2649/2020
Neuer Beschluss Veranschlagung für die Bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 2649/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neuer Beschluss Veranschlagung für die Bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge- nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 192.400 € pro Jahr. Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 23.09.2019, TOP 9.1.2 wird aufge- hoben. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat. Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Lindenthal pro Jahr ein Betrag in Höhe von 192.400 € der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord- 3 rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be- achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Anlagen
Anlage 1
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Anlage 1 1 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0235.573.1800.5 89.254,36 2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 0235.573.1800.5 11.505,52 3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.383,32 4 0801 Sportförderung/Unter- haltung von Sportstätten 0235.573.1800.5 33.323,68 5b 0416 Kulturförderung 0235.573.1800.5 20.933,12 6 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0235.573.1800.5 0,00 7 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 0235.573.1800.5 0,00 Summen 192.400
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2649/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 21.08.2020
- Erstellt
- 21.08.2020 11:03