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0983/2023

Schutzanlagen im Katastrophenfall

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3116 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 0983/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
 
Schutzanlagen im Katastrophenfall 
Zur Anfrage AN/0467/2023 der FDP-Fraktion vom 09.03.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt 
Stellung. 
 
 
Frage 1: 
Welche Möglichkeiten gibt es im Stadtbezirk Porz, öffentliche Schutzanlagen 
aufzusuchen? Wo befinden sich diese? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Zuständigkeit für den Zivilschutz im Spannungs- und Verteidigungsfall liegt beim Bund 
und ist als Auftrag im Grundgesetz geregelt (Art. 73 Nr.1 GG). Die konkreten Aufgaben für 
den Zivilschutz sind im Zivilschutz- und Katastrophenhilfe Gesetz (ZSKG) geregelt. 
Mit Ende des kalten Krieges wurde mit der Entwicklung von neuen Bedrohungsszenarien be-
gonnen. Eckpunkte wurden 2016 in der Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) verankert. 
Expert*innen gehen heute von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, daher können 
Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten. Aus diesem Grund be-
schloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept auf-
zugeben und die Schutzräume aus der Zivilschutzbindung zu entlassen. 
Die aktuelle Bedrohungslage ist vor dem Hintergrund der hybriden Kriegsmaßnahmen im Kon-
text des Ukraine-Krieges jedoch neu zu bewerten. Hierzu bedarf es einer aktuellen Bedro-
hungs- und Risikoanalyse. Erst auf Grundlage einer solchen Analyse kann über das weitere 
Vorgehen im Bereich des Zivilschutzes entschieden werden. Die Zuständigkeit hierfür liegt 
beim Bund. Die Stadt Köln hat die städtischen Schutzräume bereits umgewidmet oder veräu-
ßert. 
 
 
Frage 2: 
Gibt es seitens der Kölner Stadtverwaltung ein Konzept bzw. Maßnahmenplan, wie sich die 
Bürgerinnen und Bürger in Porz bzw. Köln schützen können? 
 
Antwort der Verwaltung: 
In der kommunalen Zuständigkeit, den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz betreffend, gibt 
es Vorplanungen und Konzepte für definierte Krisenfälle. Den jeweiligen individuellen Krisen-
fall betreffend, gibt es unterschiedliche Informations- und/oder Evakuierungspunkte in den 
Stadtbezirken. Die Vorplanungen unterliegen dem Geheimschutz.

2 
 
 
 
Frage 3: 
Gibt es in Porz einen definierten Versammlungsplatz zur Organisation alle notwendigen Eins-
ätze im Krisenfall? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Siehe Antwort zu Frage 2. 
 
 
Frage 4: 
Welches Ergebnis brachte der Sirenen- und Handyalarmtest am 09.03.2023 im Stadtbezirk 
Porz? 
 
Die Auswertung des Sirenentests vom 09.03.2023 hat ergeben, dass stadtweit 134 von 136 
Sirenen ausgelöst haben. Der „Handyalarmtest“ über die NINA-Warn-App und auch die War-
nung über Cell-Broadcast sind landesweit ausgelöst worden. Für den Stadtbezirk Porz haben 
die Warneinrichtungen ordnungsgemäß ausgelöst. 
 
Da es sich bei der Warnung über Cell-Broadcast um eine anonyme Landes-Warnung handelt, 
kann die Feuerwehr Köln keine Aussage darüber treffen, ob die Telekommunikationsanbie-
ter*innen filtern können, wie viele Handys in ihren Funkzellen erreicht worden sind.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0983/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.03.2023
Erstellt
17.03.2023 13:06