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2684/2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kölner Volkshochschule

Mitteilung Ausschuss 26.11.2025

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage-1_AGB_KölnerVHS_ ab-2026-01-01

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Mitteilung Ausschuss

585 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 26.11.2025 
 2684/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.12.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 08.12.2025 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kölner Volkshochschule 
Im Nachgang zum Beschluss des Rates der Stadt Köln (0827/2025) über die neue 
Honorarordnung und die neue Entgeltordnung für die Kölner Volkshochschule hat die 
VHS Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt. 
 
 
Gez. Voigtsberger 
 
 
Anlage 
- AGB der Kölner VHS

Anlage-1_AGB_KölnerVHS_ ab-2026-01-01

12581 Zeichen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kölner VHS 
 
§ 1 Allgemeines 
(1) Diese AGB gelten ab 01.01.2026. 
 
(2) Die Kölner VHS ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Köln 
im Sinne des § 8 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen und der §§ 2, 10 ff. 
Weiterbildungsgesetz Nordrhein -Westfalen, welche organisatorisch dem Amt 
für Weiterbildung der Stadt Köln angegliedert ist. 
 
(3) Die Kölner VHS dient der Weiterbildung von Erwachsenen und Jugendlichen 
und nimmt in diesem Rahmen eine Pflichtaufgabe der kommunalen 
Selbstverwaltung wahr. 
 
(4) Die Regelungen dieser AGB gelten ausschließlich für Leistungen, die die Kölner 
VHS im Rahmen privatrechtlicher Rechtsverhältnisse mit ihren Kund*innen 
erbringt. Für Leistungen im Rahmen öffentlich -rechtlicher Rechtsverhältnisse 
gelten diese AGB nicht. 
 
§ 2 Entgelt, Fälligkeit, Ratenzahlungen 
(1) Das Entgelt wird mit Vertragsschluss fällig. 
 
(2) Zahlungen mittels Überweisung sind nur für Firmenkunden möglich. Das Entgelt 
ist binnen zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn zahlbar. 
 
(3) Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert.  
 
(4) Bei Zahlung per SEPA -Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach 
Veranstaltungsbeginn üblicherweise am folgenden 1. oder 15. eines Monats.  
 
(5) Ratenzahlungen sind in Ausnahmefällen möglich. Sie müssen unter Angabe 
von Gründen und Vorlage entsprechender Nachweise spätestens bei der

Anmeldung beantragt werden. Ein Anspruch auf Gewährung von 
Ratenzahlungen besteht nicht. 
 
§ 3 Entgeltermäßigungen und Nachlässe 
Entgeltermäßigungen und Nachlässe werden durch die vom Rat der Stadt Köln 
beschlossene Entgeltordnung für die Kölner VHS geregelt. 
 
§ 4 Mehrwertsteuer 
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Erhebung von Mehrwertsteuer 
bleiben unberührt. Soweit danach eine Verpflichtung zur Zahlung von 
Mehrwertsteuer besteht, ist diese von den Kund*innen zusätzlich in der jeweils 
geltenden Höhe zu zahlen. 
 
§ 5 Leistungsbeschreibungen und Änderungen 
(1) Der Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen richten sich nach der 
Leistungsbeschreibung, wie sie in der Ankündigung der Kölner VHS 
(Internetprogramm, Aushang, etc.) veröffentlicht ist.  
 
(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine 
bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird.  
 
(3) Die Kölner VHS ist berechtigt, inhaltliche Änderungen der Veranstaltung 
vorzunehmen, sofern sie deren Kern oder das Veranstaltungsziel nicht 
grundlegend verändern. 
 
(4) Die Kölner VHS kann Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. 
Insbesondere kann die Kölner VHS in begründeten Fällen vom Präsenzformat 
auf ein Online-Format wechseln. 
 
(5) Bei Änderungen nach Absätzen 3 bis 4 versucht die Kölner VHS, die 
Kund*innen unverzüglich zu informieren.

§ 6 Kündigung durch Kund*innen 
(1) Kund*innen können das Vertragsverhältnis bis zum achten Tag vor 
Veranstaltungsbeginn kostenfrei kündigen.  
 
(2) Danach ist eine Kündigung des Vertragsverhältnisses nur noch aus wichtigem 
Grund (§ 314 BGB) möglich. Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn die 
Kölner VHS trotz Fristsetzung Mängel einer Veranstaltung nicht abstellt. 
Erkrankungen oder Umzüge von K und*innen fallen in die Risikosphäre der 
Kund*innen und rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund regelmäßig 
nicht.  
 
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per SMS genügt der 
Textform nicht. Die Lehrkräfte der Veranstaltungen der Kölner VHS sind zur 
Entgegennahme von Kündigungen nicht berechtigt. Die Kündigung kann im 
Kundenzentrum der Kölner VHS (Cäcilienstra ße 35, 50667 Köln) oder per E -
Mail an vhs-kundenzentrum@stadt-koeln.de erklärt werden. 
 
(4) Im Falle einer Kündigung erstattet die Kölner VHS den Kund*innen das bereits 
gezahlte Entgelt. Haben einzelne Veranstaltungstermine bereits stattgefunden, 
erstattet die Kölner VHS den Anteil, der auf die nicht mehr stattfindenden 
Veranstaltungstermine entfällt. 
 
(5) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und Prüfungen mit 
Anmeldeschluss: 
Für Prüfungen gelten ergänzende beziehungsweise abweichende Geschäfts - 
und Prüfungsbedingungen der jeweiligen Prüfungsanbietenden, die diesen 
AGB vorgehen. 
Die abweichenden Geschäftsbedingungen sind abrufbar bei den jeweiligen 
Anbietenden. 
 
§ 7 Umbuchungen durch Kund*innen 
(1) Mit Umbuchung ist die Abmeldung von einer laufenden Veranstaltung auf eine 
andere Veranstaltung der Kölner VHS gemeint, die im selben Semester wie die 
gebuchte Veranstaltung stattfindet.

(2) Umbuchungen auf Wunsch von Kund*innen können bis zum Beginn des dritten 
Veranstaltungstermins vorgenommen werden Bei Veranstaltungen mit nicht 
mehr als drei Terminen kann die Umbuchung bis zum achten Tag vor 
Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden.  
 
(3) Umbuchungen auf Wunsch von Kund*innen sind nicht möglich, wenn das 
Entgelt für die neue Veranstaltung um mehr als 50,00 Euro geringer ist als das 
für die bisher gebuchte Veranstaltung.  
 
(4) Eine Umbuchung ist nur gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe 
von 10 Euro möglich. Die Umbuchung muss im Kundenzentrum der VHS 
(Studienhaus am Neumarkt, Cäcilienstraße 3 5, 50676 Köln) erfolgen  oder per 
E-Mail an vhs-kundenzentrum@stadt-koeln.de . 
 
(5) Bildungsurlaube können nicht umgebucht werden.  
 
§ 8 Kündigung durch die Kölner VHS 
(1) Wird die Mindestzahl der Teilnehmenden an einer Veranstaltung nicht erreicht, 
kann die Kölner VHS vor Veranstaltungsbeginn das Vertragsverhältnis mit 
sofortiger Wirkung kündigen. 
 
(2) Die Kölner VHS kann das Vertragsverhältnis ferner mit sofortiger Wirkung 
kündigen, wenn eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.  
 
(3) Das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 
314 BGB) bleibt unberührt. 
 
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. 
 
(5) Im Falle einer Kündigung erstattet die Kölner VHS den Kund*innen das bereits 
gezahlte Entgelt. Haben einzelne Veranstaltungstermine bereits stattgefunden, 
erstattet die Kölner VHS den Anteil, der auf die nicht mehr stattfindenden 
Veranstaltungstermine entfällt.

Vorstehendes gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die die 
Kund*innen zu vertreten haben. 
 
§ 9 Teilnahmebestätigung und Teilnahmebescheinigung 
(1) Nach Abschluss einer Veranstaltung erhalten Teilnehmende eine 
Teilnahmebestätigung. Diese bestätigt die Teilnahme an der Veranstaltung in 
einfacher Form und wird kostenfrei ausgestellt.  
 
(2) Teilnahmebescheinigungen stellen einen formelleren, inhaltlich erweiterten 
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme dar. Für die Erstellung einer solchen 
Teilnahmebescheinigung wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 
5,00 Euro erhoben. Ausgenommen von dieser Pauschale sind 
Teilnahmebescheinigungen, deren Ausstellung gesetzlich vorgeschrieben ist. 
 
§ 10 Wort-, Ton- und Bildaufnahmen 
(1) Den Kund*innen / Teilnehmenden ist es bei Veranstaltungen der Kölner VHS 
untersagt, andere Teilnehmende der Veranstaltung (inklusive Lehrkräfte) in 
Wort, Bild oder Ton aufzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die 
Veranstaltung online oder hybrid stattfindet. 
 
(2) Wort-, Ton- und Bildaufnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die aufgenommene 
Person zuvor ihr Einverständnis erteilt hat. Das Einverständnis gilt als erteilt, 
wenn sich eine Person zu einer Veranstaltung anmeldet, in der Aufnahmen 
obligatorisch sind, da sie zum Beispiel das Erstellen von Fotos, Videos und 
Tontechnik zum Inhalt haben. 
 
§ 11 Urheberschutz, Netzwerksicherheit, Virenschutz 
(1) Bei jeglicher Nutzung von Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits - und 
Begleitmaterialien durch die Kund*innen sind die Rechte der jeweiligen 
Urheber*innen zu wahren.  
 
(2) Die von der Kölner VHS zur Verfügung gestellten und sonstige sich auf deren 
Datenträgern befindliche Daten sowie Software (Dateien) dürfen weder kopiert 
noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. Sollte ausnahmsweise die

Übertragung von Dateien gestattet werden, übernimmt die Kölner VHS keine 
Haftung für Schäden, die durch die übertragenen Dateien, insbesondere durch 
Viren, bei den Empfänger*innen der Dateien entstehen. 
 
(3) Unzulässig ist insbesondere jede Nutzung der Computer (Soft - und Hardware) 
der Kölner VHS, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen 
geltende Rechtsvorschriften verstößt. 
 
(4) Es ist den Teilnehmenden untersagt, eigene Datenträger und Software zu 
verwenden sowie eigene Dateien auf Datenträger der Kölner VHS zu 
überspielen und/oder zu installieren. 
 
§ 12 Datenerhebung und Datenschutz 
(1) Die Kund*innen stimmen bei der Anmeldung der Erhebung und Verarbeitung 
von personenbezogenen Daten nach folgender Maßgabe zu.  
Die Kölner VHS erhebt unter anderem folgende Daten: 
Anrede, Angaben zum Geschlecht, Name, Vorname, Geburtsdatum, Titel, 
Anschrift, Titel, bei Minderjährigen die schriftliche Genehmigung einer/eines 
Erziehungsberechtigten, Kommunikationsverbindungen (Mobiltelefon, E -Mail, 
Telefon), angemeldete Kurse/Veransta ltungen, Gründe und Nachweise einer 
möglichen Entgeltermäßigung, Bankverbindung (außer bei Zahlung mit 
Girocard oder Kreditkarte). 
 
(2) Die Kölner VHS kann in ihren Veranstaltungen Anwesenheitslisten führen. 
 
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kommunikationsverbindungen 
erfolgt zur Kontaktaufnahme bei Veranstaltungsausfällen und anderen 
organisatorischen Veränderungen. 
 
(4) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der E-Mail-Adresse kann auch zur 
Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung der Kölner VHS erfolgen, 
sofern die Kund*innen einer derartigen Nutzung ausdrücklich zustimmen. Die 
Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 13 Widerrufsrecht 
(1) Gemäß § 355 BGB steht den Kund*innen bei außerhalb von Geschäftsräumen 
geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14 -tägiges 
Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu. 
 
(2) Die Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu 246a BGBEG) als auch das 
Widerrufsformular (Anlage 2 zu 246a BGBEG) sind zu finden unter  
http://www.koelner-vhs.de/widerruf. 
 
(3) Haben Kund*innen ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der 
Widerrufsfrist beginnen soll, so haben diese einen angemessenen Betrag zu 
zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt der Ausübung des 
Widerrufsrechts erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der 
vertraglich geschuldeten Leistungen entspricht. 
 
(4) Im Falle der vollständigen Vertragserfüllung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt 
das Widerrufsrecht, sofern die Kund*innen zuvor ausdrücklich verlangt haben, 
dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist 
begonnen wird und diese  ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts im 
Falle vollständiger Vertragserfüllung bestätigt haben. 
 
(5) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert 
werden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn von den Kund*innen ausdrücklich 
zugestimmt wurde, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der 
Widerrufsfrist begonnen werden soll, und mit Kenntnis bestätigt wurde, dass mit 
Beginn der Vertragsausführung das Widerrufsrecht entfällt. 
 
§ 14 Vertragserklärungen, Formvorschriften 
Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder 
den gesetzlichen V orschriften nichts a nderes ergibt, der Textform. Dieses 
Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarungen aufgehoben 
werden.

§ 15 Haftung, Schadenersatzansprüche 
Schadenersatzansprüche der Kund*innen gegen die Kölner VHS  sind 
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei 
einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit  und, wenn 
die Kölner VHS  Pflichten schuldhaft verletzt, die das  Wesen des Vertrages 
ausmachen. Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung 
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die 
Kund*innen vertrauen dürfen. 
 
§ 16 Aufrechnung, Abtretung 
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Kölner VHS  aufzurechnen, wird 
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt 
oder von der Kölner VHS anerkannt worden ist. 
 
(2) Ansprüche gegen die Kölner VHS sind nicht abtretbar. 
 
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung 
Die Kölner VHS ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren 
vor einer Verbraucher - streitbeilegungsstelle teilzunehmen. Es gibt die 
Möglichkeit eine Beschwerde online einzureichen. Hierzu steht die von der EU 
eingerichtete Internetplatt form zur Online -Beilegung von Streitigkeiten (OS -
Plattform) zur Verfügung.

Beratungsverlauf (2)

01.12.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2684/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.11.2025
Erstellt
27.08.2025 16:05