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3932/2021

Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil

Beschlussvorlage Ausschuss 15.11.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll Rahmenplanungsbeirat

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Anlage 6 Beantwortung der Fragen aus dem Vertiefungstermin

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Anlage 5 Präsentation des Vertiefungstermins

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Anlage 1 Umgriff Wettbewerbsgebiet

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Anlage 2 Ablauf Wettbewerb

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Anlage 9-Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4

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Anlage 3 Auslobung Teil A und B

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Anlage 4 Vertiefungstermin Chatprotokoll

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Anlage 8 Auszug aus Beschlussprotokoll BV 4 vom 13.12.2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

17047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 3932/2021 
Freigabedatum 
 15.11.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld;hier: Ablauf des Städtebaulich-freiraumplanerischen 
Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung inklusive Ideenteil 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-freiraumplanerischen Wettbe-
werbs für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil gemäß dem Ablaufschema der Anlage 2 
2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil zur Kennt-
nis (Anlage 3) und beschließt diese als Grundlage für den städtebaulich-freiraumplanerischen 
Wettbewerb.  
 
 
Alternative:  
keine 
 
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 30.11.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.12.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Das Thema Klima nimmt einen wichtigen Stellenwert in der Auslobung ein. Von den Planungsteams 
sind Vorschläge für Maßnahmen zu erbringen, die einen klimawirksamen und energiesparenden 
Städtebau ermöglichen und sich an dem übergeordneten Ziel orientieren, den Primär- und Endener-
giebedarf im Quartier so niedrig wie möglich zu halten. 
 
Aufbauend auf das Wettbewerbsverfahren wird ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit der Um-
setzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen 
auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlendioxid (CO2) nicht ausge-
schlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen 
zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben 
findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 06.02.2020 beauftragt, die notwendi-
gen planerischen Voraussetzungen zur städtebaulich-funktionalen Neuordnung und Weiterentwick-
lung des sogenannten Max-Becker-Areals in Köln-Ehrenfeld zu treffen, um die Entwicklung eines 
mischgenutzten Quartiers anzustoßen. 
 
Zu diesem Zweck ist vorgesehen, einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb zur Findung 
eines zukunftsfähigen Konzeptes für einen gemischt genutzten Stadtraum durchzuführen. Dabei sol-
len insbesondere die Nutzung, Dichte und Höhe der Bebauung festgelegt werden. 
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.  
 
Außerdem soll die Überarbeitung der Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld von 2004 
eingeleitet werden.  
 
Aufgrund der aktuellen Planungen für das Max-Becker-Areal und vielfältiger weiterer Entwicklungen 
im Umfeld wurde der Fortschreibung der Rahmenplanung und dem städtebaulichen Wettbewerb ein 
Zielbildprozess vorgeschaltet. Das Ergebnis des Zielbildprozesses (siehe Session-Nr. 2688/2021) 
wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 beschlossen und dient als Grundlage für die 
Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs.  
 
In einem öffentlichen Vertiefungstermin am 29.10.2021 wurden die vorgesehenen Ziele und Vorgaben 
des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs öffentlich vorgestellt und diskutiert. Zudem wur-
de über den Ablauf des bevorstehenden Wettbewerbsverfahrens und die Möglichkeiten für die inten-
sive Mitwirkung der Öffentlichkeit informiert. In der Veranstaltung wurden vor allem die Themen Gent-
rifizierung, bezahlbarer Wohnraum, Mobilität, Grünflächen, Ausnutzung/Dichte und der Kugelgasbe-
hälter angesprochen. Das komplette Chat-Protokoll der Veranstaltung (sortiert nach Themen) ist als 
Anlage 4 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Beantwortung der eingegangenen Fragen ist noch in 
der Bearbeitung und Abstimmung und wird nachgereicht.  
 
 
1. Ablauf des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs inkl. Öffentlichkeitsbeteili-
gung

3 
 
Der Wettbewerb wird durch die PANDION AG und die Rhein-Energie AG in Zusammenarbeit mit der 
Stadt Köln ausgelobt.  
 
Es ist vorgesehen, einen zweiphasigen Wettbewerb mit in der ersten Phase 15 Planungsteams 
durchzuführen. Dem großen öffentlichen Interesse an der Entwicklung des Max-Becker-Areals wird 
dadurch Rechnung getragen, dass im Rahmen des Wettbewerbs eine mehrstufige Öffentlichkeitsbe-
teiligung erfolgt.  
 
In der öffentlichen Auftaktveranstaltung werden nochmals die Aufgabenstellung und die Rahmenpa-
rameter genauer erläutert. Die 15 Planungsteams sowie die Mitglieder der Jury werden an der Veran-
staltung teilnehmen. Die Veranstaltung wird protokolliert und das Protokoll an die Planungsteams 
weitergegeben. Nach der Auftaktveranstaltung schließt sich die erste Bearbeitungsphase an, die 
anonym stattfinden wird.  
 
Die Jury wählt in einer nicht-öffentlichen Jurysitzung aus den 15 anonymen Arbeiten ca. fünf bis sie-
ben Arbeiten für die zweite Bearbeitungsphase aus, danach wird die Anonymität aufgehoben.  
 
Im Rahmen einer Zwischenpräsentation stellen die ausgewählten Planungsteams ihre Zwischener-
gebnisse öffentlich vor. Die Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und der Jury werden protokolliert 
und an die Planungsteams weitergegeben. 
 
In der zweiten Bearbeitungsphase werden die Arbeiten durch die Planungsteams vertieft. Die ab-
schließenden Arbeiten werden durch die Planungsteams dann in einer Endpräsentation öffentlich 
vorgestellt. 
 
Im Anschluss daran tagt die Jury nicht-öffentlich und wählt eine Arbeit als Grundlage für das weitere 
Verfahren aus. 
 
Eine öffentliche Ausstellung der Entwürfe erfolgt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens.  
 
Der Ablauf des Wettbewerbsverfahrens ist auch schematisch in der Anlage 2 dargestellt.  
 
 
2. Umgriff des Wettbewerbs 
Der Umgriff des Wettbewerbs gliedert sich in einen Realisierungsteil und einen Ideenteil (siehe Anla-
ge 1). 
 
Der Realisierungsteil umfasst das Gebiet des eigentlichen Max-Becker-Geländes sowie das Grund-
stück der Rheinenergie. Die Gesamtgröße beläuft sich auf rund 17,3 ha (inkl. angrenzender Erschlie-
ßungsflächen). Dieses Gesamtgebiet (im Weiteren: Max Becker-Areal) stellt den Realisierungsteil für 
den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb dar. Der Realisierungsteil wird begrenzt 
im Norden durch die Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn, im Süden durch die Widdersdorfer Stra-
ße, im Westen durch den Maarweg und im Osten durch das Alte Gaswerk, das Kontrastwerk und 
weitere gewerbliche Gebäude. Ebenfalls Bestandteil des Realisierungsteils ist das sogenannte Gleis-
grundstück zwischen Vitalisstraße und Maarweg, welches zwischen der DB-Trasse und dem be-
triebseigenen Gleis von Max-Becker liegt und bis zum S-Bahnhof Müngersdorf reicht. Der Realisie-
rungsteil liegt somit überwiegend im Stadtteil Ehrenfeld, der westlichste "Zipfel" liegt im Stadtteil Mün-
gersdorf.  
 
Neben dem eigentlichen Realisierungsteil sind die Teams  aufgefordert, auch über den "Tellerrand zu 
schauen" und angrenzende Grundstücke als konzeptionellen Ideenteil mit ersten Ansätzen mitzuden-
ken. Der Ideenteil umfasst das Areal von der Vitalisstraße bis zur Oskar-Jäger-Straße, südlich der 
DB-Trasse und nördlich der Widdersdorfer Straße und liegt in den Stadtteilen Ehrenfeld und Mün-
gersdorf.

4 
3. Vorgaben für die Auslobung des Wettbewerbs 
Der Ratsbeschluss vom 06.02.2021 sieht vor, dass durch den Wettbewerb und das sich anschließen-
de Bebauungsplanverfahren folgende Ziele erreicht werden sollen: 
- Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des geltenden Kooperativen Baulandmodells unter 
Berücksichtigung Generationenübergreifender Wohnmodelle 
- Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche Gewerbenutzungen 
- Schaffung von Kultur- Sozial-, Bildungs- und Gemein- sowie Grünflächen 
- Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten und Anbindung insbesondere an den ÖPNV  
Diese übergeordneten Planungsziele bilden zusammen mit dem Ergebnis des Zielbilds für die Kölner 
Weststadt und insbesondere für den Fokusraum Max-Becker-Areal die Grundlage für die Auslobung 
des Wettbewerbs.  
Die vom Stadtentwicklungsausschuss am 28.10.2021 zum Zielbild Kölner Weststadt beschlossenen, 
im städtebaulichen Wettbewerb zu vertiefenden Punkte Klimaneutralität, umweltgerechte Mobilität, 
Parkkonzepte für alle Mobilitätsträger, Gewerbe und Zusammensetzung Jury sind in der Auslobung 
berücksichtigt. Die "Charta für das Max-Becker-Areal" des Rahmenplanungsbeirats wird Anlage zur 
Auslobung.  
Die teilnehmenden Planungsteams erhalten als Grundlage für ihre Arbeit eine umfassende Auslo-
bung, in der neben Hintergrund und Anlass des Verfahrens (Einführung), die komplexe Ausgangssi-
tuation und Rahmenbedingungen (Teil A) sowie die planerische Aufgabe und Zielsetzungen (Teil B) 
erläutert werden.  
Die Auslobung wurde durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH im Auftrag der 
Ausloberin erarbeitet und eng mit der Verwaltung abgestimmt. Hierbei sind die Fachdienststellen mit-
einbezogen worden. So ist gewährleistet, dass die Vorgaben aller relevanten Fachdisziplinen (z.B. 
Verkehr, Grün, Denkmalschutz) transparent dargelegt sind und in der Bearbeitung berücksichtigt 
wurden.   
Zusammenfassung der Zielvorgaben: 
Im Ideenteil soll insbesondere die infrastrukturelle Vernetzung der Grundstücke zwischen Oskar-
Jäger-Straße und Vitalisstraße im Hinblick auf öffentliche Räume, Fuß- und Radwegeverbindungen, 
(de)zentrale Mobilstationen und Grünverbindungen mitgedacht und sichergestellt werden. Gleichzeitig 
soll für weitere anstehende Entwicklungsverfahren auf den angrenzenden Grundstücken bereits ne-
ben den Leitplanken des Zielbildes auch ein erstes konzeptionelles Bild im direkten Umfeld des Max 
Becker-Areals erzeugt werden, wie die angrenzenden Bausteine sich im Gesamtkontext entwickeln 
könnten. 
Realisierungsteil  
Städtebauliche Ziele: 
- Einbindung des bislang als Recyclinghofes genutzten Standortes in die umgebenden Strukturen 
als Arbeits- und Wohnstandort 
- Zielgröße max. 1.700 Wohneinheiten 
- Angemessene urbane Dichte: Geschossflächenzahl (GFZ) bis max. 3,0 
- Geschossigkeit durchschnittlich 4-6 Vollgeschosse, Akzente bis zu 8 Vollgeschosse möglich 
 
Wohnen/Arbeiten 
- Anteil Wohnen: max. 60-65%, Anteil Gewerbe: 35-40%,  
- Mindestens 30% der Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter Wohnungsbau gemäß 
kooperativem Baulandmodell 
- Wohnungsangebot für verschiedene Bevölkerungsgruppen, unterschiedliche Wohnungstypolo-
gien mit verschiedenen Wohnungsgrößen; auch Möglichkeiten des genossenschaftlichen Woh-
nens, Baugruppen, Mehrgenerationenwohnen 
- Belebte Erdgeschosszonen für Handel, Gastronomie, Nahversorgung

5 
 
Denkmalschutz 
- Gaskugelbehälter in Klärung: wenn Denkmalschutz dann Erhalt, kein Denkmalschutz Überpla-
nung möglich 
- Ehemalige Arbeitervillen inkl. Freiräume stehen unter Denkmalschutz und sind in die Planung zu 
integrieren 
- Erhalt des ehemaligen Uhrenhauses als identitätsstiftendes Gebäude 
 
Kultur und soziale Infrastruktur 
- Baustein für Kultur und Kreativwirtschaft in einer Größe von ca. 3.000 – 4.000 m² Bruttogeschoss-
fläche (BGF) 
- Bis zu 5-zügige Grundschule 
- Mehrere Kindertageseinrichtungen (22 Gruppen) 
- Jugendtreff inkl. Außenbereich 
 
Verkehr, Mobilität, technische Infrastruktur 
- Zukunftsorientierte Mobilität: Mobilitätstrasse und Fußgänger- und Radtrasse als zentrale Elemen-
te 
- Mobilitätsstationen (Sharing-Systeme, Parkflächen für Fahrräder, Lastenfahrräder und Pedelecs) 
- Ruhender Verkehr in Tiefgaragen oder als Quartiersgaragen (Hochgaragen) 
- Flächen für Gasregelstation und Umspannwerk, Vorgabe eines Flächenkorridors 
 
Grün- und Freiräume, Klima, Umweltbelange 
- Schaffung ausreichender öffentlicher Grün- und Spielflächen gemäß kooperativem Baulandmodell 
(2 m² öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie 10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner); 
davon mindestens 3 ha zusammenhängende öffentliche Grünfläche 
- Aktive Bewegungsangebote (insbesondere auf dem "Gleisgrundstück") für alle Generationen 
- Erhaltenswerten Baumbestand mitplanen 
- Dachbegrünung (intensiv und extensiv), Fassadenbegrünung 
- Anwendung des Schwammstadtprinzips 
- Schutz vor Lärm und Luftschadstoffen (städtebauliche Lösungen im Hinblick auf den Verkehrs- 
und Gewerbelärm) 
- Klimaschutzrelevante Aspekte zur Optimierung der Energieversorgung (Energiebedarf im Quartier 
so niedrig wie möglich halten) 
 
In der Anlage 3 sind die Vorgaben für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb als Aus-
zug aus dem Entwurf der Auslobung (Teil A und B) zu finden. Es handelt sich bei dem Dokument um 
einen Entwurfsstand (Bearbeitungsstand 08.11.2021). 
Im Teil C (Verfahren, nicht in Anlage 3 enthalten) sind formale Verfahrensaspekte aufgeführt wie Ver-
fahrensbedingungen, Planungsteams, Preisgericht, Abgabeleistungen, Aufwandsentschädigungen. 
Die relevanten Inhalte des Teils C werden im Folgenden dargelegt: 
 
4. Auswahl der Planungsteams 
Die Auswahl der 15 Planungsbüros erfolgt durch die Ausloberschaft in Abstimmung mit der Ver-
waltung. Folgende Büros sind zur Teilnahme vorgesehen: (unter Vorbehalt, Teilnahme noch nicht 
bestätigt)  
 
- ASTOC, Köln mit N.N. 
- MICHELS Architekturbüro, Köln/Berlin mit N.N.

6 
- KadaWittfeld, Aachen mit N.N. 
- Luca Selva Architekten, Basel mit N.N. 
- Urban Agency, Kopenhagen/Düsseldorf mit N.N. 
- C.F. MOLLER, Aarhus/Berlin mit N.N. 
- HENNING LARSEN, Kopenhagen/München mit N.N. 
- LEVs Architecten, Amsterdam mit N.N. 
- LORENZEN MAYER ARCHITEKTEN, Kopenhagen + Berlin mit N.N. 
- Feld72, Wien mit N.N. 
- Cityförster, Hannover mit N.N. 
- Jott architecture and urbanism, Frankfurt a. M. mit N.N. 
- Teleinternetcafe, Berlin mit N.N. 
- Octagon Architekturkollektiv, Leipzig mit N.N. 
- ROBERT NEUN, Berlin mit N.N. 
- oder Sinnig Architekten, Darmstadt mit N.N.  
 
Die teilnehmenden Büros bestimmen selbst ein Freiraumplanungsbüro. Die Planungsteams müssen 
eine verpflichtende Beratung mit den Verkehrsplanungsbüros ARGUS Stadt und Verkehr und/oder 
BERNARD Gruppe ZT GmbH durchführen.   
 
5. Die Leistungen der Planungsteams 
Kern der Arbeiten wird die Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkon-
zeptes für den gesamten Planungsraum sein, wobei der Realisierungsteil vertieft dargestellt werden 
soll.  
Es ist vorzulegen:  
- städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept inkl. Ideenteil  
- Schwarzplan zur Einordnung in das Umfeld 
- Darstellung der stadt- und freiräumlichen Einbindung des Plangebiets in die Umgebung 
- Schematische Darstellungen zu Leitidee, Nutzungsverteilung, Grün- und Freiraumkonzept, Ver-
kehrskonzept 
- Lageplan für den Realisierungsteil 
- Weitere Darstellungen zur Präzisierung der Entwurfsidee möglich 
- Arbeitsmodell 
- Textliche Erläuterungen  
 
In Phase 2 sind zusätzlich ein zu definierender Vertiefungsausschnitt im Realisierungsteil, zwei 
Schnitte sowie räumliche Perspektiven vorzulegen. 
 
6. Zusammensetzung der Jury 
Die stimmberechtigte Jury setzt sich zusammen aus  
- Vertreter*innen der Ausloberin (Pandion, Rheinenergie) 
- Vertreter*innen der Verwaltung  
- Vorsitzender Gestaltungsbeirat 
- Externe Architekt*innen und Stadtplaner*innen 
- Externe Landschaftsarchitekt*in 
- Bezirksbürgermeister*in Ehrenfeld und Lindenthal 
- Vertreter*innen der Fraktionen aus dem Stadtentwicklungsausschuss (Stellvertretung Vertre-
ter*innen Bezirksvertretungen) 
- Vertreter*in des Rahmenplanungsbeirats Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
- Expert*in Mobilität  
- Expert*in Klima/Nachhaltigkeit

7 
Des Weiteren werden als nicht stimmberechtigte Berater*innen und Sachverständige in die Jury hin-
zugezogen 
- Berater*in Schallschutz 
- Bürgervertreter*in 
- Vertreter*innen Fachverwaltung  
Weitere Berater*innen können hinzugezogen werden. Die im Beschluss des Stadtentwicklungsaus-
schusses vom 28.10.2021 geforderte Gewerbeexpertise in der Jury soll durch die Verwaltung und die 
PANDION abgedeckt werden.  
 
Die Verwaltung empfiehlt, die Vorgaben für das Wettbewerbsverfahren in der vorgelegten Form als 
Grundlage für das Verfahren zu beschließen. 
Ein Verzicht auf den Beschluss bedeutete neben zeitlichen Verzögerungen aufgrund erforderlicher 
grundlegender Überarbeitungen auch ein hohes Maß an Unsicherheit für alle Beteiligten betreffend 
der Zielsetzung des Verfahrens.  
 
 
 
Anlagen 
 
1. Übersicht Umgriff Wettbewerbsgebiet (Ideenteil/Realisierungsteil) 
2. Ablaufschema Wettbewerb  
3. Vorgaben für den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb Max-Becker-Areal inklusive 
Ideenteil als Auszug aus der Auslobung (Teil A und B) 
4. Chatprotokoll Vertiefungstermin vom 29.10.2021 (Beantwortung der Fragen wird nachgereicht) 
5. Präsentation des Vertiefungstermins am 29.10.2021

Anlage 7 Auszug Beschlussprotokoll Rahmenplanungsbeirat

11328 Zeichen

Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / 
Müngersdorf / Ehrenfeld 
Frau Dr. Sinz 
Telefon:  (0221) 221 26391  
E-Mail:   Alexandra.Sinz@STADT-KOELN.DE 
Datum:  02.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 
vom 30.11.2021 
öffentlich 
6.1 Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld; hier: Ablauf des Städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung 
inklusive Ideenteil 
3932/2021 
Herr Schaefer regt an, anstelle einer Empfehlung ein Meinungsbild entsprechend der 
Geschäftsordnung des Beirates zu erstellen und an die weiterführenden Gremien als 
Beratungsleistung abzugeben.  
Frau Lottmann lässt über die Frage, ob ein Meinungsbild erstellt werden soll abstim-
men. Der Beirat entscheidet sich einstimmig für die Erstellung eines Meinungsbildes. 
Frau Lottmann lässt weiterhin darüber abstimmen, ob der Beschlussvorlage ohne 
Änderungen zuzustimmen sei. Der Beirat entscheidet einstimmig gegen eine Zu-
stimmung zur Beschlussvorlage ohne Änderungen. 
Frau Lottmann lässt darüber abstimmen, ob Änderungsbedarf im Sinne der Anre-
gungen des Beirates gesehen wird. Der Beirat sieht mehrheitlich Änderungsbedarf 
im Sinne der Anregungen des Beirates bei einer Enthaltung. 
 
Folgendes gesammeltes Meinungsbild zur Vorlage 3932/2021 hat sich ergeben: 
 
Meinungsbild 
1. Leitlinie und Vorgabe der Wettbewerbsauslobung muss die Chart Max-Becker-Areal des Bei-
rats sein. 
2. Die Charta muss verbindlich in die Auslobung integriert werden. 
3. An den Leitlinien der Charta muss sich insbesondere auch die Frage der Ausnutzung orien-
tieren. Vorfestlegungen sind nicht zielführend für den Planungsprozess. 
----- 
Forderungen zur Änderung der Wettbewerbs-Auslobung für das Max-Becker-Areal 
Das Max-Becker-Areal ist ein Industriegebiet (GI) im Kölner Westen, das zu einem hochverdichteten

urbanen Mischgebiet (MU) entwickelt werden soll. Als Ausgleich für die erhebliche Aufwertung 
des Grundstücks durch diese von die Stadt Köln geplante Gebietskategorien-Änderung erwarten wir 
eine mind. zeitgemäße, lieber noch innovative Planung. Es soll in den nächsten 10 Jahren hier 
ein Quartier entstehen, das als Vorbild für die weiteren Entwicklungen in der sog. Weststadt 
wirken soll. Hierfür hat die Stadt Köln einen aufwändigen Zielbildprozess mit Ämter- und Bür-
ger*innenbeteiligung durchgeführt, der Handlungsempfehlungen formuliert hat. Um den Anspruch an 
eine zukunftsweisende Entwicklung zu erfüllen, die dazu beiträgt, dass die vom Kölner Rat ange-
strebten Klima- und sozialen Ziele eingehalten werden können, müssen die in der Wettbewerbs-
Auslobung formulierten Vorgaben mindestens die Standards des von der Stadt im letzten Jahr-
zehnt geplanten Deutzer Hafens einhalten. In weiten Teilen sind dort bisher nur die jetzt geltenden 
gesetzlichen Mindeststandards enthalten. Die Handlungsempfehlungen aus dem Zielbildprozess 
sind nur beigelegt und zu wenig in die konkreten Formulierungen eingeflossen . Um die Pla-
ner*innen zu ermutigen, zukunftweisende Lösungen zu entwickeln, ist das das falsche Signal. 
Konkrete Änderungsvorschläge für die Wettbewerbs-Auslobung: 
1. Das 2017 beschlossene kooperative Baulandmodell kann nicht die Grundlage für eine 
solch langfristige Planung sein. Wir fordern den Rat auf, zu beschließen, dass über die Quote  
von 30% gefördertem Wohnungsbau hinaus die bereits im Bündnisvertrag der Ratsmehrheit 
vereinbarte Quote von mind. 20% preisgedämpftem Wohnungsbau in der Auslobung 
angesetzt und später im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden soll. (Herr Dezernent 
Greitemann hat den Wunsch nach einem solchen politischen Beschluss bereits in der ersten 
Bürger*innen – Veranstaltung im Oktober 2020 geäußert) 
2. Das kooperativen Baulandmodell von 2017 setzt nur für Wohnbebauung (für ca. 4.000 
Bewohner*innen eine Menge an öffentlichen Grünflächen fest. Für die im MBA geplanten 
4.000 Arbeitsplätze im hochverdichteten Mischgebiet muss zusätzlich eine vergleichbare 
Regelung getroffen werden. Im Gesamtgebiet wurde ein erheblicher Grünmangel festge-
stellt. Die geplante Verdichtung auf Basis des bisherigen Rechenmodells würde also zu ei-
nem Rückfall hinter den bisherigen Standard führen, statt zu der gewünschten vorbildli-
chen Lösung. 
3. Der Wunsch nach Transformation des Rahmenplanungsgebietes von einem Industrie - und 
Gewerbe-Standort hin zu einem attraktiven, zukunftsweisenden, wirklich gemischten Stadt-
viertel, der sog. Weststadt, war der Anlass für den Zielbildprozess, der den Rahmen für die 
Planung des MBA vorgeben sollte. Es sollen neue Möglichkeiten für Gewerbe und urbane 
Produktion entstehen und ein Miteinander von Nutzungen ausgelotet werden. Der Plan, 
auf dem Max-Becker-Gelände nur „nicht-störendes Kleingewerbe“, dem Wohnen die-
nende Infrastruktur und riesige Büroflächen zu schaffen, wird dem nicht gerecht. Wir erwar-
ten, dass die Auslobung dazu auffordert, für den gewerblichen Anteil von über 35% der 
Bauflächen zukunftsweisende Lösungen zu finden, wie - etwa durch geschickt zonierte 
Anordnung - auch produzierendes Gewerbe angesiedelt werden kann. Für dieses zentrale 
Thema der sog. „Weststadt“ sollte eine/n Experten/in der Jury vorgesehen werden (im 
Moment nicht der Fall). 
4. Den gerade noch gültigen KFW 55 als Energiestandard anzusetzen, wird dem Ziel des kli-
maneutralen Köln in keinster Weise gerecht. Es ist mind. KFW 40 vorzugeben. 
5. Dem Ziel ein klimaneutrales und klimaangepasstes Quartier zu planen, mit besonderem Fo-
kus auf Hitze, Wasser/Starkregen, Energie, Stadtraum und Bauen (siehe Stadtentwicklungs-
ausschuss, 28.10.2021), wird die Auslobung nicht gerecht. Es bedarf einer Überarbeitung 
und Konkretisierung in der Auslobung: Zum einen darf dieses Themenfeld nicht der Bebau-
ungsplanung nachgelagert sein, sondern muss direkten Einfluss auf die Bebauungsplanung 
nehmen können, um wirksam zu sein. Zum anderen scheinen die aufgeführten Maßnahmen 
nicht umfassend und auf Grundlage aktueller Expertise zu sein: bereits im 2013 erschiene-
nen Abschlussbericht „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ wurden wesentlich mehr Maß-
nahmenpotenziale aufgeführt und bereits auf die hohe Belastung in Ehrenfeld aufmerksam  
gemacht – seitdem sind weitere Erkenntnisse zu erwarten, die anzuwenden sind. So er-
scheint z.B. alleinige Dachbegrünung nicht hinreichend, an den bis zu 8-geschossigen Ge-
bäuden ist eine Fassadenbegrünung effektiver. 
 
---- 
 
LEBENDIGES ERDGESCHOSS AN DEN STRASSEN- UND PLATZSEITEN 
An den wichtigsten Strassen- und Platzseiten sollten durchgehend Gewerbliche Flächen ausgewie-
sen werden, damit eine urbane Lebendigkeit im ganzen Viertel erreicht werden kann. In diesen Be-
reichen sollte ein Wohnnutzung im Erdgeschoss ausgeschlossen werden. 
Die Geschosshöhen im Erdgeschoss sollten in diesen Bereichen 4,50 - 5,0 m betragen, die Fassa-

den im EG sollten grosszügige Öffnungen haben, die ggf. teilweise oder ganz zu öffnen sind. Die 
Architektur sollte offen sein und niederschwellig kommunikative Fassaden haben. 
 
In den überwiegend für Wohnnutzung ausgewiesenen Flächen sollten gewerbliche Flächen im Erd-
geschoss an urbanen strategischen Punkten ausgewiesen werden (Nahversorgung, Gastronomie, 
Kiosk, etc.) 
 
Gewerbliche Monostrukturen sollten vermieden werden (z.B. Büro). Im Hinblick auf ein lebendiges 
24/7-Viertel (Stichwort soziale Kontrolle) sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude ge-
dacht werden, die Ehrenfelder Mischung sollte dabei auch in die Vertikale gedacht werde n  
(Co-Working, Kultur, GYM, ThinkLab, Club, Einkaufen, Cafe, Restaurant, Konzertsaal, Bibliothek, 
etc...). Reine Büroflächen könnten dann über das Viertel in den verschiedenen Häusern verteilt wer-
den. Die Nutzungsvielfalt sollte sich in einer offenen und zugänglichen Fassadengestaltung wider-
spiegeln. 
 
Gebäude sollten deshalb mit flexibel nutzbaren Strukturen versehen werden, die eine leichte An-
passbarkeit an alternativen Nutzung baulich und statisch zulässt. 
 
An städtebaulich strategischen Stellen sollten Stadtbaudetails (Arkaden, Vordächer, eingezogene 
Eingänge, auskragende Gebäudeteile, etc.) parzellenübergreifend eingeplant werden, um die Nutz-
barkeit hinsichtlich urbaner Akzeptanz zu erhöhen und  
die Verbindung von Außen-und Innenraum kommunikativ und niederschwellig zu gestalten. Das Ziel 
sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen Raum - und Platzfolgen mit stra-
tegischen Architekturbetonungen aber auch interessanten Brüchen sein.  
 
---- 
 
Verfahren und Nutzungsvorgaben 
Die großen Potenziale des zweistufigen Wettbewerbsverfahrens mit Nachjustierungsmöglichkeiten 
nach der ersten Phase sollten stärker genutzt werden. Die erste Phase sollte der Findung eines Nut-
zungsprogramms und einer Vision für ein nachhaltiges, gemischt genutztes Quartier dienen. Neben 
der Erarbeitung des städtebaulich-freiraumplanerischen Konzepts sollten die Teams eigene Vor-
schläge zu einer angemessenen Nutzungsmischung (Wohnen / Gewerbe), Dichte und Gebäudehöhe 
/ Lage von Hochpunkten erarbeiten und zur Beurteilung vorlegen. Auf eine enge Vorgabe der Anteile 
von Wohnen und Gewerbe und der Anzahl an Wohneinheiten soll verzichtet werden, um den Teams 
auch vor dem Hintergrund der sonstigen Rahmenbedingungen und Vorgaben (z. B. Mischung, Bele-
bung, Adressbildung, Immissionsschutz etc.) Spielräume zur eigenen Schwerpunktsetzung zu geben. 
In der zweiten Phase sollte das Konzept auf Basis der Rückmeldungen der Jury und der Öffentlich-
keit konkretisiert werden. 
 
Abgabeleistung 
Die Zweistufigkeit des Verfahrens muss sich auch in den Abgabeleistungen widerspiegeln. Folgende 
Leistungen sollten zusätzlich erbracht werden: 
 
 Vertiefte Darstellung Art der Nutzung (z. B. bei Gewerbe Aussagen zu Art des Gewerbes, bei 
Wohnen Aussagen zu Grundstücksvergaben, Parzellierung, Förderung etc.) 
 Aussagen zu Nachhaltigkeit / Klima (z. B. Maßnahmen vor Überhitzung und Überflutung, 
Starkregenvorsorge, Energieversorgung etc.) 
 Aussagen zum Umgang mit Lärm 
 Stufenweise Entwicklung 
 
Mobilität 
Eine innovative und funktionierende Mobilitätsplanung ist essentieller Bestandteil einer zukunftswei-
senden Quartiersplanung. Um eine Vielfalt an Lösungsansätzen zu gewährleisten, sollte jedes Team 
einen eigenen Verkehrsplaner hinzuziehen. 
 
Die „Leitplanken“ der Mobilität müssen vor Beginn des Wettbewerbsverfahrens transparent gemacht 
werden. 
 
Die Findung einer optimalen ÖPNV-Anbindung des Gebiets ist Teil der Planungsaufgabe. Der Verlauf 
der Mobilitätstrasse entlang der Gleise darf nicht verbindlich vorgegeben werden. Zusammen mit der 
dort zu realisierenden Fuß- und Radwegeverbindung besteht andernfalls die Gefahr, dass die im 
Zielbild definierte Grünverbindung nicht umgesetzt werden kann.

Die Straßenräume Widdersdorfer Str. und Maarweg müssen in das Plangebiet, mindestens in den 
Ideenteil, einbezogen werden, um Verbindungen zu den benachbarten Quartieren zu stärken und 
Möglichkeiten für eine Neuordnung / Umgestaltung der Räume zu eröffnen.  
 
Kugelgasbehälter 
Bis zu einer Entscheidung über den Denkmalwert des Kugelgasbehälters ist dieser in die Planung zu 
integrieren und Nutzungsvorschläge sind zu erarbeiten. 
 
Abstimmungsergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien verwiesen

Anlage 6 Beantwortung der Fragen aus dem Vertiefungstermin

24024 Zeichen

Seite 1 von 7 
 
Beantwortung der Fragen des Chatprotokolls aus dem 
Vertiefungstermin am 29.10.2021 
Vertiefungstermin zum Max Becker -Areal - ein neues Stadtquartier für Köln  
 
Kommentare, Fragen und Antworten 
Die nachfolgend dokumentierten Kommentare und Fragen  wurden über die Chatfunktion eingebracht 
und im Nachgang der Veranstaltung thematisch sortiert/gruppiert und nummeriert. Diese Sortierung 
dient der leichteren Auffindbarkeit; sie bildet daher aber nicht mehr die Reihenfolge des Eingangs der 
Beiträge ab. Die Fragen wurden lediglich redaktionell, falls erforderlich, verändert.  
 
1 Zielbild Kölner Westen  
1.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert  
1.1.1 Akzeptiert Pandion die genannten Herausforderungen? Ein großer Anteil an preiswertem 
Wohnen ist nicht als Ziel für da s MBA genannt worden-wegen Pandion Profit?  
Die Bewältigung der Herausforderungen ist den beiden Bauherren Pandion und RheinEnergie 
bewusst. Das Ziel der Entwicklung ist es , ein qualitätsvolles, urbanes und mischgenutztes 
Quartier zu schaffen. Dazu wurden Handlungsempfehlungen im Zielbildprozess festgelegt, die 
es zu beachten gilt. Differenzierte Angebote  an Nutzungen sind gewünscht, dies betrifft auch 
unterschiedliche Preiskategorien im Bereich Wohnen. Um dies sicherzustellen , ist der 
Vorhabenträger gemäß den Festlegungen des gültigen Kooperativen Baulandmodells der 
Stadt Köln aus dem Jahr 2017 verpflichtet , einen Anteil von mindestens 30% an der neu 
entwickelten Geschossfläche Wohnen  als öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten.  
 
1.1.2 Der Ort ist weder "Abstellkammer" noch "Niemannsland", sondern gewerbliche Herzkammer 
Ehrenfelds, ohne den es den Stadtteil nicht geben würde.  Fortentwickeln! 
1.1.3 Warum wird keine weiterführende Schule eingeplant?   
1.1.4 Wird Pandion auf ehemaligen Flächen der RheinEnergie eine Schul e bauen, die von der Stadt 
Köln langfristig gemietet wird? Wieso baut die Stadt nicht selbst?  
Bei der Entwicklung neuer Quartiere gibt es umfangreiche Verpflichtungen, Beiträge zur 
sozialen Infrastruktur zu leisten. Neben dem Bedarf für mehrere Kindertagesstätten wurde der  
Schulbedarf durch die Stadtverwaltung ermittelt und entschieden, dass eine 
Entwicklungsverpflichtung für eine  bis zu 5-zügige Grundschule auf dem Max Becker -Areal 
besteht. Diese Verpflichtung befindet sich in der Auslobung. Derzeit ist noch unklar , wer diese 
Schule schlussendlich bauen wird. 
Eine weiterführende Schule im Bereich des Max Becker-Areals ist nicht erforderlich, da die 
Bedarfsermittlung gezeigt hat, dass der Bedarf andernorts abgedeckt werden kann.   
 
1.1.5 In den Karten zum Zielbild ist ein Quartierszentrum an der Widdersdorfer Straße vorgesehen. 
Ich bitte um Erläuterung.  
Im Hinblick auf die Entwicklung des Bereiches Weststadt ist perspektivisch die Planung eines 
Nahversorgungszentrums im Bereich Widdersdorfer Str./ Maarweg sinnvoll. Aktuell gilt der 
Bereich rund um die Widdersdorfer Straße nach dem Einzelhandels - und Zentrenkonzept und 
dessen Fortschreibung (Entwurf 2020) als unterversorgt. Die Zentralen Versorgungsbereiche 
(BZ Ehrenfeld, Venloer Straße; STZ Ehrenfeld, Venloer Straße; STZ Bickendorf sowie STZ 
Braunsfeld, Aachener Straße) liegen nördlich bzw. südlich angrenz end an das Plangebiet. Die 
fußläufige Versorgung des Kernbereichs der Weststadt rund um die Widdersdorfer Straße 
kann über die bestehenden Zentren nicht mehr erfolgen. Es ist sinnvoll in dem o.g. 
Kreuzungsbereich Nahversorgungsangebote zu konzentrieren, da  es sich zum einen um eine 
zentrale und gut erreichbare Lage aus allen Bereichen der Weststadt handelt und zum 
anderen bereits ein großflächiger Lebensmittelmarkt und weitere kleinteilige ergänzende 
Nutzungen bestehen. Eine Verlagerung des Lebensmittelmark tes und Integration des 
Angebotes in die neu entstehende Wohnbebauung nördlich der Widdersdorfer Straße wäre 
Anlage 6

Seite 2 von 7 
 
städtebaulich ein großer Gewinn für das Quartier. In der übrigen Weststadt sollten darüber 
hinaus nur sehr kleinteiliger Einzelhandel und gegenüber  sonstigen Nutzungen deutlich 
untergeordnete Handelsangebote möglich sein (bspw. Kiosk, Bäcker oder Verkaufsstätten, die 
im direkten Zusammenhang mit der lokalen Produktion stehen). Aus den zuvor genannten 
Gründen ist im Zielbild ist auf dem Max Becker -Areal ein zentraler Standorte für lokale 
Infrastrukturen zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk, Einzelhandel, Gastronomie etc.) 
vorgesehen. Dieses Ergebnis ist in die Auslobung eingeflossen. Wie im Wettbewerb von den 
unterschiedlichen Planerteams damit konkret umgegangen wird, wird das Verfahren zeigen.  
 
 
1.2 Verfahren  
1.2.1 Ich möchte anregen, die Pläne zum Z ielbild für die Weststadt gut zugänglich im Internet 
anzubieten. 
Die Pläne zum Zielbild sind im Ratsinformationssystem in Anlage 1 (Endbericht) zum 
Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt enthalten und somit öffentlich zugänglich. 
(Vorlage Nr. 2688/2021)  
Link Ratsinformationssystem: https://buergerinfo.stadt -koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102895  
 
 
2 Vertiefung Max Becker -Areal 
2.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert  
2.1.1 Wie stellt man sicher, da ss es bei einem einzigen Bauherrn (Pandion), eine kleinteilige, 
individuelle Architektur gibt wie z. B. im Clouth Quartier ?  
Im ersten Schritt geht  es bei dem anstehenden Wettbewerb sverfahren um den 
übergeordneten Städte bau und die Freiraumplanung. Im Weiteren werden hochbauliche 
Qualifizierungsverfahren folgen und somit die architektonischen Qualitäten sichergestellt.  
 
Bei dem Entwicklungsgrundstück und dem städtebaulichen Wettbewerb handelt es sich um 
zwei Bauherrn, di e Pandion und die RheinEnergie. Es ist davon auszugehen, dass  später 
weitere Bauherren folgen, um Entwicklungsbausteine wie bspw. die Grundschule, den 
öffentlich geförderten Wohnungsbau, Baugruppen, genossenschaftliches Wohnen und 
ähnliches in engem Austausch mit der Stadt hochbaulich zu entwickeln. 
 
2.1.2 Ein erhöhter Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen erscheint mir erstrebenswert. Kann 
der Anteil nicht bei 50% liegen?   
Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln aus dem Jahr 2017 gibt eine verpflichtende 
Mindestquote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vor. Für das Max Becker -Areal gilt 
wie für alle vergleichbaren Vorhaben eine Verpflichtung von 30% öffentlich gefördertem 
Wohnungsbau. Weitere Abstimmungen mit den beiden Eigentüme rn über einen freiwilligen 
darüberhinausgehenden Anteil an bezahlbarem Wohnraum erfolgen im Nachgang zum 
städtebaulichen Wettbewerb  im Rahmen des formellen Bauleitplanverfahrens . 
 
2.1.3 Wie wird - unabhängig vom Kooperativen Baulandmodell - sichergestellt, dass mindestens 
50% der Wohnungen für Normalverdiener*innen bezahlbar sind?  
Siehe Antwort zu 2.1.2. 
 
2.1.4 Hat die Stadt wirklich Interesse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bisher haben wir nur 
eine Stelle bei der Stadt erlebt, die sich dafür einsetzt.  
Mit dem kooperativen Baulandmodell hat die Stadt Köln die Voraussetzungen geschaffen, den 
öffentlich geförderten Wohnungsbau zu stärken. Aus Sicht der Stadt ist das kooperative 
Baulandmodell ein tragfähiges und transparentes Instrument, das zu einer sozial gerechteren 
Stadtentwicklung beiträgt. Die Vorhabenträger werden unter klar definierten 
Rahmenbedingungen verpflichtet, 30% der zu bauenden Geschossfläche Wohnen in öffentlich 
gefördertem Wohnungsbau zu errichten.  
 
2.1.5 wie können bei 1400€/m² Grundstückspreis u. einer "herausfordernden Entwicklung" zum 
Wohnen leistbare Kaufpreise < 6.000€/m² /Mietpreise < 18€/m² h erauskommen? 
2.1.6 Hohe Bodenpreise ermöglichen keinen bezahlbaren Wohnraum leider.  
Durch das Zielbild und durch das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sind klare 
Leitplanken vorgegeben, insbesondere auch für  eine Mindestquote an öffentlich gefördertem

Seite 3 von 7 
 
Wohnungsbau. Siehe weiterhin die Erläuterungen der vorangegangenen Fragen. Inwiefern mit 
den Vorhabenträgern eine darüberhinausgehende freiwillige Verpflichtung vereinbart werden 
kann, wird Bestandteil der Verhandlungen im formellen Bauleitplanverfahren se in. 
 
2.1.7 Wir interessieren uns für gemeinschaftliches Wohnen und würden gerne auch 
gemeinschaftlich bauen und unseren Lebenstraum gemeinsam mit anderen realisieren.  
2.1.8 Ist gemeinschaftliches Wohnen im Areal möglich und vorgesehen? Wird es eine 
Grundstückvergabe nach Konzept geben und ggf. auch die Mögl ichkeit von Erbpacht?  
2.1.9 Neue Genossenschaften schaffen profitunabhängig bezahlbaren Wohnraum.   
2.1.10 Fallen die eben genannten besonderen Bedürfnisse (z .B. Genossenschaften) u nter die 30 % 
des BLM, oder sind f ür diese Bedarfe weitere Flächennutzungsquoten gesichert?   
Gemäß der Auslobung sind unterschiedliche Wohnformen und ein differenziertes 
Wohnangebot zu realisieren. Möglichkeiten des genossenschaftlichen Wohnens, Baugruppen -
/ gemeinschaften bzw. gemeinschaftliches/gemeinwohlorientiertes 
Wohnen/Mehrgenerationenwohnen sind durch die Planungsteams ebenfalls mitzudenken . 
Dies betrifft sowohl die Flächen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus gemäß dem 
Kooperativen Baulandmodell der Stadt Köln  als auch Vorschläge für die Flächen des frei 
finanzierten Wohnungsbaus.  
 
2.1.11 Welche GRZ ist geplant? 0,4 oder höher?   
2.1.12 Könnten Sie bitte GFZ 3.0 genauer erläutern? Wie viele qm Wohn/Gewerbefläche sind 
entwickelbar? Wie viele qm wären bei einem Mischgebiet entwickelba r?  
2.1.13 Sind die Grünflächen in der Berechnung der GFZ auch schon enthalten?  
2.1.14 Auslobung 1: GFZ für Mischgebiete ist 1,2. Bisher wurde hier eine GFZ von 1,0 bis 1,7 
gebaut. Die GFZ Güterbahnhof Ehrenfeld ist 2,0.  
2.1.15 Auslobung 2: Eine GFZ von 3,0 entspricht einem K erngebiet, also Innenstadt, und eine solche 
Dichte ist zu  viel für unsere Stadtteile.   
Die angestrebte Gebietsausweisung ist ein Urbanes Gebiet (MU) und entspricht mit seine n 
Vorgaben einer modernen und zukunftsweisenden Stadtplanung. Dies betrifft auch die damit 
verbundene GFZ von maximal 3, 0. 
 
Eine GFZ von bis zu 3,0 beschreibt, dass auf einem Grundstück mit bspw. 1.000 qm Größe 
maximal 3.000 qm Geschossfläche gebaut werden dürfen. Dieser Rechenweg betrifft jedoch 
das Nettobauland. Um dies zu ermitteln, müssen vom Grundstück zunächst alle später 
öffentlich gewidmeten Flächen wie Grünflächen, Spielflächen, Straßen etc. abgezogen 
werden. Diese werden bei der Entwicklung des Max Becker -Areals einen erheblichen Anteil 
ausmachen, da gemäß dem kooperativen Baulandmodell umfangreiche Grün -und 
Spielflächen herzustellen sind.  Konkrete Zahlen wird erst der städtebauliche Wettbewerb 
liefern können. 
 
In einem urbanen Gebiet wird generell von eine r höheren Dichte au sgegangen, um dem 
Gedanken einer modernen urbanen Stadt mit einer funktionierenden Nutzungsmischung 
gerecht zu werden und um den Versiegelungsgrad gering zu halten . Diese Dichte kann von 
den Planerinnen und Planern unterschiedlich gestaltet werden. Durch die erste 
Wettbewerbsstufe mit insgesamt 15 Planungsbüros werden unterschiedliche Lösungsansätze 
erwartet und der Jury zur Entscheidung vorgestellt.   
 
Gegenstand des Wettbewerbs wird sein, wie diese unterschiedlichen Nutzungen auf dem 
Grundstück qualitätsvoll verteilt werden können. Es ist keine feste Grundflächenzahl ( GRZ) 
vorgegeben.  
 
2.1.16 Gibt es in der Aufgabenstellung Mindestvorgaben für die zu erreichende Geschossfläche 
Wohnen?  
Nein. Das Ziel ist ein lebenswertes Quartier zu schaffen, mit einem optimierten 
Flächenverbrauch und einem geringen Versiegelungsgrad  
 
2.1.17 Wird das erhaltenswerte, europäische Industriedenkmal Kugelgasbehälter im Rahmen des 
städtebaulichen Wettbewerbs und in der weiteren Planung berücksichtig ? 
2.1.18 Gedenkt der Stadtkonservator sich vor Ort im Rahmen eines Ortstermins ein Bild vom 
Kugelgasbehälter zu machen?

Seite 4 von 7 
 
2.1.19 Was passiert mit dem Kugelgasbehälter wenn der Stadtkonservator zu einem anderen 
Ergebnis kommt als das Amt f ür Denkmalpflege im Rheinland? Ministerentscheid?  
2.1.20 Wenn die Rheinenergie die Gaskugel als Denkmal erhalten könnte, warum sollte Sie dann 
ohne Denkmalschutz nicht zu erhalten sein?  
2.1.21 Warum werden von Stadt und Rheinenergie interessierten Bürger*innen Informationen zur 
Statik, Baugeschichte und Architektur des Kugelgasbehälters vorenthalten?  
2.1.22 Wie kann die Stadt ihre Tochtergesellschaft Rheinenergie und den Investor in  die Pflicht 
nehmen das Industriedenkmal Kugelgasbehälter zu erhalten?  
2.1.23 Sind Rheinenergie/Pandion am Erhalt des Kugelgasbehälters unabhängig vom Ausgang der 
Denkmalbewertung interessiert,  oder geht Gewinnoptimierung vor Kultur?   
Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege ist  mit der Prüfung des historischen 
Gasbehälters befasst. Die Prüfung des Denkmalwertes ist mit einer umfänglichen 
Aufarbeitung der historischen und typologischen Entwicklung der Baugattung 
Kugelgasbehälter verbunden. Daher ist sie - auch im Austausch mit de m LVR-Amt für 
Denkmalpflege im Rheinland - noch nicht abgeschlossen. Das Denkmalamt hat alle 
relevanten Unterlagen zum Gasspeicher erhalten, was Statik, Baugeschichte und Architektur 
angeht. Diese Unterlagen dienen letztlich mit dazu, zu einem klaren Urtei l zu gelangen. Die 
denkmalfachliche Einstufung ist bis Ende des Jahres zu erwarten. Sollte der Kugelgasbehälter 
unter Denkmalschutz gestellt werden, ist dieser selbstverständlich zu erhalten und bei der 
Wettbewerbsaufgabe bereits entsprechend berücksichtig t. Wird dieser nicht unter 
Denkmalschutz gesetzt, ist es den Planerinnen und Planern überlassen , einen guten 
Vorschlag zu machen .  
Der Kugelgasspeicher ist als Betriebsmittel für die Energieversorgung obsolet, deswegen 
kann und wird eine Nachnutzung durch die RheinEnergie nicht erfolgen. Aus Sicht der 
RheinEnergie spricht nichts gegen einen Rückbau der Kugel. Gerne können Artefakte 
derselben für die Gestaltung des Areals herangezogen werden.  
 
2.1.24 Gibt es in der Aufgabenstellung konkrete Vorgaben zur Neuansiedel ung von 
Kulturflächen/Clubflächen, die durch Neubaugebiete aktuell viel verloren gehen?   
Ja, die gibt es. In der Auslobung ist ein Kultur -/Kreativbaustein in einer Größenordnung von 
ca. 3.000 – 4.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) vorgesehen.   
 
2.1.25 Warum gibt es zwischen Kugelgasbehälter und der Bahnlinie noch eine fingerartige 
Ausbuchtung von Gewerbe. Das ist dort doch unnötig.  
Für den genannten Bereich ist im Zielbild – wie für das gesamte Max Becker -Areal - die 
Zielsetzung, Transformation von Gew erbestandorten in urbane Mischquartiere 
(ausgeglichenes Verhältnis von bezahlbarem Wohnen und nicht störendem Gewerbe inkl. 
Nahversorgung)“ vorgesehen.  
 
2.1.26 Es gibt eine Masterprojektarbeit im Auftrag der Stadt mit dem Thema urbanes und 
nachhaltiges Wohnen. F ließen solche Erkenntnisse in die Planungen ein?  
Antwort Alle Ausarbeitungen, die der Stadt vorliegen, fließen in die Planung ein.  
 
2.2 Grünvolumen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels  
2.2.1 DICHTE und HÖHE auf dem MBA wird z.B. auch Einfluss haben auf die dort verlaufende 
Kaltluftschneise: wie wird dieser Klimaaspekt im Wettbewerb dargestellt?  
Heute ist am Standort keine Kaltluftschneise bekannt. Es sind jedoch u nterschiedliche 
Möglichkeiten zur Klimaanpassung vorgesehen und in der Auslobung beschrieben, wie zum 
Beispiel Dachbegrünung und Vorschläge zu Fassadenbegrünungen, Konzepte der 
Schwammstadt und Regenwasserspeicherung. All diese Aspekte beeinflussen  und 
verbessern das Mikroklima. Wie diese zusammengesetzt werden , ist Teil des Entwurfs.  
Im Laufe des Wettbewerbs werden die unterschiedlichen Entwurfsbausteine vorgeprüft und 
festgehalten, ob diese berücksichtigt wurden. Teil der Jury ist auch ein(e) Klima - und 
Nachhaltigkeitsexperte/in. 
 
2.2.2 Jetzt nicht nur nach gesetzl. Vorgaben Grün schaffen, sondern mehr, als Gegenleistung für 
die planungsrechtliche Aufwertung, die das Grundstück wertsteigert.  
Die Sicherstellung der ausreichenden Berücksichtigung von öffentliche n Grün - und 
Spielflächen erfolgt durch das gültige kooperative Baulandmodell, welches bei diesem 
Verfahren Berücksichtigung findet. Dadurch wird es bei einer orientierenden Anzahl von 1.700

Seite 5 von 7 
 
Wohneinheiten zu umfangreichen öffentlichen Grün - und Spielflächen kommen. Die weitere 
Ausarbeitung und Gestaltung obliegt den Entwürfen der Wettbewerbsteilnehme nden.  
 
2.2.3 In den Vorgaben für den Wettbewerb sollte n Dach und Fassadenbegrünung und PV Anlagen 
drin sein.  
Die entsprechenden Vorgaben wurden innerhalb der Auslobu ng berücksichtigt . 
 
 
2.3 klimaschonende Mobilitätswende  
2.3.1 Inwieweit wird eine Verbindung über oder unter die Bahntrassen zum alten Güterbahnhof 
geplant?  
2.3.2 Ist es denkbar/gewünscht eine neue Verbindung zwischen dem neuen "Ehrenveedel" im 
Norden und dem Max Becker -Areal entweder über Brücke oder Tunnel umzusetzen?  
Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse der Deutschen Bahn nach Norden 
zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad - und Fußverkehr mitgedacht 
werden, um mittel - bis langfristig die beiden Quartiere besser miteinander vernetzen zu 
können. 
 
2.3.3 Welche Vorgaben gibt es zur Verkehrserschließung? Gibt es ein aktuelles 
Verkehrsgutachten?  
2.3.4 Könnte die Widdersdorfer Str. nicht entsprechend beruhigt werden durch Zone 30 in dem 
Bereich?  
2.3.5 Ist es ebenfalls denkbar eine neue S -Bahn-Station zu etablieren für das Quartier?   
2.3.6 Fuß-Radwege bis Oskar -Jäger-Straße und zur Alsdorfer Straße, auch zur S -Bahn, bitte 
öffentlich und begrünt und bitte ohne Autoverkehr   
Es gibt ein Mobilitätskonzept mit ersten I deen zur Gestaltung, welches in den Wettbewerb 
einfließt. Dieses sieht  vor, eine Mobilitätstrasse  (ÖPNV) zum S-Bahnhof Mü ngersdorf-
Technologiepark sowie  neue Fuß- und Radwegeverbindungen (u.a. rund 1,5 km von der 
Oskar-Jäger-Straße bis zur Vitalisstraße) zu schaffen, um den Anteil des motorisierten 
Individualverkehrs zu reduzieren . Weitere Vorschläge können seitens der Planerinnen und 
Planer gemacht werden, denen ein Verkehrsexperte zu r Seite steht.  Ebenfalls werden 
Vorschläge erwartet, wie die Widdersdorf er Straße stärker in das entstehende lebenswerte 
Quartier integriert werden kann.  Übergeordnete Aufgabe des Wettbewerbs ist eine bessere 
Durchwegung und Vernetzung über die Grenzen des Max Becker -Areals hinaus für alle 
Verkehrsteilnehmer/innen sowie qualitativ hochwertige quartiersinterne Verbindungen.  
 
2.3.7 Sind Quartiersgaragen vorgesehen, die eine Unterbauung vieler Flächen verhindern könnte?  
Auch dies bildet eine Möglichkeit innerhalb der Auslobung und wird den Teilnehmen den bei 
ihren Ausarbeitungen überlassen.   
 
 
2.4 Das Wettbewerbsverfahren  
 
2.4.1 Warum wird für das MBA ein anderer Wettbewerbsproze ss angewendet als für Kreuzfeld?  
Das Verfahren zu Kreuzfeld erfolgt als Vergabeverfahren in Form eines Wettbewerblichen 
Dialogs, da die Stadt Köln dort selbst die Auftraggeberin ist. Beim Max -Becker Areal ist die 
Ausloberin die Pandion und die Rheinenergie. Daher ist kein Vergabeverfahren notwendig.  
 
2.4.2 Der Prozess ist gut   
 
2.4.3 Wie werden die Planungsteams ausgewählt?  
Die Planungsteams wurden durch die Ausloberschaft und Stadtverwaltung Köln gemeinsam 
ausgewählt. Ziel war es, eine möglichst große Vielfalt im Feld der 15 Planungsbüros 
sicherzustellen. 
 
2.4.4 Wer sitzt in der Jury?  
2.4.5 Gibt es einen Stadtsoziologen in der Jury?  
2.4.6 Wettbewerb scheint wichtig für Durchmischung zu sein. Wäre es im Sinne der Stadt, wenn 
keine Vertreter der Pandion in der Jury sitzen würden?  
2.4.7 Wird es also einen Klima -Experten in der Jury geben?

Seite 6 von 7 
 
2.4.8 wird der Rahmenplanungsbeirat in der Jury berücksichtigt?  
2.4.9 Stünde es dem Verfahren nicht gut zu Gesicht einen Vertreter der Bürgervereinigung Köln -
Ehrenfeld in die Jury zu berufen und nicht nur Politiker?  
Die Jurybesetzung wird gerade feinabgestimmt. Diese wird aus ca. 20 Vertreterinnen und 
Vertretern der Stadtverwaltung, der Politik, dem Rahmenplanungsbeirat, dem Vorsitzenden 
des Gestaltungsbeirats, den Vorhabenträgern sowie unabhängigen Experten (mit gleicher 
fachlicher Qualifikation wie die teilnehmenden Büros)  zusammengesetzt. Darüber hinaus 
werden Berater und alle relevanten Fachdienststellen der Stadt Köln mitwirken. Es wird auch 
einen Klima- und Nachhaltigkeitsexperten sowie einen Mobilitätsexperten in der Jury geben, 
weiterhin einen Schallschutz - und Lufthygieneexperten.  
 
2.4.10 Gibt es jemanden aus der Bürger schaft oder Bürgerinitiativen in der Jury?  
2.4.11 Also keine Bürger*innen?  
Diese Anregung wird gerne mitgenommen.  
 
2.4.12 Jedes Planungsteam sollte verpflichtend einen Verkehrsplaner einbeziehen.   
Den Planungsteams werden zwei Verkehrsexperten als Ansprechpartner seitens der 
Ausloberschaft zur Verfügung gestellt.  
 
2.4.13 Wird die Charta des RPB Bestandteil der Auslobung?  
Ja, die Charte wird Anlage zur Auslobung. 
 
2.4.14 Welche Rolle spielt die moderne Stadt bei der Entwicklung?  
Die moderne Stadt berät die RheinEnergie – also einen der beiden 
Eigentümer/Vorhabenträger – bei dem anstehenden Wettbewerb sverfahren.  
 
2.4.15 Wie werden die Rheinenergieflächen entwickelt? – ggf. dort Erbpacht, Konzeptvergabe, 
höhere Quoten für preisgedämpft, eGs, Baugruppen, Innovation etc.? 
2.4.16 auf dem Grundstück der RE (als städtische Tochter) müsste m.E. eine oder mehrere 
Konzeptvergaben vorgesehen werde n. Ist das in der Ausschreibung enthalten?  
Teile des heutigen RheinEnergie-Areals werden in jedem Fall für Betriebszwecke weiterhin 
genutzt (u.a. Umspannwerk, Gasstation, TK -Netzknoten, Leitstelle). Darüber hinaus erfolgt die 
Planung für das Areal im Rahmen des Gesamtkonzepts, dort wird auch geklärt/festgelegt, wie 
man mit dem Wohnraum  umgeht. 
 
2.5 Beteiligung  
2.5.1 Experten gibt es auch in der interessierten Bürgerschaft ohne monetäre Interessen. För 
Ihrefeld uns Veedel! Danke für die Möglichkeit zur Teilhabe!  
2.5.2 Einspruch: Mitwirken konnten wir bisher nicht – wir wurden lediglich informiert! Ist ja auch 
schon was ;) Mitwirkung erwarten wir aber!  
Diesem Wettbewerb war ein umfangreicher kooperativer Zielbildprozess vorgeschaltet, der in 
unterschiedlichsten Formen die Mitwirkung ermöglicht hat. Diese s vorgeschaltete 
qualitätssichernde Vorgehen ist auf breiten Zuspruch und auf reges Interesse gestoßen und 
mit einer sehr hohen Beteiligungsquote durchgeführt worden.  
 
Neben der heutigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden im Wettbewerbsverfahren noch weitere 
folgen, sodass der Öffentlichkeit auch zukünftig ermöglicht wird , sich zu beteiligen und 
einzubringen. Im anschließenden Bebauungsplanverfahren wird dies ebenfalls der Fall sein.  
 
 
3 Sonstiges 
3.1 Allgemeines zur Entwicklung des Max Becker -Areals 
 
3.1.1 Frage an Herr Küppers: 17,3 HA zu GFZ 3,0 = pot enziell bis zu 519.000m² 
Wohn/Gewerberaum. Zum VK Preis von 5000€ pro m² also ein potenzieller Wert von bis zu 
2,5 Mrd. ist das k orrekt?  
3.1.2 Das sollte doch eben nicht stehen gelassen, werden, da der Rechenweg schlicht falsch ist!  
Das ist nicht korrekt. Die ca. 17,3 ha stellen das Bruttobauland dar. Eine GFZ bezieht sich 
jedoch auf das Nettobauland. Demnach sind zunächst die Flächen für öffentliche Spiel - und

Seite 7 von 7 
 
Grünflächen, Erschließungsflächen (Straßen, Fuß - und Radwege, Mobilitätstrasse  etc.) von 
diesem abzuziehen. Die Bezugsfläche ist somit bei weitem geringer und von dem individuellen 
Entwurf abhängig. Siehe auch die Beantwortung der Frage  2.1.11 ff. 
 
 
 
3.2 Feedback zur Veranstaltung  
3.2.1 Guten Abend, vielen Dank für die heutige Veranstaltung und die Informationen. Wird die 
Veranstaltung aufgezeichnet, um später noch einmal reinschauen zu können?   
Ja, die Aufzeichnung der Veranstaltung wird auf der Internetseite der Stadt Köln zur 
Verfügung gestellt.  
 
3.2.2 Danke, das war eine interessante Veranstaltung.

Anlage 5 Präsentation des Vertiefungstermins

5354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin
Ein neues Stadtquartier für Köln
MAX BECKER-AREAL
Bild: Paul Caruso
Anlage 5

1. Input
- Das Zielbild für den Kölner Westen und Fokusraum Max Becker-Areal
- Der städtebaulich-freiraumplanerische W
ettbewerb
2. Fragen & Antworten
3. Abschluss 
& Ausblick
ABLAUF

Jan Benden 
MUST Städtebau GmbH
DAS ZIELBILD FÜR DEN KÖLNER WESTEN
UND FOKUSRAUM MAX BECKER-AREAL

Ein Zielbild für 
den Kölner Westen
Dr.-Ing. Jan Benden (MUST)
Öffentlichkeitsveranstaltung Max Becker-Areal – 29.10.2021

	
	

	
	

	
	
		






	
	
 
„Weststadt“

Die Vielfalt der Weststadt

Beteiligungsprozess

Stimmungsbild

„Zu wenig 
Nahversorgung“
„Zu viel Gewerbe 
und Industrie“
„Zunehmende 
Gentrifizierung“
„Eintönige 
Neubaugebiete“
„Keine bezahlbaren 
Angebote zum 
Wohnen und 
Arbeiten“
„kaum Angebote 
für Kinder“
„Charakterloses 
Gebiet“
Wohnen und Arbeiten

Ziel 1: 
Entwicklung einer zukunftsfähigen, 
durchmischten und lebenswerten 
Weststadt für alle

„Zu wenig 
Grün“
„Zu viel 
Versiegelung“
„Schlechte 
Vernetzung der 
Freiflächen innerhalb 
des Gebietes“
„Geringe
Aufenthaltsqualität“
„Mangel an 
Freiräumen und 
Erholungsflächen“
„starke Aufheizung 
im Sommer“
Stadtgrün und Klima

Ziel 2: 
Erhöhung des Grünvolumens 
und Anpassung der Weststadt 
an die Folgen des Klimawandels

„Schlechte Fahrrad-
infrastruktur“
„Zu viel Platz 
für Autos“
„Zu viel 
Verkehr“
„Schlechte 
Vernetzung für den 
Fußverkehr“
„Zu wenig 
Parkplätze“
„Lärm-
belästigung“
„sanierungsbedürftige 
Straßen“
„Mangelnde
Barrierefreiheit“
Verkehr und Mobilität

Ziel 3: 
Schaffung von Voraussetzungen 
für eine klimaschonende 
Mobilitätswende in der Weststadt

Zielbild

Fokusraum: Max Becker-Areal

“Ehrenfelder Mischung” fördern!
Differenzierte Wohnangebote bereitstellen!
Jugend- und Bildungsinfrastruktur ausbauen!
Nahversorgung sichern!
Industriekultur einbinden!
Lärmschutz gewährleisten!




DB AACHEN
-KÖLN
MAARWEG
WIDDERSDORFER STRASSE
ALTES 
GASWERK
DHL
„EHRENVEEDEL“
MOLL/DIRKES

Bestandsgrün erhalten und optimieren!
Grün verbinden!
Neue Grünflächen schaffen!
Frühzeitig an Klimafolgen 
(Hitze, Starkregen etc.) anpassen!
Straßengrün aufwerten und ergänzen!






DB AACHEN
-KÖLN
MAARWEG
WIDDERSDORFER STRASSE
ALTES 
GASWERK
DHL
„EHRENVEEDEL“
MOLL/DIRKES

ÖPNV Anschluss schaffen!
Mobilitätsstationen bereitstellen!
Straßenraum neu gestalten und verteilen!
Zugänge ermöglichen!
In übergeordnetes Wegenetz integrieren!
Attraktive öffentliche Räume schaffen!
Ruhenden Verkehr bündeln!


	
DB AACHEN
-KÖLN
MAARWEG
WIDDERSDORFER STRASSE
ALTES 
GASWERK
DHL
„EHRENVEEDEL“
MOLL/DIRKES



		
			


Eva Herr
Amtsleitung Stadtplanungsamt
Christina Drenker
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
DER STÄDTEBAULICH- 
FREIRAUMPLANERISCHE WETTBEWERB

Zweiphasiger kooperativer
städtebaulicher und 
freiraumplanerischer Wettbewerb
MAX BECKER-AREAL | P ĀN
IN KÖLN EHRENFELD

Plangebiet01
2

Plangebiet
3

Plangebiet
4

Wettbewerbsgebiet
• Fokusraum I im Zielbildprozess 
• Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung: 
Urbanes Mischquartier mit Wohnen, 
nicht störendem Gewerbe inkl. 
Nahversorgung
• Breites Angebot für  Bildung, Kultur und 
Freizeitgestaltung, ergänzende 
Nutzungen wie u.a. Nahversorgung 
• Kooperatives Baulandmodell der Stadt 
Köln
• Anforderungen an Klimagerechtes 
Planen und Bauen sind zu 
berücksichtigen 
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 
GFZ
Plangebiet – Wettbewerbsgebiet 
5

Ideenbereich 1 – Leitplanken
• Beachtung der Leitplanken aus dem 
Zielbild „Fokusraum II Maarhöfe“
• Leitplanken Fokusraum II:
 Städtebauliche Aufwertung der 
Gewerbeflächen,
 Erhöhung des Grünvolumens,
 klimaschonende Mobilitätswende
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 2,4 GFZ
Plangebiet – Ideenbereich 1
6

Ideenbereich 2 – Leitplanken
• Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung: 
Urbanes Mischquartier mit Wohnen, nicht 
störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung
• Wohnanteil analog zu Max Becker-Areal
• Gebäudehöhen: 5-15 Geschosse + evtl. 
Sockelbebauung
• Beachtung der Leitplanken aus dem 
Zielbild
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
Plangebiet – Ideenbereich 2 
7

Ideenbereich 3 – Leitplanken
• Zu- & Durchwegungen Fußgänger & 
Radverkehr in alle Richtungen (inkl. 
öffentl. Plätze & Grünflächen)
• Beachtung der Leitplanken aus dem 
Zielbild
• Art der baul. Nutzung: Gewerbegebiet (GE) 
ergänzt durch Bildung
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
Plangebiet – Ideenbereich 3
8

Aufgabe02
9

Herausforderungen
Abschottung durch 
Mauer und Zäune im 
Bestand
Radverkehrsinfrastruktur 
zu stärken
Erhaltenswerter 
Baumbestand
Verbindung Quartiersmitte-
Widdersdorferstraße gewünscht
Schützenswerte 
Gebäude
Wegbeziehungen in die 
Umgebung gewünscht
10

Potenziale vorhanden!
11

Nutzungsmischung | Wohnen | Arbeiten
12

Kultur | Soziale Infrastruktur
13

Denkmalschutz
14

Verkehr | Mobilität | Infrastruktur
15

Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange
16

Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange
17

Wettbewerb03
18

Akteure im Wettbewerb
Öffentlichkeit
 Preisgericht
 Planungsteams
19

Verfahrensablauf
20

FRAGEN & ANTWORTEN

ABSCHLUSS & AUSBLICK

Die Oberbürgermeisterin
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Anlage 1 Umgriff Wettbewerbsgebiet

8 Zeichen

Anlage 1

Anlage 2 Ablauf Wettbewerb

26 Zeichen

Anlage 2
Ablauf
Wettbewerb

Anlage 9-Stellungnahme der Verwaltung zu Beschluss der BV 4

22084 Zeichen

Max-Becker Areal; Ablauf des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbe-
werbs und Vorgaben für die Auslobung 
Vorlage 3932/2021  
 
hier: Stellungnahme der Verwaltung zu dem Beschluss der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld (BV 4) vom 13.12.2021  
 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden ge-
änderten Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-freiraumplanerischen 
Wettbewerbs für das Max-Becker Areal inklusive Ideenteil. Der Ablauf des Wettbe-
werbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und Heliosgelände erfolgen, d.h. eine zeit-
lich angemessene, öffentliche Zwischenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den 
Preisgerichten stattfinden und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt wer-
den. Der neu erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 
und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 1.: 
In der ersten Phase des Wettbewerbs werden 15 Planungsteams teilnehmen. Die erste 
Wettbewerbsphase wird anonym stattfinden. Aus diesen 15 Arbeiten wird die Jury ca. sieben 
auswählen. Danach wird die Anonymität aufgehoben und diese ca. sieben Arbeiten werden 
öffentlich präsentiert. Dies wird durch eine öffentliche Zwischenpräsentation geschehen, in 
der die Teams Ihre Zwischenergebnisse vorstellen werden. Die Arbeiten werden ca. eine 
Woche vor und nach der Zwischenpräsentation auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln 
(https://www.meinungfuer.koeln) online gestellt. Somit besteht für die Öffentlichkeit die Mög-
lichkeit, die Arbeiten der ca. sieben Teams schon im Vorfeld der Zwischenpräsentation an-
zusehen und Anregungen abzugeben, aber ebenso auch im Anschluss an die Veranstaltung. 
Die Rückmeldungen werden an die Planungsteams weitergegeben für eine Berücksichtigung 
in der Planungsphase 2.  
Im Vorfeld der Endpräsentation (ca. eine Woche vorher) werden die Arbeiten der Teams 
wieder auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln veröffentlich, ebenso ca. eine Woche im 
Nachgang zur Veranstaltung. Die Anregungen aus Endpräsentation und Beteiligungsportal 
werden dem Preisgereicht vorgelegt, die Preisgerichtssitzung ist zeitlich ca. eine Woche 
nach der Endpräsentation vorgesehen.  
Aus Sicht der Verwaltung muss der Ablauf des Wettbewerbs nicht erneut den Bezirksvertre-
tungen 3 und 4 und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden.  
 
2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive Ideenteil (An-
lage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Änderungen als Grundlage für 
den städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbewerb: 
a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Leitlinien Klimaschutz der Stadt 
Köln werden im städtebaulichen Vertrag vereinbart (für die Rheinenergie-
Grundstücksanteile gelten die höheren Vorgaben für städtische Neubauten). Es 
soll mit der Rheinenergie ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt wer-
den, das als Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und das 
Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.a.:  
Aus Sicht der Verwaltung gilt diese Forderung für den Fall, falls die RheinEnergie selbst 
baut, nicht aber im Fall der Veräußerung des Grundstücks.  
Anlage 9

Grundlage des Handelns der RheinEnergie ist das vom Rat der Stadt Köln am 
14.12.2021 beschlossene Eckpunktepapier zur beschleunigten klimaneutralen Energie-
versorgung.  
 
b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende übergeordnete Ziele für 
das Gebiet formuliert: 
1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des kooperativen Baulandmodells 
unter Berücksichtigung von 20% preisgedämpftem Wohnungsbau als 
kommunaler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbstorganisierte 
gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit Konzeptverfahren.“ 
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch produzierende Ge-
werbenutzungen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.b.:  
Hierbei handelt es sich in der Auslobung um die wörtliche Übernahme des Ratsbeschlus-
ses vom 06.02.2020, der nicht nachträglich geändert werden kann.  
 
c. Änderung Seite 14 Auslobung: „Gebietsentwicklung in unterschiedlichen städtischen 
Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und als 
Entwicklungsleitplanken verankert. Die im Rahmen des Zielbildprozesses vom 
Rahmenplanungsbeirat erarbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird 
ebenfalls als Grundlage berücksichtigt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.c.: 
Der Änderung kann gefolgt werden.  
 
d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf an Grün-
flächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der Bemessung der Grünflä-
chen werden zusätzlich zu der Anzahl der Einwohner die Anzahl der Arbeitsplät-
ze angemessen berücksichtigt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: zu 2.d. 
Das kooperative Baulandmodell macht keine Angaben zu öffentlichen Grünflächenbedar-
fen bei Gewerbe, es gibt auch keinen Ratsbeschluss, auf den sich die Verwaltung dazu 
stützen könnte. Wenn die aus dem kooperativen Baulandmodell erforderlichen Grünflä-
chen komplett umgesetzt werden, ist dies aus Sicht der Verwaltung ausreichend (je nach 
Anzahl WE bzw. Geschossfläche Wohnen ist von ca. 4 – 5 ha öffentlichen Grünflächen 
auszugehen).  
Der Änderung soll nicht gefolgt werden.  
 
e. Änderung S. 37 Auslobung: „Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren 
umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind zwingend zu erhalten und genießen 
zudem einen denkmalschutzrechtlichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausub-
stanz der Industriekultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uh-
renhaus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmalbehörden - 
bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt 
werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.e. 
Hierbei handelt es sich um die wörtliche Übernahme aus dem Zielbild „Kölner Weststadt“ 
zum Fokusraum Max-Becker-Areal. Die Formulierung aus dem Zielbild kann nicht nach-
träglich geändert werden.  
 
f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialreichen 
Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln 
dazu entschieden, den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel 
des Wettbewerbsverfahrens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für

das Max Becker-Areal. In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungsprogramm mit 
Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in Phase 2. die Konkretisierung 
auf Basis der Rückmeldungen zu entwickeln. 
g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein urbanes Misch-
quartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine städtebauliche Dichte mit 
einer GFZ in Höhe von maximal 3,0 vorgegeben. Eine “Ehrenfelder Mischung” soll 
entstehen, z. B. durch kleinteilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmi-
schung.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.f. und g.: 
Den Änderungen f. und g. kann gefolgt werden.  
 
h. Änderung S.  47 Auslobung: „Eine damit verbundene Überschreitung der Dichtevor-
gabe ist zum einen zu begründen und zum anderen innerhalb des Gesamtgrundstücks 
bilanziell, insbesondere durch Freiraumqualitäten, auszugleichen. Lebendige Erdge-
schossen an den Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung 
von Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbliche Mono-
strukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf ein lebendiges Viertel 
sollten Mischnutzungen auch innerhalb der Gebäude gedacht werden. Die soge-
nannte Ehrenfelder Mischung wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.h. 
Der Änderung kann im Grunde nach gefolgt werden. Aus Sicht der Verwaltung sollten le-
bendige Erdgeschosszonen v.a. an den urbanen Straßen-und Platzseiten entstehen.  
 
i. Änderung S. 47 Auslobung: „Die weiteren 40% entfallen auf Bü-
ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie soziale Infrastruk-
tur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu betrachten. Mit zu planen sind 
Gebäude mit flexibel nutzbaren Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an al-
ternative Nutzung baulich und statisch zulassen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.i.: 
Der Änderung kann gefolgt werden.  
 
j.  Änderung S. 47 Auslobung: „In der Gewichtung der beiden Hauptnutzungsgruppen - 
Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen von ei-
nem Anteil von maximal 60% auszugehen. Die weiteren mindestens  40% entfallen 
auf Büros/Dienstleistung/ (produzierendes)Gewerbe. Für den gewerblichen Anteil 
von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftsweisende Lösungen erar-
beitet, sodass auch durch geschickt angeordnete Zonierung produzierendes 
Gewerbe angesiedelt werden kann.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.j. 
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Auslobung angegebene Spanne beizubehalten: 
Für die unterschiedlichen Wohnungen und Wohnformen ist von einem Anteil von maxi-
mal 60-65% auszugehen. Die weiteren mindestens 35-40% entfallen auf Bü-
ros/Dienstleistung/ (emissionsarmes produzierendes) Gewerbe.  
 
k. Änderung S.47 Auslobung: „Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur und 
Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen werden, dass sowohl eine eigene 
Identität als auch das harmonische Gesamtbild eines modernen urbanen Quartiers 
entstehen. Das Ziel sollte ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten 
flüssigen Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen aber 
auch interessanten Brüchen sein. Die qualitätvolle Planung des öffentlichen 
Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Veedel‘ -Gefühl.“

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.k.: 
Der Änderung kann gefolgt werden. 
 
l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter hat als Landmarke des in-
dustriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt unabhängig vom formalen 
Denkmalstatus in vollem Umfang erhalten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzei-
gen, wie sich dieser inkl. des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung 
einfügen lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städtebau-
lichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungsänderung dieses besonderen Or-
tes zu skizzieren“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.l.: 
Das Verfahren zur Prüfung des Denkmalwerts des Kugelgasbehälters ist noch nicht ab-
geschlossen und wird voraussichtlich bis zum Start des Wettbewerbs auch nicht abge-
schlossen sein. Daher sollen die Teams in Varianten planen:  
- Erhalt des Kugelgasbehälters: Dabei ist aufzeigen, wie der Kugelgasbehälter in die 
Planung integriert werden kann.  
- Ohne Erhalt des Kugelgasbehälters: Der Grundstücksteil steht in vollem Umfang 
für andere Nutzungen zur Verfügung.  
 
Wenn der Kugelgasbehälter nicht unter Denkmalschutz gestellt wird, soll dieser aus Sicht 
der Verwaltung auch nicht erhalten bleiben, sondern die Fläche für andere Nutzungen 
zur Verfügung stehen.  
 
m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zukunftsbeständi-
gen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnver-
trägliches und produzierendes (Klein-)Gewerbe, urbane Produktion sowie Grün- 
und Freiräume sollen verträglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass 
die Grundlage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen wird.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.m.: 
Der Änderung kann gefolgt werden.  
 
n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln 
sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Wohnen als öffentlich geförderter 
Wohnraum (hier lagebedingt im Geschoßwohnungsbau) als kommunaler, genossen-
schaftlicher Wohnungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohn-
projekte mit Konzeptverfahren zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum und die ge-
wünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Weitere 20% 
des Wohnraumes sind aus Gründen der Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, 
genossenschaftlichen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohn-
raum sollte auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durchmi-
schung verteilt werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.n.: 
Der Ratsbeschluss zum Kooperativen Baulandmodell ist bindend für die Verwaltung. So 
lange es keinen Ratsbeschluss zu preisgedämpftem Wohnungsbau gibt, kann dies sei-
tens Verwaltung zwar gewünscht, aber nicht gefordert werden. Es finden bereits grund-
sätzliche Diskussionen zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft zum preis-
gedämpften Wohnungsbau statt, dies sollte in einem offenen und transparenten Prozess 
verhandelt werden. Für das Max Becker-Areal gilt wie für alle vergleichbaren Vorhaben 
eine Verpflichtung von 30% öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Weitere Abstimmun-
gen mit den beiden Eigentümern über einen freiwilligen darüberhinausgehenden Anteil 
an bezahlbarem Wohnraum sollen im Nachgang zum städtebaulichen Wettbewerb im 
Rahmen des formellen Bauleitplanverfahrens erfolgen. 
Aus Sicht der Verwaltung kann es keine Vorwegbindung beim öffentlich geförderten 
Wohnungsbau an kommunale und genossenschaftliche Wohnungsträger geben.

o. Änderung S. 55 Auslobung: „Hier soll eine produktive Stadt entstehen, die auch 
Kleingewerbe und Handwerk einbindet. Innovative Ideen zur Flächenoptimierung 
wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwischennutzung mitzudenken, gewerbliche Mono-
strukturen zu vermeiden. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunfts-
weisende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden um neben 
den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzentren, jungen Kreativbüros und 
Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu geben.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.o: 
Der Änderung kann gefolgt werden.  
 
p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittel-
markt zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von mind. 1200 m² ist nachzuwei-
sen. Die Fortschreibung des EHZK wird gebietsbezogen entsprechend ange-
passt.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.p.: 
Seitens der Verwaltung kann der vorgeschlagenen Änderung unter 2.p. gefolgt werden. 
Voraussetzungen für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelbetrieb zur Nah-
versorgung im Bereich Widdersdorfer Str./Maarweg sind die zukünftige Abgrenzung ei-
nes Nahversorgungszentrums i.S.d. EHZK sowie die perspektivische Einwohnerzahl in 
diesem Einzugsbereich (700 m-Radius).  
Aus Sicht des Fachamtes ist in diesem Zusammenhang die Verlagerung des Lebensmit-
telmarktes an der Widdersdorfer Str. 219 in das künftige Nahversorgungszentrum erfor-
derlich, um einer Überversorgung des Gebiets entgegenzuwirken und eine wirtschaftlich 
rentable Betriebsführung im Gebiet zu gewähren.  
Weiterhin zu beachten sind die Ausführungen unter 1.1.5 in Anlage 6 dieser Beschluss-
vorlage (3932/2021). 
 
q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Pla-
nung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus diesem Grund ist für das Vor-
haben auch eine Grundschule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäqua-
te Außenanlagen, ausreichend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turn-
halle als auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit zugäng-
lich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah entsprechend  beschließt, ist 
eine weiterführende Schule vorzusehen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.q.: 
Auf dem Max-Becker-Areal ist eine Grundschule fest eingeplant, für eine weiterführende 
Schule ist auf dem Max-Becker-Areal aber kein Platz, wenn die Ziele des Wohnungsbaus 
nicht gefährdet werden sollen. Daher hat die Verwaltung von dieser Überlegung Abstand 
genommen. Für den größeren Umgriff des Bereichs Weststadt ist je nach konkreten Ent-
wicklungsperspektiven in diesem größeren Bereich ggf. eine weiterführende Schule ein-
zuplanen.  
 
r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebauli-
chem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzuplanen. Hierfür sind rund 500 m² 
BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung dieser Fläche ist unter der Federführung 
des Amtes für Kinder- und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit 
zielgruppenkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen. Die Räumlichkeiten 
sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräumen (Beispielhafte Aus-
stattung mit Kicker, Billard, mehreren Spieltischen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem 
Thekenbereich etc.), einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Kü-
che inkl. Vorraum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und mit 
Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Jugendtreff vorgese-
hen.

Stellungnahme der Verwaltung zu 2.r.: 
Der Änderung kann gefolgt werden.  
 
s. Änderung S. 58 Auslobung: Bestehende Denkmäler und ikonische Gebäude wie das 
Uhrenhaus sollen das Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden re-
präsentative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das Uhrenhaus 
einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte mit Bühne zuzuführen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.s.: 
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Spezifizierung nicht sinnvoll. Ziel ist ein belebter 
Stadtraum. Die Planungsteams sollen Nutzungsvorschläge für das Uhrenhaus machen. 
Daher soll die Auslobung hier offen formuliert werden, um die Planungsteams nicht in ih-
ren Überlegungen einzuengen.  
 
t. Änderung S. 60 Auslobung: „Zudem soll es die Möglichkeit eines ‚ÖPNV-Shuttle‘ mit 
direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln-Müngersdorf geben. Sollte es die 
gebietsübergreifende Mobilitätsplanung unbedingt erforderlich machen, dafür 
eine ÖPNV-Trasse statt auf dem bestehenden Straßennetz zwingend über die 
Gleistrasse im Plangebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu ge-
stalten, dass ebenfalls ausreichend breite Trassen für die o.g. Fuß- und Radwege 
(gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese neue ÖPNV-
Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert wer-
den und ist in Abstimmung mit der KVB zu planen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.t.: 
Eine Mobilitätstrasse entlang der Gleise ist derzeitiger Stand der Überlegungen und sollte 
Eingang in die Planungen finden. Sollten die Büros andere Vorschläge einer ÖPNV-
Anbindung des Gebiets an die S-Bahn für zielführender halten, können sie diese mit ent-
sprechender Begründung in die Planungen einfließen lassen. 
 
u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobili-
tätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern und Pedelecs auch ortsge-
bundene Stellplätze für Car-Sharing, E-Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung veror-
tet werden.“ 
v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntrasse 
der Deutschen Bahn oder deren Überquerung nach Norden zum ehemaligen Güter-
bahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- 
bis langfristig eine Verbindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz her-
stellen zu können.“ 
w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten Grundstü-
cken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen, einzuplanen.“ 
x. Änderung S. 64 Auslobung: „Ziele: Die Anforderungen an die Erschließungsqualität 
wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung der Bewohner- und Beschäftigten-
zahl im Plangebiet und den Umstand, dass die umliegenden Straßenräume noch einer 
autogerechten Planung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern 
zu können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsübergreifenden 
Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets angepasst werden und 
dementsprechend ein radfahrer- und fußgängerfreundliches Wegenetz auch innerhalb 
des Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass 
Nahversorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von wenigen 
Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung sowie eine durchgängige 
Fuß- und Radwegeverbindung entlang der nördlichen Gleistrasse sind als fest 
begrünte Geh- und Radwege für die Erschließung der näheren Umgebung vorge-
sehen. Durch die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergreifenden 
ÖPNV-Planung angebunden sein z.B. mit einer neuen direkten Buslinie, und mit im 
Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant werden, die die letzte Meile mit unterschied-

lichsten Fortbewegungsmitteln um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nut-
zer*innen leicht zugänglich und umweltverträglich zu gestalten.“ 
y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu erreichen und die 
kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Gebäude mit Flachdächern mind. mit 
einer extensiven Dachbegrünung und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen 
Fassadenbegrünung auszustatten“ 
z. Änderung S. 82 Auslobung: „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – 
auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend vorzusehen.“ 
aa. Änderung S. 83 Auslobung: „Die neu zu errichtendem Gebäude sind mindes-
tens nach dem KfW 40 Standard bzw. den zukünftigen Leitlinien Klimaschutz der 
Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen und im 
städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 2.u. bis z. und aa.: 
Den Änderungen kann gefolgt werden.  
 
3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 3. 
Aus Sicht der Verwaltung ist kein separater Beschluss der Charta notwendig. Die Inhalte der 
Charta sind größtenteils in der Auslobung berücksichtigt. Die Charta ist Anlage zur Auslo-
bung und wird den Planungsteams zur Verfügung gestellt.  
 
4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu 4.: 
Der Änderung kann gefolgt werden.

Anlage 3 Auslobung Teil A und B

117855 Zeichen

08.11.2021 - VORENTWURF
Anlage 3

Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Titelseite - Blick auf das Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

Impressum
Die Ausloberschaft: 
PANDION AG 
RheinEnergie AG
Ansprechpartner PANDION:
Thomas Brunken
Im Mediapark 8
50670 Köln
brunken@pandion.de
Ansprechpartnerin Rheinenergie:
Daniela Stein
Parkgürtel 24
50823 Köln
d.stein@rheinenergie.com
In Zusammenarbeit mit der Stadt Köln, vertreten durch 
das Dezernat VI - Planen und Bauen 
Wettbewerbsmanagement: 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Christina Drenker
Friedrich-Ebert-Straße 6-8
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 – 210
E-Mail Adresse: wettbewerbe@isr-haan.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-haan.de
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos: 
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, PANDION AG, MUST GmbH
Karten und Luftbilder: 
©Geodaten NRW, Tim-onlin, Stadt Köln
Registriernummer Architektenkammer Nordrhein-Westfalen: 
X Nr/Nr

Seite
Impressum 3
Einführung 6
Teil A Rahmenbedingungen 16
1. Lage im Stadtgebiet 18
2. Plangebiet und Umgebung 18
3. Historie 22
4. Bestehendes Planrecht und Richtlinien 26
5. Eigentumsverhältnisse 28
6. Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld 30
7. Zielbildprozess 32
Teil B Aufgabe 44
1. Städtebauliche Ziele 46
2. Nutzungsmischung | Wohnen | Arbeiten 52
3. Kultur | Soziale Infrastruktur 56
4. Verkehr | Mobilität | Infrastruktur 60
5. Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange 70
Teil C Verfahren 86
1. Allgemeine Verfahrensbedingungen 88
2. Wettbewerbsgegenstand 88
3. Ausloberschaft 88
4. Management 88
5. Öffentlichkeitsbeteiligung 88
6. Ablauf des Verfahrens 89
7. Teilnehmende 90
8. Plangrundlagen 90
9. Urheberrecht des Wettbewerbsergebnisses 92
10. Preise und Aufwandsentschädigung 92
11. Weitere Beauftragung 92
12. Beurteilungskriterien 94
13. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 94
14. Abgabeleistungen und allgemeine Hinweise 96
15. Abgabetermine 99
16. Terminübersicht 100
Inhalt
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

Einführung
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

Einführung
Einführung
Das Max Becker Gelände liegt im linksrheinischen 
Stadtteil Köln-Ehrenfeld. Begrenzt im Norden durch die 
Ost-West-Trasse der Deutschen Bahn, im Süden durch 
die Widdersdorfer Straße und zwischen der Oskar-
Jäger-Straße im Osten bzw. dem Maarweg im Westen 
spannt sich das Gelände als einer der innerstädtischen 
„Lost Places“ der Stadt Köln auf. Auf einem rund 13,6 
ha großen Areal wird derzeit noch wenig beachtet und 
abgeriegelt von der Öffentlichkeit mit schweren Gerät -
schaften Schrott dem Recycling-Kreislauf zugeführt.
Aufgrund firmeninterner Umstrukturierungen und stei-
gender stadträumlicher Engpässe zum Betrieb eines 
innerstädtischen Recyclinghofs, verlässt das Unterneh-
men 2022 seinen bisherigen Firmensitz an der Widders-
dorfer Straße und verlagert seinen Standort vollständig 
in den industriell genutzten Niehler Hafen. Dadurch er -
gibt sich die Chance, das bisher für die Öffentlichkeit ab-
geriegelte Gebiet in die Stadt als offenen Stadtbaustein 
zu integrieren und an dieser zentralen Stelle dringend 
benötigte Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten, Kultur, Bil-
dung, Energieversorgung, Nahversorgung, und Grünflä-
chen zu realisieren.
Das Entwicklungsgrundstück liegt im Plangebiet der im 
Jahr 2004 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld | 
Müngersdorf | Ehrenfeld. Seit Jahren befindet sich das 
Rahmenplanungsgebiet in einem sehr dynamischen 
Umbruch: Vielfältige Entwicklungen sind in diesem 
zentralen Großbereich in der Planung oder bereits in der 
Umsetzung und wandeln den heterogenen, vielerorts 
mindergenutzten und teils stark emissionsbelasteten 
Standort zu einem lebhaften und sehr gefragten Wohn- 
und Arbeitsort. 
Die Entwicklungsansätze zum Max Becker Gelände 
folgen dem bisherigen Wandlungsprozess und stellen 
aufgrund der herausragenden Größe des Grundstücks 
einen wichtigen Impuls für die weitere Gesamtent -
wicklung dar. Ein ursprünglich in städtischer Randlage 
liegender Industriestandort mit hohen Lärm- und Luf -
temissionen wandelt sich zu einem zentralen Raum 
für urbanes Leben mit unterschiedlichsten städtischen 
Nutzungen. Für Köln entsteht hier die einmalige Mög-
lichkeit, durch einen großen Entwicklungsimpuls die-
sem bislang unbekannten und in Teilen unattraktiven 
Gebiet zwischen der quirligen Venloer Straße in Ehren-
feld und der belebten Aachener Straße ein neues Ge-
sicht zu geben. Die Entwicklung eines urbanen und le-
bendigen Viertels als „Stadt der kurzen Wege“ wird als 
ein lebenswerter Brückenschlag diese beiden Stadttei-
le enger verbinden und zu einer erheblichen räumliche 
Qualitäts- und Nutzungssteigerung des gesamten Ge-
bietes führen.
Um sowohl diesem Großprojekt als auch den gesamten 
vielfältigen Entwicklungen im Rahmenplanungsgebiet 
adäquat Rechnung zu tragen und in geordnete Bahnen 
zu lenken, hat die Stadt Köln den Entwicklungsimpuls 
Max Becker zum Anlass genommen, den gesamten 
Rahmenplan aus 2004 parallel zu evaluieren und fort -
zuschreiben. Das Rahmenplanungsgebiet umfasst etwa  
420 ha und wird durch die Aachener Straße, Militärring, 
Siedlung Vogelsang und Ehrenfeld-/Melatengürtel be-
grenzt. Ein Ratsbeschluss aus Anfang 2020 hat für die-
ses Vorgehen den Weg vorgegeben und hat die Stadt-
verwaltung zum Handeln beauftragt.
Darüber hinaus war eine weitere Vorgabe dieses Rats-
beschlusses, im gesamtstädtischen Interesse die Ent -
wicklung des Max Becker Geländes dadurch zu stärken, 
dass das angrenzende Grundstück der RheinEnergie 
mit in die Stadtentwicklung integriert wird. Entspre-
chend wurde im März 2020 eine Kooperationsvereinba-
rung zwischen der PANDION AG, als neuem  Eigentü-
mer der Grundstücke des Max Becker Geländes und der 
RheinEnergie AG, getroffen. 
Dadurch wird die Entwicklung des Areals um einen wei-
teren Grundstücksbaustein im Besitz der RheinEnergie 
AG von ca. 3,7 ha ergänzt, so dass sich die Gesamtgröße 
der Quartiersentwicklung auf rund 17,3 ha (inkl. angren-
zender Erschließungsflächen) vergrößert. Diese Part -
nerschaft zwischen PANDION und der RheinEnergie hat 
den Weg für eine städtebaulich sinnvolle Gesamtent -
wicklung des Gebiets von der Widdersdorfer Straße bis 
hin zum Maarweg geebnet. Das Gesamtgebiet (im Wei-
teren: Max Becker-Areal) stellt im Weiteren den Ent -
wicklungsgegenstand bzw. den Realisierungsteil für 
den städtebaulichen und freiraumplanerischen Wett -
bewerb dar. Darüber hinaus umfasst der Ideenteil die 
angrenzenden Flächen westlich des Maarwegs und 
östlich des Max Becker-Areals.
Vor diesem Hintergrund soll an dieser innerstädtischen 
Stelle ein eigenständiges Gebiet mit ansprechendem 
Nutzungsmix in den nächsten Jahren entstehen und 
dem Gesamtgebiet einen positiven urbanen Entwick -
lungsschub verpassen. Auf dieser bisher unentdeckten 
Fläche sollen sich zukünftig  neuer Wohnraum für rund 
4.000 Einwohner:innen und rund 4.000 neue Arbeits-
plätze entwickeln.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

Einführung Einführung
Zusätzlich gilt es für ein funktionierendes urbanes 
Quartier Gastronomieangebote, gewerbliche Nutzun-
gen, Kulturangebote, Einrichtungen zur örtlichen oder 
überörtlichen Energieversorgung, aber auch infrastruk-
turelle Einrichtungen wie eine Grundschule, Kitas und 
umfangreiche öffentliche Frei- und Grünflächen zu inte-
grieren. Das konkrete Nutzungsprogramm befindet sich in 
Kapitel B „Aufgabe“. 
Ein modernes Energiekonzept des Gesamtquartiers 
soll eine zukunftsorientierte Entwicklung abrunden und  
sich am übergeordneten Ziel orientieren, den Primär- 
und Endenergiebedarf im Quartier so niedrig wie mög-
lich zu halten.
Geplant ist ein gemischtes Quartier mit einer urbanen 
Dichte, was in sich selbst als Stadt der kurzen Wege 
funktioniert und gleichzeitig den Raum zwischen Eh-
renfeld und Braunsfeld qualitativ vernetzt. Neben den 
Eigentümern (im Weiteren: Ausloberschaft) haben ins-
besondere Politik, Stadtgesellschaft und Stadtverwal -
tung eine hohe Erwartung an den Prozess und die städ-
tebaulichen Ergebnisse des Wettbewerbs. 
In einem ersten ordnenden Schritt wurde gemäß Rats -
beschluss der Stadt Köln vom 6. Februar 2020 das 
übergeordnete Planungsziel vorgegeben: „Die Entwick-
lung eines mischgenutzten Quartiers soll in Form eines 
zweistufigen Entwicklungsprozesses durch den hiermit 
ausgelobten Wettbewerb angestoßen werden, um auf 
dem Siegerentwurf aufbauend einen Aufstellungsbe-
schluss für den entsprechenden Bebauungsplan der 
Politik vorzulegen.“
Hierbei wurden folgende übergeordnete Ziele für das 
Gebiet formuliert:
1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des 
Kooperativen Baulandmodells unter Berücksich-
tigung generationsübergreifender Wohnmodelle
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedli-
che Gewerbenutzungen
3. Konsolidierung und Verlagerung der bestehen-
den Einrichtungen zur Energieversorgung und 
damit Sicherung als Versorgungsstandort
4. Schaffung von Kultur-, Sozial-, Bildungs- und Ge-
mein- sowie Grünflächen
5. Erschließung mit flexiblen Mobilitätskonzepten 
und Anbindung insbesondere an den ÖPNV
Um dieser hohen Erwartung gerecht zu werden hat die 
Abb.  Nr - Uhrenhaus Max-Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr. - denkmalgeschütztes Gebäude Widdersorfer Straße  | 2021 | Quelle: PANDION AG
Stadtverwaltung Köln, in der Verantwortung durch das 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik, einen Zielbild-
prozess für die Kölner Weststadt vor den eigentlichen 
städtebaulichen Wettbewerb vorgeschaltet. Dieses Vor-
gehen wurde in der öffentlichen Auftaktveranstaltung 
am 30. Oktober 2020 durch den Beigeordneten Herrn 
Greitemann vorgestellt und die anstehenden Prozess-
schritte und deren inhaltliche stufenweise Verzahnung 
erläutert.

Einführung Einführung
Der Zielbildprozess ist sowohl die Basis für den hier 
ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb des Max 
Becker-Areals, in der verantwortlichen Leitung durch 
das Stadtplanungsamt, als auch die Grundlage für die 
Fortschreibung der Rahmenplanung durch das Amt für 
Stadtentwicklung und Statistik. Im Rahmen dieses vor -
geschalteten Prozesses wurden seit Anfang 2021 die 
grundlegenden Bedingungen für eine integrierte und 
bedarfsorientierte Gebietsentwicklung in unterschiedli-
chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öf-
fentlichkeitsveranstaltungen diskutiert und als Entwick-
lungsleitplanken verankert. 
Die abschließende Öffentlichkeitsveranstaltung des 
Zielbildprozesses hat am 18. Juni 2021 stattgefunden. 
Der Beschluss des Zielbildes für die Kölner Weststadt 
(Vorlagen Nr. 2688/2021) ist am 28. Oktober 2021, durch 
den Stadtentwicklungsausschuss erfolgt. Die damit ver-
bundenen wichtigsten Leitplanken für den Fokusraum 
Max Becker-Areal, haben Einzug in die hier vorliegen-
de Ausschreibung des Wettbewerbs gefunden. Ein da-
rauf aufbauender Vertiefungstermin zum Fokusraum 
Max Becker-Areal hat dazu am 29. Oktober 2021 statt -
gefunden. Basis des städtebaulichen Wettbewerbes 
ist der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses 
vom xx.xx.2022 zu den Vorgaben für die Auslobung des 
Wettbewerbs Max Becker-Areal.
Im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahren 
sollen nach einer öffentlichen Auftaktveranstaltung am 
xx.xx.2022 in einer ersten anonymen Phase 15 Teams 
aus Stadtplanern:innen und Freiraumplanern:innen 
erste Ideen und Konzepte entwickeln. Nach der ersten 
Jurysitzung werden dann die favorisierten ca. 7 Teams 
ihre Konzepte in einer öffentlichen Zwischenpräsenta-
tion der interessierten Öffentlichkeit, vorstellen und er -
läuterten. Für die zweite kooperative Phase erhält das 
Teilnehmerfeld, Empfehlungen der Jury zur Ausdetail -
lierung der Arbeiten. Diese abschließende Phase endet 
mit einer öffentlichen Endpräsentation mit anschließen-
der Jurierung der besten Arbeit und einer abschließen-
den Ausstellung der Arbeiten.
Die ausgewählte Arbeit stellt damit die Grundlage für 
die weitere Entwicklung dar. Bevor sich das Bebauungs-
planverfahren auf Grundlage des Siegerentwurfs an-
schließt, soll dieser noch eine Optimierungs- und Über-
arbeitungsphase durchlaufen.
Abb.  Nr - Zeitschiene Wettbewerb |
2021 | Quelle: ISR GmbH

Rahmen-
bedingungen
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

19
Teil A | Rahmenbedingungen 
1. Lage im Stadtgebiet
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld, einen Kilo-
meter westlich des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld. Der Bahn-
damm grenzt nördlich direkt an das Plangebiet an. Der 
westliche Teil des Plangebiets wird lediglich durch eine 
Unterführung und eine Brachfläche von der S-Bahn-
haltestelle Köln-Müngersdorf in rund 700 Metern Ent -
fernung getrennt. Im Süden verläuft die Widdersdorfer 
Straße, welche auf den Melatengürtel stößt. Westlich 
und östlich des Max Becker-Areals schließen sich über-
wiegend gewerblich genutzte Flächen an. Nördlich der 
Bahntrasse schließt sich das Quartier „ehemaliger Gü-
terbahnhof Ehrenfeld“ an, welches sich seit Mitte 2019 
im Bau befindet und als mischgenutztes Quartier ge-
plant wurde. 
2. Plangebiet und Umgebung
Zum Großteil wird das Gelände derzeit noch durch die 
Unternehmen Max Becker GmbH & Co. KG und die 
RheinEnergie AG genutzt. Auf dem Gelände der Rhein-
Energie befinden sich technische Betriebseinrichtun-
gen zur Sicherstellung der Versorgung großer Teile des 
linksrheinischen Kölns. Um diese Versorgung weiterhin 
gewährleisten zu können, müssen davon das Umspann-
werk und die Gasregelstation z.T. in konsolidierter Form 
auf dem Gesamtareal erhalten bleiben. Siehe diesbzgl. 
das separate Kapitel Aufgabenstellung B 5 Ergänzende 
Anforderungen technische Infrastruktur – Leitplanken 
Verbleib betriebsnotwendige Versorgung.
A - Morphologie
Die heterogene Baustruktur entlang der Widdersdorfer 
Straße wird durch unterschiedliche Gebäudehöhen und 
–typologien geprägt. Durch diverse Vorplatz-/Park -
platzflächen der Grundstücke entlang der Widdersdor-
fer Straße, ergibt sich keine durchgängige Straßenflucht. 
Auch die Baumassen der Gebäude variieren im direkten 
Umfeld des Plangebiets stark. So befinden sich Mehr -
familienhäuser, Blockrandbebauungen, jüngere Wohn-
quartiere und Bürostandorte in unmittelbarer Nähe von 
großen Freiflächen und Lagerhallen. Die unterschiedli-
che Körnung der Gebäude hat sich in den vergangenen 
beiden Jahrhunderten herausgebildet. In Braunsfeld 
und Müngersdorf entstanden kleinteilige Wohnbebau-
ungen, wie auch durchmischte Kleingewerbestrukturen 
(Wilhelm-Mauser-Straße, Triotop) und gründerzeitliche 
Blöcke (südlich der Bahntrasse), die Produktions- und 
Logistikbaukörpern gegenüberstehen (östlich an das 
Plangebiet angrenzend und nördlich der Bahntrasse).
B - Nutzungen Umgebung
Westlich und südlich direkt angrenzend an das Entwick-
lungsareal befinden sich neben Wohnhäusern auch ein 
Nahversorger (Rewe) und Gastronomienutzungen, die in 
den Erdgeschosszonen der Gebäude an der Kreuzung 
Widdersdorfer Str. / Maarweg liegen. Dahinterliegend 
sind die Flächen gewerblich geprägt.
Östlich des Max Becker-Areals, unmittelbar entlang der 
Widdersdorfer Straße sind aktuell hauptsächlich Ge-
werbe- und Büronutzungen vorzufinden. 
Westlich des Max-Becker Areals entlang des Maarwe-
ges befinden sich gewerblich genutzte Gebäude, La-
gergerhallen, ein Autohaus sowie Büro- und Wohnge-
bäude. In Richtung Vitalisstraße ergibt sich ein ähnliches 
Bild.
Nördlich der Bahngleise und südlich der Widdersdor -
fer Straße bis zur Stolberger Straße befinden sich neben 
Büroflächen zudem große qualitätsvolle Wohngebiete. 
Abb. Nr. - Verortung der Weststadt nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb. Nr. - Gewerbetypologien in der Weststadt nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Max Becker-Areal

2120
Entlang der jeweils rund 800m entfernt verlaufenden 
Aachener Straße im Süden und der Venloer Straße im 
Norden sind geordnete städtebauliche Strukturen heu-
te wesentlich ausgeprägter, Bevölkerungsdichte und 
qualitätsvolle Nutzungsdurchmischung mit Einrichtun-
gen der Daseinsgrundversorgung deutlich höher.
Der lange Zeit rein industriell geprägte Westen von 
Ehrenfeld befindet sich im Wandel. Schwere emissi-
onsbehaftete Verkehre werden durch den Abgang der 
Industriebetriebe stark abnehmen. Im Gegenzug sie-
deln sich dafür breite Wohnungsangebote und neue 
Unternehmen an, sodass das gesamte Gebiet weiterhin 
durch Verkehr geprägt sein wird. Beispielhaft dafür sind 
die neuen Entwicklungen am ehemaligen Güterbahn-
hof Ehrenfeld, Am Grünen Weg oder an der Alsdorfer 
Straße zu nennen.
Eine wichtige Aufgabe im weiteren Verfahren zur Ent -
wicklung des Max Becker-Areals ist die angemessene 
Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkom-
mens durch die neue Mischnutzung auf dem rund 17 ha 
großen Areal, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 
die Verkehrsinfrastruktur in dem Gebiet heute schon zu 
Teilen stark ausgelastet ist.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass neben insel -
artigen Wohnbereichen die  Arbeitswelten rund um 
das Plangebiet stark variieren. Zwischen industriellen 
Produktionsstätten, Logistikflächen, großflächigen Ein-
zelhandelsstandorten, Bürokomplexen und Gewerbe-, 
Freizeit, und Dienstleistungsbetrieben ist alles vertreten.
Abb.  Nr - Raumkanten im Untersuchungsgebiet nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
C - Stadtteilprofil Köln-Ehrenfeld
Von den 1970er Jahren bis in die heutige Zeit wandelte 
sich die Wirtschafts- und Sozialstruktur von Ehrenfeld: 
Dem Arbeiterstadtteil drohte an vielen Stellen eine Ver-
wahrlosung, denn gerade die zahlreichen Altbauten wa-
ren nicht selten vom Verfall bedroht, da überfällige Sa-
nierungen ausblieben. Niedrige Mieten für Wohnraum 
und Gewerbe zogen dann in den 1990er Jahren auch 
Studierende und Kulturschaffende an. Vor allem letzte-
re wandelten brachliegende Industriebauten in Ateliers, 
Theater oder Clubs um. Gleichzeitig entstanden zahlrei-
che gastronomische Einrichtungen, die durch die un-
terschiedlichen Nationalitäten der Einwohner:innen ein 
vielfältiges kulinarisches Angebot schufen. Es folgten 
Unternehmen und Dienstleister mit neuen Geschäfts-
ideen, die auch heute noch kulturelle Anziehungspunk-
te darstellen. Das Max Becker-Areal ist durch seine His-
torie und die industriell geprägte Umgebung dagegen 
nicht mit der kulturellen Szene Ehrenfelds verankert. 
Zusätzlich haben sich an vielen Stellen in Ehrenfeld 
im Rahmenplanungsgebiet neue Wohnquartiere ent -
wickelt und in das heterogene Stadtteilgefüge einge-
passt. Diese zeichnen sich oftmals durch ihre inselhafte, 
geschlossene Lage aus und weisen eine homogene Ar-
chitektur auf, die stärker mit ihrer Umgebung in Verbin-
dung treten soll. Der Stadtteil Ehrenfeld ist durch diese 
dynamischen Entwicklungen in den letzten Jahren zu 
einem der beliebtesten Wohn- und Arbeitsstandorte in 
Köln herangewachsen.
Abb. Nr. - Blick auf das Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

2322
3. Historie
A - Ehemaliges Gaswerk der Stadt Köln
Das Plangebiet wurde vor der Nutzung durch Max Be-
cker als Gaswerk genutzt. Das 1875–76 erbaute Gas-
werk der Stadt Köln an der Widdersdorfer Straße zählte 
lange Zeit zu den wichtigsten industriellen Ansiedlun-
gen der Stadt. Es entstand nach einem Konzept des 
städtischen Gaswerkdirektors August Hegener. Gegen-
über ihren drei Vorläufern in Köln (Buschgasse) und Eh-
renfeld (Subbelrather Straße) hatte die als mustergültig 
geltende Anlage den Vorteil, dass sie über einen Bahn-
anschluss direkt mit Steinkohle beliefert werden konnte. 
„Stadtgas“ aus Ehrenfeld wurde vor allem für Straßenla-
ternen sowie Gasherde und Gasleuchten in Wohnungen 
gebraucht.
Kernstück des Gaswerks war das Ofenhaus mit lan-
gen Batterien von Retortenöfen, in denen die Kohle im 
Schwelbrand ihre flüchtigen Bestandteile – das Gas – 
abgab. 1905-07 entstand ein neues Ofenhaus mit Des-
sauer Schrägöfen und mechanisierten Arbeitsabläufen.
Zu den erhaltenen Gebäuden entlang der rechtwinklig 
von der Widdersdorfer Straße abzweigenden Werks-
straße gehört die Kondensation, die Gasreinigung und 
direkt an der Straße das Verwaltungsgebäude mit sym-
bolträchtigem Bauschmuck. Die Gebäude werden ge-
werblich genutzt. 
Das Objekt „Gaswerk der Stadt Köln in Ehrenfeld“ ist seit 
1995 ein eingetragenes Baudenkmal (s. Denkmalver -
zeichnis der Stadt Köln 2012, Nr. 7334).
B - Metallverarbeitung Max Becker und RheinEnergie
Die Metallverarbeitung Max Becker ist ein 1935 gegrün-
detes Familienunternehmen, das auf den Recyclingpro-
zess von Sekundär-Rohstoffen spezialisiert ist. Auf dem 
Gelände an der Widdersdorfer Straße ist das Unterneh-
men seit Ende der 1980er Jahre ansässig und bereitet 
dort den Wertstoff-Schrott so auf, dass er von Gießerei-
en und Stahlwerken weiterverarbeitet und dem Wieder-
verwertungskreislauf zurückgeführt werden kann. Auf 
einem weiteren Grundstück am Niehler Hafen fungiert 
die Max Becker Trading als wichtiger Abnehmer und 
Handelspartner für die internationale Schrottindustrie 
und stellt den Wertstoff hier für den Schiffversand bereit. 
Aus betriebsbedingten Gründen verlässt das Unterneh-
men 2022 seinen bisherigen Firmensitz an der Widders-
dorfer Straße und verlagert seinen Standort vollständig 
in den Niehler Hafen.
Die RheinEnergie und Rheinische Netzgesellschaft bzw. 
deren Vorgänger nutzen das benachbarte Betriebsge-
lände seit sechs Jahrzehnten für die Versorgung von 
Köln und die Region mit Strom und Gas. Darüber hinaus 
sind weitere betriebliche Einrichtungen der RheinEner -
gie dort beheimatet. 
Die NetCologne betreibt seit rund 25 Jahren an dem Be-
triebsstandort einen wichtigen Knotenpunkt mit eben-
falls überregionaler Bedeutung für die Kommunikation.
Mit der Konsolidierung und teilweisen Verlagerung der 
betrieblichen Einrichtungen wird Raum für andere Nut-
zungen gewonnen. Gleichzeitig muss aber auch weiter-
hin die städtische Energieversorgung aufrechterhalten 
werden und ein Beitrag für den Klimaschutz durch effi-
ziente und regenerative Energieversorgungsanlagen für 
das Gesamtareal geleistet werden können.
C - Denkmalschutz
Im gesamten Stadtteil Ehrenfeld - und so auch auf dem 
Max Becker-Areal - lassen sich historische Gebäude 
finden, die die industrielle Historie wiederspiegeln und 
damit identitätsstiftende Merkmale des Stadtteils dar -
stellen.
Dazu zählen auf dem Entwicklungsgrundstück die 
Wohngebäude an der Widdersdorfer Str. 196-196a und 
206-208. Diese stehen ebenso unter Denkmalschutz 
wie die direkt angrenzenden Grünflächen auf den bei-
den Grundstücken. Somit dürfen weder Gebäude noch 
Freiraum überplant werden. Eine Integration in ein zu-
sammenhängendes Grünflächenkonzept ist aber zwin-
gend erforderlich. Siehe diesbezüglich auch die der 
Auslobung mitgelieferten Anlagen Kartierung Denkmä-
ler auf dem Areal.
Desweiteren ist die straßenbegleitende Einfriedungs-
mauer entlang der Widdersdorfer Straße geschützt. 
Diese gilt es in der Planung respektvoll in das Gesamt -
konzept zu integrieren und gezielt zu öffnen. Hier muss 
Denkmalschutz und die gewünschte Offenheit des 
Gesamtgrundstücks als einladende Geste im Einklang 
stehen. Ein sensibler Umgang mit der historischen Sub-
stanz ist an allen Stellen der straßenbegleitenden Ein-
friedungsmauern vorzusehen.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist ebenfalls zu be-
achten, dass die denkmalgeschützten Gebäude an der 
Widdersdorfer Str. 188a-208 (östlich angrenzend an das 
Entwicklungsgrundstück) als Ensemble erkennbar blei-
ben müssen und Neubauten diese nicht „erdrücken“ 
oder anderweitig in ihrer Wirkung beeinträchtigen dür -
fen.
Auch die Einsehbarkeit des Alten Gaswerks (Widders-
dorfer Str. 188a, 190 und 192) von der Widdersdorfer 
Straße aus und seine Präsenz im Stadtraum sind Teil 
der Unterschutzstellung und dürfen durch eine Neu-
planung nicht beeinträchtigt werden. Auch hier gilt es 
Bestandsschutz, die „neue Offenheit“ und ein neues ur-
banes belebtes Stadtquartier planerisch in Einklang zu 
bringen. Siehe diesbezüglich auch Teil B – 1. Städtebau-
liche Ziele A-Arbeitervillen und zentrales Uhrenhaus.
Das Luftbild auf den Seiten 24 und 25 mit der Bezeich-
nung „Denkmalgeschützte Gebäude auf dem Max Be-
cker-Areal“ gibt eine gute Übersicht über denkmalge-
schützte Gebäude auf bzw. direkt angrenzend an das 
Max Becker-Areal.
Abb.  Nr - ehemaliges Gaswerk Widdersdorfer Str. | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb.  Nr - Denkmalgeschütztes Gebäude Widdersdorfer Straße | 2021 | Quelle: ISR GmbH

Abb.  Nr - Denkmalgeschützte Gebäude auf dem Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: ISR GmbH

2726
4. Bestehendes Planrecht und Richtlinien
A - Flächennutzungsplan
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der 
Stadt Köln stellt das Plangebiet zum Großteil als Gewer-
be- und Industriefläche dar. Weiterhin werden teilwei-
se Flächen für Bahnanlagen und Ver- und Entsorgung 
dargestellt. Da die aktuelle Plandarstellung nicht der 
zukünftig gewünschten Nutzung und dem Planungsziel 
entspricht, muss der Flächennutzungsplan gemäß § 8 
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden. Mit 
dem derzeit laufenden 241. FNP-Änderungsverfahren 
erfolgt bereits eine entsprechende Anpassung im direk-
ten Umfeld des Plangebiets. 
Abb.  Nr - Übersicht Bebauungspläne  | 2021 | Quelle: Geoportal Stadt Köln
Abb. Nr. - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: Stadt Köln
B - Bestehende Bebauungspläne
Für das Plangebiet selbst besteht kein Bebauungsplan.  
Nördlich, östlich und südlich des Plangebiets bestehen 
vier Bebauungspläne, die nachfolgend in ihren Grund-
zügen beschrieben werden.
Bebauungsplan Nr. 63469/07
Der Bebauungsplan Nr. 63469/07 „Ehemaliger Güter -
bahnhof in Köln-Ehrenfeld“ liegt nördlich des Max Be-
cker-Areals und dem angrenzenden Bahndamm. Der 
Bebauungsplan befindet sich bereits in Umsetzung. Ziel 
des Bebauungsplanes ist es durch die Festsetzung ei-
nes Mischgebietes ein gemischtes Quartier mit Gewer -
be und einem wesentlichen Anteil an Wohnnutzung zu 
entwickeln. Im Planbereich sind zudem die Errichtung 
einer Kindertagesstätte und die Festsetzung einer öf -
fentlichen Grünfläche mit einem Spielplatz geplant.
Bebauungsplan Nr. 63460/04
Der Bebauungsplan Nr. 63460/04, Oskar-Jäger-Straße 
grenzt östlich an das Plangebiet und setzt ein Gewerbe-
gebiet fest auf einer Fläche von 4,6 ha. Der Bebauungs-
plan ist größtenteils umgesetzt.
Bebauungsplan Nr. 63459/02
Der Bebauungsplan Nr. 63459/02 Widdersdorfer Str., 
südlich an das Plangebiet angrenzend, setzt ein Gewer-
begebiet sowie ein untergeordnetes Industriegebiet 
fest. 
Bebauungsplan Nr. 63459/04
Der Bebauungsplan Nr. 63459/04 „Stolberger Straße“, 
setzt neben einem  Gewerbegebiet, auch angrenzend 
ein Mischgebiet fest. 
Für die beiden letztgenannten Bebauungspläne lau-
fen derzeit Änderungsverfahren. Hierbei wird der Be-
bauungsplan „Widdersdorfer Straße 1. Änderung“ auf 
ein reines Gewerbegebiet festgesetzt. Bei der 1. Ände-
rung Stolberger Straße erfolgt eine Neuzonierung des 
Gewerbegebietes nach dem aktuellen Abstandserlass 
sowie die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche 
und einer Fuß- und Radwegeverbindung auf den ehe-
maligen Gleistrassen. Durch die Änderungen kommt es 
zu keiner Verdrängung der vorhandenen Betriebe, die 
Grundzüge des bestehenden Baurechts bleiben hierbei 
erhalten.

2928
C - Kooperatives Baulandmodell: 
Das Kooperative Baulandmodell, welches in seiner 
Fassung vom 10.05.2017 durch den Rat der Stadt Köln 
beschlossen wurde, bündelt die Anforderungen, die an 
neue Baugebiete für den Wohnungsbau gestellt wer -
den.
Auf der Basis der Geschossfläche Wohnen wird mit ei-
ner Standardgröße von 90 m²/ WE (Wohneinheit) die 
Anzahl der zukünftigen Wohnungen berechnet. Min-
destens 30 % der Geschossfläche Wohnen sind als öf -
fentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten.
Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Durchschnitt von 
2,3 Einwohnern (EW) bewohnt werden, gibt Aufschluss 
über die Anzahl der neuen Einwohner im Quartier. Die 
Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den Bedarf 
an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). 
Auf der Grundlage der zu erwartenden Einwohnerzahl 
lässt sich darüber hinaus der Bedarf an Kita-Betreu-
ungsplätzen ermitteln, wie er bereits Bestandteil dieser 
Aufgabenstellung ist.
Eine Mustertabelle (siehe Anlagen) muss von den teil -
nehmenden Teams ausgefüllt werden und ist im Rah-
men der Vorprüfung bzw. in den Vorgaben zwingend 
abzugeben. Im Rahmen der Vorprüfung werden die Ar-
beiten auf Einhaltung der Vorgaben aus dem kooperati-
ven Baulandmodell überprüft.
5. Eigentumsverhältnisse
Das Gelände der PANDION (inkl. der Erschließungsflä-
chen zwischen Oskar-Jäger-Straße und Vitalisstraße) 
umfasst ca. 13,6 ha, das der RheinEnergie ist ca. 3,7 ha 
groß. Das Gelände soll als Gesamtareal mit rund 17,3 ha 
entwickelt werden. Dazu wurde zwischen der PANDION 
und der RheinEnergie eine Kooperationsvereinbarung 
geschlossen.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb.  Nr - Übersichtsplan Wettbewerbsgebiet | 2021 | Quelle: ISR GmbH

3130
6. Rahmenplanung
    Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld
Der wirtschaftliche Strukturwandel führte im Gebiet 
Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld insbesondere seit 
1980 verstärkt zu Verlagerungen und Schließungen von 
gewerblich-industriellen Betrieben mit einem drasti-
schen Rückgang der Beschäftigten. Gleichzeitig ent -
standen großflächige Gewerbebrachen. Durch eine gro-
ße Büronachfrage seit Anfang der 1990er Jahre wurden 
viele dieser Brachflächen für Dienstleistungsnutzungen 
bebaut und schafften neue Arbeitsplätze. Dies führte al-
lerdings auch zu Konflikten mit den noch bestehenden 
Industrienutzungen und zu einer erheblichen Verkehrs-
zunahme im Gebiet.
Um den Strukturwandel stadtverträglich zu bewältigen, 
wurde 2004 für das gesamte Gebiet mit der Rahmen-
planung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld ein Ent -
wicklungskonzept erstellt, das folgende Zielsetzungen 
verfolgt:
> Ausbau als modernes Arbeitsstättengebiet unter 
Nutzung brachgefallener Gewerbegrundstücke
> Erhaltenswerte und denkmalwerte Altbausubs-
tanz ist für kreative Dienstleister umzunutzen
> Verhinderung nicht integrierter und großflächiger 
Einzelhandelsnutzung
> Verbesserung in der Verkehrserschließung
> Schaffung verträglicher Übergänge zu den be-
nachbarten Wohnquartieren
Die Stadtverwaltung erhielt mit Ratsbeschluss von Fe-
bruar 2020 den politischen Auftrag zur Fortschreibung 
dieser Rahmenplanung. Da sich das Gebiet aufgrund 
der Entwicklung des Max Becker-Areals und vielfälti-
ger weiteren Entwicklungen im Umbruch befindet, war 
es notwendig, die Entwicklungsabsichten im Gebiet zu 
identifizieren und zu klären, wie diese Transformation 
gesteuert werden kann.
Der nachfolgend erläuterte Zielbildprozess legt mit sei-
nem in der ersten Jahreshälfte 2021 erarbeiteten Zielbild 
für diese Fortschreibung gleichermaßen die Basis wie 
für den hier ausgelobten städtebaulichen Wettbewerb.
Abb.  Nr - Rahmenplanung Braunsfeld | Müngersdorf | Ehrenfeld: Nutzungskonzept | 2004 | Quelle: Stadt Köln

3332
7. Zielbildprozess
Der vorgenannte und in der Einführung erläuterte Ziel -
bildprozess wurde diesem Wettbewerb vorgeschaltet 
und bildet mit dem dort erarbeiteten großmaßstäbli-
chen Zielbild die Basis der Weiterentwicklung des ge-
samten Rahmenplans. Hier wurden die grundlegenden 
Bedingungen für eine integrierte gesamtstrategische 
Gebietsentwicklung verankert. Im Rahmen des Ziel -
bildprozesses wurden zunächst die Transformations-
bewegungen im Gebiet des Rahmenplans betrachtet. 
Darauf aufbauend wurden für Fokusräume wie das Max 
Becker-Areal Entwicklungsschwerpunkte definiert und 
mit Handlungsempfehlungen untersetzt.
Als Schwerpunkte für den Fokusraum Max Becker-Areal 
wurden die drei übergeordneten Ziele durchmischtes 
und lebenswertes Quartier, Erhöhung des Grünvolu-
mens und Anpassung an den Klimawandel und Mobili-
tätswende formuliert, die im Folgenden näher beschrie-
ben werden.
Weitere inhaltliche Vorgaben sind in der vorliegenden 
Auslobung in den einzelnen Kapiteln inhaltlich integriert 
und stellen die planerische Grundlage des städtebauli-
chen Wettbewerbs dar.
Abb.  Nr - Versorgung und soziale Infrastruktur nach ZBP | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb.  Nr - Synthesekarte Morphologie  ZBP | 
2021 | Quelle: MUST GmbH
Abb.  Nr - Mindergenutzte Flächen ZBP | 
2021 | Quelle: MUST GmbH

3534
Abb.  Nr - Zielbild für die Weststadt | 2021 | Quelle: MUST GmbH
Zielbildkarte

3736
 „Ehrenfelder Mischung” fördern!
Bei der Entwicklung des Areals ist die so genannte „Eh-
renfelder Mischung” anzustreben: Wohnen, Arbeiten, 
Gewerbe, Bildung, Versorgung, Freizeit, Grün, Kultur 
und Raum für Soziales und für Freiheiten. Hier gilt es, 
hohe Defizite auch im z.T. monostrukturellen Umfeld 
auszugleichen, um ein lebenswertes und funktionieren-
des Viertel zu schaffen. Das beinhaltet neben Wohnen 
auch eine ausgewogene und angemessene Ansiedlung 
von mittelständigem Handwerk, Kleingewerbe, Handel 
und Kultureinrichtungen (insb. in bezahlbaren, kleinteili-
gen EG-Zonen).
 Differenzierte Wohnangebote bereitstellen!
Innerhalb der Baufelder sollte zur Vermeidung von 
Segregation eine Durchmischung von gefördertem, 
preisgedämpftem und gehobenen Wohnen angestrebt 
werden. Es bedarf an differenzierten Angeboten in be-
zahlbarer Qualität für Familien, Singles, Menschen mit 
besonderen Bedürfnissen, Mehrgenerationenwohnen, 
betreutes Wohnen, preisgebundene Sozialwohnungen 
sowie Raum für genossenschaftlichem Wohnungsbau 
und (selbstorganisierte) Baugruppen. Die geförderten 
Wohnungen müssen auf dem gesamten Areal gleich-
mäßig verteilt werden.
 Jugend- und Bildungsinfrastruktur ausbauen!
Es sind im Quartier bedarfsgerecht Kindertageseinrich-
tungen, Schulen, Spielplätze und Jugendangebote be-
reitzustellen. Des Weiteren ist eine Öffnung des öffent -
lichen Raums für Sport und Bewegung vorzusehen. Auf 
Basis der aktuell vom Vorhabenträger für das Areal vor-
gesehenen Wohnbevölkerungszahl wäre beispielwei-
se mit einem Bedarf an fünf Kindertagesstätten, einer 
Jugendeinrichtung und einer bis zu fünfzügigen Grund-
schule zu rechnen. Darüber hinaus ist ein Bedarf an zwei 
Quadratmetern Spielplatzfläche pro Bewohner:in (un-
abhängig vom Alter) im Quartier zu decken. Die Jugend- 
und Bildungsinfrastruktur kann auch in Kombination mit 
anderen Nutzungen (z.B. Wohnen Büros, Einzelhandel) 
gedacht werden.
 Industriekultur einbinden!
Die zwei denkmalgeschützten Villen (132) (inkl. deren 
umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind 
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denk-
malschutzrechtlichen Umgebungsschutz. Auch die üb-
rige Bausubstanz der Industriekultur (die Einfriedungs-
mauer, der Gasbehälter (130) und das Uhrenhaus (133)) 
sollte - vorbehaltlich der Einschätzung der Denkmalbe-
hörden - bei der Quartiersentwicklung möglichst iden-
titätsstiftend erhalten und gegebenenfalls umgenutzt 
werden.
 Nahversorgung sichern!
Im Rahmen der Planung ist ein zentraler Standort für lo-
kale Infrastrukturen zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk, 
Einzelhandel, Gastronomie etc.) vorzusehen.
 Lärmschutz gewährleisten!
Entlang der linearen Lärmquellen (Hauptstraßen, Bahn-
trasse) sind lärmmindernde Maßnahmen (Städtebau, 
Nutzungsanordnung, Grün, technische Lösungen) er -
forderlich, um die Wohn- und Arbeitsstandorte vor Im-
missionen zu schützen.
HandlungsempfehlungenZiel 1 
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses
Entwicklung eines zukunftsfähigen, vielseitigen und 
lebenswerten Quartiers für alle

3938
Ziel 2
Erhöhung des Grünvolumens und Anpassung des Quartiers an 
die Folgen des Klimawandels!
 Bestandsgrün erhalten und optimieren!
Im Rahmen der Grün- und Freiflächenplanung sollte 
eine weitestgehende Sicherung des erhaltenswerten 
Baumbestandes und der klimarelevanten Vegetations-
flächen angestrebt werden. Der Erhalt alter Gehölze hat 
Priorität gegenüber der Neupflanzung von Jungbäu-
men.
 Grün verbinden!
Der im Zielbild projektierte grüne Wegeverbindung 
vom Bahn-Haltepunkt Müngersdorf über den ehema-
ligen Werksbahn-Anschluss der Firma Thyssen Krupp-
Schulte bis zur Oskar-Jäger-Straße und zur Vogelsanger 
Straße muss im Rahmen von vertiefenden Planungen 
gesichert und berücksichtigt werden. Zudem sollte die 
Anbindung des Max Becker-Areals an eine begrünte 
Durchwegung (Fuß- und Radverkehr) zur Alsdorfer Stra-
ße und darüber hinaus mitgedacht werden.
 Grünflächen schaffen!
Die Schaffung ausreichender, hochwertiger und groß-
zügiger öffentlicher Freiflächen und deren Vernetzung 
muss angesichts der schon heute bestehenden De-
fizite und aus Gründen der Grünversorgung der im 
Gebiet lebenden und arbeitenden Bevölkerung eine 
wesentliche Rolle beim Entwurfsprozess spielen. Das 
Kooperative Baulandmodell sieht die Schaffung von 
10 m² öffentlicher oder öffentlich-nutzbarer Grünfläche 
pro Bewohner:in vor. Zusätzlich sollten jedoch auch für 
die gewerblichen Nutzungen, insbesondere bei einer 
hohen Arbeitsplatzdichte, ausreichend Freiräume als 
„Ruheoasen” abseits der Lärmquellen an den stark be-
fahrenen Straßen/Schienenwegen vorgesehen werden. 
Denkbar sind auch intensive Dachgärten, die als zusätz-
licher Sport-, Aufenthalts- oder Rückhalteraum genutzt 
werden können. Auch die Freiflächen der erforderlichen 
Schulen und Kindergärten sollten möglichst entsiegelt, 
naturnah und im besten Fall mit Schulgarten geplant 
werden.
 Frühzeitig an Klimafolgen anpassen!
Es sind (möglichst multifunktionale) freiraumplaneri-
sche und architektonische Strategien und Konzepte zu 
entwickeln, um den Klimaschutz zu unterstützen (Kli-
maneutralität) und die negativen Auswirkungen des 
Klimawandels (Hitze, Starkregen, Trockenheit etc.) zu 
vermindern. Hierzu sind zunächst Maßnahmen erforder-
lich, die auf eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes aus-
gerichtet sind (Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. 
Photovoltaikanlagen). Daneben bedarf es Maßnahmen, 
die sowohl einer thermischen Aufheizung entgegenwir-
ken (z.B. helle Oberflächen, Entsiegelung, Fassaden-
begrünung, intensive Dachbegrünung, Verschattung, 
Verdunstung) als auch auf die Versickerung, Ableitung, 
Rückhaltung und Wiederverwendung von Regenwas-
ser abzielen (z.B. Notabflusswege, Mulden, Zisternen, 
Retentionsflächen oder Retentionsgründächer).
 Straßengrün aufwerten und ergänzen!
Die zum Teil lückenhafte Straßenbegrünung am Maar -
weg und entlang der Widdersdorfer Straße soll ergänzt 
und klimawandelgerecht optimiert werden. Es gilt die 
vorhandenen Baumstandorte zu verbessern und - wo 
möglich - zusätzliche Begrünungselemente wie Pflanz-
beete, Versickerungsmulden oder Baumrigolen zu er -
gänzen.
Handlungsempfehlungen
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses

4140
Ziel 3
Schaffung der Voraussetzungen für eine klimaschonende 
Mobilitätswende in der Weststadt!
 ÖPNV Anschluss schaffen!
Im Zuge der Quartiersentwicklung muss ein neuer ÖP -
NV-Anschluss geschaffen werden, um das Areal an die 
angrenzenden Quartiere anzubinden. Die Standorte der 
Haltestellen sollten sich in fußläufiger Nähe des zu pla-
nenden Schulstandortes befinden. Der ÖPNV-Ausbau 
darf nicht zulasten des Fuß- und Radverkehrs geplant 
werden.
 Umstieg ermöglichen!
Es sind zentrale (an den ÖPNV-Haltepunkten) und de-
zentrale Mobilstationen im Quartier vorzusehen, die 
als Schnittstelle zwischen den Verkehrsträgern dienen 
und den Nutzer:innen einen bequemen Umstieg vom 
Öffentlichen Nahverkehr auf Car-Sharing, Lastenfahr -
räder, (Leih)Fahrräder oder –roller etc. ermöglichen. Die 
Fahrradabstellplätze müssen attraktiv, sicher und gut 
erreichbar geplant werden.
 Straßenraum neu gestalten und verteilen!!
Die derzeit durch den (ruhenden und fließenden) PKW 
und LKW-Verkehr dominierten Straßenräume am Maar-
weg und an der Widdersdorfer Straße sind gerechter 
zugunsten anderer Raumnutzungen (Grün, Fuß- und 
Radverkehr, Aufenthalt, Einzelhandel und Gastronomie) 
aufzuteilen.
 Durchquerungen ermöglichen!
Es müssen barrierefreie Zugänge in das Quartier für den 
Fuß- und Radverkehr sichergestellt werden. Dies gilt so-
wohl für die Hauptstraßen sowie vom Max Becker-Areal 
zum alten Gaswerkgelände bzw. über das Kontrast -
werk-Gelände bis zur Oskar-Jäger-Straße (Vulkan) und 
weiter zum Ehrenfelder Stadtteilzentrum.
 In übergeordnetes Fuß- und Radwegenetz
 integrieren!
Das Max Becker-Areal ist über den nördlichen gelege-
nen Bahnweg und nach Süden über die Grünverbin-
dung in Richtung Alsdorfer Straße/Low Line in das im 
Zielbild vorgesehene übergeordnete Fuß- und Radwe-
genetz einzubinden.
 Anbindung an Ehrenveedel gewährleisten
Um das Areal für den Fuß- und Radverkehr besser an 
das nördliche “Ehrenveedel” (ehem. Güterbahnhofs-
gelände) und an das Zentrum Ehrenfelds anzubinden, 
sollte die Möglichkeit eine Unterführung der Bahntrasse 
geprüft und gegebenenfalls die Anbindung über beste-
hende Unterführungen verbessert werden.
 Attraktive öffentliche Räume schaffen!
Es sind anregende, barrierefreie öffentliche Wege, Plät-
ze und Freiflächen mit einer hohen Aufenthaltsqualität 
für Anwohner:innen, Beschäftigte und Besucher:innen 
mit vielseitigen Interaktions- und Nutzungsmöglichkei-
ten für alle Generationen zu schaffen.
 Parkplätze stapeln!
Angesichts der Lagequalitäten des Areals sollte eine 
vergleichsweise geringe Anzahl an öffentlichen Stell -
plätzen (nur Ladezonen/Stellplätze für mobilitätsein-
geschränkte Personen) geschaffen werden. Durch den 
Bau von (24/7 nutzbaren) Quartiersgaragen soll die Ge-
staltung des öffentlichen Raums und die Flächenaus-
nutzung verbessert werden.
Handlungsempfehlungen
P
des Fokusraums I aus dem Endbericht des Zielbildprozesses

4342
Abb.  Nr - Luftbild von Köln | 2021 | Quelle: TIM-Online

Aufgabe
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

47
Teil B | Aufgabe 
1. Städtebauliche Ziele 
Um die städtebauliche Qualität an dem potenzialrei-
chen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, 
den vorliegenden zweiphasigen Wettbewerb durchzu-
führen. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist eine quali-
tätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max 
Becker-Areal. Hierbei soll ein städtebauliches Konzept 
aufgezeigt werden, das eine nachhaltige Nutzungsper-
spektive für den Standort sicherstellt. Es soll ein lebens-
wertes Stück Stadt geschaffen werden, das Wohnen für 
alle Lebenslagen ermöglicht, Raum für neue gewerbli-
che Nutzung, Einrichtungen zur übergeordneten Ener -
gieversorgung und Dienstleistungs-, Bildungs-, Kultur- 
und Nahversorgungsangebote schafft. Somit sind die 
intelligente Durchmischung und Anordnung der vorzu-
sehenden Nutzungen neben der stadträumlichen An-
ordnung ein Schwerpunkt der Aufgabe.
Der vorzusehende Städtebau soll mit einer für das 
Grundstück angemessenen städtebaulichen Dichte 
konzipiert werden, entsprechend der hohen Nachfrage 
nach zentralen Flächen in Köln. 
Zur Wandlung des Standortes in ein urbanes Misch-
quartier wird eine städtebauliche Dichte mit einer GFZ 
in Höhe von maximal 3,0 vorgegeben. Die einzelnen 
Dichten der Baufelder und der spezifischen Lagen in-
nerhalb des Grundstücks können bzw. sollen lage- und 
entwurfsspezifisch variieren. Aufgrund der Größe des 
Grundstücks gilt es im Rahmen der Planung zu untersu-
chen und festzulegen, an welchen Stellen mit welchen 
Dichten sinnvollerweise städtebaulich umzugehen ist. 
Eine durchschnittliche Geschossigkeit zwischen 4-6 
Geschossen (zzgl. der Möglichkeit von Nicht-Vollge-
schossen), erscheint sinnvoll, bleibt aber schlussend-
lich der konkreten Planung der Planungsteams über -
lassen. Eine gezielte Erhöhung zur stadträumlichen 
Akzentuierung mit bis zu 8 Geschoßen kann angedacht 
und soll untersucht werden. Die darüberhinausgehen-
de und stadträumlich begründbare Berücksichtigung 
von punktuellen Hochpunkten > 22,5 m bleibt ebenfalls 
den Entwurfsansätzen vorbehalten. Eine damit verbun-
dene Überschreitung der Dichtevorgabe ist zum einen 
zu begründen und zum anderen innerhalb des Gesamt-
grundstücks bilanziell, insbesondere durch Freiraum-
qualitäten, auszugleichen.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Auf dem Gesamtgrundstück ist mit maximal rund 1.700
Wohneinheiten zu planen, respektive ca. 4.000 Einwoh-
ner - gemäß Umrechnungsschlüssel des Kooperativen 
Baulandmodells der Stadt Köln. In der Gewichtung der 
beiden Hauptnutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten 
- ist für unterschiedliche Wohnungen und Wohnformen 
von einem Anteil von maximal 60-65% auszugehen. Die 
weiteren ca. 35-40% entfallen auf Büros/Dienstleis-
tung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie 
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hier -
von separat zu betrachten.
Die Zahlen sind als Richtwerte zu verstehen und sollen 
städtebaulich überprüft und planerisch verifiziert wer -
den (Durchlässigkeit, Bebauung, Freiraum). Bezüglich 
konkreter Hinweise zu den städtebaulichen Zielen der 
einzelnen Nutzungen sind ebenfalls die Vorgaben un-
ter Teil A Punkt 7 – Zielbildprozess und folgend im Teil 
B Punkt 2 – Nutzungsmischung Wohnen/Arbeiten bzw. 
Punkt 3 - Kultur und Soziale Infrastruktur zu beachten.
Die städtebauliche Gestaltung sowie die Architektur 
und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen 
werden, dass sowohl eine eigene Identität als auch 
das harmonische Gesamtbild eines modernen urbanen 
Quartiers entstehen.
Übergeordnetes Ziel des Wettbewerbs ist es, anhand 
der in diesem Kapitel erläuterten Entwicklungsvorga-
ben, eine qualitätsvolle, urbane städtebauliche Dichte 
zu entwickeln, bei gleichzeitiger Vermeidung von hohen 
Bodenversiegelungen zum Erhalt bzw. zur Sicherstel -
lung attraktiver neuer grüner Freiräume im Sinne einer 
nachhaltigen und klimaschonenden Stadtentwicklung.
A - Arbeitervillen und zentrales Uhrenhaus
Die verbliebenen beiden ehemaligen Arbeitervillen auf 
dem Max Becker-Areal stehen unter Denkmalschutz 
und werden in der bestehenden Form komplett erhal -
ten (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbe-
stände). Siehe diesbezüglich die Erläuterungen unter 
dem eigenen Unterpunkt „Denkmalschutz“ auf Seite 23, 
Kapitel A, 3 Historie. Die unter Denkmalschutz stehenden 
Gebäude auf dem Areal bilden mit ihrer Historie und 
Lage an der Widdersdorfer Straße die Visitenkarte und 
sind dementsprechend in das Quartier zu integrieren.
Das alte Uhrenhaus aus Zeiten der ehemaligen Gas-
werknutzung steht nicht unter Denkmalschutz, ist je-
doch zwingend zu erhalten. Die Ausloberschaft sieht 
vor, das Uhrenhaus als identitätsstiftendes Gebäude 
für das neue Quartier umzunutzen. Denkbar wäre um 
das Uhrenhaus herum ein zentraler öffentlicher Platz

4948
mit einer (Teil-) Gastronomienutzung/Nahversorgung 
im Gebäude oder andere öffentlichen / teilöffentlichen 
Nutzungen vorzusehen. Die Lage und die historische 
Verankerung bieten das Potenzial das Uhrenhaus und 
angrenzende Flächen Richtung Widdersdorfer Straße 
als zentralen Begegnungsraum innerhalb des Quartiers 
zu entwickeln.
B – Kugelgasbehälter
Es ist davon auszugehen, dass der Kugelgasbehälter 
zurückgebaut wird und dieser Grundstücksteil in vollem 
Umfang bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe 
zur Verfügung steht.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass 
der Behälter unter Denkmalschutz gestellt wird, so ist 
von den Teilnehmenden aufzuzeigen, wie sich dieser 
in die Planung einfügen und positiv integriert werden 
kann. Hier sind neben der städtebaulichen Einbindung 
auch Ideen für eine Nutzungsänderung zu skizzieren.
C - Konzeptioneller Ideenteil | Phase 1 und 2
Neben dem eigentlichen Realisierungsteil der vor -
liegenden Auslobung des Max Becker-Areals sind 
die Teams aufgefordert auch über den „Tellerrand zu 
schauen“ und angrenzende Grundstücke als konzeptio-
nellen Ideenteil in großem Maßstab mit ersten Ansätzen 
mitzudenken. 
Hierbei soll insbesondere die infrastrukturelle Vernet -
zung der Grundstücke zwischen Oskar-Jäger-Straße 
und Vitalisstraße im Hinblick auf öffentliche Räume, 
Fuß- und Radwegeverbindungen, (de)zentrale Mobil -
stationen und Grünverbindungen mitgedacht und si-
chergestellt werden. Gleichzeitig soll für weitere anste-
hende Entwicklungsverfahren auf den angrenzenden 
Grundstücken bereits neben den Leitplanken des Ziel -
bildes auch ein erstes konzeptionelles Bild im direkten 
Umfeld des Max Becker-Areals erzeugt werden, wie die 
angrenzenden Bausteine sich im Gesamtkontext entwi-
ckeln könnten. 
Dabei muss die Umsetzung des Realisierungsteils des 
Max Becker-Areals vom Ideenteil unabhängig vonein-
ander möglich sein. Vor dem Hintergrund einer Umset-
zung der Grundstücke im Ideenteil durch andere priva-
te Eigentümer ist von den teilnehmenden Teams eine 
Entwicklungsperspektive aufzuzeigen, die zwar eine 
klare Haltung vermittelt, aber auch als Rahmensetzung 
zu verstehen ist, die Spielräume eröffnet, ohne den Zu-
sammenhang und Zusammenhalt mit dem Max Becker-
Areal zu verlieren.
In der nachfolgenden Übersicht (S. 50 f.) ist der Umgriff  
des Realisierungsteils (blau) und zusätzlich des konzep-
tionellen Ideenteils (Umriss blau gestrichelt) inkl. ers-
ter Leitplanken gesonderter Ideenbereiche dargestellt. 
In den grün markierten Bereichen (Bestandsbereiche) 
sind keine baulichen Entwicklungen geplant. Es ist aber 
mitzudenken, wie perspektivisch eine Durchwegung/
Durchlässigkeit erfolgen könnte. So sollte insbesonde-
re beim angrenzenden Kontrastwerk überlegt werden, 
wie eine Fußgänger- und Radwegeverbindung weiter -
geführt werden kann.
Abb.  Nr - Schwarzplan | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Übergeordnet gilt es die Leitplanken des Zielbildes zu 
beachten und bei den Ideen zu berücksichtigen. Der 
Umfang der Leistungen für den gesonderten Ideenteil 
sind in Kapitel C 13 - Abgabeleistungen - konkretisiert.

5150
 Ideenbereich 2 - Leitplanken
• Fortführung des sog. „Bahnweges“ (öf -
fentliche Fußgänger/Fahrradtrasse) ent -
lang der Bahntrasse/Gleisanlagen
• Nutzungen/ Art der baulichen Nutzung: 
Urbanes Mischquartier mit Wohnen, nicht 
störendem Gewerbe inkl. Nahversorgung 
(Bäcker oder Kiosk mit max. 100 m² VK je 
Betrieb)
Ideenbereich 3 - Leitplanken
• Zu- & Durchwegungen für Fußgänger & Radverkehr 
in alle Richtungen sowie öffentliche Plätze & Grün-
flächen
• Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild
• Maß der baul. Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
• Art der baul. Nutzung: Gewerbegebiet (GE) ergänzt 
durch Bildung
Ideenbereich 1 - Leitplanken
• Beachtung der Leitplanken aus dem Zielbild „Fo-
kusraum II - Maarhöfe“
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 2,4 GFZ
Ideenbereich 2
Konzeptioneller Ideenteil
• Wohnanteil analog zu Max Becker-Areal 
• Gebäudehöhen: 5-15 Geschosse + evtl. 
Sockelbebauung
• Beachtung der Leitplanken aus dem Ziel-
bild
• Maß der baulichen Nutzung: bis zu 3,0 GFZ
Wettbewerbsgebiet Auslobung Ideenbereich 1
Ideenbereich 2
Ideenbereich 3
Bestandsbereich, kein bauliche Entwicklung nur Durchwegung
Ideenbereich ohne konkrete Leitplanken, siehe Zielbild
Abb.  Nr - Übersicht Konzeptioneller Ideenteil | 2021 | Quelle: ISR GmbH

5352
2. Nutzungsmischung
    Wohnen | Arbeiten
Die Nutzungsmischung spielt in zukunftsbeständigen 
Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro und 
Dienstleistung, wohnverträgliches (Klein-)Gewerbe, so-
wie Grün- und Freiräume sollen verträglich miteinander 
kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grundlage 
eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers 
geschaffen wird.
Neben relevanten ruhigen Wohnbereichen, die ge-
schützte „Ruheoasen des Wohnens“ in einer funktionie-
renden lebhaften Stadt bzw. Quartiersentwicklung bie-
ten müssen, sind auch in besonders urbanen Teilen des 
Grundstücks gezielte Nutzungsmischungen – wie die 
Ermöglichung belebender Nutzungen in Erdgeschoss-
bereichen, an dafür im Quartier sinnvollen Standorten, 
z.B. in Richtung der Widdersdorfer Straße, – zu unter -
suchen und als mögliche Optionen mitzudenken. Der 
Fokus liegt hierbei auf gezielte belebte Erdgeschoss-
zonen als Gewerbesockel, für Handel, Gastronomie und 
Dienstleistung.
Insgesamt wird ein zeitgemäßer Planungsansatz ge-
sucht, der in der Lage ist, spezifisch auf die Teilbereiche 
zu reagieren. Die Potentiale des urbanen Nutzungsmix
– Wohnen, Büro und Dienstleistung, wohnverträgliches 
(Klein-)Gewerbe,  Kreativ-,  Kultur-,  Bildung-,  Freizeit- 
und Gastronomienutzungen sowie Natur- und Grünflä- 
chen – sind durch diesen Planungsansatz im gesamten 
Wettbewerbsgebiet sinnvoll zu verknüpfen.
Die übergeordneten städtebaulichen Leitplanken der 
Nutzungsmischung werden im vorangegangen Kapitel 
Teil B Punkt 1 - Städtebauliche Ziele konkretisiert und vor-
gegeben.
A - Wohnen
Das Wohnungsangebot auf dem Max Becker-Areal soll 
vielfältig, qualitätsvoll und für verschiedene Bevölke-
rungsgruppen geschaffen werden. Hierbei sollen durch 
attraktive Wohntypologien und eine hohe Varianz in den 
Wohnungsgrößen bedarfsgerechte Wohnungen für un-
terschiedliche Interessenten entstehen. Das Spektrum 
an Wohnungen soll unterschiedlichen Lebenslagen 
Rechnung tragen und allen Generationen - wie Kindern, 
jungen Erwachsenen, Studenten, Familien, Alleinste-
henden, jungen Paaren oder älteren Generationen - at-
traktive Wohnmöglichkeiten anbieten. Möglichkeiten 
des genossenschaftlichen Wohnens,  Baugruppen-/
gemeinschaften, gemeinschaftliches/gemeinwohlo-
rientiertes Wohnen/Mehrgenerationenwohnen oder 
Mischformen aus Arbeiten und Wohnen unter einem 
Dach sind ebenfalls mitzudenken. Alle Wohnungen sind 
barrierefrei zu planen.
Bei den als Obergrenze angenommenen rund 1.700 
Wohneinheiten bzw. 4.000 Neu-Einwohnern ist mit ei-
ner Belegungsdichte von 2,3 Personen je Haushalt und 
einer durchschnittlichen Geschoßfläche je Wohnein-
heit von 90 m² auszugehen. Eine angemessene urbane 
Wohndichte soll im Einklang mit qualitätsvollen Wohn- 
und Lebenswelten stehen.
Gemäß kooperativem Baulandmodell der Stadt Köln 
sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh-
nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebe-
dingt im Geschoßwohnungsbau) zu errichten, um be-
zahlbaren Wohnraum und die gewünschte Vielfalt an 
Wohnungstypen und Wohnformen zu ermöglichen. Der 
geförderte Wohnraum sollte auf dem Areal gleichmä-
ßig und im Sinne einer städtebaulichen Durchmischung 
verteilt werden. 
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Abb. Nr. - Altes Gaswerk | 2021 | Quelle: PANDION AG

5554
!Ziele 
Auf dem 17,3 ha großen Plangebiet soll das Max 
Becker-Areal künftig durch eine breite Funkti-
onsmischung gekennzeichnet sein, die in Teil -
bereichen des Plangebietes unterschiedlich 
ausgeprägt werden soll. Die Rückschlüsse des 
Zielbildprozesses geben Aufschluss darüber, 
dass ein funktionierendes „Stück Stadt“ mit dem 
Schwerpunkt auf Wohnen und Arbeiten entste-
hen soll. Hierfür gilt es den städtebaulich richti-
gen Planungsansatz zu finden.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind sinnvolle 
Bauabschnitte zu bilden. Dabei sind vorhandene 
Strukturen sowie Parzellierungen in der städte-
baulichen und freiraumplanerischen Konzeption 
zu berücksichtigen.
Die Berücksichtigung eines Nicht-Vollgeschosses als 
abschließendes Dachgeschoss ist möglich und kann 
angewendet werden wo städtebaulich sinnvoll, um 
zum einen Höhenentwicklungen in ihrer Maßstäblich-
keit verträglich zu gestalten und zum anderen attraktive 
Dachgeschoßwohnungen mit entsprechenden Austrit -
ten und Freibereichen zu ermöglichen. (Hinweis: Nicht-
Vollgeschosse im Sinne der BauO NRW § 2 Abs. 6 sind 
Geschosse, die max. ¾ der Fläche des darunterliegen-
den Geschosses überplanen.)
Inwiefern aufgrund einwirkender Emissionen geschütz-
te Wohnnutzungen eher dem Inneren des Quartieres 
vorbehalten sind oder Gebäude auch durch intelligente 
Typologien sich selbst einen Schallschatten erzeugen 
können, ist im Rahmen des städtebaulichen Entwurfes 
durch die Planerteams zu klären. Siehe diesbezüglich 
auch Kapitel B 5 – F Schienen und Verkehrslärm.
Voruntersuchungen haben attraktive Möglichkeiten mit 
geschützten, ruhigen und offenen Wohnhöfen in Rich-
tung Süden und Westen aufgezeigt, untergeordne-
te Funktionen positionieren sich dabei in Richtung der 
Bahngleise und des Gewerbelärms. 
B - Arbeiten
Neben der Errichtung neuen Wohnraums soll sich das 
Max Becker-Areal in Zukunft auch durch attraktive Ar -
beitsplätze zu einem qualitätsvollen Quartier entwi-
ckeln.
Hierbei tragen die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes 
– räumliche Nähe oder guter ÖPNV-Anschluss - und 
weitere vielfältige Faktoren zur Qualität des eigenen 
Arbeitsplatzes bei. Unter anderem fließt neben der ei-
gentlichen Qualität der Arbeitsflächen innerhalb der Ar-
beitsstätte, auch die Nutzungsvielfalt und die Möglich-
keiten der Pausennutzung oder des mobilen Arbeitens 
in der näheren „grünen“ Umgebung in die Auswahl bzw. 
Bewertung der Arbeitsstätten ein. Ein attraktives Ar -
beitsumfeld mit abwechslungsreichen Nutzungsmög-
lichkeiten und attraktiven öffentlichen Außenräumen 
- in direkter fussläufiger Entfernung - kann motivierend 
wirken und steigert die Bindung an den Arbeitgeber wie 
auch den eigentlichen Arbeitsort.
Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zu-
kunftsweisende Arbeitsformen neben bewährten Büro-
typologien etabliert werden um neben den klassischen 
Unternehmensformen auch Gründerzentren, jungen 
Kreativbüros und Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu 
geben.
Bei der Planung sind über bewährten/innovativen Büro- 
und Dienstleistungsflächen hinaus an urbanen Stellen 
des Grundstücks Standorte mit wohnverträglichem 
(Klein-)Gewerbe und zur Nahversorgung (Bäcker, Kiosk, 
Metzger, kleinflächiger Einzelhandel, Gastronomie etc.) 
– gerade in den Erdgeschoßzonen - vorzusehen. 
Ein in den urbanen Kontext integrierter Lebensmittel -
markt zur Nahversorgung mit einer maximalen Ver -
kaufsfläche von 799 m², ist ebenfalls denkbar. Alternativ 
ist ein dem Standort und seiner Größe angemessenes 
Marktkonzept im Sinne eines Foodmarket (Vergleich: 
Street Food Markt in Lissabon oder der Markthal in 
Rotterdam) denkbar. PKW-Stellplätze für die Nahver -
sorgung sind nicht oder lediglich in sehr geringer Zahl 
oberirdisch zu berücksichtigen bzw. nachzuweisen.
Bei den angedachten rund 4.000 Arbeitsplätzen ist von 
einer durchschnittlichen Mitarbeiterdichte von ca. 30 
m² Geschoßfläche je Mitarbeiter auszugehen. Auch hier 
sollte eine angemessene urbane Dichte im Einklang mit 
einer hohen Qualität der neu erschaffenen Arbeitsflä-
chen stehen.
Neben einer stadträumlich wichtigen Sichtbarkeit bzw. 
Adressbildung von Büro-, Dienstleistungs- und Gewer -
bestandorten kann die - im Gegensatz zur Wohnnut -
zung - weniger sensible Gewerbenutzung auch gezielt 
an Stellen der erhöhten Verkehrs-/Gewerbelärmemis-
sionsbelastung eingesetzt werden. Hierzu gibt es je-
doch keine konkrete Lagevorgabe. Eine sinnvolle Posi-
tionierung dieser Gebäude, im Spagat aus technischem 
Mehrwert, attraktiven Arbeitsflächen und späterer Ver -
marktbarkeit, bleibt den Wettbewerbsteams und den 
städtebaulichen Entwürfen vorbehalten.
Abb. Nr. - Gewerbetypologien nach Zielbild Kölner Weststadt | 2021 | Quelle: MUST GmbH überarbeitet von : ISR GmbH

5756
3. Kultur | Soziale Infrastruktur
A - Kultur – und Kreativwirtschaft
Kultur- und Kreativwirtschaft hat sich in Ehrenfeld zu 
einem Wirtschaftsfaktor entwickelt, welcher das Image 
des Stadtteils maßgeblich prägt.
Als Labor und Quelle für zukunftsweisende Arbeits-, 
Wohn- und Lebensmodelle wirken die neuen Anschau-
ungen und nachhaltigen Produktionsweisen als Kataly-
satoren einer soziokulturellen Entwicklung auf Quartier-
und  Stadtteilebene.  Produktion  und  Vertrieb  werden 
durch die Kultur- und Kreativwirtschaft räumlichen ver-
bunden, weswegen es der direkten Nähe zu Nutzenden 
bzw. dem Publikum bedarf und dementsprechend auch  
eine  gute  verkehrliche  Anbindung  erforderlich macht. 
Dazu bietet die zu überplanende Fläche mit der Nähe 
zu den S-Bahnhaltestellen und dem Stadtteilzentrum 
die passenden Voraussetzungen. Das nahegelege-
ne Luisenviertel ist bereits ein etablierter Standort der 
Start-Up und Kreativen Szene. Die Ausloberschaft be-
absichtigt diesen Standort im Rahmen der Erschlie- 
ßungsplanung – hier des Gleisgrundstückes - mit zu be-
rücksichtigen, und im Rahmen der Gesamtentwicklung 
durch neue angrenzende und zugängliche Sportflächen 
auf eben diesem Gleisgrundstück aktiv mitzubeleben. 
Die Ausloberschaft steht Vorschlägen der Entwurf -
steams offen gegenüber, auf dem Wettbewerbsgebiet 
(Hauptgrundstück) einen neuen – für Ehrenfeld und 
das Quartier passenden Kultur-/Kreativbaustein vorzu-
schlagen, der sich mit den zukünftigen Nutzungen ei-
nerseits verträglich umsetzen lässt und andererseits zu 
einer Attraktivierung und Vielfältigkeit des neuen Quar-
tiers beiträgt. Die Nutzfläche dieses Bausteins soll sich 
dabei an einer Fläche von ca. 3.000 - 4.000 m² (BGF) 
orientieren.
B - Soziale und schulische Infrastruktur
Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die durch die Pla-
nung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus 
diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grund-
schule mit bis zu 5 Zügen nachzuweisen. Sie benötigt 
adäquate Außenanlagen, ausreichend Stellplätze und 
eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als auch die 
Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffent -
lichkeit zugänglich.
Die Schule ist so zentral zu platzieren, dass die Schul -
wege innerhalb des neuen Quartiers kurz sind. Zudem 
ist eine versiegelungsschonende Planung erwünscht. 
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine maxima-
le Geschossigkeit von mehr als drei Obergeschossen 
(zzgl. Erdgeschoss) bei Grundschulen zu vermeiden 
ist. Der Schulhof bzw. die Außenanlagen sind während 
der Schulzeit eingefriedet und werden erst nach dem 
Schulbetrieb geöffnet (finden somit aber keine Berück -
sichtigung in der Berechnung zum Bedarf an öffentli-
chen Grünflächen). Dachflächen können als zusätzli-
che Nutz- und Pausenflächen dienen, der Großteil der 
Schulhoffläche wird jedoch ebenerdig dargestellt. 
Die Ausloberschaft erwartet einen modernen und kre-
ativen Umgang mit diesem Schulbaustein, ggf. auch 
durch die Nutzung von alternativen und nachwachsen-
den Baustoffen.
C - Schulische Infrastruktur
Pro Klasse durchschnittlich 25 Schüler:innen
Grundstücksfläche > 25 m² / Schüler
Geschossigkeit > Max. 4 Geschosse (3 
Obergeschosse)
Geschosshöhe > EG mind. 4,90 m, OG 
mind. 3,70 m 
Schulhoffläche > 5 m² / Schüler:in
Hauptfläche eben-
erdig, max. auf zwei 
Ebenen verteilt
Einfriedung während 
des Schulbetriebs
Ruhender Verkehr 
(PKW, Fahrrad/Kickboard)
> 1 Stellplatz / 30 
Schüler:innen
(1 Stellplatz / 2,5 
Schüler:innen)
2-Feld Turnhalle > Spielfeldgröße ge-
samt 34 m x 42 m
Abb.  Nr - Clouthquartier | 2021 | Quelle: PANDION AG
Weiterhin sind insgesamt 22 Kita-Gruppen erforderlich. 
Diese sind im Gesamtkonzept an geeigneten Stellen 
z.B. durch drei Kindertageseinrichtungen mit je 6 Grup-
pen und eine 4-zügige Kindertageseinrichtung und den 
dazugehörigen Außenanlagen und Stellplätzen nach-
zuweisen. Sollten die städtebaulichen Konzepte von 
einer geringeren Einwohnerzahl ausgehen, ist auch mit 
einer geringeren Kitabedarfsplanung zu rechnen.
Die Kindertagesstätten müssen nicht als Solitäre vorge-
sehen werden. Die Integration in die Erdgeschoßzone 
von Wohn- bzw. Bürogebäuden ist vorstellbar und wird 
aufgrund des zu gestaltenden urbanen Raums und ei-
ner kompakten Planung mit möglichst geringen Versie-
gelungen bevorzugt. In jedem Fall wird aber ein eigener 
ausreichend dimensionierter Freibereich benötigt.

5958
!Ziele
Es  soll ein  Stück  Stadt  entstehen, welches  die
Vielfalt des Stadtteils Ehrenfeld widerspiegelt 
und neben dem Nutzungsschwerpunkt aus Woh- 
nen und Arbeiten auch sozialen, kulturellen und 
kreativen Nutzungen, den dafür notwendigen 
Platz bietet. Bestehende Denkmäler und ikoni-
sche Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das 
Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. 
Dafür werden repräsentative Nutzungsformen für 
die Gebäude benötigt.
Außenflächenbereiche der Grundschule, die für 
die Öffentlichkeit attraktiv sind, sollen anspre-
chend in die Freiraumplanung integriert werden. 
So sind wertvolle Aufenthaltsflächen ganztägig 
und nicht nur während der Schulzeiten nutzbar. 
Für die Kindertagesstätten und die Grundschule sind 
die Bring- und Holverkehre auf eigenem Grundstück zu 
berücksichtigen.
Erforderliche Grundstücksgrößen Kindertagesstätten:
3 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 1.500 m² 
Grundstücksfläche, davon 860 m² Außenfläche
Zweigeschossig = Gesamtbedarf aufgerundet = 1.300 
m² Grundstücksfläche, davon 860 m² Außenfläche
4 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.000 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.130 m² Außenfläche
Zweigeschossig Gesamtbedarf aufgerundet = 1.600 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.130 m² Außenfläche.
5 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.300 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.250 m² Außenfläche
Zweigeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.000 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.250 m² Außenfläche.
6 Gruppen:
Erdgeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.800 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.520 m² Außenfläche
Zweigeschossig: Gesamtbedarf aufgerundet = 2.200 m² 
Grundstücksfläche, davon 1.520 m² Außenfläche.
D - Jugendtreff, Jugendangebot 
Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem städtebau-
lichem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzu-
planen. Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. 
Die Räumlichkeiten sind mit zwei Gruppen-/Aufent -
haltsräumen/Veranstaltungsräumen (Beispielhafte 
Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spieltischen, 
Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), 
einem Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, 
einer Küche inkl. Vorraum und Speisekammer, einem 
Büroraum, einer Toilettenanlage und mit Nebenräumen 
auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den Ju-
gendtreff vorgesehen.
Die Positionierung auf dem Entwicklungsgrundstück 
muss zum einen qualitätsvoll für die eigentliche Nut -
zung durch Jugendliche gewählt werden und zum 
anderen verträglich für die anderen Nutzungen ein-
gebettet werden. Die direkte räumliche Zuordnung an 
öffentlichen Spiel- Bewegungs- und Aktionsflächen für 
Kinder und Jugendliche sowie Grünanlagen erscheint 
sinnvoll – soll jedoch auf dem Hauptgrundstück des 
Max Becker-Areals erfolgen.
Zusätzliche öffentliche Spiel- und Aufenthaltsangebote 
für Jugendliche im grünen Außenraum sollen auf dem 
Gleisgrundstück zwischen S-Bahnstation und Maarweg 
eingeplant werden. Siehe diesbezüglich den Plan Bei-
spieldarstellung Flächenbedarf nach Kooperativem Bau-
landmodell auf Seite 73. Möglich wäre hier eine sport -
liche Ausrichtung für ältere Kinder und Jugendliche 
wie Ballspiel- oder Rollsportangebote, Klettern oder 
ähnliches. Weitere Angaben finden Sich in Kapitel B5 
Grün- und Freiräume | Luft und Klima | Umweltbelange, 
Freiraum, Grün, Umwelt.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

6160
4. Verkehr | Mobilität |
    Infrastruktur
A - Ausgangssituation
Da es sich bei dem Max Becker-Areal um ein Betriebs-
gelände handelt, muss für das Plangebiet ein grundle-
gend neues Erschließungssystem entwickelt werden. 
Die tangierenden Straßenzüge sind auf den motorisier -
ten Verkehr ausgerichtet, was auf die zahlreichen ge-
werblichen Nutzungen im Süden von Ehrenfeld zurück-
zuführen ist. An die nördlich angrenzende Bahntrasse 
besteht für den gewerblichen Schienentransport noch 
Anschluss, was eine Besonderheit für das Gelände dar-
stellt.
B - Zukunftsorientierte Mobilität
Durch neue Anforderungen an die Mobilität ergibt sich 
ein Bedarf an innovativen und nachhaltigen Ideen. Zum 
nahegelegenen S-Bahnhaltepunkt Köln-Müngersdorf 
soll auf der derzeit noch vorhandenen firmeneigenen 
Schienentrasse eine Mobilitätstrasse eingerichtet wer -
den, mit einem Fuß- und Radweg. Zudem soll es die 
Möglichkeit eines „ÖPNV-Shuttle“ mit direkter Bus-Ver-
bindung an die S-Bahnstation Köln-Müngersdorf geben. 
Diese neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb 
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) integriert werden. 
Neben dieser neuen Anbindung sollen gemäß Mobili-
tätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrä-
dern und Pedelecs auch Stellplätze für Car-Sharing, 
E-Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet 
werden. 
In Hinblick auf die neuen Anforderungen an die Mobili-
tät spielt auch die Wahrnehmung und insbesondere die 
Qualität des öffentlichen Raumes eine wichtige Rolle. 
Vor dem Hintergrund innovativer Mobilitätsangebote 
soll das Auto nicht im Mittelpunkt der Wahrnehmung 
stehen. Vielmehr sollen lebenswerte barrierefreie öf -
fentliche Wege, Plätze und Freiflächen mit einer hohen 
Aufenthaltsqualität für Anwoner:innen, Beschäftigte 
und Besucher:innen mit vielseitigen Interaktions- und 
Nutzungsmöglichkeiten für alle Generationen ge-
schaffen werden, die frei von Nutzungskonflikten von 
Passanten:innen genutzt werden können. 
Es müssen grundsätzlich barrierefreie Zugänge in das 
Quartier für den Fuß- und Radverkehr sichergestellt 
werden. Dies gilt sowohl für die Hauptstraßen sowie 
vom Max  Becker-Areal zum alten Gaswerkgelände bzw. 
über das Kontrastwerk-Gelände bis zur Oskar-Jäger-
Straße und weiter zum Ehrenfelder Stadtteilzentrum. 
Im Sinne einer nachhaltig vernetzten Stadt, gilt es den 
Straßenraum langfristig von Stellplatzflächen zu befrei-
en oder diesen zu reduzieren, wodurch Platz für weitere 
Nutzungen entstehen kann. Eine klimaschonende und 
nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur trägt zudem dazu 
bei, dass die Geschwindigkeit innerhalb der Quartiere 
reduziert wird und die Erschließungswege nicht mehr 
ausschließlich als Transiträume funktionieren, sondern 
auch Aufenthaltsqualitäten miteinschließen.
C - Erschließung
Als Basis für ein fußläufiges Quartier - Walkability - dient 
die optimale fußläufige Erreichbarkeit von öffentlichen 
Verkehrsmitteln und Nahversorgungsangeboten. Durch 
ein zukunftsweisendendes Mobilitätskonzept, durch 
kurze Wege im Quartier und die Förderung einer Mo-
bilitätstrasse entlang der bestehenden Bahngleise (DB), 
soll das Verkehrsaufkommen reduziert und ein autoar -
mes Quartier gestaltet werden. 
Diese Mobilitätstrasse soll sowohl Rad- und Fußweg 
als auch eine Straße für die vorgenannte öffentliche 
“Shuttle“-Anbindung umfassen und die Teilbereiche des 
Quartiers miteinander verbinden. Für die öffentliche und 
durchgrünte Rad- und Fußgängertrasse entlang des 
Bahndamms ist möglichst durchgängig eine Breite von 
6 m vorzusehen, um eine attraktive Verbindung für Fuß-
gänger und Radfahrer darzustellen. Fahrradfahrer:innen 
und Fußgänger:innen soll es dadurch ermöglicht wer -
den, sich trotz unterschiedlicher Geschwindigkeiten ne-
beneinander und sicher fortbewegen zu können. 
Der Querschnitt der Mobilitätstrasse, auf der auch die 
Shuttlebusse verkehren werden, beträgt rund 6,5 m. Auf 
Höhe des „Ideenbereich 1“ verlaufen Rad- und Shuttlet-
Abb.  Nr - Infografik Erschließung | 2021 | Quelle: BERNARD Gruppe ZT GmbH
Durchgangsverkehr 
durch das Plangebiet 
unterbinden

6362
rasse auf einer Breite von ca. 12 m nebeneinander. (Sie-
he dazu Abb. Übersichtsplan Leitidee Mobilität, S. 67)
Entsprechend wird die neu geplante öffentliche Spiel-/
Grünfläche auf dem Gleisgrundstück, nicht für den 
motorisierten Individualverkehr zugänglich sein. Aktu-
ell wird die brachliegende Fläche noch durch ihre „In-
sellage“ gekennzeichnet, was durch die angedachten 
Erschließungswege sowohl von Osten als auch von 
Westen überwunden und als qualitätvoller öffentlicher 
Transitraum mit Verweilfunktionen herausgearbeitet 
wird. Siehe diesbezgl. die Abbildung Beispieldarstellung 
Flächenbedarf nach Kooperativem Baulandmodell und 
die Beschreibung der öffentlichen Spiel-/Grünanlage 
unter B5 A Öffentliche Grün- und Spielflächen – Orien-
tierende Berechnungsgrundlage. Um die angrenzenden 
Grundstücke im Sinne eines zukunftsweisenden Mobili-
tätskonzeptes von vorneherein miteinzubeziehen, ist die 
fußläufige Durchwegung der angrenzenden Grundstü-
cke (Ideenteil) eine zentrale Herausforderung.
Perspektivisch soll zudem der ÖPNV-Ausbau der Mo-
bilitätsstraße über das Plangebiet hinaus vorgesehen 
werden, so dass eine weitergehendende ÖPNV-Ver -
bindung bis in Richtung Westen zum Gewerbegebiet 
am Wasseramselweg erschlossen wird und in Richtung 
Südosten in Richtung der Aachener Straße. Somit wäre 
mittel- bis langfristig die zurzeit unterentwickelte Nord-
Südverbindung in Form einer eigenständigen Buslinie 
durch das Gesamtgebiet gestärkt.
Die Möglichkeit eines Durchstiches unter der Bahntras-
se der Deutschen Bahn nach Norden zum ehemaligen 
Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- und Fußver-
kehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig die 
beiden Quartiere besser miteinander vernetzen zu kön-
nen. Außerdem soll für Fußgänger und Radfahrer eine 
möglichst konfliktfreie Querung über die Vitalisstraße 
mitgedacht werden, plus der beiden Rampen zum S-
Bahnhof Köln-Müngersdorf. Ebenso ist eine Fußgänger- 
und Radwegeverbindung zum Luisenviertel in einer 
Breite von 6 m mitzuplanen. 
Die verkehrliche Erschließung durch motorisierten Ver-
kehr des Max Becker-Areals soll durch die Widdersdor-
fer Straße und den Maarweg, die das Plangebiet tangie-
ren, sichergestellt werden. Eine direkte Durchwegung 
für den Kfz-Verkehr ist vor dem Hintergrund von mögli-
chen Durchgangsverkehren zu vermeiden.
Grundsätzlich müssen bei der zu planenden Bebauung 
des Gebietes die Befahrungsvoraussetzungen der Müll-
abfuhr, Belieferung sowie die Belange der Feuerwehr 
berücksichtigt werden. Gleiches gilt  für die Anlagen der 
Energieversorgung, die dauerhaft mit Schwerlastver -
kehr erreichbar sein müssen. 
Die Radverkehrsinfrastruktur im Umfeld ist den Zielvor-
stellungen nicht angemessen und muss teilweise ange-
passt werden, um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten 
zu fördern.
Abb.  Nr - Übersichtskarte Verkehr | 2021 | Quelle: ISR GmbH
Es wird empfohlen, dass sich der Kfz-Verkehr etwa je-
weils zur Hälfte auf Zufahrten an der Widdersdorfer 
Straße und am Maarweg verteilt. Die innere Erschlie-
ßung des Plangebiets und die Verortung der Stellplätze 
sind dementsprechend zu planen.
In der beigefügten Abbildung (Abb.
 Infografik Erschlie-
ßung) sind Bereiche entlang der Widdersdorfer Straße 
und des Maarwegs gekennzeichnet, in denen keine 
Zufahrten des Max Becker-Areals vorgesehen werden 
sollten. Dies ist bedingt durch die Nähe zum Knoten-
punkt Widdersdorfer Straße/Maarweg sowie durch 
mögliche Konflikte mit gegenüberliegenden Zufahrten.
Innerhalb des Plangebiets sollte das Erschließungs-
system so geplant werden, dass eine Nutzung für den 
Durchgangsverkehr zwischen Maarweg und Widders-
dorfer Straße entweder überhaupt nicht möglich oder 
unattraktiv ist.

6564
Abb.  Nr - Übersichtskarte Leitidee Mobilität | 2021 | Quelle: ISR GmbH
!Ziele 
Die Anforderungen an die Erschließungsqualität 
wachsen erheblich durch eine absehbare Erhö-
hung der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im 
Plangebiet und den Umstand, dass die umlie-
genden Straßenräume noch einer autogerechten 
Planung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobi-
litätsverhalten fördern zu können muss die Radin-
frastruktur außerhalb des Plangebiets angepasst 
werden und dementsprechend ein radfahrer- und 
fußgängerfreundliches Wegenetz innerhalb des 
Quartiers entstehen. Für ein Quartier der kurzen 
Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahversor -
gung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräu-
me innerhalb von wenigen Minuten fußläufig zu 
erreichen sind. Begrünte Geh- und Radwege sind 
für die Erschließung der näheren Umgebung vor-
gesehen.
Durch die Nähe zu der S-Bahnstation wird mit 
einer neuen direkten Buslinie im Pendelverkehr 
und Mobilitäts-Stationen geplant, die die letzte 
Meile (last-Mile) mit unterschiedlichsten Fortbe-
wegungsmitteln erleichtern und umweltverträg-
lich gestalten. 
D - Mobilitätsstationen und ruhender Verkehr
In das Gesamtkonzept sind an geeigneten Stellen Mo-
bilitätsstationen zu integrieren. Die Mobilitätsstationen 
sind auf privaten Grundstücken, aber öffentlich zugäng-
lich, einzuplanen. Diese sollen einem attraktiven und 
leicht auffindbaren Konzept zugrunde liegen um so die 
Multimodalität fördern. Durch die Integration in das  Mo-
bilitätskonzept kann eine Reduzierung des Stellplatz -
bedarfs erreicht werden. Als Schnittstelle zwischen den 
Verkehrsträgern erleichtern die Mobilitätsstationen den 
Nutzer:innen einen bequemen Umstieg vom Öffent -
lichen Nahverkehr auf Lastenfahrräder, Car-Sharing, 
(Leih)Fahrräder bzw. –roller o.ä.
Die privaten Stellplätze können in Tiefgaragen unter -
gebracht werden. Die Ausloberschaft kann sich auch 
eine Hochgarage (Quartiersgarage) als ergänzenden 
Bestandteil neben Tiefgaragen zur Unterbringung des 
ruhenden Verkehrs vorstellen. 
Für die Anzahl der bereitzustellenden Stellplätze ist die 
neue Stellplatzsatzung der Stadt Köln aus dem Jahr 
2021 heranzuziehen. Es ist aufgrund der Lagekriterien 
und der angedachten Maßnahmen des Mobilitätskon-
zeptes von einer Stellplatzreduktion von rund 50% aus-
zugehen.
Weiterhin ist die Bereitstellung von Stellplätzen für 
Fahrräder in angemessener Zahl zu berücksichtigen. 
(Siehe diesbzgl. ebenfalls die Stellplatzsatzung). Es 
können auch oberirdische Sammelanlagen für Fahrrä-
der angedacht werden, die leicht auffindbar sind und 
an verkehrstechnisch sinnvollen Stellen verortet sind. 
Bei Fahrradabstellplätzen in Tiefgaragen ist auf ausrei-
chend lichte Raumhöhen und leichte Zugänglichkeit zu 
achten. Parkraum für Pkw und Fahrräder wird frühzeitig 
und gleichwertig konzipiert.
Es sollte nur eine geringe Anzahl an öffentlichen Stell -
plätzen (nur Ladezonen/Stellplätze für mobilitätseinge-
schränkte Personen) geschaffen werden. Besucherpark-
möglichkeiten sind auch in privaten Parkierungsanlagen 
möglich, sollten dann aber öffentlich zugänglich sein. Es 
besteht die Vorgabe, dass je angefangene vier Stellplät-
ze ein Baum zu pflanzen ist. Bei Baumscheiben ist die 
Mindestgröße von 6 m² nicht zu unterschreiten.

6766
Ergänzende Anforderungen
technische Infrastruktur
A - Funktionale Verknüpfung Nutzungsbausteine Inf -
rastruktur
Die Nutzungsbausteine Gasregelstation und Umspann-
werk befinden sich aktuell auf einem Grundstück der 
RheinEnergie am Maarweg. Dennoch besteht zwischen 
beiden keine funktionale Verknüpfung, sodass eine 
Bündelung beider Nutzungsbausteine zukünftig nicht 
zwingend erforderlich, aber weiterhin aus technischen 
und ökonomischen Gründen sinnvoll bzw. wünschens-
wert ist so z. B. auch, um durch die gemeinschaftliche 
Nutzung von Park- und Erschließungsflächen Synergien 
zu schaffen.
B - Gasregelstation
B 1 Standortprämissen
Die Gasregelstation muss aus versorgungstechnischen 
Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrie-
ben werden. Als Standort sollte ein Bereich nördlich des 
aktuellen Standorts (auf Höhe der Autohändlers, Maar -
weg 241-251) bis hin zur Gleistrasse gefunden werden. 
Dies ergibt sich aus Anknüpfungspunkten an Leitungst-
rassen in diesem Bereich des Maarwegs.
Die Anknüpfung an die im Maarweg verlaufenden Lei-
tungstrassen ist zwingend erforderlich. Zur Reduzierung 
der Längen zusätzlicher Leitungen ist ein Ersatzstandort 
in maximal 50 m Entfernung zum Maarweg gefordert.
B 2 Anforderungen an Flächen und Gebäude
Für die Realisierung des Ersatzstandortes für die Gasre-
gelstation ist nach aktuellem Stand eine Grundstücks-
fläche von ca. 310 m² bei einem Grundstückszuschnitt 
von mindestens 16 m x 19 m erforderlich. Die Fläche 
setzt sich aus der Gebäudegrundfläche des Gebäudes 
der Gasregelstation, Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge 
und Erschließungsflächen zusammen. Die Bemaßung 
stellt eine räumliche Optimierung der bestehenden 
Gasregelstation und eine Minimierung der erforderli-
chen Fläche dar.
Die Kubatur des Gebäudes ergibt sich aus einer Gebäu-
degrundfläche von ca. 10 m x 10 m und einer Gebäu-
dehöhe von ca. 3,5 m. Um das Gebäude herum ist eine 
Schutzzonenbreite von 3 m einzuhalten, die auf dem 
Grundstück der Gasregelstation zu verorten ist. Das Ge-
bäude muss von mindestens drei Seiten begehbar sein. 
Es ist zu berücksichtigen, dass auf dem Dach Ausblas-
öffnungen angebracht werden müssen und eine freie 
Umströmung des Gebäudes gegeben ist. Im Ausblas-
bereich dürfen sich keine potenziell funkenbildenden 
Prozesse (z. B. Schienenverkehr) befinden. An die äußere 
Gestaltung des Gebäudes werden betreiberseitig keine 
gestalterischen Anforderungen gestellt, da es sich um 
ein Funktionsgebäude handelt.
B 3 Leitungstrassen
Es besteht das zwingende Erfordernis zur Anbindung 
des zukünftigen Standorts der Gasregelstation an die 
im Maarweg verlaufenden Leitungstrassen. Es ist daher 
eine möglichst direkte und geradlinige Leitungstrasse 
zwischen Maarweg und Gasregelstation einzuplanen. 
Hierbei sind standortspezifische Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass z. B. trotz Bö-
schungen oder Gefälle die Leitungen verlegt und ohne 
Einschränkungen betrieben werden können. In diesem 
Zusammenhang sind auch Anlagen Dritter, z. B. der 
Stadtentwässerungsbetriebe, zu berücksichtigen.
Es ist zwingend zu beachten, dass die Leitungstrassen 
nicht überbaut werden dürfen und von tiefwurzelnder 
Bepflanzung freigehalten werden müssen. Sie müssen 
im Störfall zu Reparaturzwecken mit entsprechenden 
Fahrzeugen und Baumaschinen erreichbar sein.
B 4 Erschließung
Die Gasregelstation muss eine direkte Anbindung an die 
öffentlichen Verkehrsflächen aufweisen, die jederzeit 
(24/7) und ohne Einschränkungen zugänglich ist, ohne 
zuvor Fremdgrundstücke zu queren. Die Zugänglichkeit 
für Feuerwehr und Rettungskräfte ist dauerhaft sicher -
zustellen.
B 5 Zeitliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt, dass die Funktion der Gasregelstati-
on im Laufe der Entwicklung zu jedem Zeitpunkt gege-
ben sein muss.
In weiten Teilen des nord- und westdeutschen Raums 
erfolgt schrittweise eine Umstellung von niederkalori-
schem L-Gas auf hochkalorisches H-Gas. Mit Ausnahme 
einiger westlicher und südlicher Bereiche erfolgt diese 
Erdgasumstellung in Köln in den Jahren 2023 bis 2025 (s. 
auch www.meine-erdgasumstellung.de). 
Bis zum Abschluss der Erdgasumstellung von L- auf 
H-Gas in diesem Teil von Köln (mindestens Ende 2025) 
muss der Betrieb der existierenden Gasübernahmesta-
tion in derzeitiger Form uneingeschränkt gewährleis-
tet bleiben. Erst danach kann ein Umschluss auf eine 
neu zu errichtende Gasregelstation erfolgen. Weiter -
hin muss bis zum Umschluss die neue Gasregelstation 
fertiggestellt werden. Hier ist für den Neubau und die 
Vorbereitung der Netzanbindung von einer Dauer von 
ca. 3-4 Jahren nach Vorliegen einer Baugenehmigung 
auf dem noch festzulegenden neuen Grundstück aus-
zugehen. Danach erfolgen die Umschlussarbeiten von 
der bestehenden auf die neue Gasregelstation, die ca. 9 
Monate in Anspruch nehmen. Nach erfolgter Inbetrieb-
nahme der neuen Gasregelstation, kann erst ein Rück -
bau der bestehenden Anlage erfolgen. Dieser Rückbau 
dauert etwa 6 Monate.
Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind in der Planung 
der Bauphasen der Entwicklung zu berücksichtigen.
C - Umspannwerk
C 1 Standortprämissen
Das Umspannwerk muss aus versorgungstechnischen 
Gründen weiterhin auf dem Areal am Maarweg betrie-
ben werden. Als Standort sollte ein Bereich nördlich 
des aktuellen Standorts der Gasübernahmestation bis 
hin zur Gleistrasse gefunden werden, um die Länge der 
notwendigen Hochspannungsleitungstrassen zu mini-
mieren. Eine auch nur teilweise Nutzung des aktuellen 
Standorts als Ersatzstandort ist aufgrund des Erforder -
nisses, dass der durchgehende Betrieb des Umspann-
werks zu sichern ist, nicht möglich.
Der künftige Standort des Umspannwerks erfordert 
zwingend die unter B.3 beschriebenen Leitungstrassen, 
die bei der Definition der Standortprämissen eine be-
deutende Rolle spielen.
Es ist zwingend zu beachten, dass der künftige Stand-
ort des Umspannwerks aus Gründen des Schutzes 
vor Hochwasser nicht unterhalb der Hochwasserlinie 
Abb.  Nr - räumliche Anforderungen technische Infrastruktur | 2021 | Quelle: RheinEnergie AG | moderne Stadt

6968
von 11,30 m (35,038 m über NHN) Kölner Pegel rea-
lisiert werden kann (Link: https:/ /www.elwis.de/DE/
dynamisch/gewaesserkunde/wasserstaende/index.
php?target=2&pegelId=a6ee8177-107b-47dd-bcfd-
30960ccc6e9c). Ebenso ist eine Überflutungsgefahr bei 
Starkregen unbedingt zu vermeiden.
C 2  Anforderungen an Flächen und Gebäude
Der Ersatzstandort des Umspannwerks erfordert nach 
aktuellem Stand eine Grundstücksfläche von ca. 1.800 
m². Die Bemaßung stellt eine räumliche Optimierung 
des künftigen Umspannwerks und eine Minimierung 
der erforderlichen Fläche dar.
Für die Kubatur des Gebäudes sind unterschiedliche 
Varianten denkbar. Diese sind auch im Zusammenhang 
mit einer städtebaulichen Integration zu wählen. Insge-
samt werden sechs Transformatoren in dem neuen Um-
spannwerk untergebracht. Folgende Varianten für die 
Gebäudegrundfläche sind denkbar:
(1) 30 m x 45 m
(2) 60 m x 20 m
Die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück 
muss so erfolgen, dass die unter B.4 beschriebenen 
Transporte zu allen Seiten des Gebäudes möglich sind. 
Aus den Anforderungen an die Aufstellung und Kühlung 
der Transformatoren ergibt sich eine Gebäudehöhe von 
ca. 11 m. Das Gebäude soll darüber eine Flächenvorhal-
tung für weitere betriebsnotwendige Funktionen der 
Rheinenergie vorsehen, die sich über zwei zusätzliche 
optionale Geschosse oberhalb der bereits beschriebe-
nen Funktion abbilden lässt. 
Das Umspannwerk erfordert keine besonderen Schutz-
zonen. Jedoch muss der Standort hinsichtlich der gel -
tenden Regularien (z. B. TA-Lärm) genehmigungsfähig 
sein. 
An die äußere Gestaltung des Gebäudes werden betrei-
berseitig keine gestalterischen Anforderungen gestellt, 
da es sich um ein Funktionsgebäude handelt.
C 3 Leitungstrassen
Es besteht das zwingende Erfordernis zur Anbindung 
des zukünftigen Umspannwerks an die Leitungen, die 
zum bereits vorab genannten aktuellen Standort des 
Umspannwerks geführt sind. Es ist zu berücksichtigen, 
dass im Maarweg keine weiteren Leitungen realisiert 
werden können und die Anbindung grundsätzlich in-
nerhalb des Projektareals realisiert werden muss. Die 
Leitungstrassen sind möglichst geradlinig und ressour-
censchonend vorzusehen und sollten vorwiegend auf 
öffentlichem Grund verlaufen. Um die Breite der direk -
ten Trasse zwischen dem aktuellen und neuen Standort 
des Umspannwerks zu reduzieren ist es sinnvoll, zwei 
weitere Leitungstrassen vorzusehen, um die von Nord-
westen (Maarweg-Unterführung) bzw. Südosten (Wid-
dersdorfer Straße) kommenden Leitungen in das neue 
Umspannwerk einzuführen.
Damit ergeben sich folgende Leitungstrassen:
(1) Anbindung vom alten Umspannwerk zum neu-
en Umspannwerk zur Aufnahme von Hoch- und Mittel-
spannungsleitungen, bei einem Standort im Nordwes-
ten möglichst parallel zum Maarweg (ca. 6 m breit)
(2) Anbindung von (Nord-)Westen vom Maarweg 
zum neuen Umspannwerk zur Aufnahme der Hoch- 
und Mittelspannungsleitungen aus der Bahnunterfüh-
rung Maarweg (max. ca. 200 m, ca. 4 m breit)
(3) Anbindung von Süden oder Osten von der Wid-
dersdorfer Straße zum neuen Umspannwerk zur Auf -
nahme der Mittelspannungsleitungen aus dem süd-
östlichen Bereich. Über diese Trasse kann auch die 
Erschließung des Areals (teilweise) erfolgen
Es ist zwingend zu beachten, dass die Leitungstrassen 
nicht überbaut werden dürfen und von tiefwurzelnder 
Bepflanzung freigehalten werden müssen. Sie müssen 
im Störfall zu Reparaturzwecken mit entsprechenden 
Fahrzeugen und Baumaschinen erreichbar sein.
C 4 Erschließung
Das Umspannwerk muss eine direkte Anbindung an die 
öffentlichen Verkehrsflächen (PKW, Kleintransportern 
und LKW bis 40 t für regelmäßige Wartungsarbeiten) 
aufweisen, die jederzeit (24/7) und ohne Einschrän-
kungen zugänglich ist, ohne zuvor Fremdgrundstücke 
zu queren. Die Zugänglichkeit für Feuerwehr und Ret -
tungskräfte ist dauerhaft sicherzustellen.
Eine Besonderheit des Umspannwerks ist, dass auch 
eine Erreichbarkeit mit Schwerlastverkehren (ca. 150 
t, verteilt auf 12 Achsen) zum An- und Abtransport von 
Transformatoren zu gewährleisten ist. Solche Transporte 
sind während der Bauphase und danach selten, jedoch 
ggf. sehr kurzfristig notwendig. Erforderliche Straßen-
breiten, Kurvenradien, Durchfahrtshöhen und Beschaf -
fenheit der Straßen sind entsprechend einzuplanen. 
Die verkehrliche Erschließung kann geeignet mit den 
Leitungstrassen kombiniert werden.
C 5 Zeitliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich gilt, dass die Funktion des Umspann-
werks im Laufe der Entwicklung zu jedem Zeitpunkt 
gegeben und der Betrieb gewährleistet sein muss.
Das bestehende Umspannwerk muss daher bis zur Fer-
tigstellung des neuen Umspannwerkes und den daran 
anschließenden Umschluss vom alten auf das neue 
Umspannwerkt vollständig in Betrieb verbleiben und 
kann erst anschließend rückgebaut werden, um Platz 
für die städtebauliche Entwicklung zu machen. Es ist 
von einer Dauer von ca. 3-4 Jahren nach Vorliegen einer 
Baugenehmigung auf dem noch festzulegenden neuen 
Grundstück für den Neubau sowie die Vorbereitung der 
Netzanbindung und der Trassen auszugehen. Danach 
erfolgen die Umschlussarbeiten von dem bestehenden 
auf das neue Umspannwerk, die ca. weitere 1,5 Jahre 
in Anspruch nehmen. Erst dann kann ein Rückbau der 
bestehenden Anlage erfolgen. Dieser Rückbau dauert 
etwa 6 Monate.
Die zeitlichen Rahmenbedingungen sind in der Planung 
der Bauphasen der Entwicklung zu berücksichtigen.
D - Flächenkorridor Nutzungsbausteine Infrastruktur
Zusammenfassend ergibt sich aus den voranstehenden 
Ausführungen ein Flächenkorridor, in dem unter Aner -
kennung der definierten Rahmenbedingungen die bei-
den Nutzungsbausteine Gasregelstation und Umspann-
werk in dem Entwurf für die zukünftige städtebauliche 
Entwicklung Berücksichtigung finden müssen.
Die Abbildung auf Seite 67 zeigt schematisch die infra-
strukturellen Anforderungen sowie den Flächenkorridor 
innerhalb dessen die verbleibenden betriebsnotwendi-
gen Einrichtungen platziert werden sollen:

7170
5. Grün- und Freiräume |
    Luft und Klima |
    Umweltbelange
In zukunftsbeständigen Städten und Stadtteilen lösen 
sich die scharfen Grenzen zwischen den Schlüsselnut -
zungen Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Nahversorgung 
auf. Eine wichtige Aufgabe wird hierbei den öffentlichen 
Freibereichen beigemessen, die als Bindeglied zwi-
schen den genannten Nutzungen fungieren und ver -
mitteln.
Die Schaffung eines öffentlichen Raumes zur Stärkung 
des nachbarschaftlichen Gefüges ist in der Planung zu 
berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auch ein hoher 
Wert auf die Sichtbarkeit und Erlebbarkeit des Areals zu 
legen.
Trotz der gewerblichen Nutzung verfügt das Max Be-
cker-Areal mit seinem Baumbestand über ein - für die 
nähere Umgebung – großes Potenzial in der Freiraum-
gestaltung.
A - Öffentliche Grün- und Spielflächen –
Orientierende Berechnungsgrundlage
Zur Schaffung eines lebendigen Quartiers mit hoher 
Wohnqualität sind ausreichende und hochwertige Grün-
flächen mit verschiedenen Eigenschaften unabdingbar. 
Bei der Freianlagenplanung soll der vorhandene erhal -
tenswerte Baumbestand soweit möglich und städte-
baulich vertretbar erhalten werden und als prägendes 
Element in die Gestaltung mit eingebunden werden. 
Entsprechend der Vorgaben des Kooperative Bauland-
modells wird bei der Berechnung der erwarteten Ein-
wohnerzahl und daraus folgend der entstehenden Be-
darfe für öffentliche Spiel- und Grünflächen die Anzahl 
der Wohneinheiten zunächst an die durchschnittliche 
Größe einer Wohneinheit von 90 m² Geschossfläche an-
gepasst. Die Anzahl der Wohneinheiten berechnet sich 
auf Grundlage der Angaben zur gesamten Geschossflä-
che für das Wohnen im Plangebiet.
Es sind folgende Flächen für öffentliche Spielplätze 
und öffentliche Grünflächen vorzusehen (Kalkulations-
weg gemäß Kooperativem Baulandmodell. Siehe hierzu 
auch die beigefügte „Berechnungstabelle Kooperatives 
Baulandmodell“ in der Anlage) :
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG
Die Bedarfe sind additiv zu sehen.
Öffentliche Spielflächen sind für Kinder und Jugendli-
che von 6 bis 18 Jahre zu planen. Es werden nur Spiel -
flächen für die Größenberechnung anerkannt, die expli-
zit für Kinder- und Jugendliche ausgewiesen werden, 
keine Allgemeinflächen. Allgemeine Sportflächen z.B. 
Joggingwege sind zusätzliche Angebote.
Auf Spielflächen sind keine Retentionsflächen für Stark-
regenereignisse vorzusehen. Die Flächen stehen des 
Weiteren nicht für Feuerwehrüberfahrten oder Stellflä-
> 2 m² öffentliche Spielfläche pro Einwohner sowie 
10 m² öffentliche Grünfläche pro Einwohner.
> Bedarf Spielfläche = Anzahl WE x 2,3 [Einwohner 
pro WE] x 2 m² [Spielfläche pro Einwohner]
> Bedarf öffentliche Grünfläche = Anzahl WE x 2,3 
[Einwohner pro WE] x 10 m² [Grünfläche pro Ein-
wohner]

7372
chen zur Verfügung. Ferner sind Ausgleichspflanzung 
auf Spielflächen nicht zulässig.
Ein sportlicher Schwerpunkt für Kinder und Jugendliche 
kann auf dem „Gleisgrundstück“ zwischen Maarweg 
und S-Bahnhof eingeplant werden. Möglich wäre hier 
eine sportliche Ausrichtung für ältere Kinder und Ju-
gendliche wie Ballspiel- oder Rollsportangebote, Klet -
tern oder ähnliches. Daneben ist auch Freiraum vorzu-
sehen, der temporäre Zwischennutzungen zulässt und 
Platz für Erholung bietet.
Die Lage zwischen Bahnstation und der geplanten 
Mobilitätstrassen wird dazu beitragen, dass das Gleis- 
grundstück schnell sowohl mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln als auch von dem mischgenutzten Quartier aus 
zu erreichen ist. Da bei der Gesamtentwicklung die 
Ausloberschaft großen Wert auf eine „aktiv nutzbare“ 
Außenraumgestaltung legt, bietet sich die Einbindung/ 
Vernetzung der unterschiedlichen Sportflächen in Form 
einer wassergebundene Walking-/ Joggingstrecke an.
Für einen öffentlichen Spielplatz ist mindestens eine 
Fläche von 500 m² vorzusehen. Öffentliche Spielplätze 
sind möglichst direkt an einer öffentlichen Straße oder 
Weg zu verorten und dürfen nicht unterbaut werden. Ein 
Teil der öffentlichen Spielplatzflächen soll auch für Ju-
gendliche gestaltet werden.
Es ist mindestens eine 30.000 m² große zusammenhän-
gende Grünfläche vorzusehen. Öffentliche Grünflächen 
dürfen ebenfalls nicht unterbaut werden und sind barri-
erefrei zu gestalten.
Entsprechend der Berechnungsmethode des koopera-
tiven Baulandmodells ergeben sich somit, bei den als 
Obergrenze angenommenen rund 1.700 Wohneinhei-
ten, in Abhängigkeit der Geschossfläche, ca. 40.000 – 
48.000 m² öffentliche Spiel- und Grünfläche.
Private Kleinkinderspielplätze
Als weitere Zielgruppe sind auch Spielflächen für Klein-
kinder vorzusehen, die eine Mindestgröße von 45 m² 
vorweisen haben, bei Wohngebäuden mit mehr als 5 
WE erhöht sich die Größe der Spielfläche um 5 m². Da-
bei ist darauf zu achten das die Flächen in Sicht- und 
Rufweite der Wohnungen liegen und Anlagen von de-
nen Gefahren ausgehe abgegrenzt werden. (Siehe dazu 
auch Private Spielflächen für Kleinkinder – Satzung der 
Stadt Köln in den Anlagen).
Die weiteren Ziele und Handlungsempfehlungen, wie 
z.B. Aufwertung des Straßengrüns des Steckbriefs Fo-
kusraum Max Becker-Areal aus dem Zielbildprozess, 
sind zu berücksichtigen.
Abb.  Nr - Übersichtskarte Leitidee Grün- und Freiraum | 2021 | Quelle: ISR GmbH
B - Luft und Klima
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der damit 
verbundenen Folgen stellt die klimagerechte Planung 
einen wichtigen Bestandteil dar. Von den Teilnehmen-
den sind daher Vorschläge für Maßnahmen zu erbrin-
gen, die einen klimawirksamen und energiesparenden 
Städtebau ermöglichen und über die Anforderungen 
einer klimagerechten Stadtentwicklung hinausgehen.
Die geplante Bebauung soll sich möglichst minimal auf 
die Belüftungssituation und die thermische Belastung 
innerhalb des Plangebiets sowie der umliegenden Flä-
chen auswirken. Unter Berücksichtigung der Haupt -
windrichtung und der Kaltluftleitbahn sind Frischluft -
bahnen zu schaffen.
Beispieldarstellung
Flächenbedarf nach
Kooperativem 
Baulandmodell

7574
Von den teilnehmenden Büros sollen Maßnahmen zur 
Reduzierung von Überhitzung und Überflutung durch 
Starkregenereignisse aufgezeigt werden, beispielswei-
se durch:
> Reduzierung der Flächenversiegelung
> Ausrichtung der Baukörper
> Vernetzung von Freiräumen
> Offene, naturnahe Entwässerung
Aus diesem Grund sind von den teilnehmenden Büros 
verschiedene Lösungen zu formulieren, die der Hitze-
belastung entgegenwirken.
Weiterhin sind unter Berücksichtigung der in Köln auf -
tretenden Hauptwindrichtung Südost Frischluftbahnen 
zu schaffen, die ein möglichst ungehindertes Durchströ-
men aus Richtung Südost in Richtung Nordwest ermög-
lichen.
.
Die Dachformen sollten energetisch günstig und grund-
sätzlich PV- bzw. solarzellen-geeignet geplant werden, 
so dass regenerative Energieerträge maximiert werden 
können. Eine hohe Kompaktheit der Baukörper und 
eine energieeffiziente Bauweise ist bei der Planung zu 
beachten (solarenergetisch optimierter und kompakter 
städtebaulicher Ansatz). Dabei ist ein Augenmerk auf 
das A/V-Verhältnis (Quotient aus Oberflächen zu Volu-
mina) und eine Bauweise im niedrigsten Energiestan-
dard zu legen.
Auch die Nutzung von nachhaltigen Baustoffen bzw. 
deren Wiederverwertbarkeit sowie von passiv-solarer 
Strahlung ist aus Klimaschutzgründen von großer Be-
deutung. Ein hoher solarer Eintrag soll durch die Ver -
meidung einer Abweichung der Hauptfassaden im Mit-
tel von mehr als 45° aus der Südausrichtung und durch 
Vermeidung einer hohen gegenseitigen Gebäudever -
schattung erreicht werden
C - Entwässerung
Für die zukünftige Nutzung muss nach Abschluss des 
Wettbewerbsverfahrens ein Entwässerungskonzept er-
stellt werden.
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§ 44 Absatz 1 Landeswassergesetz (LWG) auf Grundstü-
cken zu versickern, hier können auch die Prinzipien der 
„Schwammstadt“ angewendet werden.
Bei der weiteren Planung sollten Maßnahmen ergriffen 
werden, um das Schadenpotenzial durch Starkregen-
gefahren möglichst gering zu halten. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgenden Konzep-
te dazu, das Wasser bei außergewöhnlichen Nieder -
schlagsereignissen möglichst schadlos zwischen zu 
speichern, abzuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Folgende Maßnahmen sollten bei der Starkregenkon-
zeptionierung berücksichtigt werden:
Abb.  Nr - Übersichtskarte Grün- und Freiraumstrukturen | 2021 | Quelle: ISR GmbH
> Schaffung von geeigneten öffentlichen Fließwegen 
bzw. öffentlichen Retentionsräumen durch topo-
graphische Anpassungen, dabei ist dafür zur sor -
gen, dass kein Wasser der öffentlichen Flächen auf 
private Flächen entwässert und umgekehrt
> Einstauflächen bei Starkregen auf öffentliche Spiel-
platzflächen sind zu vermeiden.
> Umsetzung einer vom Gebäude abfallenden Ge-
ländeneigung, um Wasser möglichst schadlos 
vom Gebäude fernzuhalten
> Dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser 
(z.B. durch intensive Dachbegrünung) 
D - Dachbegrünung
Um eine weitere Durchgrünung zu erreichen und die 
kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge-
bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven 
Dachbegrünung auszustatten, eine intensive Dachbe-
grünung ist auf mindestens 1/3 der Flachdächer vor -
zusehen. Dies kann im Zusammenhang mit innovativen 
Konzepten zur Nutzung der Dachflächen als zusätzliche 
urbane Freiräume erfolgen.
Bei der extensiven  Begrünung von Flachdächern mit 
Magerrasen oder Sedumgesellschaften ist eine Vege-

7776
tationstragschicht von mindestens 8 cm zuzüglich ei-
ner Filter- und Drainschicht herzustellen. Eine intensive  
Dachbegrünung ist mit Raseneinsaat, Gräsern, Stauden 
und/oder Gehölzen zu bepflanzen. Die Vegetationstrag-
schicht ist mit einer Stärke von mindestens 30 cm zuzüg-
lich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Bei einer 
Baumpflanzung ist eine Vegetationstragschicht von 100 
cm Tiefe zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzu-
stellen. Der Wurzelraum muss je Baum mindestens 25 
m³ betragen. 
Tiefgaragenanlagen sind, soweit sie nicht überbaut 
werden, zu begrünen. Für die normale Bepflanzung soll 
die Mindestüberdeckung mit Bodensubstrat 0,60 m 
zuzüglich Filter- und Drainschicht betragen. Im Bereich 
der Baumpflanzungen ist der Auftrag von Bodensubs-
trat für Bäume 1. Ordnung mit einer Überdeckung von 
mindestens 1,50 m und für Bäume 2. Ordnung mit einer 
Überdeckung von mindestens 1,20 m in einer Größe von
5 x 5 m pro Baum vorzunehmen.
Die begrünten Dachflächen sind, soweit möglich und 
wirtschaftlich vertretbar, sinnvoll begehbar und nutz -
bar auszuführen. Innovative Konzepte zur Nutzung der 
Dachflächen als zusätzliche urbane Freiräume werden 
an gezielten Stellen ausdrücklich begrüßt. Auch Räume 
für gemeinschaftliche Freibereiche sind wünschens-
wert. Denkbar sind auch intensiv begrünte Dachgärten, 
die als zusätzlicher Sport-, Aufenthalts oder Rückhalte-
raum genutzt werden können.
Die Ausloberschaft steht zusätzlichen innovativen ent -
wurfsabhängigen Maßnahmen zur Gebäudebegrünung 
wie zum Beispiel Fassadenbegrünung offen gegenüber.
E - Hinweise zu Umweltbelangen
Auf das Plangebiet wirken Lärmimmissionen aus Ver -
kehrslärm und Gewerbelärm ein, die untenstehend 
aufgeführt und beschrieben sind. Um die Umsetzung 
in einen Bebauungsplan zu ermöglichen, muss das zu 
entwickelnde Plankonzept den Schallschutz und einen 
damit verbundenen intelligenten Umgang von Beginn 
an berücksichtigen. Daher wurden Betrachtungen zum 
Verkehrslärm und Gewerbelärm im Plangebiet durch-
geführt, die nachfolgend zusammengefasst werden. 
Konkretere Aussagen können der Anlage Schallschutz 
Gutachten entnommen werden.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

7978
Aufgrund der hohen Schallpegel, insbesondere durch 
Schienenlärm zum Tages- und Nachtzeitraum, wird ge-
rade das Planungskonzept der Wohnnutzungen, wozu 
auch immer die zugeordneten Außenbereiche gehö-
ren, mit ausreichend niedrigen Lärmpegeln (< 60 dB(A) 
tags), in großen Teilen durch einen intelligent geplanten 
und effektiven Schallschutz bestimmt.
Durch eine abschirmende Riegelbebauung wird in der 
nachfolgenden Grafik dargestellt, wie sich effektiv eine 
freie Schallausbreitung der von Norden und Westen 
auf das Plangebiet einwirkenden Straßen- und Schie-
nenverkehrslärmimmissionen effektiv abschirmen lässt.
Somit sind im sonstigen südlich und östlich gelegenen 
Plangebiet auch sensiblere Nutzungen wie Wohnen 
F - Schienen- und Verkehrslärm
Im Plangebiet liegen die Beurteilungspegel ohne Be-
rücksichtigung  von  Abschirmungen   von   Gebäuden 
im unmittelbaren Bereich der Bahntrasse bei bis zu 75 
dB(A) tags und 74 dB(A) nachts. Entlang des Maarweg 
liegen die Beurteilungspegel bei ca. 69 dB(A) tags und
60 dB(A) nachts. Entlang der Widdersdorfer Straße lie-
gen die Beurteilungspegel ca. 2 dB(A) höher als entlang 
des Maarweg. Im Innenbereich des Plangebietes lie-
gen die Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung 
überall größer als die mit maximal 60 dB(A) tags und 55 
dB(A) nachts anzustrebenden Lärmpegel für gesunde 
Wohnverhältnisse.
Abb.  Nr - Gewerbelärmimissionen tags (links) und nachts (rechts) | 2021 | Quelle: Peutz Consult
Abb.  Nr - Verkehrslärmimissionen tags (links) und (nachts) | 2021 | Quelle: Peutz Consult
möglich. Im Bereich der als Schallschutz wirkenden 
Riegelbebauung sind intelligente Grundrisslösungen zu 
entwickeln, die qualitätsvolle Räume mit einer schwer -
punktmäßigen Nutzung Richtung der beruhigten Berei-
che im Süden und Osten ermöglichen.
Das Prinzip einer Riegelbebauung am Rand schafft eine 
erhebliche Reduzierung der Schallpegel innerhalb des 
Plangebietes, wodurch im zentralen Bereich des Plan-
gebietes  deutlich  freier  mit  Gebäudestellungen  und 
Geschossigkeit für unterschiedlichste Nutzungen um-
gegangen werden kann. Eine alleinige Festsetzung von 
Schalldämmmaßen für Außenbauteile  inkl.  Lüftungs-
einrichtung genügt in großen Bereichen nicht den An-
forderungen einer planungsrechtlichen Absicherung 
von Wohnnutzungen. Entsprechend der vorangegan-
genen Erläuterungen sind planerische Lösungen ent -
lang der Bahn und entlang der Straßen zu finden.
Eine Schallschutzwand zur Bahntrasse wie auf der nörd-
lichen Seite ist nicht vorgesehen. Hier werden von den 
Planungsteams städtebaulich verträglichere Lösungen 
erwartet, die insbesondere aufgrund der Südausrich-
tung des Planungsgrundstücks in Bezug auf die Haupt-
lärmquelle des Schienenverkehrs im Norden auch um-
setzbar sind.
G - Gewerbelärm
Die östlich des Plangebiets liegenden gewerblichen 
Nutzungen liegen zum Teil innerhalb des Bebauungs-
planes 63460/04 „Oskar Jäger Straße“, welcher in der 
nördlichen Hälfte der Plangrenze einen 8 m hohen 
Schallschutz zum Plangebiet festsetzt. Dieser Schall -
schutz wird in der vorhandenen Form bestehen bleiben 
und ist stadtplanerisch zu berücksichtigen.
Auf dem südöstlich angrenzenden Grundstück Wid-
dersdorfer Str. 190 befinden sich als lärmschutzrelevan-
te Betriebe ein Schreinereibetrieb und ein Messebaube-
trieb. Für diese Nutzungen werden typische flächenhaft 
angesetzte  Emissionen  mit  Werten  von  65dB(A)/m² 
am Tag und 50 dB(A)/m² in der Nacht bei der Berech-
nung berücksichtigt, die eine Tag- und eingeschränkte 
Nachtnutzung unterstellen.
Das westlich des Maarweges gelegene Grundstück 
der Familie Dirkes war bis vor einigen Jahren noch ei-
nes der bekanntesten  Autohäuser  Kölns.  Nach  der  
Insolvenz des Betriebes im Jahr 2019 wird das Grund-
stück zurzeit durch den Autohausbetreiber – die Fa. 
Moll – angemietet. Aufgrund der Ergebnisse aus dem 
Zielbildprozess wird sich das Gebiet westlich des Maar-
Abb.  Nr - Verkehrslärmimissionen | 2021 | Quelle: Peutz Consult

8180
mit abschirmenden Gebäuden und mit entsprechenden 
Grundrisskonzeptionen, ein Ausschluss von Immissions-
orten nach TA-Lärm an Fassaden mit Überschreitungen, 
eine Lösung sein.
Die vorhandenen Gewerbenutzungen insbesondere am 
östlichen Rand des Grundstücks schränken die Nut -
zungsmöglichkeit,  insbesondere  für  Wohnnutzungen 
im östlichen Teil des Plangebiets ein. Ein späterer Be-
bauungsplan wird Restriktionen für die Planung fest -
setzen. Die schalltechnischen Betrachtungen sind zwar 
später noch zu konkretisieren und die tatsächlichen 
Nutzungen detailliert zu erfassen, ein zu entwickelndes 
städtebauliches Konzept sollte aber schon früh diesen 
Aspekt berücksichtigen und in städtebaulichen Lösun-
gen konkretisieren.
Von den teilnehmenden Büros ist daher ein Umgang 
mit den Übergangsstellen zwischen dem Planungsareal 
und den angrenzenden, größtenteils gewerblichen Nut-
zungen, zu definieren, die den Anforderungen an den 
Immissionsschutz gerecht werden. Es ist ein städtebau-
liches Gesamtkonzept zu entwickeln, das gezielt, kre-
ativ und intelligent Schallschutzmaßnahmen in einem 
gesamten städtischen Kontext aufzeigt, qualitätsvoll in-
tegriert und auch die Möglichkeiten bietet auf die Lärm-
situation weiter zu reagieren. Lösungen können zum 
wegs in den nächsten Jahren von einem Industriegebiet 
in ein Gewerbegebiet wandeln, sodass sich die Schal -
lemissionen an dieser Stelle reduzieren werden, was 
entsprechend bei den schallschutztechnischen Vorun-
tersuchungen so berücksichtigt wurde.
Das Umspannwerk der RheinEnergie auf der östlichen 
Seite des Maarweges wurde bei den schallschutztech-
nischen Betrachtungen als überplant unterstellt. So-
wohl im Bestand als auch nach der Umverlegung und 
flächentechnischen Reduzierung des Umspannwerks 
sind hierzu im weiteren Planungsprozess noch konkre-
tere Aussagen zu treffen. (Siehe dazu Kapitel B, Ergän-
zende Anforderungen technische Infrastruktur)
Für die zukünftige Nutzung als Urbanes Gebiet ist eine 
Schutzwürdigkeit von 63 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts 
zu unterstellen. Unter der zuvor erläuterten Ausgangs-
lage zeigt die schallschutztechnische Vorstudie, dass 
große Teile  des  Grundstücks  die  Grenzwerte  einhal -
ten, lediglich in einem Grundstücksstreifen entlang der 
östlichen Grundstücksgrenze von ca. 50 m werden die 
Richtwerte der TA-Lärm überschritten.
Sofern der erforderliche Abstand aufgrund der stadtpla-
nerischen Konzeption mit schutzbedürftigen Nutzun-
gen nicht eingehalten werden können, kann auch hier 
Abb.  Nr - Schallschutzwand | 2021 | Quelle: PANDION AG
Beispiel durch die Anordnung nicht sensibler/sensibler 
Nutzungen, Baukörperhöhen und Stellung, beruhigten 
Innenhofkonzepten, ergänzender aktiver Lärmschutz -
maßnahmen, Baureihenfolgen, Grundrisssysteme und 
Anordnung von Außenbereichen erfolgen.
H - Luftschadstoffuntersuchung
Im Vorfeld einer Konzeptentwicklung und der anste-
henden Bauleitplanung waren vorab erste Aussagen zur 
Beurteilung der Luftqualität im Plangebiet und im Um-
feld, auf Basis einer beispielhaften Konzeptstudie, zu 
treffen. Hierzu wurden Berechnungen in Bezug auf die 
Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschad-
stoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid durchgeführt.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen 
eine Einhaltung der jeweiligen Grenzwerte für Feinstaub 
und Stickstoffdioxid im gesamten Untersuchungsge-
biet. Lediglich an Immissionsorten entlang der Widders-
dorfer Straße werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid 
überschritten. Zurückzuführen lässt sich dieses Ergeb-
nis auf die vergleichsweise hohe Verkehrsmenge von
20 000 Kfz pro Tag und den hohen SV-Anteil von 10%. 
Eine straßennahe, geschlossene Randbebauung mit 
schützenswerter Nutzung ist an dieser Stelle daher zu 
vermeiden.
I - Bodenverhältnisse, Altlasten und Grundwasser
Das gegenständliche Gelände war von 1875 bis 1930 Teil 
des „Altes Gaswerk“ in Köln Ehrenfeld. Auf dem Gelände 
befanden sich Anlagen und Gebäude zur Gasprodukti-
on sowie zur Gas- und Kohlelagerung. Nach der Still -
legung des Werks im Jahre 1930 wurde die Fläche bis 
Ende der 1980er Jahre durch unterschiedlichste Gewer-
bebetriebe genutzt bzw. lagen brach. 
Seit  Ende  der 1970er Jahre  betreibt  die  Max  Becker 
GmbH & Co. KG auf dem aktuellen Gelände den Roh-
stoffverwertungsbetrieb. Nach derzeitiger Planung wird 
im Jahre 2022 der Betrieb der Max Becker GmbH & Co. 
KG am Standort Widdersdorfer Straße 194 eingestellt. 
Westlich der Max Becker-Fläche setzt sich der ehema-
lige Gaswerksstandort bis an den Maarweg fort. Dieser 
Flächenbereich wird seit ca. den 50er-Jahren von der 
Rheinenergie zum Zwecke der Gasspeicherung und als 
Umspannwerk genutzt.
Von 1997 bis 2021 wurde in verschiedenen Untersu-
chungskampagnen  diverse  umweltbezogene Unter -
suchungen  im  Auftrag  verschiedener  Auftraggeber 
und Fragestellungen durchgeführt. Nahezu alle vorge-
nannten Untersuchungen wurden Hand in Hand mit der 
Stadt Köln durchgeführt und die zugehörigen Ergebnis-
se liegen dem Umweltamt vor.
Im Vorfeld der bevorstehenden Umnutzung als ge-
mischt genutztes Quartier erfolgten umfangreiche Bo-
den-/ Bodenluft- und Grundwasseruntersuchungen. 
Die Bodenuntersuchungen erfolgten über Schürfe und 
Bohrungen, die Grundwasseruntersuchungen aus vor -
handenen Grundwassermessstellen. Die Stadt Köln 
betreibt auf dem Gelände seit den 1990-er Jahren ein 
eigenes Grundwassermonitoring.
Max Becker-Grundstück
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen wurde eine 
durchschnittlichen Auffüllungsmächtigkeit von 1,9 m er-
mittelt. Diese historische Auffüllung diente größtenteils 
der Egalisierung des Geländes zum Ende des vorletz -
ten Jahrhunderts und besteht aus Bodenaushub, Schla-
cken, Bauschutt und Aschen. Bei den chemischen La-
boruntersuchungen wurden Schadstoffbelastungen der 
Auffüllungen sowie bereichsweise des unterlagernden 
Geogens (Hochflutlehm) und leichte Grundwassersbe-
lastungen festgestellt. Die erkundeten gastypischen 
Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische aroma-
tische Kohlenwasserstoffe, Cyanide, Schwermetalle, 
Mineralöle) entstammen überwiegend der ehemaligen 
Nutzung durch das Gaswerk. Unter Beibehaltung der 
gegenwärtigen gewerblichen Nutzung sind keine Nut -
zungseinschränkungen abzuleiten.
Die vorgesehene sensible wohnliche Nutzung in Teil -
bereichen des Grundstücks bedingt größere Bodensa-
nierungsmaßnahmen.  Seitens  des  Vorhabenträgers 
ist geplant sämtliche Auffüllungsmaterialien sowie 
bereichsweise schadstoffbeaufschlagte geogene 
Bodenmaterialien im Zuge der Neuplanung mittels 
Bodensanierung zu entfernen. Ziel der Bodensanie-
rungsmaßnahmen, bei der u.a. alle Prüfwerte der Bun-
desbodenschutzverordnung für die geplante Nutzung 
eingehalten werden, wird auch eine Änderung im Alt -
lastenstatus der Stadt Köln bei der das gesamte Grund-
stück als „saniert ohne weiteren Handlungsbedarf“ 
definiert wird. Durch die vorgesehenen Maßnahmen

8382
können demnach die unterschiedlichen Nutzungen ei-
nes gemischt genutzten Quartiers ermöglicht werden 
und insbesondere gesunde Wohnverhältnisse garan-
tiert werden.
RheinEnergie-Grundstück
Mit den durchgeführten umweltbezogenen Unter -
suchungen wurde ermittelt, dass bereichsweise tief -
gründige Bodenverunreinigungen vorliegen, die eine 
Grundwasserbeaufschlagung mit gaswerktypischen 
Schadstoffen bedingen. Hierbei handelt es sich im We-
sentlichen um eine Verfüllung einer großen Hohlform 
aus dem Zeitraum vor dem 2. Weltkrieg mit Rückständen 
aus der Gasproduktion. Vereinzelt wurden im Bereich 
der ehemaligen Gasbehälter weitere gaswerktypischen 
Auffüllungsmaterialien ermittelt. Die erkundeten gasty-
pischen Belastungen (im Wesentlichen: polyzyklische 
aromatische Kohlenwasserstoffe, Cyanide, Schwerme-
talle, Mineralöle) entstammen überwiegend der ehe-
maligen Nutzung durch das Gaswerk. Die nachfolgende 
gewerbliche Nutzung durch die Rheinenergie erbrachte 
keine relevanten Schadstoffbeaufschlagungen des Bo-
dens bzw. des Grundwassers. 
Für die geplante Umnutzung zu wohnbaulichen-/ge-
werblichen Zwecken werden auch hier umfangreiche 
!Ziele
Angesichts der angestrebten urbanen Dichte sind 
die öffentlichen Flächen von besonderer Bedeu-
tung für ein lebendiges und lebenswertes neues 
Quartier. Die bestehenden Grünstrukturen sollen 
dabei soweit dies sinnvoll möglich ist, in die Pla-
nungen integriert werden. Aufgrund der wenigen 
öffentlichen Freiflächen in der näheren Umge-
bung ist der zu entwickelnde Freiraum von stadt-
teilrelevanter Bedeutung.
Sanierungsmaßnahmen der vorgefundenen Schad-
stoffe erforderlich. Weitergehende Sanierungsunter -
suchungen und-planungen stehen noch aus. Für die 
Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll auch hier 
angenommen werden, dass keine Restriktionen aus 
dem Baugrund bestehen.
J - Energieversorgung
Das Energiekonzept für das Quartier orientiert sich am 
übergeordneten Ziel, den Primär- und Endenergiebe-
darf im Quartier so niedrig wie möglich zu halten. Die 
neu zu errichtenden Gebäude sind mindestens nach 
dem KfW 55 Standard bzw. dem dann geltenden Stan-
dard gemäß Leitlinien zum Klimaschutz in der Umset -
zung nicht-städtischer Neubauvorhaben zu planen. 
Photovoltaikanlagen sind – wo möglich und sinnvoll – 
auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert zu berücksich-
tigen. 
Satteldächer sollten nach Möglichkeit so ausgebildet 
werden, dass sie einer solarenergetischen Nutzung zur 
Verfügung stehen. Es wird davon ausgegangen, dass 
der im Quartier erzeugte Strom vorrangig zum Betrieb 
der Wärme- und Kälteversorgungsanlagen sowie als 
Mieter- bzw. Quartiersstrom genutzt wird. 
Dabei ist die Planung in Hinblick auf das energieopti-
mierte Bauen im Sinne innovativer sowie energie- und 
kosteneffizienter Gebäudekonzepte umzusetzen. Es soll 
eine innovative und nachhaltige Energieversorgung in 
die Quartiersinfrastruktur integriert werden, die durch 
RheinEnergie als zukünftiges Wärme- und Kälteversor-
gungsunternehmen sowohl ökologisch als auch ökono-
misch betrieben werden kann.
Die Nahwärmeversorgung soll über eine zentrale Stati-
on Kopfstation auf Basis der vorhandenen Fernwärme 
für jedes Gebäude bereitgestellt werden. Die im Quar -
tier verteilte Nahwärme wird dann auf Niedertempera-
turniveau bereitgestellt. Sofern möglich soll der Abwas-
serkanal als zusätzliche Wärmequelle im Winter, bzw. 
Wärmesenke im Sommer konzeptionell berücksichtigt 
werden. Alternativ bzw. ergänzend dazu kann auch die 
Nutzung von Umweltwärme zur Einbindung in ein Ge-
samtsystem herangezogen werden. Zusätzlich soll eine 
zentrale Kälteerzeugung aus Absorptionskälteanlagen 
bzw. Kompressionskälteanlage in Kombination mit de-
zentralen weiteren Anlagen zur Versorgung des Quar -
tiers konzeptioniert werden. 
Zur zentralen Unterbringung der Energieversorgungs-
anlagen ist eine Gebäudefläche von 20 m x 20 m vorzu-
sehen mit einer Raumhöhe von 6 m. Zu Wartungs- und 
Instandhaltungszwecken müssen einfache Zugangs-
möglichkeiten und Stellflächen vorhanden sein.
Klarstellend sei erwähnt, dass hiermit nicht die Belan-
ge der betriebsnotwendigen Anlagen der RheinEnergie 
gemeint sind.
Abb.  Nr - Max Becker-Areal | 2021 | Quelle: PANDION AG

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Herausforderungen
Abb.  Nr - Übersichtskarte Herausforderungen | 2021 | Quelle: ISR GmbH

Plangrundlagen 
 
Die Plangrundlagen werden an dem in der Terminübersicht genannten Datum durch das Büro ISR Innovative 
Stadt- und Raumplanung GmbH an die Teilnehmenden verschickt. 
 
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: 
 
• Auslobung im pdf-Format 
• Plangrundlage (dwg, dxf) 
• Schallschutz Gutachten 
• Leitplanken Mobilität 
• Luftschadstoffanalyse 
•  Funktionale Leistungsbeschreibung der Ersatzstandorte 
•  Merkblatt zur Abfallentsorgung 
• Liegenschaftskataster und Luftbild 
• Flächennutzungsplan 
• Dokumentation Vertiefungstermin Max Becker-Areal  29.10.2021 
• Endbericht Zielbildprozesses 
• Probelayout als Orientierung 
• Formblatt Flächenberechnungsbogen 
• Formblatt Berechnungstabelle Kooperatives Baulandmodell  
• Formblatt Verfassererklärung  
• Charta für das Max Becker-Areal des Rahmenplanungsbeirats  
• Kartierung Denkmäler auf dem Areal

Anlage 4 Vertiefungstermin Chatprotokoll

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Projekt Köln Ehrenfeld Max Becker-Areal 
Gegenstand Protokoll Vertiefungstermin Max Becker-Areal 
Stand 05.11.21 
Verfasser büro luchterhandt & partner 
Arbeitsstand Entwurf 
 
Vertiefungstermin zum Max Becker -Areal - ein neues Stadtquartier für Köln 
 
 
Herr Greitemann (Beigeordneter der Stadt Köln)  begrüßt die digital zugeschalteten Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer und stellt  das Ziel der Veranstaltung vor:  
- Der Zielbildprozess zur Weststadt wurde durch den Beschluss des 
Stadtentwicklungsausschusses  am 28.10.2021 abgeschlossen, die aufgenommenen 
Anregungen aus dem Rahmenplanungsbeirat und den Bezirksvertretungen Ehrenfeld und 
Lindenthal sind eingeflossen. 
- Die heutige Veranstaltung dient dazu den Fokusraum  Max Becker-Areal vor dem Start des 
städtebaulichen Wettbewerbs nochmals näher zu beleuchten und die Rahmenbedingungen 
und Vorgaben der Wettbewerbs -Auslobung vorzustellen . 
- Ziel der Entwicklung ist es das Max Becker -Areal zu einem attraktiven, urbanen und 
durchmischten Quartier mit hoher Lebensqualität  in der Weststadt  zu gestalten. Wichtiger 
Bestandteil ist hier auch die klimagerechte Planung  und der Fokus auf alternative Mobilität.  
Herr Luchterhandt stellt das Plenum sowie die Agenda des Termins vor. Ziel der Veranstaltung ist die 
Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit Rückfragen zu stellen bzw. Anregungen zu geben . 
Sämtliche Fragen und Kommentare werde n dokumentiert. Der Reihe nach nennen die Sprecherinnen 
und Sprecher ihre größte Herausforderung bei der Entwicklung  des Max Becker -Areals.  
- Es ist eine große Aufgabe ein Niemandsland in ein Stück Stadt zu entwickeln und eine 
positive Herausforderung das Quartier in eine ganz andere Zukunft zu lenken und neue 
Inhalte zu schaffen. 
- Im Quartier sollen viele Elemente exemplarisch umgesetzt und direkt mitgedacht werden , wie 
zum Beispiel das Thema Klimaanpassung. Es ist auch eine einmalige Chance in diesem 
Stadtteil nutzbares und klimawirksames Grün zu schaffen . 
- Eine große Herausforderung ist es eine gute Nutzungsmischung im Q uartier hinzubekommen 
und somit die Grundlagen für eine  lebenswerte Zukunft zu legen. 
- Auch das Thema Verkehrswende soll im Quartier umgesetzt und Verkehrsvielfalt geschaffen 
werden. Nach jahrelanger Verschlossenheit soll ein z ugänglicher Stadtteil entstehen.  
 
Teil 2: Präsentation zum Zielbild und dem Fokusraum  
Herr Benden (MUST Städtebau GmbH) gibt einen Rückblick auf den Zielbildprozess einschließlich 
einer detaillierten Beschreibung der drei Leitziele:  
1. Entwicklung einer zukunftsfähigen, durchmischte n und lebenswerten Weststadt fü r alle 
2. Erhöhung des Grü nvolumens und Anpassung der Weststadt  an die Folgen des Klimawandels  
3. Schaffung von Voraussetzungen  für eine klimaschonende  Mobilitätswende in der Weststadt  
In einem engen Abstimmungsprozess mit der Stadt verwaltung Köln, der Politik und der Öffentlichkeit  
wurden die drei Leitziele zu einer Zielkarte mit verorteten Maßnahmen und Strukturen 
zusammengesetzt.  
Anlage 4

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Anschließend geht Herr Benden auf den Fokusraum Max Becker -Areal ein und stellt die den Leitzielen 
zugeordneten Planungsempfehlungen vor:  
Im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen, soll die “Ehrenfelder Mischung” im neuen Quartier 
gefördert werden. Es sollen insbesondere d ifferenzierte Wohnangebote bereitgestell t werden, ein 
Ausbau der Jugend- und Bildungsinfrastruktur ist erforderlich und zudem muss die Nahversorgung für 
die zukünftig im Quartier lebende Bevölkerung gesichert sein. Dabei gilt es die Industriekultur 
einzubinden und Lärmschutz zu gewährleisten.  
Bezüglich der Themen Klima und Stadtgrün wird e mpfohlen, das Bestandsgrün auf dem Areal zu 
erhalten und zu optimieren, neue Grünverbindungen und neue Grünflächen für die Öffentlichkeit zu 
schaffen sowie das Straßengrün aufzuwerten und zu ergänzen. Grundsätzlich muss frühzeitig die 
Anpassung an Klimafol gen (Hitze, Starkregen etc.) mitgedacht werden.  
Hinsichtlich der Mobilität im neuen Quartier sind folgende Planungsempfehlungen vorgesehen: einen 
ÖPNV Anschluss schaffen, Mobilitätsstationen bereitstellen , ruhenden Verkehr bündeln , Straßenraum 
neu gestalten und verteilen, Zugänge ermöglichen. Dabei soll das Quartier i n das übergeordnete 
Wegenetz integriert werden und es sollen a ttraktive öffentliche Räume geschaffen werden. 
 
Teil 3: Präsentation zum Wettbewerb  
Frau Drenker (ISR Innovative Stadt - und Raumplanung GmbH ) stellt zunächst den z weiphasigen 
kooperativen städtebaulich -freiraumplanerischen Wettbewerb samt Plangebiet und Aufgabenstellung 
vor und geht anschließend näher auf das Wettbewerbsverfahren ein. Frau Herr (Amts leitung 
Stadtplanungsamt) erläutert daraufhin die Verknüpfung der verschiedenen Planungsebenen des 
Rahmenplans, Zielbilds und des Wettbewerbs.  
 
Teil 4: Dialog mit der Öffentlichkeit (Moderation: Daniel Luchterhandt)  
Im Dialog mit der Öffentlichkeit beantwo rten die Referentinnen und Referenten Fragen und  gehen auf 
Anregungen und Kommentare des Publikums ein.  
 
Teil 5: Ausblick 
Herr Luchterhandt richtet den Blick zum Abschluss auf die positiven Rückmeldungen der 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Veranstaltung und bedankt sich für die rege Beteiligung. 
Herr Greitemann bedankt sich ebenfalls für die wertvollen Informationen und Anregungen  während der 
Veranstaltung und gibt einen freudigen Ausblick auf die Fortschreibung des Rahmenplans und die 
weiteren Beteiligungen innerhalb dieser Fortschreibung und des anstehenden Wettbewerb sverfahrens 
zum Max Becker -Areal.

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2 Kommentare, Fragen und Antworten 
Die nachfolgend dokumentierten Kommentare und Fragen wurden über die Chatfunktion eingebracht 
und im Nachgang der Veranstaltung thematisch sortiert/gruppiert und nummeriert. Diese Sortierung 
dient der leichteren Auffindbarkeit; sie bildet daher aber nicht mehr die Reihenfolge des Eingangs der 
Beiträge ab. Die Fragen wurden lediglich redaktionell, falls erforderlich, verändert.  
 
1 Zielbild Kölner Westen  
1.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert  
1.1.1 Akzeptiert Pandion die genannten Herausforderungen? Ein großer Anteil an preiswertem 
Wohnen ist nicht als Ziel für das MBA genannt worden -wegen Pandion Profit?  
 
1.1.2 Der Ort ist weder "Abstellkammer" noch "Niemannsland", sondern gewerbliche Herzkammer 
Ehrenfelds, ohne den es den Stadtteil nicht geben würde.  Fortentwickeln!  
 
1.1.3 Warum wird keine weiterführende Schule eingeplant?   
1.1.4 Wird Pandion auf ehemaligen Flächen der Rhe inEnergie eine Schule bauen, die von der Stadt 
Köln langfristig gemietet wird? Wieso baut die Stadt nicht selbst?  
 
1.1.5 In den Karten zum Zielbild ist ein Quartierszentrum an der Widdersdorfer Straße vorgesehen. 
Ich bitte um Erläuterung.  
 
1.2 Verfahren  
1.2.1 Ich möchte anregen, die Pläne zum Z ielbild für die Weststadt gut zugänglich im Internet 
anzubieten. 
 
 
2 Vertiefung Max Becker -Areal 
2.1 zukunftsfähig, durchmischt und lebenswert  
2.1.1 Wie stellt man sicher, da ss es bei einem einzigen Bauherrn (Pandion), eine kleinteil ige, 
individuelle Architektur gibt wie z. B. im Clouth Quartier ?  
 
2.1.2 Ein erhöhter Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen erscheint mir erstrebenswert. Kann 
der Anteil nicht bei 50% liegen?   
 
2.1.3 Wie wird - unabhängig vom Kooperativen Baulandmodell - sichergestellt, dass mindestens 
50% der Wohnungen für Normalverdiener*innen bezahlbar sind?  
 
2.1.4 Hat die Stadt wirklich Interesse bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Bisher haben wir nur 
eine Stelle bei der Stadt erlebt, die sich dafür einsetzt.  
 
2.1.5 wie können bei 1400€/ m² Grundstückspreis u. einer "herausfordernden Entwicklung" zum 
Wohnen leistbare Kaufpreise < 6.000€/m² /Mietpreise < 18€/m² herauskommen?  
2.1.6 Hohe Bodenpreise ermöglichen keinen bezahlbaren Wohnraum leider.  
 
2.1.7 Wir interessieren uns für gemeinschaftliches Wohne n und würden gerne auch 
gemeinschaftlich bauen und unseren Lebenstraum gemeinsam mit anderen realisieren.  
2.1.8 Ist gemeinschaftliches Wohnen im Areal möglich und vorgesehen? Wird es eine 
Grundstückvergabe nach Konzept geben und ggf. auch die Mögl ichkeit von Er bpacht?  
2.1.9 Neue Genossenschaften schaffen profitunabhängig bezahlbaren Wohnraum.   
2.1.10 Fallen die eben genannten besonderen Bedürfnisse (z .B. Genossenschaften) u nter die 30 % 
des BLM, oder sind f ür diese Bedarfe weitere Flächennutzungsquoten gesichert?   
 
2.1.11 Welche GRZ ist geplant? 0,4 oder höher?   
2.1.12 Könnten Sie bitte GFZ 3.0 genauer erläutern? Wie viele qm Wohn/Gewerbefläche sind 
entwickelbar? Wie viele qm wären bei einem Mischgebiet entwickelbar?  
2.1.13 Sind die Grünflächen in der Berechnung der GFZ auch schon enthalten?

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2.1.14 Auslobung 1: GFZ für Mischgebiete ist 1,2. Bisher wurde hier eine GFZ von 1,0 bis 1,7 
gebaut. Die GFZ Güterbahnhof Ehrenfeld ist 2,0.  
2.1.15 Auslobung 2: Eine GFZ von 3,0 entspricht einem Kerngebiet, also Innenstadt, und eine solche 
Dichte ist zu  viel für unsere Stadtteile.   
 
2.1.16 Gibt es in der Aufgabenstellung Mindestvorgaben für die zu erreichende Geschossfläche 
Wohnen?  
 
2.1.17 Wird das erhaltenswerte, europäische Industriedenkmal Kugelgasbehälter im Rahmen des 
städtebaulichen Wettbewerbs und in der weiteren Planung berücksichtig ? 
2.1.18 Gedenkt der Stadtkonservator sich vor Ort im Rahmen eines Ortstermins ein Bild vom 
Kugelgasbehälter zu machen?  
2.1.19 Was passiert mit dem Kugelgasbehälter wenn der Stadtkonservator zu einem anderen 
Ergebnis kommt als das Amt für Denkmalpflege im Rhei nland? Ministerentscheid?  
2.1.20 Wenn die Rheinenergie die Gaskugel als Denkmal erhalten könnte, warum sollte Sie dann 
ohne Denkmalschutz nicht zu erhalten sein?  
2.1.21 Warum werden von Stadt und Rheinenergie interessierten Bürger*innen Informationen zur 
Statik, Baugeschichte und Architektur des Kugelgasbehälters vorenthalten?  
2.1.22 Wie kann die Stadt ihre Tochtergesellschaft Rheinenergie und den Investor in  die Pflicht 
nehmen das Industriedenkmal Kugelgasbehälter zu erhalten?  
2.1.23 Sind Rheinenergie/Pandion am Erhalt des Kugelgasbehälters unabhängig vom Ausgang der 
Denkmalbewertung interessiert,  oder geht Gewinnoptimierung vor Kultur?   
 
2.1.24 Gibt es in der Aufgabenstellung konkrete Vorga ben zur Neuansiedelung von 
Kulturflächen/Clubflächen, die durch Neubaugebiete aktuell viel verloren gehen?   
 
2.1.25 Warum gibt es zwischen Kugelgasbehälter und der Bahnlinie noch eine fingerartige 
Ausbuchtung von Gewerbe. Das ist dort doch unnötig.  
 
2.1.26 Es gibt eine Masterprojektarbeit im Auftrag der Stadt mit dem Thema urbanes und 
nachhaltiges Wohnen. Fließen solche Erkenntnisse in die Planungen ein?  
 
2.2 Grünvolumen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels  
2.2.1 DICHTE und HÖHE auf dem MBA wird z.B. auch Ein fluss haben auf die dort verlaufende 
Kaltluftschneise: wie wird dieser Klimaaspekt im Wettbewerb dargestellt?  
 
2.2.2 Jetzt nicht nur nach gesetzl. Vorgaben Grün schaffen, sondern mehr, als Gegenleistung für 
die planungsrechtliche Aufwertung, die das Grundstück wertsteigert.  
 
2.2.3 In den Vorgaben für den Wettbewerb sollte n Dach und Fassadenbegrünung und PV Anlagen 
drin sein.  
 
 
2.3 klimaschonende Mobilitätswende  
2.3.1 Inwieweit wird eine Verbindung über oder unter die Bahntrassen zum alten Güterbahnhof 
geplant?  
2.3.2 Ist es denkbar /gewünscht eine neue Verbindung zwischen dem neuen "Ehrenveedel" im 
Norden und dem Max Becker -Areal entweder über Brücke oder Tunnel umzusetzen?  
 
2.3.3 Welche Vorgaben gibt es zur Verkehrserschließung? Gibt es ein aktuelles 
Verkehrsgutachten?  
2.3.4 Könnte die Widdersdorfer Str. nicht entsprechend beruhigt werden durch Zone 30 in dem 
Bereich?  
2.3.5 Ist es ebenfalls denkbar eine neue S -Bahn-Station zu etablieren für das Quartier?   
2.3.6 Fuß-Radwege bis Oskar -Jäger-Straße und zur Alsdorfer Straße, auch zur S -Bahn, bitte 
öffentlich und begrünt und bitte ohne Autoverkehr   
 
2.3.7 Sind Quartiersgaragen vorgesehen, die eine Unterbauung vieler Flächen verhindern könnte?

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2.4 Das Wettbewerbsverfahren  
 
2.4.1 Warum wird für das MBA ein anderer Wettbewerbsproze ss angewendet als für Kreuzfeld?  
 
2.4.2 Der Prozess ist gut  
 
2.4.3 Wie werden die Planungsteams ausgewählt?  
 
2.4.4 Wer sitzt in der Jury?  
2.4.5 Gibt es einen Stadtsoziologen in der Jury?  
2.4.6 Wettbewerb scheint wichtig für Durchmischung zu sein. Wäre es im Sinne der Stadt, wenn 
keine Vertreter der Pandion in der Jur y sitzen würden? 
2.4.7 Wird es also einen Klima -Experten in der Jury geben?  
2.4.8 wird der Rahmenplanungsbeirat in der Jury berücksichtigt?  
2.4.9 Stünde es dem Verfahren nicht gut zu Gesicht einen Vertreter der Bürgervereinigung Köln -
Ehrenfeld in die Jury zu berufen und nic ht nur Politiker?  
 
2.4.10 Gibt es jemanden aus der Bürgerschaft oder Bürgerinitiativen in der Jury?  
2.4.11 Also keine Bürger*innen?  
 
2.4.12 Jedes Planungsteam sollte verpflichtend einen Verkehrsplaner einbeziehen.  
 
2.4.13 Wird die Charta des RPB Bestandteil der Auslobung?  
 
2.4.14 Welche Rolle spielt die moderne Stadt bei der Entwicklung?  
 
2.4.15 Wie werden die Rheinenergieflächen entwickelt? - ggf. dort Erbpacht, Konzeptvergabe, 
höhere Quoten für preisgedämpft, eGs, Baugruppen, Innovation etc.? 
2.4.16 auf dem Grundstück der RE (als städtische T ochter) müsste m.E. eine oder mehrere 
Konzeptvergaben vorgesehen werde n. Ist das in der Ausschreibung enthalten?  
 
2.5 Beteiligung  
2.5.1 Experten gibt es auch in der interessierten Bürgerschaft ohne monetäre Interessen. För 
Ihrefeld uns Veedel! Danke für die Möglichkeit zur Teilhabe!  
2.5.2 Einspruch: Mitwirken konnten wir bisher nicht - wir wurden lediglich informiert! Ist ja auch 
schon was ;) Mitwirkung erwarten wir aber!  
 
 
3 Sonstiges 
3.1 Allgemeines zur Entwicklung des Max Becker -Areals 
 
3.1.1 Frage an Herr Küppers: 17,3 HA zu GFZ 3,0 = pot enziell bis zu 519.000m² 
Wohn/Gewerberaum. Zum VK Preis von 5000€ pro m² also ein potenzieller Wert von bis zu 
2,5 Mrd. ist das k orrekt?  
3.1.2 Das sollte doch eben nicht stehen gelassen, werden, da der Rechenweg schlicht falsch  ist! 
 
 
3.2 Feedback zur Veranstaltung  
3.2.1 Guten Abend, vielen Dank für die heutige Veranstaltung und die Informationen. Wird die 
Veranstaltung aufgezeichnet, um später noch einmal reinschauen zu können?   
 
3.2.2 Danke, das war eine interessante Veranstaltung.

Anlage 8 Auszug aus Beschlussprotokoll BV 4 vom 13.12.2021

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Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 13.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 13.12.2021 
öffentlich 
10.4 Max-Becker-Areal in Köln-Ehrenfeld; hier: Abla uf des Städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs und Vorgaben für die Auslobung 
inklusive Ideenteil 
3932/2021 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- 
den geänderten Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen städtebauliche-
freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker Areal inklusive Ideen- 
teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kreuzfeld und He- 
liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessene, öffentliche Zwi- 
schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den Preisgerichten stattfin- 
den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgeführt werden. Der neu 
erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirksvertretungen 3 
und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt.  
2. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max-Becker-Areal inklusive 
Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt diese mit folgenden Ände- 
rungen  als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplanerischen Wettbe- 
werb: 
a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Le itlinien Klima- 
schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Vertrag verein- 
bart (für die Rheinenergie-Grundstücksanteile gelten die höheren 
Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der Rheinenergie 
ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werden, das als 
Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen dienen kann und 
das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ 
b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge- 
ordnete Ziele für das Gebiet formuliert:

1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope-
rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 
20% preisgedämpftem Wohnungsbau als kommuna- 
ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst- 
organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit 
Konzeptverfahren.“ 
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch 
produzierende Gewerbenutzungen.“  
c. Änderung Seite 14 Auslobung:  „Gebietsentwicklung in unterschiedli- 
chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öffentlichkeitsver- 
anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitplanken verankert. Die 
im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsbeirat er- 
arbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird ebenfalls als 
Grundlage berücksichtigt.“ 
d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den 
Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen (2m²/EW). Bei der 
Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anzahl der 
Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen berücksich- 
tigt. 
e. Änderung S. 37 Auslobung:  „Die zwei denkmalgeschützten Villen 
(132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumbestände) sind 
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkmalschutzrecht- 
lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz der Industrie- 
kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130) und das Uhren- 
haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal- 
behörden  - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und 
gegebenenfalls umgenutzt werden.“  
f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem 
potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu- 
sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, den vorliegenden 
zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wettbewerbsverfah- 
rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umgestaltung für das Max 
Becker-Areal . In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro- 
gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quartier und in 
Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeldungen zu 
entwickeln. 
g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein  ur- 
banes Mischquartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine 
städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von maximal 3,0 vorgege- 
ben . Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein- 
teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“ 
h. Änderung S.  47 Auslobung:  „Eine damit verbundene Überschreitung 
der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zum anderen in- 
nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesondere durch Frei- 
raumqualitäten, auszugleichen . Lebendige Erdgeschossen an den 
Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Ausweisung von 
Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gewerbliche 
Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hinblick auf 
ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der 
Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung 
wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“

i. Änderung S. 47 Auslobung:  „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- 
ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie 
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind hiervon separat zu 
betrachten.  Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren 
Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alternative Nutzung 
baulich und statisch zulassen.“ 
j.  Änderung S. 47 Auslobung:  „In der Gewichtung der beiden Haupt- 
nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unterschiedliche 
Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maximal  60% aus- 
zugehen. Die weiteren mindestens  40% entfallen auf Bü- 
ros/Dienstleistung/ ( produzierendes) Gewerbe. Für den gewerblichen 
Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zukunftswei- 
sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschickt ange- 
ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedelt werden 
kann.“ 
k. Änderung S.47 Auslobung:  „Die städtebauliche Gestaltung sowie die 
Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so vorgesehen wer- 
den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das harmonische Ge- 
samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen. Das Ziel sollte 
ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, eleganten flüssigen 
Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architekturbetonungen 
aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung 
des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee- 
del‘ -Gefühl.“ 
l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter h at als Land- 
marke des industriellen Erbes eine besondere Qualität und bleibt 
unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umfang erhal- 
ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sich dieser inkl. 
des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung einfügen 
lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind neben der städ- 
tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungsänderung 
dieses besonderen Ortes zu skizzieren“ 
m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu- 
kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle: Wohnen, Büro 
und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes  (Klein-
)Gewerbe, urbane Produktion  sowie Grün- und Freiräume sollen ver- 
träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund- 
lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quartiers geschaffen 
wird.“  
n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell 
der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Geschossfläche Woh- 
nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lagebedingt im Ge- 
schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh- 
nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro- 
jekte mit Konzeptverfahren  zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum 
und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wohnformen zu 
ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der 
Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaftlichen 
Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohnraum sollte 
auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städtebaulichen Durch- 
mischung verteilt werden.“

o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent- 
stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbindet.  Innovative 
Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi- 
schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukturen zu vermei- 
den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte sollen zukunftswei- 
sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden 
um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gründerzen- 
tren, jungen Kreativbüros und Start-Ups Raum zur Ansiedlung zu ge- 
ben.“  
p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter 
Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von 
mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK 
wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“  
q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die 
durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an Schulplätzen. Aus 
diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundschule mit bis zu 5 
Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanlagen, ausrei- 
chend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl die Turnhalle als 
auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit 
zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent- 
sprechend  beschließt, ist eine weiterführende Schule vorzuse- 
hen.“  
r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem 
städtebaulichem Konzept für das Max Becker-Areal mit einzuplanen. 
Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung 
dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder- 
und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup- 
penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen.  Die Räumlich- 
keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Veranstaltungsräu- 
men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard, mehreren Spielti- 
schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereich etc.), einem 
Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Küche inkl. Vor- 
raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilettenanlage und 
mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbereich für den 
Jugendtreff vorgesehen. 
s. Änderung S. 58 Auslobung:  Bestehende Denkmäler und ikonische 
Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das  
Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Dafür werden repräsen- 
tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das 
Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte 
mit Bühne zuzuführen.  
t. Änderung S. 60 Auslobung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines 
‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln-
Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifende Mobilitätspla- 
nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV-Trasse statt auf 
dem bestehenden Straßennetz zwingend über die Gleistrasse im Plan- 
gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet so zu gestalten, 
dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o.g. Fuß- und Rad- 
wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung möglich sind. Diese 
neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kölner Verkehrs- 
betriebe (KVB) integriert werden  und ist in Abstimmung mit der KVB 
zu planen. “

u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen 
gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern 
und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car-Sharing, E-
Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“  
v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter 
der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung  nach 
Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll für den Rad- 
und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis langfristig eine Ver- 
bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplatz herstellen 
zu können .“  
w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten 
Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , 
einzuplanen.“  
x. Änderung S. 64 Auslobung:  „Ziele: Die Anforderungen an die Er- 
schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung 
der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet und den Umstand, 
dass die umliegenden Straßenräume noch einer autogerechten Pla- 
nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten fördern zu 
können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüber- 
greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets 
angepasst werden  und dementsprechend ein radfahrer- und fußgän- 
gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb  des Quartiers entstehen. 
Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzustellen, dass Nahver- 
sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume innerhalb von 
wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung 
sowie eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang 
der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte Geh- und Rad- 
wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorgesehen.  
Durch Die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei- 
fenden ÖPNV-Planung angebunden sein  z.B. mit einer neuen direk- 
ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsstationen geplant wer- 
den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten Fortbewegungsmitteln 
um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht 
zugänglich  und umweltverträglich zu gestalten.“  
y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei- 
chen und die kleinklimatische Situation zu verbessern, sind alle Ge- 
bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven Dachbegrünung 
und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü- 
nung auszustatten “ 
z. Änderung S. 82 Auslobung:  „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich 
und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegriert verpflichtend 
vorzusehen .“  
aa. Änderung S. 83 Auslobung:  „Die neu zu errichtendem Gebäude sind 
mindestens nach dem KfW 40 Standard  bzw. den zukünftigen Leit- 
linien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver- 
einbaren .“  
3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 
4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gewerbeentwicklung in die Jury

Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser 
(CDU-Fraktion).

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 13.12.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 11. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeldvom 13.12.2021 
öffentlich 
10.4.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bün dnis 90/Die Grünen, 
SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Fr. Schroeder (Klima 
Freunde) , Hr. Scholz (GUT), betr.: Änderungsantrag zu TOP 10.4 Max-
Becker-Gelände 
AN/2689/2021 
 
 
Beschluss 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
3. beschließt die Durchführung eines zweiphasigen s tädtebauliche-
freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Max-Becker  Areal inklusive Ideen- 
teil. Der Ablauf des Wettbewerbs soll nach dem Modell Kre uzfeld und He- 
liosgelände erfolgen, d.h. eine zeitlich angemessen e, öffentliche Zwi- 
schenpräsentation sollte jeweils zeitlich vor den P reisgerichten stattfin- 
den und nicht wie in Anlage 2 dargestellt durchgefü hrt werden. Der neu 
erarbeitete Ablauf des Wettbewerbes wird den Bezirk svertretungen 3 
und 4 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss erneut vorgelegt.  
4. nimmt die Vorgaben für die Auslobung für das Max -Becker-Areal inklusive 
Ideenteil (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt di ese mit folgenden Ände- 
rungen  als Grundlage für den städtebaulichen-freiraumplan erischen Wettbe- 
werb: 
a. Änderung Seite 13 Auslobung: „Die zukünftigen Le itlinien Klima- 
schutz der Stadt Köln werden im städtebaulichen Ver trag verein- 
bart (für die Rheinenergie-Grundstücksanteile gelte n die höheren 
Vorgaben für städtische Neubauten). Es soll mit der  Rheinenergie

ein innovatives Versorgungskonzept entwickelt werde n, das als 
Vorbild für zukünftige Quartiersentwicklungen diene n kann und 
das Ziel, Köln im Jahre 2035 klimaneutral zu machen, unterstützt.“ 
b. Änderung Seite 13 Auslobung: „…hierbei wurden folgende überge- 
ordnete Ziele für das Gebiet formuliert:  
1. Schaffung von Wohnraum auf der Grundlage des koope-
rativen Baulandmodells unter Berücksichtigung von 
20% preisgedämpftem Wohnungsbau als kommuna- 
ler, genossenschaftlicher Wohnungsbau und selbst- 
organisierte gemeinwohlorientierte Wohnprojekte mit  
Konzeptverfahren.“ 
2. Schaffung von Gewerbeflächen für unterschiedliche, auch 
produzierende Gewerbenutzungen.“  
c. Änderung Seite 14 Auslobung:  „Gebietsentwicklung in unterschiedli- 
chen städtischen Gremien, Workshopverfahren und Öff entlichkeitsver- 
anstaltungen diskutiert und als Entwicklungsleitpla nken verankert. Die 
im Rahmen des Zielbildprozesses vom Rahmenplanungsb eirat er- 
arbeitete Charta Max-Becker-Areal vom 20.06.21 wird  ebenfalls als 
Grundlage berücksichtigt.“ 
d. Änderung S. 28: Die Anzahl der zukünftigen Bewohner bestimmt den 
Bedarf an Grünflächen (10 m²/EW) und Spielflächen ( 2m²/EW). Bei der 
Bemessung der Grünflächen werden zusätzlich zu der Anzahl der 
Einwohner die Anzahl der Arbeitsplätze angemessen b erücksich- 
tigt . 
e. Änderung S. 37 Auslobung:  „Die zwei denkmalgeschützten Villen 
(132) (inkl. deren umgebenden Freiflächen und Baumb estände) sind 
zwingend zu erhalten und genießen zudem einen denkm alschutzrecht- 
lichen Umgebungsschutz. Auch die übrige Bausubstanz  der Industrie- 
kultur (die Einfriedungsmauer, der Gasbehälter (130 ) und das Uhren- 
haus (133) sollte - unabhängig von der Einschätzung der Denkmal- 
behörden  - bei der Quartiersentwicklung identitätsstiftend erhalten und 
gegebenenfalls umgenutzt werden.“  
f. Änderung S. 47 Auslobung: „Um die städtebauliche Qualität an dem 
potenzialreichen Standort zu sichern, hat sich die Ausloberschaft in Zu- 
sammenarbeit mit der Stadt Köln dazu entschieden, d en vorliegenden 
zweiphasigen Wettbewerb durchzuführen. Ziel des Wet tbewerbsverfah- 
rens ist eine qualitätsvolle stadtplanerische Umges taltung für das Max 
Becker-Areal . In der Wettbewerbsphase 1 ist ein Nutzungspro- 
gramm mit Visionen für ein gemischt genutztes Quart ier und in 
Phase 2. die Konkretisierung auf Basis der Rückmeld ungen zu 
entwickeln. 
g. Änderung S. 47 Auslobung: „Zur Wandlung des Standortes in ein  ur- 
banes Mischquartier mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität wird eine 
städtebauliche Dichte mit einer GFZ in Höhe von max imal 3,0 vorgege- 
ben . Eine “Ehrenfelder Mischung” soll entstehen, z. B. durch klein- 
teilige Parzellierung für Vielfalt und Nutzungsmischung.“

h. Änderung S.  47 Auslobung:  „Eine damit verbundene Überschreitung 
der Dichtevorgabe ist zum einen zu begründen und zu m anderen in- 
nerhalb des Gesamtgrundstücks bilanziell, insbesond ere durch Frei- 
raumqualitäten, auszugleichen . Lebendige Erdgeschossen an den 
Straßen- und Platzseiten sollen entstehen durch Aus weisung von 
Gewerbeflächen und entsprechender Geschosshöhe. Gew erbliche 
Monostrukturierungen sollen vermieden werden. In Hi nblick auf 
ein lebendiges Viertel sollten Mischnutzungen auch innerhalb der 
Gebäude gedacht werden. Die sogenannte Ehrenfelder Mischung 
wird in der Vertikalen wie Horizontalen gedacht.“ 
i. Änderung S. 47 Auslobung:  „Die weiteren 40% entfallen auf Bü- 
ros/Dienstleistung/Gewerbe. Weitere unterstützende Nutzungen wie 
soziale Infrastruktur, Kultur und Einzelhandel sind  hiervon separat zu 
betrachten.  Mit zu planen sind Gebäude mit flexibel nutzbaren 
Strukturen, die eine leichte Anpassbarkeit an alter native Nutzung 
baulich und statisch zulassen.“ 
j.  Änderung S. 47 Auslobung:  „In der Gewichtung der beiden Haupt- 
nutzungsgruppen - Wohnen und Arbeiten - ist für unt erschiedliche 
Wohnungen und Wohnformen von einem Anteil von maxim al  60% aus- 
zugehen. Die weiteren mindestens  40% entfallen auf Bü- 
ros/Dienstleistung/ (produzierendes) Gewerbe. Für den gewerblichen 
Anteil von mindestens 40% der Bauflächen werden zuk unftswei- 
sende Lösungen erarbeitet, sodass auch durch geschi ckt ange- 
ordnete Zonierung produzierendes Gewerbe angesiedel t werden 
kann.“ 
k. Änderung S.47 Auslobung:  „Die städtebauliche Gestaltung sowie die 
Architektur und Fassadensprache soll im Quartier so  vorgesehen wer- 
den, dass sowohl eine eigene Identität als auch das  harmonische Ge- 
samtbild eines modernen urbanen Quartiers entstehen . Das Ziel sollte 
ein Viertel mit städtebaulicher Schönheit, elegante n flüssigen 
Raum- und Platzfolgen mit strategischen Architektur betonungen 
aber auch interessanten Brüchen sein . Die qualitätvolle Planung 
des öffentlichen Raums ist von zentraler Bedeutung für ein ‚Vee- 
del‘ -Gefühl.“ 
l. Änderung S.48 Auslobung: „Der Kugelgasbehälter h at als Land- 
marke des industriellen Erbes eine besondere Qualit ät und bleibt 
unabhängig vom formalen Denkmalstatus in vollem Umf ang erhal- 
ten. Von den Teilnehmenden ist aufzuzeigen, wie sic h dieser inkl. 
des ihn umgebenden Baumbestandes in die Planung ein fügen 
lässt und positiv integriert werden kann. Hier sind  neben der städ- 
tebaulichen Einbindung auch Ideen für eine Nutzungs änderung 
dieses besonderen Ortes zu skizzieren“ 
m. Änderung S.52 Auslobung: „Die Nutzungsmischung spielt in zu- 
kunftsbeständigen Quartieren eine wesentliche Rolle : Wohnen, Büro 
und Dienstleistung, wohnverträgliches und produzierendes  (Klein-
)Gewerbe, urbane Produktion  sowie Grün- und Freiräume sollen ver-

träglich miteinander kombiniert und vernetzt werden, sodass die Grund- 
lage eines nachhaltigen und zukunftsgerechten Quart iers geschaffen 
wird.“  
n. Änderung S. 53 Auslobung: „Gemäß kooperativem Baulandmodell 
der Stadt Köln sind mindestens 30 Prozent der Gesch ossfläche Woh- 
nen als öffentlich geförderter Wohnraum (hier lageb edingt im Ge- 
schoßwohnungsbau) als kommunaler, genossenschaftlicher Woh- 
nungsbau und selbstorganisierte gemeinwohlorientierte Wohnpro- 
jekte mit Konzeptverfahren  zu errichten, um bezahlbaren Wohnraum 
und die gewünschte Vielfalt an Wohnungstypen und Wo hnformen zu 
ermöglichen. Weitere 20% des Wohnraumes sind aus Gründen der 
Mietpreisdämpfung für gemeinnützigen, genossenschaf tlichen 
Wohnungsbau zu berücksichtigen. Der geförderte Wohnraum sollte 
auf dem Areal gleichmäßig und im Sinne einer städte baulichen Durch- 
mischung verteilt werden.“  
o. Änderung S. 55 Auslobung : „ Hier soll eine produktive Stadt ent- 
stehen, die auch Kleingewerbe und Handwerk einbinde t.  Innovative 
Ideen zur Flächenoptimierung wie Stapelung sind zu entwickeln, Zwi- 
schennutzung mitzudenken, gewerbliche Monostrukture n zu vermei- 
den. Durch unterschiedliche Arbeitsplatzkonzepte so llen zukunftswei- 
sende Arbeitsformen neben bewährten Bürotypologien etabliert werden 
um neben den klassischen Unternehmensformen auch Gr ünderzen- 
tren, jungen Kreativbüros und Start-Ups Raum zur An siedlung zu ge- 
ben.“  
p. Änderung S. 55 Auslobung: „Ein in den urbanen Kontext integrierter 
Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung mit einer Verka ufsfläche von 
mind. 1200 m² ist nachzuweisen. Die Fortschreibung des EHZK 
wird gebietsbezogen entsprechend angepasst .“  
q. Änderung S. 56 Auslobung: „Mit den zusätzlichen Wohneinheiten, die 
durch die Planung entstehen, steigt der Bedarf an S chulplätzen. Aus 
diesem Grund ist für das Vorhaben auch eine Grundsc hule mit bis zu 5 
Zügen nachzuweisen. Sie benötigt adäquate Außenanla gen, ausrei- 
chend Stellplätze und eine 2-Feld Turnhalle. Sowohl  die Turnhalle als 
auch die Außenanlagen sind nach Schulschluss für di e Öffentlichkeit 
zugänglich. Für den Fall, dass der Schulausschuss zeitnah ent- 
sprechend  beschließt, ist eine weiterführende Schu le vorzuse- 
hen.“  
r. Änderung S. 58 Auslobung: Ein qualitätsvoller Jugendtreff ist in dem 
städtebaulichem Konzept für das Max Becker-Areal mi t einzuplanen. 
Hierfür sind rund 500 m² BGF einzuplanen. Für die Ausgestaltung 
dieser Fläche ist unter der Federführung des Amtes für Kinder- 
und Jugendinteressen ein Interessenswettbewerb mit zielgrup- 
penkonformen Gruppen und Fachleuten zu führen.  Die Räumlich- 
keiten sind mit zwei Gruppen/ Aufenthaltsräumen/ Ve ranstaltungsräu- 
men (Beispielhafte Ausstattung mit Kicker, Billard,  mehreren Spielti- 
schen, Bestuhlungsmöglichkeit, kleinem Thekenbereic h etc.), einem

Ruheraum mit Loungebereich, 2 Proberäumen, einer Kü che inkl. Vor- 
raum und Speisekammer, einem Büroraum, einer Toilet tenanlage und 
mit Nebenräumen auszustatten. Zudem ist ein Außenbe reich für den 
Jugendtreff vorgesehen. 
s. Änderung S. 58 Auslobung:  Bestehende Denkmäler und ikonische 
Gebäude wie das Uhrenhaus sollen das  
Quartier künftig mit dessen Historie verbinden. Daf ür werden repräsen- 
tative Nutzungsformen für die Gebäude benötigt. Vorrangig ist das 
Uhrenhaus einer kulturellen Nutzung z. B. in Form einer Spielstätte 
mit Bühne zuzuführen.  
t. Änderung S. 60 Auslobung: „ Zudem soll es die Möglichkeit eines 
‚ÖPNV-Shuttle‘ mit direkter Bus-Verbindung an die S-Bahnstation Köln-
Müngersdorf geben. Sollte es die gebietsübergreifen de Mobilitätspla- 
nung unbedingt erforderlich machen, dafür eine ÖPNV -Trasse statt auf 
dem bestehenden Straßennetz zwingend über die Gleis trasse im Plan- 
gebiet zu führen, so ist diese Trasse im Plangebiet  so zu gestalten, 
dass ebenfalls ausreichend Breite Trassen für die o .g. Fuß- und Rad- 
wege (gegenläufig) sowie für die Grünverbindung mög lich sind. Diese 
neue ÖPNV-Anbindung soll in den Regelbetrieb der Kö lner Verkehrs- 
betriebe (KVB) integriert werden  und ist in Abstimmung mit der KVB 
zu planen. “ 
u. Änderung S. 60 Auslobung: „Neben dieser neuen Anbindung sollen 
gemäß Mobilitätskonzept neben der Berücksichtigung von Fahrrädern 
und Pedelecs auch ortsgebundene Stellplätze für Car-Sharing, E-
Mobilitätsladestellen, etc. in der Planung verortet werden.“  
v. Änderung S.63 Auslobung: „Die Möglichkeit eines Durchstiches unter 
der Bahntrasse der Deutschen Bahn oder deren Überquerung  nach 
Norden zum ehemaligen Güterbahnhof „Ehrenfeld“ soll  für den Rad- 
und Fußverkehr mitgedacht werden, um mittel- bis la ngfristig eine Ver- 
bindung zwischen Alsdorfer Straße und Helmholtzplat z herstellen 
zu können .“  
w. Änderung S. 64 Auslobung: „Die Mobilitätsstationen sind auf privaten 
Grundstücken, aber öffentlich zugänglich, d.h. nicht in Tiefgaragen , 
einzuplanen.“  
x. Änderung S. 64 Auslobung:  „Ziele: Die Anforderungen an die Er- 
schließungsqualität wachsen erheblich durch eine absehbare Erhöhung 
der Bewohner- und Beschäftigtenzahl im Plangebiet u nd den Umstand, 
dass die umliegenden Straßenräume noch einer autoge rechten Pla- 
nung entstammen. Um ein nachhaltiges Mobilitätsverh alten fördern zu 
können muss die Radinfrastruktur entsprechend einer gebietsüber- 
greifenden Netzplanung auch innerhalb außerhalb des Plangebiets 
angepasst werden  und dementsprechend ein radfahrer- und fußgän- 
gerfreundliches Wegenetz auch innerhalb  des Quartiers entstehen. 
Für ein Quartier der kurzen Wege gilt es sicherzust ellen, dass Nahver- 
sorgung, Arbeitsplätze, Schule und Aufenthaltsräume  innerhalb von 
wenigen Minuten fußläufig zu erreichen sind. Eine Grünverbindung

sowie eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung entlang 
der nördlichen Gleistrasse sind als fest begrünte G eh- und Rad- 
wege für die Erschließung der näheren Umgebung vorg esehen.  
Durch Die Nähe zu der S-Bahnstation sollte in einer gebietsübergrei- 
fenden ÖPNV-Planung angebunden sein  z.B. mit einer neuen direk- 
ten Buslinie, und mit im Pendelverkehr Mobilitätsst ationen geplant wer- 
den, die die letzte Meile mit unterschiedlichsten F ortbewegungsmitteln 
um die letzte Meile zu diesem Anschluss für alle Nutzer*innen leicht 
zugänglich  und umweltverträglich zu gestalten.“  
y. Änderung S.75 Auslobung: „Um eine weitere Durchgrünung zu errei- 
chen und die kleinklimatische Situation zu verbesse rn, sind alle Ge- 
bäude mit Flachdächern mind. mit einer extensiven D achbegrünung 
und/oder an geeigneter Stelle mit einer vertikalen Fassadenbegrü- 
nung auszustatten “ 
z. Änderung S. 82 Auslobung:  „Photovoltaikanlagen sind – wo möglich 
und sinnvoll – auf Dachflächen bzw. Fassadenintegri ert verpflichtend 
vorzusehen .“  
aa. Änderung S. 83 Auslobung:  „Die neu zu errichtendem Gebäude sind 
mindestens nach dem KfW 40 Standard  bzw. den zukünftigen Leit- 
linien Klimaschutz der Stadt Köln in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben zu planen und im städtebaulichen Vertrag zu ver- 
einbaren .“  
3. beschließt die Charta Max-Becker-Areal 
4. beruft zudem eine*n Expert*in für innovative Gew erbeentwicklung in die 
Jury 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion)

Beratungsverlauf (4)

30.11.2021 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.12.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.01.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3932/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.11.2021
Erstellt
09.11.2021 09:49