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V/0249/2008

Bericht über die Sprachfördermaßnahmen der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten

Vorlagen 27.03.2008

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Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6770 Zeichen

V/0249/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht über die Sprachfördermaßnahmen der Koordinierungsstelle für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2008 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u.  
                     ausländischen Flüchtlingen Bericht
09.09.2008 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
10.09.2008 Ausländerbeirat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Auf der Basis der Mediationsprozesse, di e das Flüchtlingsaufnahmekonzept sowie das 
Flüchtlingsbetreuungskonzept vorbereitet haben, und der Vorlagen 731 /2000, 167/2001, 
817/2001 und 426/2002 wurde vere inbart, dass der wichtigste Fo kus in der Integrations-
arbeit auf den Bereich Sprache und Orientierung zu legen sei. Die Flüchtlinge sollen sich 
in den Stadtteilen verständigen können.  
 
Flüchtlinge ohne gesicherten Au fenthaltsstatus können nicht an den Integrationskursen 
des Bundes teilnehmen, da der Gesetzgeber diese Personengr uppe nicht in die Förder-
maßnahmen einbezogen hat. Auf kommunaler  Ebene sollte diese Personengruppe den-
noch Sprachkompetenz erhalten. Dies wurde durch die Ortspolitik ausdrücklich gefordert. 
 
Ziel des kommunalen Angebotes, welches 2005 initiiert wurde, war die Vermittlung von 
basalen Sprachkenntnissen, d. h. eine einfache Verständigung in der deutschen Sprache 
zu erlangen. Die Kurse haben Flüchtlinge, in sbesondere die Frauen, emotional gestärkt. 
Ein Kursbaustein neben dem Spracherwerb ist di e kulturelle Orientierung in der hiesigen 
Gesellschaft. Es wurde beispielsweise gemei nsam mit den Lehrern das Stadtmuseum in 
Münster besucht.  
 
Im Haushaltsjahr 2005 konnten  gemäß der Entscheidung des Verwaltungsvorstandes 
erfolgreich im Bürgerhaus in Kinderhaus 4 Ku rse mit den Inhalten Sprache und Orientie-
Vorlagen-Nr.: 
V/0249/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Köhnke  
Frau Jostameling 
Ruf: 
492 70 53 
492 70 55 
E-Mail: 
Koehnkej@stadt-muenster.de 
Jostameling@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.08.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0249/2008 
 
rung für Flüchtlinge angeboten we rden. Die Kurse fanden vormittags mit 3 Unterrichts-
stunden von montags bis freitags  statt. Insgesamt hatte j eder Kurs einen Umfang von 
180 Unterrichtsstunden, über einen Zeitraum von drei Monaten.  
Die Kursleitung oblag dem Bild ungsinstitut Münster. Das Konzept des Sprach- und Ori-
entierungskurses sah eine Einbindung von Ehrenamtlichen, Studentinnen und Studenten 
und partiell Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachverwaltung als Referentinnen und 
Referenten vor. Die Kursteilnehmeri nnen und Kursteilnehmer haben Grundkenntnisse 
erworben für Situationen des täglichen Lebens wie Einkaufen, Arzt- und Behördenbesu-
che.  
 
Im Haushaltsjahr 2006 wurde in  der Sozialverwaltung der Be darf für Sprach- und Orien-
tierungskurse nicht gesehen. Es wurde daher kein Kurs angeboten.  
 
Im Haushaltsjahr 2007 war wieder der Bedar f erkennbar. Um die Hemmungen der Frau-
en abzubauen, an einem Kurs teilzunehmen und in  der Gruppe frei sprechen zu können, 
wurde ein Sprach- und Orientierungskurs nur für Frauen angeboten. Der Kurs fand in der 
Flüchtlingseinrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße statt, weil dort in einem Kindergrup-
penraum die Kinderbetreuung angebot en werden konnte und die Einrichtung zentral ge-
legen ist. Durch dieses spezielle Angebot konnten verstärkt frauenspezifische Inhalte und 
Gespräche in diesen Sprach- und Orientie rungskurs mit einfließen. Aus der Gesund-
heitsverwaltung kam mehrfach eine Referentin in diesen Ku rs. Entsprechend des Bedar-
fes wurde ein weiterer Sprach- und Orient ierungskurs für Männer und Frauen in der 
Flüchtlingseinrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße angeboten. An diesem Kurs haben 
überwiegend Männer teilgenommen.  
 
 
 
Auswertung zu den Kursen 2005 bis 2007 
  
        
von bis U-std 
Anzahl der 
TN männlich weiblich Ø Geburtsjahr Abbrüche 
04.01.2005 31.03.2005 180 21 9 12 1970 1 
04.04.2005 29.06.2005 180 17 2 15 1970 1 
04.07.2005 23.09.2005 180 18 7 11 1974 3 
04.10.2005 28.12.2005 180 15 4 11 1976 5 
06.08.2007 29.10.2007 180 19 0 19 1973 3 
30.10.2007 31.01.2008 180 16 12 4 1970 0 
    absolut 106 40 66   13 
    
% ge-
samt 100 38 62     
     Ø 18 7 11  2 
Quelle: Bildungsinstitut  
 
Vor dem Hintergrund, dass ein Teil der Te ilnehmerinnen und Teilnehmer in ihrem Her-
kunftsland nicht alphabetisiert wurde, war es  für einige Beteiligte schwierig in diesem 
Zeitrahmen ausreichende Kenntnisse zu erlange n. Dennoch hat sich ihre Fähigkeit zum 
„Freien Sprechen“ verbessert.  
 
Die Kosten für einen Sprach- und Orientierungskurs betrugen 5.000 Euro.  
Hinzu kamen  
 
• Kosten für Busfahrkarten

3 
V/0249/2008 
 
• Kosten für Berufsgenossenschaft ca. 5 Euro pro TeilnehmerIn und Kurs 
• Kosten für didaktisches Material in Höhe von ca. 34 Euro pro TeilnehmerIn 
und Kurs  
   
Die Kosten der Kurse wurden aus Mitteln der Koordinierungsstelle für Aussiedler- Flücht-
lings- und Asylbewerberangelegenhei ten (jetzt: Koordinierungsstelle für Migration und 
Interkulturelle Angelegenheiten) und dem Sozialamt getragen.  Einmalig wurden für den 
Kurs, an dem nur Frauen teilgenommen haben,  Gesamtkosten für Kinderbetreuung in 
Höhe von 1.800 Euro ausgegeben.  
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäi-
schen Union wurde ab dem 28.08.2007 das Aufenthaltsgesetz geändert.  
Für einen Teil der Flüchtlinge haben sich dadur ch die gesetzlichen Rahmenbedingungen  
geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen können nun auch Flüchtlinge z. B. mit ei-
nem Aufenthalt auf Probe nach § 104 a Aufent haltsgesetz, an einem Integrationskurs 
des Bundes teilnehmen. Bei der Prüfung des Status arbeitet die Koordinierungsstelle für 
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten daher intensiv in Kooperation mit dem Amt 
für Ausländerangelegenheit en. Der Integrationskurs des Bundes ist vorrangig vor dem 
kommunalen Angebot und umfasst inhaltlich 645 Unterrichtsstunden für Sprache und 
Orientierung. Durch die größere Stundenanzahl kann mehr Wissen vermittelt werden.   
 
Da durch die Altfallregelungen der §§ 104 a und b Aufenthaltsgesetz dennoch nur ein 
Teil der Asylbewerber und Gedul deten betroffen sind, wird im Haushaltsjahr 2009 durch 
die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten bei Bedarf  
wieder ein neuer Sprach- und Orientierungskurs angeboten.   
 
Im Haushaltsjahr 2008 werden durch die Koordi nierungsstelle für Migration und Interkul-
turelle Angelegenheiten Maßnahmen zur Alphabetisierung angeboten. 
Die Bedarfsermittlung wird durch den Flüchtlingssozialdienst gesichert. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

03.06.2008 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
09.09.2008 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.09.2008 Sitzung
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Kinderhaus 4

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0249/2008
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37