0983/2023
Schutzanlagen im Katastrophenfall
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3116 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 0983/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Schutzanlagen im Katastrophenfall Zur Anfrage AN/0467/2023 der FDP-Fraktion vom 09.03.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Frage 1: Welche Möglichkeiten gibt es im Stadtbezirk Porz, öffentliche Schutzanlagen aufzusuchen? Wo befinden sich diese? Antwort der Verwaltung: Die Zuständigkeit für den Zivilschutz im Spannungs- und Verteidigungsfall liegt beim Bund und ist als Auftrag im Grundgesetz geregelt (Art. 73 Nr.1 GG). Die konkreten Aufgaben für den Zivilschutz sind im Zivilschutz- und Katastrophenhilfe Gesetz (ZSKG) geregelt. Mit Ende des kalten Krieges wurde mit der Entwicklung von neuen Bedrohungsszenarien be- gonnen. Eckpunkte wurden 2016 in der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) verankert. Expert*innen gehen heute von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, daher können Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten. Aus diesem Grund be- schloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept auf- zugeben und die Schutzräume aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. Die aktuelle Bedrohungslage ist vor dem Hintergrund der hybriden Kriegsmaßnahmen im Kon- text des Ukraine-Krieges jedoch neu zu bewerten. Hierzu bedarf es einer aktuellen Bedro- hungs- und Risikoanalyse. Erst auf Grundlage einer solchen Analyse kann über das weitere Vorgehen im Bereich des Zivilschutzes entschieden werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bund. Die Stadt Köln hat die städtischen Schutzräume bereits umgewidmet oder veräu- ßert. Frage 2: Gibt es seitens der Kölner Stadtverwaltung ein Konzept bzw. Maßnahmenplan, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in Porz bzw. Köln schützen können? Antwort der Verwaltung: In der kommunalen Zuständigkeit, den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz betreffend, gibt es Vorplanungen und Konzepte für definierte Krisenfälle. Den jeweiligen individuellen Krisen- fall betreffend, gibt es unterschiedliche Informations- und/oder Evakuierungspunkte in den Stadtbezirken. Die Vorplanungen unterliegen dem Geheimschutz. 2 Frage 3: Gibt es in Porz einen definierten Versammlungsplatz zur Organisation alle notwendigen Eins- ätze im Krisenfall? Antwort der Verwaltung: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welches Ergebnis brachte der Sirenen- und Handyalarmtest am 09.03.2023 im Stadtbezirk Porz? Die Auswertung des Sirenentests vom 09.03.2023 hat ergeben, dass stadtweit 134 von 136 Sirenen ausgelöst haben. Der „Handyalarmtest“ über die NINA-Warn-App und auch die War- nung über Cell-Broadcast sind landesweit ausgelöst worden. Für den Stadtbezirk Porz haben die Warneinrichtungen ordnungsgemäß ausgelöst. Da es sich bei der Warnung über Cell-Broadcast um eine anonyme Landes-Warnung handelt, kann die Feuerwehr Köln keine Aussage darüber treffen, ob die Telekommunikationsanbie- ter*innen filtern können, wie viele Handys in ihren Funkzellen erreicht worden sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0983/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.03.2023
- Erstellt
- 17.03.2023 13:06