AN/0994/2024
Dringlichkeitsantrag SPD-Fraktion "Grundwasserproblematik in Köln-Lind"
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Dringlichkeitsantrag SPD - Grundwasserproblematik in Köln-Lind
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 20.06.2024 Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20. Juni 2024 hier: Grundwasserproblematik in Köln-Lind Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen umzusetzen: ● Die Identifikation aller betroffenen Ansprechpartner im Bereich Köln-Lind – neben den bekannten Kölner Ämtern und Institutionen (beispielsweise namentlich StEB oder RheinEnergie) auch weitere Behörden für den Naturschutz des Landes und Bund sowie der angrenzenden Städte des Rhein-Sieg-Kreises (beispielsweise Stadt Troisdorf); dazu muss bei diesen eine Sensibilisierung für das Problem des steigenden Grundwassers in Köln-Lind erfolgen und anschließend gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. ● Überprüfung der Bachlaufsysteme im Bereich des Linder Bruchs (beispielsweise namentlich Ostgraben oder Asselbach), um Zusammenhänge mit der Problematik auszuschließen. ● Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Wiedervernässung der Wahner Heide ein Lösungsbaustein sein kann. Wenn ja, soll sich die Stadt Köln gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund, die für dieses Projekt federführend zuständig sein werden, für eine zügige Umsetzung der bereits geplanten Maßnahme einsetzen. ● Bei zukünftigen Bauprojekten muss die Stadt Köln Bauhabenvorträgern im betroffenen Bereich speziell die Grundwasserproblematik in Köln-Lind nahebringen und für die Umsetzung von Maßnahmen werben, die das Eindringen von Grundwasser in die Gebäude verhindern. ● Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt derzeit offenbar nur Hilfsprogramme für Betroffene von Hochwasser und Starkregen, die Stadt Köln soll sich deshalb gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass diese auch für plötzlich stark ansteigende Grundwasserspiegel gelten sollen. Begründung der Dringlichkeit: Die hier genannten Erkenntnisse samt möglichen Vorschlägen resultieren unter anderem aus einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Situation der Grundwasserproblematik in Lind der Verwaltung, die am 12. Juni im Bezirksrathaus Porz nach der Antragsfrist für die nächste Bezirksvertretungssitzung stattgefunden hat. Begründung des Antrags: Seit Wochen und zum Teil sogar schon Monaten stellen immer mehr Anwohner in Köln-Lind fest, dass in unterschiedlicher Ausprägung Wasser in ihre Keller eindringt. Nach Erkenntnissen der Verwaltung, die sie auch bei der Bürgerinformation am 12. Juni vorgetragen hatte, handelt es sich hier um steigendes Grundwasser, welches durch die starken Regenfälle in den letzten Monaten verursacht worden war. Die Bezirksvertretung Porz dankt hierbei nochmal ausdrücklich der Verwaltung, die sich nach den Hilferufen der betroffenen Bürger dem Problem angenommen und unter anderem die Bürgerinformationsveranstaltung veranstaltet hat. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten muss die Stadt aber nun selbst Maßnahmen zur Linderung des Problems auf den Weg bringen oder unterstützend darauf einwirken, auch wenn diese nur langfristig zur Linderung der Problematik beitragen können. Ein Anstoß dafür soll nun dieser Antrag in der zuständigen politischen Vertretung der Betroffenen geben, dem zukünftig weitere Maßnahmen folgen können. Jutta Komorowski Nils Beuthert Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII
Vorlagen-Nummer
AN/0994/2024
Stand: 06.01.2026
Sachstandsbericht
Dringlichkeitsantrag SPD-Fraktion "Grundwasserproblematik in Köln-Lind"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen umzusetzen: -
Die Identifikation aller betroffenen Ansprechpartner im Bereich Köln-Lind – neben den be-
kannten Kölner Ämtern und Institutionen (beispielsweise namentlich StEB oder RheinEnergie)
auch weitere Behörden für den Naturschutz des Landes und Bund sowie der angrenzenden
Städte des Rhein-Sieg-Kreises (beispielsweise Stadt Troisdorf); dazu muss bei diesen eine
Sensibilisierung für das Problem des steigenden Grundwassers in Köln-Lind erfolgen und an-
schließend gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. - Überprüfung der
Bachlaufsysteme im Bereich des Linder Bruchs (beispielsweise namentlich Ostgraben oder
Asselbach), um Zusammenhänge mit der Problematik auszuschließen. - Die Verwaltung wird
gebeten zu prüfen, ob eine Wiedervernässung der Wahner Heide ein Lösungsbaustein sein
kann. Wenn ja, soll sich die Stadt Köln gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem
Bund, die für dieses Projekt federführend zuständig sein werden, für eine zügige Umsetzung
der bereits geplanten Maßnahme einsetzen. - Bei zukünftigen Bauprojekten muss die Stadt
Köln Bauhabenvorträgern im betroffenen Bereich speziell die Grundwasserproblematik in
Köln-Lind nahebringen und für die Umsetzung von Maßnahmen werben, die das Eindringen
von Grundwasser in die Gebäude verhindern. - Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt derzeit
offenbar nur Hilfsprogramme für Betroffene von Hochwasser und Starkregen, die Stadt Köln
soll sich deshalb gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass diese auch
für plötzlich stark ansteigende Grundwasserspiegel gelten sollen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Sachstandsbericht Juli 2025:
Der Hauptausschuss hat am 22.07.2024 die Verwaltung beauftragt, „über ein externes Gut-
achten möglichst kurzfristig das Zusammentragen aller notwendigen Informationen und deren
Auswertung zu veranlassen. Darauf basierend sollen durch den externen Gutachter die Hand-
lungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkre-
ter Maßnahmenvorschläge dargestellt werden.
Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung ein Gutachter mit den freiberuflichen Leistungen
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beauftragt. Die Betroffenen wurden noch in 2024 im Rahmen einer Veranstaltung und einem
gemeinsamen Ortstermin Anfang des Jahres 2025 eingebunden und über die geplante gut-
achterliche Vorgehensweise informiert. Sobald konkrete Maßnahmenvorschläge vorliegen,
werden selbstverständlich die betroffenen Akteure erneut eingebunden und informiert.
Die Verwaltung stellt sicher, dass Bauvorhabenträger im betroffenen Quartier einen Hinweis
auf die geringen Flurabstände erhalten.
Die Umweltverwaltung hat Mitte Juni 2024 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr des Landes NRW gebeten, die um Grundhochwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie
Naturkatastrophen zu prüfen.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das beauftragte Gutachten liegt inzwischen vor, wurde den betroffenen Bürgern im Rahmen
einer Informationsveranstaltung am 19.11.2025 vorgestellt und ist hier veröffentlicht.
Im Ergebnis sind die hohen Grundwasserstände in Porz-Lind auf überdurchschnittliche Nie-
derschläge im Zeitraum von August 2023 bis Juni 2024 in Verbindung mit einem geologisch
bedingten verminderten Grundwasserabfluss zurückzuführen. Der Gutachter empfiehlt den
Betroffenen Bürgern, als individuelle Vorsorge einen Pumpensumpf oder einen Gartenbrun-
nen einzurichten und im Bedarfsfall das ansteigende Grundwasser zu entnehmen.
Als weitere ergänzende Maßnahme wird als sogenanntes Vorwarnsystem die Fortsetzung der
Grundwassermessungen an einer Referenzmessstelle beschrieben.
Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in
Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie.
Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen-
verantwortlich informieren.
Die Umweltverwaltung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes
NRW bereits 2024 gebeten, die um Grundwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie Naturka-
tastrophen zu prüfen.
Die Antwort aus dem Innenministerium lautet:
„Zweck der Soforthilfe ist die erste Milderung von Schäden an Eigentum, Hausrat, Betriebs-
stätten, Betriebsmitteln und weiteren Sachschäden. In einem einfachen unbürokratischen Ver-
fahren kann die bewilligende Gemeinde für Privathaushalte oder landwirtschaftliche Betriebe
an betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig Soforthilfen in Form eines Handgeldes aus-
zahlen. Unter die Schäden im Sinne dieser Richtlinie fallen Schäden durch Naturkatastrophen
wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetations-
brand und dergleichen sowie Schäden, die damit in einem kausalen Zusammenhang stehen.
Hierzu bedarf es der Anerkennung eines Ereignisses als Naturkatastrophe im Sinne der Richt-
linie durch das Kabinett. Dazu müssen sämtlicher nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) vor Eintritt des Ereignisses ist eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdiens-
tes erfolgt,
b) erhebliche Schäden sind an einer Vielzahl von Gebäuden in einer Gebietskörperschaft oder
Teilgebietskörperschaft eingetreten und
c) in Relation zur betroffenen Bevölkerung ein überdurchschnittliches hohes Einsatzgesche-
hen zur Bewältigung der Lage stattgefunden hat.
Nach unseren Kenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen kumulativ
nicht in Köln vorgelegen haben, so dass die Anwendung der Richtlinie Naturkatastrophen hier
nicht in Betracht kommt.“
Nächste Schritte:
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Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in
Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie.
Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen-
verantwortlich informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0994/2024
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV7 (SPD)
- Datum
- 17.07.2024
- Erstellt
- 20.06.2024 10:47