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V/0646/2023

Sauberkeit im öffentlichen Raum

Vorlagen 24.10.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe, Sitzung am 31.01.2024, TOP 6

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2692 Zeichen

Anlage A zur V/0646/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Beschlussvorlage wird ein Änderungsantrag der Parteien FDP, CDU, Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL, SPD und Volt aufgegriffen, welcher am 10.05.2022 im AUKB im Rahmen der Bera-
tungen zur Vorlage V/0086/2022 eingebracht wurde. Es soll dargestellt und zur Entscheidung 
vorgelegt werden, ob Abfallbehälter im öffentlichen Raum zukünftig durch das Amt für Grünflä-
chen, Umwelt und Nachhaltigkeit oder die AWM geleert werden sollen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Im Rahmen dieser Vorlage werden Vor- und Nachteile dargestellt, wenn ein Teil der Abfallbehäl-
ter im öffentlichen Raum weiterhin durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
geleert werden. Neben der Kostenbetrachtung werden auch im Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit die bestehenden Arbeitsprozesse beleuchtet. 
Zudem wird untersucht, welche Vor- und Nachteile sowie welche Kosten gegeben sind, wenn die 
Abfallbehälter, welche derzeit das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit leert, durch 
die AWM geleert werden würden. 
Das Ziel einer effizienten Leerung von Abfallbehältern im öffentlichen Raum wurde bereits in der 
Vergangenheit seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den AWM 
aktiv angegangen und in den Bereichen umgesetzt, wo Synergien zu heben waren. Dieser stetige 
Prozess wird im ständigen Dialog zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
und den AWM weiterhin fortgesetzt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflicht zur Leerung von Abfallbehältern im öffentlichen Raum ist gegeben. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine effiziente und zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den AWM 
abgestimmte Leerung von Abfallgefäßen im öffentlichen Raum schont Umwelt und Natur, da Ar-
beitsprozesse gebündelt sind und es vermieden wird, dass unterschiedliche Fahrzeuge und Ko-
lonnen die einzelnen Punkte anfahren. So entstehen keine unnützen Belastungen der Wege an 
Spielplätzen in öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie weiteren vom Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen. Zudem werden Energiekosten bei 
kraftstoff- und/oder strombetriebenen Fahrzeugen eingespart.

Beschlussvorlage

8604 Zeichen

V/0646/2023 
V/0646/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sauberkeit im öffentlichen Raum 
- Leerung von Abfallbehältern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   31.01.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
- die Leerung von Papierkörben auf Spielplätzen weiterhin durch das Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit durchgeführt wird. 
- bezüglich der Leerung von Papierkörben in öffentlichen Grünanlagen, Rad - und Wanderwe-
gen sowie weiteren vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen 
weiterhin zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den Abfallwirt-
schaftsbetrieben Münster eine ständige Abstimmung zwecks der Schaffung von Synergi en 
hinsichtlich der Papierkorbinfrastruktur und der Verantwortlichkeit der Leerungen erfolgen  
wird. 
- sich das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit Themen zur Effizi enzsteigerung be-
schäftigen. 
 
Der Auftrag aus dem Beschluss zur Vorlage V/0080/202/1, Ziffer 2.14 ist mit dieser Vorlage abgear-
beitet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch eine Beibehaltung der derzeit vorhandenen Abfuhrstruktur entstehen keine finanziellen Auswir-
kungen. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
10.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Walterbusch 
Telefon: 6052-22 
w alterbusch@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0646/2023 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V/0080/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ hat es einen 
Änderungsantrag der Fraktionen FDP, CDU, Grüne, Volt gegeben. Die Punkte des Änderungsantra-
ges sind dann in die endgül tige Beschlussfassung der ergänzten Vorlage V/0080/2022/1 eingeflos-
sen. 
Unter Punkt 2.14 der Vorlage V/0080/2022/1 wurde u.a. Folgendes beschlossen: 
 
2.14 In einer gesonderten Vorlage stellen AWM und Stadtverwaltung die Vorzüge und Nachteile 
dar, die eine (Sonder-)Leerung von Müllbehältern durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit mit sich bringen. Es werden ebenfalls die Vorteile, Nachteile und Kosten einer 
Arbeitsbündelung ausschließlich bei den AWM beschrieben und den zuständigen Gremien zu 
Entscheidung vorgelegt. 
 
Mit dieser Beschlussvorlage soll nun der o.g. Punkt 2.14 behandelt werden. 
 
Einführung 
Die o.g. Themenstellung wurde bereits in den vergangenen Jahren beleuchtet. So hatte u.a. die Fa. 
Rödl & Partner den Auftrag, die Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 
2007 ff zu beraten. Im Rahmen dieser Beratungen wurde unter Federführung des Personal- und Or-
ganisationsamtes als Prüfauftrag des Oberbürgermeisters ein Projekt (Projekt 19 -Optimierung der 
Aufgabenerfüllung/Schnittstellen im Bereich der Grünflächenunterhaltung) aufgelegt, welches sich mit 
der Ermittlung von Synergien beschäftigte. U.a. waren hier das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster als Projekt beteiligte eingebunden. Hieraus 
resultierend sind das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster im ständigen Austausch zur Optimierung der Dienstleistungen. 
 
Im Rahmen dieses Projekts wurden u.a. folgende Arbeitsfelder untersucht: 
 
 Leerung von Papierkörben auf Spielplätzen 
 Leerung von Papierkörben in öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie weite-
ren vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen 
 
 
 
Leerung von Papierkörben auf Spielplätzen 
Für den Bereich der Spielplätze wurde ebenfalls geprüft, ob es Synergien geben könnte. Hierzu ist zu 
bemerken, dass aufgrund von Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 
Spielplätze sowie die verbauten Spielgeräte nach DIN EN 1176 mindestens einmal wöchentlich durch 
eine sachkundige Person zu prüfen sind. Insofern wird jeder Spielplatz einmal wöchentlich von einem 
Mitarbeitenden des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit oder einer beauftragten Firma 
aufgesucht. Hierbei entfernt dieser Unrat und entleert die Papierkörbe. Auch wird ein in sich ge-
schlossener Arbeitsprozess und somit ein schlüssiges Bild für die Bürger*innen durch einen Mitarbei-
tenden sichergestellt. 
Im Zuge der Beratungen wurde geprüft, ob die Ab fallwirtschaftsbetrieben Münster ggf. die Reinigung 
und die Entleerung durchführen können. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass aufgrund der Lage der 
Spielplätze (abseits befahrener Straßen, weite Laufwege für die Mitarbeitenden der Papierkorbentlee-
rung etc.) eine effiziente und kostengünstige Papierkorbentleerung nicht möglich ist. Unabhängig da-
von muss darüber hinaus dann  immer noch ein Mitarbeitender des Amtes für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit die Sicherheitskontrollen durchführen, was den Person alaufwand in die Höhe 
treibt. Derzeit fallen beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit für die Leerung der 556 
Papierkörbe jährliche Kosten in Höhe von 27.769,34 € an.  
Eine Verlagerung der Leerung der Papierkörbe durch die Abfallwirtschaftsbetri ebe Münster würde 
Kosten in Höhe von ca. 48.230,00 € verursachen.

- 3 - 
V/0646/2023 
Leerung von Papierkörben in öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie weiteren vom 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen 
Auch die Leerung von Papierkörben in öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie wei-
teren vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen wurden in dem o.g. 
Projekt betrachtet. Hierbei wurden die durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
betreuten Papierkörbe digital erfasst und mit den Papierkörben, welche durch die Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster betreut werden, in einem Plan erfasst. Das hat dazu geführt, dass insgesamt 723 Pa-
pierkörbe, welche durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und N achhaltigkeit betreut wurden, inzwi-
schen durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geleert werden. Hierbei handelt es sich um Papier-
körbe, welche durch die Mitarbeitenden der AWM leicht zu erreichen sind, um eine schnelle effiziente 
Leerung zu gewährleisten. Als Beispiele seien hier die Papierkörbe in der Promenade und am Aasee, 
aber auch in Bereichen, in denen ein Papierkorbwagen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster einsetzt 
ist. Neben der Integration der Papierkörbe in die Abfuhrlogistik der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
wurden auch Verbesserungen hinsichtlich des Volumens der Papierkörbe vorgenommen und weitere 
Papierkorbmodelle wurden eingeführt. 
 
Die anderen 210 Papierkörbe in öffentlichen Grünanlagen, Rad - und Wanderwegen sowie weiteren 
vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen sind so verstreut, dass eine 
gesonderte Leerung durch Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ineffizient und aufwändig wäre und keine 
Synergien erzielt werden können. Auch hier führt der in sich gesch lossene Arbeitsprozess (Reini-
gung, Pflege und Leerung der Papierkörbe) zu einer effizienten Arbeitsweise. 
Derzeit fallen beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit für die Leerung der Papierkörbe 
in öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie weiteren vom Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen jährliche Kosten in Höhe von 10.488,42 € an. Eine Verla-
gerung der Leerung der Papierkörbe öffentlichen Grünanlagen, Rad- und Wanderwegen sowie weite-
ren vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen, welche noch nicht durch 
die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geleert werden, würde Kosten in Höhe von ca. 27.300,00 € ver-
ursachen. 
 
 
Zusammenfassung 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich sowohl d as Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit als auch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Rahmen einer engen Zusammenar-
beit mit Themen zur Effizienzsteigerung beschäftigen und dies auch weiter tun werden. In den Berei-
chen Spielplätze, öffentlichen Grünanlage, Rad- und Wanderwege sowie weitere vom Amt für Grün-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreuten Flächen sind aufgrund der bereits ausgereiften und 
effizienten Arbeitsprozesse keine Verbesserungen zu erwarten. Ebenso können  hier keine Kosten 
eingespart werden. Bezüglich der Leerung der Papierkörbe wurden bereits Synergien geschaffen und 
die Beteiligten suchen ständig nach neuen und effizienten Lösungen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
Anlage: Anlage A

Beratungsverlauf (2)

28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0646/2023
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2023
Erstellt
24.10.2023 12:55