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2545/2019

Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 08.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 9.3

Anlage 2 Niederschrift

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Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3.3 Verkehr

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Ansehen

Anlage 4.3 Mühlen

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4.1 B-Plan Infrastruktur

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Ansehen

Anlage 4.2 B-Plan Baufelder

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Ansehen

Anlage 3.2 Abwägungstabelle TOeB

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Ansehen

Anlage 5 Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 3.1 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 Niederschrift

45638 Zeichen

A N L A G E  2  
 
   
 
Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 
BauGB  
 
 
 
 
Die Oberbürgermeisterin 19.06.2019 
61/Stadtplanungsamt Frau Trinks 
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Telefon 0221/221-33124 
50679 Köln  
 
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
– Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – 
 
 
Veranstaltungsort: Essigfabrik, Siegburger Straße 110, 50679 Köln 
 
Termin: 09.04.2019 
 
Beginn: Veranstaltung: 18:00 Uhr, Austellung: 16:30 Uhr 
 
Ende: 21:15 Uhr 
 
Besucher: circa 400 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende/r: 
 Andreas Hupke, Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innen-
stadt 
 
 Verwaltung: 
 Herr Greitemann, Beigeordneter des Dezernates  
Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
 Frau Müller, Leitung des Stadtplanungsamts 
 Herr Harzendorf, Leitung des Amts für Straßen und Verkehrsent-
wicklung 
 Frau Zlonicky, Stadtplanungsamt,  
Leitung Planungsteam  Innenstadt 
 Frau Trinks, Stadtplanungsamt 
 Frau Wagner, Stadtplanungsamt 
 Frau Hillebrand, Stadtplanungsamt 
 
 Moderation: 
 Herr Luchterhandt, büro luchterhandt 
 
 Themenbetreuer Verkehr: 
 Herr Carls, RK GmbH 
 Frau Pollok, RK GmbH 
 Frau Wagner, Stadt Köln

Frau Prien, büro luchterhandt 
 Frau Unzner, büro luchterhandt 
 Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 Themenbetreuer Planung: 
 Frau Trinks, Stadt Köln 
 Herr Günther, büro luchterhandt 
 Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 Themenbetreuer Verfahren: 
 Frau Hillebrand, Stadt Köln 
 Frau Zlonicky, Stadt Köln 
 Herr Senger, büro luchterhandt 
 Herr Noky, BKR Aachen Noky & Simon 
 Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon 
 
 
 Niederschrift: 
 Herr Hamacher, BKR Aachen Noky & Simon 
 Herr Porschen, BKR Aachen Noky & Simon  
 Herr Simon, BKR Aachen Noky & Simon 
 Frau Trinks, Stadtplanungsamt

Ablauf der Veranstaltung 
 
1. Ausstellung der Planung 
 
2. Aktive Information der Öffentlichkeit 
2.1 Begrüßungen 
2.2 Vorstellung des Stands der Planung 
 TOP 1 Verfahren  
 TOP 2 Verkehr 
 TOP 3 Planung 
 TOP 4 Ausblick  
 
3. Arbeit in Themenkojen 
3.1 Themenkoje: Verkehr 
3.2 Themenkoje: Verfahren 
3.3 Themenkoje: Planung 
 
4. Zusammenfassung und Diskussion 
4.1 Koje Verkehr 
4.2 Kojen Planung und Verfahren

Dokumentation 
 
1. Ausstellung der Planung 
Die Bürger*Innen können sich bereits zwischen 16.30 und 18.00 Uhr über die Planung informie-
ren, sich die ausgehängten Pläne in den Kojen anschauen und mit Mitarbeiter*Innen des Stadt-
planungsamtes, des Straßen - und Verkehrsamts sowie weiterer Fachämter sowie Fachpl a-
ner*Innen diskutieren und Fragen stellen.  
 
2. Aktive Information der Öffentlichkeit 
 
2.1 Begrüßungen  
Herr Bezirksbürgermeister Hupke begrüßt die Anwesenden. Er bedankt sich für die Organisa-
tion der Veranstaltung und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl an Teilnehmer*Innen. 
Herr Greitemann stellt die Entwicklung des Deutzer Hafens unter das Motto "Beziehungen auf-
bauen". Er verdeutlicht das Ziel der Planung, ein lebendiges und gemischtes Viertel zum Woh-
nen und Arbeiten mit allem zu schaffen, was zu einem attraktiven Leben in der Stadt gehört: 
urbane Dichte, Kultur, Vielfalt sowie besondere Naturräume wie der Rhein mit den Poller Wi e-
sen. Geplant ist ein Viertel für 6.900 neue Einwohner*Innen und mit 6.000 Arbeitsplätzen.  
Er betont, dass der Verkehr eines der zentralen Themen der künftigen Entwicklung des Deutzer 
Hafens ist. Gerade zu diesem Themenkomplex wünscht er sich eine offene und konstruktive 
Diskussion. Die bisherigen Betriebe im Deutzer Hafen haben bereits überwiegend einen neuen 
Standort gefunden, mit den noch ansässigen werden konstruktive Gespräche geführt.  
Herr Greitemann verweist auf den Integrierten Plan von COBE, der die Basis für die künftige 
Entwicklung und Bauleitplanung bildet. Er dankt Frau Müller für ihr Engagement und den Wi s-
senstransfer.  
Herr Luchterhandt erläutert den Ablauf der Veranstaltung. Er macht darauf aufmerksam, dass 
während der Veranstaltung Fotos und Tonaufnahmen gemacht werden. Er verweist auf den 
formellen Charakter der Veranstaltung als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §  3 
Absatz 1 Baugesetzbuch im Rahmen der Bauleitplanung für den Deutzer Hafen in Köln-Deutz. 
Er wünscht sich für den Abend eine sachliche und wertschätzende Diskussion auf Augenhöhe, 
um die Planung für den Deutzer Hafen in ein abgewogenes Maß zu bringen. Er beton t die be-
sondere Herausforderung der Planung, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen 
Akteure zusammenzubringen und die Aufgabe der Stadt, eine Abwägung der unterschiedlichen 
Interessen zu bewerkstelligen.  
 
2.2 Vorstellung des Stands der Planung 
Frau Müller gibt einen kurzen Einblick in die Planung sowie den bisherigen und geplanten Pro-
zess zur Entwicklung des Deutzer Hafens. Der Deutzer Hafen wird im Masterplan Innenstadt 
(2009) als einer von 7 Interventionsräumen beschrieben. In 2016 fand ein kooperatives Verfah-
ren statt, an dem 5 renommierte Planungsteams teilnahmen. Der COBE -Entwurf wurde ein-
stimmig als Grundlage für die weitere Entwicklung beschlossen. Das von COBE entworfene 
Gerüst aus Bebauung und Freiraum bildete die Basis für die Erarbeitung des Integrierten Plans 
(2017 – 2018), der nah am ursprünglichen Konzept geblieben ist. Sowohl kooperatives Verfah-
ren als auch die Ausarbeitung des Integrierten Plans wurden von einer intensiven Öffentlic h-
keitsbeteiligung begleitet.

Ziel der Planung ist ein gemischtes urbanes lebendiges Quartier zum Leben und Arbeiten mit 
Wohnungen für 6.900 Menschen, davon mindestens 30  % öffentlich gefördert. 6.000 Arbeits-
plätze entstehen, daneben Angebote für Kultur und Nahversorgung. Im Gebiet werden 7 Kitas 
und eine Grundschule gebaut.  
Der Integrierte Plan bildet die Grundlage für die Bauleitplanung. Parallel laufen Qualifizierungs-
verfahren, u. a. für die Baufelder und den Freiraum. 2021 wird die Baureifmachung des Areals 
starten. 
Frau Zlonicky erläutert, dass die Bauleitplanung die Änderung des Flächennutzungsplanes 
und die Aufstellung eines Bebauungsplanes umfasst. Beide Planverfahren stehen am Anfang: 
Einleitungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurden gefasst, die frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und Dienststellen nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch hat stattgefunden. Die Eingaben aus der 
derzeit laufenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit werden dem Stadtentwicklungsaus-
schuss zur Entscheidung vorgelegt (Vorgabenbeschluss). Mit der Offenlage beider Pläne findet 
eine erneute Öffentlichkeits-Beteiligung statt.  
Der Flächennutzungsplan soll gemischte Bauflächen darstellen. Zurzeit wird diskutiert, diese 
Darstellung im Süden um gewerbliche Bauflächen und auf der westlichen Halbinsel um Wohn-
bauflächen zu ergänzen. Darüber hinaus werden die geplanten Freiräume und der Schulstand-
ort gesichert.  
Es bestehen viele Abhängigkeiten im Deutzer Hafen. Die Wohnnutzungen setzen z. B. den Bau 
der Schule voraus, zugleich müssen die Wohnungen gegenüber Bahnlärm geschützt werden. 
Der gesamte Hafen muss hochwasserangepasst geplant werden. Dafür werden die künftigen 
Straßen auf ein 200-jährliches Hochwasser ausgelegt und damit bis zu drei Meter über der heu-
tigen Hafenkante liegen. Zugleich ist die Barrierefreiheit sicherzustellen. Die Vorgaben des CO-
BE-Entwurfes müssen in den Bebauungsplan übernommen werden, z. B. die Höhen des Deut-
zer Blocks. Dazu sind weitere qualifizierende Planungen erforderlich.  
Vor diesem Hintergrund werden mehrere Bebauungspläne für den Deutzer Hafen aufgestell t. 
Der erste Teilbebauungsplan Infrastruktur sichert die öffentlichen Flächen (Hafenbecken, Stra-
ßen, Brücken, Grünflächen) und den Schulstandort. Weitere Bebauungspläne sichern die Um-
setzung der einzelnen Baufelder. Als Art der Nutzung wird zurzeit das Urbane Gebiet diskutiert, 
aber auch Gewerbe im Süden oder Allgemeine Wohngebiete auf der westlichen Halbinsel.  
Die Anregungen der Öffentlichkeit aus der Veranstaltung im März 2018 wurden dokumentiert 
und – sofern möglich – im Planverfahren berücksichtigt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erbrachte Stellun g-
nahmen vor allem zu den Aspekten Erschließung, Umwelt, soziale Infrastruktur und Nutzungen. 
Daraus resultieren Gutachten, die bereits beauftragt sind oder noch beauftragt werden (z. B. zu 
Mobilität, Umwelt, Freiraum, Nutzungsmischung und Denkmalschutz).  
Herr Harzendorf  stellt die Lage des Deutzer Hafens am Wasser und nahe der Innenstadt her-
aus. Die geplante hohe Dichte erzeugt ein hohes Mobilitätsbedürfnis, das gelöst werden muss 
und kann. Er erläutert Rahmenbedingungen sowie Ziele. Er verdeutlicht, dass am heutigen 
Abend ein nicht abgeschlossener Arbeitsstand vorgestellt wird. Im weiteren Verfahrensverlauf 
können aufbauend auf diesen Zwischenstand Änderungen, Konkretisie rungen und Ergänzu n-
gen vorgenommen werden.  
Aus verkehrlicher ist der Standort Deutzer Hafen gut gewählt. Eine vergleichbare Entwicklung 
am Stadtrand oder im Kölner Umland würde eine Zunahme der Pendlerverkehre nach sich zie-
hen. Zugleich ist ein kluges Konzept zu entwickeln, um ein autoarmes Quartier zu entwickeln.

Ziel der Stadt Köln insgesamt ist eine Reduzierung des Anteils Autoverkehr am Modal Split auf 
33 % in 2025 (Stand 2017: 35  %). Das Mobilitätskonzept Deutzer Hafen bearbeitet vor diesem 
Hintergrund drei wichtige Themen. Neben einer Stärkung des Radverkehrs und des ÖPNV hat 
die Nutzungsmischung eine entscheidende Bedeutung.  
Zur besseren Nachvollziehbarkeit regt eine Bürgerin an, in Bezug auf die Abgaben zum Modal 
Split neben prozentualen auch absol ute Zahlen zu den jeweiligen Verkehrsteilnehmern zu be-
nennen. 
Herr Luchterhandt  erläutert, dass die Präsentation der Veranstaltung unter www.stadt -
koeln.de/deutzer-hafen veröffentlicht wird.  
Herr Carls  präsentiert die geplante Vorgehensweise zum Verkehrsk onzept. Neben einer Be-
standserfassung wird in einem Prognose -Nullfall betrachtet, wie sich die Verkehre ohne die 
Umsetzung der Planungen Deutzer Hafen bis 2035 entwickeln. Weiterhin wird eine Prognose 
2035 gerechnet, die die Verkehre aus der Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt.  
Das Konzept setzt sich mit unterschiedlichen Verkehrsarten auseinander. Vorgesehen sind u.a.: 
Fußgänger: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- 
und Radweg um das Hafenbecken, neue Querungsmöglichkeiten Siegburger Straße 
Radfahrer: Umbau der Alfred-Schütte-Allee zu einem Fuß- und Radweg, Promenade als Fuß- 
und Radweg um das Hafenbecken, barrierefreier Zugang zur Südbrücke, neue Radwegeve r-
bindung in Richtung Hochschulcampus 
Im Bereich ÖPNV ist ab 2020/21 eine neue Buslinie 150 (Elektrobusse) durch den Deutzer Ha-
fen vorgesehen. Ein mögliches Wassertaxi wird zurzeit von der Stadt Köln gemeinsam mit den 
Nachbarkommunen geprüft. 
Für die Stadtbahnlinie 7 werden Taktverdichtungen untersucht. Diese beinhalten eine Verlänge-
rung der Linie bis zum Deutzer Bahnhof, eine Betrachtung möglicher Fahrgastpotenziale sowie 
die Möglichkeiten der Integration in den Fahrplan. Die geplante S16 wiederum ist von Vorteil für 
den gesamten Stadtteil. 
Die Nutzung der HGK-Trasse wurde geprüft. Grundsätzlich sind die Gleise für die HGK nach 
Aufgabe des Bahnverkehrs im Deutzer Hafen südlich der Straße Am Schnellert betriebsno t-
wendig. Wenn diese Nutzungen später entfallen, ist eine Nutzung für das Fuß - und Radwege-
netz vorgesehen. Eine Nutzung als Stadtbahntrasse ist nicht machbar, da ein hoher Fläche n-
bedarf für erforderliche Radien besteht, die veränderte Höhenlage der Straße "Am Schnellert" 
eine Durchführung unter der Bahntrasse verhindert und eine parallele Führung vo n 2 Stad t-
bahnlinien fahrplantechnisch nicht machbar ist.  
Für die MIV-Erschließung des Deutzer Hafens entstehen drei neue Zufahrten in das Gebiet. Für 
den ruhenden Verkehr ist ein Parkraumkonzept incl. Parkraumbewirtschaftung vorgesehen.  
Das Mobilitätsangebot wird durch 6 Mobilstationen unterschiedlicher Größe vor allem an den 
ÖPNV-Haltepunkten ergänzt.  
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen führt zu einer Reduzierung des vorhabenbedingten 
MIV (Wohnen, Arbeiten und Freizeit) von 23.900 auf 19.900 neue Kfz -Fahrten pro Tag. Die 
heutigen 6.300 Fahrten fallen mit Aufgabe der Nutzungen weg, die neuen Fahrten werden kon-
tinuierlich mit den neuen Nutzungen entstehen (bis 2032). Diese langjährige Entwicklung e r-
möglicht eine jeweils angemessene Reaktion im Verkehrsbereich, u. a. mit Umbaumaßnahmen 
im Straßenbereich. Dazu gehört der noch in der Konzeption und Diskussion befindliche Umbau 
der Siegburger Straße, der keine negativen Einflüsse auf den ÖPNV erwarten lässt, aber eine 
Reduzierung der Durchgangsverkehre. Weite re Maßnahmen sind eine neue Verbindung vom 
Knotenpunkt Rolshover Kirchweg/Am Grauen Stein bis zum Knotenpunkt Rolshover Str a-

ße/Poll-Vingster-Straße, ein zusätzliches Rampenbauwerk zum Vollausbau der Anschlussstelle 
Am Grauen Stein sowie der Ausbau der bestehenden Porzer Ringstraße zwischen Kölner Stra-
ße und dem östlichen Zubringer und Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs bzw. die 
Schaffung einer Über-/ Unterführung. 
Abschließend gibt Herr Carls einen Ausblick auf die weiteren Schritte: 
Berücksichtigung der neuen Mobilitätskennwerte für die Stadt Köln (u. a. aus der Umfrage MID 
– Mobilität in Deutschland) 
Neuberechnung der Prognose-Planfälle 
Berechnung sinnvoller Kombinationen der Planfälle und deren Wirkungen 
Detaillierung der vorliegenden Planungsvorhaben 
Fertigstellung der Verkehrsuntersuchung 
 
Frau Zlonicky erläutert weitere Themenbereiche, die im letzten Jahr bearbeitet wurden bzw. 
noch bearbeitet werden. 
Die Mühlen im Deutzer Hafen sollen weitgehend erhalten und umgenutzt werden. Dazu waren 
Fragestellungen bspw. zur Statik, zu möglichen Nutzungen und zum Denkmalschutz zu klären. 
Zu diesem Zweck wurde ein Werkstattverfahren durchgeführt, in dem sich die Büros Anderhal-
ten (rote Mühle) und Astoc (weiße Mühle) mit einer umfangreichen Bestandsaufnahme und ei-
nem Nutzungskonzept (Wohnen, Gewerbe, Kultur) auseinandergesetzt haben. Das Werkstatt-
verfahren wurde zum einen vom Stadtkonservator begleitet, zum anderen von einem externen 
Begleitgremium. Die Ergebnisse des Verfahrens sind zurzeit in der Abstimmung.  Für Mai ist 
eine Mitteilung im Stadtentwicklungsausschuss vorgesehen. Damit werden die Unterlagen auch 
im Ratsinformationssystem veröffentlicht.  
Für das Hafenbecken wird ein Konzept erstellt, um die Möglichkeiten der Freizeit- und Wasser-
sportnutzungen zu prüfen. Zugleich sollen die Bewohner*Innen an das Wasser gelangen kö n-
nen. Zu prüfen ist auch der von COBE vorgesehene Pool. 
Für die geplanten Brücken sind Wettbewerbsverfahren vorgesehen. 
Für Grünflächen und Plätze sind weitere Qualifizierungen und ein Gr ünordnungsplan erforder-
lich. Die Verteilung von Kinderspiel - und Sportflächen muss geprüft werden. Der Natur - und 
Umweltgedanke soll dabei Berücksichtigung finden. 
Ein Konzept zur Nutzungsmischung beinhaltet verschiedene Aspekte. Zum einen ist sicherz u-
stellen, dass in jedem Baufeld eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen (geförderter und 
preisgedämpfter Wohnungsbau, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen) entsteht. Zum ande-
ren ist eine Mischung aus Wohnen sowie Gewerbe, Einzelhandel, Kultur und Gastronomie her-
zustellen.  
Im Bereich der sozialen Infrastruktur sind neben der Grundschule sieben Kindertagesstätten 
incl. der Außenspielbereiche zu schaffen.  
Der Vorgabenbeschluss soll im Herbst 2019 gefasst werden, parallel werden Fachgutachten 
und Qualifizierungen / Wettbewerbe bearbeitet. Nach einer weiteren Behördenbeteiligung sollen 
die Flächennutzungsplan-Änderung und der erste Teilbebauungsplan Infrastruktur offengelegt 
werden. Für Ende 2020 ist ein Beschluss sowohl der FNP -Änderung als auch des ersten Teil-
bebauungsplans vorgesehen. Weitere Bebauungsplanverfahren für die einzelnen Baufelder 
werden parallel vorbereitet und durchgeführt. Die weitere Zeitplanung gestaltet sich wie folgt: 
Laufzeit Miet-/Nutzungsverträge bis Ende 2020 
Baureifmachung ab 2021 
Herstellung Infrastruktur ab 2021/22 
Vermarktung ab ca. 2022 
Baubeginn (Hochbau) ab ca. 2024

Frau Zlonicky geht auf die Vergabeverfahren ein. Ausschreibungseinheit ist das Baufeld, die 
jeweiligen Vergaben erfolgen nach Konzeptkriterien. Diese Kriterien (Konzeptinhalte, Preis) 
werden zurzeit noch diskutiert, auch die Gewichtung der einzelnen Kriterien.  
Frau Zlonicky wünscht sich abschließend eine weitere Unterstützung durch die Bürger*Innen.  
Herr Luchterhandt  verdeutlicht, dass alle Stellungnahmen, Anregungen und Fragen schriftlich 
gemacht werden müssen, d. h. entweder auf Kärtchen an den Stellwänden in den Themenkojen 
oder per Post oder E -Mail. Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich zum 30. April 
2019 an den Bezirksbürgermeister gerichtet werden. 
 
3. Arbeit in Themenkojen 
Herr Luchterhandt leitet zu den Themenkojen über. Die Kojen befassen sich mit den Themen-
bereichen Verkehr, Verfahren und Planung. Den Bürger*Innen wird zwischen 19.00 und 20.00 
Uhr weitere Gelegenheit geboten, sich vertieft zu informieren, mit den Planer*Innen zu diskutie-
ren sowie Anregungen, Fragen und Stellungnahmen abzugeben.  
Die Fragen und Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Themen und Inhalt im Folgenden zu-
sammengefasst: 
 
3.1 Themenkoje: Verkehr 
Öffentlicher Verkehr 
 Erst S-Bahn fertig, dann bebauen, um MIV zu vermeiden 
 S-Bahnhof Poll frühzeitig planen 
 Einbeziehung der Seilbahn-Planungen  
 Früh genug klären, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist  
Anregungen Straßenbahn/Stadtbahn  
 Linie 7 täglich im Stau ab Südbrücke 
 Linie 7 autark von Straßenverkehr 
 Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen 
 Linie 7 auf Siegburger Straße als U-Bahn 
 Verlängerung Linie 7 bis Messe/Deutz 
 Linie 7 weiterführen bis Bahnhof Messe/Deutz 
 Wie wird die Linie 7 angebunden? 
 Deutzer Hafen als regionaler Bürostandort mit Stadtbahn an Bahnhof Deutz anschließen 
 Direkte Verbindung zum Bahnhof Deutz machbar machen  
 Stadtbahn Poll-Deutzer Hafen – Deutzer Bahnhof – Mülheim, am besten von Siegburger 
Str. über Gotenring 
 Stadtbahnführung zwischen Poll-Salmstraße und Deutzer Freiheit sollte unterirdisch ge-
führt werden, um obe rirdisch Platz zu schaffen für MIV + ungehinderter Verkehr der 
Straßenbahn + höhere Frequenz 
 Bus wird nicht genutzt, wenn es Parallelverbindung mit Straßenbahn gibt, Straßenbahn-
kapazitäten ausbauen 
 Warum kann ich vom Deutzer Hafen aus mit der KVB den Chlodwigpatz nicht erreichen?  
 Wie kann man die Möglichkeit der Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise so starr ig-
norieren?  
 Straßenbahn oder Durchgangsverkehr MIV braucht dringend andere Trassen

Aktive Mobilitätsformen 
 Breite Radschnellwege auch zum Bahnhof Messe/Deutz 
 Rampe zur Südbrücke möglichst schnell realisieren 
 Rampe zur Südbrücke so früh wie möglich realisieren 
 Rampe von Südbrücke linksrheinisch dringend mit einplanen 
 Anbindung für Fußgänger an die Severinsbrücke verbessern, um weitere Rheinbrücke 
einzusparen 
 Konzept für Radabstellplätze sowohl für Private, Besucher und Shared. Überdacht, be-
leuchtet, sicher  
Erschließung  
 Verkehrsanbindung in die südliche Alfred-Schütte-Allee sichern 
 Für zu- und abfließenden Verkehr müssen auch die neuen Gewerbeflächen Kaltenborn-
weg und Dr.-Simon-Straße berücksichtigt werden 
 Verlängerung des Rolshover Kirchwegs: Anwohner berücksichtigen  
 Verkehrslösungen sollen teils als Vorleistung erbracht werden, damit Nutzen geprüft/ 
bewiesen werden kann 
 Wohin soll der Verkehr, w enn die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols-
hover Straße mündet, dann abfließen? 
Siegburger Straße 
 Staugefahr Siegburger Straße: bei Sperrung A4 fahren alle KFZ durch diese Straße, 
auch SL7 betroffen 
 Kein Mischverkehr (KFZ& Bahn) auf der Siegburger Straße 
 Begrüntes Rasengleis an der Siegburger Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hi n-
sichtlich Schall und Optik. Mehr Bäume  
 Siegburger Str. nur noch eine Spur je Richtung, mehr Raum für andere Verkehre. G e-
schwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h zwi schen Raiffeisenstraße und Auf dem San d-
berg 
 Falls die Beruhigung der Siegburger Str. erfolgt, sind Sorgen weg 
Ruhender Verkehr 
 Reduzierung Stellplätze bei gefördertem Wohnungsbau 
 Parksituation tagsüber auf dem Poller Kirchweg ist heute schon sehr angespann t! Wie 
werden die wegfallenden Parkmöglichkeiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen? 
 Wo werden die Besucher parken, die auf den Poller Wiesen grillen wollen?  Parken 
bisher teilweise auf den Brachflächen die jetzt bebaut werden sollen 
 Parksituation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Bürogebäude östlich der Siegburger 
Straße ? 
Weitere Aspekte 
 Warum bei der Innenstadtlage nicht als autofreie Siedlung konzipieren? 
 Wo ist die Brücke über den Rhein geblieben? 
 
3.2 Themenkoje: Verfahren 
 Wann werden die Fachgutachten beauftragt? 
 Antworten von März 2018 veröffentlichen

Festsetzungen der Bauleitplanung 
 Kein reines & allgemeines Wohngebiet, sondern MU 
 Festsetzung von Höhen anstelle von Vollgeschossen 
 Keine Baugrenzen nach "innen" festsetzen 
 Sind Dichte und Höhe nicht zu hoch?  
 Wie viele Geschosse sind geplant? Sehe ich von Poll aus noch den Dom? 
Umsetzung und Vermarktung 
 Wie wird die Qualität von COBE in die Umsetzung gebracht? 
 Wie wird die Qualität von COBE sichergestellt? 
 Große Investoren m it "kleinen" Interessenten frühzeitig zusammenbringen (Koordinie-
rung) 
 Nicht komplettes Baufeld an einen Investor/Bauträger à Uneinheitlichkeit fördern / Früh-
zeitig Kooperationen auf einem Baufeld einrichten 
 Vermarktung GE-Flächen: Könnte der Bund mit einem kreativen Konzept ein geeigneter 
Investor sein? 
 Was heißt Vermarktung ab 2022? Baufelder oder Wohnungen?  
 Wie und wann laufen die Vergaben der Baufelder? Konzeptvergaben? 
 Wer ist für die Vermarktung zuständig? An wen bei Interesse wenden?  
 Ist eine Mitwirkung im Rahmen der Umsetzung (2022) möglich? 
 Wie läuft die Vermarktung? 
Gestaltung 
 Ist mit der Gestaltung der Bestandsgebäude (Mühle) jemand vertraut? 
 Ist eine ausreichende Belichtung/Besonnung sichergestellt?  
 Architektonisches Highlight am Wasser schaffen 
 Uneinheitlichkeit planen: lebendiges Quartier (Nutzungen & Baugestalt) 
 Erdgeschosszonen durchgehend beleben 
Kultur und Sport 
 Weiterführende Schule 
 "Essigfabrik" als kulturelle Identität rechtzeitig Verlängerung des Mietvertrages zur Ver-
meidung eines Kulturstaus in Deutz 
 Hafennutzung für Kanupolosport 
 Möglichkeit von hochgelegenen Wasserflächen für Wildwasserparcours zur Belebung 
des Quartiers 
 Bleibt die Essigfabrik? 
 Wo bleibt die Kultur? 
 Werden öffentliche Toiletten im Bereich der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt? 
 Was gibt es für Angebote für junge Leute? Was sichert die Lebensqualität?  
Nachhaltigkeit 
 Nachhaltigkeitsaspekte integrieren  
 Werden im B-Plan die Ansätze zum nachhaltigen Quartier aufgenommen? Und wird der 
B-Plan systematische Vorga ben zur nachhaltigen Bebauung und Quartiersentwicklung 
aufnehmen? 
Sozialer Wohnungsbau 
 Anteil Sozialer Wohnungsbau?

 Nicht nur sozialer Wohnungsbau / Bezahlbare Wohnungen für Paare und Familien 
Lärm 
 Schallreflektion in Richtung Poll mit berücksichtigen 
 Schallreflektion der Bahn in Zusammenhang mit hoher Bebauung im Süden berücksich-
tigen 
 Wie lässt sich der bauliche Schallschutz entlang der Bahn langfristig sichern? Was pas-
siert, wenn der Lärmschutz (auch die Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird? 
Verkehrsinfrastruktur 
 Warum keine Gondel über Rhein Richtung Altstadt? 
 Prüfung der Überregionalen Bereitstellung von Ladekapazitäten für E-Mobilität 
 Anbindung für Fuß- und Radverkehr 
 MobilitätsHub einrichten? 
 Wie sieht die Planung für Besucherparkplätze aus?  
 Haupterschließung nicht als Rennstrecke ausbilden 
 Begleitgremium für barrierefreie Ausgestaltung der Freiräume  Einbindung von Be-
troffenen 
Weitere Aspekte 
 Wer ist Träger der Planung? 
 Weiße Flecken zur Entwicklung lassen 
 Betriebliches Gesundheits-Management konzeptübergreifend 
 Fällt der Lidl an der Siegburger Str. weg?  
 
 
3.3 Themenkoje: Planung 
Gestaltung 
 Hohe, dichte, dunkle Bebauung stellt "Angstraum" dar (außerhalb der Bürozeiten) 
 Erlebbarkeit Hafenbecken sollte durch Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden 
 Domblick muss genießbar sein / Balkone und Terrassen mitplanen / nicht zu nüchterne 
Fassaden 
 Silos der Mühlen ersetzen oder grundlegend ändern 
 Abwechslungsreiche Fassaden 
Verkehrsinfrastruktur  
 Fahrradgaragen mit Anfahrt über Rampen (autofreie Siedlung) 
 Möglichkeiten Fahrräder auch anzuschließen 
 Barrierefreier Zugang zur Südbrücke  
 Barrierefreie Fahrradkeller in Wohngebäuden & ausreichend Fahrradstellplätze auf Ge-
lände 
 Bei KFZ-Brücke Option für Bahnverbindung zum Rheinhafen offenhalten / S tadtbahn 
oder zukünftig autonome Mobilität denkbar 
Umweltaspekte 
 Gebäude im Passivhaus oder Plusenergie-Standard bauen 
 Gibt es ökologische Ideen im Bereich Wasser? (Regenwassernutzung, Energie -
Gewinnung)

 Ist ein autarkes Energiekonzept eine Möglichkeit? 
Kultur und Sport 
 Wie kann es sein, dass ein modernes Stadtviertel keine Theaterräume oder Spielstätten 
beinhaltet? 
 Industriecharme für kulturelle Angebote oder kulturelles Abendprogramm nutzen 
 Forderung nach kulturellen Angeboten 
 Kunst; Tanz; Theater; Veranstaltungsstätten 
 Anspruchsvolles Bildungsprogramm für breites Publikum 
 Atelierhäuser für bildende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen 
 Berücksichtigung Fußball- und Sportplätze 
 Trimm-Pfad für Kinder und Erwachsene 
 "weiße Flecken" berücksichtigen  Sport, Kultur, Jugend 
 Pool unbedingt weiterentwickeln. Zu wenige Freibäder in Köln 
Lärm 
 Lärmpegel Unterschied zwischen geschlossen – und fast geschlossener Blockrandbe-
bauung  
 Mehr Lärm im Norden von Poll durch Schallreflektion von der hohen Bebauung im S ü-
den des Hafens? 
 Lärmschutz durch Lärmschutzwände direkt an der Zugtrasse? 
Umsetzung und Vermarktung 
 Wunsch nach höherem Anteil an Baugruppen (unmittelbare Mitgestaltung/moderne 
Wohnkonzepte) 
 Offene Wohnkonzepte berücksichtigen (modernes Wohnen) 
 Kooperationen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten und sozialen – und kulturellen 
Trägern prüfen und fördern 
 Werden bei der Vergabe des Wohnraums anteilig Kölner Bürger bevorzugt? 
Weitere Aspekte 
 Vergleich zu München: kooperative Quartiersentwicklung durch Verpflichtung der Inves-
toren (1€/qm BGF) 
 Werden Co-Working-Spaces berücksichtigt? 
 Beide Blöcke zwischen Rheinwiesen und Hafenbecken stehen zu eng zusammen und 
verbauen Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 
 
4. Zusammenfassung und Diskussion 
Den Abschluss des Abends bildet ein Gesprächskreis zu den Themen der Kojen. Im Fishbowl-
Format wird in einem Stuhlkreis ein gemeinsames Gespräch zwischen Expert*Innen und Bü r-
ger*Innen geführt. Herr Hupke, Herr Greitemann, Frau Zlonicky und Herr Röhrig bese tzen die 
Plätze in der Bowl dauerhaft, Herr Harzendorf und Herr Carls kommen für das Thema Verkehr 
hinzu, Herr Noky für die Themen Planung und Verfahren. Die Bürger*Innen sind eingeladen, 
sich dazu zu setzen und Fragen an die Expert*Innen zu stellen sowie dem Gespräch zu folgen.  
Die Ansprechpartner*Innen aus den Kojen tragen im Plenum einleitend eine kurze Zusammen-
fassung aus den Kojen vor. Im Rahmen der Abwägung wird eine vollständige Behandlung aller 
Eingaben erfolgen.

4.1 Koje Verkehr 
Zusammenfassung aus der Koje: Herr Dörkes 
Das Konzept und die angedachten Maßnahmen zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens 
treffen grundsätzlich auf Zustimmung. Eine Vielzahl der Anregungen betreffen die Straßen -
/Stadtbahnlinien und im Speziellen die Linie 7. Es wird eine Anbindung an den Bahnhof Köln 
Messe/Deutz gewünscht. Außerdem soll die Bahn möglichst unabhängig vom Straßenverkehr 
geführt werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Umsetzung der S -Bahn 16 und der damit 
verbundene Ausbau der Südbrücke. Der grundsätzli chen Hierarchie der inneren Erschließung 
des Plangebietes wird zugestimmt. Hinsichtlich des Radverkehrs wird eine frühzeitige Umse t-
zung der Auffahrt zur Südbrücke gewünscht, die Umgestaltung der Alfred -Schütte-Allee wird 
positiv gesehen.  
Stellungnahme Bürgerin 1 
Die Bürgerin verweist hinsichtlich der Situation des Radverkehrs in der Gesamtstadt Köln auf 
die Ergebnisse des ADFC -Fahrradklimatests und der dort dargestellten negativen Entwicklung. 
Sie bemängelt fehlende Rheinquerungen und fehlende Verbindungen mit dem Umland. Für das 
Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der 
Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonderen sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei 
Interaktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, vers tärkt durch die wachsende Pedelec -
Nutzung. Als Positivbeispiel werden die Niederlande angeführt. Ein weiterer Aspekt ist die A n-
passung der Lichtsignalanlagen-Schaltung auf den Radverkehr. 
Herr Hupke  nennt als Manko in der Innenstadt die wenigen Brücken für Fußgänger und Rad-
fahrer über den Rhein. Er nennt mögliche Vorhaben, die aktuell geprüft werden, wie etwa die 
Fußgängerbrücke in der Parkstadt Süd, eine Verbindung zum Rheinauhafen und die südliche 
Verbreiterung Hohenzollernbrücke. Als positives Beispiel für den Radverkehr nennt er Kope n-
hagen. In Bezug auf Querungsmöglichkeiten ist sich Herr Hupke sicher, dass der Vorschlag 
einer Seilbahn für Furore sorgen wird. 
Herr Carls nennt einige Beispiele, wie die Belange des Fuß- und Radverkehrs bei der Planung 
berücksichtigt werden, etwa durch die Umsetzung eines Boulevards auf der Alfred Schütte -
Allee, einer Fußgängerbrücke über das Hafenbecken und Verbesserungen auf der Siegburger 
Straße. 
Stellungnahme Bürger 2 
Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssitua tion auf der Siegburger Straße. Als Probleme 
sieht er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und Autoverkehr. Er wünscht sich eine Ent-
zerrung des Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunnelung oder eine Führung eines Teils 
des Verkehrs östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor. Neben dem Mischverkehr sieht er 
den Parkraum als großes Problem, da auch bei einer Entwicklung zu umweltfreundlichen Ve r-
haltensweisen im Verkehr der heutige Bestand der Autos noch über Jahre erhalten bleibt. 
Herr Carls  erläutert, dass für die Siegburger Straße verschiedene Varianten geprüft werden. 
Zunächst ist eine Durchplanung von "Am Schnellert" bis "Auf dem Sandberg" notwendig, um 
bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Ordnung der Verkehre vorzusehen. Der Durc h-
gangsverkehr über die Siegburger Straße soll erschwert werden, etwa durch betriebliche Maß-
nahmen an der Lichtsignalanlage "Auf dem Sandberg". Herr Carls erläutert, dass sich die Pla-
nungen im Anfangsstadium befinden. Als Endresultat wird es ein Verkehrskonzept für die Sieg-
burger Straße geben, welches die Verkehre in Zukunft deutlich verbessern wird.

Stellungnahme Bürger 2 
Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ruhenden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten 
entstehen, da durch den ruhenden Verkehr wertvoller Verkehrsraum genommen wird. Der Bür-
ger kritisiert die Begrifflichkeit "bezahlbarer Wohnraum". In Bezug auf den geförderten Wo h-
nungsbau fordert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden werden soll, da in dieser Lage 
das Privileg besteht, alles zu Fuß erreichen zu können.  
Herr Greitemann  erklärt den Unterschied zwischen bezahlbarem Wohnraum und öffentlich 
gefördertem Wohnraum. Der bezahlbare Wohnraum ist oberhalb des öffentlich geförderten 
Wohnraums angesiedelt. Die vorgesehenen 30  % öffentlich geförderter Wohnraum sind das 
Minimum, welches umgesetzt werden soll. Bezahlbarer Wohnraum ist ein Zusatz, um den g e-
kämpft werden muss.  
Herr Röhrig macht deutlich, dass der Deutzer Hafen ein gemischtes Quartier für die Breite der 
Bevölkerung werden soll. Er berichtet aus anderen Quartiersentwicklun gen mit besonderer 
Konzeptvergabe, wo gemeinsam zwischen einer Wohnungsgenossenschaft und der Kölner 
Lebenshilfe ein Café errichtet wurde, welches an zentraler Stelle für eine Platzbelebung sorgt. 
Darüber hinaus wird es dort eine Beratungsstelle für mobile s Wohnen für Menschen mit Ei n-
schränkungen geben. Solche Dinge können funktionieren, wenn die Vergaben zusammen mit 
einer Stadtentwicklungsgesellschaft erfolgen. So ist es auch im Deutzer Hafen vorgesehen.  
Wohnen in zentraler Lage ist ein wichtiges Thema. Wird der Standort dem freien Markt überlas-
sen, führt die Lage zu Höchstpreisen. Das kooperative Baulandmodell gilt und bietet Reguli e-
rungsansätze im Deutzer Hafen. Da neues Baurecht geschaffen wird, sind 30  % geförderter 
Wohnungsbau vorgeschrieben. Grundsätzlich ist auch bei sozialem Wohnungsbau eine Ko n-
zeptvergabe möglich.  
Hinsichtlich des bezahlbaren Wohnraums gilt, dass Neubau teuer ist und dieser auch refina n-
ziert werden muss. Zugleich bringt dieser Neubau Qualität und Volumen in den Markt. Aktuell 
liegen die Neubaumieten in Köln bei etwa 14 – 16 €/m². Es gibt bereits Initiativen mit Mieten von 
unter 10 €/m², womit weitere Einkommensgruppen erreicht werden können.  
Abschließend erläutert Herr Röhrig, dass es beim Stellplatzschlüssel keine Unterschiede nach 
Art des Wohnungsbaus geben wird.  
Herr Harzendorf  verweist bezüglich der Stellplätze auf den neuen Spielraum der Kommunen 
durch die neue Bauordnung NRW (kommunale Stellplatzsatzungen). Bei der Anzahl der Stel l-
plätze besteht ein schmaler Grat zwischen Überlastung des öffentlichen Raums und Unteraus-
lastung der gebauten Stellplatzanlagen. Aktuell gibt es einen Prozess zur Erweiterung der Stell-
platzsatzung durch weitere Aspekte, wie etwa die Versorgungsqualität des Standortes. Auch 
verweist er auf die stark en räumlichen Unterschiede innerhalb der Stadt bezüglich des Stel l-
platzbedarfs. 
Stellungnahme Bürger 3 
Der Bürger äußert sich zunächst zur Tatsache, dass für die S16 eine neue Brücke benötigt wird 
und zweifelt an einer raschen Umsetzung. Er äußert Zustimmu ng zur baulichen Lösung des 
neuen Brückenzugangs, kritisiert aber die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des Bahndamms 
als Auffahrt. Dies stellt für ihn die pragmatischste Lösung dar. Der Bürger kann sich eine U m-
setzung der "Öhrchen" nicht vorstellen, wenngleich die Querung der Alfred-Schütte-Allee aus 
Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich ist.  
Herr Harzendorf  antwortet, dass es Überlegungen zur Nutzung des Bahndamms gibt bzw. ge-
geben habe, die geplante Spindel aber auch aus gestalterischen Aspekten als  Blickfang ge-
dacht ist.

Herr Hupke  benennt die Notwendigkeit der Kooperation zwischen Stadt und Bahn als Hinder-
nis. In Bezug auf das neue Viertel verweist er auf die Demonstrationen zu Mietpreisen und geht 
von einer veränderten Diskussion in Bevölkerung und Politik aus. Außerdem fordert er die För-
derung und Planung hin zu einer umweltfreundlichen Mobilität. 
Herr Röhrig  erläutert, dass der Ausbau des Bahnknotens im Bundesverkehrswegeplan in den 
vordringlichen Bedarf eingeordnet wurde. Dies macht die Realisi erung einer S-Bahn am Deut-
zer Hafen erst möglich. 
Stellungnahme Bürger 4 
Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken an, um dem Konzept "Stadt der kurzen Wege" 
gerecht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für eine Verbindung zur Südstadt aus.  
Frau Zlonicky verdeutlicht, dass die im Masterplan dargestellten Brücken nicht Gegenstand der 
Planung zum Deutzer Hafen sind. Allerdings können diese weiter ermöglicht werden. Zurzeit 
laufen im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Vorbereitungen für eine Machbarkeitsstu-
die zu den Rahmenbedingungen der Umsetzung. 
Stellungnahme Bürger 5 
Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 0,7 für zu hoch. Der Bürger ist grundsätzlich 
gegen die vorgesehene Nutzung. Er gibt zu bedenken, dass Tiefgaragenplätze die Kosten des 
Wohnungsbaus erhöhen.  
Herr Harzendorf  verweist auf die Stellplatzsatzung, welche die Zahl der notwendigen Stellplät-
ze im Wesentlichen auf Basis der ÖV -Lagegunst bestimmt. Diese Satzung soll um weitere As-
pekte ergänzt werden. Je nachdem, welche Ma ßnahmen getroffen werden, ergeben sich b e-
stimmte Abminderungsfaktoren. Der Stellplatzschlüssel von 0,7 ist nicht abschließend, zum 
jetzigen Zeitpunkt kann aber noch keine konkrete Zahl genannt werden.  
Frau Zlonicky ergänzt, dass neben der Diskussion um die notwendigen Stellplätze in Tiefgara-
gen der Hochwasserschutz zu beachten ist (vorgesehene Rückhaltefunktion der Tiefgaragen im 
Hochwasserfall). 
Stellungnahme Bürgerin 6 
Die Bürgerin äußert sich zum Thema Barrierefreiheit und wünscht sich ein Einbeziehen v on 
Betroffenen als "Expert*Innen in eigener Sache". Damit lässt sich verhindern, dass im Nac h-
hinein Änderungen notwendig werden, wie es bei anderen Projekten häufig der Fall gewesen 
ist.  
Herr Harzendorf  versichert, dass der öffentliche Raum barrierefrei g estaltet wird. Allerdings 
sind die Planungen noch nicht so weit fortgeschritten, dass konkrete Bausteine genannt und 
verortet werden können. Die vorgegebenen Standards werden jedoch umgesetzt. Eine Ber a-
tung durch Gruppen, eigenes Wissen und ein Beteiligung sverfahren werden in die Planungen 
einfließen. Er berichtet, dass sich die Definition von Barrierefreiheit in einer stetigen Entwicklung 
befindet.  
Herr Hupke  stellt die Wichtigkeit der Verbände heraus, die sich für Barrierefreiheit einsetzen 
und fordert diese auf, sich weiterhin zu äußern. Nach der Bebauung ist auch bei der Nutzung, 
etwa durch Geschäfte, weiter auf die Barrierefreiheit zu achten.  
Stellungnahme Bürger 7 
Der Bürger fragt, ob die Straße "Im Hasental" für eine verbesserte Anbindung an den Zubringer 
ertüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle. Eine Verkehrsentlastung durch Verbi n-

dung über den Vingster Ring erachtet er als geeignet. Er gibt allerdings zu bedenken, dass eine 
Verbindung über den Vingster Ring eine Querung der Güterverkehrstrasse erfordert. 
Herr Carls äußert, dass verschiedene Varianten geprüft werden. Neben einer Ertüchtigung der 
Straße "Im Hasental" wird eine Variante zur Entlastung bzw. keiner weiteren Belastung der 
Straße geprüft. Zusätzlich stellt er noch einmal die bisherige Ergebnisoffenheit heraus.  
Einer Ertüchtigung der Verbindung über den Vingster Ring steht Herr Harzendorf  kritisch ge-
genüber, da dies zu einer unerwünschten Verlagerung von Verkehren der Autobahn auf städti-
sche Straßen führt. 
Herr Hupke  äußert, dass das Fehlen einer attraktiven Querung des Rheins zu vielen Umwegen 
im motorisierten Verkehren führt. Eine Verbesserung der Rheinquerung werde die Nutzung an-
derer Verkehrsmittel attraktiver machen und den Verkehr auf der Siegburger Straße reduzieren.  
Stellungnahme Bürger 8  
Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche Seilbahn berücksichtigt wird. 
Herr Harzendorf  erläutert, dass die Seilbahn der Verwaltung erst seit kurzer Zeit als Prüfantrag 
vorliegt und daher noch nicht Gegenstand der Planung sein kann.  
 
4.2 Kojen Planung und Verfahren 
Zusammenfassung aus der Koje Planung: Frau Trinks 
In der Koje Planung wird ein großes Spektrum an Themen angesprochen:  
 Wohnen: Es sollen Baugruppen und moderne Wohnkonzepte berücksichtigt werden. 
 Arbeiten: Die Errichtung von Co-Working-Spaces wird angeregt. 
 Kultur und Bildung: Insbesondere in den Abendstunden soll kein "totes" Viertel entste-
hen. Dem kann durch die Schaffung eines kulturellen Angebots und Bildungsprogramms 
begegnet werden. Darüber hinaus wird der Wunsch geäußert, Atelierhäuser, Theater 
und Spielstätten zu berücksichtigen. Neben der Grundschule soll auch über eine weiter-
führende Schule im Viertel nachgedacht werden. 
 Freiraum: Bei der Freiraumplanung sollen auch die Bedürfnisse von Jugendlic hen mit-
gedacht werden. Es wird angeregt Sport - und Fußballplätze sowie einen Trimm -Dich-
Pfad zu schaffen. Außerdem gilt es, Angsträume zu verhindern (Bereich Am Schnellert 
zwischen den hohen Gebäuden und Bahndamm). 
 Energie: Ein Konzept zur ökologischen Ene rgiegewinnung und weiterführend zur autar-
ken Energieversorgung soll von Beginn an mitgedacht werden. Nach Möglichkeit sollen 
Passivhäuser entstehen. 
 Architektur: Es besteht der Wunsch nach Abwechslung insbesondere in der Fassaden-
gestaltung. Außerdem sollen Balkone und Terrassen geplant werden. 
 Mobilität: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Tiefgaragen sind erwünscht, ebenso wie 
eine Rampe an der Südbrücke für den Radverkehr.  
Zusammenfassung aus der Koje Verfahren: Herr Noky 
Zentrale Forderung ist die Ver stetigung der Beteiligung, auch bei der Umsetzung nach A b-
schluss des formellen Verfahrens. Großes Interesse besteht an der Frage, wie es weiter geht 
und wie zentrale Aspekte des COBE-Entwurfs in der Bauleitplanung umgesetzt werden können. 
Auch zur Umnutzun g der Mühlen gibt es eine Vielzahl von Fragen. In der Koje werden auch 
viele Aspekte aus dem Themenkomplex Verkehr sowie dem Thema Kultur thematisiert. 
Herr Hupke  äußert noch einmal das Ziel eines lebendiges Viertels. Bezüglich des Themas 
Sport sagt er, dass die vielen Kinder und Jugendlichen, die im Viertel wohnen werden, sich am

besten über den Sport integrieren lassen. Er schlägt vor, Flächen im Besitz der Stadt in der Nä-
he des Vereins Deutz 05 für den Sport vorzuhalten. 
Stellungnahme Bürger 9 
Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr 
plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare Ankermieter gibt. Er fragt weiterhin, in welchem 
Maße Nachhaltigkeit und Klimaanpassung im Planungsprozess berücksichtigt werden. Auf der 
anderen Seite hat er die Befürchtung einer Überfrachtung der Planung.  
Herr Röhrig  verweist auf den Wunsch der Befristung der schriftlichen Vereinbarung mit der 
REWE, um noch genügend Zeit zur Alternativensuche zu haben. Beim Vergleich der Zielpl a-
nung bezüglich der Zahl der Beschäftigten und den Anforderungen der REWE lässt sich sagen, 
dass der Standort zu klein für die Konzernzentrale ist. Generell ist ein belebtes Quartier g e-
wünscht.  
Frau Zlonicky verweist auf die Liste der Fachgutachten, die durchgeführt werden sollen. Insge-
samt sollen etwa 30 Fachgutachten erstellt werden. Im weiteren Planungsverlauf ist u.  a. ein 
Klimagutachten als Basis für den Umweltbericht vorgesehen. 
Stellungnahme Bürger 7 
Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbeckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. 
Er gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich belebt und aufwertet, und dass nicht der glei-
che Fehler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll. Er wünscht sich wei tere Informationen 
zum Sportkonzept. 
Herr Greitemann versichert, dass die Sportnutzung des Hafenbeckens weiterhin möglich sein 
soll. Nicht gewollt sind hingegen Partyschiffe und Hausboote. Zum Sportentwicklungsplan ä u-
ßert er, dass die Erstellung eines Entw icklungsplans Deutzer Hafen für den Sport als Leuch t-
turmprojekt beschlossen wurde. Insgesamt soll auf die Bedarfe des Sportes geachtet werden. 
Im schulischen Bereich im Westen des Plangebiets besteht die Herausforderung der Durchwe-
gung. 
Stellungnahme Bürger 10 
Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstaltungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der 
Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur 
gibt.  
Herr Hupke  verdeutlicht, dass der Erhalt der Essigfabrik durch den Nichtbesitz des Grun d-
stücks erschwert wird. Er empfiehlt die rechtzeitige Einholung guter Beratung und rechtlicher 
Unterstützung. 
Herr Greitemann fügt hinzu, dass die Stadt grundsätzlich immer für Gespräche zur Verfügung 
steht. Es werden intensiv e Gespräche über Kulturbausteine in verschiedenen Formen geführt. 
Mit Bildung sind nicht zwingend nur Schulen gemeint. Die Umsetzung dieser Bausteine wird 
einen großen Beitrag zur Belebung des Viertels leisten.  
Stellungnahme Bürger 7  
Der Bürger äußert, d ass im Sportentwicklungsplan die Vision einer Wildwasserstrecke für den 
Kanusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche 
Strecke werde für eine hohe Belebung sorgen.

Stellungnahme Bürgerin 6 
Die Bürgerin fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit geplant ist. Sie nennt im Besonde-
ren den Bereich Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten in Köln gibt.  
Herr Greitemann erläutert, dass neben dem Begleitgremium Masterplan aktuell kein weiteres 
Gremium geplant ist. Er sichert aber eine Einbindung der Fachgruppen und Verbände für Barri-
erefreiheit in die weiteren Prozesse zu, insbesondere auch bei der Umsetzung. Gleiches gilt für 
die weitere Entwicklung in Bezug auf den Sportentwicklungsplan. 
Herr Röhrig  berichtet über Überlegungen zur Aufstellung einer Quartiersmanagementgesel l-
schaft. Von dieser kann auch das Thema Barrierefreiheit betrachtet werden. 
 
 
Herr Luchterhandt schließt die Fishbowl und bedankt sich für die rege Diskussion. Herr Röh-
rig und Herr Gr eitemann bedanken sich abschließend für die umfangreiche Beteiligung. Herr 
Hupke bedankt sich ebenfalls und stellt insbesondere die Beteiligung von Bürger*Innen umlie-
gender Bezirke als positiv heraus. 
Die Veranstaltung endet um 21.15 Uhr.  
 
 
 gez. Trinks 
____________________ ____________________ 
Andreas Hupke Katharina Trinks 
(Bezirksbürgermeister (Stadtplanungsamt) 
des Stadtbezirks Innenstadt)

Anlage 1 Geltungsbereich

347 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
Stadtplanungsamt
0 200100 400600 Meter
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Deutzer HafenLQ.|OQ'HXW]

Anlage 3.3 Verkehr

6178 Zeichen

A N L A G E  3 . 3  
/ 2 
Berücksichtigung der Maßnahmen im Bereich Verkehr gemäß der Beschlussempfeh-
lung der BV 7 
Der Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans, Arbeitstitel: Deutzer Hafen in 
Köln-Deutz vom 15.11.2018, wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der BV 7 Porz 
ergänzt. Die eingehende Untersuchung bzw. Berücksichtigung der folgenden Maßnahmen 
im Bereich Verkehr wird im Folgenden dargestellt. 
Geänderter Beschluss bezüglich der ein-
gehenden Untersuchung bzw. Berück-
sichtigung der folgenden Maßnahmen im 
Bereich Verkehr gemäß der Beschluss-
empfehlung der BV 7 
Stellungnahme der Verwaltung 
Umsetzung eines 5-Minuten-Takts auf der 
Linie 7 
Zu einer möglichen Taktverdichtung werden 
derzeit Untersuchungen durchgeführt zu: 
- Verlängerung der Stadtbahn über die 
Deutzer Freiheit zum Deutzer Bahn-
hof oder über die Deutzer Brücke, 
- möglichen Fahrgastpotenzialen, 
- Integration in Fahrplan und Betrieb, 
- Überprüfung einer Reaktivierung der 
ehemals betriebenen Linie 8. 
Einrichtung einer zusätzlichen Linie als Ver-
längerung der Streckenführung der Linie 7 
von der Haltestelle Deutzer Freiheit zum 
Deutzer Bahnhof und darüber hinaus in 
Richtung Mühlheim bzw. Kalk 
Die Verlängerung der Linie 7 (Linie 8) zum 
Deutzer Bahnhof und darüber hinaus, soll in 
einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. 
Prüfung einer parallelen und zusätzlichen 
Linienführung der Linie 7 über die zukünftig 
nicht mehr genutzten Gleise der Hafenbahn 
(HGK-Trasse), um in Stoßzeiten für Entlas-
tung zu sorgen. Die Haltestelle Raiffeisen-
straße soll erhalten bleiben, eine Zusam-
menführung ist in Höhe der Straße „Am 
Schnellert“ möglich – hier könnte auch eine 
neue Haltestelle mit direktem Umstieg von 
S-Bahn und Stadtbahn entstehen. 
Die Gleise der HGK südlich des Deutzer 
Hafens sind weiterhin betriebsnotwendig. 
Die perspektivische Nutzung der HGK-
Trasse als Stadtbahntrasse wurde im Rah-
men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. 
Eine Umsetzung scheitert an der Höhenlage 
der Straßen nördlich des Bahndamms, da 
diese hochwassergeschützt ausgeführt wer-
den und entsprechend über dem heutigen 
Niveau liegen. Eine Durchführung unter der 
Bahntrasse ist damit nicht möglich. Zusätz-
lich ist ein Verschwenk von der Trasse auf 
die Straße Am Schnellert aufgrund des Flä-
chenbedarfs durch die erforderlichen Radien 
nicht möglich. Darüber hinaus ist ein paralle-
ler Betrieb auf der HGK-Trasse und der 
Siegburger Straße fahrplantechnisch für die 
KVB nicht umsetzbar. 
Die neue S-Bahn-Linie (S16) und die Station 
an der Südbrücke sind zwingende Voraus-
setzungen für die Entwicklung des Deutzer 
Hafens. 
Es ist mittel- bis langfristig geplant, eine S-
Bahn-Verbindung (S16) über die Südbrücke 
herzustellen. Die ÖPNV-Erschließung des 
Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn gesi-
chert. Das Szenario ohne S-Bahn entspricht 
Szenario 1 des Mobilitätskonzepts, Szenario 
2 beinhaltet den S-Bahn-Anschluss. Des 
Weiteren werden zusätzliche Maßnahmen 
entwickelt, um die ÖPNV-Anbindung zu ver-

- 2 - 
 
bessern und den MIV-Anteil weiter zu redu-
zieren. 
Die Anbindung des neuen Wohngebiets 
„Deutzer Hafen“ über eine Expressbuslinie 
wird begrüßt. Diese soll innerhalb des neuen 
Veedels verkehren, aber auch über die Alf-
red-Schütte-Allee Alt-Poll und das Wohnge-
biet „In der Kreuzau“ anbinden, ggf. als „Mi-
nibus“ 
Für die neue Buslinie 150 sind auf dem Ge-
biet des Deutzer Hafens 3 Haltepunkte ge-
plant. Nach Norden ist der Anschluss an den 
Bahnhof Deutz geplant. Nach Süden ver-
kehrt die Buslinie weiter in Richtung Poll. 
Die Siegburger Straße im Ortsteil Poll muss 
für den zukünftigen Verkehr baulich er-
tüchtigt werden. Dazu ist der ruhende wie 
fließende Verkehr neu zu ordnen. Das mit 
der Zielsetzung, zusätzlichen Durchgangs-
verkehr von und zur BAB 4 (Anschlussstelle 
Poll) zu reduzieren bzw. zu vermeiden. 
Es werden Maßnahmen zur Reduzierung 
des Durchgangsverkehrs auf der Siegburger 
Straße ergriffen. Die konkreten Maßnahmen 
werden im Zuge des weiteren Verfahrens 
erarbeitet und überprüft. Im Verkehrsgutach-
ten werden mögliche Netzelemente zur Ent-
lastung untersucht. 
Für den Baustellenverkehr ist zu gewährleis-
ten, dass dieser das Fahrverbot auf der 
Siegburger Straße in Poll einhält und das 
Gebiet ausschließlich über die Straße Im 
Hasental anfährt. 
Die Verkehrsführung wird während der Bau-
phase berücksichtigt. 
Zudem ist eine barrierefreie Verbindung über 
den Rhein dringend erforderlich, ggf. auch 
als neue Brücke für Fußgänger und Radfah-
rer vom Ubierring zum Deutzer Hafen und 
zur Siegburger Straße. Zu prüfen ist auch, 
ob diese Verbindung auch um eine Verlän-
gerung der Stadtbahn auf dem Ubierring 
über den Rhein oder durch einen people 
mover erweitert werden kann. 
Für die im Masterplan vorgesehene Rhein-
brücke zwischen Deutzer Hafen und Ubier-
ring wird eine gesonderte Machbarkeitsun-
tersuchung durchgeführt. Die Qualifizierung 
und Ausführung einer möglichen Rheinque-
rung erfolgt in einem separaten Verfahren. 
Es sind Planungen für Car- und Bike-
Sharing mit entsprechenden Stellplätzen 
vorzusehen. 
Im Mobilitätskonzept sind mehrere Mobili-
täts-Hubs mit Car- und Bike-Sharing-
Angeboten vorgesehen. 
Der Hafen soll in Teilen als öffentlicher 
Yachthafen mit entsprechender Infrastruktur 
ausgebaut werden. 
Ein Konzept zur Hafennutzung soll im weite-
ren Bebauungsplanverfahren erarbeitet wer-
den. Das Hafenbecken soll öffentlich nutzbar 
sein. Das nördliche Hafenbecken muss in 
Notfällen, das Anlegen der Rheinschiffe er-
möglichen. Ob ein Yachthafen vorgesehen 
werden kann, wird geprüft. 
Im Hafen soll eine Anlegestelle für den Was-
serbus vorgesehen werden. 
Die Stadt hat einen separaten Prüfauftrag 
zur Machbarkeit der Einführung eines Was-
serbussystems erhalten. Derzeit werden 
gemeinsam mit den am Rhein gelegenen 
Nachbarstädten Möglichkeiten geprüft. 
Die laut dem genannten Verkehrsgutachten 
(Anlage 3, Seite 62) zu erwartenden Auswir-
kungen auf den Norden des Stadtbezirks 
Porz – hauptsächlich auf Poll – sind der Be-
zirksvertretung in der nächsten Sitzung in 
einem Fachvortrag vorzustellen. 
Die Vorstellung hat im September 2018 
stattgefunden.

Anlage 4.3 Mühlen

925 Zeichen

Abb. 46: Städtebaulicher Lageplan basierend auf den Vorzugsvarianten von ASTOC und Anderhalten Architekten (ohne Maßstab)
SEITE 146 | DEZEMBER 2018 © ASTOC | DIE MÜHLEN IM DEUTZER HAFEN
8.1
VISUALISIERUNG
Abb. 22: Visualisierung BF 01a/b (Auermühle), ASTOC 
Abb. 21: Visualisierung Promenade BF 02, Anderhalten Architekten 
Seite   29
Repro Eichler: Diese Blatt ersetzen durch EInlegeseite 1/2
Alle Höhenangaben in Metern über DHHN 2016, Gebäudehöhen beziehen sich auf die Traufhöhe Verlauf Hochwasserschutzwand (tlw. mobile Elemente)
TGTG TG
Siegburger Straße
Siegburger Straße
46,03
VI
70,53
XII
90,97
X
86,89
X
86,92
VI
73,54
VI
70,53
VI 
70,53
III
59,53
VI
70,53
VI
70,53
XII
88,18
VII
72,17
VII
73,83 XVI
102,42
47,53
47,23
44,53
47,53
46,97
46,03
49,53
47,23
HQ 100
47,00
46,80
46,80
HQ 50
HQ 200
Platz 6
47,53
46,03
47,53
44,50
Platz 1
Platz 2
44,53
Promenade Promenade
KFZ-Brücke
X
80,54 VII
72,41
VII
72,41
VII
73,53

Beschlussvorlage Ausschuss

14885 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Trin Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2545/2019 
Freigabedatum 
14.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept Deutzer Hafen in Köln-Deutz 
Anhörung der Bezirksvertretungen Innenstadt und Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß 
Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen; 
2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruk-
tur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen 
umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel 
Die Einwohnerzahl Kölns steigt in rasantem Tempo, der Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen ist 
hoch. Das Plangebiet des Deutzer Hafens befindet sich in innerstädtischer Lage in Sichtweite des 
Doms, direkt am Rhein. Seine Rolle als Industriehafen hat der Deutzer Hafen weitestgehend verloren, 
dort finden sich vor allem hafenfremde Betriebe, Leerstände und Mindernutzungen. Die Neuentwick-
lung des Hafengebiets bietet nun die einmalige Gelegenheit, in dieser besonderen Lage ein einzigar-
tiges und unverwechselbares urbanes und gemischtes Stadtquartier entstehen zu lassen.  
 
Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates zur zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens am 23.06.2015 
(0255/2015) wurde die Entwicklung eines innerstädtischen Quartiers für Wohnen und Arbeiten am 
Deutzer Hafen in die Wege geleitet. Am 27.09.2018 hat der Rat den Integrierten Plan Deutzer Hafen 
als städtebauliches Konzept beschlossen. Dem voraus ging 2016 ein kooperatives Werkstattverfah-
ren, bei dem 5 Planungsteams Ideen und Konzepte für die städtebauliche Entwicklung des Deutzer 
Hafens erarbeitet haben. Der Entwurf des Teams um das Kopenhagener Architekturbüro COBE wur-
de als Sieger gekürt. Der Integrierte Plan, den das Team COBE unter einer umfassenden Beteiligung 
der Kölner Stadtgesellschaft und in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Entwicklungsgesell-
schaft moderne stadt, den Fachämtern der Stadt Köln sowie externen Fachgutachtern erarbeitet hat, 
bildet die Grundlage und Leitlinie für die Bauleitplanung. 
 
Flankierend zum Integrierten Plan hat der Rat mit dem Beschluss zur Einleitung der vorbereitenden 
Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) am 22.09.2016 die Durchführung 
einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme eingeleitet. Mit dem Beschluss der Entwicklungssat-
zung nach § 165 Abs. 6 BauGB am 03.05.2018 hat der Rat die förmliche Festsetzung des Entwick-
lungsbereichs festgelegt. 
 
Am 20.09.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Einleitung zur 227. Änderung des Flächen-
nutzungsplans und am 15.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans "Deutzer Hafen" in Köln-
Deutz beschlossen. Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist die Schaffung eines lebendigen, bunten 
und urbanen Stadtviertels zum Wohnen und Arbeiten. Auf dem ca. 37,7 ha großen Areal einschließ-
lich 8,1 ha Wasserfläche sollen Wohnungen für etwa 6.900 Menschen und Büros für 6.000 Arbeits-
plätze entstehen. Geplant sind außerdem soziale und kulturelle Nutzungen, Einzelhandel und Gast-
ronomie sowie Freizeitnutzung. Herzstück des neuen Veedels ist das Hafenbecken mit seinen an-
grenzenden Freiräumen wie Promenade und Hafenplatz.  
 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit seinem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans am 
15.11.2018 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach 
Modell 2 (Abendveranstaltung) für das Plangebiet "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung zur Bauleitplanung Deutzer Hafen, die die 227. Änderung des Flächennut-
zungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans umfasste, hat vom 09.04.2019 bis 30.04.2019 
stattgefunden. Die Abendveranstaltung am 09.04.2019 beinhaltete eine Ausstellung sowie einen in-
formativen Vortrag mit einer Präsentation zum Stand der Planung. Anschließend konnten sich die 
Bürgerinnen und Bürger in den Themenkojen weiter informieren und Stellungnahmen in Form von 
Karteikarten abgeben. Den Abschluss bildete ein Gesprächskreis im Plenum mit der Möglichkeit zur 
Diskussion und Beantwortung weiterer Fragen. 
Die Veranstaltung war mit ca. 400 Personen gut besucht, viele Stellungnahmen wurden bereits am 
Abend abgebeben. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäu-
ßert sowie 83 Stellungnahmen auf Karteikarten abgegeben. Schriftliche Stellungnahmen konnten im 
Zeitraum vom 09.04. bis einschließlich 30.04.2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 1,

3 
Herrn Andreas Hupke, gerichtet werden. Es sind 23 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit 
eingegangen. 
 
In der Anlage 3.1 erfolgt die Darstellung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen aus der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
 
Weiterführung des Verfahrens 
Das Bauleitplanverfahren umfasst die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die 227. Änderung des 
Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. 
 
Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der im Integrierten Plan vorgeschlagenen Nutzungen in 
Gemischte Bauflächen (M), Wohnbauflächen (W), Gewerbeflächen (GE), Sondergebiet Einzelhandel 
(SO), Grünflächen sowie Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule geändert.  
 
Städtebauliches Planungskonzept 
Die Übertragung des Integrierten Plans in den verbindlichen Bauleitplan, den Bebauungsplan, bein-
haltet verschiedene komplexe Sachverhalte und Abhängigkeiten: 
 Die Erschließung muss hochwasserangepasst (HQ 200) gebaut werden, das bedeutet, dass 
das Straßenniveau teilweise angehoben wird (H=47,2 m ü. NHN). Gleichzeitig muss die Barri-
erefreiheit sichergestellt werden. 
 Während der Bauphase, angefangen bei Erdarbeiten über die Herstellung der Erschließung 
und Tiefgaragen bis hin zum Hochbau, muss stets das Retentionsraumvolumen für den 
Hochwasserfall gesichert sein. 
 Zur besseren Erreichbarkeit der westlichen Halbinsel ist auch schon während der Bauphase 
die geplante nördliche Hafenbrücke für KFZ notwendig. Diese dient außerdem der Erschlie-
ßung, der Entfluchtung sowie der Erreichbarkeit der geplanten Schule. 
 Die Wohnnutzung setzt die Inbetriebnahme der Schule voraus. Gleichzeitig müssen die Woh-
nungen vor Bahnlärm geschützt werden. Diese Funktion übernimmt die hohe Bebauung der 
südlichen Baufelder. 
 Das von COBE vorgeschlagene städtebauliche Leitmotiv des "Deutzer Blocks" mit den ange-
dachten vielfältigen Nutzungen, Höhen- und Fassadenvariationen bedarf differenzierter Fest-
setzungen im Bebauungsplan. 
 Die einzigartige präsente Lage des Deutzer Hafens sowie die geplante sehr hohe Dichte be-
dürfen einer hohen Qualität von Architektur, Freiraum, Nutzungsmischung und Lebensraum 
insgesamt. 
Ein Bebauungsplan, der die gesamte Fläche des Plangebiets umgreift, wäre in seiner Bearbeitung 
und Aufstellung aufgrund seiner Komplexität zu schwerfällig und langwierig. Eine räumliche Aufteilung 
in Teilabschnitte ist wegen der räumlichen Zusammenhänge, einer sinnvollen Erschließung sowie der 
oben aufgeführten Abhängigkeiten nicht sinnvoll. 
 
Der Bebauungsplan soll daher in thematisch getrennte Teilbereiche aufgeteilt werden: Ein Teil-
Bebauungsplan für die Infrastruktur und weitere Teil-Bebauungspläne für die Bebauung der einzelnen 
Baufelder. 
Der Teil-Bebauungsplan "Infrastruktur" beinhaltet die Verkehrsflächen, die Grünflächen, die Wasser-
flächen (Hafenbecken), Flächen für den Gemeinbedarf (Schule) sowie Versorgungsflächen (Um-
spannwerk), wie in Anlage 4.1 dargestellt. Auf diese Weise können Erschließung, Freiraum und Schu-
le frühzeitig rechtlich gesichert und umgesetzt werden. Das Verkehrsgutachten bezieht sich dabei auf 
die Datengrundlage des Integrierten Plans, das heißt die Verkehre werden nach Art und Maß der 
Nutzungen, die der Integrierte Plan vorsieht, beurteilt.  
 
Die weiteren Teil-Bebauungspläne umfassen die Baufelder und sollen zunächst zurück gestellt wer-
den. Die Baufelder sollen zusammengefasst bearbeitet werden (beispielhaft siehe Anlage 4.2), die 
genaue Aufteilung erfolgt im weiteren Verfahren. Die Bebauungsplanverfahren können auch parallel 
stattfinden. Die Bearbeitung der Teil-Bebauungspläne der Baufelder erfolgt nach Durchführung von

4 
qualifizierenden Verfahren mit engen Vorgaben zu Abstandsflächen, Dachformen, Fassadengestal-
tung und Höhen, die sich an der von COBE entwickelten Idee des "Deutzer Blocks" orientieren. Un-
terschiedliche Typologien innerhalb der geplanten neuen Baukörper stellen die architektonische Viel-
falt und eine lebendige soziale Mischung sicher. Geplant ist ein Anteil von mindestens einem Drittel 
gefördertem Wohnungsbau gemäß politischem Beschluss vom 06.12.2016 (Vorlagen Nr. 3302/2016) 
analog zum Kooperativen Baulandmodell. 
 
Ein hoher Anteil bezahlbaren Wohnraums soll zusätzlich, u.a. durch die Einbindung von Genossen-
schaften und Baugruppen, sichergestellt werden. Aktive Erdgeschosszonen, Kultur- und Freizeitan-
gebote ermöglichen eine Vernetzung der unterschiedlichen Nutzergruppen.  
 
 
Weitere Planungsaufgaben 
Teil-Bebauungsplan Infrastruktur: 
 Erschließung: 
Die Straßenräume und -querschnitte sowie Leitungstrassen werden unter Berücksichtigung 
des Integrierten Plans sowie der Barrierefreiheit weiter ausdifferenziert. 
 
 Freiraum: 
Der Freiraum soll durch das Planungsbüro COBE weiter qualifiziert werden. Die Vorschläge 
aus dem Sportentwicklungsplan sollen in die Umsetzung der Freiraumgestaltung einfließen. 
Es folgt eine Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung eines Grünordnungsplans 
(GOP) mit Aussagen zu Freiraumqualitäten, Pflanzenarten, Freiraum- sowie Gestaltungskon-
zept als Anlage zum Bebauungsplan. 
 
 Hafenbecken:  
In Abstimmung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) soll der nördliche Teil im 
Notfall, Schiffen zum Anlegen zur Verfügung stehen. Für den südlichen Teil (südlich der ge-
planten Hafenbrücke für KFZ) soll ein Nutzungskonzept erarbeitet werden. Dabei sollen auch 
die von COBE vorgeschlagene Bademöglichkeit (Pool am Hafenkopf), eventuelle Alternativen 
(z.B. Badeschiff) sowie weitere Nutzungen (z.B. schwimmende Plattformen, Freizeitangebote 
etc.) geprüft werden. Die dort ansässige Wasserschutzpolizei sowie mögliche Zwischenlösun-
gen im Hafenbecken (Pontons) sind dabei zu berücksichtigen. Für die Hafenbrücken ist ein 
Qualifizierungsverfahren für 2020 geplant. 
 
 Schule 
Geplant ist eine 5-zügige Grundschule im Norden der östlichen Halbinsel auf Baufeld 12 (sie-
he Anlage 5). In Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung und der Gebäudewirtschaft 
soll das Verfahren 2021 begonnen werden, um eine rechtzeitige Inbetriebnahme der Schule 
sicher zu stellen. Eine Nutzung der Räumlichkeiten der Grundschule für kulturelle, sportliche 
oder bildungsnahe Angebote soll im weiteren Verfahren erörtert werden. 
 
 Umspannwerk:  
Das benötigte größere Umspannwerk soll auf dem Gelände des Deutzer Hafens errichtet wer-
den. Geplant ist der Neubau auf dem städtischen Grundstück zwischen Siegburger Straße, 
Poller Kirchweg und Am Schnellert auf Baufeld AX 04 (siehe Anlage 5) mit einem darüber lie-
genden Parkhaus. Der geplante S-Bahn-Halt ist bei der Planung zu berücksichtigen (u.a. Ge-
staltung eines Vorplatzes sowie angemessene Straßenquerungen).  
 
Synergien mit der S-Bahn (z.B. Park-and-Ride-Stellplätze) sind im weiteren Verfahren zu prü-
fen.

5 
 
Teil-Bebauungspläne Baufelder: 
 Mühlen: 
Die Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Mühlen im Deutzer Hafen durch Anderhalten Ar-
chitekten, Berlin sowie ASTOC Architects and Planners, Köln hat im Bereich des Baufelds 01a 
eine Änderung ergeben. Die Architekten von ASTOC schlagen eine Verlängerung des Bau-
körpers nach Norden vor sowie die Verlegung des Platzes (Platz 1) auf die Westseite des Ge-
bäudes direkt ans Hafenbecken (siehe Anlage 4.3). 
 
 Kulturelle Nutzungen: 
Im weiteren Verfahren soll in Abstimmung mit dem Kulturamt und dem Kulturentwicklungsplan 
ein Konzept erarbeitet werden, wie kulturelle Nutzungen im Quartier etabliert und unterstützt 
werden können. 
 
 Soziale Infrastruktur: 
Neben der Grundschule sind 7 Kitas, die sich gleichmäßig über das gesamte Gebiet verteilen, 
vorgesehen. Es wird versucht, vorhandenen sozialen Einrichtungen das Verbleiben im Gebiet 
des Deutzer Hafens in neuen Räumlichkeiten zu ermöglichen. Für die Bauphase sollen Zwi-
schenlösungen gefunden werden. 
 
 Einzelhandel/Nahversorgung: 
Der Bereich um Platz 3 soll in seiner Funktion einem Nahversorgungszentrum oder Stadtteil-
zentrum entsprechen. Im Bereich des Baufelds 04 ist ein Lebensmittelnahversorger geplant 
(siehe Anlage 5). 
 
 
Verkehr 
Im Zuge der Planung werden grundlegende Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, die den gesam-
ten rechtsrheinischen Raum von Mülheim bis Porz betrachten. Darauf aufbauend wird ein Mobilitäts-
konzept erstellt. 
 
Die Verkehrsuntersuchungen sowie Maßnahmen des Mobilitätskonzepts umfassen u.a. folgende 
Themenbereiche: 
- Fuß- und Radwegenetz innerhalb des neuen Quartiers und Anbindungen an die Umgebung 
(Deutz, Poll, Südstadt), 
- Erschließung ÖPNV (Buslinie zum Deutzer Bahnhof, Taktverdichtung Linie 7, neue rechts-
rheinische Stadtbahnlinie 8, neue S-Bahn S16), 
- Konzept für den ruhenden Verkehr, 
- Mobilstationen (Car-Sharing, Fahrradverleih, Fahrradabstellanlagen), 
- Maßnahmen zur Reduzierung des MIV-Anteils (Umgestaltung Siegburger Straße, Verlänge-
rung Rolshover Kirchweg, Ausbau Porzer Ringstraße), 
- Übergeordneter Verkehr sowie Einbeziehung geplanter Vorhaben in den benachbarten Stadt-
teilen, 
- Anbindung insb. für den Fuß- und Radverkehr in die Umgebung (u.a. Deutzer Freiheit, Poll, 
Porz, Innenstadt, rechtsrheinische Bezirke), 
- Elektromobilität. 
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans, Arbeitstitel: "Deutzer Hafen" in Köln-Deutz 
wurde entsprechend der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Porz um verkehrliche Themen 
ergänzt. Die Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Berücksichtigung der Maßnahmen im Be-
reich Verkehr ist in Anlage 3.3 dargestellt.

Anlage 4.1 B-Plan Infrastruktur

6404 Zeichen

Verkehrsflächen
Straßenverkehrsflächen
Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
Flächen für Versorgungsanlagen
Umspannwerk
Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den
Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
Wasserflächen
Umgrenzung von Gesamtanlagen (Ensembles),
die dem Denkmalschutz unterliegen
Gesamtanlagen (Ensembles), die dem Denkmalschutz
unterliegen
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Planzeichenerklärung
Nachrichtliche Übernahme
Hochwasserschutzmauer
Flächen für den Gemeinbedarf
Flächen für den Gemeinbedarf, Schule
Öffentliche Parkfläche
Grünflächen
Grünflächen
685,9 km
686 km
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229
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Gemarkung Poll
Flur 34
Flur 36
Flur 37
Flur 32
Gemarkung Köln
Gemarkung Deutz
Gemarkung Poll
STZ 300
STZ 300
(KS=44,59)
(KS=45,11)
(KS=43,98) (KS=43,89)
STZ 300
(KS=44,26)
(KS=44,62)
U=1,42
K=8
Stützmauer
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Weg
Beton
Beton Beton
Beton
Schotter
Schotter
Schotter
Schotter
Asphalt
Asphalt
Asphalt
Asphalt Asphalt
Asphalt
Asphalt
Asphalt
AsphaltAsphalt
Asphalt
Asphalt
Werbetafel
Pflaster
Pflaster
Gehweg
Asphalt
Pflaster
Gleis (Straßenbahn)
Gehweg
Gleis (Straßenbahn)
Gleis (Straßenbahn)
Schotter
Gleis (Straßenbahn)
Podest
Schotter
Gehweg
Gehweg
Gehweg
Gehweg
Gehweg
Pflaster
Öko-Pflaster
Pflaster
BetonPodest PodestPodest
Beton
Lkw-Waage
Kopfsteinpflaster
Gehwegpla
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Podest
Gehweg
Gehweg
Boxen
Beton
Gehweg
Gehweg
Schotter
Gleis (Straßenbahn)
Schotter
Gleis (Straßenbahn)Gleis (Straßenb
ahn)
Gleis (Straßenbahn)
Asphalt-Schotter
Gleis (Straßenbahn)
Gehweg
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Tor
TorTor
Tor
Tor
Asphalt
Asphalt
Schotter/Grün
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Pflaster
Asphalt
Asphalt
Pflaster Pflaster
Grün
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Tor
Rampe
Rampe
Rampe
Podest
PflasterPflaster
Rampe
Zufahrt
Zufahrt
Zufahrt
Grün
Grün
Lichtschacht
Rasen
Podest
Tor
Podest
Gleis (Straßenbahn)
Gleis
Gleis
TorBordstein
Bordstein
Bordstein
Gleis
Gleis
Gleis
Gleis Gleis
Gleis
Gleis
Gleis Gleis
GleisGleis
Gleis
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Gleis
Gleis
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Mauerverlauf
fraglich Mauerverlauf
fraglich
Bordsteinverlauf
fraglich
Alfred-Schütte-Allee
Otto-Gerig-Straße
Alfred-Schütte-Allee
Kaltenbornweg
weg
Kaltenbornweg
Alfred-Schütte-Allee
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Siegburger Straße
Siegburger Straße
Kalten-
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Timur-Icelliler-Weg
Poller Kirchweg
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Allerseelenstraße
Am Schnellert
Am Schnellert
Alfred-Schütte-Allee
Siegburger Straße
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981
225
5203
315
1091
2316
2199
982
225
1081
1598
1908
1607
872
225
5291300
3620
201
2173
1107
1605
5290
300
452
1608
1090
1094
425
2468
1461
2161
5228
300
2353
993
225
2332
2171
1092
901
225
2289
5165
268
994
225
5297
268
900
225
2162
453
5192300
2172
16001611
1108
2174
1093
1601
2286
2502
902
225
2291
1462
2293
5227
300
2501
1599
2197
5193
300
450
455
5196
315
1085
992
225
888
225
1604
440
1076
2500
1602
1609
893
225
1079
1297
5175
267
983
225
1614
907
225
432
2213
2458
2216
22
2
1009
225
2219
2455
2352
434
964
225
1005
225
2396
2217
2232
446
2211
2283
874225
2237
2456
2239
2206
2235
2229
2228
426
1749
2284 2218
2205
449
225
6
431
2459
963
225
892
225
438
2285
1751
2281
2461
2482
2230
2395
909
225
2394
2304
448
996
225
22
1
1747
2233
911
225
411
2215
1003
225
433
2279
2241
2223
956
225
2231
2209
2321
2221
170
2220
430
1084
225
4
2214
2320
427
2288
225
5
428
997
225
2236
1497
1923
1811
1919
1499
3305
100
2121
201
879
225
1953
3623
100
2234
2142
2291
1946
2065
2405
1807
1954
2393
39
1
1805
2021
240
2289
978
225
1879
1806
2064
2233
1906
1907
1808
1498
1760
725
2290
2134
1945
989
225
1909
2249
4
952
225
409
408
943
225
948
225
947
225
225
941
225
953
225
1910
922
225
954
225
945
225
942
225
946
225
1911
951
225
1011
225
920
225
924
225
1920
410
458
24162417
456
459
457
Skizze Entwurf Bebauungsplan Infrastruktur
Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln Deutz
M. 1 : 1.000
Stand: 15.07.2019

Anlage 4.2 B-Plan Baufelder

993 Zeichen

Ju

|

VE

EEE

JH Pr = AX01

e = > = =

y Re Platz 1 _ er.

peei. > _ 1 EB a Tr Bee ea ee, ee ee CR |

Brücke 01 -KFZ-Brücke (geplant) ®

Ei = G
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-L 0088|

ICH

. —
Schematische Darstellung: Guten | antningeit rk Band ha
Teil-Bebauungspläne Baufelder Poor ep, TE Wr BE

R P4 Einfahrt Parkhaus/Tiefgarage HEN Fahrracweg &_ S-Bahn Planungsgrenze mit evt. Zugang
Integrierter Plan Deutzer Hafen Saas Ben

EEE] Mühlen (Baufelder 01-02) "OT Bann "Aare. Pa

Anm.
Die Darstellung der Brücken- und Straßenquerschnitte, sowie Platz- und Freiflächengestaltung erfolgt
nachrichtlich. Höhenkoten beziehen sich auf das Höhensystem DHHN 92 (NHN 160). Absolute Höhenangaben
beziehen sich auf das Erdgeschossniveau 47,5 NHN

[EI] südliche Baufelder (07-09a)

BEI Baufelder 03-06

moderne stadt >=" Blsucıran 1, Bee iS)

inet: Übersichtsplan Prog: 316

Baufelder Halbinsel (10-11)

MaLıos Denen or an2018 Zum. S10_DEU.RP_P_1000.02

Östliche Baufelder (AX 01-04)

Stand 09.04.2019

wi ns 11000 Amen 2

Anlage 3.2 Abwägungstabelle TOeB

54943 Zeichen

A N L A G E  3 . 2  
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: „Deutzer Hafen“ in Köln-Deutz – eingegangenen Stellung-
nahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.06.2018bis zum 08.08.2018 durchge-
führt Im Zeitraum der Beteiligung sind 44 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. D aran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
1 Bezirksregierung Köln – Dezernat 25 – (Verkehr, IGVP 
und ÖPNV) 
    
1.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme  X X 
1.2 Bitte um Beteiligung der Häfen und Güterbahn AG Köln, 
da dortige Bahntrassen von der Maßnahme betroffen 
sind. 
ja Häfen und Güterverkehr Köln AG wurde beteiligt, 
siehe lfd. Nr. 23 
 X 
2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 – (Ländliche 
Entwicklung, Bodenordnung) 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 35.4 – (Denkmal-
schutz) 
    
 Bezüglich landes- und bundeseigener Denkmäler keine 
Bedenken. 
Kenntnisnahme   X 
4 Bezirksregierung Köln – Dezernat 52 – (Abfallwirt-
schaft u. Bodenschutz- einschl. anlagenbezogener 
Umweltschutz) 
    
 Keine Bedenken, da die im Deutzer Hafen ansässige Fir-
ma […] den Standort bis Ende 2020 verlässt. 
Kenntnisnahme  X X 
5 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – (Wasserwirt-
schaft – einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
    
 Bitte um ausreichende Darstellung und Berücksichtigung ja  X X

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der wasserwirtschaftlichen Belange hinsichtlich Über-
schwemmungsgebiet und Hochwasserschutz. Ansonsten 
keine Bedenken 
6 Industrie- und Handelskammer zu Köln     
6.1 Die Bedürfnisse der im Deutzer Hafen angesiedelten, 
überplanten gewerblichen und industriellen Unternehmen 
müssen weiterhin im Focus bleiben und eine umfangrei-
che Unterstützung bei der Verlagerung muss dringend 
erfolgen. 
ja Es werden schon seit langem und in regelmäßi-
gen Abstanden Gespräche mit den Eigentümern 
und den Unternehmen geführt. Es wird Unterstüt-
zung bei der Suche nach alternativen Standorten 
gegeben sowie der Prozess koordiniert.  
X X 
6.2 Die Stadt Köln verliert mit der Umwandlung 20 ha Gewer-
be- und Industriefläche, die an anderer Stelle ausgegli-
chen werden muss. 
Dem Wirtschaftsstandort Köln mangelt es vor allem an 
industriell nutzbaren Flächen. Forderung eines dynami-
schen Flächenmanagements in Form einer Tauschbörse, 
die Wohnflächen in Gewerbe- und Industrieflächen um-
wandelt und umgekehrt. 
nein Weite Teile der Gewerbe- und Industrieflächen im 
Deutzer Hafen liegen bereits brach. Für vorhan-
dene Betriebe werden, soweit erforderlich, neue 
Standorte gesucht, eine Umsiedlung erfolgt zeit-
lich verknüpft mit den Bauleitplanverfahren. 
Für die südlichen Baufelder sowie weitere Teilbe-
reiche der übrigen Baufelder ist eine gewerbliche 
Nutzung vorgesehen, insgesamt 40% der geplan-
ten Brutto-Grundfläche (BGF). Damit gewinnt der 
Stadtteil hochwertige Büro- und Gewerbeflächen. 
 
Die Einrichtung eines Flächenmanagements ist 
nicht Gegenstand der Bauleitplanplanverfahren. 
X X 
6.3 Höhenentwicklung im Plangebiet muss offen kommuni-
ziert werden. 
Verteilung und Häufigkeit der Häuser mit mehr als zehn 
Geschossen wird nicht deutlich. Nach BauO NRW § 2 
Abs. 3 sind als Hochhäuser alle Gebäude zu verstehen, 
die einen Aufenthaltsraum über 22 m Höhe Geländeober-
fläche aufweisen, dies sind im Plangebiet mehr Gebäude 
als die genannten Hochpunkte. 
ja Die Höhenentwicklung im Plangebiet ist im Inte-
grierten Plan dargestellt. Auf der Planungsebene 
wurden die Gebäudehöhen intensiv untersucht 
hinsichtlich Belichtung, Verschattung, Lärm, 
Städtebau sowie Brandschutz und Entfluchtung. 
Den Unterlagen (Integrierter Plan sowie Quar-
tiersbuch) können entsprechende Aussagen ent-
nommen werden.  
Im Integrierten Plan sind vorwiegend einzelne 
Hochhäuser als Hochpunkte vorgesehen. Dabei 
handelt es sich um Gebäude mit einer Höhe > 25 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
m, da für die Beurteilung eine Fußbodenoberkan-
te des höchstgelegenen Geschosses von min-
destens 22 m über der Geländeoberfläche her-
angezogen wird. Im Einzelnen sind dies Hoch-
punkte in den Baufeldern 3, 5, 6, 10d, 11e und 
AX01. Die zur Bahn orientierten Gebäuderiegel 
der südlichen Baufelder sind überwiegend eben-
falls als Hochhäuser vorgesehen. Darüber hinaus 
sind weite Teile der Mühlen als Hochhäuser ein-
zuordnen. 
Eine Übersicht der Gebäudehöhen wird ergänzt. 
6.4 Eine fachliche Stellungnahme zum Thema Verkehr ist 
nicht möglich, da Verkehrsuntersuchungen und -
prognosen noch nicht vorliegen 
 
Kenntnisnahme Ein umfassendes Mobilitätskonzept – auch unter 
Berücksichtigung von Gewerbebetrieben im Um-
feld des Deutzer Hafens wird zzt. erarbeitet. 
X X 
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die verkehrliche Anbin-
dung der angrenzenden Unternehmen, […], durch die 
Maßnahme nicht beeinträchtigt werden darf. 
ja Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskon-
zeptes finden Abstimmungen mit den betroffenen 
Unternehmen im Bereich des Deutzer Hafens 
statt. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden 
Unternehmen soll vermieden werden 
X X 
6.6 Es ist frühzeitig ein Logistikkonzept für das Plangebiet zu 
erarbeiten und zu berücksichtigen. 
ja Das Thema Logistik wird im Mobilitätskonzept 
geprüft und berücksichtigt. 
X X 
6.7 Der Deutzer Hafen hat seit dem 13. Januar 1934 eine 
Schutzfunktion inne. Dies gilt zu berücksichtigen, da auch 
aufgrund der klimatischen Veränderungen immer häufiger 
Schiffe einen Hafenplatz benötigen. 
teilweise  Über die rechtliche Verankerung der Schutzha-
fenfunktion bestehen unterschiedliche Auffas-
sungen. Seitens der Stadt Köln wird die Ansicht 
vertreten, dass eine Widmung des Deutzer Ha-
fens als Schutzhafen nicht entnommen werden 
kann. Unabhängig von der rechtlichen Situation 
werden in Abstimmung mit der WSV Lösungsvor-
schläge erarbeitet. Es wird geprüft, ob der nördli-
che Teil des Hafens bis zur geplanten KFZ-
Brücke im Notfall Schiffen zum Anlegen zur Ver-
X X

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
fügung stehen kann. Für das Hafenbecken wird 
im Lauf des weiteren Verfahrens ein Nutzungs-
konzept erarbeitet.  
7 Landschaftsverband Rheinland, Amt für Denkmalpfle-
ge im Rheinland 
    
7.1 Beim Deutzer Hafen handelt es sich zusammen mit den 
im Folgenden aufgelisteten baulichen Anlagen um ein 
Denkmal. Der Denkmalwert ist gutachterlich gemäß den in 
§ 2 DSchG NRW aufgeführten Kriterien nachgewiesen. 
ja Die Vorschriften des DSchG erhalten mit der be-
standskräftigen Eintragung in die gemeindliche 
Denkmalliste gem. § 3 DSchG bzw. mit der vor-
läufigen Unterschutzstellung gem. § 4 DSchG 
Rechtswirkung. Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB sind 
entsprechend eingetragene Denkmäler nach 
Landesrecht gem. § 3 DSchG NRW nachrichtlich 
zu übernehmen. 
Die nachrichtliche Übernahme bzw. Vermerk ein-
getragener Denkmäler erfolgt im Bebauungsplan. 
 
Zur Information: 
Der Bescheid der Unterschutzstellung der Ell-
mühle vom 18.12.2018 zur Eintragung nach §3 
DSchG NRW wird vom Eigentümer beklagt. „Eine 
erstinstanzliche Entscheidung des Gerichts ist 
nach derzeitiger Kenntnis bis zur Offenlage des 
Bebauungsplans möglich, aber nicht gesichert.“. 
Im Falle einer positiven Entscheidung für den 
Denkmalwert, wird der Komplex der Mühle als 
eingetragenes Denkmal behandelt. 
 X 
7.2 Gemäß § 2 DSchG NRW sind folgende denkmalwerte 
Bauten und Anlagen im Deutzer Hafen: 
- Industriehafen (1904-07): Hafenbecken mit Was-
serfläche, Wasserniveau, Uferböschungen, Kai-
mauern, mit historischen Elementen 
- Hafenbahn: Gleistrassen am West- und Ostkai des 
Industriehafens 
teilweise Neben dem Gebäudekomplex der Ellmühle sollen 
auch das Hafenbecken mit Wasserfläche und 
Uferböschung, Teile der begleitenden Gleisanla-
gen, gewisse Kräne und die große Verladeanlage 
als separates Denkmal „Deutzer Hafen“ eingetra-
gen werden. Zurzeit ist das Verfahren zur Unter-
schutzstellung der letztgenannten Objekte an-
 X

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
- Kran- und Verladeanlagen mit zugehörigen Kran-
bahnen 
- Ellmühle mit Auer-Mühle: stadtbildprägender Müh-
lenkomplex, der maßgeblich die Rheinsilhouette 
bestimmt mit Verwaltungsgebäude, Mühlengebäu-
de, Schornstein, Kessel-/Maschinenhaus, Pum-
penhaus, Silobauten, Getreidesauganlagen, 
Mehlmagazinen, teilweise mit Logos und Schrift-
zügen 
hängig. In diesem Zusammenhang finden noch 
Gespräche mit den Eigentümern statt (vgl. lfd Nr. 
7.14). 
Danach erfolgt eine Prüfung und Abstimmung, 
welche Elemente erhalten werden können und 
gleichzeitig einen Nutzwert für die Menschen im 
Deutzer Hafen haben werden. 
- Industriehafen: Erhalt, evtl. mit zusätzli-
chen Elementen zur Nutzung der Wasser-
fläche 
- Hafenbahn: Entwidmung – ein teilweiser 
Erhalt der Gleise wird geprüft 
- Kran- und Verladeanlagen: Erhalt soweit 
möglich (Abstimmung mit Eigentümern) 
- Ellmühle/Auermühle: weitest gehender 
Erhalt, moderate Eingriffe auf Basis der 
Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit 
Stadtkonservator und LVR 
7.3 Die Drehbrücke mit allen zugehörigen Elementen ist ein 
bauliches Denkmal, das gemäß § 3 DSchG in die Denk-
malliste eingetragen ist. 
Kenntnisnahme Nachrichtliche Übernahme in den Bebauungs-
plan. 
 X 
7.4 Zur 227. Änderung des FNP 
Die bislang fehlerhaften und unvollständigen Angaben 
unter Ziffer 4.8 Denkmalschutz auf S. 6 gemäß der o.g. 
Auflistung sind zu korrigieren und zu ergänzen. 
Bei der Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs-
plänen sind flächenhafte Denkmäler und Gruppierungen 
von Denkmälern als solche nachrichtlich zu kennzeich-
nen, um eine gerechte Abwägung zu ermöglichen. 
Ebenso ist eine ausreichende textliche Würdigung in der 
Begründung zum FNP erforderlich. 
teilweise Eine nachrichtliche Übernahme von Denkmälern 
in den Flächennutzungsplan ist im FNP der Stadt 
Köln grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine textli-
che Würdigung des Gesamtensembles Deutzer 
Hafen und der unter Denkmalschutz stehenden 
Einzelanlagen erfolgt in der Begründung. 
X  
7.5 Gegen die bisher als WB, GE, Gl und SO Hafen festge-
setzten Flächen in M, Schule, Grün- und Wasserflächen 
Kenntnisnahme  X

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
bestehen keine grundlegenden denkmalpflegerischen Be-
denken.  
7.6 Aus denkmalpflegerischer Sicht zu korrigieren wäre aber 
die Ausdehnung der gemischten Baufläche (M): Die Was-
serfläche des denkmalwerten Hafenbeckens mit ihrem 
Wasserniveau ist als solche zu erhalten, weswegen auf 
die Ausweisung als M am südlichen Ende des Hafenbe-
ckens zu verzichten ist. 
nein Das Hafenbecken wird im Flächennutzungsplan – 
mit Ausnahme der Brücke sowie des geplanten 
Platzes im Süden (Platz 4)– als Wasserfläche 
dargestellt. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens, 
die Sicht auf den Rhein und den Dom vom Ha-
fenkopf sowie die Nutzbarkeit der Flächen insb. 
die umlaufende Promenade um das Hafenbe-
cken, stehen im Vordergrund. 
X  
7.7 Zum Schutz des Hafenbeckens und der Erlebbarkeit sei-
ner historischen Funktionalität als beschiffbarer Hafen ist 
außerdem auf die Ausweisung der gemischten Baufläche 
(M) im Bereich der ins Auge gefassten Errichtung von 
Brücken oder Stegen zu verzichten. 
nein Die Darstellung der Brücken als gemischte Bau-
flächen (M) entspricht der Systematik des FNP, 
nur die übergeordneten Verkehrsflächen als sol-
che darzustellen. Die zu den Quartieren gehö-
renden Straßen werden generalisiert in die Flä-
che aufgenommen. Eine Bebauung ist nicht an-
gedacht. Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens in 
seiner historischen Funktionalität soll durch Erhalt 
aller baulichen Elemente des Hafenbeckens ge-
währleistet werden. Die Brücken sind zur Er-
schließung des Gebiets elementar. Auch die Er-
lebbarkeit und Nutzbarkeit der Wasserfläche (z.B. 
kulturelle und sportliche Nutzungen) sollen in 
sensiblem Umgang mit dem Denkmalwert des 
Hafenbeckens realisiert werden. 
X  
7.8 Zum Städtebaulichen Planungskonzept  
In der Begründung zum Bebauungsplan/Städtebaulichen 
Planungskonzept unter Ziffer 4.4.10 Kultur- und sonstige 
Sachgüter auf S. 15 sind die bislang fehlerhaften und un-
vollständigen Angaben gemäß der o.g. Auflistung von be-
troffenen Denkmälern zu korrigieren und zu ergänzen. 
ja Wird in der Begründung korrigiert bzw. ergänzt.  X

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
7.9 Die gemäß § 3 DSchG NRW geschützte Südbrücke mit 
ihrem Wirkungsraum, die das Plangebiet im Süden tan-
giert ist in der Begründung zu erwähnen. 
ja Wird in die Begründung übernommen.  X 
7.10 Das Denkmal Deutzer Hafen ist im Plan als solches ge-
mäß PlanZV Nr. 14.3 (Einzelanlage) mit einem D im 
Quadrat als Baudenkmal zu kennzeichnen. Außerdem ist 
er textlich ausreichend zu würdigen, indem seine Ge-
schichte und Bedeutung zusammengefasst und seine 
baulichen Anlagen charakterisiert werden. 
nein Nur die in die Denkmalliste eingetragenen Denk-
mäler werden im Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen.  
Siehe auch lfd. Nr. 7.1 
 X 
7.11 Bei der Konversion sind die zum Baudenkmal zählenden 
Anlagen in ihrer Substanz, in ihrem Wirkungsraum und in 
ihrem Funktionszusammenhang zu erhalten. Daher ist 
ihre Erhaltung planungsrechtlich durch die grundrissge-
naue Umfahrung mit der roten Baulinie zu sichern. 
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
Rechnung getragen. Die zu Baudenkmalen zäh-
lenden Anlagen werden weitestgehend erhalten. 
Unter Schutz stehende Baudenkmäler werden im 
Bebauungsplan gemäß PlanZV gekennzeichnet. 
Ob die Baudenkmäler zusätzlich mit grundrissge-
nauer Baulinie im Bebauungsplan dargestellt 
werden, wird im weiteren Verfahren geklärt. 
 X 
7.12 Des Weiteren ist die weithin prägende städtebauliche 
Dominanz, die von den Baulichkeiten der Ellmühle/ Auer-
mühle und von den hoch aufragenden Kran- und Verlade-
anlagen ausgeht, bei allen Planungen und Maßnahmen 
zu berücksichtigen und zu erhalten. 
ja Der Schutzstatus und insbesondere die Silhouet-
te der Mühlen wurden neben den historischen 
Krananlagen bereits im Integrierten Plan berück-
sichtigt. Gegenüber der Mühlen sind keine bzw. 
keine höheren Gebäude vorgesehen. Auf der 
östlichen Halbinsel sind vis-à-vis der Mühlen ein 
Park, der Erhalt der bestehenden Halle sowie das 
Gebäude der Grundschule geplant. 
Das Gesamtensemble des Deutzer Hafens fügt 
sich in die Stadtsilhouette ein.  
 X 
7.13 Um eine Vergleichbarkeit zwischen den Denkmälern und 
den geplanten Neubauten zu schaffen, sind für die Neu-
bauten und für die Denkmäler Trauf- und Firsthöhen zu 
benennen, außerdem sind Straßenabwicklungen und Vi-
sualisierungen auch vom gegenüberliegenden Rheinufer 
ja Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden – 
unter Beteiligung der Stadtverwaltung Köln, ins-
besondere des Stadtkonservators –  konkrete 
Empfehlungen für die Entwicklung der Mühlen 
erarbeitet. Mit dem Deutzer Block wurde ein we-
 X

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zu erstellen, um überhaupt erst eine Prüfung der potenzi-
ellen Beeinträchtigung der Baudenkmäler mit ihrem Wir-
kungsraum zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die 
Baufelder BF 01a, BF 01b, BF 02, BF 03, BF 12, BF 10a-
d, BF 11a-g. 
sentliches Element des Integrierten Plans entwi-
ckelt, dass die durch die Mühlen geprägte Stadt-
silhouette im Hafenbereich behutsam weiterent-
wickelt. Visualisierungen der Silhouette des 
Deutzer Hafens wurden bereits für den Integrier-
ten Plan erstellt. Durch den Beschluss des Inte-
grierten Plans bekennt sich die Stadt Köln zur 
Umsetzung der dort entwickelten Grundsätze. 
In der weiteren Umsetzung soll die Prüfung po-
tenzieller Beeinträchtigungen der Baudenkmäler 
erfolgen. 
7.14 Die Gleisanlagen der Hafenbahn sind zu erhalten und 
planungsrechtlich zu sichern, ebenso die aufgeführten 
Kräne, Verladeanlagen und Kranbahnen, Elevatoren und 
Sauganlagen auf beiden Ufern. Die Funktionalität dieser 
baulichen Anlagen und ihr Zusammenspiel untereinander 
sowie mit den bisher ankommenden Frachtschiffen ist 
weiterhin erlebbar und nachvollziehbar zu halten. 
teilweise Die angeführten Anlagen werden als denkmal-
wert anerkannt und sind, soweit möglich und un-
ter Berücksichtigung der Verkehrssicherheits-
pflicht und Barrierefreiheit, bereits im Integrierten 
Plan berücksichtigt. Teilweise befinden sich diese 
jedoch noch in Privatbesitz. Die weitere Entwick-
lung erfolgt im Einklang mit dem historischen 
Charakter des ehemaligen Industriehafens. Dies 
äußert sich u.a. in der Gestaltung der Freianla-
gen oder der Hafenpromenade, die einen Erhalt 
von Teilen der historischen Elemente des Hafens 
beinhalten. Die genaue Festlegung und Unter-
schutzstellung nach §3 DSchG NRW der zu er-
haltenden Anlagen erfolgt im weiteren Verfahren. 
 X 
7.15 Gegen die Ausbildung von 3 Plätzen, verbunden mit einer 
„Promenade“ entlang des Ostufers und einem Park auf 
dem Westufer des Hafens bestehen keine Bedenken.  
Kenntnisnahme   X 
7.16 Die Bepflanzung der Gleisanlagen mit Bäumen oder Bü-
schen ist aus denkmalfachlicher Sicht nicht denkbar, ge-
nauso wenig die Errichtung von Stegen, Pontons und 
Treppenanlagen am oder in das Hafenbecken oder Pflan-
zungen entlang der geböschten Uferbefesti-
teilweise Dem historischen Charakter des Deutzer Hafens 
wurde bei der Entwicklung des Integrierten Plans 
Rechnung getragen. Der Erhalt der für die Ha-
fennutzung prägenden Elemente soll sicherge-
stellt werden. 
 X

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
gung/Kaimauern aus Schilf o.ä. Derartige Ufergestaltun-
gen widersprechen dem Charakter des gewerblich ge-
nutzten Hafens und verunklaren seine funktionalen Zu-
sammenhänge 
Stattdessen sind die für die Hafennutzung prägenden 
Elemente wie Sacktreppen, Poller, Ringe, Dalben usw. 
sichtbar zu erhalten. Dies ist ebenfalls durch eine geeig-
nete planungsrechtliche Sicherung zu gewährleisten. 
Eine teilweise Bepflanzung der Gleisanlagen ent-
sprechend den Vorgaben des Integrierten Plans 
ist vorgesehen insbesondere vor dem Hinter-
grund des Klimawandels, zur Verbesserung des 
Stadtklimas und zur Steigerung der Aufenthalts-
qualität. 
Für das Hafenbecken soll unter Berücksichtigung 
der Barrierefreiheit ein Nutzungskonzept erarbei-
tet werden, das sensibel mit dem denkmalwerten 
Charakter umgeht, eine Nutzung der Wasserflä-
che soll für die Menschen im Deutzer Hafen mög-
lich sein. 
7.17 Die zum Umfang des Baudenkmals zählende Wasserflä-
che und das Wasserniveau im Hafenbecken sind wesent-
liches Element, das die ehemalige Schiffbarkeit des Ha-
fenareals und damit seine Funktionalität veranschaulicht. 
Erhebliche Bedenken bestehen gegen die Aufstauung des 
Wassers zu einem Pool und die Errichtung von Badeanla-
gen im südöstlichen Bereich des Areals. 
nein  Das mittlere Wasserniveau des Hafenbeckens 
liegt etwa 4 m unterhalb der Promenade. Die An-
hebung des Wasserniveaus am südlichen Hafen-
kopf soll die Erlebbarkeit des Elements Wasser 
erhöhen und die Aufenthaltsqualität steigern. Ge-
rade in einem hochverdichteten Quartier wie der 
Deutzer Hafen es sein wird, haben qualitätsvolle 
Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie 
grüner und blauer Infrastruktur einen sehr hohen 
Stellenwert. Ob und wie der sog. „Pool“ oder eine 
ähnliche Nutzung am Hafenkopf realisiert werden 
kann, ist noch zu prüfen.  
 X 
7.18 Des Weiteren bestehen Bedenken gegen die Errichtung 
von zusätzlichen Pontons und Brückenbauwerken, insbe-
sondere von solchen, die dem Autoverkehr oder dem öf-
fentlichen Nahverkehr offenstehen sollen, da diese auf-
grund der hohen Anforderungen eine erhebliche Beein-
trächtigung für das Erscheinungsbild und die Ablesbarkeit 
der Funktionalität des Hafens darstellen würden. Daher ist 
aus denkmalfachlicher Sicht auf diese zu verzichten. 
nein Zur Erschließung der westlichen Halbinsel ist 
eine KFZ-Brücke über das Hafenbecken unab-
dingbar. Die Rad- und Fußgängerbrücke schafft 
eine kürzere Verbindung der westlichen Halbinsel 
für Fußgänger und Radfahrer und erleichtert die 
Nutzung des ÖPNV. Die unterschiedlichen Nut-
zungsschwerpunkte (Einzelhandel, Nahversor-
gung sowie Parks, Poller Wiesen, Freizeitnut-
zung) sind nur mithilfe der Brücke für alle Nutzer 
 X

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
gut und schnell erreichbar. 
 
Prägendes Element des neuen Quartiers Deutzer 
Hafen ist das Hafenbecken. Die sich bietende 
Chance, diesen Raum für die dort lebenden 
Menschen nutzbar zu machen, soll durch ein 
sensibles Nutzungskonzept ermöglicht werden 
ohne dabei das Erscheinungsbild des Hafenbe-
ckens zu zerstören. Einzelne Pontons, Plattfor-
men oder ähnliches sollen ermöglicht werden. 
8 Landschaftsverband Rheinland     
8.1 Keine Betroffenheit in Bezug auf Liegenschaften des LVR, 
daher keine Bedenken 
Kenntnisnahme  X X 
8.2 Aus kulturlandschaftspflegerischer Sicht ist insbesondere 
das Schutzgut „Kulturelles Erbe“ auf Basis der gesetzli-
chen Grundlagen (BauGB, BNatSchG, DSchG NRW, 
UVPG) auf evtl. Beeinträchtigungen zu prüfen. 
ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht 
übernommen 
X X 
8.3 Beschränkung der Prüfung auf denkmalrechtlich ge-
schützte Bau- und / oder Bodendenkmäler ist nicht aus-
reichend, da Denkmäler lediglich einen Teil des kulturellen 
Erbes darstellen. Ausführliche Würdigung des Umweltgu-
tes „kulturelles Erbe“ erfolgt noch nicht.  
ja Wird in die Begründung sowie den Umweltbericht 
übernommen 
X X 
8.4 Für den zu erstellenden Umweltbericht ist der historische 
Kulturlandschaftsbereich 353 Deutz von den Planungen 
betroffen. 
Kenntnisnahme Wird in den Umweltbericht übernommen X X 
8.5 Hinweis auf Veröffentlichung UVP-Gesellschaft und Ku-
LaDig als Hilfestellung bei der Einschätzung von Objekten 
und von Eingriffsauswirkungen in Bezug auf historische 
Kulturlandschaft und landschaftlich kulturelles Erbe. 
Kenntnisnahme  X X 
9 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Bonn     
 Nicht mehr zuständig, Verweis auf die NRW Niederlas- Kenntnisnahme  X X

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
sung Köln. 
10 Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
11 Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln     
 Keine Bedenken. Weiterleitung an Landeseisenbahnauf-
sicht. 
Kenntnisnahme  X X 
12 Landeseisenbahnverwaltung     
 Mit dem Flächennutzungsplan wird Eisenbahngelände 
überplant. 
Bahnanlagen betroffener Unternehmen: […]. 
Erst durch eine planfestgestellte Baumaßnahme, die das 
Betreiben von Eisenbahnbetrieb auf der betroffenen 
Gleisanlage ausschließt, kann die Fläche überplant und 
anderweitig genutzt werden. 
Bei öffentlichen Gleisanlagen, hier der HGK, ist neben 
dem Antrag auf Rückbau von Gleisanlagen, ein Stillle-
gungsverfahren nach § 11 AEG und ein Freistellungsver-
fahren nach § 23 AEG durchzuführen. 
ja Entsprechende Anträge werden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt 
X X 
13 Bezirksregierung Düsseldorf– Dezernat 26 – Untere 
Luftfahrtbehörde 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
14 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH     
14.1 Durch die geringe Entfernung zur Radaranlage am Flug-
hafen Köln/Bonn können je nach Höhe der Bebauung Be-
lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 
§ 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren Ver-
fahren. 
 X 
14.2 Bauhöhen, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund. Die Planung wird mit der DFS abgestimmt 
und zur Einzelfallprüfung im weiteren Verfahren 
vorgelegt. 
 X

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/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
14.3 Stellungnahme 201701352 vom 09.08.2017 gilt weiterhin: 
Die Plangebiete liegen in der Nähe des Flughafens 
Köln/Bonn. Durch die geringe Entfernung zur Radaranla-
ge am Flughafen können je nach Höhe der Bebauung Be-
lange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 
§18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) berührt werden. 
Bauvorhaben, die eine Höhe von 35 m über Grund über-
schreiten, sind zur Einzelfallprüfung unter Angabe von 
Bauhöhen der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzugelegt. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län-
der gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von unserer Stellungnahme informiert.  
Kenntnisnahme Siehe lfd. Nr. 14.1 und 14.2   
15 Wasser- und Schiffartsamt Köln     
15.1 I. Widmung des Schutzhafens 
Die Stadt Köln folgt der Einschätzung einer Kölner 
Rechtsanwaltskanzlei, „dass der Deutzer Hafen im rechtli-
chen Sinne kein Schutzhafen ist, da es an einem erforder-
lichen widmenden Publikationsakt (Allgemeinverfügung) 
zur Begründung der Qualifizierung als Schutzhafen fehlt.“ 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln widerlegte 
diese Einschätzung. Bisher gab es darauf keine Antwort. 
Der Hafen Köln Deutz hat mit der „Polizeiverordnung betr. 
Die Benutzung der städtischen Werft- und Hafenanlagen 
in Köln“ vom 06. Dezember 1933 und 30. Dezember 
1933, die mit der Bekanntgabe im Amtsblatt der Regie-
rung zu Köln am 13. Januar 1934 in Kraft getreten ist, sei-
ne staatliche Bestimmung als Sicherheitshafen. 
Anerkannt ist seit jeher, dass die Anlegung, Erweiterung 
und Veränderung von Häfen im 19. Jhd. dem Gemeinwohl 
diente. Dementsprechend waren nach dem damaligen 
preußischen Recht alle Häfen dem öffentlichen Verkehr 
gewidmet. 
Kenntnisnahme Bezüglich des rechtlichen Status des Hafens be-
stehen unterschiedliche Auffassungen. 
 
Entgegen der Auffassung der WSV, vertritt die 
Kölner Rechtsanwaltskanzlei die Position, dass 
der angeführten „Polizeiverordnung betr. die Be-
nutzung der städtischen Werft- und Hafenanla-
gen in Köln“ vom 06.12.1933 und 30.12.1933 
eine Widmung des Deutzer Hafens als Schutzha-
fen nicht entnommen werden kann. Durch die 
Bestimmung der Voraussetzungen einer Wid-
mung legt die Verordnung lediglich den Grund-
stein für eine Qualifizierung der Hafenbecken zu 
Schutzhäfen. Den Widmungsakt an sich beinhal-
tet sie jedoch nicht. 
Voraussetzung für den Widmungsakt ist nach § 1 
D. der Polizeiverordnung, dass die Bestimmung 
der Hafenbecken als Schutzhäfen nicht deren 
eigentliche Hauptbestimmung als Verkehrshäfen 
X X

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/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Über den Widmungsakt und die staatliche Bestimmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen kann sich die Bau-
leitplanung nicht hinwegsetzen. 
beeinträchtigt. Die Feststellung der Vereinbarkeit 
der beiden Zweckbestimmungen liegt nach § 1 D. 
der Polizeiverordnung im Ermessen der Hafenpo-
lizei. Der eine Schutzhafeneigenschaft notwendi-
ge Widmungsakt, bedarf demnach einer vorgela-
gerten Ermessensentscheidung der Hafenpolizei. 
Eine derartige Ermessenausübung ist im Rah-
men der Polizeiverordnung nicht erfolgt. Somit ist 
am 13.01.1934 nicht in einem Zug mit der Be-
kanntmachung der Verordnung eine Widmung 
des Deutzer Hafens als Schutzhafen ergangen. 
Die angeführte Polizeiverordnung ist spätestens 
am 13.01.1964 um 24 Uhr außer Kraft getreten. 
Denn bei dieser Verfügung handelt es um eine 
Polizeiverfügung i. S. d. Preußischen Polizeiver-
waltungsgesetzes (im Folgenden: PrPVG). Ge-
mäß § 34 Abs. 1 Satz 2 PrPVG darf die Gel-
tungsdauer von Polizeiverordnungen nicht über 
dreißig Jahre hinaus erstreckt werden. Der Wid-
mungsakt ist kein Akt, der sich in einem einmali-
gen Vorgang erschöpft. Er legt vielmehr für die 
kommende Zeit dezidiert fest, ob, in welchem 
Umfang und vor allem unter welchen Konditionen 
die gewidmete Sache genutzt werden kann.  
 
Demgegenüber steht allerdings das Rechtsinsti-
tut der unvordenklichen Verjährung, die auch im 
Bereich des Wasserstraßenrechts Anwendung 
findet und eine widerlegbare Vermutung für eine 
entsprechende Widmung des Deutzer Hafens als 
Schutzhafen konstituiert. 
15.2 II. Funktion und rechtliche Einordnung des Schutzha-
fens 
Bei der beabsichtigten Darstellung (Anlage 6) sind Brü-
teilweise In Abstimmung mit der WSV soll ein Lösungsweg 
und Nutzungskonzept für das Hafenbecken erar-
beitet werden.  
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
cken, die das Hafenbecken überspannen, vorgesehen. 
Dies läuft einer im Notfall (unter anderem Eisgang oder 
Hochwasser) notwendigen Nutzung als Schutzhafen zu-
wider. Die Nutzung des Hafens Köln-Deutz in seiner 
Funktion als Schutzhafen ist zwingend zu berücksichtigen. 
Die Funktion als Schutzhafen für 70 Schiffe (1000-t) ent-
spricht 23 % der Schutzhafenkapazität zwischen Rhein-
km 660 (Mondorf) und Rhein-km 710 (Dormagen) und 
muss zwingend erhalten bleiben. 
Aus I. und II. folgernd wird dazu aufgefordert, den Hafen 
Köln-Deutz als Schutzhafen sowohl in der Bebauungspla-
nung als auch in der 227. Änderung des Flächennut-
zungsplanes textlich und zeichnerisch darzustellen und 
damit die Schutzhafenfunktion aufrecht zu erhalten. 
 
Nach Aussage WSV wurde im letzten Hochwas-
serfall, der Deutzer Hafen von keinem Schiff als 
Schutzhafen ausgesucht.  
Die geplante Hafenbrücke ist elementar für die 
Erschließung und Entfluchtung des neuen Stadt-
quartiers. 
Im Vorhafen (der Bereich bis zur denkmalge-
schützten Drehbrücke) besteht Platz für sieben 
Schiffe. 
Als gemeinsame Lösung, wurde vorgeschlagen, 
den vorderen Bereich des Deutzer Hafens zwi-
schen Drehbrücke und der geplanten neuen Ha-
fenbrücke unter Ausschluss einer sonstigen 
Schifffahrtsnutzung schutzbedürftigen Schiffen im 
Notfall zur Verfügung zu stellen. In diesem Be-
reich sollen nur solche Nutzungen zugelassen 
werden, die einer Nutzung dieses Bereiches der 
Wasserfläche im Notfall durch Schiffe nicht ent-
gegenstehen. Die Sicherung dieses Nutzungs-
rechts für die WSV bzw. die Schutz suchenden 
Schiffe soll durch geeignete Instrumente erfolgen. 
Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen die-
se Funktion im vorderen Teil des Hafens bis zur 
KFZ-Hafenbrücke nicht einschränken. 
Zurzeit erfolgen weitere Abstimmungen und Prü-
fung. 
15.3 III. Lärmemission durch den Schiffsverkehr 
Die Bundeswasserstraße Rhein steht im Eigentum und in 
der Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). 
Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte 
Fahrwasser bis zu den Uferlinien genutzt werden, sofern 
eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung steht. 
Auf diesen Bestand hat die Planung in der Form Rück-
ja Für die Bewertung der Schallausbreitung an 
Bundeswasserstraßen im Binnenbereich bedingt 
durch die Schifffahrt und die vorherrschende 
Vorbelastung kann die Anleitung zur Berechnung 
der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstra-
ßen (ABSAW) der Bundesanstalt für Gewässer-
kunde (BfG) herangezogen werden. 
Der für die Berechnung des Emissionspegels 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
sicht zu nehmen, dass keine Darstellungen vorgenommen 
werden dürfen, die der Zweckbestimmung des Rheins als 
Verkehrsweg zuwiderlaufen. 
 
Die von der Schifffahrt ausgehenden Lärmemissionen zu 
Tages- und Nahtzeiten sind zu berücksichtigen. Der zu-
lässige Dauerschallpegel beträgt 75 dB(A) in einem seitli-
chen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 
dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen. 
Im Bereich von Rhein-km 685,90 bis 687,20 rechtes Ufer, 
ist eine Liegestelle für fünf Schiffe, incl. Für ein Schiff mit 
einem Kegel ausgezeichnet. Der Schiffslärm wird auf die 
Außenseite des Deutzer Hafens einwirken. 
Die mögliche zeitliche Belastung an Schallemissionen 
beträgt 24 Stunden am Tag. Dabei ist die Lage der Schal-
lentwicklung bei allen Wasserständen bis zum höchsten 
Schifffahrtwasserstand (HSW) von 830 cm Kölner Pegel 
zu berücksichtigen. 
maßgebende Emissionsort (Schallquelle) der 
Wasserstraße ist – sofern nicht eindeutig be-
stimmbar - in 4,0 m Höhe über der Mitte der 
Fahrrinne bzw. der Achse der Schleuse oder der 
Liegestelle anzunehmen, Ziff. 2 ABSAW.  
Allgemein wird die Fahrrinne definiert als durch 
Bojen markierter und gekennzeichneter Bereich 
in Flussläufen, der auch bei sonst geringer Was-
serführung genügend Tiefe für die Schifffahrt 
aufweist. Eine Berücksichtigung der Lage der 
Schallentwicklung bei allen Wasserständen bis 
zum höchsten Schifffahrtwasserstand (HSW) von 
830 cm Kölner Pegel ist als Folge der Vorgaben 
der ABSAW allenfalls als absoluter Ausnahmefall 
und worst case Betrachtung angebracht. 
Maßgeblich ist nach der ABSAW für eine adä-
quate Aussage zur Berücksichtigung und Abwä-
gung der Lärmbelastung bei Wasserstraßenpla-
nungen insoweit allein der o.a. Emissionsort, der 
in 4,0 m Höhe über der Mitte der Fahrrinne/resp. 
Liegestelle liegt. 
Bei Zugrundelegung dieser Emissionsorte beste-
hen hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen 
Dauerschallpegel 75 dB(A) in einem seitlichen 
Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 
65 dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden 
Schiffen bzgl. der vorgesehenen Planung keine 
Bedenken. 
15.4 IV. Kegelliegestelle 
In dem Übersichtsplan (Anlage 3) ist in Verlängerung der 
Brücke 01, die über das Hafenbecken führt, eine Rhein-
brücke eingezeichnet. 
 
Wie unter III. (21.3) ausgeführt, ist der Bereich von Rhein-
Kenntnisnahme Gemäß Ziff. 7.1.5.4.3 des Europäischen Abkom-
mens vom 26. Mai 2000 über die internationale 
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Bin-
nenwasserstraßen (ADN) darf außerhalb der von 
der zuständigen Behörde besonders angegebe-
nen Liegeplätze beim Stillliegen der Abstand von 
 X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
km 685,90 bis 687,20, rechtes Ufer, in Elwis als Liegestel-
le für fünf Schiffe, inclusive für ein Schiff mit einem Kegel, 
ausgezeichnet. Die geplante Brücke überspannt diesen 
Bereich. 
 
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Neubau 
einer Brücke hier nicht möglich ist, da die Schutzabstände 
gemäß ADN zu geschlossenen Wohngebieten, Kunstbau-
ten und Tanklagern eingehalten werden müssen. 
100 m von geschlossenen Wohngebieten, Inge-
nieurbauwerken und Tanklagern nicht unter- 
schritten werden, wenn das Schiff nach Kapitel 
3.2 Tabelle A Spalte (12) eine Bezeichnung mit 
einem blauen Kegel oder einem blauen Licht füh-
ren muss. 
Diese Abstandsvorgabe wird mit Blick auf die 
geplante Wohnbebauung hinsichtlich der Kegel-
liegestelle im Bereich Rhein km 685,90 bis 
687,20, rechtes Ufer, eingehalten. 
 
Die geplante Brücke ist Bestandteils des städte-
baulichen Masterplans Innenstadt Köln. Sie liegt 
außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des 
aufzustellenden Bebauungsplans „Deutzer Hafen 
in Köln-Deutz“ sowie dem Änderungsbereich des 
Flächennutzungsplanes. Die Rheinbrücke wird in 
einem separaten Verfahren zunächst auf Mach-
barkeit geprüft und ist nicht Gegenstand der Bau-
leitplanverfahren. 
16 Zweckverband Köln Randkanal     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
17 Polizeipräsidium Köln Führungsstelle Verkehr     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
18 Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Krimi-
nalprävention/Opferschutz (KK KP/O) 
    
18.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme   X 
18.2 Hinweis auf die Aspekte der städtebaulichen sowie tech-
nischen Kriminalprävention, die im weiteren Verlauf des 
Projekts Beachtung finden sollten: 
- Öffentlichen und gewerblichen Raum sichtbar 
trennen 
teilweise Die angesprochenen Punkte sind nur z.T. auf der 
Ebene der Bauleitplanung umsetzbar. In den 
nachfolgenden Verfahren sowie in der freiraum-
planerischen Qualifizierung werden die Punkte 
weiter berücksichtigt. 
 X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
- Gute Orientierung durch Blickbeziehungen 
- Vandalismus durch architekturpsychologische Ge-
staltung vermeiden 
- Genügend Park- und Abstellmöglichkeiten für 
Fahrzeuge (PKW, Fahrrad) in Wohn-/Arbeitsnähe 
- Schaffung von kleinen überschaubaren Parkplät-
zen und sicheren Tiefgaragen 
- Beleuchtungskonzepte v.a. in Bereichen mit wenig 
Sonneneinstrahlung, Eingängen 
- Einbau von einbruchhemmenden Türen und Fens-
tern 
18.3 Angebot einer kostenfreien und neutralen Beratung zur 
städtebaulichen Kriminalprävention und kriminalpräventiv 
wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten. 
Kenntnisnahme Weitergabe im weiteren Verfahren.  X 
19 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 
Dienstleistungen der Bundeswehr - Infra I 3 
    
19.1 Maßnahme befindet sich im Bereich des Militärflugplatzes 
Nörvenich. Belange der Bundeswehr sind somit ggf. 
mehrfach berührt. In welchem Umfang, die Belange der 
Bundeswehr betroffen sind, kann erst nach Ausweisung 
konkreter Bereiche im Rahmes z.B. eines Bebauungspla-
nes festgestellt werden. 
Kenntnisnahme Prüfung und Abstimmung im weiteren Verfahren.   
19.2 Falls eine Höhe von 30 m überschritten wird, wird in je-
dem Einzelfall um die Zuleitung der Planungsunterlagen 
vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung gebeten. 
ja Die Bebauung erreicht Höhen bis zu 80 m über 
Grund, eine Beteiligung und Abstimmung erfolgt 
im weiteren Verfahren. 
 X 
20 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommu-
nikation, Post und Eisenbahnen - Referat Z 24 
    
20.1 Störung des Betriebs von Richtfunkstrecken ist zu prüfen 
und zu vermeiden. Im Bereich tätige Richtfunkbetreiber 
sind in die weitere Planung einzubeziehen. 
ja Abstimmung und Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren. 
X X 
20.2 Standortplanung befindet sich im Schutzbereich einer 
Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bun-
Kenntnisnahme Abstimmung im weiteren Verfahren. X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
desnetzagentur. Die Einhaltung der notwendigen Schutz-
abstände wird noch untersucht. 
21 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
22 Stadtwerke Köln GmbH Abteilung Liegenschaften     
22.1 Die Entwicklung des Deutzer Hafens liegt im Interesse 
des Stadtwerke Köln Konzerns. 
Kenntnisnahme  X X 
23 Häfen und Güterverkehr Köln AG     
23.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Hafen als auch die 
dort ansässigen Gewerbebetriebe ihren Betrieb uneinge-
schränkt bis zum 31.12.2020 fortsetzen können. 
Diese Fristen gelten aufgrund vertraglicher Bindungen für 
die RWR bis zum 30.04.2021 und die Fa. Kohl bis zum 
31.12.2021. 
ja Laut Moratoriumsbeschluss (Vorlagen-Nr. 
0255/2015) ist die Fortführung der bestehenden 
Pachtverhältnisse und damit die gewerbliche Ha-
fennutzung bis zum 31.12.2020 vorgesehen. 
X X 
23.2 Für die Gleisanlagen im Deutzer Hafen soll die Stilllegung 
der Eisenbahninfrastruktur gemäß § 11 AEG und die Frei-
stellung der betreffenden Grundstücksflächen von Bahn-
betriebszwecken im Sinne des § 23 AEG ebenfalls bis 
zum 31.12.2020 erfolgen. Sollte dies nicht gelingen, sind 
die entsprechenden Entwicklungsmaßnahmen hierauf 
abzustimmen. 
ja Entsprechende Anträge werden parallel zum 
Bauleitplanverfahren gestellt 
X X 
23.3 Die Nutzung des Vorhafens nördlich der Drehbrücke, der 
auch zukünftig für die Fahrgastschifffahrt genutzt wird, 
darf nicht beeinträchtigt werden. Für den Fall, dass Ha-
fenbecken weiterhin dem Schiffsverkehr dienen soll, darf 
der Durchfahrtsverkehr zum Hafenbecken den Fahrgast-
schifffahrtsbetrieb im Vorhafen nicht beeinträchtigen. Soll-
te weiterhin Schiffsverkehr im Hafenbecken betrieben o-
der ggf. die Schutzhafenfunktion aufrechterhalten bleiben, 
ist die Bedienung der Drehbrücke zu klären und die AHVO 
für den Schiffsverkehr zu beachten. 
ja Der Vorhafen nördlich der Drehbrücke wird nicht 
überplant, er liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs des Bebauungsplans. Die Drehbrücke 
muss für den Fall, dass Schiffe den vorderen 
nördlichen Teil des Hafens im Notfall nutzen, wei-
ter betrieben werden. Eine Klärung folgt im weite-
ren Verfahren. 
Siehe auch lfd. Nr. 15.2. 
X X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
23.4 Innerhalb des Plangebiets befindet sich das im Eigentum 
der HGK stehende Tankstellengrundstück Siegburger 
Straße 116 a. Über die weitere Nutzung des Grundstücks 
bietet die SWK Gespräche an. 
Kenntnisnahme Im Lauf des weiteren Verfahrens, sind Gespräche 
bzgl. des Grundstücks mit der HGK vorgesehen. 
X X 
24 RheinEnergie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft     
24.1 Auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück steht 
an der Siegburger Str. 118 das Umspannwerk Deutz der 
RheinEnergie AG, das die Versorgung der umliegenden 
Bebauung großer Teile der Stadtteile Deutz und Poll si-
cherstellt. 
Aufgrund der geplanten großmaßstäblichen Bebauung 
und neuer technischer Entwicklungen wie z.B. Elektromo-
bilität ist eine Erweiterung / Ertüchtigung des Umspann-
werks erforderlich. Der heutige Standort ist nicht optimal 
geeignet, daher wird die Verlagerung auf einen neuen 
Standort in unmittelbarer Nähe erforderlich. Vorteil ist, 
dass der derzeitige Standort einer höherwertigen städte-
baulichen Nutzung zugeführt werden könnte. Der neue 
Standort benötigt eine Fläche von min. 1.550 m² und  soll-
te ca. 400 m südlich des bisherigen Standorts liegen. Vor-
geschlagen werden die Fläche im Bereich des Gleisdrei-
ecks sowie östlich des Kanuclubs, die die Stadt Köln be-
reitstellen und ein entsprechendes Baurecht schaffen 
müsste. 
teilweise In Abstimmung mit RheinEnergie AG / Rheini-
sche NETZ Gesellschaft werden mögliche Er-
satzstandorte geprüft. Zur Vermeidung von Be-
bauung im Außenbereich, soll ein geeignetes 
Grundstück im Bereich des Deutzer Hafens ge-
funden werden. Das städtische Grundstück auf 
Baufeld AX 04 zwischen Siegburger Straße, Pol-
ler Kirchweg und Am Schnellert entspricht den 
Vorgaben und kommt in Betracht. Angedacht ist 
außerdem eine Überbauung des Umspannwerks 
mit einem Parkhaus.  
Die Prüfung elektromagnetischer Felder erfolgt 
im weiteren Verfahren. 
X X 
24.2 Überplanung ist nur bei Ausweisung eines Ersatzstandor-
tes möglich, da ansonsten die Stromversorgung nicht 
mehr gewährleistet werden kann. 
Kenntnisnahme Zurzeit wird der Standort auf Baufeld AX 04 zwi-
schen Siegburger Straße, Poller Kirchweg und 
Am Schnellert in Abstimmungen mit RheinEner-
gie AG / Rheinische NETZ Gesellschaft geprüft, 
siehe auch Lfd. Nr. 24.1 
X X 
24.3 Bei der Änderung des Flächennutzungsplans muss ein 
entsprechendes Signet für ein Umspannwerk vorsehen 
werden. 
ja Wird im FNP dargestellt, sofern sich der Standort 
im Änderungsbereich befindet, ansonsten im 
Rahmen der Anpassung. Siehe auch Lfd. Nr. 
24.1 
X

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
24.4 Die Errichtung diverser Trafo-Stationen wird zusätzlich 
zum Umspannwerk für die Stromversorgung im Plangebiet 
erforderlich. Die Anzahl ist vom Stromleistungsbedarf der 
zukünftigen Bebauung abhängig. Nach einer Hochrech-
nung ist mit mehr als 10 Trafo-Stationen zu rechnen. 
Bauherren sollen frühzeitig Versorgungsanfragen mit not-
wendigen Leistungsbedarfen stellen. 
Kennzeichnung der Flächen im Bebauungsplan als Fläche 
für Versorgungsanlagen über das Signet „Elektrizität“. 
Für die Stationen ist eine Fläche von 4 x 6 m von jeglicher 
Bebauung freizuhalten. 
Bei Trafo-Stationen auf Privatgrund ist zusätzlich zur pla-
nungsrechtlichen, eine privatrechtliche Absicherung der 
Standorte erforderlich 
Kenntnisnahme Die Festlegung konkreter Standorte in den ein-
zelnen Baufeldern wird im jeweiligen Bauleitplan-
verfahren des Baufeldes geprüft. 
 X 
25 Kölner Verkehrs-Betriebe AG     
25.1 In Kapitel „2.3 Erschließung“, Abschnitt „Öffentlicher Per-
sonennahverkehr (ÖPNV)“ wird um Ergänzung gebeten: 
Die umsteigefreie Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Netz des Schienenpersonennah- und Fernverkehrs (S-
Bahnen, Regionalzüge, Fernverkehr) wird kurzfristig durch 
eine Modifikation der Buslinie 150 erreicht (siehe Vorlage 
„Stärkung und Ausweitung des KVB-Busnetzes", Vorla-
gen-Nr. 1075/2018), die aller Voraussicht nach ab dem 
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgenommen wird. 
Anfangs verkehrt die Linie 150 über die Siegburger Straße 
und Am Schnellert in Richtung Poll. Mittelfristig ist aber 
eine Führung über eine der neuen Brücken über das Ha-
fenbecken und direkt durch das Gebiet angedacht. 
ja Begründung wird ergänzt  X 
25.2 Vertiefendes Gutachten muss belegen, ob eine Stadt-
bahnanbindung an den Deutzer Bahnhof verkehrlich sinn-
voll sowie technisch und wirtschaftlich mit vertretbarem 
Aufwand realisierbar ist. 
ja Eine Stadtbahnanbindung an den Deutzer Bahn-
hof wird derzeit in einer Machbarkeitsuntersu-
chung geprüft und wird im Verkehrsgutachten 
und Mobilitätskonzept berücksichtigt. 
X X 
25.3 Eine Taktverdichtung der Stadtbahn auf der Siegburger Kenntnisnahme Berücksichtigung im Verkehrs- und Lärmgutach- X X

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Straße ist unabhängig von der Verbindung zum Bahnhof 
Deutz möglich, sobald die kapazitätserweiternden Maß-
nahmen auf der Ost-West-Achse umgesetzt werden. 
ten. 
25.4 Hinweis auf Erschütterungen und Lärmimmissionen durch 
die auf der Siegburger Straße verkehrenden Stadtbahnen.  
Kenntnisnahme Wird in den Gutachten zu den Themen Lärm und 
Erschütterungen berücksichtigt 
X X 
26 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR     
 Zur 227. Änderung des FNP     
26.1 keine Bedenken Kenntnisnahme  X  
 Zum Städtebaulichen Planungskonzept     
26.2 Die hochwasserangepasste Umwandlung des Deutzer 
Hafens von einem Industriehafen zu einem innerstädti-
schen Quartier mit Wohn- und Gewerbenutzung wird be-
grüßt. 
Kenntnisnahme  X X 
26.3 Grundsätzlich gibt es keine Bedenken. Kenntnisnahme  X X 
26.5 Da sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Rhein bzw. 
Hafenbecken befindet, wird dringend empfohlen, dass 
Gebiet im Trennsystem zu entwässern und es muss si-
chergestellt sein, dass bei Hochwasser kein Rheinwasser 
in die Schmutzwasserkanäle eindringen kann. 
ja Das Entwässerungsgutachten und die anschlie-
ßende Planung wird in Abstimmung mit StEB 
durchgeführt. 
 X 
26.6 Es ist eine deutlich positive Retentionsvolumenbilanz 
beim 100-jährlichen Hochwasser sicherzustellen. Auch für 
HQ200 ist eine positive Retentionsraumbilanz erforderlich. 
Eine möglichst niedrige Geländegestaltung des Parks I, 
der ab HQ 100 überflutet wird und in diesem seltenen Fall 
eine Verbindung zwischen Rhein und Hafenbecken bildet, 
was sich positiv auf Abfluss und Wasserstand auswirkt. 
Abstimmung mit BezReg und StEB Köln 
ja Die positive Retentionsvolumenbilanz wurde be-
reits über das Gutachten von RZB geprüft und 
sichergestellt. 
In der weiteren Bearbeitung wird die Retentions-
volumenbilanz auch während der Bauphase mit 
StEB abgestimmt und gewährleistet. 
X X 
26.7 Es ist auch weiterhin sicherzustellen, dass der bestehen-
de technische, öffentliche Hochwasserschutz entlang der 
Siegburger Straße, des Poller Kirchwegs und des Bahn-
ja Die bestehende Hochwasserschutzlinie entlang 
des Poller Kirchwegs bleibt erhalte. 
X X

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
damms parallel zur Straße „Am Schnellert" nicht beein-
trächtigt wird. 
26.8 Die Bebauung im Deutzer Hafen sollte möglichst hoch-
wasserangepasst ausgeführt werden. 
ja Die Erstellung einer Hochwasserfibel ist in Ab-
stimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge-
plant. 
 X 
26.9 Aufgrund der im Hochwasserfall besonders exponierten 
Lage ist ein Hochwasseralarmplan zu erstellen, der 
Hochwasserschutzmaßnahmen und ein entsprechendes 
Evakuierungskonzept enthält. 
ja Die Erstellung eines Hochwasseralarmplans ist in 
Abstimmung mit StEB im weiteren Verfahren ge-
plant. 
 X 
26.10 Zunehmende Gefahr seltener Starkregenereignisse sollte 
im Zuge der weiteren Planung Berücksichtigung finden, 
Planung von Notwasserwegen in Richtung Hafenbecken 
bzw. Rhein / Poller Wiesen 
ja Die Berücksichtigung von Starkregenereignissen 
und die Planung von Notwasserwegen wird in die 
Qualifizierung der Freianlagen aufgenommen. 
 X 
27 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH     
27.1 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. 
ja Die Überprüfung erfolgt im weiteren Verfahren 
bei Erstellung der Erschließungsplanung. 
 X 
27.2 Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 Stand-
plätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln ge-
beten. 
ja §10 Standplätze für Abfallbehälter (städt. Abfall-
satzung) wird im weiteren Verfahren, u.a. in der 
freiraumplanerischen Qualifizierung berücksich-
tigt. 
 X 
28 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
29 Westnetz GmbH DRW-S-LK 
RWE Westfalen-Weser-Ems, Netzservice GmbH - Abt. 
ERNN-HLP, Dortmund 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
30 RWE Betriebsverwaltung Brühl     
 Belange der Gesellschaft werden nicht berührt. Kenntnisnahme  X X

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
31 Rhein-Main Rohrleitungstransport GmbH     
31.1 Von der Maßnahme werden weder vorhandene Anlagen 
noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen der Rhein-
Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH. betroffen. 
Kenntnisnahme  X X 
31.2 Falls für die Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in 
Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt 
sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitun-
gen stattfindet und es wird um erneute Beteiligung gebe-
ten. 
Kenntnisnahme Dies wird, falls erforderlich, im weiteren Pla-
nungsverlauf (u.a. Qualifizierung der Freianlagen) 
berücksichtigt. 
 X 
32 PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbe-
arbeitung Open Grid Europe GmbH, Essen 
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deut-
scher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, 
Straelen 
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (NETG), Haan 
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft 
mbH (METG), Haan 
    
 Versorgungsanlagen sind von der geplanten Maßnahme 
nicht betroffen. 
Erneute Beteiligung bei Ausdehnung oder Erweiterung 
des Projektbereichs. 
Kenntnisnahme   X 
33 GASCADE Gastransport GmbH Abteilung GNL 
WINGAS GmbH 
NEL Gastransport GmbH 
OPAL Gastransport GmbH & Co. KG 
    
 Anlagen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betrof-
fen. 
Kenntnisnahme   X 
34 Thyssen GmbH Abteilung Netzbetrieb     
 Keine Bedenken, da durch die o.g. Maßnahmen keine von 
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen 
Kenntnisnahme   X

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
werden. Neuverlegungen in diesem Bereich sind z.Z. nicht 
vorgesehen. 
35 Nord-West-Ölleitung GmbH     
 Keine Bedenken, da die dort vorhandenen Mineralölfern-
leitungen und / oder weitere durch die Nord-West Oellei-
tung GmbH überwachten Fernleitungen nicht berührt wer-
den. 
Kenntnisnahme   X 
36 Amprion GmbH     
 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH. Planun-
gen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich 
liegen aus heutiger Sicht nicht vor. 
Kenntnisnahme   X 
37 AIR LIQUIDE Deutschland GmbH - Fernleitungen 
Rhein-Ruhr 
    
 Keine Bedenken Kenntnisnahme   X 
38 Evonik Technology & Infrastructure GmbH     
 An der bezeichneten Stelle verlaufen keine durch Evonik 
Technology & lnfrastructure GmbH betreute Fernleitun-
gen. 
Kenntnisnahme   X 
39 N.V. Rotterdam –Rijn Pijpleiding – Maatschappij Abtei-
lung Wegerechte 
    
 Leitung ist nicht von den Arbeiten betroffen. Kenntnisnahme   X 
40 Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung 
und Forstplanung 
    
 Eine Beteiligung des LANUV ist nicht erforderlich. Kenntnisnahme  X X 
41 Geologisches Landesamt     
41.1 Verweis auf Stellungnahme vom 25. Juli 2017 unter GD-
Az.: 31.130/5100/2018 
Kenntnisnahme  X X 
41.2 Durch den westlichen Teil der Planfläche verläuft eine Kenntnisnahme Die RWE Power AG wurde beteiligt und hat keine  X

- 25 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Störung (Kölner Sprung). Zur Klärung der genauen Lage 
dieser Störung wird eine Anfrage bei der RWE Power AG 
empfohlen. 
Bedenken geäußert, siehe lfd. Nr. 29 
41.3 Auf dem Gelände ist mit heterogenen Baugrundverhält-
nissen durch vorherige Bebauungen und Auffüllungen zu 
rechnen. Der Baugrund ist objektbezogen zu untersuchen 
und zu bewerten. 
ja Berücksichtigung in der Baugrunduntersuchung 
sowie Formulierung entsprechender Maßgaben. 
 X 
42 Stadtverwaltung Leverkusen Stadtplanungsamt     
 Die Belange der Stadt Leverkusen werden durch die Pla-
nung nicht berührt. 
Kenntnisnahme  X X 
43 Stadtdirektor Bergisch Gladbach Stadtplanungsamt     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
44 Stadtverwaltung Wesseling     
 Keine Bedenken Kenntnisnahme  X X 
 
Folgende Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 aufgefordert, haben jedoch 
keine Stellungnahme abgegeben: 
Bezirksregierung Köln: Höhere Landschaftsbehörde Köln, Dezernat 51 (Natur - und Landschaftsschutz, Fischerei), Dezernat 53 (Immissionsschutz einschl. anlagen bezo-
gener Umweltschutz), Dezernat 22.5 (Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD); Handwerkskammer zu Köln, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Er zbistum Köln – Generalvikariat – 
Hauptabteilung Recht, Ev. Landeskirchenamt in Düsseldorf, Ev. Stadtkirchenverband, Deutsche Te lekom AG Netzproduktion GmbH, Stadtbahngesellschaft Rhein -Sieg, 
Wupper-Sieg AG, InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG, Esso Deutschland GmbH, Stadtverwaltung Niederkassel.  
 
 
Stand 14.08.2019

Anlage 5 Planungskonzept

21 Zeichen

2
Optionaler
Pavillon

Anlage 3.1 Abwägungstabelle Öffentlichkeit

148862 Zeichen

A N L A G E  3 . 1  
 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bauleitplanverfahren –Arbeitstitel: Deutzer Hafen in Köln-Deutz – eingegangenen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 09.04.2019 durch-
geführt. Während der Abendveranstaltung wurden 10 mündliche Stellungnahmen geäußert sowie 83 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit auf Karteikar-
ten abgegeben. Es sind 23 schriftliche Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 09.04.2019 bis zum 30.04.2019 fristgereicht eingegangen. 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde nach der Frist ergänzt. Die verspätet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert und bewertet. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen, die während der Veranstaltung mündlich geäußert wurden (M-1 ff.), auf Karteikarten abgegeben 
wurden (K-1 ff.) sowie schriftlich eingegangen sind (S-1 ff.) fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 Mündlich geäußerte Stellungnahmen im Rah-
men der Abendveranstaltung 
    
M-1      
M-1.1 Die Bürgerin bemängelt fehlende Rheinquerungen 
und fehlende Verbindungen mit dem Umland.  
Kenntnisnahme Der Integrierte Plan berücksichtigt die zusätzliche Rheinque-
rung für Fußgänger und Radfahrer, die im Masterplan vorge-
sehen wurde. Der Bebauungsplan wird die außerhalb des 
Geltungsbereichs gelegene Brücke auf der planungsrechtli-
chen Ebene ermöglichen. Die aktuellen Bauleitplanverfahren 
konzentrieren sich derzeit auf die Umsetzung des Integrier-
ten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. Die Rad- und 
Fußwegeverbindungen in die Umgebung sind Teil des Mobili-
tätskonzepts. Die Anbindungen ins Umland oder eine Brücke 
zur westlichen Rheinseite sind nicht Regelungsgegenstand 
dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan vorgesehe-
nen Rheinbrücken werden in einem separaten Verfahren 
behandelt. 
X X 
M-1.2 Für das Plangebiet äußert sie konkret den Wunsch Kenntnisnahme Die genaue Aufteilung der Straßenquerschnitte zu diesem  X

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nach einer Trennung der Verkehrsströme bei der 
Gestaltung von Geh- und Radwegen. Im Besonde-
ren sieht sie ein hohes Konfliktpotenzial bei Inter-
aktionen zwischen Radfahren und Fußgängern, 
verstärkt durch die wachsende Pedelec-Nutzung. 
Zeitpunkt noch nicht festgelegt und ist Gegenstand der weite-
ren Umsetzung. 
Der Integrierte Plan sieht eine zentrale Erschließung für den 
motorisierten Verkehr im Ringschluss vor. Die Hafenprome-
naden, die Alfred-Schütte-Allee sowie die zwischen den Bau-
feldern liegenden 'Grünen Gassen' werden dem Geh- und 
Radverkehr vorbehalten sein. Weiterhin wird die heutige Alf-
red-Schütte-Allee für eine ausschließliche Rad- und Fuß-
wegenutzung umgebaut mit getrennten Wegbereichen. In 
den stark frequentierten Bereichen ist ebenfalls eine weitest 
gehende Trennung der Verkehrsströme geplant. Konkrete 
Flächenzuweisungen für einzelne Verkehrsformen in den 
verkehrsberuhigten Bereichen erfolgen erst im Rahmen der 
Objektplanung. 
M-1.3 Sie wünscht sich eine Anpassung der Lichtsignal-
anlagen-Schaltung auf den Radverkehr. 
Kenntnisnahme Die Steuerung der Lichtsignalanlagen wird im Zuge der Um-
setzung der Planung bedarfsgerecht angepasst, ist jedoch 
nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
 X 
M-2      
M-2.1 Der Bürger äußert sich kritisch zur Verkehrssituati-
on auf der Siegburger Straße. Als Probleme sieht 
er die gemeinsame Führung von Straßenbahn und 
Autoverkehr. Er wünscht sich eine Entzerrung des 
Mischverkehrs. Hierzu schlägt er die Untertunne-
lung oder eine Führung eines Teils des Verkehrs 
östlich bzw. westlich der Siegburger Straße vor.  
nein Die Planung wird hinsichtlich ihrer verkehrstechnischen Um-
setzung geprüft. Konkrete Erfordernisse für die Abwicklungen 
der Verkehre im Zusammenhang mit der Umsetzung des 
Integrierten Plans werden im Zuge der Bauleitplanverfahren 
berücksichtigt. Die Trennung von Straßenbahn und Autover-
kehr, insbesondere mittels einer Tieferlegung, ist – soweit 
nicht durch die Ergebnisse der Gutachten konkreter Hand-
lungsbedarf deutlich wird – nicht Regelungsgegenstand der 
aktuellen Bauleitplanverfahren.  
 X 
M-2.2 Der Bürger gibt zu bedenken, dass durch den ru-
henden Verkehr hohe gesellschaftliche Kosten 
entstehen, da durch den ruhenden Verkehr wert-
voller Verkehrsraum genommen wird.  
Kenntnisnahme Der ruhende Verkehr wird – entsprechend dem Integrierten 
Plan – weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht, die au-
ßerdem als Retentionsraum im Hochwasserfall dienen. 
Bei der Bemessung der Anzahl der Stellplätze werden die 
Vorgaben der Stellplatzsatzung der Stadt Köln berücksichtigt, 
 X

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Lagegunst sowie Maßnahmen des Mobilitätskonzepts 
führen bei der Berechnung erforderlicher Stellplätze zu ent-
sprechenden Abschlägen.  
M-2.3 Der Bürger kritisiert die Begrifflichkeit „bezahlbarer 
Wohnraum“.  
 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
Geplant ist die Umsetzung von 30% gefördertem Wohnungs-
bau nach den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells. 
„Bezahlbarer Wohnraum“ ist oberhalb des öffentlich geförder-
ten Wohnungsbaus angesiedelt, ist aber kein feststehender 
Begriff. Bezahlbarer Wohnraum soll z.B. über Genossen-
schaften und Baugruppen realisiert werden. 
 
 X 
M-2.4 In Bezug auf den geförderten Wohnungsbau for-
dert er, dass diesem kein Stellplatz zugestanden 
werden soll, da in dieser Lage das Privileg besteht, 
alles zu Fuß erreichen zu können. 
nein Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. 
Eine neue Stellplatzsatzung ist in Bearbeitung. Vorbehaltlich 
der politischen Beschlussfassung soll dort eine Reduzierung 
bei gefördertem Wohnungsbau verankert werden. 
 X 
M-3      
M-3.1 
 
Der Bürger äußert sich zur Tatsache, dass für die 
S16 eine neue Brücke benötigt wird und zweifelt 
an einer raschen Umsetzung.  
Kenntnisnahme Die Verkehrsuntersuchung und das Mobilitätskonzept wur-
den sowohl mit als auch ohne S16 erstellt, um eine Umsetz-
barkeit in jedem Fall zu gewährleisten. Eine Machbarkeits-
studie ist derzeit in Arbeit. Die Erweiterung der Südbrücke für 
die S16 ist nicht Regelungsgegenstand der vorliegenden 
Bauleitplanverfahren.  
X X 
M-3.2 Der Bürger äußert Zustimmung zur baulichen Lö-
sung des neuen Brückenzugangs, kritisiert aber 
die ausgebliebene Prüfung der Nutzung des 
Bahndamms als Auffahrt. Dies stellt für ihn die 
pragmatischste Lösung dar. Der Bürger kann sich 
eine Umsetzung der „Öhrchen“, die der Integrierte 
Plan vorsieht, nicht vorstellen, wenngleich die 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit der Ertüchtigung der Radroute über die 
Südbrücke erkannt. Eine neue Fahrradrampe ist Teil des 
Konzepts Deutzer Hafen und soll im Rahmen des Umbaus 
der Südbrücke für die neue S-Bahnlinie 16 erstellt werden. 
Die Errichtung des vorgesehenen Spindelbauwerks ist – 
ebenso wie Anpassungen der Fahrstreifen auf der Brücke 
X X

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Querung der Alfred-Schütte-Allee aus Gründen 
des Denkmalschutzes nicht möglich ist. 
bzw. die linksrheinische Anbindung nicht Gegenstand der 
aktuellen Bauleitplanverfahren. Gleichwohl werden die Hin-
weise zur Kenntnis genommen. 
Die Nutzung des Bahndamms als Auffahrt zur Brücke wurde 
geprüft. Die Lösung als Rampe in Spindelform wird aufgrund 
der prominenten Lage aus gestalterischen Gesichtspunkten 
vorgezogen. Darüber hinaus wird eine Erweiterung des 
Bahndamms für zusätzliche Gleise einer künftigen S-Bahn 
erwogen. Zurzeit darf ein Radweg entlang der Südbrücke 
aufgrund der eingeschränkten Brückenbreite nicht ausgewie-
sen werden. Für Radfahrer wird sich die Situation dennoch 
nach dem Bau der Rampen deutlich verbessern, da die heu-
tigen Fahrradschiebehilfen durch Rampen ersetzt werden. 
Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes – auch hinsichtlich des Rad-
verkehrs – zugrunde. Die Planung und Umsetzung der im 
Verkehrsgutachten ermittelten Maßnahmen zur Ertüchtigung 
des Radverkehrs in der Umgebung des Plangebietes erfolgt 
nicht im unmittelbaren Rahmen der aktuellen Bauleitplanver-
fahren aber in zeitlichem Zusammenhang. 
 
M-4 Der Bürger regt den Bau weiterer Rheinbrücken 
an, um dem Konzept „Stadt der kurzen Wege“ ge-
recht zu werden. Im Besonderen spricht er sich für 
eine Verbindung zur Südstadt aus.  
Kenntnisnahme Basierend auf dem Masterplan ist im Integrierten Plan eine 
zusätzliche Rheinquerung angedacht. Die aktuellen Bauleit-
planverfahren konzentrieren sich jedoch auf die Umsetzung 
des Integrierten Plans im Kernbereich des Deutzer Hafens. 
Weitere Rheinquerungen sind insofern nicht Regelungsge-
genstand dieser Bauleitplanverfahren. Die im Masterplan 
vorgesehenen Rheinbrücken werden in einem separaten 
Verfahren behandelt. Siehe auch M-1.1 
 
X X 
M-5      
M-5.1 Der Bürger erachtet einen Stellplatzschlüssel von 
0,7 für zu hoch. Er gibt zu bedenken, dass Tiefga-
 
nein 
Die Berechnung der notwendigen Stellplätze richtet sich 
nach den Vorgaben der gültigen Stellplatzsatzung. Eine Re-
 X

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
ragenplätze die Kosten des Wohnungsbaus erhö-
hen.  
duzierung auf 0,7 ergibt sich bereits durch die Lagegunst und 
die ÖPNV-Erschließung. Weitere Reduzierungen sind durch 
Maßnahmen des Mobilitätskonzepts möglich. 
Die Unterbringung von Stellplätzen in Tiefgaragen ist wesent-
licher Bestandteil des Integrierten Plans, da die Freiräume 
möglichst nicht durch ruhenden Verkehr beeinträchtigt wer-
den sollen. Darüber hinaus bieten die Tiefgaragen erforderli-
chen Retentionsraum im Hochwasserfall. 
M-5.2 Der Bürger ist grundsätzlich gegen die vorgesehe-
ne Nutzung.  
Kenntnisnahme Der Rat der Stadt Köln hat sich durch den Beschluss des 
Integrierten Plans zur Umsetzung des Konzepts bekannt. Die 
Revitalisierung des Deutzer Hafens bietet die Chance, dem 
hohen Wohnraum- und Arbeitsplatzbedarf in der Stadt Köln 
gerecht zu werden. 
X X 
M-6 Die Bürgerin wünscht sich in Bezug auf das The-
ma Barrierefreiheit ein Einbeziehen von Betroffe-
nen als „Expert*Innen in eigener Sache“.  
Sie fragt, ob ein Begleitgremium für Barrierefreiheit 
geplant ist. Sie nennt im Besonderen den Bereich 
Sport, da es nur wenige barrierefreie Sportstätten 
in Köln gibt.  
teilweise Es ist beabsichtigt, die Erschließung im gesamten Planbe-
reich weitestgehend barrierefrei auszugestalten. Die Planung 
wird außerdem mit den Beauftragten für Barrierefreiheit re-
gelmäßig abgestimmt. Sobald konkretere Pläne vorliegen, 
erfolgt die regelmäßige Einbindung der Behindertenbeauf-
tragten.  
 X 
M-7      
M-7.1 Der Bürger fragt, ob die Straße „Im Hasental“ für 
eine verbesserte Anbindung an den Zubringer er-
tüchtigt wird, auch mit Verweis auf häufige Unfälle.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Straße Im Hasental erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian-
ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, in-
wieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert 
werden oder in anderer Form Berücksichtigung finden. 
X X 
M-7.2 Eine Verkehrsentlastung durch Verbindung über 
den Vingster Ring wird als geeignet erachtet. Der 
Bürger gibt allerdings zu bedenken, dass eine 
Kenntnisnahme Der Stadt ist bewusst, dass der Ausbau der Porzer Ringstra-
ße die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs er-
fordert. Zurzeit erfolgt eine Bewertung verschiedener Maß-
X X

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Verbindung über den Vingster Ring eine Querung 
der Güterverkehrstrasse erfordert. 
nahmen im Rahmen des Verkehrsgutachtens. 
M-7.3 Der Bürger erfragt die Nutzbarkeit des Hafenbe-
ckens als Trainingsgewässer für den Kanusport. Er 
gibt zu bedenken, dass der Sport den Bereich be-
lebt und aufwertet, und dass nicht der gleiche Feh-
ler wie am Rheinauhafen gemacht werden soll.  
ja Ein Nutzungskonzept für das Hafenbecken wird zurzeit erar-
beitet. Eine Nutzung für Wassersport soll vorgesehen werden 
und wird im Rahmen des Konzepts geprüft. 
 X 
M-7.4 Der Bürger äußert, dass im Sportentwicklungsplan 
die Vision einer Wildwasserstrecke für den Ka-
nusport enthalten ist. Er bringt hierfür das Ende 
des Hafenbeckens ins Spiel. Eine solche Strecke 
werde für eine hohe Belebung sorgen. 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.3  X 
M-8 Der Bürger fragt, ob die im Gespräch befindliche 
Seilbahn berücksichtigt wird. 
Kenntnisnahme Da es sich bei der im Gespräch befindlichen Seilbahn noch 
um keine konkrete Planung handelt, kann sie zu diesem 
Zeitpunkt in den vorliegenden Bauleitplanverfahren nicht be-
rücksichtigt werden. 
X X 
M-9      
M-9.1 Als Reaktion auf die Medienberichte, dass die 
REWE keinen Umzug in den Deutzer Hafen mehr 
plant, fragt der Bürger, ob es andere denkbare An-
kermieter gibt. 
Kenntnisnahme Die Entwicklung der südlichen Baufelder erfolgt unabhängig 
eines spezifischen Ankermieters. Die Baufelder sind auch 
einzeln realisierbar. Stadtplanungsamt sowie moderne stadt 
haben bereits viele Anfragen erhalten. 
 X 
M-9.2 Der Bürger fragt, in welchem Maße Nachhaltigkeit 
und Klimaanpassung im Planungsprozess berück-
sichtigt werden. Auf der anderen Seite hat er die 
Befürchtung einer Überfrachtung der Planung. 
ja Die Themen Klimaanpassung und Nachhaltigkeit sind we-
sentliche Bestandteile der Planung und werden im Umwelt-
bericht dezidiert behandelt. 
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Plans wurden 
die Aspekte Windkomfort und Belichtung explizit berücksich-
tigt. Daneben hat das Büro COBE in seinem Entwurf auch 
erste stadtklimatische Aspekte bei seiner Planung mitbe-
dacht. Weitere gutachterliche Betrachtungen erfolgen im 
Rahmen der künftigen Bauleitplanverfahren, die Ergebnisse 
X X

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
werden dort berücksichtigt. 
M-10 Der Bürger fragt, ob das Kultur- und Veranstal-
tungszentrum Essigfabrik seine Expertise bei der 
Stadt einbringen soll. Er bedauert, dass es noch 
keine Machbarkeitsstudie im Bereich Kultur gibt.  
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot für den Deutzer 
Hafen zu etablieren. In welchem Rahmen dies geschieht, 
wird zzt. geprüft. 
 X 
 Stellungnahmen auf Karteikarten aus den The-
menkojen 
    
 Themenkoje Verkehr     
K-1 Es wird angemerkt, dass die Linie 7 täglich ab der 
Südbrücke im Stau steht. Hierzu wird eine generel-
le Trennung von Straßenbahn und dem motorisier-
ten Verkehr angeregt. Vertiefend wird eine unterir-
dische Führung der Straßenbahn vorgeschlagen. 
Konkret wird etwa die Siegburger Straße oder der 
Bereich zwischen den Haltestellen Poll-Salmstraße 
und Deutzer Freiheit genannt. 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Ein Verkehrs- und Mo-
bilitätskonzept wird erarbeitet, bei dem verschiedene Varian-
ten zur Verbesserung der Verkehrsführung geprüft werden. 
Eine unterirdische Führung der Linie 7 ist nicht geplant.  
X X 
K-2 Eine direkte Verbindung zum Bahnhof Messe/ 
Deutz soll ermöglicht werden. Vorgeschlagen wird 
die Verlängerung der Linie 7 oder eine rechtsrhei-
nische Linie mit dem Verlauf Poll-Deutzer Hafen – 
Deutzer Bahnhof – Mülheim 
Kenntnisnahme Die mögliche Verlängerung der Linie 7 bis zum Deutzer 
Bahnhof wird zzt. Im Rahmen des Erschließungskonzeptes 
untersucht. Planungen hierzu sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanverfahren. 
X X 
K-3 Es wird nach der Anbindung der Linie 7 gefragt.  Kenntnisnahme Die Linie 7 ist über die bestehenden Haltestellen Drehbrücke 
und Poller Kirchweg in Richtung Innenstadt und Porz/Zündorf 
angebunden. Eine Verbindung zum Bahnhof Deutz wird ge-
prüft. 
X X 
K-4 Es wird ein begrüntes Rasengleis an der Siegbu r-
ger Straße/Straßenbahn zur Verbesserung hi n-
sichtlich Schall und Optik vorgeschlagen. Es we r-
den mehr Bäume gewünscht. 
teilweise Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Konkrete gestalterische 
Maßnahmen sind bislang noch nicht geplant. 
Die Auswirkungen von verkehrlichen Anlagen werden im 
X X

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/ 9 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Rahmen der Bauleitplanverfahren schalltechnisch unter-
sucht. Falls erforderlich, werden schalltechnische Minde-
rungsmaßnahmen im Bebauungsplan vorgesehen.  
Die Siegburger Straße soll gemäß Integriertem Plan mit einer 
doppelten Baumreihe bepflanzt werden, sofern sich dies auf 
Basis der Ergebnisse des Verkehrsgutachtens realisieren 
lässt. 
K-5 Es werden breite Radschnellwege in Richtung des 
Bahnhofes Messe/Deutz gefordert. 
Kenntnisnahme Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich der 
Siegburger Straße werden die Bedürfnisse des Radverkehrs 
berücksichtigt. Zudem wird die heutige Alfred-Schütte-Allee 
im Bereich des Deutzer Hafens zu einem Radweg umgebaut. 
Die Radwegeplanung nördlich der Drehbrücke liegt außer-
halb des Geltungsbereichs der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. Es wird geprüft, ob sie in das Mobilitätskonzept sowie 
im anstehenden Radverkehrskonzept Porz aufgenommen 
wird. 
X X 
K-6 Es besteht der Wunsch, dass der barrierefreie Zu-
gang zur Südbrücke möglichst schnell realisiert 
wird. Zusätzlich soll auch ein solcher Zugang am 
anderen Brückenende eingeplant werden.  
Kenntnisnahme Barrierefreie Zugänge sowie die Nutzung der Südbrücke als 
Fuß- und Radwegverbindung sind die langfristige städtische 
Zielsetzung. 
Der barrierefreie Zugang zur Südbrücke sowie die notwendi-
gen Wegebreiten für eine Radwegnutzung stehen allerdings 
in Abhängigkeit zur Entwicklung der S-Bahn. Für diese wird 
zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, auf deren Basis die 
Planung weiter konkretisiert werden kann.  
X X 
K-7 Es wird angeregt, anstelle einer weiteren Rhein-
querung, die Anbindung für Fußgänger an die Se-
verinsbrücke zu verbessern. 
ja Die Verbesserung der Anbindung über die Südbrücke für 
Fußgänger und Radfahrer ist die langfristige städtische Ziel-
setzung. 
Zurzeit ist die Nutzung der Severinsbrücke für Fußgänger 
durch Zugänge im Straßenverlauf sowie über die Treppenan-
lage an der Siegburger Straße möglich. Im Rahmen der 
Machbarkeitsuntersuchungen zur S-Bahnanbindung sowie 
zu den Rheinquerungen gemäß Masterplan wird auch die 
verbesserte Anbindung über die Südbrücke für den Fuß- und 
X X

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Radverkehr geprüft. 
K-8 Es wird gefragt, warum die Brücke über den Rhein 
in der Planung fehlt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
K-9 Ein Konzept für Radabstellplätze für private Be-
wohner-, und Besucher- sowie Shared-Räder soll 
erarbeitet werden. Als zentrale Anforderungen 
werden überdacht, beleuchtet und sicher genannt. 
 
Es werden barrierefreie Fahrradgaragen in den 
Wohngebäuden sowie ausreichend Fahrradstell-
plätze auf dem Gelände gefordert.  
ja Im Zuge der Umsetzung des Integrierten Plans soll durch 
eine Förderung des ÖPNV, des Fußgänger- und Fahrradver-
kehrs einer Erhöhung des Pkw-Verkehrs begrenzt werden. 
Dies spiegelt sich im Erschließungskonzept wieder. In den 
darauf aufbauenden Bauleitplanverfahren werden diese Ziele 
durch die Bereitstellung entsprechender Flächen weiter ver-
folgt. Konkrete Anforderungen hinsichtlich der Ausgestaltung 
von Fahrradstellplätzen können im Rahmen des Bebauungs-
plans nicht gesichert werden, sind aber im Zuge der Umset-
zung zu beachten. Die Ausstattung der geplanten Mobilitäts-
stationen mit z.B. Leihrädern sowie die Lage von Fahrrad-
stellplätzen wird im Rahmen des Mobilitätskonzepts geprüft 
und festgelegt. 
X X 
K-10 Es werden Bedenken geäußert, dass die vorgese-
hene Buslinie nicht genutzt wird, da es eine Paral-
lelverbindung mit der Straßenbahn gibt. Vielmehr 
sollten die Kapazitäten der Straßenbahn ausge-
baut werden.  
ja Die Buslinie folgt nur in Teilen dem Verlauf der Stadtbahn. 
Die Buslinie übernimmt eine kleinteiligere Anbindungsfunkti-
on, insbesondere auf der westlichen Halbinsel, um so durch 
Umsteigemöglichkeiten eine gute Erreichbarkeit für das ge-
samte ÖPNV-Angebot sicherzustellen. Der Bus sorgt zudem 
für eine direkte Anbindung des Deutzer Hafens an den 
Bahnhof Deutz. Die Linie 7 wird außerdem untersucht, siehe 
Lfd. Nr. K-2. 
X X 
K-11 Es wird als Frage formuliert beanstandet, dass 
vom Deutzer Hafen der Chlodwigplatz nicht mit der 
KVB erreicht werden kann. 
Kenntnisnahme Durch Umsteigemöglichkeiten wird die Erreichbarkeit einzel-
ner Haltestellen in der Regel gewährleistet. Es ist mittel- bis 
langfristig geplant, eine S-Bahn-Verbindung (S16) über die 
Südbrücke in die Südstadt herzustellen. Vom Ubierring aus 
sieht die bisherigen Planung gemäß Masterplan Innenstadt 
lediglich die Prüfung einer Fuß- und Radwegebrücke zum 
Deutzer Hafen vor, siehe auch Lfd. Nr. M-3.1.  
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-12 Es wird gefordert bei der KFZ-Brücke die Option 
für eine Bahnverbindung zum Rheinhafen offen zu 
halten, da eine Stadtbahn oder zukünftig auch au-
tonome Mobilität denkbar ist.  
nein Eine Straßenbahnanbindung von der Siegburger Straße über 
die geplante KFZ-Brücke auf die andere Rheinseite ist nicht 
geplant. 
X X 
K-13 Es wird beanstandet, dass die die Möglichkeit der 
Verlegung der Linie 7 auf die HGK Gleise starr 
ignoriert wird.  
nein Die Gleise der HGK südlich des Deutzer Hafens sind weiter-
hin betriebsnotwendig. Unabhängig davon wurde vorsorglich 
die Nutzung der HGK-Trasse als Stadtbahntrasse im Rah-
men der Verkehrsuntersuchung betrachtet. Eine Umsetzung 
scheitert an der Höhenlage der Straßen nördlich des Bahn-
damms, da diese hochwassergeschützt ausgeführt werden 
und entsprechend über dem heutigen Niveau liegen. Eine 
Durchführung unter der Bahntrasse ist damit nicht mehr mög-
lich. Zusätzlich ist ein Verschwenk von der Trasse auf die 
Straße Am Schnellert aufgrund des Flächenbedarfs durch 
erforderliche Radien nicht möglich. 
X X 
K-14 Es besteht der Wunsch nach einer Einbeziehung 
der Seilbahn-Planungen. Es soll frühzeitig geprüft 
werden, ob Seilbahn-Verkehr sinnvoll ist.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X 
K-15 Zur Vermeidung von MIV wird angeregt zunächst 
die S -Bahn-Linie zu aktivieren und erst anschli e-
ßend das Areal zu bebauen. 
nein Für die S-Bahn wird zzt. eine Machbarkeitsstudie erstellt, die 
Bauleitplanverfahren für den Deutzer Hafen werden parallel 
zur Entwicklung der S-Bahn-Linie durchgeführt. Die ÖPNV-
Erschließung des Gebietes wird aber auch ohne S-Bahn ge-
sichert. Des Weiteren wird ein Mobilitätskonzept entwickelt, 
um den MIV-Anteil weiter zu reduzieren. 
X X 
K-16 Eine frühzeitige Planung des S-Bahnhofs Poll wird 
gewünscht. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-15  X X 
K-17 Es wird gefragt, wie sich Planung auf die Parksitu-
ation für Mitarbeiter*Innen der bestehenden Büro-
gebäude östlich der Siegburger Straße auswirken 
wird. 
Kenntnisnahme Der Bereich östlich der Siegburger Straße ist nicht Rege-
lungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahren. Die 
Büros und Gewerbebetriebe östlich der Siegburger Straße 
müssen selbst die für die Mitarbeiter*Innen benötigten Stell-
plätze nachweisen und für Mobilitätsangebote sorgen. 
Im Bereich des Deutzer Hafens werden ausreichend Stell-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
plätze für Bewohner, Besucher und Arbeitende in Parkhäu-
sern und Tiefgaragen vorgesehen sowie ausreichend Mobili-
tätsangebote geschaffen, so dass kein erhöhter Parkdruck 
östlich der Siegburger Straße aufkommen wird. 
K-18 Es wird gefragt, wo Besucher der Poller Wiesen 
nach einer Bebauung der Fläche parken können. 
Aktuell parken diese häufig auf den Brachflächen, 
die bebaut werden sollen.  
ja 'Wildes' Parken ist ein Phänomen in mindergenutzten Berei-
chen. Durch die Entwicklung des Deutzer Hafens wird die 
Erreichbarkeit der Poller Wiesen für den MIV eingeschränkt. 
Parallel werden der ÖPNV sowie der Radverkehr in diesem 
Bereich ertüchtigt, so dass die Poller Wiesen als Naherho-
lungsraum erreichbar bleiben. Zudem entstehen neue öffent-
liche Stellplätze in Tiefgaragen bzw. Parkhäusern. 
X X 
K-19 Es wird eine Reduzierung der Stellplätze bei ge-
fördertem Wohnungsbau gefordert.  
nein Siehe Lfd. Nr. M-2.4 X X 
K-20 Es werden Bedenken geäußert, da tagsüber die 
Parksituation auf dem Poller Kirchweg bereits heu-
te sehr angespannt ist.  
Es wird gefragt, wie die wegfallenden Parkmög-
lichkeiten am Rhein/Kirchweg ausgeglichen wer-
den sollen.  
ja Auf Basis der veränderten Nutzungsstruktur im Deutzer Ha-
fen sind private und öffentliche Stellplätze – überwiegend in 
Tiefgaragen sowie Parkhäusern– geplant. 
Zu Parken am Rhein, siehe Lfd. Nr. K-18. 
X X 
K-21 Es wird aufgrund der Innenstadtlage des Plange-
biets gefragt, warum diese nicht als autofreie Sied-
lung konzipiert wird.  
nein Eine autofreie Siedlung war bereits als Basis des Integrierten 
Plans nicht vorgesehen. Die angestrebte Nutzung (hinsicht-
lich Größe und Mischung) des Areals lässt aus Sicht der 
Stadt Köln eine autofreie Umsetzung nicht zu. Zudem erfüllt 
die Parkraumbereitstellung in Tiefgaragen eine wichtige 
Funktion hinsichtlich des Hochwasserretentionsraums und ist 
wesentlicher Bestandteil des Integrierten Plans. Teilbereiche 
wie Promenade, Plätze und große Teile der „Grünen Gas-
sen“ sind autofrei geplant. Ziel der Planung insgesamt ist auf 
jeden Fall eine autoarme Erschließung. 
X X 
K-22 Es soll eine überregionale Bereitstellung von La-
dekapazitäten für E-Mobilität geprüft werden. 
Kenntnisnahme Innerhalb des Plangebiets werden Ladekapazitäten für E-
Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Eine überregionale 
Bereitstellung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanverfahren 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zur Umsetzung des Integrierten Plans. Zum Ausbau der öf-
fentlichen Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der 
Stadt Köln gibt es bereits ein Standortkonzept, dass am 
4.4.2019 beschlossen wurde und von der Verwaltung umge-
setzt werden soll (Session 3677/2018). 
K-23 Es wird gefragt, ob eine Einrichtung von Mobilitäts-
Hubs vorgesehen ist.  
ja Innerhalb des Deuter Hafens sind sechs Mobilstationen vor-
gesehen, vier davon befinden sich im Bereich bestehender 
oder geplanter ÖPNV-Haltestellen. An den Mobilitätsstatio-
nen sollen neben Car-Sharing auch Fahrradverleih bzw. –
abstellanlagen angeboten werden. 
X X 
K-24 Es wird nach der Planung für Besucherparkplätze 
gefragt. 
ja Besucherparkplätze werden innerhalb des Plangebietes in 
Parkhäusern zur Verfügung stehen.  
X X 
K-25 Die Haupterschließung soll nicht als „Rennstrecke“ 
ausgebildet werden  
ja Die interne Erschließung des Deutzer Hafens soll aus-
schließlich der Quartierserschließung dienen. Eine entspre-
chende Ausgestaltung mit verkehrsberuhigtem Charakter ist 
vorgesehen. 
X X 
K-26 Es wird vor der Staugefahr auf der Siegburger 
Straße gewarnt, da bei einer Sperrung der A4 der 
gesamte Verkehr über diese Straße fließt. Auch 
die SL7 ist betroffen. 
Kenntnisnahme Der Verkehrsuntersuchung liegt eine Bestandsaufnahme und 
Bewertung des Ist-Zustandes zugrunde. Das vorgetragene 
Szenario stellt einen Sonderfall dar, der nicht Gegenstand 
der Verkehrsuntersuchung sein kann. Zur Reduzierung des 
MIV auf der Siegburger Straße sollen Maßnahmen ergriffen 
werden. 
X X 
K-27 Es wird gefordert, den motorisierten Verkehr auf 
der Siegburger Straße auf eine Spur je Richtung 
zu beschränken, um mehr Raum für andere Ver-
kehre bereitstellen zu können.  
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Nach Abschluss des 
Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse 
im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer 
Form Berücksichtigung finden. 
X X 
K-28 Es wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 
30km/h zwischen Raiffeisenstraße und Auf dem 
Sandberg gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-29 Es wird geäußert, dass eine Beruhigung des Ver-
kehrs auf der Siegburger Straße Bedenken aus-
räumen würde.  
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 X X 
K-30 Es soll eine Sicherung der Verkehrsanbindung in 
die südliche Alfred-Schütte-Allee erfolgen. 
ja Die Anbindung der Alfred-Schütte-Allee südlich des Bahn-
damms an die Erschließung innerhalb des Deutzer Hafens 
wird im Rahmen der kommenden Bauleitplanverfahren si-
chergestellt. 
X X 
K-31 Es wird angeregt, dass hinsichtlich des zu- und 
abfließenden Verkehrs auch die neuen Gewerbe-
flächen Kaltenbornweg und Dr.-Simon-Straße be-
rücksichtigt werden müssen. 
ja Die genannten Gewerbeflächen sind in die Bestandsaufnah-
me der Verkehrsuntersuchung eingeflossen. 
X X 
K-32 Es wird gefordert, dass bei Verlängerung des 
Rolshover Kirchwegs die Anwohner berücksichtigt 
werden.  
ja Die Auswirkungen der empfohlenen Ausbaumaßnahmen in 
der Umgebung des Deutzer Hafens auf den Rolshover 
Kirchweg werden im Verkehrsgutachten untersucht. Nach 
Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit 
die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert werden 
oder in anderer Form Berücksichtigung finden. 
X X 
K-33 Es wird gefragt, wohin der Verkehr, wenn die Ver-
längerung des Rolshover Kirchwegs auf die Rols-
hover Straße mündet, abfließen soll. 
ja Im Rahmen des Verkehrskonzepts wird die Fragestellung 
geprüft und berücksichtigt. 
X X 
K-34 Es wird gefordert, dass die Verkehrslösungen teils 
als Vorleistung erbracht werden, damit deren Nut-
zen geprüft/ bewiesen werden kann. 
nein Die Umsetzung der Um- und Ausbaumaßnahmen erfolgt im 
zeitlichen Zusammenhang mit der Entwicklung des Deutzer 
Hafens. Die bauliche Entwicklung des Gesamtgebietes er-
streckt sich auf einen Zeitrahmen von voraussichtlich etwa 
10 Jahren. Ein im Vorfeld zu erbringender Beweis ist nicht 
möglich, da die maximale Ausnutzung des Integrierten Plans 
erst mit Abschluss der Maßnahme erfolgt. 
X X 
 Themenkoje Verfahren     
K-35 Es wird eine Veröffentlichung der Antworten auf 
die Fragen, die in der Veranstaltung im März 2018 
ja Die im Rahmen der Präsentation des Integrierten Plans im 
März 2018 geäußerten Anregungen wurden bei der Überar-
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
gestellt wurden, gewünscht.  beitung der Planung für den politischen Beschluss zur Um-
setzung berücksichtigt. Die Dokumentation der Veranstaltung 
vom März 2018 steht der Öffentlichkeit zum Download bereit.  
K-36 In Bezug auf die Vermarktung bestehen Rückfra-
gen zu Zuständigkeit und Ansprechpartnern, den 
Verfahrensablauf, den Vergabekriterien und dem 
Zeitpunkt des Vergabebeginns.  
Kenntnisnahme Fragen zur Vermarktung können an die Stadtverwaltung bzw. 
die Flächenbesitzer gestellt werden. 
 X 
K-37 Bezüglich des Vermarktungsdatums ab 2022 wird 
nachgefragt, ob ab diesem Datum eine Vermark-
tung der Baufelder oder der Wohnungen vorgese-
hen ist.  
Kenntnisnahme Die Vermarktung der Baufelder ist ab 2022 geplant.  X 
K-38 Es wird nach Möglichkeiten eine Mitwirkung im 
Rahmen der Umsetzung (2022) gefragt. 
Kenntnisnahme Es sind bereits Interessenbekundungen beim Stadtpla-
nungsamt oder moderne stadt möglich. 
 X 
K-39 Es wird nach dem Zeitpunkt der Beauftragung von 
Fachgutachten gefragt. 
Kenntnisnahme Die Fachgutachten werden zzt. beauftragt bzw. wurden be-
reits erarbeitet. Erkenntnisse aus den Fachgutachten bilden 
die Basis für das anstehende Bauleitplanverfahren.  
X X 
K-40 Es wird gefragt, ob bei der Vermarktung der GE- 
Flächen der Bund, mit einem kreativen Konzept, 
ein geeigneter Investor sein könnte. 
 ja Im Rahmen der Konzeptvergaben werden die vorliegenden 
Konzepte geprüft und nach einem noch abzustimmenden 
Kriterienkatalog bewertet und anschließend vergeben. 
X X 
K-41 Eine frühzeitige Koordinierung soll ein Zusammen-
bringen von großen Investoren und „kleinen“ Inte-
ressenten ermöglichen. Es wird gewünscht, dass 
durch frühzeitige Kooperationen eine Uneinheit-
lichkeit in der Gestaltung der Baukörper gefördert 
wird. Es soll vermieden werden ganze Baufelder 
an einen Investor/Bauträger zu vergeben. 
ja Das Baufeld wird als die kleinste Ausschreibungseinheit an-
gesehen. Eine Umsetzung einzelner Gebäude, durch z.B. 
Baugruppen ist für einzelne Baufelder angedacht.  
Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes 
Element für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung 
soll im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der 
Bauleitplanverfahren gesichert werden. Diesen werden Vor-
gaben bzw. Gestaltungsleitlinien zur Ausgestaltung des 
„Deutzer Blocks“ zugrunde liegen. 
 X 
K-42 Als Anregung wird ein Vergleich zu München ge-
zogen wo eine kooperative Quartiersentwicklung 
Kenntnisnahme Das Kooperative Baulandmodell der Stadt Köln sieht neben 
der Schaffung von 30% gefördertem Wohnungsbau, eine 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
durch Verpflichtung der Investoren (1€/qm BGF) 
umgesetzt wird.  
Pauschalzahlung für soziale Infrastruktur sowie, je nach Be-
darfsermittlung, die Errichtung von öffentlichen Grünflächen, 
Kinderspielplätzen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
vor.  
K-43 Es wird gefragt, wie die Qualität des COBE -
Entwurfs in die Umsetzung übertragen wird. 
ja Der Entwicklung der Baufelder gehen Qualifizierungen in 
Form unterschiedlicher Verfahren voran. Durch Wettbewerbe 
u.ä. Auswahlverfahren wird die städtebauliche und architek-
tonische Qualität gesichert. 
 X 
K-44 Es wird angeregt, dass anstelle eines reinen und 
allgemeinen Wohngebiets, ein Urbanes Gebiet 
(MU) festgesetzt werden sollte. 
ja Sofern für die Baufelder eine Nutzungsmischung vorgesehen 
ist, die über die Möglichkeiten eines Allgemeinen Wohnge-
bietes hinausgeht, ist vorgesehen, Mischgebiete oder Urbane 
Gebiete festzusetzen. Die Festsetzung Reiner Wohngebiete 
nicht vorgesehen. Die Darstellung von Gemischten Bauflä-
chen (M) im Flächennutzungsplan ermöglicht die Festset-
zung von Urbanen Gebieten (MU) sowie Mischgebieten (MI) 
im Bebauungsplan. 
X X 
K-45 Eine Festsetzung von Höhen anstelle von Vollge-
schossen wird angeregt. 
ja In den Bebauungsplänen wird die zulässige Höhe baulicher 
Anlagen festgesetzt werden. 
 X 
K-46 Es wird gefragt, wie viele Geschosse geplant sind 
und ob der Dom von Poll aus sichtbar bleibt. 
ja Im Integrierten Plan sind im Mittel 5 bis 7 Geschosse sowie 
punktuell in einigen Baufeldern bis zu 20 Geschosse vorge-
sehen. Die Sichtbarkeit des Doms von den Poller Wiesen ist 
nicht betroffen, die Sichtbarkeit von Poll selbst wird voraus-
sichtlich in Teilen eingeschränkt, aber nicht verhindert. 
 X 
K-47 Bezüglich der angestrebten Dichte und Höhe wer-
den Bedenken geäußert. 
Konkret wird geäußert, dass da eine solche Be-
bauung (außerhalb der Bürozeiten) einen „Angst-
raum“ darstellt. 
ja Die Dichte und Höhe der geplanten Bebauung ist Bestandteil 
des durch den Rat beschlossenen Integrierten Plans. Durch 
die angestrebte Nutzungsmischung wird ein ausreichender 
Anteil an Wohnnutzungen angestrebt, die eine Verödung des 
Deutzer Hafens außerhalb von Büro- und Geschäftszeiten 
verhindern soll. Durch ausreichende Beleuchtung soll außer-
dem das Entstehen von Angsträumen verhindert werden. 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
K-48 Kritisiert wird, dass die Blöcke zwischen Rheinwie-
sen und Hafenbecken  eng zusammenstehen und 
so die Möglichkeit einer zukünftigen Rheinbrücke 
verbauen. 
ja Eine zusätzliche Brücke über den Rhein ist eine Überlegung, 
die auf den städtebaulichen Masterplan für die Innenstadt 
Köln zurückgeht und in den Integrierten Plan übernommen 
wurde. Sie ist zwar nicht Bestandteil der aktuellen Bauleit-
planverfahren, in der Verlängerung der Autobrücke über den 
Deutzer Hafen ist jedoch eine Sichtachse – ausgehend vom 
Platz 2 auf der Ostseite des Hafens – vorgesehen, in der die 
zusätzliche Brücke zu einem späteren Zeitpunkt errichtet 
werden könnte. 
 X 
K-49 Nach „innen“ sollen keine Baugrenzen festgesetzt 
werden. 
nein Die konkrete Festsetzung von Baugrenzen erfolgt nach wei-
teren Qualifizierungsverfahren in Abhängigkeit der Nut-
zungsanforderungen aber auch unter Berücksichtigung der 
erforderlichen Belichtung. Aufgrund der Höhe und Dichte 
sind voraussichtlich Baulinien oder zumindest Baugrenzen 
für die Innenhofbereiche festzusetzen. 
 X 
K-50 Es wird gefragt, ob eine ausreichende Belich-
tung/Besonnung sichergestellt wird. 
ja Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur Umsetzung des 
Integrierten Plans wird durch Gutachten sichergestellt, dass 
für Wohnnutzungen eine ausreichende Besonnung möglich 
ist und die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sicher-
gestellt werden. Für Bereiche mit nicht ausreichender Be-
sonnung werden Wohnnutzungen ausgeschlossen. 
 X 
K-51 Die Schaffung eines architektonischen Highlights 
am Wasser wird gewünscht.  
ja Durch Wettbewerbe u.ä. Auswahlverfahren wird die städte-
bauliche und architektonische Qualität im gesamten Plange-
biet gesichert. Architektonische Highlights in Form von solitä-
ren Baukörpern sind entsprechend des Integrierten Plans nur 
an ausgewählten Stellen im Deutzer Hafen vorgesehen.  
 X 
K-52 Die Erlebbarkeit des Hafenbeckens sollte durch 
Terrassen, Abstufungen, etc. verbessert werden. 
ja Im Integrierten Plan ist die Einbeziehung des Hafenbeckens 
durch schwimmende Plattformen oder Pontons vorgesehen. 
Konkretisierungen erfolgen im weiteren Verfahren. 
 X 
K-53 Die Planung von Uneinheitlichkeit in Bezug auf 
Nutzung und Baugestalt wird zur Schaffung eines 
lebendigen Quartiers gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks und die ange-
strebte Nutzungsmischung im Integrierten Plan ist eine ge-
wisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes Element für das 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung soll im Rahmen 
im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der Bau-
leitplanverfahren gesichert werden. Siehe auch Lfd. Nr. K-41 
K-54 Gefordert wird, dass die Erdgeschosszonen 
durchgehend belebet werden. 
ja Ziel der städtebaulichen Planung ist ein belebtes Quartier. 
Im Integrierten Plan sind unterschiedliche Nutzungsarten und 
-intensitäten für den Deutzer Hafen vorgegeben. Im Rahmen 
der Bauleitplanverfahren und flankierende vertragliche Ver-
einbarungen soll die Umsetzung gesichert werden.  
 X 
K-55 Es werden abwechslungsreiche, nicht zu nüchter-
ne Fassaden, das Mitplanen von Balkonen und 
Terrassen, sowie allgemein ein genießbarer Dom-
blick gefordert. 
ja Durch die Entwicklung des Deutzer Blocks im Integrierten 
Plan ist eine gewisse Uneinheitlichkeit als stilprägendes 
Element für das neue Quartier vorgesehen. Die Umsetzung 
soll im Rahmen von Qualifizierungsverfahren im Vorfeld der 
Bauleitplanverfahren gesichert werden. 
Der Domblick wird aufgrund der Ausrichtung des Hafenbe-
ckens von in Teilen von der künftigen Hafenpromenade so-
wie den Poller Wiesen weitestgehend uneingeschränkt mög-
lich sein. Zudem werden die geplanten Hochpunkte überwie-
gend einen Domblick haben.  
 X 
K-56 Es wird gefragt, ob mit Gestaltung der Bestand s-
gebäude (Mühle) jemand vertraut ist. 
ja Die Umnutzung bzw. Entwicklung der Mühlen wird durch ei-
gene Qualifizierungsverfahren vorbereitet, in denen sich in-
tensiv mit dem Gebäudebestand auseinandergesetzt wird. 
Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Architekturbüros 
Astoc und Anderhalten erarbeitet. 
 X 
K-57 Die Silos der Mühlen sollen ersetzt oder grundle-
gend geändert werden. 
nein Die Silos werden in Teilen als stilprägendes Element der 
vorhandenen und schützenswerten Baustruktur in eine neue 
Nutzung übernommen. Hierzu wird eine Machbarkeitsunter-
suchung erstellt, die Vorschläge für eine Nachnutzung 
macht. Die Mühlen unterliegen außerdem in großen Berei-
chen dem Denkmalschutz. 
 X 
K-58 Eine ausführliche Betrachtung der Bereiche Sport, 
Kultur, und Jugend wird gefordert. 
ja In die städtebauliche Entwicklung werden die Bereiche Kul-
tur, Sport (s.a. Sportentwicklungsplan) sowie Spiel-, Sport- 
und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche inte-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
griert. Die genaue Abstimmung und Ausdifferenzierung er-
folgt im weiteren Verfahren. 
K-59 Neben der vorgesehenen Grundschule wird die 
Errichtung einer weiterführenden Schule angeregt.  
nein Im Rahmen des Schulentwicklungsplans sollte eine gesamt-
städtische Lösung zur Deckung des Schulbedarfs erarbeitet 
werden. Eine weiterführende Schule im Bereich des Deutzer 
Hafens ist aktuell nicht vorgesehen. 
X X 
K-60 Ein anspruchsvolles Bildungsprogramm für ein 
breites Publikum soll geschaffen werden.  
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. 
X X 
K-61 Es wird nach dem Erhalt der Essigfabrik gefragt. 
Die Essigfabrik soll als kulturelle Identität erhalten 
werden um einen Kulturstau in Deutz zu vermei-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-62 Der Industriecharme sollte für kulturelle Angebote 
oder ein kulturelles Abendprogramm genutzt wer-
den. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-63 Es wird kritisch hinterfragt warum in einem moder-
nen Stadtviertel keine Theaterräume oder Spiel-
stätten vorgesehen sind. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-64 Kulturellen Angebote in den Bereichen Kunst, 
Tanz und Theater werden gefordert. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60  X X 
K-65 Eine Berücksichtigung von Atelierhäusern für bil-
dende Künstler/Innen sowie Ausstellungshallen ist 
gewünscht. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-60   X 
K-66 Es wird gefragt, ob öffentliche Toiletten im Bereich 
der Grünflächen/Poller Wiesen berücksichtigt wer-
den. 
Kenntnisnahme Die Bereitstellung öffentlicher Toiletten ist nicht Regelungs-
gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.  
 X 
K-67 Es wird gefragt, welche Angebote für junge Leute 
vorgesehen sind und welche Maßnahmen die Le-
bensqualität sichern sollen.  
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere öffentliche Spiel-
plätze vorgesehen. Im Park 3 wird die Anlage eines Bolzplat-
zes sowie einer Skateanlage geprüft. Die im Rahmen des 
X X

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Sportentwicklungsplanes erarbeiten Ideen, wie eine Lauf-
strecke, Wassersport auf dem Hafenbecken etc. werden ge-
prüft.  
Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität sind u.a. die 
Herstellung verschiedene Freiraumqualitäten wie die Prome-
nade am Hafenbecken, Parks und Plätze als Begegnungs- 
und Erholungsräume, ein kulturelles und gastronomisches 
Angebot, Nahversorgung, Sport- und Freizeitnutzung im und 
am Hafenbecken und in den Parks. 
K-68 Die Umsetzung des Pools sollte unbedingt weiter-
geführt werden, da es in Köln zu wenige Freibäder 
gibt.  
ja Die Möglichkeit einer Badeeinrichtung im direkten Bereich 
des Hafenbeckens wird zzt. geprüft. 
 X 
K-69 Es sollen Fußball- und Sportplätze berücksichtigt 
werden. 
nein Im Park 3 ist die Anlage eines Bolzplatzes sowie einer 
Skateanlage geplant. Außerdem sind Spielplätze sowie 
Wassersport, Laufstrecken u.Ä. angedacht. Fußball- oder 
Sportplätze sind aufgrund der begrenzten Freiflächen im Be-
reich des Deutzer Hafens nicht vorgesehen, sind aber in der 
näheren Umgebung vorhanden. 
X X 
K-70 Die Idee eines Trimm-Pfades für Kinder und Er-
wachsene wird eingebracht. 
ja Innerhalb der Parkanlagen sind mehrere Spielplätze für Kin-
der im Alter von 6-18 Jahren vorgesehen. Die Möglichkeit 
eines Angebots für Erwachsene wird geprüft. 
 X 
K-71 Nachhaltigkeitsaspekte sollen in die Planung inte-
griert werden. Gefragt wird, ob im Bebauungsplan 
die Ansätze zum nachhaltigen Quartier und syste-
matische Vorgaben zur nachhaltigen Bebauung 
und Quartiersentwicklung aufgenommen werden.  
ja Nachhaltigkeit ist wesentlicher Bestandteil der Planung und 
wird im Umweltbericht dezidiert behandelt. 
Soweit der Festsetzungskatalog nach § 9 Baugesetzbuch 
dies zulässt, werden Festsetzungen zur nachhaltigen Be-
bauung und Quartiersentwicklung geprüft und getroffen.  
Siehe auch Lfd. Nr. M-9.2 
X X 
K-72 Ein Bau der Gebäude im Passivhaus- oder 
Plusenergie-Standard wird gefordert. 
Kenntnisnahme Bei der Errichtung von Neubauten sind die aktuellen gesetz-
lichen Anforderungen an den Stand der Technik hinsichtlich 
des Energiebedarfs zu beachten (EnEV, EEWärmeG bzw. 
zukünftig GEG 2019 oder Klimaschutzgesetz). Eine Umset-
zung der Gebäude im Passivhaus- und Plusenergie-
 X

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Standard wird im weiteren Verfahren geprüft. 
K-73 Die Möglichkeit der Umsetzung eines autarken 
Energiekonzepts sollte geprüft werden. 
Kenntnisnahme Auf der Ebene der Bauleitplanverfahren sind bislang keine 
Vorgaben hinsichtlich eines Energiekonzeptes vorgesehen. 
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wird 
das Thema Energieversorgung berücksichtigt. 
Der Deutzer Hafen soll mit Fernwärme versorgt werden. Wei-
tere Energieträger, insb. erneuerbare Energien werden im 
Laufe des weiteren Verfahrens geprüft. Siehe auch Lfd. Nr. 
K-72. 
X X 
K-74 Es wird nach der Implementierung von ökologi-
schen Aspekten im Bereich Wasser, wie etwa Re-
genwassernutzung oder Energie-Gewinnung ge-
fragt. 
teilweise Ökologische Aspekte sind Teil der Planung und werden im 
Umweltbericht dezidiert behandelt. Aufgrund der Nähe zum 
Rhein wird Regenwasser direkt dorthin geleitet. Weitere 
wasserspezifische Aspekte werden im Lauf der weiteren Pla-
nung in Abstimmung mit StEB geprüft.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder wer-
den diese Themen ebenfalls vertieft geprüft. Siehe auch Lfd. 
Nr. K-72 
X X 
K-75 Es wird gefordert, die Schallreflektion in Richtung 
Poll zu berücksichtigen, da eine Zunahme der 
Lärmbelastung im Norden von Poll durch Schallre-
flektion der hohen Bebauung befürchtet wird.  
ja Die Auswirkungen der Planung auf umgebende Nutzungen 
werden im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens unter-
sucht. Ergebnisse werden in den Festsetzungen der Bebau-
ungspläne berücksichtigt. Weiträumige Auswirkungen sind 
nicht zu erwarten. Minimierung von Reflexionen durch bauli-
che Gestaltung und teilweise schallabsorbierende Fassaden.   
X X 
K-76 Es wird gefragt, wie sich der bauliche Schallschutz 
entlang der Bahn langfristig sichern lässt und was 
passieren würde wenn der Lärmschutz (auch die 
Gebäude) in der Zukunft abgerissen wird. 
ja Die Errichtung der Gebäude nördlich der südlichen Baufel-
der, ist an deren Errichtung gekoppelt oder müssen mit pas-
sivem Schallschutz ausgestattet werden. Der Abriss von Ge-
bäuden bedarf einer Abrissgenehmigung. Sofern der Abriss 
den Zielen der Planung (Schallschutz) entgegensteht, kann 
die Genehmigung nicht erteilt werden. 
Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbautei-
le von Gebäuden bei passivem Lärmschutz werden auf Basis 
X X

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der freien Schallausbreitung festgesetzt. Geringere Schall-
dämmungen sind erst zulässig, wenn durch andere Maß-
nahmen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen wird, 
dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse erfüllt 
werden. Dabei kann die Abschirmung durch bereits errichtete 
Gebäude berücksichtigt werden. Im Genehmigungsverfahren 
wird so eine Koppelung an die möglichen Abschirmungen 
sichergestellt.  
K-77 Es wird gefragt, ob der Lärmschutz durch Lärm-
schutzwände direkt an der Zugtrasse geschaffen 
werden kann. 
nein Eine Lärmschutzwand auf dem Bahndamm hätte einen nur 
beschränkten Nutzen, weil der Hauptemissionsort die Süd-
brücke selbst ist. Hierfür fände sich keine bauliche Lösung. 
Zudem stünde die Errichtung in Konkurrenz zu den laufen-
den Planungen für die S-16. 
Der aktive Schallschutz soll über die gewerblichen Bauten im 
südlichen Bereich des Plangebietes sichergestellt werden.  
X X 
K-78 Es wird nach dem Anteil des sozialen Wohnungs-
baus gefragt.  
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
 X 
K-79 Neben sozialem Wohnungsbau werden auch be-
zahlbare Wohnungen für Paare und Familien ge-
fordert. 
ja Zusätzlich zum geförderten Wohnungsbau ist ein Anteil 
preisgedämpften Wohnbaus vorgesehen.  
Im Rahmen der Qualifizierung der einzelnen Baufelder sind 
außerdem Konzeptvergaben vorgesehen, in denen neben 
dem Preis das angestrebte Konzept ein Entscheidungskrite-
rium sein wird. Durch diese Qualifizierungsverfahren wird die 
angestrebte Nutzungsmischung im Deutzer Hafen – auch 
unter sozialen Aspekten – gesichert. Siehe auch Lfd. Nr. M-
2.3 
 X 
K-80 Es wird gefragt, ob der Lidl an der Siegburger 
Straße erhalten bleibt. 
langfristig nein Der Bereich östlich des Poller Kirchweges ist als sog. An-
nexbereich in den Integrierten Plan aufgenommen worden 
und soll langfristig überplant werden. Der Integrierte Plan 
sieht Einzelhandelsstandorte in anderen Bereich vor. 
 X 
K-81 Es wird gefordert „weiße Flecken“ zur späteren 
Entwicklung zu erhalten. 
nein Die Neugestaltung des Hafenareals erfordert in enger Ver-
zahnung mit den Anforderungen des Hochwassermanage-
 X

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/ 23 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
ments umfangreiche Erschließungs- und Ordnungsmaßnah-
men, die sich aus der geplanten Konversion des derzeitigen 
innerstädtischen Gewerbestandortes zu einem urbanen 
Wohn- und Bürostandort ergeben. Insofern berücksichtigt die 
Planung i.d.R. das Areal als Ganzes. Die Baufelder werden 
jedoch im Einzelnen oder im Verbund zeitlich gestaffelt über-
plant, so dass in der mehrere Jahre dauernden Entwicklung 
auf veränderte Anforderungen und Bedürfnisse reagiert wer-
den kann. 
K-82 Ein konzeptübergreifendes betriebliches Gesund-
heits-Management wird gefordert. 
Kenntnisnahme Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist nicht Rege-
lungsgegenstand eines Bauleitplanverfahrens. 
 X 
K-83 Es wird gefragt, ob Co-Working-Spaces berück-
sichtigt werden.  
Kenntnisnahme Durch die Bauleitplanverfahren wird die Bereitstellung von 
Flächen für gewerbliche Nutzungen (auch Büro- und Dienst-
leistungsstandorte) sichergestellt. Konkrete Nutzungsformen 
werden durch Bebauungspläne nicht geregelt. Co-Working-
Spaces sind in den geplanten Baugebieten allgemein zuläs-
sig. 
 X 
      
      
 Schriftlich eingegangene Stellungnahmen     
S-1 Der Bürger wünscht sich den Erhalt des Kultur- 
und Veranstaltungszentrums „Essigfabrik“ in der 
ursprünglichen baulichen Form sowie die weitere 
Nutzung der ursprünglichen (historischen) Gebäu-
de „Essigfabrik“ im neuen Stadtquartier „Deutzer 
Hafen“. 
 
Die Essigfabrik ist ein seit 20 Jahren - über die 
teilweise Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Inwieweit die Essigfabrik in der ur-
sprünglichen baulichen Form erhalten können wird, ist zu 
prüfen und mit den geplanten angrenzenden und u.U. 
schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohnen in Einklang zu 
bringen. Die Verwaltung begrüßt die Bereitschaft der Zu-
sammenarbeit und prüft im weiteren Verfahren, ob und auf 
 X

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/ 24 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus -
bekanntes und renommiertes Kultur- und Veran-
staltungszentrum, das im Deutzer Hafen ihren fes-
ten Standort hat und dem Stadtteil Deutz einen 
wichtigen Teil der kulturellen sowie sozialen Identi-
tät verleiht. Der Integrierte Plan, den das Kopen-
hagener Architekturbüro COBE als Sieger des 
Wettbewerbs entwarf, sieht die jetzige „Essigfabrik“ 
als Kultur- und Veranstaltungszentrum ganz klar 
als Bestand.  
 
Er bittet die Denkmalschutzbehörde, die Aufnahme 
der historischen Liegenschaft Essigfabrik in das 
Denkmalverzeichnis zu prüfen und zwar nicht nur 
unter dem gebäude- relevanten Aspekt, sondern 
auch unter dem Aspekt der kulturellen- und sozia-
len Identität der Essigfabrik im Stadtteil Deutz - 
Deutzer Hafen 
 
Wunsch als Investor die Fläche zu kaufen:  
Mitarbeit - als Kompetenzpartner für die Weiter-
entwicklung des Segments Kultur- und Kreativwirt-
schaft im neuen Standquartier Deutzer Hafen 
Der Bürger regt an, dass das EFRE-
Forschungsprojekt „Living- Lab Essigfabrik“, als 
Kooperationspartner im Rahmen der weiteren 
Entwicklung des neuen Stadtquartiers Deutzer Ha-
fens fungieren kann.  
welche Art und Weise die Angebote wie Kauf der Fläche und 
Kooperationen im Rahmen des EFRE-Forschungsprojekts 
„Living-Lab Essigfabrik“ eingebracht werden können. 
 
S-2 Der Bürger befürchtet, dass bei der Planung Bäu-
me nicht berücksichtigt werden. Bei der Planung 
von Tiefgaragen soll daran gedacht werden an 
wichtigen Stellen Erdraum für Bäume einzuplanen. 
Beim Rheinauhafen beklagen so gut wie ALLE das 
Fehlen von Bäumen. Es reichen einige wenige 
ja Insbesondere durch die Planung von drei Parkanlagen auf 
der westlichen Halbinsel ist im Integrierten Plan eine ausrei-
chende Begrünung des Deutzer Hafens vorgesehen. Auf der 
Ebene der Bauleitplanung wird auf Basis der Vorgaben eines 
Grünordnungsplans, der die Vorgaben des Integrierten Plans 
konkretisiert, die Durchgrünung des Plangebietes sicherge-
 X

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Solitärs an den richtigen Stellen.  stellt. Unter den meisten vorgesehenen (Straßen-)Bäumen 
befinden sich keine Tiefgaragen. Es sind außerdem Grün-
festsetzungen vorgesehen.  
S-3 Um das Neubaugebiet Deutzer Hafen, aber auch 
Deutz-Süd und Poll/Porz an den Bahnhof Deutz 
anzubinden, braucht es eine oberirdische Stra-
ßenbahn.  
Der vorgeschlagene Bus KVB Linie 150 ist eine 
angemessene Lösung für eine Stadt wie Gum-
mersbach aber nicht für eine Großstadt wie Köln 
und höchstens als temporärer Vorlaufbetrieb ge-
eignet. 
Nur mit einer Straßenbahnanbindung des Deutzer 
Hafens an den Bahnhof Deutz lassen sich die Mo-
bilitätsziele erreichen.  
Mit dieser Linie werden der komplette Einzugsbe-
reich der heutigen Linie 7 inkl. der im Deutzer Ha-
fen geplanten ca. 7.000 Wohnplätze und ca. 6.000 
Arbeitsplätze mit dem hochwertigen Nah- und 
Fernverkehr verbunden.  
Dieses bedeutet einen umsteigefreien Anschluss 
der Stadtteile Zündorf, Porz, Ensen, Westhoven, 
Poll sowie des neuen Stadtquartiers 'Deutzer Ha-
fen' an das S-Bahn- und Regionalverkehrsnetz der 
Deutschen Bahn in Köln-Messe/Deutz (die gesam-
te Linie 7 ist bisher an keiner Stelle (auch nicht am 
Hbf) mit dem S-Bahn- und Regionalverkehr ver-
knüpft). Gerade für Pendler ist eine direkte Ver-
knüpfung mit dem Regionalexpress (später RRX) 
und dem S-Bahn-Netz in Deutz von großem Vor-
teil. Heute ist dieses nur mit einem unattraktiven 
Umstieg an der Haltestelle Deutzer Freiheit mit 
langem Fußweg und über Rampen möglich. 
Der Bahnhof Deutz ist im Rechtsrheinischen der 
teilweise Die bestehende Linie 7 bietet im Verlauf der Siegburger 
Straße durch die Haltestellen Drehbrücke und insbesondere 
Poller Kirchweg eine Anbindung des Deutzer Hafens an das 
Stadtbahnnetz. Im Bereich des Bahndamms ist mit dem vor-
gesehenen S-Bahnhaltepunkt Deutzer Hafen ein weiterer 
Stadtbahnhaltepunkt geplant. Eine Verlängerung und Takt-
verdichtung der Linie 7 zum Deutzer Bahnhof sowie die Ein-
richtung einer neuen rechtsrheinischen Straßenbahnverbin-
dung (Linie 8) werden zzt. geprüft. Die geplante Buslinie 150 
bietet in Ergänzung eine kleinräumige Versorgung, die eine 
Umsteigemöglichkeit zur Stadtbahn und damit zur S-Bahn 
und zum Regionalverkehr bzw. Fernverkehr ermöglicht. 
Durch diese Maßnahmen kann das Gebiet des Deutzer Ha-
fens an das ÖPNV-Netz der Stadt Köln angeschlossen wer-
den. 
Nach Abschluss des Verkehrsgutachtens wird geprüft, in-
wieweit die Ergebnisse im Bauleitplanverfahren verankert 
werden oder in anderer geeigneter Form Berücksichtigung 
finden. 
 
 
X X

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/ 26 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
wichtigste Umsteigeknoten für den kompletten 
Kölner S-Bahn- und Regionalverkehr in alle bedeu-
tenden Richtungen der Region. Darüber besteht 
hier auch eine direkte Anbindung an den DB-
Fernverkehr (ICE-Halt). Somit ist ein großer Ein-
zugsbereich erschlossen. VON und ZUM zweiten 
Hauptbahnhofs Köln ist eine attraktive moderne 
Straßenbahn die einzig richtige Anbindung mit ent-
sprechender Leistungsfähigkeit und Attraktivität. 
 
Die neue Straßenbahn fährt oberirdisch zum 
Bahnhof Deutz. Von der Haltestelle Deutzer Frei-
heit werden die Schienen über die Mindener Stra-
ße verlegt. Hier kann vom Deutzer Bahnhof die 
vom Autoverkehr wenig genutzte Fahrbahn nach 
Poll genutzt werden. Eine Trasse mit Autoverkehr 
ist machbar. In Richtung Deutzer Bahnhof kann 
zuerst eine der beiden Fahrspuren aus Poll ge-
nutzt werden und dann der überlange Linksabbie-
gespur zum Auenweg. Vor der Kreuzung ist wieder 
Platz für eine eigene Straßenbahntrasse und zwei 
Linksabbiegespuren für den Autoverkehr.  
 
Die Straßenbahn Deutzer Hafen – Deutzer Bahn-
hof ist Teil der rechtsrheinischen Nord-Süd-
Straßenbahn 
Für den rechtsrheinischen Raum fehlen Straßen-
bahn-Nord-Süd-Verbindungen. 
So verläuft die vorgeschlagene Straßenbahn von 
Nord nach Süd:  
Leverkusen – Bayer ChemPark – Stamm-
heim/Flittard – Mülheim-Nord – Wiener Platz – 
Mülheim-Süd – KölnMesse – Bahnhof Deutz – 
Deutzer Hafen – Poll – Porz – Zündorf – Langel

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
Für das Entwicklungsgebiet Deutzer Hafen gibt es 
so zahlreiche attraktive Verbindungen zu Arbeit-
sorten, Wohnorten, Freizeitorten, die alle ohne Au-
toverkehr erreichbar sind: Insbesondere Berufs-
pendler kommen so z.B. von Leverkusen, Horrem 
oder Bergisch Gladbach bequem mit einfachem 
Umsteigen am Deutzer Bahnhof zu dem neuen 
Arbeitsstättenschwerpunkt im Deutzer Hafen. 
Ebenso kann ein Fan von Bayer Leverkusen im 
Deutzer Hafen wohnen und zum Spiel nach Lever-
kusen mit der Straßenbahn fahren. Menschen aus 
dem Deutzer Hafen können zum Spargelbauern in 
Langel fahren. Zur gamescologne kommen die 
Messegäste vom Deutzer Hafen einfach zur Köln-
Messe. 
 
Entlastung der Ost-West-Achse  
Die Planung der KVB mit einem 5 Minuten-Takt 
der Linie 7 auf dem bisherigen Linienweg zum 
Neumarkt bedeutet eine Taktausdünnung auf den 
Linie 1 und/oder 9. Die Kapazität der Achse lässt 
dies nicht zu. Zwar sollen auf der Linie 1 Langzüge 
eingesetzt werden. Doch bei einer Taktausdün-
nung widerspricht dies der bisher immer geäußer-
ten ERWEITERUNG der Kapazitäten, besonders 
auf der Achse Deutzer Bahnhof – Innenstadt – 
(Uni) 
Mit einer Linie 7 und einer neuen Straßenbahnlinie 
zum Bahnhof Deutz werden vielfältige Verkehrs-
bedürfnisse erfüllt: Stärkung Ost-West-Achse und 
neue Nord-Süd-Verbindung. 
 
Ohne den Bypass der Rechtsrheinischen Nord-

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Süd-Stadtbahn wird nach dem Willen die Porzer 
Bahnstrecke so stark belastet, dass Taktverdich-
tungen auf anderen Streckenverzweigungen nicht 
mehr möglich sind. Konkret wird die von allen be-
troffenen Bezirksvertretungen eingeforderte Takt-
verdichtung auf der rechtsrheinischen Linie 9 
(Drucksache 0399/2019) verhindert, wenn der 
dichtere Verkehr auf der Porzer Strecke zwangs-
weise auf die Ost-West-Achse geleitet wird. Hier 
wird die Benachteiligung der Menschen in den 
Stadtteilen Kalk, Höhenberg und Vingst zu Guns-
ten der einflussreicheren Investoren rund um den 
Deutzer Hafen bewusst in Kauf genommen. 
S-4      
S-4.1 Der Bürger gibt zu bedenken, dass bei der Ver-
kehrsplanung einige nicht unerheblichen Punkte, 
abhängig von laufenden Bebauungen nicht erfasst 
wurden, da derzeit sicher auch keine belastbaren 
Zahlen vorliegen.  
So fließen die Einflüsse von folgenden Bebauun-
gen nicht erkennbar in die Verkehrsplanung mit 
ein: 
 
1. Bürobau 8.000qm Fläche (LVR) im Kalten-
bornweg/Ecke Dr. Simon Straße 
2. Komplex Deutz Messe-City 
3. Bebauung Poller Damm 
4. Zukünftige Nutzung/Bebauung auf dem Ge-
lände des ehem. Praktiker-Baumarktes Poll 
5. Schließung weiterer Baulücken in Poll und 
Deutz 
6. Erweiterung Schule Im Hasental 
7. zu erwartende Erweiterung der Geschäfts-
ja 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die für die Verkehrsuntersuchungen relevanten Gewerbeflä-
chen und Entwicklungen wurden dem Gutachter mitgeteilt 
und sind – soweit aus gutachterlicher Sicht erforderlich – in 
die Bestandsaufnahme der Verkehrsuntersuchung eingeflos-
sen. Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berück-
sichtigt alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben rele-
vanten Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Es wurden 
sämtliche Planungen, für die ein Bebauungsplan, Vorhaben- 
und Entwicklungsplan (VEP), ein Einleitungsbeschluss, ein 
Aufstellungsbeschluss oder eine Baugenehmigung nach § 34 
BauGB vorliegt, berücksichtigt. Nicht absehbare Entwicklun-
gen, für die keine konkreten Planvorhaben bestehen, können 
nicht berücksichtigt werden.  
 
 
 
 
 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zeile „Poller Haus" 
 
 
S-4.2 Ebenfalls fließen Beeinträchtigungen durch Defek-
te an der Rodenkirchener Brücke und Beeinträch-
tigungen durch Unfälle und Behinderungen auf A4, 
A3 und A559 nicht mit ein. 
nein Das vorgetragene Szenario stellt einen Sonderfall dar, der 
nicht Gegenstand der Verkehrsuntersuchung sein kann 
X X 
S-4.3 Er berichtet von Behinderung des Verkehrs (auch 
Straßenbahn) auf der Siegburger Straße durch 
Lieferverkehre.  
Um die Mobilität auch älterer Menschen zu erhal-
ten, aber auch um viele Menschen zu transportie-
ren, muss der ÖPNV attraktiver werden, der Stadt-
bahnverkehr muss leistungsfähiger werden. Die 
einzig sinnvolle Lösung stellt demnach eine unter-
irdische Trasse der Stadtbahn zwischen Poll-
Salmstraße und Drehbrücke, eventuell sogar bis 
zur Deutzer Freiheit dar. 
nein Siehe Lfd. Nr. K-1 X X 
S-4.4 Der Bürger kritisiert den Vergleich mit Kopenhagen 
und schlägt als Referenzen Städte wie Prag und 
Budapest vor, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie 
Köln haben, ebenfalls Universitätsstädte sind und 
von einem Fluss geteilt werden. Beide Städte ha-
ben leistungsfähige ÖPNV-Systeme zu vernünfti-
gen Preisen 
Kenntnisnahme Da Kopenhagen als eine der fahrradfreundlichsten Städte 
gilt, ist auch ein Blick und Vergleich in diese Richtung legitim. 
X X 
S-5      
S-5.1 Die Bürgerin regt an, dass für das Verkehrsvolu-
men, welches durch die neuen Bewohnerinnen 
und Bewohner und insbesondere durch die Be-
schäftigten, die in den Deutzer Hafen pendeln 
werden, entstehen wird, nach alternativen Lösun-
gen gesucht werden soll. Hintergrund ist, dass die 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft. Die Anregungen werden an 
den Verkehrsgutachter weitergegeben. 
Ziel der Planung ist auf jeden Fall eine autoarme Erschlie-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Siegburger Straße bereits heute ihr Limit erreicht 
hat. Die Pkw-Ströme in die Innenstadt und der 
Parkplatzsuchverkehr, der durch die bereits an-
sässigen Betriebe (Strabag, Volvo, Bürocampus) 
hervorgerufen wird, stößt gleichermaßen schon 
heute an seine Grenzen. Das Baugebiet Deutzer 
Hafen und das neue Baugebiet "Auf dem Sand-
berg" werden Poll so stark belasten, dass der Ver-
kehr morgens und nachmittags zum Erliegen 
kommen wird. Auch die geplanten baulichen Maß-
nahmen (Ausbau Rolshover Kirchweg, Vollan-
schluss TÜV) werden dies nicht kompensieren 
können. Zudem ist auch bereits auf der Veranstal-
tung durch den Verkehrsgutachter erläutert wor-
den, dass der Ausbau des Rolshover Kirchweges 
suboptimal sei. Die Lärmbeeinträchtigungen, die 
mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen be-
sonders für den Deutzer Friedhof und das anlie-
gende Wohngebiet verbunden wären, die vorge-
gebenen Radienverläufe der Straße sowie die 
Mündung der Straße auf die Siegburger Straße 
und zuletzt die Deponieproblematik, haben in den 
vergangen Jahren immer dazu geführt, dass von 
einer Ansiedlung für Unternehmen, der Einrichtung 
eines Festivalgeländes und dem Ausbau des 
Rolshover Kirchwegs abgesehen wurde. Von der 
Umgebung her, handelt es sich eben nicht um eine 
Hauptstraße, sondern um eine Wohngebietsstra-
ße. 
 
Hier müssen Alternativen gefunden werden, z.B. 
die Verkehre von der A4 unmittelbar abzufangen. 
Dies wäre vielleicht im Bereich des Wasserwerkes 
möglich. Durch die Einrichtung eines Pendlerpark-
ßung.

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
platzes und einer zusätzlichen Haltestelle der Linie 
7 oder der Buslinie würden Pendlerinnen und 
Pendler dort bequem zum ÖPNV wechseln und 
zum Deutzer Hafen wie auch in die Kölner Innen-
stadt gelangen können. Hier könnten auch Leih-
fahrräder oder alternative Mobilitätssystem ange-
boten werden. In den meisten Großstädten werden 
vergleichbare Lösungen praktiziert. Vor dem Hin-
tergrund der Feinstaub- und CO2-Belastung macht 
diese Lösung ohnehin Sinn. 
S-5.2 Eine Fahrradbrücke /-rampe an der Südbrücke ist 
alternativlos für alle Poller und Deutzer, die auf 
dem direkten Weg in die Südstadt, Rheinauhafen 
fahren müssen. Mehrere Anwesende haben bestä-
tigt, dass sie in der Südstadt arbeiten und mit dem 
Auto zur Arbeit fahren, weil das tägliche Herauf- 
und Heruntertragen des Fahrrades nicht zumutbar 
ist. Durch eine direkte Verbindung wäre man in 
wenigen Minuten auf der anderen Rheinseite. Das 
Auto könnte abgeschafft werden. Eine gedrehe 
Zufahrt zur Severinsbrücke ist hier keine Erleichte-
rung!  
Seit Jahren wird die Rampe rauf und runter disku-
tiert, die Bürgerinnen und Bürger wären sogar be-
reit, einen eigenen finanziellen Beitrag hierzu zu 
leisten. Im Rahmen der Entwicklung des Deutzer 
Hafens muss diese Anbindung zwingend herge-
stellt werden! 
ja  Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X 
S-5.3 Standort Vollsortimenter 
Seinerzeit wurde immer kommuniziert, dass für 
das neue Wohngebiet ein Vollsortimenter benötigt 
wird, welcher nun nicht realisiert werden soll. Dafür 
wäre eine Markthalle vorgesehen, was sicherlich 
ja Innerhalb des Deutzer Hafens werden ausreichende Einzel-
handelsflächen für die Versorgung des Gebietes zur Verfü-
gung stehen. Die sogenannte „Markthalle“ wird ein Nahver-
sorger werden. Die Entwicklung von Vollsortimentern wird – 
sofern sich dies mit den Vorgaben des Einzelhandelskon-
X X

- 31 - 
 
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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
eine Bereicherung darstellen würde, aber nicht den 
kompletten Bedarf abdecken kann. Der nächste 
Vollsortimenter befindet sich auf der Deutzer Frei-
heit und ist somit keine Alternative für einen Wo-
cheneinkauf. Zumal hat dieser nur eine recht ge-
ringe Verkaufsfläche. Somit werden wieder Ver-
kehre erzeugt, die ansonsten vermeidbar wären. 
Planungsrechtlich dürfte die Zulässigkeit eines 
Vollsortimenters zudem unproblematisch sein. 
zepts der Stadt Köln deckt – nicht ausgeschlossen. 
S-5.4 Zusammenarbeit mit Deutzer Wohnungsgenos-
senschaften 
Die Vergabe der Grundstücke, die für Wohnungs-
genossenschaften vorgesehen sind, sollte vorran-
gig an Deutzer Genossenschaften erfolgen. Viele 
Deutzer Familien warten schon seit langem auf 
adäquaten Wohnraum in unmittelbarer Umgebung 
und würden so in den Genuss kommen, alle sozia-
len Bindungen beizubehalten und eine neue Woh-
nung in ihrem Veedel beziehen zu können. 
Kenntnisnahme Genossenschaften sind im Deutzer Hafen vorgesehen. Auf-
grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes können Bewer-
bungen von Genossenschaften nicht ausschließlich oder vor-
rangig auf Deutz begrenzt werden. Deutzer Wohnungsge-
nossenschaften können selbstverständlich an den Vergabe-
verfahren teilnehmen. Die Konzeptvergabe erfolgt in einem 
separaten Vergabeverfahren und ist nicht Bestandteil des 
Bauleitplanverfahrens. 
 X 
S-6 Den Bürger interessiert, wie die zukünftige Zufahrt 
für die Bewohner des neuen Deutzer Hafens erfol-
gen soll, da er in Köln-Poll wohnt und eine noch 
größere Belastung durch Durchgangsverkehr zwi-
schen Porz/Autobahn und  
Deutz/Innenstadt durch Poll befürchtet.  
Wird der Anschluss zum Autobahnzubringer in 
Deutz für einen besseren direkten Abfluss umge-
baut und eine beruhigte Zone Siegburger Str. in 
Poll eingerichtet?  
Wie soll die Zufahrt zum Schütte-Werk erfolgen, 
wenn die Schütte-Allee nach Deutz gesperrt wird? 
Kenntnisnahme Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft. Unter anderem sind Er-
tüchtigungen der Anbindungen an die Östliche Zubringer-
straße angedacht. 
Die Anbindung des Schütte-Werks wird über die Straße Am 
Schnellert erfolgen. 
X X 
S-7

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/ 33 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-7.1 Der Bürger regt an, dass diejenigen, die in das 
Quartier einziehen (Eigentümer oder Mieter) sich 
verpflichten, weitgehend auf die Nutzung eines 
Autos innerhalb des Quartiers zu verzichten.  
Geht nicht? Amsterdam, ... und selbst Köln mit 
dem Stellwerk60, zeigen das es gehen kann. 
Wichtig: Die Spielregeln müssen vor Bezug fest-
stehen! Natürlich müssten für eine Anzahl von Au-
tos Parkmöglichkeiten außerhalb des Quartiers 
geschaffen werden (Messeparkplatz ... Fläche 
südlich der Rodenklrchener Brücke?)  
Und noch ein Zukunftsbeispiel: Pontevedra in 
Spanien!.  
 
Gerade im Hinblick darauf, dass das Projekt plan-
mäßig erst 2032 beendet sein soll, gilt es weit in 
die Zukunft zu denken - wenn nicht bei solchen 
Projekten, wann sonst? Vielleicht können Sie dazu 
beitragen, dass diese Vision zumindest in Teilen 
bei der Planung Berücksichtigung findet? 
nein Siehe Lfd. Nr. K-21  X 
S-7.2 Er regt an, Verkehrsplaner mit einer Simulation zu 
beauftragen, in welcher dem Bahnverkehr auf der 
Siegburger Straße im Nadelöhr Poll eine besonde-
re Vorrangschaltung gegeben wird. Dabei sollten 
an den Eingängen zum Nadelöhr der MIV bereits 
2-3 Minuten bevor die nächste Straßenbahn ein-
fährt gestoppt werden, damit das Gleisbett im Na-
delöhr frei ist und die Bahn zügig das Gebiet 
durchfahren kann. 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Bereich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten 
und Mobilitätsgutachten aufgenommen und in der Verkehrs-
untersuchung simuliert.  
X X 
S-8

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/ 34 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-8.1 Verkehrskonzept 
Das Verkehrskonzept berücksichtigt nach Ansicht 
des Bürgers das nähere Umfeld des Bauprojektes 
nur unzureichend. Neben dem interessanten S-
Bahn Anschluss und einigen Fahrradverbindun-
gen, vermisst es die notwendige Nord-Süd-Achse 
für eine Straßenbahn, die das Viertel mit dem 
Deutzer Bahnhof verbindet. 
Es ist damit zu rechnen, dass sich das Pendlerauf-
kommen in diesem Raum erhöhen wird. In diesem 
Zusammenhang scheint es wichtig zu sein, eine 
Alternative für den Individualverkehr anzubieten, 
denn schon heute kommt es ohne die Wohnungen 
und die neuen Arbeitsplätze in den Zeiten der 
„rush hour“ zu erheblichem Rückstau auf der Sieg-
burger Straße.  
Eine Nord-Süd-Achse der Straßenbahn, die das 
Quartier mit dem Deutzer Bahnhof verbindet, wür-
de zu einer erheblichen Reduzierung des Individu-
alverkehrs sorgen. Gerade Berufspendler werden 
diesen Bereich vorwiegend mit öffentlichen Nah-
verkehrsmitteln erreichen, zumal nicht davon aus-
zugehen ist, dass das Verkehrsaufkommen auf der 
Siegburger Straße, das durch das gleichberechtig-
te Nebeneinander dreier Verkehrsträger gekenn-
zeichnet ist, räumlich entzerrt wird. 
Ferner erscheint auch die Anbindung des Kölner 
Südens an den Deutzer Bahnhof ein zukunftsori-
entiertes Vorhaben zu sein, zumal auch größere 
Bauvorhaben im Kölner Süden in Zukunft realisiert 
werden. Die geplante Anbindung des Quartiers mit 
Buslinien erhöht nur den Druck auf die Siegburger 
Straße und ist wenig zukunftsweisend.  
 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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/ 35 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
 
S-8.2 Ferner möchte der Bürger anregen, auch das nä-
here Wohnumfeld in dem Verkehrskonzept zu be-
rücksichtigen. So können z.B. weite Bereiche in 
Poll wie z.B. der Poller Kirchweg nur über Alt-Poll 
bzw. über den „Schnellert" erreicht werden.  
Wie beabsichtigt man dieses Nadelöhr planerisch 
zu entzerren? Wie geht man damit um, dass der 
Parkdruck auf die umliegenden Gebiete nicht zu-
nimmt?  
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im Be-reich des Deutzer Hafens erkannt. Entsprechende 
Maßnahmen werden zzt. geprüft und in Verkehrsgutachten 
und Mobilitätsgut-achten aufgenommen. 
X X 
S-8.3 Die anvisierte Fahrradrampe auf die Südbrücke 
sollte unabhängig von dem Bauprojekt bereits jetzt 
zeitnah realisiert werden. Leider sehen Frauen in 
den Abendstunden von der Nutzung ab, da der 
Aufgang (Tragen des Fahrrads) nicht nur mühsam 
ist, sondern der Aufgang durch seine Verwickelung 
und Uneinsehbarkeit Ängste auslöst. Es wäre 
wünschenswert, wenn an dieser Stelle ein ver-
meintlich sicherer öffentlicher Raum geschafft wür-
de. Selbstverständlich müsste auf der anderen 
Rheinseite ergänzend eine Rampe für Fahrräder 
errichtet werden. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 X X 
S-8.4 Lärmemissionen 
In dem Gesamtkonzept wurde eine räumliche Ab-
schottung des Baugebiets gegen Lärmemissionen 
dargelegt. Man beabsichtigt in der Nähe der Ei-
senbahn deshalb vorwiegend Gewerbefunktion zu 
realisieren. Bei der vorliegenden Planung wird es 
zu Lärmreflexionen in Richtung Poll kommen. Ist 
eine Abschottung in Richtung Poll ebenfalls ange-
dacht oder wird dieser Bereich in den Planungen 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X

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/ 36 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
außenvorgelassen? 
S-8.5 In den Planungen wurde dargelegt, dass das We-
genetz in dem Bauprojekt um drei Meter angeho-
ben werden soll. Es bestehen Unklarheiten wie die 
Übergänge zu den umliegenden Gebieten realisiert 
werden sollen. Es wäre schön, wenn die Übergän-
ge „sanft“ realisiert werden könnten, so dass das 
Quartier in das Umfeld eingebunden ist.  
ja Zur Sicherstellung der Erschließung im Hochwasserfall ist 
das Straßenniveau innerhalb des Deutzer Hafens mit einer 
Höhe von 47,2 m ü.NHN geplant. Die Siegburger Straße 
weist an der Grenze zum Deutzer Hafen Höhen zwischen 
etwa 46,4 m und 47,5 m ü.NHN auf. Am Schnellert im Be-
reich der Alfred-Schütte-Allee liegt die Oberfläche der Straße 
bei etwa 46,5 m ü.NHN. Insofern liegt die zu überwindende 
Höhendifferenz im Bereich der Straßenanschlüsse bei unter 
einem Meter. 
Die Höhendifferenzen der Straßenanschlüsse sowie zwi-
schen Straße und Hafenpromenade werden durch sanfte und 
barrierefreie Übergänge verbunden. Der Integrierte Plan 
sieht außerdem sog. Kant- und Sockelzonen mit z.B. Sitzstu-
fen, Terrassen oder begrünten Hangsituationen vor, um die 
Höhendifferenzen zu überbrücken. 
X X 
S-9 Die Bürger bemängeln eine Benachteiligung von 
Baugruppen.  
Werden die Baugruppen in der Größenordnung 
von 20-30 WE, wie von „moderne Stadt“ geplant, 
im gesamten Gebiet verteilt angesiedelt und je 
Baufeld nur ein bis zwei Baugruppen zugelassen 
führt dies zu einer schwachen Position der Bau-
gruppe gegenüber einem Investor, der ganze Bau-
felder erwirbt.  
Baugruppen sind eine wichtige Ergänzung zu den 
sonstigen Angeboten des Wohnungsmarktes sind 
durchmischt, bunt und vielfältig,  tragen zu einer 
sozialen Stabilisierung und kulturellen Belebung 
von Neubauvierteln bei und realisieren nachhaltige 
innovative Konzepte.   
Kenntnisnahme Baugruppen sind im Deutzer Hafen ausdrücklich gewünscht. 
Über das gesamte Gebiet soll es zu einer gleichmäßigen 
Durchmischung der verschiedenen Wohnformen kommen, 
dies soll sich auch bis auf die Baufeldebene widerspiegeln. 
Die Vergabe soll über Konzeptvergaben erfolgen. Eine Be-
nachteiligung von Baugruppen soll ausgeschlossen werden. 
Zu prüfen wären bestimmte Vorgaben und Kriterien für die 
Konzeptvergabeverfahren wie z.B. eine Mindestanzahl an 
Baugruppen, die pro Baufeld realisiert werden sollen. Die 
Konzeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfah-
ren und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
 X 
S-10

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-10.1 Ein lebendiges und urbanes Hafenviertel benötigt 
neben Quartieren zum Arbeiten und Schlafen auch 
vielfältige Angebote zur kulturellen und sozialen 
Nahversorgung. 
 
 
ja Es ist vorgesehen, ein kulturelles Angebot auf der Ostseite 
des Hafens zu etablieren. In welchem Rahmen dies ge-
schieht, wird zzt. geprüft. Es sind außerdem eine Grundschu-
le sowie 7 Kitas und ein Lebensmittel-Nahversorger im Deut-
zer Hafen geplant.  
 
X X 
S-10.2 Bitte um Erhalt der bisherigen Angebote der Dro-
genhilfe am gleichen Ort oder mindestens im glei-
chen Gebiet und ähnlichen Konditionen 
ja Mit der Drogenhilfe sollen Gespräche geführt werden und 
nach Lösungen für einen neuen Standort im Gebiet oder der 
Nähe gesucht werden. 
 X 
S-11      
S-11.1 Fahrradrampe zur Südbrücke:  
Wunsch der Beschleunigung der Errichtung und 
gleichzeitiger Bau einer Rampe auf der linken 
Rheinseite.  
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-8.3 
 
 X 
S-11.2 Soziale Durchmischung: 
Die versprochene 30 Prozent-Quote für Sozial-
wohnungen ist unbedingt einzuhalten, ohne die 
beliebten üblichen Ausreden, wie z.B. eine wirt-
schaftliche Unrentabilität. Die Stadt wird sich daran 
messen lassen müssen. Die traurige Alternative 
wäre ein zweiter sozial monotoner Rheinauhafen. 
Zu hoffen ist auch auf zahlreiche Baugruppen, die 
unabhängig von Investoren oder Bauträgern Viel-
falt und Lebendigkeit versprechen. Die Stadt sollte 
sich ernsthaft bemühen, Baugruppen zu unterstüt-
zen. Das gleiche gilt für Wohnungsbaugesellschaf-
ten. Devise: Im Zweifel für Diversität und gegen 
den monetären Gewinn. 
Kenntnisnahme Der Anteil geförderten Wohnungsbaus wird analog zum Ko-
operativen Baulandmodell 30% betragen. 
Im Rahmen der Vergabeverfahren sind frühzeitige Bewer-
bungen von Baugruppen ausdrücklich gewünscht. Die Kon-
zeptvergabe erfolgt in einem separaten Vergabeverfahren 
und ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. 
Siehe auch Lfd. Nr. S-9  
 X 
S-11.3 Ein Biergarten - einfache Lebensqualiät für die 
neuen Bewohner und alle Kölner: 
Köln wird von etlichen Kilometern Rhein durch-
strömt, doch schöne Biergärten, wie ich sie aus 
nein Die Promenade sowie die angrenzenden Plätze und Parks 
bieten Raum für die Naherholung im Zusammenhang mit 
einer gastronomischen Bewirtschaftung. Die Poller Wiesen 
sind Landschaftsschutzgebiet für die ruhige Naherholung. 
X X

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/ 38 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zahlreichen anderen an Flüssen gelegenen Städ-
ten kenne sind seltsamerweise äußerst rar. Vorbild 
sind ausdrücklich nicht solche Etablissements wie 
in der Altstadt. Schon seit Jahren träume ich als 
Deutzer Bewohner von einem schlichten, schönen 
Ort zur Einkehr unter offenem Himmel irgendwo 
am rechten Rheinufer, am besten mit Teilen so-
wohl in der Sonne als auch unter Bäumen. Der im 
Rahmenplan als "Park 3" vermerkte Grünbereich, 
zwischen Drehbrücke und der bestehen und erhal-
tenswerten Holzhalle, zwischen neuer Promenade 
und der Alfred-Schütte-Allee scheint meiner Mei-
nung nach ideal zu sein. 
 
Östlich angrenzend ist zwar der Schulblock vorge-
sehen, auch ein Spielplatz ist vermerkt, doch das 
scheint keine allzu großen Interessenskonflikte 
hervorzurufen, da die übliche Biergartenzeiten 
nach der Schulzeit und am Wochenende stattfin-
den. Auch eine typische Lärmbelästigung z.B. für 
neue Anwohner in der gegenüberliegenden Mühle 
sollte sich in städtisch üblichen und lebendigen 
Rahmen halten lassen (zb keine Musik) Im inneren 
Bereich des Hafens wäre das wohl zuviel des Gu-
ten für die Bewohner, aber an dieser Stelle ist das 
eine einmalige Chance für eine liebenswerte Stadt, 
die bedacht werden sollte. Durch geschickte Rah-
menbedienungen kann eine ballermaneske Ver-
ramschung meines Erachtens wirkungsvoll verhin-
dert werden. Als eine Alternative könnte ich mir ein 
Schiff an selber Stelle im Hafen vorstellen, a la der 
"Alte Liebe" in Rodenkirchen.  
 
Die Gastronomie wird daher voraussichtlich verstärkt auf den 
Plätzen und an der Hafenpromenade um das Hafenbecken 
verortet werden. Schiffe mit kulturellen und gastronomischen 
Nutzungen werden auch hinsichtlich Lärmemissionen und 
der Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung im 
weiteren Verfahren geprüft. 
Park 3 dient vor allem der Bereitstellung von Grünflächen 
und öffentlichen Spielflächen, so dass eine gastronomische 
Nutzung in diesem Bereich nicht in Frage kommt. 
 
S-12

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-12.1 Grundsätzlich hält der Bürger eine maßvolle Nach-
verdichtung immer für besser als eine Versiege-
lung von neuem Bauland, dennoch sollten die 
Probleme durch die entsprechende Verdichtung 
weitsichtig angegangen werden, es wäre bei allen 
Mühen schade wenn der Eindruck entsteht, das 
hier ein neues Viertel sehr zu Lasten der vorhan-
denen Viertel etabliert würde. 
 
ja Die städtebauliche Entwicklung des Deutzer Hafens soll sich 
in die bestehenden Stadtteile einfügen, diese ergänzen und 
einen Mehrwert in der Stadtstruktur darstellen. Die umliegen-
den Stadtteile wu rden bereits bei bei der Entwicklung des 
Integrierten Plans berücksichtigt. 
X X 
S-12.2 Große Sorgen bereiten dem Bürger die Planungen 
zum Verkehr, die sehr lokal gedacht (Überarbei-
tung der Siegburger Straße) wirken. In Kombinati-
on mit den Entwicklungen im Bereich der ehemali-
gen KHD-Hallen (Coloneum etc. an der Deutz-
Mühlheimer Straße usw.) dann werden Engpunkte 
wie die Messe oder die Deutzer Brücke zur ver-
kehrlichen Schreckensvision. Gerade die Über-
gänge an der Deutzer Brücke sind jetzt schon un-
terdimensioniert, und mit zunehmendem Rad- und 
Autoverkehr wird das nicht besser werden.  
Wenn die gesamte Stadt, und nicht nur der Deut-
zer Hafen lebenswert bleiben soll, dann müsste die 
Verkehrsplanung weniger lokal sondern viel weit-
reichender und vorausschauender betrieben wer-
den (z.B. West-Ost U-Bahn unter dem Rhein zur 
Entlastung Heumarkt/Deutzer Freiheit und Verbes-
serung der Übergänge usw.). 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens e r-
kannt. Entsprechende Maßnahmen sowie deren Sicherste l-
lung im Planverfahren werden zzt. geprüft. 
Das Verkehrsgutachten für den Deutzer Hafen berücksichtigt 
alle bekannten, geplanten und für das Vorhaben relevanten 
Aufsiedlungen im rechtsrheinischen Köln. Damit wird eine zu 
lokale Betrachtung vermieden und sichergestellt, dass das 
Verkehrsgeschehen ganzheitlich betrachtet und bewertet 
wird. 
X X 
S-13 Fahrradroute über die Südbrücke 
Der Bürger bezeichnet die Fahrt mit dem Fahrrad 
über die Südbrücke als Zumutung. Da im Treppen-
turm ein hohes Maß an Verschmutzung und Müll 
vorhanden ist.  
Bei einer Ertüchtigung der Route über die Südbrü-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.2 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
cke sollten folgende Aspekte Bedacht werden: 
 
Breite der Wege / Bestandssituation 
Die Breite des Fuß- und Radwegs auf der Brücke 
ist besonders auf dem Abschnitt über den Poller 
Wiesen während des Berufsverkehrs jetzt bereits 
viel zu eng. Auf beiden Seiten in beide Richtungen 
durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger genutzt 
kommt es regelmäßig zu gefährlichen Ausweich-
manövern. Für zwei Radfahrer im Gegenverkehr 
ist es eigentlich zu eng. Der Bürger schlägt vor 
diesen Missstand durch eine zusätzliche oder 
starkverbreiterte Spur auf mindestens einer Seite 
zu beheben. Die Durchfahrt durch den Brücken-
turm wird ein Nadelöhr bleiben, wenn nicht eine 
Spur außen herum geführt wird. 
 
Fortsetzung linksrheinisch 
Dem Bürger ist kein Konzept für die Fortsetzung 
auf der linksrheinischen Seite bekannt und 
wünscht sich ein solsches. Da die Querung der 
Rheinuferstraße mit Priorisierung des Auto- und 
KVB-Verkehrs ein weiters Hindernis in Ost-West-
Richtung darstellt, wäre hier eine Lösung wün-
schenswert, die sowohl ein Abbiegen auf den 
Fahrradweg am Ufer als auch eine Überquerung 
bis hin zur Alteburger Straße bzw. Römerpark zu-
lässt. 
 
Rampe rechtsrheinisch 
Der Vorschlag des sog. „Schweineohrs“, also einer 
kreisförmigen Rampe, scheint dem Bürger über-
denkenswert. Eine gerade Rampe am Bahndamm 
entlang (auf Bahngelände) parallel zu „Am Schnel-

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
lert“ oder sogar eine gerade Rampe parallel zur 
Brücke vom Treppenturm bis zum ersten Brücken-
pfeiler (und um diesen herum) sollten geprüft wer-
den. Mit der zweiten Variante könnte auch der en-
ge Teil der Brücke umgangen werden. 
 
Der Bürger wünscht sich eine Inaugenscheinnah-
me der der Situation morgens um 7:30 Uhr durch 
die Planungsverantwortlichen, um sich ein Bild zu 
machen von dem Szenario mit dem zusätzlichen 
Aufkommen des hinzukommenden Deutzer Ha-
fens.  
Er befürchtet, dass es zu der in Köln üblichen 
halbherzigen und nicht zu Ende gedachten Lö-
sung, die den Anforderungen nicht gewachsen 
sein wird, kommt. Da es ja schließlich auch mög-
lich ist über die Severinsbrücke zu fahren.  
S-14      
S-14.1 Mobilität:  
Von herausragender Bedeutung zur Bewältigung 
der zu erwartenden zusätzlichen Verkehre ist eine 
zukünftige Verbesserung der Straßenbahn-
Anbindung und der Radverkehrs-Anbindung. 
 
 
 
 
 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Ertüchtigungen des Verkehrsnetzes 
im engeren und weiteren Bereich des Deutzer Hafens e r-
kannt. 
 
X X 
S-14.2 Radverkehr:  
Die seit vielen Jahren geplante barrierefreie Auf-
stiegsmöglichkeit der Südbrücke soll nun zügig 
umgesetzt werden, möglichst im zeitlichen Vorlauf 
zum neuen Stadtquartier. Um von den Planungen 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-13 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
des Deutzer Hafens unabhängig zu sein, wird eine 
Rampenlösung angeregt, die in die Bahnböschung 
integriert wird (vgl. Hohenzollernbrücke, Rampe an 
der Deutzer Messe). Die bislang favorisierte Spin-
dellösung ist flächenintensiv und von der Umset-
zung des neuen Stadtquartiers abhängig.  
Die mangelhafte und gefährliche Anbindung des 
von der Severinsbrücke kommenden Radweges 
über die Siegburger Straße Richtung Deutzer Ha-
fen muss dringend verbessert werden. Die aktuelle 
Querungsmöglichkeit der Siegburger Straße ist 
sehr gefährlich. Auf-grund der fehlenden Durch-
gängigkeit des Radweges und der nicht aufeinan-
der abgestimmten Fußgängerampeln über die 
Siegburger Straße wird oft verkehrswidrig gefah-
ren. 
S-14.3 Straßenbahn:  
Zur Entlastung der bereits heute in Berufsver-
kehrszeiten sehr überlasteten Linie 7 wird eine 
neue Bahnlinie angeregt, die von Porz kommend, 
bis zum Bahnhof Deutz durchfährt. Das hätte auch 
für alle südlichen, rechtsrheinischen Stadtteile 
(Poll, Porz, Zündorf) den großen Vorteil, dass der 
Deutzer DB-Bahnhof ohne aufwändiges Umstei-
gen an der Deutzer Freiheit (auseinanderliegende 
Haltestellen!) viel besser erreichbar wäre Als Ne-
beneffekt könnte dadurch der Hauptbahnhof ent-
lastet werden . Da das Umsteigen an der der 
Deutzer Freiheit so zeitaufwändig ist, ist der ca. 7-
10minütige Fußweg aktuell das kleinere Übel, 
kommt je-doch für viele mobilitätseingeschränkte 
Bürger und Kinderwagen oder Menschen mit Rei-
se-gepäck nicht in Frage.  
Die aktuellen Bahnsteige der Linie 7 an der Deut-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
zer Freiheit sind derzeit deutlich zu schmal. 
S-14.4 Individualverkehr:  
Bei der Verkehrserschließung des neuen Stadt-
quartiers muss auch zukünftig gewährleistet sein, 
dass die vorhanden neuen Wohngebiete entlang 
des Poller Kirchweges (südlich der Südbrücke) 
weiterhin für Kfz erreichbar sind. Aufgrund der 
zahlreichen in Richtung Siegburger Straße hin ori-
entierten Einbahnstraßen sind diese Wohngebiete 
und die südlich des Poller Kirchweges gelegenen 
Gewerbebetriebe (einschl. des stark frequentierten 
Aldi-Marktes) bereits heute lediglich über die Stra-
ße „Am Schnellert“ erreichbar (wenn man von der 
städte-baulich unerwünschten umwegigen, nicht 
für höheres Verkehrsaufkommen ausreichend 
ausgebauten und anwohnerstörenden Anbindung 
über Alt-Poll absieht).  
Es ist deshalb wichtig, dass die Straße „Am 
Schnellert“ auch zukünftig verkehrlich leistungsfä-
hig bleibt und möglichst durch eine Wiederanbin-
dung der Raiffeisenstraße an den Poller Kirchweg 
entlastet wird. 
ja Konkrete Planungen und Regelungen für den motorisierten 
Individualverkehr werden im Rahmen des Verkehrsgutach-
tens benannt und im zeitlichen Zusammenhang mit dem 
Bauleitplanverfahren umgesetzt, sind jedoch nicht Rege-
lungsgegenstand der Bauleitplanung. Nach Abschluss des 
Verkehrsgutachtens wird geprüft, inwieweit die Ergebnisse 
im Bauleitplanverfahren verankert werden oder in anderer 
geeigneter Form Berücksichtigung finden. 
X X 
S-14.5 Da durch den Deutzer Hafen zukünftig ein erhebli-
cher Parkdruck auf den Poller Kirchweg (südlich 
der Südbrücke) entstehen wird, wird auf für diesen 
Bereich die Einführung eines eigenen Anwohner-
parkens vorgeschlagen. Der dort vorhandene 
Parkraum ist derzeit durch Anwohner und Arbeit-
nehmer bereits vollständig ausgelastet. 
ja Die Straße Am Schnellert wird auch künftig mit der Alfred-
Schütte-Allee südlich des Bahndamms verbunden bleiben. 
Eine Parkraumbewirtschaftung südlich des Bahndamms ist 
geplant. 
X X 
S-14.6 Ausweitung des Städtebaulichen Konzepts:  
Aufgrund des entstehenden Entwicklungsdrucks 
und der räumlichen Verflechtungen wird angeregt, 
nein Eine Ausweitung des städtebaulichen Konzepts auf die Flä-
chen südlich des Bahndamms ist nicht vorgesehen. Der 
Deutzer Hafen stellt eine hinsichtlich ihrer Entwicklung zu-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Bereiche südlich der Südbrücke entlang des 
Poller Kirchweges konzeptionell in die aktuellen 
Planungen mit einzubeziehen. Dort sind zahlreiche 
untergenutzte Gewerbeflächen vorhandenen, die 
in den letzten Jahren sukzessiv in Wohnbauflä-
chen um-gewandelt wurden. Um städtebaulichen 
Wildwuchs zu vermeiden besteht hier ein städte-
baulicher Ordnungsbedarf. 
sammenhängende Einheit dar – insbesondere aufgrund der 
Lage am Hafenbecken und der Hochwasserproblematik. Auf 
der Basis des Integrierten Plans wird auf die Entwicklung 
dieser Einheit hingearbeitet. Einen städtebaulichen Ord-
nungsbedarf südlich des Bahndamms kann durch eine unab-
hängige Planung Rechnung getragen werden. 
S-14.7 Immissionen:  
Die entlang der Südbrücke geplante Lärmschutz-
bebauung für das neue Quartier darf nicht zu einer 
Verschlechterung der Lärmsituation für die Wohn-
gebiete südlich der Südbrücke führen. Es muss 
vermieden werden, dass durch die neue Lärm-
schutzbebauung der Bahnlärm verstärkt in die vor-
handenen Wohnquartiere reflektiert wird. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-75 X X 
S-15      
S-15.1 Bebauung Am Schnellert  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für die Gebäude am Schnellert. Hier sind sehr ho-
he, massive, dunkle Gebäude vorgesehen (Block). 
Für viele Radfahrer oder Fußgänger aus Poll 
kommend Richtung Rhein/Südstadt fah-
rend/gehend entsteht durch den Weg zwischen 
„Gebäude-Wand“ und Bahntrasse ein neuer, unbe-
lebter, dunkler „Angstraum“ ohne Ausweichmög-
lichkeiten. Derzeit ist der Weg besonders nachts 
auch nicht sehr einladend, aber so sind die Gege-
benheiten nun. Jetzt steht eine neue Planung an, 
und Veränderungen sind möglich und notwendig! 
Wenn Fahrradverkehr unterstützt und Autoverkehr 
verhindert werden soll, muss dieser Weg (v.a. 
nachts in die Südstadt und zurück) sicher und 
teilweise Die städtebauliche Kubatur der Gebäude Am Schnellert ba-
siert auf dem Integrierten Plan, dessen Verteilung der Bau-
masse im Stadtbild sowie den Anforderungen an den Lärm-
schutz zur Bahnstrecke. Durch die Bildung der Baublöcke 
und die damit verbundene Anbindung an den Poller Kirch-
weg, die Hafenpromenaden und die Quartiersstraße soll die-
ser Bereich an die intensiv genutzte Umgebung des Hafen-
beckens angebunden werden. Alleine durch die Nutzungsin-
tensivierung des Deutzer Hafens wird der Bereich der Straße 
belebt werden. Jenseits der Bauleitplanung soll durch bauli-
che Gestaltung, Beleuchtung etc. sichergestellt werden, dass 
keine Angsträume entstehen. Durch zusätzliche Öffnungen 
von der Straße Am Schnellert zur Promenade und zur ge-
planten Quartiersstraße wird auch die bestehende „Gebäu-
dewand“ ohne Ausweichmöglichkeiten aufgelöst. 
 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
selbstverständlich werden! 
 
S-15.2 Verlängerung Poller Kirchweg  
Die Bürgerin bittet um Überprüfung der Planungen 
für den Ausbau der Verlängerung des Poller 
Kirchwegs. Der Weg wird ohnehin genutzt und 
kann durch eine Abbiegung über das TÜV-
Gelände weiterhin gut als Anschlussstelle genutzt 
werden oder durch die Verbesserung der Zufahrt 
zur Auffahrt Grauer Stein. Ein Aus-/Neubau einer 
Verlängerung des Kirchweges Richtung Verkehrs-
übungsplatz ist damit überflüssig, insbesondere da 
sich in den Kleingärten und auf den Feldern wich-
tige Ökosysteme angesiedelt haben. 
 
 
ja Im Rahmen der Verkehrsuntersuchungen werden verschie-
dene Verkehrswegeführungen geprüft.  
X X 
S-15.3 Alfred-Schütte-Allee  
Die Straße sollte südlich der Brücke weiterhin be-
fahrbar bleiben. 
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im Bereich zwischen Drehbrü-
cke und Südbrücke als Fuß- und Radweg umgebaut. Südlich 
der Südbrücke bleibt die bestehende Straßenführung mit 
Autoverkehr bestehen. 
X X 
S-16      
S-16.1 Die bisherige Planung lässt nicht erkennen, dass 
die Belange des Gewerbebetriebs des Bürgers in 
ausreichender Weise Berücksichtigung gefunden 
haben. Insbesondere wurden die Belange der ver-
kehrlichen Erschließung des Betriebsgeländes 
bisher unzureichend ermittelt und bewertet. Es 
fehlt grundlegend eine baugebietsübergreifende 
sachgerechte Auseinandersetzung mit der Ver-
kehrs- und auch der Lärmproblematik. 
 
Der Bürger ist sehr an der Erarbeitung einer ge-
ja Die Verkehre des Gewerbebetriebes wurden im Rahmen der 
Verkehrsuntersuchungen ermittelt und in das Mobilitätskon-
zept aufgenommen. Dafür wurden aktuelle Verkehrserhe-
bungen mittels Verkehrszählungen über 24 bis 72 Stunden 
an allen Knotenpunkten durchgeführt, u.a. an der Kreuzung 
Am Schnellert/Siegburger Straße, über die der Verkehr zum 
Gewerbebetrieb abgewickelt wird. 
 
Die Lärmemissionen des Betriebes wurden in das Lärmgut-
achten aufgenommen und bei der Planung der städtebauli-
chen Entwicklung des Deutzer Hafens berücksichtigt. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
meinsamen Lösung interessiert. Das weitere Bau-
leitplanverfahren will er konstruktiv und somit dem 
Ansatz einer guten Nachbarschaft begleiten. Im 
Interesse der Zukunftssicherung seines Standortes 
und des Erhalts seiner hochqualifizierten Arbeits-
plätze besteht er aber auf eine sachgerechte Be-
rücksichtigung seiner Belange. 
 
 
 
In den Gutachten wurden alle Bestandsdaten aufgenommen. 
Nicht berücksichtigt sind Planungs- oder Bauvorhaben des 
Gewerbebetriebes, die der Stadt zum aktuellen Zeitpunkt 
nicht vorliegen, z.B. in Form einer Bauvoranfrage oder eines 
Bauleitplanverfahrens. 
 
Es ist der Stadt ein Anliegen, eine gemeinsame Lösung zu 
finden. Es haben bereits mehrere Abstimmungstermine mit 
dem Betrieb, den städtischen Vertretern sowie den Ver-
kehrsplanern stattgefunden. 
 
S-16.2 Unzureichende Ermittlung des Abwägungsmateri-
als: 
Ausgehend von der bisherigen Planung würde das 
städtebauliche Planungskonzept gegen das bau-
planungsrechtliche Gebot der gerechten Abwä-
gung verstoßen. Denn das Abwägungsmaterial 
wurde bisher entgegen § 2 Abs. 3 BauGB unzu-
reichend ermittelt 
nein Gemäß dem Abwägungsgebot nach § 1 Absatz 7 BauGB 
sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und 
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht 
abzuwägen. Gemäß § 2 Absatz 3 BauGB sind die Belange, 
die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmate-
rial) zu ermitteln und zu bewerten. 
Das Abwägungsmaterial, in diesem Fall also die Verkehrser-
hebungen sowie die Lärmemissionen werden nach dem ak-
tuellen Stand der Technik ermittelt und in die entsprechen-
den Gutachten eingestellt. Die Verkehrserhebungen wurden 
mittels Verkehrszählungen durchgeführt. Die Lärmemissio-
nen werden im Lauf des weiteren Verfahrens im Rahmen des 
Umweltberichts in einer schalltechnischen Untersuchung er-
mittelt und in das Verfahren eingestellt. Im Sinne einer ge-
rechten Abwägung aller Belange, kann nur vom Bestand o-
der von bereits bekannten bzw. der Stadt vorliegenden Pla-
nungen ausgegangen werden. 
Es liegt also kein Abwägungsdefizit vor, da das Abwägungs-
material hinreichend ermittelt wurde, siehe auch Lfd. Nr. S-
16.1. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-16.3 Belange des Lärmschutzes 
Die bisherige Planung erscheint uns die Belange 
des Lärmschutzes ebenfalls nicht ausreichend zu 
berücksichtigten. Uns ist es insbesondere wichtig, 
dass in dem an das Plangebiet angrenzenden In-
dustrie- und Gewerbegebiet die Errichtung indust-
rieller Anlagen auch nach Entstehung des Stadt-
quartiers möglich und der geplante Lärmschutz 
auch dafür noch ausreichend ist. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands sowie ihrer 
Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse berücksichtigt. 
Das angrenzende Gewerbe- und Industriegebiet ist nach § 
34 BauGB zu beurteilen. In der Lärmuntersuchung wird die 
aktuelle Genehmigungssituation berücksichtigt:  
 Bahndamm, 
 Entfernung zum Plangebiet, 
 Geplante abschirmende Bebauung mit Gewerbe ent-
lang des Bahndamms, 
 Östlich des Plangebietes gibt es bereits schutzwürdi-
ge Wohnbebauung, die deutlich dichter an dem Be-
trieb liegt, als das Plangebiet.  
Durch die schon vorhandenen Lärmemissionen und die ge-
planten Lärmminderungsmaßnahmen ist von keiner Be-
schränkung einer zukünftigen Betriebserweiterung auszuge-
hen. Die möglichen Lärmemissionen bei einer Erweiterung 
des Betriebs sind bei einer tatsächlichen Erweiterung zu un-
tersuchen. 
X X 
S-16.4 Grundsatz der Konfliktbewältigung 
Bisher scheinen uns weder die vom dem Betrieb 
unserer M andantin ausgehenden Lärmbelastun-
gen ausreichend berücksichtigt noch die Gege-
benheiten vor Ort daraufhin überprüft worden zu 
sein, ob eine gute verkehrliche Erschließung unse-
res Gewerbebetriebs auch nach Entstehung des 
Stadtquartiers gewährleistet wird. Es ist nicht er-
kennbar, wie die Konflikte einer zuverlässigen Lö-
sung zugeführt werden. 
ja Das Gebot der planerischen Konfliktbewältigung beinhaltet, 
dass jeder Bauleitplan die ihm zuzurechnenden Konflikte 
bewältigen muss, also die betroffenen Belange untereinander 
zu einem gerechten Ausgleich bringt. Das Gebot der Kon-
fliktbewältigung gilt aber nicht uneingeschränkt und undiffe-
renziert. Zu beachten sind zunächst die der Bebauungspla-
nung allgemein gesetzten Grenzen. So ist die Stadt bei der 
Anwendung des Erforderlichkeitsgrundsatzes des § 1 Absatz 
3 BauGB an den Katalog zulässiger Festsetzungen in § 9 
BauGB gebunden. In der Tendenz gegenläufig zum Grund-
satz der planerischen Konfliktbewältigung, aber ebenfalls aus 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
dem Erforderlichkeitsprinzip abgeleitet, ist der Grundsatz der 
planerischen Zurückhaltung.  
Gleichwohl ist das Ziel der städtebaulichen Entwicklung des 
Deutzer Hafens, die entstehenden Konflikte zu minimieren 
und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Die dezidier-
ten Verkehrsuntersuchungen sowie das Mobilitätskonzept 
ebenso wie die bereits erstellten sowie geplanten Lärmgut-
achten und schalltechnischen Untersuchungen bilden dafür 
die Grundlage. 
Des Weiteren wird die direkte verkehrliche Erschließung des 
Gewerbebetriebs nicht verändert. Zudem wird durch die Um-
gestaltungsvorschläge für die Straße Am Schnellert das Ver-
kehrssystem im unmittelbaren Umfeld ertüchtigt. 
   Hinweis: 
Die Stellungnahme mit der laufenden Nummer S-16 wurde 
nach der Frist um die folgenden Punkte ergänzt. Die verspä-
tet eingegangene Ergänzung wird mit den laufenden Num-
mern S-16.5 bis S-16.7 entsprechend inhaltlich dokumentiert 
und bewertet. 
  
S-16.5 Berücksichtigung der Pendlerverkehre 
Das Mobilitätskonzept der Stadt Köln richtet sich 
nach den Leitzielen des Strategiepapiers „Köln 
mobil 2025", dessen Ziel es ist, den Anteil des 
MIVs auf 33% zu reduzieren. Ausweislich der Prä-
sentation der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
zur Berechnung der durch die Entwicklung des 
Deutzer Hafens zu erwartenden Neuverkehre, soll 
der MIV-Anteil aufgrund des Mobilitätskonzepts 
von heute 30% auf 25% in 2035  sinken.  
Grundlage dieser Berechnung bildet jedoch ledig-
lich der Wegezweck „Wohnen". Der Wegezweck 
gibt Aufschluss darüber, für welchen Zweck eine 
Person einen Weg zurücklegt. Das bedeutet, dass 
ja Die Pendlerverkehre sind im Mobilitätskonzept berücksich-
tigt. Das Mobilitätskonzept berücksichtigt neben dem Wege-
zweck Wohnen durchaus auch andere Zwecke. Es sieht für 
Nutzergruppen unterschiedliche Verkehrserzeugungen vor, 
z.B. für Wohnen, Arbeiten und Freizeit.  
So werden durch das Mobilitätskonzept für den Zweck Arbei-
ten ein Rückgang des MIV-Anteils von 53% auf 43% (2035) 
sowie für die Freizeit ein Absenken von 38% auf 32% prog-
nostiziert. 
 
 
 
 
 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
der Wegezweck „Wohnen" lediglich diejenigen 
Verkehrsströme berücksichtigt, die die Bewohner 
des Plangebiets zukünftig zurücklegen werden, um 
zu ihren Wohnungen zu gelangen. Keine Berück-
sichtigung findet derzeit jedoch der Pendlerver-
kehr, d.h. die Verkehrswege derjenigen Personen, 
die außerhalb Kölns wohnen und ihre Arbeitsstelle 
in der Stadt haben. Ausweislich der Aussage des 
Verkehrsplaners liegen die Daten der Pendlerver-
kehre derzeit noch nicht vor, so dass diese bisher 
keine Berücksichtigung bei den Berechnungen 
finden konnten.  
Nach Angaben des online abrufbaren Pendleratlas 
NRW (www.pendleratlas.nrw.de) pendelten in 
2017 täglich 337.359 Personen nach Köln, um dort 
zu arbeiten. Ein Vergleich dieser Anzahl zu der 
Einwohneranzahl Kölns von 1.077.611 (2017) ver-
deutlicht, wie hoch der Anteil der Pendler ist. Es ist 
daher davon auszugehen, dass auch die Ver-
kehrswege einer großen Anzahl an Pendlern das 
Plangebiet rund um den Deutzer Hafen queren 
werden, da dieses aufgrund der Nähe zur A4 und 
A559 eine beliebte Route der Pendler zur Innen-
stadt ist. Diese Verkehrswege müssen daher im 
Verkehrsgutachten ebenfalls unbedingt berück-
sichtigt werden.  
 
Die vom Gewerbebetrieb verursachten Verkehrs-
ströme werden in den kommenden Jahren zuneh-
men. Die Anzahl der Kfz wird demnach von 940 
auf 1541 am Tag steigen. Hinzu kommt die erheb-
liche Verkehrszunahme durch die wohnliche und 
gewerbliche Nutzung des neuen Stadtquartiers. 
Darüber hinaus wird auch die Anzahl an Pendlern, 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen des Mobili-
tätskonzepts auch über den Deutzer Hafen hinaus, ihre Wir-
kung entfalten. Insbesondere die langfristigen Maßnahmen 
der Straßenbahn und S-Bahn sowie die kurzfristige Maß-
nahme der Buslinie zum Deutzer Bahnhof werden das Mobili-
tätsverhalten der Menschen, die im oder in der Nähe des 
Deutzer Hafens arbeiten, maßgeblich beeinflussen. Auch die

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die durch das neue Stadtquartier fahren werden, 
erheblich steigen.  
Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie diese Verkehrs-
ströme zukünftig planerisch bewältigt werden sol-
len. Eine baugebietsübergreifende Auseinander-
setzung mit der Verkehrsproblematik muss aber 
zwingend erfolgen, soll eine sachgerechte Ausei-
nandersetzung mit dem Interesse unseres Hauses 
an einer ungehinderten verkehrlichen Erschließung 
unseres Werkes erfolgen. 
langfristigen Verkehrsströme sind in den Verkehrsuntersu-
chungen sowie dem Mobilitätskonzept verankert und finden 
in den geplanten verkehrlichen klein- und großräumigen 
Maßnahmen Berücksichtigung.  
Betriebserweiterungen des Gewerbebetriebs sind nicht Ge-
genstand der Verkehrsuntersuchungen für die Entwicklung 
des Deutzer Hafens. Eventuell geplante Erweiterungen sind 
bei konkreter Antragstellung durch den Gewerbebetrieb über 
gesonderte Untersuchungen zum Nachweis der gesicherten 
Erschließung zu prüfen. 
S-16.6 Sicherstellung der Verkehrsmaßnahmen 
Das Verkehrsgutachten sieht ein Erschließungs-
konzept mit mehreren Um- und Ausbaumaßnah-
men des bestehenden Verkehrsnetzes rund um 
das Planungsgebiet vor. Die bisherige Planung 
geht davon aus, dass die verkehrliche Erschlie-
ßung des neuen Quartiers sowie die Sicherheit 
und Leichtigkeit des zukünftig durchquerenden 
Verkehrs diese Maßnahmen erfordern.  
Unberücksichtigt lässt die Planung hingegen bis-
her, wie die tatsächliche Umsetzung dieser Maß-
nahmen sichergestellt wird. Bauleitplanerische 
Festsetzungen dahingehend, dass die in dem Ver-
kehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen 
umgesetzt werden, sind zwingend erforderlich. Es 
besteht ansonsten die Gefahr, dass das neue 
Quartier am Deutzer Hafen errichtet wird und das 
Verkehrsnetz nicht bzw. nicht in dem im Verkehrs-
konzept vorgesehenen Umfang ausgebaut wird. In 
diesem Fall wäre die Zuwegung unseres Werksge-
ländes erheblich gefährdet. Wir haben erhebliche 
Zweifel daran, ob die Verwirklichung der für not-
wendig erachteten Verkehrsmaßnahmen einem 
zukünftigen Bebauungsplan ausreichend genug 
ja Die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen, die außerhalb des 
Plangebiets liegen, sind entweder durch bauleitplanerische 
Festsetzungen oder anderweitige Maßnahmen planungs-
rechtlich zu sichern sowie in Zusammenhang mit dem Bau-
vorhaben umzusetzen. Die genaue Rechtsform ist im weite-
ren Verfahren verwaltungsintern zu klären.  
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
sichergestellt sein wird. Darüber hinaus bleibt in 
der bisherigen Planung unberücksichtigt, was pas-
siert, wenn die Ziele des Strategiepapiers „Köln 
mobil 2025" nicht wie erwartet erreicht werden. In 
diesem Fall würden bis zu 4.000 zusätzliche Kfz-
Verkehre rund um das Planungsgebiet auftreten. 
Die bisherige Planung sieht jedoch keine Maß-
nahmen dazu vor, wie die Erschließung des Ge-
bietes rund um den Deutzer Hafen auch in diesem 
Fall gewährleistet werden soll.  
 
Das Planungskonzept der Stadt Köln beruht bisher 
allein auf der Annahme des tatsächlichen Eintre-
tens der prognostizierten Auswirkungen des Mobi-
litätskonzepts. Das Strategiepapier hierzu beinhal-
tet jedoch lediglich Leitgedanken. Wie richtig aus-
geführt wird, hängt die Verwirklichung der Ziele 
des Strategiepapiers von der Mitwirkung der Ein-
wohner Kölns ab. Offen bleibt hingegen, wie diese 
Mitwirkung planerisch gewährleistet werden soll. 
Wie in unserer Stellungnahme vom 29. April 2019 
bereits ausgeführt wurde, sind Maßnahmen zur 
planerischen Sicherstellung der Erreichung der 
Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025" bis-
her nicht zu erkennen. Es ist daher ungewiss, ob 
die Anwohner tatsächlich zur Erreichung der Ziele 
beitragen und sich deren Mobilitätsverhalten tat-
sächlich ändert. In unserer Stellungnahme vom 29. 
April 2019 hatten wir diesbezüglich bereits betont, 
dass aktuelle Statistiken eher auf das Gegenteil 
hindeuten. Danach ist davon auszugehen, dass 
der MIV trotz weit verbreiteter Carsharing-
Angebote weiter zunimmt. Denn auch eine Vielzahl 
an Personen, die die Carsharing-Angebote in An-

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
spruch nehmen, haben daneben noch einen eige-
nen PKW. 
 
Zudem lässt sich dem bisherigen Planungskonzept 
nicht entnehmen, dass LKW auch nach Verände-
rung der Höhenlage der Straße „Am Schnellert" die 
Südbrücke noch unterfahren können. Die Straße 
soll an die hochwassersichere Nutzungsebene von 
47,20 m ü.N.N. angepasst werden. Es wird ledig-
lich „davon ausgegangen", dass ein Durchfahrts-
verkehr auch der LKW weiterhin möglich sein wird. 
Dies ist aus unserer Sicht weiter zu untersuchen 
und planerisch auch sicherzustellen. 
S-16.7 Erschließung während der Bauphase 
Die bisherige Planung sieht nicht vor, wie die un-
gehinderte verkehrliche Erschließung des Gewer-
bebetriebes während der Bauphase sichergestellt 
werden soll.  
Eine Vielzahl der Mitarbeiter erreicht das Betriebs-
gelände über die Straßen „Am Schnellert" und die 
Alfred-Schütte-Allee. Über diese Straßen führt zu-
dem der An- und Abfahrtsverkehr der LKW. Unser 
Betrieb ist daher auf eine gesicherte und qualifi-
zierte Erschließung angewiesen.  
Aus den Ergebnissen unseres Verkehrsgutachtens 
wird ersichtlich, dass insbesondere die 
LKW­Verkehre (zu 81 %) die nördliche Richtung 
nutzen und somit über die Straßen „Am Schnellert" 
und Alfred-Schütte-Allee verkehren. Die südliche 
Richtung ist für den LKW-Verkehr rechtlich und 
faktisch unmöglich zu durchqueren, da er dann 
durch das Wohngebiet erfolgen müsste. Wohnge-
biete -insbesondere der Stadtteil Poll - kennzeich-
nen sich typischerweise durch schmale und kurze 
Kenntnisnahme Die Erschließung während der Bauphase wird im weiteren 
Planungsverlauf durch entsprechende Maßnahmen sicher-
gestellt. Diese werden im Zuge der weiteren Planung ermit-
telt. Die Erschließung während der Bauphase kann nicht im 
Bebauungsplan geregelt werden und ist demnach nicht Be-
standteil der vorliegenden Bauleitplanverfahren. 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Straßen aus. Die LKW müssten somit mehrere 
Richtungswechsel vornehmen, um an ihr Ziel zu 
kommen. Zudem stehen in Wohngebieten meist 
abgestellte PKW am Straßenrand. Dies macht ein 
Durchfahren der LKW schwierig bzw. unmöglich.  
Um die im Verkehrskonzept vorgesehenen Maß-
nahmen umzusetzen, bedarf es umfassender und 
langwieriger Baumaßnahmen. Insbesondere die 
zukünftig veränderte Höhenlage der Straße „Am 
Schnellert" wird eine zumindest vorrübergehende 
Beeinträchtigung der Nutzung und ggf. auch die 
zeitweilige Sperrung dieser Straße erfordern. Die 
bisherige Planung lässt nicht erkennen, wie wäh-
rend dieser Maßnahme eine qualitative und aus-
reichende Erschließung unseres Werksgeländes 
insbesondere für die LKW sichergestellt werden 
soll, zumal die Überquerung des Deutzer Hafens 
über die Drehbrücke politisch nicht gewollt ist und 
faktisch wegen der begrenzten Höhe bedingt durch 
die Brückenkonstruktion unmöglich ist. Wir bitten 
Sie daher im weiteren Planungsverlauf die Erfor-
derlichkeit der verkehrlichen Erschließung unseres 
Werksgeländes auch während der Bauphase zu 
berücksichtigen. 
S-17      
S-17.1 Um zusätzlichen durch das Neubauprojekt zu er-
wartenden MIV-Quell- und Zielverkehr zu vermei-
den, sollte der Umweltverbund (ÖPNV, Radfah-
rer*innen und zu Fußgehende) gestärkt werden. 
 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt und auch gefordert. 
 
X X 
S-17.2 Taktverdichtung auf der Stadtbahnlinie über die 
Siegburger Straße, auf werktäglich 5-Minuten. Die 
Stadtbahn ist jetzt schon jetzt überfüllt, sodass 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Fahrgäste an der Haltestelle Deutzer Freiheit ste-
hen bleiben müssen. Ein solcher Zustand ist in 
Bezug auf attraktiven Nahverkehr nicht haltbar. 
S-17.3 Eine zusätzliche Stadtbahnverbindung über die 
Deutzer Freiheit in Richtung Bahnhof Köln Mes-
se/Deutz und nach Möglichkeit weiter nach Mül-
heim. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X 
S-17.4 Prüfung einer Erschließung des Deutzer Hafens 
unter Nutzung der bestehenden Hafenbahntrasse 
unter Beibehaltung der bestehenden Strecke über 
die Siegburger Str.. Wenn etwa durch Hochwas-
serschutzmaßnahmen dies nicht möglich ist, sollte 
die bestehende Schienenverbindung für eventuell 
entstehenden Bedarf nicht entwidmet werden. 
Weiterhin ist die Möglichkeit zu prüfen, ob eine 
Tram-Train-Verbindung (siehe Karlsruher-Modell) 
zur Südbrücke möglich ist. Darüber hinaus kann 
eine Nutzung der Hafenbahntrasse als Rad-
schnellweg mit einer Anbindung an die bestehen-
den Radpendlerrouten sinnvoll sein. 
nein Siehe Lfd. Nr. K-13 X X 
S-17.5 Eine schnelle Umsetzung der S-Bahnlinie S16, 
auch im Vorlaufbetrieb, also ohne weiteren Brü-
ckenbogen. Diese Verbindung sollte zeitgleich mit 
der Bebauung geschaffen werden, um den neuen 
Bewohnern des Quartiers eine attraktive S-Bahn-
Verbindung ins linksrheinische Köln zu ermögli-
chen. Mittelfristig ist ein zweiter Brückenbogen für 
die Südbrücke aber notwendig. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 X X 
S-17.6 Zur Feinerschließung der Verkehre im Deutzer 
Hafen und Poll befürworten wir einen Expressbus, 
der das neue Quartier sowohl mit dem Bahnhof in 
Deutz als auch mit der Siedlung In der Kreuzau in 
Alt-Poll verbindet. 
ja Eine Expressbuslinie ist zeitnah vorgesehen. X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-17.7 Wenn die Idee eines Rheinpendels (Seilbahn) 
machbar erscheint, brauchen Poll und der Deutzer 
Hafen je eine Stationsanbindung. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-8 X X 
S-17.8 Fortsetzung des Radschnellweges von der Süd-
brücke kommend, weiterführend bis zur Techni-
schen Hochschule in Deutz. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X 
S-17.9 Ausbau und besserer Schutz der Radwege auf der 
Siegburger Str. in Poll und Deutz. Die bestehen-
den Radwege sind bisher nur unzureichend gesi-
chert und geschützt. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. K-5 X X 
S-17.10 Neben den sechs E-Lade-Stationen befürworten 
wir zur Reduzierung des Individualverkehrs eine 
weitere Mobilstation in Poll. 
Kenntnisnahme Eine Mobilitätsstation in Poll liegt außerhalb des Geltungsbe-
reichs der vorliegenden Bauleitplanung. Es wird geprüft, ob 
sie in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
X X 
S-17.11 Eine Rheinquerung nur für Fuß- und Radverkehr in 
Höhe des Ubierrings, nach dem Masterplan des 
Architekten Speer. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-17.12 Kommt es zu einer Ansiedlung von großen Firmen 
an der Straße „Am Schnellert“ sollen die Unter-
nehmen angehalten werden, Werkswohnungen 
einzurichten, um so Pendlerströme zu reduzieren. 
Kenntnisnahme Es wird geprüft, ob Werkswohnungen bei den Vergabever-
fahren Berücksichtigung finden werden. Die Vergabeverfah-
ren sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanver-
fahren. 
X X 
S-17.13 Durch die Kombination von wohnortnahen Arbeits-
plätzen, einem attraktiven ÖPNV-Angebot sowie 
einer guten Fuß- und Radinfrastruktur - schon im 
Vorfeld (!) der Baumaßnahmen kann die Bedeu-
tung des Motorisierten Individualverkehrs reduziert 
werden. 
ja Der Teil-Bebauungsplan Infrastruktur soll eine frühzeitige 
Erschließung sowie Fuß- und Radwegeinfrastruktur sichern. 
Das Mobilitätskonzept legt die entsprechenden Maßnahmen 
fest. 
X X 
S-17.14  Die Verlängerung des Rolshover Kirchwegs bis zur 
Rolshover Straße, sowie der Vollausbau der An-
schlussstelle „Am Grauen Stein“ lehnen wir ver-
kehrlich und städtebaulich ab. Beide Versionen 
werden zu einem erhöhten Verkehr auf dem Rols-
hover Kirchweg führen und den MIV weiter attrak-
ja Siehe Lfd. Nr. K-32 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
tivieren. Wir glauben, dass dadurch Poll nicht ent-
lastet, sondern mit zusätzlichem Durchgangsver-
kehr belastet wird. 
S-17.15 Die Haupterschließung des Deutzer Hafens für 
den MIV soll über die Autobahn (Östliche Zubrin-
gerstraße) und die Straße „Im Hasental“, die in 
Höhe der Drehbrücke auf die Siegburger Straße 
mündet, abgewickelt werden. Bauliche Maßnah-
men sind daher zwingend erforderlich, um den 
Verkehr entsprechend über diesen Anschluss zu 
lenken. 
ja Siehe Lfd. Nr. M-7.1 X X 
S-17.16 Die Siegburger Straße in Poll sollte ebenfalls durch 
bauliche Maßnahmen so umgestaltet werden, dass 
sie dem Anliegerverkehr eine höhere Priorität ein-
räumt und den Durchgangsverkehr deutlich redu-
ziert. Der bisherige Vorschlag aus der Planungs-
präsentation ist für uns nicht ausreichend, weil er 
im Grunde nur den Status Quo zeigt. 
ja Siehe Lfd. Nr. K-27 und S-14.4 X X 
S-17.17 Es wird angeregt die Verkehrsplanungen flexibel 
zu halten, da sich der Mobilitätssplit der Zukunft 
nicht vorhersehen lässt. Wir rufen daher dazu auf, 
eine Planung vorzulegen, die die Stadt entspre-
chend anpassen kann. 
nein Der Vorschlag würde zu einem ständigen Monitoring nach 
jedem Baufortschritt führen, ohne das Ende der verkehrli-
chen Entwicklung zu kennen. 
 
X X 
S-18      
S-18.1 Die Baublöcke des integrierten Planes weisen eine 
Geschossigkeit von 3 bis 7 Geschossen 
auf. Die Geschossigkeit innerhalb der Baufelder 
variiert. Fast jeder Baublock entlang des Hafenbe-
ckens besitzt einen Hochpunkt, der 14 bis maximal 
20 Geschosse hoch ist. Die Hochpunkte orientie-
ren sich an der Mühlenbebauung, die bis zu 20 
Geschosse aufweist. Von Norden nach Süden sind 
Kenntnisnahme Entlang der Siegburger Straße sieht der Integrierte Plan 
überwiegend siebengeschossige Bebauung – durchsetzt mit 
einzelnen Hochpunkten – vor. Insofern kann nicht von einem 
Verlust, sondern lediglich einer Beeinträchtigung der Blickbe-
ziehungen gesprochen werden.  
 
 X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
die Hochpunkte gleichmäßig über das Gebiet ver-
teilt, wobei die Bebauung im Süden mit bis zu 20 
Geschossen am höchsten ist. Entlang der Sieg-
burger Str. weisen die Gebäude eine Geschossig-
keit von 6 bis 8 Geschossen auf, die Hochpunkte 
sind mit bis zu 18 Geschossen geplant. Dies be-
sitzt unmittelbare tatsächliche und optische Aus-
wirkungen auf die Grundstücke des Bürgers, ins-
besondere diejenigen, die sich unmittelbar an der 
Siegburger Str. situiert befinden. Insoweit stehen 
gem. den Umsetzungen des bauleitplanerisch Zu-
lässigen dort zurzeit ein 8- geschossiges und dar-
über hinausgehend ein 2-geschossiges (zulässig 
zurzeit VII) Gebäude auf.  
Die Gebäude mit Hochpunkt mit bis zu 18 Ge-
schossen entlang der Siegburger Str. werden die-
jenigen Gebäude auf den Grundstücken der hiesi-
gen Mandantschaft deutlich der Höhe nach über-
ragen. Dies führt zu einer Einschränkung bzw. zu 
einem Verlust der bisher bestehenden Blickbezie-
hungen in Richtung Westen. Die betrifft die Blick-
beziehung zu den sogenannten Pollerwiesen, zum 
Rhein, zum linken Rheinufer und zum Stadtpano-
rama linksrheinisch der Stadt Köln, teilweise ein-
schließlich des Kölner Domes. 
Der Bürger macht diese Gesichtspunkte als abwä-
gungsrelevanten Belang geltend, wobei diesseits 
die insoweit einschlägige Rechtsprechung, etwa 
des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss 
vom 09.02.1995 zu Aktenzeichen BVerwG 4 NB 
17/49 bzw. mit Beschluss vom 29.07.2011 zu Ak-
tenzeichen 15 N 08.2086 (Bayrisches Bodensee-
ufer) nicht verkannt wird. 
Insofern dürfte zwar eine besondere Situationsbe-

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/ 58 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
rechtigung des Bürgers nicht bestehen, gleichwohl 
bedarf es der bauleitplanerischen Abwägung, bzw. 
Bewältigung der oben bezeichneten Gesichtspunk-
te. 
  
S-18.2 Die Einschränkungen könnten im Übrigen durch 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69439/04 
kompensiert werden, etwa in der Gestalt, dass zu-
gunsten der Grundstücke der hiesigen Mandant-
schaft eine größere bauliche Ausnutzbarkeit er-
möglicht wird, insbesondere eine solche im Hin-
blick auf die Höhe der baulichen Anlagen bzw. im 
Hinblick auf die zulässige, zu vergrößernde Zahl 
der Geschosse. 
Insofern wird eine ergänzende bauleitplanerische 
Bewältigung durch Abänderung des insoweit ein-
schlägigen Bebauungsplanes angeregt. 
nein Die Änderungen angrenzender Bebauungspläne sind nicht 
Regelungsgegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfah-
ren. Eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 
69439/04 stellt ein eigenes separates Planverfahren dar, das 
der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses ob-
liegt. 
 X

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/ 59 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
S-18.3 Die Begründung zum Bebauungsplan-
Aufstellungs-beschluss beschreibt, dass im Hin-
blick auf die Erschließung ein umfassendes Mobili-
tätskonzept zurzeit in Arbeit sei und zwar betref-
fend den motorisierten Individualverkehr, den öf-
fentlichen Personennahverkehr, den Fuß- und 
Radverkehr und darüber hinausgehend das Ha-
fenbecken und die Wasserstraßen. 
Die vorbereitenden Untersuchungen zur städte-
baulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen 
legen diesbezüglich wohl ausschließlich die Aus-
wirkungen auf den räumlichen Geltungsbereich 
des Bebauungsplanes Deutzer Hafen auf den Sei-
ten 62 ff. - soweit ersichtlich - zugrunde. 
Aus hiesiger Sicht bedarf es ergänzend der plane-
rischen Bewältigung der Auswirkungen auf die 
Liegenschaften unserer Mandantschaft, dies gilt 
auch für Verkehrslärmbeaufschlagung - und den 
Verkehr, der auch unter Berücksichtigung der 
Siegburger Str. östlich des neuen Plangebietes zu 
berücksichtigen ist. 
Soweit ersichtlich gibt es eine gutachterliche Stel-
lungnahme ADU Cologne aus dem Jahr 2011 
(21.11.2011). 
In diesem Zusammenhang bedarf es der ergän-
zenden planerischen Bewältigung der Tatsache, 
dass auf einem Teil der Liegenschaften unserer 
Mandantschaft teilweise produzierende gewerbli-
che Nutzung stattfindet. 
ja Im Rahmen der weiteren Bauleitplanverfahren wird eine 
schalltechnische Untersuchung erstellt, deren Basis eine de-
zidierte Aufnahme und Beurteilung der Umgebung hinsicht-
lich der Einwirkungen auf das Plangebiet und der Auswirkun-
gen aus dem Plangebiet darstellt. Dabei werden die angren-
zenden Nutzungen hinsichtlich ihres Bestands, ihrer Entwick-
lungsmöglichkeiten bzw. -bedürfnisse sowie hinsichtlich der 
durch die Planung entstehenden Beeinträchtigungen berück-
sichtigt.  
X X 
S-19      
S-19.1 Das Thema Wasser ist prägend für das neue Ha-
fen-Veedel. COBEs Idee des "Neuen Schnellerts" 
2016 ist super. Schade, dass eine Umsetzung 
ja Inwiefern der Pool des Integrierten Plans oder anderweitige 
Möglichkeiten, das Hafenbecken in die Planung einzubezie-
hen, realisierungsfähig sind, sowie der Bau von Treppen und 
 X

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/ 60 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
nicht möglich ist. Der Pool am Hafenplatz (Platz 4 
des Integrierten Plans) gefällt sehr gut. Es wäre 
großartig, wenn der Pool tatsächlich (auch) mit 
Regenwasser aus dem angrenzenden Park I des 
Integrierten Plans und am besten aus dem ganzen 
Veedel gespeist werden könnte ("Wasserkreis-
lauf").  
 
Vielleicht könnte man an einer oder mehreren Stel-
len dem Wasser des Hafenbeckens noch etwas 
näher kommen, z.B. an dem Platz 3 des Integrier-
ten Plans; bei Niedrigwasser ist der Abstand von 
der Promenade ziemlich groß. Statt die Hafen-
mauer zu öffnen, könnte man evtl. wie am Hafen-
platz etwas vor die Mauer bauen, z.B. eine Treppe. 
 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wäre 
eine zusätzliche Verbindung und würde das Ha-
fenbecken besser erlebbar und mehr zum Teil des 
Veedels machen. 
anderen Einbauten im Hafenbecken wird zzt. geprüft. Dabei 
spielen u.A. wasserrechtliche Aspekte sowie der Denkmal-
schutz eine Rolle. 
Die Fußgängerbrücke über das Hafenbecken wird im Rah-
men des ersten Bebauungsplans zur Sicherung der Er-
schließung berücksichtigt. 
Siehe auch Lfd. Nr. M-7.3 
S-19.2 Die S 16 mit der S-Bahn-Station Deutzer Hafen / 
Poll sollte so schnell wie möglich realisiert werden. 
Das würde auch die Bereitschaft zu Investitionen 
in den Deutzer Hafen fördern. Die Stadt sollte da-
her ihren Einfluss auf allen Ebenen für dieses Vor-
haben nachhaltig einsetzen!  
 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-3.1 
 
X X 
S-19.3 Eine Stadtbahn auf der Trasse der Linie 7 von Poll 
am Hafenveedel entlang und weiter zum Deutzer 
Bahnhof und nach Mülheim oder Kalk ist ein weite-
res Element, um den zusätzlichen Verkehr zu be-
wältigen und den Verkehr insgesamt zu verbes-
sern. Der Bürger bevorzugt folgende Trassenfüh-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
rung:  
• Von Poll kommend nach dem Halt Drehbrü-
cke Abzweig ungefähr auf der Linie der Straßen-
verbindung zum Gotenring. Nach Drehbrücke kä-
men also die Haltestellen Suevenstraße und da-
nach Bf Deutz / Messe / LanxessArena und weiter 
nach Mülheim.  
Linie 7 und die neue Linie zum Deutzer Bahnhof - 
Mülheim/Kalk sollten zusammen einen 5-Minuten-
Takt ergeben! Auf der Siegburger Straße zwischen 
der südlichen Querung der Zugtrasse und der Aral-
Tankstelle könnten die mittleren Spuren allein für 
die Stadtbahn vorgesehen werden.  
Um die Siegburger Straße in Poll für Radfahrer 
attraktiver zu machen, sollte zwischen Auf dem 
Sandberg und der Raiffeisenstraße ein Tempolimit 
von 30 km/h gelten. 
S-19.4 Der Bürger regt an, ob Schallschutz bezüglich der 
Zugtrasse von und zur Südbrücke nicht durch 
Lärmschutzwände direkt an den Gleisen realisiert 
werden könnte.   
nein Siehe Lfd. Nr. K-77 X X 
S-19.5 Auch wenn die HGK die Gleise der Hafenbahn 
südlich der Zugtrasse von und zur Südbrücke zu-
nächst weiter nutzen will, sollte die Möglichkeit auf 
den Gleisflächen Fuß- und Radwege zur Müller-
gasse / Käulchensweg anzulegen bei der weiteren 
Planung berücksichtigt werden. 
Kenntnisnahme Eine Nutzung der Bahntrassen südlich des Bahndamms für 
Fuß- oder Radwege ist erst nach Aufgabe der Bahnnutzung 
möglich. 
 X 
S-20      
S-20.1 Diese Bürgerversammlung ist das Modell 2 gemäß 
den Leitlinien zur Öffentlichkeitbeteiligung von 
1983. Darin ist auch die Erfassung der Redebei-
träge bzw. Anregungen geregelt. Die Arbeit mit 
Karten zu den 3 Themenbereichen hat zwar me-
nein Die durch Karten und Redebeiträge geäußerten Anregungen 
wurden protokolliert und liegen den Verfahrensunterlagen in 
Form einer Niederschrift bei. Aufgrund der Veröffentlichung 
der Verfahrensunterlagen besteht für die Teilnehmer der 
Veranstaltung die Möglichkeit, ihre Eingaben und die zuge-
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
thodischen Charme, es stellt sich jedoch die Frage 
nach der Rückverfolgbarkeit zum Ideengeber, 
wenn gewollt. Es fragt sich auch, wie die Wort- / 
Diskussionsbeiträge im Fish-Bowl erfasst und be-
wertet werden? 
 
hörige Abwägung nachzuverfolgen. 
S-20.2 Der Bürger kritisiert, dass die auf der Bürgerver-
sammlung ausgelegten Broschüren nicht als Mit-
nahmeexemplare vorlagen und diese teilweise 
auch nicht auf der Homepage der Stadt zur Verfü-
gung stehen. 
Kenntnisnahme Die aktuellen Broschüren stehen zum Download auf den Sei-
ten der Stadt Köln zur Verfügung und waren als Ansichtse-
xemplare bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Zur 
Vermeidung von Kosten und Müll können leider keine Mit-
nahmeexemplare für ca. 400 anwesende Bürger bereitgehal-
ten werden. 
X X 
S-20.3 In einem der ersten Logistik-Konzepte, maßgeblich 
verfasst von Dr. Reinold Gütter (war später Baudi-
rektor für Hamburg-Altona), wurde dringend für 
den Erhalt der Hafenfunktion plädiert, dies aber 
leider nicht formal vom Rat beschlossen. Die Ent-
scheidung zur Zweckentfremdung, Umnutzung des 
Hafens wurde allerdings auch nicht breit öffentlich 
diskutiert. Die Unternehmensinteressen und die 
der Binnenschifffahrt wurden offensichtlich wenig 
berücksichtigt. Wie bereits in den letzten Jahren 
auf den Info-Veranstaltungen zuvor plädiere ich 
darum weiterhin für den zukunftsfähigen Erhalt des 
Hafens! 
nein Der wirtschaftliche Strukturwandel wie auch die damit ein-
hergehenden neue Anforderungen an die Binnenschifffahrt 
haben den Deutzer Hafen und seine Bedeutung als Lo-
gistikstandort stark verändert. Hafentypische Betriebe wur-
den durch nicht hafenaffine und lagerintensive Betriebe er-
setzt, während gleichzeitig städtebauliche Missstände durch 
Leerstände und Mindernutzungen entstanden. Nur noch Tei-
le der Flächen werden mit Bezug auf den Hafenbetrieb ge-
nutzt. Infolgedessen hat der Deutzer Hafen nur noch eine 
geringe Bedeutung als Industriehafen. Die Neuentwicklung 
des Industriehafens in Deutz, der seine angestammte Rolle 
weitgehend verloren hat, ist ein wichtiger Baustein, um die 
Herausforderungen des starken Wachstums der Stadt Köln 
mit einem hohen Bedarf an Wohnraum und Arbeitsplätzen zu 
bewältigen. 
X X 
S-20.4 Zum Stellplatzschlüssel gab es noch unterschiedli-
che Vorstellungen, von 0.7 bis deutlich weniger. 
Eine nachhaltige Verkehrsplanung sollte den Weg 
frei machen, auf den MIV möglichst ganz zu ver-
zichten, so wie es innovative Städte wie Kopenha-
gen unter dem Vordenker Jan Gehl seit Jahrzehn-
nein Siehe Lfd. Nr. M.-.1 und Lfd. Nr. K-21.  X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
ten vormacht. Es ist eine Ironie, dass die Tiefgara-
gen aufgrund des zu berücksichtigendem 200-
jährigem Hochwasserfall als erforderlich betrachtet 
werden, um diese zu fluten, damit die Häuser 
standfest bleiben. Das spricht aber dann für die 
Anregung Nr. 2. 
S-20.5 Im Sinne des Ansatzes der „Urbanen Produktion“ 
könnte die Mühle, können die Silos durchaus für 
eine gewerbliche Nutzung in Frage kommen. Man 
hätte erst gar nicht den letzten Betreiber nach Kre-
feld „vertreiben“ sollen. Gab es denn seinerzeit von 
der HGK oder heute von RheinCargo keine Über-
legungen zur wirtschaftlichen Fortentwicklung des 
Industriehafens? 
Das KO-Argument Wachstum bzw. Wohnungs-
mangel kann insoweit entkräftet werden, dass der 
Bedarf auch allein durch Aufstockung bzw. Nach-
verdichtung im Bestand befriedigt werden kann 
(siehe auch Untersuchung von Prof. G. Spars vom 
März 2016). Der Deutzer Hafen wird diesen Man-
gel so schnell nicht beheben helfen. 
nein Der Deutzer Hafen hat seine angestammte Rolle als Indust-
riehafen in den letzten Jahren weitestgehend verloren. Ha-
fentypische Betriebe wurden durch nicht hafenaffine und la-
gerintensive Betriebe ersetzt, während gleichzeitig städte-
bauliche Missstände durch Leerstände und Mindernutzungen 
entstanden. 
Die Neuentwicklung des Industriehafens in Deutz ist ein 
wichtiger Baustein, um die Herausforderungen des starken 
Wachstums der Stadt Köln mit einem hohen Bedarf an 
Wohnraum und Arbeitsplätzen zu bewältigen. 
X X 
S-21      
S-21.1 Um das Ziel eines hohen Anteils des Umweltver-
bundes ernsthaft zu verfolgen, müssen in der Um-
gebung Verbesserungen erfolgen. Das Bebau-
ungsplangebiet allein zu betrachten, ist zu wenig. 
Damit kann der gewünschte Modal-Split nicht er-
reicht werden. Erst das Zusammenwirken von 
Maßnahmen im B-Plan-Gebiet und außerhalb er-
zielt die Wirkung. 
ja Eine Stärkung des Umweltverbundes wird im Verkehrsgut-
achten explizit berücksichtigt. Das Gutachten beschränkt sich 
nicht auf die Entwicklung des Plangebietes, Maßnahmen 
außerhalb des Plangebietes – wie der Um- bzw. Ausbau der 
Siegburger Straße, die Anbindung an die Östliche Zubringer-
straße – sind zwar nicht Regelungsgegenstand der aktuellen 
Bauleitplanverfahren, werden aber in zeitlichem Zusammen-
hang umgesetzt.  
X X 
S-21.2 Fußverkehr 
Keine Aussagen werden getroffen, wie der Fuß-
verkehr gestärkt werden kann vom und zum Quar-
ja Die Alfred-Schütte-Allee wird im nördlichen Teil (ab Am 
Schnellert) als reiner Fußweg zurückgebaut. Der Radverkehr 
wird östlich der Allee parallel verlaufen und somit räumlich 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
tier. 
 
Zwar ist die Fußverbindung entlang des Rheins 
gut. Zum Teil ist diese ein gemeinsamer Geh- und 
Radweg. Damit ist eine gegenseitige Behinderung 
gegeben und damit ist dieser Weg nicht attraktiv. 
Zudem ist die Deutzer Werft regelmäßig durch die 
zweimal im Jahr dort statt findenden Kirmes ge-
sperrt. Ein zu-Fuß-Gehen ist nicht möglich. Der 
Gehweg an der Siegburger Straße ist weder aus-
reichend breit als Promenade, noch durch den Au-
toverkehr attraktiv. Eine Alternative muss gewähr-
leistet werden. 
 
 
 
 
 
getrennt werden. Über die Drehbrücke, die beiden neu ge-
planten Brücken sowie am Kopf des Hafens gelangt man auf 
die östliche Seite des Hafens, an wichtigen Punkten (Kreu-
zungen, Haltestellen) werden Querungen der Siegburger 
Straße ertüchtigt bzw. neu angelegt. Im Rahmen der um- 
bzw. Ausbaumaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße 
werden die Bedürfnisse des Fußverkehrs berücksichtigt wer-
den. Damit wird die fußläufige Erreichbarkeit von Deutz und 
Poll gewährleistet. 
 
Die Gestaltung und Nutzung der Deutzer Werft bzw. des Be-
reichs unter der Severinsbrücke sind nicht Gegenstand des 
aktuellen Bauleitplanverfahrens. Es wird geprüft, ob der Be-
reich in das Mobilitätskonzept aufgenommen wird. 
 
 
S-21.3 Eine gute Fußverbindung braucht es vom Neu-
baugebiet Deutzer Hafen in das Einkaufszentrum 
von Deutz – der Deutzer Freiheit. Ein besonderer 
Augenmerk muss auf den Weg unterhalb der Se-
verinsbrücke gelegt werden. 
Dieser Fußweg ist zu gestalten als Promenade 
attraktiv, autoarm bis autofrei, mit Sitzgelegenhei-
ten versehen und ermöglicht ein zügiges Gehen 
wie ein Flanieren. 
 
Eine gute Fußverbindung braucht es auch zum 
Einkaufszentrum Poll für die Nahversorgung. 
ja Die Fußwegeverbindungen in die angrenzenden Gebiete 
werden untersucht und in das Mobilitätskonzept aufgenom-
men. 
X X 
S-21.4 Die im Masterplan Innenstadt vorgesehene Fuß- 
und Radbrücke über den Rhein in die Kölner Süd-
stadt ist ein wesentliches Element der qualitativen 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 
Die Aufteilung in Fuß-, Radfahr- sowie Aufenthaltsbereiche 
wird in einer Machbarkeitsstudie zu den Masterplan-Brücken 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Anbindung für den Fußverkehr. Auf der Brücke 
sollten Flächen für den Aufenthalt und zur Rast 
vorhanden sein. 
geprüft. 
S-21.5 Die geplante S-Bahn-Station Deutzer Hafen 
braucht einen schönen Aufenthaltsplatz als Ein-
gang und eine gute Querung für den Fußverkehr 
über die Straße Am Schnellert. 
ja Ein Platz am zukünftigen S-Bahn-Halt ist vorgesehen. Im 
Zuge der Objektplanung wird die Gestaltung ausdifferenziert. 
Aufenthaltsqualität und gute Querungsmöglichkeiten für den 
Fuß- und Radverkehr sollen Berücksichtigung finden. 
X X 
S-21.6 Radverkehr: 
Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an den Bahnhof Deutz 
 
Die Radwege entlang der Siegburger Straße sind 
zu schmal. An welchen Stellen wird eine gute und 
zügige Querung aus dem Quartier über die Sieg-
burger Straße vorgesehen? 
Notwendig ist dies  
• Am Schnellert 
• Höhe der geplanten Brücke über das Hafen-
becken 
• Kaltenbornweg 
• Drehbrücke / Hasental 
• Unterhalb der Severinsbrücke 
• Haltestelle Deutzer Freiheit Linie 7 
Besonders unzureichend ist die Radverbindung 
vom Deutzer Bahnhof Richtung Deutzer Hafen und 
Poll. Querung Ottoplatz mit langer Rotphase –
unzureichende Breite des gemeinsamen Geh- und 
Radweges entlang der Mindener Straße, zu 
schmaler Radweg am LVR Gebäude und dann 
besonders kritisch an der Siegburger Straße (Kon-
fliktpunkte mit dem Fußverkehr, schmale Aufstell-
fläche an den Ampeln, lange Rotphase, nach dem 
Überqueren Kreuzungspunkte mit dem Rad- und 
ja Im Zuge der Erarbeitung des Erschließungskonzeptes wurde 
die Notwendigkeit von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen im Be-
reich der Siegburger Straße erkannt. Dabei werden die Be-
dürfnisse des Radverkehrs berücksichtigt.  Im Bereich der 
Severinsbrücke wird die Anbindung des Radverkehrs opti-
miert. Damit ist die Erreichbarkeit des übergeordneten Rad-
wegenetzes und damit die Anbindung an Deutz und Poll ge-
sichert. 
Die interne Anbindung des Plangebietes an die Siegburger 
Straße erfolgt über die Straße Am Schnellert sowie den neu-
en Radweg parallel zur Alfred-Schütte-Allee. Die neu geplan-
ten Hafenbrücken bieten dem Radverkehr Querungsmöglich-
keiten gemeinsam mit dem MIV- bzw. dem Fußverkehr. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Fußverkehr von der Deutzer Brücke (Südseite). 
Dies ist einer fahrradfreundlichen Stadt schon nicht 
würdig und erst recht kein Angebot für die Men-
schen im Deutzer Hafen. Und reicht für den ge-
wünschten Fahrrandanteil überhaupt nicht aus. 
 
S-21.7 Keine gute und qualitative Anbindung des neuen 
Quartiers an das Einkaufszentrum Deutzer Frei-
heit. Welche Radverbindung ist hier vorgesehen 
und wie wird diese ausgestaltet? 
 
Keine gute Anbindung des neuen Quartiers an den 
Gotenring (weiterführende Schulen, Stadthaus, 
Lanxess-Arena, Verbindung nach Mülheim. 
• Verbesserung der Überquerung Siegburger 
Straße 
• Verbesserung der Unterfahrung / Überfah-
rung der Auffahrten der Severinsbrücke auf der 
Deutzer Seite 
• Radverkehrsinfrastruktur auf dem Gotenring 
 
Für die Anbindung der Siegburger Straße in Poll 
wurde eine Umgestaltung vorgesehen. Hier ist ei-
ne gute Querung aus Poll kommend über die 
Siegburger Straße vorzusehen. 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6 X X 
S-21.8 Um die Alfred-Schütte-Allee als Radachse zu stär-
ken ist eine vollständige Sperrung der Drehbrücke 
für den Autoverkehr notwendig (heute nur am Wo-
chenende). Weiterhin ist bei der Autoverkehrsan-
bindung des Quartiers darauf zu achten, dass die 
Alfred-Schütte-Allee eine Fahrradstraße ist. 
ja Die Sperrung der Drehbrücke für den Autoverkehr ist ge-
plant. Die Alfred-Schütte-Allee wird zu einem Fuß- sowie se-
paratem Radweg zurückgebaut. 
 X 
S-21.9 Für eine Anbindung des neuen Viertels nach Köln-
Kalk, braucht es bei der Radverbindung über den 
ja Siehe Lfd. Nr. S-21.6  X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
Timur-Icelliler - Weg eine gute Querung über die 
Dr.-Simons-Str. zum Wissener Weg, der dann den 
östlichen Zubringer überquert. Über Burgenland-
straße und Lahnstraße ist dann Kalk gut zu errei-
chen (auch S-Bahn Haltestelle Trimbornstraße) 
S-21.10 Für die Anbindung des linksrheinischen Köln ist die 
im Masterplan Innenstadt Vorgesehenen Rad- und 
Fußgängerbrücke zu errichten. Die geplante Spin-
del an der Nordseite der Südbrücke ist nicht aus-
reichend für den zu erwartenden Radverkehr. Die 
Südbrücke hat einen viel zu schmalen gemeinsa-
men Rad- und Fußweg auf der Nordseite! Hier sind 
weitere Radverkehre aus und zum neuen Gebiet 
Parkstadt Süd zu erwarten. Beide Radverkehre 
lassen sich auf der schmalen Südbrücke über-
haupt nicht abwickeln. 
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. M-1.1 X X 
S-21.11 S-Bahnverkehr 
Die geplante S-Bahn-Haltestelle stellt die Grundla-
ge dafür bereit. Doch das geplante S-Bahn-
Konzept ist nicht überzeugend. 
 
Es handelt sich nur um eine Linie, die vom Haupt-
bahnhof kommend über den S-Bahn Westring und 
Südring den Deuter Hafen anbindet und dann zum 
Flughafen Köln/Bonn geführt wird. 
Eine größere räumliche Erschließung ist mit fol-
genden Konzept zu erreichen:  
S-Bahn-Haltestelle Deutzer Hafen der S14 und 
S16 
S14 Sindorf – Köln-Ehrenfeld – Köln-West – Köln-
Süd – Parkstadt Süd – Deutzer Hafen – 
Poll/Rolshovener Straße – Porz 
S16 Leverkusen – Köln/Hauptbahnhof – Köln-
Kenntnisnahme Die Planung der neuen S-Bahnlinie 16 ist nicht Regelungs-
gegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. 
X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
West- Köln-Süd/Universität – Parkstadt Süd – 
Deutzer Hafen - Technische Hochschule/ Humbolt-
Gremberg - Overath – Gummersbach TU  
 
Mit der S14 wird das neue Stadtquartier angebun-
den an die Kölner Innenstadt (südliche Neustadt), 
die Universität (mit Verknüpfung zu S-Bahn aus 
Bonn/Eifel), die Ost-West-Achse der KVB an der 
S-Bahn-Haltestelle Aachener Str. (>>> Müngers-
dorfer Stadion) und dem wichtigen Regionalbahn-
hof Ehrenfeld und weiter in den Westen Kölns und 
des Rhein-Erft-Kreises.  
Über die Güterbahn kann mit einem neuen Halte-
punkt Poll-Rolshovener Straße ein Wohngebiet 
(Poll) besser erschlossen werden und eine gute 
ÖPNV-Grundlage für das Entwicklungsgebebiet 
TÜV/Rolshoverner Straße geschaffen werden.  
Mit Porz und einer Verlängerung in der HVZ nach 
Troisdorf/ Bonn kann der Rhein-Sieg-Kreis an den 
Deutzer Hafen angeschlossen werden.  
Mit der vorgeschlagenen Linienführung der S16 
werden vier Campusse der TU Köln verbunden: 
Leverkusen ChemPark / Köln-Südstadt / Köln-
Deutz und Gummersbach. 
Der Rheinisch-Bergische Kreis wie der Oberbergi-
sche Kreis werden mit den Deutzer Hafen verbun-
den. So sind u.a. lohnende Freizeitziele mit einem 
qualitativen Wohnstandort verbunden.  
S-22 Die beabsichtigte Entwicklung des ca. 37 ha gro-
ßen Hafengebiets zu einem gemischten Stadtquar-
tier mit Wohnen und Dienstleistungen verlangt 
auch eine gute Anbindung mit ÖPNV an die südli-
che Innenstadt. Da die bisherige Stadtbahn-Linie 7 
schon jetzt gut ausgelastet ist und über den Eng-
Kenntnisnahme Siehe Lfd. Nr. S-3 X X

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
pass Deutzer Brücke führt (über die auch die Li-
nien 1 u. 9 laufen), schlagen wir eine zusätzliche 
Rheinquerung für Stadtbahn, Fahrrad- und Fuß-
verkehr vor. Damit könnte sowohl die notwendige 
Kapazitätserhöhung auf der Ost-West-Achse der 
Stadtbahn, als auch eine bessere ÖV-Anbindung 
der Stadtteile Deutz, Poll und Porz an den links-
rheinischen Süden in Köln erreicht werden. Die 
Strecke der Linie 7 aus Porz sollte künftig südlich 
von Deutzer und Severinsbrücke einen eigenen 
Rheinübergang erhalten und zugleich als Brücke 
für den Fuß- und Radverkehr ausgestaltet werden. 
Eine solche Brücke für den „Umweltverbund“ läge 
optimal in der Verlängerung der Ringe und könnte 
vom Ubierring aus über die Rheinuferstraße und 
den Rheinauhafen errichtet werden. Wegen der 
nötigen Entwicklungslänge der linksrheinischen 
Straßenbahnrampe ist auch ein Rheinübergang 
südlich der Rheinauhafen-Bebauung mit abkni-
ckender Rampe parallel zur Südbrücke nach Os-
ten zum Deutzer Hafen zu prüfen. Ob und wie die-
se Verbindung im stadtentwicklungsrelevanten 
Rheinkorridor zwischen den Ringen und der Sieg-
burger Str. machbar und finanzierbar ist, sollte von 
der Verwaltung in einer Machbarkeitsstudie geklärt 
werden. 
Um diese Planung zu ermöglichen, muss aller-
dings jetzt die im Planungskonzept zum Deutzer 
Hafen dargestellt Straße an der ehem. Essigfabrik 
zur Aufnahme des Kfz-Verkehrs von der Siegbur-
ger Str. zur Erschließung des südwestlichen Ent-
wicklungsgebietes so erweitert werden, dass sie 
den Ansatz für eine zukünftige Stadtbahnbrücke 
mit Fuß- und Radverkehr aufnahmen kann. Damit

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Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichti-
gung 
Stellungnahme der Verwaltung FNP 
rel. 
BP 
rel. 
soll langfristig die Möglichkeit einer solchen Stadt-
bahnverbindung zwischen Porz und Südstadt of-
fengehalten werden. 
S-23 Der vorgesehene Standort für den Einzelhandel im 
Baufeld BF04 wird als nicht sinnvoll erachtet. Eine 
Einzelhandelsentwicklung auf dem Grundstück mit 
derzeitiger Einzelhandelsnutzung ist nach aktuel-
lem Planungsstand nicht möglich. Um eine Erwei-
terung der Nutzungsmöglichkeiten auf diesem 
Grundstück wird gebeten. 
Die Verlegung der vorgesehenen Anliegerstraße, 
die das betroffene Grundstück durchschneidet, 
wird gefordert. 
 
nein Einzelhandelsnutzungen werden nicht auf das Baufeld BF04 
beschränkt. Konkrete Festsetzungen zu Einzelhandelsnut-
zungen werden erst im Verlauf der weitern Bauleitplanverfah-
ren, nach Konkretisierung auf Basis anstehender Qualifizie-
rungen getroffen werden. 
 
Die zzt. in Überlegung befindlichen Nutzungsfestsetzungen 
beruhen auf den Vorgaben des Integrierten Plans, der durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Die Konkretisie-
rung der Festsetzungen zur Nutzung erfolgt im weitern Bau-
leitplanverfahren. Die vorgesehene Anliegerstraße dient zur 
Erschließung der in diesem Bereich geplanten Nutzungen 
und zur Einteilung städtebaulich sinnvoller sowie wirtschaftli-
cher Baufeldgrößen. 
X X 
Stand 14.08.19

Beratungsverlauf (3)

10.09.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2545/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.01.2020
Erstellt
23.07.2019 08:31