V/0568/2020
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung westlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0568/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita an der Hobbeltstraße maßnahmebedingt 70 - 75 Betreuungsplätze in Handorf geschaffen. Die Einrichtung soll zum 01. August 2023 in Betrieb gehen, um dringend benötigte Betreuungs- plätze für den Wohnbereich Handorf bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita an der Hobbeltstraße werden die u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Handorf ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.885.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 3.645.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insgesamt ma- ximal 240.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.000.600 € an (für 2023 anteilig: 414.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 400.300 € (für 2023 anteilig: 165.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2023 anteilig: 41.500 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölker ung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuz ü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wach s- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Best andteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tr agen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 -Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan V 0568 2020
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Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 31.07.2020 Notizen: Anlage 1 zu V/0568/2020 © Stadt Münster H 5760 722 R 411 372 R 412 000 H 5761 602 0 50 100 Meter Legende Stadtplan Münster Graustufen Amtliche Basiskarte (ABK) ABK-Strich (transparent) mit Unterstützung von Mapbender
Anlage 2 Raumprogramm zur V 0568 2020
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand:23.03.2020 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2020/2021 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 4 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm715 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,00 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 94.380,00 € 2 x G I = 20 Kinder 185qm 1 x G II = 10 Kinder 185qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 4 43 172 A2 Nebenraum 4 17 68 A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 4 6 24 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 19 19 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 17 68 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 19 19 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 A9 Abstellraum MZR 1 10 10 483 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 20 20 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 66 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200 C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG1.915 A16 Insgesamt ca. 1.200 Innenfläche + Außenfläche (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 700 qm - 900 qm Bemerkungen 166 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
Beschlussvorlage
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V/0568/2020 V/0568/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung westlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost Beratungsfolge 13.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.08.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen westlich der Hobbeltstraße im Wohnbereich Handorf im Bezirk Ost zur Weiteren t- wicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöche ntli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01. August 2023 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 30.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Fritzen, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5134 Fritzen@stadt-muenster.de - 2 - V/0568/2020 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Stadt Münster errichtet und an den Träger im Ra h- men der Mietkonditionen des Kinderbildungsgesetzes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf d er Grundlage des Errichtungsbeschlusses zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpa uschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an einen Träger zu vermieten. Die Miet höhe liegt im Ra h- men der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förd e- rung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i- bung prüft, ob ein Bedarf an Angeboten zur flexiblen Kindertagesbetreuung besteht, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 3.885.000 €, darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 3.645.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von maximal 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insgesamt maximal 240.000 €. Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2024 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.000.600 € an (für 2023 anteilig: 414.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 400.300 € (für 2023 anteilig: 165.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 100.100 € (für 2023 anteilig: 41.500 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. - 3 - V/0568/2020 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnah- me 5170 Kita Hobbeltstraße/ Lammerbach Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendun- gen für Investitionsmaßnah- men 2021 2022 2023 270.000 270.000 270.000 Inv. Förde- rung Bund/ Land Summe Einzahlungen 810.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2021 VE2021 2022 VE2022 2023 800.000 1.585.000 1.585.000 1.260.000 1.260.000 11 Auszahlungen von aktivierba- ren Zuwendungen 2023 240.000 Ausstattungs- budget Summe Auszahlungen 3.885.000 Saldo 3.075.000 Mit dem Haushalt 2020 sind für die Jahre 2021 und 2022 für die o. g. Investitionsmaßnahme für die Auszahlungen Mittel in Höhe von 1.780.000 € (2021 = 600.000 €; 2022 = 1.180.000 €) beschlossen worden. Die mit der aktuellen Vorlage konkretisierte Kostenkalkulation geht für die Maßnahme von Gesamtkosten von 3.885.000 € aus. Diese Kosten entfallen auf einen Zeitraum von 3 Jahren (Auf- teilung siehe wie oben). Den Auszahlungen stehen die ebenfalls im Haushalt eingestellten Einzahlungen in Höhe von 810.000 € gegenüber. Aufgrund der längeren Bauzeit verteilen sich diese statt wie bisher auf 2 jetzt auf 3 Jahre. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024 ff 165.800 400.300 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2023 2024 ff 41.500 100.100 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2024 ff 414.300 1.000.600 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens- situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 4 - V/0568/2020 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis- plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021ff. erfolgt. Die Ver- waltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Handorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2020/2021 mit 55,8 % bei den u3 – Kindern (126 Plätze für 226 Kinder) und 110,2 % bei den ü3 – Kindern (291 Plätze für 264 Kinder) über dem g e- samtstädtischen Durchschnitt. Aktuell sind zur Versorgung der derzeitigen Anzahl der Kinder im Wohnbereich Handorf keine zusätzlichen Kitaplätze erforderlich. In Handorf entstehen allerdings zwei neue Baugebiete am Standort Kirschgarten / Hobbeltstraße (vgl. Anlage 1) und am Standort Kötterstraße / Lützowstraße. Durch diese Baugebietsentwicklung ergeben sich neue Bedarfe an Betreuungsplätzen, die nicht mehr durch die bestehenden Einri chtungen abge- deckt werden können. Die neue Kita stellt damit maßnahmebedingt die Bedarfe für das neue Woh n- gebiet am Standort Kirschgarten / Hobbeltstraße sicher. Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 – und ü3 – Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. Mit Erschließung des neuen Baugebietes am Standort Kötterstraße / Lützowstraße ist die Errichtung einer weiteren Kita vorgesehen. 2. Maßnahmenplanung: Die Stadt Münster errichtet die Kindert ageseinrichtung im Rahmen der Bebauung „Kirschgarten“ ös t- lich Hobbeltstraße. Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 - Plätzen errichtet. Im Bedarfsfall besteht die bauliche Option, diese Einrichtung zu einem späteren Zeitpunkt von vier auf sechs Gruppen zu erweitern. Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Häuser im Baugebiet Kirschgarten errichte- tet werden, um die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen zeitgleich abde- cken zu können. Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Eine Fertigstellung ist zum 01. August 2023 geplant. - 5 - V/0568/2020 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder in Handorf geschaffen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenannahme
Anlage 3 Kostenannahme zur V 0568 2020
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Anlage 3 zur Vorlage V/0568/2020 KOSTENANNAHME Hobbeltstraße - 4 Gruppen PROJEKT Neubau Kita Hobbeltstraße Kostenstand: Juni 2020 FLÄCHEN / RAUMINHALTE : KG 100 Grundstück ohne Ansatz 0,00 € KG 200 Herrichten und Erschließen 60.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, incl. 10 % GLL (nur Neubau) 1.400.000,00 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 330.000,00 € KG 500 Außenanlagen 260.000,00 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 240.000,00 € KG 700 Baunebenkosten 450.000,00 € Zwischensumme 2.740.000,00 € Baupreisindex bis 2023 (Inbetriebnahme), 6 % pro Jahr 495.000,00 € Summe incl. Baupreissteigerung 3.235.000,00 € Risikozuschlag 10 % 325.000,00 € Unvorhersehbares 10 % 325.000,00 € Gesamtkosten brutto 3.885.000,00 € aufgestellt: 30.06.2020 I. A. gez. Wieczorek Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (5)
- Hobbeltstraße 4
- Lützowstraße
- Kirschgarten
- Kötterstraße
- Lammerbach
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Details
- Aktenzeichen
- V/0568/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37