V/0374/2006
Ausbau der Loerstraße und der Stubengasse
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Beschlussvorlage
2503 Zeichen
V/0374/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausbau der Loerstraße und der Stubengasse -Baubeschluss- Beratungsfolge 30.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die Loerstraße und die Stubengasse werden auf der Grundlage des Ausbauplanes Reg.-Nr. 9474 Blatt 1 (1) vom 18.05.2006 ausgebaut. Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 491 „Stu- bengasse / Loerstraße“ rechtskräftig wird und dass der Vorhabenträger den Durchführungsvertrag unterzeichnet. Kosten/Folgekosten Der Ausbau wird von der Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH als Vorhabenträger zu deren Lasten durchgeführt. Folgekosten entstehen nicht. Begründung: Auf der Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 491 „Stubengasse / Loerstraße“ hat die Projektgesellschaft Stubengasse Münster mbH die Ausführungsplanung in Abstimmung mit der Stadt Münster erstellt. Der Vorhabenträger plant mit der Hochbebauung auf dem Stubengassenparkplatz in der 2. Jah- reshälfte 2006 zu beginnen. Im Zuge der Realisierung der Hochbebauung müssen die Straßen Loerstraße und Stubengasse ausgebaut werden. Die Loerstraße bekommt beidseitig Hochborde und die Fahrbahn wird bituminös befestigt. In Teil- bereichen wird ein 2,50 m breiter Betonsteinpflasterstreifen zwischen den beiden Richtungsfahr- bahnen eingebaut. Von der Tiefgaragenzufahrt Karstadt bis zur Klemensstraße wird die Loerstraße niveaugleich aus- gebaut. Die Fahrbahn wird in dem Bereich in Natursteingroßpflaster hergestellt. Die Stubengasse wird niveaugleich ausgebaut und mit Betonsteinpflaster befestigt. Vorlagen-Nr.: V/0374/2006 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: SchulteT@stadt-muenster.de Datum: 10.05.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0374/2006 Die Verkehrsführung wird wie folgt geändert: - die Loerstraße wird von der Windthorststraße bis zur geplanten Wendeanlage vor der Tiefgaragenzufahrt Karstadt für den Zweirichtungsverkehr freigegeben, - die Haltestelle an der Windthorststraße wird hinter den Kurvenbereich in die Loerstraße verlegt, - die Stubengasse wird als Fußgängerzone ausgewiesen, dort sind künftig nur eingeschränkte Nutzungen für Anlieger- und Anlieferverkehr mög- lich. Die Straßenbaumaßnahmen sollen mit Fertigstellung der Stubengassenbebauung im II. Quartal 2008 abgeschlossen werden. In Vertretung gez. Joksch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Stubengasse
- Loerstraße
- Klemensstraße
- Windthorststraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0374/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 10.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37