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2649/2020

Neuer Beschluss Veranschlagung für die Bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/2021 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 21.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3279 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2649/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neuer Beschluss Veranschlagung für die Bezirksorientierten Mittel für die Jahre 2020/2021 
gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Lindenthal beschließt die Verwendung der bezirksbezoge-
nen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Bezug 
auf die Entscheidung des Rates vom 07.11.2019 in Höhe von 192.400 € pro Jahr. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zu diesem Beschluss aufgeteilt. 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 23.09.2019, TOP 9.1.2 wird aufge-
hoben. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die 
Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus-
haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hatte der Rat der Stadt Köln schon in der 
Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Höhe der bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 974.400 € für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 festgesetzt hat.  
Im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2020 und 2021 hat der Rat in seiner Sitzung am 07.11.2019 die bezirksbezogenen 
Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke um 454.300 € erhöht. 
Aufgrund der Erhöhung entfällt für die Jahre 2020 und 2021 auf den Stadtbezirk Lindenthal pro Jahr 
ein Betrag in Höhe von 192.400 € der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem 
Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zusammensetzt. 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nord-

3 
rhein-Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Be-
achtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
 
Anlagen

Anlage 1

569 Zeichen

Anlage 1 
1 0604 Kinder- und 
Jugendarbeit 
0235.573.1800.5 89.254,36 
2 0504 Freiwillige 
Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 
0235.573.1800.5 11.505,52 
3 0301 Schulträgeraufgaben 0235.573.1800.5 37.383,32 
4 0801 Sportförderung/Unter- 
haltung von 
Sportstätten 
0235.573.1800.5 33.323,68 
5b 0416 Kulturförderung  0235.573.1800.5 20.933,12 
6 0507 Betrieb, Unterhaltung 
und Förderung von 
Bürgerhäusern und -
zentren 
0235.573.1800.5 0,00  
7 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und 
Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen 
0235.573.1800.5 0,00  
   Summen 192.400

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2649/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
21.08.2020
Erstellt
21.08.2020 11:03