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RAT/429/2025

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Unterstützung der Stadt Düsseldorf für Abschiebungen

Antrag Die Linke 02.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 44.7

Antrag

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Antrag

3685 Zeichen

RAT/429/2025
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 28.11.2025
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Stephan Keller
 
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 
11.12.2025
 
Betrifft:
Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE: Keine Unterstützung der Stadt Düsseldorf für 
Abschiebungen
 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
zur Sitzung des Stadtrates am 11. Dezember 2025 stellt Die Linke. Ratsfraktion 
Düsseldorf folgenden Antrag:
 
Der Besetzungsprozess für die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- 
und Haftangelegenheiten im Allgemeinen Rückkehrmanagement der 
Kommunalen Ausländerbehörde wird gestoppt. 
 
Die Stelle wird aus dem Stellenplan gestrichen.
 
Begründung:
 
Ohne politische Debatte hat die Stadt Düsseldorf offenbar schon vor eineinhalb 
Jahren die Stelle eine:r Mitarbeiter:in für Außendienst- und Haftangelegenheiten im 
Allgemeinen Rückkehrmanagement der Kommunalen Ausländerbehörde eingerichtet.
Die Ausschreibung der Stelle in diesem Jahr bewog Die Linke Ratsfraktion, in der 
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 25.11.2025 nach den 
rechtlichen Rahmenbedingungen der Stelle anzufragen. 
 
Die Antwort der Beigeordneten Koch konnte Bedenken der Linken nicht ausräumen. 
Die/der städtische Mitarbeiter:in soll auf Weisung von Vorgesetzten bei Festnahmen 
und Abschiebungen mitwirken und es wurde behauptet, dass die/der Mitarbeiter:in 
„keine eigenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen zur Einleitung 
freiheitsbeschränkender bzw. freiheitsentziehender Maßnahmen” träfen. 
 
Zugleich besagt die Antwort der Beigeordneten aber: „die Mitarbeitenden der 
Ausländerbehörde treffen hierbei nur in einem engen Spielraum vorläufige

Seite 2
1 Quelle: https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html
Entscheidungen bis zur richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5 
Aufenthaltsgesetz“.
 
Dieser „ enge Spielraum” des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet, dass die 
Mitarbeitenden der Ausländerbehörde auch „vorläufige Entscheidungen bis zur 
richterlichen Anordnung im Sinne des § 62 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz" treffen. 
 
Dies umfasst die Festnahme von Ausländer:innen ohne richterliche Anordnung, wenn
„die richterliche Entscheidung (…) nicht vorher eingeholt werden kann und der 
begründete Verdacht vorliegt, dass sich der Ausländer der Anordnung der 
Sicherungshaft entziehen will“.1
 
Die Stelle ist demnach mit der Kompetenz ausgestattet, schwerste 
Grundrechtseingriffe bis zum Freiheitsentzug nach eigenem oder dem Ermessen von 
Vorgesetzten im Städtischen Dienst vorzunehmen. 
 
Als Qualifikation für diese Tätigkeit ist laut Stellenausschreibung eine Ausbildung im 
mittleren Verwaltungsdienst – oder „eine vergleichbare Qualifikation im Bereich 
öffentliche Sicherheit, Verwaltung oder Ordnung“ ausreichend. Lediglich ein 
Verwaltungslehrgang erfolgt als weitere Qualifikation nach der Einstellung. 
 
Dies in Kombination mit weitgehenden Kompetenzen, gepaart mit einer Tätigkeit in 
einem hochsensiblen Arbeitsbereich, erhöht nach Einschätzung der Linken das Risiko 
für Fehlentscheidungen bei Grundrechtseingriffen; mit teils nicht reparablen Folgen. 
 
Nach Kenntnisstand der Linken Ratsfraktion ist die Landeshauptstadt Düsseldorf 
nicht verpflichtet, polizeiliche Aufgaben im Bereich Abschiebungen zu unterstützen.
 
Daher beantragt Die Linke, diese Stelle aus dem Stellenplan zu streichen. Dies wäre 
ein politisches Zeichen an die geflüchteten Menschen in der Stadt, dass die 
Landeshauptstadt Düsseldorf sie mit Blick auf eine mögliche Bleibeperspektive 
behandelt und nicht mit dem Ziel der Absschiebung.
 
Freundliche Grüße
 
Chris J. Demmer Nicole Müller
 
 
 
 
F.d.R. Sönke Voigt

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 44.7 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RAT/429/2025
Typ
Antrag Die Linke
Datum
02.12.2025
Erstellt
28.11.2025 16:31