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Ansteckungsrisiken bei Wiederaufnahme des Schulbetriebes senken – Mas-kenpflicht an den Kölner Schulen einführen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 AN/0493/2020 vom 27.04.2020

Stand: Am 05.05.2020 im Gesundheitsausschuss endgültig zurückgezogen.

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses Schule und Weiterbildung Dr. Helge Schlieben den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen Herrn Petelkau den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.04.2020 AN/0493/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 Gesundheitsausschuss 05.05.2020 Ansteckungsrisiken bei Wiederaufnahme des Schulbetriebes senken – Mas-kenpflicht an den Kölner Schulen einführen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herren Ausschussvorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnungen des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 27.04.2020, des Ausschusses Allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen am 04.05.2020 und des Gesundheitsausschusses am 05.05.2020 aufzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbeugung gegen eine Verbreitung des Covid19-Erregers für die Kölner Schulen in kommunaler Trägerschaft umgehend die Pflicht zur Nutzung von Mund-Nase-Schutzmasken auf dem jeweiligen Schulgelände auszusprechen. Gleiches soll auf Basis der §§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz - IfSG - für die Schulen und Ersatzschulen in privater Trägerschaft veranlasst werden. - 2 - Begründung: Mit ihrer Rundmail Nr. 15 an die Schulen vom 18.04.2020 hat die Schulministerin den Schu- len zwar Hinweise und Vorgaben zu Hygienemaßnahmen und zum Infektionsschutz gegen den Covid19- Erreger bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes ab dem 23.04.2020 ge- geben, überlässt deren Einhaltung und Sicherstellung jedoch vollständig den Schulträgern. Inwieweit es den Schulen und der Verwaltung ohne ausreichende Vorlaufzeit möglich ist, die hygienischen Voraussetzungen für den Schutz vor Infektionen zu schaffen, die Räume auf die notwendige Abstandswahrung vorzubereiten und den Schülerverkehr zu organisieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Gleichzeitig werden Lehrkräfte mit relevanten Vorerkrankungen, einem Alter von über 60 Jahren, mit pflegebedürftigen Angehörigen oder bei vorliegender Schwangerschaft vom Prä- senzunterricht abgezogen, was die organisatorischen Spielräume der Schulen weiter ein- schränkt. Bei diesen Rahmenbedingungen ist die vorübergehende Einführung einer Maskenpflicht für Lehrkräfte, Schülerschaft sowie alle weiteren an der Schule tätigen Personen - neben der Verfügbarmachung ausreichender Mengen von Seife, Desinfektionsmitteln und Einweg - Trockentüchern - eine wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahme, um Infektionswege zu verrin- gern. Die Angelegenheit ist dringlich, um mit Beginn des regulären Schulbetriebes die Anste- ckungsrisiken für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an den Schulen zu senken. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2020

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 2.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
  2. 04.05.2020

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 05.05.2020 zuletzt

    Gesundheitsausschuss

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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