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Anfrage der CDU-Fraktion "Skaterpark für Jugendliche in Wahn und näherer Umgebung im Wendehammer Poststraße bei der Wahner S-Bahn-Station"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2186/2022 vom 22.11.2022

Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • Anfrage CDU - Scaterpark Poststraße Wahn

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    Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 22.11.2022 Beantwortung der Anfrage AN 1209/2022 zur Sitzung der BV Porz am 09.06.2022 Skaterpark für Jugendliche in Wahn und näherer Umgebung im Wendehammer Poststraße bei der Wahner S-Bahn-Station Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Beantwortung der Anfrage kann nicht zufriedenstellen. 1. Die angefragte Fläche für den Skaterpark liegt n icht im Landschaftsschutzgebiet, son- dern auf städtischem Grund. Er erste Absatz mit dem Hinweis, dass sich eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet nicht für einen Skaterpark eignet, geht deshalb an der spezi- schen Ortslage in der Fragestellung vorbei. 2. Die angefragte Fläche liegt direkt an einer Bahn trasse und damit nicht in einer Lärmsen- siblen Zone. Auch der Hinweis, der Abstand zur Wohnbebauung wäre aufgrund gültiger Lärmschutzbestimmungen zu gering, kann nicht zutreffend sein. Die beigefügten Pläne für die bestehenden Scateranlagen in der Neusser Straße (134) und im Weidenpesch in der Scheibenstraße (102 Meter) belegen, dass dort der Abstand zur Wohnbebauung geringer bzw. gleich groß ist, als dies im Wendehammer in der Poststraße (161 bzw. 136 Meter) der Fall wäre. Die Anfrage wird damit weggeschoben, ohne die Vorteile der Lage in Betracht zu ziehen. Durch die Nähe zum S- und Busbahnhof wäre die Anlage für Jugendliche gut erreichbar. Der Wendehammer direkt an der Bahntrasse ermöglicht einen geschützten und für die Umgebung störungsfreien Betrieb. Das nahe gelegene Schüler-Sport-Zentrum könnte in der Betriebsphase die Verkehrssicherungspflicht und Aufsicht für die Anlage übernehmen. Daraus würden sich auch gegenseitige Synergien ergeben. All das wird mit einem Satz weggewischt, der, wie die Anlagen aufzeigen, sachlich nicht ge- rechtfertigt ist. Insofern wird die Anfrage nochmals in gleichem Umgang gestellt. Deshalb stellen sich folgende Fragen: 1. Ist es möglich die Fläche Wendehammer in der Pos tstraße für die Nutzung eines Scater- park umzuwidmen? 2. Könnte diese Fläche von der Stadt zu einem Scate rpark ausgebaut werden und der Be- trieb der Anlage durch den SSZ erfolgen? 3. Welche Voraussetzung sind zu schaffen, um das Pr ojekt zu realisieren? Mit freundlichen Grüßen Gez. Stefan Götz Gez. Anton Neuberger Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer ANLAGEN

Beratungsverlauf

  1. 01.12.2022

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 9.2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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