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AN/0994/2024

Dringlichkeitsantrag SPD-Fraktion "Grundwasserproblematik in Köln-Lind"

Dringlichkeitsantrag BV7 (SPD) 17.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2024, TOP 8.17

Dringlichkeitsantrag SPD - Grundwasserproblematik in Köln-Lind

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Sachstandsbericht BV

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Dringlichkeitsantrag SPD - Grundwasserproblematik in Köln-Lind

3679 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
  Köln-Porz, 20.06.2024 
 
Dringlichkeitsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 20. Juni 2024 
hier:  Grundwasserproblematik in Köln-Lind 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen 
umzusetzen: 
● Die Identifikation aller betroffenen Ansprechpartner im Bereich Köln-Lind – neben 
den bekannten Kölner Ämtern und Institutionen (beispielsweise namentlich StEB 
oder RheinEnergie) auch weitere Behörden für den Naturschutz des Landes und 
Bund sowie der angrenzenden Städte des Rhein-Sieg-Kreises (beispielsweise Stadt 
Troisdorf); dazu muss bei diesen eine Sensibilisierung für das Problem des 
steigenden Grundwassers in Köln-Lind erfolgen und anschließend gemeinsam 
mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. 
 
● Überprüfung der Bachlaufsysteme im Bereich des Linder Bruchs (beispielsweise 
namentlich Ostgraben oder Asselbach), um Zusammenhänge mit der Problematik 
auszuschließen. 
 
● Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Wiedervernässung der Wahner 
Heide ein Lösungsbaustein sein kann. Wenn ja, soll sich die Stadt Köln gegenüber 
dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund, die für dieses Projekt federführend 
zuständig sein werden, für eine zügige Umsetzung der bereits geplanten 
Maßnahme einsetzen. 
 
● Bei zukünftigen Bauprojekten muss die Stadt Köln Bauhabenvorträgern im 
betroffenen Bereich speziell die Grundwasserproblematik in Köln-Lind nahebringen

und für die Umsetzung von Maßnahmen werben, die das Eindringen von 
Grundwasser in die Gebäude verhindern. 
 
● Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt derzeit offenbar nur Hilfsprogramme für 
Betroffene von Hochwasser und Starkregen, die Stadt Köln soll sich deshalb 
gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass diese auch für 
plötzlich stark ansteigende Grundwasserspiegel gelten sollen. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die hier genannten Erkenntnisse samt möglichen Vorschlägen resultieren unter 
anderem aus einer Bürgerinformationsveranstaltung über die Situation der 
Grundwasserproblematik in Lind der Verwaltung, die am 12. Juni im Bezirksrathaus 
Porz nach der Antragsfrist für die nächste Bezirksvertretungssitzung stattgefunden 
hat. 
 
Begründung des Antrags: 
Seit Wochen und zum Teil sogar schon Monaten stellen immer mehr Anwohner in 
Köln-Lind fest, dass in unterschiedlicher Ausprägung Wasser in ihre Keller eindringt. 
Nach Erkenntnissen der Verwaltung, die sie auch bei der Bürgerinformation am 12. 
Juni vorgetragen hatte, handelt es sich hier um steigendes Grundwasser, welches 
durch die starken Regenfälle in den letzten Monaten verursacht worden war. Die 
Bezirksvertretung Porz dankt hierbei nochmal ausdrücklich der Verwaltung, die sich 
nach den Hilferufen der betroffenen Bürger dem Problem angenommen und unter 
anderem die Bürgerinformationsveranstaltung veranstaltet hat. 
 
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten muss die Stadt aber nun selbst Maßnahmen zur 
Linderung des Problems auf den Weg bringen oder unterstützend darauf einwirken, 
auch wenn diese nur langfristig zur Linderung der Problematik beitragen können. Ein 
Anstoß dafür soll nun dieser Antrag in der zuständigen politischen Vertretung der 
Betroffenen geben, dem zukünftig weitere Maßnahmen folgen können. 
 
 
Jutta Komorowski  Nils Beuthert 
Fraktionsvorsitzende  Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

6264 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0994/2024
Stand: 06.01.2026 
Sachstandsbericht  
Dringlichkeitsantrag SPD-Fraktion "Grundwasserproblematik in Köln-Lind" 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung folgende Maßnahmen umzusetzen: - 
Die Identifikation aller betroffenen Ansprechpartner im Bereich Köln-Lind – neben den be-
kannten Kölner Ämtern und Institutionen (beispielsweise namentlich StEB oder RheinEnergie) 
auch weitere Behörden für den Naturschutz des Landes und Bund sowie der angrenzenden 
Städte des Rhein-Sieg-Kreises (beispielsweise Stadt Troisdorf); dazu muss bei diesen eine 
Sensibilisierung für das Problem des steigenden Grundwassers in Köln-Lind erfolgen und an-
schließend gemeinsam mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet werden. - Überprüfung der 
Bachlaufsysteme im Bereich des Linder Bruchs (beispielsweise namentlich Ostgraben oder 
Asselbach), um Zusammenhänge mit der Problematik auszuschließen. - Die Verwaltung wird 
gebeten zu prüfen, ob eine Wiedervernässung der Wahner Heide ein Lösungsbaustein sein 
kann. Wenn ja, soll sich die Stadt Köln gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem 
Bund, die für dieses Projekt federführend zuständig sein werden, für eine zügige Umsetzung 
der bereits geplanten Maßnahme einsetzen. - Bei zukünftigen Bauprojekten muss die Stadt 
Köln Bauhabenvorträgern im betroffenen Bereich speziell die Grundwasserproblematik in 
Köln-Lind nahebringen und für die Umsetzung von Maßnahmen werben, die das Eindringen 
von Grundwasser in die Gebäude verhindern. - Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt derzeit 
offenbar nur Hilfsprogramme für Betroffene von Hochwasser und Starkregen, die Stadt Köln 
soll sich deshalb gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen dafür einsetzen, dass diese auch 
für plötzlich stark ansteigende Grundwasserspiegel gelten sollen.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Sachstandsbericht Juli 2025: 
Der Hauptausschuss hat am 22.07.2024 die Verwaltung beauftragt, „über ein externes Gut-
achten möglichst kurzfristig das Zusammentragen aller notwendigen Informationen und deren 
Auswertung zu veranlassen. Darauf basierend sollen durch den externen Gutachter die Hand-
lungsmöglichkeiten für die Stadt Köln und die betroffenen Hausbesitzer unter Angabe konkre-
ter Maßnahmenvorschläge dargestellt werden. 
Zwischenzeitlich wurde von der Verwaltung ein Gutachter mit den freiberuflichen Leistungen

2 
 
beauftragt. Die Betroffenen wurden noch in 2024 im Rahmen einer Veranstaltung und einem 
gemeinsamen Ortstermin Anfang des Jahres 2025 eingebunden und über die geplante gut-
achterliche Vorgehensweise informiert. Sobald konkrete Maßnahmenvorschläge vorliegen, 
werden selbstverständlich die betroffenen Akteure erneut eingebunden und informiert. 
Die Verwaltung stellt sicher, dass Bauvorhabenträger im betroffenen Quartier einen Hinweis 
auf die geringen Flurabstände erhalten. 
Die Umweltverwaltung hat Mitte Juni 2024 das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr des Landes NRW gebeten, die um Grundhochwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie 
Naturkatastrophen zu prüfen. 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das beauftragte Gutachten liegt inzwischen vor, wurde den betroffenen Bürgern im Rahmen 
einer Informationsveranstaltung am 19.11.2025 vorgestellt und ist hier veröffentlicht.  
 
Im Ergebnis sind die hohen Grundwasserstände in Porz-Lind auf überdurchschnittliche Nie-
derschläge im Zeitraum von August 2023 bis Juni 2024 in Verbindung mit einem geologisch 
bedingten verminderten Grundwasserabfluss zurückzuführen. Der Gutachter empfiehlt den 
Betroffenen Bürgern, als individuelle Vorsorge einen Pumpensumpf oder einen Gartenbrun-
nen einzurichten und im Bedarfsfall das ansteigende Grundwasser zu entnehmen. 
Als weitere ergänzende Maßnahme wird als sogenanntes Vorwarnsystem die Fortsetzung der 
Grundwassermessungen an einer Referenzmessstelle beschrieben. 
 
Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in 
Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie. 
Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen-
verantwortlich informieren. 
 
Die Umweltverwaltung das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes 
NRW bereits 2024 gebeten, die um Grundwasser erweiterte Auslegung der Richtlinie Naturka-
tastrophen zu prüfen.  
Die Antwort aus dem Innenministerium lautet: 
 
„Zweck der Soforthilfe ist die erste Milderung von Schäden an Eigentum, Hausrat, Betriebs-
stätten, Betriebsmitteln und weiteren Sachschäden. In einem einfachen unbürokratischen Ver-
fahren kann die bewilligende Gemeinde für Privathaushalte oder landwirtschaftliche Betriebe 
an betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig Soforthilfen in Form eines Handgeldes aus-
zahlen. Unter die Schäden im Sinne dieser Richtlinie fallen Schäden durch Naturkatastrophen 
wie Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Erdrutsch, Wald- und Vegetations-
brand und dergleichen sowie Schäden, die damit in einem kausalen Zusammenhang stehen. 
Hierzu bedarf es der Anerkennung eines Ereignisses als Naturkatastrophe im Sinne der Richt-
linie durch das Kabinett. Dazu müssen sämtlicher nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
 
a) vor Eintritt des Ereignisses ist eine amtliche Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdiens-
tes erfolgt, 
b) erhebliche Schäden sind an einer Vielzahl von Gebäuden in einer Gebietskörperschaft oder 
Teilgebietskörperschaft eingetreten und 
c) in Relation zur betroffenen Bevölkerung ein überdurchschnittliches hohes Einsatzgesche-
hen zur Bewältigung der Lage stattgefunden hat. 
 
Nach unseren Kenntnissen ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen kumulativ 
nicht in Köln vorgelegen haben, so dass die Anwendung der Richtlinie Naturkatastrophen hier 
nicht in Betracht kommt.“ 
 
 
Nächste Schritte:

3 
 
Die Messungen des Grundwasserstandes an einer Grundwassermessstelle am Schilfweg in 
Porz-Lind erfolgen weiterhin regelmäßig durch die Umweltverwaltung und die Rheinenergie. 
Die Ergebnisse werden hier veröffentlicht. Insofern können sich die betroffenen Bürger eigen-
verantwortlich informieren.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.17 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0994/2024
Typ
Dringlichkeitsantrag BV7 (SPD)
Datum
17.07.2024
Erstellt
20.06.2024 10:47