3366/2018
Erweiterung der Feuer- und Rettungswache Köln-Chorweiler
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer: 24.01.2019 3366/2018 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Bauausschuss 04.02.2019 Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 6 Köln-Chorweiler hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. § 8 Ziff. 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019. Der Rat nimmt die Erhöhung der städtischen Investitionsauszahlungen für die Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 6 in Köln Chorweiler von weiteren 500.032 € zur Kenntnis. Gegenüber den berechneten Kosten von 1.718.183 € beim Weiterplanungs- und Baubeschluss (DS- Nr. 3801/2012 vom 17.12.2013) und den im Kostenerhöhungsbeschluss (DS-Nr. 0991/2015 vom 23.06.2015) genannten Kosten von 2.177.624 € sind die Baukosten auf insgesamt 2.677.657 € ge- stiegen. Zur Finanzierung der benötigten Mittel in Höhe von 500.032 € wurde bereits im Jahr 2016 eine Um- schichtung bereits veranschlagter Mittel im Teilfinanzplan 0212 „Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst“ vorgenommen. 1. Historie und Ausgangslage Die Feuer- und Rettungswache 6 (FW 6) wurde zur Unterbringung eines Löschzuges und eines Ret- tungswagens im Kölner Stadtteil Volkhoven errichtet und 1994 in Betrieb genommen. Zum damaligen Zeitpunkt versahen in dem Gebäude 12 Feuerwehrbeamte rund um die Uhr ihren Dienst. Zur Besat- zung der Feuer- und Rettungswache gehörten insgesamt ca. 50 Feuerwehrbeamte, die dort unterge- bracht waren. Um dem seitdem gestiegenen Einsatzaufkommen gerecht zu werden, wurden in den letzten Jahren weitere Einsatzfahrzeuge mit dem dazu gehörenden Personal auf der Feuer - und Rettungswache 6 stationiert. Inzwischen versehen dort 18 Mitarbeiter rund um die Uhr ihren Dienst. Zusammen mit dem Personalmehrbedarf durch eine Arbeitszeitverkürzung für Feuerwehrbeamte sind mittlerweile am Standort neben 72 Feuerwehrbeamten weitere 15 Mitarbeiter der Hilfsorganisationen sowie 5 Notärz- te untergebracht. Es werden neben dem Löschzug inzwischen noch drei Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug besetzt. 2. Projektstand 2 Der Erweiterungsbau auf der Feuer- und Rettungswache 6 wurde im September 2017 in Betrieb ge- nommen. 3. Begründung der Mehrkosten Im Bauprojekt kommt es im Vergleich zum Baubeschluss vom 17.12.2013 mit genehmigten Bruttoge- samtkosten von 1.718.183 € und im Vergleich zum Kostenerhöhungsbeschluss (DS-Nr. 0991/2015 vom 23.06.2015) mit genehmigten Bruttogesamtkosten von 2.177.624 Euro zu einer weiteren Ko s- tenerhöhung von 500.032 € Euro. Die Gesamtkosten steigen damit um insgesamt 959.474 € auf ins- gesamt 2.677.657 €. Die Mehrkosten basieren auf den Erkenntnissen, die bis heute vo rliegen und enthalten Risiken u.a. für die Kosten eines Rechtsstreits, die in folgender Erläuterung beschrieben sind. Eine detaillierte Auflistung der Mehrkosten, nach einzelnen Kostengruppen bzw. Gewerken gegliedert, sind der Anla- ge zu entnehmen. Dort hat das planende Architekturbüro gemeinsam mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln die voraussichtlichen Kosten der Berechnung für den letzten Beschluss aus dem Jahr 2015 gegenübergestellt und ggfls. eine Erhöhung begründet. Die aufgeführten Sachverhalte war en bei Einreichung der Kostenerhöhung zur Prüfung im Jahr 2015 noch nicht bekannt. Durch teilweise sehr günstige Vergaben der Einzelgewerke konnten die Mehrkosten zwar gesenkt aber letztendlich nicht annähernd ausgeglichen werden. Im Projekt werden derzeit noch Restarbeiten und Mängelbe- seitigungen in kleinerem Umfang durchgeführt. Zusammenfassend sind nachfolgend die größten Fak- toren der Kostenerhöhung für das Bauvorhaben erläutert. Übersicht: Mehrkosten aus Ersatzvornahmen: Kostenart Tabelle Kostenentwicklung Kosten [netto] Spalte 11 Kosten [brutto] KG300 – Bauwerk-Baukonstruktionen 105.778,00 € 125.875,82 € KG400 – Bauwerk-technische Anlagen 18.181,00 € 21.635,39 € KG500 – Außenanlagen 1.827,00 € 2.174,13 € Summe KG300 bis 500 125.786,00 € 149.685,34 € KG700 – Baunebenkosten MwST 67.635,00 € 80.485,65 € KG700 – Baunebenkosten ohne MwSt* 9.242,00 € 9.242,00 € GESAMT 202.663,00€ 239.412,99 € Mehr-/ Minderkosten aus Mengenänderungen: Kostenart Tabelle Kostenentwicklung Kosten [netto] Spalte 12 Kosten [brutto] KG300 – Bauwerk-Baukonstruktionen 106.573,00 € 126.821,87 € KG400 – Bauwerk-technische Anlagen -55.651,00 € -66.224,69 € KG500 – Außenanlagen 98.191,00 € 116.847,29 € Summe KG300 bis 500 149.113,00 € 177.444,47 € KG700 – Baunebenkosten MwSt -pflichtig - 42.010,00 € - 49.991,90 € KG700 – Baunebenkosten ohne MwSt* 133.167,00 € 133.167,00 € GESAMT 240.270,00 € 260.619,57 € Mehr-/ Minderkosten GESAMT: Kostenart Tabelle Kostenentwicklung Kosten [netto] Spalte 10 Kosten [brutto] KG300 – Bauwerk-Baukonstruktionen 212.351,00 € 252.697,69 € KG400 – Bauwerk-technische Anlagen -37.470,00 € -44.589,30 € KG500 – Außenanlagen 100.018,00 € 119.021,42 € 3 Summe KG300 bis 500 274.899,00 € 327.129,81 € KG700 – Baunebenkosten MwSt -pflichtig 25.624,00 € 30.492,56 € KG700 – Baunebenkosten ohne MwSt* 142.409,00 € 142.409,00 € GESAMT 442.933,00 € 500.031,37 € * PS/ PL ist nicht MwSt.-pflichtig Erläuterung: KG 300 – Bauwerk, Baukonstruktion Die zusätzlichen Kosten von insgesamt 252.697 € werden zum besseren Verständnis in unterschied- liche Kategorien aufgeteilt. 1. Ersatzvornahmen (125.875 € brutto) (Tabelle Mehrkosten aus Ersatzvornahmen) Im Zuge der Errichtung wurde dem Rohbauer der Auftrag wegen Schlecht- bzw. Nichtleistung entzo- gen und diese Arbeiten an andere Firmen zur Erbringung und Fertigstellung des Gebäudes in Form von Ersatzvornahmen vergeben. Zur Geltendmachung aller hiermit in Zusammenhang stehenden Gesamtkosten (siehe Tabelle oben) wird der Rechtsweg beschritten. Die Kosten für die Einbindung eventuell zusätzlich notwendiger Sachverständiger und Anwaltskosten werden als Risiko von 32.185 € geschätzt. Die Schlechtleistungen hatten Auswirkungen auf fast alle Folgegewerke und erforderten folgende Ersatzvornahmen: a. Innerhalb der Betonschalung wurden mehrere Bereiche nicht mit Beton verfüllt und waren an- schließend aufwendig zu sanieren. Letzteres wurde erst beim Setzen der Vormauerschale bemerkt, da der Verursacher diese Bereiche nachträglich nicht fachgerecht verfüllte und ver- spachtelte. b. Da die Schlechtleistung erst bei Anbringen der Klinkervorsatzschale bemerkt wurde, musste zur umfassenden Ermittlung des Ausmaßes der Schlechtleistung sowie zur Planung der not- wendigen Instandsetzung die bereits teilweise angebrachte Klinkervorsatzschale großflächig zurückgebaut und anschließend nach den Instandsetzungsarbeiten ein zweites Mal erstellt werden. c. Im Bereich der Attika und der Metallfassade musste mit erhöhtem Aufwand und mit Mehrmen- gen an Material gearbeitet werden, da Toleranzen überschritten wurden. d. Toleranzüberschreitungen in Teilen der Bodenplatte der Fahrzeughalle führten zu Mehrmas- sen im Estrich des Hallenbodens und erforderten das Setzen zusätzlicher Winkel an den Toren sowie das Einkürzen von Torleibungen und Torpfosten. e. Ebenso durch Toleranzüberschreitungen des Unterbodens war eine Änderung des Gefälles im Bodenbelag am Waschplatz und damit eine Anhebung der Fliesen im angrenzenden Flur zur Halle notwendig. f. Im Treppenhaus kam es ebenso zu Toleranzüberschreitungen und hiermit zu Mehrmassen im Estrich sowie in der Auffütterung der Stufen durch den Fliesenleger. 2. Mehrmassen / zusätzliche bzw. geänderte Leistungen (126.821 € brutto) (Tabelle Mehr- / Minderkosten aus Mengenänderungen) Die Notwendigkeiten der folgenden zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen sind erst im Zuge der Errichtung erkannt worden. Sie resultieren zu einem Teil durch Eigenschaften des Bestandbaus, die erst während der Bauphase erkannt wurden und zu einem anderen Teil sind erforderliche Mengen während der Planungsphase durch die Fachplaner falsch berechnet worden. Letztere mussten in der Ausführungsphase nach oben korrigiert werden und verursachten dadurch eine nachteilige Kosten- abweichung zur ursprünglichen Berechnung. a. Beim Abbruch der Tankstelle auf der Nordseite des Gebäudes, wurde unterhalb der Stahlbe- 4 tonbodenplatte eine weitere großflächige Betonplatte gefunden, die ebenfalls abzubrechen und abzufahren war. b. Durch einen Fehler der Massenberechnung im Rahmen der Tragwerksplanung wurden bei den Kostenberechnungen der Bewehrungsstahl sowie der Beton für das Fundament des Treppenhauses nicht berücksichtigt. Dieser Sachverhalt ist erst während der Ausführungs- phase bemerkt worden und musste korrigiert werden. c. Es wurden mehrere notwendige Decken- bzw. Wanddurchbrüche in den Plänen nicht berück- sichtigt. Dadurch mussten im Nachhinein Durchbrüche in den fertigen Bauteilen gefertigt wer- den. d. Durch den Anbau an die Fahrzeughalle des Rettungsdienstes mussten die deckenhohen Fensteröffnungen an der ehemaligen Außenwand des Bestandsbaus auf normale Türhöhe verkleinert werden um dort Normtüren einbauen zu können. Dieser Sachverhalt wurde zu- nächst durch die Planer nicht berücksichtigt. e. Bei der Planung durch die Fachingenieure wurden die Installationsarbeiten in den abgehäng- ten Decken des Kellers sowie in Schächten des Erdgeschosses im Bestandsgebäude zu- nächst nicht berücksichtigt. Dadurch kam es zu notwendigen zusätzlichen Leistungen im Be- reich des Trockenbaus. f. Ursprünglich war geplant, dass jeder Auftragnehmer die für seine Arbeiten notwendigen Ge- rüste selber vorhält sowie auf- und abbaut. Durch zeitliche und räumliche Überschneidungen der notwendigen Gerüste wurden eine übergeordnete Koordination und dadurch ein geson- dertes LV für den Gerüstbau notwendig. Dadurch fielen die Einzelleistungen für Gerüste in den bereits vorhandenen Gewerken weg, allerdings kam es in diesem Gewerk dann durch die Bauzeitverlängerung nochmal zu Mehrmassen. Des Weiteren mussten Gerüste an mehreren Stellen verschiedenen Gutachtern zur Ermittlung und zur Dokumentation von Schlechtleistun- gen zu Verfügung gestellt werden. 3. Bauzeitverlängerung (Terminverschiebung Inbetriebnahme) Durch folgende Gegebenheiten im Bauablauf kam es zu Verzögerungen und dadurch zu Standzeit- verlängerung bzw. der mehrmaligen Einrichtung der Baustelle bei einzelnen Gewerken. Hierdurch gab es eine Verschiebung der Inbetriebnahme auf September 2017. Die verursachten Mehrkosten u.a. im Bereich Gerüstbau, der Toilettengestellung, der Beauftragung des vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, des Baustromzählers, dem Winter- bau im Bereich der Fenster und der Gestellung des Bauzauns sind zum Teil in den Positionen Er- satzvornahmen und Mehrmassen erläutert und zahlentechnisch enthalten. a. Mehrere Leistungsverzeichnisse mussten aus Kostengründen bzw. weil keine Angebote ein- gegangen waren, mehrfach dem Markt zugeführt werden. b. Die Arbeiten des Rohbaus haben durch die verweigerte Mängelbeseitigung und die dadurch notwendigen Ersatzvornahmen eine längere Bauzeit in Anspruch genommen. c. Durch den verschobenen Bauablauf hatten nachfolgende Gewerke (z.B. technische Gebäu- deausstattung, Außenanlagen, Fliesen) mittlerweile die Baustelle geräumt und standen nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung, bzw. konnten durch andere Aufträge dieses Bauvorha- ben nicht zeitnah bedienen. d. Zum Teil konnten Arbeiten der Folgegewerke durch die vorab durchzuführende Betoninstand- setzung erst später beginnen oder mussten gesplittet werden. Dies betraf z.B. die Malerarbei- ten und den Einbau von Fenster und Türen. KG 400 – Bauwerk, Technische Anlagen (-44.589 € brutto) (Tabelle Mehr-Minderkosten GESAMT) Kostensteigerungen in dieser Kostengruppe sind zum größten Teil durch Gegebenheiten im Bestand- bau entstanden, die in den vorhandenen Plänen nicht beschrieben waren und deshalb erst während der Bauphase erkannt wurden. Dagegen stehen Reduzierungen der Kosten in der sämtlichen techni- schen Gewerken gegenüber der Kostenberechnung 2014. Des Weiteren sind auch hier Ersatzvor- nahmen notwendig gewesen, die folgend unter c. erläutert werden: a. Zur Anbindung der Beheizung des Neubaus und Verlegung der Belüftung im Bestandsgebäu- 5 de musste die Leitungsführung der Versorgungstrassen oberhalb der abgehängten Decken im Keller des Bestandsgebäudes geändert werden. Da keine Revisionszeichnungen der beste- henden Leitungen existierten, konnte der Umfang erst bei der Öffnung der Decken festgestellt werden. Eine Öffnung der Decken zu einem früheren Zeitpunkt war nicht möglich, da dieser Bereich (Atemschutzübungsstrecke) von der Feuerwehr regelmäßig intensiv genutzt werden muss um gesetzlich verpflichtende Aufgaben zu erfüllen. b. Der Anschluss der HLS an die Bestandsanlage erforderte eine teilweise Erneuerung der Hei- zungssteuerung im Bestand um eine wirtschaftliche Regelung der Temperatur zu ermögli- chen. Des Weiteren mussten im Bestand mehrere Heizkörper sowie deren Zu- und Ableitun- gen umgebaut werden um für die notwendigen neuen Türen Platz zu schaffen. Dieser Sach- verhalt wurde vorab durch die Planer nicht berücksichtigt. c. Aufgrund der tiefer, als in den Bestandsplänen angegebenen, liegenden Anschlussleitung was es nicht möglich, den eigentlich vorgesehenen Ölabscheider zu verwenden. Der geplante Ab- scheider war für solch eine Tiefe, nicht ausgelegt. Dadurch musste ein bereits gelieferter Pumpenschacht wieder ausgetauscht werden und ein neuer, für den größeren Erddruck ge- eigneter, Schacht eingesetzt werden. Letzteres war aus den vorherigen Untersuchungen nicht ersichtlich und konnte erst bei Öffnung des Bodens erkannt werden. Während der Durchfüh- rung dieser Arbeiten musste dem ausführenden Auftragnehmer wegen Schlechtleistung ge- kündigt werden. Die noch ausstehenden Arbeiten mussten von zwei verschiedenen Firmen fortgeführt werden. Da dies aufgrund einer lediglich teilweisen Fertigstellung des Gewerks nur mit erhöhtem Aufwand durchgeführt werden konnte, sind hier Mehrkosten entstanden (siehe Ersatzvornahmen). KG 500 – Außenanlagen (119.021 € brutto) (Tabelle Mehr-Minderkosten GESAMT) Nach vorab durchgeführten Bodenuntersuchungen war bereits in der Planungsphase ersichtlich, dass der Boden für eine Bebauung nur bedingt geeignet / tragfähig war. Auf Grundlage dieser Parameter wurden bereits vor Baubeginn mit dem ersten Antrag auf Kostenerhöhung Mehrkosten für diese Kos- tengruppe angemeldet. Während der Bauphase erwies sich der vorgefundene Untergrund aus ver- schiedenen Gründen als noch problematischer. Dadurch musste der Umfang der Arbeiten in den Au- ßenanlagen erheblich erweitert werden. a. Bei Errichtung der Baugrube für das Kellergeschoss wurde ersichtlich, dass der Boden nicht die prognostizierte Standfestigkeit aufwies, wie angenommen und nahezu vollständig aus fei- nem Sand besteht. Dadurch musste in Teilbereichen mehr Bodenaustausch erfolgen als ge- plant, die Baugrube wesentlich flacher abgeböscht und zu einem Teil mit einem Verbau ver- sehen werden. Dies hatte zur Folge, dass ein Abwasserschacht des Bestands, der außerhalb der geplanten Baugrube lag, soweit freigelegt werden musste, das ein Rückbau bzw. ein Ver- setzen des Schachts notwendig wurde. b. Durch die vergrößerte Abböschung der Baugrube musste zur Gewährleistung einer sicheren Erreichbarkeit von notwendigen Werkstätten der Feuer- und Rettungswache und des Kom- pressorraums im Bestandbau eine Behelfsbrücke errichtet werden. c. Ebenso musste durch diesen sandigen Boden ein Verbau erstellt werden, um den Einbau des Koaleszensabscheiders, des Probenahmenschachtes und des Pumpenschachtes für die Ab- scheideanlage zu ermöglichen. d. Unterhalb des Bestandspflasters befand sich großflächig ein hartes Material, welches auf ei- nem weicheren Untergrund aufgebaut war. Nach der Öffnung der Pflasterfläche wurde der durch Regen aufgeweichte weichere Untergrund nach und nach durch das Überfahren mit schweren Fahrzeugen langsam komprimiert und in Richtung der Baugrube ausgespült. Das Pflaster wurde augenscheinlich durch das harte Material tragfähig gehalten. Dieser Zustand war zunächst nicht ersichtlich und fiel erst zu einem späteren Zeitpunkt auf, als die Pflasterflä- che während des Überfahrens mit einem schweren Fahrzeug deutlich sichtbar federte. Als Er- gebnis mussten in den geschädigten Bereichen der Unterbau sowie der Belag erneuert wer- den. KG 700 – Baunebenkosten (172.902 € brutto) (Summe 700 Tabelle Mehr-Minderkosten GESAMT) 6 Die Baunebenkosten haben sich durch die Änderung der Honorarordnung (HOAI) 2009 auf die HOAI 2013 erhöht. Zusätzlich mussten weitere Gutachter zur Prüfung und Dokumentationen von Schlecht- leistungen eingesetzt werden. Rechtsanwaltskosten und weitere Sachverständige im Falle des Rechtsstreites sind bereits unter Punkt I.1. Ersatzvornahmen KG 300 erwähnt. Die Kosten der KG 700 (Baunebenkosten) sind gestiegen, weil Fachingenieure zusätzliche Kosten geltend machen. Anlage: 1. Übersicht Kostenentwicklung Gez. Reker
Anlage 1 Begründung Kostenerhöhung
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Feuerwache 6, Volkhovener Weg 184, Neubau Fahrzeughalle Anlage 1 Kostenentwicklung Stand: 12.12.2018 PS 47-91538-001 Gewerke KB 2012 nach Änderung 14 KB 2014 bereinigt nach KG KF 2018 Kostenfeststellung incl. Prognose noch zu erwartender Kosten Abweichung zum Ratsbeschluss Anteil Schlechtleistung gekündigter Unternehmer Anteil Mehrmassen zum 1. Ratsbeschluss nicht in Kobe 2012+2014 RAT Beschl. 17.12.2013 RAT Beschl. 15.05.2015 Ratsvorlage LV Stand Kostenverfolgung 07.07.2018 netto netto netto netto netto netto aus Tab. Mehrkostenerl. aus Tab. Mehrkostenerl. 2 3 5 6 8 10 [8-6] 11 12 [10-11] Kostengruppe 200 + 300 Kostenberechnung 29.991 € Kostenberechnung 936.169 € Abzügl. Korrekturen 14 (Verfügung 143/2 v. 17.06.2013) 64.965 €- Abzüglich 400 ter Kosten Tabelle 2014-12-15 Aufstellung Hurniak 1.026.185 € verteilt auf KG: 00.01-00.02 Kanaluntersuchung etc. - € 2.399 € 2.399 € - € 2.399 € 00.00-00.04 Bauschild etc. - € 4.518 € 4.518 € - € 4.518 € 01 Abbruch Tankanlage 4.856 € 4.772 € 84 €- - € 84 €- 02 Erdarbeiten Kanal + Aussenanlagen [Anteil 300] 78.802 € 150.573 € 71.771 € 6.073 € 65.698 € 02.01 Fassadensicherung - € 1.816 € 1.816 € - € 1.816 € 03 Rohbauarbeiten [Anteil 300] 272.729 € 381.406 € 108.677 € - € 108.677 € 03.03 Baustromverteiler (Ersatzvornahme LV 03) - € 3.066 € 3.066 € 1.962 € 1.104 € 03.04 Baustellen WC (Ersatzvornahme LV 03) - € 3.039 € 3.039 € 2.525 € 514 € 03.05-03.07 Betoninstandsetzung (Mängel LV 03) - € 24.022 € 24.022 € 24.022 € - € 04 Blitzschutz [400] siehe unten - € - € - € - € - € 05 Stahlbau 75.385 € 65.542 € 9.843 €- - € 9.843 €- 06 Dachdecker 96.606 € 89.009 € 7.597 €- 2.287 € 9.884 €- 07 Sektionaltore 102.800 € 49.555 € 53.245 €- - € 53.245 €- 08 + 22 Metallau (Fassade + Schlosser) 93.208 € 3.871 € 3.871 € 08 Metallbau 62.206 € - € - € 22 Schlosser 34.874 € 3.962 € 3.962 €- 09 Estrich 12.569 € 6.987 € 5.582 €- 898 € 6.480 €- 10 +21 Maler + Putz 50.706 € 9.205 €- 9.205 €- 10 Maler - € 15.085 € 2.733 € 2.733 €- 21 Putz - € 26.416 € 10.536 € 10.536 €- 11 +23 Fliesen incl. Rüttelklinker 71.722 € 12.518 €- 12.518 €- 11 Fliesen 29.288 € 4.007 € 4.007 €- 23 Rüttelklinker - € 29.916 € 2.121 € 2.121 €- 12 Fenster + Türen Metall 49.960 € 46.660 € 3.300 €- 3.265 € 6.565 €- 13 (Pfosten Riegel) Fassade 36.618 € 29.436 € 7.182 €- - € 7.182 €- 14 Klinker 77.075 € 141.481 € 64.406 € 35.932 € 28.474 € 15 Trockenbau 3.149 € 11.420 € 8.271 € 2.691 € 5.580 € 20 Gerüst - € 22.201 € 22.201 € 2.764 € 19.436 € 24 Bauendreinigung - € 2.850 € 2.850 € - € 2.850 € - € Summe 200 + 300 901.195 € 1.026.185 € 1.238.536 € 212.351 € 105.778 € 106.573 € Kostengruppe 400 Kostenberechnung 188.701 € 269.103 € zuzüglich Hebeanlage 5.042 € incl. verspätet zugeordneter Kosten 36.668 € Neuzuordnung nach Gewerkeumbruch 1.557 € 269.103 € verteilt auf KG: 02.02 Rückbau Koaleszenzabscheider - € 1.850 € 1.850 € - € 1.850 € 03.01 Fertigstellung Schwerlastrinne LV 03 14.315 € 10.736 € 3.579 €- - € 3.579 €- 03.02 Fertigstellung Abscheider LV 03 23.627 € 23.627 € 16.384 € 7.242 € 04 Blitzschutz [400] - € 4.256 € 4.256 € - € 4.256 € 03 + 18 Abwasser, Wasser, Gasanlagen 39.102 € 25.865 €- 25.865 €- 03 Rohbau Anteil 400 Abwasser 22.353 € 28.618 € - € - € 18 HSL Wasser - € 6.972 € - € 18 HSL Wärmeversorgung 32.830 € 40.376 € 7.547 € 7.547 € 17 + 18 HSL Lüftungstechnik 39.910 € 9.121 €- 9.121 €- 17 Abgasabsauganlage 25.881 € - € - € 18 HLS 5.272 € 1.797 € 1.797 €- HSL Rechnungskürzung - € 364 €- - € 18.01 Heizung (Ersatzvornahme LV 18) - € 1.078 € 1.078 € 1.078 € 19 Elektro 105.779 € 84.478 € 21.301 €- - € 21.301 €- 19 Fernmelde-u. Informationstechnische AL 14.815 € 14.815 €- - € 14.815 €- 25 Feuerlöscher 1.557 € 410 € 1.147 €- - € 1.147 €- Summe 400 193.743 € 270.660 € 233.191 € 37.470 €- 18.181 € 55.651 €- Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262/ 15 Projektleitung und Projektsteuerung Service 13.12.2018 Gewerke KB 2012 nach Änderung 14 KB 2014 bereinigt nach KG KF 2018 Kostenfeststellung incl. Prognose noch zu erwartender Kosten Abweichung zum Ratsbeschluss Anteil Schlechtleistung gekündigter Unternehmer Anteil Mehrmassen zum 1. Ratsbeschluss nicht in Kobe 2012+2014 RAT Beschl. 17.12.2013 RAT Beschl. 15.05.2015 Ratsvorlage LV Stand Kostenverfolgung 07.07.2018 netto netto netto netto netto netto aus Tab. Mehrkostenerl. aus Tab. Mehrkostenerl. 2 3 5 6 8 10 [8-6] 11 12 [10-11] Kostengruppe 500 sonstige Aussenanlagen 6.000 € Geländeflächen 14.801 € Strassen 96.252 € Abwasseranlagen 44.065 € 02 Erdarbeiten Kanal + Aussenanlagen [Anteil 500] - € 261.135 € 100.018 € 1.827 € 98.191 € Summe 500 54.156 € 161.118 € 261.135 € 100.018 € 1.827 € 98.191 € Summe 200-500 1.149.094 € 1.457.963 € 1.732.862 € 274.899 € 125.786 € 149.113 € Kostengruppe 700 (MwSt berechtigt) KB 25 % der KG 300-600 294.757 € 294.757 € 294.757 €- 294.757 €- Mehr Honorarkosten gem. Aufstellung f. Hurniak 77.217 € 77.217 €- 77.217 €- - € Objektplanung 141.071 € 141.071 € 141.071 € Statik 48.217 € 48.217 € 1.482 € 46.735 € Baugrundgutachten 8.725 € 8.725 € 8.725 € TGA - Planung 73.384 € 73.384 € 73.384 € Bauphysik 2.538 € 2.538 € 2.538 € SiGeKO 6.353 € 6.353 € 3.183 € 3.170 € Brandschutz 5.170 € 5.170 € 5.170 € Aussenanlagenplanung 36.184 € 36.184 € 36.184 € Prüfstatik 12.987 € 12.987 € 12.987 € Gutachter Beton I (LV 03) 8.580 € 8.580 € 8.580 € - € Gutachter Beton II (LV 03) 6.520 € 6.520 € 6.520 € - € Sachverständiger Beton (LV 03) 15.685 € 15.685 € 15.685 € - € Risikobewertung Gerichtsverfahren RA + SV 32.185 € 32.185 € 32.185 € - € Summe 700 (MwSt berechtigt) 294.757 € 371.974 € 397.598 € 25.624 € 67.635 € 42.010 €- Kostengruppe 700 (MwSt frei) Liegenschaftsamt 11.624 € 11.624 € 11.624 € Kosten PS/ PL 130.785 € 130.785 € 9.242 € 121.543 € Summe 700 (MwSt frei) - € - € 142.409 € 142.409 € 9.242 € 133.167 € Zusammenstellung Kostengruppe 200 - 500 1.149.094 € 1.457.963 € 1.732.862 € 274.899 € 125.786 € 149.113 € Kostengruppe 700 (MwSt berechtigt) 294.757 € 371.974 € 397.598 € 25.624 € 67.635 € 42.010 €- Kostengruppe 700 (MwSt frei) - € - € 142.409 € 142.409 € 9.242 € 133.167 € Summe netto 1.443.851 € 1.829.936 € 2.272.869 € 442.933 € 202.663 € 240.270 € MwSt auf KG 200-700 (MwSt berechtigt) 274.332 € 347.688 € 404.787 € 57.100 € 36.750 € 20.350 € Summe brutto 1.718.183 € 2.177.624 € 2.677.657 € 500.032 € 239.413 € 260.619 € Kontrolle Zahlen RAT´s Beschluss brutto 1.718.183 € 2.177.624 € 2.677.657 € (17.12.2013) (12.05.2015) geplant Nov 2018 1. Kostenerhöhung zu 2012 459.441 € 500.033 € Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 262/ 15 Projektleitung und Projektsteuerung Service 13.12.2018
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3366/2018
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 24.01.2019
- Erstellt
- 16.10.2018 13:15