?target=2&pegelId=a6ee8177-107b-47dd-bcfd-
30960ccc6e9c). Ebenso ist eine Überflutungsgefahr bei
Starkregen unbedingt zu vermeiden.
C 2 Anforderungen an Flächen und Gebäude
Der Ersatzstandort des Umspannwerks erfordert nach
aktuellem Stand eine Grundstücksfläche von ca. 1.800
m². Die Bemaßung stellt eine räumliche Optimierung
des künftigen Umspannwerks und eine Minimierung
der erforderlichen Fläche dar.
Für die Kubatur des Gebäudes sind unterschiedliche
Varianten denkbar. Diese sind auch im Zusammenhang
mit einer städtebaulichen Integration zu wählen. Insge-
samt werden sechs Transformatoren in dem neuen Um-
spannwerk untergebracht. Folgende Varianten für die
Gebäudegrundfläche sind denkbar:
(1) 30 m x 45 m
(2) 60 m x 20 m
Die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück
muss so erfolgen, dass die unter B.4 beschriebenen
Transporte zu allen Seiten des Gebäudes möglich sind.
Aus den Anforderungen an die Aufstellung und Kühlung
der Transformatoren ergibt sich eine Gebäudehöhe von
ca. 11 m. Das Gebäude soll darüber eine Flächenvorhal-
tung für weitere betriebsnotwendige Funktionen der
Rheinenergie vorsehen, die sich über zwei zusätzliche
optionale Geschosse oberhalb der bereits beschriebe-
nen Funktion abbilden lässt.
Das Umspannwerk erfordert keine besonderen Schutz-
zonen. Jedoch muss der Standort hinsichtlich der gel -
tenden Regularien (z. B. TA-Lärm) genehmigungsfähig
sein.
An die äußere Gestaltung des Gebäudes werden betrei-
berseitig keine gestalterischen Anforderungen gestellt,
da es sich um ein Funktionsgebäude handelt.
C 3 Leitungstrassen
Es besteht das zwingende Erfordernis zur Anbindung
des zukünftigen Umspannwerks an die Leitungen, die
zum bereits vorab genannten aktuellen Standort des
Umspannwerks geführt sind. Es ist zu berücksichtigen,
dass im Maarweg keine weiteren Leitungen realisiert
werden können und die Anbindung grundsätzlich in-
nerhalb des Projektareals realisiert werden muss. Die
Leitungstrassen sind möglichst geradlinig und ressour-
censchonend vorzusehen und sollten vorwiegend auf
öffentlichem Grund verlaufen. Um die Breite der direk -
ten Trasse zwischen dem aktuellen und neuen Standort
des Umspannwerks zu reduzieren ist es sinnvoll, zwei
weitere Leitungstrassen vorzusehen, um die von Nord-
westen (Maarweg-Unterführung) bzw. Südosten (Wid-
dersdorfer Straße) kommenden Leitungen in das neue
Umspannwerk einzuführen.
Damit ergeben sich folgende Leitungstrassen:
(1) Anbindung vom alten Umspannwerk zum neu-
en Umspannwerk zur Aufnahme von Hoch- und Mittel-
spannungsleitungen, bei einem Standort im Nordwes-
ten möglichst parallel zum Maarweg (ca. 6 m breit)
(2) Anbindung von (Nord-)Westen vom Maarweg
zum neuen Umspannwerk zur Aufnahme der Hoch-
und Mittelspannungsleitungen aus der Bahnunterfüh-
rung Maarweg (max. ca. 200 m, ca. 4 m breit)
(3) Anbindung von Süden oder Osten von der Wid-
dersdorfer Straße zum neuen Umspannwerk zur Auf -
nahme der Mittelspannungsleitungen aus dem süd-
östlichen Bereich. Über diese Trasse kann auch die
Erschließung des Areals (teilweise) erfolgen
Es ist zwingend zu beachten, dass die Leitungstrassen
nicht überbaut werden dürfen und von tiefwurzelnder
Bepflanzung freigehalten werden müssen. Sie müssen
im Störfall zu Reparaturzwecken mit entsprechenden
Fahrzeugen und Baumaschinen erreichbar sein.
C 4 Erschließung
Das Umspannwerk muss eine direkte Anbindung an die
öffentlichen Verkehrsflächen (PKW, Kleintransportern
und LKW bis 40 t für regelmäßige Wartungsarbeiten)
aufweisen, die jederzeit (24/7) und ohne Einschrän-
kungen zugänglich ist, ohne zuvor Fremdgrundstücke
zu queren. Die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Ret -
tungskräfte ist dauerhaft sicherzustellen.
Eine Besonderheit des Umspannwerks ist, dass auch
eine Erreichbarkeit mit Schwerlastverkehren (ca. 150
t, verteilt auf 12 Achsen) zum An- und Abtransport von
Transformatoren zu gewährleisten ist. Solche Transporte
sind während der Bauphase und danach selten, jedoch
ggf. sehr kurzfristig notwendig. Erforderliche Straßen-
breiten, Kurvenradien, Durchfahrtshöhen und Beschaf -
fenheit der Straßen sind entsprechend einzuplanen.
Die verkehrliche Erschließung kann geeignet mit den
Leitungstrassen kombiniert werden.
C 5 Zeitliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt, dass die Funktion des Umspann-
werks im Laufe der Entwicklung zu jedem Zeitpunkt
gegeben und der Betrieb gewährleistet sein muss.
Das bestehende Umspannwerk muss daher bis zur Fer-
tigstellung des neuen Umspannwerkes und den daran
anschließenden Umschluss vom alten auf das neue
Umspannwerkt vollständig in Betrieb verbleiben und
kann erst anschließend rückgebaut werden, um Platz
für die städtebauliche Entwicklung zu machen. Es ist
von einer Dauer von ca. 3-4 Jahren nach Vorliegen einer
Baugenehmigung auf dem noch festzulegenden neuen
Grundstück für den Neubau sowie die Vorbereitung der
Netzanbindung und der Trassen auszugehen. Danach
erfolgen die Umschlussarbeiten von dem bestehenden
auf das neue Umspannwerk, die ca. weitere 1,5 Jahre
in Anspruch nehmen. Erst dann kann ein Rückbau der
bestehenden Anlage erfolgen. Dieser Rückbau dauert
etwa 6 Monate.
Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind in der Planung
der Bauphasen der Entwicklung zu berücksichtigen.
D - Flächenkorridor Nutzungsbausteine Infrastruktur
Zusammenfassend ergibt sich aus den voranstehenden
Ausführungen ein Flächenkorridor, in dem unter Aner -
kennung der definierten Rahmenbedingungen die bei-
den Nutzungsbausteine Gasregelstation und Umspann-
werk in dem Entwurf für die zukünftige städtebauliche
Entwicklung Berücksichtigung finden müssen.
Die Abbildung auf Seite 67 zeigt schematisch die infra-
strukturellen Anforderungen sowie den Flächenkorridor
innerhalb dessen die verbleibenden betriebsnotwendi-
gen Einrichtungen platziert werden sollen:
7170
5. Grün- und Freiräume |
Luft und Klima |
Umweltbelange
In zukunftsbeständigen Städten und Stadtteilen lösen
sich die scharfen Grenzen zwischen den Schlüsselnut -
zungen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Nahversorgung
auf. Eine wichtige Aufgabe wird hierbei den öffentlichen
Freibereichen beigemessen, die als Bindeglied zwi-
schen den genannten Nutzungen fungieren und ver -
mitteln.
Die Schaffung eines öffentlichen Raumes zur Stärkung
des nachbarschaftlichen Gefüges ist in der Planung zu
berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auch ein hoher
Wert auf die Sichtbarkeit und Erlebbarkeit des Areals zu
legen.
Trotz der gewerblichen Nutzung verfügt das Max Be-
cker-Areal mit seinem Baumbestand über ein - für die
nähere Umgebung – großes Potenzial in der Freiraum-
gestaltung.
A - Öffentliche Grün- und Spielflächen –
Orientierende Berechnungsgrundlage
Zur Schaffung eines lebendigen Quartiers mit hoher
Wohnqualität sind ausreichende und hochwertige Grün-
flächen mit verschiedenen Eigenschaften unabdingbar.
Bei der Freianlagenplanung soll der vorhandene erhal -
tenswerte Baumbestand soweit möglich und städte-
baulich vertretbar erhalten werden und als prägendes
Element in die Gestaltung mit eingebunden werden.
Entsprechend der Vorgaben des Kooperative Bauland-
modells wird bei der Berechnung der erwarteten Ein-
wohnerzahl und daraus folgend der entstehenden Be-
darfe für öffentliche Spiel- und Grünflächen die Anzahl
der Wohneinheiten zunächst an die durchschnittliche
Größe einer Wohneinheit von 90 m² Geschossfläche an-
gepasst. Die Anzahl der Wohneinheiten berechnet sich
auf Grundlage der Angaben zur gesamten Geschossflä-
che für das Wohnen im Plangebiet.
Es sind folgende Flächen für öffentliche Spielplätze
und öffentliche Grünflächen vorzusehen (Kalkulations-
weg gemäß Kooperativem Baulandmodell. Siehe hierzu
auch die beigefügte „Berechnungstabelle Kooperatives
Baulandmodell“ in der Anlage) :
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Die Bedarfe sind additiv zu sehen.
Öffentliche Spielflächen sind für Kinder und Jugendli-
che von 6 bis 18 Jahre zu planen. Es werden nur Spiel -
flächen für die Größenberechnung anerkannt, die expli-
zit für Kinder- und Jugendliche ausgewiesen werden,
keine Allgemeinflächen. Allgemeine Sportflächen z.B.
Joggingwege sind zusätzliche Angebote.
Auf Spielflächen sind keine Retentionsflächen für Stark-
regenereignisse vorzusehen. Die Flächen stehen des
Weiteren nicht für Feuerwehrüberfahrten oder Stellflä-
> 2 m² öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie
10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner.
> Bedarf Spielfläche = Anzahl WE x 2,3 [Einwohner
pro WE] x 2 m² [Spielfläche pro Einwohner]
> Bedarf öffentliche Grünfläche = Anzahl WE x 2,3
[Einwohner pro WE] x 10 m² [Grünfläche pro Ein-
wohner]
7372
chen zur Verfügung. Ferner sind Ausgleichspflanzung
auf Spielflächen nicht zulässig.
Ein sportlicher Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche
kann auf dem „Gleisgrundstück“ zwischen Maarweg
und S-Bahnhof eingeplant werden. Möglich wäre hier
eine sportliche Ausrichtung für ältere Kinder und Ju-
gendliche wie Ballspiel- oder Rollsportangebote, Klet -
tern oder ähnliches. Daneben ist auch Freiraum vorzu-
sehen, der temporäre Zwischennutzungen zulässt und
Platz für Erholung bietet.
Die Lage zwischen Bahnstation und der geplanten
Mobilitätstrassen wird dazu beitragen, dass das Gleis-
grundstück schnell sowohl mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln als auch von dem mischgenutzten Quartier aus
zu erreichen ist. Da bei der Gesamtentwicklung die
Ausloberschaft großen Wert auf eine „aktiv nutzbare“
Außenraumgestaltung legt, bietet sich die Einbindung/
Vernetzung der unterschiedlichen Sportflächen in Form
einer wassergebundene Walking-/ Joggingstrecke an.
Für einen öffentlichen Spielplatz ist mindestens eine
Fläche von 500 m² vorzusehen. Öffentliche Spielplätze
sind möglichst direkt an einer öffentlichen Straße oder
Weg zu verorten und dürfen nicht unterbaut werden. Ein
Teil der öffentlichen Spielplatzflächen soll auch für Ju-
gendliche gestaltet werden.
Es ist mindestens eine 30.000 m² große zusammenhän-
gende Grünfläche vorzusehen. Öffentliche Grünflächen
dürfen ebenfalls nicht unterbaut werden und sind barri-
erefrei zu gestalten.
Entsprechend der Berechnungsmethode des koopera-
tiven Baulandmodells ergeben sich somit, bei den als
Obergrenze angenommenen rund 1.700 Wohneinhei-
ten, in Abhängigkeit der Geschossfläche, ca. 40.000 –
48.000 m² öffentliche Spiel- und Grünfläche.
Private Kleinkinderspielplätze
Als weitere Zielgruppe sind auch Spielflächen für Klein-
kinder vorzusehen, die eine Mindestgröße von 45 m²
vorweisen haben, bei Wohngebäuden mit mehr als 5
WE erhöht sich die Größe der Spielfläche um 5 m². Da-
bei ist darauf zu achten das die Flächen in Sicht- und
Rufweite der Wohnungen liegen und Anlagen von de-
nen Gefahren ausgehe abgegrenzt werden. (Siehe dazu
auch Private Spielflächen für Kleinkinder – Satzung der
Stadt Köln in den Anlagen).
Die weiteren Ziele und Handlungsempfehlungen, wie
z.B. Aufwertung des Straßengrüns des Steckbriefs Fo-
kusraum Max Becker-Areal aus dem Zielbildprozess,
sind zu berücksichtigen.
Abb. Nr - Übersichtskarte Leitidee Grün- und Freiraum | 2021 | Quelle: ISR GmbH
B - Luft und Klima
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit
verbundenen Folgen stellt die klimagerechte Planung
einen wichtigen Bestandteil dar. Von den Teilnehmen-
den sind daher Vorschläge für Maßnahmen zu erbrin-
gen, die einen klimawirksamen und energiesparenden
Städtebau ermöglichen und über die Anforderungen
einer klimagerechten Stadtentwicklung hinausgehen.
Die geplante Bebauung soll sich möglichst minimal auf
die Belüftungssituation und die thermische Belastung
innerhalb des Plangebiets sowie der umliegenden Flä-
chen auswirken. Unter Berücksichtigung der Haupt -
windrichtung und der Kaltluftleitbahn sind Frischluft -
bahnen zu schaffen.
Beispieldarstellung
Flächenbedarf nach
Kooperativem
Baulandmodell
7574
Von den teilnehmenden Büros sollen Maßnahmen zur
Reduzierung von Überhitzung und Überflutung durch
Starkregenereignisse aufgezeigt werden, beispielswei-
se durch:
> Reduzierung der Flächenversiegelung
> Ausrichtung der Baukörper
> Vernetzung von Freiräumen
> Offene, naturnahe Entwässerung
Aus diesem Grund sind von den teilnehmenden Büros
verschiedene Lösungen zu formulieren, die der Hitze-
belastung entgegenwirken.
Weiterhin sind unter Berücksichtigung der in Köln auf -
tretenden Hauptwindrichtung Südost Frischluftbahnen
zu schaffen, die ein möglichst ungehindertes Durchströ-
men aus Richtung Südost in Richtung Nordwest ermög-
lichen.
.
Die Dachformen sollten energetisch günstig und grund-
sätzlich PV- bzw. solarzellen-geeignet geplant werden,
so dass regenerative Energieerträge maximiert werden
können. Eine hohe Kompaktheit der Baukörper und
eine energieeffiziente Bauweise ist bei der Planung zu
beachten (solarenergetisch optimierter und kompakter
städtebaulicher Ansatz). Dabei ist ein Augenmerk auf
das A/V-Verhältnis (Quotient aus Oberflächen zu Volu-
mina) und eine Bauweise im niedrigsten Energiestan-
dard zu legen.
Auch die Nutzung von nachhaltigen Baustoffen bzw.
deren Wiederverwertbarkeit sowie von passiv-solarer
Strahlung ist aus Klimaschutzgründen von großer Be-
deutung. Ein hoher solarer Eintrag soll durch die Ver -
meidung einer Abweichung der Hauptfassaden im Mit-
tel von mehr als 45° aus der Südausrichtung und durch
Vermeidung einer hohen gegenseitigen Gebäudever -
schattung erreicht werden
C - Entwässerung
Für die zukünftige Nutzung muss nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens ein Entwässerungskonzept er-
stellt werden.
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß
§ 44 Absatz 1 Landeswassergesetz (LWG) auf Grundstü-
cken zu versickern, hier können auch die Prinzipien der
„Schwammstadt“ angewendet werden.
Bei der weiteren Planung sollten Maßnahmen ergriffen
werden, um das Schadenpotenzial durch Starkregen-
gefahren möglichst gering zu halten. Da Kanalnetze
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen
dimensioniert sind, dienen die nachfolgenden Konzep-
te dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder -
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu
speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten.
Folgende Maßnahmen sollten bei der Starkregenkon-
zeptionierung berücksichtigt werden:
Abb. Nr - Übersichtskarte Grün- und Freiraumstrukturen | 2021 | Quelle: ISR GmbH
> Schaffung von geeigneten öffentlichen Fließwegen
bzw. öffentlichen Retentionsräumen durch topo-
graphische Anpassungen, dabei ist dafür zur sor -
gen, dass kein Wasser der öffentlichen Flächen auf
private Flächen entwässert und umgekehrt
> Einstauflächen bei Starkregen auf öffentliche Spiel-
platzflächen sind zu vermeiden.
> Umsetzung einer vom Gebäude abfallenden Ge-
ländeneigung, um Wasser möglichst schadlos
vom Gebäude fernzuhalten
> Dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser
(z.B. durch intensive Dachbegrünung)
D - Dachbegrünung
Um eine weitere Durchgrünung zu erreichen und die
kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge-
bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven
Dachbegrünung auszustatten, eine intensive Dachbe-
grünung ist auf mindestens 1/3 der Flachdächer vor -
zusehen. Dies kann im Zusammenhang mit innovativen
Konzepten zur Nutzung der Dachflächen als zusätzliche
urbane Freiräume erfolgen.
Bei der extensiven Begrünung von Flachdächern mit
Magerrasen oder Sedumgesellschaften ist eine Vege-
7776
tationstragschicht von mindestens 8 cm zuzüglich ei-
ner Filter- und Drainschicht herzustellen. Eine intensive
Dachbegrünung ist mit Raseneinsaat, Gräsern, Stauden
und/oder Gehölzen zu bepflanzen. Die Vegetationstrag-
schicht ist mit einer Stärke von mindestens 30 cm zuzüg-
lich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Bei einer
Baumpflanzung ist eine Vegetationstragschicht von 100
cm Tiefe zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzu-
stellen. Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25
m³ betragen.
Tiefgaragenanlagen sind, soweit sie nicht überbaut
werden, zu begrünen. Für die normale Bepflanzung soll
die Mindestüberdeckung mit Bodensubstrat 0,60 m
zuzüglich Filter- und Drainschicht betragen. Im Bereich
der Baumpflanzungen ist der Auftrag von Bodensubs-
trat für Bäume 1. Ordnung mit einer Überdeckung von
mindestens 1,50 m und für Bäume 2. Ordnung mit einer
Überdeckung von mindestens 1,20 m in einer Größe von
5 x 5 m pro Baum vorzunehmen.
Die begrünten Dachflächen sind, soweit möglich und
wirtschaftlich vertretbar, sinnvoll begehbar und nutz -
bar auszuführen. Innovative Konzepte zur Nutzung der
Dachflächen als zusätzliche urbane Freiräume werden
an gezielten Stellen ausdrücklich begrüßt. Auch Räume
für gemeinschaftliche Freibereiche sind wünschens-
wert. Denkbar sind auch intensiv begrünte Dachgärten,
die als zusätzlicher Sport-, Aufenthalts oder Rückhalte-
raum genutzt werden können.
Die Ausloberschaft steht zusätzlichen innovativen ent -
wurfsabhängigen Maßnahmen zur Gebäudebegrünung
wie zum Beispiel Fassadenbegrünung offen gegenüber.
E - Hinweise zu Umweltbelangen
Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus Ver -
kehrslärm und Gewerbelärm ein, die untenstehend
aufgeführt und beschrieben sind. Um die Umsetzung
in einen Bebauungsplan zu ermöglichen, muss das zu
entwickelnde Plankonzept den Schallschutz und einen
damit verbundenen intelligenten Umgang von Beginn
an berücksichtigen. Daher wurden Betrachtungen zum
Verkehrslärm und Gewerbelärm im Plangebiet durch-
geführt, die nachfolgend zusammengefasst werden.
Konkretere Aussagen können der Anlage Schallschutz
Gutachten entnommen werden.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
7978
Aufgrund der hohen Schallpegel, insbesondere durch
Schienenlärm zum Tages- und Nachtzeitraum, wird ge-
rade das Planungskonzept der Wohnnutzungen, wozu
auch immer die zugeordneten Außenbereiche gehö-
ren, mit ausreichend niedrigen Lärmpegeln (< 60 dB(A)
tags), in großen Teilen durch einen intelligent geplanten
und effektiven Schallschutz bestimmt.
Durch eine abschirmende Riegelbebauung wird in der
nachfolgenden Grafik dargestellt, wie sich effektiv eine
freie Schallausbreitung der von Norden und Westen
auf das Plangebiet einwirkenden Straßen- und Schie-
nenverkehrslärmimmissionen effektiv abschirmen lässt.
Somit sind im sonstigen südlich und östlich gelegenen
Plangebiet auch sensiblere Nutzungen wie Wohnen
F - Schienen- und Verkehrslärm
Im Plangebiet liegen die Beurteilungspegel ohne Be-
rücksichtigung von Abschirmungen von Gebäuden
im unmittelbaren Bereich der Bahntrasse bei bis zu 75
dB(A) tags und 74 dB(A) nachts. Entlang des Maarweg
liegen die Beurteilungspegel bei ca. 69 dB(A) tags und
60 dB(A) nachts. Entlang der Widdersdorfer Straße lie-
gen die Beurteilungspegel ca. 2 dB(A) höher als entlang
des Maarweg. Im Innenbereich des Plangebietes lie-
gen die Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung
überall größer als die mit maximal 60 dB(A) tags und 55
dB(A) nachts anzustrebenden Lärmpegel für gesunde
Wohnverhältnisse.
Abb. Nr - Gewerbelärmimissionen tags (links) und nachts (rechts) | 2021 | Quelle: Peutz Consult
Abb. Nr - Verkehrslärmimissionen tags (links) und (nachts) | 2021 | Quelle: Peutz Consult
möglich. Im Bereich der als Schallschutz wirkenden
Riegelbebauung sind intelligente Grundrisslösungen zu
entwickeln, die qualitätsvolle Räume mit einer schwer -
punktmäßigen Nutzung Richtung der beruhigten Berei-
che im Süden und Osten ermöglichen.
Das Prinzip einer Riegelbebauung am Rand schafft eine
erhebliche Reduzierung der Schallpegel innerhalb des
Plangebietes, wodurch im zentralen Bereich des Plan-
gebietes deutlich freier mit Gebäudestellungen und
Geschossigkeit für unterschiedlichste Nutzungen um-
gegangen werden kann. Eine alleinige Festsetzung von
Schalldämmmaßen für Außenbauteile inkl. Lüftungs-
einrichtung genügt in großen Bereichen nicht den An-
forderungen einer planungsrechtlichen Absicherung
von Wohnnutzungen. Entsprechend der vorangegan-
genen Erläuterungen sind planerische Lösungen ent -
lang der Bahn und entlang der Straßen zu finden.
Eine Schallschutzwand zur Bahntrasse wie auf der nörd-
lichen Seite ist nicht vorgesehen. Hier werden von den
Planungsteams städtebaulich verträglichere Lösungen
erwartet, die insbesondere aufgrund der Südausrich-
tung des Planungsgrundstücks in Bezug auf die Haupt-
lärmquelle des Schienenverkehrs im Norden auch um-
setzbar sind.
G - Gewerbelärm
Die östlich des Plangebiets liegenden gewerblichen
Nutzungen liegen zum Teil innerhalb des Bebauungs-
planes 63460/04 „Oskar Jäger Straße“, welcher in der
nördlichen Hälfte der Plangrenze einen 8 m hohen
Schallschutz zum Plangebiet festsetzt. Dieser Schall -
schutz wird in der vorhandenen Form bestehen bleiben
und ist stadtplanerisch zu berücksichtigen.
Auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück Wid-
dersdorfer Str. 190 befinden sich als lärmschutzrelevan-
te Betriebe ein Schreinereibetrieb und ein Messebaube-
trieb. Für diese Nutzungen werden typische flächenhaft
angesetzte Emissionen mit Werten von 65dB(A)/m²
am Tag und 50 dB(A)/m² in der Nacht bei der Berech-
nung berücksichtigt, die eine Tag- und eingeschränkte
Nachtnutzung unterstellen.
Das westlich des Maarweges gelegene Grundstück
der Familie Dirkes war bis vor einigen Jahren noch ei-
nes der bekanntesten Autohäuser Kölns. Nach der
Insolvenz des Betriebes im Jahr 2019 wird das Grund-
stück zurzeit durch den Autohausbetreiber – die Fa.
Moll – angemietet. Aufgrund der Ergebnisse aus dem
Zielbildprozess wird sich das Gebiet westlich des Maar-
Abb. Nr - Verkehrslärmimissionen | 2021 | Quelle: Peutz Consult
8180
mit abschirmenden Gebäuden und mit entsprechenden
Grundrisskonzeptionen, ein Ausschluss von Immissions-
orten nach TA-Lärm an Fassaden mit Überschreitungen,
eine Lösung sein.
Die vorhandenen Gewerbenutzungen insbesondere am
östlichen Rand des Grundstücks schränken die Nut -
zungsmöglichkeit, insbesondere für Wohnnutzungen
im östlichen Teil des Plangebiets ein. Ein späterer Be-
bauungsplan wird Restriktionen für die Planung fest -
setzen. Die schalltechnischen Betrachtungen sind zwar
später noch zu konkretisieren und die tatsächlichen
Nutzungen detailliert zu erfassen, ein zu entwickelndes
städtebauliches Konzept sollte aber schon früh diesen
Aspekt berücksichtigen und in städtebaulichen Lösun-
gen konkretisieren.
Von den teilnehmenden Büros ist daher ein Umgang
mit den Übergangsstellen zwischen dem Planungsareal
und den angrenzenden, größtenteils gewerblichen Nut-
zungen, zu definieren, die den Anforderungen an den
Immissionsschutz gerecht werden. Es ist ein städtebau-
liches Gesamtkonzept zu entwickeln, das gezielt, kre-
ativ und intelligent Schallschutzmaßnahmen in einem
gesamten städtischen Kontext aufzeigt, qualitätsvoll in-
tegriert und auch die Möglichkeiten bietet auf die Lärm-
situation weiter zu reagieren. Lösungen können zum
wegs in den nächsten Jahren von einem Industriegebiet
in ein Gewerbegebiet wandeln, sodass sich die Schal -
lemissionen an dieser Stelle reduzieren werden, was
entsprechend bei den schallschutztechnischen Vorun-
tersuchungen so berücksichtigt wurde.
Das Umspannwerk der RheinEnergie auf der östlichen
Seite des Maarweges wurde bei den schallschutztech-
nischen Betrachtungen als überplant unterstellt. So-
wohl im Bestand als auch nach der Umverlegung und
flächentechnischen Reduzierung des Umspannwerks
sind hierzu im weiteren Planungsprozess noch konkre-
tere Aussagen zu treffen. (Siehe dazu Kapitel B, Ergän-
zende Anforderungen technische Infrastruktur)
Für die zukünftige Nutzung als Urbanes Gebiet ist eine
Schutzwürdigkeit von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts
zu unterstellen. Unter der zuvor erläuterten Ausgangs-
lage zeigt die schallschutztechnische Vorstudie, dass
große Teile des Grundstücks die Grenzwerte einhal -
ten, lediglich in einem Grundstücksstreifen entlang der
östlichen Grundstücksgrenze von ca. 50 m werden die
Richtwerte der TA-Lärm überschritten.
Sofern der erforderliche Abstand aufgrund der stadtpla-
nerischen Konzeption mit schutzbedürftigen Nutzun-
gen nicht eingehalten werden können, kann auch hier
Abb. Nr - Schallschutzwand | 2021 | Quelle: PANDION AG
Beispiel durch die Anordnung nicht sensibler/sensibler
Nutzungen, Baukörperhöhen und Stellung, beruhigten
Innenhofkonzepten, ergänzender aktiver Lärmschutz -
maßnahmen, Baureihenfolgen, Grundrisssysteme und
Anordnung von Außenbereichen erfolgen.
H - Luftschadstoffuntersuchung
Im Vorfeld einer Konzeptentwicklung und der anste-
henden Bauleitplanung waren vorab erste Aussagen zur
Beurteilung der Luftqualität im Plangebiet und im Um-
feld, auf Basis einer beispielhaften Konzeptstudie, zu
treffen. Hierzu wurden Berechnungen in Bezug auf die
Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschad-
stoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid durchgeführt.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen
eine Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte für Feinstaub
und Stickstoffdioxid im gesamten Untersuchungsge-
biet. Lediglich an Immissionsorten entlang der Widders-
dorfer Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid
überschritten. Zurückzuführen lässt sich dieses Ergeb-
nis auf die vergleichsweise hohe Verkehrsmenge von
20 000 Kfz pro Tag und den hohen SV-Anteil von 10%.
Eine straßennahe, geschlossene Randbebauung mit
schützenswerter Nutzung ist an dieser Stelle daher zu
vermeiden.
I - Bodenverhältnisse, Altlasten und Grundwasser
Das gegenständliche Gelände war von 1875 bis 1930 Teil
des „Altes Gaswerk“ in Köln Ehrenfeld. Auf dem Gelände
befanden sich Anlagen und Gebäude zur Gasprodukti-
on sowie zur Gas- und Kohlelagerung. Nach der Still -
legung des Werks im Jahre 1930 wurde die Fläche bis
Ende der 1980er Jahre durch unterschiedlichste Gewer-
bebetriebe genutzt bzw. lagen brach.
Seit Ende der 1970er Jahre betreibt die Max Becker
GmbH & Co. KG auf dem aktuellen Gelände den Roh-
stoffverwertungsbetrieb. Nach derzeitiger Planung wird
im Jahre 2022 der Betrieb der Max Becker GmbH & Co.
KG am Standort Widdersdorfer Straße 194 eingestellt.
Westlich der Max Becker-Fläche setzt sich der ehema-
lige Gaswerksstandort bis an den Maarweg fort. Dieser
Flächenbereich wird seit ca. den 50er-Jahren von der
Rheinenergie zum Zwecke der Gasspeicherung und als
Umspannwerk genutzt.
Von 1997 bis 2021 wurde in verschiedenen Untersu-
chungskampagnen diverse umweltbezogene Unter -
suchungen im Auftrag verschiedener Auftraggeber
und Fragestellungen durchgeführt. Nahezu alle vorge-
nannten Untersuchungen wurden Hand in Hand mit der
Stadt Köln durchgeführt und die zugehörigen Ergebnis-
se liegen dem Umweltamt vor.
Im Vorfeld der bevorstehenden Umnutzung als ge-
mischt genutztes Quartier erfolgten umfangreiche Bo-
den-/ Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen.
Die Bodenuntersuchungen erfolgten über Schürfe und
Bohrungen, die Grundwasseruntersuchungen aus vor -
handenen Grundwassermessstellen. Die Stadt Köln
betreibt auf dem Gelände seit den 1990-er Jahren ein
eigenes Grundwassermonitoring.
Max Becker-Grundstück
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen wurde eine
durchschnittlichen Auffüllungsmächtigkeit von 1,9 m er-
mittelt. Diese historische Auffüllung diente größtenteils
der Egalisierung des Geländes zum Ende des vorletz -
ten Jahrhunderts und besteht aus Bodenaushub, Schla-
cken, Bauschutt und Aschen. Bei den chemischen La-
boruntersuchungen wurden Schadstoffbelastungen der
Auffüllungen sowie bereichsweise des unterlagernden
Geogens (Hochflutlehm) und leichte Grundwassersbe-
lastungen festgestellt. Die erkundeten gastypischen
Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische aroma-
tische Kohlenwasserstoffe, Cyanide, Schwermetalle,
Mineralöle) entstammen überwiegend der ehemaligen
Nutzung durch das Gaswerk. Unter Beibehaltung der
gegenwärtigen gewerblichen Nutzung sind keine Nut -
zungseinschränkungen abzuleiten.
Die vorgesehene sensible wohnliche Nutzung in Teil -
bereichen des Grundstücks bedingt größere Bodensa-
nierungsmaßnahmen. Seitens des Vorhabenträgers
ist geplant sämtliche Auffüllungsmaterialien sowie
bereichsweise schadstoffbeaufschlagte geogene
Bodenmaterialien im Zuge der Neuplanung mittels
Bodensanierung zu entfernen. Ziel der Bodensanie-
rungsmaßnahmen, bei der u.a. alle Prüfwerte der Bun-
desbodenschutzverordnung für die geplante Nutzung
eingehalten werden, wird auch eine Änderung im Alt -
lastenstatus der Stadt Köln bei der das gesamte Grund-
stück als „saniert ohne weiteren Handlungsbedarf“
definiert wird. Durch die vorgesehenen Maßnahmen
8382
können demnach die unterschiedlichen Nutzungen ei-
nes gemischt genutzten Quartiers ermöglicht werden
und insbesondere gesunde Wohnverhältnisse garan-
tiert werden.
RheinEnergie-Grundstück
Mit den durchgeführten umweltbezogenen Unter -
suchungen wurde ermittelt, dass bereichsweise tief -
gründige Bodenverunreinigungen vorliegen, die eine
Grundwasserbeaufschlagung mit gaswerktypischen
Schadstoffen bedingen. Hierbei handelt es sich im We-
sentlichen um eine Verfüllung einer großen Hohlform
aus dem Zeitraum vor dem 2. Weltkrieg mit Rückständen
aus der Gasproduktion. Vereinzelt wurden im Bereich
der ehemaligen Gasbehälter weitere gaswerktypischen
Auffüllungsmaterialien ermittelt. Die erkundeten gasty-
pischen Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe, Cyanide, Schwerme-
talle, Mineralöle) entstammen überwiegend der ehe-
maligen Nutzung durch das Gaswerk. Die nachfolgende
gewerbliche Nutzung durch die Rheinenergie erbrachte
keine relevanten Schadstoffbeaufschlagungen des Bo-
dens bzw. des Grundwassers.
Für die geplante Umnutzung zu wohnbaulichen-/ge-
werblichen Zwecken werden auch hier umfangreiche
!Ziele
Angesichts der angestrebten urbanen Dichte sind
die öffentlichen Flächen von besonderer Bedeu-
tung für ein lebendiges und lebenswertes neues
Quartier. Die bestehenden Grünstrukturen sollen
dabei soweit dies sinnvoll möglich ist, in die Pla-
nungen integriert werden. Aufgrund der wenigen
öffentlichen Freiflächen in der näheren Umge-
bung ist der zu entwickelnde Freiraum von stadt-
teilrelevanter Bedeutung.
Sanierungsmaßnahmen der vorgefundenen Schad-
stoffe erforderlich. Weitergehende Sanierungsunter -
suchungen und-planungen stehen noch aus. Für die
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll auch hier
angenommen werden, dass keine Restriktionen aus
dem Baugrund bestehen.
J - Energieversorgung
Das Energiekonzept für das Quartier orientiert sich am
übergeordneten Ziel, den Primär- und Endenergiebe-
darf im Quartier so niedrig wie möglich zu halten. Die
neu zu errichtenden Gebäude sind mindestens nach
dem KfW 55 Standard bzw. dem dann geltenden Stan-
dard gemäß Leitlinien zum Klimaschutz in der Umset -
zung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen.
Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll –
auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert zu berücksich-
tigen.
Satteldächer sollten nach Möglichkeit so ausgebildet
werden, dass sie einer solarenergetischen Nutzung zur
Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass
der im Quartier erzeugte Strom vorrangig zum Betrieb
der Wärme- und Kälteversorgungsanlagen sowie als
Mieter- bzw. Quartiersstrom genutzt wird.
Dabei ist die Planung in Hinblick auf das energieopti-
mierte Bauen im Sinne innovativer sowie energie- und
kosteneffizienter Gebäudekonzepte umzusetzen. Es soll
eine innovative und nachhaltige Energieversorgung in
die Quartiersinfrastruktur integriert werden, die durch
RheinEnergie als zukünftiges Wärme- und Kälteversor-
gungsunternehmen sowohl ökologisch als auch ökono-
misch betrieben werden kann.
Die Nahwärmeversorgung soll über eine zentrale Stati-
on Kopfstation auf Basis der vorhandenen Fernwärme
für jedes Gebäude bereitgestellt werden. Die im Quar -
tier verteilte Nahwärme wird dann auf Niedertempera-
turniveau bereitgestellt. Sofern möglich soll der Abwas-
serkanal als zusätzliche Wärmequelle im Winter, bzw.
Wärmesenke im Sommer konzeptionell berücksichtigt
werden. Alternativ bzw. ergänzend dazu kann auch die
Nutzung von Umweltwärme zur Einbindung in ein Ge-
samtsystem herangezogen werden. Zusätzlich soll eine
zentrale Kälteerzeugung aus Absorptionskälteanlagen
bzw. Kompressionskälteanlage in Kombination mit de-
zentralen weiteren Anlagen zur Versorgung des Quar -
tiers konzeptioniert werden.
Zur zentralen Unterbringung der Energieversorgungs-
anlagen ist eine Gebäudefläche von 20 m x 20 m vorzu-
sehen mit einer Raumhöhe von 6 m. Zu Wartungs- und
Instandhaltungszwecken müssen einfache Zugangs-
möglichkeiten und Stellflächen vorhanden sein.
Klarstellend sei erwähnt, dass hiermit nicht die Belan-
ge der betriebsnotwendigen Anlagen der RheinEnergie
gemeint sind.
Abb. Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
8584
Herausforderungen
Abb. Nr - Übersichtskarte Herausforderungen | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Plangrundlagen
Die Plangrundlagen werden an dem in der Terminübersicht genannten Datum durch das Büro ISR Innovative
Stadt- und Raumplanung GmbH an die Teilnehmenden verschickt.
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
• Auslobung im pdf-Format
• Plangrundlage (dwg, dxf)
• Schallschutz Gutachten
• Leitplanken Mobilität
• Luftschadstoffanalyse
• Funktionale Leistungsbeschreibung der Ersatzstandorte
• Merkblatt zur Abfallentsorgung
• Liegenschaftskataster und Luftbild
• Flächennutzungsplan
• Dokumentation Vertiefungstermin Max Becker-Areal 29.10.2021
• Endbericht Zielbildprozesses
• Probelayout als Orientierung
• Formblatt Flächenberechnungsbogen
• Formblatt Berechnungstabelle Kooperatives Baulandmodell
• Formblatt Verfassererklärung
• Charta für das Max Becker-Areal des Rahmenplanungsbeirats
• Kartierung Denkmäler auf dem Areal
Anlage 4 Vertiefungstermin Chatprotokoll
14476 Zeichen
Seite 1 von 5 Projekt Köln Ehrenfeld Max Becker-Areal Gegenstand Protokoll Vertiefungstermin Max Becker-Areal Stand 05.11.21 Verfasser büro luchterhandt & partner Arbeitsstand Entwurf Vertiefungstermin zum Max Becker -Areal - ein neues Stadtquartier für Köln Herr Greitemann (Beigeordneter der Stadt Köln) begrüßt die digital zugeschalteten Teilnehmerinnen und Teilnehmer und stellt das Ziel der Veranstaltung vor: - Der Zielbildprozess zur Weststadt wurde durch den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses am 28.10.2021 abgeschlossen, die aufgenommenen Anregungen aus dem Rahmenplanungsbeirat und den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lindenthal sind eingeflossen. - Die heutige Veranstaltung dient dazu den Fokusraum Max Becker-Areal vor dem Start des städtebaulichen Wettbewerbs nochmals näher zu beleuchten und die Rahmenbedingungen und Vorgaben der Wettbewerbs -Auslobung vorzustellen . - Ziel der Entwicklung ist es das Max Becker -Areal zu einem attraktiven, urbanen und durchmischten Quartier mit hoher Lebensqualität in der Weststadt zu gestalten. Wichtiger Bestandteil ist hier auch die klimagerechte Planung und der Fokus auf alternative Mobilität. Herr Luchterhandt stellt das Plenum sowie die Agenda des Termins vor. Ziel der Veranstaltung ist die Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit Rückfragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben . Sämtliche Fragen und Kommentare werde n dokumentiert. Der Reihe nach nennen die Sprecherinnen und Sprecher ihre größte Herausforderung bei der Entwicklung des Max Becker -Areals. - Es ist eine große Aufgabe ein Niemandsland in ein Stück Stadt zu entwickeln und eine positive Herausforderung das Quartier in eine ganz andere Zukunft zu lenken und neue Inhalte zu schaffen. - Im Quartier sollen viele Elemente exemplarisch umgesetzt und direkt mitgedacht werden , wie zum Beispiel das Thema Klimaanpassung. Es ist auch eine einmalige Chance in diesem Stadtteil nutzbares und klimawirksames Grün zu schaffen . - Eine große Herausforderung ist es eine gute Nutzungsmischung im Q uartier hinzubekommen und somit die Grundlagen für eine lebenswerte Zukunft zu legen. - Auch das Thema Verkehrswende soll im Quartier umgesetzt und Verkehrsvielfalt geschaffen werden. Nach jahrelanger Verschlossenheit soll ein z ugänglicher Stadtteil entstehen. Teil 2: Präsentation zum Zielbild und dem Fokusraum Herr Benden (MUST Städtebau GmbH) gibt einen Rückblick auf den Zielbildprozess einschließlich einer detaillierten Beschreibung der drei Leitziele: 1. Entwicklung einer zukunftsfähigen, durchmischte n und lebenswerten Weststadt fü r alle 2. Erhöhung des Grü nvolumens und Anpassung der Weststadt an die Folgen des Klimawandels 3. Schaffung von Voraussetzungen für eine klimaschonende Mobilitätswende in der Weststadt In einem engen Abstimmungsprozess mit der Stadt verwaltung Köln, der Politik und der Öffentlichkeit wurden die drei Leitziele zu einer Zielkarte mit verorteten Maßnahmen und Strukturen zusammengesetzt. Anlage 4 Seite 2 von 5 Anschließend geht Herr Benden auf den Fokusraum Max Becker -Areal ein und stellt die den Leitzielen zugeordneten Planungsempfehlungen vor: Im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen, soll die “Ehrenfelder Mischung” im neuen Quartier gefördert werden. Es sollen insbesondere d ifferenzierte Wohnangebote bereitgestell t werden, ein Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur ist erforderlich und zudem muss die Nahversorgung für die zukünftig im Quartier lebende Bevölkerung gesichert sein. Dabei gilt es die Industriekultur einzubinden und Lärmschutz zu gewährleisten. Bezüglich der Themen Klima und Stadtgrün wird e mpfohlen, das Bestandsgrün auf dem Areal zu erhalten und zu optimieren, neue Grünverbindungen und neue Grünflächen für die Öffentlichkeit zu schaffen sowie das Straßengrün aufzuwerten und zu ergänzen. Grundsätzlich muss frühzeitig die Anpassung an Klimafol gen (Hitze, Starkregen etc.) mitgedacht werden. Hinsichtlich der Mobilität im neuen Quartier sind folgende Planungsempfehlungen vorgesehen: einen ÖPNV Anschluss schaffen, Mobilitätsstationen bereitstellen , ruhenden Verkehr bündeln , Straßenraum neu gestalten und verteilen, Zugänge ermöglichen. Dabei soll das Quartier i n das übergeordnete Wegenetz integriert werden und es sollen a ttraktive öffentliche Räume geschaffen werden. Teil 3: Präsentation zum Wettbewerb Frau Drenker (ISR Innovative Stadt - und Raumplanung GmbH ) stellt zunächst den z weiphasigen kooperativen städtebaulich -freiraumplanerischen Wettbewerb samt Plangebiet und Aufgabenstellung vor und geht anschließend näher auf das Wettbewerbsverfahren ein. Frau Herr (Amts leitung Stadtplanungsamt) erläutert daraufhin die Verknüpfung der verschiedenen Planungsebenen des Rahmenplans, Zielbilds und des Wettbewerbs. Teil 4: Dialog mit der Öffentlichkeit (Moderation: Daniel Luchterhandt) Im Dialog mit der Öffentlichkeit beantwo rten die Referentinnen und Referenten Fragen und gehen auf Anregungen und Kommentare des Publikums ein. Teil 5: Ausblick Herr Luchterhandt richtet den Blick zum Abschluss auf die positiven Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Veranstaltung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Herr Greitemann bedankt sich ebenfalls für die wertvollen Informationen und Anregungen während der Veranstaltung und gibt einen freudigen Ausblick auf die Fortschreibung des Rahmenplans und die weiteren Beteiligungen innerhalb dieser Fortschreibung und des anstehenden Wettbewerb sverfahrens zum Max Becker -Areal. Seite 3 von 5 2 Kommentare, Fragen und Antworten Die nachfolgend dokumentierten Kommentare und Fragen wurden über die Chatfunktion eingebracht und im Nachgang der Veranstaltung thematisch sortiert/gruppiert und nummeriert. Diese Sortierung dient der leichteren Auffindbarkeit; sie bildet daher aber nicht mehr die Reihenfolge des Eingangs der Beiträge ab. Die Fragen wurden lediglich redaktionell, falls erforderlich, verändert. 1 Zielbild Kölner Westen 1.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert 1.1.1 Akzeptiert Pandion die genannten Herausforderungen? Ein großer Anteil an preiswertem Wohnen ist nicht als Ziel für das MBA genannt worden -wegen Pandion Profit? 1.1.2 Der Ort ist weder "Abstellkammer" noch "Niemannsland", sondern gewerbliche Herzkammer Ehrenfelds, ohne den es den Stadtteil nicht geben würde. Fortentwickeln! 1.1.3 Warum wird keine weiterführende Schule eingeplant? 1.1.4 Wird Pandion auf ehemaligen Flächen der Rhe inEnergie eine Schule bauen, die von der Stadt Köln langfristig gemietet wird? Wieso baut die Stadt nicht selbst? 1.1.5 In den Karten zum Zielbild ist ein Quartierszentrum an der Widdersdorfer Straße vorgesehen. Ich bitte um Erläuterung. 1.2 Verfahren 1.2.1 Ich möchte anregen, die Pläne zum Z ielbild für die Weststadt gut zugänglich im Internet anzubieten. 2 Vertiefung Max Becker -Areal 2.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert 2.1.1 Wie stellt man sicher, da ss es bei einem einzigen Bauherrn (Pandion), eine kleinteil ige, individuelle Architektur gibt wie z. B. im Clouth Quartier ? 2.1.2 Ein erhöhter Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen erscheint mir erstrebenswert. Kann der Anteil nicht bei 50% liegen? 2.1.3 Wie wird - unabhängig vom Kooperativen Baulandmodell - sichergestellt, dass mindestens 50% der Wohnungen für Normalverdiener*innen bezahlbar sind? 2.1.4 Hat die Stadt wirklich Interesse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bisher haben wir nur eine Stelle bei der Stadt erlebt, die sich dafür einsetzt. 2.1.5 wie können bei 1400€/ m² Grundstückspreis u. einer "herausfordernden Entwicklung" zum Wohnen leistbare Kaufpreise < 6.000€/m² /Mietpreise < 18€/m² herauskommen? 2.1.6 Hohe Bodenpreise ermöglichen keinen bezahlbaren Wohnraum leider. 2.1.7 Wir interessieren uns für gemeinschaftliches Wohne n und würden gerne auch gemeinschaftlich bauen und unseren Lebenstraum gemeinsam mit anderen realisieren. 2.1.8 Ist gemeinschaftliches Wohnen im Areal möglich und vorgesehen? Wird es eine Grundstückvergabe nach Konzept geben und ggf. auch die Mögl ichkeit von Er bpacht? 2.1.9 Neue Genossenschaften schaffen profitunabhängig bezahlbaren Wohnraum. 2.1.10 Fallen die eben genannten besonderen Bedürfnisse (z .B. Genossenschaften) u nter die 30 % des BLM, oder sind f ür diese Bedarfe weitere Flächennutzungsquoten gesichert? 2.1.11 Welche GRZ ist geplant? 0,4 oder höher? 2.1.12 Könnten Sie bitte GFZ 3.0 genauer erläutern? Wie viele qm Wohn/Gewerbefläche sind entwickelbar? Wie viele qm wären bei einem Mischgebiet entwickelbar? 2.1.13 Sind die Grünflächen in der Berechnung der GFZ auch schon enthalten? Seite 4 von 5 2.1.14 Auslobung 1: GFZ für Mischgebiete ist 1,2. Bisher wurde hier eine GFZ von 1,0 bis 1,7 gebaut. Die GFZ Güterbahnhof Ehrenfeld ist 2,0. 2.1.15 Auslobung 2: Eine GFZ von 3,0 entspricht einem Kerngebiet, also Innenstadt, und eine solche Dichte ist zu viel für unsere Stadtteile. 2.1.16 Gibt es in der Aufgabenstellung Mindestvorgaben für die zu erreichende Geschossfläche Wohnen? 2.1.17 Wird das erhaltenswerte, europäische Industriedenkmal Kugelgasbehälter im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs und in der weiteren Planung berücksichtig ? 2.1.18 Gedenkt der Stadtkonservator sich vor Ort im Rahmen eines Ortstermins ein Bild vom Kugelgasbehälter zu machen? 2.1.19 Was passiert mit dem Kugelgasbehälter wenn der Stadtkonservator zu einem anderen Ergebnis kommt als das Amt für Denkmalpflege im Rhei nland? Ministerentscheid? 2.1.20 Wenn die Rheinenergie die Gaskugel als Denkmal erhalten könnte, warum sollte Sie dann ohne Denkmalschutz nicht zu erhalten sein? 2.1.21 Warum werden von Stadt und Rheinenergie interessierten Bürger*innen Informationen zur Statik, Baugeschichte und Architektur des Kugelgasbehälters vorenthalten? 2.1.22 Wie kann die Stadt ihre Tochtergesellschaft Rheinenergie und den Investor in die Pflicht nehmen das Industriedenkmal Kugelgasbehälter zu erhalten? 2.1.23 Sind Rheinenergie/Pandion am Erhalt des Kugelgasbehälters unabhängig vom Ausgang der Denkmalbewertung interessiert, oder geht Gewinnoptimierung vor Kultur? 2.1.24 Gibt es in der Aufgabenstellung konkrete Vorga ben zur Neuansiedelung von Kulturflächen/Clubflächen, die durch Neubaugebiete aktuell viel verloren gehen? 2.1.25 Warum gibt es zwischen Kugelgasbehälter und der Bahnlinie noch eine fingerartige Ausbuchtung von Gewerbe. Das ist dort doch unnötig. 2.1.26 Es gibt eine Masterprojektarbeit im Auftrag der Stadt mit dem Thema urbanes und nachhaltiges Wohnen. Fließen solche Erkenntnisse in die Planungen ein? 2.2 Grünvolumen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels 2.2.1 DICHTE und HÖHE auf dem MBA wird z.B. auch Ein fluss haben auf die dort verlaufende Kaltluftschneise: wie wird dieser Klimaaspekt im Wettbewerb dargestellt? 2.2.2 Jetzt nicht nur nach gesetzl. Vorgaben Grün schaffen, sondern mehr, als Gegenleistung für die planungsrechtliche Aufwertung, die das Grundstück wertsteigert. 2.2.3 In den Vorgaben für den Wettbewerb sollte n Dach und Fassadenbegrünung und PV Anlagen drin sein. 2.3 klimaschonende Mobilitätswende 2.3.1 Inwieweit wird eine Verbindung über oder unter die Bahntrassen zum alten Güterbahnhof geplant? 2.3.2 Ist es denkbar /gewünscht eine neue Verbindung zwischen dem neuen "Ehrenveedel" im Norden und dem Max Becker -Areal entweder über Brücke oder Tunnel umzusetzen? 2.3.3 Welche Vorgaben gibt es zur Verkehrserschließung? Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten? 2.3.4 Könnte die Widdersdorfer Str. nicht entsprechend beruhigt werden durch Zone 30 in dem Bereich? 2.3.5 Ist es ebenfalls denkbar eine neue S -Bahn-Station zu etablieren für das Quartier? 2.3.6 Fuß-Radwege bis Oskar -Jäger-Straße und zur Alsdorfer Straße, auch zur S -Bahn, bitte öffentlich und begrünt und bitte ohne Autoverkehr 2.3.7 Sind Quartiersgaragen vorgesehen, die eine Unterbauung vieler Flächen verhindern könnte? Seite 5 von 5 2.4 Das Wettbewerbsverfahren 2.4.1 Warum wird für das MBA ein anderer Wettbewerbsproze ss angewendet als für Kreuzfeld? 2.4.2 Der Prozess ist gut 2.4.3 Wie werden die Planungsteams ausgewählt? 2.4.4 Wer sitzt in der Jury? 2.4.5 Gibt es einen Stadtsoziologen in der Jury? 2.4.6 Wettbewerb scheint wichtig für Durchmischung zu sein. Wäre es im Sinne der Stadt, wenn keine Vertreter der Pandion in der Jur y sitzen würden? 2.4.7 Wird es also einen Klima -Experten in der Jury geben? 2.4.8 wird der Rahmenplanungsbeirat in der Jury berücksichtigt? 2.4.9 Stünde es dem Verfahren nicht gut zu Gesicht einen Vertreter der Bürgervereinigung Köln - Ehrenfeld in die Jury zu berufen und nic ht nur Politiker? 2.4.10 Gibt es jemanden aus der Bürgerschaft oder Bürgerinitiativen in der Jury? 2.4.11 Also keine Bürger*innen? 2.4.12 Jedes Planungsteam sollte verpflichtend einen Verkehrsplaner einbeziehen. 2.4.13 Wird die Charta des RPB Bestandteil der Auslobung? 2.4.14 Welche Rolle spielt die moderne Stadt bei der Entwicklung? 2.4.15 Wie werden die Rheinenergieflächen entwickelt? - ggf. dort Erbpacht, Konzeptvergabe, höhere Quoten für preisgedämpft, eGs, Baugruppen, Innovation etc.? 2.4.16 auf dem Grundstück der RE (als städtische T ochter) müsste m.E. eine oder mehrere Konzeptvergaben vorgesehen werde n. Ist das in der Ausschreibung enthalten? 2.5 Beteiligung 2.5.1 Experten gibt es auch in der interessierten Bürgerschaft ohne monetäre Interessen. För Ihrefeld uns Veedel! Danke für die Möglichkeit zur Teilhabe! 2.5.2 Einspruch: Mitwirken konnten wir bisher nicht - wir wurden lediglich informiert! Ist ja auch schon was ;) Mitwirkung erwarten wir aber! 3 Sonstiges 3.1 Allgemeines zur Entwicklung des Max Becker -Areals 3.1.1 Frage an Herr Küppers: 17,3 HA zu GFZ 3,0 = pot enziell bis zu 519.000m² Wohn/Gewerberaum. Zum VK Preis von 5000€ pro m² also ein potenzieller Wert von bis zu 2,5 Mrd. ist das k orrekt? 3.1.2 Das sollte doch eben nicht stehen gelassen, werden, da der Rechenweg schlicht falsch ist! 3.2 Feedback zur Veranstaltung 3.2.1 Guten Abend, vielen Dank für die heutige Veranstaltung und die Informationen. Wird die Veranstaltung aufgezeichnet, um später noch einmal reinschauen zu können? 3.2.2 Danke, das war eine interessante Veranstaltung.
Anlage 8 Auszug aus Beschlussprotokoll BV 4 vom 13.12.2021
29049 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 13.12.2021 öffentlich 10.4 Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld; hier: Abla uf des Städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil 3932/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche- freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker Areal inklusive Ideen- teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und He- liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessene, öffentliche Zwi- schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten stattfin- den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt werden. Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. 2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Ände- rungen als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbe- werb: a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Le itlinien Klima- schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag verein- bart (für die Rheinenergie-Grundstücksanteile gelten die höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werden, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge- ordnete Ziele für das Gebiet formuliert: 1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope- rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 20% preisgedämpftem Wohnungsbau als kommuna- ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst- organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“ 2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch produzierende Gewerbenutzungen.“ c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in unterschiedli- chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsver- anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitplanken verankert. Die im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat er- arbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als Grundlage berücksichtigt.“ d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anzahl der Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen berücksich- tigt. e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkmalschutzrecht- lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz der Industrie- kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uhren- haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal- behörden - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt werden.“ f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu- sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wettbewerbsverfah- rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max Becker-Areal . In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro- gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeldungen zu entwickeln. g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein ur- banes Mischquartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maximal 3,0 vorgege- ben . Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein- teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“ h. Änderung S. 47 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zum anderen in- nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch Frei- raumqualitäten, auszugleichen . Lebendige Erdgeschossen an den Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbliche Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ i. Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alternative Nutzung baulich und statisch zulassen.“ j. Änderung S. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden Haupt- nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maximal 60% aus- zugehen. Die weiteren mindestens 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/ ( produzierendes) Gewerbe. Für den gewerblichen Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftswei- sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschickt ange- ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedelt werden kann.“ k. Änderung S.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen wer- den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmonische Ge- samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen. Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee- del‘ -Gefühl.“ l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter h at als Land- marke des industriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umfang erhal- ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sich dieser inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung einfügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städ- tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungsänderung dieses besonderen Ortes zu skizzieren“ m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu- kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes (Klein- )Gewerbe, urbane Produktion sowie Grün- und Freiräume sollen ver- träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund- lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen wird.“ n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh- nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im Ge- schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh- nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro- jekte mit Konzeptverfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaftlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durch- mischung verteilt werden.“ o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent- stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet. Innovative Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi- schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukturen zu vermei- den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunftswei- sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzen- tren, jungen Kreativbüros und Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu ge- ben.“ p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“ q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundschule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanlagen, ausrei- chend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent- sprechend beschließt, ist eine weiterführende Schule vorzuse- hen.“ r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebaulichem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzuplanen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup- penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Die Räumlich- keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräu- men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spielti- schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Küche inkl. Vor- raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Jugendtreff vorgesehen. s. Änderung S. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden repräsen- tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne zuzuführen. t. Änderung S. 60 Auslobung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines ‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln- Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende Mobilitätspla- nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV-Trasse statt auf dem bestehenden Straßennetz zwingend über die Gleistrasse im Plan- gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu gestalten, dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o.g. Fuß- und Rad- wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrs- betriebe (KVB) integriert werden und ist in Abstimmung mit der KVB zu planen. “ u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car-Sharing, E- Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“ v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung nach Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine Ver- bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz herstellen zu können .“ w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , einzuplanen.“ x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die Er- schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet und den Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer autogerechten Pla- nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern zu können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüber- greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets angepasst werden und dementsprechend ein radfahrer- und fußgän- gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahver- sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte Geh- und Rad- wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorgesehen. Durch Die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei- fenden ÖPNV-Planung angebunden sein z.B. mit einer neuen direk- ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant wer- den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten Fortbewegungsmitteln um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei- chen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge- bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü- nung auszustatten “ z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend vorzusehen .“ aa. Änderung S. 83 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind mindestens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen Leit- linien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver- einbaren .“ 3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion). Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeldvom 13.12.2021 öffentlich 10.4.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bün dnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max- Becker-Gelände AN/2689/2021 Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 3. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen s tädtebauliche- freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker Areal inklusive Ideen- teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kre uzfeld und He- liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessen e, öffentliche Zwi- schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den P reisgerichten stattfin- den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgefü hrt werden. Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirk svertretungen 3 und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. 4. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max -Becker-Areal inklusive Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt di ese mit folgenden Ände- rungen als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplan erischen Wettbe- werb: a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Le itlinien Klima- schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Ver trag verein- bart (für die Rheinenergie-Grundstücksanteile gelte n die höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werde n, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen diene n kann und das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge- ordnete Ziele für das Gebiet formuliert: 1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope- rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 20% preisgedämpftem Wohnungsbau als kommuna- ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst- organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“ 2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch produzierende Gewerbenutzungen.“ c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in unterschiedli- chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öff entlichkeitsver- anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitpla nken verankert. Die im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsb eirat er- arbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als Grundlage berücksichtigt.“ d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen ( 2m²/EW). Bei der Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anzahl der Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen b erücksich- tigt . e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumb estände) sind zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkm alschutzrecht- lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz der Industrie- kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130 ) und das Uhren- haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal- behörden - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt werden.“ f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu- sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, d en vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wet tbewerbsverfah- rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umges taltung für das Max Becker-Areal . In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro- gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quart ier und in Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeld ungen zu entwickeln. g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein ur- banes Mischquartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von max imal 3,0 vorgege- ben . Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein- teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“ h. Änderung S. 47 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zu m anderen in- nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesond ere durch Frei- raumqualitäten, auszugleichen . Lebendige Erdgeschossen an den Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Aus weisung von Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gew erbliche Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hi nblick auf ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ i. Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu betrachten. Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alter native Nutzung baulich und statisch zulassen.“ j. Änderung S. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden Haupt- nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unt erschiedliche Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maxim al 60% aus- zugehen. Die weiteren mindestens 40% entfallen auf Bü- ros/Dienstleistung/ (produzierendes) Gewerbe. Für den gewerblichen Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zuk unftswei- sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschi ckt ange- ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedel t werden kann.“ k. Änderung S.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen wer- den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmonische Ge- samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen . Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, elegante n flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architektur betonungen aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee- del‘ -Gefühl.“ l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter h at als Land- marke des industriellen Erbes eine besondere Qualit ät und bleibt unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umf ang erhal- ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sic h dieser inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung ein fügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städ- tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungs änderung dieses besonderen Ortes zu skizzieren“ m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu- kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle : Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes (Klein- )Gewerbe, urbane Produktion sowie Grün- und Freiräume sollen ver- träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund- lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quart iers geschaffen wird.“ n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Gesch ossfläche Woh- nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lageb edingt im Ge- schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh- nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro- jekte mit Konzeptverfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wo hnformen zu ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaf tlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städte baulichen Durch- mischung verteilt werden.“ o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent- stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbinde t. Innovative Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi- schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukture n zu vermei- den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte so llen zukunftswei- sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gr ünderzen- tren, jungen Kreativbüros und Start-Ups Raum zur An siedlung zu ge- ben.“ p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verka ufsfläche von mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“ q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an S chulplätzen. Aus diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundsc hule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanla gen, ausrei- chend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für di e Öffentlichkeit zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent- sprechend beschließt, ist eine weiterführende Schu le vorzuse- hen.“ r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebaulichem Konzept für das Max Becker-Areal mi t einzuplanen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup- penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Die Räumlich- keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Ve ranstaltungsräu- men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spielti- schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereic h etc.), einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Kü che inkl. Vor- raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilet tenanlage und mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbe reich für den Jugendtreff vorgesehen. s. Änderung S. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Daf ür werden repräsen- tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne zuzuführen. t. Änderung S. 60 Auslobung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines ‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln- Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifen de Mobilitätspla- nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV -Trasse statt auf dem bestehenden Straßennetz zwingend über die Gleis trasse im Plan- gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu gestalten, dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o .g. Fuß- und Rad- wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung mög lich sind. Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kö lner Verkehrs- betriebe (KVB) integriert werden und ist in Abstimmung mit der KVB zu planen. “ u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car-Sharing, E- Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“ v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung nach Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis la ngfristig eine Ver- bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplat z herstellen zu können .“ w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , einzuplanen.“ x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die Er- schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet u nd den Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer autoge rechten Pla- nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverh alten fördern zu können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüber- greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets angepasst werden und dementsprechend ein radfahrer- und fußgän- gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzust ellen, dass Nahver- sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte G eh- und Rad- wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorg esehen. Durch Die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei- fenden ÖPNV-Planung angebunden sein z.B. mit einer neuen direk- ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsst ationen geplant wer- den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten F ortbewegungsmitteln um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei- chen und die kleinklimatische Situation zu verbesse rn, sind alle Ge- bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven D achbegrünung und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü- nung auszustatten “ z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegri ert verpflichtend vorzusehen .“ aa. Änderung S. 83 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind mindestens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen Leit- linien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver- einbaren .“ 3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gew erbeentwicklung in die Jury Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3932/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 09:49