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AN/2186/2022

Anfrage der CDU-Fraktion "Skaterpark für Jugendliche in Wahn und näherer Umgebung im Wendehammer Poststraße bei der Wahner S-Bahn-Station"

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.12.2022, TOP 9.2.3

Anfrage CDU - Scaterpark Poststraße Wahn

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Anfrage CDU - Scaterpark Poststraße Wahn

2594 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
 
 
Porz, den 22.11.2022 
 
 
Beantwortung der Anfrage AN 1209/2022 zur Sitzung der BV Porz am 09.06.2022  
 
Skaterpark für Jugendliche in Wahn und näherer Umgebung  
im Wendehammer Poststraße bei der Wahner S-Bahn-Station  
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Beantwortung der Anfrage kann nicht zufriedenstellen. 
 
1. Die angefragte Fläche für den Skaterpark liegt n icht im Landschaftsschutzgebiet, son- 
dern auf städtischem Grund. Er erste Absatz mit dem Hinweis, dass sich eine Fläche im 
Landschaftsschutzgebiet nicht für einen Skaterpark eignet, geht deshalb an der spezi- 
schen Ortslage in der Fragestellung vorbei. 
 
2. Die angefragte Fläche liegt direkt an einer Bahn trasse und damit nicht in einer Lärmsen- 
siblen Zone. Auch der Hinweis, der Abstand zur Wohnbebauung wäre aufgrund gültiger 
Lärmschutzbestimmungen zu gering, kann nicht zutreffend sein. 
 
Die beigefügten Pläne für die bestehenden Scateranlagen in der Neusser Straße (134) 
und im Weidenpesch in der Scheibenstraße (102 Meter) belegen, dass dort der Abstand 
zur Wohnbebauung geringer bzw. gleich groß ist, als dies im Wendehammer in der 
Poststraße (161 bzw. 136 Meter) der Fall wäre. 
 
Die Anfrage wird damit weggeschoben, ohne die Vorteile der Lage in Betracht zu ziehen. 
 
Durch die Nähe zum S- und Busbahnhof wäre die Anlage für Jugendliche gut erreichbar. Der 
Wendehammer direkt an der Bahntrasse ermöglicht einen geschützten und für die Umgebung 
störungsfreien Betrieb. Das nahe gelegene Schüler-Sport-Zentrum könnte in der Betriebsphase 
die Verkehrssicherungspflicht und Aufsicht für die Anlage übernehmen. Daraus würden sich 
auch gegenseitige Synergien ergeben. 
 
All das wird mit einem Satz weggewischt, der, wie die Anlagen aufzeigen, sachlich nicht ge- 
rechtfertigt ist. Insofern wird die Anfrage nochmals in gleichem Umgang gestellt.

Deshalb stellen sich folgende Fragen: 
 
1. Ist es möglich die Fläche Wendehammer in der Pos tstraße für die Nutzung eines Scater- 
park umzuwidmen? 
 
2. Könnte diese Fläche von der Stadt zu einem Scate rpark ausgebaut werden und der Be- 
trieb der Anlage durch den SSZ erfolgen? 
 
3. Welche Voraussetzung sind zu schaffen, um das Pr ojekt zu realisieren? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Stefan Götz  Gez. Anton Neuberger     
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsgeschäftsführer  
 
 
 
ANLAGEN

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Neusser Straße
  • Scheibenstraße
  • Poststraße
  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/2186/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.11.2022
Erstellt
22.11.2022 18:33