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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 03.05.2023 (AN/0788/2023) betreffend An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbetreibenden

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1735/2023 vom 05.06.2023

Stand: Am 05.06.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 05.06.2023 1735/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 05.06.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 03.05.2023 (AN/0788/2023) betreffend An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbetreibenden Gemäß der Anfrage (AN/0788/2023) bittet die FDP-Fraktion im Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Inwieweit werden seit der Anfrage bzw. der Beantwortung entsprechende Statisti- ken geführt (gesondert nach An-, Ab- und Ummeldungen) und wenn ja, welche? Antwort der Verwaltung: Seit der organisatorischen Neustrukturierung wird eine einheitliche wöchentliche Statistik er- hoben. Diese erhebt den Eingang und den Ausgang von Gewerbean-, ab- und –ummeldun- gen, gebührenpflichtiger und gebührenfreier Auskünfte aus dem Gewerberegister und Gewer- bezentralregister- und Bundezentralregisterauskünfte. Aus der Differenz ergibt sich die bear- beitete Anzahl von Rückständen. 2. Wie haben sich die Bearbeitungsrückstände sowohl bei den Poststücken, als auch bei den digitalen Gewerbemeldungen verändert? Antwort der Verwaltung: Es werden kontinuierlich 200 – 500 Rückstandssachverhalte in der Woche bearbeitet. Bei den digitalen Gewerbemeldungen können auf Grund des automatisierten Prozesses keine Rück- stände aufkommen. Nach Versand der elektronischen Gewerbemeldung erhalten die Gewer- betreibenden ihre Empfangsbescheinigung nach § 15 GewO (Gewerbeschein) sofort als PDF- Dokument zur weiteren Verwendung. 3. Inwieweit hat sich die Personalsituation in Bereich der Gewerbeverwaltung verän- dert? Antwort der Verwaltung: Von 12,5 Planstellen sind zurzeit 11,5 Planstellen besetzt. Auf Grund von Langzeiterkrankun- gen und der Rückstandssituation sind zwei Doppelbesetzungen von Planstellen geplant und befinden sich zurzeit im Ausschreibungsprozess. Die Stelle der Stellvertretenden Gruppenlei- tung der Gewerbemeldestelle ist ebenfalls noch zu besetzen. 4. Wie lange dauert es aktuell vom Antrag auf eine An-, Ab- oder Ummeldung bis zur 2 Entscheidung durch die Stadtverwaltung? Antwort der Verwaltung: Gewerbemeldungen sind Anzeigen, die auf Unterlagenvollständigkeit, Plausibilität und ausrei- chende Konkretisierung der ausgeübten Tätigkeit hin überprüft werden. Auf Grund des Recht- scharakters der Anzeige erfolgt bei elektronischen Gewerbeanzeigen über das Wirtschaftsser- viceportal Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) die sofortige Ausstellung der Empfangsbeschei- nigung, so dass sich faktisch keine Bearbeitungszeiten ergibt. Die endgültige Überprüfung dieser Anzeigen erfolgt im Aufgabenbereich der Gewerbemelde- stelle (Gewerbeanzeigen für erlaubnisfreie Betriebe und dem Handwerk) zeitnah und überwie- gend tagesaktuell bis zu drei Tage nach Erhalt der Anzeige. In allen anderen Fällen erfolgt die Bestätigung und der Versand der Empfangsbescheinigung ebenfalls zeitnah und überwiegend innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Werktagen. Lediglich bei E-Mail-Meldungen kann es auf Grund der hohen Anzahl von Maileingängen und der erforderlichen Einarbeitung der neuen Kolleg*Innen zu Verzögerungen im Wochen- und Monatsbereich kommen. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 05.06.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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