Mandari Insight

V/0568/2020

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung westlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost

Vorlagen 09.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 19.08.2020, TOP 20

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Lageplan V 0568 2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm zur V 0568 2020

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Kostenannahme zur V 0568 2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

4512 Zeichen

Anlage A zur V/0568/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita an der Hobbeltstraße maßnahmebedingt 70 - 75 Betreuungsplätze in Handorf geschaffen. 
Die Einrichtung soll zum 01. August 2023 in Betrieb gehen, um dringend benötigte Betreuungs-
plätze für den Wohnbereich Handorf bereitzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita an der Hobbeltstraße werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich 
Handorf ausgebaut.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.885.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.645.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insgesamt ma-
ximal 240.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 
810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
 Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.000.600 € an (für 2023 
anteilig: 414.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
400.300 € (für 2023 anteilig: 165.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2023 
anteilig: 41.500 €) gegenüber. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölker ung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s-
tum noch deutlich stärker ausfallen  und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Best andteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tr agen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei. 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan V 0568 2020

273 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 31.07.2020
Notizen:
Anlage 1 zu V/0568/2020
© Stadt Münster
H 5760 722
R 411 372
R 412 000
H 5761 602
0 50 100
Meter

Legende
Stadtplan Münster
Graustufen
Amtliche Basiskarte (ABK)
ABK-Strich (transparent)
mit Unterstützung von Mapbender

Anlage 2 Raumprogramm zur V 0568 2020

2430 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand:23.03.2020
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2020/2021
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm715
monatl. Mietzins im Kitajahr 11,00 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.380,00 €
2 x G I  = 20 Kinder 185qm
1 x G II = 10 Kinder 185qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 43 172
A2 Nebenraum 4 17 68
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
483
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG1.915
A16
Insgesamt 
ca. 1.200
Innenfläche + Außenfläche
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Bemerkungen 
166 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis

Beschlussvorlage

9943 Zeichen

V/0568/2020 
V/0568/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung westlich der Hobbeltstraße im 
Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen westlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost zur Weiteren t-
wicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur  Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe   für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe   für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöche ntli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01. August 2023 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
30.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Fritzen, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0568/2020 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet und an den Träger im Ra h-
men der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf d er Grundlage des Errichtungsbeschlusses 
zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpa uschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miet höhe liegt im Ra h-
men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e-
rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.  
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i-
bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.885.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 3.645.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insgesamt maximal 
240.000 €.   
  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend.   
  
Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.000.600 € an (für 2023 
anteilig: 414.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
400.300 € (für 2023 anteilig: 165.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2023 
anteilig: 41.500 €) gegenüber.  
  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

- 3 - 
V/0568/2020 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
5170 Kita Hobbeltstraße/ 
Lammerbach 
   
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  Zuwendun-
gen für Investitionsmaßnah-
men 
2021 
2022 
2023 
270.000 
270.000 
270.000 
Inv. Förde-
rung Bund/ 
Land 
  Summe Einzahlungen  810.000  
Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2021 
VE2021 
2022 
VE2022 
2023 
800.000 
1.585.000 
1.585.000 
1.260.000 
1.260.000 
 
 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
2023 240.000 Ausstattungs-
budget 
  Summe Auszahlungen  3.885.000  
Saldo  3.075.000  
 
Mit dem Haushalt 2020 sind für die Jahre 2021 und 2022 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die 
Auszahlungen Mittel in Höhe von 1.780.000 € (2021 = 600.000 €; 2022 = 1.180.000 €) beschlossen 
worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von 
Gesamtkosten von 3.885.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 3 Jahren (Auf-
teilung siehe wie oben). 
Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 
810.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt 
auf 3 Jahre.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2023 
2024 ff 
165.800 
400.300 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2023 
2024 ff 
41.500 
100.100 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 
2024 ff 
414.300 
1.000.600 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens-
situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

- 4 - 
V/0568/2020 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis-
plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver-
waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle 
zu kompensieren. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Handorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 mit 55,8 % bei den u3 – Kindern (126 
Plätze für 226 Kinder)  und 110,2 % bei den ü3 – Kindern (291 Plätze für 264 Kinder)  über dem g e-
samtstädtischen Durchschnitt. Aktuell sind zur Versorgung der derzeitigen Anzahl der Kinder im 
Wohnbereich Handorf keine zusätzlichen Kitaplätze erforderlich. 
 
In Handorf entstehen allerdings zwei neue Baugebiete am Standort Kirschgarten / Hobbeltstraße (vgl. 
Anlage 1) und am Standort Kötterstraße / Lützowstraße. Durch diese Baugebietsentwicklung ergeben 
sich neue Bedarfe an Betreuungsplätzen, die nicht mehr durch die bestehenden Einri chtungen abge-
deckt werden können. Die neue Kita stellt damit maßnahmebedingt die Bedarfe für das neue Woh n-
gebiet am Standort Kirschgarten / Hobbeltstraße sicher. 
 
Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 – und 
ü3 – Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. 
 
Mit Erschließung des neuen Baugebietes am Standort Kötterstraße / Lützowstraße ist die Errichtung 
einer weiteren Kita vorgesehen. 
 
 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Die Stadt Münster errichtet die Kindert ageseinrichtung im Rahmen der Bebauung „Kirschgarten“ ös t-
lich Hobbeltstraße. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 
- Plätzen errichtet. 
Im Bedarfsfall besteht die bauliche Option, diese Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt von vier auf 
sechs Gruppen zu erweitern. 
 
Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Häuser im Baugebiet Kirschgarten errichte-
tet werden, um die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen zeitgleich abde-
cken zu können. 
 
Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Eine Fertigstellung ist zum 01. August 2023 geplant.

- 5 - 
V/0568/2020 
3. Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4. Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3- 
Kinder in Handorf geschaffen. 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenannahme

Anlage 3 Kostenannahme zur V 0568 2020

800 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0568/2020
KOSTENANNAHME Hobbeltstraße  -  4 Gruppen 
PROJEKT Neubau Kita Hobbeltstraße
Kostenstand: Juni 2020
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
KG 100 Grundstück ohne Ansatz 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen 60.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. 10 % GLL (nur Neubau) 1.400.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 330.000,00 €
KG 500 Außenanlagen 260.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 240.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten 450.000,00 €
Zwischensumme 2.740.000,00 €
Baupreisindex bis 2023 (Inbetriebnahme), 6 % pro Jahr 495.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 3.235.000,00 €
Risikozuschlag 10 % 325.000,00 €
Unvorhersehbares 10 % 325.000,00 €
Gesamtkosten brutto  3.885.000,00 €
aufgestellt: 
30.06.2020
I. A.   
gez.
Wieczorek
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Orte (5)

  • Hobbeltstraße 4
  • Lützowstraße
  • Kirschgarten
  • Kötterstraße
  • Lammerbach

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0568/2020
Typ
Vorlagen
Datum
09.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37